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V/0904/2021

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 des Jobcenters der Stadt Münster

Vorlagen 16.12.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 09.02.2022, TOP 5

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Arbeitsmarkt_Integrationsprogramm_JC_MS_2022

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Ansehen

Anlage A

1959 Zeichen

Anlage A zur V/0904/2021
Kurzüberblick
Mit dem vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm stellt die Verwaltung dar, mit
welchen geschäftspolitischen Strategien, Schwerpunkten und weiteren Handlungsfeldern sowie
konkreten Maßnahmen und Aktivitäten der gesetzliche Auftrag und die vereinbarten Ziele zur
Vermeidung, Verringerung und Überwindung der Hilfebedürftigkeit der arbeitsuchenden
Menschen in Münster im Jahr 2022 umgesetzt werden sollen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Ziele des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB 2)
 Verringerung der Hilfebedürftigkeit
 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
 Verbesserung der sozialen T eilhabe
verfolgt.
Im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wird ein Beitrag in den
Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche T eilhabeund Gender
geleistet.
Finanzierung
Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? X Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
X überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Aufgabe beruht auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB 2), zum T eilin Verbindung mit
dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB 3).
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Die arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder des Jobcenters umfassen die Bereiche Förderung
des inklusiven Arbeitsmarktes und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Darüber hinaus werden
die besonderen Bedarfe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte durch zahlreiche
Maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters berücksichtigt.

Beschlussvorlage

3418 Zeichen

V/0904/2021
V/0904/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 des Jobcenters der Stadt Münster
Beratungsfolge
19.01.2022 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
Vorberatung
25.01.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
26.01.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Vorberatung
27.01.2022 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
02.02.2022 Integrationsrat Anhörung
03.02.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
09.02.2022 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Zum Erreichen der gesetzlichen und lokalen arbeitsmarktpolitischen Ziele wird das Arbeitsmarkt-
und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2022 (Anlage)
beschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die zur Umsetzung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters der Stadt Münster
für das Jahr 2022 erforderlichen Ressourcen werden im Etat 2022 wie folgt finanziert:
Jobcenter
04.01.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jürgensmeier
T elefon:492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0904/2021
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zeile 03 Sonstige Transfererträge 2022 100.000
Zeile 06 Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
2022 15.900.000 1,2
Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 16.860.000 1,2
1 Vorbehaltlich der endgültigen Mittelzuteilung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
2 Die Mittelangaben beziehen sich nur auf den Eingliederungstitel des Jobcenters und bilden somit nur einen
Auszug aus den Transferaufwendungen, sonstigen Transfererträgen und Kostenerstattungen und
Kostenumlagen.
Die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Durchführung des
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms 2022 des Jobcenters der Stadt Münster sind im
Haushaltsplan 2022 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt.
Der Rat hat sich mit Beschluss vom 11.12.2013 (Vorlage V/0622/2013) verpflichtet, im Falle einer
Überschreitung der vom Bund finanzierten Eingliederungsleistungen bis zu 100.000,00 Euro
überplanmäßig bereitzustellen.
Begründung:
Mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm werden die wesentlichen Rahmenbedingungen,
Ziele und Handlungsfelder des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2022 dargestellt. Es
beschreibt, mit welchen Strategien und operativen Aktivitäten sowie konkreten Maßnahmen die Ziele
innerhalb der einzelnen Handlungsfelder erreicht werden sollen.
Damit dient das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm den Mitarbeitenden des Jobcenters als
Orientierungsfunktion und Arbeitsgrundlage. Nach außen stellt es für die Kommune, die lokalen
Akteur/-innen der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und die interessierte Öffentlichkeit
Transparenz über die Arbeit des Jobcenters her.
Die Entwicklung des Programms fußt auf der Expertise der Fach- und Führungskräfte des Jobcenters
und darüber hinaus auf dem konstruktiven Austausch und der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit
seinen zahlreichen Netzwerkpartner/-innen, insbesondere auf lokaler, aber auch auf regionaler sowie
überregionaler Ebene.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
 Anlage A zur Vorlage V/0904/2021
 Anlage B: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 des Jobcenters der Stadt Münster

Arbeitsmarkt_Integrationsprogramm_JC_MS_2022

265053 Zeichen

1

2 
 
Impressum 
 
Herausgeberin: Stadt Münster 
   Jobcenter 
   Ludgeriplatz 4 
   48151 Münster 
Texte, Diagramme: • Stadt Münster, Jobcenter 
                                   • Mobiles Fallclearing (S. 76-77): Arbeitsgemeinschaft  
                                     Betriebssozialarbeit Münster e. V. 
• Förderaufruf 10.000 Perspektiven (S. 78): Ministerium für Arbeit,    
  Gesundheit und Soziales des Landes NRW 
              • Job-Brücke (S. 79-80): Chance e. V. 
   • Schulabschluss Plus (S. 81-82): Jugendausbildungszentrum JAZ  
                                     GmbH 
• Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung  
  kooperativ (S. 84-85): Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH 
• Jetzt ich! – Impulse für Alleinerziehende (S. 86-87):  
   Perspektivzentrum des Jobcenters der Stadt Münster 
• Horizont (S. 88-89): Gesellschaft für Berufsförderung und  
  Ausbildung mbH Münster, Bildungsinstitut Münster e.V., SBH West 
Quellen: • Statistiken der Bundesagentur für Arbeit 
                                   • Stadtplanungsamt Münster 
                                   • Trägerauswertungen 
                                   • eigene Auswertungen 
Fotos/Grafiken: • Umschlag: Presseamt Münster/Bernhard Fischer;  
                                   • Schaubild S. 69: gfa public GmbH   
Gestaltung: Monika Jürgensmeier, Kristina Reen 
Redaktion: Ralf Bierstedt, Monika Jürgensmeier 
Druck: Personal- und Organisationsamt, Expedition und Druck 
Auflage: Dezember 2021, 450, 1. Auflage

3 
 
Inhaltsverzeichnis 
Impressum ................................ ................................ ................................ ................... 2 
Vorwort……………. ................................ ................................ ................................ ......... 5 
1. Ausgangssituation ................................ ................................ ............................. 6 
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters ................................ ...............................  6 
1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2022 ................ 7 
1.2.1. Überregionale und regionale Situation ................................ ..............................  7 
1.2.2. Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes ................................ ................................  8 
1.2.3. Auswirkungen der Coronakrise auf den lokalen Arbeitsmarkt .......................... 12 
1.2.4. Ausbildungsmarkt ................................ ................................ ............................ 14 
1.2.5. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage ................................ ..................... 19 
1.2.6. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster ..................... 22 
1.2.7. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters ................................ ................. 30 
2. Ziele, Strategie und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder ........................... 34 
2.1. Ziele und strategische Grundausrichtung ................................ ........................ 34 
2.2. Zielwerte für das Jahr 2022 ................................ ................................ ............. 35 
2.3. Arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte ................................ ..............................  35 
2.4. Wirkungsorientierung ................................ ................................ ...................... 38 
2.5. Planungsprozess des Jobcenters ................................ ................................ .... 39 
2.5.1. Einbeziehung von Leistungsberechtigten in den Planungsprozess ................. 39 
2.6. Handlungsfelder und Aktivitäten ................................ ................................ ...... 40 
2.6.1. Beendigung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und      
              Langzeitleistungsbezug ................................ ................................ ................... 40 
2.6.2. Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ..............................  45 
2.6.3. Ausbildung und Qualifizierung ................................ ................................ ......... 46 
2.6.4. Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes ................................ ........................ 50 
2.6.5. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf ..... 52 
2.6.6. Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund für Ausbildung, Qualifizierung   
               und Beschäftigung gewinnen ................................ ................................ .......... 54 
2.6.7. Herausforderung der Digitalisierung angehen ................................ ................. 57 
2.7. Vernetzung mit den Arbeitsmarktakteur/-innen ................................ ................ 58 
2.8. Organisations- und Prozessziele ................................ ................................ ..... 59 
2.8.1. Beratung ................................ ................................ ................................ ......... 59 
2.8.2. Kundensteuerung ................................ ................................ ............................ 60 
3. Budget- und Maßnahmenplanung ................................ ................................ ... 61 
Glossar zur Grundsicherungs-und Arbeitsmarktstatistik ................................ ................ 62

4 
 
Anlage 1: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Alter, Geschlecht und   
                 weiteren Merkmalen ................................ ................................ ..................... 66 
Anlage 2: Langzeitleistungsbeziehende (LZB) nach Alter, Geschlecht und weiteren   
                Merkmalen ................................ ................................ ................................ .... 67 
Anlage 3: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell© ................................ ............. 68 
Anlage 4: Beteiligung von Leistungsberechtigten am Planungsprozess ........................ 69 
Anlage 5: Öffentlich geförderte Beschäftigung ................................ ..............................  71 
Anlage 6: Mobiles Fallclearing Ü25 ................................ ................................ ............... 75 
Anlage 7: 10.000 Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen ................................ . 77 
Anlage 8: Job-Brücke ................................ ................................ ................................ .... 78 
Anlage 9: Schulabschluss Plus ................................ ................................ ..................... 80 
Anlage 10: Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ................................ ...... 82 
Anlage 11: Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen – kooperativ ............ 83 
Anlage 12: „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerziehende“ ................................ ................... 85 
Anlage 13: Maßnahme „Horizont“ ................................ ................................ ................. 87 
Anlage 14: Maßnahmenplanung für das Jahr 2022 ................................ ....................... 89

5 
 
Vorwort 
 
Mit diesem Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm werden die wesentlichen 
Rahmenbedingungen, Ziele und Handlungsfelder des Jobcenters der  Stadt Münster für 
das Jahr 2022  dargestellt. Es beschreibt, mit welchen Strategien und operativen 
Aktivitäten sowie konkreten Maßnahmen die Ziele innerhalb der einzelnen 
Handlungsfelder erreicht werden sollen.  
Damit dient das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm den Mitarbeitenden des 
Jobcenters als Orientierungsfunktion und Arbeitsgrundlage. Nach außen stellt es für die 
Kommune, die lokalen Akteur/-innen der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und die 
interessierte Öffentlichkeit Transparenz ü ber die Arbeit des Jobcenters he r. Die 
Entwicklung des Programms fußt auf der Expertise der Fach - und Führungskräfte des 
Jobcenters und darüber hinaus auf dem konstruktiven Austausch und der vertrauensvollen 
Zusammenarbeit mit d en zahlreichen Netzwerkpartner/-innen, insbesondere auf lokaler, 
aber auch auf regionaler sowie überregionaler Ebene. 
Mit Fertigstellung  des Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramms mitten in der vierten 
Coronawelle, mit neuen Höchstständen an Infizierten, einer neuen Virusvariante und, wie 
schon im Vorjahr, kontroversen Diskussion en zu den richtigen Maßnahmen  zur 
Eindämmung der Pandemie , sind die Planungen des Jobcenters  für das Jahr  2022 
weiterhin mit Unwägbarkeiten versehen. So ist es schwer einzuschätzen, w ie sich die 
globale, regionale und lokale Wirtschaft angesichts des ungewissen weiteren 
Pandemieverlaufs im kommenden Jahr entwickeln und sich damit die Aufnahmefähigkeit 
des hiesigen Arbeitsmar ktes gestalten wird . Darüber hinaus ha ben d as 
Infektionsgeschehen un d die jeweils geltenden  pandemiebedingten Regelungen und 
Maßnahmen, wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen, auch einen großen Einfluss auf 
die alltägliche operative Arbeit des Jobcenters : Wie sind die Rahmenbedingungen für 
Beratung und weitere Angebote und Aktivitäten, wie zum Beispiel Jobmessen? Unter 
welchen Auflagen können Fördermaßnahmen durchgeführt werden? Diese und zahlreiche 
andere Fragen werden vorerst auch 2022 allen Beteiligten ein hohes Maß an Flexibilität 
abverlangen.  
Des Weiteren werden die geplanten politischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der 
neuen Regierungsparteien  in den nächsten Jahren  große Veränderungen für die 
Jobcenter mit sich bringen . Als wesentliche Eckpunkte stehen im Raum: die Einführung 
einer Kindergrundsicherung, die Umwandlung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in 
ein „neues“ Bürgergeld, die Abschaffung des Vermittlungsvorranges, die Schaffung von 
besseren Zuverdienstmöglichkeiten und insgesamt mehr Spielraum für die Jobcenter, um 
den örtlichen Gegebenheiten besser Rechnung tragen zu können. Zudem sollen 
Weiterbildung und Qualifikation unter anderem  durch die Einführungen einer 
Ausbildungsgarantie und eines Weiterbildungsgeldes erleichtert und das 
Teilhabechancengesetz mit den Instrumenten der öffentlich geförderten Beschäftigung  
entfristet werden. Ansätze, die die bisherige Praxis im Jobcenter Münster weiter 
unterstützen, in der Umsetzung jedoch ressourcenintensiv sein werden.  
Mit den Erfahrungen aus nunmehr schon fast zwei Jahren in der Coronakrise, einem 
gewohnt umfangreichen Portfolio an Förderangeboten, einem stabilen Netzwerk und einer 
engagierten Mitarbeiterschaft ist das Jobcenter der Stadt Münster jedoch für alle 
Herausforderungen gut aufgestellt.

6 
 
1. Ausgangssituation 
 
1.1.   Organisationsstruktur des Jobcenters 
 
Das Jobcenter der Stadt Münster ist im operativen Bereich sozialräumlich ausgerichtet. 
Das bedeutet: Für jeden Stadtbezirk gibt es ein sogenanntes „Jobcenter -im-Jobcenter“ 
(JiJ), das jeweils aus einem Team für die passive Leistungsgewährung und einem Team 
für die arbeitsmarktliche Beratung, Fö rderung und Integration (Markt und  Integration) 
sowie einem Empfangsbereich und Kundenservice besteht. Sämtliche 
Leistungsberechtigten, die ihren Wohnort  in dem entsprechenden Stadtbezirk haben, 
werden durch das zuständige JiJ betreut.  
Die zielgruppen- und fachspezifischen Kompetenzen - für Alleinerziehende, Jugendliche, 
Menschen mit Schwerbehinderung  und Geflüchtete - sind in allen JiJ vertreten. Die 
fachliche Vernetzung der Spezialist/ -innen wird durch entsprechende Fachkoordinator/        
-innen auf Ebene der Fachstellenleitungen sichergestellt. 
Eine Ausnahme zu den stadtbezirklich aufgestellten JiJ stellte bis Februar 2021 das JiJ 
für Geflüchtete in der ehemaligen Oxford-Kaserne dar. Seit seiner Einrichtung Ende 2015 
im Rahmen des sogenannten Integration Points auf diesem Gelände war das JiJ für 
Geflüchtete unabhängig vom Wohnort in Münster zuständig für alle Menschen mit 
Fluchthintergrund, die seit dem 01.01.2015 Leistungen nach dem SGB 2 bezogen haben. 
Mit der abnehmenden Zahl der Neukunden mit Fluchthintergrund, der Etablierung der 
zielgruppenspezifischen Beratungs - und Förderangebote sowie der entsprechenden 
Netzwerke wurde das JiJ für Geflüchtete Anfang 2021 aufgelöst und die Beratung und 
Betreuung der betroffenen Leistungsberechtigten in den Regelbetrieb in den 
sozialräumlichen JiJ überführt. Die Koordinierung der Angelegenheiten für Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte erfolgt über die seit ebenf alls 2015 bestehende Stelle der 
Migrationsbeauftragten des Jobcenters.   
Das Kommunale Service Center für Arbeit des Jobcenters (KSCA) und das JiJ für 
Selbständige sind aus logistischen und fachlichen Gründen als zentrale, 
stadtbezirksübergreifende Einheiten organisiert1. Das KSCA kümmert sich vorrangig um 
die Akquise und Besetzung von Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen öffentlich 
geförderter Beschäftigung (ögB) auf dem ersten und zweiten  Arbeitsmarkt und die 
ganzheitliche Betreuung (Coaching) für ögB -Beschäftigte. Darüber hinaus bietet das 
KSCA eine ganzheitliche Beratung und Unterstützung von Arbeitgebende n zu 
Förderleistungen des SGB 2  sowie Leistungen anderer Gesetzbücher und Programme. 
Des Weiteren gehören auch die Organisation von Jobmessen, Arbeitgeberpräsentationen 
im Jobcenter sowie Betriebsbesichtigungen mit Jobcoaches und Arbeitsuchenden zum 
Leistungsspektrum des KSCA.2 Im JiJ für selbständige Leistungsberechtigte sind die 
Gewährung passiver Leistungen und der Bereich Markt und Integration zu einer Fachstelle 
zusammengefasst. 
                                                
1 Die Zahl der leistungsberechtigten Selbständigen ist mit einem Anteil von rund vier Prozent an allen Leistungsberechtigten 
zu gering für eine stadtbezirkliche Aufteilung. Bis zur Corona-Krise betrug der Anteil nur zwei Prozent. 
2 Aufgrund der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen haben diese Veranstaltungen im Jahr 2021 nicht 
stattgefunden, sind jedoch - in Abhängigkeit vom weiteren Infektionsgeschehen - für die Zukunft wieder geplant. Auch 
virtuelle Formate sollen erprobt werden.

7 
 
1.2.  Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2022 
 
1.2.1. Überregionale und regionale Situation 
Im zweiten Halbjahr 2021 ist die wirtschaftliche Lage in Deutschland nach wie vor von der 
Coronapandemie gekennzeichnet. Nachdem neue Infektionswellen die Erholung im 
Winterhalbjahr 2 020/2021 verzögert hatten, is t das Bruttoinlandsprodukt seit dem 
Abebben des Infektionsgeschehens im Frühjahr 2021 zwar wieder deutlich angestiegen, 
allerdings behindern im Verarbeitenden Gewerbe Lieferengpässe bei Vorprodukten die 
Produktion, sodass bislang nur die konsumnahen Dienstleistungsbranchen zulegen.  Die 
deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute gehen in ihrer Gemeinschaftsdiagnose Herbst 
2021 davon aus, dass sich die Beeinträchtigungen durch Pandemie und Lieferengpässe 
2022 nach und nach auflösen, sodass die Normalauslastung wieder erreicht wird. Nach 
derzeitigen Prognosen wird das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2021 um 2,4 Prozent und im 
Jahr 2022 um 4,8 Prozent zulegen.3 
Die Erholung a m Arbeitsmarkt setzt sich fort. Die Gemeinschaftsdiagnose geht für das 
Jahr 2022 von einer jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenquote von 5,3 Prozent in 
Deutschland aus.  
Somit sind die Aussichten auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit und der Beschäftigung 
grundsätzlich positiv. Risiken bestehen jedoch weiterhin aufgrund von sich fortsetzenden 
oder erneuten coronabedingten Einschränkungen. 
Auf regionaler Ebene zeigt eine Konjunkturumfrage der Industrie - und Handelskammer 
Nord Westfalen, dass die nord-westfälische Wirtschaft den Konjunktureinbruch durch die 
Coronapandemie gut überstanden hat und das Konjunkturklima insgesamt sogar besser 
ist als vor Ausbruch der Coronakrise.4 Entsprechend ist der IHK-Konjunkturklimaindikator, 
der die derzeitige Geschäftslage und die Zukunftserwartungen der Unternehmen in einem 
Wert zusammenfasst, um 13 Punkte auf 128 Punkte gestiegen  und liegt damit deutlich 
über dem langjährigen Durchschnitt von 113 Punkten. Gebremst wird der Aufschwung 
jedoch durch Fachkräftemangel, Lieferengpässe sowie massiv gestiegene Energie - und 
Rohstoffpreise.  
Ungewiss ist auch der Umfang gegebenenfalls noch drohender pandemiebedingter 
Unternehmensinsolvenzen. Expertinnen und Experten gehen derzeit davon aus, dass sich 
dieser – nach einem Rückgang in den Jahren 2020 und 20215 – 2022 wieder erhöhen und 
damit normalisieren , allerdings noch unter dem Niveau des Vor -Corona-Jahres 2019 
bleiben wird. 
 
 
 
                                                
3 Gemeinschaftsdiagnose 2/2021: „Krise wird allmählich überwunden – Handeln an geringfügigem Wachstum ausrichten“. 
Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Oktober 2021. 
4 „Konjunktur in Nord Westfalen - Spätsommer 2021: Der Aufholprozess läuft, Normalität noch nicht erreicht“. IHK Nord 
Westfalen, Oktober 2021. 
5 Zurückzuführen ist der auf den ersten Blick überraschende Rückgang der Unternehmensinsolvenzen auf die zeitweise 
Aussetzung der Pflicht zur Insolvenzanmeldung für Firmen, die pandemiebedingt in Schieflage geraten waren, sowie auf 
die massiven Stützungsmaßnahmen für Unternehmen in der Coronakrise.

8 
 
1.2.2. Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes 
 
Zum Stichtag 31.12.20 20 zählte die Stadt Münster 316.403 Einwohner/-innen.6 Das ist 
eine Zunahme um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresstichtag. 179.083 Personen 
waren am 31.12.2020  am Arbeitsort Münster sozialversicherungspflichtig beschäftigt 7. 
Dies entspricht e iner Steigerung um 1,8 Prozent zum Vorjahresstichtag ( 0,1 Prozent in 
Nordrhein-Westfalen und -0,1 Prozent bundesweit). Seit de m 31.12.2015 ist die Anzahl 
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster um 12,2 Prozent gestiegen (8,6 
Prozent in Nordrhein-Westfalen und 8,2 Prozent bundesweit). 
Das Geschlechterverhältnis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster ist 
fast ausgewogen: 49,7 Prozent sind Frauen und 50,3 Prozent sind Männer. Ein ähnlich 
verteiltes Geschlechterverhältnis ist auch in den einzelnen Altersgruppen zu beobachten, 
mit Ausnahme der über 65-Jährigen. Hier sind 60 Prozent Männer und 40 Prozent Frauen.  
In Bezug auf die Altersgruppen haben die älteren sozialversicherung spflichtig 
Beschäftigten den höchsten prozentualen Zuwachs im Vergleich zum Vorjahresmonat 
erfahren (5,1 Prozent bei den 55 bis unter 65 -Jährigen und 6,9 Prozent bei den über 65 -
Jährigen). Letztere machen jedoch nur 1,1 Prozent aller sozialversicherungspfl ichtig 
Beschäftigten aus. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unter 25 
Jahren ist mit 0,7 Prozent unterdurchschnittlich gestiegen; zum 31.12.2019 betrug die 
Zunahme im Vergleich zum Vorjahresmonat noch 2,9 Prozent. Den mit 68,1 Prozen t 
weitaus größten Anteil stellen weiterhin die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im 
Alter von 25 bis unter 55 Jahren. 
Mit 7,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresstichtag weiterhin hoch ist in Münster die 
Zunahme der sozialversicherungspflichtig bes chäftigten Personen mit ausländischer 
Staatsangehörigkeit (2,9 Prozent Zunahme auf Bundesebene und 3,6 Prozent in 
Nordrhein-Westfalen). Während bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigte n mit 
deutscher Staatsangehörigkeit die Frauen mit 50,5 Prozent leicht überwiegen, sind es bei 
den Ausländer/ -innen mit 59 Prozent deutlich mehr Männer. Insgesamt machen die 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit in 
Münster einen Anteil von 9,1 Prozent an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 
in Münster aus, im Vergleich zu einem Anteil von 9,9 Prozent im Bundesdurchschnitt und 
12,4 Prozent in Nordrhein-Westfalen.  
Rund zwei Drittel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten in Vollzeit. Mit 
einem Ante il von 61,6  Prozent sind dies  überwiegend Männer, während bei den 
Teilzeitbeschäftigten die Frauen mit 72,8 Prozent dominieren.8 
5,5 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind Auszubildende. Ihre 
Anzahl hat im Vergleich zum Vorjahresmonat nur leicht um 0,2 Prozent zugenommen. Zu 
den Werten im Detail siehe die Abbildung 1.  
 
 
                                                
6 Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen. 
7 Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Wohnort Münster am 31.12.2020 betrug 123.352 
Personen. 
8 Geringfügig Beschäftigte sind zu 55,4 Prozent weiblich und zu 44,6 Prozent männlich.

9 
 
Merkmale 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
am Stichtag 31.12.2020 
Anzahl Anteil 
(in Prozent) 
Veränderung zum 
Vorjahr 
(in Prozent) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 179.083 100,0 1,8 
Nach Geschlecht    
Männer 90.145 50,3 1,6 
Frauen 88.938 49,7 1,9 
Nach Alter und Geschlecht    
unter 25 Jahre 19.822 11,1 0,7 
   - Männer 9.822 49,6 0,7 
   - Frauen 10.000 50,4 0,7 
25 bis unter 55 Jahre 121.946 68,1 1,0 
   - Männer 61.616 50,5 1,1 
   - Frauen 60.330 49,5 0,8 
55 bis unter 65 Jahre  35.285 19,7 5,1 
   - Männer 17.489 49,6 3,7 
   - Frauen 17.796 50,4 6,4 
65 Jahre und älter 2.030 1,1 6,9 
   - Männer 1.218 60,0 5,9 
   - Frauen 812 40,0 8,4 
Nach Nationalität und Geschlecht    
Deutsche 162.707 90,9 1,2 
   - Männer 80.483 49,5 1,0 
   - Frauen 82.224 50,5 1,5 
Ausländer/-innen 16.291 9,1 7,4 
   - Männer 9.605 59,0 7,4 
    - Frauen 6.686 41,0 7,5 
Nach Arbeitszeit und Geschlecht    
in Vollzeit 120.537 67,3 1,7 
   - Männer 74.208 61,6 1,4 
   - Frauen 46.329 38,4 2,1 
in Teilzeit 58.546 32,7 2,0 
   - Männer 15.937 27,2 2,7 
   - Frauen 42.609 72,8 1,7 
Auszubildende nach Geschlecht 9.860 5,5 0,2 
   - Männer 4.969 50,4 0,1 
   - Frauen 4.891 49,6 0,3 
 
Abbildung 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2020 
 
 
Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische 
Dienstleistungs- und Infrastrukturangebote, wie Regionalbehörden, Finanz - und 
Versicherungsdienstleister, Fach - und Hochschulen und andere wissenschaftliche 
Einrichtungen, Fachkliniken, Spezialgeschäfte sowie Unternehmen für Telefonmarketing 
und Marktforschung. Der mit Abstand größte Anteil der sozialversicherungspflichtigen 
Erwerbspersonen in Münster übt dementsprechend dienstleistende Tätigkeiten aus: Am

10 
 
31.12.2020 waren dies 87,6 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. 12,0 
Prozent sind im produzierenden Gewerbe tätig und 0,4 Prozent in der Land - und 
Forstwirtschaft und Fischerei (siehe Abbildung 2). 
Sektoren und Wirtschaftszweige 
Sozialversicherungspflichtig 
 Beschäftigte 
am Stichtag 31.12.2020 
Anzahl Anteil 
(in Prozent) 
Veränderung 
zum Vorjahr  
(in Prozent) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 179.083 100,00 1,8 
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei  702 0,4     5,7 
Produzierendes Gewerbe 21.522 12,0 -3,4 
- Verarbeitendes Gewerbe  12.967 7,2 -6,0 
- Herstellung von Vorleistungsgütern, insbes. von chemischen  
  Erzeugnissen und Kunststoffwaren 6.080 3,4 -1,5 
- Baugewerbe 5.903 3,3 0,7 
- Metall- und Elektroindustrie sowie Stahlindustrie 4.564 2,5 -1,3 
- Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft 2.652 1,5 1,3 
- Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern 2.323 1,3 -22,7 
Dienstleistungsbereich 156.859 87,6 2,5 
- Gesundheitswesen 24.160 13,5 2,1 
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 23.748 13,3 3,5 
- Immobilien; freiberufliche, wissenschaftliche und technische  
  Dienstleistungen 15.692 8,8 6,6 
- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung,    
  Körperschaften 15.560 8,7 6,1 
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 12.088 6,7 0,4 
- Heime und Sozialwesen 12.078 6,7 5,2 
- Information und Kommunikation 11.748 6,6 2,6 
- Erziehung und Unterricht 9.879 5,5 1,0 
- sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 9.672 7,0 0,4 
- sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 7.810 7,0 0,4 
- Gastgewerbe 4.834 2,7 -15,6 
- Verkehr und Lagerei 4.838 2,7 -0,4 
- Arbeitnehmerüberlassung 4.752 2,7 11,7 
 
Abbildung 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2020 
 
Die bedeutendsten Branchen sind in Münster das Gesundhe itswesen mit 13,5 Prozent 
Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und der Handel inklu sive 
Instandhaltung und Repara tur von Kraftfahrzeugen mit  13,3 Prozent Anteil an allen 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigungen. Den stärksten Rückgang innerhalb des 
Dienstleistungssektors hat das Gastgewerbe zu verzeichnen ( -15,6 Prozent); diese 
Entwicklung lässt sich auf die lange Schließung der Betriebe in den Lockdownphasen und 
daraus resultierende Kündigungen beziehungsweise die Abwanderung vieler 
Beschäftigter in andere Branchen zurückführen. Während  die Arbeitnehmerüberlassung 
von Dezember 2018 zu Dezember 2019 11,5 Prozent an sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigten abgebaut hat, ist am 31 .12.2020 im Vergleich zum Vorjahresstichtag ein

11 
 
Zuwachs um 11,7 Prozent zu verzeichnen. Zwar macht die Arbeitnehmerüberlassung mit 
2,7 Prozent nur einen klein en Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Stellen aus, 
sie dient aber immer wieder auch als Indikator für die allgemeine Beschäftigungssituation.9  
Der deutsche Arbeitsmarkt ist stark fachkräfteorientiert: 85 Prozent der sozial -
versicherungspflichtig Beschäftigten sind als Fachkraft, Spezialist/ -in oder Experte/  
Expertin tätig und nur rund 15 Prozent als Helfer/-in10. Auf dem münsterschen Arbeitsmarkt 
ist diese Verteilung mit rund 87 Prozent und 13 Prozent noch deutlicher ausgeprägt.   
Parallel hierzu verfügen 55 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten 
Personen in Münster über einen anerkannten Berufsabschluss und 24 Prozent über einen 
akademischen Abschluss  (siehe Abbildung 3) . Nur rund 14 Prozent haben keine 
abgeschlossene oder anerkannte Ausbildung, davon sind 55,4 Prozent Männer und 44,6 
Prozent Frauen. 28 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne 
beruflichen Ausbildungsabschluss sind Auszubildende, die bereits konkret auf e inen 
Berufsabschluss hinstreben. 
 
 
Merkmale 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte  
am Stichtag 31.12.2020 
Anzahl Anteil 
(in Prozent) 
SV-pflichtig Beschäftigte insgesamt 179.083 100,0 
   ohne beruflichen Ausbildungsabschluss 24.786 13,8 
      - Männer 13.731 55,4 
      - Frauen 11.055 44,6 
   mit anerkanntem Berufsabschluss 97.860 54,6 
      - Männer 46.651 47,7 
      - Frauen 51.209 52,3 
   mit akademischem Abschluss 43.146 24,1 
      - Männer 22.022 51,0 
      - Frauen 21.124 49,0 
   Ausbildung unbekannt* 13.291 7,4 
      - Männer 7.741 58,2 
      - Frauen 5.550 41,8 
* Der Berufsabschluss ist statistisch nicht erfasst. 
 
Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Münster nach Berufsabschluss  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2020 
 
 
Menschen ohne beruflichen Abschluss unterliegen einem hohen Risiko, arbeitslos zu 
werden oder zu bleiben. Dies trifft auch auf eine große Anzahl von Leistungsberechtigten 
                                                
9 In Zeiten eines beginnenden konjunkturellen Aufschwungs steigt – neben dem Aufbau von Überstunden – auch die 
Inanspruchnahme von Leiharbeitskräften durch Unternehmen zunächst an. Hält der Aufschwung an, steigt das Vertrauen 
der Unternehmen in die konjunkturelle Entwicklung und damit auch die Bereitschaft zu einer Erweiterung des eigenen 
Personals. In einer Phase des gesamtwirtschaftlichen Abschwungs hingegen ist die Arbeitnehmerüberlassung der Sektor, 
der frühzeitig die Folgen der wirtschaftlichen Eintrübung spürt. Denn: Vor der Entlassung der Stammbelegschaft wird in 
Unternehmen – neben Anpassungen der Arbeitszeit über eine Verringerung der Überstunden oder durch Kurzarbeit – 
üblicherweise auch die Inanspruchnahme von Zeitarbeit zurückgefahren. 
10 Die Definitionen erfolgen nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Helfer/-in: 
keine berufliche Ausbildung erforderlich sowie geregelte einjährige Berufsausbildung; Fachkraft: mindestens zweijährige 
Berufsausbildung, auch berufsqualifizierender Abschluss einer Berufsfach- oder Kollegschule; Spezialist/-in: Meister- oder 
Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger Abschluss einer Fachschule, Hochschule, Fach- oder Berufsakademie oder 
ggf. der Bachelorabschluss einer Hochschule; Experte/Expertin: mindestens vierjähriges abgeschlossenes 
Hochschulstudium.

12 
 
im SGB 2 zu, die über keine oder eine nicht mehr verwertbare beziehungsweise  in 
Deutschland anerkannte Berufsausbildung verfügt.  
Im Oktober 2021 wurden 660 Arbeitsstellen neu gemeldet (Zugang). Im Bestand befanden 
sich insgesamt 3.570  gemeldete Arbeitsstellen , davon 3. 512 (98 Prozent) 
sozialversicherungspflichtig, 3.180 (89 Prozent) unbefristet, 3.115 (87 Prozent) in Vollzeit 
und 2.807 (79  Prozent) für Fachkräfte, Expert/ -innen und Spezialist/ -innen. Die 
durchschnittliche bisherige Vakanzzeit der gemeldeten Stellen betrug 132 Tage (siehe 
Abbildung 4). 
Gemeldete Arbeitsstellen im Oktober 2021 
 
Zugang Bestand Sozial-
versicherungs- 
pflichtig 
unbefristet 
 
in Vollzeit Fachkräfte, 
Expert/-innen, 
Spezialist/-innen 
Vakanzzeit 
in Tagen 
 
660 
 
 
3.570 
 
3.512 
 
 
3.180 
 
3.115 
 
 
2.081 
 
 
132 
 
Abbildung 4: Gemeldete Arbeitsstellen in Münster nach verschiedenen Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2021 
 
1.2.3. Auswirkungen der Coronakrise auf den lokalen Arbeitsmarkt 
 
Anhand ausgewählter Eckdaten werden im Folgenden die Auswirkungen der Coronakrise 
auf den Arbeitsmarkt in Münster dargestellt. Der Zugang und damit auch der Bestand der 
gemeldeten Arbeitsstellen sanken ab April 2020 coronabedingt deutlich. Schon seit dem 
Sommer 2020 hat sich der Stellenmarkt  jedoch mit einigen leichten Auf - und 
Abwärtsbewegungen wieder erholt, beim Stellenbestand ist seit März 2021 ein 
kontinuierlicher Zuwachs zu verzeichnen (siehe Abbildung 5). Im Oktober 2021 liegt der 
Bestand der gemeldeten Stellen rund 43 Prozent höher als im April 2020. 
 
Abbildung 5: Zugang und Bestand gemeldeter Arbeitsstellen in Münster, Entwicklung April 2020 bis Oktober 2021 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2021 
346
661 676 539
777 878
660
2.493
2.338
2.508 2.384
2.621
2.962
3.570
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
Apr 20 Jul 20 Okt 20 Jan 21 Apr 21 Jul 21 Okt 21
Zugang und Bestand gemeldeter Arbeitsstellen 
Zugang Bestand

13 
 
Der Umfang von Kurzarbeit, die in den letzten Jahren des wirt schaftlichen Aufschwungs 
keine nennenswerte Rolle als Indikator für die Arbeitsmarktsituation gespielt hat, ist in der 
Coronakrise wieder zu einem aktuellen Thema geworden. Mit dem ersten Lockdown 
schnellten die Anzeigen ab März 2020 sprunghaft in die Höhe. Im April 2020 stellten 2.493 
Unternehmen für insgesamt 35.338 Personen Anzeigen auf Kurzarbeit. Im Sommer 2020 
lagen die Anzeigen auf Kurzarbeit wieder auf einem moderaten Niveau, stiegen mit dem 
zweiten Lockdown ab November 2020 allerdings vorübergehend  erneut an. Im Oktober 
2022 wurden nach vorläufiger Auswertung sieben Anzeigen auf Kurzarbeit für 64 
Personen gestellt (siehe Abbildung 6). 
 
* vorläufige Daten 
Abbildung 6: Angezeigte Kurzarbeit in Münster, Oktober 2020 bis Oktober 2021 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2021 
In den Anzeigen geben Unternehmen an, für wie viele Mitarbeitende sie Kurzarbeit 
einplanen. Erfahrungsgemäß wird jedoch nicht für jede zur Kurzarbeit angemeldete 
Person diese auch tatsächlich durchge führt. Im Mai 2021 waren 7.543 Beschäftigte in 
1.107 Betrieben in Kurzarbeit (siehe Abbildung 7). Parallel zum Rückgang der Anzeigen 
auf Kurzarbeit ist auch für die tatsächlich realisierte Kurzarbeit, die erst mit mehrmonatiger 
Verzögerung statistisch fest geschrieben wird, ein starker Rückgang  im Jahr  2022 zu 
erwarten. 
36
285
319
355
113
54
31
20
21
13
13
8
7
228
3.309
3.379
2.896
965
680
326
134
239
365
175
44
64
1
10
100
1.000
10.000
1
10
100
1.000
Okt
20
Nov
20
Dez
20
Jan
21
Feb
21
Mrz
21
Apr
21
Mai
21
Jun
21
Jul
21
Aug
21
Sep
21
Okt
21*
Angezeigte Kurzarbeit
Anzeigen KuG Personen in Anzeigen

14 
 
 
Abbildung 7: Realisierte Kurzarbeit in Münster, Mai 2020 bis Mai 2021   
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2021 
 
1.2.4. Ausbildungsmarkt 
 
Die zuvor schon beschriebene Dominanz des Dienstleistungssektors in Münster, und hier 
insbesondere der Branchen Gesundheit 11, Handel, Finanz -, Versicherungs - und 
Wirtschaftsdienstleistungen, zeigt sich auch anhand der „Top Ten“ der gemeldeten 
betrieblichen Berufsausbildungsstellen (siehe Abbildung 8). 
                                                
11 Viele Gesundheitsberufe werden schulisch ausgebildet und sind darum in dieser Darstellung nicht erfasst.  
1.931
1.464
1.155
984
835
792
1.076
1.303
1.520
1.564
1.351
1.235
1.107
20.445
14.761
10.169
8.681
5.955
4.936
7.145
9.028
10.685
11.557
9.644
8.678
7.543
1
10
100
1.000
10.000
100.000
1
10
100
1.000
10.000
Mai
20
Jun
20
Jul 20 Aug
20
Sep
20
Okt
20
Nov
20
Dez
20
Jan
21
Feb
21
Mrz
21
Apr
21
Mai
21
Realisierte Kurzarbeit
Betriebe Kurzarbeiter

15 
 
 
Abbildung 8: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2020/2021 gemeldeten Berufsausbildungsstellen in Münster 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2021 
 
Bei den für einen Ausbildungsplatz gemeldeten Bewerber/-innen sind ebenfalls Berufe im 
Gesundheitswesen und im Handel gefragt. Darüber hinaus werden auch Ausbildungen im 
Handwerk und in der IT-Branche angestrebt (siehe Abbildung 9). 
 
Abbildung 9: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2020/2021 gemeldeten Bewerber/-innen auf eine Berufsausbildungs-
stelle (genderübergreifend) in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2021 
 
Industriekaufmann/-frau
Kaufmann/-frau für Großhandel
Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung
Kaufmann/-frau für Versicherungen
Fachinformatiker/-in Systemintegration
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Bankkaufmann/-frau
Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Medizinische/r Fachangestellte/r
Kaufmann/-frau Büromanagement
47
58
58
59
65
74
74
115
119
155
"Top Ten" der gemeldeten Berufsausbildungsstellen
in Münster 
Fachlagerist/-in
Maler/-in/Lackierer/-in
Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung
Tischler/-in
Industriekaufmann/-frau
Verkäufer/-in
Kaufmann/-frau Büromanagement
Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Kfz-Mechatroniker/-in (Pkw-Technik)
Medizinische/r Fachangestellte/r
31
31
33
40
46
48
64
71
72
76
"Top Ten" der gemeldeten Bewerber/-innen 
(genderübergreifend) in Münster

16 
 
Ein Blick auf die genderdifferenzierten Daten zeigt, dass es  Unterschiede, aber auch 
Gemeinsamkeiten zwischen den von jungen Männern und jungen Frauen angestrebten 
Berufen gibt (siehe Abbildungen 10 und 11). 
 
Abbildung 10: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2020/2021 gemeldeten männlichen Bewerber auf eine 
Berufsausbildungsstelle in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2021 
 
 
 
 
Abbildung 11: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2020/2021 gemeldeten weiblichen Bewerberinnen auf eine 
Berufsausbildungsstelle in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2021 
Kaufmann Büromanagement
Automobilkaufmann
Elektroniker - Enerhier- und Gebäudetechnik
Maler/Lackierer
Fachinformatiker Anwendungsentwicklung
Fachlagerist
Industriekaufmann
Tischler
Kaufmann im Einzelhandel
Kfz-Mechatroniker (Pkw-Technik)
24
24
24
26
30
31
34
34
45
69
"Top Ten" der gemeldeten Bewerber (männlich)
in Münster
Kosmetikerin
Kauffrau für Marketingkommunikatikon
Friseurin
Tiermedizinische Fachangestellte
Industriekauffrau
Zahnmedizinische Fachangestellte
Verkäuferin
Kauffrau im Einzelhandel
Kauffrau Büromanagement
Medizinische Fachangestellte
7
8
11
12
12
23
26
26
40
74
"Top Ten" der gemeldeten Bewerberinnen (weiblich) 
in Münster

17 
 
So finden sich die medizinischen Berufe sowie Friseurin und Kosmetikerin ausschließlich 
in den „Top Ten“ der weiblichen Bewerberinnen. Berufe wie Kfz -Mechatroniker, Tischler, 
Elektriker und Fachinformatiker tauchen dagegen nur in den beliebtesten Berufen der 
jungen Männer auf. Genderübergreifende Berufswünsche sind dagegen  vor allem  im 
kaufmännischen Bereich zu finden. 
Insgesamt waren in Münster für das Berichtsjahr 12 2020/2021 1.961 Berufsausbildungs-
stellen gemeldet. Das sind 51 Stellen weniger (-2,5 Prozent) als im Vorjahresmonat. Auf 
der anderen Seite haben sich im gleichen Zeitraum 1.205  Bewerber/-innen für eine 
Berufsausbildungsstelle gemeldet, da s sind 63 Personen weniger ( -5,0 Prozent) als im 
Vorjahr (siehe Abbildung 12). 63 Prozent der gemeldeten Bewerber/-innen sind männlich 
und 37 Prozent weiblich13. 
 
Abbildung 12: Gemeldete Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen und gemeldete Berufsausbildungs- 
stellen in Münster im Berichtsjahr 2020/2021, Stand September 2021;  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
 
Aus den gemeldeten Berufsausbildungsstellen und den gemeldeten Bewerber/ -innen 
ergibt sich ein Quotient von 1, 63. Das heißt, dass in Münster rein rechnerisch auf eine 
Bewerberin/einen Bewerber 1,63  gemeldete Berufsausbildungsstellen kommen 14. Im 
Vorjahresmonat lag der Quotient bei 1,59 und im August 2019 bei 1,77. 
Um sich ein detailliertes Bild von der Lage am gesamten münsterschen Ausbildungsmarkt 
zu machen, empfiehlt sich weitergehend ein Blick auf die unversorgten Bewerber/-innen 
sowie die unbesetzten Berufsausbildungsstellen. Die Anzahl der unversorgten Bewerber/-
innen beläuft sich am 30.09.2021 rechtskreisübergreifend auf 6015, das sind 48 Personen 
(44,4 Prozent) weniger als zum Vorjahreszeitpunkt.  63 Prozent der unversorgten 
                                                
12 Das Berichtsjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des jeweiligen Folgejahres. 
13 Viele von Frauen bevorzugte Berufe werden schulisch ausgebildet und tauchen deshalb nicht bei den gemeldeten 
Berufsausbildungen auf (zum Beispiel Erzieher/-in, Pharmazeutisch-technische/-r Assistent/-in sowie pflegerische Berufe).  
14 In den umliegenden Kreisen und im Landesvergleich ist der Quotient zum Teil deutlich niedriger: Borken = 1,80; 
Coesfeld = 1,34; Steinfurt = 1,15; Warendorf = 0,99; NRW = 0,99. 
15 Das Jobcenter der Stadt Münster hat zu diesem Stichtag noch 15 unversorgte Bewerber/-innen verzeichnet. 
1.384 1.268 1.205
2.446
2.012 1.961
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
Sep 19 Sep 20 Sep 21
Gemeldete Bewerber/ -innen für Ausbildungsstellen 
und gemeldete Berufsausbildungsstellen
gemeldete Bewerber/-innen gemeldete Berufsausbildungsstellen

18 
 
Bewerber/-innen sind männlich und 37 Prozent weiblich.  Auf der anderen Seite waren im 
September 2021 noch 69 Berufsausbildungsstellen unbesetzt, das sind 100  Stellen 
weniger (-59,2 Prozent) als im Vorjahr esmonat. Rechnerisch standen damit jeder 
unversorgten Bewerberin/jedem unversorgten Bewerber noch 1,15 unbesetzte 
Berufsausbildungsstellen zur Verfügung. Zum Vorjahreszeitpunkt lag die Relation bei 1,56 
und im September 2019 bei 1,24 (siehe A bbildung 13 ). Beim Blick in die 
münsterländischen Nachbarkommunen ist auffällig, dass dort die Relation zwischen 
unbesetzten Berufsausbildungsstellen und unversorgten Bewerber/ -innen wesentlich 
höher ist.16 
 
Abbildung 13: Unversorgte gemeldete Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen und unbesetzte gemeldete 
Berufsausbildungsstellen in Münster im Berichtsjahr 2020/2021, Stand September 2021 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
 
Im Jobcenter, aber auch bei der Agentur für Arbeit, Trägern und anderen Einrichtungen 
wird beobachtet , dass  sich durch  die Coronakrise und die damit verbundenen 
eingeschränkten Möglichkeiten der Berufsorientierung die bereits seit mehreren Jahren 
vorhandene Tendenz zum weiteren Schulbesu ch oder einem Studium gegenüber der 
Aufnahme einer Ausbildung verstärkt. Im Ergebnis bleiben zunehmend viele 
Ausbildungsstellen unbesetzt.  Die Anzahl der unversorgten Bewerber /-innen auf eine 
Ausbildung hat sich im Jobcenter allerdings in den letzten Jahren im Schnitt nicht erhöht, 
da ja mit Schule und Studium Anschlussperspektiven vorhanden sind. 
Zusammenfassend kann  festgestellt werden, dass die Zahl  der gemeldeten 
Berufsausbildungsstellen im Vergleich zu den  Vorjahresmonaten weiter leicht gesunken 
ist. Die Zahl der gemeldeten Bewerber/ -innen auf eine Berufsausbildungsstelle geht seit 
2018 ebenfalls kontinuierlich leicht zurück. Die Anzahl der unbesetzt bleibenden 
                                                
16 Borken = 8,08; Coesfeld = 4,22; Steinfurt = 5,15; Warendorf = 3,62; NRW = 1,64. 
 
68
108
60
84
169
69
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
Sep 19 Sep 20 Sep 21
Unversorgte Bewerber/ -innen für Ausbildungsstellen 
und unbesetzte Berufsausbildungsstellen
unversorgte Bewerber/-innen unbesetzte Berufsausbildungsstellen

19 
 
Berufsausbildungsstellen und der unversorgten Bewerber/-innen auf eine Ausbildung ist, 
nach einem Hochpunkt im Jahr 2020, jeweils weiter zurückgegangen.  
 
1.2.5. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage 
 
Im Zuge der Coronakrise stieg die Arbeitslosenquote in Münster rechtskreisübergreifend 
von 4,5 Prozent im Februar 2020 auf 5,7 Pr ozent im August 202 0 und ist seitdem mit 
leichten Sch wankungen wieder gesunken. Ein besonders deutlicher  Rückgang ist seit 
August 2021 zu verzeichnen, von 5,0 Prozent auf 4,5 Prozent im Oktober 2021. Dabei ist 
im Rechtskreis SGB 3 ein stärkerer Rückgang zu v erzeichnen als im  SGB 2, von 2,2  
Prozent im Oktober 2020 auf 1,6 Prozent im Oktober 2021. Dies ist darauf zurückzuführen, 
dass bislang die arbeitsmarktnäheren (da kürzer arbeitslosen und im Schnitt besser 
qualifizierten) Arbeitnehmenden im SGB 3  mehr von der Erholung des A rbeitsmarktes 
profitieren. Im SGB 2 betrug die Arbeitslosenquote 3,1 Prozent im Oktober 2020 und 2,9 
Prozent im Oktober 2021 (siehe Abbildung 14).  
 
Abbildung 14: Entwicklung der Arbeitslosenquote in Münster von Oktober 2020 bis Oktober 2021 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2021 
 
 
Auch die Jugendarbeitslosenquote stieg coronabedingt, rechtskreisübergreifend von 2,9 
Prozent im Februar 2020 auf 4,1 Prozent im August 2020. Von Oktober 2020 bis Juni 2021 
lag die Jugendarbeitslosenquote konstant in einem Bereich von 3,1 bis 3,3 Prozent. Nach 
einem erneuten, saisonal bedingten Anstieg  im Juli und August  2021 auf 3,5  und 3,6 
Prozent ist die Jugendarbeitslosenquote ab dem Herbst  wieder deutlich gesunken und 
liegt im Oktober  2021 bei 2,7 Prozent . Auch bei den Jugendlichen liegt die 
Arbeitslosenquote im SGB 2 leicht höher als im SGB 3 (1,8  Prozent im Vergleich zu 0,9 
Prozent im Oktober 2021, siehe Abbildung 15). 
 
5,3 5,1 5,0 5,3 5,3 5,2 5,2 5,1 5,0 5,1 5,0 4,7 4,5
2,2 2,0 2,0 2,2 2,2 2,1 2,0 1,9 1,8 1,9 1,8 1,7 1,6
3,1 3,0 3,0 3,1 3,1 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 3,1 3,1 2,9
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
Okt
20
Nov
20
Dez
20
Jan
21
Feb
21
Mrz
21
Apr
21
Mai
21
Jun
21
Jul
21
Aug
21
Sep
21
Okt
21
Entwicklung Arbeitslosenquote in Münster
gesamt SGB 3 SGB 2

20 
 
 
 
Abbildung 15: Entwicklung der Jugendarbeitslosenquote in Münster von Oktober 2020 bis Oktober 2021 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2021 
 
 
Verglichen mit den Werten auf Landes - und Bundesdurchschnitt liegen die Arbeitslosen-
quote und die Jugendarbeitslosenquote in Münster sowohl rechtskreisübergreifend als 
auch jeweils im SGB 2 und SGB 3 auf einem moderaten Niveau (siehe Abbildung 16).  
  Münster  NRW Deutschland 
Arbeitslosenquote in Prozent   
• gesamt 4,5 6,9 5,2 
   Männer 4,9 7,0 5,3 
   Frauen 4,2 6,7 5,0 
   Ausländer/-innen 12,9 18,2 12,3 
• SGB 2 2,9 4,9 3,4 
   Männer 3,2 4,9 3,5 
   Frauen 2,7 4,9 3,3 
   Ausländer/-innen 10,0 15,0 9,5 
• SGB 3 1,6 1,9 1,8 
   Männer 1,7 2,0 1,8 
   Frauen 1,5 1,8 1,7 
   Ausländer/-innen 2,9 3,2 2,8 
Jugendarbeitslosenquote in Prozent  
• gesamt 2,7 5,1 4,2 
• SGB 2 1,8 3,5 2,6 
• SGB 3 0,9 1,6 1,6 
 
Abbildung 16: Arbeitslosenquote und Jugendarbeitslosenquote in Deutschland, Nordrhein-Westfalen und Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2021 
3,3 3,1 3,1 3,2 3,3 3,2 3,1 3,1 3,2 3,5 3,6
3,2
2,7
1,3 1,1 1,2 1,3 1,4 1,3 1,2 1,1 1,2 1,4 1,3 1,1 0,9
2,0 2,0 2,0 1,9 1,9 1,9 1,9 2,0 2,0 2,0 2,3 2,1 1,8
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
Okt
20
Nov
20
Dez
20
Jan
21
Feb
21
Mrz
21
Apr
21
Mai
21
Jun
21
Jul
21
Aug
21
Sep
21
Okt
21
Entwicklung Jugendarbeitslosenquote in Münster
gesamt SGB 3 SGB 2

21 
 
Die Arbeitslosenquote von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit liegt sowohl 
in Münster als auch in NRW und auf Bundesebene deutlich über der Gesamt -
Arbeitslosenquote. Besonders ausgeprägt ist dies im SGB 2. Auffällig ist, dass die 
Arbeitslosenquote von Ausländer/-innen in Münster rechtskreisübergreifend und im SGB 
2 deutlich unter dem Landesdurchschnitt, aber leicht über dem Bundesdurchschnitt liegt.  
Die Arbeitslosenquote von Frauen liegt  sowohl in Münster, als auch im Landes- und im 
Bundesdurchschnitt in beiden Rech tskreisen unter der Arbeitslosenquote der Männer. 
Zurückzuführen ist dies insbesondere darauf, dass Frauen tendenziell häufiger als Männer 
Sorgearbeit (Kindererziehung und Pflege) leisten. Aus diesem Grund sind sie für den 
Arbeitsmarkt nicht so ver fügbar, wie es erforderlich wäre, um sich arbeits los zu melden 
beziehungsweise um statistisch als arbeitslos erfasst zu werden. Im Jobcenter der Stadt 
Münster sind 96 Prozent der Personen, die dem Arbeitsmarkt wegen der Betreuung eines 
Kindes unter drei Jahren oder der Pflege einer/eines Angehörigen nicht zur Verfügung 
stehen, weiblich17.  
In den Abbildun gen 17 und 18  ist die Verteilung der arbeitsuchenden und arbeitslosen 
Personen in Münster auf die Rechtskreise im Detail dargestellt.  
 SGB 2 
 Anzahl Anteil 
in Prozent 
Veränderung zum   
Vorjahresmonat 
in Prozent 
Bestand Arbeitsuchende  8.512 * -2,1 
Bestand Arbeitslose 5.101 100,0 -4,6 
  Männer 2.768 54,3 -6,9 
  Frauen 2.333 45,7 -1,8 
  15 – 24 Jahre 419 8,2 -13,1 
   50 Jahre und älter 1.449 28,4 -4,4 
  Langzeitarbeitslose 3.296 64,6 8,6 
  Menschen mit Schwerbehinderung 395 7,7 10,6 
  Ausländer/-innen 1.742 34,2 -6,9 
Zugang an Arbeitslosen 599 * -7,4 
   darunter aus Erwerbstätigkeit 77 * 1,3 
   darunter aus Ausbildung/sonst. Maßnahmen 173 * -35,0 
   seit Jahresbeginn 6.120 * -14,3 
Abgang an Arbeitslosen    832 * -5,8 
   darunter in Erwerbstätigkeit 151 * 7,1 
   darunter in Ausbildung/sonst. Maßnahmen 286 * -3,1 
   seit Jahresbeginn 6.446 * -3,8 
* Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich 
 
Abbildung 17: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB 2 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2021 
 
 
Im SGB 2 ist die Anzahl der  Arbeitslosen im Oktober 2021 im Vergleich zum 
Vorjahresmonat um 4,6 Prozent gesunken . Im SGB 3 beträgt der Rückgang der 
arbeitslosen Personen im gleichen Zeitraum sogar 27,8 Prozent und erstreckt sich über 
alle Zielgruppen. Im SGB 2 dagegen haben die Anzahl der Langzeitarbeitslosen um 8,6 
                                                
17 Gemäß Paragraph 10 Satz 1 Absatz 3 und 4 ist eine Arbeitsaufnahme nicht zumutbar, wenn sich dies nicht mit der 
Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren oder der Pflege einer oder eines Angehörigen vereinbaren lässt. Im Jobcenter der 
Stadt Münster sind dies insgesamt rund 840 Personen, davon erziehen rund 800 ein Kind oder mehrere Kinder unter 3 
Jahren.

22 
 
Prozent und die Anzahl der Arbeitslosen mit Schwer behinderung um 10,6 Prozent 
zugenommen18. Dagegen fällt der Rückgang der Arbeitslosen unter 25 Jahren mit 13,1 
Prozent besonders deutlich aus. 
 
 SGB 3 
 Anzahl Anteil 
in Prozent 
Veränderung zum   
Vorjahresmonat 
in Prozent 
Bestand Arbeitsuchende  6.654 * -20,3 
Bestand Arbeitslose 2.772 100,0 -27,8 
  Männer 1.495 53,9 -30,5 
  Frauen 1.277 46,1 -24,3 
  15 – 24 Jahre 218 7,9 -32,7 
   50 Jahre und älter 1.024 36,9 -16,5 
  Langzeitarbeitslose 447 16,1 -11,8 
  Menschen mit Schwerbehinderung 195 7,0 -19,8 
  Ausländer/-innen 503 18,1 -34,2 
Zugang an Arbeitslosen 837 * -11,5 
   darunter aus Erwerbstätigkeit 538 * -10,6 
   darunter aus Ausbildung/sonst. Maßnahmen 189 * -11,7 
   seit Jahresbeginn 8.475 * -11,6 
Abgang an Arbeitslosen    947 * -16,0 
   darunter in Erwerbstätigkeit 459 * -27,5 
   darunter in Ausbildung/sonst. Maßnahmen 231 * -11,2 
   seit Jahresbeginn 8.925 * 8,1 
* Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich 
 
Abbildung 18: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB 3 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2021 
 
 
1.2.6. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster 
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im 
SGB 2 war in Münster in den letzten Jahren rückläufig. Während sich die Zahl der 
Bedarfsgemeinschaften 2017 im Jahresdurchschnitt auf 11.443 belief, sank sie 2019 auf 
10.532. Damit korrespondierend nahm auch die Zahl der Leistungsberechtigten deutlich  
ab: Im Jahr 2017 verzeichnete Münster durchschnittlich 15.437 erwerbsfähige und 6.736 
nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, 2019 waren es 14.196 erwerbsfähige und 6.184 
nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Trotz des zeitweiligen pandemiebedingten 
Anstiegs der Fälle ab März liegen die jahresdurchschnittlichen Zahlen 2020 nochmals  
leicht unter denen des Jahres 2019, mit 10.508 Bedarfsgemeinschaften, 14.159 
erwerbsfähigen Lei stungsberechtigten und 6.010 nicht erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten (siehe Abbildung 19). 
                                                
18 Dies ist eine Veränderung im Vergleich zum Beginn der Coronakrise, als Arbeitnehmende mit Schwerbehinderung im 
Vergleich zu anderen Personengruppen noch relativ wenig vom Einbruch des Arbeitsmarktes betroffen waren. Begründet 
liegt dies insbesondere darin, dass aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes von schwerbehinderten Beschäftigten 
der Arbeitgeber vor einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen muss. Bei betriebsbedingten Kündi-
gungen (zum Beispiel aufgrund wirtschaftlicher Notlage, Betriebsauflösung und Insolvenz) hat aber auch das Integrations-
amt kaum Handlungsspielraum, um eine Kündigung abzuwenden. Die Entlassungen schwerbehinderter Menschen 
erfolgen somit zeitverzögert. Hinzu kommt, dass die schon unter normalen Bedingungen erschwerte Suche nach einer 
Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt durch die Corona-Krise für schwerbehinderte Menschen noch mehr verstärkt 
wird.

23 
 
 
Abbildung 19: Fallzahlen im Jobcenter der Stadt Münster, Jahresdurchschnittswerte 2015 – 2020;  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
 
Ein Blick auf die Entwicklung der letzten Monate zeigt, dass  die Anzahl der 
Bedarfsgemeinschaften und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Ende 2020 
rückläufig war, im Verlauf des zweiten Lockdowns ab Januar 2021 jedoch zunächst wieder 
angestiegen ist. Seit April 2021 ist eine erneute rückläufige Tendenz zu beobachten. Die 
Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nimmt weiterhin kontinuierlich leicht 
ab (siehe Abbildung 20).  
 
* Prognose der Bundesagentur für Arbeit  
 
Abbildung 20: Fallzahlen im Jobcenter der Stadt Münster, November 2020 - Oktober 2021  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2021 
 
11.152 11.230 11.443 10.974 10.532 10.508
14.589 14.785
15.437
14.756
14.196 14.159
6.181 6.179
6.736 6.428 6.184 6.010
5.000
7.000
9.000
11.000
13.000
15.000
17.000
2015 2016 2017 2018 2019 2020
Entwicklung der Fallzahlen im Jobcenter 2015 - 2020
Bedarfsgemeinschaften erwerbsfähige
 Leistungsberechtigte
nicht erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
10.318 10.287 10.350 10.417 10.470 10.450 10.413 10.339 10.282 10.177 10.127 10.138
13.854 13.800 13.900 13.969 14.033 14.027 13.996 13.920 13.856 13.674 13.584 13.490
5.872 5.841 5.762 5.768 5.717 5.712 5.713 5.701 5.648 5.614 5.574 5.470
5.000
7.000
9.000
11.000
13.000
15.000
Nov
20
Dez
20
Jan
21
Feb
21
Mrz
21
Apr
21
Mai
21
Jun
21
Jul
21
Aug
21*
Sep
21*
Okt
21*
Entwicklung der Fallzahlen im Jobcenter der Stadt Münster 
Bedarfsgemeinschaften erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
nicht erwerbsfähige
Leistungsberechtigte

24 
 
Der aktuellste Monat, für den bei Redaktionsschluss in der Statistik der Bundesagentur für 
Arbeit detaillierte Werte für Bedarfsgemeinschaften und Leistungsbe rechtigte vorliegen, 
ist der Juni 2021. Hier bezogen im Jobcenter der Stadt Münster 19.621 Personen in 10.339 
Bedarfsgemeinschaften Leistungen der Grundsicherung im Rahmen des SGB 2. 13.920 
der Leistungsberechtigten sind erwerbsfähig und damit grundsätzlich im Fokus der Förder- 
und Vermittlungsbemühungen des Jobcenters. Die meisten davon (55 Prozent) si nd 
zwischen 25 und 49 Jahre alt, 18 Prozent sind jünger als 25 Jahre und 27 Prozent sind 50 
Jahre und älter (siehe Abbildung 21). 
 Anzahl 
Frauen 
Anzahl 
Männer 
Anzahl 
gesamt 
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
 
2.684 3.016 5.701 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
(eLb) gesamt 
6.837 7.080 13.920 
   - unter 25 Jahren 1.234 1.334 2.569 
   - 25 – 49 Jahre 3.929 3.699 7.630 
   - 50 Jahre und älter 1.674 2.047 3.721 
eLb Alleinerziehende 1.603 123 1.726 
   - unter 25 Jahren 121 2 123 
   - 25 – 49 Jahre 1.372 88 1.460 
   - 50 Jahre und älter 110 33 143 
eLb mit Schwerbehinderung 403 558 961 
   - unter 25 Jahren 31 37 68 
   - 25 – 49 Jahre 168 237 405 
   - 50 Jahre und älter 204 284 488 
eLb Ausländer/-innen 2.626 2.468 5.094 
   - unter 25 Jahren 472 562 1.034 
   - 25 – 49 Jahre 1.671 1.370 3.041 
   - 50 Jahre und älter 483 536 1.019 
eLb Langzeitleistungsbeziehende 4.871 4.463 9.334 
   - unter 25 Jahren 629 671 1.300 
   - 25 – 49 Jahre 2.875 2.219 5.094 
   - 50 Jahre und älter 1.367 1.573 2.940 
eLb Erwerbstätige 1.638 1.929 3.567 
   - unter 25 Jahren 150 242 392 
   - 25 – 49 Jahre 957 1.148 2.105 
   - 50 Jahre und älter 531 539 1.070 
 
* Wert < 3; Differenzen der Summen ergeben sich durch eine geringe Anzahl an Leistungsberechtigten, die als divers erfasst 
sind. Diese werden in der Statistik nicht gesondert ausgewiesen. 
 
