V/0818/2011/1
Dortmund-Ems-Kanal - Kanalüberführung (KÜ)
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0818/2011/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Dortmund-Ems-Kanal - Kanalüberführung (KÜ) Beratungsfolge 08.02.2012 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster empfiehlt dem Wasserstraßen -Neubauamt-Datteln WNA, auf den Rüc k- bau der provisorischen Umfahrungsstrecke im Bereich des KÜ Los 13 a zu verzichten und das Areal der Kanalinsel auf Grundlage der beigefügten Gestaltungsskizze (Anlage 1 der Hauptvorlage) nach Abschluss der Bauarbeiten herzustellen. 2. Weiterhin empfiehlt die Stadt Münster, den notwendigen Bodenaushub auf max. 6 m Höhe dauerhaft auf der Bodendeponie Coerheide abzulagern, landschafts - und naherholungs- gerecht zu modellieren und zu begrünen. 3. Der Antrag des Bundes Deutscher Architekten Nr. 60/2010 (s. Anlage 3 der Hauptvorlage) gem. §24 GO „Wiederherstellung KÜ“ wird nicht weiter verfolgt und ist damit erledigt. 4. Der Antrag des Vereins „Leben in Gelmer -Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung - „Nr. 32/2011 gem. § 24 GO „kein Rückbau der temporären Umfahrung“ (s. Anlage 4 der Hauptvorlage) wird aufgegriffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Kosten entstehen, weil es sich um eine Baumaßnahme des Wasserstraßen-Neubauamt-Datteln (WNA) handelt. Vorlagen-Nr.: V/0818/2011/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Krabbe Ruf: 492 67 26 E-Mail: KrabbeM@stadt-muenster.de Datum: 06.02.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0818/2011/1 Begründung: Folgende Gremien haben die Vorlage V/0818/2011 beraten: Beirat nach dem Landschaftsgesetz 09.11.2011 einstimmig beschlossen Beirat für Stadtgestaltung 15.11.2011 einstimmig abgelehnt Bezirksvertretung Münster-Ost 17.11.2011 einstimmig beschlossen Bezirksvertretung Münster-Nord 06.12.2011 einstimmig geändert beschlossen Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen 17.01.2012 einstimmig beschlossen Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 02.02.2012 einstimmig geändert beschlossen Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat in ihrer Sitzung am 06.12.2011 folgenden geänderten B e- schluss gefasst: 1. Die Stadt Münster empfiehlt dem Wasserstraßen -Neubauamt-Datteln WNA auf den Rüc k- bau der provisorischen Umfahrungsstrecke im Bereich des KÜ L os 13 a zu ve rzichten und das Areal der Kanalinsel auf Grundlage der beigefügten Gestaltungsskizze (Anlage 1) nach Abschluss der Bauarbeiten herzustellen. 2. Weiterhin empfiehlt die Stadt Münster den notwendigen max. 120.000 cbm Bodenaushub auf max. 6 m Höhe dauerhaft auf der Bodendeponie Coerheide abzulagern, landschafts - gerecht und naherholungsgerecht zu modellieren und zu begrünen. 3. Der Antrag des Bundes Deutscher Architekten Nr. 60/2010 (s. Anlage 3) gem. §24 GO „Wiederherstellung KÜ“ wird nicht weiter verfolgt und ist damit erledigt. 4. Der Antrag des Vereins „Leben in Gelmer -Gruppe für Heimatpflege und Entwic klung- „Nr. 32/2011 gem. § 24 GO „kein Rückbau der temporären Umfahrung“ (s. Anlage 4) wird aufgegriffen. 5. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Januar -Sitzung einen leicht nachvollzie hbaren Geländepunkt als Messgrundlage der künftigen Höhenentwicklung vorzuschlagen.