2019/0038
Bericht zur Bauzeit- und Kostenentwicklung bei der Umgestaltung des Friedensplatzes und der Projekte im unmittelbaren Umfeld
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2019/0038
14026 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
03.04.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs-
und Tiefbauamt OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0038
Magistratsbeschluss-Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 15066-6125
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Bericht zur Bauzeit- und Kostenentwicklung bei der Umgestaltung des Friedenspla t-
zes und der Projekte im unmittelbaren Umfeld
Vorlage vom: 03.04.2019
Beschlussvorschlag:
1. Der Bericht zur Baukosten- und Bauzeitentwicklung für die Neugestaltung des Friedens-
platzes und der unmittelbar angrenzenden Maßnahmen wird zur Kenntnis genommen.
2. Die im Jahr 2019 zusätzlich benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 2,2 Mio. Euro werden
durch die Verlagerung von nicht benötigen Haushaltmittel aus dem Ansatz 2019 aus der
Kostenstelle 066-130-1000, Investitionsnummer 15066 -6168 – Nieder-Ramstädter Straße
zwischen Lichtwiesenweg und Böllenfalltor bereitgestellt.
Bei den Beratungen zum Haushalt 2020 sind auf der vorgenannten zur Deckung heran -
gezogenen Investitionsnummer die verlagerten Mittel in Höhe von 2,2 Mio. Euro wieder
aufzuplanen.
3. Die darüber hinaus benötigten Haushaltsmittel für das Jahr 2020 in Höhe von 1,6 Mio.
Euro werden regulär über die aktuelle Haushaltsanmeldung für das Jahr 2020 angeme l-
det.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.04.2019
Im März 2017 wurde über die damals absehbare Kostenentwicklung bei der Umgestaltung des
Friedensplatzes informiert (Vorlage-Nr. 2017/0055 vom 09.03.2017). In der Zwischenzeit
wurden teilweise erhebliche Anpassungen des geplanten Projektablaufs und des Leistungsum-
fangs notwendig. Mit der aktuellen Vorlage wird über diese Anpassung sowie die Konsequenzen
auf Projektkosten und Bauzeit berichtet.
1. Leistungen für Folgemaßnahmen außerhalb des geplanten Projektes „Friedensplatz“
1.1 Andientunnel Kaufhof und Carree
Die ursprüngliche Planung sah vor, den Bereich entlang der Schlossgrabenmauer, der sich
außerhalb des Baukörpers der Tiefgarage befindet, lediglich mit einem neuen Oberflächenbe-
lag auszustatten. Nach Abtrag des alten Belages stellte sich jedoch heraus, dass die ange-
troffenen Böden wassergesättigt und nicht tragfähig waren. Weitergehende Untersuchungen
zur Ursache der Durchfeuchtung ergaben, dass die Entwässerungssituation in diesem Bereich
des Platzes oberhalb des Andientunnels völlig unzureichend war. Die angetroffene Situation
hatte ihre Ursache offenkundig in gravierenden, schwerwiegenden Baumängeln bei der Errich-
tung des Andientunnels und der Tiefgarage in den 1960er Jahren. Die technisch unzureichende
bzw. gänzlich fehlende technische Bauwerksentwässerung hat über den Betriebszeitraum zum
Wasseraufstau entlang der unterirdischen Teile der Schlossgrabenmauer und auf der Decke
des Andientunnels geführt. Gravierende, aus dieser Situation resultierende Schäden am An-
dientunnel und der Schlossgrabenmauer wurden durch ein ad hoc veranlasstes Gutachten des
TÜV Südhessen vom 13.12.2018 bestätigt. Verschärft wurde diese Situation durch eine Was-
sertransportleitung großen Durchmessers, die auf der Tunneldecke verlegt war und durch ihre
Lage im durchnässten Erdreich bereits starke Korrosionsschäden aufwies. Diese über Jahr-
zehnte unentdeckten Baumängel und Folgeschäden hätten bei einer späteren Entdeckung weit
mehr als einen verzögerten Baustellenverlauf zur Folge haben können. Die nun in Angriff ge-
nommene Instandsetzung parallel zu den Arbeiten am Friedensplatz ist unter baulogistischen
und wirtschaftlichen Aspekten die günstigste und nachhaltigste Alternative. Damit ist diese
verkehrstechnisch äußerst sinnvolle unterirdische Andienung auf lange Sicht in einem tech-
nisch einwandfreien Zustand versetzt und kann ihre Funktion weiterhin erfüllen.