Abbildung 21: Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Juni 2021 
 
Die Anzahl der Männer unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist um 3,6 
Prozent leicht höher als die Anzahl der Frauen. Auffällig ist jedoch, dass in der 
Altersgruppe der 25 – 49-Jährigen 6,2 Prozent mehr Frauen vertreten sind. 
12 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind alleinerziehend, davon sind 
93 Prozent weiblich. Rund sieben Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
haben eine Schwerbehinderung, die Mehrzahl von ihnen ist 50 Jahre und älter (51 
Prozent). Insgesamt haben mit 58 Prozent mehr Männer als Frauen eine 
Schwerbehinderung. Über eine ausländische Staatsangehörigkeit verfügen 37 Prozent

25 
 
der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, hier überwiegt mit knapp 52 Prozent ganz 
leicht der Anteil der Frauen. 
67 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind langzeitleistungsbeziehend, 
das heißt, sie haben in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate Arbeitslosengeld 2 
bezogen. Ihre Anzahl hat sich von Juni 2019 zu Juni 2021 um 5,3 Prozent verringer t. 52 
Prozent der Langzeitleistungsbeziehenden sind weiblich.  Die meisten der Langzeit -
leistungsbeziehenden sind 4 Jahre und länger im Leistungsbezug. Ihr Anteil hat sich von 
55,8 Prozent im Juni 2019 auf 66,5 Prozent im Juni 2021 erhöht (siehe Abbildung 22). 
 
 
Juni 2021 Juni 2020 Juni 2019 
 Anzahl Anteil in 
Prozent 
Anzahl Anteil in 
Prozent 
Anzahl Anteil in 
Prozent 
gesamt 9.334 100,0 9.504 100,0 9.861 100,0 
unter 2 Jahre 685 7,3 754 7,9 761 7,7 
2 bis unter 3 Jahre 1.402 15,0 1.359 14,3 2.289 23,2 
3 bis unter 4 Jahre 1.037 11,1 1.819 19,1 1.310 13,3 
4 Jahre und länger 6.210 66,5 5.572 58,6 5.501 55,8 
Abbildung 22: Langzeitleistungsbeziehende nach Dauer des Leistungsbezuges im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Juni 2021 
 
Rund ein Viertel aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist erwerbstätig und bezieht 
Arbeitslosengeld 2 ergänzend zu einem Erwerbseinkommen, davon sind 54 Prozent 
männlich. 44 Prozent der Erwerbstätigen beziehen ein Erwerbeinkommen bis 450 Euro im 
Monat, 11 Prozent verdienen 1.300 Euro und mehr.  Sechs Prozent der erwerbstätigen 
Leistungsberechtigten sind selbständig, auch hier überwiegt der Anteil der Männer mit 63 
Prozent (siehe Tabelle 23). 
 Anzahl 
Frauen 
Anzahl 
Männer 
Anzahl 
gesamt 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.837 7.080 13.920 
   - darunter Erwerbstätige 1.638 1.929 3.567 
       - bis 450 Euro 720 855 1.575 
       - 450 bis 1.300 Euro 698 683 1.381 
       - über 1.300 Euro 145 255 400 
       - selbständig erwerbstätig 84 145 229 
Abbildung 23: Erwerbstätige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Einkommen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2021 
 
Ausführliche Tabellen, die mehrere Personenmerkmale der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten und Langzeitleistungsbeziehenden miteinander verknüpfen (zum 
Beispiel Schwerbehinderung mit Alter und Geschlecht sowie mit ausländischer 
Staatsangehörigkeit oder Fluchthintergrund) finden sich in den Anlagen 1 und 2. 
Mehr als die Hälfte ( 55,9 Prozent) aller Bedarfsgemeinschaft en besteht aus nur einer 
Person. 8,1 Prozent der Bedarfsgemeinschaften umfassen 5 und mehr Personen. Bei 16,9 
Prozent aller Bedarfsgemeinschaf ten handelt es sich um Ein -Eltern-Familien 
(Alleinerziehenden-BG). In rund einem Drittel (33 ,7 Prozent) der Bedarfsgemeinschaften 
leben Kinder unter 18 Jahren (siehe Abbildung 24).

26 
 
  Anzahl Anteil an allen  
Bedarfsgemein-
schaften 
 in Prozent 
Veränderung  
zum Vorjahr in 
Prozent 
Bedarfsgemeinschaften (BG) gesamt 10.339 100,0 -5,1 
   mit 1 Person 5.811 55,9 -3,8 
   mit 2 Personen 1.688 16,2 -8,0 
   mit 3 Personen 1.163 11,2 -6,1 
   mit 4 Personen 837 8,1 -6,0 
   mit 5 und mehr Personen 840 8,1 -5,2 
   BG mit Kindern unter 18 Jahren 3.500 33,7 -6,3 
      davon mit 1 Kind 1.472 14,2 -7,0 
                 mit 2 Kindern         1.097 10,6 -6,7 
                 mit 3 und mehr Kindern           931 8,9 -4,8 
   Alleinerziehenden-BG 1.759 16,9 -7,4 
   Partner-BG ohne Kinder 838 8,1 -6,2 
   Partner-BG mit Kindern 1.729 16,6 -5,1 
Abbildung 24: Bedarfsgemeinschaften nach Anzahl der Personen und Kindern im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2021 
 
43 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben keinen 
Schulabschluss, 22 Prozent verfügen über den Hauptschulabschluss und 12 Prozent über 
die Mittlere Reife. Das Abitur, die Fachhochschulreife oder einen universitären Abschluss 
haben 17 Prozent der arbeitslosen Leistungsberechtigten erlangt19 (siehe Abbildung 25).  
 
Abbildung 25: Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Schulabschluss 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2021 
 
70 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verfügen über keinen 
(anerkannten) Berufsabschluss (siehe Abbildung  26). Für diese Gruppe verringern sich 
die Chancen auf eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt erheblich, da insbesondere 
                                                
19 Die Einteilung der Kategorien ist der Statistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen. 
ohne 
Schulabschluss
43 Prozent
Hauptschul-
abschluss 
22 Prozent
Mittlere Reife
12 Prozent
(Fach-) 
Hochschulreife/   
Universität
17 Prozent
keine Angabe
6 Prozent
Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte
nach Schulabschluss

27 
 
ein Bedarf an gut ausgebildeten Arbeitskräften besteht (vgl. hierzu Abschnitt 1.2.2.). Ein 
hochpriorisiertes Handlungsfeld des Jobcenters der Stadt Münster liegt deshalb auf der 
Ausbildung und Qualifizierung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
 
Abbildung 26: Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Berufsabschluss 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2021 
 
Um die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gemäß ihren unterschiedlichen 
Lebenssituationen individuell und professionell beraten und fördern zu können, werden 
sie entsprechend ihrer zielgruppenspezifischen Bedürfnisse innerhalb der 
stadtbezirklichen Jobcenter-im-Jobcenter von spezialisierten Jobcoaches beraten, die die 
relevanten Netzwerke gut kennen und eng mit ihnen kooperieren. Folgende Zielgruppen 
sind im Jobcenter Münster definiert: 
- Jugendliche und junge Erwachsene (U25)20 
- Alleinerziehende 
- Menschen mit Schwerbehinderung und Rehabilitand/-innen  
- Geflüchtete21 und Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
- Selbständige und Gründungswillige 
                                                
20 Die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist mittlerweile nicht mehr strikt auf die unter 25-Jährigen 
festgelegt, der Übergang zu den über 25-Jährigen wird flexibel gehandhabt, da zentrale Themen- und Zielstellungen wie 
insbesondere berufliche Orientierung und der Erwerb eines Berufsabschlusses auch für viele erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte über 25 Jahren noch relevant sind. 
21 Die Abgrenzung der Zielgruppe der Geflüchteten zur Personengruppe der ausländischen Leistungsberechtigten 
insgesamt gestaltet sich komplex. Das Jobcenter Münster orientiert sich hierbei grundsätzlich an der Vorgehensweise der 
Bundesagentur für Arbeit und zählt hilfsweise jene Personen im Leistungsbezug nach dem SGB 2 als Geflüchtete, die im 
Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem fünften Kapitel des Aufenthaltsgesetzes sind (völkerrechtliche, humanitäre 
oder politische Gründe). Durch zusätzliche Auswertungsmöglichkeiten der internen Fachanwendung gelingt es dem 
Jobcenter der Stadt Münster, die Zielgruppe der Geflüchteten noch modifizierter zu ermitteln: Über die Vorgehensweise 
der Bundesagentur der Arbeit hinaus werden zusätzlich auch Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach dem 
fünften Kapitel des Aufenthaltsgesetzes als Geflüchtete gezählt. Darüber hinaus wird ein Zeitbezug hergestellt: Der Eintritt 
in den Leistungsbezug nach dem SGB 2 erfolgte ab dem 01.01.2015 
 
ohne 
Berufsausbildung
70 Prozent
berufliche/ 
schulische 
Ausbildung
19 Prozent
akademische 
Ausbildung
5 Prozent
keine Angabe
6 Prozent
Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
nach Berufsabschluss

28 
 
Die jeweiligen Anteile der Zielgruppen an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind 
aus der Abbildung 27  ersichtlich. Es ist zu berücksichtigen, dass es Überschneidungen 
zwischen den Zielgruppen gibt, so zum Beispiel  Alleinerziehende mit Fluchthintergrund 
oder Jugendliche mit Schwerbehinderung. 
 
* Mehrfachnennungen möglich 
 
Abbildung 27: Anteile der Zielgruppen im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Eigene Auswertung, Berichtsmonat Oktober 2021 
 
Im Vergleich zum Vorjahresmonat haben sich diese Werte nicht verändert , lediglich der 
Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit einer Schwerbehinderung 
beziehungsweise dem Status als Rehabilitand/ -in hat sich geringfügig um einen 
Prozentpunkt erhöht22. 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migrationsvorgeschichte 23 sind in allen der 
definierten Zielgruppen vorhanden. Der Anteil von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Jobcenter der Stadt Münster beträgt 38 Prozent. 
Weitere 18 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind Deutsche mit 
Migrationsvorgeschichte. Es sind keine nennenswerten  geschlechtsspezifischen 
Unterschiede hinsichtlich der Migrationsvorgeschichte auszumachen (siehe Abbildung 
28). 
 
                                                
22 Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit einer Schwerbehinderung beziehungsweise dem Reha-
Status hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat um 9 Personen erhöht. 
23 Um eine Migrationsbetrachtung der Kundendaten des Jobcenters durchführen zu können, wird innerhalb der 
abgeschotteten Statistikdienststelle aus dem Melderegister der Stadt Münster die Kundendatei mit den notwendigen 
Migrationsinformationen aus dem Melderegister angereichert. Die Statistikdienststelle erstellt dann unter Beachtung des 
Datenschutzes aggregierte statistische Auswertungen. Durch dieses Verfahren kann die mit dem Kommunalen 
Integrationszentrum abgestimmte Betrachtungsweise von Migration auf die Kundendatei des Jobcenters angewendet 
werden. Bis Redaktionsschluss des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms konnten durch die Statistikdienststelle keine 
aktuelleren Migrationsdaten als September 2020 zur Verfügung gestellt werden. 
Selbständige
Schwerbehinderte/
 Rehabilitand/-innen
Alleinerziehende
Geflüchtete
U25
4%
8%
13%
14%
17%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
nach Zielgruppen*

29 
 
  
Frauen 
in Prozent 
Männer 
in Prozent 
gesamt 
in Prozent 
Deutsche mit Migrationsvorgeschichte 19 17 18 
Ausländer/-innen 38 36 37 
Deutsche ohne Migrationsvorgeschichte 43 47 45 
 
Abbildung 28: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte  
Quelle: eigene Auswertung, in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt, Stand September 2020 
 
Betrachtet man alle Leistungsberechtigten nach Alter, fällt auf, dass bei den Kindern und 
Jugendlichen bis 14 Jahren der Anteil der Deutschen mit Migrationsvorgeschichte mit 37 
Prozent signifikant höher ist als bei den Leistungsberechtigten ab 15 Jahren  (27 bis 42  
Prozent). Bei den Leistungsberechtigten, die 50 Jahre und älter sind, ist der Anteil der 
Ausländer/-innen mit 27 Prozent deutlich kleiner als in den jünge ren Altersgruppen (36 – 
42 Prozent), siehe Abbildung 29. 
  
0 - 14 Jahre 
in Prozent 
15 - 24 Jahre 
in Prozent 
25 - 49 Jahre 
in Prozent 
50+ Jahre 
in Prozent 
Deutsche mit Migrationsvorgeschichte 37 17 15 27 
Ausländer/-innen 36 41 42 27 
Deutsche ohne Migrationsvorgeschichte 27 43 43 46 
 
Abbildung 29: Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte und Altersgruppe  
Quelle: eigene Auswertung, in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt, Stand September 2020 
 
Das Jobcenter der Stadt Münster hat für die Leistungsberechtigten mit 
Migrationsvorgeschichte bereits 2015 die Stelle einer Migrationsbeauftragten eingerichtet, 
um die besonderen Belange und Bedarfe dieser Personengruppe zu berücksichtigen. 
Das Profiling und die Zielplanung für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden im 
Jobcenter der Stadt Münster nach dem fa:z -Modell©24 durchgeführt. Basierend auf einer 
umfangreichen Potenzialanalyse wird dabei ein für die Leistungsberechtigten vorrangig zu 
verfolgendes Förderziel vereinbart (siehe  Anlage 3  für die Darstellung der 
Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z -Modell©)25. Die Verteilung der Förderziele auf die 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus der Abbildung 30 ersichtlich.  
                                                
24 Das fa:z-Modell© (= Förderansatz: Ziel) ist das Fallsteuerungskonzept des Jobcenters der Stadt Münster.  
25 Für über ein Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus verschiedenen Gründen (insbesondere die 
Absolvierung einer allgemein- oder berufsbildenden Schule oder einer Ausbildung, die Erziehung eines Kindes unter drei 
Jahren oder Pflege eines/einer Angehörigen) derzeit keine  Vereinbarung eines Förderziels erforderlich. Diese Personen 
sind bei der Darstellungen der Verteilung der Förderziele nicht berücksichtigt.

30 
 
 
Abbildung 30: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Eigene Auswertung, Berichtsmonat Oktober 2021 
 
Mit 11  Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen  ein Förderziel 
vereinbart wurde, wird die Direktvermittlung 26 angesteuert. Die übrigen erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten werden zunächst über andere Ziele an die Aufnahme einer 
Beschäftigung herangeführt. Bemerkenswert ist hier, dass bei 30 Prozent der 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Förderzie l vereinbart wurde, 
zunächst gesundheitliche Themen im Vordergrund stehen (Förderziel „Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit“).  
 
1.2.7. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters 
Wie bereits geschildert, ist das Jobcenter der Stadt Münster im operativen Bereich 
sozialräumlich organisiert. Für jeden Stadtbezirk gibt es ein sogenanntes „Jobcenter -im-
Jobcenter“ (JiJ), das sich jeweils aus einem Team für die für die passive 
Leistungsgewährung und einem Team für die arbeitsmarktliche Beratung, Förderung und 
Integration (Markt und Integration) sowie einem Empfangsbereich und Kundenservice 
besteht. Sämtliche Leistungsberechtigte, die ihren Wohnsitz in dem entsprechenden 
Stadtbezirk haben, werden durch das zuständige JiJ betreut. 
Die Stadtbezirke der Stadt Münster  unterscheiden sich nicht nur untereinander, sondern 
sind auch in sich selbst heterogen und vielschichtig. So umfassen sie zum Beispiel sowohl 
urbane als auch ländlich -dörflich geprägte Stadtteile sowie unterschiedliche  
Bevölkerungs- und Infrastrukturen. Um die Zuschnitte der einzelnen JiJ in etwa gleich groß 
zu gestalten, wurden einige Stadtbezirke zusammengefasst (Ost und Südost zum JiJ 
Ost/Südost) oder aber nochmals geteilt (Mitte in Mitte-Nord und Mitte-Süd27 sowie Nord in 
                                                
26 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z-Logik nicht zwingend eine sofortige Integration 
in Arbeit möglich. Mit vielen Leistungsberechtigten muss zunächst das Bewerbungs- und Stellensuchverhalten, zum Beispiel 
durch ein Bewerbungstraining, gestärkt werden, und es sind umfassende Bemühungen notwendig, um die 
Leistungsberechtigten auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren. 
27 Geographische Aufteilung 
Direktvermittlung
11 Prozent
Stärkung der 
Wettbewerbs-
fähigkeit
33 Prozent
Stärkung der 
Prozessfähigkeit
26 Prozent
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit
30 Prozent
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
nach Förderzielen

31 
 
Nord 1 und Nord 2 28). Selbständig tätige Leistungsberechtigte werden unabhängig von 
ihrem Wohnort in Münster in einem zentralen JiJ betreut. Für obdachlose Menschen ist 
überwiegend das JiJ Mitte-Süd zuständig, an das die Auszahlungsstelle des Jobcenters 
im Haus der Wohnungslosenhilfe angedockt ist. Die Kundenstrukturdaten der einzelnen 
JiJ sind in der Abbildung 31 dargestellt. 
  
Jobcenter  
gesamt 
JiJ 
Selb- 
ständige 
JiJ 
Ost/Südost 
JiJ 
West 
JiJ 
Hiltrup 
eLb insgesamt 12.765 472 2.081 1.996 1.887 
   dar. LZB 70,8 Prozent 47,9 Prozent 70,5 Prozent 70,4 Prozent 76,3 Prozent 
nach Geschlecht      
   dav. männlich 50,0 Prozent 50,6 Prozent 49,2 Prozent 48,1 Prozent 47,5 Prozent 
   dav. weiblich 50,0 Prozent 49,4 Prozent 50,7 Prozent 51,9 Prozent 52,5 Prozent 
nach Alter      
   dav. U25 16,7 Prozent 12,1 Prozent 19,1 Prozent 19,0 Prozent 16,8 Prozent 
   dav. Ü25 63,2 Prozent 62,7 Prozent 61,7 Prozent 63,2 Prozent 65,4 Prozent 
   dav. Ü55 20,1 Prozent 25,2 Prozent 19,2 Prozent 17,8 Prozent 17,8 Prozent 
nach Zielgruppen      
   dar. Alleinerziehende 12,7 Prozent 8,5 Prozent 12,4 Prozent 11,6 Prozent 14,4 Prozent 
   dar. Schwerbehinderte 7,5 Prozent 3,8 Prozent 6,3 Prozent 6,6 Prozent 7,4 Prozent 
   dar. Geflüchtete 14,1 Prozent 3,2 Prozent 15,6 Prozent 19,2 Prozent 15,4 Prozent 
 
  
JiJ 
Mitte-Nord 
 
JiJ 
Mitte-Süd 
 
JiJ 
Nord 1 
 
JiJ 
Nord 2 
eLb insgesamt 1.848 1.853 1.314 1.314 
   dar. LZB 68,9 Prozent 66,5 Prozent 74,5 Prozent 77,0 Prozent 
nach Geschlecht     
   dav. männlich 55,2 Prozent 58,3 Prozent 45,2 Prozent 43,2 Prozent 
   dav. weiblich 44,8 Prozent 41,7 Prozent 54,8 Prozent 56,8 Prozent 
nach Alter     
   dav. U25 13,0 Prozent 12,2 Prozent 19,9 Prozent 19,3 Prozent 
   dav. Ü25 62,3 Prozent 64,8 Prozent 62,1 Prozent 62,3 Prozent 
   dav. Ü55 24,7 Prozent 23,0 Prozent 18,0 Prozent 18,3 Prozent 
nach Zielgruppen     
   dar. Alleinerziehende 10,2 Prozent 9,6 Prozent 14,8 Prozent 19,4 Prozent 
   dar. Schwerbehinderte 11,9 Prozent 7,9 Prozent 5,1 Prozent 7,5 Prozent 
   dar. Geflüchtete 11,7 Prozent 10,6 Prozent 18,6 Prozent 10,2 Prozent 
Abbildung 31: Kundenstrukturdaten der Jobcenter-im-Jobcenter  
Eigene Auswertung, Berichtsmonat Oktober 2021 
 
 
 
 
                                                
28 Aufteilung nach dem Alphabet (Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Leistungsberechtigten, konkret nach dem 
Nachnamen des Haushaltsvorstandes).

32 
 
JiJ Selbständige (Geschäftsstelle Stadthaus 2) 
Das JiJ Selbständige ist mit Abstand das kleinste JiJ des Jobcenters der Stadt Münster. 
Die rund 470 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten machen einen Anteil von knapp vier 
Prozent an allen Leistungsberechtigten aus. Auffällig ist der mit 47,9 Prozent 
vergleichsweise niedrige Anteil an Langzeitleistungsbeziehenden, der weit unter dem 
Durchschnitt des gesamten Jobcenters von 70,8 Prozent liegt. Dies ist darauf 
zurückzuführen, dass die Anzahl selbständiger Leistungsberecht igter bedingt durch die 
Coronapandemie überproportional zugenommen hat, sich also relativ viele Neukund/            
-innen in dieser Zielgruppe befinden. 
 
JiJ Ost/Südost (Geschäftsstelle Wolbeck) 
Das JiJ Ost/Südost umfasst die Stadtbezirke Ost und Südost. Ost besteht aus den 
Stadtteilen Mauritz-Ost, Gelmer-Dyckburg und Handorf und ist mit einem Anteil von 7,4 
Prozent an der Gesamtbevölkerung der bevölkerungsärmste Stadtbezirk Münsters. 
Südost umfasst die Stadtteile Gremmendorf -Ost, Gremmendort-West, Angelmodde und 
Wolbeck.  
Die Kundenstrukturdaten des JiJ Ost/Südost liegen nah bei den Durchschnittswerten des 
gesamten Jobcenters. Leicht überdurchschnittlich ist allerdings der Anteil der unter 25 -
Jährigen mit 19,1 Prozent (16,7 Prozent im gesamten Jobcenter).  
 
JiJ West (Geschäftsstelle Stadthaus 2) 
Zum Stadtbezirk West gehören die Stadtteile Nienberge, Gievenbeck, Roxel, 
Mecklenbeck, Albachten und Sentrup.  
Mit einem Anteil von 19,7 Prozent an der Ges amtbevölkerung ist West der zweitgrößte 
Stadtbezirk nach Mitte. Auch das JiJ West hat mit 19,0 Prozent einen leicht 
überdurchschnittlichen Anteil an erwerbsfähigen leistungsberechtigten unter 25 Jahren. 
Auffällig ist auch der relativ hohe Anteil an erwerbs fähigen Leistungsberechtigten mit 
Fluchthintergrund von 19,2 Prozent (14,1 Prozent im gesamten Jobcenter). 
 
JiJ Hiltrup 
Der Stadtbezirk Hiltrup besteht aus den Stadtteilen Hiltrup-Ost, Hiltrup-Mitte, Hiltrup-West, 
Amelsbüren und Berg Fidel.  
Ein besonders hoher Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im JiJ  Hiltrup ist 
langzeitleistungsbeziehend (76,3 Prozent im Vergleich zu 70, 8 Prozent im gesamten 
Jobcenter). 
 
JiJ Mitte-Nord und Mitte-Süd (Geschäftsstelle Stadthaus 2) 
Das JiJ Mitte-Nord ist zuständig für die Stadtteile Aegidii, Überwasser, Dom, Buddenturm, 
Martini, Mauritz -West, Schlachthof, Kreuz, Neutor, Schloss, Herz -Jesu, Mauritz -Mitte, 
Rumphorst und Uppenberg. Zum JiJ Mitte-Süd gehören die Stadtteile Pluggendorf, Josef, 
Bahnhof, Hansaplatz, Aaseestadt, Geist, Schützenhof, Düesberg und Hafen.  
Mitte ist der flächenmäßig kleinste, mit einem Anteil von rund 41 Prozent aber gleichzeitig 
der mit Abstand bevölkerungsreichste Stadtbezirk Münsters. Auffällig in der 
Kundenstruktur der in den beiden JiJ Mitte betreuten erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten ist der überdurchschnittliche Anteil an Personen über 55 Jahre n 
(24,7 Prozent in Mitte-Nord und 23,0 Prozent in Mitte-Süd, im Vergleich zu 20,1 Prozent

33 
 
im gesamten Jobcenter ). Der Anteil an erwerbsfähige n Leistungsberechtigten mit einer 
Schwerbehinderung ist insbesondere im JiJ Mitte-Nord mit 11,9 Prozent vergleichsweise 
hoch ( 7,5 Prozent im Jobcenter -Durchschnitt). Von allen JiJ weist Mitte -Süd mit 58,3 
Prozent den mit Abstand höchsten Anteil an männlich en erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten auf.  In Mitte -Nord sind 55,2 Prozent der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten männlich. 
 
JiJ Nord 1 und 2 (Geschäftsstelle Kinderhaus) 
Der Stadtbezirk Nord umfasst die Stadtteile Kinderhaus-West, Kinderhaus-Ost, Coerde und 
Sprakel.  
Betrachtet man die Kundenstruktur der beiden JiJ Nord, so fallen die in Relation hohen 
Anteile der weiblichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ( 54,8 Prozent und 56,8 
Prozent) und der alleinerziehenden Leistungsberechtigten in Nord 2 (19,4 Prozent) auf. Diese 
Werte stehen in direktem Zusammenhang miteinander, da die alleinerziehenden 
Leistungsberechtigten überwiegend weiblich sind. Darüber hinaus haben die JiJ Nord mit 
19,9 Prozent und 19,3 Prozent die höchsten Anteile an erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten unter 25 Jahren. In Nord 1 fällt zudem der überdurchschnittlich hohe 
Anteil an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Fluchthintergrund von 18,6 Prozen t 
auf. Das JiJ Nord 2 hat von allen JiJ mit 77,0 Prozent den höchsten Anteil an 
Langzeitleistungsbeziehenden. 
 
Die einzelnen Stadtbezirke stellen keine einheitlichen Sozialräume dar, sondern bestehen 
vielmehr aus mehreren, durchaus sehr unterschiedlichen S ozialräumen. Dies wird durch 
das Jobcenter im Rahmen seiner Netzwerkarbeit und der niedrigschwelligen 
Angebotsgestaltung berücksichtigt. In allen JiJ sind mittlerweile gute und vielseitige 
sozialräumliche Netzwerke geknüpft. So nimmt das Jobcenter beispielsweise regelmäßig 
an den sozialräumlichen Arbeitskreisen ( zum Beispiel AK Coerde, AK Hiltrup ) teil und 
arbeitet mit dem ebenfalls sozialräumlich organisierten Kommunalen Sozialdienst und den 
Einrichtungen der freien Träger zusammen. Bewährt haben sich unte r anderem die 
offenen Sprechstunden des Jobcenters in verschiedenen Einrichtungen in den 
Sozialräumen (zum Beispiel im Familienzentrum St. Norbert in Coerde oder im „Jobcenter 
Café im Begegnungshaus „37 Grad“ in Hiltrup).

34 
 
2. Ziele, Strategie und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder 
2.1.   Ziele und strategische Grundausrichtung 
Das Zielsystem des Jobcenters der Stadt Münster richtet sich vorrangig am gesetzlichen 
Auftrag aus. D ie Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB 2 soll es den 
Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen 
entspricht. Primäre Aufgabe ist es, die Eigenverantwortung der Leistungsbeziehenden zu 
stärken und Unterstützung b ei der Aufnahme beziehungsweise Beibehaltung einer 
Erwerbstätigkeit zu leisten, so dass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten 
werden kann. 
Zur Feststellung beziehungsweise Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen 
Grundsicherungsträger sie ht der Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die 
Kennzahlen wurden in einer Bund -Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und  sind in der 
Verordnung der Kennzahlen nach Paragraph 48a SGB 2 festgeschrieben. Die 
Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung  für Arbeitsuchende wird i n Bezug auf 
vier Ziele gemessen (siehe Abbildung 32).                          
                                         
              Abbildung 32: Schaubild Ziele in der Grundsicherung 
              Quelle: Eigene Gestaltung  
 
In Paragraph 48b Absatz 1 SGB 2 ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele 
Zielvereinbarungen zwischen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen 
Träger abzuschließen sind. Weitere unterstützende Ziele zu den Schwerpunkten der 
Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik sollen der Komplexität der Leistungserbringung im 
SGB 2 Rechnung tragen und den zielgerichteten Mittel - und Ressourceneinsatz 
sicherstellen. Diese werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 
des Landes Nordrhein -Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit mit der 
Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet und bilden 
die Handlungsschwerpunkte für die Jobcenter des Landes ab.   
Die Verbesserung der sozialen Teilhabe ist bislang nicht expliz iter Bestandteil der 
Zielvereinbarungen, wird aber in den Gesprächen der Jobcenter mit dem Land ebenfalls 
in den Fokus genommen, um der Komplexität der Integrationsarbeit im SGB 2 Rechnung

35 
 
zu tragen. Soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen, ist schon seit mehreren 
Jahren und auch weiterhin im Jahr 2022 d ie strategische Grundausrichtung des  
Jobcenters der Stadt Münster . Damit wird das Ziel verfolgt, Menschen durch eine - 
ungeförderte, geförderte oder gegebenenfalls auch ehrenamtliche - Tätigkeit am Leben in 
der Gemeinschaft teilhaben zu lassen. 
2.2.   Zielwerte für das Jahr 2022 
 
Für das Jahr 2022  hat die Stadt Münster m it dem MAGS NRW folgende Zielwerte  
vereinbart (siehe Abbildung 33). 
 Ziel Veränderungs- 
wert in Prozent 
Veränderungs- 
wert absolut Zielwert 
Verringerung der Hilfebedürftigkeit Monitoring, kein konkreter Zielwert 
Steigerung der Integrationen 2,5 68 2.758 
Steigerung der Integrationsquote 2,8 0,6 Prozentpunkte 20,2 Prozent 
Verringerung des jahresdurchschnittlichen  
Bestandes an Langzeitleistungsbeziehenden -0,2 -21 9.228 
Steigerung der Integrationen  
der Langzeitleistungsbeziehenden 2,4  30  1.300 
Abbildung 33: Zielwerte 2022 des Jobcenters Münster für die Kennzahlen nach Paragraph 48a SGB 2 
Quelle: Eigene Berechnung 
 
Die Zielwerte beruhen auf der Analyse der Eckdaten und Rahmenbedingungen und den 
controllingbasierten Prognosen des Jobcenters der Stadt Münster (siehe Ausgangslage 
und Rahmenbedingungen im ersten Kapitel) sowie auf den Erwartungen des Ministeriums 
hinsichtlich der Zielwerte 2022 auf Landesebene.29 
 
2.3.   Arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte  
Für das Jahr 2022 haben das MAGS NRW und die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen 
der Bundesagentur für Arbeit  sechs Handlungsfelder als mögliche Schwerpunkte in der 
Grundsicherung für Arbeitslose formuliert: 
 Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug beenden und vermeiden. 
 Jugendlichen und jungen Erwachsenen Berufsabschlüsse ermöglichen. 
 Die Möglichkeiten des Teilhabestärkungsgesetzes in der Grundsicherung nutzen und 
gesundheitliche Prävention fördern. 
 Frauen und Männer gleichberechtigt an Förderung und Integration beteiligen. 
 Menschen mit Migrationshintergrund für Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung 
gewinnen. 
 Herausforderung der Digitalisierung angehen.  
                                                
29 Die Beschlussvorlage V/0756/2021 beinhaltet eine detaillierte Erläuterung der Kennzahlen sowie eine Begründung der 
Zielwerte.

