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V/0107/2019

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für geflüchtete Menschen im Jobcen-ter der Stadt Münster - Eine erste Bilanz -

Vorlagen 28.01.2019

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 03.04.2019, TOP 3

Anlage A

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Berichtsvorlage

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Anlage A

2299 Zeichen

Anlage A zur V/0107/2019 
 
Kurzüberblick 
Die Berichtsvorlage zeigt in einer ersten Zwischenbilanz die bisher durchgeführten Aktivitäten und 
erzielten Ergebnisse zur arbeitsmarktlichen Integration von geflüchteten Menschen im Kontext 
des SGB II auf. Weiter wird auf die notwendige Weiterführung des bisher als positiv eingeschätz-
ten „Münsteraner Weges“ hingewiesen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Weitere Umsetzung der in Vorlage V/0849/2016 genannten Strategien zur arbeitsmarktlichen 
Integration von geflüchteten Menschen. 
 
Im übergeordneten Kontext leistet das Vorgehen einen Beitrag  zu den Zielen der Nachhaltig-
keitsstrategie der Stadt Münster:  
 
Strategisches Entwicklungsteilziel 
4 .1. 2 
Die Fähigkeiten aller Menschen werden erkannt und individuell gefördert, um eine  
bestmögliche berufliche Perspektive zu erzielen. Alle haben ein Arbeitszeitvolumen,  
das ihren persönlichen Bedarfen entspricht. 
Operatives Ziel A 
Die Stadt setzt sich dafür ein, die Quote der unbefristet sozialversicherungspflichtigen  
Beschäftigten zu erhöhen. 
Operatives Ziel B 
Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, dass sich Beschäftigungsverhältnisse stärker  
an biographischen Bedürfnissen orientieren und Unterbeschäftigung vermieden wird  
sowie die Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse abnimmt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Die Leistung wird zu 100% über den Bund refinanziert 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
SGB II 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Aktivitäten des Jobcenters zur arbeitsmarktlichen Integration von geflüchteten Menschen ha-
ben eine unmittelbare migrationspolitische Relevanz, da sie die gesellschaftliche Integration der 
Geflüchteten maßgeblich unterstützen.

Berichtsvorlage

32195 Zeichen

V/0107/2019 
V/0107/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für geflüchtete Menschen im Jobcen-
ter der Stadt Münster - Eine erste Bilanz -  
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.03.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Bericht 
   20.03.2019 Integrationsrat Bericht 
   03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Mit der Vorlage V/0137/2016 hat die Stadtverwaltung die seinerzeit vorliegenden Rahmenbedingu n-
gen, die strategische Ausrichtung sowie die Organisation zur arbeitsmarktlichen Integration von g e-
flüchteten Menschen aufgezeigt. Mit diesem Bericht wird eine erste Zwischenbilanz gezogen, En t-
wicklungen sowie bestehende Herausforderungen werden beleuchtet und das weitere Vorgehen wird 
dargestellt. 
 
I. Zwischenbilanz und Entwicklungen 
 
A. Grunddaten zum ersten Überblick 
 
In der nachstehenden Grafik 1 sind alle eLb mit Fluchthintergrund verzeichnet, inklusive derjenigen, 
die nicht im Jobcenter im Jobcenter (JiJ) „Geflüchtete“ betreut werden2.  
 
                                                
1 Um die hohe Differenz der Anzahl aller eLb und der eLb ohne Asyl-/Fluchthintergrund auf der einen und der eLb mit Asyl -
/Fluchthintergrund auf der anderen Seite abbilden zu können, hat die Grafik zwei y-Achsen mit unterschiedlichen Achsenein-
teilungen: Die linke y -Achse dient der Darstellung der eLb ohne  Asyl-/Fluchthintergrund und die rechte y -Achse der eLb mit  
Asyl-/Fluchthintergrund.   
2 Dies sind überwiegend Geflüchtete, die vor dem 01.01.2015 in den SGB II -Leistungsbezug  gelangt sind.  Sie werden im 
Jobcenter nicht der Zielgruppe der Geflüchteten, son dern den eLb mit Migrationsvorgeschichte zugerechnet und auch nicht 
im JiJ „Geflüchtete“, sondern gemäß ihrem Wohnort in den sozialräumlichen JiJ betreut . Die Statistik der Bundesagentur für 
Arbeit hingegen zählt zu den eLb mit Asyl-/Fluchthintergrund ausschließlich die Personen aus den acht zugangsstärksten 
nichteuropäischen Asylherkunftsländern (Eritrea, Nigeria, Somalia, Pakistan, Afghanistan, Iran, Irak, Syrien), auch Zugang in 
den Leistungsbezug vor dem 01.01.2015. Aus dieser Unterscheidung ergibt sich  die Differenz von 579 Personen  in den 
beiden obenstehenden Abbildungen. 
Jobcenter 
 
28.02.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Schölling 
Telefon: 492-9100 
Schoelling@stadt-
muenster.de

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V/0107/2019 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
Der Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLB)  mit Flucht-/Asylhintergrund ist vom 3. 
Quartal 2016 bis Mitte 2017 stark angestiegen . Seit dem steigt der Bestand an eLb mit Flucht-/ 
Asylhintergrund nur noch leicht an. Aktuell werden im JiJ „Geflüchtete“ rund 20 Neuanträge pro Monat 
verzeichnet. Es bleibt zu beobachten, wie sich die weitere Entwicklung insbesondere durch Familie n-
nachzüge oder Aufhebung der Wohnsitzauflage gestalten wird.  
 