In dieser Situation war die Entscheidung unumgänglich, Sofortmaßnahmen einzuleiten. Diese
bestanden in der unverzüglichen Freilegung des Andientunnels zwischen Zeughausstraße und
dem südlichen Bauende im Bereich der Schlossgrabenbrücke, Rückbau und Planung der Neu-
verlegung der korrodierten Wasserleitung durch die ENTEGA und Definition der erforderlichen
Arbeiten zur künftigen Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bauwerksentwässerung sowie
zur Sanierung und Abdichtung des geschädigten Andientunnels. Des Weiteren waren Neube-
rechnungen von Bauzeit und -kosten für die Baustelle des Friedensplatzes notwendig.
Sowohl auf die Bauzeit als auch auf die Kosten wirkt sich diese unumgängliche Instandsetzung
des Andientunnels gravierend aus. Neben den eigentlichen Bauleistungen wie zusätzlichem
Erdaushub, Betonsanierung auf der Decke des Andientunnels, denkmalgerechte Instandset-
zung der Schlossgrabenmauer, Abdichtung der Tunneldecke und Herstellung einer funktions-
tüchtigen Planumsentwässerung sind insbesondere die Folgekosten aus der eingetretenen
Bauzeitverlängerung erheblich. Nach aktueller Bewertung durch das beauftragte Ingenieurbüro
werden die Gesamtkosten für die Sanierung des Andientunnels und der damit unmittelbar im
- 4 -
Zusammenhang stehenden Maßnahmen ca. 2,1 Mio. Euro (brutto) betragen. Die Bauzeitver-
längerung in Folge der vorgenannten Maßnahmen wird ca. 8 Monate betragen.
Die bauliche Unterhaltung des Andientunnels wurde mit einem entsprechenden Gestattungs-
vertrag im Jahr 2002 an die damaligen Eigentümer der über den Tunnel angedienten Gewer-
beobjekte übertragen. Derzeit prüft das Fachamt, unterstützt durch das Rechtsamt, ob auf der
Basis dieses Vertrages die vorgenannten Kosten gegenüber den Rechtsnachfolgern der damali-
gen Gestattungsnehmer weiter berechnet werden können.
1.2 Anschluss an das Wabengebäude
Das Baufeld des Friedensplatzes befindet sich in Teilen auf den unterirdischen Kellerräumen
des Wabengebäudes. Im Zuge der Bauarbeiten wurde festgestellt, dass die Kellerdecken und
zum Teil auch tragende Kellerwände des „Waben“ marode und nicht tragfähig waren. In Ab-
stimmung mit dem Eigentümer der Liegenschaft (IDA) mussten umfangreiche Abbruch- und
Sicherungsmaßnahmen an den vorgenannten Bauteilen geplant und umgesetzt werden. Die
hierfür direkt entstandenen Kosten trägt der Eigentümer der Liegenschaft, jedoch sind auch
durch diese Maßnahmen Verzögerungen der Arbeiten am eigentlichen Friedensplatz eingetre-
ten. Die hiermit verbundenen Kostenforderungen für den gestörten Bauablauf liegen der Stadt
derzeit noch nicht vor, sind jedoch zu erwarten.
1.3 Anschluss Wassertransportleitung im Bereich Ernst-Ludwig-Platz
Im Bericht zum Andientunnel (Punkt 1.1) wurde die im Bereich des Andientunnels verlegte
Wassertransportleitung der ENTEGA erwähnt. Diese Leitung setzt sich über das Baufeld des
Friedensplatzes hinaus in Richtung des Ernst-Ludwig-Platzes fort. Aus technischen Gründen ist
die Verbindung des neuen Leitungsabschnitts auf dem Friedensplatz an einer Stelle auf dem
Ernst-Ludwig-Platz erforderlich, die ebenfalls außerhalb des Baufeldes des Friedensplatzes
liegt. Die zusätzlichen Arbeiten für die Öffnung der Oberfläche, die Herstellung des Leitungs-
grabens und der anschließende Verschluss des Leitungsgrabens werden durch die ENTEGA
geplant und finanziert. Ähnlich wie beim Waben beschrieben hat auch diese Teilmaßnahme
Auswirkungen auf den Bauablauf und die Bauzeit am Friedensplatz.
