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V/0372/2019

Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen und diesen Gleichgestellten bei der Stadt Münster 2018

Vorlagen 10.04.2019

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 03.07.2019, TOP 2

Anlage 2

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2

5746 Zeichen

Anlage 2 : Angaben zu den städtischen Beteiligungen 
 
1.      Wohn- und Stadtbau GmbH 
 2014 2015 2016 2017 2018 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 72,58 77,66 79,83 85,08 88,58 
Anzahl der sb1 Beschäftigten * 4,91 4 4 6 6 
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 3 3 4 6 6 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 2 1 0 0 0 
Quote (Jahresschnitt) 6,77 5,15 5,01 7,05 6,77 
 
* Jahresdurchschnitt / ** Stichtagsbezogen 
 
Im Berichtsjahr 2018 erfolgten Auftragsvergaben in Höhe von  6.417,57 € an anerkannte 
Werkstätten für behinderte Menschen (Vergleich 2017: 0,00 €). 
 
2.      Stadtwerke Münster GmbH 
 2014 2015 2016 2017 2018 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 1.079,33 999,58 978,83 985,91 1.071,33 
Anzahl der sb Beschäftigten * 83,67 81,17 78 73,83 80,58 
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 66 63 59 54 60 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 21 21 18 20 22 
Quote (Jahresschnitt) 7,75 8,12 8,00 7,48 7,53 
 
*  Jahresdurchschnitt  /  ** Stichtagsbezogen 
 
Alters-
struk-
tur  
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 41. – 50. Lebens-
jahr 
über 50. Lebensjahr 
 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 
ge-
samt 3 4 2 2 2 2 8 9 15 64 59 63 
davon 
Frauen 1 1 0 1 1 1 5 6 7 11 12 14 
 
Zum 01.07.2018 ist die Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH i n die Stadtwerke Müns-
ter GmbH übergegangen. Das erklärt unter anderem den Anstieg der anrechenbaren A r-
beitsplatzzahl und der Anzahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderungen. 
 
Im Berichtsjahr 2018 erfolgten Auftragsvergaben in Höhe von  2.892,63 € an anerkannte 
Werkstätten für behinderte Menschen (Vergleich 2017: 874,46 €). 
 
 
 
 
 
                                                
1 sb = schwerbehinderte Beschäftigte

2 
3.      items GmbH 
 2014 2015 2016 2017 2018 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 166,25 161,5 161,91 170,41 165,00 
Anzahl der sb Beschäftigten * 9,58 9 8,5 7,5 8,9 
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 8 7 7 6 7 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 4 2 2 2 2 
Quote (Jahresschnitt) 5,76 5,57 5,24 4,4 5,4 
  
      * Jahresschnitt / ** Stichtagsbezogen 
  
 
Alters-
struk-
tur  
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebens-
jahr 
41. – 50. Lebens-
jahr 
über 50. Lebensjahr 
 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 
Ge-
samt 0 0 0 1 0 0 4 4 2 4 4 7 
davon 
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 2 
  
 
Im Berichtsjahr 2018 erfolgten Auftr agsvergaben in Höhe von  1.298,00 € an anerkannte  
Werkstätten für behinderte Menschen (Vergleich 2017: 0,00 €).  
 
 
4.       Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Allwetterzoo) 
 2014 2015 2016 2017 2018 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 89,33 90 94 104 113 
Anzahl der sb Beschäftigten * 3 6 6 7 6 
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 2 3 3 3 3 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 1 3 3 4 3 
Quote (Jahresschnitt) 3,36 6,67 6,38 6,73 5,31 
 
* Jahresschnitt / **Stichtagsbezogen 
 
Alters-
struk-
tur  
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebens-
jahr 
41. – 50. Lebens-
jahr 
über 50. Lebensjahr 
 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 
ge-
samt 0 1 0 0 0 1 2 2 3 4 4 2 
davon 
Frauen 0 1 0 0 0 1 2 2 2 1 1 0 
 
  
Es wurden in 2018 Aufträge in Höhe von 753,65 € an anerkannte Werkstätten für Menschen 
mit Behinderungen vergeben (Vergleich 2017:0,00 €)

3 
5.       FMO GmbH 
 2014 2015 2016 2017 2018 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl  ** 175 168 163 165 153 
Anzahl der sb Beschäftigten ** 11 10 9 9 9 
Anzahl männliche sb Beschäftigte  **  6 7 7 7 7 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 5 3 2 2 2 
Quote (Jahresschnitt) 6,29 5,96 5,53 5,46 5,89 
 
 * Jahresschnitt / ** Stichtagsbezogen 
 
 
 
 
Alters-
struk-
tur 
Bis 40. Lebensjahr 41. – 50. Lebens-
jahr 
über 50. Lebensjahr 
 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 
ge-
samt 0 0 0 1 1 0 8 8 7 
davon 
Frauen 0 0 0 0 0 0 2 2 2 
 
Die FMO GmbH hat im Jahr 2018 keine Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte  
Menschen vergeben (2017 ebenso). 
 
 
6.       Halle Münsterland 
 2014 2015 2016 2017 2018 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 48,0 47,16 47,50 44,5 45,66 
Anzahl der sb Beschäftigten * 1 1 1 2 2 
Anzahl der männlichen sb Beschäftigten  0 0 0 1 1 
Anzahl der weiblichen sb Beschäftigten 1 1 1 1 1 
Quote (Jahresschnitt) 
2,08 
nicht 
erfüllt** 
2,12 
nicht 
erfüllt** 
2,11 
nicht 
erfüllt** 
4,49 
erfüllt** 
4,38 
erfüllt** 
      * Jahresdurchschnittlich 
 
**Bei Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich 40 bis weniger als 60 Arbeitsplätzen sind gem. 
§ 154 Absatz 1 in Verbindung mit § 157 Abs. 2 SGB IX zwei Pflichtarbeitsplätze zur Erfüllung 
der Quote erforderlich. Somit wurde in 2018 die Beschäftigtenquote erfüllt.  
 
Die Halle Münsterland hat im Jahr 2018 keine Aufträge an anerkannte Werkstätten für b e-
hinderte Menschen vergeben (Vergleich 2017: 2.767,27 €).

