A-R/0062/2020
Klimaneutralität 2030
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a-r-0062-2020-Klimaneutralität 2030_Piraten_ÖDP_Linke_Sagel-1
3687 Zeichen
Antrag an den Rat A-R/0062/2020
18.8.2020
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung
1. Der Rat der Stadt Münster möge beschließen,
dass die Verwaltung beauftragt wird, rechtzeitig einen konkreten und verbindlichen Maßnahmenplan
(inkl. Stellenbedarf und Benennung der zentralen Handlungsfelder) zu erstellen, mit dem eine echte
Klimaneutralität1 bis 2030 erreicht wird;
dass dieser Maßnahmenplan durch die Verwaltung unter Hinzuziehung der Expertise des Klimabeirats
erstellt wird;
2. Der Rat der Stadt Münster möge fernerhin beschließen, dass der Maßnahmenplan
von der Verwaltung so rechtzeitig vorgelegt wird, dass er vom Rat der Stadt Münster spätestens im
Juli 2021 beschlossen werden kann.
spätestens ab August 2021 umgesetzt wird;
für die Bürger*innen nachvollziehbar aufzeigt, wie viel CO2 pro Jahr2 in welchen Bereichen eingespart
werden soll.
3. Der Rat der Stadt möge ergänzend beschließen, dass
die Verwaltung die Umsetzung des Maßnahmenplans mit einem Monitoringverfahren überprüft,
dokumentiert und barrierefrei allen Bürger*innen zur Verfügung stellt;
die Verwaltung bei Feststellung des Nichterreichens der Ziele innerhalb von sechs Monaten geeignete
Maßnahmen zum Gegensteuern einleitet;
der/die Oberbürgermeister*in jährlich über die Umsetzung des Maßnahmenplans und das Erreichen
der CO2-Reduktion anhand des Monitoringverfahrens öffentlich Rechenschaft ablegt;
bei allen zukünftigen Ratsentscheidungen deren Auswirkungen auf das Erreichen des Zieles
Klimaneutralität 2030 in der Beschlussvorlage deutlich gemacht werden müssen.
Begründung
2015 haben in Paris nahezu alle Staaten der Welt vereinbart, die globale Erwärmung möglichst auf 1,5 °C zu
begrenzen.
Als Beitrag zum Erreichen dieses Klimaziels und der globalen Klimagerechtigkeit soll auch Münster bis zum
Jahr 2030 kl imaneutral werden. Der Rat der Stadt Münster beschloss auf Drängen durch die Münsteraner
Bevölkerung daher am 11.12.2019, die Klimaneutralität bereits bis 2030 zu erreichen. Zeitgleich stimmte der
1Gemeint mit einer echten Klimaneutralität der Stadt Münster ist die Erreichung des Ziels durch e inen klimagerechten
Maßnahmenplan, der einen vollständigen Ausstieg aus allen fossilen Energieträgern vorsieht und Klimaneutralität
sektorenübergreifend (Energie, Verkehr, Wirtschaft, Gebäude etc.) verwirklicht. Das bedeutet die Reduktion aller
Emissionen auf dem Stadtgebiet sowie städtischer Unternehmen außerhalb des Stadtgebiets. Etwaige nicht reduzierte
Emissionen werden unter strengen Bedingungen kompensiert.
2CO2 - gemeint sind immer CO2-Äquivalente.
Antrag an den Rat A-R/0062/2020
Rat der Stadt über das Handlungsprogramm zum Klimaschutz bi s 2030 ab. In diesem Handlungsprogramm
sind bisher nur Maßnahmen aufgeführt, die eine Minderung der Treibhausgasemissionen lediglich um knapp
50 % im Vergleich zu 1990 vorsehen. Für die verbleibenden Emissionen bis Netto -Null ist ein verbindlicher
Maßnahmenplan mit konkreten Zielen und Meilensteinen notwendig, damit Bürger*innen, Verwaltung und
Wirtschaft Planungssicherheit erhalten.
Je später die Maßnahmen umgesetzt werden, desto gravierender werden die Auswirkungen für Umwelt,
Biodiversität und Klima und dadurch umso höher die Folgekosten für Stadt und Bürger*innen.
Das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 kann nur durch mutiges Handeln von Politik, Wirtschaft und uns allen
gemeinsam erreicht werden.
Gezeichnet
Fatma Kirgil (Die Linke)
Ortrud Philipp (Die Linke)
Heiko Wischnewski (Die Linke)
Johannes Schmanck (Piraten)
Franz Pohlmann (ÖDP)
Rüdiger Sagel (fraktionslos)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0062/2020
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 18.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37