2. Zusätzliche Leistungen mit unmittelbarem Zusammenhang zur Neugestaltung des Frie-
densplatzes
Neben den vorbeschriebenen, nur mittelbar im Zusammenhang mit der Umgestaltung des
Friedensplatzes stehenden Maßnahmen, sind auch bei der eigentlichen Umgestaltung des
Platzes Zusatzleistungen erforderlich geworden. Diese Maßnahmen sind wie folgt beschrieben:
2.1 Fortführung des taktilen Leitsystems auf dem Karolinenplatz
Das im Rahmen der Planung aufgestellte und mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt ab-
gestimmte taktile Leitsystem auf dem Friedensplatz findet als zusätzliche Leistung seine Fort-
führung nördlich der Zeughausstraße in der Vorfläche des Landesmuseum. Diese Fortführung
wird von den Behindertenverbänden ausdrücklich begrüßt und stellt eine sinnvolle Ergänzung
der taktilen Leitsysteme in der Stadt dar.
- 5 -
2.2 Entwässerungsanschluss in die Zeughausstraße
Im Zuge der Baumaßnahmen stellte sich heraus, dass die Entwässerungsanlagen in der Zeug-
hausstraße nicht mit den zur Planung verwendeten Unterlagen übereinstimmen. In der Örtlich-
keit mussten umfangreiche Suchgrabungen durchgeführt werden und entgegen der ursprüngli-
chen Planung ein weiteres Schachtbauwerk zur Richtungsänderung gesetzt werden.
2.3 Instandsetzung Bauwerksfuge zwischen Tiefgarage und unterirdischem Knotenpunkt Karoli-
nenplatz
Die Fuge zwischen den beiden vorgenannten Ingenieurbauwerken unter der Zeughausstraße
sollte im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Friedensplatzes saniert werden. Die Pla-
nungsgrundlage hierfür waren die Bestandsunterlagen der beiden Bauwerke. Auch hier zeigte
sich, dass die Plangrundlage nicht mit der Örtlichkeit übereinstimmte, sondern die Fuge letzt-
endlich deutlich weiter innerhalb der Zeughausstraße lag als ursprünglich auf den Plänen zu
erkennen war. Hierdurch musste ein gesamter Fahrstreifen in der Zeughausstraße gesperrt,
aufgegraben und letztendlich wieder hergestellt werden.
2.4 Umplanung der Betonfertigteile für die Baumpodeste
Die Ausführungsplanung für die Betonfertigteile der Baumpodeste wurde baubegleitend durch-
geführt. Bei der Bearbeitung der Planung stellte sich heraus, dass die in der Entwurfsplanung
gewählten Annahmen, insbesondere für die bauliche Ausführung der Fertigteile, nicht realisier-
bar waren. Die Planung musste daher grundlegend umgestellt werden, sodass hier sowohl zu-
sätzliche Planungskosten als auch höhere Baukosten eingetreten sind. Es wird geprüft, ob auf-
grund der Mängel in der Entwurfsplanung Schadensersatzansprüche gegenüber den privaten
Planungsbüros geltend gemacht werden können.
2.5 Voraussichtlicher Mehraufwand bei der Verlegung des Plattenbelages
Ursprünglich war vorgesehen, die jeweiligen Endplatten des Oberflächenbelages auf der Bau-
stelle auf Passmaß zu schneiden. Probeschnitte im Vorfeld ergaben jedoch, dass eine techni-
sche einwandfreie Ausführung solcher Schnitte mit dem gewählten Oberflächenmaterial prak-
tisch nicht sauber möglich ist. Es wurde daher frühzeitig entschieden, einen größeren Anteil
von Platten im erforderlichen differenzierten Maß zu bestellten. Plattenschnitte auf der Bau-
stelle lassen sich dadurch nicht gänzlich vermeiden, jedoch deutlich reduzieren. Die Qualität
der Oberflächengestaltung steigt durch diese Maßnahme erheblich.