4 
 
7.       Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH 
 
Die Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH ist zum 01.07.2018 in die Stadtwerke Müns-
ter GmbH übergegangen . Die hier genannte n Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 
30.06.2018. 
 
 
 
 2014 2015 2016 2017 30.06.2018 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 187,66 167,25 178,75 170,58 159,33 
Anzahl der sb Beschäftigten * 5,67 7 8 7,75 7 
Anzahl der männlichen sb Beschäftigten  4 4 5 4 4 
Anzahl der weiblichen sb Beschäftigten 2 3 3 3 3 
Quote (Jahresschnitt) 
3,02 
nicht 
erfüllt 
4,19 
nicht 
erfüllt 
4,48 
nicht 
erfüllt 
4,54 
nicht 
erfüllt 
4,4 
nicht 
erfüllt 
 
 
Alters-
struk-
tur 
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr 
 2016 2017 30.06.2018 2016 2017 30.06.2018 
ge-
samt 3 2 2 5 5 5 
 
Die erforderliche Beschäftigungsqu ote von 5% wurde in 2018 nicht erfüllt. Es wurde eine 
Ausgleichsabgabe in Höhe von 750,00 € gezahlt.  
 
Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen erfolgten in 2018 
nicht (2017 ebenso).

Berichtsvorlage

32282 Zeichen

V/0372/2019 
V/0372/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen und diesen 
Gleichgestellten bei der Stadt Münster 2018 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.06.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit B e-
hinderungen 
Bericht 
   18.06.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Bericht 
   03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Einleitung  
 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit Beschluss vom 10.12.2003 die Verwaltung beauftragt, einen 
jährlichen Bericht über die Beschäftigungssituation der Menschen mit Schwerbehinderungen bei der 
Stadt Münster und ihren Beteiligungen zu erstellen. Der vorgelegte Bericht umfasst das Jahr 2018.  
 
 
2. Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderungen in der Stadtverwaltung 
Münster  
 
2.1 Beschäftigungsquote und -struktur  
 
Die Stadt Münster hat im Jahr 2018 die gesetzlich geforderte Mindestquote zur Beschäftigung von 
Menschen mit Schwerbehinderungen von 5,00% erfüllt. Eine Ausgleichsabgabe war daher für das 
Berichtsjahr - wie auch in den V orjahren - nicht zu entrichten. Die Beschäftigungsquote der schwe r-
behinderten Menschen lag im Jahr 2018 bei 5,41% und damit leicht über dem Wert des Vorjahres 
(2017: 5,36%). 
 
 
Die Stadtverwaltung Münster hatte in 2018 309 schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.  
Dies waren 11 Personen mehr als in 2017 (298 Personen). 
 
Der Anteil der weiblichen Menschen mit Schwerbehinderungen, die für die Stadtverwaltung Münster 
arbeiten, liegt mit 52,72% (Vergleich 2017: 52,68%) etwas über dem Anteil der männlic hen schwer-
behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies ist allerdings vor dem Hintergrund zu sehen, dass 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
03.06.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Köhnsen 
Telefon: 492-1188 
Koehnsen@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0372/2019 
der Frauenanteil in der Mitarbeiterschaft der Stadtverwaltung in den vergangen Jahren auch insg e-
samt gestiegen ist. Lag die Frauenquote zum 31.12 .2013 noch bei 53%, so stieg sie zum 31.12.2018 
auf 57%. 
 
Wie auch in den Vorjahren, ist die Gruppe der 50 - 59-jährigen schwerbehinderten Menschen im Be-
richtsjahr 2018 mit 149 Personen am stärksten vertreten und auch im Vergleich zum Vorjahr (Ve r-
gleich: 2017 140 Personen) weiter angestiegen. Die zweitstärkste Gruppe war in 2018 mit 64 Pers o-
nen die Gruppe der Menschen im 60. - 65. Lebensjahr. Auch hier hat es einen Anstieg im Vergleich 
zu 2017 mit 51 Personen gegeben. Ebenfalls größer geworden ist die Grupp e der unter 40 -jährigen 
mit 44 Personen in 2018 und 40 Personen in 2017. In der Gruppe der 40 – 49-jährigen gab es in 2018 
mit 52 Personen einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr mit 67 Personen. Die konkreten Zahlen 
zur Altersstruktur der schwerbehinderte n Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in Anlage 1, Punkt 3 
dieser Vorlage ausgewiesen. Die Tabelle unter Punkt 4. der Anlage 1 bestätigt, dass nach wie vor die 
meisten Menschen mit Schwerbehinderungen bei der Stadt Münster in der Laufbahngruppe 1, 1. und  
2. Einstiegsamt arbeiten (vormals einfacher und mittlerer Dienst) bzw. in vergleichbaren Vergütung s-
gruppen. In 2018 waren in diesem Bereich 207 schwerbehinderte Personen beschäftigt. In der Lau f-
bahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) und den vergleichbaren Vergütung s-
gruppen arbeiteten in 2018 92 Menschen mit Schwerbehinderungen. Die Zahl der schwerbehinderten 
Menschen, die in 2018 in der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst) oder ve r-
gleichbaren Vergütungsgruppen beschäftigt waren, lag bei 10 Personen. 
 
 
2.2 Maßnahmen zur Förderung, Inklusion, Fortbildung und Einstellung  
 
Die Inklusion und Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Schwerbehinderungen sowie 
von Menschen, die von Behinderung bedroht sind, ist ei ne wichtige Aufgabe der Stadt Münster. Das 
bisher in der Stadtverwaltung erreichte Inklusionsklima soll durch gezielte Information, Bewusstsein s-
bildung, Sensibilisierung und konkrete Standards und Maßnahmen auch zukünftig gestärkt und weiter 
entwickelt werden.   
 
Unter anderem veröffentlichen die Verwaltung sowie die Vertrauenspersonen der Menschen mit B e-
hinderungen weiterhin aktuelle einschlägige Informationen in der Mitarbeiterzeitung „Forum intern“ 
sowie im Intranet der Stadt Münster.  Im Dezember 2018 ist in „Forum Intern“ z. B. ein Bericht zum 
Thema Schwerbehindertenausweise erschienen. Die Fachstelle „Schwerbehindertenrecht“ informierte 
über besondere Schutzrechte und Ansprüche auf Nachteilsausgleiche für Kolleginnen und Kollegen 
mit (Schwer-)behinderung, sowie über das Antragsverfahren für einen Schwerbehindertenausweis. 
Vielfältige Informationen rund um das Thema „Barrierefreiheit“ sind im Intranet der Stadt Münster zu 
finden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht über einen Arbeitsplatz mit Intranet-Zugang verfü-
gen, werden diese Informationen in Papierform zur Verfügung gestellt.  
 
