V/0372/2019
Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen und diesen Gleichgestellten bei der Stadt Münster 2018
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Anlage 2
5746 Zeichen
Anlage 2 : Angaben zu den städtischen Beteiligungen
1. Wohn- und Stadtbau GmbH
2014 2015 2016 2017 2018
anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 72,58 77,66 79,83 85,08 88,58
Anzahl der sb1 Beschäftigten * 4,91 4 4 6 6
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 3 3 4 6 6
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 2 1 0 0 0
Quote (Jahresschnitt) 6,77 5,15 5,01 7,05 6,77
* Jahresdurchschnitt / ** Stichtagsbezogen
Im Berichtsjahr 2018 erfolgten Auftragsvergaben in Höhe von 6.417,57 € an anerkannte
Werkstätten für behinderte Menschen (Vergleich 2017: 0,00 €).
2. Stadtwerke Münster GmbH
2014 2015 2016 2017 2018
anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 1.079,33 999,58 978,83 985,91 1.071,33
Anzahl der sb Beschäftigten * 83,67 81,17 78 73,83 80,58
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 66 63 59 54 60
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 21 21 18 20 22
Quote (Jahresschnitt) 7,75 8,12 8,00 7,48 7,53
* Jahresdurchschnitt / ** Stichtagsbezogen
Alters-
struk-
tur
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 41. – 50. Lebens-
jahr
über 50. Lebensjahr
2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018
ge-
samt 3 4 2 2 2 2 8 9 15 64 59 63
davon
Frauen 1 1 0 1 1 1 5 6 7 11 12 14
Zum 01.07.2018 ist die Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH i n die Stadtwerke Müns-
ter GmbH übergegangen. Das erklärt unter anderem den Anstieg der anrechenbaren A r-
beitsplatzzahl und der Anzahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderungen.
Im Berichtsjahr 2018 erfolgten Auftragsvergaben in Höhe von 2.892,63 € an anerkannte
Werkstätten für behinderte Menschen (Vergleich 2017: 874,46 €).
1 sb = schwerbehinderte Beschäftigte
2
3. items GmbH
2014 2015 2016 2017 2018
anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 166,25 161,5 161,91 170,41 165,00
Anzahl der sb Beschäftigten * 9,58 9 8,5 7,5 8,9
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 8 7 7 6 7
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 4 2 2 2 2
Quote (Jahresschnitt) 5,76 5,57 5,24 4,4 5,4
* Jahresschnitt / ** Stichtagsbezogen
Alters-
struk-
tur
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebens-
jahr
41. – 50. Lebens-
jahr
über 50. Lebensjahr
2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018
Ge-
samt 0 0 0 1 0 0 4 4 2 4 4 7
davon
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 2
Im Berichtsjahr 2018 erfolgten Auftr agsvergaben in Höhe von 1.298,00 € an anerkannte
Werkstätten für behinderte Menschen (Vergleich 2017: 0,00 €).
4. Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Allwetterzoo)
2014 2015 2016 2017 2018
anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 89,33 90 94 104 113
Anzahl der sb Beschäftigten * 3 6 6 7 6
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 2 3 3 3 3
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 1 3 3 4 3
Quote (Jahresschnitt) 3,36 6,67 6,38 6,73 5,31
* Jahresschnitt / **Stichtagsbezogen
Alters-
struk-
tur
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebens-
jahr
41. – 50. Lebens-
jahr
über 50. Lebensjahr
2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018
ge-
samt 0 1 0 0 0 1 2 2 3 4 4 2
davon
Frauen 0 1 0 0 0 1 2 2 2 1 1 0
Es wurden in 2018 Aufträge in Höhe von 753,65 € an anerkannte Werkstätten für Menschen
mit Behinderungen vergeben (Vergleich 2017:0,00 €)
3
5. FMO GmbH
2014 2015 2016 2017 2018
anrechenbare Arbeitsplatzzahl ** 175 168 163 165 153
Anzahl der sb Beschäftigten ** 11 10 9 9 9
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 6 7 7 7 7
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 5 3 2 2 2
Quote (Jahresschnitt) 6,29 5,96 5,53 5,46 5,89
* Jahresschnitt / ** Stichtagsbezogen
Alters-
struk-
tur
Bis 40. Lebensjahr 41. – 50. Lebens-
jahr
über 50. Lebensjahr
2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018
ge-
samt 0 0 0 1 1 0 8 8 7
davon
Frauen 0 0 0 0 0 0 2 2 2
Die FMO GmbH hat im Jahr 2018 keine Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte
Menschen vergeben (2017 ebenso).
6. Halle Münsterland
2014 2015 2016 2017 2018
anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 48,0 47,16 47,50 44,5 45,66
Anzahl der sb Beschäftigten * 1 1 1 2 2
Anzahl der männlichen sb Beschäftigten 0 0 0 1 1
Anzahl der weiblichen sb Beschäftigten 1 1 1 1 1
Quote (Jahresschnitt)
2,08
nicht
erfüllt**
2,12
nicht
erfüllt**
2,11
nicht
erfüllt**
4,49
erfüllt**
4,38
erfüllt**
* Jahresdurchschnittlich
**Bei Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich 40 bis weniger als 60 Arbeitsplätzen sind gem.
§ 154 Absatz 1 in Verbindung mit § 157 Abs. 2 SGB IX zwei Pflichtarbeitsplätze zur Erfüllung
der Quote erforderlich. Somit wurde in 2018 die Beschäftigtenquote erfüllt.
Die Halle Münsterland hat im Jahr 2018 keine Aufträge an anerkannte Werkstätten für b e-
hinderte Menschen vergeben (Vergleich 2017: 2.767,27 €).
4
7. Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH
Die Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH ist zum 01.07.2018 in die Stadtwerke Müns-
ter GmbH übergegangen . Die hier genannte n Zahlen beziehen sich auf den Stichtag
30.06.2018.