36 
 
Um der regionalen Heterogenität des nordrhein-westfälischen Arbeitsmarktes gerecht zu 
werden und örtliche Besonderheiten, Herausforderungen und Aktivitäten noch stärker als 
bislang zu berücksichtigen, gibt das Land NRW den Jobcentern erstmals die Option, sich 
aus diesen Handlungsfeldern auf drei lokale Schwerpunktthemen zu konzentrieren. Unter 
Abwägung verschiedener Aspekte setzt das Jobcenter der Stadt Münster sich für das Jahr 
2022 die folgenden Schwerpunkte: 
Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug beenden und vermeiden 
Ein großer Teil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB 2 ist langzeitleistungs-
beziehend und/oder langzeitarbeitslos. Während in den letzten Jahren Langzeitarbeitslose 
und Langzeitleistungsbeziehende zunehmend vom Aufschwung der Wirtschaft profitiert 
haben, hat die Corona -Krise ihre Chancen auf eine nachhaltige Integration in den 
Arbeitsmarkt wieder verschlechtert. 
Zwar hat sich die Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden  im Jobcenter der Stadt 
Münster coronabedingt nicht erhöht, sondern von Juni 2019 zu Juni 2021 sogar um 527 
Personen verringert, allerdings ist die Zahl der Menschen, die bereits seit 4 Jahren und 
länger Leistungen nach dem SGB 2 beziehen, gestiegen: Ihr Ante il an allen 
Langzeitleistungsbeziehenden hat sich in Münster um 10,7 Prozentpunkte von 55, 8 
Prozent im Juni 2019 auf 66,5 Prozent im Juni 2021 erhöht. Langzeitleistungsbezug hat 
sich also pandemiebedingt weiter verfestigt und wird ohne geeignete Gegenmaßnahmen 
schwer aufzubrechen sein. In den Blick zu nehmen sind in diesem Kontext auch 
Leistungsbeziehende, die noch nicht langzeitarbeitslos oder langzeitleistungsbeziehend 
sind, damit eine zu große Arbeitsmarktferne erst gar nicht entsteht. Dies sind 
insbesondere Menschen, die aufgrund der Corona-Krise hilfebedürftig geworden sind. 
Aufgrund des hohen Anteils an Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden 
an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hat das Handlungsfeld eine große 
Schnittmenge zu de n anderen Han dlungsfeldern: I nsbesondere Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte, Frauen, (Allein -)Erziehende und pflegende Angehörige sowie 
Menschen mit (Schwer -)Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen sind von 
Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitl eistungsbezug betroffen. Bei Jugendlichen und 
jungen Erwachsenen ist es mit Blick auf die Entwicklung beruflicher Perspektiven 
besonders wichtig, Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug erst gar nicht 
entstehen zu lassen, sondern einen möglichst reibungslosen Übergang von der Schule in 
den Beruf zu gewährleisten. Mit der Wahl des Handlungsfeldes als Schwerpunkt werden 
also weitere Handlungsfelder und Zielgruppen mit bedient. Zudem zahlt die Beendigung 
und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug auf die 
gesetzlichen Kernziele ein und trägt damit zur Zielerreichung des Jobcenters bei. 
Menschen mit Migrationshintergrund für Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung 
gewinnen 
Der Anteil der  erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte im 
Jobcenter der Stadt Münster hat in den letzten Jahren leicht zugenommen, von rund 50 
Prozent im Jahr 2016  auf 55 Prozent im Jahr 2020. Auffällig ist, dass innerhalb der 
Zielgruppe der Anteil der Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit kontinuierlich 
gestiegen ist. So hatten im Juli 2016 29 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
eine ausländische Staatsangehörigkeit, im Juli 2021 waren es 37 Prozent. Bei 44 Prozent

37 
 
dieser Personen handelt es sich um Geflüchtete. Das heißt, dass insbesondere die Anzahl 
der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erst seit vergleichsweise kurzer Zeit in 
Deutschland leben und noch hohe Bedarfe auf dem Weg in den Arbeitsmarkt haben 
(Spracherwerb, berufliche Orientierung und Qualifizierung und so weiter), gewachsen ist.  
Festgestellt werden kann auch, dass erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit 
Migrationsvorgeschichte in überproportionalem Ausmaß die grundlegende schulische 
und/oder berufliche Ausbildung für die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt fehlen. 
So haben über 60 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrations -
vorgeschichte keinen Schulabschluss, bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
ohne Migrationsvorgeschichte sind es dagegen nur rund  25 Prozent . Der Anteil der 
Ausländer/-innen an den Langzeitleistungsbeziehenden ist von 22,6 im Juli 2016 auf 37,4 
Prozent im Juni 2021 angestiegen. 
Entsprechend gibt es in diesem Handlungsfeld trotz einer sehr positiven Entwicklung der 
Beratungs- und Förderangebote sowie der Netzwerkstrukturen für Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte noch viel Potenzial. Dies gilt insbesondere auch für Jugendliche 
und junge Erwachsene sowie für Frauen, sodass auch bedeutsame Schnittstellen zu den 
Handlungsfeldern Ausbi ldung und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt bestehen. 
Aufgrund der Größe der Zielgruppe ist über den Ausbau der Ausbildung, Qualifizierung 
und Beschäftigung der Menschen mit Migrationsvorgeschichte nicht nur ein positiver 
Effekt auf die gesetzlichen Ziele  des Jobcenters herzustellen, sondern auch ein Beitrag 
zur Fachkräftesicherung auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen.  
 
Herausforderung der Digitalisierung angehen  
Die Digitalisierung hat Einfluss auf nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen und 
wirtschaftlichen Lebens. Auch die Kommunen und ihre Verwaltungen müssen sich dem 
digitalen Wandel stellen. Darüber hinaus verändert die Digitalisierung die Arbeitswelt in 
nahezu allen Branchen und Berufen und stellt somit neue Herausforderungen an 
Ausbildung und Qualifizierung, aber auch an das Ziel der sozialen Teilhabe. 
Wie viele andere Organisationen hat das Jobcenter der Stadt Münster die Digitalisierung 
unter anderem durch den Prozess zur Einführung der elektronischen Akte bereits vor der 
Coronapandemie in Angriff genommen. Durch die Pandemie hat die Digitalisierung jedoch 
einen Schub erhalten, den es nun in den verschiedenen Handlungsfeldern zu nutzen und 
auszubauen gilt: interne und externe Information und Kommunikation, Qualifizierung von 
Leistungsberechtigte und Mitarbeitenden und weiteres. Das Jobcenter der Stadt Münster 
verfolgt dabei den Anspruch, sich als moderner Dienstleister und attraktiver Arbeitgeber 
weiterzuentwickeln. Gleichzeitig sollen geeignete Förderangebote die 
Leistungsberechtigten fit für die Transformationsprozesse am Arbeitsmarkt machen. 
Somit ist die Digitalisierung ein zukunftsorientiertes Querschnittsthema, das große 
Mehrwerte für die Menschen im Leistungsbezug und die eigene Organisation schafft.

38 
 
2.4. Wirkungsorientierung 
 
Das Jobcenter der Stadt Münster hat sich zum Ziel gesetzt , seine Arbeit durch die 
Implementierung einer wirkungsorientierten Steuerung wirksamer, das heißt effektiver und 
effizienter zu gestalten  und die erzielten Wirkungen sichtbar zu machen .30 Dies soll 
insbesondere der Tatsache Rechnung tragen, dass die bislang im SGB 2 -Kontext 
überwiegend verwendeten quantitativen Kennzahlen, wie beispielsweise die Integrations- 
und Aktivierungsquote, nicht ausreichend sind, um die Komplexität des Geschehens in 
den Kernp rozessen des Jobcenters zu erfassen. So haben die meisten Förder -
maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters nicht die unmittelbare Integration in Arbeit 
oder Ausbildung zum Ziel,  sondern sind niedrigschwellig  angesetzt und bereiten die 
Menschen über verschie dene Integrationsfortschritte auf den Arbeitsmarkt vor. Diese 
Integrationsfortschritte sind jedoch , anders als eine  direkte Arbeits- oder 
Ausbildungsaufnahme, oftmals schwer  auszuwerten und abzubilden. Noch komplexer 
wird es, wenn man die strategische Grun dausrichtung des Jobcenters, den 
Leistungsberechtigten soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen, konkret 
umsetzen und auswerten will. Wie ist soziale Teilhabe im Einzelfall  zu erreichen, wie ist 
sie beobachtbar und analysierbar? Wodurch empfindet die betroffene Person selbst 
soziale Teilhabe? 
Hier setzt die W irkungsorientierung an, die das Jobcenter  der Stadt Münster in den 
vergangenen Jahren, der Komplexität des Vorhabens Rechnung tragend, zunächst in 
ausgewählten Teilbereichen und einzelnen Maßnahmen eingeführt und erprobt hat und 
darauf aufbauend  permanent ausbaut. So sind mittlerweile alle Maßnahmen und 
Förderinstrumente des Jobcenters mit einem  Wirkungsziel versehen. Im Jahr 2022 
beabsichtigt das Jobcenter  die Beratung im Jobcoaching im R ahmen eines 
Zukunftsprozesses weiterzuentwickeln. Dieser Prozess dient unter anderem zur 
Implementierung der Wirkungsorientierung im Jobcoaching. In diesem Rahmen soll auch 
das bislang noch eher theoretische Konstrukt  der sozialen Teilhabe wirkungsorientie rt 
aufgeschlüsselt und operationalisiert werden.  
Des Weiteren soll der bereits begonnene Prozess  zur Wirkungsorientierung  mit den 
Weiterbildungs- und Beschäftigungsträgern vertiefend fortgesetzt werden , mit dem 
mittelfristigen Ziel, alle Förderangebote wirkungsorientiert zu konzipieren, durchzuführen 
und zu analysieren.  
Erfreulicherweise hat auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des 
Landes Nordrhein -Westfalen die Thematik  der Wirkungsorientierung  aufgegriffen und 
führt ein entsprechendes Modellprojekt mit der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der 
Bundesagentur für Arbeit und vier Jobcentern durch. Hier sollen Fragebögen zur Selbst - 
und Fremdeinschätzung als Grundlage zur Analyse von Angeboten der aktiven 
Arbeitsmarktpolitik entwickelt werden. Das Jobcenter  der Stadt  Münster hat die 
Bereitschaft gezeigt, an diesem Modellprojekt mitzuwirken. 
 
 
 
                                                
30 Das Jobcenter lehnt sich hierbei an das Wirkmodell von Kurz und Kubek an: Kurz, B. & Kubek, D. (2013). Kursbuch 
Wirkung: Das Praxishandbuch für alle, die Gutes noch besser tun wollen. Berlin: PHINEO.

39 
 
2.5.  Planungsprozess des Jobcenters 
 
Bereits seit vielen Jahren plant das Jobcenter der Stadt Münster sein Arbeitsmarkt- und 
Integrationsprogramm unter Beteiligung zahlreicher weiterer arbeitsmarkt - und 
sozialpolitischer Akteur/-innen, wie insbesondere dem Jobcenter-Beirat und den Ämtern 
und Einrichtungen der Stadtverwaltung mit SGB 2 -Bezug31. Unter anderem find en dazu 
jährlich Planungsworkshops statt, so auch 2021 für das Arbeitsmarkt - und 
Integrationsprogramm 2022.  
2019 wurde erstmals der wirkungsorientierte Ansatz (siehe dazu das Kapitel 2.4)  in den 
Planungsprozess implementiert und im Folgenden weiterentwickelt. Konkret wurden in 
den Planungsworkshops für die einzelnen Handlungsfelder Wirkungsziele erarbeitet, für 
die dann geeignete Maßnahmen und Aktivitäten entwickelt wurden beziehungsweise für 
die ein Abgleich mit bereits bestehenden Maßnahmen und Aktivitäten erfolgte.  
Über den konkreten Planungsprozess hinaus fließen unterjährig zahlreiche und vielseitige 
Erfahrungswerte und Erkenntnisse in die Entwicklung der Maßnahmen und Angebote des 
Jobcenters ein. Dazu gehören auch die Rückmeldungen der Leistungsberechtigten, die 
sich insbesondere in den bilateralen Beratungskonte xten mit den Jobcoaches sowie bei 
den Bildungsträgern ergeben. Das Jobcenter hat sich zum Ziel gesetzt, seine Kundinnen 
und Kunden künftig proaktiv in den Planungsprozess miteinzubeziehen. 
2.5.1. Einbeziehung von Leistungsberechtigten in den Planungsprozess 
 
2020 hat das Jobcenter der Stadt Münster erstmals einen Beteiligungsprozess mit 
Kundinnen und Kunden in Form von strukturierten Interviews durchgeführt. Der Prozess 
und die Ergebnisse sind im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 des Jobcenters 
dargestellt (siehe Beschlussvorlage V/0012/2021). Ergänzend zu den Interviews war die 
Durchführung von Workshops mit Leistungsberecht igten vorgesehen, um über den 
Austausch in Kleingruppen die Bedarfe und Wünsche  insbesondere an die 
Unterstützungs- und Förderangebote des Jobcenters zu erarbeiten. Pandemiebedingt 
haben diese Workshops, für die sich eine virtuelle Durchführung vorerst nic ht anbietet, 
bislang nicht stattgefunden. Alternativ wurden Leistungsberechtigte schriftlich über einen 
anonymen Fragebogen gebeten, ihre bisherigen Erfahrungen mit Maßnahmen des 
Jobcenters sowie ihre Bedarfe und Wünsche  an Förderangebote mitzuteilen. 
Resümierend kann festgestellt werden, dass durch diese Form der Kundenbeteiligung 
zwar gewisse Tendenzen sichtbar geworden sind, jedoch keine tiefergehenden 
Erkenntnisse zur Gestaltung von Maßnahmen und weiteren Förderangeboten oder Ideen 
für neue Ansätze gewonnen werden konnten. Zu weiteren Details des Prozesses und der 
Ergebnisse siehe Anlage 4 . Das Vorhaben zur Durchführung von Workshops mit 
Kundinnen und Kunden wird 2022  in Abhängigkeit vom Pandemiegeschehen  
weiterverfolgt. 
 
                                                
31 In Umsetzung des Ratsbeschlusses V/0980/2013, Steuerung von Leistungen mit Bezug zu Aufgaben für 
Arbeitsuchende (SGB 2).

40 
 
2.6.   Handlungsfelder und Aktivitäten 
Aus den gesetzlichen Zielen  sowie der Schwerpunktsetzung  und den definierten 
Zielgruppen des Jobcenters der Stadt Münster ergeben sich für das Jahr 2022  sieben 
Handlungsfelder (siehe Abbildung 34). 
                         
   Abbildung 34: Handlungsfelder 2022 des Jobcenters der Stadt Münster 
                                   Quelle: Eigene Gestaltung 
 
Dabei nehmen die Beendigung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und 
Langzeitleistungsbezug aufgrund der großen Schnittmenge zu allen anderen 
Handlungsfeldern eine zentrale Rolle ein. Die strategische Grundausrichtung des 
Jobcenters, soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen, wird durch jedes der 
Handlungsfelder verfolgt.
Mit seiner strategischen Grundausrichtung und den Handlungsfeldern trägt das Jobcenter 
als kommunale Einrichtung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 203032 in 
den Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und 
Gender bei: 
 Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich. 
 Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, die Quote der ALG 2/SGB 2-Empfängerinnen 
und -Empfänger bis 2030 kontinuierlich zu senken. 
 Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entsprechend einer „Guten Arbeit“ nach. 
Inklusive und faire Beschäftigungsmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden. 
 
2.6.1. Beendigung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und 
Langzeitleistungsbezug   
 
Die Personengruppe der Langzeitleistungsbeziehenden und Langzeitarbeitslosen 
erstreckt sich über alle definierten Zielgruppen: Jugendliche, Ältere, Menschen mit 
Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen, (Allein -)Erziehende sowie 
Menschen mit Migrat ionsvorgeschichte und Fluchthintergrund. Entsprechend sind die 
                                                
32 Vgl. Vorlage V/0515/2018: Global nachhaltige Kommune NRW - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030.

41 
 
Ursachen für Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vielschichtig; oftmals 
kommen auch verschiedene Faktoren zusammen und bedingen sich gegenseitig, wie zum 
Beispiel schwierige persönliche Rahmenbedingungen und gesundheitliche Belastungen. 
Zudem zeigt die Erfahrung, dass die Chance auf eine dauerhafte und existenzsichernde 
Beschäftigung mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit und des Leistungsbezuges 
weiter sinkt – ein Kreislauf,  den es zu durchbrechen gilt, um einerseits das Risiko 
finanzieller und sozialer Teilhabedefizite für die Betroffenen zu mindern und andererseits 
brachliegende Potenziale für den Arbeitsmarkt zu aktivieren beziehungsweise zu 
reaktivieren. Nicht zu vergessen sind darüber hinaus die Leistungsberechtigten, die einer 
Beschäftigung nachgehen, deren Einkommen aber - zum Teil auch bei einer Vollzeitstelle 
- nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt für die Bedarfsgemeinschaft existenzsichernd 
zu bestreiten.  
So indi viduell und komplex die Ursachen und Risiken für Langzeitarbeitslosigkeit und 
Langzeitleistungsbezug sind, so individuell und ganzheitlich müssen auch die Angebote 
und Maßnahmen für die betroffenen Menschen sein. In den meisten Fällen gilt es 
insbesondere, niedrigschwellig anzusetz en, die Menschen in einem längerfristigen 
Prozess in ihren Rahmenbedingungen und ihrer Person zu stärken und darüber an den 
Arbeitsmarkt heranzuführen. Um Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug zu 
vermeiden, sind auch  präventive Maßnahmen wichtig. Diese ergeben sich aus den 
übrigen Handlungsfeldern des Jobcenters (zum Beispiel Ausbildung und Qualifizierung).  
Die Frage, die sich in der Beratung und Förderung der Kundinnen und Kunden des 
Jobcenters immer wieder stellt, ist die der Verteilung der Ressourcen, sowohl der Mittel 
im Eingliederungsbudget  als insbesondere auch der personellen Ressourcen im 
Jobcoaching, ohne die eine Einmündung in eine Fördermaßnahme oder ein anderes 
geeignetes Angebot in der Regel erst gar nich t erfolgt. Wenngleich das Jobcenter der 
Stadt Münster den Anspruch an sich stellt, grundsätzlich alle erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten dabei zu unterstützen, soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu 
erfahren, ist es doch in der Praxis notwendig, Priorisierungen vorzunehmen. Im Sinne des 
Ziels, Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug zu beenden und zu vermeiden, 
soll 2022 der Kundenstamm des Jobcenters nochmals systematisch gesichtet werden, um 
durch eine Fokussierung auf bestimmte Personengru ppen eine Intensivierung der 
Beratung und Förderung zu erreichen:  
 Bedarfsgemeinschaften mit geringen Leistungsansprüchen sollen durch individuell     
geeignete Maßnahmen unterstützt werden, ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. 
 Bei erwerbsfähigen Leistungsb erechtigten in Minijobs wird die Umwandlung von     
geringfügiger in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angestrebt. 
 Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, bei denen der Eintritt in den Langzeitleistungs-
bezug in  den nächsten drei bis sechs  Monaten zu erwarten ist, sollen verstärkt 
geeignete Fördermaßnahmen und Arbeitsangebote unterbreitet werden. 
 Selbständige Leistungsberechtigte , die überwiegend in Folge der Coronak rise 
hilfebedürftig geworden sind und dies trotz überwiegendem Wegfall der 
Beschränkungen nach wie vor sind, sollen proaktiv und mit erhöhter Verbindlichkeit in 
den Beratungs- und Förderprozess aufgenommen werden. Dabei können auch ein 
Ausstieg aus der Selbständigkeit und die Integration in ein sozialversicherungs -
pflichtiges Beschäftigungsverhältnis eine Möglichkeit sein.

42 
 
 Langzeitarbeitslose und langzeitleistungsbeziehende Leistungsberechtigte, bei denen 
in den letzten  Jahren keine Aktivierungsangebote realisiert werden  konnten, sollen 
verstärkt über Beratung wieder für Aktivierungsangebote aufgeschlossen werden. 
 Unversorgte Jugendliche, die langzeitarbeitslos/lang zeitleistungsbeziehend sind 
beziehungsweise bei denen Langzeitarbeitslosigkeit/Langzeitleistungsbezug droht, 
sollen über geeignete Maßnahmen aktiviert werden, um den Übergang von der Schule 
in den Beruf und damit eine nachhaltige berufliche Perspektive zu sichern.  
Zentrale Aktivitäten in diesem Handlungsfeld sind: 
Öffentlich geförderte Beschäftigung 
Erhebliche personelle Ressourcen sowie Mittel aus dem Eingliederungsbudget, 
kommunalen Finanzen und weiteren Förderprogrammen wurden durch das Jobcenter in 
den letzten Jahren in den Ausbau der öffentlich geförderten Beschäftigung investiert, seit 
Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes zum 01.01.2019 vorrangig in die Instrumente 
Paragraph 16e und 16i SGB 2. Auch im Jahr 2022 plant das Jobcenter der Stadt Münster, 
öffentlich geförderte Beschäftigung in größtmöglichem Umfang zu realisieren und die 
Leistungsberechtigten darüber an eine ungeförderte Arbeit auf d em allgemeinen 
Arbeitsmarkt heranzuführen (siehe  hierzu die Anlage 5 ). Dabei besteht  weiterhin ein 
Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Förderung von Frauen, die bislang nur einen Anteil 
von 22 Prozent aller öffentlich geförderten Beschäftigten ausmachen. Das Jobcenter wird 
weiter aktiv versuchen, mehr Frauen für eine öffentlich geförderte Beschäftigung  zu 
gewinnen und geeignete Stellen zu akquirieren.  Weiterhin wird künftig das Augenmerk 
darauf liegen, d ie Verlängerung befristeter Stellen sowie Übergänge in ungeförderte 
Beschäftigung zu erwirken. Dadurch freiwerdende Fördermittel sollen dann fü r neue 
öffentlich geförderte Stellen eingesetzt werden. Da  sich öffentlich geförderte  
Beschäftigungen in der Regel über mehrere Jahre erstrecken, muss das Jobcenter bei der 
Realisierung von Förderfällen  allerdings die Mittelbindungen (Verpflichtungs -
ermächtigungen)33 im Auge behalten, um auch für die Folgejahre Handlungsfähigkeit in 
anderen Förderfeldern zu erhalten. 
Zur öffentlich geförderten Beschäftigung  gehören auc h Arbeitsgelegenheiten nach 
Paragraph 16d SGB 2, die eine geeignete und niedrigschwellige Vorstufe zu einer 
Beschäftigung nach den Instrumenten des Teilhabechancengesetzes sein können und 
vom Jobcenter auch im Jahr 2022 in verschiedenen Tätigkeitsbereichen  vorgehalten 
werden. 
 
Individuelles Coaching 
Ein wesentlicher Bestandteil der öffentlich geförderten Beschäftigung  ist eine 
ganzheitliche sozialpädagogische Betreuung (Coaching) im Vorfeld und während der 
Beschäftigung sowie bei Bedarf auch im Anschluss an  die ögB bei Übergang in eine 
ungeförderte Arbeit. Mit dem Coaching hat das Jobcenter der Stadt Münster bereits 
vielfach sehr positive Erfahrungen gesammelt, da es dazu b eiträgt, Abbrüche zu 
verhindern und somit die Nachhaltigkeit der Beschäftigung fördert. 
Auch unabhängig von ögB haben sich im Maßnahmenportfolio des Jobcenters modulare 
Coachingangebote etabliert, die die Leistungsberechtigten individuell bei der Stärkung 
                                                
33 Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es der 
Verwaltung ermöglicht, Verpflichtungen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Ausgaben bzw. 
Auszahlungen führen.

43 
 
ihrer persönlichen und lebenspraktischen Kompetenzen, aber auch bei der 
Berufswegplanung und der Arbeitsuche sowie nachgehend bei Arbeitsaufnahme 
unterstützen. Bei Bedarf findet auch ein a ufsuchendes Coaching statt. Dies ist 
insbesondere der Fall, wenn es dem Jobcenter nicht gelingt, den Kontakt zu der oder dem 
Leistungsberechtigten herzust ellen. Diese Angebote, wie zum Beispiel das mobile 
Fallclearing (siehe Anlage 6) und das Intensivcoaching für Langzeitleistungsbeziehende, 
werden 2022 fortgeführt.  
Wichtig für ein individuelles Coaching ist auch ein ganzheitlicher Ansatz, der die gesamte 
Bedarfsgemeinschaft der Leistungsberechtigten in den Bick nimmt und bei Bedarf in die 
Beratung und Unterstützung einbezieht . Das neue Angebot „Beschäftigungsorientiertes 
Fallmanagement vor Ort“ (Start ab dem 01.12.2021) richtet sich gezielt an 
Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, die  vor allem aufgrund der Coronakrise  besonders 
belastet sind und in Folge dessen nicht hinreichend am Beratungsprozess des Jobcenters 
der Stadt Münster teilnehmen können. Dieses Angebot soll sich 2022 etablieren. 
 
Sozialräumliche und weitere niedrigschwellige Angebote 
Um Barrieren gegenüber dem Jobcenter abzubauen , die Leistungsberechtigten im 
wörtlichen Sinne aus ihren Sozialräumen abzuholen und in die Beratung des Jobcenters 
aufzunehmen, gibt es mittlerweile in allen Stad tbezirken niedrigschwellige Kontakt -, 
Informations- und Beratungsangebote in Form offener Sprechstunden, zum Teil für 
spezielle Zielgruppen, wie Alleinerziehende und Jugendliche. Die Sprechstunden finden 
in der Regel in den Räumen der Netzwerkpartner/ -innen des Jobcenters statt . Beispiele 
sind das Jobcenter Café für (Allein-)Erziehende im Begegnungszentrum 37 Grad in Hiltrup 
und eine Sprechstunde im Stadtteilbüro der Arbeiterwohlfahrt in Coerde.  
Die Migrationsbeauftragte des Jobcenters bietet darüber hinaus Information und Beratung 
in Sprachkursen und anderen Angeb oten und Einrichtungen an (zum Beispiel  bei 
Migrantenselbstorganisationen).  
Durch die coronabedingten Kontaktbeschränkungen haben diese Angebote, die von der 
persönlichen Begegnung leben, in Absprache mit den Netzwerkpartner/-innen größtenteils 
nicht stattfinden können und wurden bislang nur teilweise wieder aufgenommen. 2022 
sollen, in Abhängigkeit von der pandemischen Lage, alle Angebote  wieder regelmäßig 
durchgeführt und um weitere Angebote ergänzt werden. So ist zum Beispiel eine 
Sprechstunde des Jobcenters im neu entstehenden „Quartier Café“ in Berg Fidel geplant. 
 
Begleitete Trägerkontakte 
Die Erfahrung zeigt, dass viele Leistungsbere chtigte sich aus verschiedenen Gründen 
schwertun, Kontakt zu einem Bildungsträ ger zwecks Information über ein  unterbreitetes 
Förderangebot aufzunehmen. Daher soll d ie B egleitung von Leistungsberechtigten zu 
Trägerkontakten durch das Jobcenter  ausgebaut wer den, um die Barrieren zur    
Einmündung in geeignete Förderangebote abzubauen sowie Maßnahmenabbrüche zu 
vermeiden. Bedarfsweise können auch gemeinsame Termine mit Trägern in den Räumen 
des Jobcenters stattfinden.

44 
 
ESF-Förderprogramm „10.000 Perspektiven“ 
Im Rahmen des ESF -Förderprogramms „10.000 Perspektiven“ gewährt  das Land NRW 
Betrieben eine einmalige Einarbeitungspauschale von 1.500 Euro pro 
sozialversicherungspflichtig neu eingestellter Person, die zuvor Leistungen nach dem 
SGB 2 bezogen hat oder langzeitarbeitslos war  (zu den Details siehe den Förderaufruf 
des Landes NRW in der Anlage 7 ). Das Jobcenter wird das Förderprogramm bei 
Mitarbeitenden, Arbeitgebenden, Leistungsberechtigten und Netzwerkpartner /-innen 
bekannt machen.  
 
Angebote für besondere Personengruppen: Menschen ohne festen Wohnsitz 
Die Gruppe der Menschen ohne festen Wohnsitz bildet eine Minderheit unter den 
Leistungsberechtigten, hat aber in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Konkret 
quantifizieren lässt sich diese Entwicklung allerdings nicht, da die Zielgruppe in sich sehr 
heterogen ist (von Menschen, die bereits jahrelang auf der Straße leben bis hin zu 
Personen in verdeckter Wohnungslosigkeit) und daher nicht systematisch erfasst werden 
kann. Gemein ist allen Leistungsberechtigte n ohne festen Wohnsitz, dass sie (häufig 
multiple) Vermittlungshemmnisse aufweisen, oftmals sozial ausgegrenzt und stigmatisiert 
werden. Das Jobcenter bietet bereits seit langem, unter anderem auch im 
Zusammenwirken mit Träger n, einzelne Förderangebote fü r den Personenkreis an , wie 
insbesondere die Maßnahme Tagelöhner  und die  „Job-Brücke“ (siehe Anlage 8 ), die 
obdachlosen und wohnungslosen Menschen Arbeitsgelegenheiten in versc hiedenen 
Bereichen bietet. 
Für 2022 ist geplant, die bereits 2020 in die Wege geleitete engere Zusammenarbeit mit 
den verschiedenen Träger der Wohnungslosenhilfe  weiter auszubauen, um eine 
gemeinsame Ansprache und engere Betreuung der Zielgruppe umzusetzen. Möglich sind 
zum Beispiel Beratungsangebote des Jobcenters vor Ort bei den Trägern. Die Zielgruppe 
der Wohnungslosen im Arbeitslosengeld 2 -Bezug wird somit altersübergreifend mehr in 
den Fokus genommen.  
 
Verbesserung der Erwerbssituation älterer Menschen 
Lebensältere Menschen unterliegen, oftmals in Verbindung mit gesundheitlichen 
Einschränkungen, einem besonders hohen Risiko für Langzeitarbeitslosigkeit und 
Langzeitleistungsbezug. In Umsetzung der Vorlage V/0952/2019 (Teilhabe im Alter und 
Vermeidung von Altersarmut: Expertise zur Verbesserung der  Erwerbssituation älterer 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Münster ) hat das Jobcenter in Kooperation mit 
dem Sozialamt der Stadt Münster ein Studierendenprojekt zum Thema 
Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug Älterer in Auftrag gegeben, in deren 
Rahmen ältere arbeitslose Menschen hinsichtlich ihrer Ressourcen, Bedarfe und 
Perspektiven befragt werden sollen. Der Abschlussbericht des Studierendenprojekts soll 
im ersten Halbjahr 2022 vorliegen, darauf aufbauend sollen passgenaue Angebote für die 
Zielgruppe entwickelt werden. Des Weiteren soll aus dem Beirat des Jobcenters heraus 
ein lokales Bündnis zur Verbesserung der Erwerbssituation ältere r Menschen aufgebaut 
werden.