Zu den unter Punkt 2 beschriebenen Maßnahmen liegen bisher nur zu einem kleinen Teil Nach-
tragsangebote bzw. bereits Rechnungen vor. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Gesamt-
kosten lassen sich daher aktuell ebenfalls nur grob berechnen bzw. abschätzen. Das bauober-
leitende Ingenieurbüro kommt aktuell zu dem Ergebnis, dass in Summe ca. 1,7 Mio. Euro
(brutto) für die im Abschnitt 2 genannten Maßnahmen aufgebracht werden müssen. Auch hier
sind wesentliche Teile nicht den eigentlichen Bauleistungen, sondern den Folgekosten aus
Bauzeitverlängerungen zuzuschreiben. In welcher Höhe diese Kosten letztendlich tatsächlich
von der Firma geltend gemacht werden und in welchem Umfang diese Kosten akzeptiert wer-
den müssen, lässt sich erst nach Vorlage der detaillierten Begründungen abschließend bewer-
ten.
- 6 -
3. Mittelbereitstellung
Die Addition der unter Abschnitt 1 und 2 genannten Kostenpakete ergibt einen Gesamtmehr-
bedarf von 3,8 Mio. Euro (brutto). Abgeleitet aus dem weiteren geplanten Bauablauf wird im
Jahr 2019 voraussichtlich ein Betrag in Höhe von 2,2 Mio. Euro (brutto) kassenwirksam benö-
tigt. Die verbleibenden 1,6 Mio. Euro (brutto) können mit Blick auf die weitere erwartete Rech-
nungslegung regulär im Haushalt für das Jahr 2020 angemeldet und bereitgestellt werden.
Die im Jahr 2019 zusätzlich benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 2,2 Mio. Euro werden
durch die Verlagerung von nicht benötigen Haushaltmittel aus dem Ansatz 2019 aus der Kos-
tenstelle 066-130-1000, Investitionsnummer 15066-6168 – Nieder-Ramstädter Straße zwi-
schen Lichtwiesenweg und Böllenfalltor bereitgestellt. Diese Mittel werden im Jahr 2019 auf
der dafür vorgesehenen Investitionsnummer nicht benötigt.
Hintergrund ist, dass im Umfeld der Nieder-Ramstädter Straße in den kommenden Jahren um-
fangreiche Baumaßnahmen von großer öffentlicher Bedeutung stattfinden (Umbau des Böllen-
falltorstadions, Bau der Lichtwiesenbahn, Sanierung der Straßenbahnlinie 3 sowie weitere
Baumaßnahmen Dritter). Um diese Maßnahmen in einem engen Zeitfenster und mit geringst-
möglichen Beeinträchtigungen der Öffentlichkeit durchführen zu können und zu vermeiden,
dass sich die Baustellen untereinander beeinträchtigen, ist eine optimale Koordinierung des
Bauablaufs zwingend notwendig. Deshalb wurde ein Ingenieurbüro damit beauftragt, die vor-
genannten Maßnahmen untereinander zu koordinieren. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass
der optimale Zeitpunkt für den Baubeginn der Nieder-Ramstädter Straße nach dem Abschluss
der Rohbauarbeiten am Stadion liegt. Nach Auskunft des Bauherren wird dies Ende des Jahres
2020 der Fall sein.
Darmstadt, 03.04.2019
Dezernat III Dezernat IV
In Vertretung
Partsch Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 1
14054 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
03.04.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs-
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 66
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0038
Magistratsbeschluss-Nr.
157
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 15066-6125
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Bericht zur Bauzeit- und Kostenentwicklung bei der Umgestaltung des
Friedensplatzes und der Projekte im unmittelbaren Umfeld
Vorlage vom: 03.04.2019
Beschlussvorschlag:
1. Der Bericht zur Baukosten- und Bauzeitentwicklung für die Neugestaltung des
Friedensplatzes und der unmittelbar angrenzenden Maßnahmen wird zur Kenntnis
genommen.