58 % der eLb der Fachstelle  „Geflüchtete“ sind männlich und 42 % weibl ich. Rund 62 % sind jünger 
als 35 Jahre. 
 
Alter Gesamt männlich weiblich 
15 – 19 320 202 118 
20 – 24 260 161 99 
25 – 34 660 379 281 
35 – 54 656 361 295 
55+ 110 62 48 
Gesamt 2.006 1.165 841 
Quelle: Eigene Auswertung; Stand Oktober 2018. 
 
Ca. 20 % der eLb der Fachstelle „Geflüchtete“ leben noch in einer Übergangseinrichtung (Stand Ok-
tober 2018). 9 % üben eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und 14 % eine geringfügige B e-
schäftigung aus. 
 
Wohnsituation Anzahl 
Keine Übergangseinrichtung 1.602 
Übergangseinrichtung 404 
Gesamt 2.006 
    Quelle: Eigene Auswertung; Stand Oktober 2018 
 
Art der Beschäftigung Anzahl 
Geringfügig 284 
Sozialversicherungspflichtig 190 
Gesamt 474 
    Quelle: Eigene Auswertung; Stand Oktober 2018

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B. Grundsicherung 
 
Ende 2015, mit Errichtung des Jobcenters im Jobcenter (JiJ) „Geflüchtete“ in der ehemaligen Oxford 
Kaserne und konkreter Festlegung der dort zu verortenden Zielgruppe, galt es für das Jobcenter der 
Stadt Münster eine große Herausforderung zu meistern. Es musste  eine funktionierende Infrastruktur 
aufgebaut, Prozesse mussten teilweise neu entwickelt bzw. bestehende auf die neue Situation ang e-
passt und Mitarbeitende eingearbeitet werden, bei im gleichen Zeitraum hohen Zugängen von G e-
flüchteten in das System des SGB  II. Die beabsichtigte wirkungsorientierte Ausrichtung des JiJ kon n-
te nur zum Teil als Entwicklungsprozess in die Facharbeit implementiert werden. Für die Auswertu n-
gen erfolgte ein Rückgriff auf die für Jobcenter allgemeingültigen Ziele und Kennziffern.  Die letzten 
Schritte zur Umsetzung, z. B. entsprechende Wirkziele und neue Kennziffern zu erarbeiten, konnte n 
aufgrund der Vielzahl andere r Aufgaben mit hoher Priorität noch nicht  erfolgen, werden aber erneut 
aufgegriffen.  
 
Im Fokus dieses JiJ stand somit zu Beginn die nahtlose Sicherstellung des Lebensunterhaltes der 
geflüchteten Menschen. Durch das hohe Engagement der Mitarbeitenden im JiJ, eine gute Verne t-
zung und abgestimmte Prozesse mit dem Sozialamt und dem Rechts - und Ausländeramt ist dies 
nach diesseitiger Auffassung sehr gut gelungen. Alle der rund 1.200 Bedarfsgemeinschaften bekom-
men ihre Sozialleistungen monatlich ausgezahlt.  
 
Die Entwicklung der Sozialleistungen stellt sich wie folgt dar: 
 
 2016 2017 2018 
Regelleistungen 4.246.630 Euro 10.755.468 Euro 10.517.362 Euro 
Kosten der Unterkunft 2.822.269 Euro 9.098.596 Euro 9.808.649 Euro 
Erstausstattungen 241.209 Euro 515.117 Euro 360.710 Euro 
Quelle: Eigene Auswertung 
 
Neben der Auszahlung der Sozialleistungen mussten noch in 47 Fällen im Rahmen von abgegebenen 
Verpflichtungserklärungen entsprechende Anhörungen und Festsetzungsbescheide mit einem Vol u-
men von ca. 1 Millionen Euro gefertigt werden. Durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 
wurde bekanntgegeben, dass eine Verständigung mit den Ländern erfolgte und von Rückforderungen 
abzusehen sei. Aktuell wird auf eine entsprechende Weisung zur Umsetzung von den aufsichtführen-
den Stellen gewartet, Details sind noch nicht bekannt.  
 
