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SV-2022/0026

Antrag der Fraktion UFFBASSE betr. Milieuschutz für das Martins- und Johannesviertel (Erhaltungssatzung nach BauGB § 172) vom 09.05.2022

Antrag 09.05.2022

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SV-2022/0026

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Punkt 12: Antrag der Fraktion UFFBASSE betr. Milieuschutz für das Martins- und 
Johannesviertel (Erhaltungssatzung nach BauGB § 172) vom 09.05.2022  
 (SV-Nr. 2022/0026) 
 
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den 
Antrag abzulehnen 
 
Gegen die Ablehnung: Fraktionen SPD, Die Linke. und UFFBASSE 
Stimmenthaltungen: Fraktionen FDP und AfD

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Punkt 17: Antrag der Fraktion UFFBASSE betr. Milieuschutz für das Martins- und 
Johannesviertel (Erhaltungssatzung nach BauGB § 172) vom 09.05.2022  
 (SV-Nr. 2022/0026) 
 
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt 
der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen- 
 
Gegen die Ablehnung: Fraktionen UFFBASSE, SPD und Die Linke. 
Stimmenthaltung: FDP-Fraktion

SV-2022/0026

4648 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2022/0026 
 
 
Antrag der Fraktion UFFBASSE betr. Milieuschutz für das Martins- und 
Johannesviertel (Erhaltungssatzung nach BauGB § 172) vom 09.05.2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Pützerstraße 6 
64287 Darmstadt 
www.uffbasse-darmstadt.de 
 
 
 
Darmstadt, 09.05.2022 
 
Antrag 
 
Milieuschutz für das Martins- und Johannesviertel (Erhaltungssatzung nach BauGB § 
172) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 
 
Der Magistrat wird aufgefordert, 
 Ein Verfahren zum Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB, mit einer notwendigen 
sozialstrukturellen Analyse und entsprechenden Anwendungsleitlinien durch ein externes 
Büro, mit dem Ziel des Milieuschutzes für das Martins- und Johannisviertel einzuleiten. 
 
Begründung: 
 
Als Kommune mit einer wirksamen und sozialen Wohnungspolitik den rasanten Dynamiken 
des Immobilienmarktes zu begegnen, bleibt weiterhin dringend. Während Wohnraum 
eigentlich als Grundrecht verstanden werden muss, bildet sich verstärkt eine Schaffung und 
Inbesitznahme vor allem von hochpreisigem Wohnraum als Kapitalanlage ab.  
 
In besonders verheerend Form lässt sich dieses Phänomen gegenwärtig im Martinsviertel 
beobachten. Nach Verkauf wird in der Pankratuisstraße derzeit der Abriss einer Immobilie 
vorangetrieben, in der zuvor eine Gaststätte – das Bangert’s Eck, eine der letzten Kneipen 
des Quartiers und eine wichtiger Ort des Soziallebens – sowie Mietwohnungen 
untergebracht waren. Hier soll nun ein Einfamilienhaus errichtet werden. In Presse und 
Öffentlichkeit erregte dieses Bauvorhaben besonderes Aufsehen, weil der neue Eigentümer 
die Vorbereitungen der Abrissarbeiten starten lies noch während eine ungekündigte Mieterin 
im Haus lebt. Ein Skandal. 
 
Das ist Verdrängung, das ist das Verschwinden von sozial- und einkommensschwachen 
Milieus aus den Quartieren. Das ist Gentrifizierung und widerspricht einer von Vielfalt und 
Miteinander geprägten Stadtgesellschaft. 
 
Was tun? Die Möglichkeiten einer Kommune, Einfluss auf die Entwicklungen des freien 
Wohnungs- und Immobilienmarkt zu nehmen, sind begrenzt. Eines der wenigen Instrumente, 
die uns jedoch zur Verfügung stehen, ist die Erhaltungssatzung nach BauGB § 172. Diese 
eröffnet insbesondere hinsichtlich sozialer Fragen wirksame Handlungsmöglichkeiten, wie

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dem in dieser Satzung inbegriffenen „Milieuschutz“, also den Schutz „der Zusammensetzung 
der Wohnbevölkerung“ in einem Stadtteil.  
 
Zum Schutz der Sozialstruktur unterliegen bauliche Maßnahmen nach Erlass einer 
gesonderten Genehmigungspflicht. Dieser Vorbehalt kann maßgeblich verhindern, dass zum 
Beispiel Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt werden oder „Luxussanierungen“ zur 
Verdrängung angestammter Mieter:innen führen.  
 
In Frankfurt am Main findet dieses wohnungspolitische Instrument bereits länger erfolgreiche 
Anwendung. In Darmstadt sind Versuche zur Einführung bisher gescheitert. Entsprechende 
Vorstöße unternahm bereits 2018 und 2019 vergeblich die örtliche SPD. Voruntersuchungen 
aus dem Jahr 2016 hätten damals keine „gravierenden“ Verdrängungsprozesse sichtbar 
gemacht, so Oberbürgermeister Jochen Partsch, zur Absage an die SPD-Pläne. 
 
Angesichts der rapiden Entwicklungen des freien Wohn- und Immobilienmarkts dürfen wir 
uns als Kommune nicht auf sechs Jahre alte Untersuchungsergebnisse berufen. Vielmehr 
müssen alle zur Verfügung stehende Instrumente und Werkzeuge ausgeschöpft werden, um 
als Kommune handlungsfähig zu bleiben und Darmstadt als Stadt für Alle zu bewahren.  
 
Auch widersprechen wir der Argumentation des Oberbürgermeisters: Werden „gravierende“ 
Veränderungen sichtbar, kommt eine Erhaltungssatzung mit Milieuschutz nämlich bereits zu 
spät. Denn Sinn und Zweck dieses Erlasses ist eben solchen Entwicklungen entschieden 
vorzubeugen! 
 
Daher fordern wir, dass neue Voruntersuchungen durchgeführt werden, mit dem Ziel einen 
Milieuschutzes für das Martins- und Johannisviertel (beide Stadtteile haben als 
Gründerzeitviertel eine ähnliche bauliche und soziale Struktur) einzuleiten. Hierzu ist ein 
fachlich spezialisiertes, externes Büro zu beauftragen, das die notwendigen 
sozialstrukturellen Analysen und Anwendungsleitlinien durchführt.  
 
Ein Abbruch der sich zuspitzenden Entwicklung am freien Markt ist nämlich nicht absehbar. 
Die Fiskalpolitik drängt mit niedrigen Zinsen weiterhin Kapital in Grund und Boden – 
steigende Inflationsraten, die Immobilien noch verstärkter als Wertanlage attraktiv machen, 
tun ihr übriges.  
 
 
Wir bitten um wohlwollende Prüfung unseres Antrags.  
 
Vielen Dank.  
 
Kerstin Lau, Marc Arnold, Sebastian Schmitt, Carmen Stockert, Till Mootz

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Punkt 37.3: Antrag der Fraktion UFFBASSE betr. Milieuschutz für das Martins- und 
Johannesviertel (Erhaltungssatzung nach BauGB § 172) vom 09.05.2022  
 (SV-Nr. 2022/0026) 
 
Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 
zurückgestellt.

Beratungsverlauf (5)

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TOP 17
TOP 37.3
TOP 34.3

Orte (1)

  • Pützerstraße 6

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2022/0026
Typ
Antrag
Datum
09.05.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00