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2019/0038

Bericht zur Bauzeit- und Kostenentwicklung bei der Umgestaltung des Friedensplatzes und der Projekte im unmittelbaren Umfeld

Magistratsvorlage 03.04.2019

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2019/0038

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2019/0038

14026 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
03.04.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs- 
und Tiefbauamt  OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0038 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 15066-6125 
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Bericht zur Bauzeit- und Kostenentwicklung bei der Umgestaltung des Friedenspla t-
zes und der Projekte im unmittelbaren Umfeld  
 
Vorlage vom: 03.04.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Bericht zur Baukosten- und Bauzeitentwicklung für die Neugestaltung des Friedens-
platzes und der unmittelbar angrenzenden Maßnahmen wird zur Kenntnis genommen.  
2. Die im Jahr 2019 zusätzlich benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 2,2 Mio. Euro werden 
durch die Verlagerung von nicht benötigen Haushaltmittel aus dem Ansatz 2019 aus der 
Kostenstelle 066-130-1000, Investitionsnummer 15066 -6168 – Nieder-Ramstädter Straße 
zwischen Lichtwiesenweg und Böllenfalltor bereitgestellt.  
Bei den Beratungen zum Haushalt 2020 sind auf der vorgenannten zur Deckung heran -
gezogenen Investitionsnummer die verlagerten Mittel in Höhe von 2,2 Mio. Euro wieder 
aufzuplanen. 
3. Die darüber hinaus benötigten Haushaltsmittel für das Jahr 2020 in Höhe von 1,6 Mio. 
Euro werden regulär über die aktuelle Haushaltsanmeldung für das Jahr 2020 angeme l-
det.

- 2 - 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.04.2019 
 
 
Im März 2017 wurde über die damals absehbare Kostenentwicklung bei der Umgestaltung des 
Friedensplatzes informiert (Vorlage-Nr. 2017/0055 vom 09.03.2017). In der Zwischenzeit 
wurden teilweise erhebliche Anpassungen des geplanten Projektablaufs und des Leistungsum-
fangs notwendig. Mit der aktuellen Vorlage wird über diese Anpassung sowie die Konsequenzen 
auf Projektkosten und Bauzeit berichtet.  
 
 
1. Leistungen für Folgemaßnahmen außerhalb des geplanten Projektes „Friedensplatz“   
 
1.1 Andientunnel Kaufhof und Carree 
 
Die ursprüngliche Planung sah vor, den Bereich entlang der Schlossgrabenmauer, der sich 
außerhalb des Baukörpers der Tiefgarage befindet, lediglich mit einem neuen Oberflächenbe-
lag auszustatten. Nach Abtrag des alten Belages stellte sich jedoch heraus, dass die ange-
troffenen Böden wassergesättigt und nicht tragfähig waren. Weitergehende Untersuchungen 
zur Ursache der Durchfeuchtung ergaben, dass die Entwässerungssituation in diesem Bereich 
des Platzes oberhalb des Andientunnels völlig unzureichend war. Die angetroffene Situation 
hatte ihre Ursache offenkundig in gravierenden, schwerwiegenden Baumängeln bei der Errich-
tung des Andientunnels und der Tiefgarage in den 1960er Jahren. Die technisch unzureichende 
bzw. gänzlich fehlende technische Bauwerksentwässerung hat über den Betriebszeitraum zum 
Wasseraufstau entlang der unterirdischen Teile der Schlossgrabenmauer und auf der Decke 
des Andientunnels geführt. Gravierende, aus dieser Situation resultierende Schäden am An-
dientunnel und der Schlossgrabenmauer wurden durch ein ad hoc veranlasstes Gutachten des 
TÜV Südhessen vom 13.12.2018 bestätigt. Verschärft wurde diese Situation durch eine Was-
sertransportleitung großen Durchmessers, die auf der Tunneldecke verlegt war und durch ihre 
Lage im durchnässten Erdreich bereits starke Korrosionsschäden aufwies. Diese über Jahr-
zehnte unentdeckten Baumängel und Folgeschäden hätten bei einer späteren Entdeckung weit 
mehr als einen verzögerten Baustellenverlauf zur Folge haben können. Die nun in Angriff ge-
nommene Instandsetzung parallel zu den Arbeiten am Friedensplatz ist unter baulogistischen 
und wirtschaftlichen Aspekten die günstigste und nachhaltigste Alternative. Damit ist diese 
verkehrstechnisch äußerst sinnvolle unterirdische Andienung auf lange Sicht in einem tech-
nisch einwandfreien Zustand versetzt und kann ihre Funktion weiterhin erfüllen. 
 