Zum 01.12.2018 wurde die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Münster personell ve r-
stärkt. Die Stellenanteile von bisher 1,4 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) wurden auf 2,0 Vollzeitäquivalente 
erhöht. Außerdem ist der Rechtsanspruch auf Kostenübernahme der Beschäftigung einer erforderl i-
chen Bürokraft erfüllt. Übereinstimmend mit der Schwerbehindertenvertretung ist der Umfang von  0,5 
VZÄ für di e Büro-/Assistenzkraft als angemessen angesehen worden. Mit beiden Stellenausweitu n-
gen soll sichergestellt werden, dass die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung gem.  
§ 178 SGB IX bestmöglich erfüllt werden können.    
 
Im Rahmen des Aktionsplans zur Um setzung der UN -Behindertenrechtskonvention1 hat die Stadt 
Münster sich unter anderem zu Maßnahmen der Bewusstseinsbildung für die Themen Inklusion und 
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen/Diversity verpflichtet. Auch die Information von 
Auszubildenden der Stadt Münster über die Themen Inklusion und Diversity wurde als fortlaufende 
Maßnahme definiert. 
                                                
1 Anlage zur Beschlussvorlage V0125/2013 an den Rat der Stadt Münster

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V/0372/2019 
2.2.1 Inklusionsvereinbarung in 2018 modifiziert 
 
Die aktuelle Inklusionsvereinbarung für die Stadtverwaltung Münster 2 gem. § 166 SGB IX, 3. Teil – 
Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen - vom 23.10.2001 in der Fassung 
von 2018 ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten. 3 Die diesen Bericht betreffenden Änderungen und 
Vereinbarungen sind in den nachfolgenden Text eingeflossen. 
 
Die Inklusionsvereinbarung dient der Stärkung der Rechte schwerbehinderter Menschen hinsichtlich 
ihrer Beschäftigung bei der Stadtverwaltung Münster. Sie leistet einen Beitrag zur Förderung der 
Selbstbestimmung und der vollen und wir ksamen gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit B e-
hinderungen. Mit der Inklusionsvereinbarung wird unter anderem das Ziel verfolgt, Beschäftigung s-
verhältnisse schwerbehinderter Frauen und Männer zu sichern und zu fördern. Es sollen Arbeitsb e-
dingungen sichergestellt werden, welche die individuellen Fähigkeiten, Kenntnisse und die Persö n-
lichkeit des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin mit Behinderungen berücksichtigen und der Behind e-
rung so weit wie möglich angepasst sind. Auch die Förderung der Chancengl eichheit für Mitarbeit e-
rinnen und Mitarbeiter sowie Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderungen - unter Berück-
sichtigung der Geschlechtergerechtigkeit - ist definiertes Ziel der Inklusionsvereinbarung.  
 
 
2.2.2 Ausgestaltung von Arbeitsplätzen  
 
Ziel der Stadtverwaltung Münster ist es, Dienstgebäude, Arbeitsplätze und das interne Information s-
angebot (z. B. Intranet) grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.  
 
Die Arbeitsplätze der Beschäftigten mit Schwerbehinderungen werden im Rahmen der begleitenden  
Hilfen im Arbeitsleben na ch dem SGB IX behinderungsgerecht  ausgestattet. Über die Ausstattung 
des Arbeitsplatzes hinaus wird bei Bedarf auch die Optimierung weiterer Rahmenbedingungen gefö r-
dert. Wenn sich aus der Behinderung die Notwendigkeit ergibt, Arbe itsplätze in die Nähe der Sanitär- 
und Sozialräume zu verlagern, wird dies im Rahmen der betrieblichen und finanziellen Möglichkeiten 
angestrebt. Sind schwerbehinderte Beschäftigte aufgrund ihrer Behinderung auf die Benutzung eines 
Kraftfahrzeugs angewiesen, werden im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten Parkplätze an ihrer 
Arbeitsstelle oder in zumutbarer Entfernung zur Verfügung gestellt.     
 
Als präventive Maßnahme werden auch die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne 
Anerkennung einer Schwerbehinderung unter bestimmten Umständen behinderungsgerecht gestaltet. 
Seit dem 01.01.2018 werden bei erforderlichen Neuanschaffungen nur noch elektrisch höhenverstel l-
bare Schreibtische beschafft. Das gesamte Stadthaus 1 wird nach der Modernisierung mit höhenver-
stellbaren Schreibtischen ausgestattet sein, ein wichtiger Beitrag für die Gesundheit der Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter.   
 
Die Leistungen der Stadt Münster bewegen sich damit über dem gesetzlichen Pflichtrahmen. Dies 
entspricht auch der Ziffer 2.3  „Ausgestaltung des Arbeitsplatzes“ der Inklusionsvereinbarung. 
 
 
                                                
2 ohne die städtischen Gesellschaften 
3 Die o. g. Inklusionsvereinbarung ersetzt die Integrationsvereinbarung gem. § 83 SGB IX (vor Neufassung des SGB IX), 2. 
Teil – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen für die Stadtverwaltung Münster vom 23.10.2001 in der modifizier-
ten Fassung von 2014. Die Begriffsänderung („Inklusionsvereinbarung“ statt „Integrationsvereinbarung“) ergibt sich gem. 
BTHG Art. 2, 1.a.

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V/0372/2019 
2.2.3 Auswahlverfahren 
 
Grundsätzlich gilt, dass alle Menschen mit Schwerbehinderungen, die sich auf eine ausgeschriebene 
Stelle bewerben, zu den entsprechenden Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Die eingehen-
den Bewerbungsunterlagen von schwerbehinderten Menschen werden der Schwerbehindertenvertr e-
tung auf Wunsch zur Einsichtnahme vorgelegt. Soweit in einem Auswahlverfahren erkennbar ist, dass 
Bewerber/ -innen mit Schwerbehinderung betroffen sind, beteiligt das Personal - und Organisations-
amt unverzüglich die Schwerbehindertenvertretung am weiteren Verfahren.  
 
