V/0904/2021
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 des Jobcenters der Stadt Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0904/2021 Kurzüberblick Mit dem vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm stellt die Verwaltung dar, mit welchen geschäftspolitischen Strategien, Schwerpunkten und weiteren Handlungsfeldern sowie konkreten Maßnahmen und Aktivitäten der gesetzliche Auftrag und die vereinbarten Ziele zur Vermeidung, Verringerung und Überwindung der Hilfebedürftigkeit der arbeitsuchenden Menschen in Münster im Jahr 2022 umgesetzt werden sollen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Ziele des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB 2) Verringerung der Hilfebedürftigkeit Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Verbesserung der sozialen T eilhabe verfolgt. Im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wird ein Beitrag in den Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche T eilhabeund Gender geleistet. Finanzierung Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe beruht auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB 2), zum T eilin Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB 3). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder des Jobcenters umfassen die Bereiche Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Darüber hinaus werden die besonderen Bedarfe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte durch zahlreiche Maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters berücksichtigt.
Beschlussvorlage
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V/0904/2021 V/0904/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 des Jobcenters der Stadt Münster Beratungsfolge 19.01.2022 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 25.01.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 26.01.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 27.01.2022 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 02.02.2022 Integrationsrat Anhörung 03.02.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 09.02.2022 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zum Erreichen der gesetzlichen und lokalen arbeitsmarktpolitischen Ziele wird das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2022 (Anlage) beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Umsetzung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2022 erforderlichen Ressourcen werden im Etat 2022 wie folgt finanziert: Jobcenter 04.01.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jürgensmeier T elefon:492-9003 Juergensmeier@stadt- muenster.de - 2 - V/0904/2021 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende Zeile 03 Sonstige Transfererträge 2022 100.000 Zeile 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2022 15.900.000 1,2 Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 16.860.000 1,2 1 Vorbehaltlich der endgültigen Mittelzuteilung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 2 Die Mittelangaben beziehen sich nur auf den Eingliederungstitel des Jobcenters und bilden somit nur einen Auszug aus den Transferaufwendungen, sonstigen Transfererträgen und Kostenerstattungen und Kostenumlagen. Die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Durchführung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms 2022 des Jobcenters der Stadt Münster sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Der Rat hat sich mit Beschluss vom 11.12.2013 (Vorlage V/0622/2013) verpflichtet, im Falle einer Überschreitung der vom Bund finanzierten Eingliederungsleistungen bis zu 100.000,00 Euro überplanmäßig bereitzustellen. Begründung: Mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm werden die wesentlichen Rahmenbedingungen, Ziele und Handlungsfelder des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2022 dargestellt. Es beschreibt, mit welchen Strategien und operativen Aktivitäten sowie konkreten Maßnahmen die Ziele innerhalb der einzelnen Handlungsfelder erreicht werden sollen. Damit dient das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm den Mitarbeitenden des Jobcenters als Orientierungsfunktion und Arbeitsgrundlage. Nach außen stellt es für die Kommune, die lokalen Akteur/-innen der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und die interessierte Öffentlichkeit Transparenz über die Arbeit des Jobcenters her. Die Entwicklung des Programms fußt auf der Expertise der Fach- und Führungskräfte des Jobcenters und darüber hinaus auf dem konstruktiven Austausch und der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit seinen zahlreichen Netzwerkpartner/-innen, insbesondere auf lokaler, aber auch auf regionaler sowie überregionaler Ebene. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A zur Vorlage V/0904/2021 Anlage B: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 des Jobcenters der Stadt Münster
Arbeitsmarkt_Integrationsprogramm_JC_MS_2022
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Impressum
Herausgeberin: Stadt Münster
Jobcenter
Ludgeriplatz 4
48151 Münster
Texte, Diagramme: • Stadt Münster, Jobcenter
• Mobiles Fallclearing (S. 76-77): Arbeitsgemeinschaft
Betriebssozialarbeit Münster e. V.
• Förderaufruf 10.000 Perspektiven (S. 78): Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales des Landes NRW
• Job-Brücke (S. 79-80): Chance e. V.
• Schulabschluss Plus (S. 81-82): Jugendausbildungszentrum JAZ
GmbH
• Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung
kooperativ (S. 84-85): Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH
• Jetzt ich! – Impulse für Alleinerziehende (S. 86-87):
Perspektivzentrum des Jobcenters der Stadt Münster
• Horizont (S. 88-89): Gesellschaft für Berufsförderung und
Ausbildung mbH Münster, Bildungsinstitut Münster e.V., SBH West
Quellen: • Statistiken der Bundesagentur für Arbeit
• Stadtplanungsamt Münster
• Trägerauswertungen
• eigene Auswertungen
Fotos/Grafiken: • Umschlag: Presseamt Münster/Bernhard Fischer;
• Schaubild S. 69: gfa public GmbH
Gestaltung: Monika Jürgensmeier, Kristina Reen
Redaktion: Ralf Bierstedt, Monika Jürgensmeier
Druck: Personal- und Organisationsamt, Expedition und Druck
Auflage: Dezember 2021, 450, 1. Auflage
3
Inhaltsverzeichnis
Impressum ................................ ................................ ................................ ................... 2
Vorwort……………. ................................ ................................ ................................ ......... 5
1. Ausgangssituation ................................ ................................ ............................. 6
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters ................................ ............................... 6
1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2022 ................ 7
1.2.1. Überregionale und regionale Situation ................................ .............................. 7
1.2.2. Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes ................................ ................................ 8
1.2.3. Auswirkungen der Coronakrise auf den lokalen Arbeitsmarkt .......................... 12
1.2.4. Ausbildungsmarkt ................................ ................................ ............................ 14
1.2.5. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage ................................ ..................... 19
1.2.6. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster ..................... 22
1.2.7. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters ................................ ................. 30
2. Ziele, Strategie und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder ........................... 34
2.1. Ziele und strategische Grundausrichtung ................................ ........................ 34
2.2. Zielwerte für das Jahr 2022 ................................ ................................ ............. 35
2.3. Arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte ................................ .............................. 35
2.4. Wirkungsorientierung ................................ ................................ ...................... 38
2.5. Planungsprozess des Jobcenters ................................ ................................ .... 39
2.5.1. Einbeziehung von Leistungsberechtigten in den Planungsprozess ................. 39
2.6. Handlungsfelder und Aktivitäten ................................ ................................ ...... 40
2.6.1. Beendigung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und
Langzeitleistungsbezug ................................ ................................ ................... 40
2.6.2. Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung .............................. 45
2.6.3. Ausbildung und Qualifizierung ................................ ................................ ......... 46
2.6.4. Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes ................................ ........................ 50
2.6.5. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf ..... 52
2.6.6. Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund für Ausbildung, Qualifizierung
und Beschäftigung gewinnen ................................ ................................ .......... 54
2.6.7. Herausforderung der Digitalisierung angehen ................................ ................. 57
2.7. Vernetzung mit den Arbeitsmarktakteur/-innen ................................ ................ 58
2.8. Organisations- und Prozessziele ................................ ................................ ..... 59
2.8.1. Beratung ................................ ................................ ................................ ......... 59
2.8.2. Kundensteuerung ................................ ................................ ............................ 60
3. Budget- und Maßnahmenplanung ................................ ................................ ... 61
Glossar zur Grundsicherungs-und Arbeitsmarktstatistik ................................ ................ 62
4
Anlage 1: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Alter, Geschlecht und
weiteren Merkmalen ................................ ................................ ..................... 66
Anlage 2: Langzeitleistungsbeziehende (LZB) nach Alter, Geschlecht und weiteren
Merkmalen ................................ ................................ ................................ .... 67
Anlage 3: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell© ................................ ............. 68
Anlage 4: Beteiligung von Leistungsberechtigten am Planungsprozess ........................ 69
Anlage 5: Öffentlich geförderte Beschäftigung ................................ .............................. 71
Anlage 6: Mobiles Fallclearing Ü25 ................................ ................................ ............... 75
Anlage 7: 10.000 Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen ................................ . 77
Anlage 8: Job-Brücke ................................ ................................ ................................ .... 78
Anlage 9: Schulabschluss Plus ................................ ................................ ..................... 80
Anlage 10: Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ................................ ...... 82
Anlage 11: Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen – kooperativ ............ 83
Anlage 12: „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerziehende“ ................................ ................... 85
Anlage 13: Maßnahme „Horizont“ ................................ ................................ ................. 87
Anlage 14: Maßnahmenplanung für das Jahr 2022 ................................ ....................... 89
5
Vorwort
Mit diesem Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm werden die wesentlichen
Rahmenbedingungen, Ziele und Handlungsfelder des Jobcenters der Stadt Münster für
das Jahr 2022 dargestellt. Es beschreibt, mit welchen Strategien und operativen
Aktivitäten sowie konkreten Maßnahmen die Ziele innerhalb der einzelnen
Handlungsfelder erreicht werden sollen.
Damit dient das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm den Mitarbeitenden des
Jobcenters als Orientierungsfunktion und Arbeitsgrundlage. Nach außen stellt es für die
Kommune, die lokalen Akteur/-innen der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und die
interessierte Öffentlichkeit Transparenz ü ber die Arbeit des Jobcenters he r. Die
Entwicklung des Programms fußt auf der Expertise der Fach - und Führungskräfte des
Jobcenters und darüber hinaus auf dem konstruktiven Austausch und der vertrauensvollen
Zusammenarbeit mit d en zahlreichen Netzwerkpartner/-innen, insbesondere auf lokaler,
aber auch auf regionaler sowie überregionaler Ebene.
Mit Fertigstellung des Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramms mitten in der vierten
Coronawelle, mit neuen Höchstständen an Infizierten, einer neuen Virusvariante und, wie
schon im Vorjahr, kontroversen Diskussion en zu den richtigen Maßnahmen zur
Eindämmung der Pandemie , sind die Planungen des Jobcenters für das Jahr 2022
weiterhin mit Unwägbarkeiten versehen. So ist es schwer einzuschätzen, w ie sich die
globale, regionale und lokale Wirtschaft angesichts des ungewissen weiteren
Pandemieverlaufs im kommenden Jahr entwickeln und sich damit die Aufnahmefähigkeit
des hiesigen Arbeitsmar ktes gestalten wird . Darüber hinaus ha ben d as
Infektionsgeschehen un d die jeweils geltenden pandemiebedingten Regelungen und
Maßnahmen, wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen, auch einen großen Einfluss auf
die alltägliche operative Arbeit des Jobcenters : Wie sind die Rahmenbedingungen für
Beratung und weitere Angebote und Aktivitäten, wie zum Beispiel Jobmessen? Unter
welchen Auflagen können Fördermaßnahmen durchgeführt werden? Diese und zahlreiche
andere Fragen werden vorerst auch 2022 allen Beteiligten ein hohes Maß an Flexibilität
abverlangen.
Des Weiteren werden die geplanten politischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der
neuen Regierungsparteien in den nächsten Jahren große Veränderungen für die
Jobcenter mit sich bringen . Als wesentliche Eckpunkte stehen im Raum: die Einführung
einer Kindergrundsicherung, die Umwandlung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in
ein „neues“ Bürgergeld, die Abschaffung des Vermittlungsvorranges, die Schaffung von
besseren Zuverdienstmöglichkeiten und insgesamt mehr Spielraum für die Jobcenter, um
den örtlichen Gegebenheiten besser Rechnung tragen zu können. Zudem sollen
Weiterbildung und Qualifikation unter anderem durch die Einführungen einer
Ausbildungsgarantie und eines Weiterbildungsgeldes erleichtert und das
Teilhabechancengesetz mit den Instrumenten der öffentlich geförderten Beschäftigung
entfristet werden. Ansätze, die die bisherige Praxis im Jobcenter Münster weiter
unterstützen, in der Umsetzung jedoch ressourcenintensiv sein werden.
Mit den Erfahrungen aus nunmehr schon fast zwei Jahren in der Coronakrise, einem
gewohnt umfangreichen Portfolio an Förderangeboten, einem stabilen Netzwerk und einer
engagierten Mitarbeiterschaft ist das Jobcenter der Stadt Münster jedoch für alle
Herausforderungen gut aufgestellt.
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1. Ausgangssituation
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters
Das Jobcenter der Stadt Münster ist im operativen Bereich sozialräumlich ausgerichtet.
Das bedeutet: Für jeden Stadtbezirk gibt es ein sogenanntes „Jobcenter -im-Jobcenter“
(JiJ), das jeweils aus einem Team für die passive Leistungsgewährung und einem Team
für die arbeitsmarktliche Beratung, Fö rderung und Integration (Markt und Integration)
sowie einem Empfangsbereich und Kundenservice besteht. Sämtliche
Leistungsberechtigten, die ihren Wohnort in dem entsprechenden Stadtbezirk haben,
werden durch das zuständige JiJ betreut.
Die zielgruppen- und fachspezifischen Kompetenzen - für Alleinerziehende, Jugendliche,
Menschen mit Schwerbehinderung und Geflüchtete - sind in allen JiJ vertreten. Die
fachliche Vernetzung der Spezialist/ -innen wird durch entsprechende Fachkoordinator/
-innen auf Ebene der Fachstellenleitungen sichergestellt.
Eine Ausnahme zu den stadtbezirklich aufgestellten JiJ stellte bis Februar 2021 das JiJ
für Geflüchtete in der ehemaligen Oxford-Kaserne dar. Seit seiner Einrichtung Ende 2015
im Rahmen des sogenannten Integration Points auf diesem Gelände war das JiJ für
Geflüchtete unabhängig vom Wohnort in Münster zuständig für alle Menschen mit
Fluchthintergrund, die seit dem 01.01.2015 Leistungen nach dem SGB 2 bezogen haben.
Mit der abnehmenden Zahl der Neukunden mit Fluchthintergrund, der Etablierung der
zielgruppenspezifischen Beratungs - und Förderangebote sowie der entsprechenden
Netzwerke wurde das JiJ für Geflüchtete Anfang 2021 aufgelöst und die Beratung und
Betreuung der betroffenen Leistungsberechtigten in den Regelbetrieb in den
sozialräumlichen JiJ überführt. Die Koordinierung der Angelegenheiten für Menschen mit
Migrationsvorgeschichte erfolgt über die seit ebenf alls 2015 bestehende Stelle der
Migrationsbeauftragten des Jobcenters.
Das Kommunale Service Center für Arbeit des Jobcenters (KSCA) und das JiJ für
Selbständige sind aus logistischen und fachlichen Gründen als zentrale,
stadtbezirksübergreifende Einheiten organisiert1. Das KSCA kümmert sich vorrangig um
die Akquise und Besetzung von Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen öffentlich
geförderter Beschäftigung (ögB) auf dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt und die
ganzheitliche Betreuung (Coaching) für ögB -Beschäftigte. Darüber hinaus bietet das
KSCA eine ganzheitliche Beratung und Unterstützung von Arbeitgebende n zu
Förderleistungen des SGB 2 sowie Leistungen anderer Gesetzbücher und Programme.
Des Weiteren gehören auch die Organisation von Jobmessen, Arbeitgeberpräsentationen
im Jobcenter sowie Betriebsbesichtigungen mit Jobcoaches und Arbeitsuchenden zum
Leistungsspektrum des KSCA.2 Im JiJ für selbständige Leistungsberechtigte sind die
Gewährung passiver Leistungen und der Bereich Markt und Integration zu einer Fachstelle
zusammengefasst.
1 Die Zahl der leistungsberechtigten Selbständigen ist mit einem Anteil von rund vier Prozent an allen Leistungsberechtigten
zu gering für eine stadtbezirkliche Aufteilung. Bis zur Corona-Krise betrug der Anteil nur zwei Prozent.
2 Aufgrund der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen haben diese Veranstaltungen im Jahr 2021 nicht
stattgefunden, sind jedoch - in Abhängigkeit vom weiteren Infektionsgeschehen - für die Zukunft wieder geplant. Auch
virtuelle Formate sollen erprobt werden.
7
1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2022
1.2.1. Überregionale und regionale Situation
Im zweiten Halbjahr 2021 ist die wirtschaftliche Lage in Deutschland nach wie vor von der
Coronapandemie gekennzeichnet. Nachdem neue Infektionswellen die Erholung im
Winterhalbjahr 2 020/2021 verzögert hatten, is t das Bruttoinlandsprodukt seit dem
Abebben des Infektionsgeschehens im Frühjahr 2021 zwar wieder deutlich angestiegen,
allerdings behindern im Verarbeitenden Gewerbe Lieferengpässe bei Vorprodukten die
Produktion, sodass bislang nur die konsumnahen Dienstleistungsbranchen zulegen. Die
deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute gehen in ihrer Gemeinschaftsdiagnose Herbst
2021 davon aus, dass sich die Beeinträchtigungen durch Pandemie und Lieferengpässe
2022 nach und nach auflösen, sodass die Normalauslastung wieder erreicht wird. Nach
derzeitigen Prognosen wird das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2021 um 2,4 Prozent und im
Jahr 2022 um 4,8 Prozent zulegen.3
Die Erholung a m Arbeitsmarkt setzt sich fort. Die Gemeinschaftsdiagnose geht für das
Jahr 2022 von einer jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenquote von 5,3 Prozent in
Deutschland aus.
Somit sind die Aussichten auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit und der Beschäftigung
grundsätzlich positiv. Risiken bestehen jedoch weiterhin aufgrund von sich fortsetzenden
oder erneuten coronabedingten Einschränkungen.
Auf regionaler Ebene zeigt eine Konjunkturumfrage der Industrie - und Handelskammer
Nord Westfalen, dass die nord-westfälische Wirtschaft den Konjunktureinbruch durch die
Coronapandemie gut überstanden hat und das Konjunkturklima insgesamt sogar besser
ist als vor Ausbruch der Coronakrise.4 Entsprechend ist der IHK-Konjunkturklimaindikator,
der die derzeitige Geschäftslage und die Zukunftserwartungen der Unternehmen in einem
Wert zusammenfasst, um 13 Punkte auf 128 Punkte gestiegen und liegt damit deutlich
über dem langjährigen Durchschnitt von 113 Punkten. Gebremst wird der Aufschwung
jedoch durch Fachkräftemangel, Lieferengpässe sowie massiv gestiegene Energie - und
Rohstoffpreise.
Ungewiss ist auch der Umfang gegebenenfalls noch drohender pandemiebedingter
Unternehmensinsolvenzen. Expertinnen und Experten gehen derzeit davon aus, dass sich
dieser – nach einem Rückgang in den Jahren 2020 und 20215 – 2022 wieder erhöhen und
damit normalisieren , allerdings noch unter dem Niveau des Vor -Corona-Jahres 2019
bleiben wird.
3 Gemeinschaftsdiagnose 2/2021: „Krise wird allmählich überwunden – Handeln an geringfügigem Wachstum ausrichten“.
Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Oktober 2021.
4 „Konjunktur in Nord Westfalen - Spätsommer 2021: Der Aufholprozess läuft, Normalität noch nicht erreicht“. IHK Nord
Westfalen, Oktober 2021.
5 Zurückzuführen ist der auf den ersten Blick überraschende Rückgang der Unternehmensinsolvenzen auf die zeitweise
Aussetzung der Pflicht zur Insolvenzanmeldung für Firmen, die pandemiebedingt in Schieflage geraten waren, sowie auf
die massiven Stützungsmaßnahmen für Unternehmen in der Coronakrise.
8
1.2.2. Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes
Zum Stichtag 31.12.20 20 zählte die Stadt Münster 316.403 Einwohner/-innen.6 Das ist
eine Zunahme um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresstichtag. 179.083 Personen
waren am 31.12.2020 am Arbeitsort Münster sozialversicherungspflichtig beschäftigt 7.
Dies entspricht e iner Steigerung um 1,8 Prozent zum Vorjahresstichtag ( 0,1 Prozent in
Nordrhein-Westfalen und -0,1 Prozent bundesweit). Seit de m 31.12.2015 ist die Anzahl
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster um 12,2 Prozent gestiegen (8,6
Prozent in Nordrhein-Westfalen und 8,2 Prozent bundesweit).
Das Geschlechterverhältnis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster ist
fast ausgewogen: 49,7 Prozent sind Frauen und 50,3 Prozent sind Männer. Ein ähnlich
verteiltes Geschlechterverhältnis ist auch in den einzelnen Altersgruppen zu beobachten,
mit Ausnahme der über 65-Jährigen. Hier sind 60 Prozent Männer und 40 Prozent Frauen.
In Bezug auf die Altersgruppen haben die älteren sozialversicherung spflichtig
Beschäftigten den höchsten prozentualen Zuwachs im Vergleich zum Vorjahresmonat
erfahren (5,1 Prozent bei den 55 bis unter 65 -Jährigen und 6,9 Prozent bei den über 65 -
Jährigen). Letztere machen jedoch nur 1,1 Prozent aller sozialversicherungspfl ichtig
Beschäftigten aus. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unter 25
Jahren ist mit 0,7 Prozent unterdurchschnittlich gestiegen; zum 31.12.2019 betrug die
Zunahme im Vergleich zum Vorjahresmonat noch 2,9 Prozent. Den mit 68,1 Prozen t
weitaus größten Anteil stellen weiterhin die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im
Alter von 25 bis unter 55 Jahren.
Mit 7,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresstichtag weiterhin hoch ist in Münster die
Zunahme der sozialversicherungspflichtig bes chäftigten Personen mit ausländischer
Staatsangehörigkeit (2,9 Prozent Zunahme auf Bundesebene und 3,6 Prozent in
Nordrhein-Westfalen). Während bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigte n mit
deutscher Staatsangehörigkeit die Frauen mit 50,5 Prozent leicht überwiegen, sind es bei
den Ausländer/ -innen mit 59 Prozent deutlich mehr Männer. Insgesamt machen die
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit in
Münster einen Anteil von 9,1 Prozent an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
in Münster aus, im Vergleich zu einem Anteil von 9,9 Prozent im Bundesdurchschnitt und
12,4 Prozent in Nordrhein-Westfalen.
Rund zwei Drittel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten in Vollzeit. Mit
einem Ante il von 61,6 Prozent sind dies überwiegend Männer, während bei den
Teilzeitbeschäftigten die Frauen mit 72,8 Prozent dominieren.8
5,5 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind Auszubildende. Ihre
Anzahl hat im Vergleich zum Vorjahresmonat nur leicht um 0,2 Prozent zugenommen. Zu
den Werten im Detail siehe die Abbildung 1.
6 Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen.
7 Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Wohnort Münster am 31.12.2020 betrug 123.352
Personen.
8 Geringfügig Beschäftigte sind zu 55,4 Prozent weiblich und zu 44,6 Prozent männlich.
9
Merkmale
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
am Stichtag 31.12.2020
Anzahl Anteil
(in Prozent)
Veränderung zum
Vorjahr
(in Prozent)
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 179.083 100,0 1,8
Nach Geschlecht
Männer 90.145 50,3 1,6
Frauen 88.938 49,7 1,9
Nach Alter und Geschlecht
unter 25 Jahre 19.822 11,1 0,7
- Männer 9.822 49,6 0,7
- Frauen 10.000 50,4 0,7
25 bis unter 55 Jahre 121.946 68,1 1,0
- Männer 61.616 50,5 1,1
- Frauen 60.330 49,5 0,8
55 bis unter 65 Jahre 35.285 19,7 5,1
- Männer 17.489 49,6 3,7
- Frauen 17.796 50,4 6,4
65 Jahre und älter 2.030 1,1 6,9
- Männer 1.218 60,0 5,9
- Frauen 812 40,0 8,4
Nach Nationalität und Geschlecht
Deutsche 162.707 90,9 1,2
- Männer 80.483 49,5 1,0
- Frauen 82.224 50,5 1,5
Ausländer/-innen 16.291 9,1 7,4
- Männer 9.605 59,0 7,4
- Frauen 6.686 41,0 7,5
Nach Arbeitszeit und Geschlecht
in Vollzeit 120.537 67,3 1,7
- Männer 74.208 61,6 1,4
- Frauen 46.329 38,4 2,1
in Teilzeit 58.546 32,7 2,0
- Männer 15.937 27,2 2,7
- Frauen 42.609 72,8 1,7
Auszubildende nach Geschlecht 9.860 5,5 0,2
- Männer 4.969 50,4 0,1
- Frauen 4.891 49,6 0,3
Abbildung 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2020
Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische
Dienstleistungs- und Infrastrukturangebote, wie Regionalbehörden, Finanz - und
Versicherungsdienstleister, Fach - und Hochschulen und andere wissenschaftliche
Einrichtungen, Fachkliniken, Spezialgeschäfte sowie Unternehmen für Telefonmarketing
und Marktforschung. Der mit Abstand größte Anteil der sozialversicherungspflichtigen
Erwerbspersonen in Münster übt dementsprechend dienstleistende Tätigkeiten aus: Am
10
31.12.2020 waren dies 87,6 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. 12,0
Prozent sind im produzierenden Gewerbe tätig und 0,4 Prozent in der Land - und
Forstwirtschaft und Fischerei (siehe Abbildung 2).
Sektoren und Wirtschaftszweige
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
am Stichtag 31.12.2020
Anzahl Anteil
(in Prozent)
Veränderung
zum Vorjahr
(in Prozent)
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 179.083 100,00 1,8
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei 702 0,4 5,7
Produzierendes Gewerbe 21.522 12,0 -3,4
- Verarbeitendes Gewerbe 12.967 7,2 -6,0
- Herstellung von Vorleistungsgütern, insbes. von chemischen
Erzeugnissen und Kunststoffwaren 6.080 3,4 -1,5
- Baugewerbe 5.903 3,3 0,7
- Metall- und Elektroindustrie sowie Stahlindustrie 4.564 2,5 -1,3
- Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft 2.652 1,5 1,3
- Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern 2.323 1,3 -22,7
Dienstleistungsbereich 156.859 87,6 2,5
- Gesundheitswesen 24.160 13,5 2,1
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 23.748 13,3 3,5
- Immobilien; freiberufliche, wissenschaftliche und technische
Dienstleistungen 15.692 8,8 6,6
- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung,
Körperschaften 15.560 8,7 6,1
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 12.088 6,7 0,4
- Heime und Sozialwesen 12.078 6,7 5,2
- Information und Kommunikation 11.748 6,6 2,6
- Erziehung und Unterricht 9.879 5,5 1,0
- sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 9.672 7,0 0,4
- sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 7.810 7,0 0,4
- Gastgewerbe 4.834 2,7 -15,6
- Verkehr und Lagerei 4.838 2,7 -0,4
- Arbeitnehmerüberlassung 4.752 2,7 11,7
Abbildung 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2020
Die bedeutendsten Branchen sind in Münster das Gesundhe itswesen mit 13,5 Prozent
Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und der Handel inklu sive
Instandhaltung und Repara tur von Kraftfahrzeugen mit 13,3 Prozent Anteil an allen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigungen. Den stärksten Rückgang innerhalb des
Dienstleistungssektors hat das Gastgewerbe zu verzeichnen ( -15,6 Prozent); diese
Entwicklung lässt sich auf die lange Schließung der Betriebe in den Lockdownphasen und
daraus resultierende Kündigungen beziehungsweise die Abwanderung vieler
Beschäftigter in andere Branchen zurückführen. Während die Arbeitnehmerüberlassung
von Dezember 2018 zu Dezember 2019 11,5 Prozent an sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten abgebaut hat, ist am 31 .12.2020 im Vergleich zum Vorjahresstichtag ein
11
Zuwachs um 11,7 Prozent zu verzeichnen. Zwar macht die Arbeitnehmerüberlassung mit
2,7 Prozent nur einen klein en Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Stellen aus,
sie dient aber immer wieder auch als Indikator für die allgemeine Beschäftigungssituation.9
Der deutsche Arbeitsmarkt ist stark fachkräfteorientiert: 85 Prozent der sozial -
versicherungspflichtig Beschäftigten sind als Fachkraft, Spezialist/ -in oder Experte/
Expertin tätig und nur rund 15 Prozent als Helfer/-in10. Auf dem münsterschen Arbeitsmarkt
ist diese Verteilung mit rund 87 Prozent und 13 Prozent noch deutlicher ausgeprägt.
Parallel hierzu verfügen 55 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten
Personen in Münster über einen anerkannten Berufsabschluss und 24 Prozent über einen
akademischen Abschluss (siehe Abbildung 3) . Nur rund 14 Prozent haben keine
abgeschlossene oder anerkannte Ausbildung, davon sind 55,4 Prozent Männer und 44,6
Prozent Frauen. 28 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne
beruflichen Ausbildungsabschluss sind Auszubildende, die bereits konkret auf e inen
Berufsabschluss hinstreben.
Merkmale
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
am Stichtag 31.12.2020
Anzahl Anteil
(in Prozent)
SV-pflichtig Beschäftigte insgesamt 179.083 100,0
ohne beruflichen Ausbildungsabschluss 24.786 13,8
- Männer 13.731 55,4
- Frauen 11.055 44,6
mit anerkanntem Berufsabschluss 97.860 54,6
- Männer 46.651 47,7
- Frauen 51.209 52,3
mit akademischem Abschluss 43.146 24,1
- Männer 22.022 51,0
- Frauen 21.124 49,0
Ausbildung unbekannt* 13.291 7,4
- Männer 7.741 58,2
- Frauen 5.550 41,8
* Der Berufsabschluss ist statistisch nicht erfasst.
Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Münster nach Berufsabschluss
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2020
Menschen ohne beruflichen Abschluss unterliegen einem hohen Risiko, arbeitslos zu
werden oder zu bleiben. Dies trifft auch auf eine große Anzahl von Leistungsberechtigten
9 In Zeiten eines beginnenden konjunkturellen Aufschwungs steigt – neben dem Aufbau von Überstunden – auch die
Inanspruchnahme von Leiharbeitskräften durch Unternehmen zunächst an. Hält der Aufschwung an, steigt das Vertrauen
der Unternehmen in die konjunkturelle Entwicklung und damit auch die Bereitschaft zu einer Erweiterung des eigenen
Personals. In einer Phase des gesamtwirtschaftlichen Abschwungs hingegen ist die Arbeitnehmerüberlassung der Sektor,
der frühzeitig die Folgen der wirtschaftlichen Eintrübung spürt. Denn: Vor der Entlassung der Stammbelegschaft wird in
Unternehmen – neben Anpassungen der Arbeitszeit über eine Verringerung der Überstunden oder durch Kurzarbeit –
üblicherweise auch die Inanspruchnahme von Zeitarbeit zurückgefahren.
10 Die Definitionen erfolgen nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Helfer/-in:
keine berufliche Ausbildung erforderlich sowie geregelte einjährige Berufsausbildung; Fachkraft: mindestens zweijährige
Berufsausbildung, auch berufsqualifizierender Abschluss einer Berufsfach- oder Kollegschule; Spezialist/-in: Meister- oder
Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger Abschluss einer Fachschule, Hochschule, Fach- oder Berufsakademie oder
ggf. der Bachelorabschluss einer Hochschule; Experte/Expertin: mindestens vierjähriges abgeschlossenes
Hochschulstudium.
12
im SGB 2 zu, die über keine oder eine nicht mehr verwertbare beziehungsweise in
Deutschland anerkannte Berufsausbildung verfügt.
Im Oktober 2021 wurden 660 Arbeitsstellen neu gemeldet (Zugang). Im Bestand befanden
sich insgesamt 3.570 gemeldete Arbeitsstellen , davon 3. 512 (98 Prozent)
sozialversicherungspflichtig, 3.180 (89 Prozent) unbefristet, 3.115 (87 Prozent) in Vollzeit
und 2.807 (79 Prozent) für Fachkräfte, Expert/ -innen und Spezialist/ -innen. Die
durchschnittliche bisherige Vakanzzeit der gemeldeten Stellen betrug 132 Tage (siehe
Abbildung 4).
Gemeldete Arbeitsstellen im Oktober 2021
Zugang Bestand Sozial-
versicherungs-
pflichtig
unbefristet
in Vollzeit Fachkräfte,
Expert/-innen,
Spezialist/-innen
Vakanzzeit
in Tagen
660
3.570
3.512
3.180
3.115
2.081
132
Abbildung 4: Gemeldete Arbeitsstellen in Münster nach verschiedenen Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2021
1.2.3. Auswirkungen der Coronakrise auf den lokalen Arbeitsmarkt
Anhand ausgewählter Eckdaten werden im Folgenden die Auswirkungen der Coronakrise
auf den Arbeitsmarkt in Münster dargestellt. Der Zugang und damit auch der Bestand der
gemeldeten Arbeitsstellen sanken ab April 2020 coronabedingt deutlich. Schon seit dem
Sommer 2020 hat sich der Stellenmarkt jedoch mit einigen leichten Auf - und
Abwärtsbewegungen wieder erholt, beim Stellenbestand ist seit März 2021 ein
kontinuierlicher Zuwachs zu verzeichnen (siehe Abbildung 5). Im Oktober 2021 liegt der
Bestand der gemeldeten Stellen rund 43 Prozent höher als im April 2020.
Abbildung 5: Zugang und Bestand gemeldeter Arbeitsstellen in Münster, Entwicklung April 2020 bis Oktober 2021
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2021
346
661 676 539
777 878
660
2.493
2.338
2.508 2.384
2.621
2.962
3.570
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
Apr 20 Jul 20 Okt 20 Jan 21 Apr 21 Jul 21 Okt 21
Zugang und Bestand gemeldeter Arbeitsstellen
Zugang Bestand
13
Der Umfang von Kurzarbeit, die in den letzten Jahren des wirt schaftlichen Aufschwungs
keine nennenswerte Rolle als Indikator für die Arbeitsmarktsituation gespielt hat, ist in der
Coronakrise wieder zu einem aktuellen Thema geworden. Mit dem ersten Lockdown
schnellten die Anzeigen ab März 2020 sprunghaft in die Höhe. Im April 2020 stellten 2.493
Unternehmen für insgesamt 35.338 Personen Anzeigen auf Kurzarbeit. Im Sommer 2020
lagen die Anzeigen auf Kurzarbeit wieder auf einem moderaten Niveau, stiegen mit dem
zweiten Lockdown ab November 2020 allerdings vorübergehend erneut an. Im Oktober
2022 wurden nach vorläufiger Auswertung sieben Anzeigen auf Kurzarbeit für 64
Personen gestellt (siehe Abbildung 6).
* vorläufige Daten
Abbildung 6: Angezeigte Kurzarbeit in Münster, Oktober 2020 bis Oktober 2021
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2021
In den Anzeigen geben Unternehmen an, für wie viele Mitarbeitende sie Kurzarbeit
einplanen. Erfahrungsgemäß wird jedoch nicht für jede zur Kurzarbeit angemeldete
Person diese auch tatsächlich durchge führt. Im Mai 2021 waren 7.543 Beschäftigte in
1.107 Betrieben in Kurzarbeit (siehe Abbildung 7). Parallel zum Rückgang der Anzeigen
auf Kurzarbeit ist auch für die tatsächlich realisierte Kurzarbeit, die erst mit mehrmonatiger
Verzögerung statistisch fest geschrieben wird, ein starker Rückgang im Jahr 2022 zu
erwarten.