In dieser Situation war die Entscheidung unumgänglich, Sofortmaßnahmen einzuleiten. Diese 
bestanden in der unverzüglichen Freilegung des Andientunnels zwischen Zeughausstraße und 
dem südlichen Bauende im Bereich der Schlossgrabenbrücke, Rückbau und Planung der Neu-
verlegung der korrodierten Wasserleitung durch die ENTEGA und Definition der erforderlichen 
Arbeiten zur künftigen Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bauwerksentwässerung sowie 
zur Sanierung und Abdichtung des geschädigten Andientunnels. Des Weiteren waren Neube-
rechnungen von Bauzeit und -kosten für die Baustelle des Friedensplatzes notwendig. 
 
Sowohl auf die Bauzeit als auch auf die Kosten wirkt sich diese unumgängliche Instandsetzung 
des Andientunnels gravierend aus. Neben den eigentlichen Bauleistungen wie zusätzlichem 
Erdaushub, Betonsanierung auf der Decke des Andientunnels, denkmalgerechte Instandset-
zung der Schlossgrabenmauer, Abdichtung der Tunneldecke und Herstellung einer funktions-
tüchtigen Planumsentwässerung sind insbesondere die Folgekosten aus der eingetretenen 
Bauzeitverlängerung erheblich. Nach aktueller Bewertung durch das beauftragte Ingenieurbüro 
werden die Gesamtkosten für die Sanierung des Andientunnels und der damit unmittelbar im

- 4 - 
Zusammenhang stehenden Maßnahmen ca. 2,1 Mio. Euro (brutto) betragen. Die Bauzeitver-
längerung in Folge der vorgenannten Maßnahmen wird ca. 8 Monate betragen.  
 
Die bauliche Unterhaltung des Andientunnels wurde mit einem entsprechenden Gestattungs-
vertrag im Jahr 2002 an die damaligen Eigentümer der über den Tunnel angedienten Gewer-
beobjekte übertragen. Derzeit prüft das Fachamt, unterstützt durch das Rechtsamt, ob auf der 
Basis dieses Vertrages die vorgenannten Kosten gegenüber den Rechtsnachfolgern der damali-
gen Gestattungsnehmer weiter berechnet werden können.  
 
1.2 Anschluss an das Wabengebäude 
 
Das Baufeld des Friedensplatzes befindet sich in Teilen auf den unterirdischen Kellerräumen 
des Wabengebäudes. Im Zuge der Bauarbeiten wurde festgestellt, dass die Kellerdecken und 
zum Teil auch tragende Kellerwände des „Waben“ marode und nicht tragfähig waren. In Ab-
stimmung mit dem Eigentümer der Liegenschaft (IDA) mussten umfangreiche Abbruch- und 
Sicherungsmaßnahmen an den vorgenannten Bauteilen geplant und umgesetzt werden. Die 
hierfür direkt entstandenen Kosten trägt der Eigentümer der Liegenschaft, jedoch sind auch 
durch diese Maßnahmen Verzögerungen der Arbeiten am eigentlichen Friedensplatz eingetre-
ten. Die hiermit verbundenen Kostenforderungen für den gestörten Bauablauf liegen der Stadt 
derzeit noch nicht vor, sind jedoch zu erwarten. 
 
1.3 Anschluss Wassertransportleitung im Bereich Ernst-Ludwig-Platz 
 
Im Bericht zum Andientunnel (Punkt 1.1) wurde die im Bereich des Andientunnels verlegte 
Wassertransportleitung der ENTEGA erwähnt. Diese Leitung setzt sich über das Baufeld des 
Friedensplatzes hinaus in Richtung des Ernst-Ludwig-Platzes fort. Aus technischen Gründen ist 
die Verbindung des neuen Leitungsabschnitts auf dem Friedensplatz an einer Stelle auf dem 
Ernst-Ludwig-Platz erforderlich, die ebenfalls außerhalb des Baufeldes des Friedensplatzes 
liegt. Die zusätzlichen Arbeiten für die Öffnung der Oberfläche, die Herstellung des Leitungs-
grabens und der anschließende Verschluss des Leitungsgrabens werden durch die ENTEGA 
geplant und finanziert. Ähnlich wie beim Waben beschrieben hat auch diese Teilmaßnahme 
Auswirkungen auf den Bauablauf und die Bauzeit am Friedensplatz.  
 