“ Bezogen auf den Beschlusspunkt 2 folgte der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Ver- kehr und Wirtschaft i n seiner Sitzung am 02.02.2012 jedoch der Empfehlung der Verwaltung, auf eine Mengenbegrenzung für den Bodenaushub zu verzichten und beschloss einstimmig bei En t- haltung durch die FDP, dem Hauptausschuss den so geänderten Beschlussvorschlag der Vorlage zu empfehlen: 1. Die Stadt Münster empfiehlt dem Wasserstraßen -Neubauamt-Datteln WNA auf den Rüc k- bau der provisorischen Umfahrungsstrecke im Bereich des KÜ Los 13 a zu verzichten und das Areal der Kanalinsel auf Grundlage der beigefügten Gestaltungsskizze (Anlage 1) nach Abschluss der Bauarbeiten herzustellen. 2. Weiterhin empfiehlt die Stadt Münster, den notwendigen Bodenaushub auf max. 6 m Höhe dauerhaft auf der Bodendeponie Coerheide abzulagern, landschafts -gerecht und naher- holungsgerecht zu modellieren und zu begrünen. 3. Der Antrag des Bundes Deutscher Architekten Nr. 60/2010 (s. Anlage 3) gem. §24 GO „Wiederherstellung KÜ“ wird nicht weiter verfolgt und ist damit erledigt. 4. Der Antrag des Vereins „Leben in Gelmer -Gruppe für Heimatpflege und Entwicklu ng- „Nr. 32/2011 gem. § 24 GO „kein Rückbau der temporären Umfahrung“ (s. Anlage 4) wird aufgegriffen. 5. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Januar -Sitzung einen leicht nachvollziehbaren Geländepunkt als Messgrundlage der künftigen Höhenentwicklung vorzuschlagen.“ Damit greift der ASSVW eine Anregung der B ezirksvertretung Münster-Nord auf, verzichtet jedoch auf die Festlegung der Bodenmassen (120.000 cbm). Dies hatte das Amt für Grünflächen und Umweltschutz angeregt, da sich erst im Zuge einer anschließenden Detailplanung Bedarf sowie Auswirkung der Ablagerungen bezogen auf die zur Verfügung stehen Flächen an der Deponie C o- - 3 - V/0818/2011/1 erheide zuverlässig ermitteln lassen. Mit der Festlegung der Höhe lässt sich aus Sicht der Ve rwal- tung der Wunsch der BV Müns ter-Nord sowie des ASSVW ausreichend verdeutlichen. Die H öhe der neuen Deponie darf das Umfeld des Kanales nicht belasten. Mit gleicher Begründung schlägt die Verwaltung zudem vor, auch auf Punkt 5 des Beschlusses der BV Münster-Nord und des ASSVW zu ver zichten. Nachvollziehbare Höhenpunkte empfehlen sich erst für die Detailplanung. Diese wird mit der Stadt Münster ebenfalls abgestimmt und den polit i- schen Gremien vorgelegt. In diesem Rahmen kann ein Geländepunkt als Maßgrundlage der z u- künftigen Höhenentwicklung festgelegt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die aus dem vorgelegten Gestaltungskonzept entwickelte Planung den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat erneut zur Beratung und Entscheidung vorgelegt wird. Damit haben die beteiligten Gremien die Möglichkeit, die Planung zu begutachten und zu beeinflussen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Hauptvorlage V/0818/2011 mit Anlagen
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Vorlagen-Nr.: V/0818/2011 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Krabbe Ruf: Betrifft Dortmund-Ems-Kanal - Kanalüberführung (KÜ) Beratungsfolge 09.11.2011 Beirat nach dem Landschaftsgesetz Empfehlung 15.11.2011 Beirat für Stadtgestaltung Empfehlung 17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 22.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 14.12.2011 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster empfiehlt dem Wasserstraßen-Neubauamt-Datteln WNA auf den Rückbau der provisorischen Umfahrungsstrecke im Bereich des KÜ Los 13 a zu verzichten und das Areal der Kanalinsel auf Grundlage der beigefügten Gestaltungsskizze (Anlage 1) nach Ab- schluss der Bauarbeiten herzustellen. 2. Weiterhin empfiehlt die Stadt Münster den notwendigen Bodenaushub dauerhaft auf der Bo- dendeponie Coerheide abzulagern, landschaftsgerecht zu modellieren und zu begrünen. 