Der Kundenservice war von Beginn an der zentrale An laufpunkt im JiJ für die Leistungsberechtigten. 
Neben Terminvergaben, Vorarbeiten zu Neuanträgen und den üblichen Aufgaben eines Kundenzen t-
rums stellte sich schnell heraus, dass darüber hinaus eine Vielzahl von Anliegen der Leistungsb e-
rechtigten an die Mit arbeiterinnen und Mitarbeiter herangetragen wurden bzw. werden, die sich s o-
wohl auf Behördenangelegenheiten als auch auf die allgemeine Lebenssituation beziehen, aber nicht 
immer im direkten Zusammenhang mit den Aufgaben des Jobcenters stehen. Vor dem Hint ergrund 
einer „Willkommensstrategie“ und einer „inklusiven Arbeits - und Sozialpolitik“ werden diese Anliegen 
aufgenommen und die Geflüchteten soweit wie möglich auf dem weiteren Weg durch behördliche 
Instanzen unterstützt. Dabei gilt es zu berücksichtigen,  dass die Menschen aus ihren Heimatländern 
einen anderen Umgang mit Behörden gewohnt sind. Dies zeigt sich u.a. darin, dass möglichst eine 
persönliche Vorsprache erfolgt, Unterlagen nicht in den Briefkasten geworfen, sondern einem Mita r-
beitenden in die Hand gegeben werden und eine nicht zu übersehende Angst besteht, einer Behörde 
gegenüber etwas falsch zu machen.

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V/0107/2019 
In der Konsequenz suchen die Leistungsberechtigten das JiJ deutlich häufiger auf, als dies im  R e-
gelgeschäft mit nichtgeflüchteten Menschen der Fall ist, und sind auch bereit, längere Wartezeiten in 
Kauf zu nehmen. Sie kommen auch in der Regel nicht allein, sondern mit Familienangehörigen und 
Bekannten, die dann häufig als Dolmetscher/ -innen fungieren (neben den Dolmetscher/ -innen und 
Videodolmetscher/-innen, die von Seiten des JiJ bestellt werden). Das Setting eines Gesprächs ist 
also häufig eher ungewöhnlich, eine Vorsprache erfolgt oft mit verschiedenen Anliegen, was eine zeit-
lich höhere Beratungsintensität als üblich erfordert. An dieser Stelle war eine Aufstockung des Perso-
nals erforderlich, um den Leistungsberechtigten annähernd gerecht werden zu können und eher im 
Sinne einer ganzheitlichen Integration zu beraten. Gleichzeitig wurden die Öffnungszeiten erweitertet, 
um unter anderem den Kunden strom gleichmäßiger zu verteilen; dies zeitigt bisher aber noch nicht 
vollumfänglich den gewünschten Erfolg. Als zusätzlichen Service im Warteberich unterstützt ein ar a-
bisch sprechender „BufDi“ (Bundesfreiwilligendienst) z. B. beim korrekten Ausfüllen von Formularen. 
Weiter ist die Errichtung einer „Quickinfo“ als Vorschaltstelle zur Abwicklung von Kurzanliegen ang e-
dacht. 
 
 
C. Spracherwerb  
 
Neben der Sicherstellung des Lebensunterhaltes war und ist es weiterhin eine Herausforderung, den 
Spracherwerb (als unabdingbare Voraussetzung zur erfolgreichen arbeitsmarktlichen Integration) der 
Zielgruppe umfassend zur ermöglichen. Hier mussten wir erkennen, dass die 2016 vorliegenden R e-
gelungen und auch Kapazitäten nicht ausreichend waren, um den Bedarf zu decken. 
In den Jahren 2015/16 waren in Münster 9 Integrationskursträger zugelassen. Trotz deutlicher Inte r-
vention des Jobcenters und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gegenüber den 
Kursträgern gelang es nicht, ein  koordinierendes Verfahren zu entwickeln, um einerseits Wartezeiten 
bei den stark nachgefragten Kursen  zu reduzieren und andererseits das Wegbrechen von weniger 
nachgefragten bzw. benötigten Kursen aufgrund zu geringer Anmeldungen zu verhindern. Kursträger 
waren und sind Konkurrenten auf de m Bildungsmarkt. Aus Neutralitätsgründen konnte das Jobcenter 
die Berechtigten nicht direkt zuweisen  und damit die Auslastung steuern . Die Situation besserte sich 
mit Änderung der Integrationskursverordnung im Juni 2017 und der Errichtung einer zentralen T est- 
und Meldestelle (TuM) im Rahmen eines Pilotprojektes des BAMF in Münster. Hier erfolgt der Einst u-
fungstest durch die Volkshochschule Münster und eine Zuweisung der Berechtigten durch das BAMF 
auf die nächst verfügbaren freien Plätze. Nach anfänglichen Schwierigkeiten hat sich ein stabiles Ver-
fahren entwickelt. Leider erfährt das Pilotprojekt gerade eine Unterbrechung, da dem BAMF Räu m-
lichkeiten fehlen. Die Verwaltung geht davon aus, dass das Projekt in Kürze fortgesetzt werden kann. 
Das Verfahren wird nun auch in allen anderen Bundesländern angewandt.

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27,10
2,52
67,95
2,43
0,00
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
60,00
70,00
80,00
Berufssprachkurs ESF Berufsbezogene
Sprachförderung
Integrationskurs Sonstiges
Eintritte in Kurse zur Vermittlung von Sprachkenntnissen
nach Kursart; 09/2016 - 12/2018
 
Quelle: Eigene Auswertung 
 
Im Zeitraum 09/16 bis 12/18 sind insgesamt 2.022 Eintritte aus dem Personenkreis der Menschen mit 
Fluchthintergrund in Kurse zur Vermittlung von Sprachkenntnissen erfolgt.  
 