Im Berichtsjahr 2018 wurden 244 externe Ausschreibungsverfahren durchgeführt (Vergleich 2017: 
178 Verfahren).  
 
In den Ausschreibungsverfahren 2018 haben sich 3.763 Personen beworben, davon 150 Menschen 
mit Schwerbehinderungen. Das entspricht einem Anteil von 3,99%. (Vergleich 2017: 2.509 Personen, 
davon 113 mit Schwerbehinderungen; 4,50%) 
 
Mit insgesamt 17 Neueinstellungen von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2018 liegt die Einste l-
lungsquote der schwerbehinderten Menschen bei 11,33% (150 Bewerbungen zu 17 Einstellungen). 
Die Einstellungsquote der Personen ohne anerkannte Schwerbehinderung lag in 2018 m it 13,17% 
(3.613 Bewerbungen zu 476 Einstellungen) leicht darüber.   
 
Die Einstellungen der 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen erfolgten in fo l-
genden Bereichen: 
 
Verwaltungsbereich:                                                 6 Personen 
Kassenkraft/Kartenkontrolle:                                  2 Personen 
Gewerblicher Bereich:                                            5 Personen 
Sozialer Bereich (Pädagogen /Erzieher/innen):     2 Personen 
Sonstige:                                                                   2 Personen 
 
Die Vertrauensperson der Menschen mit Behinderungen wird in alle Auswahlverfahren einbezogen, 
bei denen Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen vorliegen. Sämtliche Entscheidungen im 
Laufe eines Verfah rens werden mit ihr offen kommuniziert . Auch so ist sichergestellt, dass in den 
Auswahlverfahren Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden.  
 
Alle externen Ausschreibungen enthalten den nachfolgenden Text: 
 
„Die Stadt Münster fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbungen von Frauen und Männern ausdrücklich unabhängig von 
Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexu eller Identi-
tät“.  
 
Nach wie vor 
obligatorisch:  
Gem. § 165 SGB IX werden grundsätzlich alle Bewerberinnen und Bewerber 
mit Schwerbehinderung zur persönlichen Vorstellung eingeladen.  Dies gilt 
auch, wenn Teile des Anforderungsprofils aufgrund der Behinderu ng nicht 
erfüllt werden. Auf eine Einladung zu den Vorstellungsgesprächen wird nur in 
Fällen verzichtet, bei denen den Bewerber/innen die fachliche Eignung für die 
zu besetzende Stelle offensichtlich fehlt. Die fachliche Eignung fehlt dann 
offensichtlich, wenn für die Übernahme der Aufgabe eine berufliche Qualifika-
tion/ein Studienabschluss gefordert wird und notwendig ist und diese/r nicht 
vorliegt. 
 
Externe Stellenausschreibungen werden seit 2003 elektronisch der A r-
beitsagentur übermittelt und stehen dort über das Internetportal der Bund e-
sagentur für Arbeit Bewerberinnen und Bewerbern bundesweit zur Verf ü-
gung. Parallel dazu werden innerhalb der Arbeitsagentur die Ausschreibu n-
gen auch direkt an den Vermittlungsdienst für Menschen mit Behinderungen 
weiter geleitet.

- 5 - 
V/0372/2019 
2.2.4 Ausbildung 
 
Für den Ausbildungsbereich stellt sich die Bewerbungslage wie folgt dar. 
 
Die Anzahl der Personen, die sich in 2018 auf eine Ausbildungsstelle bei der Stadt Münster beworben 
haben, lag bei 1.938, davon waren 32 Personen schwerbehindert. Das bedeutet, dass 1,65% der 
Bewerber/ -innen eine Schwerbehinderung hatten. (Vergleich 2017: 1.975 Bewerber/ -innen, davon 
46 schwerbehinderte Personen; Anteil 2,33%). 
 
Es wurden im Berichtsjahr ins gesamt 138 Nachwuchskräfte eingestellt, davon 3 Personen mit einer 
Schwerbehinderung. Somit hatten 2,17 % der zur Ausbildung Eingestellten eine Schwerbehinderung.  
(Vergleich 2017: 117 Einstellungen; davon 2 Menschen mit Schwerbehinderungen; Anteil: 1,71%) . 
Der Anteil schwerbehinderter Menschen lag damit bei den Einstellungen für die Ausbildung über dem 
Anteil dieser Gruppe bei den Bewerbungen.  
 
Die Einstellungsquote in Bezug auf die Anzahl der Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehind e-
rungen lag bei 9,38%  (32 Bewerbungen; 3 Einstellungen) und damit höher als die Einstellungsquote 
von 7,08% bei den Bewerber/ -innen ohne Schwerbehinderung (1.906 Bewerbungen; 135 Einstellu n-
gen).  
 
Die Nachwuchskräfte verteilen sich auf die Bereiche Auszubildende nach dem Beru fsbildungsgesetz, 
Anwärter und Anwärterinnen in den verschiedenen Beamtenlaufbahnen, die Verwaltungslehrgänge  
I+II, das Quereinsteiger/ -innen-Programm, sowie auf Erzieher und Erzieherinnen im Anerkennung s-
jahr.  
 
Die Bewerbungen der schwerbehinderten Mensc hen bzw. der diesen Gleichgestellten verteilten sich 
in 2018 auf folgende Berufe: 
 
 Verwaltungswirt/in bzw. Verwaltungsfachangestellte/r:   7 Personen 
 Bachelor of Laws/Arts:                                                       8 Personen 
 Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste:      1 Person 
 Fachinformatiker/-in:      1 Person 
 Lebensmittelkontrolleur/-in:     2 Personen     
 Volontariat:       1 Person   
 Quereinsteiger/-innen:                6 Personen 
 Verwaltungslehrgang I:                           2 Personen 
 Verwaltungslehrgang II:                                     4 Personen 
 
Für einige Ausbildungsberufe ist ein theoretischer online-Test Bestandteil des Auswahlverfahrens. Im  
Jahr 2018 haben alle Bewerber/ -innen mit Schwe rbehinderungen, die am Einstellungstest teilg e-
nommen haben, diesen auch bestanden. 16 Bewerber/-innen konnten in der persönlichen Vorstellung 
nicht überzeugen. 14 Bewerber/ -innen sind zur Vorstellung nicht erschienen bzw. haben ihre Bewe r-
bung zurückgezogen. 1 schwerbehinderte/r Bewerber/-in erfüllte verpflichtend erforderliche Bildungs-
voraussetzungen nicht. 3 Bewerber/-innen mit Schwerbehinderungen wurden eingestellt. 
 