45 
 
2.6.2. Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung     
 
Die Integration in Beschäftigung ist die Kernaufgabe  des Jobcenters. Erwerbstätigkeit 
ermöglicht die Vermeidung, Verringerung oder Beendigung von Hilfebedürftigkeit sowie 
soziale Teilhabe.  Finales Ziel ist dabei letztendlich immer die Integration in eine 
ungeförderte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt.  
Dass einerseits händeringend Arbeits- und Fachkräfte gesucht werden und viele Stellen 
unbesetzt bleiben, andererseits aber Menschen längerfristig arbeitslos sind, hat vielfältige 
und komplexe Ursachen . Vereinfacht betrachtet, stimmen Angebot und Nachfrage auf 
dem Arbeitsmarkt in diesen Fällen nicht überein. So bringen einerseits aus 
Arbeitgebersicht Arbeitsuchende oftmals nicht die erforderlichen  beziehungsweise 
gesuchten beruflichen Qualifikationen un d persönlichen Eigenschaften mit. Auf der 
anderen Seite haben Arbeitgebende oft sehr hohe Ansprüche an Arbeitnehmende und 
zum Teil Vorbehalte oder Unsicherheiten zum Beispiel  gegenüber Langzeitarbeitslosen, 
Alleinerziehenden und Menschen mit Migrationsvorg eschichte. Darüber hinaus sind 
Stellenangebote für Arbeitsuchende teilweise unattraktiv (Gehalt, Arbeitszeiten und 
weitere Rahmenbedingungen, I mage und weiteres ); durch die Coronakrise haben sich 
diese Tendenzen verstärkt, zum Beispiel in der Gastronomie . Die Erfahrungen des 
Jobcenters zeigen zudem, dass arbeitslose Menschen oftmals unsicher in ihrem 
Bewerbungsverhalten sind sowie Ängste und Vorbehalte hinsichtlich der Aufnahme einer 
neuen Beschäftigung haben. Hinzu kommt seit dem Ausbruch der Corona -Pandemie, 
dass der persönliche Kontakt zwischen Bewerber/ -innen und Arbeitgebenden erschwert 
ist beziehungsweise sich zunehmend alternative Forme n, wie zum Beispiel virtuelle 
Vorstellungsgespräche, etablieren, die für beide Seiten ein Umdenken von „klassischen“ 
Bewerbungsmethoden erfordern. 
Aufgabe des Jobcenters ist, sowohl Arbeitsuchenden als auch Arbeitgebenden 
individuelle Beratung und Unterstützung anzubieten und beide Seiten 
zusammenzubringen. Die Herausforderung besteht 2 022 darin, sowohl Neu - als auch 
Bestandskund/-innen unter grundsätzlich positiven, aber weiterhin unsicheren Vorzeichen 
möglichst nachhaltig - das ist einer der Kernansprüche des Jobcenters -  in den 
Arbeitsmarkt zu integrieren.  
Zentrale Aktivitäten in diesem Handlungsfeld sind: 
Identifizierung weiterer Arbeitgeberpotenziale  
Das Jobcenter arbeitet gut  und vertrauensvoll mit vielen Unternehmen sowie den 
Kammern, Arbeitgeberverbände und weiteren Multiplikator/ -innen zusammen. Mit Blick 
auf den hohen Arbeitskräftebedarf sollen 2022 weitere Arbeitgeberpotenziale identifiziert 
und für die Integration von Leistungsberechtigten genutzt werden. Dies soll insbesondere 
erfolgen durch: 
 die Intensivierung der Arbeitgeberansprache in den Sozialräumen, da viele  
Leistungsberechtigte, faktisch und von ihrer Haltung her, nur eingeschränkt mobil sind, 
 das Ausloten der Möglichkeiten zur Schaffung einfacher beziehungsweise individuell 
geeigneter Arbeitsplätze in den Betrieben sowie 
 das Verbreiten „guter Beispiele“ über verschiedene Medien, wie zum Beispiel das 
„Jobcenter Magazin“ des Jobcenters der Stadt Münster: Erfolgreiche Geschichten aus 
der Praxis zeigen, wie es mit Unterstützung des Jobcenters und anderer Akteur/-innen 
gelingen kann, auch langzeitarbeitslose und la ngzeitleistungsbeziehende Menschen

46 
 
wieder in eine Beschäftigung zu integrieren.  Hierüber sollen Arbeitgebende  zur 
Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungebeziehenden  motiviert 
werden. 
 
Begegnungsmöglichkeiten zwischen Arbeitgebenden und Leistungsberechtigten 
Ein Kernelement des Jobcenters für die Integration in sozialversicherungspflichtige Arbeit 
bleibt auch künftig die Schaffung von Kontaktmöglichkeiten zwischen Betrieben und 
Leistungsberechtigten. Für bewährte Formate, die die Begegnu ng von Arbeitgebenden 
und Arbeitsuchenden in der Vergangenheit erfolgreich gefördert haben, wie Jobbörsen, 
Speed-Datings und gemeinsame Betriebsbesichtigungen, werden bedarfsbezogen neue 
(virtuelle) Formate erprobt. 
 
Beratung und Serviceleistungen für Arbeitgebende 
Arbeitgebende, die oftmals die Unübersichtlichkeit von rechtlichen Bestimmungen, 
Fördermöglichkeiten und Zuständigkeiten beklagen, werden durch das Jobcenter der 
Stadt Münster umfassend  informiert, beraten und unterstützt, um eventuelle Hürden für 
die Einstellung von Leistungsberechtigten aus dem Weg zu räumen. Das Angebot des 
Jobcenters reicht dabei von umfassender Information und individueller Beratung zu den 
Fördermöglichkeiten des SGB 2 und anderer Rechtskreise/ Förderprogramme bis hin zu 
praktischer Unterstützung beim Ausfüllen von Förderanträgen.  Ein besonderes 
Augenmerk liegt dabei auf den Zielgruppen wie Menschen mit (Schwer-)Behinderung oder 
Gleichgestellte, Menschen mit Migrationsvorgeschic hte/Fluchthintergrund und (Allein -) 
Erziehenden. 
 
Instrumente zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme 
Das SGB 2 beinhaltet, zum Teil in Verbindung mit dem SGB 3,  diverse Instrumente zur 
Unterstützung der Arbeitsaufnahme, wie insbesondere Probebeschäftigung (Paragraph 
46 SGB 3), Eingliederungszuschüsse (Paragraph 88ff. SGB 3), Einstiegsgeld (Paragraph 
16b SGB 2) sowie die Instrumente des Teilhabechancengesetzes (Paragraphen 16e und 
i SGB 2).  Auch ein betriebliches Praktikum ( Maßnahmen bei einem Arbeitgeber  gemäß 
Paragraph 45 Absatz 4 Satz 3 SGB 3) kann direkt in einen Arbeitsvertrag münden. Diese 
Instrumente sollen 2022 weiterhin systematisch genutzt werden. 
 
2.6.3. Ausbildung und Qualifizierung 
 
Eine wichtige Lebens- und Entscheidungsphase ist der Übergang von der Schule in den 
Beruf. Hier erfolgt eine wesentliche Weichenstellung für die weitere berufliche und damit 
auch für die persönliche Zukunft. Der beste Schutz vor (Langzeit -)Arbeitslosigkeit und 
(Langzeit-)Leistungsbezug und damit einer prekären Lebenssituatio n wird durch eine 
berufliche Ausbildung erreicht. Der strategische Leitsatz „Ausbildung vor kurzfristiger 
Integration“ steht deshalb für das Jobcenter der Stadt Münster über allen mit den 
jugendlichen Leistungsberechtigten des Jobcenters ergriffenen Beratu ngs- und 
Förderansätzen und gilt auch für die jungen Erwachsenen ab 25 Jahren, wie insbesondere 
leistungsberechtigte Geflüchtete , die über keine beziehungsweise  keine aktuell noch 
verwertbare oder in Deutschland anerkannte Ausbildung verfügen.

47 
 
In konsequenter Umsetzung dieses Leitsatzes konnte das Jobcenter der Stadt Münster in 
den Jahren 2018 und 2019 jeweils über 500 Leistungsberechtigte in Ausbildung 
integrieren. In der Coronakrise hat das Jobcenter frühzeitig die Sicherung von Ausbildung 
in den Fokus g enommen und durch eine proaktive und engmaschige Kontaktaufnahme 
und Unterstützung der ausbildungsuchenden Leistungsberechtigten erreicht, dass im Jahr 
2020 immerhin 448 Integrationen in Ausbildung realisiert werden konnten. Diese Strategie, 
die auf einem bewährten 10 -Punkte-Plan des Jobcenters 34 basiert, wird auch künftig 
fortgesetzt und mit geeigneten Fördermaßnahmen verknüpft.  Für die Inte grationen in 
Ausbildung ist 2021 mit einem leichten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr, aber immer 
noch mit einer Anzahl auf hohem Niveau von über 400 Integrationen zu rechnen. 
Dennoch bleiben die Herausforderungen im Handlungsfeld Ausbildung beziehungsweise 
Übergang Schule - Beruf bestehen. Dies betrifft  nicht das Jobcenter allein, sondern 
vielmehr alle Institutionen, die für die Zielgruppe der Jugen dlichen verantwortlich 
zeichnen. Die wichtigsten Grundlagen hierfür werden in der Familie und in der Schule 
gelegt und sind damit zunächst außerhalb des direk ten Einfluss - und 
Zuständigkeitsbereichs der Jobcenter. Für präventive Angebote und für 
leistungsberechtigte Jugendliche ohne klare und zeitnahe Anschlussperspektive nach der 
allgemeinbildenden Schule ist das Jobcenter jedoch ein wichtiger Kooperationspart ner. 
Darüber hinaus unterstützt das Jobcenter Leistungsberechtigte in Ausbildung durch 
verschiedene Förderangebote dabei, diese auch erfolgreich abzuschließen.  
Leistungsberechtigte, für die trotz bestehender Qualifizierungsbedarfe eine Ausbildung 
nicht in  Frage kommt oder sinnvoll ist 35, können im Rahmen einer beruflichen  
Weiterbildung gefördert werden, wenn die  gesetzlichen Fördervoraussetzungen  erfüllt 
sind36, die kognitive, psychische und physische Eignung37 sowie die entsprechenden 
Bedarfe des Arbeitsmarktes vorliegen. 
Die folgenden Angebote und Aktivitäten werden als zentral im Handlungsfeld Ausbildung 
und Qualifizierung erachtet: 
 
Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher 
Eine Herausforderung des Jobcenters der Stadt Münster besteht darin, 
leistungsberechtigte Jugendliche, die die Unterstützungs - und Förderangebote des 
Jobcenters trotz bestehender Bedarfe nicht annehmen, dennoch zu erreichen und ihnen 
zu einer existenzsichernden Perspektive zu verhelfen. Ein Beispiel für eine entsprechende 
Maßnahme für schwer erreichbare Jugendliche ist die bewährte „Clearingstelle U25“ 
gemäß Paragraph 16h SGB 2  (Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher).  Darüber 
hinaus hat das Jobcenter s eit Einführung seiner stadtbezirklichen Organisation in 
Kooperation mit der aufsuchenden Jugendsozialarbeit niedrigschwellige Kontakt - und 
Beratungsangebote in den einzelnen Sozialräumen eingerichtet, um eine verbesserte 
Ansprache der Jugendlichen zu erzielen. Diese Angebote werden 2022 fortgesetzt. 
                                                
34 Der Prozess des Übergangs von der Schule in den Beruf wird durch das Jobcenter der Stadt Münster durch einen 10-
Punkte-Plan gesteuert, der eine systematische Beratung und Unterstützung der leistungsberechtigten Schüler/-innen 
gewährleistet. Hierdurch setzen sich die Jugendlichen ergänzend zu den Angeboten anderer Institutionen bereits 
frühzeitig mit dem Thema Berufsorientierung auseinander und werden dabei engmaschig durch das Jobcenter begleitet. 
35 Aufgrund des Fehlens der gesetzlichen oder persönlichen Voraussetzungen oder weil eine Ausbildung aus 
individuellen Gründen nicht angestrebt wird. 
36 Gemäß Paragraph 16 SGB 2 in Verbindung mit Paragraph 81 SGB 3. 
37 Zur Feststellung der kognitiven und psychischen Eignung kann eine entsprechende eintägige Testung durchgeführt 
werden. Zur Feststellung der physischen Eignung kann eine amtsärztliche Begutachtung durchgeführt werden.

48 
 
Förderung von Grundkompetenzen  
Jugendliche und junge Erwachsene, die die Schule ohne für eine Ausbildung 
ausreichende Grundkompetenzen (Lesen und Schreiben der deutschen Sprache, 
Mathematik und EDV) verlassen haben, können durch das Jobcenter in entsprechenden 
Maßnahmen gefördert und damit auf die Aufnahme einer Ausbildung oder einer 
Umschulung vorbereitet werden. Bei Bedarf ist auch das Nachholen des 
Schulabschlusses möglich, wie zum Beispiel durch die Maßnahme „Schulabschluss Plus 
(siehe Anlage 9). Die Maßnahmen werden sozialpädagogisch begleitet. 
Für Leistungsberechtigte mit Migrations- und Fluchthintergrund werden die Maßnahmen 
bei Bedarf um Module zur Sprachförderung ergänzt. Um insbesondere Frauen mit 
Migrationsvorgeschichte/Fluchthintergrund trotz fehlender oder eingeschränkter 
Kinderbetreuung die Möglichkeit des Spracherwerbs zu eröffnen, organisiert das 
Jobcenter der Stadt Münster gemeinsam mit seinen Kooperationspartner/ -innen 
Deutschkurse mit paralleler Kinderbetreuung. 
 
Förderung persönlicher, sozialer und lebenspraktischer Kompetenzen  
Bei den Jugendlichen, die sich schwertun, einen Übergang von der Schule in den Beruf 
zu finden, ist oftmals eine Einschränkung der persönlichen, sozialen und 
lebenspraktischen Kompetenzen zu beobachten (zum Beispiel Selbstbewusstsein, 
Selbstmanagement, Kritikfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Alltagsbewältigung). 
Viele Maßnahmen des Jobcenters beinhalten Elemente zur Stärkung der sogenannten 
soft skills , w ie zum Beispiel die Maßnahme für langzeitarbeitslose und von 
Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche und junge Erwachsene , die ein 
theaterpädagogisches Angebot enthält. 
 
Berufliche Orientierung und Vorbereitung auf eine Ausbildung 
Die berufliche Orientierung stellt für viele Jugendliche einen längerfristigen und komplexen 
Prozess dar, der vom Jobcenter der Stadt Münster im Rahmen seiner Netzwerke (zum 
Beispiel der Mitwirkung an der Landesinitiative „Kein  Abschluss ohne Anschluss“, siehe  
Anlage 10) und durch vielfältige Maßnahmen unterstützt wird. Dabei ist es für die jungen 
Menschen wichtig, ihre Interessen und Potenziale praktisch ausprobieren und entwickeln 
zu können, um zu einem realistischen Berufsziel zu gelangen (zum Beispiel in den 
Stadtteilwerkstätten und durch betriebliche Praktika). Verschiedene Maßnahmen 
begleiten die Jugendlichen dabei engmaschig bis zum Abschluss eines 
Ausbildungsvertrags und darüber hinaus, wie beispielsweise „Meine Zukunft – Ausbildung 
2022“. 
Viele der erwerbsfähigen Leis tungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte/ 
Fluchthintergrund haben altersunabhängig einen hohen Bedarf an beruflicher Orientierung 
beziehungsweise Orientierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Dem trägt das Jobcenter 
der Stadt Münster durch geeignete An gebote Rechnung, wie zum Beispiel 
entsprechenden Informationsveranstaltungen und Maßnahmen wie „Stark im Beruf – 
Zukunft wagen“ für erziehende Frauen mit Migrationsvorgeschichte, die auch Module zur 
beruflichen Orientierung enthalten (siehe hierzu auch das Kapitel 2.6.6).     
 
Begleitung von Ausbildung 
Um zu gewährleisten, dass eine aufgenommene Ausbildung erfolgreich abgeschlossen 
wird, setzt das Jobcenter der Stadt Münster verschiedene Förderinstrumente ein. So wird

49 
 
zum Beispiel im Rahmen der assistierten  Ausbildung, die das Jobcenter in großem 
Umfang bereithält, sowohl fachlicher Stützunterricht als auch sozialpädagogische 
Begleitung und bei Bedarf ergänzende Sprachförderung angeboten. Für Jugendliche, die 
nicht in eine reguläre betriebliche Ausbildung ve rmittelt werden können, bietet das 
Instrument der Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (siehe Anlage 11) 
eine engmaschige und individuelle Begleitung. 
 
Rechtskreisübergreifende Bündelung der Beratung und Förderung 
Wie oben bereits geschildert, ist der Übergang von der Schule in den Beruf ein 
übergreifendes Thema, an dem zahlreiche und verschiedenste  Akteur/-innen beteiligt 
sind. Um dieses Themenfeld weiterzuentwickeln, ist es ein langgehegtes Ziel, die Akteur/-
innen und Angebote für junge Menschen in Münster themen -, rechtskreis - und 
institutionenübergreifend als J ugendberufsagentur zu bündeln. Damit soll die 
Überwindung des Denkens in Zuständigkeiten und Abgrenzungen hin zur Wahrnehmung 
der gemeinsamen Verantwortung im Sinne der Zielgruppe erreicht werden.  Dabei sollen 
auf der einen Seite Doppelstrukturen identifiziert und vermieden, auf der anderen Seite 
Betreuungs- und Förderlücken geschlossen werden.  2022 soll die Jugendberufsagentur 
konkretere Formen annehmen. Geplant ist eine zentrale Anlaufstelle, in der Beratung zu 
allen Fragen rund um den Übergang von der Schule in  den Beruf persönlich, 
anliegenzentriert, rechtskreisneutral und ohne Termin angeboten wird. Ergänzt werden 
soll dies durch eine virtuelle Infor mations- und Beratungsplattform. 38 Das Jobcenter ist 
Kooperationspartner des Vorhabens. Die Federführung liegt beim A mt für Schule und 
Weiterbildung.  
 
(Beschäftigungsbegleitende) Qualifizierung 
Aufgrund des hohen Bedarfs an qualifizierten Arbeitskräften au f dem deutschen und 
insbesondere auch auf dem lokalen Arbeitsmarkt investiert das Jobcenter der Stadt 
Münster in möglichst großem Umfang in die marktorientierte Qualifizierung der 
Leistungsberechtigten, insbesondere in betriebliche Umschulungen sowie in Anpassungs- 
und Teilqualifizierungen.  
Bei Bedarf werden auch branchen- oder betriebsbezogene Qualifizierungsmaßnahmen 
gefördert, das heißt  erwerbsfähige Leistungsberechtigte werden gemäß den Bedarfen 
einer Branche oder eines Unternehmens qualifiziert und bei erfolgreicher Absolvierung der 
Weiterbildung direkt in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis 
eingestellt. Erfahrungsgemäß gestaltet sich die Akquise geeigneter Bewerber/ -innen für 
solche Maßnahmen al lerdings relativ schwierig  und aufwändig , da viele  
Leistungsberechtigte nicht die erforderlichen Grundanforderungen  (zum Beispiel  
bestimme körperliche oder sprachliche Voraussetzungen) mitbringen oder das Interesse 
an der Branche/dem Berufsfeld gering ist. 
Seit dem 01.01.2019 können aufgrund einer Gesetzeserweiterung des SGB 3 und SGB 2 
auch Arbeitnehmende in laufender Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen 
eine Förderung der beruflichen Weiterbildung erhalten.39 Die Förderung ist insbesondere 
darauf ausgerichtet, Arbeitnehmenden, die berufliche Tätigkeiten ausüben, welche durch 
                                                
38 Details sind der Vorlage V/0679/2021 zu entnehmen. 
39 Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Chancen und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung 
(Qualifizierungschancengesetz) wurde der Paragraph 82 SGB 3 (Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und 
Arbeitnehmer) neu eingeführt.

50 
 
Technologien ersetzt werden können oder in sonstiger Weise von Strukturwandel 
betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu 
ermöglichen. Gleiches gilt für Arbeitnehmende, die eine Weiterbildung in einem 
Engpassberuf anstreben. Die Förderung setzt eine Ko -Finanzierung durch den/die 
Arbeitgeber/-in voraus. Die formelle und persönliche Förderfähigkeit wird durch das 
Jobcenter der Stadt Mün ster im Einzelfall geprüft.  Bislang sind allerdings nur wenige 
erwerbsfähige Leistungsberechtige im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes 
gefördert worden. Dies ist unter anderem auf die komplexen Fördervoraussetzungen und 
–konditionen, inklusive der Ko -Finanzierung durch den/die Arbeitgeber/ -in, 
zurückzuführen.   
2.6.4. Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes 
Das Handlungsfeld „Gesundheit/Inklusion“ bezieht sich in erster Linie auf erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte, die über eine Schwerbehinderung oder einen Grad der Behinderung 
ab 30 in Verbindung mit einer Gleichstellung beziehungsweise der Zusicherung einer 
Gleichstellung verfügen. Außerdem werden Personen mit einem festgestellten Bedarf an 
beruflicher Rehabilitation, sogenannte Rehabilitand/ -innen, diesem Han dlungsfeld 
zugeordnet. Insgesamt sind rund 8 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im 
Jobcenter Münster Schwerbehinderte, Gleichgestellte oder Rehabilitand/ -innen. Ihnen 
allen ist gemein, dass sie - zum Teil schwerwiegende - gesundheitliche Einschränkungen 
aufweisen die in der Regel Einfluss auf die Leistungsfähigkeit haben beziehungsweise 
besondere Rahmenbedingungen erfordern und daher bei der beruflichen Integration 
berücksichtigt werden müssen. Dementsprechend liegt bei einem Großteil der 
Schwerpunkt zunächst auf der Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit. Über diese kl ar 
definierte Zielgruppe hinaus  weisen aber auch viele weitere erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte gesundheitliche Einschränkungen auf, die Auswirkungen auf ihre 
Integration in den Arbeitsmarkt haben. Insgesamt wird mit 30 Prozent aller erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten zunächst die Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit vereinbart. 
Gesundheitliche Einschränkungen werden sowohl seitens der betroffenen Personen als 
auch der Arbeitgebenden oftmals als schwerwiegendes und zum Teil unüberwindbares 
Hemmnis für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit wahrgenommen. Erstrebenswert ist 
in erster Linie die Erhaltung beziehungsweise die Wiederherstellung der Gesundheit. Zwar 
ist dies keine im SGB 2 verankerte Aufgabe, jedoch befassen sich aufgrund der 
wachsenden Zahl von Leistungsberechtigten mit ge sundheitlichen Einschränkungen 
beziehungsweise mit einem hohen Erkrankungsrisiko auch die Jobcenter vermehrt mit 
präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen.  
Nicht in allen Fällen ist allerdings eine Verbesserung oder sogar Wiederherstellung der 
Gesundheit möglich. Das Jobcenter der Stadt Münster unterstützt Menschen mit 
Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen durch vielfältige Beratungs - und 
Förderangebote dabei, leistungsgerechte Beschäftigungsperspektiven nach Möglichkeit 
auf dem allgemein en Arbeitsmarkt zu finden.  Die Instrumente der öffentlich geförderten 
Beschäftigung könn en dafür  eine gute Brücke bieten.  Um eine ganzheitliche und 
kontinuierliche Beratung und Förderung von Menschen mit Behinderung und 
gesundheitlichen Einschränkungen zu gewährleisten, kooperiert das Jobcenter darüber 
hinaus eng mit seinen relevanten Netzwerkpartner/-innen.

51 
 
Zentrale Angebote und Aktivitäten im Handlungsfeld „inklusiver Arbeitsmarkt“ sind: 
Umsetzung des Teilhabestärkungsgesetzes 
Mit dem sogenannten Teilhabestärkungsgesetz soll ab 2022 eine Verbesserung der 
Betreuung und Förderung von Rehabilitand /-innen einhergehen: Die Jobcenter erhalten 
die Möglichkeit, Menschen mit Behinderungen, die Leistungen nach dem SGB 2 beziehen, 
neben dem Rehabilitationsver fahren auch aktive Förderleistungen nach dem SGB 2 zu 
gewähren.40 Damit verknüpft ist eine stärkere Einbindung der Jobcenter durch die Reha -
Träger im Rahmen von Teilhabeplänen beziehungsweise Teilhabeplankonferenzen. 
Insgesamt wird in den Jobcentern ein noc h größerer Fokus auf gesundheitliche Themen 
und mögliche Reha -Bedarfe der Leistungsberechtigten gelegt.  Für das Jobcenter der 
Stadt Münster ergeben sich daraus verschiedene Aufgaben: 
 Ausbau der Netzwerkarbeit mit den Reha-Trägern (insbesondere die Agentur für Arbeit 
und die Deutsche Rentenversicherung). 
 (Neu-)Entwicklung der Schnittstellenverfahren zur Vermeidung von Doppelleistungen. 
 Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der Prozesse zur Kommunikation mit den 
Reha-Trägern, auch im Bereich des Datenschutzes. 
 Schulung der Jobcoaches, die auf die Beratung von Leistungsberechtigten  mit 
Schwerbehinderung und Rehabilitand/-innen spezialisiert sind, im Bereich der 
Bedarfserkennung und beruflicher Rehabilitation generell. 
In Münster ist darüber hinaus eine Verknüpfung der Umsetzung des 
Teilhabestärkungsgesetzes mit dem Modellvorhaben  „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ 
(nTA) des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) geplant. Im ersten Quartal 2022 
wird ein Fachaustausch der Kooperationspart ner/-innen im Model lvorhaben stattfinden. 
Neben dem LWL und dem Jobcenter sind dies die Fachstelle Hilfen für Menschen mit 
Behinderung des Sozialamtes der Stadt Münster, die Agentur für Arbeit und die 
Rentenversicherungsträger. 
Weitere Kooperationsprojekte 
Das Jobcenter ist Kooperationspartner im Projekt „Dienst zur betrieblichen Inklusion“ (DBI) 
der QuaDA41, welches durch die Aktion Mensch gefördert wird. Schwerpunkt des Dienstes 
ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Betrieben des lokalen Arbeitsmarktes und 
den Akteur/ -innen der Felder Arbeit, Rehabilitation und Beschäftigung, mit dem Ziel, 
Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung die Chance auf eine Beschäftigung zu 
eröffnen. Das Jobcenter steuert nach Rücksprache mit den Trägern der QuadA 
erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den DBI zu und bewilligt bei Bedarf individuelle 
Förderleistungen. Das Projekt läuft noch bis zum 31.03.2024. 
 
Präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen 
Das Jobcenter der Stadt Münster und die gesetzlichen Krankenkassen aus der Region 
sind Kooperationspartner/ -innen im bundesweiten „Modellprojekt zur Verzahnung von 
Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt“. Ziel ist, arbeitslose 
                                                
40 Konkret sind dies die Leistungen nach Paragraph 16 in Verbindung mit den Paragraphen 44 und 45 SGB 3 sowie der 
Paragraph 16a ff SGB 2 (mit Ausnahme des Paragraphen 16c SGB 2 (Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen) 
und des Paragraphen 16e SGB 2 (Förderung von Langzeitarbeitslosen). 
41 Die QuadA (Qualifizierung durch Ausbildung) ist ein Verbund von gemeinnützigen Einrichtungen in Münster, die im 
Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für verschiedene Zielgruppen 
anbieten.

52 
 
Menschen für die Angebote der Gesundheitsförderung zu gewinnen.  Die gesetzlichen 
Krankenkassen haben sich für diese Aufgabe zur Initiative „GKV-Bündnis für Gesundheit“ 
zusammengeschlossen und als solches die Team Gesundheit GmbH beauftragt, im 
Rahmen des Projek tes kostenlose Gesundheitsangebote für arbeitslose Menschen des 
Jobcenters Münster anzubieten.  
In Folge der coronabedingten Kontaktbeschränkungen stehen verschiedene Angebote 
auch weiterhin online zur Verfügung (zum Beispiel zu den Themen gesunder  Schlaf und 
gesunde Ernährung). Seit April 2021 bietet die Team Gesundheit GmbH hierfür die 
Internetplattform „portALO“ an (https://port-alo.de/muenster). Hier können sich arbeitslose 
Kundinnen und Kunden des Jo bcenters Münster registrieren und kostenfrei an 
Onlineangeboten/Kursen zum Thema Gesundheit teilnehmen. Diese Internetplattform 
wird durch die Jobcoaches des Jobcenters bei den Kundinnen und Kunden des Jobcenter 
Münster beworben. 
Die Maßnahme „Aktiv und Fi t für den Job“ befindet sich seit mehreren Jahren im 
Maßnahmenportfolio des Jobcenters der Stadt Münster. Sie richtet sich an arbeitslose 
Menschen mit physischen Einschränkungen. Ziel ist es, im Rahmen von Einzelcoachings 
und Gruppenangeboten, die Gesundhe it und Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden zu 
verbessern und sie schrittweise an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Die Maßnahme wird 
2022 fortgesetzt. 
 
2.6.5. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
 
Die Gleichstellung aller Geschle chter ist in der Grundsicherung für Arbeitsuchende als 
durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Um  Chancengleichheit am Arbeitsmarkt auch für 
Erziehende und Pflegende zu ermöglichen, ist insbesondere das Thema Vereinbarkeit von 
Familie und Beruf ein wichtiger H andlungsschwerpunkt des Jobcenters. Auf die ganz 
unterschiedlichen Lebenssituationen und vielfältigen Familienkonstellationen wird im 
Beratungsprozess Rücksicht genommen und aktiv darauf hingewirkt, Benachteiligungen 
abzubauen. 
Die Hauptsorge für die Betre uung von Familienangehörigen liegt weiterhin überwiegend 
bei den Frauen. Besonders deutlich wird dies bei Alleinerziehenden, die rund 13 Prozent 
aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausmachen und zu rund 95 Prozent weiblich 
sind. Alleinerziehende wer den beim Jobcenter durch spezialisierte Jobcoaches betreut. 
Diese sind als Expertinnen und Experten im Rahmen einer themenbezogenen 
Fachkoordination gesondert fachlich vernetzt. Die Jobcoaches für Alleinerziehende sind 
Mitwirkende in der Fachkoordination zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf und 
auch in den Sozialräumen besonders vernetzt.  
Aber auch in Familien mit beiden Elternteilen und in Paar -Bedarfsgemeinschaften ohne 
Kinder gelingt es weniger oft, Frauen für die Teilnahme an Förderangeboten zu gewinnen 
und sie langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Gründe dafür sind vielfältig: 
begrenzte zeitliche Ressourcen auf Grund von Kinderbetreuung oder der Pflege von 
Angehörigen, mangelnde Qualifikationen (kein Schulabschluss oder keine 
Berufsausbildung), fehlende Erwerbsorientierung auch durch verfestigte Rollenbilder, 
geringe Sprachkenntnisse sowie Vorbehalte von Arbeitgebenden.

53 
 
Die besonderen Bedarfe von Frauen, (Allein-)Erziehenden und Pflegenden werden durch 
zahlreiche Angebote des Jobcenters und seiner Netzwerkpartner/-innen aufgegriffen: 
 
Frühzeitige Beratungsangebote für Schwangere und Erziehende 
Im Jahr 2022 wird das bestehende Angebot frühzeitiger Beratung für Schwangere und 
Erziehende im Jobcenter erweitert und systematisiert. Unter Beteiligung der 
entsprechenden Netzwerkpartner/ -innen sollen so frühzeitig wirkungsorientierte 
Steuerungsmechanismen implementiert werden, um einer Verstetigung und Verfestigung 
von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug entgegenzuwirken.  
Bereits mit Feststellen einer Schwangerschaft sollen Frauen und gegebenenfalls auch 
werdende Väter verstärkt hinsichtlich ihrer weite ren beruflichen Planungen und 
Perspektiven angesprochen werden, auch nach der Geburt soll der Beratungsprozess 
möglichst nicht oder lediglich kurz unterbrochen werden. In den ersten drei Jahren nach 
der Geburt eines Kindes kann gemäß Paragraph 10 SGB 2 im Einzelfall eine 
Beschäftigungsaufnahme oder die Teilnahme an einer Maßnahme nicht zumutbar sein42, 
dennoch sollen Erziehende auch in dieser Lebensphase wiederholt nach ihren 
individuellen Bedarfen gefragt und zudem ermutigt werden, den Kontakt zum Jobcenter  
aufrecht zu erhalten. Hierzu gehören neben regelmäßigen Gesprächsangeboten durch die 
Jobcoaches auch die Bereitstellung ausführlicher Informationen zu übergreifenden 
Angeboten für Erziehende und Familien in Münster, Möglichkeiten der Qualifizierung 
(auch in Teilzeit) und Strategien für einen möglichst reibungslosen Wiedereinstieg in den 
Beruf nach der Familienphase. Beratungs - und Unterstützungsbedarfe können so 
frühzeitig erkannt und Kundinnen und Kunden auch während der Familienphase mit 
Kleinkindern passend begleitet werden.  
 