 
2. Zusätzliche Leistungen mit unmittelbarem Zusammenhang zur Neugestaltung des Frie-
densplatzes 
 
Neben den vorbeschriebenen, nur mittelbar im Zusammenhang mit der Umgestaltung des 
Friedensplatzes stehenden Maßnahmen, sind auch bei der eigentlichen Umgestaltung des 
Platzes Zusatzleistungen erforderlich geworden. Diese Maßnahmen sind wie folgt beschrieben: 
 
2.1 Fortführung des taktilen Leitsystems auf dem Karolinenplatz 
 
Das im Rahmen der Planung aufgestellte und mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt ab-
gestimmte taktile Leitsystem auf dem Friedensplatz findet als zusätzliche Leistung seine Fort-
führung nördlich der Zeughausstraße in der Vorfläche des Landesmuseum. Diese Fortführung 
wird von den Behindertenverbänden ausdrücklich begrüßt und stellt eine sinnvolle Ergänzung 
der taktilen Leitsysteme in der Stadt dar.

- 5 - 
2.2 Entwässerungsanschluss in die Zeughausstraße 
 
Im Zuge der Baumaßnahmen stellte sich heraus, dass die Entwässerungsanlagen in der Zeug-
hausstraße nicht mit den zur Planung verwendeten Unterlagen übereinstimmen. In der Örtlich-
keit mussten umfangreiche Suchgrabungen durchgeführt werden und entgegen der ursprüngli-
chen Planung ein weiteres Schachtbauwerk zur Richtungsänderung gesetzt werden. 
 
2.3 Instandsetzung Bauwerksfuge zwischen Tiefgarage und unterirdischem Knotenpunkt Karoli-
nenplatz 
 
Die Fuge zwischen den beiden vorgenannten Ingenieurbauwerken unter der Zeughausstraße 
sollte im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Friedensplatzes saniert werden. Die Pla-
nungsgrundlage hierfür waren die Bestandsunterlagen der beiden Bauwerke. Auch hier zeigte 
sich, dass die Plangrundlage nicht mit der Örtlichkeit übereinstimmte, sondern die Fuge letzt-
endlich deutlich weiter innerhalb der Zeughausstraße lag als ursprünglich auf den Plänen zu 
erkennen war. Hierdurch musste ein gesamter Fahrstreifen in der Zeughausstraße gesperrt, 
aufgegraben und letztendlich wieder hergestellt werden.  
 
2.4  Umplanung der Betonfertigteile für die Baumpodeste 
 
Die Ausführungsplanung für die Betonfertigteile der Baumpodeste wurde baubegleitend durch-
geführt. Bei der Bearbeitung der Planung stellte sich heraus, dass die in der Entwurfsplanung 
gewählten Annahmen, insbesondere für die bauliche Ausführung der Fertigteile, nicht realisier-
bar waren. Die Planung musste daher grundlegend umgestellt werden, sodass hier sowohl zu-
sätzliche Planungskosten als auch höhere Baukosten eingetreten sind. Es wird geprüft, ob auf-
grund der Mängel in der Entwurfsplanung Schadensersatzansprüche gegenüber den privaten 
Planungsbüros geltend gemacht werden können. 
 
2.5 Voraussichtlicher Mehraufwand bei der Verlegung des Plattenbelages  
 
Ursprünglich war vorgesehen, die jeweiligen Endplatten des Oberflächenbelages auf der Bau-
stelle auf Passmaß zu schneiden. Probeschnitte im Vorfeld ergaben jedoch, dass eine techni-
sche einwandfreie Ausführung solcher Schnitte mit dem gewählten Oberflächenmaterial prak-
tisch nicht sauber möglich ist. Es wurde daher frühzeitig entschieden, einen größeren Anteil 
von Platten im erforderlichen differenzierten Maß zu bestellten. Plattenschnitte auf der Bau-
stelle lassen sich dadurch nicht gänzlich vermeiden, jedoch deutlich reduzieren. Die Qualität 
der Oberflächengestaltung steigt durch diese Maßnahme erheblich.  
 