3. Der Antrag des Bundes Deutscher Architekten Nr. 60/2010 (s. Anlage 3) gem. §24 GO „Wie- derherstellung KÜ“ wird nicht weiter verfolgt und ist damit erledigt. 4. Der Antrag des Vereins „Leben in Gelmer -Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung- „Nr. 32/2011 gem. § 24 GO „kein Rückbau der temporären Umfahrung“ (s. Anlage 4) wird auf- gegriffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Kosten entstehen, weil es sich um eine Baumaßnahme des Wasserstraßen-Neubauamt-Datteln (WNA) handelt. 492 67 26 E-Mail: KrabbeM@stadt-muenster.de Datum: 03.11.2011 V/0818/2011 - 2 - Begründung: 1. Ausgangslage Gemäß der ersten Planfeststellung im Jahr 2000 sollte ein Neubau der beiden Kanalbrücken (2 Tröge) über die Ems (KÜ) unmittelbar im Zuge der heute genutzten aktiven Fahrt erfolgen. Die Planung beabsichtigte, den Schiffsverkehr während der Bauzeit aufrecht zu erhalten, indem die beiden Tröge wechselseitig gesperrt würden. Dieses Vorhaben musste 2009 jedoch aufgegeben werden, da ein schlechter baulicher Zustand der Kanalbrücken sowie neue Erkenntnisse aus zu- sätzlichen Baugrunduntersuchungen den genehmigten Bauablauf nicht mehr zuließen. Bei einem Dammbruch könnte plötzlich auslaufendes Kanalwasser unkalkulierbare Folgen hervorrufen und eine Sperrung des Dortmund-Ems-Kanals (DEK) über Monate erfordern. Hinsichtlich der Durchführung veranlassten die beschriebenen Sicherheitsbedenken das zuständi- ge Wasserstraßen-Neubauamt-Datteln (WNA) zur Änderung der Planfeststellungen. Hierzu wurde eine Umfahrungsstrecke geplant, die im Bereich einer genehmigten Bodendeponie zwischen der aktiven „Neuen Fahrt“ und der denkmalgeschützten „Alten Fahrt“ liegt. Sie trennt die gefährdeten Trogbaustellen von der aktiven Fahrt. Neben Bodenaushub für die neue Trasse müssen aber auch Bodenmassen von der Deponie zwischen den Fahrten abgefahren werden. Das Volumen des Bo- dentransportes ist damit erheblich. Für Bau und Nutzung der Umfahrung ist ein Zeitraum von ca. 7 Jahren, ohne Rückbau, veranschlagt. Nach Abschluss der Baumaßnahme bestimmt die gültige Planänderung, dass sowohl die temporäre Umfahrung als auch die Bodendeponie Coerheide (Standortschießanlage), die die Bodenmassen nur temporär aufnimmt, wieder in den Zustand vor Planfeststellung zurückgebaut werden müssen. Ziel der Planfeststellung (2009) ist die Wiederher- stellung des heutigen Zustandes mit einer rekonstruierten „Alten Fahrt“ und Bodendeponie auf dem KÜ-Gelände. Dieser Planung stimmte die Stadt Münster im Rahmen ihrer offiziellen Beteiligung zur Änderung der Planfeststellung grundsätzlich zu. Sie regte zudem an: „Vor dem Hintergrund denkmalpflegerischer und landschaftlicher Aspekte lediglich einen reduzier- ten Rückbau der Umfahrungsstrecke mit deren Einbindung in ein Ensemble aus vorhandener denkmalgeschützter und neuer Kanalüberführung - vorzusehen. Darauf aufbauend sollten die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und die Stadt Münster gemeinsam ein Konzept erarbei- ten, im dem aufgezeigt wird, wie eine nur reduziert zurück gebaute Umfahrungsstrecke in eine landschaftsverträgliche, freizeitorientierte und denkmalpflegerische Belange berücksichtigende Nachfolgenutzung integriert werden kann. Bereits in der heutigen Situation gewinnt der Denkmalwert an Bedeutung aus dem Nebeneinander der Kanalüberführung der 1. Generation mit der 2. Generation. Wenn die Restflächen der „Alten Fahrt“ und die einschneidende Umfahrungsstrecke sichtbar