Zielgruppenorientierte Förderangebote für (Allein-)Erziehende und Frauen 
Um die besonderen Herausforderungen und Bedarfe von (Allein-)Erziehenden sowie von 
Frauen zu berücksichtigen, bieten das Jobcenter und seine Netzwerkpartner/ -innen 
entsprechende zielgruppenspezifische Maßnahmen an.  
Zu nennen ist beispielsweise das aus dem Europäischen Sozialfonds geförderte 
Programm „Stark im Beruf – Zukunft wagen“, das Mütter mit Migrationsvorgeschichte auf 
ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit unterstützt. Das Jobcenter der Stadt Münster ist 
Kooperationspartner in diesem Programm, das noch bis 30.06.2022 läuft. Nach dem 
Vorbild von „Stark im Beruf“, allerdings auch für Personen, bei denen das Thema Migration 
keine Rolle spielt, wird seit November 2020 im Perspektivzentrum, dem hausinternen 
Bildungsträger des Jobcenters, die Maßnahme „Jetzt Ich! Impulse für Alleinerziehende“ 
angeboten (siehe Anlage 12). Bei entsprechender positiver Wirkungsanalyse ist geplant, 
das Angebot auch für andere Erziehende zu öffnen. Das Projekt „gemma!“ ist eine 
Maßnahme zur Be rufsorientierung und Qualifizierung für junge Frauen und Mädchen in 
besonderen Lebenslagen.43  
 
Unterstützung und Aktivierung von Bedarfsgemeinschaften 
                                                
42 Nach Paragraph 10 Absatz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Absatz 3 SGB 2 ist die Ausübung einer Arbeit nicht zumutbar, 
soweit die Erziehung eines Kindes gefährdet würde.  
43 Wie beispielsweise junge Mütter, arbeitslose Frauen ohne Schulabschluss und Berufsausbildung. Das Programm wird 
gefördert über das Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster und das Jobcenter Münster.

54 
 
Die Konstellationen und Dynamiken in Familien beziehungsweise Bedarfsgemeinschaften 
können förderlich, aber auch hemmend sein, um die Abhängigkeit von sozialen Leistungen 
zu beenden oder zu verringern. Häufig sind die Themen, die dabei von Relevanz sind, 
sehr vielfältig: Verantwortlichkeiten für die Kinderbetreuung oder die Pflege von 
Angehörigen, gesundheitl iche Einschränkungen bei einem oder mehreren 
Familienmitgliedern, Schulden oder problematische Wohnverhältnisse. In den letzten zwei 
Jahren sind durch die Coronapandemie  weitere Belastungen hinzu gekommen 
beziehungsweise haben sich bestehende Belastungen im mens verstärkt (beispielsweise 
durch die pandemiebedingte Schließung von Kindertagesstätten, Tagespflege und 
Schulen, Unsicherheiten im Hinblick auf Krankheit und Quarantäne von Kindern, 
Herausforderungen bei der Umsetzung von Homeschooling sowie fehlende soziokulturelle 
Angebote für Kinder und Eltern). Für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern ist seit dem 
01.12.2021 daher die neu entwickelte Maßnahme „Beschäftigungsorientiertes 
Fallmanagement vor Ort“ als ganzheitliches Beratungs - und Aktivierungsangebot im 
Portfolio des Jobcenters. Durch aufsuchende Sozialarbeit und gezieltes Coaching soll den 
multiplen Unterstützungsbedarfen besonders belasteter Familien individuell begegnet 
werden. 
2.6.6. Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund für Ausbildung, 
Qualifizierung und Beschäftigung gewinnen 
 
In vielen Fällen spielen die Migrationsvorgeschichte oder der ausländische Pass im 
Hinblick auf Erwerbsleben und gesellschaftliche Inklusion keine Rolle oder können sogar, 
durch Mehrsprachigkeit und interkulturell e Kompetenz, einen Vorteil darstellen. 
Grundsätzlich haben viele Menschen mit Migrationsvorgeschichte jedoch nach wie vor 
verminderte Bildungs-, Karriere- und Teilhabechancen (siehe hierzu auch das Kapitel 2.3). 
Für die arbeitsmarktliche und soziale Inklus ion der geflüchteten Menschen, die vermehrt 
seit Anfang 2015 nach Deutschland und auch nach Münster gekommen sind, ergeben 
sich besondere Herausforderungen, unter anderem weil viele der vorhandenen 
Kenntnisse und Fähigkeiten  aufgrund fehlender formeller Qu alifikationsnachweise oder 
einer unzureichenden Passung zu den betrieblichen Anforderungen  nicht ohne Weiteres 
zu einer Beschäftigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt führen. 
Um diesen besonderen Herausforderungen gerecht zu werden, wurden im Jobcenter 
Münster von Ende 2015 bis zum Februar 2021 geflüchtete Menschen in einer speziellen 
Fachstelle unterstützt, beraten und bei der arbeitsmarktlichen Integration begleitet.  Mit 
Auflösung dieser Fachstelle werden d ie Kundinnen und Kunden mit Fluchthintergrund 
seitdem nach ihrem Wohnort in Münster in den sozialräumlichen Jobcentern-im-Jobcenter 
betreut. Auch die Mitarbeitenden der Fachstelle für Geflüch tete sind mit ihren 
zielgruppenspezifischen Kompetenzen in die JiJ in den Sozialräumen gewechselt.  
In der Bera tung von Menschen mit Fluchthintergrund wird deutlich, dass sie oftmals,  
neben Besonderheiten in den Bildungs - und Erwerbsbiographien, auch mit Blick auf 
kulturelle, soziale, gesundheitliche, gesellschaftliche Themen vor speziellen Hürde n und 
Anforderungen stehen: 
 In Teilen kein Zugang zu Schul- und Bildungssystemen im Herkunftsland; 
 Verlust von Bildungsdokumenten auf der Flucht;

55 
 
 andere Erfahrungshintergründe über Voraussetzungen für Zugänge zu Bildung und 
Arbeit aus den Herkunftsländern; 
 notwendiger Prozess der Anpassung von persönlichen Erwartungen an realisierbare 
Integrationschancen in Deutschland; 
 Unterschiede in Geschlechterrollen / Rollenbildern mit Blick auf bildungs - und 
arbeitsmarktliche Zugänge und Integration;  
 gesundheitliche Auswirkung von Flucht und schwieriger, eingeschränkter Zugang zum 
örtlichen Gesundheitssystem, unter anderem auf Grund von Sprachbarrieren; 
 schwierige Wohnsituation (insbesondere Gemeinschaftsunterkünfte) und fehlender 
Zugang zu digitaler Infrastru ktur (Internet, Endgeräte und so weiter ) sowie 
Kinderbetreuung als große Hürde in Lernsituationen , wie zum Beispiel 
Integrationskursen. 
 
Viele dieser Hürden und Anforderungen konnte ein großer Teil der geflüchteten Menschen 
mittlerweile mit intensiver Unterstützung durch die lokale Infrastruktur 
(Institutionen/Verwaltung/Ehrenamt/) angehen und für sich in positive und erfolgreiche 
Integrationsprozesse umsetzen. In diesem Zusammenhang gelangen und gelingen auch 
nachhaltige Arbeitsmarkt - und Ausbildungsintegration en. Ein Tei l der Geflüchteten 
braucht jedoch weiter Unterstützung und Begleitung bei zentralen Themen. Teilweise und 
in unterschiedlicher Ausprägung treffen die benannten Themen und Herausforderungen 
auch für andere Menschen mit Migrationsvorgeschichte zu. 
2022 soll der Kundenstamm des Jobcenters nochmals systematisch gesichtet werden, um 
durch eine Fokussierung auf bestimmte Personengruppen eine Intensivierung ihrer 
Beratung und Förderung zu erreichen:  
 Absolventen von Sprachkursen (Integrationskurse und Berufssprachkurse), um einen      
möglichst nahtlosen Übergang von der Sprachförderung in  Arbeit, Ausbildung 
(inklusive Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen  und Einstiegs -
qualifizierung), Qualifizierung oder andere geeignete Angebote zu gewährleisten; 
 arbeitslose Leistungsberechtigte mit Migrationsvorgeschichte, die aktuell nicht in einer 
Beschäftigung, Ausbildung oder Qualifizierung sind. 
Neben den Maßnahmen und Instrumenten des Jobcenters, die Menschen mit und ohne 
Migrationsvorgeschichte offenstehen,  sind im Jahr 2022 die folgenden 
zielgruppenspezifischen Angebote und Aktivitäten geplant: 
Sprachförderung 
Die grundlegende Sprachförderung von Zugewanderten beziehungsweise Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte erfolgt über die bundes- und landesgeförderten Integrationskurse 
und Berufssprachkurse. Die Erfahrung zeigt  jedoch, dass das in diesen Kursen erlangte 
Sprachniveau oftmals nicht ausreichend ist für die Ausübung einer Beschäftigung oder die 
Absolvierung einer Ausbildung oder Qualifizie rung. Aus diesem Grund ergänzt das 
Jobcenter auch w eiterhin ausgewählte Maßnahmen um Module der Sprachförderung 
(zum Beispiel die Angebote Vorbereitung auf eine Ausbildung und assistierte Ausbildung). 
Darüber werden weiterhin praxisorientierte Maßnahmen mi t anteiligem Sprach -/ 
Alphabetisierungsanteil angeboten, um auch Menschen mit eingeschränkter 
Lernkompetenz oder wenig Lernerfahrung  zu erreichen, die von den regulären 
„Klassenraumangeboten“ wenig profitieren  (zum Beispiel die Maßnahme „Future Now“ ,

56 
 
die s innstiftende Arbeitsprojekte  mit ergänzender Sprachförderung verknüpft).  Für 
Erziehende, für die die Teilnahme an den reguläre n Sprachkursen aufgrund von 
Kinderbetreuung nur schwer oder gar nicht möglich ist, bietet das Jobcenter seit Herbst 
2021 erstmals einen reinen Online-Sprachkurs an. Dieses Angebot soll 2022 fortgeführt 
werden. Bedarfsweise werden das Jobcenter und das Sozialamt auch 2022 wieder 
niedrigschwellige Sprachkurse mit integrierter Kinderbetreuung für Frauen einrichten.44  
 
Praxisnahe Berufsorientierung 
Insbesondere für Menschen, welche bisher kaum Kontakt zur (deutschen) Arbeitswelt 
hatten und/oder sich schwer tun mit einer theoretischen, sprachbasierten 
Herangehensweise an die Berufswahl, sind alltags - und praxisnahe Angebote sehr 
wichtig. Hierzu sind Maßnahmen bei Arbeitgebenden  ein gutes Förderinstrument des 
Jobcenters, ebenso wie Trägerangebote, welche Werkstätten nutzen. Die breite 
Erfassung von Fähigkeiten und Kompetenzen ist, neben der Schaffung von 
Erfahrungsräumen, eine wichtige Grun dlage für eine nachhaltige, langfristige 
Perspektiventwicklung. Ein Beispiel für ein entsprechendes Angeb ot ist die Maßnahme 
„Horizont“ (siehe Anlage 13). 
 
Individuelles Coaching und Alltagsunterstützung  
Ziel dieser Angebote ist es, den Integrationsprozes s von Neuzuwander/-innen, aber bei 
Bedarf auch von bereits länger in Deutschland lebenden Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte engmaschig und ganzheitlich zu begleiten, zu unterstützen und 
zu initiieren. Der Fokus liegt darauf, die Teilnehmenden zu selbstä ndigem Handeln im 
Alltag zu befähigen und vorhandene Vermittlungshemmnisse abzubauen , wie zum 
Beispiel in der Maßnahme MaBiA 45. Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigung kann hier eine Nachbetreuung von bis zu sechs Monaten erfolgen. 
Für erziehende Frauen mit Migrationsvorgeschichte gibt es das Angebot  „Stark im Beruf 
– Zukunft wagen “. Das ESF -geförderte Projekt läuft in der zweiten Förderphase seit 
Anfang 2019  noch bis zum 30.06.2022. Es handelt sich um ein niedrigschwelliges, 
modulares Beratungsangebot mit minimalem Stundeneinstieg und kann mit 
verschiedenen Weiterbildungsbausteinen kombiniert werden.  
 
Mamba 
Das Jobcenter ist operativer Partner im Netzwerkprojekt MAMBA46, das arbeitsuchenden 
Flüchtlingen mit Wohnsitz in Münster aufenthalts-, arbeits- und sozialrechtliche Beratung 
bietet. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung von Arbeitsmarktchancen und die dauerhafte 
Sicherung der aufenthaltsrechtlichen Situation. Darüber hinaus bietet MAMBA allen 
Organisationen, die mit Geflüchteten arbeiten, aufenthaltsrechtliche Basisschulungen an 
und steht für Fragen und Anliegen aller Akteur/-innen des Arbeitsmarktes zur Verfügung. 
Der Beratungsansatz ist ganzheitlich, individuell und ressourcenorientiert ausgerichtet. 
Ziel ist immer, eine tragfähi ge Perspektive für die geflüchteten Menschen zu erarbeiten. 
Seit 2008 konnten über  2.000 Teilnehmer/ -innen aus rund  50 verschiedenen 
Herkunftsländern im Projekt beraten werden. MAMBA hat über die Jahre hinweg eine 
                                                
44 Die Hürden hierfür, insbesondere an die Räumlichkeiten und das Personal für die Kinderbetreuung, sind jedoch sehr 
hoch. Eine auskömmliche Finanzierung für die durchführenden Träger ist damit schwer umsetzbar. 
45 Marktorientierte Beschäftigungsintegration für Asylbewerber/-innen und Asylberechtigte 
46 Münsters Aktionsprogramm für Migrant/-innen und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im 
Münsterland

57 
 
Vermittlungsquote von etwa 40 Prozent.  Mit einer weiteren Verlängerung der Förderung 
läuft MAMBA vorerst noch bis September 2022. 
 
2.6.7. Herausforderung der Digitalisierung angehen  
 
Mit dem lokalen Schwerpunktthema „Digitalisierung“ verfolgt d as Jobcenter der Stadt 
Münster das Ziel , sich als moderner Dienstleister und attraktiver Arbeitgeber 
weiterzuentwickeln. Gleichzeitig sollen geeignete Förderangebote die Leistungs -
berechtigten fit für die  digitalen Transformationsprozesse am Arbeitsmarkt  und darüber 
hinaus machen und somit die Integration in Besch äftigung sowie soziale Teilhabe 
unterstützen. 
Für das Jahr 2022 plant das Jobcenter der Stadt Münster die folgenden Angebote und  
Aktivitäten:  
 
Vermittlung digitaler Kompetenzen 
In fast allen Branchen und Berufsfeldern spielen digitale Medien und Prozesse mittlerweile 
eine mehr oder weniger große Rolle, Tendenz steigend. Darüber hinaus sind auch große 
Teile anderer Lebensbereiche von zunehmender Digitalisierung betroffen (zum Beispiel 
Bankgeschäfte, Behördenkontakte, Information und Kommunikation).  Um Leistungs -
berechtigte, aber auch Mitarbeitende fit zu machen für  die digitale Arbeits - und 
Lebenswelt, wird das Jobcenter der Stadt Münster im Jahr 2022 entsprechende Angebote 
zur Vermittlung digitaler Kompetenzen implementieren. 
 
Technische Infrastruktur für digitale Bewerbungsprozesse 
Pandemiebedingt, aber auch unabhängig von Kontaktbeschränkungen werden 
Bewerbungsprozesse zunehmend digital durchgeführt. Nicht alle Leistungsberechtigten 
verfügen über das notwendige technische Equipment und/oder die en tsprechenden 
Kenntnisse. In den Räumen des Jobcenters und seiner Netzwerkpartner/-innen in den 
Sozialräumen sollen den Leistungsberechtigten  deshalb die technische Infrastruktur für 
Online-Bewerbungen und Online -Vorstellungsgespräche zur Verfügung gestellt  werden. 
Bei Bedarf erhalten die Kund/-innen eine Anleitung und Unterstützung bei der Nutzung. 
 
Durchführung berufskundlicher Informationsveranstaltungen  
Die voranschreitende Digitalisierung verändert auch die Arbeitswelt: Branchen wandeln 
sich, einige Be rufsbilder verschwinden, neue kommen hinzu, Ausbildung und 
Qualifizierung müssen angepasst werden. Das Jobcenter der Stadt Münster wird sowohl 
für Leistungsberechtigte als auch für Mitarbeitende  entsprechende berufskundliche 
Informationsveranstaltungen durchführen.  
 
Externe digitale Serviceangebote 
Das Jobcenter der Stadt Münster wird im Jahr 2022 und darüber hinaus seine externen 
digitalen Serviceangebote ausweiten. Dazu gehört zum Beispiel der Ausbau von Online-
Anträgen, die Möglichkeit zur Online-Terminierung, eine Informations- und 
Kommunikationsplattform für Leistungsberechtigte, Arbeitgebende und Netzwerkpartner. 
In diesem Rahmen wird sich das Jobcenter an der in Planung befindlichen Sozialplattform 
des Landes NRW beteiligen.

58 
 
Interne digitale Angebote 
Das Jobcenter der Stadt Münster wird im Jahr 2022 und darüber hinaus seine internen 
digitalen Leistungen  ausweiten. Geplant ist beispielsweise die Beschaffung einer 
Informations- und Kommunikationsplattform sowie die Einführung der elektronischen Akte 
in den noch nicht umgestellten Arbeitsbereichen. Die Schnittstellen zwischen den externen 
und den internen digitalen Angeboten sollen so weit wie möglich ganzheitlich gedacht und 
umgesetzt werden. 
 
2.7.   Vernetzung mit den Arbeitsmarktakteur/-innen 
 
Die Herausforderungen im Jobcoaching (fehlende Qualifikationen, soziale und 
persönliche Kompetenzen, schwierige Rahmenbedingungen der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten, eine Zunahme an  Krankheitsbildern, insbesondere auch 
psychischer Natur, die Bedarfe des Arbeitsmarktes und vieles mehr) spiegeln 
gesamtgesellschaftliche Herausforderungen wider, die nicht durch das SGB 2 
beziehungsweise im Jobcenter der Stadt Münster alleine gelöst werden können. Hier sind 
sowohl auf übergeordneter Ebene als auch auf den Einzelfall bezogen ganzheitliche 
rechtskreis- und institutionenübergreifende Ansätze notwendig. Die Kooperation mit 
seinen zahlreichen Netzwerkpartner/ -innen ist für das Jobcenter der Stadt Münster 
deshalb von zentraler Bedeutung, sowohl auf intrakommunale r und lokaler inklusive 
sozialräumlicher Ebene als auch regional und überregional sowie interkommunal.  
Wichtige Akteur/ -innen und Kooperationspartner/ -innen für das Jobcenter sind (nicht 
abschließend):  
 Städtische Ämter und Einrichtungen, insbesondere: 
◦    Amt für Schule und Weiterbildung  
◦    Sozialamt 
◦    Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
◦    Gesundheits- und Veterinäramt 
◦    Rechts- und Ausländeramt 
◦ Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung 
◦    Amt für Gleichstellung 
◦    Kommunales Integrationszentrum 
◦    Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen / Freiwilligenagentur 
◦    Wirtschaftsförderung 
 Agentur für Arbeit Ahlen-Münster 
 Träger der freien Wohlfahrtshilfe und deren Einrichtungen 
 Familienzentren 
 Integrationsrat und Migrantenselbstorganisationen 
 Bildungsträger 
 Kammern und Arbeitgeberverbände 
 Arbeitgebende 
 Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen 
 Schulen 
 Bezirksregierung Münster 
 Landschaftsverband Westfalen-Lippe

59 
 
 (Fach-)Hochschulen 
 Ehrenamtliche Initiativen und Vereine  
 Regionalagentur Münsterland 
 andere Kommunen bzw. Jobcenter (regional und überregional) 
 das Netzwerk der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt 
 Beirat des Jobcenters und die dort vertretenen Gremien und Einrichtungen 
 lokale Politik (insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Sprecher/-innen) 
 verschiedene themen - und zielgruppenbezogene Arbeitskreise und Gremien auf 
lokaler, regionaler und überregionaler Ebene 
 
Interkommunale Zusammenarbeit im Münsterland 
Eine Besonderheit des Münsterlandes als  Arbeitsmarktregion besteht darin, dass die 
dazugehörigen Kommunen (die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie 
die Stadt Münster) allesamt kommunale Jobcenter betreiben – eine Gemeinsamkeit, die 
verbindet und den gegenseitigen Austausch und  die Zusammenarbeit fördert. Um 
Synergieeffekte zu nutzen und die „Marke Münsterland“ zu stärken, kooperieren die fünf 
münsterländischen Jobcenter gemeinsam mit dem Münsterland e. V. als Netzwerkzentrale 
der Region bereits seit mehreren Jahren eng miteinan der, mit zunehmender Tendenz. 
Beispiele dafür sind: 
 regelmäßiger Austausch der Leitungsebene zur Zusammenarbeit in aktuellen Themen 
 regelmäßiger fachlicher Austausch 
 gemeinsame Pressearbeit 
 Minijobstudie  
 Münsterlandkarte (im Rahmen Bildung und Teilhabe) 
 Digitalisierung 
 
2.8. Organisations- und Prozessziele 
Auch im Jahr 2022 sollen die gesetzlichen Ziele und die arbeitsmarktpolitischen 
Handlungsfelder durch ergänzende Organisations - und Prozessziele des Jobcenters 
unterstützt werden, um eine Optimierung der internen Potenziale zu erreichen.  
2.8.1. Beratung 
Beratung ist ein Kernelement der Prozesse im Jobcenter  und als Leistung in der 
Grundsicherung für Arbeit im SGB 2 verankert. Das Beratungsverständnis und die Qualität 
und Professionalität der Beratung sind zentral für die Kundenbeziehung, die 
Handlungskompetenz und die Effektivität  und Effizienz  der beziehungsweise des 
einzelnen Mitarbeitenden und in Konsequenz des gesamten Jobcenters. Über eine hohe 
Beratungsqualität werden eine gute Ausschöpfung der internen Resso urcen und 
Potenziale sowie eine Erhöhung der Zufriedenheit von Kund/-innen und Mitarbeitenden  
erreicht.  
In den letzten Jahren hat das Jobcenter der Stadt Münster verschiedene Maßnahmen zur 
Steigerung der Beratungsqualität durchgeführt (zum Beispiel Schulungen zur Vermittlung 
von Gesprächs- und Beratungstechniken für die Mitarbeitenden im operativen Bereich und 
Mitwirkung an einem Forschungsprojekt zur „Professionalisierun g von Beratung im

60 
 
Kontext SGB 2 “). Bislang sind diese Maßnahmen jedoch noch nicht ausr eichend 
aufeinander abgestimmt und gebündelt. Hinzu kommt, dass durch den Prozess der 
Digitalisierung, der durch die Coronak rise einen großen Schub erhalten hat, neue 
Chancen, aber auch neue Herausforderungen für die Beratung im Jobcenter entstanden 
sind (wie beispielsweise Videoberatung als alternatives Beratungssetting). Diese gilt es zu 
nutzen beziehungsweise anzunehmen und über den Status  als pandemiebedingte „Not- 
beziehungsweise Übergangslösungen“ hinaus weiterzuentwickeln.  
Das Jobcenter der Stadt Mü nster hat einen „Zukunftsprozess 2030“ eingeleitet, um sich 
als professioneller und moderner Dienstleister und Arbeitgeber für die Chancen und 
Herausforderungen der kommenden Jahre aufzustellen. Beratung ist ein Kernthema 
dieses Zukunftsprozesses. Konkret soll für die beiden operativen Bereiche 
(Leistungsgewährung sowie Markt und Integration) jeweils ein neues Beratungskonzept 
erarbeitet und implementiert werden. Dies soll in einem „Bottom -up“-Prozess unter 
umfassender Beteiligung der Mitarbeitenden erfolgen.  
2.8.2. Kundensteuerung  
Eine klar definierte und strukturierte Kundensteuerung unterstützt die operativen Prozesse 
im Jobcenter.  Gut aufeinander abgestimmte, effiziente und transparente 
Verfahrensabläufe auf der Basis verbindlicher Servicestandards tragen dem Anspruch des 
Jobcenters Rechnung, ein professioneller und moderner Dienstleister zu sein.  
Wie auch in der Beratung gilt es , insbesondere vor dem Hintergrund der Digitalisierung, 
bestehende Regelungen zu prüfen, aufeinander abzustimmen und weiterzuentwickeln. Im 
Rahmen des Zukunftsprozesses 2030 des Jobcenters der Stadt Münster (siehe oben) soll 
für die beiden operativen Bereiche (Leistungsgewährung sowie Markt und Integration) ein 
Kundensteuerungskonzept erarbeitet und implementiert werden.

61 
 
3. Budget- und Maßnahmenplanung 
Nach vorläufiger Berechnung stehen dem Jobcenter der Stadt Münster für das Jahr 2022 
Eingliederungsmittel in Höhe von rund 16,9 Millionen Euro zur Verfügung.  
Die Verteilung der Eingliederungsmittel nach Schwerpunkten ist aus der Abbildung 35 
ersichtlich.  
 
Abbildung 35: Aufteilung der Eingliederungsmittel für das Jahr 2022 nach Schwerpunkten 
Quelle: Eigene Aufstellung 
 
Der größte An teil ist demnach, wie schon 2021 , mit rund 35 Prozent für die öffentlich 
geförderte Beschäftigung vorgesehen, davon entfällt weit über die Hälfte auf das 
Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Paragraph 16i SGB 2). Die 
zielgruppenübergreifenden und flexiblen „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen 
Eingliederung“ nehmen mit 34 Prozent ebenfalls einen  sehr hohen Anteil der 
Eingliederungsmittel ein. 15 Prozent sind für Maßnahmen zur Unterstützung der 
Arbeitsaufnahme (zum Beispiel Eingliederungszuschuss, Einstiegsgeld und 
Vermittlungsbudget) und acht Prozent für die Förderung der beruflichen Weiterbildun g 
vorgesehen. Sieben Prozent entfallen auf spezielle Maßnahmen für Jüngere 
(insbesondere Einstiegsqualifizierung, ausbildungsbegleitende Hilfen und die Förderung 
schwer zu erreichenden junger Menschen). Jeweils ein Prozent sind für die Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung und für die Förderung von Selbständigen eingeplant. 
Die detaillierte Maßnahmenplanung des Jobcenters ist in der Anlage 14 dargestellt.  
 
  
35 Prozent
15 Prozent
34 Prozent
8 Prozent
7 Prozent
1 Prozent
1 Prozent
Eingliederungsmittel 2022 nach Schwerpunkten
Öffentlich geförderte
Beschäftigung
Maßnahmen zur Unterstützung
der Arbeitsaufnahme
Aktivierung und berufliche
Eingliederung
Förderung der beruflichen
Weiterbildung
Spezielle Maßnahmen für
Jüngere
Teilhabe behinderter Menschen
am Arbeitsmarkt
Förderung von Selbständigen

62 
 
Glossar zur Grundsicherungs-und Arbeitsmarktstatistik 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung 
zur beruflichen Eing liederung/ Weiterbildung (zum Beispiel 
Umschulung). 
Aktivierungsquote  
der 
Langzeitleistungsbeziehenden 
(K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in 
einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung im 
Berichtsmonat (Zähler) und der Zahl der 
Langzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat 
(Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die 
Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils 
als Jahresdurchschnittswert abgebildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, 
eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, 
dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und 
sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter 
arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum 
Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen 
zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen 
Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den 
mithelfenden Familienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als 
Arbeitnehmer suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der des 
Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen 
Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine 
Beschäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits 
eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben 
oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen 
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber 
keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB 2 haben. 
Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz und Personen mit einem 
Anspruch auf Altersrente. 
 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- 
und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und 
wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen 
(Ehegatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber 
Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen 
sich differenzieren nach Regelleistungs-
Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften.

63 
 
 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. 
Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des 
vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem 
nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines 
Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die 
Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und 
hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der 
BRD haben. 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und 
der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen 
Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im 
Gebiet des kommunalen Trägers.  
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, 
voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder 
selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat 
und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem 
durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten im Vormonat und den 
vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als 
Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem 
Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen 
Berichtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen 
Berichtsmonat. 
Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 
Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen 
Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In 
der Basisinformation des Jobcenters wird die 
Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurchschnittswert 
abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-
Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch 
Minderjährige, unverheiratete Kinder in 
Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf durch 
eigenes Einkommen decken können und daher nicht 
hilfebedürftig sind.

64 
 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf 
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch 
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB 2) haben. 
Leistungsberechtigte lassen sich differenzieren nach 
Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen 
Leistungsberechtigten. 
 
 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die 
Unterkunft betreffen (zum Beispiel Kaltmiete, Neben- und 
Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (zum 
Beispiel Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie) und 
Mehrbedarfe (zum Beispiel Alleinerziehung, Schwangerschaft 
und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 
24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um 
nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. 
Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden 
Langzeitleistungsbeziehende ab Vollendung des 17. 
Lebensjahres ausgewiesen.  
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf 
Monate nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses 
sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in 
den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der 
Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst 
noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder 
aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, 
mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen 
Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie 
erhalten Sozialgeld. 
NLB = Nicht Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. 
Hierzu gehören vom Leistungsanspruch ausgeschlossene 
Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. 
 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und 
Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren

65 
 
zwischen Leistungsberechtigten und nicht 
Leistungsberechtigten. 
 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu 
gehören u. a. Regelbedarfe (Arbeitslosengeld II oder 
Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige 
Leistungen für Unterkunft und Heizung. 
 
 
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein 
Regelleistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen 
mit anderem Status dazugehören. 
 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei 
Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten mit mindestens einer gültigen Sanktion 
zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner).  
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-
Berechtigter, dafür jedoch mindestens ein sonstiger 
Leistungsberechtigter. 
 
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die 
ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören 
unter anderem Zuschüsse zur Kranken- und 
Pflegeversicherung, abweichend zu erbringende Leistungen 
wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für 
Auszubildende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe.  
 
Veränderungsrate des 
Bestands der 
Langzeitleistungsbeziehenden 
(K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im 
Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der 
Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des 
Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters 
wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnittswert 
abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-
Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
zkT = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur 
alleinigen Wahrnehmung (Optionskommune) – zum Beispiel 
Jobcenter Münster

66 
 
Anlage 1: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen 
 
  
gesamt  Frauen  Männer 
gesamt Ausländer Geflüchtete gesamt Ausländer Geflüchtete gesamt Ausländer Geflüchtete 
ELB 13.920 5.094 2.229 6.837 2.626 1.022 7.080 2.468 1.207 
unter 25 Jahren 2.569 1.034 630 1.234 472 254 1.334 562 376 
25-49 Jahre 7.630 3.041 1.255 3.929 1.671 595 3.699 1.370 660 
50 Jahre und älter  3.721 1.019 344 1.674 483 173 2.047 536 171 
davon   
   Alleinerziehende 1.726 627 174 1.603 584 159 123 43 15 
   unter 25 Jahren 123 43 24 121 41 23 * * * 
   25-49 Jahre 1.460 536 136 1.372 508 125 88 28 11 
   50 Jahre und älter  143 48 14 110 35 11 33 13 3 
    
   Schwerbehinderte 961 184 53 403 77 20 558 107 33 
   unter 25 Jahren 68 16 11 31 6 4 37 10 7 
   25-49 Jahre 405 73 23 168 28 6 237 45 17 
   50 Jahre und älter  488 95 19 204 43 10 284 52 9 
                    
Erwerbstätige  3.567 1.381 572 1.638 517 127 1.929 864 445 
   unter 25 Jahren 392 187 117 150 49 22 242 138 95 
   25-49 Jahre 2.105 940 384 957 347 77 1.148 593 307 
   50 Jahre und älter  1.070 254 71 531 121 28 539 133 43 
* Wert < 3; Differenzen der Summen ergeben sich durch eine geringe Anzahl an Leistungsberechtigten, die als divers erfasst sind. Diese werden in der Statistik nicht  
gesondert ausgewiesen. 
 