Gerne würde die Verwaltung in Zukunft mehr schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen fü r 
eine Ausbildung bei der Stadt Münster gewinnen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden bei Einstellun-
gen zu Ausbildungszwecken alle Bewerberinnen und Bewerber, unabhängig von den Noten der ei n-
gereichten Zeugnisse, zum Vorstellungsgespräch bzw. zu dem in ein igen Berufen vorgelagerten Ein-
stellungstest eingeladen, soweit die verpflichtend erforderlichen Bildungsabschlüsse vorhanden sind. 
In der Einladung zur Teilnahme am Testverfahren werden die Bewerber/ -innen mit Schwerbehind e-
rungen ausdrücklich gebeten, für ein individuelles Beratungsgespräch zur Testteilnahme Kontakt mit 
dem Studieninstitut Westfalen -Lippe oder ggf. mit der Ausbildungsleitung aufzunehmen. Ziel ist es, 
den Einstellungstest so gut wie möglich auf die speziellen behinderungsbedingten Erforderni sse des 
Einzelnen anzupassen. Soweit das Testergebnis nicht ausdrücklich eine Nichteignung bestätigt, we r-
den alle schwerbehinderten Testteilnehmer/ -innen anschließen auch zum Vorstellungsgespräch ei n-
geladen.

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V/0372/2019 
Eine barrierefreie Teilnahme und ggf. notwendig e Hilfsmittel werden im gesamten Auswahlverfahren 
und im weiteren Verlauf der Ausbildung selbstverständlich ermöglicht bzw. zur Verfügung gestellt.  
 
Auch im Ausbildungsbereich wird die Vertrauensperson der Menschen mit Behinderungen in alle Ver-
fahren, in denen Bewerbungen schwerbehinderten Menschen vorliegen, einbezogen. Alle Entsche i-
dungen erfolgen auch hier nur in einem offenen Austausch. 
 
Wie auch als Maßnahme im Aktionsplan zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention4 unter 
Punkt 3.1 definiert, er folgt seit Jahren eine Information der Auszubildenden der Stadt Münster über 
die Themen Inklusion und Diversity, insbesondere im Rahmen der Einführungsveranstaltungen für 
neue Auszubildende. Im Frühjahr 2018 haben beide Jahrgänge der Stadtsekretäranwärter/ -innen – 
wie auch schon die vorherigen Jahrgänge - an einer Schulung zum Thema Inklusion, inklusive eines 
Selbsterfahrungsteils, teilgenommen. Ein Mitglied der Kommission zur Förderung der Inklusion von 
Menschen mit Behinderungen hat diese Schulung vor Ort  unterstützt und von eigenen Erfahrungen 
berichtet.    
 
 
2.2.5 Praktika 
 
Die Stadt Münster erhält regelmäßig Praktikumsbewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderu n-
gen über verschiedene Träger, wie zum Beispiel dem FSP (Für Soziale Teilhabe und Psychische 
Gesundheit e.V. Münster), dem Bildungsinstitut Münster, der LWL -Klinik, dem Integrationsfachdienst 
oder der LWL -Förderschule. Die Praktika werden als Schülerbetriebspraktikum, im Rahmen von B e-
rufsvorbereitung und Berufsorientierung oder als Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt. 
 
Im Berichtsjahr 2018 haben sich 27 schwerbehinderte Menschen um einen Praktikumsplatz bei der 
Stadt Münster beworben (Vergleich 2017: 16 Personen). 
 
Von diesen Bewerberinnen und Bewerbern absolvierten 21 Personen ein Praktikum bei d er Stadt 
Münster (Vergleich 2017: 10 Personen). 
 
Die Einsätze erfolgten in folgenden Bereichen der Stadtverwaltung Münster:  
 
Verwaltung:                                         7 Personen 
Abfallwirtschaftsbetriebe:                    5 Personen 
Kindertagesstätten/Schulen:               4 Personen 
Stadtmuseum:                                     4 Personen    
Denkmalbehörde/Ausgrabungen:       1 Person 
 
Es ist davon auszugehen, dass mehr als die oben aufgeführte Anzahl an Praktikantinnen und Prakt i-
kanten eine Schwerbehinderung hat. Das Vorliegen einer Schwerbehinderung wird in den Bewerbu n-
gen nicht immer angegeben und ist auch nicht immer ersichtlich. 
 
Die Zusammenarbeit mit dem FSP (Für Soziale Teilhabe und Psychische Gesundheit  e.V. Münster)  
und dem Integrationsfachdienst ist seit 2018 intensiviert worden. Ziel ist es, mehr Praktikumsmöglich-
keiten und auch längerfristige Praktika zur Berufsorientierung anzubieten und ggf. später eine Ausbi l-
dung zu ermöglichen.    
 
 
2.2.6 Fort- und Weiterbildung 
 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen, deren Art der Behinderung spezifische Fortbi l-
dungen erfordert, haben einen Anspruch, von der Fachstelle Personalentwicklung in Zusammenarbeit 
mit der Schwerbehindertenvertretung über geeignete Fortbildung smöglichkeiten beraten zu werden. 
Im Fortbildungsprogramm (seit 2015) wird auf diese Beratungsmöglichkeit explizit hingewiesen und 
die entsprechende Unterstützung angeboten.  
 
                                                
4 Anlage zur Beschlussvorlage V/0125/2013 an den Rat der Stadt Münster

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V/0372/2019 
Bei der Auswahl von Räumen für Fortbildungen wird auf die Barrierefreiheit geachtet und seit 2015 im 
Fortbildungsprogramm auf barrierefreie bzw. barrierearme Fortbildungen/Veranstaltungen hingewi e-
sen. Ggf. erforderliche zusätzliche Ausstattungen werden bei Bedarf oder auf Anfrage zur Verfügung 
gestellt.  
 
