2702/2024
Beendigung Mietvertrag Schützenbruderschaft St. Sebastianus & Afra 2012 e.V.
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Anlage 2 AKUG vom 13.06.2023 - TOP 7.2 ( Vorab-Auszug)
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Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 19.06.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 13.06.2024 öffentlich 7 Mitteilungen 7.2 Beendigung Mietvertrag Schützenbrüderschaft St. Sebastianus & Afra 2012 e.V. Sachstandsmitteilung 1313/2024 Herr Bachhausen teilt – auch als Mitglied des Vorstandes der Schützenbrüderschaft - mit, dass er über die Aussagen der Mitteilung irritiert sei und verliest eine Gegendar- stellung (siehe Anlage). Herr Schallehn weist auf die Befangenheit von Herrn Bachhausen in dieser Angele- genheit hin. Herr Achtelik merkt an, dass es sich hierbei um eine Mitteilung handelt und kein Be- schluss gefasst werden müsse. Herr Beigeordneter Wolfgramm, Dezernat Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, äußert, dass es ihm sehr schwer falle eine Stellungnahme der Verwaltung abzugeben, da diese Mitteilung von seinem Kollegen für Sport sei. Er weist darauf hin, dass diese Mitteilung auch in den Sportausschuss am 20.06.2024 gehe, und schlägt vor, die Fra- gen der Verwaltung mitzugeben, damit diese dann an den Sportausschuss weiterge- leitet werden könne. Frau Michel weist darauf hin, dass dies keine Mitteilung sei, die den Ausschuss nur am Rande interessiere. Sie informiert, dass es hier um den Grüngürtel gehe und in diesem Grüngürtelimpulse 2012, der hier zitiert werde, komme dieses Grundstück nicht vor und es lese sich so, als würde dieses Grundstück einfach zugeführt. Des Weiteren äußert sie, dass die gestellte Anfrage ihrer Fraktion noch nicht beantwortet sei, in der es auch um die Integration der Fläche gehe und kündigt hierzu eine mündli- che Anfrage zu dem Thema an. Abschließend bittet sie die Angelegenheit zurückzu- stellen. Herr Zimmermann merkt an, dass Herr Bachhausen mitgeteilt habe, dass er seine Äu- ßerungen zu Protokoll geben werde. Er bittet explizit um eine Stellungnahme der Ver- waltung zu den Fragen. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stellt die Angelegenheit zurück.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 19.09.2024 2702/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 31.10.2024 Sportausschuss 07.11.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 26.11.2024 Beendigung Mietvertrag Schützenbrüderschaft St. Sebastianus & Afra 2012 e.V. Beantwortung einer Anfrage von Herrn Bachhausen (StadtAG Queerpolitik) sowie von Frau Michel (Ausschuss Klima, Umwelt und Grün) A) Zu der schriftlichen Anfrage an die Verwaltung der St. Seb. & Afra Schützenbrüderschaft e.V. gemäß Anlage 1 zur Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik nimmt die Ver- waltung wie folgt Stellung: Antwort der Verwaltung: Zu Fragen 1 und 2: Die Revision ist Gegenstand des rechtlichen Verfahrens am OLG Köln. Rechtliche Bewertun- gen der Sachvorträge werden dort vorgenommen. Zu Frage 3: Eine öffentliche Förderung und die Bewertung des Vereins zum Standard der Anlage sind un- abhängig von den Unregelmäßigkeiten zu sehen, die Gegenstand des rechtlichen Verfahrens sind. Zu Frage 4: Die beteiligten Ämter stehen zu der Gesamtthematik in einem engen Austausch. Dazu gehört auch die Integration des Grundstücks in den Grüngürtel. Zu Frage 5: Diese Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend zu benennen. Naturgemäß sind Arbeiten für das Kölner Stadtgrün mit Kosten verbunden. Dies sieht die Verwaltung als eine ihrer zentralen Aufgaben an. Diese ist nicht Gegenstand einer Kosten-Nutzen-Relation, etwa im Vergleich zu einer Überlassung an andere Nutzer*innen im Wege eines Erbbaurechtsver- trages, der wiederum eine gutachterliche Grundstücksbewertung voraussetzen würde. B) Des Weiteren nimmt die Verwaltung zu der Frage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & 2 GUT aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 