Abbildung 36: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Juni 2021, Datenstand Juni 2021

67 
 
Anlage 2: Langzeitleistungsbeziehende (LZB) nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen 
 
  
gesamt  Frauen  Männer 
gesamt Ausländer Geflüchtete gesamt Ausländer Geflüchtete gesamt Ausländer Geflüchtete 
LZB 9.334 3.489 1.632 4.871 1.918 794 4.463 1.571 838 
unter 25 Jahren 1.300 523 334 629 242 146 671 281 188 
25-49 Jahre 5.094 2.150 995 2.875 1.268 495 2.219 882 500 
50 Jahre und älter  2.940 816 303 1.367 408 153 1.573 408 150 
davon   
   Alleinerziehende 1.433 516 140 1.337 485 130 96 31 10 
   unter 25 Jahren 83 27 15 83 27 15 0 0 0 
   25-49 Jahre 1.222 448 113 1.154 427 105 68 21 8 
   50 Jahre und älter  128 41 12 100 31 10 28 10 * 
    
   Schwerbehinderte 739 137 34 307 58 13 432 79 21 
   unter 25 Jahren 36 9 5 14 4 * 22 5 3 
   25-49 Jahre 308 53 17 132 22 5 176 31 12 
   50 Jahre und älter  395 75 12 161 32 6 234 43 6 
                    
Erwerbstätige  2.523 950 422 1.196 374 102 1.327 576 320 
   unter 25 Jahren 214 98 65 85 26 12 129 72 53 
   25-49 Jahre 1.448 659 300 683 253 65 765 406 235 
   50 Jahre und älter  861 193 57 428 95 25 433 98 32 
* Wert < 3; Differenzen der Summen ergeben sich durch eine geringe Anzahl an Leistungsberechtigten, die als divers erfasst sind. Diese werden in der Statistik nicht  
gesondert ausgewiesen. 
 
Abbildung 37: Langzeitleistungsbeziehende im Jobcenter der Stadt Münster nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Juni 2021, Datenstand Juni 2021

68 
 
Anlage 3: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell©  
 
 
 
Abbildung 38: Schaubild „Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell©“ 
Quelle: gfa public GmbH

69 
 
Anlage 4: Beteiligung von Leistungsberechtigten am Planungsprozess  
 
Zur Beteiligung von Leistungsberechtigten am Planungsprozess wurde ein Fragebogen 
entwickelt, der neben der Erhebung statistischer Daten 47 zum einen die bisherigen 
Erfahrungen mit Maßnahmen des Jobcenters und zum anderen die Anregungen, Ideen 
und Wünsche an Förder - und Unterstützungsangebote umfasst. Dabei wurden 
überwiegend geschlossene Fragen mit verschiedenen „Multiple Choice“ -Antworten 
gestellt, die durch Freitexte ergänzt werden konnten. 
Insgesamt wurden 1.000 Leistungsberechtigte aus allen Zielgruppen durch das Jobcenter 
angeschrieben und gebeten, den Fragebogen anonym auszufüllen. 22 Prozent der 
Fragebögen wurden wieder an das Jobcenter zurückgeschickt.  
Erwartungsgemäß fällt der Umfang der Antworten sehr unterschiedlich aus. Von  der 
Möglichkeit, die geschlossenen Fragen und „Multiple Choice“ -Antworten durch Freitexte 
zu ergänzen, hat nur ein geringer Teil der Kundinnen und Kunden Gebrauch gemacht. 
Von den Leistungsberechtigten, die bereits eine oder mehrere Förderangebote 
wahrgenommen haben, fanden rund 60 Prozent diese hilfreich. 25 Prozent beantworteten 
die Frage mit „teils teils“. 15  Prozent bewerten ihre Teilnahme an einer Maßnahme als 
nicht hilfreich.  
Die jeweils genannten Gründe sind sehr vielfältig. Positiv bewertet wurde beispielsweise, 
dass eine absolvierte Maßnahme Informationen und Wissen vermittelt hat und konkret zu 
einem Berufsabschluss, einer Teilqualifikation oder zu einer Arbeitsaufnahme führte. 
Mehrere Personen geben an, dass sie sich in der absolvierten Maßnahme  gut und 
individuell beraten, unterstützt und motiviert gefühlt haben. Weitergehend werden der 
Gewinn von Tagesstruktur und sozialen Kontakten positiv empfunden. Als nicht hilfreich 
wurden Maßnahmen insbesondere bewertet, weil sie als nicht ausreichend ind ividuell 
empfunden wurden und die Teilnehmenden keinen Mehrgewinn für sich gesehen haben. 
Einige der Antworten fallen gemischt aus. So wurde eine Maßnahme zwar als 
grundsätzlich gut empfunden, bemängelt wird jedoch, dass die Arbeitslosigkeit dennoch 
nicht beendet werden konnte. Ein paar Kundinnen und Kunden führen an, dass sie aus 
persönlichen Gründen (gesundheitliche Probleme, Rahmenbedingungen) nicht von der 
Maßnahme profitieren konnten. 
Die von den Kundinnen und Kunden am häufigsten gewünschten 48 Inhalte und Themen 
für Maßnahmen und Angebote sind Vermittlung in Arbeit (31 Prozent), 
Informationstechnik/PC-Kenntnisse (30 Prozent), Kontakte zu Arbeitgeben den (24 
Prozent), Gesundheit (20  Prozent), berufliche Orientierung (19  Prozent),  berufliche 
Qualifizierung (18 Prozent) sowie Unt erstützung bei Alltagsproblemen und Praktika 
(jeweils 17 Prozent). Hinsichtlich der Rahmenbedingungen werden  Angebote mit 
Einzelberatung (36 Prozent), in Teilzeit (31 Prozent) und im Stadtteil (26  Prozent) am 
häufigsten genannt.  
In ergänzenden Freitextfeldern werden beispielsweise der Wunsch nach individuell 
zugeschnittenen Angeboten, homogenen Lerngruppen, Informationen zu Branchen und 
Arbeitgebenden sowie nach Verständnis für die Situation arbeitsloser Menschen zum 
                                                
47 Geschlecht, Alter, Familienstand, Schwerbehinderung, Anzahl und Alter der Kinder. 
48 Mehrfachnennungen sind möglich. Viele der Rücksendungen enthalten eine Vielzahl an angekreuzten Antworten.

70 
 
Ausdruck gebracht. Mehrere Personen schildern, warum es ihnen aufgrund ihrer Situation 
schwerfällt, eine Beschäftigung zu finden beziehungsweise auszuüben, zum Beispie l 
aufgrund von Kinderbetreuung oder gesundheitlichen Einschränkungen (der Person 
selbst oder Familienangehöriger). 
Mehrere der Rücksendungen enthalten ein Lob für den zuständigen Jobcoach und einen 
positiven Kommentar zu der Fragebogenaktion an und für sich. 
In Bewertung der Rückmeldungen ist festzuhalten, dass grundsätzlich bereits alle der 
benannten Themen , Inhalte und Rahmenbedingungen im Angebotsportfolio des 
Jobcenters enthalten sind beziehungsweise sich über Aktivierungs - und Vermittlungs -
gutschein oder Bildungsgutschein realisieren lassen. Insbesondere sind die meisten 
Angebote des Jobcenters, anders a ls die früher überwiegend vorherrschenden 
„Klassenraummaßnahmen“ mit fixen Beginn - und Endterminen, mittlerweile modular mit 
laufenden Einstiegsmöglichkeiten aufgebaut. Viele Angebote bieten zudem Beratung und 
Unterstützung in Form eines Einzelcoachings an  und können somit bestmöglich auf die 
Bedarfe der Teilnehmenden eingehen.   
Die Frage, inwieweit die individuellen Wünsche und Bedarfe der Kund/ -innen in der 
Beratung zur Sprache kommen beziehungsweise als sinnvolle und realistische Bedarfe 
auf Basis der P otenzialanalyse und der beruflichen Zielstellung eruiert und durch 
entsprechende Förderangebote umgesetzt werden, lässt sich durch die anonyme 
Befragung nicht ermitteln. Um der Bedeutung der Qualität von Beratung Rechnung zu 
tragen, bleibt diese allerdings  für das Jobcenter auch weiterhin im Fokus ( siehe hierzu 
auch das Kapitel 2.8.1). 
Auswertung der statistischen Angaben 
Geschlecht Anzahl Anteil  Alter Anzahl  Anteil 
männlich 101 46%  U25 23 10% 
weiblich 117 53%  25 - 39 77 35% 
divers 2 1%  40 - 59  106 48% 
    60plus  14 6% 
       
Familienstand Anzahl Anteil  Schwerbehinderung Anzahl Anteil 
alleinstehend 107 49%  keine 175 80% 
verheiratet/ 
in Partnerschaft 76 35%  unter 50 23 10% 
alleinerziehend 32 15%  über 50 16 7% 
keine Angabe 5 2%  keine Angabe 6 3% 
       
Kinder unter 18 Jahren Anzahl Anteil  Alter jüngstes Kind Anzahl Anteil 
0 101 46%  bis 3 Jahre 20 9% 
1 46 21%  4 - 10 Jahre 42 19% 
2 31 14%  älter als 10 Jahre 30 14% 
3 und mehr 20 9%         
keine Angabe 22 10%      
 
Abbildung 39: Statistische Daten der Teilnehmenden an der Fragebogenaktion zum Planungsprozess des 
Jobcenters; Quelle: Eigene Auswertung

71 
 
Anlage 5: Öffentlich geförderte Beschäftigung 
 
In Umsetzung seiner strategischen Grundausrichtung, soziale Teilhabe durch 
Beschäftigung zu ermöglichen, investiert das Jobcenter der Stadt Münster bereits seit 
vielen Jahren erhebliche finanzielle – inklusive personeller – Ressourcen in die 
verschiedenen Instrumente und Projekte öffentlich geförderter Beschäftigung (ögB).  
Öffentlich geförderte Beschäftigung unterstützt Menschen, die seit vielen Jahren arbeitslos 
sind beziehungsweise Grundsicherungsleistungen nach dem SGB 2 erhalten, eine 
Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Seit Anfang 2019 liegt der Fokus 
dabei auf den Instrumenten des Teilhabechancengesetzes, dem modifizierten Paragraph 
16e SGB 2 (Förderung von Langzeitarbeitslosen) und dem neu eingeführten Paragraph 
16i SGB 2 (Teilhabe am Arbeitsmarkt) für Langzeitleistungsbeziehende. Charakteristisch 
für beide Instrumente sind ein hoher Lohnkostenzuschuss über mehrere Jahre hinweg für 
Arbeitgebende sowie eine ganzheitlich beschäftigungsbegleitende Unterstützung und 
Qualifizierungsmöglichkeiten für die Arbeitnehmenden.  
Die Auswirkungen der Coronapandemie sind auch im Bereich der öffentlich geförderten 
Beschäftigung spürbar: Zum einen sank die Arbeitskräftenachfrage in bestimmten 
Wirtschaftssegmenten, die für Langzeitarbeitslose einen E instieg in den Arbeitsmarkt 
bieten (zum Beispiel in der Reinigungsbranche und im Verkauf im Non -Food-Bereich). 
Zum anderen stieg der „Konkurrenzkampf“ mit anderen Arbeitslosen um potenzielle 
Helfer/-innen-Stellen. 
Eine weitere Hürde stellen die pandemiebed ingten physischen Kontaktbeschränkungen 
dar: Persönliche Kennlerngespräche, Probepraktika im Vorfeld, all dies konnte zeitweise 
gar nicht und kann auch mittlerweile nur mit Einschränkungen stattfinden. Dies hat zur 
Folge, dass potenzielle Bewerber/ -innen s eltener zu passgenauen Stellen und 
Arbeitgebenden finden. 
Vor diesem Hintergrund ist es beachtlich, dass im Jahr 2021 bis Ende Oktober elf 
Personen in Beschäftigungsverhältnisse nach Paragraph 16e SGB 2 und 51 Personen in 
Beschäftigungsverhältnisse nach Pa ragraph 16i SGB 2 eingemündet sind. Weitere fünf 
Personen haben ein öffentlich gefördertes Beschäftigungsverhältnis mit kommunaler 
Förderung49 aufgenommen, davon eine nach dem Modell des Paragraphen 16e SGB 2 
und vier nach Paragraph 16i SGB 2. Damit sind vo m 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 
insgesamt 347  erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ein öffen tlich gefördertes 
Beschäftigungsverhältnis eingemündet (siehe Abbildung 40 ). Weitere fünf 
Beschäftigungsverhältnisse sind bereits vereinbart, das heißt, die Arbeit sverträge sind 
schon abgeschlossen oder werden in Kürze unterzeichnet. 
 
 
                                                
49 Die kommunalen Mittel werden für Leistungsberechtigte herangezogen, die die formellen Fördervoraussetzungen nicht 
erfüllen, aber förderungswürdig im grundsätzlichen Sinne der ögB-Instrumente sind. Insbesondere sollen gezielt (Allein-) 
Erziehende, Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen mit Migrationsvorgeschichte (besonders Geflüchtete) 
durch ögB in ihrer sozialen Teilhabe gestärkt werden und eine berufliche Perspektive erhalten.  Für die kommunalen Fälle 
werden die gleichen Modalitäten angewandt wie für die Fälle, die aus dem Eingliederungstitel finanziert werden.

72 
 
Einmündungen 
(Stand 31.10.2021) 2019 2020 2021 
 
gesamt 
Paragraph 16e SGB 2 25 19 11 55 
Paragraph 16e SGB 2 kommunale Mittel 10 0 1 11 
Paragraph 16i SGB 2 120 85 51 256 
Paragraph 16i SGB 2 kommunale Mittel 15 6 4 25 
Gesamt 170 110 67 347 
 
Abbildung 40: Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz vom 01.01.2019 bis zum 31.10.2021 nach Förderart 
Quelle: Eigene Auswertung 
 
In 122 Fällen sind die Förderungen  am Stichtag 31.10 .2021 bereits beendet, entweder 
regulär mit Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages, aber auch durch Übergang in eine 
ungeförderte Beschäftigung oder vorzeitig durch Abbruch. Die Abbrüche sind dabei 
sowohl arbeitgeber- als auch arbeitnehmerseitig aus verschiedenen Gründen erfolgt, wie 
zum Beispiel die Verschlechterung gesundheitlicher Probleme, neue persönliche 
Rahmenbedingungen oder Konflikte zwischen Arbeitgeber/ -in und Arbeitnehmer/ -in, die 
sich auch durch intensive Bemühungen des gesetzlich vorgeschriebene n 
beschäftigungsbegleitenden Coachings nicht ausräumen ließen. 
Stand 31.10.2021 befanden sich insgesamt 225 Personen in einer Beschäftigung nach 
dem Teilhabechancengesetz (siehe Abbildung 41). 
 Einmün--
dungen 
Beendete 
Förderungen 
Besetzungs- 
stand 
Paragraph 16e SGB 2 55 27 28 
Paragraph 16e SGB 2 kommunale Mittel 11 5 6 
Paragraph 16i SGB 2 256 83 173 
Paragraph 16i SGB 2 kommunale Mittel 25 7 18 
gesamt 347 122 225 
 
Abbildung 41 : Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz bis zum 31.10.2021: Einmündungen, beendete 
Förderungen und Besetzungsstand; Quelle: Eigene Auswertung 
 
Knapp 78 Prozent aller Teilnehmenden sind Männer und  22 Prozent Frauen. Durch den 
Einsatz der kommunalen Mittel soll insbesondere die Teilnahme von (Allein-) Erziehenden 
an öffentlich geförderter Beschäftigung umgesetzt werden. Gleichwohl ist diese Zielgruppe 
durch die Kinderbetreuung besonders stark familiär gebunden und steht dem Arbeitsmarkt 
nur eingeschränkt zur Verfügung. Dies hat sich 2020 und 2021 insbesondere im Lockdown 
durch „Home-Schooling“ und Kinderbetreuung zu Hause verstärkt. 
48 Prozent der öffentlich geförderten Beschäftigten sind 50 Jah re und älter (si ehe 
Abbildung 42). 
Paragraphen 16e + 16i SGB 2 gesamt gesamt 
in Prozent 
Frauen 
in Prozent 
Männer 
in Prozent 
gesamt 100  22  78  
unter 50 Jahre 52  12  40  
50-59 Jahre 38  8 30  
60 Jahre und älter 10  2  8  
 
Abbildung 42: Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz bis zum 31.10.2021 nach Alter und Geschlecht  
Quelle: Eigene Auswertung

73 
 
Beschäftigungen nach Paragraph 16i SGB 2 (max imal 5 Jahre Förderung) kann der 
Arbeitgebende einmalig befristen, zum Beispiel zunächst für ein Jahr. Fast ein Viertel der 
Förderungen nach Paragraph 16i SGB 2  wird auf der Grundlage eines unbefristeten 
Arbeitsvertrags bewilligt. Dies schafft für die Teilnehmenden eine gute Ausgangslage für 
einen Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Vor allem in privatwirtschaftlichen 
Betrieben werden viele Teilnehmende direkt unbefris tet eingestellt . 43 Prozent der 
Teilnehmenden verfügen über einen Arbeitsvertrag, der bis zu 24 Monaten befristet ist und 
rund ein Fünftel verfügt über einen befristeten Arbeitsvertrag mit einer Dauer von 
mindestens 49 Monaten (siehe Abbildung 43).  
Arbeitsverträge Paragraph 16i SGB 2 nach Dauer Anteil in Prozent 
unbefristet 23 
befristet bis 24 Monate 43 
befristet 25 - 48 Monate 14 
befristet 49 - 60 Monate 21 
 
Abbildung 43: Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz bis zum 31.10.2021 nach Dauer des Arbeitsvertrags 
Quelle: Eigene Auswertung 
 
Ein Blick auf die Auswertung nach Arbeitgebertypen 50 zeigt, dass bei den Förderungen 
nach Paragraphen 16e SGB 2 die meisten Personen (76 Prozent) in eine Beschäftigung 
in der Privatwirtschaft eingemündet sind. Bei den Förderfällen nach Paragraph 16i SGB 2 
sind die An teile der Beschäftigungen mit jeweils rund 40 Prozent fast gleich auf die 
Privatwirtschaft und den gemeinnützigen Sekto r aufgeteilt (siehe Abbildung 44 ). Diese 
Verteilung entspricht den Fördervoraussetzungen und –konditionen der beiden 
Instrumente: die Förderung von Langzeitarbeitslosen nach Paragraph 16e SGB 2 richtet 
sich an Personen, die relativ betrachtet arbeitsmarktnäher sind als die Zielgruppe des 
Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Paragraph 16i SGB 2). 
 
  
 
Privatwirtschaft 
Anteil in Prozent 
Gemeinnützige 
Einrichtung 
Anteil in Prozent 
 
Öffentliche Hand 
Anteil in Prozent 
Paragraph 16e SGB 2 76  15  9  
Paragraph 16i SGB 2 40  41  19  
 
Abbildung 44: Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz bis zum 31.10.2021 nach Arbeitgebertyp 
Quelle: Eigene Auswertung 
 
Die öffentlich geförderten Beschäftigungen verteilen sich auf diverse Einsatzfelder. Allen 
Beschäftigungen ist gemein, dass sie aufgrund der relativ großen Arbeitsmarktferne der 
Arbeitnehmenden zunächst im Helferbereich und für unterstützende Tätigkeiten 
angesiedelt sind. Fachkräfte werden durch öffentlich geförderte Beschäftigung nicht 
substituiert, sondern entlastet. Knapp 17 Prozent aller Teilnehmenden arbeiten im Büro, 
zum Beispiel als Assistenzkraft für das Einscannen oder Kopieren von Dokumenten. Rund 
                                                
50 Die Arbeitgebenden werden hinsichtlich ihrer Rechtsnorm klassifiziert: Als „gemeinnützig“ gelten eingetragene Vereine, 
gGmbH, gAG, Stiftungen und freie Wohlfahrtsverbände. Zur „öffentlichen Hand“ zählen Kommunalverbände und Anstalten 
öffentlichen Rechts. Als „privatwirtschaftlich“ gelten alle anderen Arbeitgebenden.

74 
 
15 Prozent sind im Garten - und Landschaftsbau tätig und helfen zum Beispiel in der 
Grünflächenpflege mit.  
Ziel ist, die Beschäftigten durch zunehmende Einarbeitung, Förderung der 
Eigenverantwortung sowie tätigkeitsbezogene Qua lifizierung zu einer Fachkraft zu 
entwickeln und nachhaltig in ungeförderte Beschäftigung zu integrieren.  
Das Teilhabechancengesetz hat sich in der Corona-Pandemie bewährt. Durch die flexible 
Ausgestaltung der Förderinstrumente sowie durch die ganzheitlic h beschäftigungs -
begleitende Betreuung konnten öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse erhalten 
und stabilisiert werden. Damit erhalten Menschen, die langzeitarbeitslose sind 
beziehungsweise seit vielen Jahren Grundsicherungsleistungen nach dem SG B 2 
beziehen, eine reelle Perspektive für den allgemeinen, ungeförderten Arbeitsmarkt.

75 
 
Anlage 6: Mobiles Fallclearing Ü25 
 
Im Jobcenter der Stadt Münster fallen immer wieder erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
auf, die unzureichend am Beratungsprozess mitwirken und in der Regel in verschiedenen 
Lebensbereichen einen intensiven Förder - und Unterstützungsbedarf haben. Oftmals 
verfestigen sich die individuellen Probleme, Beratungs- und Förderangebote werden nicht 
genutzt und der Abstand zur Arbeitswelt wird immer größer. Das mobile Fallclearing ist ein 
Angebot für genau diese Zielgruppe. Es beinhaltet drei Module, in denen die 
Teilnehmenden ihre Mitwirkung in der Fallsteuerung  des Jobcenters  wieder aktiv 
aufnehmen und zugleich eine passgenaue und zielgerichte te Unterstützung bei 
Problemlagen erhalten, die einer sozialen und beruflichen Integration im Wege stehen. 
Für das Modul 1 werden Leistungsberechtigte, deren Mitwirkung in der Fallsteuerung zu 
stärken ist, für drei Monate vom zuständigen Jobcoach zugewiese n. Es besteht kein 
aktiver Kontakt zum Jobcoach. Das Ziel in diesem Modul ist erreicht, wenn die 
beziehungsweise der Leistungsberechtigte wieder Kontakt zum zuständigen Jobcoach 
aufnimmt. Außerdem werden beispielsweise Herausforderungen wie Überschuldung, 
Probleme im Umgang mit Behörden oder gesundheitliche Beschwerden, wie 
beispielsweise Depressionen oder Angststörungen, thematisiert und die ersten Schritte 
zur Verbesserung der individuellen Situation gemeinsam gegangen. 
Am M odul 2 können Leistungsberechti gte teilnehmen, die U nterstützungsbedarfe in 
mindestens einem der Ressourcenbereiche lebenspraktische Kompetenzen, Mitwirkung 
in der Fallsteuerung, Verbesserung der Rahmenbedingungen und/oder des 
Sozialverhaltens haben. Um diese Ziele zu erreichen, werden die Schlüsselkompetenzen 
(Handlungs-, Selbst-, Methoden- und Sozialkompetenzen) trainiert. Die Teilnehmenden 
erhalten eine begleitende Unterstützung durch erfahrenes sozialpädagogisches Personal 
in Themen wie beispielsweise Hilfeplanung, soziale und persönliche Fragen, Fragen rund 
um das Arbeitslosengeld 2, Bewältigung von finanziellen Schwierigkeiten, 
Herausforderungen mit Behörden und Ämtern, Begleitung von Behördengängen, 
berufliche Orientierung, Abbau von Vermittlungshemmnissen, Stellensuche oder 
Bewerbungstraining. Die Teilnahme war erfolgreich, wenn beispielsweise das 
Selbstwertgefühl der Leistungsberechtigten gestärkt, Ressourcen für die Erfüllung 
beruflicher und privater Pläne gefördert oder eine persönliche Weiterentwicklung 
stattgefunden hat. Die Teilnahme am Modul 2 ist im Regelfall für 12 Monate vorgesehen. 
Das Modul 3 richtet sich an  Leistungsberechtigte, die das Modul 2 erfolgreich 
abgeschlossen haben und weiterhin einen Beratungsbedarf sehen. Dafür können sie in 
sechs Monaten bis zu fünf Einzelcoaching-Termine wahrnehmen. In diesen Terminen wird 
unter anderem an den Zielen nachhaltige Bewerbungsstrategien, individueller und 
konstruktiver Umgang mit Krisen und persönliche sowie berufliche Festigung gearbeitet.  
Im laufenden Projektzeitraum vom 01.11.2020 bis zum 31.05.2021 wurden insgesamt 170 
Personen für diese Module angemeldet.  Davon sind rund zwei Drittel männlich und ein 
Drittel weiblich. Rund 62 Prozent haben eine Migrationsvorgeschichte . Die meisten der 
Teilnehmenden (rund 60 Prozent) sind im Alter von 25 bis 34 Jahren (siehe Abbildung 45).

76 
 
 Anteil in Prozent 
Frauen 34,1  
Männer 65,9  
Mit Migrationsvorgeschichte 61,7  
25- bis 34-Jährige 52,9  
35- bis 44-Jährige 23,5 
45- bis 54-Jährige 17,1 
über 55-Jährige 6,5 
Abbildung 45: Teilnehmende nach Geschlecht, Migrationsvorgeschichte und Alter 
Quelle: Auswertung des Trägers  
 
Von den 170 Teilnehmenden  waren 115 Anmeldungen für das Modul 1 und 55 für das 
Modul 2. Von den 55 Teilnehmenden im Modul 2 waren 22 zuvor im Modul 1. 
Anmeldungen für Modul 3 sind erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Zu 83 
Prozent der angemeldeten Teilnehmenden, die das Mo dul 1 im Betrachtungszeitraum 
beendet haben, konnte ein Erstkontakt hergestellt werden und bei rund 78 Prozent konnte 
eine Rückführung zum Jobcenter erreicht werden. Aussagekräftige Ergebnisse aus Modul 
2 lagen zum Auswertungszeitpunkt noch nicht vor.

77 
 
Anlage 7: 10.000 Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen 
 
 
 
Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

78 
 
Anlage 8: Job-Brücke 
 
Die „Job-Brücke“ ist ein niedrigschwellig ausgerichtetes, tagesstrukturierendes  Angebot, 
das Menschen im SGB 2 -Bezug mit besonders hohen Integrationshemmnissen  aktiviert 
und unterstützt. Es richtet sich insbesondere an wohnungslose und von 
Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, bei denen andere Angebote und Instrumente der 
Integration, wie Qualifizierungsmaßnahmen oder Arbeitsgelegenheiten, aktuell (noch) 
nicht greifen oder keine Entwicklungsperspektiven bieten können.   Die „Job-Brücke“ hilft 
arbeitsmarktfernen Menschen in schwierigen Lebenssituationen, Barrieren 
(gesundheitliche und ps ychische Problematiken,  Substanzmissbrauch, Süchte und so 
weiter)  abzubauen und unterstützt sie bei der Heranführung an den Ausbildungs - und 
Arbeitsmarkt, damit sie langfristig ihren Lebensalltag besser bewältigen, eine berufliche 
Perspektive entwickeln sowie soziale Teilhabe erfahren können.  
Ziel der „Job-Brücke“ ist die Erhöhung der Handlungskompetenz der Zielgruppe bezüglich 
ihrer Chance auf eine gesellschaftliche und berufliche Integration und die Entwicklung 
realistischer Zukunftsperspektiven. Dabei gilt es zunächst den Ist-Zustand zu eruieren, um 
folgend eine gemeinsame Handlungsstrategie zu entwickeln. Schulische, berufliche, 
soziale und mitunter sprachliche Kenntnisse und Fähigkeiten sind zu ermitteln und in 
Bezug auf die basalen Anforderungen des Arbeitsmarktes (wieder) zu entwickeln. 
Insgesamt fördert die Maßnahme persönliche, soziale und lebenspraktische 
Kompetenzen sowie arbeitsmarktintegrative Aktivitäten und trägt damit zu einer 
Grundstabilität der Einzelnen bei.  
Die Teilnehmenden werden so z unächst über eine tagesstrukturierende Maßnahme an 
einen (Arbeits-)Alltag herangeführt und erhalten dabei eine engmaschige Betreuung durch 
Arbeitsanleiter/-innen und Sozialpädagog/-innen. Viele der Teilnehmenden gehen, nach 
zum Teil langer Zeit, erstmals wieder einer geregelten Tätigkeit nach. Soziale Fertigkeiten 
und arbeitsmarktkompatible Grundkompetenzen müssen zunächst neu erlernt und 
verinnerlicht werden . Dadurch werden idealerweise die Chancen zur Teilhabe am 
Arbeitsleben erhöht.  Durch langsam wachse nde Anforderungen der Arbeitsaufgaben 
nähern sich die Teilnehmenden den realen Arbeitsbedingungen an. 
In dem Projekt erfolgt ein Einsatz in der Holzwerkstatt, den Bereichen Garten - und 
Landschaftsbau sowie in der Grabpflege. All diese Tätigkeiten werden de n Präferenzen 
und Stärken der Teilnehmenden individuell angepasst, so  dass eine möglichst 
selbstständige und kreative Entwicklung gefördert wird.  Bei entsprechender Eignung kann 
der Einsatz auf weitere Arbeitsbereiche erweitert werden. Die intensive Anleitung bei der 
Durchführung der sinnstiftenden Tätigkeiten fördert und fordert hierbei das Erlernen und  
die Implementierung neuer beziehungsweise die Auffrischung alter handwerklicher sowie 
arbeits- und alltagsorganisatorischer Fähigkeiten. 
Bei der sozialpäd agogischen Betreuung findet eine besondere Berücksichtigung der 
Themen Sucht, Gewalt , S chulden und Gesundheit  statt. Wesentlicher Bestandteil der 
Arbeit ist die Unterstützung bei Fragen rund um das Thema Wohnen. Für diese 
Beratungseinheiten werden sowohl interne als auch externe Fachkräfte hinzugezogen. 
Die Maßnahme kann bis zu 15 Teilnehmende aufnehmen. Die Maßnahmendauer beträgt 
in der Regel zwölf Monate, eine Verlängerung ist jedoch in Abs prache mit der/dem 
Teilnehmenden und dem Jobcenter möglich.