Das Fortbildungsprogramm enthält in jedem Jahr Fortbildungsangebote zu grundsätzlichen und akt u-
ellen Themen und Fragen der Schwerbehinderung.  
 
Die berufliche (Wieder -)Eingliederung von schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird 
unter anderem durch Weiterbildungsmöglichk eiten unterstützt und gefördert. Das Integrationsteam 
unterstützt auf Wunsch des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin bei der Suche und Umsetzung von 
passgenauen Weiterbildungsmaßnahmen. Die individuellen Bedürfnisse der schwerbehinderten Men-
schen finden dabei besondere Berücksichtigung. 
 
 
2.3 Auftragsvergaben 
 
Die Vergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen durch die Stadtverwaltung Mün s-
ter beliefen sich in 2018 insgesamt auf 325.194,98 € (Vergleich 2017 370.775,26 €).  
 
Die strukturellen Aspekte der Beschäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehind e-
rungen sowie die Struktur der Auftragsvergaben werden in der Anlage 1 differenziert dargestellt. B e-
züglich der Auftragsvergaben wurde neben der Gesamtsumme – wie in den Vorjahren – auch eine 
nach Ämtern differenzierte Aufstellung in die Anlage 1 aufgenommen. 
 
 
3. Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderungen bei den städtischen 
Beteiligungen und Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen 
 
Bei sieben Beteiligungen wurden – wie schon in den vergangenen Jahren - die Angaben zur Beschäf-
tigungssituation der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Schwerbehinderungen und die Au f-
tragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen erfragt. Das sind  die Beteiligun-
gen, bei denen die Stadt Münster ganz oder überwiegend beteiligt ist, beziehungsweise die für die 
Stadt Münster von besonderer Bedeutung sind. An den übrigen Beteiligungen ist die Stadt Münster 
geringfügiger, teilweise nur mit 1 % beteiligt.  Die Angaben der Verkehrsservice Gesellschaft Münster 
mbH beziehen sich lediglich auf den Zeitraum bis zum 30.06.2018, da diese ab dem 01.07.2018 in 
die Stadtwerke Münster GmbH übergegangen ist. 
 
 Die sieben relevanten Beteiligungen sind: 
 
 Wohn + Stadtbau, Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH 
 Stadtwerke Münster GmbH 
 Gesellschaft für Informationstechnologie, Kommunikation und Organisation Münster mbH 
(items GmbH) 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Allwetterzoo Münster) 
 FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (einschließlich Tochtergesellschaften) 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
 Verkehrsservice Gesellschaft mbH (bis 30.06.2018) 
 
Die Ergebnisse sind in der Anlage 2 differenziert aufgeführt. 
 
Im Berichtsjahr 2018 haben mit Ausna hme der Angaben der Verkehrsservice Gesellschaft Münster 
mbH (bis zum 30.06.2018) alle Gesellschaften der oben aufgeführten Beteiligungen die Beschäft i-
gungsquote von Menschen mit Schwerbehinderungen erfüllt. 
          
Die Vergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen durch die o. g. städtischen Betei-
ligungsgesellschaften betrugen im Berichtsjahr 2018 11.361,85 €.

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V/0372/2019 
In der Sitzung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen am 
12.06.2012 wurde darum gebeten, die Beschäftigtenquote von schwerbehinderten Menschen  bei der 
Sparkasse Münsterland Ost in den Bericht aufzunehmen. Die Sparkasse Münsterland Ost teilte mit, 
dass in 2018 die Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderungen bei 3,6% lag (Ve r-
gleich 2017: 3,2%).  
 
Des Weiteren wurde im März 2014 vom Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung angeregt, auch 
Informationen zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen bei der Wirtschaftsförde-
rung Münster GmbH und der Westfälischen Bauindustrie GmbH in diesen Bericht aufzunehmen. 
 
Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH gibt an, dass im Jahr 2018 bei 11 Vollzeitstellen (13 Mita r-
beiter/ -innen zuzüglich 2 geringfügig Beschäftigte) ein Mitarbeiter eine Schwerbehinderung hatte. 
Das entspricht den Angaben aus 2017.  
 
Die Westfälische Bauindustrie GmbH hat für das Berichtsjahr 2018 angegeben, dass von 17 Mitarbei-
ter/-innen eine Person schwerhindert war (Vergleich 2017: 16 Mitarbeiter/ -innen, davon 1 Person mit 
einer Schwerbehinderung). 
 
Nach wie vor gilt, dass die Stadtverwaltung Münster bei den städtischen Beteiligungen keinen dire k-
ten Einfluss auf die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und auf die Höhe der Auftrag s-
vergaben hat. Hier besteht ggf. die Möglichkeit, die Thematik von Seiten der KI B bzw. der Politik in 
die entsprechenden Aufsichtsräte einzubringen. 
 
Um die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei den städtischen Beteiligungen zu unte r-
stützen, hat der Rat der Stadt Münster (Vorlage V/0303/2015/1) am 17.06.2015 Folgendes beschlos-
sen: 
 
„Zur Umsetzung des Ziels fordert die Stadt Münster die städtischen Beteiligungen auf, auf freiwilliger 
Basis die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen weiter zu erhöhen. Diejenigen städtischen 
Betriebe, die bislang die gesetzlich vorgegebene Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderun-
gen nicht erfüllt haben, oder weniger als 6 % aufweisen, werden gebeten, sich aktiv für die Teilhabe 
von Menschen mit Behinderungen in ihrem Betrieb einzusetzen, um eine Beschäftigungsquote von 
mindestens 6% erfüllen zu können.“  
 
Anfang 2016 hat das Amt für Finanzen und Beteiligungen diesbezüglich folgende Betriebe ang e-
schrieben: 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
Items GmbH 
FMO GmbH 
Westfälische Bauindustrie GmbH 
Wohn + Stadtbau GmbH 
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
Abfallwirtschaftbetriebe Münster 
citeq 
Münster Marketing 
Theater Münster 
 
Neben dem Appell sich in vorgenanntem Sinne für eine Beschäftigung schwerbehinderte r Menschen 
stärker einzusetzen, wurde auch angeregt, Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Me n-
schen zu vergeben. Zudem wurden Stellen und Ansprechpartner/-innen benannt, die bei der Beschäf-
tigung oder Weiterbeschäftigung von schwerbehinderten M enschen beraten  und/oder unterstützen 
können.

