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0068/2020

Beantwortung der Anfrage AN/0017/2020 der Gruppe GUT betreffend „Planungsstand NRW Tag“

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.01.2020

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 13.01.2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4859 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
01/01-02 
AN/0017/2020 
Vorlagen-Nummer 13.01.2020 
 0068/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 13.01.2020 
 
Beantwortung der Anfrage AN/0017/2020 der Gruppe GUT betreffend „Planungsstand NRW 
Tag“ 
1. Wie werden von der Verwaltung die für den NRW-Tag in AN/0748/2019 beschlossenen Quali-
tätsmerkmale (Zero-Waste, Klimaneutralität, autofreie Innenstadt, fahrscheinloser ÖPNV, Fair-Trade-
Angebote) beschlusstreu umgesetzt?  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die von der Verwaltung für den NRW-Tag beschlossenen Qualitätsmerkmale finden sowohl in der 
inhaltlichen Ausgestaltung als auch in der Umsetzung Beachtung und werden durch die Auswahl der 
entsprechenden Partner, Dienstleister, Gewerke und Teilnehmer sichergestellt. Beispielhaft zu nen-
nen ist hier die Zusammenarbeit mit Ämtern, Vereinen und Institutionen, die sich den oben genannten 
Themen verschrieben haben und sich mit ihrer Expertise und ihren Möglichkeiten in die Veranstal-
tungskonzeption einbringen: 
 
o 01-3 (Europa und Internationales) für die Themen FairTrade, Eine-Welt und 
 klimaneutrale Veranstaltungsorganisation 
o 16 (Amt für Integration und Vielfalt) für die Themen Vielfalt, Inklusion und Barrierefreiheit 
o 57 (Umwelt- und Verbraucherschutzamt) und V-7 (Koordinationsstelle Klimaschutz) 
o SWK Stadtwerkekonzern, unter anderem für die Themen Müllvermeidung (AWB), ÖPNV 
 und alternative Mobilitätskonzepte (KVB und RheinEnergie) und CO2-Kompensation des 
 für die Veranstaltung benötigten Energieverbrauchs (RheinEnergie) 
o VRS für einen kostenfreien ÖPNV zum NRW-Tag 
o DB und das Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich einer 
 Ausweitung des fahrscheinlosen Tages auf das gesamte Land 
o Vereine aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich, wie bspw. AGORA, mittendrin e.V. und 
 Zero Waste e.V. 
 
Die oben genannte Auflistung stellt nur eine Auswahl von Kooperationen aus dem aktuell laufenden 
Projektprozess dar.  
 
 
2. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die beschlossenen Qualitätsmerkmale auch für alle in-
tegrierten Subunternehmer und kooperierenden Mitveranstalter (Strassenland) gelten? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die beschlossenen Qualitätsmerkmale werden vor der Vergabe von Aufträgen an Dienstleister und 
Subunternehmer als Voraussetzungskriterien in die Ausschreibungen aufgenommen. Teilnehmerin-
nen und Teilnehmer wurden vor der Anmeldung ihrer Projektbeiträge und Präsentationsstände auf die 
Veranstaltungskriterien hingewiesen. Die Verpflichtung zur Einhaltung der beschlossenen Veranstal-
tungskriterien findet Eingang in die Kooperationsverträge mit allen Partnern, Kooperationspartnern 
und Teilnehmern.

2 
 
 
3. Zu welchem Zeitpunkt ist ein Gesamtkonzept für den NRW-Tag zu erwarten? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Das Gesamtkonzept zum NRW-Tag ist zu Beginn des 2. Quartals zu erwarten. Nach der ersten An-
meldefrist (31.12.2019) werden aktuell die eingereichten Programmbeiträge gesichtet. Anhand der 
eingegangenen und noch zu erwartenden Anmeldungen werden bis März die Veranstaltungsareale 
definiert und die Themenbereiche weiter ausgearbeitet. Gespräche, Konzeptionierungen und Pla-
nungstreffen mit internen wie externen Kooperationspartnern zur Weiterentwicklung des Gesamtkon-
zeptes finden laufend statt. 
 
 
4. In der Kooperationsvereinbarung mit der HKE GmbH heißt es unter Punkt 3, dass Probefahr-
ten von Ausstellern „ausschließlich innerhalb des fließenden Verkehrs“ stattfinden. Vor diesem Hin-
tergrund bitten wir um Erläuterung, inwieweit fließender Verkehr in einem Veranstaltungskonzept mit 
autofreier Innenstadt angedacht ist. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Das Veranstaltungsareal des Programmpunktes „Strassenland“ wird sich nach derzeitigem Planungs-
stand vom Theodor-Heuss-Ring entlang der Nord-Süd-Fahrt bis zum Blaubach erstrecken. Die Pro-
befahrten innerhalb des fließenden Straßenverkehrs sind für den Bereich Neuköllner Straße / Blau-
bach vorgesehen und liegen damit außerhalb der Zone, die für den NRW-Tag als autofreie Innenstadt 
definiert wurden. Nach Evaluation der ersten „Strassenland“-Edition 2019 bewertet die Stadtverwal-
tung die Sperrung eines nicht unerheblich langen Straßenareals zum Zweck von Probefahrten mit E- 
oder Hybrid-Autos nicht im Sinne der ursprünglichen Idee, die dem Projekt „Strassenland“ und der 
damit verbundenen Sperrung der Nord-Süd-Fahrt zugrunde liegt. Mit der Nord-Süd-Fahrt soll urbaner 
Raum in einer für die Bürgerinnen und Bürger ungewohnten – ergo autofreien – Weise erfahrbar und 
erlebbar gemacht werden. Aus diesem Grunde haben sich die Stadt und die HKE GmbH darauf geei-
nigt, die Probefahrten am südlichen Ende des Veranstaltungsareals in den fließenden Verkehr zu 
leiten. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

13.01.2020 Hauptausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0068/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.01.2020
Erstellt
10.01.2020 14:15