36
285
319
355
113
54
31
20
21
13
13
8
7
228
3.309
3.379
2.896
965
680
326
134
239
365
175
44
64
1
10
100
1.000
10.000
1
10
100
1.000
Okt
20
Nov
20
Dez
20
Jan
21
Feb
21
Mrz
21
Apr
21
Mai
21
Jun
21
Jul
21
Aug
21
Sep
21
Okt
21*
Angezeigte Kurzarbeit
Anzeigen KuG Personen in Anzeigen
14
Abbildung 7: Realisierte Kurzarbeit in Münster, Mai 2020 bis Mai 2021
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2021
1.2.4. Ausbildungsmarkt
Die zuvor schon beschriebene Dominanz des Dienstleistungssektors in Münster, und hier
insbesondere der Branchen Gesundheit 11, Handel, Finanz -, Versicherungs - und
Wirtschaftsdienstleistungen, zeigt sich auch anhand der „Top Ten“ der gemeldeten
betrieblichen Berufsausbildungsstellen (siehe Abbildung 8).
11 Viele Gesundheitsberufe werden schulisch ausgebildet und sind darum in dieser Darstellung nicht erfasst.
1.931
1.464
1.155
984
835
792
1.076
1.303
1.520
1.564
1.351
1.235
1.107
20.445
14.761
10.169
8.681
5.955
4.936
7.145
9.028
10.685
11.557
9.644
8.678
7.543
1
10
100
1.000
10.000
100.000
1
10
100
1.000
10.000
Mai
20
Jun
20
Jul 20 Aug
20
Sep
20
Okt
20
Nov
20
Dez
20
Jan
21
Feb
21
Mrz
21
Apr
21
Mai
21
Realisierte Kurzarbeit
Betriebe Kurzarbeiter
15
Abbildung 8: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2020/2021 gemeldeten Berufsausbildungsstellen in Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2021
Bei den für einen Ausbildungsplatz gemeldeten Bewerber/-innen sind ebenfalls Berufe im
Gesundheitswesen und im Handel gefragt. Darüber hinaus werden auch Ausbildungen im
Handwerk und in der IT-Branche angestrebt (siehe Abbildung 9).
Abbildung 9: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2020/2021 gemeldeten Bewerber/-innen auf eine Berufsausbildungs-
stelle (genderübergreifend) in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2021
Industriekaufmann/-frau
Kaufmann/-frau für Großhandel
Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung
Kaufmann/-frau für Versicherungen
Fachinformatiker/-in Systemintegration
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Bankkaufmann/-frau
Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Medizinische/r Fachangestellte/r
Kaufmann/-frau Büromanagement
47
58
58
59
65
74
74
115
119
155
"Top Ten" der gemeldeten Berufsausbildungsstellen
in Münster
Fachlagerist/-in
Maler/-in/Lackierer/-in
Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung
Tischler/-in
Industriekaufmann/-frau
Verkäufer/-in
Kaufmann/-frau Büromanagement
Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Kfz-Mechatroniker/-in (Pkw-Technik)
Medizinische/r Fachangestellte/r
31
31
33
40
46
48
64
71
72
76
"Top Ten" der gemeldeten Bewerber/-innen
(genderübergreifend) in Münster
16
Ein Blick auf die genderdifferenzierten Daten zeigt, dass es Unterschiede, aber auch
Gemeinsamkeiten zwischen den von jungen Männern und jungen Frauen angestrebten
Berufen gibt (siehe Abbildungen 10 und 11).
Abbildung 10: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2020/2021 gemeldeten männlichen Bewerber auf eine
Berufsausbildungsstelle in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2021
Abbildung 11: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2020/2021 gemeldeten weiblichen Bewerberinnen auf eine
Berufsausbildungsstelle in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2021
Kaufmann Büromanagement
Automobilkaufmann
Elektroniker - Enerhier- und Gebäudetechnik
Maler/Lackierer
Fachinformatiker Anwendungsentwicklung
Fachlagerist
Industriekaufmann
Tischler
Kaufmann im Einzelhandel
Kfz-Mechatroniker (Pkw-Technik)
24
24
24
26
30
31
34
34
45
69
"Top Ten" der gemeldeten Bewerber (männlich)
in Münster
Kosmetikerin
Kauffrau für Marketingkommunikatikon
Friseurin
Tiermedizinische Fachangestellte
Industriekauffrau
Zahnmedizinische Fachangestellte
Verkäuferin
Kauffrau im Einzelhandel
Kauffrau Büromanagement
Medizinische Fachangestellte
7
8
11
12
12
23
26
26
40
74
"Top Ten" der gemeldeten Bewerberinnen (weiblich)
in Münster
17
So finden sich die medizinischen Berufe sowie Friseurin und Kosmetikerin ausschließlich
in den „Top Ten“ der weiblichen Bewerberinnen. Berufe wie Kfz -Mechatroniker, Tischler,
Elektriker und Fachinformatiker tauchen dagegen nur in den beliebtesten Berufen der
jungen Männer auf. Genderübergreifende Berufswünsche sind dagegen vor allem im
kaufmännischen Bereich zu finden.
Insgesamt waren in Münster für das Berichtsjahr 12 2020/2021 1.961 Berufsausbildungs-
stellen gemeldet. Das sind 51 Stellen weniger (-2,5 Prozent) als im Vorjahresmonat. Auf
der anderen Seite haben sich im gleichen Zeitraum 1.205 Bewerber/-innen für eine
Berufsausbildungsstelle gemeldet, da s sind 63 Personen weniger ( -5,0 Prozent) als im
Vorjahr (siehe Abbildung 12). 63 Prozent der gemeldeten Bewerber/-innen sind männlich
und 37 Prozent weiblich13.
Abbildung 12: Gemeldete Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen und gemeldete Berufsausbildungs-
stellen in Münster im Berichtsjahr 2020/2021, Stand September 2021;
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Aus den gemeldeten Berufsausbildungsstellen und den gemeldeten Bewerber/ -innen
ergibt sich ein Quotient von 1, 63. Das heißt, dass in Münster rein rechnerisch auf eine
Bewerberin/einen Bewerber 1,63 gemeldete Berufsausbildungsstellen kommen 14. Im
Vorjahresmonat lag der Quotient bei 1,59 und im August 2019 bei 1,77.
Um sich ein detailliertes Bild von der Lage am gesamten münsterschen Ausbildungsmarkt
zu machen, empfiehlt sich weitergehend ein Blick auf die unversorgten Bewerber/-innen
sowie die unbesetzten Berufsausbildungsstellen. Die Anzahl der unversorgten Bewerber/-
innen beläuft sich am 30.09.2021 rechtskreisübergreifend auf 6015, das sind 48 Personen
(44,4 Prozent) weniger als zum Vorjahreszeitpunkt. 63 Prozent der unversorgten
12 Das Berichtsjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des jeweiligen Folgejahres.
13 Viele von Frauen bevorzugte Berufe werden schulisch ausgebildet und tauchen deshalb nicht bei den gemeldeten
Berufsausbildungen auf (zum Beispiel Erzieher/-in, Pharmazeutisch-technische/-r Assistent/-in sowie pflegerische Berufe).
14 In den umliegenden Kreisen und im Landesvergleich ist der Quotient zum Teil deutlich niedriger: Borken = 1,80;
Coesfeld = 1,34; Steinfurt = 1,15; Warendorf = 0,99; NRW = 0,99.
15 Das Jobcenter der Stadt Münster hat zu diesem Stichtag noch 15 unversorgte Bewerber/-innen verzeichnet.
1.384 1.268 1.205
2.446
2.012 1.961
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
Sep 19 Sep 20 Sep 21
Gemeldete Bewerber/ -innen für Ausbildungsstellen
und gemeldete Berufsausbildungsstellen
gemeldete Bewerber/-innen gemeldete Berufsausbildungsstellen
18
Bewerber/-innen sind männlich und 37 Prozent weiblich. Auf der anderen Seite waren im
September 2021 noch 69 Berufsausbildungsstellen unbesetzt, das sind 100 Stellen
weniger (-59,2 Prozent) als im Vorjahr esmonat. Rechnerisch standen damit jeder
unversorgten Bewerberin/jedem unversorgten Bewerber noch 1,15 unbesetzte
Berufsausbildungsstellen zur Verfügung. Zum Vorjahreszeitpunkt lag die Relation bei 1,56
und im September 2019 bei 1,24 (siehe A bbildung 13 ). Beim Blick in die
münsterländischen Nachbarkommunen ist auffällig, dass dort die Relation zwischen
unbesetzten Berufsausbildungsstellen und unversorgten Bewerber/ -innen wesentlich
höher ist.16
Abbildung 13: Unversorgte gemeldete Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen und unbesetzte gemeldete
Berufsausbildungsstellen in Münster im Berichtsjahr 2020/2021, Stand September 2021
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Im Jobcenter, aber auch bei der Agentur für Arbeit, Trägern und anderen Einrichtungen
wird beobachtet , dass sich durch die Coronakrise und die damit verbundenen
eingeschränkten Möglichkeiten der Berufsorientierung die bereits seit mehreren Jahren
vorhandene Tendenz zum weiteren Schulbesu ch oder einem Studium gegenüber der
Aufnahme einer Ausbildung verstärkt. Im Ergebnis bleiben zunehmend viele
Ausbildungsstellen unbesetzt. Die Anzahl der unversorgten Bewerber /-innen auf eine
Ausbildung hat sich im Jobcenter allerdings in den letzten Jahren im Schnitt nicht erhöht,
da ja mit Schule und Studium Anschlussperspektiven vorhanden sind.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Zahl der gemeldeten
Berufsausbildungsstellen im Vergleich zu den Vorjahresmonaten weiter leicht gesunken
ist. Die Zahl der gemeldeten Bewerber/ -innen auf eine Berufsausbildungsstelle geht seit
2018 ebenfalls kontinuierlich leicht zurück. Die Anzahl der unbesetzt bleibenden
16 Borken = 8,08; Coesfeld = 4,22; Steinfurt = 5,15; Warendorf = 3,62; NRW = 1,64.
68
108
60
84
169
69
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
Sep 19 Sep 20 Sep 21
Unversorgte Bewerber/ -innen für Ausbildungsstellen
und unbesetzte Berufsausbildungsstellen
unversorgte Bewerber/-innen unbesetzte Berufsausbildungsstellen
19
Berufsausbildungsstellen und der unversorgten Bewerber/-innen auf eine Ausbildung ist,
nach einem Hochpunkt im Jahr 2020, jeweils weiter zurückgegangen.
1.2.5. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage
Im Zuge der Coronakrise stieg die Arbeitslosenquote in Münster rechtskreisübergreifend
von 4,5 Prozent im Februar 2020 auf 5,7 Pr ozent im August 202 0 und ist seitdem mit
leichten Sch wankungen wieder gesunken. Ein besonders deutlicher Rückgang ist seit
August 2021 zu verzeichnen, von 5,0 Prozent auf 4,5 Prozent im Oktober 2021. Dabei ist
im Rechtskreis SGB 3 ein stärkerer Rückgang zu v erzeichnen als im SGB 2, von 2,2
Prozent im Oktober 2020 auf 1,6 Prozent im Oktober 2021. Dies ist darauf zurückzuführen,
dass bislang die arbeitsmarktnäheren (da kürzer arbeitslosen und im Schnitt besser
qualifizierten) Arbeitnehmenden im SGB 3 mehr von der Erholung des A rbeitsmarktes
profitieren. Im SGB 2 betrug die Arbeitslosenquote 3,1 Prozent im Oktober 2020 und 2,9
Prozent im Oktober 2021 (siehe Abbildung 14).
Abbildung 14: Entwicklung der Arbeitslosenquote in Münster von Oktober 2020 bis Oktober 2021
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2021
Auch die Jugendarbeitslosenquote stieg coronabedingt, rechtskreisübergreifend von 2,9
Prozent im Februar 2020 auf 4,1 Prozent im August 2020. Von Oktober 2020 bis Juni 2021
lag die Jugendarbeitslosenquote konstant in einem Bereich von 3,1 bis 3,3 Prozent. Nach
einem erneuten, saisonal bedingten Anstieg im Juli und August 2021 auf 3,5 und 3,6
Prozent ist die Jugendarbeitslosenquote ab dem Herbst wieder deutlich gesunken und
liegt im Oktober 2021 bei 2,7 Prozent . Auch bei den Jugendlichen liegt die
Arbeitslosenquote im SGB 2 leicht höher als im SGB 3 (1,8 Prozent im Vergleich zu 0,9
Prozent im Oktober 2021, siehe Abbildung 15).
5,3 5,1 5,0 5,3 5,3 5,2 5,2 5,1 5,0 5,1 5,0 4,7 4,5
2,2 2,0 2,0 2,2 2,2 2,1 2,0 1,9 1,8 1,9 1,8 1,7 1,6
3,1 3,0 3,0 3,1 3,1 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 3,1 3,1 2,9
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
Okt
20
Nov
20
Dez
20
Jan
21
Feb
21
Mrz
21
Apr
21
Mai
21
Jun
21
Jul
21
Aug
21
Sep
21
Okt
21
Entwicklung Arbeitslosenquote in Münster
gesamt SGB 3 SGB 2
20
Abbildung 15: Entwicklung der Jugendarbeitslosenquote in Münster von Oktober 2020 bis Oktober 2021
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2021
Verglichen mit den Werten auf Landes - und Bundesdurchschnitt liegen die Arbeitslosen-
quote und die Jugendarbeitslosenquote in Münster sowohl rechtskreisübergreifend als
auch jeweils im SGB 2 und SGB 3 auf einem moderaten Niveau (siehe Abbildung 16).
Münster NRW Deutschland
Arbeitslosenquote in Prozent
• gesamt 4,5 6,9 5,2
Männer 4,9 7,0 5,3
Frauen 4,2 6,7 5,0
Ausländer/-innen 12,9 18,2 12,3
• SGB 2 2,9 4,9 3,4
Männer 3,2 4,9 3,5
Frauen 2,7 4,9 3,3
Ausländer/-innen 10,0 15,0 9,5
• SGB 3 1,6 1,9 1,8
Männer 1,7 2,0 1,8
Frauen 1,5 1,8 1,7
Ausländer/-innen 2,9 3,2 2,8
Jugendarbeitslosenquote in Prozent
• gesamt 2,7 5,1 4,2
• SGB 2 1,8 3,5 2,6
• SGB 3 0,9 1,6 1,6
Abbildung 16: Arbeitslosenquote und Jugendarbeitslosenquote in Deutschland, Nordrhein-Westfalen und Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2021
3,3 3,1 3,1 3,2 3,3 3,2 3,1 3,1 3,2 3,5 3,6
3,2
2,7
1,3 1,1 1,2 1,3 1,4 1,3 1,2 1,1 1,2 1,4 1,3 1,1 0,9
2,0 2,0 2,0 1,9 1,9 1,9 1,9 2,0 2,0 2,0 2,3 2,1 1,8
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
Okt
20
Nov
20
Dez
20
Jan
21
Feb
21
Mrz
21
Apr
21
Mai
21
Jun
21
Jul
21
Aug
21
Sep
21
Okt
21
Entwicklung Jugendarbeitslosenquote in Münster
gesamt SGB 3 SGB 2
21
Die Arbeitslosenquote von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit liegt sowohl
in Münster als auch in NRW und auf Bundesebene deutlich über der Gesamt -
Arbeitslosenquote. Besonders ausgeprägt ist dies im SGB 2. Auffällig ist, dass die
Arbeitslosenquote von Ausländer/-innen in Münster rechtskreisübergreifend und im SGB
2 deutlich unter dem Landesdurchschnitt, aber leicht über dem Bundesdurchschnitt liegt.
Die Arbeitslosenquote von Frauen liegt sowohl in Münster, als auch im Landes- und im
Bundesdurchschnitt in beiden Rech tskreisen unter der Arbeitslosenquote der Männer.
Zurückzuführen ist dies insbesondere darauf, dass Frauen tendenziell häufiger als Männer
Sorgearbeit (Kindererziehung und Pflege) leisten. Aus diesem Grund sind sie für den
Arbeitsmarkt nicht so ver fügbar, wie es erforderlich wäre, um sich arbeits los zu melden
beziehungsweise um statistisch als arbeitslos erfasst zu werden. Im Jobcenter der Stadt
Münster sind 96 Prozent der Personen, die dem Arbeitsmarkt wegen der Betreuung eines
Kindes unter drei Jahren oder der Pflege einer/eines Angehörigen nicht zur Verfügung
stehen, weiblich17.
In den Abbildun gen 17 und 18 ist die Verteilung der arbeitsuchenden und arbeitslosen
Personen in Münster auf die Rechtskreise im Detail dargestellt.
SGB 2
Anzahl Anteil
in Prozent
Veränderung zum
Vorjahresmonat
in Prozent
Bestand Arbeitsuchende 8.512 * -2,1
Bestand Arbeitslose 5.101 100,0 -4,6
Männer 2.768 54,3 -6,9
Frauen 2.333 45,7 -1,8
15 – 24 Jahre 419 8,2 -13,1
50 Jahre und älter 1.449 28,4 -4,4
Langzeitarbeitslose 3.296 64,6 8,6
Menschen mit Schwerbehinderung 395 7,7 10,6
Ausländer/-innen 1.742 34,2 -6,9
Zugang an Arbeitslosen 599 * -7,4
darunter aus Erwerbstätigkeit 77 * 1,3
darunter aus Ausbildung/sonst. Maßnahmen 173 * -35,0
seit Jahresbeginn 6.120 * -14,3
Abgang an Arbeitslosen 832 * -5,8
darunter in Erwerbstätigkeit 151 * 7,1
darunter in Ausbildung/sonst. Maßnahmen 286 * -3,1
seit Jahresbeginn 6.446 * -3,8
* Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich
Abbildung 17: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB 2
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2021
Im SGB 2 ist die Anzahl der Arbeitslosen im Oktober 2021 im Vergleich zum
Vorjahresmonat um 4,6 Prozent gesunken . Im SGB 3 beträgt der Rückgang der
arbeitslosen Personen im gleichen Zeitraum sogar 27,8 Prozent und erstreckt sich über
alle Zielgruppen. Im SGB 2 dagegen haben die Anzahl der Langzeitarbeitslosen um 8,6
17 Gemäß Paragraph 10 Satz 1 Absatz 3 und 4 ist eine Arbeitsaufnahme nicht zumutbar, wenn sich dies nicht mit der
Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren oder der Pflege einer oder eines Angehörigen vereinbaren lässt. Im Jobcenter der
Stadt Münster sind dies insgesamt rund 840 Personen, davon erziehen rund 800 ein Kind oder mehrere Kinder unter 3
Jahren.
22
Prozent und die Anzahl der Arbeitslosen mit Schwer behinderung um 10,6 Prozent
zugenommen18. Dagegen fällt der Rückgang der Arbeitslosen unter 25 Jahren mit 13,1
Prozent besonders deutlich aus.
SGB 3
Anzahl Anteil
in Prozent
Veränderung zum
Vorjahresmonat
in Prozent
Bestand Arbeitsuchende 6.654 * -20,3
Bestand Arbeitslose 2.772 100,0 -27,8
Männer 1.495 53,9 -30,5
Frauen 1.277 46,1 -24,3
15 – 24 Jahre 218 7,9 -32,7
50 Jahre und älter 1.024 36,9 -16,5
Langzeitarbeitslose 447 16,1 -11,8
Menschen mit Schwerbehinderung 195 7,0 -19,8
Ausländer/-innen 503 18,1 -34,2
Zugang an Arbeitslosen 837 * -11,5
darunter aus Erwerbstätigkeit 538 * -10,6
darunter aus Ausbildung/sonst. Maßnahmen 189 * -11,7
seit Jahresbeginn 8.475 * -11,6
Abgang an Arbeitslosen 947 * -16,0
darunter in Erwerbstätigkeit 459 * -27,5
darunter in Ausbildung/sonst. Maßnahmen 231 * -11,2
seit Jahresbeginn 8.925 * 8,1
* Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich
Abbildung 18: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB 3
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2021
1.2.6. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im
SGB 2 war in Münster in den letzten Jahren rückläufig. Während sich die Zahl der
Bedarfsgemeinschaften 2017 im Jahresdurchschnitt auf 11.443 belief, sank sie 2019 auf
10.532. Damit korrespondierend nahm auch die Zahl der Leistungsberechtigten deutlich
ab: Im Jahr 2017 verzeichnete Münster durchschnittlich 15.437 erwerbsfähige und 6.736
nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, 2019 waren es 14.196 erwerbsfähige und 6.184
nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Trotz des zeitweiligen pandemiebedingten
Anstiegs der Fälle ab März liegen die jahresdurchschnittlichen Zahlen 2020 nochmals
leicht unter denen des Jahres 2019, mit 10.508 Bedarfsgemeinschaften, 14.159
erwerbsfähigen Lei stungsberechtigten und 6.010 nicht erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten (siehe Abbildung 19).
18 Dies ist eine Veränderung im Vergleich zum Beginn der Coronakrise, als Arbeitnehmende mit Schwerbehinderung im
Vergleich zu anderen Personengruppen noch relativ wenig vom Einbruch des Arbeitsmarktes betroffen waren. Begründet
liegt dies insbesondere darin, dass aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes von schwerbehinderten Beschäftigten
der Arbeitgeber vor einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen muss. Bei betriebsbedingten Kündi-
gungen (zum Beispiel aufgrund wirtschaftlicher Notlage, Betriebsauflösung und Insolvenz) hat aber auch das Integrations-
amt kaum Handlungsspielraum, um eine Kündigung abzuwenden. Die Entlassungen schwerbehinderter Menschen
erfolgen somit zeitverzögert. Hinzu kommt, dass die schon unter normalen Bedingungen erschwerte Suche nach einer
Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt durch die Corona-Krise für schwerbehinderte Menschen noch mehr verstärkt
wird.
23
Abbildung 19: Fallzahlen im Jobcenter der Stadt Münster, Jahresdurchschnittswerte 2015 – 2020;
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Ein Blick auf die Entwicklung der letzten Monate zeigt, dass die Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Ende 2020
rückläufig war, im Verlauf des zweiten Lockdowns ab Januar 2021 jedoch zunächst wieder
angestiegen ist. Seit April 2021 ist eine erneute rückläufige Tendenz zu beobachten. Die
Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nimmt weiterhin kontinuierlich leicht
ab (siehe Abbildung 20).
* Prognose der Bundesagentur für Arbeit
Abbildung 20: Fallzahlen im Jobcenter der Stadt Münster, November 2020 - Oktober 2021
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2021
11.152 11.230 11.443 10.974 10.532 10.508
14.589 14.785
15.437
14.756
14.196 14.159
6.181 6.179
6.736 6.428 6.184 6.010
5.000
7.000
9.000
11.000
13.000
15.000
17.000
2015 2016 2017 2018 2019 2020
Entwicklung der Fallzahlen im Jobcenter 2015 - 2020
Bedarfsgemeinschaften erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
nicht erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
10.318 10.287 10.350 10.417 10.470 10.450 10.413 10.339 10.282 10.177 10.127 10.138
13.854 13.800 13.900 13.969 14.033 14.027 13.996 13.920 13.856 13.674 13.584 13.490
5.872 5.841 5.762 5.768 5.717 5.712 5.713 5.701 5.648 5.614 5.574 5.470
5.000
7.000
9.000
11.000
13.000
15.000
Nov
20
Dez
20
Jan
21
Feb
21
Mrz
21
Apr
21
Mai
21
Jun
21
Jul
21
Aug
21*
Sep
21*
Okt
21*
Entwicklung der Fallzahlen im Jobcenter der Stadt Münster
Bedarfsgemeinschaften erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
nicht erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
24
Der aktuellste Monat, für den bei Redaktionsschluss in der Statistik der Bundesagentur für
Arbeit detaillierte Werte für Bedarfsgemeinschaften und Leistungsbe rechtigte vorliegen,
ist der Juni 2021. Hier bezogen im Jobcenter der Stadt Münster 19.621 Personen in 10.339
Bedarfsgemeinschaften Leistungen der Grundsicherung im Rahmen des SGB 2. 13.920
der Leistungsberechtigten sind erwerbsfähig und damit grundsätzlich im Fokus der Förder-
und Vermittlungsbemühungen des Jobcenters. Die meisten davon (55 Prozent) si nd
zwischen 25 und 49 Jahre alt, 18 Prozent sind jünger als 25 Jahre und 27 Prozent sind 50
Jahre und älter (siehe Abbildung 21).
Anzahl
Frauen
Anzahl
Männer
Anzahl
gesamt
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
2.684 3.016 5.701
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
(eLb) gesamt
6.837 7.080 13.920
- unter 25 Jahren 1.234 1.334 2.569
- 25 – 49 Jahre 3.929 3.699 7.630
- 50 Jahre und älter 1.674 2.047 3.721
eLb Alleinerziehende 1.603 123 1.726
- unter 25 Jahren 121 2 123
- 25 – 49 Jahre 1.372 88 1.460
- 50 Jahre und älter 110 33 143
eLb mit Schwerbehinderung 403 558 961
- unter 25 Jahren 31 37 68
- 25 – 49 Jahre 168 237 405
- 50 Jahre und älter 204 284 488
eLb Ausländer/-innen 2.626 2.468 5.094
- unter 25 Jahren 472 562 1.034
- 25 – 49 Jahre 1.671 1.370 3.041
- 50 Jahre und älter 483 536 1.019
eLb Langzeitleistungsbeziehende 4.871 4.463 9.334
- unter 25 Jahren 629 671 1.300
- 25 – 49 Jahre 2.875 2.219 5.094
- 50 Jahre und älter 1.367 1.573 2.940
eLb Erwerbstätige 1.638 1.929 3.567
- unter 25 Jahren 150 242 392
- 25 – 49 Jahre 957 1.148 2.105
- 50 Jahre und älter 531 539 1.070
* Wert < 3; Differenzen der Summen ergeben sich durch eine geringe Anzahl an Leistungsberechtigten, die als divers erfasst
sind. Diese werden in der Statistik nicht gesondert ausgewiesen.
Abbildung 21: Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Juni 2021
Die Anzahl der Männer unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist um 3,6
Prozent leicht höher als die Anzahl der Frauen. Auffällig ist jedoch, dass in der
Altersgruppe der 25 – 49-Jährigen 6,2 Prozent mehr Frauen vertreten sind.
12 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind alleinerziehend, davon sind
93 Prozent weiblich. Rund sieben Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
haben eine Schwerbehinderung, die Mehrzahl von ihnen ist 50 Jahre und älter (51
Prozent). Insgesamt haben mit 58 Prozent mehr Männer als Frauen eine
Schwerbehinderung. Über eine ausländische Staatsangehörigkeit verfügen 37 Prozent
25
der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, hier überwiegt mit knapp 52 Prozent ganz
leicht der Anteil der Frauen.
67 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind langzeitleistungsbeziehend,
das heißt, sie haben in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate Arbeitslosengeld 2
bezogen. Ihre Anzahl hat sich von Juni 2019 zu Juni 2021 um 5,3 Prozent verringer t. 52
Prozent der Langzeitleistungsbeziehenden sind weiblich. Die meisten der Langzeit -
leistungsbeziehenden sind 4 Jahre und länger im Leistungsbezug. Ihr Anteil hat sich von
55,8 Prozent im Juni 2019 auf 66,5 Prozent im Juni 2021 erhöht (siehe Abbildung 22).
Juni 2021 Juni 2020 Juni 2019
Anzahl Anteil in
Prozent
Anzahl Anteil in
Prozent
Anzahl Anteil in
Prozent
gesamt 9.334 100,0 9.504 100,0 9.861 100,0
unter 2 Jahre 685 7,3 754 7,9 761 7,7
2 bis unter 3 Jahre 1.402 15,0 1.359 14,3 2.289 23,2
3 bis unter 4 Jahre 1.037 11,1 1.819 19,1 1.310 13,3
4 Jahre und länger 6.210 66,5 5.572 58,6 5.501 55,8
Abbildung 22: Langzeitleistungsbeziehende nach Dauer des Leistungsbezuges im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Juni 2021
Rund ein Viertel aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist erwerbstätig und bezieht
Arbeitslosengeld 2 ergänzend zu einem Erwerbseinkommen, davon sind 54 Prozent
männlich. 44 Prozent der Erwerbstätigen beziehen ein Erwerbeinkommen bis 450 Euro im
Monat, 11 Prozent verdienen 1.300 Euro und mehr. Sechs Prozent der erwerbstätigen
Leistungsberechtigten sind selbständig, auch hier überwiegt der Anteil der Männer mit 63
Prozent (siehe Tabelle 23).
Anzahl
Frauen
Anzahl
Männer
Anzahl
gesamt
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.837 7.080 13.920
- darunter Erwerbstätige 1.638 1.929 3.567
- bis 450 Euro 720 855 1.575
- 450 bis 1.300 Euro 698 683 1.381
- über 1.300 Euro 145 255 400
- selbständig erwerbstätig 84 145 229
Abbildung 23: Erwerbstätige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Einkommen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2021
Ausführliche Tabellen, die mehrere Personenmerkmale der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten und Langzeitleistungsbeziehenden miteinander verknüpfen (zum
Beispiel Schwerbehinderung mit Alter und Geschlecht sowie mit ausländischer
Staatsangehörigkeit oder Fluchthintergrund) finden sich in den Anlagen 1 und 2.
Mehr als die Hälfte ( 55,9 Prozent) aller Bedarfsgemeinschaft en besteht aus nur einer
Person. 8,1 Prozent der Bedarfsgemeinschaften umfassen 5 und mehr Personen. Bei 16,9
Prozent aller Bedarfsgemeinschaf ten handelt es sich um Ein -Eltern-Familien
(Alleinerziehenden-BG). In rund einem Drittel (33 ,7 Prozent) der Bedarfsgemeinschaften
leben Kinder unter 18 Jahren (siehe Abbildung 24).
26
Anzahl Anteil an allen
Bedarfsgemein-
schaften
in Prozent
Veränderung
zum Vorjahr in
Prozent
Bedarfsgemeinschaften (BG) gesamt 10.339 100,0 -5,1
mit 1 Person 5.811 55,9 -3,8
mit 2 Personen 1.688 16,2 -8,0
mit 3 Personen 1.163 11,2 -6,1
mit 4 Personen 837 8,1 -6,0
mit 5 und mehr Personen 840 8,1 -5,2
BG mit Kindern unter 18 Jahren 3.500 33,7 -6,3
davon mit 1 Kind 1.472 14,2 -7,0
mit 2 Kindern 1.097 10,6 -6,7
mit 3 und mehr Kindern 931 8,9 -4,8
Alleinerziehenden-BG 1.759 16,9 -7,4
Partner-BG ohne Kinder 838 8,1 -6,2
Partner-BG mit Kindern 1.729 16,6 -5,1
Abbildung 24: Bedarfsgemeinschaften nach Anzahl der Personen und Kindern im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2021
43 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben keinen
Schulabschluss, 22 Prozent verfügen über den Hauptschulabschluss und 12 Prozent über
die Mittlere Reife. Das Abitur, die Fachhochschulreife oder einen universitären Abschluss
haben 17 Prozent der arbeitslosen Leistungsberechtigten erlangt19 (siehe Abbildung 25).
Abbildung 25: Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Schulabschluss
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2021
70 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verfügen über keinen
(anerkannten) Berufsabschluss (siehe Abbildung 26). Für diese Gruppe verringern sich
die Chancen auf eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt erheblich, da insbesondere
19 Die Einteilung der Kategorien ist der Statistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen.
ohne
Schulabschluss
43 Prozent
Hauptschul-
abschluss
22 Prozent
Mittlere Reife
12 Prozent
(Fach-)
Hochschulreife/
Universität
17 Prozent
keine Angabe
6 Prozent
Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte
nach Schulabschluss
27
ein Bedarf an gut ausgebildeten Arbeitskräften besteht (vgl. hierzu Abschnitt 1.2.2.). Ein
hochpriorisiertes Handlungsfeld des Jobcenters der Stadt Münster liegt deshalb auf der
Ausbildung und Qualifizierung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Abbildung 26: Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Berufsabschluss
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2021
Um die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gemäß ihren unterschiedlichen
Lebenssituationen individuell und professionell beraten und fördern zu können, werden
sie entsprechend ihrer zielgruppenspezifischen Bedürfnisse innerhalb der
stadtbezirklichen Jobcenter-im-Jobcenter von spezialisierten Jobcoaches beraten, die die
relevanten Netzwerke gut kennen und eng mit ihnen kooperieren. Folgende Zielgruppen
sind im Jobcenter Münster definiert:
- Jugendliche und junge Erwachsene (U25)20
- Alleinerziehende
- Menschen mit Schwerbehinderung und Rehabilitand/-innen
- Geflüchtete21 und Menschen mit Migrationsvorgeschichte
- Selbständige und Gründungswillige
20 Die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist mittlerweile nicht mehr strikt auf die unter 25-Jährigen
festgelegt, der Übergang zu den über 25-Jährigen wird flexibel gehandhabt, da zentrale Themen- und Zielstellungen wie
insbesondere berufliche Orientierung und der Erwerb eines Berufsabschlusses auch für viele erwerbsfähige
Leistungsberechtigte über 25 Jahren noch relevant sind.
21 Die Abgrenzung der Zielgruppe der Geflüchteten zur Personengruppe der ausländischen Leistungsberechtigten
insgesamt gestaltet sich komplex. Das Jobcenter Münster orientiert sich hierbei grundsätzlich an der Vorgehensweise der
Bundesagentur für Arbeit und zählt hilfsweise jene Personen im Leistungsbezug nach dem SGB 2 als Geflüchtete, die im
Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem fünften Kapitel des Aufenthaltsgesetzes sind (völkerrechtliche, humanitäre
oder politische Gründe). Durch zusätzliche Auswertungsmöglichkeiten der internen Fachanwendung gelingt es dem
Jobcenter der Stadt Münster, die Zielgruppe der Geflüchteten noch modifizierter zu ermitteln: Über die Vorgehensweise
der Bundesagentur der Arbeit hinaus werden zusätzlich auch Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach dem
fünften Kapitel des Aufenthaltsgesetzes als Geflüchtete gezählt. Darüber hinaus wird ein Zeitbezug hergestellt: Der Eintritt
in den Leistungsbezug nach dem SGB 2 erfolgte ab dem 01.01.2015
ohne
Berufsausbildung
70 Prozent
berufliche/
schulische
Ausbildung
19 Prozent
akademische
Ausbildung
5 Prozent
keine Angabe
6 Prozent
Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte
nach Berufsabschluss
28
Die jeweiligen Anteile der Zielgruppen an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind
aus der Abbildung 27 ersichtlich. Es ist zu berücksichtigen, dass es Überschneidungen
zwischen den Zielgruppen gibt, so zum Beispiel Alleinerziehende mit Fluchthintergrund
oder Jugendliche mit Schwerbehinderung.
* Mehrfachnennungen möglich
Abbildung 27: Anteile der Zielgruppen im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Eigene Auswertung, Berichtsmonat Oktober 2021
Im Vergleich zum Vorjahresmonat haben sich diese Werte nicht verändert , lediglich der
Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit einer Schwerbehinderung
beziehungsweise dem Status als Rehabilitand/ -in hat sich geringfügig um einen
Prozentpunkt erhöht22.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migrationsvorgeschichte 23 sind in allen der
definierten Zielgruppen vorhanden. Der Anteil von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Jobcenter der Stadt Münster beträgt 38 Prozent.