Im März 2017 hat das BAMF eine Kinderbetreuungspauschale für Sprachkursträger eingeführt. Da 
diese Pauschale die Kosten für die Betreuung nicht deckt, ist es bundesweit sehr schwierig, Integrat i-
onskurse mit Kinderbetreuung vor Or t zu etablieren. Dank der sehr guten intrakommunalen Zusa m-
menarbeit der Ämter der Stadt Münster sowie dem Zusammenwirken mit dem BAMF, den Integrat i-
onskursträgern, der Stadtgesellschaft und der Kirche ist es dem Jobcenter gelungen, im September 
2018 einen ersten Integrationskurs mit Kinderbetreuung (in einem Pfarrheim und unter Einbeziehung 
von Förderleistungen aus dem SGB II) zu starten. Ein zweiter Kurs ist für das erste Quartal 2019 ge-
plant und soll in einer Flüchtlingsunterkunft stattfinden.  
 
Zum 1. Ju li 2016 erweiterte der Bund das Angebot an berufsbezogener Sprachförderung für Me n-
schen mit Migrationsvorgeschichte - die berufsbezogene Deutschsprachförderung wurde zu einem 
Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes. Sie wird vom BAMF umgesetzt und b aut unmittel-
bar auf den Integrationskursen auf , in denen Zugewanderte zunächst die deutsche Alltagssprache  
lernen. In den daran anschließenden bzw. darauf aufbauenden berufsbezogenen Sprach - und Wei-
terqualifizierungsmodulen werden arbeitssuchende Migrant/ -innen und Flüchtlinge kontinuierlich auf 
den Arbeitsmarkt vorbereitet. 
Die Grundlage der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung gem. § 45a Aufenthaltsg e-
setz (AufenthG) stellen die sogenannten Basismodule dar. Es wird zwischen drei Basismodulen u n-
terschieden:

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 B1 auf B2 (in Münster seit Herbst 2016) 
 B2 auf C1 (in Münster seit Herbst 2016) 
 C1 auf C2 (in Münster seit Herbst 2017) 
 
Neben den Basismodulen sind verschiedene Spezialmodule vorgesehen, die folgende Schwer punkte 
haben: 
 
 berufsbezogene Deutschsprachförderung für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren b e-
finden (Pflege + akademische Heilberufe seit 2017) 
 
 weitere Spezialmodule bilden die verschiedenen Fachrichtungen ab, um so gezielt fachspezif i-
sche Inhalte zu vermit teln (Handel + Gew erbe-Technik, aktuell noch keine Zulassung für einen 
Träger in Münster) 
 
 zusätzlich werden Spezialmodule für Teilnehmende aus dem Integrationskurs angeboten, die das 
Niveau B1 nicht erreicht haben. Dieser Gruppe stehen Spezialmodule mit dem Eingangsniveau 
A1 und A2 zur Verfügung 
 
Mit der letzten Änderung der Deutschsprachförderverordnung im November 2018 wurde als zentrale 
Veränderung der Basisberufssprachkurs von 300 auf 400 bzw. 500 Unterrichtseinheiten erweitert. 
Zusätzlich wurde ein Brückenelement mit e inem Umfang von 100 Stunden zum erleichterten Übe r-
gang vom Integrationskurs in den Berufssprachkurs ins Portfolio aufgenommen.  
 
Die bisherige Weiterentwicklung der Sprachförderung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings 
lässt sich feststellen, dass längst nicht alle Menschen der Zielgruppe die deutsche Sprache im Ra h-
men eines klassischen Unterrichts erlernen können. Hier kommen  nach Möglichkeit andere, praxis-
bezogene Formen der Sprachvermittlung zum Tragen , z. B. im Rahmen der Mitarbeit an Arb eitspro-
jekten in der Maßnahme „Future Now“. 
 
 
D. Integration in Ausbildung und Beschäftigung 
 
Nach Absolvierung der  Sprachkurse werden die nächsten Schritte zur arbeitsmarktlichen Integration 
zwischen dem Geflüchteten und dem Jobcenter individuell besprochen und ausgerichtet. Allerdings, 
so hat es sich auch auf der am 23.02.2018 durchgeführten Job - und Ausbildungsmesse gezeigt, ha-
ben viele Leistungsberechtigte einen hohen Bedarf an Berufsorientierung bzw. Beratung zur berufl i-
chen Entwicklung. Dies wurde von vielen auf der Messe ausstellenden Arbeitgebenden bestätigt. A k-
tuell wird ein entsprechendes zusätzliches Angebot zur Berufsorientierung entwickelt. 
 
Im Zeitraum von September 2016 bis Dezember 2018 sind insgesamt 4.175 leistungsberechtigte G e-
flüchtete in ei n Angebot zur beruflichen Integration (inkl. Sprachkurse) eingemündet. Hier standen 
insbesondere in den Anfängen Angebote zur Kompetenzfeststellung und Berufsorientierung (Ma ß-
nahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) im Fokus.