13.06.2024 (siehe Anla- gen 2 + 3), wie sich die Verwaltung den zeitlichen Ablauf der Altlastensanierung vorstelle und im Besonderen, wenn das Gebäude noch stehe, wie die Maschinen dorthin gelangen ohne die Bäume zu fällen, wie folgt Stellung: Antwort der Verwaltung: Eine Sanierung ist ohne die Fällung von Bäumen durch Aushub des belasteten Bodens mög- lich. Die in der gleichen Sitzung vorgelesene Erklärung enthält eine Reihe von Meinungsäußerun- gen, die für sich stehen und von der Verwaltung nicht zu kommentieren sind. Sofern auf die anhängige gerichtliche Auseinandersetzung verwiesen wird, werden die Einlassungen dort Gegenstand sein. Im Übrigen wird abermals ausdrücklich auf die Mitteilung 1313/2024 verwiesen. Der Mietver- trag ist beendet. Der Mieter ist bislang leider entsprechenden Aufforderungen zur Räumung nicht nachgekommen. Bleibt er bei dieser Haltung, wird die Verwaltung den Rechtsweg weiter bestreiten müssen. Gez. Voigtsberger
Anlage 3 AKUG vom 13.06.2023 - TOP 7.2 ( Vorab-Auszug), Anlage
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Schützenbruderschaft St. Sebastianus & Afra Köln 2012 e.V. Köln, 13.06.2024 Sehr geehrte Damen und Herren, in der Mitteilung 1313/2024 behauptet die Verwaltung, sie hätte den Mietvertrag mit der St. Sebastianus und Afra Schützenbruderschaft Köln von 2012 e. V. fristgerecht gekündigt und wir würden nun die Bleientsorgung im Boden durchführen. DIESE AUSSAGE IST FALSCH. Zudem behauptet die Verwaltung, es wäre möglich, die Bodensanierung durchzuführen, ohne den Wald zu roden oder die liebevoll und von uns auf eigene Kosten (eigentlich Vermieteraufgabe!) gepflegten und renovierten Gebäude vorher abzureißen. DIESE AUSSAGE IST FALSCH. ’ Die Schießbahn liegt mehr als 5m unter Straßenniveau und kann nur mit schwerem Gerät saniert werden. Auf der nördlichen Seite des Geländes befindet sich Wohnbebauung. Auf der östlichen Seite eine Kleingartenanlage. Um vom Grüngürtel (Süden) aus die Bahn zu erreichen, muss zunächst ein Spielplatz abgerissen, die nach dem Poller Tornado frisch von der Stadt gepflanzten Bäume entfernt, der fast 100-jährige Wald gerodet und die Talsohle aufgefüllt werden. Um von der Straße aus / Westen (Hubertusweg) die Schießbahn zu erreichen, muss erst das Bodenniveau angehoben / eine Rampe aufgeschüttet werden, um dann das Gebäude abzureißen und hiernach die Schießbahn zu erreichen. Zudem kann schweres Gerät nur über den Fußweg von der Bushaltestelle aus an das Gebäude gebracht werden, was zur Zerstörung ebendieses führt und auch den alten Friedhof Poll gefährdet. Des Weiteren behauptet die Verwaltung, es gäbe ein vertragswidriges Verhalten des Vereins. Das Gericht hat bereits in erster Instanz ausnahmslos ALLE Behauptungen der Verwaltung in Bezug auf angebliches vertragswidriges Verhalten widerlegt. Trotz eines solchen Urteils hier das Gegenteil zu behaupten, grenzt schon an Verleumdung! Der Mitarbeiter, der u. a. behauptet hat, wir würden „Drogen im Keller züchten“ ist mittlerweile in Rente. Eine bereits im Frühsommer letzten Jahres eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde wurde vom Sportamtleiter verschleppt. Erst nach Einschalten der Bezirksregierung, sah sich die Leitung des Sportamtes genötigt zu reagieren und lapidar mitzuteilen, dass der Kollege bereits in Rente sei. Überflüssig zu erwähnen, dass es auf dem ganzen Gelände keinen Keller gibt! Weder der Schießstand noch die anderen Gebäudeteile sind unterkellert! Und mit Drogen hat der Verein NICHTS zu tun. Die Verwaltung verweist zudem auf die Vorlage 1433/2023. Sie schreibt dort von Meldungen der Polizei, die uns als Verein betreffen. . DIES IST GELOGEN. Das Polizeipräsidium hat bestätigt, dass nie und zu keiner Zeit auch nur ein Verdacht gegen den Verein, seine Mitglieder oder Besucher seiner Trainingseinheiten vorlagen oder vorliegen. IM GEGENTEIL! Es hat in der gesamten Zeit der Nutzung durch uns keine einzige Lärmbeschwerde seitens der Nachbarn über uns gegeben. Auch behauptet die