 
Zu den unter Punkt 2 beschriebenen Maßnahmen liegen bisher nur zu einem kleinen Teil Nach-
tragsangebote bzw. bereits Rechnungen vor. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Gesamt-
kosten lassen sich daher aktuell ebenfalls nur grob berechnen bzw. abschätzen. Das bauober-
leitende Ingenieurbüro kommt aktuell zu dem Ergebnis, dass in Summe ca. 1,7 Mio. Euro 
(brutto) für die im Abschnitt 2 genannten Maßnahmen aufgebracht werden müssen. Auch hier 
sind wesentliche Teile nicht den eigentlichen Bauleistungen, sondern den Folgekosten aus 
Bauzeitverlängerungen zuzuschreiben. In welcher Höhe diese Kosten letztendlich tatsächlich 
von der Firma geltend gemacht werden und in welchem Umfang diese Kosten akzeptiert wer-
den müssen, lässt sich erst nach Vorlage der detaillierten Begründungen abschließend bewer-
ten.

- 6 - 
3. Mittelbereitstellung 
 
Die Addition der unter Abschnitt 1 und 2 genannten Kostenpakete ergibt einen Gesamtmehr-
bedarf von 3,8 Mio. Euro (brutto). Abgeleitet aus dem weiteren geplanten Bauablauf wird im 
Jahr 2019 voraussichtlich ein Betrag in Höhe von 2,2 Mio. Euro (brutto) kassenwirksam benö-
tigt. Die verbleibenden 1,6 Mio. Euro (brutto) können mit Blick auf die weitere erwartete Rech-
nungslegung regulär im Haushalt für das Jahr 2020 angemeldet und bereitgestellt werden. 
 
Die im Jahr 2019 zusätzlich benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 2,2 Mio. Euro werden 
durch die Verlagerung von nicht benötigen Haushaltmittel aus dem Ansatz 2019 aus der Kos-
tenstelle 066-130-1000, Investitionsnummer 15066-6168 – Nieder-Ramstädter Straße zwi-
schen Lichtwiesenweg und Böllenfalltor bereitgestellt. Diese Mittel werden im Jahr 2019 auf 
der dafür vorgesehenen Investitionsnummer nicht benötigt.  
Hintergrund ist, dass im Umfeld der Nieder-Ramstädter Straße in den kommenden Jahren um-
fangreiche Baumaßnahmen von großer öffentlicher Bedeutung stattfinden (Umbau des Böllen-
falltorstadions, Bau der Lichtwiesenbahn, Sanierung der Straßenbahnlinie 3 sowie weitere  
Baumaßnahmen Dritter). Um diese Maßnahmen in einem engen Zeitfenster und mit geringst-
möglichen Beeinträchtigungen der Öffentlichkeit durchführen zu können und zu vermeiden, 
dass sich die Baustellen untereinander beeinträchtigen, ist eine optimale Koordinierung des 
Bauablaufs zwingend notwendig. Deshalb wurde ein Ingenieurbüro damit beauftragt, die vor-
genannten Maßnahmen untereinander zu koordinieren. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass 
der optimale Zeitpunkt für den Baubeginn der Nieder-Ramstädter Straße nach dem Abschluss 
der Rohbauarbeiten am Stadion liegt. Nach Auskunft des Bauherren wird dies Ende des Jahres 
2020 der Fall sein. 
 
 
 
Darmstadt, 03.04.2019 
 
Dezernat III     Dezernat IV 
In Vertretung 
 
 
 
Partsch     Schellenberg 
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer

anlage 1

14054 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
03.04.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs- 
und Tiefbauamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 66 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0038 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
157 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 15066-6125 
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Bericht zur Bauzeit- und Kostenentwicklung bei der Umgestaltung des 
Friedensplatzes und der Projekte im unmittelbaren Umfeld  
 