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V/0107/2019 
 
 
Quelle: Eigene Auswertung 
 
Die Grafik zeigt, dass die klassische berufliche Weiterbildung im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpo-
litik für die Zielgruppe aufgrund des Vorrangs des Spracherwerbs noch deutlich unterrepräsentiert ist. 
Hier gilt es nun, das in der Vorlag e V0137/2016 genannte Prinzip konsequent und systematisch auf-
zugreifen und zu forcieren: 
 
Unter Berücksichtigung der vorhandenen Potenziale soll die Beratung und Förderung der Leistung s-
berechtigten gemäß dem Leitsatz „Ausbildung bzw. Qualifikation vor kurz fristiger Integration“ erfo l-
gen. Damit soll den geflüchteten Menschen einerseits eine nachhaltige und existenzsichernde Pe r-
spektive eröffnet und andererseits ein Beitrag zur Bewältigung des sog. „Fachkräftemangels“ geleistet 
werden. Die Qualifikation / Ausbildung soll an den Interessen und Fähigkeiten der Leistungsberechtig-
ten sowie an den Bedarfen des regionalen Arbeitsmarkts ausgerichtet sein. 
 
Im Ergebnis des oben Gesagten und wie bereits in der Vorlage V/0137/2016 dargestellt, ist die I n-
tegration der ge flüchteten Menschen in Arbeit ein kontinuierlicher, länger andauernder Prozess. E r-
freulicherweise und als Ergebnis der bisherigen individuellen Beratung ließen sich die Integrationen in 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung deutlich ausbauen:

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V/0107/2019 
                                  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2018 
 
Weitere Arbeitsaufnahmen sollen, insbesondere für die leistungsberechtigten Geflüchteten, für die 
eine Ausbildung nicht in Frage kommt, durch gezielten Einsatz von Förderungen im Rahmen des zum 
01.01.2019 modifizierten § 16e SGB II (vgl. V/0849/2018) erreicht werden. Zur weiteren Ergänzung 
werden für die Zielgruppe die im Rahmen von öffentlich geförderter Beschäftigung (ögB) zur Verf ü-
gung gestellten kommunalen Mittel ebenfalls genutzt. 
 
Gerade für junge Geflüchtete ist eine berufliche Perspektive ein wichtiger Gesamtintegrationsfaktor. 
Daher wird auch ein besonderes Augenmerk auf diese Zielgruppe gelegt. Wie sich der nachstehe n-
den Darstellung entnehmen lässt, i st es gelungen, die Anzahl der Integrationen in Ausbildung mehr 
als zu verdoppeln. Ein wesentliches unterstützendes Element ist dabei die ausbildungsbegleitende 
Hilfe (abH). Zur Stabilisierung und zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen hat das Jobcenter 
zum Ausbildungsbeginn 2018 den Einsatz dieser Maßnahme verdreifacht und mit zusätzlichem 
Spracherwerb kombiniert. 
 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2018 
 
 
Aktuell hat der mit der Durchführung von abH beauftragte Träger angedeutet, dass für einige Tei l-
nehmer aufgrund von Sprachschwierigkeiten das Ausbildungsziel nicht im normalen Rahmen erreicht 
werden kann. Hier gilt es, zusammen mit dem Träger, dem Ausbildungsbetrieb und den Berufskollegs 
geeignete Lösungen zur Erreichung des Ausbildungsziels zu finden.

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Eine weitere Herausforderung stellen die  vormals unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge dar, die 
mit Volljährigkeit in das SGB II -System und damit in die Zuständigkeit des Jobcenters wechseln. Die 
Beratung und Betreuu ng dieser jungen Menschen stellt, z.  B. aufgrund von traumatischen Erlebni s-
sen, nicht selten erhebliche Anforderungen an die Beratenden. Erschwerend kommt hinzu, dass E l-
tern nachziehen und die jungen Menschen ihre auf der Flucht erfahrene „Selbständigkeit“  wieder auf-
geben müssen. Konflikte sind hier vorprogrammiert. Eine engmaschige Begleitung ähnlich einem 
Case Management mit engen Bezügen zum Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist an dieser 
Stelle ein wichtiger Faktor. Zur weiteren Umsetzung der Str ategie des Jobcenters der Stadt Münster, 
Ausbildung und Qualifizierung vor kurzfristiger Integration zu fördern, ist es erforderlich, gerade jetzt 
hier weiter zu investieren. 
 