2014 2015 2016 2017 30.06.2018
anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 187,66 167,25 178,75 170,58 159,33
Anzahl der sb Beschäftigten * 5,67 7 8 7,75 7
Anzahl der männlichen sb Beschäftigten 4 4 5 4 4
Anzahl der weiblichen sb Beschäftigten 2 3 3 3 3
Quote (Jahresschnitt)
3,02
nicht
erfüllt
4,19
nicht
erfüllt
4,48
nicht
erfüllt
4,54
nicht
erfüllt
4,4
nicht
erfüllt
Alters-
struk-
tur
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr
2016 2017 30.06.2018 2016 2017 30.06.2018
ge-
samt 3 2 2 5 5 5
Die erforderliche Beschäftigungsqu ote von 5% wurde in 2018 nicht erfüllt. Es wurde eine
Ausgleichsabgabe in Höhe von 750,00 € gezahlt.
Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen erfolgten in 2018
nicht (2017 ebenso).
Berichtsvorlage
32282 Zeichen
V/0372/2019
V/0372/2019
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen und diesen
Gleichgestellten bei der Stadt Münster 2018
Beratungsfolge
18.06.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit B e-
hinderungen
Bericht
18.06.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government
Bericht
03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Bericht
Bericht:
1. Einleitung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit Beschluss vom 10.12.2003 die Verwaltung beauftragt, einen
jährlichen Bericht über die Beschäftigungssituation der Menschen mit Schwerbehinderungen bei der
Stadt Münster und ihren Beteiligungen zu erstellen. Der vorgelegte Bericht umfasst das Jahr 2018.
2. Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderungen in der Stadtverwaltung
Münster
2.1 Beschäftigungsquote und -struktur
Die Stadt Münster hat im Jahr 2018 die gesetzlich geforderte Mindestquote zur Beschäftigung von
Menschen mit Schwerbehinderungen von 5,00% erfüllt. Eine Ausgleichsabgabe war daher für das
Berichtsjahr - wie auch in den V orjahren - nicht zu entrichten. Die Beschäftigungsquote der schwe r-
behinderten Menschen lag im Jahr 2018 bei 5,41% und damit leicht über dem Wert des Vorjahres
(2017: 5,36%).
Die Stadtverwaltung Münster hatte in 2018 309 schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Dies waren 11 Personen mehr als in 2017 (298 Personen).
Der Anteil der weiblichen Menschen mit Schwerbehinderungen, die für die Stadtverwaltung Münster
arbeiten, liegt mit 52,72% (Vergleich 2017: 52,68%) etwas über dem Anteil der männlic hen schwer-
behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies ist allerdings vor dem Hintergrund zu sehen, dass
Personal- und
Organisationsamt
03.06.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Köhnsen
Telefon: 492-1188
Koehnsen@stadt-
muenster.de
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der Frauenanteil in der Mitarbeiterschaft der Stadtverwaltung in den vergangen Jahren auch insg e-
samt gestiegen ist. Lag die Frauenquote zum 31.12 .2013 noch bei 53%, so stieg sie zum 31.12.2018
auf 57%.
Wie auch in den Vorjahren, ist die Gruppe der 50 - 59-jährigen schwerbehinderten Menschen im Be-
richtsjahr 2018 mit 149 Personen am stärksten vertreten und auch im Vergleich zum Vorjahr (Ve r-
gleich: 2017 140 Personen) weiter angestiegen. Die zweitstärkste Gruppe war in 2018 mit 64 Pers o-
nen die Gruppe der Menschen im 60. - 65. Lebensjahr. Auch hier hat es einen Anstieg im Vergleich
zu 2017 mit 51 Personen gegeben. Ebenfalls größer geworden ist die Grupp e der unter 40 -jährigen
mit 44 Personen in 2018 und 40 Personen in 2017. In der Gruppe der 40 – 49-jährigen gab es in 2018
mit 52 Personen einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr mit 67 Personen. Die konkreten Zahlen
zur Altersstruktur der schwerbehinderte n Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in Anlage 1, Punkt 3
dieser Vorlage ausgewiesen. Die Tabelle unter Punkt 4. der Anlage 1 bestätigt, dass nach wie vor die
meisten Menschen mit Schwerbehinderungen bei der Stadt Münster in der Laufbahngruppe 1, 1. und
2. Einstiegsamt arbeiten (vormals einfacher und mittlerer Dienst) bzw. in vergleichbaren Vergütung s-
gruppen. In 2018 waren in diesem Bereich 207 schwerbehinderte Personen beschäftigt. In der Lau f-
bahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) und den vergleichbaren Vergütung s-
gruppen arbeiteten in 2018 92 Menschen mit Schwerbehinderungen. Die Zahl der schwerbehinderten
Menschen, die in 2018 in der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst) oder ve r-
gleichbaren Vergütungsgruppen beschäftigt waren, lag bei 10 Personen.
2.2 Maßnahmen zur Förderung, Inklusion, Fortbildung und Einstellung
Die Inklusion und Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Schwerbehinderungen sowie
von Menschen, die von Behinderung bedroht sind, ist ei ne wichtige Aufgabe der Stadt Münster. Das
bisher in der Stadtverwaltung erreichte Inklusionsklima soll durch gezielte Information, Bewusstsein s-
bildung, Sensibilisierung und konkrete Standards und Maßnahmen auch zukünftig gestärkt und weiter
entwickelt werden.
Unter anderem veröffentlichen die Verwaltung sowie die Vertrauenspersonen der Menschen mit B e-
hinderungen weiterhin aktuelle einschlägige Informationen in der Mitarbeiterzeitung „Forum intern“
sowie im Intranet der Stadt Münster. Im Dezember 2018 ist in „Forum Intern“ z. B. ein Bericht zum
Thema Schwerbehindertenausweise erschienen. Die Fachstelle „Schwerbehindertenrecht“ informierte
über besondere Schutzrechte und Ansprüche auf Nachteilsausgleiche für Kolleginnen und Kollegen
mit (Schwer-)behinderung, sowie über das Antragsverfahren für einen Schwerbehindertenausweis.