Weitere 18 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind Deutsche mit
Migrationsvorgeschichte. Es sind keine nennenswerten geschlechtsspezifischen
Unterschiede hinsichtlich der Migrationsvorgeschichte auszumachen (siehe Abbildung
28).
22 Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit einer Schwerbehinderung beziehungsweise dem Reha-
Status hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat um 9 Personen erhöht.
23 Um eine Migrationsbetrachtung der Kundendaten des Jobcenters durchführen zu können, wird innerhalb der
abgeschotteten Statistikdienststelle aus dem Melderegister der Stadt Münster die Kundendatei mit den notwendigen
Migrationsinformationen aus dem Melderegister angereichert. Die Statistikdienststelle erstellt dann unter Beachtung des
Datenschutzes aggregierte statistische Auswertungen. Durch dieses Verfahren kann die mit dem Kommunalen
Integrationszentrum abgestimmte Betrachtungsweise von Migration auf die Kundendatei des Jobcenters angewendet
werden. Bis Redaktionsschluss des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms konnten durch die Statistikdienststelle keine
aktuelleren Migrationsdaten als September 2020 zur Verfügung gestellt werden.
Selbständige
Schwerbehinderte/
Rehabilitand/-innen
Alleinerziehende
Geflüchtete
U25
4%
8%
13%
14%
17%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
nach Zielgruppen*
29
Frauen
in Prozent
Männer
in Prozent
gesamt
in Prozent
Deutsche mit Migrationsvorgeschichte 19 17 18
Ausländer/-innen 38 36 37
Deutsche ohne Migrationsvorgeschichte 43 47 45
Abbildung 28: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte
Quelle: eigene Auswertung, in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt, Stand September 2020
Betrachtet man alle Leistungsberechtigten nach Alter, fällt auf, dass bei den Kindern und
Jugendlichen bis 14 Jahren der Anteil der Deutschen mit Migrationsvorgeschichte mit 37
Prozent signifikant höher ist als bei den Leistungsberechtigten ab 15 Jahren (27 bis 42
Prozent). Bei den Leistungsberechtigten, die 50 Jahre und älter sind, ist der Anteil der
Ausländer/-innen mit 27 Prozent deutlich kleiner als in den jünge ren Altersgruppen (36 –
42 Prozent), siehe Abbildung 29.
0 - 14 Jahre
in Prozent
15 - 24 Jahre
in Prozent
25 - 49 Jahre
in Prozent
50+ Jahre
in Prozent
Deutsche mit Migrationsvorgeschichte 37 17 15 27
Ausländer/-innen 36 41 42 27
Deutsche ohne Migrationsvorgeschichte 27 43 43 46
Abbildung 29: Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte und Altersgruppe
Quelle: eigene Auswertung, in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt, Stand September 2020
Das Jobcenter der Stadt Münster hat für die Leistungsberechtigten mit
Migrationsvorgeschichte bereits 2015 die Stelle einer Migrationsbeauftragten eingerichtet,
um die besonderen Belange und Bedarfe dieser Personengruppe zu berücksichtigen.
Das Profiling und die Zielplanung für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden im
Jobcenter der Stadt Münster nach dem fa:z -Modell©24 durchgeführt. Basierend auf einer
umfangreichen Potenzialanalyse wird dabei ein für die Leistungsberechtigten vorrangig zu
verfolgendes Förderziel vereinbart (siehe Anlage 3 für die Darstellung der
Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z -Modell©)25. Die Verteilung der Förderziele auf die
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus der Abbildung 30 ersichtlich.
24 Das fa:z-Modell© (= Förderansatz: Ziel) ist das Fallsteuerungskonzept des Jobcenters der Stadt Münster.
25 Für über ein Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus verschiedenen Gründen (insbesondere die
Absolvierung einer allgemein- oder berufsbildenden Schule oder einer Ausbildung, die Erziehung eines Kindes unter drei
Jahren oder Pflege eines/einer Angehörigen) derzeit keine Vereinbarung eines Förderziels erforderlich. Diese Personen
sind bei der Darstellungen der Verteilung der Förderziele nicht berücksichtigt.
30
Abbildung 30: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Eigene Auswertung, Berichtsmonat Oktober 2021
Mit 11 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Förderziel
vereinbart wurde, wird die Direktvermittlung 26 angesteuert. Die übrigen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten werden zunächst über andere Ziele an die Aufnahme einer
Beschäftigung herangeführt. Bemerkenswert ist hier, dass bei 30 Prozent der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Förderzie l vereinbart wurde,
zunächst gesundheitliche Themen im Vordergrund stehen (Förderziel „Stabilisierung der
Erwerbsfähigkeit“).
1.2.7. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters
Wie bereits geschildert, ist das Jobcenter der Stadt Münster im operativen Bereich
sozialräumlich organisiert. Für jeden Stadtbezirk gibt es ein sogenanntes „Jobcenter -im-
Jobcenter“ (JiJ), das sich jeweils aus einem Team für die für die passive
Leistungsgewährung und einem Team für die arbeitsmarktliche Beratung, Förderung und
Integration (Markt und Integration) sowie einem Empfangsbereich und Kundenservice
besteht. Sämtliche Leistungsberechtigte, die ihren Wohnsitz in dem entsprechenden
Stadtbezirk haben, werden durch das zuständige JiJ betreut.
Die Stadtbezirke der Stadt Münster unterscheiden sich nicht nur untereinander, sondern
sind auch in sich selbst heterogen und vielschichtig. So umfassen sie zum Beispiel sowohl
urbane als auch ländlich -dörflich geprägte Stadtteile sowie unterschiedliche
Bevölkerungs- und Infrastrukturen. Um die Zuschnitte der einzelnen JiJ in etwa gleich groß
zu gestalten, wurden einige Stadtbezirke zusammengefasst (Ost und Südost zum JiJ
Ost/Südost) oder aber nochmals geteilt (Mitte in Mitte-Nord und Mitte-Süd27 sowie Nord in
26 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z-Logik nicht zwingend eine sofortige Integration
in Arbeit möglich. Mit vielen Leistungsberechtigten muss zunächst das Bewerbungs- und Stellensuchverhalten, zum Beispiel
durch ein Bewerbungstraining, gestärkt werden, und es sind umfassende Bemühungen notwendig, um die
Leistungsberechtigten auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren.
27 Geographische Aufteilung
Direktvermittlung
11 Prozent
Stärkung der
Wettbewerbs-
fähigkeit
33 Prozent
Stärkung der
Prozessfähigkeit
26 Prozent
Stabilisierung der
Erwerbsfähigkeit
30 Prozent
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
nach Förderzielen
31
Nord 1 und Nord 2 28). Selbständig tätige Leistungsberechtigte werden unabhängig von
ihrem Wohnort in Münster in einem zentralen JiJ betreut. Für obdachlose Menschen ist
überwiegend das JiJ Mitte-Süd zuständig, an das die Auszahlungsstelle des Jobcenters
im Haus der Wohnungslosenhilfe angedockt ist. Die Kundenstrukturdaten der einzelnen
JiJ sind in der Abbildung 31 dargestellt.
Jobcenter
gesamt
JiJ
Selb-
ständige
JiJ
Ost/Südost
JiJ
West
JiJ
Hiltrup
eLb insgesamt 12.765 472 2.081 1.996 1.887
dar. LZB 70,8 Prozent 47,9 Prozent 70,5 Prozent 70,4 Prozent 76,3 Prozent
nach Geschlecht
dav. männlich 50,0 Prozent 50,6 Prozent 49,2 Prozent 48,1 Prozent 47,5 Prozent
dav. weiblich 50,0 Prozent 49,4 Prozent 50,7 Prozent 51,9 Prozent 52,5 Prozent
nach Alter
dav. U25 16,7 Prozent 12,1 Prozent 19,1 Prozent 19,0 Prozent 16,8 Prozent
dav. Ü25 63,2 Prozent 62,7 Prozent 61,7 Prozent 63,2 Prozent 65,4 Prozent
dav. Ü55 20,1 Prozent 25,2 Prozent 19,2 Prozent 17,8 Prozent 17,8 Prozent
nach Zielgruppen
dar. Alleinerziehende 12,7 Prozent 8,5 Prozent 12,4 Prozent 11,6 Prozent 14,4 Prozent
dar. Schwerbehinderte 7,5 Prozent 3,8 Prozent 6,3 Prozent 6,6 Prozent 7,4 Prozent
dar. Geflüchtete 14,1 Prozent 3,2 Prozent 15,6 Prozent 19,2 Prozent 15,4 Prozent
JiJ
Mitte-Nord
JiJ
Mitte-Süd
JiJ
Nord 1
JiJ
Nord 2
eLb insgesamt 1.848 1.853 1.314 1.314
dar. LZB 68,9 Prozent 66,5 Prozent 74,5 Prozent 77,0 Prozent
nach Geschlecht
dav. männlich 55,2 Prozent 58,3 Prozent 45,2 Prozent 43,2 Prozent
dav. weiblich 44,8 Prozent 41,7 Prozent 54,8 Prozent 56,8 Prozent
nach Alter
dav. U25 13,0 Prozent 12,2 Prozent 19,9 Prozent 19,3 Prozent
dav. Ü25 62,3 Prozent 64,8 Prozent 62,1 Prozent 62,3 Prozent
dav. Ü55 24,7 Prozent 23,0 Prozent 18,0 Prozent 18,3 Prozent
nach Zielgruppen
dar. Alleinerziehende 10,2 Prozent 9,6 Prozent 14,8 Prozent 19,4 Prozent
dar. Schwerbehinderte 11,9 Prozent 7,9 Prozent 5,1 Prozent 7,5 Prozent
dar. Geflüchtete 11,7 Prozent 10,6 Prozent 18,6 Prozent 10,2 Prozent
Abbildung 31: Kundenstrukturdaten der Jobcenter-im-Jobcenter
Eigene Auswertung, Berichtsmonat Oktober 2021
28 Aufteilung nach dem Alphabet (Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Leistungsberechtigten, konkret nach dem
Nachnamen des Haushaltsvorstandes).
32
JiJ Selbständige (Geschäftsstelle Stadthaus 2)
Das JiJ Selbständige ist mit Abstand das kleinste JiJ des Jobcenters der Stadt Münster.
Die rund 470 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten machen einen Anteil von knapp vier
Prozent an allen Leistungsberechtigten aus. Auffällig ist der mit 47,9 Prozent
vergleichsweise niedrige Anteil an Langzeitleistungsbeziehenden, der weit unter dem
Durchschnitt des gesamten Jobcenters von 70,8 Prozent liegt. Dies ist darauf
zurückzuführen, dass die Anzahl selbständiger Leistungsberecht igter bedingt durch die
Coronapandemie überproportional zugenommen hat, sich also relativ viele Neukund/
-innen in dieser Zielgruppe befinden.
JiJ Ost/Südost (Geschäftsstelle Wolbeck)
Das JiJ Ost/Südost umfasst die Stadtbezirke Ost und Südost. Ost besteht aus den
Stadtteilen Mauritz-Ost, Gelmer-Dyckburg und Handorf und ist mit einem Anteil von 7,4
Prozent an der Gesamtbevölkerung der bevölkerungsärmste Stadtbezirk Münsters.
Südost umfasst die Stadtteile Gremmendorf -Ost, Gremmendort-West, Angelmodde und
Wolbeck.
Die Kundenstrukturdaten des JiJ Ost/Südost liegen nah bei den Durchschnittswerten des
gesamten Jobcenters. Leicht überdurchschnittlich ist allerdings der Anteil der unter 25 -
Jährigen mit 19,1 Prozent (16,7 Prozent im gesamten Jobcenter).
JiJ West (Geschäftsstelle Stadthaus 2)
Zum Stadtbezirk West gehören die Stadtteile Nienberge, Gievenbeck, Roxel,
Mecklenbeck, Albachten und Sentrup.
Mit einem Anteil von 19,7 Prozent an der Ges amtbevölkerung ist West der zweitgrößte
Stadtbezirk nach Mitte. Auch das JiJ West hat mit 19,0 Prozent einen leicht
überdurchschnittlichen Anteil an erwerbsfähigen leistungsberechtigten unter 25 Jahren.
Auffällig ist auch der relativ hohe Anteil an erwerbs fähigen Leistungsberechtigten mit
Fluchthintergrund von 19,2 Prozent (14,1 Prozent im gesamten Jobcenter).
JiJ Hiltrup
Der Stadtbezirk Hiltrup besteht aus den Stadtteilen Hiltrup-Ost, Hiltrup-Mitte, Hiltrup-West,
Amelsbüren und Berg Fidel.
Ein besonders hoher Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im JiJ Hiltrup ist
langzeitleistungsbeziehend (76,3 Prozent im Vergleich zu 70, 8 Prozent im gesamten
Jobcenter).
JiJ Mitte-Nord und Mitte-Süd (Geschäftsstelle Stadthaus 2)
Das JiJ Mitte-Nord ist zuständig für die Stadtteile Aegidii, Überwasser, Dom, Buddenturm,
Martini, Mauritz -West, Schlachthof, Kreuz, Neutor, Schloss, Herz -Jesu, Mauritz -Mitte,
Rumphorst und Uppenberg. Zum JiJ Mitte-Süd gehören die Stadtteile Pluggendorf, Josef,
Bahnhof, Hansaplatz, Aaseestadt, Geist, Schützenhof, Düesberg und Hafen.
Mitte ist der flächenmäßig kleinste, mit einem Anteil von rund 41 Prozent aber gleichzeitig
der mit Abstand bevölkerungsreichste Stadtbezirk Münsters. Auffällig in der
Kundenstruktur der in den beiden JiJ Mitte betreuten erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten ist der überdurchschnittliche Anteil an Personen über 55 Jahre n
(24,7 Prozent in Mitte-Nord und 23,0 Prozent in Mitte-Süd, im Vergleich zu 20,1 Prozent
33
im gesamten Jobcenter ). Der Anteil an erwerbsfähige n Leistungsberechtigten mit einer
Schwerbehinderung ist insbesondere im JiJ Mitte-Nord mit 11,9 Prozent vergleichsweise
hoch ( 7,5 Prozent im Jobcenter -Durchschnitt). Von allen JiJ weist Mitte -Süd mit 58,3
Prozent den mit Abstand höchsten Anteil an männlich en erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten auf. In Mitte -Nord sind 55,2 Prozent der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten männlich.
JiJ Nord 1 und 2 (Geschäftsstelle Kinderhaus)
Der Stadtbezirk Nord umfasst die Stadtteile Kinderhaus-West, Kinderhaus-Ost, Coerde und
Sprakel.
Betrachtet man die Kundenstruktur der beiden JiJ Nord, so fallen die in Relation hohen
Anteile der weiblichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ( 54,8 Prozent und 56,8
Prozent) und der alleinerziehenden Leistungsberechtigten in Nord 2 (19,4 Prozent) auf. Diese
Werte stehen in direktem Zusammenhang miteinander, da die alleinerziehenden
Leistungsberechtigten überwiegend weiblich sind. Darüber hinaus haben die JiJ Nord mit
19,9 Prozent und 19,3 Prozent die höchsten Anteile an erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten unter 25 Jahren. In Nord 1 fällt zudem der überdurchschnittlich hohe
Anteil an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Fluchthintergrund von 18,6 Prozen t
auf. Das JiJ Nord 2 hat von allen JiJ mit 77,0 Prozent den höchsten Anteil an
Langzeitleistungsbeziehenden.
Die einzelnen Stadtbezirke stellen keine einheitlichen Sozialräume dar, sondern bestehen
vielmehr aus mehreren, durchaus sehr unterschiedlichen S ozialräumen. Dies wird durch
das Jobcenter im Rahmen seiner Netzwerkarbeit und der niedrigschwelligen
Angebotsgestaltung berücksichtigt. In allen JiJ sind mittlerweile gute und vielseitige
sozialräumliche Netzwerke geknüpft. So nimmt das Jobcenter beispielsweise regelmäßig
an den sozialräumlichen Arbeitskreisen ( zum Beispiel AK Coerde, AK Hiltrup ) teil und
arbeitet mit dem ebenfalls sozialräumlich organisierten Kommunalen Sozialdienst und den
Einrichtungen der freien Träger zusammen. Bewährt haben sich unte r anderem die
offenen Sprechstunden des Jobcenters in verschiedenen Einrichtungen in den
Sozialräumen (zum Beispiel im Familienzentrum St. Norbert in Coerde oder im „Jobcenter
Café im Begegnungshaus „37 Grad“ in Hiltrup).
34
2. Ziele, Strategie und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder
2.1. Ziele und strategische Grundausrichtung
Das Zielsystem des Jobcenters der Stadt Münster richtet sich vorrangig am gesetzlichen
Auftrag aus. D ie Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB 2 soll es den
Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen
entspricht. Primäre Aufgabe ist es, die Eigenverantwortung der Leistungsbeziehenden zu
stärken und Unterstützung b ei der Aufnahme beziehungsweise Beibehaltung einer
Erwerbstätigkeit zu leisten, so dass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten
werden kann.
Zur Feststellung beziehungsweise Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen
Grundsicherungsträger sie ht der Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die
Kennzahlen wurden in einer Bund -Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und sind in der
Verordnung der Kennzahlen nach Paragraph 48a SGB 2 festgeschrieben. Die
Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird i n Bezug auf
vier Ziele gemessen (siehe Abbildung 32).
Abbildung 32: Schaubild Ziele in der Grundsicherung
Quelle: Eigene Gestaltung
In Paragraph 48b Absatz 1 SGB 2 ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele
Zielvereinbarungen zwischen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen
Träger abzuschließen sind. Weitere unterstützende Ziele zu den Schwerpunkten der
Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik sollen der Komplexität der Leistungserbringung im
SGB 2 Rechnung tragen und den zielgerichteten Mittel - und Ressourceneinsatz
sicherstellen. Diese werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein -Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit mit der
Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet und bilden
die Handlungsschwerpunkte für die Jobcenter des Landes ab.
Die Verbesserung der sozialen Teilhabe ist bislang nicht expliz iter Bestandteil der
Zielvereinbarungen, wird aber in den Gesprächen der Jobcenter mit dem Land ebenfalls
in den Fokus genommen, um der Komplexität der Integrationsarbeit im SGB 2 Rechnung
35
zu tragen. Soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen, ist schon seit mehreren
Jahren und auch weiterhin im Jahr 2022 d ie strategische Grundausrichtung des
Jobcenters der Stadt Münster . Damit wird das Ziel verfolgt, Menschen durch eine -
ungeförderte, geförderte oder gegebenenfalls auch ehrenamtliche - Tätigkeit am Leben in
der Gemeinschaft teilhaben zu lassen.
2.2. Zielwerte für das Jahr 2022
Für das Jahr 2022 hat die Stadt Münster m it dem MAGS NRW folgende Zielwerte
vereinbart (siehe Abbildung 33).
Ziel Veränderungs-
wert in Prozent
Veränderungs-
wert absolut Zielwert
Verringerung der Hilfebedürftigkeit Monitoring, kein konkreter Zielwert
Steigerung der Integrationen 2,5 68 2.758
Steigerung der Integrationsquote 2,8 0,6 Prozentpunkte 20,2 Prozent
Verringerung des jahresdurchschnittlichen
Bestandes an Langzeitleistungsbeziehenden -0,2 -21 9.228
Steigerung der Integrationen
der Langzeitleistungsbeziehenden 2,4 30 1.300
Abbildung 33: Zielwerte 2022 des Jobcenters Münster für die Kennzahlen nach Paragraph 48a SGB 2
Quelle: Eigene Berechnung
Die Zielwerte beruhen auf der Analyse der Eckdaten und Rahmenbedingungen und den
controllingbasierten Prognosen des Jobcenters der Stadt Münster (siehe Ausgangslage
und Rahmenbedingungen im ersten Kapitel) sowie auf den Erwartungen des Ministeriums
hinsichtlich der Zielwerte 2022 auf Landesebene.29
2.3. Arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte
Für das Jahr 2022 haben das MAGS NRW und die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
der Bundesagentur für Arbeit sechs Handlungsfelder als mögliche Schwerpunkte in der
Grundsicherung für Arbeitslose formuliert:
Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug beenden und vermeiden.
Jugendlichen und jungen Erwachsenen Berufsabschlüsse ermöglichen.
Die Möglichkeiten des Teilhabestärkungsgesetzes in der Grundsicherung nutzen und
gesundheitliche Prävention fördern.
Frauen und Männer gleichberechtigt an Förderung und Integration beteiligen.
Menschen mit Migrationshintergrund für Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung
gewinnen.
Herausforderung der Digitalisierung angehen.
29 Die Beschlussvorlage V/0756/2021 beinhaltet eine detaillierte Erläuterung der Kennzahlen sowie eine Begründung der
Zielwerte.
36
Um der regionalen Heterogenität des nordrhein-westfälischen Arbeitsmarktes gerecht zu
werden und örtliche Besonderheiten, Herausforderungen und Aktivitäten noch stärker als
bislang zu berücksichtigen, gibt das Land NRW den Jobcentern erstmals die Option, sich
aus diesen Handlungsfeldern auf drei lokale Schwerpunktthemen zu konzentrieren. Unter
Abwägung verschiedener Aspekte setzt das Jobcenter der Stadt Münster sich für das Jahr
2022 die folgenden Schwerpunkte:
Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug beenden und vermeiden
Ein großer Teil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB 2 ist langzeitleistungs-
beziehend und/oder langzeitarbeitslos. Während in den letzten Jahren Langzeitarbeitslose
und Langzeitleistungsbeziehende zunehmend vom Aufschwung der Wirtschaft profitiert
haben, hat die Corona -Krise ihre Chancen auf eine nachhaltige Integration in den
Arbeitsmarkt wieder verschlechtert.
Zwar hat sich die Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Jobcenter der Stadt
Münster coronabedingt nicht erhöht, sondern von Juni 2019 zu Juni 2021 sogar um 527
Personen verringert, allerdings ist die Zahl der Menschen, die bereits seit 4 Jahren und
länger Leistungen nach dem SGB 2 beziehen, gestiegen: Ihr Ante il an allen
Langzeitleistungsbeziehenden hat sich in Münster um 10,7 Prozentpunkte von 55, 8
Prozent im Juni 2019 auf 66,5 Prozent im Juni 2021 erhöht. Langzeitleistungsbezug hat
sich also pandemiebedingt weiter verfestigt und wird ohne geeignete Gegenmaßnahmen
schwer aufzubrechen sein. In den Blick zu nehmen sind in diesem Kontext auch
Leistungsbeziehende, die noch nicht langzeitarbeitslos oder langzeitleistungsbeziehend
sind, damit eine zu große Arbeitsmarktferne erst gar nicht entsteht. Dies sind
insbesondere Menschen, die aufgrund der Corona-Krise hilfebedürftig geworden sind.
Aufgrund des hohen Anteils an Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden
an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hat das Handlungsfeld eine große
Schnittmenge zu de n anderen Han dlungsfeldern: I nsbesondere Menschen mit
Migrationsvorgeschichte, Frauen, (Allein -)Erziehende und pflegende Angehörige sowie
Menschen mit (Schwer -)Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen sind von
Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitl eistungsbezug betroffen. Bei Jugendlichen und
jungen Erwachsenen ist es mit Blick auf die Entwicklung beruflicher Perspektiven
besonders wichtig, Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug erst gar nicht
entstehen zu lassen, sondern einen möglichst reibungslosen Übergang von der Schule in
den Beruf zu gewährleisten. Mit der Wahl des Handlungsfeldes als Schwerpunkt werden
also weitere Handlungsfelder und Zielgruppen mit bedient. Zudem zahlt die Beendigung
und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug auf die
gesetzlichen Kernziele ein und trägt damit zur Zielerreichung des Jobcenters bei.
Menschen mit Migrationshintergrund für Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung
gewinnen
Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte im
Jobcenter der Stadt Münster hat in den letzten Jahren leicht zugenommen, von rund 50
Prozent im Jahr 2016 auf 55 Prozent im Jahr 2020. Auffällig ist, dass innerhalb der
Zielgruppe der Anteil der Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit kontinuierlich
gestiegen ist. So hatten im Juli 2016 29 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
eine ausländische Staatsangehörigkeit, im Juli 2021 waren es 37 Prozent. Bei 44 Prozent
37
dieser Personen handelt es sich um Geflüchtete. Das heißt, dass insbesondere die Anzahl
der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erst seit vergleichsweise kurzer Zeit in
Deutschland leben und noch hohe Bedarfe auf dem Weg in den Arbeitsmarkt haben
(Spracherwerb, berufliche Orientierung und Qualifizierung und so weiter), gewachsen ist.
Festgestellt werden kann auch, dass erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit
Migrationsvorgeschichte in überproportionalem Ausmaß die grundlegende schulische
und/oder berufliche Ausbildung für die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt fehlen.
So haben über 60 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrations -
vorgeschichte keinen Schulabschluss, bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
ohne Migrationsvorgeschichte sind es dagegen nur rund 25 Prozent . Der Anteil der
Ausländer/-innen an den Langzeitleistungsbeziehenden ist von 22,6 im Juli 2016 auf 37,4
Prozent im Juni 2021 angestiegen.
Entsprechend gibt es in diesem Handlungsfeld trotz einer sehr positiven Entwicklung der
Beratungs- und Förderangebote sowie der Netzwerkstrukturen für Menschen mit
Migrationsvorgeschichte noch viel Potenzial. Dies gilt insbesondere auch für Jugendliche
und junge Erwachsene sowie für Frauen, sodass auch bedeutsame Schnittstellen zu den
Handlungsfeldern Ausbi ldung und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt bestehen.
Aufgrund der Größe der Zielgruppe ist über den Ausbau der Ausbildung, Qualifizierung
und Beschäftigung der Menschen mit Migrationsvorgeschichte nicht nur ein positiver
Effekt auf die gesetzlichen Ziele des Jobcenters herzustellen, sondern auch ein Beitrag
zur Fachkräftesicherung auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen.
Herausforderung der Digitalisierung angehen
Die Digitalisierung hat Einfluss auf nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Lebens. Auch die Kommunen und ihre Verwaltungen müssen sich dem
digitalen Wandel stellen. Darüber hinaus verändert die Digitalisierung die Arbeitswelt in
nahezu allen Branchen und Berufen und stellt somit neue Herausforderungen an
Ausbildung und Qualifizierung, aber auch an das Ziel der sozialen Teilhabe.
Wie viele andere Organisationen hat das Jobcenter der Stadt Münster die Digitalisierung
unter anderem durch den Prozess zur Einführung der elektronischen Akte bereits vor der
Coronapandemie in Angriff genommen. Durch die Pandemie hat die Digitalisierung jedoch
einen Schub erhalten, den es nun in den verschiedenen Handlungsfeldern zu nutzen und
auszubauen gilt: interne und externe Information und Kommunikation, Qualifizierung von
Leistungsberechtigte und Mitarbeitenden und weiteres. Das Jobcenter der Stadt Münster
verfolgt dabei den Anspruch, sich als moderner Dienstleister und attraktiver Arbeitgeber
weiterzuentwickeln. Gleichzeitig sollen geeignete Förderangebote die
Leistungsberechtigten fit für die Transformationsprozesse am Arbeitsmarkt machen.
Somit ist die Digitalisierung ein zukunftsorientiertes Querschnittsthema, das große
Mehrwerte für die Menschen im Leistungsbezug und die eigene Organisation schafft.
38
2.4. Wirkungsorientierung
Das Jobcenter der Stadt Münster hat sich zum Ziel gesetzt , seine Arbeit durch die
Implementierung einer wirkungsorientierten Steuerung wirksamer, das heißt effektiver und
effizienter zu gestalten und die erzielten Wirkungen sichtbar zu machen .30 Dies soll
insbesondere der Tatsache Rechnung tragen, dass die bislang im SGB 2 -Kontext
überwiegend verwendeten quantitativen Kennzahlen, wie beispielsweise die Integrations-
und Aktivierungsquote, nicht ausreichend sind, um die Komplexität des Geschehens in
den Kernp rozessen des Jobcenters zu erfassen. So haben die meisten Förder -
maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters nicht die unmittelbare Integration in Arbeit
oder Ausbildung zum Ziel, sondern sind niedrigschwellig angesetzt und bereiten die
Menschen über verschie dene Integrationsfortschritte auf den Arbeitsmarkt vor. Diese
Integrationsfortschritte sind jedoch , anders als eine direkte Arbeits- oder
Ausbildungsaufnahme, oftmals schwer auszuwerten und abzubilden. Noch komplexer
wird es, wenn man die strategische Grun dausrichtung des Jobcenters, den
Leistungsberechtigten soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen, konkret
umsetzen und auswerten will. Wie ist soziale Teilhabe im Einzelfall zu erreichen, wie ist
sie beobachtbar und analysierbar? Wodurch empfindet die betroffene Person selbst
soziale Teilhabe?
Hier setzt die W irkungsorientierung an, die das Jobcenter der Stadt Münster in den
vergangenen Jahren, der Komplexität des Vorhabens Rechnung tragend, zunächst in
ausgewählten Teilbereichen und einzelnen Maßnahmen eingeführt und erprobt hat und
darauf aufbauend permanent ausbaut. So sind mittlerweile alle Maßnahmen und
Förderinstrumente des Jobcenters mit einem Wirkungsziel versehen. Im Jahr 2022
beabsichtigt das Jobcenter die Beratung im Jobcoaching im R ahmen eines
Zukunftsprozesses weiterzuentwickeln. Dieser Prozess dient unter anderem zur
Implementierung der Wirkungsorientierung im Jobcoaching. In diesem Rahmen soll auch
das bislang noch eher theoretische Konstrukt der sozialen Teilhabe wirkungsorientie rt
aufgeschlüsselt und operationalisiert werden.
Des Weiteren soll der bereits begonnene Prozess zur Wirkungsorientierung mit den
Weiterbildungs- und Beschäftigungsträgern vertiefend fortgesetzt werden , mit dem
mittelfristigen Ziel, alle Förderangebote wirkungsorientiert zu konzipieren, durchzuführen
und zu analysieren.
Erfreulicherweise hat auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des
Landes Nordrhein -Westfalen die Thematik der Wirkungsorientierung aufgegriffen und
führt ein entsprechendes Modellprojekt mit der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der
Bundesagentur für Arbeit und vier Jobcentern durch. Hier sollen Fragebögen zur Selbst -
und Fremdeinschätzung als Grundlage zur Analyse von Angeboten der aktiven
Arbeitsmarktpolitik entwickelt werden. Das Jobcenter der Stadt Münster hat die
Bereitschaft gezeigt, an diesem Modellprojekt mitzuwirken.
30 Das Jobcenter lehnt sich hierbei an das Wirkmodell von Kurz und Kubek an: Kurz, B. & Kubek, D. (2013). Kursbuch
Wirkung: Das Praxishandbuch für alle, die Gutes noch besser tun wollen. Berlin: PHINEO.
39
2.5. Planungsprozess des Jobcenters
Bereits seit vielen Jahren plant das Jobcenter der Stadt Münster sein Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramm unter Beteiligung zahlreicher weiterer arbeitsmarkt - und
sozialpolitischer Akteur/-innen, wie insbesondere dem Jobcenter-Beirat und den Ämtern
und Einrichtungen der Stadtverwaltung mit SGB 2 -Bezug31. Unter anderem find en dazu
jährlich Planungsworkshops statt, so auch 2021 für das Arbeitsmarkt - und
Integrationsprogramm 2022.
2019 wurde erstmals der wirkungsorientierte Ansatz (siehe dazu das Kapitel 2.4) in den
Planungsprozess implementiert und im Folgenden weiterentwickelt. Konkret wurden in
den Planungsworkshops für die einzelnen Handlungsfelder Wirkungsziele erarbeitet, für
die dann geeignete Maßnahmen und Aktivitäten entwickelt wurden beziehungsweise für
die ein Abgleich mit bereits bestehenden Maßnahmen und Aktivitäten erfolgte.
Über den konkreten Planungsprozess hinaus fließen unterjährig zahlreiche und vielseitige
Erfahrungswerte und Erkenntnisse in die Entwicklung der Maßnahmen und Angebote des
Jobcenters ein. Dazu gehören auch die Rückmeldungen der Leistungsberechtigten, die
sich insbesondere in den bilateralen Beratungskonte xten mit den Jobcoaches sowie bei
den Bildungsträgern ergeben. Das Jobcenter hat sich zum Ziel gesetzt, seine Kundinnen
und Kunden künftig proaktiv in den Planungsprozess miteinzubeziehen.
2.5.1. Einbeziehung von Leistungsberechtigten in den Planungsprozess
2020 hat das Jobcenter der Stadt Münster erstmals einen Beteiligungsprozess mit
Kundinnen und Kunden in Form von strukturierten Interviews durchgeführt. Der Prozess
und die Ergebnisse sind im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 des Jobcenters
dargestellt (siehe Beschlussvorlage V/0012/2021). Ergänzend zu den Interviews war die
Durchführung von Workshops mit Leistungsberecht igten vorgesehen, um über den
Austausch in Kleingruppen die Bedarfe und Wünsche insbesondere an die
Unterstützungs- und Förderangebote des Jobcenters zu erarbeiten. Pandemiebedingt
haben diese Workshops, für die sich eine virtuelle Durchführung vorerst nic ht anbietet,
bislang nicht stattgefunden. Alternativ wurden Leistungsberechtigte schriftlich über einen
anonymen Fragebogen gebeten, ihre bisherigen Erfahrungen mit Maßnahmen des
Jobcenters sowie ihre Bedarfe und Wünsche an Förderangebote mitzuteilen.
Resümierend kann festgestellt werden, dass durch diese Form der Kundenbeteiligung
zwar gewisse Tendenzen sichtbar geworden sind, jedoch keine tiefergehenden
Erkenntnisse zur Gestaltung von Maßnahmen und weiteren Förderangeboten oder Ideen
für neue Ansätze gewonnen werden konnten. Zu weiteren Details des Prozesses und der
Ergebnisse siehe Anlage 4 . Das Vorhaben zur Durchführung von Workshops mit
Kundinnen und Kunden wird 2022 in Abhängigkeit vom Pandemiegeschehen
weiterverfolgt.
31 In Umsetzung des Ratsbeschlusses V/0980/2013, Steuerung von Leistungen mit Bezug zu Aufgaben für
Arbeitsuchende (SGB 2).
40
2.6. Handlungsfelder und Aktivitäten
Aus den gesetzlichen Zielen sowie der Schwerpunktsetzung und den definierten
Zielgruppen des Jobcenters der Stadt Münster ergeben sich für das Jahr 2022 sieben
Handlungsfelder (siehe Abbildung 34).
Abbildung 34: Handlungsfelder 2022 des Jobcenters der Stadt Münster
Quelle: Eigene Gestaltung
Dabei nehmen die Beendigung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und
Langzeitleistungsbezug aufgrund der großen Schnittmenge zu allen anderen
Handlungsfeldern eine zentrale Rolle ein. Die strategische Grundausrichtung des
Jobcenters, soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen, wird durch jedes der
Handlungsfelder verfolgt.
Mit seiner strategischen Grundausrichtung und den Handlungsfeldern trägt das Jobcenter
als kommunale Einrichtung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 203032 in
den Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und
Gender bei:
Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich.
Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, die Quote der ALG 2/SGB 2-Empfängerinnen
und -Empfänger bis 2030 kontinuierlich zu senken.
Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entsprechend einer „Guten Arbeit“ nach.
Inklusive und faire Beschäftigungsmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden.
2.6.1. Beendigung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und
Langzeitleistungsbezug
Die Personengruppe der Langzeitleistungsbeziehenden und Langzeitarbeitslosen
erstreckt sich über alle definierten Zielgruppen: Jugendliche, Ältere, Menschen mit
Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen, (Allein -)Erziehende sowie
Menschen mit Migrat ionsvorgeschichte und Fluchthintergrund. Entsprechend sind die
32 Vgl. Vorlage V/0515/2018: Global nachhaltige Kommune NRW - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030.
41
Ursachen für Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vielschichtig; oftmals
kommen auch verschiedene Faktoren zusammen und bedingen sich gegenseitig, wie zum
Beispiel schwierige persönliche Rahmenbedingungen und gesundheitliche Belastungen.
Zudem zeigt die Erfahrung, dass die Chance auf eine dauerhafte und existenzsichernde
Beschäftigung mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit und des Leistungsbezuges
weiter sinkt – ein Kreislauf, den es zu durchbrechen gilt, um einerseits das Risiko
finanzieller und sozialer Teilhabedefizite für die Betroffenen zu mindern und andererseits
brachliegende Potenziale für den Arbeitsmarkt zu aktivieren beziehungsweise zu
reaktivieren. Nicht zu vergessen sind darüber hinaus die Leistungsberechtigten, die einer
Beschäftigung nachgehen, deren Einkommen aber - zum Teil auch bei einer Vollzeitstelle
- nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt für die Bedarfsgemeinschaft existenzsichernd
zu bestreiten.
So indi viduell und komplex die Ursachen und Risiken für Langzeitarbeitslosigkeit und
Langzeitleistungsbezug sind, so individuell und ganzheitlich müssen auch die Angebote
und Maßnahmen für die betroffenen Menschen sein. In den meisten Fällen gilt es
insbesondere, niedrigschwellig anzusetz en, die Menschen in einem längerfristigen
Prozess in ihren Rahmenbedingungen und ihrer Person zu stärken und darüber an den
Arbeitsmarkt heranzuführen. Um Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug zu
vermeiden, sind auch präventive Maßnahmen wichtig. Diese ergeben sich aus den
übrigen Handlungsfeldern des Jobcenters (zum Beispiel Ausbildung und Qualifizierung).
Die Frage, die sich in der Beratung und Förderung der Kundinnen und Kunden des
Jobcenters immer wieder stellt, ist die der Verteilung der Ressourcen, sowohl der Mittel
im Eingliederungsbudget als insbesondere auch der personellen Ressourcen im
Jobcoaching, ohne die eine Einmündung in eine Fördermaßnahme oder ein anderes
geeignetes Angebot in der Regel erst gar nich t erfolgt. Wenngleich das Jobcenter der
Stadt Münster den Anspruch an sich stellt, grundsätzlich alle erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten dabei zu unterstützen, soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu
erfahren, ist es doch in der Praxis notwendig, Priorisierungen vorzunehmen. Im Sinne des
Ziels, Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug zu beenden und zu vermeiden,
soll 2022 der Kundenstamm des Jobcenters nochmals systematisch gesichtet werden, um
durch eine Fokussierung auf bestimmte Personengru ppen eine Intensivierung der
Beratung und Förderung zu erreichen:
Bedarfsgemeinschaften mit geringen Leistungsansprüchen sollen durch individuell
geeignete Maßnahmen unterstützt werden, ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Bei erwerbsfähigen Leistungsb erechtigten in Minijobs wird die Umwandlung von
geringfügiger in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angestrebt.
Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, bei denen der Eintritt in den Langzeitleistungs-
bezug in den nächsten drei bis sechs Monaten zu erwarten ist, sollen verstärkt
geeignete Fördermaßnahmen und Arbeitsangebote unterbreitet werden.
Selbständige Leistungsberechtigte , die überwiegend in Folge der Coronak rise
hilfebedürftig geworden sind und dies trotz überwiegendem Wegfall der
Beschränkungen nach wie vor sind, sollen proaktiv und mit erhöhter Verbindlichkeit in
den Beratungs- und Förderprozess aufgenommen werden. Dabei können auch ein
Ausstieg aus der Selbständigkeit und die Integration in ein sozialversicherungs -
pflichtiges Beschäftigungsverhältnis eine Möglichkeit sein.
42
Langzeitarbeitslose und langzeitleistungsbeziehende Leistungsberechtigte, bei denen
in den letzten Jahren keine Aktivierungsangebote realisiert werden konnten, sollen
verstärkt über Beratung wieder für Aktivierungsangebote aufgeschlossen werden.
Unversorgte Jugendliche, die langzeitarbeitslos/lang zeitleistungsbeziehend sind
beziehungsweise bei denen Langzeitarbeitslosigkeit/Langzeitleistungsbezug droht,
sollen über geeignete Maßnahmen aktiviert werden, um den Übergang von der Schule
in den Beruf und damit eine nachhaltige berufliche Perspektive zu sichern.
Zentrale Aktivitäten in diesem Handlungsfeld sind:
Öffentlich geförderte Beschäftigung
Erhebliche personelle Ressourcen sowie Mittel aus dem Eingliederungsbudget,
kommunalen Finanzen und weiteren Förderprogrammen wurden durch das Jobcenter in
den letzten Jahren in den Ausbau der öffentlich geförderten Beschäftigung investiert, seit
Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes zum 01.01.2019 vorrangig in die Instrumente
Paragraph 16e und 16i SGB 2. Auch im Jahr 2022 plant das Jobcenter der Stadt Münster,
öffentlich geförderte Beschäftigung in größtmöglichem Umfang zu realisieren und die
Leistungsberechtigten darüber an eine ungeförderte Arbeit auf d em allgemeinen
Arbeitsmarkt heranzuführen (siehe hierzu die Anlage 5 ). Dabei besteht weiterhin ein
Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Förderung von Frauen, die bislang nur einen Anteil
von 22 Prozent aller öffentlich geförderten Beschäftigten ausmachen. Das Jobcenter wird
weiter aktiv versuchen, mehr Frauen für eine öffentlich geförderte Beschäftigung zu
gewinnen und geeignete Stellen zu akquirieren. Weiterhin wird künftig das Augenmerk
darauf liegen, d ie Verlängerung befristeter Stellen sowie Übergänge in ungeförderte
Beschäftigung zu erwirken. Dadurch freiwerdende Fördermittel sollen dann fü r neue
öffentlich geförderte Stellen eingesetzt werden. Da sich öffentlich geförderte
Beschäftigungen in der Regel über mehrere Jahre erstrecken, muss das Jobcenter bei der
Realisierung von Förderfällen allerdings die Mittelbindungen (Verpflichtungs -
ermächtigungen)33 im Auge behalten, um auch für die Folgejahre Handlungsfähigkeit in
anderen Förderfeldern zu erhalten.
Zur öffentlich geförderten Beschäftigung gehören auc h Arbeitsgelegenheiten nach
Paragraph 16d SGB 2, die eine geeignete und niedrigschwellige Vorstufe zu einer
Beschäftigung nach den Instrumenten des Teilhabechancengesetzes sein können und
vom Jobcenter auch im Jahr 2022 in verschiedenen Tätigkeitsbereichen vorgehalten
werden.
Individuelles Coaching
Ein wesentlicher Bestandteil der öffentlich geförderten Beschäftigung ist eine
ganzheitliche sozialpädagogische Betreuung (Coaching) im Vorfeld und während der
Beschäftigung sowie bei Bedarf auch im Anschluss an die ögB bei Übergang in eine
ungeförderte Arbeit. Mit dem Coaching hat das Jobcenter der Stadt Münster bereits
vielfach sehr positive Erfahrungen gesammelt, da es dazu b eiträgt, Abbrüche zu
verhindern und somit die Nachhaltigkeit der Beschäftigung fördert.
Auch unabhängig von ögB haben sich im Maßnahmenportfolio des Jobcenters modulare
Coachingangebote etabliert, die die Leistungsberechtigten individuell bei der Stärkung
33 Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es der
Verwaltung ermöglicht, Verpflichtungen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Ausgaben bzw.
Auszahlungen führen.
43
ihrer persönlichen und lebenspraktischen Kompetenzen, aber auch bei der
Berufswegplanung und der Arbeitsuche sowie nachgehend bei Arbeitsaufnahme
unterstützen. Bei Bedarf findet auch ein a ufsuchendes Coaching statt. Dies ist
insbesondere der Fall, wenn es dem Jobcenter nicht gelingt, den Kontakt zu der oder dem
Leistungsberechtigten herzust ellen. Diese Angebote, wie zum Beispiel das mobile
Fallclearing (siehe Anlage 6) und das Intensivcoaching für Langzeitleistungsbeziehende,
werden 2022 fortgeführt.
Wichtig für ein individuelles Coaching ist auch ein ganzheitlicher Ansatz, der die gesamte
Bedarfsgemeinschaft der Leistungsberechtigten in den Bick nimmt und bei Bedarf in die
Beratung und Unterstützung einbezieht . Das neue Angebot „Beschäftigungsorientiertes
Fallmanagement vor Ort“ (Start ab dem 01.12.2021) richtet sich gezielt an
Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, die vor allem aufgrund der Coronakrise besonders
belastet sind und in Folge dessen nicht hinreichend am Beratungsprozess des Jobcenters
der Stadt Münster teilnehmen können. Dieses Angebot soll sich 2022 etablieren.
Sozialräumliche und weitere niedrigschwellige Angebote
Um Barrieren gegenüber dem Jobcenter abzubauen , die Leistungsberechtigten im
wörtlichen Sinne aus ihren Sozialräumen abzuholen und in die Beratung des Jobcenters
aufzunehmen, gibt es mittlerweile in allen Stad tbezirken niedrigschwellige Kontakt -,
Informations- und Beratungsangebote in Form offener Sprechstunden, zum Teil für
spezielle Zielgruppen, wie Alleinerziehende und Jugendliche. Die Sprechstunden finden
in der Regel in den Räumen der Netzwerkpartner/ -innen des Jobcenters statt . Beispiele
sind das Jobcenter Café für (Allein-)Erziehende im Begegnungszentrum 37 Grad in Hiltrup
und eine Sprechstunde im Stadtteilbüro der Arbeiterwohlfahrt in Coerde.
Die Migrationsbeauftragte des Jobcenters bietet darüber hinaus Information und Beratung
in Sprachkursen und anderen Angeb oten und Einrichtungen an (zum Beispiel bei
Migrantenselbstorganisationen).
Durch die coronabedingten Kontaktbeschränkungen haben diese Angebote, die von der
persönlichen Begegnung leben, in Absprache mit den Netzwerkpartner/-innen größtenteils
nicht stattfinden können und wurden bislang nur teilweise wieder aufgenommen. 2022
sollen, in Abhängigkeit von der pandemischen Lage, alle Angebote wieder regelmäßig
durchgeführt und um weitere Angebote ergänzt werden. So ist zum Beispiel eine
Sprechstunde des Jobcenters im neu entstehenden „Quartier Café“ in Berg Fidel geplant.
Begleitete Trägerkontakte
Die Erfahrung zeigt, dass viele Leistungsbere chtigte sich aus verschiedenen Gründen
schwertun, Kontakt zu einem Bildungsträ ger zwecks Information über ein unterbreitetes
Förderangebot aufzunehmen. Daher soll d ie B egleitung von Leistungsberechtigten zu
Trägerkontakten durch das Jobcenter ausgebaut wer den, um die Barrieren zur
Einmündung in geeignete Förderangebote abzubauen sowie Maßnahmenabbrüche zu
vermeiden. Bedarfsweise können auch gemeinsame Termine mit Trägern in den Räumen
des Jobcenters stattfinden.
44
ESF-Förderprogramm „10.000 Perspektiven“
Im Rahmen des ESF -Förderprogramms „10.000 Perspektiven“ gewährt das Land NRW
Betrieben eine einmalige Einarbeitungspauschale von 1.500 Euro pro
sozialversicherungspflichtig neu eingestellter Person, die zuvor Leistungen nach dem
SGB 2 bezogen hat oder langzeitarbeitslos war (zu den Details siehe den Förderaufruf
des Landes NRW in der Anlage 7 ). Das Jobcenter wird das Förderprogramm bei
Mitarbeitenden, Arbeitgebenden, Leistungsberechtigten und Netzwerkpartner /-innen
bekannt machen.
Angebote für besondere Personengruppen: Menschen ohne festen Wohnsitz
Die Gruppe der Menschen ohne festen Wohnsitz bildet eine Minderheit unter den
Leistungsberechtigten, hat aber in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Konkret
quantifizieren lässt sich diese Entwicklung allerdings nicht, da die Zielgruppe in sich sehr
heterogen ist (von Menschen, die bereits jahrelang auf der Straße leben bis hin zu
Personen in verdeckter Wohnungslosigkeit) und daher nicht systematisch erfasst werden
kann. Gemein ist allen Leistungsberechtigte n ohne festen Wohnsitz, dass sie (häufig
multiple) Vermittlungshemmnisse aufweisen, oftmals sozial ausgegrenzt und stigmatisiert
werden. Das Jobcenter bietet bereits seit langem, unter anderem auch im
Zusammenwirken mit Träger n, einzelne Förderangebote fü r den Personenkreis an , wie
insbesondere die Maßnahme Tagelöhner und die „Job-Brücke“ (siehe Anlage 8 ), die
obdachlosen und wohnungslosen Menschen Arbeitsgelegenheiten in versc hiedenen
Bereichen bietet.
Für 2022 ist geplant, die bereits 2020 in die Wege geleitete engere Zusammenarbeit mit
den verschiedenen Träger der Wohnungslosenhilfe weiter auszubauen, um eine
gemeinsame Ansprache und engere Betreuung der Zielgruppe umzusetzen. Möglich sind
zum Beispiel Beratungsangebote des Jobcenters vor Ort bei den Trägern. Die Zielgruppe
der Wohnungslosen im Arbeitslosengeld 2 -Bezug wird somit altersübergreifend mehr in
den Fokus genommen.
Verbesserung der Erwerbssituation älterer Menschen
Lebensältere Menschen unterliegen, oftmals in Verbindung mit gesundheitlichen
Einschränkungen, einem besonders hohen Risiko für Langzeitarbeitslosigkeit und
Langzeitleistungsbezug. In Umsetzung der Vorlage V/0952/2019 (Teilhabe im Alter und
Vermeidung von Altersarmut: Expertise zur Verbesserung der Erwerbssituation älterer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Münster ) hat das Jobcenter in Kooperation mit
dem Sozialamt der Stadt Münster ein Studierendenprojekt zum Thema
Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug Älterer in Auftrag gegeben, in deren
Rahmen ältere arbeitslose Menschen hinsichtlich ihrer Ressourcen, Bedarfe und
Perspektiven befragt werden sollen. Der Abschlussbericht des Studierendenprojekts soll
im ersten Halbjahr 2022 vorliegen, darauf aufbauend sollen passgenaue Angebote für die
Zielgruppe entwickelt werden. Des Weiteren soll aus dem Beirat des Jobcenters heraus
ein lokales Bündnis zur Verbesserung der Erwerbssituation ältere r Menschen aufgebaut
werden.
45
2.6.2. Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Die Integration in Beschäftigung ist die Kernaufgabe des Jobcenters. Erwerbstätigkeit
ermöglicht die Vermeidung, Verringerung oder Beendigung von Hilfebedürftigkeit sowie
soziale Teilhabe. Finales Ziel ist dabei letztendlich immer die Integration in eine
ungeförderte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Dass einerseits händeringend Arbeits- und Fachkräfte gesucht werden und viele Stellen
unbesetzt bleiben, andererseits aber Menschen längerfristig arbeitslos sind, hat vielfältige
und komplexe Ursachen . Vereinfacht betrachtet, stimmen Angebot und Nachfrage auf
dem Arbeitsmarkt in diesen Fällen nicht überein. So bringen einerseits aus
Arbeitgebersicht Arbeitsuchende oftmals nicht die erforderlichen beziehungsweise
gesuchten beruflichen Qualifikationen un d persönlichen Eigenschaften mit. Auf der
anderen Seite haben Arbeitgebende oft sehr hohe Ansprüche an Arbeitnehmende und
zum Teil Vorbehalte oder Unsicherheiten zum Beispiel gegenüber Langzeitarbeitslosen,
Alleinerziehenden und Menschen mit Migrationsvorg eschichte. Darüber hinaus sind
Stellenangebote für Arbeitsuchende teilweise unattraktiv (Gehalt, Arbeitszeiten und
weitere Rahmenbedingungen, I mage und weiteres ); durch die Coronakrise haben sich
diese Tendenzen verstärkt, zum Beispiel in der Gastronomie . Die Erfahrungen des
Jobcenters zeigen zudem, dass arbeitslose Menschen oftmals unsicher in ihrem
Bewerbungsverhalten sind sowie Ängste und Vorbehalte hinsichtlich der Aufnahme einer
neuen Beschäftigung haben. Hinzu kommt seit dem Ausbruch der Corona -Pandemie,
dass der persönliche Kontakt zwischen Bewerber/ -innen und Arbeitgebenden erschwert
ist beziehungsweise sich zunehmend alternative Forme n, wie zum Beispiel virtuelle
Vorstellungsgespräche, etablieren, die für beide Seiten ein Umdenken von „klassischen“
Bewerbungsmethoden erfordern.
Aufgabe des Jobcenters ist, sowohl Arbeitsuchenden als auch Arbeitgebenden
individuelle Beratung und Unterstützung anzubieten und beide Seiten
zusammenzubringen. Die Herausforderung besteht 2 022 darin, sowohl Neu - als auch
Bestandskund/-innen unter grundsätzlich positiven, aber weiterhin unsicheren Vorzeichen
möglichst nachhaltig - das ist einer der Kernansprüche des Jobcenters - in den
Arbeitsmarkt zu integrieren.
Zentrale Aktivitäten in diesem Handlungsfeld sind:
Identifizierung weiterer Arbeitgeberpotenziale
Das Jobcenter arbeitet gut und vertrauensvoll mit vielen Unternehmen sowie den
Kammern, Arbeitgeberverbände und weiteren Multiplikator/ -innen zusammen. Mit Blick
auf den hohen Arbeitskräftebedarf sollen 2022 weitere Arbeitgeberpotenziale identifiziert
und für die Integration von Leistungsberechtigten genutzt werden. Dies soll insbesondere
erfolgen durch:
die Intensivierung der Arbeitgeberansprache in den Sozialräumen, da viele
Leistungsberechtigte, faktisch und von ihrer Haltung her, nur eingeschränkt mobil sind,
das Ausloten der Möglichkeiten zur Schaffung einfacher beziehungsweise individuell
geeigneter Arbeitsplätze in den Betrieben sowie
das Verbreiten „guter Beispiele“ über verschiedene Medien, wie zum Beispiel das
„Jobcenter Magazin“ des Jobcenters der Stadt Münster: Erfolgreiche Geschichten aus
der Praxis zeigen, wie es mit Unterstützung des Jobcenters und anderer Akteur/-innen
gelingen kann, auch langzeitarbeitslose und la ngzeitleistungsbeziehende Menschen
46
wieder in eine Beschäftigung zu integrieren. Hierüber sollen Arbeitgebende zur
Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungebeziehenden motiviert
werden.
Begegnungsmöglichkeiten zwischen Arbeitgebenden und Leistungsberechtigten
Ein Kernelement des Jobcenters für die Integration in sozialversicherungspflichtige Arbeit
bleibt auch künftig die Schaffung von Kontaktmöglichkeiten zwischen Betrieben und
Leistungsberechtigten. Für bewährte Formate, die die Begegnu ng von Arbeitgebenden
und Arbeitsuchenden in der Vergangenheit erfolgreich gefördert haben, wie Jobbörsen,
Speed-Datings und gemeinsame Betriebsbesichtigungen, werden bedarfsbezogen neue
(virtuelle) Formate erprobt.
Beratung und Serviceleistungen für Arbeitgebende
Arbeitgebende, die oftmals die Unübersichtlichkeit von rechtlichen Bestimmungen,
Fördermöglichkeiten und Zuständigkeiten beklagen, werden durch das Jobcenter der
Stadt Münster umfassend informiert, beraten und unterstützt, um eventuelle Hürden für
die Einstellung von Leistungsberechtigten aus dem Weg zu räumen. Das Angebot des
Jobcenters reicht dabei von umfassender Information und individueller Beratung zu den
Fördermöglichkeiten des SGB 2 und anderer Rechtskreise/ Förderprogramme bis hin zu
praktischer Unterstützung beim Ausfüllen von Förderanträgen. Ein besonderes
Augenmerk liegt dabei auf den Zielgruppen wie Menschen mit (Schwer-)Behinderung oder
Gleichgestellte, Menschen mit Migrationsvorgeschic hte/Fluchthintergrund und (Allein -)
Erziehenden.
Instrumente zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme
Das SGB 2 beinhaltet, zum Teil in Verbindung mit dem SGB 3, diverse Instrumente zur
Unterstützung der Arbeitsaufnahme, wie insbesondere Probebeschäftigung (Paragraph
46 SGB 3), Eingliederungszuschüsse (Paragraph 88ff. SGB 3), Einstiegsgeld (Paragraph
16b SGB 2) sowie die Instrumente des Teilhabechancengesetzes (Paragraphen 16e und
i SGB 2). Auch ein betriebliches Praktikum ( Maßnahmen bei einem Arbeitgeber gemäß
Paragraph 45 Absatz 4 Satz 3 SGB 3) kann direkt in einen Arbeitsvertrag münden. Diese
Instrumente sollen 2022 weiterhin systematisch genutzt werden.
2.6.3. Ausbildung und Qualifizierung
Eine wichtige Lebens- und Entscheidungsphase ist der Übergang von der Schule in den
Beruf. Hier erfolgt eine wesentliche Weichenstellung für die weitere berufliche und damit
auch für die persönliche Zukunft. Der beste Schutz vor (Langzeit -)Arbeitslosigkeit und
(Langzeit-)Leistungsbezug und damit einer prekären Lebenssituatio n wird durch eine
berufliche Ausbildung erreicht. Der strategische Leitsatz „Ausbildung vor kurzfristiger
Integration“ steht deshalb für das Jobcenter der Stadt Münster über allen mit den
jugendlichen Leistungsberechtigten des Jobcenters ergriffenen Beratu ngs- und
Förderansätzen und gilt auch für die jungen Erwachsenen ab 25 Jahren, wie insbesondere
leistungsberechtigte Geflüchtete , die über keine beziehungsweise keine aktuell noch
verwertbare oder in Deutschland anerkannte Ausbildung verfügen.
47
In konsequenter Umsetzung dieses Leitsatzes konnte das Jobcenter der Stadt Münster in
den Jahren 2018 und 2019 jeweils über 500 Leistungsberechtigte in Ausbildung
integrieren. In der Coronakrise hat das Jobcenter frühzeitig die Sicherung von Ausbildung
in den Fokus g enommen und durch eine proaktive und engmaschige Kontaktaufnahme
und Unterstützung der ausbildungsuchenden Leistungsberechtigten erreicht, dass im Jahr
2020 immerhin 448 Integrationen in Ausbildung realisiert werden konnten. Diese Strategie,
die auf einem bewährten 10 -Punkte-Plan des Jobcenters 34 basiert, wird auch künftig
fortgesetzt und mit geeigneten Fördermaßnahmen verknüpft. Für die Inte grationen in
Ausbildung ist 2021 mit einem leichten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr, aber immer
noch mit einer Anzahl auf hohem Niveau von über 400 Integrationen zu rechnen.
Dennoch bleiben die Herausforderungen im Handlungsfeld Ausbildung beziehungsweise
Übergang Schule - Beruf bestehen. Dies betrifft nicht das Jobcenter allein, sondern
vielmehr alle Institutionen, die für die Zielgruppe der Jugen dlichen verantwortlich
zeichnen. Die wichtigsten Grundlagen hierfür werden in der Familie und in der Schule
gelegt und sind damit zunächst außerhalb des direk ten Einfluss - und
Zuständigkeitsbereichs der Jobcenter. Für präventive Angebote und für
leistungsberechtigte Jugendliche ohne klare und zeitnahe Anschlussperspektive nach der
allgemeinbildenden Schule ist das Jobcenter jedoch ein wichtiger Kooperationspart ner.
Darüber hinaus unterstützt das Jobcenter Leistungsberechtigte in Ausbildung durch
verschiedene Förderangebote dabei, diese auch erfolgreich abzuschließen.
Leistungsberechtigte, für die trotz bestehender Qualifizierungsbedarfe eine Ausbildung
nicht in Frage kommt oder sinnvoll ist 35, können im Rahmen einer beruflichen
Weiterbildung gefördert werden, wenn die gesetzlichen Fördervoraussetzungen erfüllt
sind36, die kognitive, psychische und physische Eignung37 sowie die entsprechenden
Bedarfe des Arbeitsmarktes vorliegen.
Die folgenden Angebote und Aktivitäten werden als zentral im Handlungsfeld Ausbildung
und Qualifizierung erachtet:
Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher
Eine Herausforderung des Jobcenters der Stadt Münster besteht darin,
leistungsberechtigte Jugendliche, die die Unterstützungs - und Förderangebote des
Jobcenters trotz bestehender Bedarfe nicht annehmen, dennoch zu erreichen und ihnen
zu einer existenzsichernden Perspektive zu verhelfen. Ein Beispiel für eine entsprechende
Maßnahme für schwer erreichbare Jugendliche ist die bewährte „Clearingstelle U25“
gemäß Paragraph 16h SGB 2 (Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher). Darüber
hinaus hat das Jobcenter s eit Einführung seiner stadtbezirklichen Organisation in
Kooperation mit der aufsuchenden Jugendsozialarbeit niedrigschwellige Kontakt - und
Beratungsangebote in den einzelnen Sozialräumen eingerichtet, um eine verbesserte
Ansprache der Jugendlichen zu erzielen. Diese Angebote werden 2022 fortgesetzt.
34 Der Prozess des Übergangs von der Schule in den Beruf wird durch das Jobcenter der Stadt Münster durch einen 10-
Punkte-Plan gesteuert, der eine systematische Beratung und Unterstützung der leistungsberechtigten Schüler/-innen
gewährleistet. Hierdurch setzen sich die Jugendlichen ergänzend zu den Angeboten anderer Institutionen bereits
frühzeitig mit dem Thema Berufsorientierung auseinander und werden dabei engmaschig durch das Jobcenter begleitet.
35 Aufgrund des Fehlens der gesetzlichen oder persönlichen Voraussetzungen oder weil eine Ausbildung aus
individuellen Gründen nicht angestrebt wird.
36 Gemäß Paragraph 16 SGB 2 in Verbindung mit Paragraph 81 SGB 3.
37 Zur Feststellung der kognitiven und psychischen Eignung kann eine entsprechende eintägige Testung durchgeführt
werden. Zur Feststellung der physischen Eignung kann eine amtsärztliche Begutachtung durchgeführt werden.
48
Förderung von Grundkompetenzen
Jugendliche und junge Erwachsene, die die Schule ohne für eine Ausbildung
ausreichende Grundkompetenzen (Lesen und Schreiben der deutschen Sprache,
Mathematik und EDV) verlassen haben, können durch das Jobcenter in entsprechenden
Maßnahmen gefördert und damit auf die Aufnahme einer Ausbildung oder einer
Umschulung vorbereitet werden. Bei Bedarf ist auch das Nachholen des
Schulabschlusses möglich, wie zum Beispiel durch die Maßnahme „Schulabschluss Plus
(siehe Anlage 9). Die Maßnahmen werden sozialpädagogisch begleitet.
Für Leistungsberechtigte mit Migrations- und Fluchthintergrund werden die Maßnahmen
bei Bedarf um Module zur Sprachförderung ergänzt. Um insbesondere Frauen mit
Migrationsvorgeschichte/Fluchthintergrund trotz fehlender oder eingeschränkter
Kinderbetreuung die Möglichkeit des Spracherwerbs zu eröffnen, organisiert das
Jobcenter der Stadt Münster gemeinsam mit seinen Kooperationspartner/ -innen
Deutschkurse mit paralleler Kinderbetreuung.
Förderung persönlicher, sozialer und lebenspraktischer Kompetenzen
Bei den Jugendlichen, die sich schwertun, einen Übergang von der Schule in den Beruf
zu finden, ist oftmals eine Einschränkung der persönlichen, sozialen und
lebenspraktischen Kompetenzen zu beobachten (zum Beispiel Selbstbewusstsein,
Selbstmanagement, Kritikfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Alltagsbewältigung).
Viele Maßnahmen des Jobcenters beinhalten Elemente zur Stärkung der sogenannten
soft skills , w ie zum Beispiel die Maßnahme für langzeitarbeitslose und von
Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche und junge Erwachsene , die ein
theaterpädagogisches Angebot enthält.
Berufliche Orientierung und Vorbereitung auf eine Ausbildung
Die berufliche Orientierung stellt für viele Jugendliche einen längerfristigen und komplexen
Prozess dar, der vom Jobcenter der Stadt Münster im Rahmen seiner Netzwerke (zum
Beispiel der Mitwirkung an der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“, siehe
Anlage 10) und durch vielfältige Maßnahmen unterstützt wird. Dabei ist es für die jungen
Menschen wichtig, ihre Interessen und Potenziale praktisch ausprobieren und entwickeln
zu können, um zu einem realistischen Berufsziel zu gelangen (zum Beispiel in den
Stadtteilwerkstätten und durch betriebliche Praktika). Verschiedene Maßnahmen
begleiten die Jugendlichen dabei engmaschig bis zum Abschluss eines
Ausbildungsvertrags und darüber hinaus, wie beispielsweise „Meine Zukunft – Ausbildung
2022“.
Viele der erwerbsfähigen Leis tungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte/
Fluchthintergrund haben altersunabhängig einen hohen Bedarf an beruflicher Orientierung
beziehungsweise Orientierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Dem trägt das Jobcenter
der Stadt Münster durch geeignete An gebote Rechnung, wie zum Beispiel
entsprechenden Informationsveranstaltungen und Maßnahmen wie „Stark im Beruf –
Zukunft wagen“ für erziehende Frauen mit Migrationsvorgeschichte, die auch Module zur
beruflichen Orientierung enthalten (siehe hierzu auch das Kapitel 2.6.6).
Begleitung von Ausbildung
Um zu gewährleisten, dass eine aufgenommene Ausbildung erfolgreich abgeschlossen
wird, setzt das Jobcenter der Stadt Münster verschiedene Förderinstrumente ein. So wird
49
zum Beispiel im Rahmen der assistierten Ausbildung, die das Jobcenter in großem
Umfang bereithält, sowohl fachlicher Stützunterricht als auch sozialpädagogische
Begleitung und bei Bedarf ergänzende Sprachförderung angeboten. Für Jugendliche, die
nicht in eine reguläre betriebliche Ausbildung ve rmittelt werden können, bietet das
Instrument der Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (siehe Anlage 11)
eine engmaschige und individuelle Begleitung.
Rechtskreisübergreifende Bündelung der Beratung und Förderung
Wie oben bereits geschildert, ist der Übergang von der Schule in den Beruf ein
übergreifendes Thema, an dem zahlreiche und verschiedenste Akteur/-innen beteiligt
sind. Um dieses Themenfeld weiterzuentwickeln, ist es ein langgehegtes Ziel, die Akteur/-
innen und Angebote für junge Menschen in Münster themen -, rechtskreis - und
institutionenübergreifend als J ugendberufsagentur zu bündeln. Damit soll die
Überwindung des Denkens in Zuständigkeiten und Abgrenzungen hin zur Wahrnehmung
der gemeinsamen Verantwortung im Sinne der Zielgruppe erreicht werden. Dabei sollen
auf der einen Seite Doppelstrukturen identifiziert und vermieden, auf der anderen Seite
Betreuungs- und Förderlücken geschlossen werden. 2022 soll die Jugendberufsagentur
konkretere Formen annehmen. Geplant ist eine zentrale Anlaufstelle, in der Beratung zu
allen Fragen rund um den Übergang von der Schule in den Beruf persönlich,
anliegenzentriert, rechtskreisneutral und ohne Termin angeboten wird. Ergänzt werden
soll dies durch eine virtuelle Infor mations- und Beratungsplattform. 38 Das Jobcenter ist
Kooperationspartner des Vorhabens. Die Federführung liegt beim A mt für Schule und
Weiterbildung.
(Beschäftigungsbegleitende) Qualifizierung
Aufgrund des hohen Bedarfs an qualifizierten Arbeitskräften au f dem deutschen und
insbesondere auch auf dem lokalen Arbeitsmarkt investiert das Jobcenter der Stadt
Münster in möglichst großem Umfang in die marktorientierte Qualifizierung der
Leistungsberechtigten, insbesondere in betriebliche Umschulungen sowie in Anpassungs-
und Teilqualifizierungen.
Bei Bedarf werden auch branchen- oder betriebsbezogene Qualifizierungsmaßnahmen
gefördert, das heißt erwerbsfähige Leistungsberechtigte werden gemäß den Bedarfen
einer Branche oder eines Unternehmens qualifiziert und bei erfolgreicher Absolvierung der
Weiterbildung direkt in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
eingestellt. Erfahrungsgemäß gestaltet sich die Akquise geeigneter Bewerber/ -innen für
solche Maßnahmen al lerdings relativ schwierig und aufwändig , da viele
Leistungsberechtigte nicht die erforderlichen Grundanforderungen (zum Beispiel
bestimme körperliche oder sprachliche Voraussetzungen) mitbringen oder das Interesse
an der Branche/dem Berufsfeld gering ist.
Seit dem 01.01.2019 können aufgrund einer Gesetzeserweiterung des SGB 3 und SGB 2
auch Arbeitnehmende in laufender Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen
eine Förderung der beruflichen Weiterbildung erhalten.39 Die Förderung ist insbesondere
darauf ausgerichtet, Arbeitnehmenden, die berufliche Tätigkeiten ausüben, welche durch
38 Details sind der Vorlage V/0679/2021 zu entnehmen.
39 Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Chancen und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung
(Qualifizierungschancengesetz) wurde der Paragraph 82 SGB 3 (Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer) neu eingeführt.
50
Technologien ersetzt werden können oder in sonstiger Weise von Strukturwandel
betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu
ermöglichen. Gleiches gilt für Arbeitnehmende, die eine Weiterbildung in einem
Engpassberuf anstreben. Die Förderung setzt eine Ko -Finanzierung durch den/die
Arbeitgeber/-in voraus. Die formelle und persönliche Förderfähigkeit wird durch das
Jobcenter der Stadt Mün ster im Einzelfall geprüft. Bislang sind allerdings nur wenige
erwerbsfähige Leistungsberechtige im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes
gefördert worden. Dies ist unter anderem auf die komplexen Fördervoraussetzungen und
–konditionen, inklusive der Ko -Finanzierung durch den/die Arbeitgeber/ -in,
zurückzuführen.