Das Jobcenter hat sich an vielen Projekten zur Integration von Geflüchteten bete iligt oder selbst initi-
iert. Diese Beteiligun gen sind sinnvoll und auch notwendi g, binden aber auch immer entsprechende 
Ressourcen. Nachstehend ein kurzer Überblick über die Projekte / Maßnahmen, an den das Jobce n-
ter mitgewirkt oder die Federführung hat: 
 
Ankommen in Deutschland 
Mit "Ankommen in Deutschland" hat die Bertelsmann -Stiftung ein bundesweites Pilotprojekt entw i-
ckelt, um die strategische Zusammenarbeit der lokalen Akteure zur Integration von Geflüchteten zu 
begleiten und zu unterstützen. In einer ersten Phase nahmen 14 Modellkommunen in verschiedenen 
Handlungsfeldern (Wohnen und Unterbringung, Bildung und Sprache, Dialog und Beteiligung sowie 
Arbeit und Ausbildung) an dem Projekt teil. Im Jahr 2017 wurde eine zweite Projektphase zum Thema 
„Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“ ermöglicht, an der die Stadt Münster teilgenommen hat. 
Diese umfasste eine Prozessbegleitung vor Ort für einen Zeitraum von rund einem Jahr und den Au f-
bau eines Lernnetzwerks aus den 10 teilnehmenden Kommunen sowie den Goo d Practice -
Kommunen aus der ersten Projektphase. Im Rahmen dieses Projektes wurde in Münster ein Case 
Management für geflüchtete Frauen mit Kindern erprobt. Dies wurde aufgrund fehlender Ressourcen 
bei den beteiligten Institutionen jedoch nicht in den Regelbetrieb übernommen. 
 
MAMBA 
Das Projekt MAMBA3 wird seit mehreren Jahren erfolgreich in Münster durchgeführt. Es wird aus Mit-
teln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Das Jobcenter beteiligt sich gem. Förderzusage mit rd. 
1,25 VZÄ (Eigenanteil des Gesam tprojektes). Die durch das Projekt entstanden Vernetzung der Pr o-
jektpartner hat sich im Laufe der Jahre zu einem echten Produktionsnetzwerk entwickelt. Durch di e-
ses Projekt konnten im Laufe der Jahre Arbeitsmarktintegrationen erzielt werden, die sonst nich t zu-
stande gekommen wären. Die im Rahmen dieses Projekts gewonnenen Erfahrungen bildeten die 
fachliche Basis zur Gründung des JiJ „Geflüchtete“. Auch hier fallen durch die Projektteilnahme nicht 
unerhebliche Mehraufwände an. Aktuell nachvollziehbarer Wunsch der Projektpartner ist eine Zentra-
lisierung aller MAMBA Kunden in einer Organisationseinheit 4. Eine entsprechende Umsetzung wird 
durch das Jobcenter geprüft. 
 
Kitchen Class  
In dem Projekt „Salam Kitchen“ verfolgen die Gesellschaft für Berufsförderu ng und Ausbildung mbH 
(GEBA), das Jobcenter und das Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster gemeinsam mit 
dem in Münster ansässigen Restaurant „Salam Kitchen“ das Ziel, junge Geflüchtete und Menschen 
                                                
3 Münsters Aktionsprogramm für Migrant/ -innen und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im Mün s-
terland. 
4 Nicht alle Projektteilnehmenden sind dem JiJ „Geflüchtete“ zugeordnet.

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mit Migrationsvorgeschichte für eine Ausbildung, U mschulung oder Einstiegsqualifizierung im gastr o-
nomischen Bereich zu gewinnen. Während das Jobcenter der Stadt Münster den Teilnehmenden im 
Rahmen einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung den Erwerb von berufsbezo-
genen Sprachkenntnissen und Grundkompetenzen ermöglicht, übernimmt das Amt für Schule und 
Weiterbildung die Personalkosten für eine Ausbildungslotsin, um den Übergang von der Maßnahme 
in eine betriebliche Ausbildung, Umschulung oder Einstiegsqualifizierung zu unterstützen. Zusät zlich 
ermöglicht der Arbe itgeber „Salam Kitchen“ der GEBA  die Durchführung des Angebotes im Resta u-
rantbetrieb außerhalb der Öffnungszeiten. Somit erfolgen das Erlernen der Sprache und die Ei g-
nungsfeststellung sowie der Erwerb von Grundkompetenzen ausschlie ßlich in einem betrieblichen 
Kontext. Aufgrund des erfolgreichen ersten Durchlaufs wird das Angebot seitens der Stadt Münster 
weiter unterstützt. Insgesamt ist das Projekt für rund 18 Monate mit drei Durchgängen geplant. 
 
Rotary 
Bereits im Jahr 2016 wurde auf Initiative bzw. mit Unterstützung der Rotary für Münster eine temporä-
re Förderlücke geschlossen, da nach erfolgreichem Abschluss eines Integrationssprachkurses die 
Aufnahme eines Zertifikatskurses zur Erlangung des Sprachniveau B1, B2 oder C1 nicht möglich war. 
Über die ergänzende Förderung haben 50 Geflüchtete die Chance auf eine gezielte Sprachförderung 
mit anschließendem Nachweis erhalten. Zusätzlich haben die Teilnehmenden Kontakte zu Betrieben 
aufnehmen können und sind in ein Praktikum vermittelt w orden. Mittlerweile wurde die Förderlücke 
durch das Inkrafttreten der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung geschlo s-
sen. Entsprechende Kurse werden vor Ort von bekannten Kursträgern angeboten. 
 