Verwaltung, es hätte eine vertragswidrige Untervermietung gegeben. Leider kann die Verwaltung uns NICHT sagen, wer das gewesen sein soll, wann das gewesen sein soll und wo dieser Mensch gewohnt haben soll. Weder im Waffenschrank noch hinter dem Tresen, im Bleifang oder auf den Toiletten konnten wir jemanden finden, der dort wohnt oder nächtigt. Wieso die Verwaltung dies behauptet, obwohl noch niemand vom Sportamt auf dem Gelände war... Man weiß es nicht! Die Verwaltung verstößt hier zudem gegen die Wohnraumschutzsatzung. Da das '’Wärterhäuschen" auf Anweisung des Sportamtes nicht mehr (wie 40 Jahre lang) vermietet wird und somit Wohnraum in Köln verloren geht! Wir haben es auf unsere Kosten saniert und es steht jetzt weisungsgemäß leer. , Das Gericht hat ganz klar festgestellt, dass die Zustände im Bereich hinter der Anlage vom Sportamt selbst (mit Absicht?) herbeigeführt wurden. Das Sportamt hat in dem Wald durch Rodung des Unterholzes eine Lichtung geschaffen, die Obdachlose magisch anzieht, um dort zu hausen. Die Polizeieinsätze hatten ausschließlich mit diesen Obdachlosen zu tun! Dies wurde von der Polizei UND vom Gericht auch bestätigt. Da das Wärterhäuschen auf Anweisung leer steht, ist auch die soziale Kontrolle verloren gegangen. Dies führte zu mittlerweile sieben Einbrüchen in unseren Räumlichkeiten in den vergangenen 2 Jahren und zu den Zuständen im Wald hinter unserer Anlage. Die Müllberge, die diese Menschen erzeugen, entsorgen wir regelmäßig auf eigene Kosten. Das Verhalten des Sportamtes ist mittlerweile schon unter dem Aspekt der Homophobie zu sehen. Während der gesamten bisherigen Mietdauer war nicht ein einziges Mal ein Mitarbeiter des Sportamtes auf unserer Anlage. Trotz vieler Anfragen und Bitten von uns, damit das Amt als Vermieter seinen Pflichten nachkommen kann. Es liegen eidesstattliche Versicherungen von allen Brudermeistern vor, da sich NIE ein Mitarbeiter angemeldet hat, um auf das Gelände zu kommen. Da das Sportamt sich ja an Recht und Gesetz hält und ein Betreten nur nach vorheriger Anmeldung laut Mietvertrag gestattet ist, wäre das Gegenteil zu behaupten eine weitere Lüge.... Neben dem Erfinden von Kellern, die nicht existieren, Vernichtung von Wohnraum, Andichten von kriminellem Verhalten hat das Sportamt in der Revisionsbegründung uns auch noch jugendgefährdendes Verhalten angedichtet! Wir würden ,,Kindern und Jugendlichen Zugang zu Medien [zu verschaffen], die jugendgefährdende, strafbare und verfassungswidrige Inhalte aufweisen". Dies entbehrt nicht nur jeglicher Grundlage, ist also frei erfunden, sondern auch besonders dünnes Eis. Der Verwaltung ist bewusst, dass wir der erste dezidiert schwul-les-bi-sche Schützenverein dieser Republik sind und für unser konsequentes Eintreten für queere Personen und Gruppen in dem eher traditionell-konservativen Milieu der Schützenvereine überregional, auch national, wahrgenommen und gefeiert werd. Der Verwaltung ist hierbei ebenfalls bewusst, dass wir in dieser Vorreiterrolle dringend auf eine makellose Reputation angewiesen sind. Es gab und gibt hier nicht den geringsten Anlass, unsere Jugendarbeit oder generell den Umgang des Vereins mit Kindern und Jugendlichen in Zweifel zu ziehen. Es ist nicht klar, was die Verwaltung mit diesem Vortrag bezweckt. Die Mitarbeitenden des Sportamtes sind ebenso wie die Mitglieder dieses Ausschusses eingeladen, uns zum Training auf unserem ungekündigten Schießstand zu besuchen. P.S:: Wir wurden übrigens im letzten Jahr vom Land NRW mit 4.800 EUR gefördert zur Digitalisierung, also Modernisierung des Schießstandes. Und in diesem Jahr haben wir bereits eine Förderzusage über 1000 Euro vom Land NRW, um unsere hervorragende Seniorenarbeit weiterführen und ausbauen zu können. Für Fragen stehen wir jederzeit unter info@sebastianus-und-.afra-koeln.de oder 0178/7122713 zur Verfügung. rschaft
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2702/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 19.09.2024
- Erstellt
- 03.09.2024 11:36