2.6.4. Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes
Das Handlungsfeld „Gesundheit/Inklusion“ bezieht sich in erster Linie auf erwerbsfähige
Leistungsberechtigte, die über eine Schwerbehinderung oder einen Grad der Behinderung
ab 30 in Verbindung mit einer Gleichstellung beziehungsweise der Zusicherung einer
Gleichstellung verfügen. Außerdem werden Personen mit einem festgestellten Bedarf an
beruflicher Rehabilitation, sogenannte Rehabilitand/ -innen, diesem Han dlungsfeld
zugeordnet. Insgesamt sind rund 8 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im
Jobcenter Münster Schwerbehinderte, Gleichgestellte oder Rehabilitand/ -innen. Ihnen
allen ist gemein, dass sie - zum Teil schwerwiegende - gesundheitliche Einschränkungen
aufweisen die in der Regel Einfluss auf die Leistungsfähigkeit haben beziehungsweise
besondere Rahmenbedingungen erfordern und daher bei der beruflichen Integration
berücksichtigt werden müssen. Dementsprechend liegt bei einem Großteil der
Schwerpunkt zunächst auf der Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit. Über diese kl ar
definierte Zielgruppe hinaus weisen aber auch viele weitere erwerbsfähige
Leistungsberechtigte gesundheitliche Einschränkungen auf, die Auswirkungen auf ihre
Integration in den Arbeitsmarkt haben. Insgesamt wird mit 30 Prozent aller erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten zunächst die Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit vereinbart.
Gesundheitliche Einschränkungen werden sowohl seitens der betroffenen Personen als
auch der Arbeitgebenden oftmals als schwerwiegendes und zum Teil unüberwindbares
Hemmnis für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit wahrgenommen. Erstrebenswert ist
in erster Linie die Erhaltung beziehungsweise die Wiederherstellung der Gesundheit. Zwar
ist dies keine im SGB 2 verankerte Aufgabe, jedoch befassen sich aufgrund der
wachsenden Zahl von Leistungsberechtigten mit ge sundheitlichen Einschränkungen
beziehungsweise mit einem hohen Erkrankungsrisiko auch die Jobcenter vermehrt mit
präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen.
Nicht in allen Fällen ist allerdings eine Verbesserung oder sogar Wiederherstellung der
Gesundheit möglich. Das Jobcenter der Stadt Münster unterstützt Menschen mit
Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen durch vielfältige Beratungs - und
Förderangebote dabei, leistungsgerechte Beschäftigungsperspektiven nach Möglichkeit
auf dem allgemein en Arbeitsmarkt zu finden. Die Instrumente der öffentlich geförderten
Beschäftigung könn en dafür eine gute Brücke bieten. Um eine ganzheitliche und
kontinuierliche Beratung und Förderung von Menschen mit Behinderung und
gesundheitlichen Einschränkungen zu gewährleisten, kooperiert das Jobcenter darüber
hinaus eng mit seinen relevanten Netzwerkpartner/-innen.
51
Zentrale Angebote und Aktivitäten im Handlungsfeld „inklusiver Arbeitsmarkt“ sind:
Umsetzung des Teilhabestärkungsgesetzes
Mit dem sogenannten Teilhabestärkungsgesetz soll ab 2022 eine Verbesserung der
Betreuung und Förderung von Rehabilitand /-innen einhergehen: Die Jobcenter erhalten
die Möglichkeit, Menschen mit Behinderungen, die Leistungen nach dem SGB 2 beziehen,
neben dem Rehabilitationsver fahren auch aktive Förderleistungen nach dem SGB 2 zu
gewähren.40 Damit verknüpft ist eine stärkere Einbindung der Jobcenter durch die Reha -
Träger im Rahmen von Teilhabeplänen beziehungsweise Teilhabeplankonferenzen.
Insgesamt wird in den Jobcentern ein noc h größerer Fokus auf gesundheitliche Themen
und mögliche Reha -Bedarfe der Leistungsberechtigten gelegt. Für das Jobcenter der
Stadt Münster ergeben sich daraus verschiedene Aufgaben:
Ausbau der Netzwerkarbeit mit den Reha-Trägern (insbesondere die Agentur für Arbeit
und die Deutsche Rentenversicherung).
(Neu-)Entwicklung der Schnittstellenverfahren zur Vermeidung von Doppelleistungen.
Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der Prozesse zur Kommunikation mit den
Reha-Trägern, auch im Bereich des Datenschutzes.
Schulung der Jobcoaches, die auf die Beratung von Leistungsberechtigten mit
Schwerbehinderung und Rehabilitand/-innen spezialisiert sind, im Bereich der
Bedarfserkennung und beruflicher Rehabilitation generell.
In Münster ist darüber hinaus eine Verknüpfung der Umsetzung des
Teilhabestärkungsgesetzes mit dem Modellvorhaben „Neue Teilhabeplanung Arbeit“
(nTA) des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) geplant. Im ersten Quartal 2022
wird ein Fachaustausch der Kooperationspart ner/-innen im Model lvorhaben stattfinden.
Neben dem LWL und dem Jobcenter sind dies die Fachstelle Hilfen für Menschen mit
Behinderung des Sozialamtes der Stadt Münster, die Agentur für Arbeit und die
Rentenversicherungsträger.
Weitere Kooperationsprojekte
Das Jobcenter ist Kooperationspartner im Projekt „Dienst zur betrieblichen Inklusion“ (DBI)
der QuaDA41, welches durch die Aktion Mensch gefördert wird. Schwerpunkt des Dienstes
ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Betrieben des lokalen Arbeitsmarktes und
den Akteur/ -innen der Felder Arbeit, Rehabilitation und Beschäftigung, mit dem Ziel,
Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung die Chance auf eine Beschäftigung zu
eröffnen. Das Jobcenter steuert nach Rücksprache mit den Trägern der QuadA
erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den DBI zu und bewilligt bei Bedarf individuelle
Förderleistungen. Das Projekt läuft noch bis zum 31.03.2024.
Präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen
Das Jobcenter der Stadt Münster und die gesetzlichen Krankenkassen aus der Region
sind Kooperationspartner/ -innen im bundesweiten „Modellprojekt zur Verzahnung von
Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt“. Ziel ist, arbeitslose
40 Konkret sind dies die Leistungen nach Paragraph 16 in Verbindung mit den Paragraphen 44 und 45 SGB 3 sowie der
Paragraph 16a ff SGB 2 (mit Ausnahme des Paragraphen 16c SGB 2 (Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen)
und des Paragraphen 16e SGB 2 (Förderung von Langzeitarbeitslosen).
41 Die QuadA (Qualifizierung durch Ausbildung) ist ein Verbund von gemeinnützigen Einrichtungen in Münster, die im
Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für verschiedene Zielgruppen
anbieten.
52
Menschen für die Angebote der Gesundheitsförderung zu gewinnen. Die gesetzlichen
Krankenkassen haben sich für diese Aufgabe zur Initiative „GKV-Bündnis für Gesundheit“
zusammengeschlossen und als solches die Team Gesundheit GmbH beauftragt, im
Rahmen des Projek tes kostenlose Gesundheitsangebote für arbeitslose Menschen des
Jobcenters Münster anzubieten.
In Folge der coronabedingten Kontaktbeschränkungen stehen verschiedene Angebote
auch weiterhin online zur Verfügung (zum Beispiel zu den Themen gesunder Schlaf und
gesunde Ernährung). Seit April 2021 bietet die Team Gesundheit GmbH hierfür die
Internetplattform „portALO“ an (https://port-alo.de/muenster). Hier können sich arbeitslose
Kundinnen und Kunden des Jo bcenters Münster registrieren und kostenfrei an
Onlineangeboten/Kursen zum Thema Gesundheit teilnehmen. Diese Internetplattform
wird durch die Jobcoaches des Jobcenters bei den Kundinnen und Kunden des Jobcenter
Münster beworben.
Die Maßnahme „Aktiv und Fi t für den Job“ befindet sich seit mehreren Jahren im
Maßnahmenportfolio des Jobcenters der Stadt Münster. Sie richtet sich an arbeitslose
Menschen mit physischen Einschränkungen. Ziel ist es, im Rahmen von Einzelcoachings
und Gruppenangeboten, die Gesundhe it und Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden zu
verbessern und sie schrittweise an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Die Maßnahme wird
2022 fortgesetzt.
2.6.5. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Gleichstellung aller Geschle chter ist in der Grundsicherung für Arbeitsuchende als
durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Um Chancengleichheit am Arbeitsmarkt auch für
Erziehende und Pflegende zu ermöglichen, ist insbesondere das Thema Vereinbarkeit von
Familie und Beruf ein wichtiger H andlungsschwerpunkt des Jobcenters. Auf die ganz
unterschiedlichen Lebenssituationen und vielfältigen Familienkonstellationen wird im
Beratungsprozess Rücksicht genommen und aktiv darauf hingewirkt, Benachteiligungen
abzubauen.
Die Hauptsorge für die Betre uung von Familienangehörigen liegt weiterhin überwiegend
bei den Frauen. Besonders deutlich wird dies bei Alleinerziehenden, die rund 13 Prozent
aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausmachen und zu rund 95 Prozent weiblich
sind. Alleinerziehende wer den beim Jobcenter durch spezialisierte Jobcoaches betreut.
Diese sind als Expertinnen und Experten im Rahmen einer themenbezogenen
Fachkoordination gesondert fachlich vernetzt. Die Jobcoaches für Alleinerziehende sind
Mitwirkende in der Fachkoordination zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf und
auch in den Sozialräumen besonders vernetzt.
Aber auch in Familien mit beiden Elternteilen und in Paar -Bedarfsgemeinschaften ohne
Kinder gelingt es weniger oft, Frauen für die Teilnahme an Förderangeboten zu gewinnen
und sie langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Gründe dafür sind vielfältig:
begrenzte zeitliche Ressourcen auf Grund von Kinderbetreuung oder der Pflege von
Angehörigen, mangelnde Qualifikationen (kein Schulabschluss oder keine
Berufsausbildung), fehlende Erwerbsorientierung auch durch verfestigte Rollenbilder,
geringe Sprachkenntnisse sowie Vorbehalte von Arbeitgebenden.
53
Die besonderen Bedarfe von Frauen, (Allein-)Erziehenden und Pflegenden werden durch
zahlreiche Angebote des Jobcenters und seiner Netzwerkpartner/-innen aufgegriffen:
Frühzeitige Beratungsangebote für Schwangere und Erziehende
Im Jahr 2022 wird das bestehende Angebot frühzeitiger Beratung für Schwangere und
Erziehende im Jobcenter erweitert und systematisiert. Unter Beteiligung der
entsprechenden Netzwerkpartner/ -innen sollen so frühzeitig wirkungsorientierte
Steuerungsmechanismen implementiert werden, um einer Verstetigung und Verfestigung
von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug entgegenzuwirken.
Bereits mit Feststellen einer Schwangerschaft sollen Frauen und gegebenenfalls auch
werdende Väter verstärkt hinsichtlich ihrer weite ren beruflichen Planungen und
Perspektiven angesprochen werden, auch nach der Geburt soll der Beratungsprozess
möglichst nicht oder lediglich kurz unterbrochen werden. In den ersten drei Jahren nach
der Geburt eines Kindes kann gemäß Paragraph 10 SGB 2 im Einzelfall eine
Beschäftigungsaufnahme oder die Teilnahme an einer Maßnahme nicht zumutbar sein42,
dennoch sollen Erziehende auch in dieser Lebensphase wiederholt nach ihren
individuellen Bedarfen gefragt und zudem ermutigt werden, den Kontakt zum Jobcenter
aufrecht zu erhalten. Hierzu gehören neben regelmäßigen Gesprächsangeboten durch die
Jobcoaches auch die Bereitstellung ausführlicher Informationen zu übergreifenden
Angeboten für Erziehende und Familien in Münster, Möglichkeiten der Qualifizierung
(auch in Teilzeit) und Strategien für einen möglichst reibungslosen Wiedereinstieg in den
Beruf nach der Familienphase. Beratungs - und Unterstützungsbedarfe können so
frühzeitig erkannt und Kundinnen und Kunden auch während der Familienphase mit
Kleinkindern passend begleitet werden.
Zielgruppenorientierte Förderangebote für (Allein-)Erziehende und Frauen
Um die besonderen Herausforderungen und Bedarfe von (Allein-)Erziehenden sowie von
Frauen zu berücksichtigen, bieten das Jobcenter und seine Netzwerkpartner/ -innen
entsprechende zielgruppenspezifische Maßnahmen an.
Zu nennen ist beispielsweise das aus dem Europäischen Sozialfonds geförderte
Programm „Stark im Beruf – Zukunft wagen“, das Mütter mit Migrationsvorgeschichte auf
ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit unterstützt. Das Jobcenter der Stadt Münster ist
Kooperationspartner in diesem Programm, das noch bis 30.06.2022 läuft. Nach dem
Vorbild von „Stark im Beruf“, allerdings auch für Personen, bei denen das Thema Migration
keine Rolle spielt, wird seit November 2020 im Perspektivzentrum, dem hausinternen
Bildungsträger des Jobcenters, die Maßnahme „Jetzt Ich! Impulse für Alleinerziehende“
angeboten (siehe Anlage 12). Bei entsprechender positiver Wirkungsanalyse ist geplant,
das Angebot auch für andere Erziehende zu öffnen. Das Projekt „gemma!“ ist eine
Maßnahme zur Be rufsorientierung und Qualifizierung für junge Frauen und Mädchen in
besonderen Lebenslagen.43
Unterstützung und Aktivierung von Bedarfsgemeinschaften
42 Nach Paragraph 10 Absatz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Absatz 3 SGB 2 ist die Ausübung einer Arbeit nicht zumutbar,
soweit die Erziehung eines Kindes gefährdet würde.
43 Wie beispielsweise junge Mütter, arbeitslose Frauen ohne Schulabschluss und Berufsausbildung. Das Programm wird
gefördert über das Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster und das Jobcenter Münster.
54
Die Konstellationen und Dynamiken in Familien beziehungsweise Bedarfsgemeinschaften
können förderlich, aber auch hemmend sein, um die Abhängigkeit von sozialen Leistungen
zu beenden oder zu verringern. Häufig sind die Themen, die dabei von Relevanz sind,
sehr vielfältig: Verantwortlichkeiten für die Kinderbetreuung oder die Pflege von
Angehörigen, gesundheitl iche Einschränkungen bei einem oder mehreren
Familienmitgliedern, Schulden oder problematische Wohnverhältnisse. In den letzten zwei
Jahren sind durch die Coronapandemie weitere Belastungen hinzu gekommen
beziehungsweise haben sich bestehende Belastungen im mens verstärkt (beispielsweise
durch die pandemiebedingte Schließung von Kindertagesstätten, Tagespflege und
Schulen, Unsicherheiten im Hinblick auf Krankheit und Quarantäne von Kindern,
Herausforderungen bei der Umsetzung von Homeschooling sowie fehlende soziokulturelle
Angebote für Kinder und Eltern). Für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern ist seit dem
01.12.2021 daher die neu entwickelte Maßnahme „Beschäftigungsorientiertes
Fallmanagement vor Ort“ als ganzheitliches Beratungs - und Aktivierungsangebot im
Portfolio des Jobcenters. Durch aufsuchende Sozialarbeit und gezieltes Coaching soll den
multiplen Unterstützungsbedarfen besonders belasteter Familien individuell begegnet
werden.
2.6.6. Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund für Ausbildung,
Qualifizierung und Beschäftigung gewinnen
In vielen Fällen spielen die Migrationsvorgeschichte oder der ausländische Pass im
Hinblick auf Erwerbsleben und gesellschaftliche Inklusion keine Rolle oder können sogar,
durch Mehrsprachigkeit und interkulturell e Kompetenz, einen Vorteil darstellen.
Grundsätzlich haben viele Menschen mit Migrationsvorgeschichte jedoch nach wie vor
verminderte Bildungs-, Karriere- und Teilhabechancen (siehe hierzu auch das Kapitel 2.3).
Für die arbeitsmarktliche und soziale Inklus ion der geflüchteten Menschen, die vermehrt
seit Anfang 2015 nach Deutschland und auch nach Münster gekommen sind, ergeben
sich besondere Herausforderungen, unter anderem weil viele der vorhandenen
Kenntnisse und Fähigkeiten aufgrund fehlender formeller Qu alifikationsnachweise oder
einer unzureichenden Passung zu den betrieblichen Anforderungen nicht ohne Weiteres
zu einer Beschäftigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt führen.
Um diesen besonderen Herausforderungen gerecht zu werden, wurden im Jobcenter
Münster von Ende 2015 bis zum Februar 2021 geflüchtete Menschen in einer speziellen
Fachstelle unterstützt, beraten und bei der arbeitsmarktlichen Integration begleitet. Mit
Auflösung dieser Fachstelle werden d ie Kundinnen und Kunden mit Fluchthintergrund
seitdem nach ihrem Wohnort in Münster in den sozialräumlichen Jobcentern-im-Jobcenter
betreut. Auch die Mitarbeitenden der Fachstelle für Geflüch tete sind mit ihren
zielgruppenspezifischen Kompetenzen in die JiJ in den Sozialräumen gewechselt.
In der Bera tung von Menschen mit Fluchthintergrund wird deutlich, dass sie oftmals,
neben Besonderheiten in den Bildungs - und Erwerbsbiographien, auch mit Blick auf
kulturelle, soziale, gesundheitliche, gesellschaftliche Themen vor speziellen Hürde n und
Anforderungen stehen:
In Teilen kein Zugang zu Schul- und Bildungssystemen im Herkunftsland;
Verlust von Bildungsdokumenten auf der Flucht;
55
andere Erfahrungshintergründe über Voraussetzungen für Zugänge zu Bildung und
Arbeit aus den Herkunftsländern;
notwendiger Prozess der Anpassung von persönlichen Erwartungen an realisierbare
Integrationschancen in Deutschland;
Unterschiede in Geschlechterrollen / Rollenbildern mit Blick auf bildungs - und
arbeitsmarktliche Zugänge und Integration;
gesundheitliche Auswirkung von Flucht und schwieriger, eingeschränkter Zugang zum
örtlichen Gesundheitssystem, unter anderem auf Grund von Sprachbarrieren;
schwierige Wohnsituation (insbesondere Gemeinschaftsunterkünfte) und fehlender
Zugang zu digitaler Infrastru ktur (Internet, Endgeräte und so weiter ) sowie
Kinderbetreuung als große Hürde in Lernsituationen , wie zum Beispiel
Integrationskursen.
Viele dieser Hürden und Anforderungen konnte ein großer Teil der geflüchteten Menschen
mittlerweile mit intensiver Unterstützung durch die lokale Infrastruktur
(Institutionen/Verwaltung/Ehrenamt/) angehen und für sich in positive und erfolgreiche
Integrationsprozesse umsetzen. In diesem Zusammenhang gelangen und gelingen auch
nachhaltige Arbeitsmarkt - und Ausbildungsintegration en. Ein Tei l der Geflüchteten
braucht jedoch weiter Unterstützung und Begleitung bei zentralen Themen. Teilweise und
in unterschiedlicher Ausprägung treffen die benannten Themen und Herausforderungen
auch für andere Menschen mit Migrationsvorgeschichte zu.
2022 soll der Kundenstamm des Jobcenters nochmals systematisch gesichtet werden, um
durch eine Fokussierung auf bestimmte Personengruppen eine Intensivierung ihrer
Beratung und Förderung zu erreichen:
Absolventen von Sprachkursen (Integrationskurse und Berufssprachkurse), um einen
möglichst nahtlosen Übergang von der Sprachförderung in Arbeit, Ausbildung
(inklusive Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen und Einstiegs -
qualifizierung), Qualifizierung oder andere geeignete Angebote zu gewährleisten;
arbeitslose Leistungsberechtigte mit Migrationsvorgeschichte, die aktuell nicht in einer
Beschäftigung, Ausbildung oder Qualifizierung sind.
Neben den Maßnahmen und Instrumenten des Jobcenters, die Menschen mit und ohne
Migrationsvorgeschichte offenstehen, sind im Jahr 2022 die folgenden
zielgruppenspezifischen Angebote und Aktivitäten geplant:
Sprachförderung
Die grundlegende Sprachförderung von Zugewanderten beziehungsweise Menschen mit
Migrationsvorgeschichte erfolgt über die bundes- und landesgeförderten Integrationskurse
und Berufssprachkurse. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass das in diesen Kursen erlangte
Sprachniveau oftmals nicht ausreichend ist für die Ausübung einer Beschäftigung oder die
Absolvierung einer Ausbildung oder Qualifizie rung. Aus diesem Grund ergänzt das
Jobcenter auch w eiterhin ausgewählte Maßnahmen um Module der Sprachförderung
(zum Beispiel die Angebote Vorbereitung auf eine Ausbildung und assistierte Ausbildung).
Darüber werden weiterhin praxisorientierte Maßnahmen mi t anteiligem Sprach -/
Alphabetisierungsanteil angeboten, um auch Menschen mit eingeschränkter
Lernkompetenz oder wenig Lernerfahrung zu erreichen, die von den regulären
„Klassenraumangeboten“ wenig profitieren (zum Beispiel die Maßnahme „Future Now“ ,
56
die s innstiftende Arbeitsprojekte mit ergänzender Sprachförderung verknüpft). Für
Erziehende, für die die Teilnahme an den reguläre n Sprachkursen aufgrund von
Kinderbetreuung nur schwer oder gar nicht möglich ist, bietet das Jobcenter seit Herbst
2021 erstmals einen reinen Online-Sprachkurs an. Dieses Angebot soll 2022 fortgeführt
werden. Bedarfsweise werden das Jobcenter und das Sozialamt auch 2022 wieder
niedrigschwellige Sprachkurse mit integrierter Kinderbetreuung für Frauen einrichten.44
Praxisnahe Berufsorientierung
Insbesondere für Menschen, welche bisher kaum Kontakt zur (deutschen) Arbeitswelt
hatten und/oder sich schwer tun mit einer theoretischen, sprachbasierten
Herangehensweise an die Berufswahl, sind alltags - und praxisnahe Angebote sehr
wichtig. Hierzu sind Maßnahmen bei Arbeitgebenden ein gutes Förderinstrument des
Jobcenters, ebenso wie Trägerangebote, welche Werkstätten nutzen. Die breite
Erfassung von Fähigkeiten und Kompetenzen ist, neben der Schaffung von
Erfahrungsräumen, eine wichtige Grun dlage für eine nachhaltige, langfristige
Perspektiventwicklung. Ein Beispiel für ein entsprechendes Angeb ot ist die Maßnahme
„Horizont“ (siehe Anlage 13).
Individuelles Coaching und Alltagsunterstützung
Ziel dieser Angebote ist es, den Integrationsprozes s von Neuzuwander/-innen, aber bei
Bedarf auch von bereits länger in Deutschland lebenden Menschen mit
Migrationsvorgeschichte engmaschig und ganzheitlich zu begleiten, zu unterstützen und
zu initiieren. Der Fokus liegt darauf, die Teilnehmenden zu selbstä ndigem Handeln im
Alltag zu befähigen und vorhandene Vermittlungshemmnisse abzubauen , wie zum
Beispiel in der Maßnahme MaBiA 45. Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung kann hier eine Nachbetreuung von bis zu sechs Monaten erfolgen.
Für erziehende Frauen mit Migrationsvorgeschichte gibt es das Angebot „Stark im Beruf
– Zukunft wagen “. Das ESF -geförderte Projekt läuft in der zweiten Förderphase seit
Anfang 2019 noch bis zum 30.06.2022. Es handelt sich um ein niedrigschwelliges,
modulares Beratungsangebot mit minimalem Stundeneinstieg und kann mit
verschiedenen Weiterbildungsbausteinen kombiniert werden.
Mamba
Das Jobcenter ist operativer Partner im Netzwerkprojekt MAMBA46, das arbeitsuchenden
Flüchtlingen mit Wohnsitz in Münster aufenthalts-, arbeits- und sozialrechtliche Beratung
bietet. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung von Arbeitsmarktchancen und die dauerhafte
Sicherung der aufenthaltsrechtlichen Situation. Darüber hinaus bietet MAMBA allen
Organisationen, die mit Geflüchteten arbeiten, aufenthaltsrechtliche Basisschulungen an
und steht für Fragen und Anliegen aller Akteur/-innen des Arbeitsmarktes zur Verfügung.
Der Beratungsansatz ist ganzheitlich, individuell und ressourcenorientiert ausgerichtet.
Ziel ist immer, eine tragfähi ge Perspektive für die geflüchteten Menschen zu erarbeiten.
Seit 2008 konnten über 2.000 Teilnehmer/ -innen aus rund 50 verschiedenen
Herkunftsländern im Projekt beraten werden. MAMBA hat über die Jahre hinweg eine
44 Die Hürden hierfür, insbesondere an die Räumlichkeiten und das Personal für die Kinderbetreuung, sind jedoch sehr
hoch. Eine auskömmliche Finanzierung für die durchführenden Träger ist damit schwer umsetzbar.
45 Marktorientierte Beschäftigungsintegration für Asylbewerber/-innen und Asylberechtigte
46 Münsters Aktionsprogramm für Migrant/-innen und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im
Münsterland
57
Vermittlungsquote von etwa 40 Prozent. Mit einer weiteren Verlängerung der Förderung
läuft MAMBA vorerst noch bis September 2022.
2.6.7. Herausforderung der Digitalisierung angehen
Mit dem lokalen Schwerpunktthema „Digitalisierung“ verfolgt d as Jobcenter der Stadt
Münster das Ziel , sich als moderner Dienstleister und attraktiver Arbeitgeber
weiterzuentwickeln. Gleichzeitig sollen geeignete Förderangebote die Leistungs -
berechtigten fit für die digitalen Transformationsprozesse am Arbeitsmarkt und darüber
hinaus machen und somit die Integration in Besch äftigung sowie soziale Teilhabe
unterstützen.
Für das Jahr 2022 plant das Jobcenter der Stadt Münster die folgenden Angebote und
Aktivitäten:
Vermittlung digitaler Kompetenzen
In fast allen Branchen und Berufsfeldern spielen digitale Medien und Prozesse mittlerweile
eine mehr oder weniger große Rolle, Tendenz steigend. Darüber hinaus sind auch große
Teile anderer Lebensbereiche von zunehmender Digitalisierung betroffen (zum Beispiel
Bankgeschäfte, Behördenkontakte, Information und Kommunikation). Um Leistungs -
berechtigte, aber auch Mitarbeitende fit zu machen für die digitale Arbeits - und
Lebenswelt, wird das Jobcenter der Stadt Münster im Jahr 2022 entsprechende Angebote
zur Vermittlung digitaler Kompetenzen implementieren.
Technische Infrastruktur für digitale Bewerbungsprozesse
Pandemiebedingt, aber auch unabhängig von Kontaktbeschränkungen werden
Bewerbungsprozesse zunehmend digital durchgeführt. Nicht alle Leistungsberechtigten
verfügen über das notwendige technische Equipment und/oder die en tsprechenden
Kenntnisse. In den Räumen des Jobcenters und seiner Netzwerkpartner/-innen in den
Sozialräumen sollen den Leistungsberechtigten deshalb die technische Infrastruktur für
Online-Bewerbungen und Online -Vorstellungsgespräche zur Verfügung gestellt werden.
Bei Bedarf erhalten die Kund/-innen eine Anleitung und Unterstützung bei der Nutzung.
Durchführung berufskundlicher Informationsveranstaltungen
Die voranschreitende Digitalisierung verändert auch die Arbeitswelt: Branchen wandeln
sich, einige Be rufsbilder verschwinden, neue kommen hinzu, Ausbildung und
Qualifizierung müssen angepasst werden. Das Jobcenter der Stadt Münster wird sowohl
für Leistungsberechtigte als auch für Mitarbeitende entsprechende berufskundliche
Informationsveranstaltungen durchführen.
Externe digitale Serviceangebote
Das Jobcenter der Stadt Münster wird im Jahr 2022 und darüber hinaus seine externen
digitalen Serviceangebote ausweiten. Dazu gehört zum Beispiel der Ausbau von Online-
Anträgen, die Möglichkeit zur Online-Terminierung, eine Informations- und
Kommunikationsplattform für Leistungsberechtigte, Arbeitgebende und Netzwerkpartner.
In diesem Rahmen wird sich das Jobcenter an der in Planung befindlichen Sozialplattform
des Landes NRW beteiligen.
58
Interne digitale Angebote
Das Jobcenter der Stadt Münster wird im Jahr 2022 und darüber hinaus seine internen
digitalen Leistungen ausweiten. Geplant ist beispielsweise die Beschaffung einer
Informations- und Kommunikationsplattform sowie die Einführung der elektronischen Akte
in den noch nicht umgestellten Arbeitsbereichen. Die Schnittstellen zwischen den externen
und den internen digitalen Angeboten sollen so weit wie möglich ganzheitlich gedacht und
umgesetzt werden.
2.7. Vernetzung mit den Arbeitsmarktakteur/-innen
Die Herausforderungen im Jobcoaching (fehlende Qualifikationen, soziale und
persönliche Kompetenzen, schwierige Rahmenbedingungen der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten, eine Zunahme an Krankheitsbildern, insbesondere auch
psychischer Natur, die Bedarfe des Arbeitsmarktes und vieles mehr) spiegeln
gesamtgesellschaftliche Herausforderungen wider, die nicht durch das SGB 2
beziehungsweise im Jobcenter der Stadt Münster alleine gelöst werden können. Hier sind
sowohl auf übergeordneter Ebene als auch auf den Einzelfall bezogen ganzheitliche
rechtskreis- und institutionenübergreifende Ansätze notwendig. Die Kooperation mit
seinen zahlreichen Netzwerkpartner/ -innen ist für das Jobcenter der Stadt Münster
deshalb von zentraler Bedeutung, sowohl auf intrakommunale r und lokaler inklusive
sozialräumlicher Ebene als auch regional und überregional sowie interkommunal.
Wichtige Akteur/ -innen und Kooperationspartner/ -innen für das Jobcenter sind (nicht
abschließend):
Städtische Ämter und Einrichtungen, insbesondere:
◦ Amt für Schule und Weiterbildung
◦ Sozialamt
◦ Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
◦ Gesundheits- und Veterinäramt
◦ Rechts- und Ausländeramt
◦ Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
◦ Amt für Gleichstellung
◦ Kommunales Integrationszentrum
◦ Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen / Freiwilligenagentur
◦ Wirtschaftsförderung
Agentur für Arbeit Ahlen-Münster
Träger der freien Wohlfahrtshilfe und deren Einrichtungen
Familienzentren
Integrationsrat und Migrantenselbstorganisationen
Bildungsträger
Kammern und Arbeitgeberverbände
Arbeitgebende
Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen
Schulen
Bezirksregierung Münster
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
59
(Fach-)Hochschulen
Ehrenamtliche Initiativen und Vereine
Regionalagentur Münsterland
andere Kommunen bzw. Jobcenter (regional und überregional)
das Netzwerk der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Beirat des Jobcenters und die dort vertretenen Gremien und Einrichtungen
lokale Politik (insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Sprecher/-innen)
verschiedene themen - und zielgruppenbezogene Arbeitskreise und Gremien auf
lokaler, regionaler und überregionaler Ebene
Interkommunale Zusammenarbeit im Münsterland
Eine Besonderheit des Münsterlandes als Arbeitsmarktregion besteht darin, dass die
dazugehörigen Kommunen (die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie
die Stadt Münster) allesamt kommunale Jobcenter betreiben – eine Gemeinsamkeit, die
verbindet und den gegenseitigen Austausch und die Zusammenarbeit fördert. Um
Synergieeffekte zu nutzen und die „Marke Münsterland“ zu stärken, kooperieren die fünf
münsterländischen Jobcenter gemeinsam mit dem Münsterland e. V. als Netzwerkzentrale
der Region bereits seit mehreren Jahren eng miteinan der, mit zunehmender Tendenz.
Beispiele dafür sind:
regelmäßiger Austausch der Leitungsebene zur Zusammenarbeit in aktuellen Themen
regelmäßiger fachlicher Austausch
gemeinsame Pressearbeit
Minijobstudie
Münsterlandkarte (im Rahmen Bildung und Teilhabe)
Digitalisierung
2.8. Organisations- und Prozessziele
Auch im Jahr 2022 sollen die gesetzlichen Ziele und die arbeitsmarktpolitischen
Handlungsfelder durch ergänzende Organisations - und Prozessziele des Jobcenters
unterstützt werden, um eine Optimierung der internen Potenziale zu erreichen.
2.8.1. Beratung
Beratung ist ein Kernelement der Prozesse im Jobcenter und als Leistung in der
Grundsicherung für Arbeit im SGB 2 verankert. Das Beratungsverständnis und die Qualität
und Professionalität der Beratung sind zentral für die Kundenbeziehung, die
Handlungskompetenz und die Effektivität und Effizienz der beziehungsweise des
einzelnen Mitarbeitenden und in Konsequenz des gesamten Jobcenters. Über eine hohe
Beratungsqualität werden eine gute Ausschöpfung der internen Resso urcen und
Potenziale sowie eine Erhöhung der Zufriedenheit von Kund/-innen und Mitarbeitenden
erreicht.
In den letzten Jahren hat das Jobcenter der Stadt Münster verschiedene Maßnahmen zur
Steigerung der Beratungsqualität durchgeführt (zum Beispiel Schulungen zur Vermittlung
von Gesprächs- und Beratungstechniken für die Mitarbeitenden im operativen Bereich und
Mitwirkung an einem Forschungsprojekt zur „Professionalisierun g von Beratung im
60
Kontext SGB 2 “). Bislang sind diese Maßnahmen jedoch noch nicht ausr eichend
aufeinander abgestimmt und gebündelt. Hinzu kommt, dass durch den Prozess der
Digitalisierung, der durch die Coronak rise einen großen Schub erhalten hat, neue
Chancen, aber auch neue Herausforderungen für die Beratung im Jobcenter entstanden
sind (wie beispielsweise Videoberatung als alternatives Beratungssetting). Diese gilt es zu
nutzen beziehungsweise anzunehmen und über den Status als pandemiebedingte „Not-
beziehungsweise Übergangslösungen“ hinaus weiterzuentwickeln.
Das Jobcenter der Stadt Mü nster hat einen „Zukunftsprozess 2030“ eingeleitet, um sich
als professioneller und moderner Dienstleister und Arbeitgeber für die Chancen und
Herausforderungen der kommenden Jahre aufzustellen. Beratung ist ein Kernthema
dieses Zukunftsprozesses. Konkret soll für die beiden operativen Bereiche
(Leistungsgewährung sowie Markt und Integration) jeweils ein neues Beratungskonzept
erarbeitet und implementiert werden. Dies soll in einem „Bottom -up“-Prozess unter
umfassender Beteiligung der Mitarbeitenden erfolgen.
2.8.2. Kundensteuerung
Eine klar definierte und strukturierte Kundensteuerung unterstützt die operativen Prozesse
im Jobcenter. Gut aufeinander abgestimmte, effiziente und transparente
Verfahrensabläufe auf der Basis verbindlicher Servicestandards tragen dem Anspruch des
Jobcenters Rechnung, ein professioneller und moderner Dienstleister zu sein.
Wie auch in der Beratung gilt es , insbesondere vor dem Hintergrund der Digitalisierung,
bestehende Regelungen zu prüfen, aufeinander abzustimmen und weiterzuentwickeln. Im
Rahmen des Zukunftsprozesses 2030 des Jobcenters der Stadt Münster (siehe oben) soll
für die beiden operativen Bereiche (Leistungsgewährung sowie Markt und Integration) ein
Kundensteuerungskonzept erarbeitet und implementiert werden.