Vielfältige Informationen rund um das Thema „Barrierefreiheit“ sind im Intranet der Stadt Münster zu
finden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht über einen Arbeitsplatz mit Intranet-Zugang verfü-
gen, werden diese Informationen in Papierform zur Verfügung gestellt.
Zum 01.12.2018 wurde die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Münster personell ve r-
stärkt. Die Stellenanteile von bisher 1,4 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) wurden auf 2,0 Vollzeitäquivalente
erhöht. Außerdem ist der Rechtsanspruch auf Kostenübernahme der Beschäftigung einer erforderl i-
chen Bürokraft erfüllt. Übereinstimmend mit der Schwerbehindertenvertretung ist der Umfang von 0,5
VZÄ für di e Büro-/Assistenzkraft als angemessen angesehen worden. Mit beiden Stellenausweitu n-
gen soll sichergestellt werden, dass die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung gem.
§ 178 SGB IX bestmöglich erfüllt werden können.
Im Rahmen des Aktionsplans zur Um setzung der UN -Behindertenrechtskonvention1 hat die Stadt
Münster sich unter anderem zu Maßnahmen der Bewusstseinsbildung für die Themen Inklusion und
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen/Diversity verpflichtet. Auch die Information von
Auszubildenden der Stadt Münster über die Themen Inklusion und Diversity wurde als fortlaufende
Maßnahme definiert.
1 Anlage zur Beschlussvorlage V0125/2013 an den Rat der Stadt Münster
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2.2.1 Inklusionsvereinbarung in 2018 modifiziert
Die aktuelle Inklusionsvereinbarung für die Stadtverwaltung Münster 2 gem. § 166 SGB IX, 3. Teil –
Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen - vom 23.10.2001 in der Fassung
von 2018 ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten. 3 Die diesen Bericht betreffenden Änderungen und
Vereinbarungen sind in den nachfolgenden Text eingeflossen.
Die Inklusionsvereinbarung dient der Stärkung der Rechte schwerbehinderter Menschen hinsichtlich
ihrer Beschäftigung bei der Stadtverwaltung Münster. Sie leistet einen Beitrag zur Förderung der
Selbstbestimmung und der vollen und wir ksamen gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit B e-
hinderungen. Mit der Inklusionsvereinbarung wird unter anderem das Ziel verfolgt, Beschäftigung s-
verhältnisse schwerbehinderter Frauen und Männer zu sichern und zu fördern. Es sollen Arbeitsb e-
dingungen sichergestellt werden, welche die individuellen Fähigkeiten, Kenntnisse und die Persö n-
lichkeit des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin mit Behinderungen berücksichtigen und der Behind e-
rung so weit wie möglich angepasst sind. Auch die Förderung der Chancengl eichheit für Mitarbeit e-
rinnen und Mitarbeiter sowie Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderungen - unter Berück-
sichtigung der Geschlechtergerechtigkeit - ist definiertes Ziel der Inklusionsvereinbarung.
2.2.2 Ausgestaltung von Arbeitsplätzen
Ziel der Stadtverwaltung Münster ist es, Dienstgebäude, Arbeitsplätze und das interne Information s-
angebot (z. B. Intranet) grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.
Die Arbeitsplätze der Beschäftigten mit Schwerbehinderungen werden im Rahmen der begleitenden
Hilfen im Arbeitsleben na ch dem SGB IX behinderungsgerecht ausgestattet. Über die Ausstattung
des Arbeitsplatzes hinaus wird bei Bedarf auch die Optimierung weiterer Rahmenbedingungen gefö r-
dert. Wenn sich aus der Behinderung die Notwendigkeit ergibt, Arbe itsplätze in die Nähe der Sanitär-
und Sozialräume zu verlagern, wird dies im Rahmen der betrieblichen und finanziellen Möglichkeiten
angestrebt. Sind schwerbehinderte Beschäftigte aufgrund ihrer Behinderung auf die Benutzung eines
Kraftfahrzeugs angewiesen, werden im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten Parkplätze an ihrer
Arbeitsstelle oder in zumutbarer Entfernung zur Verfügung gestellt.
Als präventive Maßnahme werden auch die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne
Anerkennung einer Schwerbehinderung unter bestimmten Umständen behinderungsgerecht gestaltet.
Seit dem 01.01.2018 werden bei erforderlichen Neuanschaffungen nur noch elektrisch höhenverstel l-
bare Schreibtische beschafft. Das gesamte Stadthaus 1 wird nach der Modernisierung mit höhenver-
stellbaren Schreibtischen ausgestattet sein, ein wichtiger Beitrag für die Gesundheit der Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter.
Die Leistungen der Stadt Münster bewegen sich damit über dem gesetzlichen Pflichtrahmen. Dies
entspricht auch der Ziffer 2.3 „Ausgestaltung des Arbeitsplatzes“ der Inklusionsvereinbarung.
2 ohne die städtischen Gesellschaften
3 Die o. g. Inklusionsvereinbarung ersetzt die Integrationsvereinbarung gem. § 83 SGB IX (vor Neufassung des SGB IX), 2.
Teil – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen für die Stadtverwaltung Münster vom 23.10.2001 in der modifizier-
ten Fassung von 2014. Die Begriffsänderung („Inklusionsvereinbarung“ statt „Integrationsvereinbarung“) ergibt sich gem.
BTHG Art. 2, 1.a.
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2.2.3 Auswahlverfahren
Grundsätzlich gilt, dass alle Menschen mit Schwerbehinderungen, die sich auf eine ausgeschriebene
Stelle bewerben, zu den entsprechenden Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Die eingehen-
den Bewerbungsunterlagen von schwerbehinderten Menschen werden der Schwerbehindertenvertr e-
tung auf Wunsch zur Einsichtnahme vorgelegt. Soweit in einem Auswahlverfahren erkennbar ist, dass
Bewerber/ -innen mit Schwerbehinderung betroffen sind, beteiligt das Personal - und Organisations-
amt unverzüglich die Schwerbehindertenvertretung am weiteren Verfahren.