erhalten bleiben, könnte zukünftigen Generationen die technische Entwicklung der Kanalüberführungen der Ems einschließlich der kon- struktiven Zwischenphasen z.B. in einem kleinen Besucherzentrum vor Ort präsentiert werden. Somit könnte im Bereich der denkmalgeschützten „Alten Fahrt“ ein Ensemble technischer Bauwer- ke – mit alter und neuer Kanalüberführung sowie der jetzt konstruktiv erforderlichen Zwischenlö- sung einer Umfahrungsstrecke entlang des DEK´s entstehen und – im Gegensatz zu der früher geduldeten Nutzung der „Alten Fahrt“ als „Freibad“, zukünftig ein geordneter attraktiver Freizeitbe- reich entstehen.“ Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion West stellte daraufhin in ihrer Entscheidung zur Planfeststel- lung dar: „Die zuständigen Stellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes stehen den Anre- gungen der Stadt Münster zur Erarbeitung eines umfassenden Gestaltungs- und Nutzungskonzep- tes für die „Alte Fahrt“ grundsätzlich offen gegenüber. Inwieweit die durch das jetzige Planände- rungsverfahren geschaffenen baulichen Zwischenzustände hierbei ganz oder in Teilen dauerhaft Berücksichtigung finden können, bedarf jedoch zunächst einer umfassenden Prüfung und Abstim- mung zwischen den hierdurch in ihren Aufgabenbereichen betroffenen Behörden und Stellen. We- V/0818/2011 - 3 - gen der Dringlichkeit der Baumaßnahme auf Grund des schlechten baulichen Zustandes der alten Kanalbrücke Ems und der zeitlichen Zielsetzungen des Ausbauvorhabens ist die Einbeziehung von Festsetzungen für eine dauerhafte Umgestaltung und Nutzung der „Alten Fahrt“ in das vorliegende Planänderungsverfahren nicht möglich und vom Träger des Vorhabens nicht beantragt.“ Auf Grundlage der Stellungnahme der Stadt, hat die Verwaltung eine Prüfung vorgenommen, ob und inwieweit eine Erhaltung der Umfahrung sinnvoll ist. Der Abwägungs- und Entscheidungsprozess ist der Anlage 2: Entscheidungsfindung, zu entneh- men. 2. Entscheidungsvorschlag Die Verwaltung hat die Vor- und Nachteile der Anträge Anlage 3: Anregung gem. § 24 GO Nr. 60/2010 Bund Deutscher Architekten und Anlage 4: Anregung gem. § 24 GO Nr. 32/2010 Heimat- verein Gelmer intensiv geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, die Anregung des Heimatver- eins Gelmer weiter zu verfolgen. Der Vorschlag aus Gelmer wurde hierzu vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz überarbeitet (s. Anlage 1), um die wechselhafte Situation der verschiedenen Kanaltrassen herauszuarbeiten. Die Grundlagen der städtischen Variante sowie die des Heimat- vereins gemäß der Anregung nach § 24 GO wurden dabei erhalten. Neu ist jedoch eine mit Was- ser bespannte Fläche im Bereich der Alten Fahrt auf Höhe der Spundwände. Sie lässt die Trasse des ehemaligen Denkmals hervortreten und bietet Standort für einen naturnahen Schilfsaum, wie er auch heute an der „Alten Fahrt“ zu finden ist. Dabei berücksichtigt die neue Planung den Vor- schlag einer offenen Anbindung der Umfahrung an die aktive Fahrt mit einer Brücke, einem Stand- ort für ein Informationszentrum sowie eine Aussichtsplattform an der Neuen Fahrt. Das geplante Wegesystem findet Anschluss an das überregionale Wegenetz. Dabei entspricht die offene Gestal- tung den Vorstellungen des Heimatvereins, die Möglichkeiten einer Sozialkontrolle im Erholungs- bereich zu nutzen. Ein Raum, der Natur- und Umweltschutz berücksichtigt, liegt abseits der Wege- verbindungen. Bei der vorgeschlagenen Variante wird auf eine Deponierung von Bodenmassen zwischen „Neuer“ und „Alter Fahrt“ verzichtet. Der Boden, der bereits für den Bau der Umfahrung auf die bestehende Deponie an der ehemaligen Standortschießanlage in der Coerheide verbracht wurde, soll dort verbleiben. Dies ruft keine neuen Eingriffe in den Naturhaushalt hervor, so dass aus Sicht der Lan- despflege und des Naturschutzes der Verbleib des Bodens verantwortbar ist und der hohe Ener- gieeinsatz für den Transport entfällt. Entgegen einer Deponie auf der KÜ-Fläche bietet sich jetzt die Möglichkeit, die Fläche landschaftsgerecht und nutzungsorientiert zu gestalten. Ein typisch flaches Relief mit einer transparenten Gliederung aus Einzelbäumen und kleineren Gehölzgruppen passt den „gewonnen Ort“ in die Münsterländische Parklandschaft ein. Extensive Landwirtschaft wird damit ebenfalls ermöglicht. Mit der vorgestellten Konzeption gewinnt die Erholungslandschaft um Gelmer und in der Stadt Münster einen Naherholungsraum, dessen Instandsetzungs- und Un- terhaltungskosten zukünftig von der WSV getragen werden, da das von der städtischen Verwal- tung entwickelte Konzept einen wichtigen Beitrag zur Kosteneinsparung für den Bund leistet. An der Standortschießanlage wird sich die Stadt auch dafür einsetzen, das Erscheinungsbild der planfestgestellten Deponie zu verbessern. Sie schlägt vor, die Bodenmassen auf einer größeren Grundfläche, zu Lasten der ehemaligen Kugelfänge, zu verteilen. Damit kann die Höhe der Abla- gerung die Höhe der umgebenden Bäume einbeziehen und auf diese Weise das Landschaftsbild schützen. Generell ist jedoch hervorzuheben, dass die relative Ruhe des Raumes südlich der Ku- gelfänge zu einer hohen ökologischen Wertigkeit geführt hat. Diese wäre durch eine geräumigere intensive Nutzung leicht zerstörbar, so dass ein weiterer Flächenverbrauch vermieden werden muss. V/0818/2011 - 4 - V/0818/2011 Nach umfassender Prüfung und Abwägung der denkmalpflegerischen Belange, Aspekte der Erho- lungs- und Freizeitnutzung und des Wasserschutzes, schlägt die Verwaltung vor, auf den Rückbau der Umfahrungsstrecke zu verzichten und das Areal der Kanalinsel, nach Ablauf der Bauzeit auf Grundlage der beigefügten Planungsskizze (Anlage 1) herzustellen. I.V. Gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: 1. Vorschlag Stadt Münster 2. Erläuterung der Entscheidungsfindung 3. Anregung gem. § 24 GO Nr. 60/2010 Bund Deutscher Architekten 4. Anregung gem. § 24 GO Nr. 32/2010 Heimatverein Gelmer 5. Protokoll der Bürgerversammlung Gelmer am 06.05.2010 0.00 -87.05 44.46+30,00mNN0HGLHQ'NHUKanalsohle=+45,95mNN -73.78 47.59-76.51 46.16-77.81 46.76-82.68 46.81-57.22 51.85-58.72 51.85-61.12 50.6525.00 38.22 85.75 40.92 0.00 38.4325.00 39.69 78.82 49.3188.82 50.5398.82 50.35104.04 50.82DEK-km 78+250 NNW=+50,30mNN1:20HGLHQGNHU'10HGLHQGNHU'1 98.64 51.38 144.80 45.95160.84 47.28170.84 50.80 5.06 45.9517.06 49.9522.46 51.75 130.04 54,95Sohle=+45,95mNNPlanungDXIJHKREHQHWHPSRUlUH8PIDKUXQJNW=+50,30mNNWanderwegBetriebswegBetriebsweg6SXQGZlQGHUK = 39,85mNN6SXQGZlQGHUK = 35,00mNN6SXQGZlQGHUK = 35,00mNN45.95 26,57 51.85 101.64 51,36104.04 51.35 (alte Fahrrinnen-achse)Ausbau gem.Planfeststellung(Bereich ehemalige Alte Fahrt)Querprofilkm 78+250 NSohle=+49,60mNN49,6049,60 Plan Nr.:Anlage: Druck:Abteilungsleiter:Amtsleiter:BrunsStoldtBearbeitet:Gezeichnet:Index*HlQGHUWDatumInhaltBearbeiterKrabbe0209_2011Niesing $PWIU*UQIOlFKHQXQGUmweltschutzStand: 11.10.20110209_20110DVWDELageplan 21.10.2011.h*HOPHU9RUVFKODJ6WDGW0QVWHU1: 2.000Querprofil1: 400"Alte Fahrt""Alte Fahrt" UmfahrungDortmund-Ems-Kanal)OlFKHFDKDWanderwegBetriebswegWanderweg BetriebswegBetriebswegWanderwegInfopunkt:DEKInfopunkt: DEKEntwurfsskizzeAussichts-KJHOYHUIOOWH)DKUWRKQHK|KHUH9HJHWDWLRQ $QODJH9RUVFKODJ6WDGW0QVWHU 6FKLOIJUWHOim Original! 