61
3. Budget- und Maßnahmenplanung
Nach vorläufiger Berechnung stehen dem Jobcenter der Stadt Münster für das Jahr 2022
Eingliederungsmittel in Höhe von rund 16,9 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Verteilung der Eingliederungsmittel nach Schwerpunkten ist aus der Abbildung 35
ersichtlich.
Abbildung 35: Aufteilung der Eingliederungsmittel für das Jahr 2022 nach Schwerpunkten
Quelle: Eigene Aufstellung
Der größte An teil ist demnach, wie schon 2021 , mit rund 35 Prozent für die öffentlich
geförderte Beschäftigung vorgesehen, davon entfällt weit über die Hälfte auf das
Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Paragraph 16i SGB 2). Die
zielgruppenübergreifenden und flexiblen „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung“ nehmen mit 34 Prozent ebenfalls einen sehr hohen Anteil der
Eingliederungsmittel ein. 15 Prozent sind für Maßnahmen zur Unterstützung der
Arbeitsaufnahme (zum Beispiel Eingliederungszuschuss, Einstiegsgeld und
Vermittlungsbudget) und acht Prozent für die Förderung der beruflichen Weiterbildun g
vorgesehen. Sieben Prozent entfallen auf spezielle Maßnahmen für Jüngere
(insbesondere Einstiegsqualifizierung, ausbildungsbegleitende Hilfen und die Förderung
schwer zu erreichenden junger Menschen). Jeweils ein Prozent sind für die Teilhabe von
Menschen mit Behinderung und für die Förderung von Selbständigen eingeplant.
Die detaillierte Maßnahmenplanung des Jobcenters ist in der Anlage 14 dargestellt.
35 Prozent
15 Prozent
34 Prozent
8 Prozent
7 Prozent
1 Prozent
1 Prozent
Eingliederungsmittel 2022 nach Schwerpunkten
Öffentlich geförderte
Beschäftigung
Maßnahmen zur Unterstützung
der Arbeitsaufnahme
Aktivierung und berufliche
Eingliederung
Förderung der beruflichen
Weiterbildung
Spezielle Maßnahmen für
Jüngere
Teilhabe behinderter Menschen
am Arbeitsmarkt
Förderung von Selbständigen
62
Glossar zur Grundsicherungs-und Arbeitsmarktstatistik
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung
zur beruflichen Eing liederung/ Weiterbildung (zum Beispiel
Umschulung).
Aktivierungsquote
der
Langzeitleistungsbeziehenden
(K3E2)
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in
einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung im
Berichtsmonat (Zähler) und der Zahl der
Langzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat
(Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die
Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils
als Jahresdurchschnittswert abgebildet.
Alo = Arbeitslose
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen,
dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und
sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter
arbeitslos gemeldet haben.
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum
Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen
zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen
Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den
mithelfenden Familienangehörigen.
Asu = Arbeitsuchende
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als
Arbeitnehmer suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der des
Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen
Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine
Beschäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits
eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben
oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden.
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber
keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB 2 haben.
Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz und Personen mit einem
Anspruch auf Altersrente.
BG = Bedarfsgemeinschaft
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs-
und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und
wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen
(Ehegatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber
Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen
sich differenzieren nach Regelleistungs-
Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften.
63
BM = Berichtsmonat
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt.
Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des
vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem
nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines
Monats).
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die
Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und
hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der
BRD haben.
gE = gemeinsame Einrichtung
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und
der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen
Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im
Gebiet des kommunalen Trägers.
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung,
voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder
selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten.
Integrationsquote
(K2)
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat
und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem
durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten im Vormonat und den
vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der
Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als
Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem
Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).
JDW = Jahresdurchschnittswert
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen
Berichtsmonat.
JFW = Jahresfortschrittswert
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen
Berichtsmonat.
Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25
Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen
Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In
der Basisinformation des Jobcenters wird die
Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurchschnittswert
abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-
Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch
Minderjährige, unverheiratete Kinder in
Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf durch
eigenes Einkommen decken können und daher nicht
hilfebedürftig sind.
64
LB = Leistungsberechtigte
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB 2) haben.
Leistungsberechtigte lassen sich differenzieren nach
Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen
Leistungsberechtigten.
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die
Unterkunft betreffen (zum Beispiel Kaltmiete, Neben- und
Heizkosten).
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (zum
Beispiel Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie) und
Mehrbedarfe (zum Beispiel Alleinerziehung, Schwangerschaft
und Geburt).
LZA = Langzeitarbeitslose
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind.
LZB = Langzeitleistungsbeziehende
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen
24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um
nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15.
Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden
Langzeitleistungsbeziehende ab Vollendung des 17.
Lebensjahres ausgewiesen.
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf
Monate nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses
sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.
Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in
den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der
Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner).
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst
noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder
aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl.
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind,
mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen
Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie
erhalten Sozialgeld.
NLB = Nicht Leistungsberechtigte
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.
Hierzu gehören vom Leistungsanspruch ausgeschlossene
Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch.
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften
Personen, die in einer Verantwortungs- und
Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren
65
zwischen Leistungsberechtigten und nicht
Leistungsberechtigten.
RLB = Regelleistungs-Berechtigte
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu
gehören u. a. Regelbedarfe (Arbeitslosengeld II oder
Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige
Leistungen für Unterkunft und Heizung.
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein
Regelleistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen
mit anderem Status dazugehören.
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei
Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten mit mindestens einer gültigen Sanktion
zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner).
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-
Berechtigter, dafür jedoch mindestens ein sonstiger
Leistungsberechtigter.
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die
ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören
unter anderem Zuschüsse zur Kranken- und
Pflegeversicherung, abweichend zu erbringende Leistungen
wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für
Auszubildende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe.
Veränderungsrate des
Bestands der
Langzeitleistungsbeziehenden
(K3)
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im
Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der
Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des
Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters
wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnittswert
abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-
Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).
zkT = zugelassener kommunaler Träger
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur
alleinigen Wahrnehmung (Optionskommune) – zum Beispiel
Jobcenter Münster
66
Anlage 1: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen
gesamt Frauen Männer
gesamt Ausländer Geflüchtete gesamt Ausländer Geflüchtete gesamt Ausländer Geflüchtete
ELB 13.920 5.094 2.229 6.837 2.626 1.022 7.080 2.468 1.207
unter 25 Jahren 2.569 1.034 630 1.234 472 254 1.334 562 376
25-49 Jahre 7.630 3.041 1.255 3.929 1.671 595 3.699 1.370 660
50 Jahre und älter 3.721 1.019 344 1.674 483 173 2.047 536 171
davon
Alleinerziehende 1.726 627 174 1.603 584 159 123 43 15
unter 25 Jahren 123 43 24 121 41 23 * * *
25-49 Jahre 1.460 536 136 1.372 508 125 88 28 11
50 Jahre und älter 143 48 14 110 35 11 33 13 3
Schwerbehinderte 961 184 53 403 77 20 558 107 33
unter 25 Jahren 68 16 11 31 6 4 37 10 7
25-49 Jahre 405 73 23 168 28 6 237 45 17
50 Jahre und älter 488 95 19 204 43 10 284 52 9
Erwerbstätige 3.567 1.381 572 1.638 517 127 1.929 864 445
unter 25 Jahren 392 187 117 150 49 22 242 138 95
25-49 Jahre 2.105 940 384 957 347 77 1.148 593 307
50 Jahre und älter 1.070 254 71 531 121 28 539 133 43
* Wert < 3; Differenzen der Summen ergeben sich durch eine geringe Anzahl an Leistungsberechtigten, die als divers erfasst sind. Diese werden in der Statistik nicht
gesondert ausgewiesen.
Abbildung 36: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Juni 2021, Datenstand Juni 2021
67
Anlage 2: Langzeitleistungsbeziehende (LZB) nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen
gesamt Frauen Männer
gesamt Ausländer Geflüchtete gesamt Ausländer Geflüchtete gesamt Ausländer Geflüchtete
LZB 9.334 3.489 1.632 4.871 1.918 794 4.463 1.571 838
unter 25 Jahren 1.300 523 334 629 242 146 671 281 188
25-49 Jahre 5.094 2.150 995 2.875 1.268 495 2.219 882 500
50 Jahre und älter 2.940 816 303 1.367 408 153 1.573 408 150
davon
Alleinerziehende 1.433 516 140 1.337 485 130 96 31 10
unter 25 Jahren 83 27 15 83 27 15 0 0 0
25-49 Jahre 1.222 448 113 1.154 427 105 68 21 8
50 Jahre und älter 128 41 12 100 31 10 28 10 *
Schwerbehinderte 739 137 34 307 58 13 432 79 21
unter 25 Jahren 36 9 5 14 4 * 22 5 3
25-49 Jahre 308 53 17 132 22 5 176 31 12
50 Jahre und älter 395 75 12 161 32 6 234 43 6
Erwerbstätige 2.523 950 422 1.196 374 102 1.327 576 320
unter 25 Jahren 214 98 65 85 26 12 129 72 53
25-49 Jahre 1.448 659 300 683 253 65 765 406 235
50 Jahre und älter 861 193 57 428 95 25 433 98 32
* Wert < 3; Differenzen der Summen ergeben sich durch eine geringe Anzahl an Leistungsberechtigten, die als divers erfasst sind. Diese werden in der Statistik nicht
gesondert ausgewiesen.
Abbildung 37: Langzeitleistungsbeziehende im Jobcenter der Stadt Münster nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Juni 2021, Datenstand Juni 2021
68
Anlage 3: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell©
Abbildung 38: Schaubild „Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell©“
Quelle: gfa public GmbH
69
Anlage 4: Beteiligung von Leistungsberechtigten am Planungsprozess
Zur Beteiligung von Leistungsberechtigten am Planungsprozess wurde ein Fragebogen
entwickelt, der neben der Erhebung statistischer Daten 47 zum einen die bisherigen
Erfahrungen mit Maßnahmen des Jobcenters und zum anderen die Anregungen, Ideen
und Wünsche an Förder - und Unterstützungsangebote umfasst. Dabei wurden
überwiegend geschlossene Fragen mit verschiedenen „Multiple Choice“ -Antworten
gestellt, die durch Freitexte ergänzt werden konnten.
Insgesamt wurden 1.000 Leistungsberechtigte aus allen Zielgruppen durch das Jobcenter
angeschrieben und gebeten, den Fragebogen anonym auszufüllen. 22 Prozent der
Fragebögen wurden wieder an das Jobcenter zurückgeschickt.
Erwartungsgemäß fällt der Umfang der Antworten sehr unterschiedlich aus. Von der
Möglichkeit, die geschlossenen Fragen und „Multiple Choice“ -Antworten durch Freitexte
zu ergänzen, hat nur ein geringer Teil der Kundinnen und Kunden Gebrauch gemacht.
Von den Leistungsberechtigten, die bereits eine oder mehrere Förderangebote
wahrgenommen haben, fanden rund 60 Prozent diese hilfreich. 25 Prozent beantworteten
die Frage mit „teils teils“. 15 Prozent bewerten ihre Teilnahme an einer Maßnahme als
nicht hilfreich.
Die jeweils genannten Gründe sind sehr vielfältig. Positiv bewertet wurde beispielsweise,
dass eine absolvierte Maßnahme Informationen und Wissen vermittelt hat und konkret zu
einem Berufsabschluss, einer Teilqualifikation oder zu einer Arbeitsaufnahme führte.
Mehrere Personen geben an, dass sie sich in der absolvierten Maßnahme gut und
individuell beraten, unterstützt und motiviert gefühlt haben. Weitergehend werden der
Gewinn von Tagesstruktur und sozialen Kontakten positiv empfunden. Als nicht hilfreich
wurden Maßnahmen insbesondere bewertet, weil sie als nicht ausreichend ind ividuell
empfunden wurden und die Teilnehmenden keinen Mehrgewinn für sich gesehen haben.
Einige der Antworten fallen gemischt aus. So wurde eine Maßnahme zwar als
grundsätzlich gut empfunden, bemängelt wird jedoch, dass die Arbeitslosigkeit dennoch
nicht beendet werden konnte. Ein paar Kundinnen und Kunden führen an, dass sie aus
persönlichen Gründen (gesundheitliche Probleme, Rahmenbedingungen) nicht von der
Maßnahme profitieren konnten.
Die von den Kundinnen und Kunden am häufigsten gewünschten 48 Inhalte und Themen
für Maßnahmen und Angebote sind Vermittlung in Arbeit (31 Prozent),
Informationstechnik/PC-Kenntnisse (30 Prozent), Kontakte zu Arbeitgeben den (24
Prozent), Gesundheit (20 Prozent), berufliche Orientierung (19 Prozent), berufliche
Qualifizierung (18 Prozent) sowie Unt erstützung bei Alltagsproblemen und Praktika
(jeweils 17 Prozent). Hinsichtlich der Rahmenbedingungen werden Angebote mit
Einzelberatung (36 Prozent), in Teilzeit (31 Prozent) und im Stadtteil (26 Prozent) am
häufigsten genannt.
In ergänzenden Freitextfeldern werden beispielsweise der Wunsch nach individuell
zugeschnittenen Angeboten, homogenen Lerngruppen, Informationen zu Branchen und
Arbeitgebenden sowie nach Verständnis für die Situation arbeitsloser Menschen zum
47 Geschlecht, Alter, Familienstand, Schwerbehinderung, Anzahl und Alter der Kinder.
48 Mehrfachnennungen sind möglich. Viele der Rücksendungen enthalten eine Vielzahl an angekreuzten Antworten.
70
Ausdruck gebracht. Mehrere Personen schildern, warum es ihnen aufgrund ihrer Situation
schwerfällt, eine Beschäftigung zu finden beziehungsweise auszuüben, zum Beispie l
aufgrund von Kinderbetreuung oder gesundheitlichen Einschränkungen (der Person
selbst oder Familienangehöriger).
Mehrere der Rücksendungen enthalten ein Lob für den zuständigen Jobcoach und einen
positiven Kommentar zu der Fragebogenaktion an und für sich.
In Bewertung der Rückmeldungen ist festzuhalten, dass grundsätzlich bereits alle der
benannten Themen , Inhalte und Rahmenbedingungen im Angebotsportfolio des
Jobcenters enthalten sind beziehungsweise sich über Aktivierungs - und Vermittlungs -
gutschein oder Bildungsgutschein realisieren lassen. Insbesondere sind die meisten
Angebote des Jobcenters, anders a ls die früher überwiegend vorherrschenden
„Klassenraummaßnahmen“ mit fixen Beginn - und Endterminen, mittlerweile modular mit
laufenden Einstiegsmöglichkeiten aufgebaut. Viele Angebote bieten zudem Beratung und
Unterstützung in Form eines Einzelcoachings an und können somit bestmöglich auf die
Bedarfe der Teilnehmenden eingehen.
Die Frage, inwieweit die individuellen Wünsche und Bedarfe der Kund/ -innen in der
Beratung zur Sprache kommen beziehungsweise als sinnvolle und realistische Bedarfe
auf Basis der P otenzialanalyse und der beruflichen Zielstellung eruiert und durch
entsprechende Förderangebote umgesetzt werden, lässt sich durch die anonyme
Befragung nicht ermitteln. Um der Bedeutung der Qualität von Beratung Rechnung zu
tragen, bleibt diese allerdings für das Jobcenter auch weiterhin im Fokus ( siehe hierzu
auch das Kapitel 2.8.1).
Auswertung der statistischen Angaben
Geschlecht Anzahl Anteil Alter Anzahl Anteil
männlich 101 46% U25 23 10%
weiblich 117 53% 25 - 39 77 35%
divers 2 1% 40 - 59 106 48%
60plus 14 6%
Familienstand Anzahl Anteil Schwerbehinderung Anzahl Anteil
alleinstehend 107 49% keine 175 80%
verheiratet/
in Partnerschaft 76 35% unter 50 23 10%
alleinerziehend 32 15% über 50 16 7%
keine Angabe 5 2% keine Angabe 6 3%
Kinder unter 18 Jahren Anzahl Anteil Alter jüngstes Kind Anzahl Anteil
0 101 46% bis 3 Jahre 20 9%
1 46 21% 4 - 10 Jahre 42 19%
2 31 14% älter als 10 Jahre 30 14%
3 und mehr 20 9%
keine Angabe 22 10%
Abbildung 39: Statistische Daten der Teilnehmenden an der Fragebogenaktion zum Planungsprozess des
Jobcenters; Quelle: Eigene Auswertung
71
Anlage 5: Öffentlich geförderte Beschäftigung
In Umsetzung seiner strategischen Grundausrichtung, soziale Teilhabe durch
Beschäftigung zu ermöglichen, investiert das Jobcenter der Stadt Münster bereits seit
vielen Jahren erhebliche finanzielle – inklusive personeller – Ressourcen in die
verschiedenen Instrumente und Projekte öffentlich geförderter Beschäftigung (ögB).
Öffentlich geförderte Beschäftigung unterstützt Menschen, die seit vielen Jahren arbeitslos
sind beziehungsweise Grundsicherungsleistungen nach dem SGB 2 erhalten, eine
Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Seit Anfang 2019 liegt der Fokus
dabei auf den Instrumenten des Teilhabechancengesetzes, dem modifizierten Paragraph
16e SGB 2 (Förderung von Langzeitarbeitslosen) und dem neu eingeführten Paragraph
16i SGB 2 (Teilhabe am Arbeitsmarkt) für Langzeitleistungsbeziehende. Charakteristisch
für beide Instrumente sind ein hoher Lohnkostenzuschuss über mehrere Jahre hinweg für
Arbeitgebende sowie eine ganzheitlich beschäftigungsbegleitende Unterstützung und
Qualifizierungsmöglichkeiten für die Arbeitnehmenden.
Die Auswirkungen der Coronapandemie sind auch im Bereich der öffentlich geförderten
Beschäftigung spürbar: Zum einen sank die Arbeitskräftenachfrage in bestimmten
Wirtschaftssegmenten, die für Langzeitarbeitslose einen E instieg in den Arbeitsmarkt
bieten (zum Beispiel in der Reinigungsbranche und im Verkauf im Non -Food-Bereich).
Zum anderen stieg der „Konkurrenzkampf“ mit anderen Arbeitslosen um potenzielle
Helfer/-innen-Stellen.
Eine weitere Hürde stellen die pandemiebed ingten physischen Kontaktbeschränkungen
dar: Persönliche Kennlerngespräche, Probepraktika im Vorfeld, all dies konnte zeitweise
gar nicht und kann auch mittlerweile nur mit Einschränkungen stattfinden. Dies hat zur
Folge, dass potenzielle Bewerber/ -innen s eltener zu passgenauen Stellen und
Arbeitgebenden finden.
Vor diesem Hintergrund ist es beachtlich, dass im Jahr 2021 bis Ende Oktober elf
Personen in Beschäftigungsverhältnisse nach Paragraph 16e SGB 2 und 51 Personen in
Beschäftigungsverhältnisse nach Pa ragraph 16i SGB 2 eingemündet sind. Weitere fünf
Personen haben ein öffentlich gefördertes Beschäftigungsverhältnis mit kommunaler
Förderung49 aufgenommen, davon eine nach dem Modell des Paragraphen 16e SGB 2
und vier nach Paragraph 16i SGB 2. Damit sind vo m 01.01.2019 bis zum 31.12.2021
insgesamt 347 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ein öffen tlich gefördertes
Beschäftigungsverhältnis eingemündet (siehe Abbildung 40 ). Weitere fünf
Beschäftigungsverhältnisse sind bereits vereinbart, das heißt, die Arbeit sverträge sind
schon abgeschlossen oder werden in Kürze unterzeichnet.
49 Die kommunalen Mittel werden für Leistungsberechtigte herangezogen, die die formellen Fördervoraussetzungen nicht
erfüllen, aber förderungswürdig im grundsätzlichen Sinne der ögB-Instrumente sind. Insbesondere sollen gezielt (Allein-)
Erziehende, Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen mit Migrationsvorgeschichte (besonders Geflüchtete)
durch ögB in ihrer sozialen Teilhabe gestärkt werden und eine berufliche Perspektive erhalten. Für die kommunalen Fälle
werden die gleichen Modalitäten angewandt wie für die Fälle, die aus dem Eingliederungstitel finanziert werden.
72
Einmündungen
(Stand 31.10.2021) 2019 2020 2021
gesamt
Paragraph 16e SGB 2 25 19 11 55
Paragraph 16e SGB 2 kommunale Mittel 10 0 1 11
Paragraph 16i SGB 2 120 85 51 256
Paragraph 16i SGB 2 kommunale Mittel 15 6 4 25
Gesamt 170 110 67 347
Abbildung 40: Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz vom 01.01.2019 bis zum 31.10.2021 nach Förderart
Quelle: Eigene Auswertung
In 122 Fällen sind die Förderungen am Stichtag 31.10 .2021 bereits beendet, entweder
regulär mit Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages, aber auch durch Übergang in eine
ungeförderte Beschäftigung oder vorzeitig durch Abbruch. Die Abbrüche sind dabei
sowohl arbeitgeber- als auch arbeitnehmerseitig aus verschiedenen Gründen erfolgt, wie
zum Beispiel die Verschlechterung gesundheitlicher Probleme, neue persönliche
Rahmenbedingungen oder Konflikte zwischen Arbeitgeber/ -in und Arbeitnehmer/ -in, die
sich auch durch intensive Bemühungen des gesetzlich vorgeschriebene n
beschäftigungsbegleitenden Coachings nicht ausräumen ließen.
Stand 31.10.2021 befanden sich insgesamt 225 Personen in einer Beschäftigung nach
dem Teilhabechancengesetz (siehe Abbildung 41).
Einmün--
dungen
Beendete
Förderungen
Besetzungs-
stand
Paragraph 16e SGB 2 55 27 28
Paragraph 16e SGB 2 kommunale Mittel 11 5 6
Paragraph 16i SGB 2 256 83 173
Paragraph 16i SGB 2 kommunale Mittel 25 7 18
gesamt 347 122 225
Abbildung 41 : Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz bis zum 31.10.2021: Einmündungen, beendete
Förderungen und Besetzungsstand; Quelle: Eigene Auswertung
Knapp 78 Prozent aller Teilnehmenden sind Männer und 22 Prozent Frauen. Durch den
Einsatz der kommunalen Mittel soll insbesondere die Teilnahme von (Allein-) Erziehenden
an öffentlich geförderter Beschäftigung umgesetzt werden. Gleichwohl ist diese Zielgruppe
durch die Kinderbetreuung besonders stark familiär gebunden und steht dem Arbeitsmarkt
nur eingeschränkt zur Verfügung. Dies hat sich 2020 und 2021 insbesondere im Lockdown
durch „Home-Schooling“ und Kinderbetreuung zu Hause verstärkt.
48 Prozent der öffentlich geförderten Beschäftigten sind 50 Jah re und älter (si ehe
Abbildung 42).
Paragraphen 16e + 16i SGB 2 gesamt gesamt
in Prozent
Frauen
in Prozent
Männer
in Prozent
gesamt 100 22 78
unter 50 Jahre 52 12 40
50-59 Jahre 38 8 30
60 Jahre und älter 10 2 8
Abbildung 42: Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz bis zum 31.10.2021 nach Alter und Geschlecht
Quelle: Eigene Auswertung
73
Beschäftigungen nach Paragraph 16i SGB 2 (max imal 5 Jahre Förderung) kann der
Arbeitgebende einmalig befristen, zum Beispiel zunächst für ein Jahr. Fast ein Viertel der
Förderungen nach Paragraph 16i SGB 2 wird auf der Grundlage eines unbefristeten
Arbeitsvertrags bewilligt. Dies schafft für die Teilnehmenden eine gute Ausgangslage für
einen Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Vor allem in privatwirtschaftlichen
Betrieben werden viele Teilnehmende direkt unbefris tet eingestellt . 43 Prozent der
Teilnehmenden verfügen über einen Arbeitsvertrag, der bis zu 24 Monaten befristet ist und
rund ein Fünftel verfügt über einen befristeten Arbeitsvertrag mit einer Dauer von
mindestens 49 Monaten (siehe Abbildung 43).
Arbeitsverträge Paragraph 16i SGB 2 nach Dauer Anteil in Prozent
unbefristet 23
befristet bis 24 Monate 43
befristet 25 - 48 Monate 14
befristet 49 - 60 Monate 21
Abbildung 43: Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz bis zum 31.10.2021 nach Dauer des Arbeitsvertrags
Quelle: Eigene Auswertung
Ein Blick auf die Auswertung nach Arbeitgebertypen 50 zeigt, dass bei den Förderungen
nach Paragraphen 16e SGB 2 die meisten Personen (76 Prozent) in eine Beschäftigung
in der Privatwirtschaft eingemündet sind. Bei den Förderfällen nach Paragraph 16i SGB 2
sind die An teile der Beschäftigungen mit jeweils rund 40 Prozent fast gleich auf die
Privatwirtschaft und den gemeinnützigen Sekto r aufgeteilt (siehe Abbildung 44 ). Diese
Verteilung entspricht den Fördervoraussetzungen und –konditionen der beiden
Instrumente: die Förderung von Langzeitarbeitslosen nach Paragraph 16e SGB 2 richtet
sich an Personen, die relativ betrachtet arbeitsmarktnäher sind als die Zielgruppe des
Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Paragraph 16i SGB 2).
Privatwirtschaft
Anteil in Prozent
Gemeinnützige
Einrichtung
Anteil in Prozent
Öffentliche Hand
Anteil in Prozent
Paragraph 16e SGB 2 76 15 9
Paragraph 16i SGB 2 40 41 19
Abbildung 44: Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz bis zum 31.10.2021 nach Arbeitgebertyp
Quelle: Eigene Auswertung
Die öffentlich geförderten Beschäftigungen verteilen sich auf diverse Einsatzfelder. Allen
Beschäftigungen ist gemein, dass sie aufgrund der relativ großen Arbeitsmarktferne der
Arbeitnehmenden zunächst im Helferbereich und für unterstützende Tätigkeiten
angesiedelt sind. Fachkräfte werden durch öffentlich geförderte Beschäftigung nicht
substituiert, sondern entlastet. Knapp 17 Prozent aller Teilnehmenden arbeiten im Büro,
zum Beispiel als Assistenzkraft für das Einscannen oder Kopieren von Dokumenten. Rund
50 Die Arbeitgebenden werden hinsichtlich ihrer Rechtsnorm klassifiziert: Als „gemeinnützig“ gelten eingetragene Vereine,
gGmbH, gAG, Stiftungen und freie Wohlfahrtsverbände. Zur „öffentlichen Hand“ zählen Kommunalverbände und Anstalten
öffentlichen Rechts. Als „privatwirtschaftlich“ gelten alle anderen Arbeitgebenden.
74
15 Prozent sind im Garten - und Landschaftsbau tätig und helfen zum Beispiel in der
Grünflächenpflege mit.
Ziel ist, die Beschäftigten durch zunehmende Einarbeitung, Förderung der
Eigenverantwortung sowie tätigkeitsbezogene Qua lifizierung zu einer Fachkraft zu
entwickeln und nachhaltig in ungeförderte Beschäftigung zu integrieren.
Das Teilhabechancengesetz hat sich in der Corona-Pandemie bewährt. Durch die flexible
Ausgestaltung der Förderinstrumente sowie durch die ganzheitlic h beschäftigungs -
begleitende Betreuung konnten öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse erhalten
und stabilisiert werden. Damit erhalten Menschen, die langzeitarbeitslose sind
beziehungsweise seit vielen Jahren Grundsicherungsleistungen nach dem SG B 2
beziehen, eine reelle Perspektive für den allgemeinen, ungeförderten Arbeitsmarkt.
75
Anlage 6: Mobiles Fallclearing Ü25
Im Jobcenter der Stadt Münster fallen immer wieder erwerbsfähige Leistungsberechtigte
auf, die unzureichend am Beratungsprozess mitwirken und in der Regel in verschiedenen
Lebensbereichen einen intensiven Förder - und Unterstützungsbedarf haben. Oftmals
verfestigen sich die individuellen Probleme, Beratungs- und Förderangebote werden nicht
genutzt und der Abstand zur Arbeitswelt wird immer größer. Das mobile Fallclearing ist ein
Angebot für genau diese Zielgruppe. Es beinhaltet drei Module, in denen die
Teilnehmenden ihre Mitwirkung in der Fallsteuerung des Jobcenters wieder aktiv
aufnehmen und zugleich eine passgenaue und zielgerichte te Unterstützung bei
Problemlagen erhalten, die einer sozialen und beruflichen Integration im Wege stehen.
Für das Modul 1 werden Leistungsberechtigte, deren Mitwirkung in der Fallsteuerung zu
stärken ist, für drei Monate vom zuständigen Jobcoach zugewiese n. Es besteht kein
aktiver Kontakt zum Jobcoach. Das Ziel in diesem Modul ist erreicht, wenn die
beziehungsweise der Leistungsberechtigte wieder Kontakt zum zuständigen Jobcoach
aufnimmt. Außerdem werden beispielsweise Herausforderungen wie Überschuldung,
Probleme im Umgang mit Behörden oder gesundheitliche Beschwerden, wie
beispielsweise Depressionen oder Angststörungen, thematisiert und die ersten Schritte
zur Verbesserung der individuellen Situation gemeinsam gegangen.
Am M odul 2 können Leistungsberechti gte teilnehmen, die U nterstützungsbedarfe in
mindestens einem der Ressourcenbereiche lebenspraktische Kompetenzen, Mitwirkung
in der Fallsteuerung, Verbesserung der Rahmenbedingungen und/oder des
Sozialverhaltens haben. Um diese Ziele zu erreichen, werden die Schlüsselkompetenzen
(Handlungs-, Selbst-, Methoden- und Sozialkompetenzen) trainiert. Die Teilnehmenden
erhalten eine begleitende Unterstützung durch erfahrenes sozialpädagogisches Personal
in Themen wie beispielsweise Hilfeplanung, soziale und persönliche Fragen, Fragen rund
um das Arbeitslosengeld 2, Bewältigung von finanziellen Schwierigkeiten,
Herausforderungen mit Behörden und Ämtern, Begleitung von Behördengängen,
berufliche Orientierung, Abbau von Vermittlungshemmnissen, Stellensuche oder
Bewerbungstraining. Die Teilnahme war erfolgreich, wenn beispielsweise das
Selbstwertgefühl der Leistungsberechtigten gestärkt, Ressourcen für die Erfüllung
beruflicher und privater Pläne gefördert oder eine persönliche Weiterentwicklung
stattgefunden hat. Die Teilnahme am Modul 2 ist im Regelfall für 12 Monate vorgesehen.
Das Modul 3 richtet sich an Leistungsberechtigte, die das Modul 2 erfolgreich
abgeschlossen haben und weiterhin einen Beratungsbedarf sehen. Dafür können sie in
sechs Monaten bis zu fünf Einzelcoaching-Termine wahrnehmen. In diesen Terminen wird
unter anderem an den Zielen nachhaltige Bewerbungsstrategien, individueller und
konstruktiver Umgang mit Krisen und persönliche sowie berufliche Festigung gearbeitet.
Im laufenden Projektzeitraum vom 01.11.2020 bis zum 31.05.2021 wurden insgesamt 170
Personen für diese Module angemeldet. Davon sind rund zwei Drittel männlich und ein
Drittel weiblich. Rund 62 Prozent haben eine Migrationsvorgeschichte . Die meisten der
Teilnehmenden (rund 60 Prozent) sind im Alter von 25 bis 34 Jahren (siehe Abbildung 45).
76
Anteil in Prozent
Frauen 34,1
Männer 65,9
Mit Migrationsvorgeschichte 61,7
25- bis 34-Jährige 52,9
35- bis 44-Jährige 23,5
45- bis 54-Jährige 17,1
über 55-Jährige 6,5
Abbildung 45: Teilnehmende nach Geschlecht, Migrationsvorgeschichte und Alter
Quelle: Auswertung des Trägers
Von den 170 Teilnehmenden waren 115 Anmeldungen für das Modul 1 und 55 für das
Modul 2. Von den 55 Teilnehmenden im Modul 2 waren 22 zuvor im Modul 1.
Anmeldungen für Modul 3 sind erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Zu 83
Prozent der angemeldeten Teilnehmenden, die das Mo dul 1 im Betrachtungszeitraum
beendet haben, konnte ein Erstkontakt hergestellt werden und bei rund 78 Prozent konnte
eine Rückführung zum Jobcenter erreicht werden. Aussagekräftige Ergebnisse aus Modul
2 lagen zum Auswertungszeitpunkt noch nicht vor.
77
Anlage 7: 10.000 Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen
Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
78
Anlage 8: Job-Brücke
Die „Job-Brücke“ ist ein niedrigschwellig ausgerichtetes, tagesstrukturierendes Angebot,
das Menschen im SGB 2 -Bezug mit besonders hohen Integrationshemmnissen aktiviert
und unterstützt. Es richtet sich insbesondere an wohnungslose und von
Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, bei denen andere Angebote und Instrumente der
Integration, wie Qualifizierungsmaßnahmen oder Arbeitsgelegenheiten, aktuell (noch)
nicht greifen oder keine Entwicklungsperspektiven bieten können. Die „Job-Brücke“ hilft
arbeitsmarktfernen Menschen in schwierigen Lebenssituationen, Barrieren
(gesundheitliche und ps ychische Problematiken, Substanzmissbrauch, Süchte und so
weiter) abzubauen und unterstützt sie bei der Heranführung an den Ausbildungs - und
Arbeitsmarkt, damit sie langfristig ihren Lebensalltag besser bewältigen, eine berufliche
Perspektive entwickeln sowie soziale Teilhabe erfahren können.
Ziel der „Job-Brücke“ ist die Erhöhung der Handlungskompetenz der Zielgruppe bezüglich
ihrer Chance auf eine gesellschaftliche und berufliche Integration und die Entwicklung
realistischer Zukunftsperspektiven. Dabei gilt es zunächst den Ist-Zustand zu eruieren, um
folgend eine gemeinsame Handlungsstrategie zu entwickeln. Schulische, berufliche,
soziale und mitunter sprachliche Kenntnisse und Fähigkeiten sind zu ermitteln und in
Bezug auf die basalen Anforderungen des Arbeitsmarktes (wieder) zu entwickeln.
Insgesamt fördert die Maßnahme persönliche, soziale und lebenspraktische
Kompetenzen sowie arbeitsmarktintegrative Aktivitäten und trägt damit zu einer
Grundstabilität der Einzelnen bei.
Die Teilnehmenden werden so z unächst über eine tagesstrukturierende Maßnahme an
einen (Arbeits-)Alltag herangeführt und erhalten dabei eine engmaschige Betreuung durch
Arbeitsanleiter/-innen und Sozialpädagog/-innen. Viele der Teilnehmenden gehen, nach
zum Teil langer Zeit, erstmals wieder einer geregelten Tätigkeit nach. Soziale Fertigkeiten
und arbeitsmarktkompatible Grundkompetenzen müssen zunächst neu erlernt und
verinnerlicht werden . Dadurch werden idealerweise die Chancen zur Teilhabe am
Arbeitsleben erhöht. Durch langsam wachse nde Anforderungen der Arbeitsaufgaben
nähern sich die Teilnehmenden den realen Arbeitsbedingungen an.