Vorlage vom: 03.04.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Bericht zur Baukosten- und Bauzeitentwicklung für die Neugestaltung des 
Friedensplatzes und der unmittelbar angrenzenden Maßnahmen wird zur Kenntnis 
genommen. 
2. Die im Jahr 2019 zusätzlich benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 2,2 Mio. Euro werden 
durch die Verlagerung von nicht benötigen Haushaltmittel aus dem Ansatz 2019 aus der 
Kostenstelle 066-130-1000, Investitionsnummer 15066 -6168 – Nieder-Ramstädter Straße 
zwischen Lichtwiesenweg und Böllenfalltor bereitgestellt.  
Bei den Beratungen zum Haushalt 2020 sind auf der vorgenannten zur Deckung heran -
gezogenen Investitionsnummer die verlagerten Mittel in Höhe von 2,2 Mio. Euro wieder 
aufzuplanen.

- 3 - 
3. Die darüber hinaus benötigten Haushaltsmittel für das Jahr 2020 in Höhe von 1,6 Mio. 
Euro werden regulär über die aktuelle Haushaltsanmeldung für das Jahr 2020 
angemeldet.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom 10.04.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

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Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.04.2019  
 
 
Im März 2017 wurde über die damals absehbare Kostenentwicklung bei der Umgestaltung des 
Friedensplatzes informiert (Vorlage-Nr. 2017/0055 vom 09.03.2017). In der Zwischenzeit 
wurden teilweise erhebliche Anpassungen des geplanten Projektablaufs und des 
Leistungsumfangs notwendig. Mit der aktuellen Vorlage wird über diese Anpassung sowie die 
Konsequenzen auf Projektkosten und Bauzeit berichtet.  
 
 
1. Leistungen für Folgemaßnahmen außerhalb des geplanten Projektes „Friedensplatz“   
 
1.1 Andientunnel Kaufhof und Carree 
 
Die ursprüngliche Planung sah vor, den Bereich entlang der Schlossgrabenmauer, der sich 
außerhalb des Baukörpers der Tiefgarage befindet, lediglich mit einem neuen 
Oberflächenbelag auszustatten. Nach Abtrag des alten Belages stellte sich jedoch heraus, dass 
die angetroffenen Böden wassergesättigt und nicht tragfähig waren. Weitergehende 
Untersuchungen zur Ursache der Durchfeuchtung ergaben, dass die Entwässerungssituation in 
diesem Bereich des Platzes oberhalb des Andientunnels völlig unzureichend war. Die 
angetroffene Situation hatte ihre Ursache offenkundig in gravierenden, schwerwiegenden 
Baumängeln bei der Errichtung des Andientunnels und der Tiefgarage in den 1960er Jahren. 
Die technisch unzureichende bzw. gänzlich fehlende technische Bauwerksentwässerung hat 
über den Betriebszeitraum zum Wasseraufstau entlang der unterirdischen Teile der 
Schlossgrabenmauer und auf der Decke des Andientunnels geführt. Gravierende, aus dieser 
Situation resultierende Schäden am Andientunnel und der Schlossgrabenmauer wurden durch 
ein ad hoc veranlasstes Gutachten des TÜV Südhessen vom 13.12.2018 bestätigt. Verschärft 
wurde diese Situation durch eine Wassertransportleitung großen Durchmessers, die auf der 
Tunneldecke verlegt war und durch ihre Lage im durchnässten Erdreich bereits starke 
Korrosionsschäden aufwies. Diese über Jahrzehnte unentdeckten Baumängel und 
Folgeschäden hätten bei einer späteren Entdeckung weit mehr als einen verzögerten 
Baustellenverlauf zur Folge haben können. Die nun in Angriff genommene Instandsetzung 
parallel zu den Arbeiten am Friedensplatz ist unter baulogistischen und wirtschaftlichen 
Aspekten die günstigste und nachhaltigste Alternative. Damit ist diese verkehrstechnisch 
äußerst sinnvolle unterirdische Andienung auf lange Sicht in einem technisch einwandfreien 
Zustand versetzt und kann ihre Funktion weiterhin erfüllen. 
 
In dieser Situation war die Entscheidung unumgänglich, Sofortmaßnahmen einzuleiten. Diese 
bestanden in der unverzüglichen Freilegung des Andientunnels zwischen Zeughausstraße und 
dem südlichen Bauende im Bereich der Schlossgrabenbrücke, Rückbau und Planung der 
Neuverlegung der korrodierten Wasserleitung durch die ENTEGA und Definition der 
erforderlichen Arbeiten zur künftigen Gewährleistung einer ordnungsgemäßen 
Bauwerksentwässerung sowie zur Sanierung und Abdichtung des geschädigten Andientunnels. 
Des Weiteren waren Neuberechnungen von Bauzeit und -kosten für die Baustelle des 
Friedensplatzes notwendig. 
 