Im Berichtsjahr 2018 wurden 244 externe Ausschreibungsverfahren durchgeführt (Vergleich 2017:
178 Verfahren).
In den Ausschreibungsverfahren 2018 haben sich 3.763 Personen beworben, davon 150 Menschen
mit Schwerbehinderungen. Das entspricht einem Anteil von 3,99%. (Vergleich 2017: 2.509 Personen,
davon 113 mit Schwerbehinderungen; 4,50%)
Mit insgesamt 17 Neueinstellungen von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2018 liegt die Einste l-
lungsquote der schwerbehinderten Menschen bei 11,33% (150 Bewerbungen zu 17 Einstellungen).
Die Einstellungsquote der Personen ohne anerkannte Schwerbehinderung lag in 2018 m it 13,17%
(3.613 Bewerbungen zu 476 Einstellungen) leicht darüber.
Die Einstellungen der 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen erfolgten in fo l-
genden Bereichen:
Verwaltungsbereich: 6 Personen
Kassenkraft/Kartenkontrolle: 2 Personen
Gewerblicher Bereich: 5 Personen
Sozialer Bereich (Pädagogen /Erzieher/innen): 2 Personen
Sonstige: 2 Personen
Die Vertrauensperson der Menschen mit Behinderungen wird in alle Auswahlverfahren einbezogen,
bei denen Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen vorliegen. Sämtliche Entscheidungen im
Laufe eines Verfah rens werden mit ihr offen kommuniziert . Auch so ist sichergestellt, dass in den
Auswahlverfahren Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden.
Alle externen Ausschreibungen enthalten den nachfolgenden Text:
„Die Stadt Münster fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbungen von Frauen und Männern ausdrücklich unabhängig von
Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexu eller Identi-
tät“.
Nach wie vor
obligatorisch:
Gem. § 165 SGB IX werden grundsätzlich alle Bewerberinnen und Bewerber
mit Schwerbehinderung zur persönlichen Vorstellung eingeladen. Dies gilt
auch, wenn Teile des Anforderungsprofils aufgrund der Behinderu ng nicht
erfüllt werden. Auf eine Einladung zu den Vorstellungsgesprächen wird nur in
Fällen verzichtet, bei denen den Bewerber/innen die fachliche Eignung für die
zu besetzende Stelle offensichtlich fehlt. Die fachliche Eignung fehlt dann
offensichtlich, wenn für die Übernahme der Aufgabe eine berufliche Qualifika-
tion/ein Studienabschluss gefordert wird und notwendig ist und diese/r nicht
vorliegt.
Externe Stellenausschreibungen werden seit 2003 elektronisch der A r-
beitsagentur übermittelt und stehen dort über das Internetportal der Bund e-
sagentur für Arbeit Bewerberinnen und Bewerbern bundesweit zur Verf ü-
gung. Parallel dazu werden innerhalb der Arbeitsagentur die Ausschreibu n-
gen auch direkt an den Vermittlungsdienst für Menschen mit Behinderungen
weiter geleitet.
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2.2.4 Ausbildung
Für den Ausbildungsbereich stellt sich die Bewerbungslage wie folgt dar.
Die Anzahl der Personen, die sich in 2018 auf eine Ausbildungsstelle bei der Stadt Münster beworben
haben, lag bei 1.938, davon waren 32 Personen schwerbehindert. Das bedeutet, dass 1,65% der
Bewerber/ -innen eine Schwerbehinderung hatten. (Vergleich 2017: 1.975 Bewerber/ -innen, davon
46 schwerbehinderte Personen; Anteil 2,33%).
Es wurden im Berichtsjahr ins gesamt 138 Nachwuchskräfte eingestellt, davon 3 Personen mit einer
Schwerbehinderung. Somit hatten 2,17 % der zur Ausbildung Eingestellten eine Schwerbehinderung.
(Vergleich 2017: 117 Einstellungen; davon 2 Menschen mit Schwerbehinderungen; Anteil: 1,71%) .
Der Anteil schwerbehinderter Menschen lag damit bei den Einstellungen für die Ausbildung über dem
Anteil dieser Gruppe bei den Bewerbungen.
Die Einstellungsquote in Bezug auf die Anzahl der Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehind e-
rungen lag bei 9,38% (32 Bewerbungen; 3 Einstellungen) und damit höher als die Einstellungsquote
von 7,08% bei den Bewerber/ -innen ohne Schwerbehinderung (1.906 Bewerbungen; 135 Einstellu n-
gen).
Die Nachwuchskräfte verteilen sich auf die Bereiche Auszubildende nach dem Beru fsbildungsgesetz,
Anwärter und Anwärterinnen in den verschiedenen Beamtenlaufbahnen, die Verwaltungslehrgänge
I+II, das Quereinsteiger/ -innen-Programm, sowie auf Erzieher und Erzieherinnen im Anerkennung s-
jahr.
Die Bewerbungen der schwerbehinderten Mensc hen bzw. der diesen Gleichgestellten verteilten sich
in 2018 auf folgende Berufe:
Verwaltungswirt/in bzw. Verwaltungsfachangestellte/r: 7 Personen
Bachelor of Laws/Arts: 8 Personen
Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste: 1 Person
Fachinformatiker/-in: 1 Person
Lebensmittelkontrolleur/-in: 2 Personen
Volontariat: 1 Person
Quereinsteiger/-innen: 6 Personen
Verwaltungslehrgang I: 2 Personen
Verwaltungslehrgang II: 4 Personen
Für einige Ausbildungsberufe ist ein theoretischer online-Test Bestandteil des Auswahlverfahrens. Im
Jahr 2018 haben alle Bewerber/ -innen mit Schwe rbehinderungen, die am Einstellungstest teilg e-
nommen haben, diesen auch bestanden. 16 Bewerber/-innen konnten in der persönlichen Vorstellung
nicht überzeugen. 14 Bewerber/ -innen sind zur Vorstellung nicht erschienen bzw. haben ihre Bewe r-
bung zurückgezogen. 1 schwerbehinderte/r Bewerber/-in erfüllte verpflichtend erforderliche Bildungs-
voraussetzungen nicht. 3 Bewerber/-innen mit Schwerbehinderungen wurden eingestellt.