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V/0372/2019 
 
4. Ausblick 
 
Die Inklusion der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen in den Arbeitsalltag g e-
lingt bei der Stadtverwaltung Münster weiterhin gut. Sie gelingt trotz der teilweise schwierigeren 
Rahmenbedingungen, die sich in den letzten Jahren unter anderem durch Arbeitsverdichtungen und 
durch den demografischen Wandel ergeben haben.  
 
Ziel der Stadtverwaltung Münster ist es, auch künftig gute Arbeitsbedingungen für Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter mit und ohne Schwerbehinderungen und ein positives Inklusionsklima zu bieten. Z u-
dem wird das Ziel verfolgt, die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen auf minde s-
tens 6% zu erhöhen.  
 
Ein grundsätzliches Anliegen der Stadt Münster al s Arbeitgeberin ist darüber hinaus aber auch die 
Erhaltung der Gesundheit ihrer Beschäftigten und damit das Thema Prävention. Bereits seit 201 3 ist 
der Aufbau eines Gesundheitsmanagements und –controllings Bestandteil der städtischen Persona l-
entwicklung. I n Anbetracht der Zunahme altersbedingter, umweltbedingter und psychischer Erkra n-
kungen wird das Anliegen verfolgt, Ursachen hierfür klarer zu erkennen, um betriebliche Hilfen opt i-
mieren zu können. Derzeit wird zum Beispiel ein ganzheitliches Konzept für di e Stadtverwaltung zum 
Umgang mit Gesundheit und Erkrankung erarbeitet. Die Ämter der Stadt Münster können schon jetzt 
ein Beratungsangebot zu diesen Themen in Anspruch nehmen. Die Nachfrage der Ämter bzgl. dieses 
Angebots steigt kontinuierlich an. Ein weit erer Baustein des Gesundheitsmanagements ist das B e-
triebliche Eingliederungsmanagement. 5 Um dieses Hilfsangebot für erkrankte Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter zu professionalisieren, we rden seit dem Frühjahr 2018 zwei hauptberufliche, einschlägig 
ausgebildete Coaches (1,5 Stellen) für das Betriebliche Eing liederungsmanagement eingesetzt. Sie 
beraten länger andauernd erkrankte und wiederkehrend erkrankte Mitarbeiter/ -innen in Fragen der 
Wiedereingliederung ins Arbeitsleben und des Arbeitsplatzerhalts. Der A nteil der schwerbehinderten 
oder diesen gleichgestellten Menschen unter den Ratsuchenden liegt derzeit bei ca. 13,8%. Auch in 
den kommenden Jahren wird die Weiterentwicklung der Prävention und des Gesundheitsmanag e-
ments einen hohen Stellenwert haben.   
 
Seit Anfang 2015 bietet die Stadtverwaltung Münster bis zu fünf Außenarbeitsplätze für Menschen mit 
Schwerbehinderungen, die in ankerkannten Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt sind, 
an. Das im Jahr 2014 im Rahmen eines Modellprojekts 6 vom Personal- und Organisationsamt konzi-
pierte Angebot der Außenarbeitsplätze hat sich bewährt, und soll – soweit der Rat der Stadt Münster 
weiterhin die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt – weitergeführt werden. Es gibt derzeit Über-
legungen, die Anzahl der Außenarbeitsplätze weiter zu erhöhen. Voraussetzung dafür wären ausre i-
chende Mittel, um weitere Plätze zu finanzieren. Derzeit gibt es bei der Stadt Münster einen Auße n-
arbeitsplatz im Bereich „Innere Dienste“ des Sozialamts, einen Platz in der Mensa der Ge samtschule 
Münster Mitte, einen Platz in der Bibliothek des Anne -Frank-Berufskollegs und zwei weitere in der 
Mediathek des Hansa-Berufskollegs.  
                                                
5 gem. §167 Abs. 2 SGB IX 
6 Der Hintergrund des Modellprojekts liegt im Aktionsplan der Stadt Münster zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention (Beschlussvorlage V/0125/2013, Ratsbeschluss vom 25.09.2013, Punkt „3.10 Arbeit: Prüfung 
der Möglichkeiten, Außenarbeitsplätze für Beschäftigte von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der Stadt 
Münster einzurichten.“) und im Ratsantrag Nr. A-R/0027/2013 vom 04.06.2013 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
(Punkt III: Es wurde beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, im Rahmen des Projekts „Teilhabe an Arbeit – 1.000 Außen-
arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung“ des Landes NRW und des LWL in den Jahren 2013/2014 mindestens fünf 
Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen bei der Stadt Münster oder deren Beteiligungen zu schaffen.).

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V/0372/2019 
Nach Fertigstellung des Umbaus der Kantine im Stadthaus 1 (voraussichtlich im Laufe des Jahres  
2019), wird di ese als Inklusionsbetrieb gem. § 215 SGB IX betrieben werden. Der Kantinen - und 
Gastronomiebetrieb wird durch die Alexianer GmbH geführt werden. Die Zahl der dort zu beschäft i-
genden schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmt sich nach § 21 5 (3) SGB IX 
und liegt i. d. R. zwischen 30% und 50% der Mitarbeiterschaft. Die schwerbehinderten Menschen 
werden sowohl auf Arbeitsplätzen im Küchen - als auch im Servicebereich eingesetzt werden. Somit 
trägt die Vergabe dieser Aufgabe an einen Inklusionsb etrieb positiv zur Schaffung von Arbeitsplätzen 
für Menschen mit Schwerbehinderungen bei.   
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Angaben zur Stadtverwaltung Münster 
Anlage 2: Angaben zu den städtischen Beteiligungen

Anlage 1

3570 Zeichen

Anlage 1: Angaben zur Stadtverwaltung Münster 
 
 
1. Beschäftigungsquote der Menschen mit Schwerbehinderungen 
 
6,00 %* im Jahr 2014 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.982 
5,76 %* im Jahr 2015 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 5.087 
5,31 %* im Jahr 2016 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 5.318 
5,36 %* im Jahr 2017 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 5.549 
5,41 %* im Jahr 2018 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 5.705 
 