1 Anlage 2: Entscheidungsfindung Konzeptionen Stadt Münster Zur Prüfung, ob und wie weit es sinnvoll ist auf einen Rückbau der Umfahrung zu verzichten, fertig- te das Amt für Grünflächen und Umweltschutz in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwick- lung, Stadtplanung, Verkehrsplanung eine alternative Entwicklungsskizze an. Diese zeigt auf, dass mit dem Erhalt der Umfahrung eine räumliche Gliederung zwischen Naturschutz relevanten Berei- chen (Alte Fahrt) sowie freizeit- und erholungsbedeutsamen Bereichen (Umfahrung / Kanalinsel) erfolgen kann. Östlich der Umfahrung bietet sie Schutz für das Denkmal, die Biotope sowie die Trinkwassergewinnung, da der Raum ohne Wegeverbindungen und Aufenthaltsflächen konzipiert ist. Westlich der Umfahrung findet die extensive Naherholung Berücksichtigung. Hier werden die Wegeverbindungen wieder aufgenommen. Eine wasserseitige Anlegestelle für Tagestouristen so- wie Informationsmöglichkeiten zur Entwicklung des Raumes und ein Aussichtspunkt in der Nähe der Neuen Fahrt können zudem die Attraktivität steigern. Da mit der Variante Teile des aufwendigen Rückbaues und die Wiederherstellung der Alten Fahrt entfallen, ermöglicht sie ein hohes finanzielles Einsparpotential. Die Einsparung beläuft sich nach Angabe der Schifffahrtsverwaltung auf ca. 1,5 bis 2,0 Mio. Euro. Aus diesem Grunde übernimmt sie auch die Einrichtungen und Unterhaltung der Flächen. 2010 wurde diese Konzeption den politischen Gremien, wie dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, dem Beirat für Stadtgestaltung und der Bezirksvertre- tung Ost vorgestellt, um das Einverständnis für eine öffentliche Präsentation in Gelmer einzuholen. Mit Ausnahme des Beirates für Stadtgestaltung stimmten die politischen Gremien dem Vorschlag der Verwaltung zu und gaben ihr Einverständnis, im Rahmen einer Bürgerbeteiligung in Gelmer, den Vorschlag der Stadt Münster als favorisierte Variante zur Diskussion zu stellen. Meinungsaustausch Die erste Bürgerversammlung fand am 06.05.2010 in Gelmer statt. Ca. 100 Bürger folgten der Ein- ladung und ließen sich die städtische Konzeption erläutern und nutzten die Gelegenheit den Vor- schlag zu erörtern. Im Rahmen der intensiven Diskussion erläuterte auch der Bund deutscher Ar- chitekten (BDA Münster.Münsterland), vertreten durch Herrn Schopmeyer sowie unterstützt durch eine Unterschriftenaktion, sein Anliegen zur Wiederherstellung der „Alten Fahrt“. Nach Abschluss der Bauarbeiten wünscht er die Möglichkeit die Kanalüberführung wie bislang zu erleben und zu nutzen. Der BDA legte hierzu einen eigenen Planentwurf (s. Anlage 3) vor und regte die Instand- setzung des Überführungsbauwerkes „Alte Fahrt“, die Aufwertung des Geländes durch zwei Anle- gestellen für Sportboote und Bootswanderer, die Schaffung einer Aufschüttung als Refugium für geschützte Tier- und Pflanzenarten auf der „Insel“ sowie die Anlage von weiteren Aussichtspunk- ten mit einem Informationszentrum, an. Die in der Bürgeranhörung vorgetragenen Vorstellungen wurden von ihm zugleich als Antrag nach § 24 GO eingereicht. Der Heimatverein Gelmer „Leben in Gelmer -Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung-„ unter- stützte in der Versammlung den Entwurf des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz. Er begrüß- te die Entwicklung einer offenen Erholungslandschaft zwischen Alter