In dem Projekt erfolgt ein Einsatz in der Holzwerkstatt, den Bereichen Garten - und
Landschaftsbau sowie in der Grabpflege. All diese Tätigkeiten werden de n Präferenzen
und Stärken der Teilnehmenden individuell angepasst, so dass eine möglichst
selbstständige und kreative Entwicklung gefördert wird. Bei entsprechender Eignung kann
der Einsatz auf weitere Arbeitsbereiche erweitert werden. Die intensive Anleitung bei der
Durchführung der sinnstiftenden Tätigkeiten fördert und fordert hierbei das Erlernen und
die Implementierung neuer beziehungsweise die Auffrischung alter handwerklicher sowie
arbeits- und alltagsorganisatorischer Fähigkeiten.
Bei der sozialpäd agogischen Betreuung findet eine besondere Berücksichtigung der
Themen Sucht, Gewalt , S chulden und Gesundheit statt. Wesentlicher Bestandteil der
Arbeit ist die Unterstützung bei Fragen rund um das Thema Wohnen. Für diese
Beratungseinheiten werden sowohl interne als auch externe Fachkräfte hinzugezogen.
Die Maßnahme kann bis zu 15 Teilnehmende aufnehmen. Die Maßnahmendauer beträgt
in der Regel zwölf Monate, eine Verlängerung ist jedoch in Abs prache mit der/dem
Teilnehmenden und dem Jobcenter möglich.
79
Im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 wurden in der Job-Brücke kumuliert 16
Teilnehmende betreut. Insgesamt sind sechs Neuaufnahmen und sieben Austritte zu
verzeichnen, davon unter anderem auch Vermittlungen in Arbeitsgelegenheiten und in
andere Betreuungsmaßnahmen.
In den Jahren 2015 bis 30.06.2021 wurden kumuliert 118 Teilnehmende in der Job-Brücke
betreut, davon sind 116 Männer und zwei Frauen. 34 der Teilnehmenden haben eine
Migrationsvorgeschichte und sechs eine Schwerbehinderung. Die größte Altersgruppe
stellen die Teilnehmenden von 26 bis 35 Jahren mit 37 Personen (siehe Abbildung 46).
Anzahl
Frauen 2
Männer 116
mit Migrationsvorgeschichte 34
mit Schwerbehinderung 6
bis 25 Jahre 7
26-35 Jahre 32
36-45 Jahre 37
46-55 Jahre 29
55+ Jahre 13
Abbildung 46: Teilnehmende nach Geschlecht, Migrationsvorgeschichte, Schwerbehinderung und Alter
Quelle: Auswertung des Trägers
Immerhin neun Teilnehmenden konnten in eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung vermittelt werden. 20 Personen sind in eine Arbeitsgelegenheit und fünf in
eine andere Betreuungsmaßnahme eingemündet. 15 Teilnehmende haben die
Maßnahme aus Gründen wie Krankheit, Umzug oder Inhaftierung beendet, 44 Personen
haben die Maßnahme abgebrochen und 26 haben sie regu lär, jedoch ohne direkte
Anschlussperspektive beendet (siehe Abbildung 47).
Austrittsgründe Anzahl
Vermittlungen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 9
Vermittlungen in eine Arbeitsgelegenheit 20
Vermittlungen in eine andere Betreuungsmaßnahme 5
Sonstiger Verbleib wie bspw. Krankheit, Inhaftierung oder Umzug 15
Abbrüche 44
Reguläre Austritte 26
Abbildung 47: Teilnehmende nach Austrittsgründen
Quelle: Auswertung des Trägers
Das erste Halbjahr 2021 war auch für die Arbeit der Job -Brücke von den Auswirkungen
der Corona -Pandemie geprägt. Bis zum 25.05.2021 konnte der tagesstrukturierende
Anteil in der Maßnahme nicht in Präsenz stattfinden. Die sozialpädagogische Betreuung
der Teilnehmenden wurde über Hausbesuche, Telefonate oder Einzeltreffen außerhalb
des Maßnahmenstandorts sichergestellt. Somit konnten alle Hilfen aufrechterhalten und
durchgehend angeboten werden. Seit Ende Mai wurde die Maßnahme unter
Berücksichtigung der allg emein gültigen Hygieneregeln und beispielsweise festen
Arbeitsplätzen für die Teilnehmenden wieder durchgehend in Präsenz durchgeführt.
80
Anlage 9: Schulabschluss Plus
Das Förderangebot „Schulabschluss Plus“ richtet sich an junge Menschen zwischen 18
und 26 Jahren, die in der Maßnahme ihren H auptschulabschluss (Klasse 9/10A )
nachholen und sich auf eine Ausbildung beziehungsweise den Berufseinstieg vorbereiten
möchten. Schulabschluss Plus ist ein Lehrgang nach Paragraph 6 Weiterbildungsgesetz51.
Die Teilnehmenden erhalten in 11 Monaten Laufzeit Unterricht in den Fächern Deutsch,
Mathematik, Englisch, Biologie, Wirtschaft und Geschichte/Politik. Sie absolvieren eine
Abschlussprüfung beim Träger mit Aufgaben aus der zentralen Prüfungsdatenbank der
Landesvolkshochschule. Im Anschluss werden die noch unversorgten Teilnehmenden für
einen weiteren Monat nachbetreut.
Um eine stabile Teilnahme zu gewährleisten und bei Krisen Unterstützung zu erhalten,
werden die Teilnehmenden durch ein intensives sozialpädagogisches Coaching begleitet.
Außerdem werden in regelmäßigen berufsorientierenden Einheiten Bewerbungen erstellt,
Vorstellungsgespräche geübt und Praktikums- und Ausbildungsstellen gesucht. Während
des Maßnahmenverlaufs absolvieren die Teilnehmenden zwei betrieblich e Praktika von
jeweils zwei Wochen. Ergänzend werden Themen rund um die Bewältigung des Berufs -
und Lebensalltags behandelt (zum Beispiel mentale Gesundheit, Schuldenprävention,
meine erste Wohnung, Arbeitsschutz)
Die Voraussetzung für eine Teilnahme an Schulabschluss Plus ist, neben dem Bezug von
Arbeitslosengeld 2, ein schulisches Leistungsniveau, das mindestens der 8. Klasse
Hauptschule entspricht.
Am Maßnahmendurchgang vom 01.09.2020 bis 31.08.2021 haben insgesamt 21 junge
Menschen teilgenommen52. Davon waren acht Teilnehmende weiblich und 13 männlich.
Drei Teilnehmenden haben eine ausländische Staatsangehörigkeit (siehe Abbildung 48).
Anzahl
Frauen 8
Männer 13
ausländische Staatsangehörigkeit 3
Abbildung 48: Teilnehmende nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit
Quelle: Auswertung des Trägers
10 Teilnehmende konnten den Hauptschulabschluss Klasse 10A und zwei Teilnehmende
den Hauptschulabschluss Klasse 9 erwerben. Eine Person hat die Prüfung nicht
bestanden und eine Person konnte nicht zur Prüfung zugelassen werden. Sieben
Teilnehmende haben die Maßnahme abgebrochen und sind nicht zur Prüfung angetreten
(siehe Abbildung 49).
51 Einrichtungen der Weiterbildung haben das Recht, staatliche Prüfungen durchzuführen, wenn die vorbereitenden
Lehrgänge den entsprechenden staatlichen Bildungsgängen gleichwertig sind. Dies gilt insbesondere für Prüfungen zum
nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen.
52 Davon hat das Amt für Schule und Weiterbildung einen Einzelplatz gefördert.
81
Anzahl
Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10A 10
Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 19 2
Prüfung nicht bestanden 1
Nicht zur Prüfung zugelassen 1
Abbruch der Maßnahme 7
Abbildung 49: Teilnehmende nach Abschluss der Maßnahme
Quelle: Auswertung des Trägers
Die Gründe, weshalb Teilnehmende den Lehrgang vorzeitig abbrechen oder am Ende die
Prüfung nicht bestehen, sind vielfältig ; oftmals kommen bei einer Pers on mehrere
Problemlagen zusammen, wie zum Beispiel psychische Beeinträchtigungen,
Drogenkonsum und familiäre Probleme . Das begleitende sozialpädagogische Coaching
kann diese Probleme und Hemmnisse nicht in allen Fällen auffangen. Bei den
Abbrechenden dieses Maßnahmedurchgangs war eine deutliche Überforderung zu
erkennen. Aufgrund ihrer diversen Problemlagen waren sie nicht in der Lage, den
fordernden Alltag einer schulischen Maßnahme mit täglicher Teilnahme und (bei den
meisten) der Konfrontation mit schulischen Defiziten über einen längeren Zeitraum zu
bewältigen.
Direkt im Anschluss an die erfolgreiche Teilnahme der 12 Absolvent/-innen, die den
Abschluss Klasse 9 oder 10A erlangt haben, hat sich folgendes Bild für deren Verbleib
ergeben (siehe Abbildung 50):
Anzahl
Betriebliche/schulische Ausbildung 4
Weiterführender Schulbesuch 1
Freiwilliges soziales Jahr 3
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 1
Elternzeit 1
Weiter ausbildungsuchend 2
Abbildung 50: Verbleib der erfolgreichen Absolvent/-innen
Quelle: Auswertung des Trägers
Vier Teilnehmende habe eine betriebliche oder schulische Ausbildung aufgenommen. Ein
Jugendlicher hat sich für einen weit erführenden Schulbesuch entschieden und drei
Teilnehmende absolvieren ein freiwilliges soziales Jahr . Eine Person hat eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, eine weitere ist in Elternzeit
gegangen. Zwei Teilnehmende waren zunächst noch ausbildungsuchend und wurden im
Rahmen der Nachbetreuung weiter im Bewerbungsprozess für einen Ausbildungsplatz
begleitet.
Während des Lockdowns Ende 2020/Anfang 2021 wurde durch den Maßnahmeträger ein
Konzept für alternative, digitale Lern- und Beratungsformen erstellt und umgesetzt. Dafür
wurden allen Teilnehmenden Tablets zur Verfügung gestellt.
82
Anlage 10: Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“
"Kein Abschluss ohne Anschluss" (KAoA) – mit diesem Ziel gestaltet das Land Nordrhein-
Westfalen den Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium. Das landesweite
Übergangssystem stellt sicher, dass Jugendliche frühzeitig bei der beruflichen
Orientierung, bei der Berufswahl und beim Eintritt in Ausbildung oder Studium
Unterstützung erhalten. Ziel ist es, allen jungen Menschen nach der Schule möglichst
rasch eine Anschlussperspektive für Berufsausbildung oder Studium zu eröffnen und
durch eine effektive Koordinierung unnötige Warteschleifen zu vermeiden. Jugendliche
und ihre Eltern werden dabei auf dem Weg in die Berufswelt nachhaltig unterstützt.
Eine nennenswerte Anzahl von Schulabsolvent /-innen im Arbeitslosengeld 2 -Bezug
verfügt nicht über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen, um nach
Beendigung ihrer Schulzeit in eine Ausbildung einzumünden oder an einer
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilzunehmen. Damit mehr Jugendliche die
Schule ausbildungsreif verlassen und ihr Übergang von der Schule in den Beruf
reibungsloser erfolgt, wurde im Jobcenter der Stadt Münster für diese Zi elgruppe eine
Schülerinnenbetreuung initiiert.
Ihr Ziel ist es, Schüler/ -innen im Übergangsprozess von der Schule in den Beruf optimal
zu fördern und nachhaltige und bestmögliche berufliche Perspektiven aufzuzeigen. Der
Fokus der Schüler/ -innenbetreuung li egt auf der Zielgruppe der benachteiligten
Jugendlichen. Dabei werden die KAoA-Standardelemente und Angebote nach Möglichkeit
berücksichtigt, insbesondere die Aussagen der Potenzialanalyse, aus dem
Berufswahlpass und der Anschlussvereinbarung.
Im Rahmen d er weiteren Umsetzung der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne
Anschluss“ wurde in Münster zum 01.07.2020 das operative Netzwerk „Übergang
Schule/Beruf“ gegründet. Es besteht aus Vertreter/ -innen des Amts für Schule und
Weiterbildung und des Jobcenters de r Stadt Münster, der Agentur für Arbeit Ahlen -
Münster, der Handwerkskammer Münster, der Kreishandwerkerschaft Münster sowie der
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen. Anlassbezogen arbeiten auch weitere
Akteur/-innen im operativen Netzwerk mit, wie zum Beispiel die Schulbehörde.
Das Netzwerk soll einen engeren Austausch zwischen den Partner/-innen, die im Bereich
Übergang Schule/Beruf tätig sind, gewährleisten. Es hat sich ausdrücklich operative
Austausch- und Planungsaufgaben gesetzt und arbeitet ergänzend zum
beschlussfassenden KAoA-Steuergremium arbeiten.
Neben regelmäßigen Netzwerktreffen finden bedarfsbezogen Austausch und
Zusammenarbeit der Netzwerkpartner/-innen statt.
83
Anlage 11: Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen – kooperativ
Die Maßnahme „Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen – kooperatives
Modell“ (BaE kooperativ) richtet sich an junge Menschen, die ihre Schulpflicht erfüllt haben
und Unterstützung bei der Suche und Aufnahme eines betrieblichen Au sbildungsplatzes
benötigen. Die Teilnehmenden münden beim Träger in die von ihnen gewählte Ausbildung
ein und absolvieren den praktischen Teil der Ausbildung in einem Kooperationsbetrieb.
Ziel ist ein erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung mit Übergang in die
Erwerbstätigkeit.
Die Auszubildenden erhalten die fachpraktische Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsbetrieb und besuchen die Berufsschule. Der Bildungsträger unterstützt und
begleitet die Auszubildenden während der Ausbildung durch sozialpädagogische
Fachkräfte. Lehrkräfte des Trägers ergänzen die individuelle Förderung durch
fachtheoretischen Stütz- und Förderunterricht.
Um eine Verdrängung regulärer Ausbildungsplätze durch die BaE im kooperativen Modell
zu vermeiden, müssen die Kooperationsbetriebe die grundsätzliche Bereitschaft erklären,
ihre üblichen Ausbildungskapazitäten nicht zu reduzieren und den jungen Menschen nach
dem ersten Ausbildungsjahr in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis zu übernehmen.
Sollten in der auszubildenden Person Gründe vorliegen, die einen erfolgreichen Abschluss
der Ausbildung im Rahmen der regulären Ausbildung gefährden, kann der Wechsel auch
zu einem späteren Zeitpunkt, in der Regel nach der Zwischenprüfung, erfolgen. Auch ein
Verbleib in der Maßnahme bis zum Ende der Ausbildung ist möglich.
Die Ausbildungsvergütung orientiert sich an dem Vergütungsanspruch und der
Mindestvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und wird durch den
Bildungsträger als Ausbildungsbetrieb ausgezahlt.
Von den 37 Teilnehmenden, die 2018 und 2019 in die Maßnahme eingemündet sind,
konnten 25 Personen in eine Kooperation vermittelt werden. Acht Prozent der
Teilnehmenden sind weiblich, 72 Prozent haben eine ausländische Staatsangehörigkeit,
Von den 2018 und 2019 eingem ündeten Teilnehmenden sind aktuell noch acht in der
Maßnahme. Zwei Teilnehmende haben ihre Ausbildung erfolgreich innerhalb der BaE
kooperativ beendet. Vier Teilnehmende wurden vom Kooperationsbetrieb in Ausbildung
übernommen, zwei weitere haben die BaE ko op zugunsten einer nichtgeförderten
regulären Ausbildung verlassen. Neun Teilnehmende haben die Ausbildung aus
persönlichen Gründen, Krankheit, Aufnahme von Arbeit oder Besuch einer Schule
vorzeitig beendet (siehe Abbildungen 51 und 52).
84
Abbildung 51: Einmündungen in BaE kooperativ in den Jahren 2018 und 2019
Quelle: Auswertung des Trägers
Abbildung 52: Verbleib der Teilnehmenden in BaE kooperativ (Einmündung in den Jahren 2018 und 2019)
Quelle: Auswertung des Trägers
Teilnehmende in
Kooperation:
25
persönliche
Gründe:
6
Krankheit:
4
Schule:
1
Aufnahme von
Arbeit
1
Ausscheiden
innerhalb der
Probezeit:
12
37 Teilnehmende
im Maßnahmedurchlauf 2018/2019
Teilnehmer:innen in Kooperation Auscheiden innerhalb der Probezeit
persönliche Gründe Krankheit
Schule Aufnahme von Arbeit
8
2
4
2
1
3
3
2
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9
aktuell noch in Kooperationsausbildung
erfolgreicher Abschluss der Ausbildung in BaE
koop
Übergang in reguläres Ausbildungsverhältnis im
Kooperationsbetrieb
Wechsel in eine reguläre Ausbildung
Wechsel in Schule
Vermittlung in Arbeit
Ausscheiden aufgrund von Krankheit
Ausscheiden aus persönlichen Gründen
Verbleib der 25 Teilnehmenden im Maßnahmenverlauf
85
Anlage 12: „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerziehende“
Wenig Zeit, die Koordination von Beruf und Kind sowie andere Belastungen –
Alleinerziehende sind oftmals mit vielen Herausforderungen konfrontiert, die es
erschweren, eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen. Um ihnen den W eg in die
Berufstätigkeit zu ebnen, gibt es im Perspektivzentrum, dem hausinternen Bildungsträger
des Jobcenters der Stadt Münster , seit November 2020 das Modellprojekt „Jetzt ich! –
Impulse für Alleinerziehende“. In wöchentlichen Einzelgesprächen erhalten
alleinerziehende Leistungsberechtigte Beratung und Unterstützung. Hauptziel ist dabei,
eine Stabilisierung der Lebenssituation für eine berufliche Perspektive zu schaffen.
So individuell die Ausgangssituationen der Teilnehmenden sind, so individuell gestalten
sich auch die Beratungsgespräche. Deshalb ist die Beratung auch nicht auf ein Thema
festgelegt, sondern vielmehr eine Sortierungsleitung im Hinblick auf die berufliche
Entwicklung. Dabei setzen die Beratungsprozesse immer an den Ressourcen der
Alleinerziehenden an. Darauf aufbauend werden gemeinsam individuelle Ziele erarbeitet.
Zur passgenauen Gestaltung der Beratung findet ein regelmäßiger Austausch der
Teilnehmenden und der Berater/-innen mit der/dem zuständigen Jobcoach des Jobcenters
statt. Darin erfolgen eine Abstimmung und Planung der nächsten Schritte. Ergänzend zu
den Gesprächen besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit, von der persönlichen
Beraterin/dem persönlichen Berater zu weiterführenden Unterstützungsangeboten
begleitet zu werden – das können die Vereinbarung von Terminen bei oder der Gang zu
Beratungsstellen, Stadtteilangeboten, Ärztinnen und Ärzten oder therapeutischen
Angeboten sein.
Die Gespräche finden in der Regel wöchentlich und über einen Zeitraum von bis zu einem
Jahr statt, bei Bedarf auch länger.
Trotz des Starts in der Coronakrise sind vom 01.11.2020 bis 31.10.2021 23
alleinerziehende Leistungsberechtigte (alles Frauen) in das Angebot eingemündet. Auch
während des Lockdowns von März bis Mai 2021 , als die Erstberatungsgespräche nur
telefonisch oder im Rahmen von Walk and Talk, also bei Spaziergängen an der frischen
Luft, stattfinden konnten , ist es gelungen, neue Teilnehmerinnen für das Angebot zu
gewinnen.
Weitere 23 Personen wurden von den Jobcoaches des Jobcenters für das Angebot
vorgemerkt, sind jedoch nicht eingemündet, da sie sich entweder nach dem
Erstberatungsgespräch gegen die Maßnahme entschieden haben oder aber für die
Vereinbarung eines Erstgesprächs nicht erreicht werden konnten.
Fünf Personen haben die Teilnahme an „Jetzt ich!“ bis zum 31.10.2021 wieder beendet,
davon haben drei eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beziehungsweise eine
Ausbildung oder Umschulung aufgenommen, eine Frau hat aus gesundheitlichen Gründen
abgebrochen und eine Teilnehmerin konnte ihren Leistungsbezug beenden.
Die Beratung der Kunden und Kundinnen ist wirkungsorientiert ausgerichtet. Durch die
wirkungsorientierte Beratung sollen die Teilnehmenden ihr Bewusstsein, ihre Fähigkeiten,
ihre Einstellungen und im besten Fall ihr Handeln im Hinblick auf die Entwicklung einer
beruflichen Perspektive und sozialer Teilhabe ändern. Entsprechende Integrations -
fortschritte sollen von den Teilnehmenden selbst im Rahmen einer Selbsteinschätzung
86
benannt werden. Die hierfür notwendigen Selbs teinschätzungsbögen sind jedoch noch
neu zu entwickeln, so dass der Wirkungsgrad des Angebots bislang noch nicht evaluiert
worden ist.
Zu dem Angebot werden Kund/-innenzufriedenheitsbefragungen durchgeführt. Dazu
werden alle teilnehmenden Kunden und Kundinnen kurz vor Beendigung ihrer Teilnahme
gebeten, dem Perspektivzentrum per Fragebogen eine Rückmeldung zu r Zufriedenheit
mit dem jeweiligen Angebot zu geben. Zu den abgefragten Punkten Beratungsqualität,
Beratungsbeziehung, Themenwahl, Arbeitsweise, Organi sation des Angebots und
allgemeine Zufriedenheit mit dem Angebot und Nutzen des Angeb ots gab es von den
Teilnehmerinnen, die den Fragebogen ausgefüllt und die entsprechenden Fragen
beantwortet haben53, ausschließlich positive Rückmeldungen.
Für 2022 ist die Implementierung von Gruppenangeboten in Ergänzung zu den
Einzelgesprächen geplant.
53 Nicht alle Teilnehmerinnen haben den gesamten Fragebogen ausgefüllt.
87
Anlage 13: Maßnahme „Horizont“
Das Förderangebot „Horizont“ richtet sich an Personen mit Migrationsvorgeschichte im
SGB 2 -Leistungsbezug. Während bislang ausdrücklich Le istungsberechtigte mittleren
Alters mit dieser Maßnahme angesprochen wurden, wird sie künftig für alle Altersgruppen
geöffnet. Zielsetzung des Angebots ist es, den Teilnehmenden nachhaltige soziale und
berufliche Chancen zu eröffnen und Anforderungen von A rbeitsmarkt und
Arbeitnehmenden zusammenzuführen. Maximal können bis zu 100 Teilnehmendenplätze
gleichzeitig besetzt werden.
Ein multiprofessionelles Team bestehend aus einer pädagogischen Leitung, Sprach- und
Kulturmittler/-innen, pädagogischen Fachkräften und Lehrkräften stellt sicher, dass die
Teilnehmenden im Rahmen zweier M odule betreut werden. Im Modul 1 nehmen die
Teilnehmenden wöchentliche Einzelgespräche wahr. Eine Kompetenzfeststellung und ein
darauf aufbauendes Profiling stellen den wei teren Förderverlauf sicher. Die
Teilnehmenden werden in ihrer beruflichen Orientierung und in Bewerbungsprozessen
unterstützt, ebenso wie in der Förderung ihrer Sprachfähigkeit, der Anbindung an
weitergehende (Maßnahme -)Angebote oder beim Abbau allgemeiner
Vermittlungshemmnisse.
Im Fokus des zweiten Mo duls mit insgesamt 30 Teilnehmenden plätzen stehen
Kleingruppenangebote, die nicht nur einen intensiven Sprachlernfokus haben, sondern
auch kulturelle, arbeitsmarktspezifische und praxisnahe Themen vermitteln. Im Kontext
der angegliederten "Lernwerkstatt" haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, praktische
Erprobungen in den Bereichen Schreinerei, Lager, Verkauf und Näherei durchzuführen,
welche eng verzahnt mit Sprachlernangeboten sind. Die praxisi ntegrierte
Sprachvermittlung bietet einen Vorteil für Teilnehmende, die im bisherigen
Sprachlernprozess eher geringe Sprachfortschritte gesammelt haben. Ein Anspruch der
Maßnahme ist es dabei stets, die Elemente „Sprache“ und „Arbeit“ eng miteinander zu
verzahnen und den direkten Nutzen des Sprachlernprozesses für die Berufswelt deutlich
zu machen. Der Heterogenität der Sprachniveaus (nicht-alphabetisiert bis mündliches B2-
Niveau) kann durch gezielte Kleingruppenbildung im Werkstattkontext effektiv begegnet
werden.
Als Herausforderung gestaltete es sich, die Maßnahme während des Lockdowns digital
anzubieten, da Präsenzveranstaltungen im Rahmen der Coronaschutzverordnung
untersagt waren. Beratung und Unterricht wurden insbesondere mithilfe digitaler Medien
und einer onlinebasierten Lernplattform realisiert. Hierbei stand vor allem die Förderung
der Medien- und EDV-Kompetenzen im Mittelpunkt. Knapp die Hälfte der Teilnehmenden
war zunächst nicht dazu in der Lage, mit Medien wie dem Smartphone oder PC
umzugehen (insbesondere aufgrund zu geringer Sprachkenntnisse, seltener wegen
fehlender medialer Ausstattung). Diesen Teilnehmenden wurden verschiedene
Lernmaterialien zur Verfügung gestellt. In allen Fällen wurde eine engmaschige Begleitung
sichergestellt.
Insgesamt sind im ersten Durchführungszeitraum (Oktober 2020 bis September 2021) 92
Personen in die Maßnahme eingemündet. Gut ein Drittel der Teilnehmenden sind weiblich.
Das Durchschnittsalter der Teilnehmenden liegt bei knapp 48 Jahren, 85 Prozent der
Teilnehmenden sind älter als 40 Jahre. Rund 70 Prozent kommen aus Syrien. Einen Grad
88
der Behinderung (GdB) haben fünf Teilnehmende, teilweise sind hier auch
Verschlimmerungsanträge gestellt worden.
16 Prozent der Teilnehmenden ist es bisher gelungen, in den Arbeitsmarkt einzumünden
und eine sozialver sicherungspflichtige Arbeit oder - als Basis für eine spätere
sozialversicherungspflichtige Tätigkeit - eine geringfügige Beschäftigung aufzunehmen.
Insgesamt sind nach dem zweiten Lockdown ein positiver Trend und ein e konstant
steigende Quote zu beobachten, da der Arbeitsmarkt wieder aufnahmefähiger ist und
praktische Erprobungen auf breiterer Ebene zulässt. Die weitere Entwicklung bleibt hier
abzuwarten.
Wirkungsorientierte Ziele, wie insbesondere die Veränderung der Haltung und die
Verbesserung der Handlungsfähigkeit, konnten so sukzessive wieder erfolgreicher und
nachhaltiger verfolgt werden. So hat bereits etwa die Hälfte der Teilnehmenden ein
Praktikum oder eine Hospitation in einem Betrieb absolviert. Vor diesem Hintergrund sind
bis zum jetzigen Zeit punkt 111 Kontakte im hiesigen Hilfenetzwerk und 98 Kontakte im
Arbeitgebernetzwerk initiiert worden. Drei Teilnehmende wurden in einen ergänzenden
Sprachkurs vermittelt. Insgesamt sollen die Teilnehmenden befähigt werden,
Folgetermine möglichst eigen verantwortlich wahrzunehmen und aus eigenem Antrieb
heraus am öffentlichen Leben teilzunehmen. Maßnahmeaustritte sind in den meisten
Fällen durch eine Arbeitsaufnahme begründet, in einzelnen Fällen auch durch Umzug oder
mangelnde Mitwirkung. Themen im allgemeinen Hilfenetzwerk sind insbesondere
Gesundheitsförderung, Anerkennungs - und Übersetzungsdienstleistungen von
Zeugnissen und Zertifikaten, Wohnraumsuche, Mobilität, Administration, Umgang mit
Behörden und Familienberatung.
89
Anlage 14: Maßnahmenplanung für das Jahr 2022
Angebote zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote beinhaltet ein breites Spektrum an Angeboten zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
gemäß Paragraph 16 SGB 2 in Verbindung mit Paragraph 45 SGB 3. Bereitgestellt werden unter anderem betriebliche Erprobungen sowie eine
Vielzahl und Vielfalt von individuellen und zielgruppenspezifischen Förderangeboten, die sich durch eine intensive beraterisc he Unterstützung
auszeichnen. Insgesamt können und sollen im Jahr 2022 rund 800 Teilnehmendenplätzen in Angebote n zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung besetzt werden.
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer
der Teilnahme eines TN
TN-Plätze
(in TZ)
1
Maßnahme bei
einem Arbeitgeber /
einer Arbeitgeberin
(MAG)
Betriebliche Maßnahme
bei einem Arbeitgeber / einer
Arbeitgeberin zur Anbahnung
einer Arbeitsaufnahme
zielgruppenübergreifend
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit
zu sehen
individuell
(i.d.R. bis zu
6 Wochen)
120 TN
2 Bewerbungscenter Bewerbungstraining und
Nutzung der Infrastruktur zielgruppenübergreifend
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
individuell
(Zeitspanne von 1 Tag
bis zu 2 Monaten)
30 TN
mtl.
3 MaBiA
Begleitung und Initiierung des
Integrationsprozesses durch
individuelle Beratung,
Kompetenzfeststellung und
Berufswegeplanung
Zugewanderte, Menschen mit
Migrationsvorgeschichte
eLb wissen, dass sie Bedeutsames
wissen und können 6 Monate 30 TN
mtl.
4 Future Now
Mitarbeit an Projekten,
sozialpädagogische
Begleitung und ergänzende
Sprachförderung
Zugewanderte, Menschen mit
Migrationsvorgeschichte
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit
zu sehen
6 Monate 20 TN
mtl.
90
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer
der Teilnahme eines TN
TN-Plätze
(in TZ)
5
BIMIA –
Berufliche Integration für
Menschen mit
Migrationsvorgeschichte
Individuelles Coaching zur
Unterstützung im
Integrationsprozess
inklusive Clearing sowie
Unterstützung der Psyche und des
sozialen Umfelds
Zugewanderte, Menschen mit
Migrationsvorgeschichte
eLb wissen um ihre
Leistungsfähigkeit
6 Monate 8 TN mtl.
eLb sind in der Lage mit
Belastungen und Enttäuschungen
umzugehen
6 Horizont
Modul 1:
Einzelcoaching und flankierendes
Gruppenangebot:
Kompetenzfeststellung,
Stabilisierung der Lebens-situation,
berufliche Orientierung und
Steigerung der
Beschäftigungsfähigkeit (u.a. durch
praktische Tätigkeiten in
Lernwerkstätten), Aneignung
berufsbezogener
Sprachkompetenzen,
Vermittlung in Beschäftigung
Zugewanderte, Menschen mit
Migrationsvorgeschichte
eLb sind in der Lage, sich aktiv am
Beratungsprozess zur beruflichen
Entwicklung zu beteiligen
12 Monate
40 TN
mtl.
eLb sind in der Lage einen
Zusammenhang zwischen den
Anforderungen einer Beschäftigung
und ihrer persönlichen
Arbeitsfähigkeit zu sehen
Modul 2:
Stabilisierung der Aufnahme einer
sozialversicherungs-pflichtigen
Beschäftigung
eLb verstehen,
welche Rolle sie in ihren
Beschäftigungskontexten haben
bis zu
6 Monate
ca.
10 TN
7 Arbeitsdiagnostik
und -erprobung
Erstberatung
mit Anamnese
zielgruppenübergreifend,
hier: Menschen mit
psychischer Erkrankung und
Krankheitseinsichtige
eLb sind in der Lage, sich aktiv am
Beratungsprozess zur beruflichen
Entwicklung zu beteiligen
2 Termine
à 90 Minuten 60 TN
Arbeitsdiagnostik
und -erprobung
eLb sind sich der Bedeutung von
Gesundheit als ein Merkmal von
Leistungsfähigkeit bewusst
eLb sind sich der Bedeutung ihres
Gesundheitsverhaltens als ein
Merkmal von Leistungsfähigkeit
bewusst
2 - 4 Monate
(2 - 6 Std. tägl.)
10 TN
mtl.
eLb wissen um ihre
Leistungsfähigkeit
91
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer
der Teilnahme eines TN
TN-Plätze
(in TZ)
8 Aktiv und fit in den Job
Gruppenangebot mit flankierendem
Einzelcoaching zur Initiierung des
Integrationsprozesses
unter Berücksichtigung
der physischen Leistungsfähigkeit
zielgruppenübergreifend,
hier: Menschen über 25 Jahren
mit physischen Einschränkungen
eLb sind sich der Bedeutung von
Gesundheit als ein Merkmal von
Leistungsfähigkeit bewusst
eLb sind sich der Bedeutung ihres
Gesundheitsverhaltens als ein
Merkmal von Leistungsfähigkeit
bewusst
2 Durchläufe à 6 Monate 2 x
15 TN
eLb führen
in ihrem Leben Regie
9 Job-Brücke
Begleitung und Initiierung des
beruflichen und sozialen
Integrationsprozesses von
Wohnungslosen durch individuelle
Beratung und praktische Erprobung
im Arbeitsumfeld (z.B.
Renovierungstätigkeiten)
zielgruppenübergreifend,
hier: Wohnungslose
eLb kennen ihre Bedürfnisse
und Wünsche und wissen, welche
Ressourcen ihnen für ihre
Weiterentwicklung
und Stabilisierung
zur Verfügung stehen
12 Monate 15 TN
mtl.
eLb verfügen
über mehr konkrete
Handlungsmöglichkeiten /
Beschäftigungsoptionen
10
Maßnahme zur
Stabilisierung und
Motivation von
Haftentlassenen
Begleitung und Initiierung des
beruflichen und sozialen
Integrationsprozesses von
haftbedrohten Menschen
zur Haftvermeidung oder zum
Erhalt der Wohn- und
Arbeitsverhältnisse bei
Ersatzfreiheitsstrafen
zielgruppenübergreifend,
hier: Haftentlassene
eLb erfahren als Person
und in ihrer Gruppe
gesellschaftliche Anerkennung
6 Monate 15 TN
mtl.
eLb haben reflektierte Werte
und Normen
11
Intensivcoaching
für Langzeit-
leistungsbeziehende
Vermittlungscoaching:
Individuelles Coaching
zur Berufswegplanung,
Bewerbungstraining,
Akquise von Praktikums-
und Arbeitsstellen
zielgruppenübergreifend, hier:
Langzeitleistungsbeziehende
eLb stehen dem Arbeitsmarkt
zur Verfügung
eLb verstehen, welche Fähigkeiten
in welchen Beschäftigungs-
kontexten von Beschäftigten
erwartet werden
6 Monate 30 TN
mtl.
92
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer
der Teilnahme eines TN
TN-Plätze
(in TZ)
eLb sind in der Lage, sich aktiv am
Beratungsprozess zur beruflichen
Entwicklung zu beteiligen
eLb sind in der Lage,
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
Sozialcoaching:
Individuelles Coaching
zur Stärkung der lebens-
praktischen Kompetenzen und
Rahmenbedingungen,
Berufswegplanung,
Bewerbungstraining,
Praktika, Vermittlung
eLb sind in der Lage
sich zu verändern 12 Monate 15 TN
mtl.