2. Die im Jahr 2019 zusätzlich benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 2,2 Mio. Euro werden
durch die Verlagerung von nicht benötigen Haushaltmittel aus dem Ansatz 2019 aus der
Kostenstelle 066-130-1000, Investitionsnummer 15066 -6168 – Nieder-Ramstädter Straße
zwischen Lichtwiesenweg und Böllenfalltor bereitgestellt.
Bei den Beratungen zum Haushalt 2020 sind auf der vorgenannten zur Deckung heran -
gezogenen Investitionsnummer die verlagerten Mittel in Höhe von 2,2 Mio. Euro wieder
aufzuplanen.
- 3 -
3. Die darüber hinaus benötigten Haushaltsmittel für das Jahr 2020 in Höhe von 1,6 Mio.
Euro werden regulär über die aktuelle Haushaltsanmeldung für das Jahr 2020
angemeldet.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 10.04.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.04.2019
Im März 2017 wurde über die damals absehbare Kostenentwicklung bei der Umgestaltung des
Friedensplatzes informiert (Vorlage-Nr. 2017/0055 vom 09.03.2017). In der Zwischenzeit
wurden teilweise erhebliche Anpassungen des geplanten Projektablaufs und des
Leistungsumfangs notwendig. Mit der aktuellen Vorlage wird über diese Anpassung sowie die
Konsequenzen auf Projektkosten und Bauzeit berichtet.
1. Leistungen für Folgemaßnahmen außerhalb des geplanten Projektes „Friedensplatz“
1.1 Andientunnel Kaufhof und Carree
Die ursprüngliche Planung sah vor, den Bereich entlang der Schlossgrabenmauer, der sich
außerhalb des Baukörpers der Tiefgarage befindet, lediglich mit einem neuen
Oberflächenbelag auszustatten. Nach Abtrag des alten Belages stellte sich jedoch heraus, dass
die angetroffenen Böden wassergesättigt und nicht tragfähig waren. Weitergehende
Untersuchungen zur Ursache der Durchfeuchtung ergaben, dass die Entwässerungssituation in
diesem Bereich des Platzes oberhalb des Andientunnels völlig unzureichend war. Die
angetroffene Situation hatte ihre Ursache offenkundig in gravierenden, schwerwiegenden
Baumängeln bei der Errichtung des Andientunnels und der Tiefgarage in den 1960er Jahren.
Die technisch unzureichende bzw. gänzlich fehlende technische Bauwerksentwässerung hat
über den Betriebszeitraum zum Wasseraufstau entlang der unterirdischen Teile der
Schlossgrabenmauer und auf der Decke des Andientunnels geführt. Gravierende, aus dieser
Situation resultierende Schäden am Andientunnel und der Schlossgrabenmauer wurden durch
ein ad hoc veranlasstes Gutachten des TÜV Südhessen vom 13.12.2018 bestätigt. Verschärft
wurde diese Situation durch eine Wassertransportleitung großen Durchmessers, die auf der
Tunneldecke verlegt war und durch ihre Lage im durchnässten Erdreich bereits starke
Korrosionsschäden aufwies. Diese über Jahrzehnte unentdeckten Baumängel und
Folgeschäden hätten bei einer späteren Entdeckung weit mehr als einen verzögerten
Baustellenverlauf zur Folge haben können. Die nun in Angriff genommene Instandsetzung
parallel zu den Arbeiten am Friedensplatz ist unter baulogistischen und wirtschaftlichen
Aspekten die günstigste und nachhaltigste Alternative. Damit ist diese verkehrstechnisch
äußerst sinnvolle unterirdische Andienung auf lange Sicht in einem technisch einwandfreien
Zustand versetzt und kann ihre Funktion weiterhin erfüllen.