und Neuer Fahrt und wünsch- te, anstelle eines Dammes, der nach dem Entwurf des Amtes 67 die Kanalinsel erschließen soll, eine Brücke zur „Insel“. Ein Durchgang soll Kanuten und Tauchern die Möglichkeit einräumen, über das Wasser eine Verbindung zwischen aktiver Fahrt und Umfahrung zu nutzen. Darüber hin- aus regt er, die Anlage eines erhöhten Aussichtspunktes am Rande der aktiven Fahrt, die Errich- tung eines Dokumentationszentrums, das die Geschichte des Kanalbaues aufbereitet und die Re- duzierung der Spundwände auf der Westseite der Umfahrung zum Schutz der Fauna, an. Er bat, dass Teile der „Alten Fahrt“, die baubedingt zu verfüllen sind, eine Abdeckung aus Böschungsbau- steinen erhalten, wie sie auch zur Ufersicherung am DEK genutzt werden. Damit möchte der Ver- ein erreichen, dass keine höhere Vegetationsentwicklung den optischen Zusammenhang der alten Kanaltrasse (Alte Fahrt) unterbricht. 2 In einer Abstimmung am Ende der Veranstaltung (s. P rotokoll zum 06.05.2010 Anlage 5) stimmte die überragende Mehrheit der Teilnehmer für die Var iante der Stadt Münster auf den Rückbau der Umfahrung zu verzichten. Die Eingabe des BDA wurde zum Anlass genommen, die Fragestellung der Wiederherstellung der „Alten Fahrt“ und somit (Teil-) Rückbau der provisorischen Umfahrung unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten sowie auch unter dem Gesichtspunkt, dem Geist des Ortes Rechnung zu tragen, noch einmal zu prüfen und in die Abwägung zu stellen mit den Ansprüchen der Freizeitgestaltung, Funktionssteuerung von Naturschutz und Freizeit, Kosteneinsparung und Wasserschutz. Hierzu wurden die Variante der Planfeststellung und alle Anregungen aus den Verbänden auf eine einheitliche Entwurfsebene „übersetzt“, um sie untereinander vergleichbar zu machen. Die Variante Planfeststellung entspricht den Vorstellungen des Wasserstraßen- Neubauamtes-Datteln. In der Übersetzung verzichtet der Entwurf auf eine Deponierung von Bodenmassen zwischen den Fahrten, um zukünftig für den Raum das Bild einer typischen flachen westfälischen Kulturlandschaft zu entwickeln. Kernstück der Variante ist die Wieder- herstellung der „Alten Fahrt“. Die Trasse der Umfahrung wird nach dem Rückbau nicht mehr sichtbar sein, und die Nutzung des Umfeldes kann gemäß den heutigen Verhältnissen wieder aufgenommen werden. Die Variante Bund Deutscher Architekten (BDA), übertragen auf die Darstellungsebene der Stadt Münster, verzichtet auch auf eine Deponierung von Bodenmassen. Die Variante befürwortet, wie die Planfeststellung, eine Wiederherstellung der Alten Fahrt. Sie schlägt zudem vor, zwei Relikte der temporären Umfahrung zu erhalten. Analog zu den Über- legungen der Stadtverwaltung (Variante 2) besteht auch hier grundsätzlich die Möglichkeit, den südlichen Abschnitt der temporären Umfahrung an die aktive Fahrt anzubinden. Damit kann diese Variante ebenfalls mit einer Anlegestelle und offenen Anbindung an die Umfahrung genutzt werden. Es ist vorgesehen, den Bereich der Umfahrung für den Naturschutz zu reser- vieren und den Bereich westlich der Alten Fahrt für die Naherholung zu nutzen. 