12
Impulse
für Erwerbsarbeit
Einzelcoaching zur persönlichen
und beruflichen
Standortbestimmung, beruflichen
Orientierung, Heranführung an und
Begleitung zu stadtteilorientierten
Angeboten, zur Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen
Arbeit und Stabilisierung der Arbeit
zielgruppenübergreifend
eLb haben die an sie persönlich
gestellten Herausforderungen
reflektiert
12 Monate
50 TN
mtl.
eLb sind motiviert,
sich mit ihren beruflichen
Perspektiven zu beschäftigen
eLb sind in der Lage, sich aktiv am
Beratungsprozess zur beruflichen
Entwicklung zu beteiligen
13
Jetzt ich!
–
Impulse für
Alleinerziehende
Einzelcoaching zur Vereinbarkeit
von Familie Beruf, zur persönlichen
und beruflichen Standort-
bestimmung, beruflichen
Orientierung, Heranführung an und
Begleitung zu stadtteilorientierten
Angeboten, zur Aufnahme einer
sozialversicherungs-pflichtigen
Arbeit und Stabilisierung der Arbeit
Alleinerziehende Mütter
und Väter ohne
Migrationsvorgeschichte
eLb bewältigen ihren Lebensalltag
12 Monate
20 TN
mtl.
eLb sind in der Lage, sich aktiv am
Beratungsprozess zur beruflichen
Entwicklung zu beteiligen
eLb sind in der Lage,
sich zu verändern
93
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer
der Teilnahme eines TN
TN-Plätze
(in TZ)
eLb sind in der Lage
Wege zu entwickeln,
die es ihnen ermöglichen, ihre Ziele
zu erreichen und Wünsche zu
realisieren
14
Mobiles Fallclearing und
Unterstützung bei der
Hilfeplanrealisierung
Modul 1: Individuelle
Aktivierung der Teilnehmenden zur
Mitwirkung in der Fallsteuerung,
sozialintegrative Hilfen, auf-
suchende Sozialarbeit,
Berufswegplanung
zielgruppenübergreifend,
hier: ohne Jugendliche
eLb arbeiten mit staatlichen
Unterstützungssystemen
zusammen
3 Monate
30 TN
mtl.
eLb sind in der Lage, sich aktiv am
Beratungsprozess zur beruflichen
Entwicklung zu beteiligen
Modul 2: Individuelle Unterstützung
der Teilnehmenden bei der
Umsetzung der Hilfeplanung
eLb haben die an sie persönlich
gestellten Herausforderungen
reflektiert
6 - 9
Monate
50 TN
mtl.
eLb haben erfahren,
dass es an Punkten
des Lebens immer mehrere
Gestaltungsoptionen gibt
eLb führen
in ihrem Leben Regie
Modul 3: Verstetigung von
Übergängen sh. Modul 2
bis zu
6 Monate
mit insg.
5 Einzel-coachings
à 60 Minuten
10
15 Beschäftigungsorientiertes
Fallmanagement vor Ort
Modul 1:
Phase 1 – Einstiegsphase:
Kontaktaufnahme zu den BGs
durch aufsuchende Sozialarbeit,
Identifizierung akuter
Unterstützungs- und Förderbedarfe
in den BGs,
Heranführung an weitere
Beratungs- und Hilfsangebote
Bedarfs-gemeinschaften
mit Kind/ern,
hier: alle erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten
einer Bedarfsgemeinschaft
eLb haben die an sie persönlich
gestellten Herausforderungen
reflektiert
12 Monate 70 BGs mtl.
eLb sind motiviert,
sich mit ihren beruflichen
Perspektiven zu beschäftigen
94
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer
der Teilnahme eines TN
TN-Plätze
(in TZ)
Phase 2:
Unterstützung der BGs durch
aufsuchende Sozialarbeit (u.a. bei
der Bewältigung von
coronabedingten zusätzlichen
Belastungen), Planung und
Begleitung des Übergangs
in weiterführende Aktivitäten
(insbesondere weitere
Förderangebote)
eLb sind motiviert,
sich mit ihren beruflichen
Perspektiven zu beschäftigen
Modul 2:
Coaching der gesamten BG,
Wechsel der BG von Modul 1 in
Modul 2 bei Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung eines Mitglieds der
Bedarfsgemeinschaft
eLb verstehen,
welche Rolle sie in ihren
Beschäftigungskontexten haben
bis zu
6 Monate bis zu 20 BGs
16
Maßnahme für
langzeitarbeitslose
und von Langzeit-
arbeitslosigkeit
bedrohte Jugendliche
und junge Erwachsene
Heranführung an den Arbeits-
und Ausbildungsmarkt,
Bewerbungstraining, Praktika,
theater- und medienpädagogische
Angebote
Langzeitarbeitslose bzw. von
Langzeitarbeitslosigkeit
bedrohte Jugendliche
und junge Erwachsene
(bis 25 Jahre)
eLb sind fähig,
ihren Platz in der Gesellschaft mit
anderen Menschen angemessen
auszufüllen
max.
12 Monate
18 TN
mtl.
eLb sind motiviert,
sich mit ihren beruflichen
Perspektiven zu beschäftigen
eLb sind fähig hinsichtlich ihrer
Anforderungen
an die Ausprägung einer
Beschäftigung Abstriche
zu machen
Stabilisierung der
Beschäftigungsaufnahme
eLb verstehen,
welche Rolle sie in ihren
Beschäftigungskontexten haben
bis zu
6 Monate 15 TN
17 Lernort Süd
Stabilisierung, persönliche und
berufliche Orientierung, Vermittlung
von Tagesstruktur
Jugendliche und junge
Erwachsene (bis 25 Jahre)
eLb bewältigen
ihren Lebensalltag
max.
12 Monate
9 TN
mtl.
95
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer
der Teilnahme eines TN
TN-Plätze
(in TZ)
eLb sind sich darüber im Klaren,
welche Wirkungen
ihr Auftreten und ihr Verhalten im
Umfeld auslöst bzw. auslösen kann
eLb führen
in ihrem Leben Regie
Optional: Besuch der Berufsschule
zur Erfüllung der Berufsschulpflicht
an 2 Tagen pro Woche
eLb verfügen über gesichertes
Wissen, um ihre Lebensaufgaben
adäquat ausgestalten zu können
18 Meine Zukunft –
Ausbildung 2022
Bewerbungstraining,
Einzelcoaching, Training sozialer
Kompetenzen,
betriebliche Praktika
Jugendliche und junge
Erwachsene inklusive (Allein-)
Erziehende (bis 25 Jahre) mit
Schulabschluss und gefestigtem
Ausbildungswunsch,
hier: Bewerber/ innen um einen
betrieblichen Ausbildungsplatz
eLb sind in der Lage
Wege zu entwickeln,
die es ihnen ermöglichen, ihre Ziele
zu erreichen
und Wünsche zu realisieren
max.
8
Monate
15 TN / mtl.
eLb sind fähig hinsichtlich ihrer
Anforderungen an die Ausprägung
einer Beschäftigung Abstriche zu
machen
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
eLb kennen ihre
persönlichen / beruflichen
Potenziale
Stabilisierung bei
Beschäftigungsaufnahme
eLb verstehen,
welche Rolle sie in ihren
Beschäftigungskontexten haben
max.
3 Monate
9 TN
19 Einzelfallförderung (MAT)
Maßnahmen bei Trägern (z.B.
Einzelcoaching zur Vermittlung in
Arbeit oder zur Stabilisierung der
Aufnahme einer
sozialversicherungs-pflichtigen
Arbeit)
zielgruppenübergreifend individuell individuell 50 TN
mtl.
TZ = Teilzeit
96
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Abgeschlossene Ausbildungen und Umschulungen sowie erfolgreich absolvierte Qualifizierungen erhöhen die Chancen auf eine nach haltige
Integration in den ersten Arbeitsmarkt erheblich. Zudem wirken Förderungen der ber uflichen Weiterbildung dem drohenden Fachkräftemangel
entgegen. Daher sind im Jahr 2022 ca. 265 Förderungen der beruflichen Weiterbildung (Paragraph 16 SGB 2 in Verbindung mit Paragraph 81
SGB 3) geplant, davon circa 60 Einzelfallförderungen von betrieblichen und überbetrieblichen Umschulungen sowie 100 Einzelfallförderungen
von Teilqualifizierungen und 55 Einzelfallförderungen von auf eine Umschulung/Ausbildung vorbereitenden Angeboten.
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme
eines TN
TN-Plätze
VZ TZ
1
Einzelfallförderungen -
Abschlussorientierte
betriebliche
Umschulungen
Gemäß Ausbildungsverordnung zielgruppenübergreifend
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
24 Monate
25 TN
eLb sind in der Lage, einen
Zusammenhang zwischen den
Anforderungen einer Beschäftigung
und ihrer persönlichen
Arbeitsfähigkeit zu sehen
2
Einzelfallförderungen -
Abschlussorientierte
überbetriebliche
Umschulungen
z.B. Altenpflegehelfer/-in,
Bürokaufmann/-frau, Fachkraft für
Möbel-, Küchen- und
Umzugsservice
zielgruppenübergreifend
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
12 - 24
Monate
25 TN
eLb sind in der Lage, einen
Zusammenhang zwischen den
Anforderungen einer Beschäftigung
und ihrer persönlichen
Arbeitsfähigkeit zu sehen
3
Einzelfallförderungen
Reha/SB –
Abschlussorientierte
überbetriebliche
Umschulungen
(alt: Bürokaufmann*frau)
Gemäß
Ausbildungsverordnung
Rehabilitand/-innen,
Menschen mit
Schwerbehinderung
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
21 Monate
10 TN
eLb sind in der Lage, einen
Zusammenhang zwischen den
Anforderungen einer Beschäftigung
und ihrer persönlichen
Arbeitsfähigkeit zu sehen
97
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme
eines TN
TN-Plätze
VZ TZ
4 Einzelfallförderungen -
Teilqualifizierungen
z.B. Führerschein C/CE,
kaufmännische und technisch-
gewerbliche Qualifikationen
zielgruppenübergreifend
eLb verfügen über gesichertes
Wissen, um ihre Lebensaufgaben
adäquat ausgestalten zu können
individuell
100 TN
eLb sind in der Lage, einen
Zusammenhang zwischen den
Anforderungen einer Beschäftigung
und ihrer persönlichen
Arbeitsfähigkeit zu sehen
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
5
Digitale (Arbeits-)Welt
Förderung digitaler Kompetenzen
zielgruppenübergreifend
eLb verstehen, welche Fähigkeiten
in welchen Beschäftigungs-
kontexten von Beschäftigten
erwartet werden und eignen sich
diese an
2 Durchläufe à
4 Monate 2x
10 TN
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
6 Umschulungsbegleitende
Hilfen (ubH)
Stützunterricht
(Hauptfächer der Berufsschule)
zielgruppenübergreifend,
hier: Umschüler/-innen
eLb verstehen, welche
Fähigkeiten in welchen
Beschäftigungskontexten
von Beschäftigten erwartet werden
individuell 20 TN
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
7 Schulabschluss Plus
Nachholen des Hauptschul-
abschlusses inkl. sozial-
pädagogischer Begleitung
Jugendliche und junge
Erwachsene
inkl. Erziehende
(bis 26 Jahre)
eLb sind in der Lage
Wege zu entwickeln,
die es ihnen ermöglichen, ihre Ziele
zu erreichen und Wünsche
zu realisieren
12 Monate 15 TN
98
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme
eines TN
TN-Plätze
VZ TZ
eLb stehen dem Ausbildungsmarkt
zur Verfügung
eLb verfügen über gesichertes
Wissen, um ihre Lebensaufgaben
adäquat ausgestalten zu können
8
Vorbereitung auf eine
betriebliche Ausbildung
und auf den
Hauptschulabschluss
Vorbereitung auf die
Externenprüfung zum Erwerb des
Hauptschulabschlusses, EDV-
Training, Praktika,
Bewerbungstraining, Vermittlung in
Ausbildung oder Arbeit
zielgruppenübergreifend,
insbesondere Menschen mit
Migrationsvorgeschichte
eLb sind in der Lage Wege zu
entwickeln, die es ihnen
ermöglichen, ihre Ziele zu erreichen
und Wünsche zu realisieren
12 Monate 40 TN
eLb stehen dem Ausbildungsmarkt
zur Verfügung
eLb verfügen über gesichertes
Wissen, um ihre Lebensaufgaben
adäquat ausgestalten zu können
9 Gemma!
Entwicklung persönlicher und
beruflicher Perspektiven, praktische
Erprobung in den Bereichen
Floristik,
Hauswirtschaft/Verkauf,
Projektwoche Altenpflege,
Bewerbungstraining, EDV
Jugendliche und
junge Erwachsene (bis 25 Jahre),
hier: junge Frauen
eLb verstehen, welche Fähigkeiten
in welchen
Beschäftigungskontexten erwartet
werden max.
12 Monate
8 TN /
mtl.
Optional: Besuch der Berufsschule
zur Erfüllung der Berufsschulpflicht
an 2 Tagen pro Woche
eLb verfügen über gesichertes
Wissen, um ihre Lebensaufgaben
adäquat ausgestalten zu können
3 TN /
mtl.
VZ = Vollzeit TZ = Teilzeit
99
Spezifische Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene
Für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren gibt es ein breites Spektrum an spezifischen Angeboten, um eine nachhaltige Integration
- insbesondere in eine betriebliche Ausbildung in einem s taatlich anerkannten Ausbildungsberuf - zu ermöglichen. Insgesamt ist für 2022 die
durchgängige Besetzung von rund 150 Teilnehmendenplätzen in den nachfolgend aufgelisteten spezifischen Angeboten für Jugendli che und
junge Erwachsene geplant, die sie bei de r Aufnahme eines betrieblichen Ausbildungsplatzes in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
bzw. bei der Aufrechterhaltung des Ausbildungsverhältnisses unterstützen.
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme
eines TN
TN - Plätze
VZ TZ
1 Clearingstelle U25 Plus*
Clearingstelle:
Individuelles Coaching mit
aufsuchender Sozialarbeit von
Jugendlichen, die den Kontakt zum
Jobcenter (fast) verloren haben
Jugendliche und junge
Erwachsene
(bis 25 Jahre)
eLb arbeiten mit staatlichen
Unterstützungssystemen
zusammen
3 – 9
Monate
24 TN /
mtl.
eLb sind in der Lage, sich aktiv am
Beratungsprozess zur beruflichen
Entwicklung zu beteiligen
Integrationshilfen:
Individuelles Coaching mit
aufsuchender Sozialarbeit zur
Stabilisierung der Lebenssituation
eLb haben die an sie persönlich
gestellten Herausforderungen
reflektiert
6 – 15
Monate 14 TN /
mtl.
eLb haben erfahren,
dass es an Punkten
des Lebens immer mehrere
Gestaltungsoptionen gibt
eLb führen
in ihrem Leben Regie
2 Einstiegsqualifizierung
(EQ)
Betriebliches Langzeitpraktikum mit
Vergütung in einem staatlich
anerkannten Ausbildungsberuf mit
Option auf Übernahme in ein
Ausbildungsverhältnis nach
Beendigung der
Einstiegsqualifizierung
Jugendliche und junge
Erwachsene inklusive (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre) mit
eingeschränkten
Vermittlungsperspektiven,
die keinen Ausbildungsplatz
gefunden haben
eLb verfügen über mehr konkrete
Handlungsmöglichkeiten /
Beschäftigungsoptionen
mind. 6
bis
max. 12
Monate
35 TN
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
100
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme
eines TN
TN - Plätze
VZ TZ
Optional: Besuch der Berufsschule
(bei Minder-jährigen zwingend zur
Erfüllung der Berufsschul-pflicht an
zwei Tagen pro Woche notwendig)
eLb verfügen über gesichertes
Wissen, um ihre Lebensaufgaben
adäquat ausgestalten zu können
3
Berufsausbildung in einer
außerbetrieblichen
Einrichtung (BaE)
Duale Ausbildung mit Vergütung in
einem staatlich anerkannten
Ausbildungsberuf, fachtheoretische
Ausbildung bei einem
Bildungsträger, fachpraktische
Ausbildung in einem
Kooperationsbetrieb,
Stützunterricht, sozialpädagogische
Begleitung
Jugendliche und junge
Erwachsene inkl. (Allein-)
Erziehende
ohne abgeschlossene
Erstausbildung
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
individuell
15 TN
eLb sind in der Lage, sich aktiv am
Beratungsprozess zur beruflichen
Entwicklung zu beteiligen
eLb bewältigen ihren Lebensalltag
eLb haben die an sie persönlich
gestellten Herausforderungen
reflektiert
4
Assistierte Ausbildung
(AsA)
Modul 1:
Stützunterricht
und sozialpädagogische Begleitung
für Jugendliche und junge
Erwachsene, die eine betriebliche
Berufserstausbildung
in einem staatlich anerkannten
Ausbildungsberuf oder eine
Einstiegsqualifizierung (EQ)
absolvieren
Jugendliche und junge
Erwachsene (mit und ohne
Migrations-vorgeschichte)
und (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre)
ohne abgeschlossene
Erstausbildung
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
individuell
70 TN /
mtl. eLb verstehen, welche Fähigkeiten
in welchen Beschäftigungs-
kontexten von Beschäftigten
erwartet werden
Modul 2:
Ergänzungsmodul
Sprachförderung
Teilnahme nur parallel
zu Modul 1 möglich
junge Menschen
mit Migrationsvorgeschichte
eLb verfügen über gesichertes
Wissen, um ihre Lebensaufgaben
adäquat ausgestalten zu können
44 TN /
mtl.
VZ = Vollzeit TZ = Teilzeit
* Paragraph 16 h SGB 2 in Kraft ab 01.08.2016
Hinweis: Weitere Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene werden unter den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie den Angeboten zur Weiterbildung dargestellt.
101
Spezifische Angebote für Menschen mit (Schwer-)Behinderung und Rehabilitand/-innen
Für Rehabilitand/-innen und Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen werden Leistungen zur
Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erbracht, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, (wieder)herzustellen und die Teilhabe
am Arbeitsleben zu sichern. Diese Leistungen werden zielgerichtet auf die Beseitigung von behinderungsspezifischen Nachteilen ausgerichtet.
Im Jahr 2022 ist die Realisierung von rund 100 Angebotseintritten von Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung und Rehabilitand/-
innen in zielgruppenspezifische Angebote geplant.
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme
eines TN
TN - Plätze
VZ TZ
1
Rehabilitations-
Vorbereitungstraining
(RVT)
Stabilisierung der Teilnehmenden
unter Berücksichtigung ihrer
Persönlichkeit, Abbau von Ängsten,
psychologische Betreuung
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/
Rehabilitand/-innen, hier:
Menschen mit psychischen
und/oder sozialen Problemen
eLb wissen um ihre
Leistungsfähigkeit
3 Monate
8 TN
eLb haben die an sie persönlich
gestellten Herausforderungen
reflektiert
eLb wissen, dass sie Bedeutsames
wissen und können
2
Arbeitserprobung im
Berufsförderungswerk
(BFW)
Klärung der Chancen und
Möglichkeiten der Teilnehmenden
im Hinblick auf eine angestrebte
Umschulung, Qualifizierung oder
Integration in den Arbeitsmarkt
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/
Rehabilitand/-innen
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
2 - 6
Wochen
3 TN
eLb sind in der Lage
Wege zu entwickeln,
die es ihnen ermöglichen, ihre Ziele
zu erreichen und Wünsche
zu realisieren
eLb sind sich der Bedeutung ihres
Gesundheitsverhaltens als ein
Merkmal von Leistungsfähigkeit
bewusst
3
Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahme für
psychisch Erkrankte
Vorbereitung der Jugendlichen und
jungen Erwachsenen mit
psychischer Erkrankung
auf die Eingliederung in Ausbildung
Rehabilitand/-innen,
Schwerbehinderte, hier:
Jugendliche und junge
Erwachsene (unter 25 Jahre) mit
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
bis zu
12 Monate
3 TN
102
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme
eines TN
TN - Plätze
VZ TZ
einer psychischen Erkrankung
ohne abgeschlossene
Erstausbildung
eLb wissen um ihre
Leistungsfähigkeit
eLb wissen, dass sie Bedeutsames
wissen und können
4
Umschulungen im
Berufsförderungswerk
(BFW)
für Rehabilitand/-innen
Gemäß
Ausbildungsverordnung
Menschen mit
(Schwer-)Behinderung/
Rehabilitand/-innen
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
12 - 24 Monate
7 TN
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
5
Probebeschäftigung
für Menschen
mit Behinderung
Erstattung der Kosten für eine
befristete Probebeschäftigung von
Menschen mit (Schwer-)
Behinderung, und ihnen
gleichgestellter Menschen an
Arbeitgeber, sofern die Teilhabe am
Arbeitsleben verbessert wird oder
vollständig und dauerhaft zu
erreichen ist
Menschen mit
(Schwer-)Behinderung/
Rehabilitand/-innen
eLb haben für sich definiert, wie die
Beschäftigung beschaffen sein
muss, die sie bereit sind
aufzunehmen
3 Monate
30 TN
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
6
Eingliederungszuschuss
für Menschen mit
Schwerbehinderung
Arbeitgeber können zur
Eingliederung von Menschen mit
Schwer-behinderung einen
Eingliederungszuschuss
bis zu 70 Prozent des zu
berücksichtigenden Arbeitsentgelts
(jährliche Minderung um 10 Prozent,
mind. 30 Prozent) erhalten
Menschen mit
(Schwer-)Behinderung/,
Rehabilitand/-innen
eLb sind in der Lage mit
Belastungen und Enttäuschungen
umzugehen
bis zu
2 Jahre
10 TN
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
103
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme
eines TN
TN - Plätze
VZ TZ
7
Eingliederungszuschuss
für besonders betroffene
Menschen mit
Schwerbehinderung
Arbeitgeber können zur
Eingliederung von besonders
betroffenen Menschen mit
Schwerbehinderung einen
Eingliederungszuschuss
bis zu 70 Prozent des zu
berücksichtigenden Arbeitsentgelts
(nach Ablauf von 24 Monaten mit
jährlicher Minderung um
10 Prozent, jedoch mind.
30 Prozent) erhalten
Menschen mit
(Schwer-)Behinderung/,
Rehabilitand/-innen
eLb sind in der Lage mit
Belastungen und Enttäuschungen
umzugehen
bis zu 5 Jahre,
bei über 55-Jährigen bis
zu 8 Jahre
40 TN
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
VZ = Vollzeit TZ = Teilzeit
Hinweis: Ein weiteres Angebot für Rehabilitand/innen und Menschen mit Schwerbehinderung wird unter den Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung aufgelistet.
104
Spezifische Angebote für Selbstständige
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit
nachgehen, erhalten eine qualifizierte Beratung durch spezialisierte Jobcoaches. Alternativ können sich die Gründungswilligen und
Selbstständigen bei der Wirt schaftsförderung Münster beraten lassen. Insgesamt sind 2022 rund 70 Förderungen von Gründungswilligen und
Selbstständigen geplant.
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel
Ø
Dauer der Teilnahme
eines TN
TN - Plätze
VZ TZ
1 Bestandsanalyse
Einzelcoaching zur
Bestandsanalyse:
Persönliche und finanzielle Situation,
Motivation, persönliche und
fachliche Kenntnisse, Analyse der
Marktchancen, Beurteilung der
Gewinnerzielungsmöglichkeiten,
Aufzeigen geeigneter Sanierungs-
maßnahmen, Darstellung einer
Zeitschiene zur Stabilisierung,
Notwendigkeit etwaiger Betriebs-
ausgaben für Investitionen
Selbstständige
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
2 Monate 20 TN
eLb sind motiviert, sich mit
beruflichen Perspektiven zu
beschäftigen
eLb sind in der Lage
Wege zu entwickeln,
die es ihnen ermöglichen, ihre Ziele
zu erreichen und Wünsche
zu realisieren
2 Optimierungscoaching
Einzelcoaching zur weitergehenden
Beratung und Unterstützung der
Teilnehmenden, um die
Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw.
zu vermeiden
Selbstständige
eLb sind in der Lage,
sich zu verändern
3 Monate 5 TN
eLb sind in der Lage, aktuelle
Gegebenheiten unter zuvor
bestimmten Aspekten zu betrachten
eLb sind in der Lage,
sich zu entscheiden
3
Workshop für
Bestandsselbstständige
und
Existenzgründer/-innen
Rechte und Pflichten des Gründers /
der Gründerin, Geschäftsidee,
Markt und Wettbewerb,
Preisstrategie / Kalkulation,
Selbstständige
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
2 Tage
5 TN
je
WS
105
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel
Ø
Dauer der Teilnahme
eines TN
TN - Plätze
VZ TZ
Genehmigungen, Versicherungen,
Rechtsform, SWOT - Analyse,
Kapitalbedarf,
Finanzierungsmöglichkeiten,
Gewinnermittlung,
Rentabilitätsprognose, etc.
eLb sind in der Lage, aktuelle
Gegebenheiten unter zuvor
bestimmten Aspekten zu betrachten
ca.
5 WS je
Jahr
4 Einstiegsgeld für
Selbstständige
Einstiegsgeld kann bei Aufnahme
einer selbstständigen
Erwerbstätigkeit zur Überwindung
der Hilfebedürftigkeit
erbracht werden
Selbstständige,
bei denen eine dauerhafte Über-
windung der Hilfe-bedürftigkeit zu
erwarten ist
eLb leben in Rahmenbedingungen,
die ihnen ein menschenwürdiges
Leben im Sinne des SGB 2
ermöglichen
max.
24 Monate 12 TN
5
Leistungen zur
Eingliederung von
Selbstständigen
Zuschuss für die Beschaffung von
Sachgütern, die für die Aufnahme
oder Ausübung einer
selbstständigen, hauptberuflichen,
wirtschaftlich tragfähigen Tätigkeit
notwendig und angemessen sind
Selbstständige, bei denen eine
dauerhafte Überwindung oder
Verringerung der
Hilfebedürftigkeit zu erwarten ist
eLb leben in Rahmenbedingungen,
die ihnen ein menschenwürdiges
Leben im Sinne des SGB 2
ermöglichen
--- 8 TN
VZ = Vollzeit TZ = Teilzeit
106
Angebote zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme und Verbesserung der Integrationschancen
Zur Eingliederung in Arbeit können weitere Förderinstrumente genutzt werden.
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel
Ø
Dauer der Teilnahme
eines TN
TN - Plätze
VZ TZ
1 Vermittlungsbudget
Förderung zur Anbahnung
oder Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung (z.B. Übernahme von
Bewerbungskosten und Übernahme von
Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen)
zielgruppenübergreifend
eLb leben in Rahmenbedingungen,
die ihnen ein menschenwürdiges
Leben im Sinne des SGB 2
ermöglichen
einmalige finanzielle
Leistung 2.000 TN
2 Arbeitsgelegenheiten
(AGH)
Heranführung an den ersten
Arbeitsmarkt durch zusätzliche, im
öffentlichen Interesse liegende,
wettbewerbsneutrale
Arbeiten in verschiedenen
Arbeitsfeldern
zielgruppenübergreifend
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
6 - 12
Monate
200 TN /
mtl.
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
eLb bewältigen ihren Lebensalltag
3
Tagelöhner
(Freie Förderung
gem. Paragraph
16 f SGB 2)
Sporadische Ausübung praktischer
Tätigkeiten (z. B. Pflege von Parks und
Grünflächen), Tages- und Selbststruktur
zielgruppenübergreifend
eLb kennen ihre Bedürfnisse und
Wünsche und wissen, welche
Ressourcen ihnen für ihre
Weiterentwicklung und
Stabilisierung zur Verfügung stehen
max.
66 Std.
je Monat
7 TN /
mtl.
eLb verfügen über mehr konkrete
Handlungsmöglichkeiten /
Beschäftigungsoptionen
eLb bewältigen ihren Lebensalltag
4 Eingliederungs-
zuschuss
Arbeitgebende können zur
Eingliederung von Arbeit-nehmenden,
deren Vermittlung wegen in ihrer Person
liegender Gründe erschwert ist, einen
zielgruppen-übergreifend,
hier: ohne Menschen mit
(Schwer-)Behinderung/
Rehabilitand/-innen
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
max.
12 Monate 100 TN
107
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel
Ø
Dauer der Teilnahme
eines TN
TN - Plätze
VZ TZ
Zuschuss bis zu 50 Prozent des zu
berücksichtigenden Arbeitsentgelts zum
Ausgleich einer Minderleistung erhalten
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
5 Probebeschäftigung
Erstattung der Kosten für die Besetzung
eines sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsplatzes im Rahmen einer
Probebeschäftigung mit einem/einer
Langzeitarbeitslosen oder einem/ einer
Jugendlichen/jungen Erwachsenen mit
schweren Vermittlungshemmnissen an
Arbeitgeber
zielgruppenübergreifend,
hier: Langzeitarbeitslose
sowie Jugendliche und junge
Erwachsene mit
schwerwiegenden
Vermittlungshemmnissen
eLb haben für sich definiert, wie die
Beschäftigung beschaffen sein
muss, die sie bereit sind
aufzunehmen
max.
3 Monate 50 TN
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
6 Einstiegsgeld
Einstiegsgeld kann als
Lohnkostenzuschuss bei Aufnahme
einer mindestens sechsmonatigen
sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung zur Überwindung der
Hilfebedürftigkeit erbracht werden
zielgruppenübergreifend,
hier: Langzeitarbeitslose
eLb leben in Rahmenbedingungen,
die ihnen ein menschenwürdiges
Leben im Sinne des SGB 2
ermöglichen
3 Monate 75 TN
7 Eingliederung von
Langzeitarbeitslosen
Förderung von Arbeitgebenden durch
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die
Beschäftigung von zugewiesenen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(eLb) bei Begründung eines
Arbeitsverhältnisses
Langzeitarbeitslose
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
max.
2 Jahre
20 TN
eLb leben in Rahmenbedingungen,
die ihnen ein menschenwürdiges
Leben im Sinne des SGB 2
ermöglichen
eLb haben erfahren, dass es an
Punkten des Lebens immer
mehrere Gestaltungsoptionen gibt
108
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel
Ø
Dauer der Teilnahme
eines TN
TN - Plätze
VZ TZ
8 Teilhabe am
Arbeitsmarkt
Förderung von Arbeitgebenden durch
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die
Beschäftigung von zugewiesenen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Langzeitleistungs-
beziehende ohne
Beschäftigungs-perspektiven
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
max.
5 Jahre
185 TN / mtl.
eLb leben in Rahmenbedingungen,
die ihnen ein menschenwürdiges
Leben im Sinne des SGB 2
ermöglichen
eLb haben erfahren, dass es an
Punkten des Lebens immer
mehrere Gestaltungsoptionen gibt
9
Vermittlungs-
unterstützendes
und beschäftigungs-
begleitendes Coaching
(gemäß
Paragraph 45
Abs. 1 S. 1
Nr. 1 u. Nr. 5 SGB 3
und
Paragraph 16 e SGB 2
und
Paragraph 16 i SGB 2)
Modul 1:
Vermittlungsunterstützendes
Einzelcoaching
vor Aufnahme einer Beschäftigung
im nahtlosen Übergang von einer
geförderten in eine ungeförderte
Beschäftigung
nach Beendigung einer geförderten
Beschäftigung ohne Perspektive eines
nahtlosen Übergangs in eine
ungeförderte Beschäftigung
Unterstützung bei Vermittlungs-
aktivitäten, betriebliche Erprobungen,
Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
Aufbau und Verstetigung von
Netzwerken
Langzeitarbeitslose
und
Langzeitleistungs-
beziehende ohne
Beschäftigungs-perspektiven
eLb sind in der Lage, sich aktiv am
Beratungsprozess zur beruflichen
Entwicklung zu beteiligen
max.
12 Monate 10 TN / mtl.
eLb bewältigen ihren Lebensalltag
eLb sind motiviert,
sich mit ihren beruflichen
Perspektiven zu beschäftigen
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
109
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel
Ø
Dauer der Teilnahme
eines TN
TN - Plätze
VZ TZ
Modul 2:
Ganzheitliches beschäftigungs-
begleitendes Einzelcoaching
zur Stabilisierung der (un)geförderten
Beschäftigungsaufnahme
eLb verstehen,
welche Rolle sie in ihren
Beschäftigungskontexten haben
16 e SGB 2:
max. 24 Monate
16 i SGB 2:
max.
33 Monate
100 TN / mtl. *
10 Eignungsfeststellung Berufseignungstest zielgruppenübergreifend
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
1 Tag 48 TN
VZ = Vollzeit TZ = Teilzeit
* Hinweis: Eine Teilnahme an diesem Modul ist nur bei einer gleichzeitigen Förderung von Arbeitgebenden durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt möglich
(siehe die Angebote in Zeile 6 und Zeile 7 dieser Abbildung).
110
Förderangebote Dritter
Sprachförderung
Integrationskurse
Integrationskurse werden über das Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge (BAMF)
gefördert. Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs zum Erlernen
der deutschen Sprache für den Alltag (600 plus gegebenenfalls 300 (Wiederholer -)
Unterrichtsstunden) und einem Orientierungskurs mit 100 U nterrichtsstunden, der über
das Leben in Deutschland, die Kultur, die Rechtsordnung und die jüngere Geschichte des
Landes informiert. Es gibt spezielle Kurse mit Alphabetisierungsanteil, für Jugendliche und
für Erziehende (1.200 plus gegebenenfalls 300 (Wi ederholer-)Unterrichtsstunden) sowie
Intensivkurse (400 Unterrichtsstunden). In Münster bieten derzeit vier Integrationskurs -
träger, die vom BAMF zugelassen sind, Integrationskurse an. Menschen mit
Migrationsvorgeschichte können zur Teilnahme an einem Inte grationskurs verpflichtet
werden.
Berufsbezogene Deutschsprachförderung
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. Paragraph 45a AufenthaltG wird vom
Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge umgesetzt und baut unmittelbar auf den
allgemeinsprachlichen Integrationskursen auf. So folgen die Berufssprachkurse mit dem
Ziel B2 und einschließend C1. Zusätzlich werden verschiedene Spezialkurse angeboten:
Kurse für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen
und Gesundheitsfachberufen befinden.
Kurse mit fachspezifischen Inhalten in verschiedenen Fachrichtungen im Bereich
Gewerbetechnik und Einzelhandel (in Münster nicht umgesetzt).
Kurse mit dem Eingangsniveau A1 und A2 für Teilnehmende aus dem
Integrationskurs, die das Niveau B1 nicht erreicht haben.
Weitere Sprachkurse
In verschiedenen Einrichtungen in den Stadtbezirken Münsters werden zahlreiche, oftmals
niederschwellig angesetzte Sprachkurse angeboten, zum Teil mit paralleler
Kinderbetreuung für Erziehende mit Migrationsvorgeschichte.
Sonstige Förderangebote
Die Agentur für Arbeit Ahlen -Münster bietet verschiedene Bildungsmaßnahmen an, die
auch von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Jobcenters der Stadt Münster
genutzt werden können (zum Beispiel Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen pro
sowie insbesondere auch Maßnahmen für Rehabilitand/-innen).
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Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Ludgeriplatz 4
- Hansaplatz
- Pluggendorf
- Kinderhaus
- Neutor
- Düesberg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0904/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.12.2021
- Erstellt
- 02.12.2021 16:13