In dieser Situation war die Entscheidung unumgänglich, Sofortmaßnahmen einzuleiten. Diese
bestanden in der unverzüglichen Freilegung des Andientunnels zwischen Zeughausstraße und
dem südlichen Bauende im Bereich der Schlossgrabenbrücke, Rückbau und Planung der
Neuverlegung der korrodierten Wasserleitung durch die ENTEGA und Definition der
erforderlichen Arbeiten zur künftigen Gewährleistung einer ordnungsgemäßen
Bauwerksentwässerung sowie zur Sanierung und Abdichtung des geschädigten Andientunnels.
Des Weiteren waren Neuberechnungen von Bauzeit und -kosten für die Baustelle des
Friedensplatzes notwendig.
Sowohl auf die Bauzeit als auch auf die Kosten wirkt sich diese unumgängliche Instandsetzung
des Andientunnels gravierend aus. Neben den eigentlichen Bauleistungen wie zusätzlichem
Erdaushub, Betonsanierung auf der Decke des Andientunnels, denkmalgerechte
Instandsetzung der Schlossgrabenmauer, Abdichtung der Tunneldecke und Herstellung einer
- 5 -
funktionstüchtigen Planumsentwässerung sind insbesondere die Folgekosten aus der
eingetretenen Bauzeitverlängerung erheblich. Nach aktueller Bewertung durch das beauftragte
Ingenieurbüro werden die Gesamtkosten für die Sanierung des Andientunnels und der damit
unmittelbar im Zusammenhang stehenden Maßnahmen ca. 2,1 Mio. Euro (brutto) betragen.
Die Bauzeitverlängerung in Folge der vorgenannten Maßnahmen wird ca. 8 Monate betragen.
Die bauliche Unterhaltung des Andientunnels wurde mit einem entsprechenden
Gestattungsvertrag im Jahr 2002 an die damaligen Eigentümer der über den Tunnel
angedienten Gewerbeobjekte übertragen. Derzeit prüft das Fachamt, unterstützt durch das
Rechtsamt, ob auf der Basis dieses Vertrages die vorgenannten Kosten gegenüber den
Rechtsnachfolgern der damaligen Gestattungsnehmer weiter berechnet werden können.
1.2 Anschluss an das Wabengebäude
Das Baufeld des Friedensplatzes befindet sich in Teilen auf den unterirdischen Kellerräumen
des Wabengebäudes. Im Zuge der Bauarbeiten wurde festgestellt, dass die Kellerdecken und
zum Teil auch tragende Kellerwände des „Waben“ marode und nicht tragfähig waren. In
Abstimmung mit dem Eigentümer der Liegenschaft (IDA) mussten umfangreiche Abbruch- und
Sicherungsmaßnahmen an den vorgenannten Bauteilen geplant und umgesetzt werden. Die
hierfür direkt entstandenen Kosten trägt der Eigentümer der Liegenschaft, jedoch sind auch
durch diese Maßnahmen Verzögerungen der Arbeiten am eigentlichen Friedensplatz
eingetreten. Die hiermit verbundenen Kostenforderungen für den gestörten Bauablauf liegen
der Stadt derzeit noch nicht vor, sind jedoch zu erwarten.
1.3 Anschluss Wassertransportleitung im Bereich Ernst-Ludwig-Platz
Im Bericht zum Andientunnel (Punkt 1.1) wurde die im Bereich des Andientunnels verlegte
Wassertransportleitung der ENTEGA erwähnt. Diese Leitung setzt sich über das Baufeld des
Friedensplatzes hinaus in Richtung des Ernst-Ludwig-Platzes fort. Aus technischen Gründen ist
die Verbindung des neuen Leitungsabschnitts auf dem Friedensplatz an einer Stelle auf dem
Ernst-Ludwig-Platz erforderlich, die ebenfalls außerhalb des Baufeldes des Friedensplatzes
liegt. Die zusätzlichen Arbeiten für die Öffnung der Oberfläche, die Herstellung des
Leitungsgrabens und der anschließende Verschluss des Leitungsgrabens werden durch die
ENTEGA geplant und finanziert. Ähnlich wie beim Waben beschrieben hat auch diese
Teilmaßnahme Auswirkungen auf den Bauablauf und die Bauzeit am Friedensplatz.