Gerne würde die Verwaltung in Zukunft mehr schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen fü r
eine Ausbildung bei der Stadt Münster gewinnen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden bei Einstellun-
gen zu Ausbildungszwecken alle Bewerberinnen und Bewerber, unabhängig von den Noten der ei n-
gereichten Zeugnisse, zum Vorstellungsgespräch bzw. zu dem in ein igen Berufen vorgelagerten Ein-
stellungstest eingeladen, soweit die verpflichtend erforderlichen Bildungsabschlüsse vorhanden sind.
In der Einladung zur Teilnahme am Testverfahren werden die Bewerber/ -innen mit Schwerbehind e-
rungen ausdrücklich gebeten, für ein individuelles Beratungsgespräch zur Testteilnahme Kontakt mit
dem Studieninstitut Westfalen -Lippe oder ggf. mit der Ausbildungsleitung aufzunehmen. Ziel ist es,
den Einstellungstest so gut wie möglich auf die speziellen behinderungsbedingten Erforderni sse des
Einzelnen anzupassen. Soweit das Testergebnis nicht ausdrücklich eine Nichteignung bestätigt, we r-
den alle schwerbehinderten Testteilnehmer/ -innen anschließen auch zum Vorstellungsgespräch ei n-
geladen.
- 6 -
V/0372/2019
Eine barrierefreie Teilnahme und ggf. notwendig e Hilfsmittel werden im gesamten Auswahlverfahren
und im weiteren Verlauf der Ausbildung selbstverständlich ermöglicht bzw. zur Verfügung gestellt.
Auch im Ausbildungsbereich wird die Vertrauensperson der Menschen mit Behinderungen in alle Ver-
fahren, in denen Bewerbungen schwerbehinderten Menschen vorliegen, einbezogen. Alle Entsche i-
dungen erfolgen auch hier nur in einem offenen Austausch.
Wie auch als Maßnahme im Aktionsplan zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention4 unter
Punkt 3.1 definiert, er folgt seit Jahren eine Information der Auszubildenden der Stadt Münster über
die Themen Inklusion und Diversity, insbesondere im Rahmen der Einführungsveranstaltungen für
neue Auszubildende. Im Frühjahr 2018 haben beide Jahrgänge der Stadtsekretäranwärter/ -innen –
wie auch schon die vorherigen Jahrgänge - an einer Schulung zum Thema Inklusion, inklusive eines
Selbsterfahrungsteils, teilgenommen. Ein Mitglied der Kommission zur Förderung der Inklusion von
Menschen mit Behinderungen hat diese Schulung vor Ort unterstützt und von eigenen Erfahrungen
berichtet.
2.2.5 Praktika
Die Stadt Münster erhält regelmäßig Praktikumsbewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderu n-
gen über verschiedene Träger, wie zum Beispiel dem FSP (Für Soziale Teilhabe und Psychische
Gesundheit e.V. Münster), dem Bildungsinstitut Münster, der LWL -Klinik, dem Integrationsfachdienst
oder der LWL -Förderschule. Die Praktika werden als Schülerbetriebspraktikum, im Rahmen von B e-
rufsvorbereitung und Berufsorientierung oder als Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt.
Im Berichtsjahr 2018 haben sich 27 schwerbehinderte Menschen um einen Praktikumsplatz bei der
Stadt Münster beworben (Vergleich 2017: 16 Personen).
Von diesen Bewerberinnen und Bewerbern absolvierten 21 Personen ein Praktikum bei d er Stadt
Münster (Vergleich 2017: 10 Personen).
Die Einsätze erfolgten in folgenden Bereichen der Stadtverwaltung Münster:
Verwaltung: 7 Personen
Abfallwirtschaftsbetriebe: 5 Personen
Kindertagesstätten/Schulen: 4 Personen
Stadtmuseum: 4 Personen
Denkmalbehörde/Ausgrabungen: 1 Person
Es ist davon auszugehen, dass mehr als die oben aufgeführte Anzahl an Praktikantinnen und Prakt i-
kanten eine Schwerbehinderung hat. Das Vorliegen einer Schwerbehinderung wird in den Bewerbu n-
gen nicht immer angegeben und ist auch nicht immer ersichtlich.
Die Zusammenarbeit mit dem FSP (Für Soziale Teilhabe und Psychische Gesundheit e.V. Münster)
und dem Integrationsfachdienst ist seit 2018 intensiviert worden. Ziel ist es, mehr Praktikumsmöglich-
keiten und auch längerfristige Praktika zur Berufsorientierung anzubieten und ggf. später eine Ausbi l-
dung zu ermöglichen.
2.2.6 Fort- und Weiterbildung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen, deren Art der Behinderung spezifische Fortbi l-
dungen erfordert, haben einen Anspruch, von der Fachstelle Personalentwicklung in Zusammenarbeit
mit der Schwerbehindertenvertretung über geeignete Fortbildung smöglichkeiten beraten zu werden.
Im Fortbildungsprogramm (seit 2015) wird auf diese Beratungsmöglichkeit explizit hingewiesen und
die entsprechende Unterstützung angeboten.
