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A-R/0030/2006

Resolution: Keine willkürliche Verlagerung von Münster nach Coesfeld!

Antrag an den Rat 16.08.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.08.2006, TOP 29.2

Originalantrag

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Originalantrag

5327 Zeichen

SPD-Fraktion                                                                                   Antrag Nr.: A-R/0030/2006 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
1 
 
 
 
Antrag  
zur sofortigen Beschlussfassung 
 
 
15.08.2006 
 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
mail: spdfrak@muenster.de  
Internet: www.spd-muenster.de  
Keine willkürliche Verlagerung von Münster nach Coesfeld! 
Neuordnung des Landesbetriebes Straßenbau NRW 
objektiv prüfen 
 
Resolution 
 
Der Rat der Stadt Münster appelliert an die Landesregierung: 
 
1. Die Entscheidung zur Verlagerung der Niederlassu ng des Landesbetriebes 
Straßenbau NRW von Münster nach Coesfeld zurückzunehmen;  
 
2. vor einer Neuordnung des Landesbetriebes Straßen bau NRW solide und objektiv 
zu prüfen, ob durch eine Zusammenlegung der beiden bisherigen 
Niederlassungen Münster und Coesfeld die Leistungen  des Landesbetriebes 
kundenorientierter, bedarfsgerechter und wirtschaft licher gestaltet werden 
können;  
 
3. bei einer Entscheidung zur Zusammenlegung den St andort auszuwählen, der 
nach einer sachlichen Gesamtbetrachtung eine nachpr üfbar höhere Effizienz und 
Wirtschaftlichkeit aufweist; 
 
4. das Verfahren zur Neuordnung des Landesbetriebes  Straßenbau NRW 
transparent zu gestalten und auf der Grundlage von nachprüfbaren Kriterien zu 
entscheiden.   
 
 
Begründung: 
 
 
Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NR W erklärte Anfang Juli 2006, 
„der Landesbetrieb Straßenbau erhält eine neue effi zientere Struktur“. Nach 
Einschätzung des Ministers Oliver Wittke soll der L andesbetrieb damit weiter 
optimiert und seine Leistungen kundenorientierter, bedarfsgerechter und 
wirtschaftlicher gestaltet werden. Zu dieser Neuord nung des Landesbetriebs 
Straßenbau NRW gehört nach Lesart der Landesregierung die Zusammenlegung der 
beiden bisherigen Niederlassungen Münster und Coesf eld am Standort Coesfeld. 
Eine nachvollziehbare Begründung für diese Entschei dung existiert seitens der 
Landesregierung jedoch bis heute nicht. Insbesonder e fehlt jedweder Nachweis, ob

2 
die Entscheidung zugunsten Coesfelds dem Ziel einer  höheren Effizienz und 
Wirtschaftlichkeit dient.  
 
Der Rat der Stadt Münster fordert deshalb die Lande sregierung auf, den Beschluss 
gegen den Standort Münster zurückzunehmen und eine Entscheidung erst auf Basis 
einer soliden und vernünftigen Abwägung zu treffen.  Dabei müssen vor allem 
folgende Punkte geklärt werden: 
 
• Welche Gründe sprechen für und welche gegen die Zu sammenlegung der 
Niederlassung am Standort Coesfeld? 
 
• Welche Kosten sind mit dieser Umstrukturierung ver bunden? 
 
• Welche zusätzlichen Kosten sind durch die ungünsti ge Lage Coesfelds 
bezogen auf das gesamte Betreuungsgebiet zu erwarten? 
 
• Welche Auswirkungen ergeben sich für die betroffen en Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter sowie für die Stadt Münster? 
 
Über die Neuorganisation des Landesbetriebes Straße nbau NRW hinaus ist sich der 
Rat der Stadt Münster bewusst, dass eine Neustruktu rierung der Landesverwaltung 
nicht ohne Auswirkungen auf den Verwaltungsstandort  Münster bleiben wird. 
Allerdings dürfen diese - angesichts der finanziell en, wirtschaftlichen und 
strukturellen Probleme Nordrhein-Westfalens - notwe ndigen Überlegungen nicht 
dazu führen, den historisch gewachsenen und für gan z Westfalen anerkannt 
leistungsfähigen Verwaltungs- und Dienstleistungsst andort Münster entscheidend zu 
schwächen. Münster darf nicht in seiner Funktion al s Verwaltungsstadt und in seiner 
historischen Rolle als westfälisches Oberzentrum du rch landespolitische 
Entscheidungen in Frage gestellt werden. Münster is t ein in zwei Jahrhunderten 
organisch gewachsener, vielfältiger und hoch effizi enter Standort für überörtlich 
wirksame Institutionen, Verwaltungen, Kammern, Geri chte und weitere öffentliche 
Dienstleistungen. Diese besondere Struktur und Funk tion unserer Stadt wird nicht 
nur in der Region, sondern weit darüber hinaus aner kannt. Mit seinem hoch 
qualifizierten Arbeitskräftepotential – nicht zulet zt bedingt durch die Westfälische 
Wilhelms-Universität, die anderen Hochschulen und d as breit gefächerte Schul- und 
Weiterbildungsangebot – ist Münster in besonderer W eise in der Lage, die 
Anforderungen einer modernen Leistungsverwaltung in allen Bereichen und auf allen 
Ebenen umfassend zu erfüllen. Die Verkehrsinfrastru ktur - von der Schiene über die 
Straße bis hin zum International Airport Münster-Os nabrück - macht Münster aus 
allen Teilen des Landes gut erreichbar. Nicht zulet zt bewirken diese und andere 
Standortvorteile, dass Münster auch für die zukünft igen regionalen 
Verwaltungsstrukturen hervorragende Rahmenbedingung en bietet. Die 
Landesregierung und der nordrhein-westfälische Land tag sind aufgefordert, diese 
Aspekte bei den anstehenden Reformüberlegungen - ge rade auch unter 
Effizienzgesichtspunkten - in besonderer Weise zu  berücksichtigen. 
 
 
Wolfgang Heuer   Ralf Hubert   Udo Reiter 
Alexander Bercht   Dr. Michael Jung  Moritz von Sch meling 
Anika Bergner   Marianne Koch  Anne Schulze Wintzle r  
Philipp Gabriel   Gaby Kubig-Steltig  Joachim Tonn 
Beanka Ganser   Kurt Pölling   Beate Vilhjalmsson 
Anne Hakenes   Karsten Rahn  Holger Wigger 
Marianne Hopmann

Beratungsverlauf (1)

23.08.2006 Rat
TOP 29.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Münzstraße 15

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0030/2006
Typ
Antrag an den Rat
Datum
16.08.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37