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1350/2026

Mitteilung zur Schulentwicklung der Grundschulen Garthestr. 20-24 in Köln-Riehl

Mitteilung Ausschuss 29.05.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 25.06.2026, TOP 10.2.11

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5305 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 29.05.2026 
 1350/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 15.06.2026 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.06.2026 
 
Mitteilung zur Schulentwicklung der Grundschulen Garthestr. 20-24 in Köln-Riehl 
1. Hintergrund  
Die Katholische Grundschule Otfried-Preußler-Schule und die Gemeinschaftsgrundschule 
Garthestraße befinden sich beide am Standort Garthestraße 20-24, 50735 Köln-Riehl. 
Die Schulleitungsstelle an der KGS Garthestraße ist seit Ende 2020 nicht besetzt. Sie wird 
seit Anfang 2021 regelmäßig ausgeschrieben und es treffen keine Bewerbungen ein. 
Folgende weiteren katholischen Bekenntnisgrundschulen stehen seit mehreren Jahren nur un-
ter kommissarischer Leitung:  
 KGS Alzeyerstraße 
 KGS Gutnickstraße 
 KGS Lebensbaumweg 
 KGS An den Kaulen 
 KGS Balsaminenweg 
 KGS Altonaerstraße 
Auch an diesen Schulen treffen trotz regelmäßiger Ausschreibungen der Schulleitungsstelle 
durch die zuständige Schulaufsicht keine Bewerbungen ein. Die Besetzung der Schulleitungs-
position an einer Katholischen Bekenntnisgrundschule stellt sich somit an verschiedenen Stel-
len in Köln als Herausforderung dar.  
Um mögliche Alternativen abzuwägen, sind Gespräche mit beiden Schulgemeinden dazu ge-
führt worden, ob mithilfe einer schulorganisatorischen Maßnahme auf der Ebene des Schulträ-
gers eine Lösungsmöglichkeit für die unbesetzte Leitungsposition vorgeschlagen werden 
kann.  
 
2. Lösungsmöglichkeiten auf Ebene der äußeren Schulangelegenheiten 
Diese schulorganisatorische Maßnahme sähe eine Zusammenlegung der beiden Schulen in 
zwei möglichen Varianten vor. 
A) Die durch den Schulträger empfohlene Variante bestünde darin, die katholische Otfried-
Preußler-Schule formell aufzulösen und gleichzeitig die Gemeinschaftsgrundschule 
Garthestraße in der gleichen Größe zu erweitern, wobei sowohl das Kollegium als auch die

2 
 
Schülerschaft der katholischen Grundschule automatisch (sofern freiwillig) an die Gemein-
schaftsgrundschule Garthestraße überschrieben würden. Hierbei würde die Schulleitung der 
Gemeinschaftsgrundschule Garthestraße erhalten bleiben. Die Konzepte beider Schulen 
könnten erhalten bzw. diskursiv gemeinsam weiterentwickelt werden. 
B) Alternativ könnten auch beide Grundschulen formell aufgelöst und als eine neue Grund-
schule wieder errichtet werden. Hierbei würden ebenfalls die Kollegien und die Schülerschaft 
beider Schulen automatisch an die neue Schule überschrieben. Es würde allerdings eine Neu-
ausschreibung der Schulleitungsposition notwendig, da ein Bestimmungsverfahren der Schul-
art erfolgen müsste, wonach sich dann die Einstellungskriterien für eine Schulleitung richten. 
Die Konzepte beider Schulen könnten erhalten bzw. diskursiv gemeinsam weiterentwickelt 
werden. 
Es besteht keine schulentwicklungsplanerische Notwendigkeit für diese schulorganisatorische 
Maßnahme. Es handelt sich lediglich um ein Unterstützungsangebot des Schulträgers, um ei-
nem Personalproblem der katholischen Bekenntnisgrundschule auf Ebene der inneren Schul-
angelegenheiten durch veränderte Rahmenbedingungen auf Ebene der äußeren Schulange-
legenheiten zu begegnen. 
Deshalb war es für die Verwaltung als Schulträger ausschlaggebend, diesen Schritt nur im 
Konsens mit beiden Schulen und der Schulaufsicht zu gehen. 
Um eine Umsetzung der schulorganisatorischen Maßnahme zum Schuljahr 2027/2028 zu er-
lauben, wäre die Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln noch vor der Sommerpause 
im Jahr 2026 notwendig gewesen. Spätere Beschlussfassungen sind möglich, wirken dann 
jedoch frühestens ab dem Schuljahr 2028/2029. 
 
3. Positionen der beiden Grundschulen 
Bereits im Vorfeld wurde in gemeinsamen Gesprächen deutlich, dass die Gemeinschafts-
grundschule Garthestraße einer Zusammenlegung grundsätzlich offen gegenübersteht, aller-
dings nur in der Variante, die den Erhalt der bereits vorhandenen Schulleitung berücksichtigt. 
Für die Schulgemeinde der Otfried-Preußler-Schule ist die Idee der Zusammenlegung in bei-
den Varianten erwartungsgemäß mit vielen Unsicherheiten verbunden, da sie in jedem Fall 
die formelle Auflösung der Schule notwendig macht. Sowohl die Schulaufsicht als auch die 
Verwaltung standen beratend und informierend bei der Entscheidungsfindung zur Seite.  
Dennoch konnte bis Mai 2026 keine eindeutig befürwortende Haltung der Schulkonferenz er-
reicht werden: Es kam zu einer Stimmengleichheit bei der Abstimmung über eine Zusammen-
legung in der einberufenen Sitzung. Insbesondere die Elternvertretung zeigte sich nicht über-
zeugt von einer Zusammenlegung. Da die kommissarische Schulleitung langzeiterkrankt ist 
und auch die ständige Vertretung an der Abstimmung nicht teilnehmen konnte, konnte keine 
Entscheidung gefällt werden. 
 
4. Fazit 
Da kein Konsens unter der Schulgemeinschaft der Otfried-Preußler-Schule zu einer Zusam-
menlegung der beiden Grundschulen Garthestraße besteht, verzichtet die Verwaltung darauf, 
eine schulorganisatorische Maßnahme zum Beschluss vorzulegen. Sollten sich die Schulkon-
ferenzen der Otfried-Preußler-Schule und der Gemeinschaftsgrundschule Garthestraße zu-
künftig für eine Zusammenlegung entscheiden, stellt die Verwaltung ihre Unterstützung in 
Aussicht. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

15.06.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.06.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1350/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.05.2026
Erstellt
06.05.2026 10:51