4 Anlage zur Beschlussvorlage V/0125/2013 an den Rat der Stadt Münster
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V/0372/2019
Bei der Auswahl von Räumen für Fortbildungen wird auf die Barrierefreiheit geachtet und seit 2015 im
Fortbildungsprogramm auf barrierefreie bzw. barrierearme Fortbildungen/Veranstaltungen hingewi e-
sen. Ggf. erforderliche zusätzliche Ausstattungen werden bei Bedarf oder auf Anfrage zur Verfügung
gestellt.
Das Fortbildungsprogramm enthält in jedem Jahr Fortbildungsangebote zu grundsätzlichen und akt u-
ellen Themen und Fragen der Schwerbehinderung.
Die berufliche (Wieder -)Eingliederung von schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird
unter anderem durch Weiterbildungsmöglichk eiten unterstützt und gefördert. Das Integrationsteam
unterstützt auf Wunsch des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin bei der Suche und Umsetzung von
passgenauen Weiterbildungsmaßnahmen. Die individuellen Bedürfnisse der schwerbehinderten Men-
schen finden dabei besondere Berücksichtigung.
2.3 Auftragsvergaben
Die Vergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen durch die Stadtverwaltung Mün s-
ter beliefen sich in 2018 insgesamt auf 325.194,98 € (Vergleich 2017 370.775,26 €).
Die strukturellen Aspekte der Beschäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehind e-
rungen sowie die Struktur der Auftragsvergaben werden in der Anlage 1 differenziert dargestellt. B e-
züglich der Auftragsvergaben wurde neben der Gesamtsumme – wie in den Vorjahren – auch eine
nach Ämtern differenzierte Aufstellung in die Anlage 1 aufgenommen.
3. Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderungen bei den städtischen
Beteiligungen und Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen
Bei sieben Beteiligungen wurden – wie schon in den vergangenen Jahren - die Angaben zur Beschäf-
tigungssituation der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Schwerbehinderungen und die Au f-
tragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen erfragt. Das sind die Beteiligun-
gen, bei denen die Stadt Münster ganz oder überwiegend beteiligt ist, beziehungsweise die für die
Stadt Münster von besonderer Bedeutung sind. An den übrigen Beteiligungen ist die Stadt Münster
geringfügiger, teilweise nur mit 1 % beteiligt. Die Angaben der Verkehrsservice Gesellschaft Münster
mbH beziehen sich lediglich auf den Zeitraum bis zum 30.06.2018, da diese ab dem 01.07.2018 in
die Stadtwerke Münster GmbH übergegangen ist.
Die sieben relevanten Beteiligungen sind:
Wohn + Stadtbau, Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH
Stadtwerke Münster GmbH
Gesellschaft für Informationstechnologie, Kommunikation und Organisation Münster mbH
(items GmbH)
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Allwetterzoo Münster)
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (einschließlich Tochtergesellschaften)
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH
Verkehrsservice Gesellschaft mbH (bis 30.06.2018)
Die Ergebnisse sind in der Anlage 2 differenziert aufgeführt.
Im Berichtsjahr 2018 haben mit Ausna hme der Angaben der Verkehrsservice Gesellschaft Münster
mbH (bis zum 30.06.2018) alle Gesellschaften der oben aufgeführten Beteiligungen die Beschäft i-
gungsquote von Menschen mit Schwerbehinderungen erfüllt.
Die Vergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen durch die o. g. städtischen Betei-
ligungsgesellschaften betrugen im Berichtsjahr 2018 11.361,85 €.
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V/0372/2019
In der Sitzung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen am
12.06.2012 wurde darum gebeten, die Beschäftigtenquote von schwerbehinderten Menschen bei der
Sparkasse Münsterland Ost in den Bericht aufzunehmen. Die Sparkasse Münsterland Ost teilte mit,
dass in 2018 die Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderungen bei 3,6% lag (Ve r-
gleich 2017: 3,2%).
Des Weiteren wurde im März 2014 vom Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung angeregt, auch
Informationen zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen bei der Wirtschaftsförde-
rung Münster GmbH und der Westfälischen Bauindustrie GmbH in diesen Bericht aufzunehmen.
Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH gibt an, dass im Jahr 2018 bei 11 Vollzeitstellen (13 Mita r-
beiter/ -innen zuzüglich 2 geringfügig Beschäftigte) ein Mitarbeiter eine Schwerbehinderung hatte.
Das entspricht den Angaben aus 2017.
Die Westfälische Bauindustrie GmbH hat für das Berichtsjahr 2018 angegeben, dass von 17 Mitarbei-
ter/-innen eine Person schwerhindert war (Vergleich 2017: 16 Mitarbeiter/ -innen, davon 1 Person mit
einer Schwerbehinderung).
Nach wie vor gilt, dass die Stadtverwaltung Münster bei den städtischen Beteiligungen keinen dire k-
ten Einfluss auf die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und auf die Höhe der Auftrag s-
vergaben hat. Hier besteht ggf. die Möglichkeit, die Thematik von Seiten der KI B bzw. der Politik in
die entsprechenden Aufsichtsräte einzubringen.
Um die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei den städtischen Beteiligungen zu unte r-
stützen, hat der Rat der Stadt Münster (Vorlage V/0303/2015/1) am 17.06.2015 Folgendes beschlos-
sen:
„Zur Umsetzung des Ziels fordert die Stadt Münster die städtischen Beteiligungen auf, auf freiwilliger
Basis die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen weiter zu erhöhen. Diejenigen städtischen
Betriebe, die bislang die gesetzlich vorgegebene Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderun-
gen nicht erfüllt haben, oder weniger als 6 % aufweisen, werden gebeten, sich aktiv für die Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen in ihrem Betrieb einzusetzen, um eine Beschäftigungsquote von
mindestens 6% erfüllen zu können.“
Anfang 2016 hat das Amt für Finanzen und Beteiligungen diesbezüglich folgende Betriebe ang e-
schrieben:
Stadtwerke Münster GmbH
Items GmbH
FMO GmbH
Westfälische Bauindustrie GmbH
Wohn + Stadtbau GmbH
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Abfallwirtschaftbetriebe Münster
citeq
Münster Marketing
Theater Münster
Neben dem Appell sich in vorgenanntem Sinne für eine Beschäftigung schwerbehinderte r Menschen
stärker einzusetzen, wurde auch angeregt, Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Me n-
schen zu vergeben. Zudem wurden Stellen und Ansprechpartner/-innen benannt, die bei der Beschäf-
tigung oder Weiterbeschäftigung von schwerbehinderten M enschen beraten und/oder unterstützen
können.