Sowohl auf die Bauzeit als auch auf die Kosten wirkt sich diese unumgängliche Instandsetzung 
des Andientunnels gravierend aus. Neben den eigentlichen Bauleistungen wie zusätzlichem 
Erdaushub, Betonsanierung auf der Decke des Andientunnels, denkmalgerechte 
Instandsetzung der Schlossgrabenmauer, Abdichtung der Tunneldecke und Herstellung einer

- 5 - 
funktionstüchtigen Planumsentwässerung sind insbesondere die Folgekosten aus der 
eingetretenen Bauzeitverlängerung erheblich. Nach aktueller Bewertung durch das beauftragte 
Ingenieurbüro werden die Gesamtkosten für die Sanierung des Andientunnels und der damit 
unmittelbar im Zusammenhang stehenden Maßnahmen ca. 2,1 Mio. Euro (brutto) betragen. 
Die Bauzeitverlängerung in Folge der vorgenannten Maßnahmen wird ca. 8 Monate betragen.  
 
Die bauliche Unterhaltung des Andientunnels wurde mit einem entsprechenden 
Gestattungsvertrag im Jahr 2002 an die damaligen Eigentümer der über den Tunnel 
angedienten Gewerbeobjekte übertragen. Derzeit prüft das Fachamt, unterstützt durch das 
Rechtsamt, ob auf der Basis dieses Vertrages die vorgenannten Kosten gegenüber den 
Rechtsnachfolgern der damaligen Gestattungsnehmer weiter berechnet werden können.  
 
1.2 Anschluss an das Wabengebäude 
 
Das Baufeld des Friedensplatzes befindet sich in Teilen auf den unterirdischen Kellerräumen 
des Wabengebäudes. Im Zuge der Bauarbeiten wurde festgestellt, dass die Kellerdecken und 
zum Teil auch tragende Kellerwände des „Waben“ marode und nicht tragfähig waren. In 
Abstimmung mit dem Eigentümer der Liegenschaft (IDA) mussten umfangreiche Abbruch- und 
Sicherungsmaßnahmen an den vorgenannten Bauteilen geplant und umgesetzt werden. Die 
hierfür direkt entstandenen Kosten trägt der Eigentümer der Liegenschaft, jedoch sind auch 
durch diese Maßnahmen Verzögerungen der Arbeiten am eigentlichen Friedensplatz 
eingetreten. Die hiermit verbundenen Kostenforderungen für den gestörten Bauablauf liegen 
der Stadt derzeit noch nicht vor, sind jedoch zu erwarten. 
 
1.3 Anschluss Wassertransportleitung im Bereich Ernst-Ludwig-Platz 
 
Im Bericht zum Andientunnel (Punkt 1.1) wurde die im Bereich des Andientunnels verlegte 
Wassertransportleitung der ENTEGA erwähnt. Diese Leitung setzt sich über das Baufeld des 
Friedensplatzes hinaus in Richtung des Ernst-Ludwig-Platzes fort. Aus technischen Gründen ist 
die Verbindung des neuen Leitungsabschnitts auf dem Friedensplatz an einer Stelle auf dem 
Ernst-Ludwig-Platz erforderlich, die ebenfalls außerhalb des Baufeldes des Friedensplatzes 
liegt. Die zusätzlichen Arbeiten für die Öffnung der Oberfläche, die Herstellung des 
Leitungsgrabens und der anschließende Verschluss des Leitungsgrabens werden durch die 
ENTEGA geplant und finanziert. Ähnlich wie beim Waben beschrieben hat auch diese 
Teilmaßnahme Auswirkungen auf den Bauablauf und die Bauzeit am Friedensplatz.  
 