2. Zusätzliche Leistungen mit unmittelbarem Zusammenhang zur Neugestaltung des
Friedensplatzes
Neben den vorbeschriebenen, nur mittelbar im Zusammenhang mit der Umgestaltung des
Friedensplatzes stehenden Maßnahmen, sind auch bei der eigentlichen Umgestaltung des
Platzes Zusatzleistungen erforderlich geworden. Diese Maßnahmen sind wie folgt beschrieben:
2.1 Fortführung des taktilen Leitsystems auf dem Karolinenplatz
Das im Rahmen der Planung aufgestellte und mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt
abgestimmte taktile Leitsystem auf dem Friedensplatz findet als zusätzliche Leistung seine
Fortführung nördlich der Zeughausstraße in der Vorfläche des Landesmuseum. Diese
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Fortführung wird von den Behindertenverbänden ausdrücklich begrüßt und stellt eine sinnvolle
Ergänzung der taktilen Leitsysteme in der Stadt dar.
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2.2 Entwässerungsanschluss in die Zeughausstraße
Im Zuge der Baumaßnahmen stellte sich heraus, dass die Entwässerungsanlagen in der
Zeughausstraße nicht mit den zur Planung verwendeten Unterlagen übereinstimmen. In der
Örtlichkeit mussten umfangreiche Suchgrabungen durchgeführt werden und entgegen der
ursprünglichen Planung ein weiteres Schachtbauwerk zur Richtungsänderung gesetzt werden.
2.3 Instandsetzung Bauwerksfuge zwischen Tiefgarage und unterirdischem Knotenpunkt
Karolinenplatz
Die Fuge zwischen den beiden vorgenannten Ingenieurbauwerken unter der Zeughausstraße
sollte im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Friedensplatzes saniert werden. Die
Planungsgrundlage hierfür waren die Bestandsunterlagen der beiden Bauwerke. Auch hier
zeigte sich, dass die Plangrundlage nicht mit der Örtlichkeit übereinstimmte, sondern die Fuge
letztendlich deutlich weiter innerhalb der Zeughausstraße lag als ursprünglich auf den Plänen
zu erkennen war. Hierdurch musste ein gesamter Fahrstreifen in der Zeughausstraße gesperrt,
aufgegraben und letztendlich wieder hergestellt werden.
2.4 Umplanung der Betonfertigteile für die Baumpodeste
Die Ausführungsplanung für die Betonfertigteile der Baumpodeste wurde baubegleitend
durchgeführt. Bei der Bearbeitung der Planung stellte sich heraus, dass die in der
Entwurfsplanung gewählten Annahmen, insbesondere für die bauliche Ausführung der
Fertigteile, nicht realisierbar waren. Die Planung musste daher grundlegend umgestellt
werden, sodass hier sowohl zusätzliche Planungskosten als auch höhere Baukosten eingetreten
sind. Es wird geprüft, ob aufgrund der Mängel in der Entwurfsplanung
Schadensersatzansprüche gegenüber den privaten Planungsbüros geltend gemacht werden
können.
2.5 Voraussichtlicher Mehraufwand bei der Verlegung des Plattenbelages
Ursprünglich war vorgesehen, die jeweiligen Endplatten des Oberflächenbelages auf der
Baustelle auf Passmaß zu schneiden. Probeschnitte im Vorfeld ergaben jedoch, dass eine
technische einwandfreie Ausführung solcher Schnitte mit dem gewählten Oberflächenmaterial
praktisch nicht sauber möglich ist. Es wurde daher frühzeitig entschieden, einen größeren
Anteil von Platten im erforderlichen differenzierten Maß zu bestellten. Plattenschnitte auf der
Baustelle lassen sich dadurch nicht gänzlich vermeiden, jedoch deutlich reduzieren. Die
Qualität der Oberflächengestaltung steigt durch diese Maßnahme erheblich.
Zu den unter Punkt 2 beschriebenen Maßnahmen liegen bisher nur zu einem kleinen Teil
Nachtragsangebote bzw. bereits Rechnungen vor. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die
Gesamtkosten lassen sich daher aktuell ebenfalls nur grob berechnen bzw. abschätzen. Das
bauoberleitende Ingenieurbüro kommt aktuell zu dem Ergebnis, dass in Summe ca. 1,7 Mio.