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V/0372/2019
4. Ausblick
Die Inklusion der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen in den Arbeitsalltag g e-
lingt bei der Stadtverwaltung Münster weiterhin gut. Sie gelingt trotz der teilweise schwierigeren
Rahmenbedingungen, die sich in den letzten Jahren unter anderem durch Arbeitsverdichtungen und
durch den demografischen Wandel ergeben haben.
Ziel der Stadtverwaltung Münster ist es, auch künftig gute Arbeitsbedingungen für Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter mit und ohne Schwerbehinderungen und ein positives Inklusionsklima zu bieten. Z u-
dem wird das Ziel verfolgt, die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen auf minde s-
tens 6% zu erhöhen.
Ein grundsätzliches Anliegen der Stadt Münster al s Arbeitgeberin ist darüber hinaus aber auch die
Erhaltung der Gesundheit ihrer Beschäftigten und damit das Thema Prävention. Bereits seit 201 3 ist
der Aufbau eines Gesundheitsmanagements und –controllings Bestandteil der städtischen Persona l-
entwicklung. I n Anbetracht der Zunahme altersbedingter, umweltbedingter und psychischer Erkra n-
kungen wird das Anliegen verfolgt, Ursachen hierfür klarer zu erkennen, um betriebliche Hilfen opt i-
mieren zu können. Derzeit wird zum Beispiel ein ganzheitliches Konzept für di e Stadtverwaltung zum
Umgang mit Gesundheit und Erkrankung erarbeitet. Die Ämter der Stadt Münster können schon jetzt
ein Beratungsangebot zu diesen Themen in Anspruch nehmen. Die Nachfrage der Ämter bzgl. dieses
Angebots steigt kontinuierlich an. Ein weit erer Baustein des Gesundheitsmanagements ist das B e-
triebliche Eingliederungsmanagement. 5 Um dieses Hilfsangebot für erkrankte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zu professionalisieren, we rden seit dem Frühjahr 2018 zwei hauptberufliche, einschlägig
ausgebildete Coaches (1,5 Stellen) für das Betriebliche Eing liederungsmanagement eingesetzt. Sie
beraten länger andauernd erkrankte und wiederkehrend erkrankte Mitarbeiter/ -innen in Fragen der
Wiedereingliederung ins Arbeitsleben und des Arbeitsplatzerhalts. Der A nteil der schwerbehinderten
oder diesen gleichgestellten Menschen unter den Ratsuchenden liegt derzeit bei ca. 13,8%. Auch in
den kommenden Jahren wird die Weiterentwicklung der Prävention und des Gesundheitsmanag e-
ments einen hohen Stellenwert haben.
Seit Anfang 2015 bietet die Stadtverwaltung Münster bis zu fünf Außenarbeitsplätze für Menschen mit
Schwerbehinderungen, die in ankerkannten Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt sind,
an. Das im Jahr 2014 im Rahmen eines Modellprojekts 6 vom Personal- und Organisationsamt konzi-
pierte Angebot der Außenarbeitsplätze hat sich bewährt, und soll – soweit der Rat der Stadt Münster
weiterhin die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt – weitergeführt werden. Es gibt derzeit Über-
legungen, die Anzahl der Außenarbeitsplätze weiter zu erhöhen. Voraussetzung dafür wären ausre i-
chende Mittel, um weitere Plätze zu finanzieren. Derzeit gibt es bei der Stadt Münster einen Auße n-
arbeitsplatz im Bereich „Innere Dienste“ des Sozialamts, einen Platz in der Mensa der Ge samtschule
Münster Mitte, einen Platz in der Bibliothek des Anne -Frank-Berufskollegs und zwei weitere in der
Mediathek des Hansa-Berufskollegs.
5 gem. §167 Abs. 2 SGB IX
6 Der Hintergrund des Modellprojekts liegt im Aktionsplan der Stadt Münster zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention (Beschlussvorlage V/0125/2013, Ratsbeschluss vom 25.09.2013, Punkt „3.10 Arbeit: Prüfung
der Möglichkeiten, Außenarbeitsplätze für Beschäftigte von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der Stadt
Münster einzurichten.“) und im Ratsantrag Nr. A-R/0027/2013 vom 04.06.2013 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
(Punkt III: Es wurde beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, im Rahmen des Projekts „Teilhabe an Arbeit – 1.000 Außen-
arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung“ des Landes NRW und des LWL in den Jahren 2013/2014 mindestens fünf
Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen bei der Stadt Münster oder deren Beteiligungen zu schaffen.).