 
2. Zusätzliche Leistungen mit unmittelbarem Zusammenhang zur Neugestaltung des 
Friedensplatzes 
 
Neben den vorbeschriebenen, nur mittelbar im Zusammenhang mit der Umgestaltung des 
Friedensplatzes stehenden Maßnahmen, sind auch bei der eigentlichen Umgestaltung des 
Platzes Zusatzleistungen erforderlich geworden. Diese Maßnahmen sind wie folgt beschrieben: 
 
2.1 Fortführung des taktilen Leitsystems auf dem Karolinenplatz 
 
Das im Rahmen der Planung aufgestellte und mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt 
abgestimmte taktile Leitsystem auf dem Friedensplatz findet als zusätzliche Leistung seine 
Fortführung nördlich der Zeughausstraße in der Vorfläche des Landesmuseum. Diese

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Fortführung wird von den Behindertenverbänden ausdrücklich begrüßt und stellt eine sinnvolle 
Ergänzung der taktilen Leitsysteme in der Stadt dar.

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2.2 Entwässerungsanschluss in die Zeughausstraße 
 
Im Zuge der Baumaßnahmen stellte sich heraus, dass die Entwässerungsanlagen in der 
Zeughausstraße nicht mit den zur Planung verwendeten Unterlagen übereinstimmen. In der 
Örtlichkeit mussten umfangreiche Suchgrabungen durchgeführt werden und entgegen der 
ursprünglichen Planung ein weiteres Schachtbauwerk zur Richtungsänderung gesetzt werden. 
 
2.3 Instandsetzung Bauwerksfuge zwischen Tiefgarage und unterirdischem Knotenpunkt 
Karolinenplatz 
 
Die Fuge zwischen den beiden vorgenannten Ingenieurbauwerken unter der Zeughausstraße 
sollte im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Friedensplatzes saniert werden. Die 
Planungsgrundlage hierfür waren die Bestandsunterlagen der beiden Bauwerke. Auch hier 
zeigte sich, dass die Plangrundlage nicht mit der Örtlichkeit übereinstimmte, sondern die Fuge 
letztendlich deutlich weiter innerhalb der Zeughausstraße lag als ursprünglich auf den Plänen 
zu erkennen war. Hierdurch musste ein gesamter Fahrstreifen in der Zeughausstraße gesperrt, 
aufgegraben und letztendlich wieder hergestellt werden.  
 
2.4  Umplanung der Betonfertigteile für die Baumpodeste 
 
Die Ausführungsplanung für die Betonfertigteile der Baumpodeste wurde baubegleitend 
durchgeführt. Bei der Bearbeitung der Planung stellte sich heraus, dass die in der 
Entwurfsplanung gewählten Annahmen, insbesondere für die bauliche Ausführung der 
Fertigteile, nicht realisierbar waren. Die Planung musste daher grundlegend umgestellt 
werden, sodass hier sowohl zusätzliche Planungskosten als auch höhere Baukosten eingetreten 
sind. Es wird geprüft, ob aufgrund der Mängel in der Entwurfsplanung 
Schadensersatzansprüche gegenüber den privaten Planungsbüros geltend gemacht werden 
können. 
 
2.5 Voraussichtlicher Mehraufwand bei der Verlegung des Plattenbelages  
 
Ursprünglich war vorgesehen, die jeweiligen Endplatten des Oberflächenbelages auf der 
Baustelle auf Passmaß zu schneiden. Probeschnitte im Vorfeld ergaben jedoch, dass eine 
technische einwandfreie Ausführung solcher Schnitte mit dem gewählten Oberflächenmaterial 
praktisch nicht sauber möglich ist. Es wurde daher frühzeitig entschieden, einen größeren 
Anteil von Platten im erforderlichen differenzierten Maß zu bestellten. Plattenschnitte auf der 
Baustelle lassen sich dadurch nicht gänzlich vermeiden, jedoch deutlich reduzieren. Die 
Qualität der Oberflächengestaltung steigt durch diese Maßnahme erheblich.  
 
 
Zu den unter Punkt 2 beschriebenen Maßnahmen liegen bisher nur zu einem kleinen Teil 
Nachtragsangebote bzw. bereits Rechnungen vor. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die 
Gesamtkosten lassen sich daher aktuell ebenfalls nur grob berechnen bzw. abschätzen. Das 
bauoberleitende Ingenieurbüro kommt aktuell zu dem Ergebnis, dass in Summe ca. 1,7 Mio. 
Euro (brutto) für die im Abschnitt 2 genannten Maßnahmen aufgebracht werden müssen. Auch 
hier sind wesentliche Teile nicht den eigentlichen Bauleistungen, sondern den Folgekosten aus 
Bauzeitverlängerungen zuzuschreiben. In welcher Höhe diese Kosten letztendlich tatsächlich 
von der Firma geltend gemacht werden und in welchem Umfang diese Kosten akzeptiert 
werden müssen, lässt sich erst nach Vorlage der detaillierten Begründungen abschließend 
bewerten.