Welcome@industrie 
Die Industriegemeinschaft Münster hat im Jahr 2015 ein Projekt ins Leben gerufen, an dem sich das 
Jobcenter Münster sowie die Agentur für Arbeit beteiligt haben. Die Unternehmen haben sich im 
Rahmen des Projektes das Ziel gesetzt, bis Mitte Januar 2016 rund zwei Dutzend Praktikum sstellen 
für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. 
Auf diesem Weg sollte erreicht werden, eine belastbare Einschätzung der Qualifikationen und Berufs-
erfahrungen der Teilnehmer vorzunehmen. Darüber hinaus sollte den Arbeitgebenden die Möglichkeit 
geboten werden, schon frühzeitig Kontakt zu potentiellen Mitarbeiter/ -innen aufzunehmen und diese 
auf diesem Weg kennenzulernen. Es wurden letztendlich nur wenige Praktika realisiert, weil die 
Sprachkenntnisse – sowohl mündlich als auch schriftlich -  in vielen Fälle n noch nicht ausreichend 
waren, so dass rudimentäre Arbeits - und Sicherheitsanweisungen noch nicht verstanden werden 
konnten. Die Teilnahme an Integrations - bzw. Sprachkursen stand zu diesem Zeitpunkt im Vorde r-
grund. 
 
100 Chancen für geflüchtete Menschen 
Infolge der sich verbessernden Sprachkenntnisse hat das Jobcenter der Stadt Münster zusammen 
mit der Wirtschaftsförderung Münster und den Stadtwerken Münster Mitte 2017 ein weiteres Projekt 
initiiert, um geflüchtete Menschen gezielt in Arbeit oder Ausbildu ng zu vermitteln. Im ersten Schritt 
wurden zusammen mit dem Bildungsträger GEB A 55 Bewerbungsprofile erstellt, im zweiten Schritt 
wurden 42 Arbeitgebende aus dem Netzwerk der Wirtschaftsförderung Münster gezielt kontaktiert 
und auf die potenziellen Bewerber/-innen aufmerksam gemacht. Begleitend dazu hat die Wirtschaft s-
förderung Münster im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit über das Projekt informiert. Im Ergebnis 
lässt sich festhalten, dass elf Bewerber/ -innen eine sozialversicherungspflichtige Arbeit sowie  zwei 
eine berufliche Ausbildung aufgenommen haben. Eine Person mündete in eine Einstiegsqualifizierung 
bei den Stadtwerken Münster ein und hat im Anschluss einen Ausbildungsvertrag erhalten. Die übr i-
gen Bewerber/-innen planten die Teilnahme an weiteren Sp rachkursen, die Aufnahme eines Stud i-
ums oder befanden sich noch in der beruflichen Orientierung.

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V/0107/2019 
Coaching-Projekt mit der Stiftung Bürger für Münster 
Im Rahmen eines Pilotprojektes haben ehrenamtliche Coaches begonnen, erwachsene Flüchtlinge 
mit Bleibeperspektive und schon guten Deutschkenntnissen dabei zu unterstützen, eine Ausbildung 
zu beginnen oder direkt in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einzusteigen. Bisher wu r-
den sieben „Tandems“ gebildet.  
 
Darüber hinaus wurden neben der bereits g enannten Job- und Ausbildungsmesse  zwei weitere Ve r-
anstaltungen durchgeführt: 
  
Bildungsmesse für Menschen mit Migrationsvorgeschichte  
Im Rahmen einer Bildungsmesse im April 2018 wurde Menschen mit Migrationshintergrund ein Über-
blick über die in der Stadt Münster vorhandenen Bildungsangebote geboten und die Möglichkeiten zur 
Unterstützung bei der Suche nach Arbeit aufgezeigt. Als Partner des Jobcenters waren bei der Messe 
zahlreiche Bildungsträger, Beratungsstellen für Migrant/ -innen, die Anerkennungsbera tung und We i-
terbildungskollegs sowie die Westfälische Wilhelms -Universität, die Fachhochschule Münster und 
Vertreter des BAMF vertreten. Insgesamt haben knapp 30 Einrichtungen ihre Angebote vorgestellt 
und den persönlichen Kontakt zu den Arbeitssuchenden und Lernwilligen gesucht.  
 
Berufskundliche Informationsveranstaltungen   
Ende 2018 fand jeweils eine berufskundliche Informationsveranstaltung  zu den Berufsfeldern Pflege 
und Handwerk statt. Die Veranstaltungen wurden in Zusammenarbeit mit dem  Projekt „Starke Pflege 
in Münster“, der Handwerkskammer, der Kreishandwerkerschaft, dem Handwerksbildungszentrum 
und dem Lehrbauhof durchgeführt. Die Teilnehmenden hatten die Möglichkeit, nähere Informationen 
zu den Tätigkeiten in den Berufsfeldern sowie zu Fort - und Ausbildungsmöglichkeiten zu bekommen. 
Im Februar 2019 finden darauf aufbauend  sogenannte „Matchingveranstaltungen“ statt, auf denen 
Arbeitsuchende eine konkrete Chance auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz geboten bekommen. 
 