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V/0372/2019
Nach Fertigstellung des Umbaus der Kantine im Stadthaus 1 (voraussichtlich im Laufe des Jahres
2019), wird di ese als Inklusionsbetrieb gem. § 215 SGB IX betrieben werden. Der Kantinen - und
Gastronomiebetrieb wird durch die Alexianer GmbH geführt werden. Die Zahl der dort zu beschäft i-
genden schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmt sich nach § 21 5 (3) SGB IX
und liegt i. d. R. zwischen 30% und 50% der Mitarbeiterschaft. Die schwerbehinderten Menschen
werden sowohl auf Arbeitsplätzen im Küchen - als auch im Servicebereich eingesetzt werden. Somit
trägt die Vergabe dieser Aufgabe an einen Inklusionsb etrieb positiv zur Schaffung von Arbeitsplätzen
für Menschen mit Schwerbehinderungen bei.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Angaben zur Stadtverwaltung Münster
Anlage 2: Angaben zu den städtischen Beteiligungen
Anlage 1
3570 Zeichen
Anlage 1: Angaben zur Stadtverwaltung Münster 1. Beschäftigungsquote der Menschen mit Schwerbehinderungen 6,00 %* im Jahr 2014 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.982 5,76 %* im Jahr 2015 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 5.087 5,31 %* im Jahr 2016 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 5.318 5,36 %* im Jahr 2017 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 5.549 5,41 %* im Jahr 2018 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 5.705 In den le tzten fünf Jahren war durchschnittlich* die folgende Anzahl an Menschen mit Schwe r- behinderungen beschäftigt: 2014 = 300 schwerbehinderte Menschen 2015 = 294 schwerbehinderte Menschen 2016 = 283 schwerbehinderte Menschen 2017 = 298 schwerbehinderte Menschen 2018 = 309 schwerbehinderte Menschen *) Die Auswertung der Beschäftigungsquote erfolgt auf Grundlage einer täglichen Erhebung. Die Beschäftigungszahl und die Anzahl der schwerbehinderten Menschen wird zu einem monatlichen Stichtag ausgewertet und dann über die 12 Monate eines Jahres der Mittelwert gebildet. Deshalb errechnet sich die Beschäftigungsquote der einzelnen Jahre nicht ganz genau (2. Nachkommastelle differiert) aus den hier aufgeführten Beschäftigungszahlen und der jeweiligen An- zahl der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 2. Aufteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen nach Ge- schlecht Jahr Gesamtzahl Männer Frauen Quote Frauen 2014 300 150 150 50,00% 2015 294 145 149 50,69% 2016 283 139 144 50,88 % 2017 298 141 157 52,68% 2018 309 146 163 52,72% 3. Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen Bis 39. Lebens- jahr 40. - 49. Lebens- jahr 50. – 59. Lebens- jahr 60. – 65. Lebens- jahr 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 Gesamt 36 40 44 60 67 52 145 140 149 42 51 64 Davon Frauen 21 22 28 30 38 29 74 69 74 19 28 32 2 4. Aufteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen nach Lauf- bahngruppen* Laufbahngruppe 2016 2017 2018 Gesamt Frauen Gesamt Frauen Gesamt Frauen 1, 1. und 2. Einstiegsamt* 196 96 200 101 207 105 2, 1. Einstiegsamt* 83 45 91 51 92 52 2, 2. Einstiegsamt* 4 3 7 5 10 6 *und vergleichbaren Vergütungsgruppen 5. Auftragsvergaben Stadt Münster an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen 5.1 Auftragsvergaben differenziert nach Ämtern: 2018 Amt Betrag € 10 Personal- und Organisationsamt 1.446,22 37 Feuerwehr 92.045,86 45 Stadtmuseum 831,41 46 Theater Münster 2.837,02 47 Stadtarchiv 11.863,73 51 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 91.455,68 52 Sportamt 224,70 61 Stadtplanungsamt 34.802,63 62 Vermessungs- und Katasteramt 1.011,15 66 Tiefbauamt 1.350,34 67 Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhal- tigkeit 967,28 70 Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 86.157,76 80 Münster Marketing 201,20 Gesamt 2018 325.194,98 3 5.2 Auftragsvergaben insgesamt 6. Präventive Maßnahmen Ausstattung Ar- beitsplätze Ausgaben Zuschüsse (Zuweisungen aus der Aus- gleichsabgabe) 2016 2017 2018 2016 (€) 2017 (€) 2018 (€) 2016 (€) 2017 (€) 2018 schwerbehin- derte Menschen 6 5 3 4.630,58 4.761,59 8.691,56 1.322,09 1.167,16 7.572,98 Menschen ohne Schwer- behinderung 113 163 154 91.810,17 131.153,53 130.994,00 - - - gesamt 119 168 157 96.440,75 135.915,12 139.685,56 1.322,09 1.167,16 7.572,98 Jahr Betrag 2014 271.610,56 € 2015 252.711,21 € 2016 417.024,36 € 2017 370.775,26 € 2018 325,194,98 €
Anlage A
2827 Zeichen
Anlage A zur V/0372/2019 Kurzüberblick Mit Vorlage V/0372/2019 wird über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen und über Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen bei der Stadtverwal- tung Münster und ausgewählten städtischen Beteiligungsunternehmen im Jahr 2018 berichtet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel dieser Vorlage ist die Berichtserstattung an die in der Vorlage aufgeführten Beratungsgremi- en über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen und über die Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen bei der Stadtverwaltung Münster und aus- gewählten städtischen Beteiligungsunternehmen im Jahr 2018. Hintergrund der Berichterstattung ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2003, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, einen jährlichen Bericht über die Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderungen bei der Stadt Münster und ihren Beteiligungen zu erstellen. In der Vorlage werden u. a. folgende Ziele der Stadtverwaltung Münster benannt: Auch künftig sollen gute Arbeitsbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit und ohne Schwerbehin- derungen und ein positives Inklusionsklima bei der Arbeitgeberin Stadt Münster geboten werden. Zudem soll das Ziel verfolgt werden, die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen in der Stadtverwaltung auf mindestens 6% zu erhöhen. Die Ziele der Berichtsvorlage befördern auch die Ziele der Leitorientierungen aus dem ISM- Prozess hinsichtlich der Weiterentwicklung Münsters zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadt- gesellschaft. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Aus dieser Berichtsvorlage resultieren keine direkten Finanzierungsbedarfe. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Vorlage des Berichts resultiert aus dem vorgenannten Beschluss des Haupt- und Finanzaus- schusses vom 10.12.2003. Gesetzliche Bestimmungen, z. B. zur Beschäftigungsquote ergeben sich u. a. aus dem SGB IX. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Diese Berichtsvorlage zum Thema Inklusion stellt auch Informationen unter dem Aspekt der Gleichstellung und der Demographie dar.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0372/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.04.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37