3 Für alle Varianten ist darauf hinzuweisen, dass aus Sicht des Denkmalschutzes eine Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands das Denkmalschutzgesetz nur für den Fall vorge- sehen ist, dass Arbeiten oder Beschädigungen ohne Erlaubnis, unsachgemäß oder im Wider- spruch zu Auflagen durchgeführt worden sind. Dies trifft hier nicht zu. Im Rahmen eines weiteren Abstimmungstermins im August 2011 haben das LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen und die Bezirksregierung deutlich gemacht, dass aus Gründen des Denkmalschutzes keine der diskutier- ten Varianten Bedanken hervorruft. Der favorisierten Variante (Anlage1) stehen damit z war keine denkmalpflegerischen Aspekte ent- gegen, allerdings wird aus diesem Fachbelang gelte nd gemacht, dass eine Wiederherstellung der Kanalüberführung in klarer linearer Form (wie Varia nten Planfeststellung und BDA) aufgrund der bauhistorischen und langjährigen funktionellen Bede utung der ehemaligen Kanalüberführung sachgerechter erscheint, als die bauliche Dokumenta tion einer lediglich baustellenbedingten tem- porären Umfahrung wie Anlage 1. Gleichwohl wird seitens der Verwaltung im Rahmen der Gesamtabwägung der Variante „Verzicht auf den Rückbau der Umfahrung“ in der in Anlage 1 dargelegten Form Vorrang gegeben, da diese Variante sowohl ökologische als auch raumstrukturelle Vorteile erbringt. Mit der Erhaltung der Umfahrung entsprechend der in Anlage 1 dargelegten Konzeption wird eine funktionale Trennung zwischen den Schutzansprüchen der ökologisch wertvollen Bereiche der alten Fahrt (Vorkommen EU-relevanter Arten -Teichmuschel, Teichrohrsänger-) sowie den Frei- zeit- und Erholungsnutzungen vorbereitet, ohne dabei die grundsätzliche optische Linearität und Durchgängigkeit der „Alten Fahrt“ aufzugeben. Darüber hinaus spart die Erhaltung der Umfahrung ca. 1,5 bis 2 Mio. Euro Rückbaukosten. Weiter bleibt das Areal im Eigentum der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Somit verbleibt auch die Unterhaltung des Bereichs dort. Die Stadt erhält einen attraktiven naturräumlichen und kulturel- len bedeutsamen Erholungsraum ohne Kostenbeteiligung. Variante Heimatverein Gelmer unterscheidet sich von der Variante Planfeststellu ng durch den Erhalt der Umfahrung. Sie sorgt mit ihrer offen en Anbindung an die aktive Fahrt für einen Wasseraustausch und bietet kleineren Booten, ohne M otor, die Möglichkeit in den Strecken- abschnitt zu gelangen. Alle Wasserkörper werden für einen Austausch mit unterirdischen Lei- tungen verbunden. Variante Gelmer gewährt der Planung den Vorteil, Naherholung und Umweltschutz räumlich zu trennen. Westlich der Umfahrung trassiert sie in einer offenen Landschaft die bisherigen We- geverbindungen neu, so dass das Netz der lokalen und regionalen Wander- und Radwegever- bindungen wieder geschlossen wird. 4 Im Übrigen kann der angestrebte Zustand weitgehend mit Entwicklung der Umfahrung hergestellt werden, so dass es nach Abschluss der eigentlichen Baumaßnahmen zur Erneuerung der Kanal- überführung nicht noch einmal zu grundsätzlich neuen Umbaumaßnahmen kommt, die wiederum technische Eingriffe und Beunruhigungen nach sich ziehen. Am 24.03.2011 fand auf Einladung der CDU eine erneute Bürgerversammlung in Gelmer statt, um auch diesen Abwägungsprozess der Öffentlichkeit zu übermitteln. Die zur Diskussion gestellten Varianten (s. oben) wurden dabei erörtert. Eine Abstimmung erfolgte nicht. Im Nachgang zu dieser Veranstaltung reichte der Heimatverein Gelmer seinen Optimierungsvorschlag offiziell als Anre- gung nach § 24 GO (s. Anlage 4) ein. Anlage 3: Anregung Bund Deutscher Architekten Anlage 4: Anregung Heimatverein Gelmer Anlage 5: Protokoll der Bürgerversammlung vom 06.05.2010
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Coerheide
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0818/2011/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.02.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37