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Verfall und Verwahrlosung des denkmalgeschützten ehemaligen Mühlenhofs, Wirtgasse 2, Longerich
Anfrage nach § 4 BV5 (SPD) AN/2225/2021 vom 20.10.2021
Stand: Am 10.03.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage (SPD BV5)
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Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 20.10.2021 AN/2225/2021 Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Verfall und Verwahrlosung des denkmalgeschützten ehemaligen Mühlenhofs, Wirtgasse 2, Longerich - Anfrage der SPD - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, das denkmalgeschützte Gebäude (Denkmallistennummer 4867) des ehemaligen Mühlenhofs, Wirtsgasse 2/Ecke Longericher Hauptstraße steht seit Jahren leer und verfällt und verwahrlost zusehends. Auf dem Hof neben dem Gebäude stehen seit Jahren mindestens 4 Kfz und zwei Abfallcontai- ner, allesamt inzwischen zugewachsen; ein großer Baum an der Grundstücksgrenze zur Straße wurde von der Stadt zur Standsicherheit massiv zurückgeschnitten, der Grünschnitt liegt jetzt ebenfalls auf dem Gelände. Bewuchs vom Gründstück auf den Gehweg macht diesen immer wieder schlecht bis gar nicht passierbar, im Winter wird der Gehweg nicht geräumt und ge- streut. Höhepunkt des Verfalls ist ein vor einigen Monaten teilweise eingestürztes Dach. Hier ist außer einer Absperrung seitdem nichts passiert, der Gehweg ist an der Stelle damit komplett ver- sperrt. - 2 - Vor diesem Hintergrund fragen wir nach: 1. Ist der Verwaltung der Zustand des denkmalgeschützten Gebäudes inkl. des dazugehö- rigen Grundstücks bekannt? Wenn ja, seit wann? 2. Gehen nach Einschätzung der Verwaltung vom Grundstück Gefahren für Mensch und Umwelt aus, z. B. durch weitere Einstürze beim Gebäude oder Bodenverunreinigungen durch die abgestellten Kfz? Wenn ja, was wurde hier unternommen? 3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Verwaltung bisher ergriffen, die Mängel hinsicht- lich der Nutzbarkeit des Gehweges sowohl im Sommer wie im Winter zu beheben bzw. beheben zu lassen? 4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Verwaltung bisher ergriffen, dem Verfall und dem Leerstand des Gebäudes entgegenzuwirken? 5. Welche Möglichkeiten bestehen grundsätzlich seitens der Stadt, den Leerstand der ehemaligen Hofanlage, den Verfall des Denkmals und die Verwahrlosung des Grund- stücks zu beheben? gez. Müller gez. Wicharz
Beratungsverlauf
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