1128/2023
Leerzug Gummersbacher Straße 25
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 17.04.2023 1128/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Wohnen 18.04.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 20.04.2023 Leerzug Gummersbacher Straße 25 Die unentgeltliche Überlassung des Gebäudes in der Gummersbacher Straße 25 zur Realisie- rung des selbstverwalteten Projekts Obdachlose mit Zukunft (OMZ) e.V. wird zum 31.05.2023 beendet. Das Haus in der Gummersbacher Straße steht im Eigentum der GAG AG und soll nun nach längerer Planung abgerissen werden, um modernen Wohnraum mit mehr Wohnein- heiten im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus zu ermöglichen. Das Gebäude in der Gummersbacher Straße wurde für einen Zeitraum von zwei Jahren ob- dachlosen Personen zur Nutzung überlassen, die auf dem ehemaligen Großmarktgelände in Köln-Raderberg ein leerstehendes, zum Abriss vorgesehenes Haus besetzt hatten. Aus die- sem Personenkreis ist der Verein Obdachlose mit Zukunft (OMZ) e.V. hervorgegangen, um ein selbstverwaltetes Wohn- und Arbeitsprojekt umzusetzen. Das Ziel dieses ersten Projektes war, dass obdachlose Menschen in dem Gebäude gemeinschaftlich und selbstverwaltet le- ben. Das Projekt konnte sich nicht stabilisieren. Die vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren angebotene Unterstützung aus einem beteiligungsorientierten Kölner Wohn- und Arbeitspro- jekt wurde nur von einigen Teilnehmenden vor Umzug in die Gummersbacher Straße ange- nommen. Die negativen Entwicklungen aus 2021 haben sich weiter fortgesetzt (Vorlage Nr. 1232/2021). Nur wenige der ursprünglichen Projektteilnehmenden halten sich noch in dem Haus auf. Stattdessen sind dort andere Obdachlose unerlaubt eingezogen, so dass sich der- zeit ungefähr 40 überwiegend männliche Personen dort aufhalten. Insbesondere auch auf- grund der zunehmend heterogenen und wechselnden Bewohnerschaft ist ein Aufbau selbst- verwaltender Strukturen nicht gelungen. Auch der Einsatz eines Sozialarbeiters vor Ort hat die Situation nicht nachhaltig verbessern können. Gewaltvorfälle und häufig notwendige Interven- tionen der Polizei sind ein trauriger Beleg des Scheiterns dieses Projekts. Personen aus dem Kreis der Bewohnenden wie auch der Unterstützenden führen immer wieder aus, dass man- gelnde Besprechungsräume ein wesentlicher Grund für das Scheitern gewesen seien. Das Gebäude ist zwischenzeitlich in einem derart maroden Zustand, dass – insbesondere bei weiteren Eingriffen in die Bausubstanz durch Bewohner*innen – eine Gefährdung dieser nicht hinreichend ausgeschlossen werden kann. Eine zeitnahe Beendigung der derzeitigen Nut- zung ist wegen der Rückgabeverpflichtung an den Eigentümer wie auch angesichts zuneh- mender gewaltsamer Konflikte geboten. Um eine weitere Verschlechterung der Situation zu verhindern und die vorgesehene Neubebauung voranzubringen, wird die Stadt Köln den Standort nun nach und nach bis Ende Mai 2023 leerziehen. Das Amt für Wohnungswesen hat die sich dort aufhaltenden Personen darüber per Aushang 2 in mehreren Sprachen informiert. Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren macht den Be- troffenen verschiedene Beratungsangebote sowie individuelle Angebote für eine mögliche Anschlussunterbringung. In Kooperation mit qualitätsgesicherten Kölner Trägern und unter Nutzung der Erfahrungen beteiligungsorientierter Wohn- und Arbeitsprojekte erarbeitet das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren aktuell ein Nachfolgeprojekt, das Selbstverwaltung als Ziel hat. Hierzu wird zunächst eruiert, wer in der Gummersbacher Straße 25 ein ernsthaftes Interesse an der Teilnahme und aktiven Mitarbeit an und in einem solchen Projekt mitbringt. Neben den rechtlichen Voraussetzungen zur Finanzierung eines rechtskreisübergreifenden Wohn- und Arbeitsprojektes werden in einem zweiten Schritt auch Expert*innen in eigener Sache einbe- zogen, um einen schrittweisen Aufbau des Nachfolgeprojektes zu realisieren. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle jetzigen Bewohner*innen der Gummersbacher Straße in das Nachfolgeprojekt übergehen werden. Ihnen werden, sofern sie selbst keine Unterkunft finden, Plätze in Notunterkünften angeboten werden. Sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorlie- gen, werden sie darin unterstützt, reguläre Mietwohnungen zu finden und ggf. auch die Kosten der Unterkunft zu bezahlen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1128/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.04.2023
- Erstellt
- 03.04.2023 21:31