3. Mittelbereitstellung 
 
Die Addition der unter Abschnitt 1 und 2 genannten Kostenpakete ergibt einen 
Gesamtmehrbedarf von 3,8 Mio. Euro (brutto). Abgeleitet aus dem weiteren geplanten 
Bauablauf wird im Jahr 2019 voraussichtlich ein Betrag in Höhe von 2,2 Mio. Euro (brutto) 
kassenwirksam benötigt. Die verbleibenden 1,6 Mio. Euro (brutto) können mit Blick auf die 
weitere erwartete Rechnungslegung regulär im Haushalt für das Jahr 2020 angemeldet und 
bereitgestellt werden. 
 
Die im Jahr 2019 zusätzlich benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 2,2 Mio. Euro werden 
durch die Verlagerung von nicht benötigen Haushaltmittel aus dem Ansatz 2019 aus der 
Kostenstelle 066-130-1000, Investitionsnummer 15066-6168 – Nieder-Ramstädter Straße 
zwischen Lichtwiesenweg und Böllenfalltor bereitgestellt. Diese Mittel werden im Jahr 2019 auf 
der dafür vorgesehenen Investitionsnummer nicht benötigt.  
Hintergrund ist, dass im Umfeld der Nieder-Ramstädter Straße in den kommenden Jahren 
umfangreiche Baumaßnahmen von großer öffentlicher Bedeutung stattfinden (Umbau des 
Böllenfalltorstadions, Bau der Lichtwiesenbahn, Sanierung der Straßenbahnlinie 3 sowie 
weitere  Baumaßnahmen Dritter). Um diese Maßnahmen in einem engen Zeitfenster und mit 
geringstmöglichen Beeinträchtigungen der Öffentlichkeit durchführen zu können und zu 
vermeiden, dass sich die Baustellen untereinander beeinträchtigen, ist eine optimale 
Koordinierung des Bauablaufs zwingend notwendig. Deshalb wurde ein Ingenieurbüro damit 
beauftragt, die vorgenannten Maßnahmen untereinander zu koordinieren. Die bisherigen 
Ergebnisse zeigen, dass der optimale Zeitpunkt für den Baubeginn der Nieder-Ramstädter 
Straße nach dem Abschluss der Rohbauarbeiten am Stadion liegt. Nach Auskunft des 
Bauherren wird dies Ende des Jahres 2020 der Fall sein. 
 
 
 
Darmstadt, 03.04.2019 
 
Dezernat III     Dezernat IV 
In Vertretung 
 
 
 
Partsch     Schellenberg 
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer

anlage 4

290 Zeichen

Punkt 3: Bericht zur Bauzeit- und Kostenentwicklung bei der Umgestaltung des 
Friedensplatzes und der Projekte im unmittelbaren Umfeld 
 (V-Nr. 2019/0038) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: Fraktionen SPD, AfD und UWIGA

anlage 3

227 Zeichen

Punkt 13: Bericht zur Bauzeit- und Kostenentwicklung bei der Umgestaltung des 
Friedensplatzes und der Projekte im unmittelbaren Umfeld 
 (V-Nr. 2019/0038) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Stimmenthaltung: SPD, AfD und UWIGA

anlage 2

276 Zeichen

Punkt 4: Bericht zur Bauzeit- und Kostenentwicklung bei der Umgestaltung des 
Friedensplatzes und der Projekte im unmittelbaren Umfeld 
 (V-Nr. 2019/0038) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Stimmenthaltung: SPD und UWIGA

Beratungsverlauf (5)

TOP 3
TOP 13
TOP 157
TOP 4
TOP 4

Orte (5)

  • Nieder-Ramstädter Straße
  • Zeughausstraße
  • Lichtwiesenweg
  • Friedensplatz
  • Karolinenplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0038
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.04.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00