Euro (brutto) für die im Abschnitt 2 genannten Maßnahmen aufgebracht werden müssen. Auch
hier sind wesentliche Teile nicht den eigentlichen Bauleistungen, sondern den Folgekosten aus
Bauzeitverlängerungen zuzuschreiben. In welcher Höhe diese Kosten letztendlich tatsächlich
von der Firma geltend gemacht werden und in welchem Umfang diese Kosten akzeptiert
werden müssen, lässt sich erst nach Vorlage der detaillierten Begründungen abschließend
bewerten.
3. Mittelbereitstellung
Die Addition der unter Abschnitt 1 und 2 genannten Kostenpakete ergibt einen
Gesamtmehrbedarf von 3,8 Mio. Euro (brutto). Abgeleitet aus dem weiteren geplanten
Bauablauf wird im Jahr 2019 voraussichtlich ein Betrag in Höhe von 2,2 Mio. Euro (brutto)
kassenwirksam benötigt. Die verbleibenden 1,6 Mio. Euro (brutto) können mit Blick auf die
weitere erwartete Rechnungslegung regulär im Haushalt für das Jahr 2020 angemeldet und
bereitgestellt werden.
Die im Jahr 2019 zusätzlich benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 2,2 Mio. Euro werden
durch die Verlagerung von nicht benötigen Haushaltmittel aus dem Ansatz 2019 aus der
Kostenstelle 066-130-1000, Investitionsnummer 15066-6168 – Nieder-Ramstädter Straße
zwischen Lichtwiesenweg und Böllenfalltor bereitgestellt. Diese Mittel werden im Jahr 2019 auf
der dafür vorgesehenen Investitionsnummer nicht benötigt.
Hintergrund ist, dass im Umfeld der Nieder-Ramstädter Straße in den kommenden Jahren
umfangreiche Baumaßnahmen von großer öffentlicher Bedeutung stattfinden (Umbau des
Böllenfalltorstadions, Bau der Lichtwiesenbahn, Sanierung der Straßenbahnlinie 3 sowie
weitere Baumaßnahmen Dritter). Um diese Maßnahmen in einem engen Zeitfenster und mit
geringstmöglichen Beeinträchtigungen der Öffentlichkeit durchführen zu können und zu
vermeiden, dass sich die Baustellen untereinander beeinträchtigen, ist eine optimale
Koordinierung des Bauablaufs zwingend notwendig. Deshalb wurde ein Ingenieurbüro damit
beauftragt, die vorgenannten Maßnahmen untereinander zu koordinieren. Die bisherigen
Ergebnisse zeigen, dass der optimale Zeitpunkt für den Baubeginn der Nieder-Ramstädter
Straße nach dem Abschluss der Rohbauarbeiten am Stadion liegt. Nach Auskunft des
Bauherren wird dies Ende des Jahres 2020 der Fall sein.
Darmstadt, 03.04.2019
Dezernat III Dezernat IV
In Vertretung
Partsch Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 4
290 Zeichen
Punkt 3: Bericht zur Bauzeit- und Kostenentwicklung bei der Umgestaltung des Friedensplatzes und der Projekte im unmittelbaren Umfeld (V-Nr. 2019/0038) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktionen SPD, AfD und UWIGA
anlage 3
227 Zeichen
Punkt 13: Bericht zur Bauzeit- und Kostenentwicklung bei der Umgestaltung des Friedensplatzes und der Projekte im unmittelbaren Umfeld (V-Nr. 2019/0038) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: SPD, AfD und UWIGA
anlage 2
276 Zeichen
Punkt 4: Bericht zur Bauzeit- und Kostenentwicklung bei der Umgestaltung des Friedensplatzes und der Projekte im unmittelbaren Umfeld (V-Nr. 2019/0038) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD und UWIGA
Beratungsverlauf (5)
Orte (5)
- Nieder-Ramstädter Straße
- Zeughausstraße
- Lichtwiesenweg
- Friedensplatz
- Karolinenplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0038
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.04.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00