Vernetzung zum Ehrenamt 
Das Jobcenter nimmt an der Arbeitsgemeinschaft (AG) „Ehrenamt in der Migrationsarbeit“ teil. Die AG 
besteht aus dem Kommunalen Integrationszentrum, weiteren  Ämtern der Stadt Münster, Vereinen 
und Wohlfahrtsverbänden, die eng mit den Ehrenamtlichen in der Mig rationsarbeit kooperieren. Im 
Jahre 2018 wurde durch die AG eine Reihe von „Foren zum Erfahrungsaustausch“ angeboten. Eines 
der Themen war „Kompass in der Ausbildungs - und Berufswelt“. In Kooperation mit dem Sozialamt 
und dem Integration Point konnten wir Ehrenamtlichen die Themen Ausbildung und Arbeit sowie Fö r-
dermöglichkeiten näher bringen, Ansprechpartner benennen und somit das Netzwerk vertiefen. 
 
Darüber hinaus bietet das Jobcenter in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Agentur und weiteren 
Akteur/-innen seit 2018 ein „Infopaket“ für Ehrenamtliche in der Geflüchtetenhilfe an. Die Ehrenamtl i-
che erhalten gebündelt Informationen rund um das Thema Spracherwerb, Ausbildung und Arbeit, 
Gesundheit und Freizeit. Für die Veranstaltung wurde gemeinsam eine Auflis tung aller in Münster 
vorhandenen Angebote und Ansprechpartner/-innen zusammengetragen und veröffentlicht. 
 
Rechtskreisübergreifende Beratung in den Internationalen Förderklassen der Berufskollegs 
Die Internationalen Förderklassen (IFK) an den Berufskollegs richten sich an schulpflichtige Jugendli-
che ab 16 Jahren, die erstmals eine deutschsprachige Schule besuchen und noch nicht über die e r-
forderlichen Sprachkenntnisse für den erfolgreichen Besuch einer Regelklasse verfügen. Um zu g e-
währleisten, dass für di e Jugendlichen nach dem Besuch der einjährigen IFK eine geeignete A n-
schlussperspektive besteht, haben die Kooperationspartner im Übergang Schule – Beruf (Berufskol-
legs mit Lehrer/innen und Schulsozialarbeiter/innen, Bezirksregierung, Amt für Schule und Wei terbil-

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dung, ggf. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien,  Agentur für Arbeit und das Jobcenter) recht s-
kreisübergreifende Beratungen installiert.  
Für Schüler/-innen mit besonderem Beratungs- und Förderbedarf, bei denen sich zum Ende des er s-
ten Halbjahres herauskristallisiert, dass der Abschluss gefährdet ist und/oder die Entwicklung einer 
Anschlussperspektive problematisch wird, werden einzelfallbezogene Fallbesprechungen durchg e-
führt, mit dem Ziel, konkrete individuelle Anschlussperspektiven zu definiere n. Teilnehmende an di e-
sen Fallbesprechungen sind neben der Schülerin/dem Schüler selbst die Erziehungsberechtigten 
bzw. Vormund/Betreuer/-in der Jugendhilfe, Lehrer/ -in, Schulsozialarbeiter/-in, Bildungsberatung des 
Amts für Schule und Weiterbildung, die B erufsberatung der Agentur für Arbeit, das Jobcenter sowie 
ein/-e Dolmetscher/-in (unabhängig von den Deutschkenntnissen der/des Jugendlichen, damit auch 
die Kommunikation mit den Eltern reibungslos gewährleistet werden kann). Ziele der Fallbesprechu n-
gen sind Herstellung von Transparenz über den schulischen Stand der/des Jugendlichen, das Aufzei-
gen von Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten und das Treffen konkreter Vereinbarungen für das 
weitere Vorgehen, ähnlich einem Hilfeplanverfahren. 
 
 
II. Weiteres Vorgehen JiJ „Geflüchtete“ 
 
Die jüngsten Fortschritte bei der gesamtgesellschaftlichen, wie auch bei der arbeitsmarktlichen I n-
tegration von Geflüchteten in Arbeit und Ausbildung machen deutlich, dass die Stadt Münster hier den 
richtigen Weg eingeschlagen hat  und damit auch für kommende Herausforderungen bei erneutem 
Zuzug von Geflüchteten durch die erlernten Prozesse und vertiefende Zusammenarbeit sehr gut au f-
gestellt wäre. Wie schon an anderer Stelle in dieser Vorlage als auch durch wissenschaftliche Unte r-
suchungen belegt (vgl. z. B. IAB Bericht 14/2015) bedarf eine nachhaltige Integration eines höheren 
zeitlichen Aufwandes. Die Verwaltung hat daher beschlossen, die Fachstelle Geflüchtete über den 
bisherigen Zeitraum (ursprünglich war die Beendigung zum 31.12.2019 vorgesehen) hinaus fortzufüh-
ren und in der jetzigen Form bis zum 31.12.2021 fortzusetzen.  
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
Anlage A zur Vorlage

Beratungsverlauf (3)

13.03.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.03.2019 Integrationsrat
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0107/2019
Typ
Vorlagen
Datum
28.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37