0068/2020
Beantwortung der Anfrage AN/0017/2020 der Gruppe GUT betreffend „Planungsstand NRW Tag“
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle 01/01-02 AN/0017/2020 Vorlagen-Nummer 13.01.2020 0068/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 13.01.2020 Beantwortung der Anfrage AN/0017/2020 der Gruppe GUT betreffend „Planungsstand NRW Tag“ 1. Wie werden von der Verwaltung die für den NRW-Tag in AN/0748/2019 beschlossenen Quali- tätsmerkmale (Zero-Waste, Klimaneutralität, autofreie Innenstadt, fahrscheinloser ÖPNV, Fair-Trade- Angebote) beschlusstreu umgesetzt? Stellungnahme der Verwaltung: Die von der Verwaltung für den NRW-Tag beschlossenen Qualitätsmerkmale finden sowohl in der inhaltlichen Ausgestaltung als auch in der Umsetzung Beachtung und werden durch die Auswahl der entsprechenden Partner, Dienstleister, Gewerke und Teilnehmer sichergestellt. Beispielhaft zu nen- nen ist hier die Zusammenarbeit mit Ämtern, Vereinen und Institutionen, die sich den oben genannten Themen verschrieben haben und sich mit ihrer Expertise und ihren Möglichkeiten in die Veranstal- tungskonzeption einbringen: o 01-3 (Europa und Internationales) für die Themen FairTrade, Eine-Welt und klimaneutrale Veranstaltungsorganisation o 16 (Amt für Integration und Vielfalt) für die Themen Vielfalt, Inklusion und Barrierefreiheit o 57 (Umwelt- und Verbraucherschutzamt) und V-7 (Koordinationsstelle Klimaschutz) o SWK Stadtwerkekonzern, unter anderem für die Themen Müllvermeidung (AWB), ÖPNV und alternative Mobilitätskonzepte (KVB und RheinEnergie) und CO2-Kompensation des für die Veranstaltung benötigten Energieverbrauchs (RheinEnergie) o VRS für einen kostenfreien ÖPNV zum NRW-Tag o DB und das Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich einer Ausweitung des fahrscheinlosen Tages auf das gesamte Land o Vereine aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich, wie bspw. AGORA, mittendrin e.V. und Zero Waste e.V. Die oben genannte Auflistung stellt nur eine Auswahl von Kooperationen aus dem aktuell laufenden Projektprozess dar. 2. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die beschlossenen Qualitätsmerkmale auch für alle in- tegrierten Subunternehmer und kooperierenden Mitveranstalter (Strassenland) gelten? Stellungnahme der Verwaltung: Die beschlossenen Qualitätsmerkmale werden vor der Vergabe von Aufträgen an Dienstleister und Subunternehmer als Voraussetzungskriterien in die Ausschreibungen aufgenommen. Teilnehmerin- nen und Teilnehmer wurden vor der Anmeldung ihrer Projektbeiträge und Präsentationsstände auf die Veranstaltungskriterien hingewiesen. Die Verpflichtung zur Einhaltung der beschlossenen Veranstal- tungskriterien findet Eingang in die Kooperationsverträge mit allen Partnern, Kooperationspartnern und Teilnehmern. 2 3. Zu welchem Zeitpunkt ist ein Gesamtkonzept für den NRW-Tag zu erwarten? Stellungnahme der Verwaltung: Das Gesamtkonzept zum NRW-Tag ist zu Beginn des 2. Quartals zu erwarten. Nach der ersten An- meldefrist (31.12.2019) werden aktuell die eingereichten Programmbeiträge gesichtet. Anhand der eingegangenen und noch zu erwartenden Anmeldungen werden bis März die Veranstaltungsareale definiert und die Themenbereiche weiter ausgearbeitet. Gespräche, Konzeptionierungen und Pla- nungstreffen mit internen wie externen Kooperationspartnern zur Weiterentwicklung des Gesamtkon- zeptes finden laufend statt. 4. In der Kooperationsvereinbarung mit der HKE GmbH heißt es unter Punkt 3, dass Probefahr- ten von Ausstellern „ausschließlich innerhalb des fließenden Verkehrs“ stattfinden. Vor diesem Hin- tergrund bitten wir um Erläuterung, inwieweit fließender Verkehr in einem Veranstaltungskonzept mit autofreier Innenstadt angedacht ist. Stellungnahme der Verwaltung: Das Veranstaltungsareal des Programmpunktes „Strassenland“ wird sich nach derzeitigem Planungs- stand vom Theodor-Heuss-Ring entlang der Nord-Süd-Fahrt bis zum Blaubach erstrecken. Die Pro- befahrten innerhalb des fließenden Straßenverkehrs sind für den Bereich Neuköllner Straße / Blau- bach vorgesehen und liegen damit außerhalb der Zone, die für den NRW-Tag als autofreie Innenstadt definiert wurden. Nach Evaluation der ersten „Strassenland“-Edition 2019 bewertet die Stadtverwal- tung die Sperrung eines nicht unerheblich langen Straßenareals zum Zweck von Probefahrten mit E- oder Hybrid-Autos nicht im Sinne der ursprünglichen Idee, die dem Projekt „Strassenland“ und der damit verbundenen Sperrung der Nord-Süd-Fahrt zugrunde liegt. Mit der Nord-Süd-Fahrt soll urbaner Raum in einer für die Bürgerinnen und Bürger ungewohnten – ergo autofreien – Weise erfahrbar und erlebbar gemacht werden. Aus diesem Grunde haben sich die Stadt und die HKE GmbH darauf geei- nigt, die Probefahrten am südlichen Ende des Veranstaltungsareals in den fließenden Verkehr zu leiten. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0068/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.01.2020
- Erstellt
- 10.01.2020 14:15