 
In den le tzten fünf Jahren war  durchschnittlich* die folgende Anzahl an Menschen mit Schwe r-
behinderungen beschäftigt: 
 
2014 =      300 schwerbehinderte Menschen 
2015 =      294 schwerbehinderte Menschen 
2016 =      283 schwerbehinderte Menschen 
2017 =      298 schwerbehinderte Menschen 
2018 =      309 schwerbehinderte Menschen 
 
*) Die Auswertung der Beschäftigungsquote erfolgt auf Grundlage einer täglichen Erhebung. Die Beschäftigungszahl 
und die Anzahl der schwerbehinderten Menschen wird zu einem monatlichen Stichtag ausgewertet und dann über die 
12 Monate eines Jahres der Mittelwert gebildet. Deshalb errechnet sich die Beschäftigungsquote der einzelnen Jahre 
nicht ganz genau (2. Nachkommastelle differiert) aus den hier aufgeführten Beschäftigungszahlen und der jeweiligen An-
zahl der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 
 
 
 
 
2. Aufteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen nach Ge-
schlecht  
 
Jahr Gesamtzahl Männer Frauen Quote Frauen 
2014 300 150 150 50,00% 
2015 294 145 149 50,69% 
2016 283 139 144 50,88 % 
2017 298 141 157 52,68% 
2018 309 146 163 52,72% 
 
 
 
3. Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen 
 Bis 39. Lebens-
jahr 
40. -  49. Lebens-
jahr 
50. – 59. Lebens-
jahr 
60. – 65. Lebens-
jahr 
 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 
Gesamt 36 40 44 60 67 52 145 140 149 42 51 64 
Davon 
Frauen 21 22 28 30 38 29 74 69 74 19 28 32

2 
4. Aufteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen nach Lauf-
bahngruppen* 
 
Laufbahngruppe 2016 2017 2018 
 Gesamt Frauen Gesamt Frauen Gesamt Frauen 
1, 1. und 2. Einstiegsamt* 196 96 200 101 207 105 
2, 1. Einstiegsamt* 83 45 91 51 92 52 
2, 2. Einstiegsamt* 4 3 7 5 10 6 
 
*und vergleichbaren Vergütungsgruppen 
 
 
5. Auftragsvergaben Stadt Münster an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen  
 
5.1  Auftragsvergaben differenziert nach Ämtern: 
 
2018 
Amt Betrag €  
10 Personal- und Organisationsamt 1.446,22 
37 Feuerwehr 92.045,86 
45 Stadtmuseum  831,41 
46 Theater Münster 2.837,02 
47 Stadtarchiv 11.863,73 
51 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 91.455,68 
52 Sportamt 224,70 
61 Stadtplanungsamt 34.802,63 
62 Vermessungs- und Katasteramt 1.011,15 
66 Tiefbauamt 1.350,34 
67 Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhal-
tigkeit 967,28 
70 Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 86.157,76 
80 Münster Marketing 201,20 
Gesamt 2018 325.194,98

3 
5.2 Auftragsvergaben insgesamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
6.    Präventive Maßnahmen 
 
 Ausstattung Ar-
beitsplätze 
Ausgaben Zuschüsse 
(Zuweisungen aus der Aus-
gleichsabgabe)  
 2016 2017 2018 2016  
(€) 
2017  
(€) 
2018 
(€) 
2016  
(€) 
2017 
(€) 
2018 
schwerbehin-
derte 
Menschen 
6 5 3 4.630,58 4.761,59 8.691,56 1.322,09 1.167,16 7.572,98 
 
Menschen 
ohne Schwer-
behinderung 
113 163 154 91.810,17 131.153,53 130.994,00 - - - 
 
gesamt 119 168 157 96.440,75 135.915,12 139.685,56 1.322,09 1.167,16 7.572,98 
 
Jahr Betrag 
2014 271.610,56 € 
2015 252.711,21 € 
2016 417.024,36 € 
2017 370.775,26 € 
2018 325,194,98 €

Anlage A

2827 Zeichen

Anlage A zur V/0372/2019 
Kurzüberblick 
Mit Vorlage V/0372/2019 wird über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen und 
über Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen bei der Stadtverwal-
tung Münster und ausgewählten städtischen Beteiligungsunternehmen im Jahr 2018 berichtet. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel dieser Vorlage ist die Berichtserstattung an die in der Vorlage aufgeführten Beratungsgremi-
en über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen und über die Auftragsvergaben 
an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen bei der Stadtverwaltung Münster und aus-
gewählten städtischen Beteiligungsunternehmen im Jahr 2018. Hintergrund der Berichterstattung 
ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2003, mit dem die Verwaltung 
beauftragt wurde, einen jährlichen Bericht über die Beschäftigungssituation von Menschen mit 
Schwerbehinderungen bei der Stadt Münster und ihren Beteiligungen zu erstellen. 
 
In der Vorlage werden u. a. folgende Ziele der Stadtverwaltung Münster benannt: Auch künftig 
sollen gute Arbeitsbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit und ohne Schwerbehin-
derungen und ein positives Inklusionsklima bei der Arbeitgeberin Stadt Münster geboten werden. 
Zudem soll das Ziel verfolgt werden, die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen 
in der Stadtverwaltung auf mindestens 6% zu erhöhen.  
 
Die Ziele der Berichtsvorlage befördern auch die Ziele der Leitorientierungen aus dem ISM-
Prozess hinsichtlich der Weiterentwicklung Münsters zu einer Stadt mit höchster Lebens- und 
Erlebnisqualität, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadt-
gesellschaft. 
 
Finanzierung  
Produktgruppe: Nr. der PG  Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Aus dieser Berichtsvorlage resultieren keine direkten Finanzierungsbedarfe. 
 
Pflichtigkeitsgrad  
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Vorlage des Berichts resultiert aus dem vorgenannten Beschluss des Haupt- und Finanzaus-
schusses vom 10.12.2003. Gesetzliche Bestimmungen, z. B. zur Beschäftigungsquote ergeben 
sich u. a. aus dem SGB IX.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Diese Berichtsvorlage zum Thema Inklusion stellt auch Informationen unter dem Aspekt der 
Gleichstellung und der Demographie dar.

Beratungsverlauf (3)

18.06.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.06.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0372/2019
Typ
Vorlagen
Datum
10.04.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37