79 
 
Im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 wurden in der Job-Brücke kumuliert 16 
Teilnehmende betreut. Insgesamt sind sechs Neuaufnahmen und sieben Austritte zu 
verzeichnen, davon unter anderem  auch Vermittlungen in Arbeitsgelegenheiten und in 
andere Betreuungsmaßnahmen.  
In den Jahren 2015 bis 30.06.2021 wurden kumuliert 118 Teilnehmende in der Job-Brücke 
betreut, davon sind 116 Männer und zwei Frauen. 34 der Teilnehmenden haben eine 
Migrationsvorgeschichte und sechs eine Schwerbehinderung. Die größte Altersgruppe 
stellen die Teilnehmenden von 26 bis 35 Jahren mit 37 Personen (siehe Abbildung 46). 
 Anzahl 
Frauen 2 
Männer 116 
mit Migrationsvorgeschichte 34 
mit Schwerbehinderung 6 
bis 25 Jahre 7 
26-35 Jahre 32 
36-45 Jahre 37 
46-55 Jahre 29 
55+ Jahre 13 
Abbildung 46: Teilnehmende nach Geschlecht, Migrationsvorgeschichte, Schwerbehinderung und Alter 
Quelle: Auswertung des Trägers  
 
Immerhin neun Teilnehmenden konnten in eine sozialversicherungspflichtige 
Beschäftigung vermittelt werden. 20 Personen sind in eine Arbeitsgelegenheit und fünf in 
eine andere Betreuungsmaßnahme eingemündet. 15 Teilnehmende haben die 
Maßnahme aus Gründen wie Krankheit, Umzug oder Inhaftierung beendet, 44 Personen  
haben die Maßnahme abgebrochen und 26 haben sie regu lär, jedoch ohne direkte 
Anschlussperspektive beendet (siehe Abbildung 47). 
Austrittsgründe Anzahl 
Vermittlungen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 9 
Vermittlungen in eine Arbeitsgelegenheit 20 
Vermittlungen in eine andere Betreuungsmaßnahme 5 
Sonstiger Verbleib wie bspw. Krankheit, Inhaftierung oder Umzug 15 
Abbrüche 44 
Reguläre Austritte 26 
Abbildung 47: Teilnehmende nach Austrittsgründen 
Quelle: Auswertung des Trägers  
 
Das erste Halbjahr 2021 war auch für die Arbeit der Job -Brücke von den Auswirkungen 
der Corona -Pandemie geprägt. Bis zum 25.05.2021 konnte der tagesstrukturierende 
Anteil in der Maßnahme nicht in Präsenz stattfinden. Die sozialpädagogische Betreuung 
der Teilnehmenden wurde über Hausbesuche, Telefonate oder Einzeltreffen außerhalb 
des Maßnahmenstandorts sichergestellt. Somit konnten alle Hilfen aufrechterhalten und 
durchgehend angeboten werden. Seit Ende Mai wurde die Maßnahme unter 
Berücksichtigung der allg emein gültigen Hygieneregeln und beispielsweise festen 
Arbeitsplätzen für die Teilnehmenden wieder durchgehend in Präsenz durchgeführt.

80 
 
Anlage 9: Schulabschluss Plus  
 
Das Förderangebot „Schulabschluss Plus“ richtet sich an junge Menschen zwischen 18 
und 26 Jahren, die in der Maßnahme ihren H auptschulabschluss (Klasse 9/10A ) 
nachholen und sich auf eine Ausbildung beziehungsweise den Berufseinstieg vorbereiten 
möchten. Schulabschluss Plus ist ein Lehrgang nach Paragraph 6 Weiterbildungsgesetz51. 
Die Teilnehmenden erhalten in 11 Monaten Laufzeit Unterricht in den Fächern Deutsch, 
Mathematik, Englisch, Biologie, Wirtschaft und Geschichte/Politik. Sie absolvieren eine 
Abschlussprüfung beim Träger mit Aufgaben aus der zentralen Prüfungsdatenbank der 
Landesvolkshochschule. Im Anschluss werden die noch unversorgten Teilnehmenden für 
einen weiteren Monat nachbetreut. 
Um eine stabile Teilnahme zu gewährleisten und bei Krisen Unterstützung zu erhalten, 
werden die Teilnehmenden durch ein intensives sozialpädagogisches Coaching begleitet. 
Außerdem werden in regelmäßigen berufsorientierenden Einheiten Bewerbungen erstellt, 
Vorstellungsgespräche geübt und Praktikums- und Ausbildungsstellen gesucht. Während 
des Maßnahmenverlaufs absolvieren die Teilnehmenden zwei betrieblich e Praktika von 
jeweils zwei Wochen. Ergänzend werden Themen rund um die Bewältigung des Berufs - 
und Lebensalltags behandelt (zum Beispiel mentale Gesundheit, Schuldenprävention, 
meine erste Wohnung, Arbeitsschutz)  
Die Voraussetzung für eine Teilnahme an Schulabschluss Plus ist, neben dem Bezug von 
Arbeitslosengeld 2, ein schulisches Leistungsniveau, das mindestens der 8. Klasse 
Hauptschule entspricht. 
Am Maßnahmendurchgang vom 01.09.2020 bis 31.08.2021  haben insgesamt 21 junge 
Menschen teilgenommen52. Davon waren acht Teilnehmende weiblich und 13 männlich. 
Drei Teilnehmenden haben eine ausländische Staatsangehörigkeit (siehe Abbildung 48).  
     Anzahl 
Frauen 8 
Männer 13 
ausländische Staatsangehörigkeit  3 
Abbildung 48: Teilnehmende nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit 
Quelle: Auswertung des Trägers  
10 Teilnehmende konnten den Hauptschulabschluss Klasse 10A und zwei Teilnehmende 
den Hauptschulabschluss Klasse 9 erwerben. Eine Person hat die Prüfung nicht 
bestanden und eine Person konnte nicht zur Prüfung zugelassen werden. Sieben 
Teilnehmende haben die Maßnahme abgebrochen und sind nicht zur Prüfung angetreten 
(siehe Abbildung 49). 
 
 
                                                
51 Einrichtungen der Weiterbildung haben das Recht, staatliche Prüfungen durchzuführen, wenn die vorbereitenden 
Lehrgänge den entsprechenden staatlichen Bildungsgängen gleichwertig sind. Dies gilt insbesondere für Prüfungen zum 
nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen. 
52 Davon hat das Amt für Schule und Weiterbildung einen Einzelplatz gefördert.

81 
 
     Anzahl 
Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10A 10 
Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 19 2 
Prüfung nicht bestanden 1 
Nicht zur Prüfung zugelassen 1 
Abbruch der Maßnahme 7 
Abbildung 49: Teilnehmende nach Abschluss der Maßnahme 
Quelle: Auswertung des Trägers  
Die Gründe, weshalb Teilnehmende den Lehrgang vorzeitig abbrechen oder am Ende die 
Prüfung nicht bestehen, sind vielfältig ; oftmals kommen bei einer Pers on mehrere 
Problemlagen zusammen, wie zum Beispiel psychische Beeinträchtigungen, 
Drogenkonsum und familiäre Probleme . Das begleitende sozialpädagogische Coaching 
kann diese Probleme und  Hemmnisse nicht in allen Fällen auffangen. Bei den 
Abbrechenden dieses Maßnahmedurchgangs  war eine deutliche Überforderung zu 
erkennen. Aufgrund ihrer diversen Problemlagen waren sie nicht in der Lage, den 
fordernden Alltag einer schulischen Maßnahme mit täglicher Teilnahme und (bei den 
meisten) der Konfrontation mit schulischen Defiziten über einen längeren Zeitraum zu 
bewältigen.  
Direkt im Anschluss an die erfolgreiche Teilnahme der 12 Absolvent/-innen, die  den 
Abschluss Klasse 9 oder 10A erlangt haben, hat sich folgendes Bild für deren Verbleib 
ergeben (siehe Abbildung 50):  
     Anzahl 
Betriebliche/schulische Ausbildung 4 
Weiterführender Schulbesuch 1 
Freiwilliges soziales Jahr 3 
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 1 
Elternzeit 1 
Weiter ausbildungsuchend 2 
Abbildung 50: Verbleib der erfolgreichen Absolvent/-innen  
Quelle: Auswertung des Trägers  
 
Vier Teilnehmende habe eine betriebliche oder schulische Ausbildung aufgenommen. Ein 
Jugendlicher hat sich für einen weit erführenden Schulbesuch entschieden und drei  
Teilnehmende absolvieren ein freiwilliges soziales Jahr . Eine Person hat eine 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, eine weitere ist  in Elternzeit 
gegangen. Zwei Teilnehmende waren zunächst noch ausbildungsuchend und wurden im 
Rahmen der Nachbetreuung weiter im Bewerbungsprozess für einen Ausbildungsplatz 
begleitet. 
Während des Lockdowns Ende 2020/Anfang 2021 wurde durch den Maßnahmeträger ein 
Konzept für alternative, digitale Lern- und Beratungsformen erstellt und umgesetzt. Dafür 
wurden allen Teilnehmenden Tablets zur Verfügung gestellt.

82 
 
Anlage 10: Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ 
 
"Kein Abschluss ohne Anschluss" (KAoA) – mit diesem Ziel gestaltet das Land Nordrhein-
Westfalen den Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium. Das landesweite 
Übergangssystem stellt sicher, dass Jugendliche frühzeitig bei der beruflichen 
Orientierung, bei der Berufswahl und beim Eintritt in Ausbildung oder Studium 
Unterstützung erhalten. Ziel ist  es, allen jungen Menschen nach der Schule möglichst 
rasch eine Anschlussperspektive für Berufsausbildung oder Studium zu eröffnen und 
durch eine effektive Koordinierung unnötige Warteschleifen zu vermeiden. Jugendliche 
und ihre Eltern werden dabei auf dem Weg in die Berufswelt nachhaltig unterstützt. 
Eine nennenswerte Anzahl von Schulabsolvent /-innen im Arbeitslosengeld 2 -Bezug 
verfügt nicht über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen, um nach 
Beendigung ihrer Schulzeit in eine Ausbildung  einzumünden oder an einer 
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilzunehmen. Damit mehr Jugendliche die 
Schule ausbildungsreif verlassen und ihr Übergang von der Schule in den Beruf 
reibungsloser erfolgt, wurde im Jobcenter der Stadt Münster für diese Zi elgruppe eine 
Schülerinnenbetreuung initiiert. 
Ihr Ziel ist es, Schüler/ -innen im Übergangsprozess von der Schule in den Beruf optimal 
zu fördern und nachhaltige und bestmögliche berufliche Perspektiven aufzuzeigen. Der 
Fokus der Schüler/ -innenbetreuung li egt auf der Zielgruppe der benachteiligten 
Jugendlichen. Dabei werden die KAoA-Standardelemente und Angebote nach Möglichkeit 
berücksichtigt, insbesondere die Aussagen der Potenzialanalyse, aus dem 
Berufswahlpass und der Anschlussvereinbarung.  
Im Rahmen d er weiteren Umsetzung der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne 
Anschluss“ wurde in Münster zum 01.07.2020 das operative Netzwerk „Übergang 
Schule/Beruf“ gegründet. Es besteht aus Vertreter/ -innen des Amts für Schule und 
Weiterbildung und des Jobcenters de r Stadt Münster, der Agentur für Arbeit Ahlen -
Münster, der Handwerkskammer Münster, der Kreishandwerkerschaft Münster sowie der 
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen. Anlassbezogen arbeiten auch weitere 
Akteur/-innen im operativen Netzwerk mit, wie zum Beispiel die Schulbehörde. 
Das Netzwerk soll einen engeren Austausch zwischen den Partner/-innen, die im Bereich 
Übergang Schule/Beruf tätig sind, gewährleisten.  Es hat sich ausdrücklich operative 
Austausch- und Planungsaufgaben gesetzt und arbeitet ergänzend zum 
beschlussfassenden KAoA-Steuergremium arbeiten. 
Neben regelmäßigen Netzwerktreffen  finden bedarfsbezogen Austausch und 
Zusammenarbeit der Netzwerkpartner/-innen statt.

83 
 
Anlage 11: Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen – kooperativ   
 
Die Maßnahme „Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen – kooperatives 
Modell“ (BaE kooperativ) richtet sich an junge Menschen, die ihre Schulpflicht erfüllt haben 
und Unterstützung bei der Suche und Aufnahme eines betrieblichen Au sbildungsplatzes 
benötigen. Die Teilnehmenden münden beim Träger in die von ihnen gewählte Ausbildung 
ein und absolvieren den praktischen Teil der Ausbildung in einem Kooperationsbetrieb.  
Ziel ist ein erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung mit Übergang in die 
Erwerbstätigkeit. 
Die Auszubildenden erhalten die fachpraktische Ausbildung in einem anerkannten 
Ausbildungsbetrieb und besuchen die Berufsschule. Der Bildungsträger unterstützt und 
begleitet die Auszubildenden während der Ausbildung durch sozialpädagogische 
Fachkräfte. Lehrkräfte des Trägers ergänzen die individuelle Förderung durch 
fachtheoretischen Stütz- und Förderunterricht.  
Um eine Verdrängung regulärer Ausbildungsplätze durch die BaE im kooperativen Modell 
zu vermeiden, müssen die Kooperationsbetriebe die grundsätzliche Bereitschaft erklären, 
ihre üblichen Ausbildungskapazitäten nicht zu reduzieren und den jungen Menschen nach 
dem ersten Ausbildungsjahr in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis zu übernehmen.  
Sollten in der auszubildenden Person Gründe vorliegen, die einen erfolgreichen Abschluss 
der Ausbildung im Rahmen der regulären Ausbildung gefährden, kann der Wechsel auch 
zu einem späteren Zeitpunkt, in der Regel nach der Zwischenprüfung, erfolgen. Auch ein 
Verbleib in der Maßnahme bis zum Ende der Ausbildung ist möglich. 
Die Ausbildungsvergütung orientiert sich an dem Vergütungsanspruch und der 
Mindestvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und wird durch den 
Bildungsträger als Ausbildungsbetrieb ausgezahlt. 
Von den 37 Teilnehmenden, die 2018 und 2019 in die Maßnahme eingemündet sind, 
konnten 25 Personen in eine Kooperation vermittelt werden.  Acht Prozent der 
Teilnehmenden sind weiblich, 72 Prozent haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, 
Von den 2018 und 2019 eingem ündeten Teilnehmenden sind aktuell noch acht  in der 
Maßnahme. Zwei Teilnehmende  haben ihre Ausbildung erfolgreich innerhalb der BaE 
kooperativ beendet. Vier Teilnehmende wurden vom Kooperationsbetrieb in Ausbildung 
übernommen, zwei weitere haben die BaE ko op zugunsten einer nichtgeförderten 
regulären Ausbildung verlassen. Neun Teilnehmende haben die Ausbildung aus 
persönlichen Gründen, Krankheit, Aufnahme von Arbeit oder Besuch  einer Schule 
vorzeitig beendet (siehe Abbildungen 51 und 52).

84 
 
 
Abbildung 51: Einmündungen in BaE kooperativ in den Jahren 2018 und 2019 
Quelle: Auswertung des Trägers  
 
 
Abbildung 52: Verbleib der Teilnehmenden in BaE kooperativ (Einmündung in den Jahren 2018 und 2019) 
Quelle: Auswertung des Trägers  
 
 
Teilnehmende in 
Kooperation:
25
persönliche 
Gründe:
6
Krankheit:
4
Schule:
1
Aufnahme von 
Arbeit
1
Ausscheiden
innerhalb der
Probezeit:
12
37 Teilnehmende 
im Maßnahmedurchlauf 2018/2019 
Teilnehmer:innen in Kooperation Auscheiden innerhalb der Probezeit
persönliche Gründe Krankheit
Schule Aufnahme von Arbeit
8
2
4
2
1
3
3
2
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9
aktuell noch in Kooperationsausbildung
erfolgreicher Abschluss der Ausbildung in BaE
koop
Übergang in reguläres Ausbildungsverhältnis im
Kooperationsbetrieb
Wechsel in eine reguläre Ausbildung
Wechsel in Schule
Vermittlung in Arbeit
Ausscheiden aufgrund von Krankheit
Ausscheiden aus persönlichen Gründen
Verbleib der 25 Teilnehmenden im Maßnahmenverlauf

85 
 
Anlage 12: „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerziehende“ 
 
Wenig Zeit, die Koordination von Beruf und Kind sowie andere Belastungen – 
Alleinerziehende sind oftmals mit vielen Herausforderungen konfrontiert, die es 
erschweren, eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen. Um ihnen den W eg in  die 
Berufstätigkeit zu ebnen, gibt es im Perspektivzentrum, dem hausinternen Bildungsträger 
des Jobcenters der Stadt Münster , seit November 2020 das Modellprojekt „Jetzt ich! – 
Impulse für Alleinerziehende“. In wöchentlichen Einzelgesprächen erhalten 
alleinerziehende Leistungsberechtigte Beratung und Unterstützung. Hauptziel ist dabei, 
eine Stabilisierung der Lebenssituation für eine berufliche Perspektive zu schaffen. 
So individuell die Ausgangssituationen der Teilnehmenden sind, so individuell gestalten 
sich auch die Beratungsgespräche. Deshalb ist die Beratung auch nicht auf ein Thema 
festgelegt, sondern vielmehr eine Sortierungsleitung im Hinblick auf die berufliche 
Entwicklung. Dabei setzen die Beratungsprozesse immer an den Ressourcen der 
Alleinerziehenden an. Darauf aufbauend werden gemeinsam individuelle Ziele erarbeitet.  
Zur passgenauen Gestaltung der Beratung findet ein regelmäßiger Austausch der 
Teilnehmenden und der Berater/-innen mit der/dem zuständigen Jobcoach des Jobcenters 
statt. Darin erfolgen eine Abstimmung und Planung der nächsten Schritte. Ergänzend zu 
den Gesprächen besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit, von der persönlichen 
Beraterin/dem persönlichen Berater zu weiterführenden Unterstützungsangeboten 
begleitet zu werden – das können die Vereinbarung von Terminen bei oder der Gang zu 
Beratungsstellen, Stadtteilangeboten, Ärztinnen und Ärzten oder therapeutischen 
Angeboten sein. 
Die Gespräche finden in der Regel wöchentlich und über einen Zeitraum von bis zu einem 
Jahr statt, bei Bedarf auch länger. 
Trotz des Starts in der Coronakrise sind vom 01.11.2020 bis 31.10.2021 23  
alleinerziehende Leistungsberechtigte (alles Frauen) in das Angebot eingemündet. Auch 
während des Lockdowns von März bis Mai 2021 , als  die Erstberatungsgespräche nur 
telefonisch oder im Rahmen von Walk and Talk, also bei Spaziergängen an der frischen 
Luft, stattfinden konnten , ist es gelungen, neue Teilnehmerinnen für das Angebot zu 
gewinnen.  
Weitere 23 Personen  wurden von den Jobcoaches des Jobcenters für das Angebot 
vorgemerkt, sind jedoch nicht eingemündet, da sie sich entweder nach dem 
Erstberatungsgespräch gegen die Maßnahme entschieden haben oder aber für die 
Vereinbarung eines Erstgesprächs nicht erreicht werden konnten. 
Fünf Personen haben die Teilnahme an „Jetzt ich!“  bis zum 31.10.2021 wieder beendet, 
davon haben drei eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beziehungsweise eine 
Ausbildung oder Umschulung aufgenommen, eine Frau hat aus gesundheitlichen Gründen 
abgebrochen und eine Teilnehmerin konnte ihren Leistungsbezug beenden. 
Die Beratung der Kunden und Kundinnen ist wirkungsorientiert ausgerichtet. Durch die 
wirkungsorientierte Beratung sollen die Teilnehmenden ihr Bewusstsein, ihre Fähigkeiten, 
ihre Einstellungen und im besten Fall ihr Handeln im Hinblick auf die Entwicklung einer 
beruflichen Perspektive und sozialer Teilhabe  ändern. Entsprechende Integrations -
fortschritte sollen von den Teilnehmenden selbst im Rahmen einer Selbsteinschätzung

86 
 
benannt werden. Die hierfür notwendigen Selbs teinschätzungsbögen sind jedoch noch 
neu zu entwickeln, so dass der Wirkungsgrad des Angebots bislang noch nicht evaluiert 
worden ist. 
Zu dem Angebot werden  Kund/-innenzufriedenheitsbefragungen durchgeführt. Dazu 
werden alle teilnehmenden Kunden und Kundinnen kurz vor Beendigung ihrer Teilnahme 
gebeten, dem Perspektivzentrum per Fragebogen eine Rückmeldung zu r Zufriedenheit 
mit dem jeweiligen Angebot zu geben. Zu den abgefragten Punkten Beratungsqualität, 
Beratungsbeziehung, Themenwahl, Arbeitsweise, Organi sation des Angebots und 
allgemeine Zufriedenheit mit dem Angebot und Nutzen des Angeb ots gab es von den 
Teilnehmerinnen, die den Fragebogen ausgefüllt und die entsprechenden Fragen 
beantwortet haben53, ausschließlich positive Rückmeldungen. 
Für 2022 ist die  Implementierung von Gruppenangeboten in Ergänzung zu den 
Einzelgesprächen geplant.   
                                                
53 Nicht alle Teilnehmerinnen haben den gesamten Fragebogen ausgefüllt.

87 
 
Anlage 13: Maßnahme „Horizont“ 
 
Das Förderangebot „Horizont“ richtet sich an Personen mit Migrationsvorgeschichte im 
SGB 2 -Leistungsbezug. Während bislang ausdrücklich Le istungsberechtigte mittleren 
Alters mit dieser Maßnahme angesprochen wurden, wird sie künftig für alle Altersgruppen 
geöffnet. Zielsetzung des Angebots ist es, den Teilnehmenden nachhaltige soziale und 
berufliche Chancen zu eröffnen und Anforderungen von A rbeitsmarkt und 
Arbeitnehmenden zusammenzuführen. Maximal können bis zu 100 Teilnehmendenplätze 
gleichzeitig besetzt werden.  
Ein multiprofessionelles Team bestehend aus einer pädagogischen Leitung, Sprach- und 
Kulturmittler/-innen, pädagogischen Fachkräften und Lehrkräften stellt sicher, dass die 
Teilnehmenden im Rahmen zweier M odule betreut werden. Im Modul 1  nehmen die 
Teilnehmenden wöchentliche Einzelgespräche wahr. Eine Kompetenzfeststellung und ein 
darauf aufbauendes Profiling stellen den wei teren Förderverlauf sicher.  Die 
Teilnehmenden werden in ihrer beruflichen Orientierung und in Bewerbungsprozessen 
unterstützt, ebenso wie in der Förderung ihrer Sprachfähigkeit, der  Anbindung an 
weitergehende (Maßnahme -)Angebote oder beim  Abbau allgemeiner 
Vermittlungshemmnisse.   
Im Fokus des zweiten Mo duls mit insgesamt 30 Teilnehmenden plätzen stehen 
Kleingruppenangebote, die nicht nur einen  intensiven Sprachlernfokus haben, sondern 
auch kulturelle, arbeitsmarktspezifische und praxisnahe Themen  vermitteln. Im Kontext 
der angegliederten "Lernwerkstatt" haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, praktische 
Erprobungen in den Bereichen Schreinerei, Lager, Verkauf und Näherei durchzuführen, 
welche eng verzahnt mit Sprachlernangeboten sind. Die praxisi ntegrierte 
Sprachvermittlung bietet einen Vorteil für Teilnehmende, die im bisherigen 
Sprachlernprozess eher geringe Sprachfortschritte gesammelt haben. Ein Anspruch der 
Maßnahme ist es dabei stets, die Elemente „Sprache“ und „Arbeit“ eng miteinander zu 
verzahnen und den direkten Nutzen des Sprachlernprozesses für die Berufswelt deutlich 
zu machen. Der Heterogenität der Sprachniveaus (nicht-alphabetisiert bis mündliches B2-
Niveau) kann durch gezielte Kleingruppenbildung im Werkstattkontext effektiv begegnet 
werden.  
Als Herausforderung gestaltete es sich, die Maßnahme während des Lockdowns digital 
anzubieten, da Präsenzveranstaltungen im Rahmen der Coronaschutzverordnung 
untersagt waren. Beratung und Unterricht wurden insbesondere mithilfe digitaler Medien 
und einer onlinebasierten Lernplattform realisiert. Hierbei stand vor allem die Förderung 
der Medien- und EDV-Kompetenzen im Mittelpunkt. Knapp die Hälfte der Teilnehmenden 
war zunächst nicht dazu in der Lage, mit Medien wie dem Smartphone oder PC 
umzugehen (insbesondere aufgrund zu geringer Sprachkenntnisse, seltener wegen 
fehlender medialer Ausstattung). Diesen Teilnehmenden wurden verschiedene 
Lernmaterialien zur Verfügung gestellt. In allen Fällen wurde eine engmaschige Begleitung 
sichergestellt.  
Insgesamt sind im ersten Durchführungszeitraum (Oktober 2020 bis September 2021) 92 
Personen in die Maßnahme eingemündet. Gut ein Drittel der Teilnehmenden sind weiblich. 
Das Durchschnittsalter der Teilnehmenden liegt bei knapp 48 Jahren, 85 Prozent der 
Teilnehmenden sind älter als 40 Jahre. Rund 70 Prozent kommen aus Syrien. Einen Grad

88 
 
der Behinderung (GdB) haben fünf Teilnehmende, teilweise sind hier auch 
Verschlimmerungsanträge gestellt worden.   
16 Prozent der Teilnehmenden ist es bisher gelungen, in den Arbeitsmarkt einzumünden 
und eine sozialver sicherungspflichtige Arbeit oder - als Basis für eine spätere 
sozialversicherungspflichtige Tätigkeit - eine geringfügige Beschäftigung  aufzunehmen. 
Insgesamt sind nach dem zweiten Lockdown  ein positiver Trend und ein e konstant 
steigende Quote zu beobachten, da der Arbeitsmarkt wieder aufnahmefähiger ist und 
praktische Erprobungen auf breiterer Ebene zulässt. Die weitere Entwicklung bleibt hier 
abzuwarten. 
Wirkungsorientierte Ziele, wie insbesondere die Veränderung  der Haltung und die 
Verbesserung der Handlungsfähigkeit, konnten so sukzessive wieder erfolgreicher und 
nachhaltiger verfolgt werden. So hat bereits etwa die Hälfte der  Teilnehmenden ein 
Praktikum oder eine Hospitation in einem Betrieb absolviert. Vor diesem Hintergrund sind 
bis zum jetzigen Zeit punkt 111 Kontakte im hiesigen Hilfenetzwerk und 98 Kontakte im 
Arbeitgebernetzwerk initiiert worden. Drei Teilnehmende wurden in einen ergänzenden 
Sprachkurs vermittelt. Insgesamt sollen die Teilnehmenden befähigt  werden, 
Folgetermine möglichst eigen verantwortlich wahrzunehmen und aus eigenem Antrieb 
heraus am  öffentlichen Leben teilzunehmen. Maßnahmeaustritte sind in den meisten 
Fällen durch eine Arbeitsaufnahme begründet, in einzelnen Fällen auch durch Umzug oder 
mangelnde Mitwirkung. Themen im allgemeinen Hilfenetzwerk sind insbesondere 
Gesundheitsförderung, Anerkennungs - und Übersetzungsdienstleistungen von 
Zeugnissen und Zertifikaten, Wohnraumsuche, Mobilität, Administration, Umgang mit 
Behörden und Familienberatung.

89 
 
Anlage 14: Maßnahmenplanung für das Jahr 2022 
 
 
Angebote zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung  
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote beinhaltet ein breites Spektrum an Angeboten zur Aktivierung und beruflichen  Eingliederung 
gemäß Paragraph 16 SGB 2 in Verbindung mit Paragraph 45 SGB 3. Bereitgestellt werden unter anderem betriebliche Erprobungen sowie eine 
Vielzahl und Vielfalt von individuellen und zielgruppenspezifischen Förderangeboten, die sich durch eine intensive beraterisc he Unterstützung 
auszeichnen. Insgesamt können und sollen im Jahr 2022 rund 800 Teilnehmendenplätzen  in Angebote n zur Aktivierung und beruflichen 
Eingliederung besetzt werden.  
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel  Ø Dauer  
der Teilnahme eines TN  
TN-Plätze 
(in TZ) 
1 
Maßnahme bei  
einem Arbeitgeber /  
einer Arbeitgeberin  
(MAG) 
Betriebliche Maßnahme  
bei einem Arbeitgeber / einer 
Arbeitgeberin zur Anbahnung  
einer Arbeitsaufnahme 
zielgruppenübergreifend 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit  
zu sehen 
 
individuell 
(i.d.R. bis zu  
6 Wochen) 
120 TN 
2 Bewerbungscenter Bewerbungstraining und  
Nutzung der Infrastruktur zielgruppenübergreifend 
eLb verfügen über 
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
individuell 
(Zeitspanne von 1 Tag  
bis zu 2 Monaten) 
30 TN 
mtl. 
3 MaBiA 
Begleitung und Initiierung des 
Integrationsprozesses durch 
individuelle Beratung, 
Kompetenzfeststellung und 
Berufswegeplanung 
Zugewanderte, Menschen mit  
Migrationsvorgeschichte 
eLb wissen, dass sie Bedeutsames 
wissen und können 6 Monate 30 TN 
mtl. 
4 Future Now 
Mitarbeit an Projekten,  
sozialpädagogische  
Begleitung und ergänzende 
Sprachförderung 
Zugewanderte, Menschen mit  
Migrationsvorgeschichte 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit  
zu sehen 
 
6 Monate 20 TN 
mtl.

90 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel  Ø Dauer  
der Teilnahme eines TN  
TN-Plätze 
(in TZ) 
5 
BIMIA –  
Berufliche Integration für 
Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte 
Individuelles Coaching zur 
Unterstützung im  
Integrationsprozess  
inklusive Clearing sowie 
Unterstützung der Psyche und des 
sozialen Umfelds 
Zugewanderte, Menschen mit  
Migrationsvorgeschichte 
eLb wissen um ihre 
Leistungsfähigkeit 
6 Monate 8 TN mtl. 
eLb sind in der Lage mit 
Belastungen und Enttäuschungen 
umzugehen 
6 Horizont 
Modul 1: 
 
Einzelcoaching und flankierendes 
Gruppenangebot:   
Kompetenzfeststellung, 
Stabilisierung der Lebens-situation, 
berufliche Orientierung und 
Steigerung der 
Beschäftigungsfähigkeit (u.a. durch 
praktische Tätigkeiten in 
Lernwerkstätten), Aneignung 
berufsbezogener 
Sprachkompetenzen,  
Vermittlung in Beschäftigung 
Zugewanderte, Menschen mit  
Migrationsvorgeschichte 
eLb sind in der Lage, sich aktiv am 
Beratungsprozess zur beruflichen 
Entwicklung zu beteiligen 
 
12 Monate 
 
 
 
 
40 TN 
mtl. 
 
 
eLb sind in der Lage einen 
Zusammenhang zwischen den 
Anforderungen einer Beschäftigung 
und ihrer persönlichen 
Arbeitsfähigkeit zu sehen 
Modul 2:  
 
Stabilisierung der Aufnahme einer 
sozialversicherungs-pflichtigen 
Beschäftigung 
eLb verstehen, 
welche Rolle sie in ihren 
Beschäftigungskontexten haben 
bis zu  
6 Monate 
ca.  
10 TN 
7 Arbeitsdiagnostik  
und -erprobung 
Erstberatung 
mit Anamnese 
zielgruppenübergreifend, 
hier: Menschen mit  
psychischer Erkrankung und 
Krankheitseinsichtige 
 
eLb sind in der Lage, sich aktiv am 
Beratungsprozess zur beruflichen 
Entwicklung zu beteiligen 
 
2 Termine  
à 90 Minuten 60 TN 
Arbeitsdiagnostik  
und -erprobung 
 
eLb sind sich der Bedeutung von 
Gesundheit als ein Merkmal von 
Leistungsfähigkeit bewusst 
 
eLb sind sich der Bedeutung ihres 
Gesundheitsverhaltens als ein 
Merkmal von Leistungsfähigkeit 
bewusst 
 
2 - 4 Monate 
 (2 - 6 Std. tägl.) 
10 TN 
mtl. 
eLb wissen um ihre 
Leistungsfähigkeit

91 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel  Ø Dauer  
der Teilnahme eines TN  
TN-Plätze 
(in TZ) 
8 Aktiv und fit in den Job 
Gruppenangebot mit flankierendem 
Einzelcoaching zur Initiierung des 
Integrationsprozesses  
unter Berücksichtigung  
der physischen Leistungsfähigkeit 
zielgruppenübergreifend,  
hier: Menschen über 25 Jahren 
mit physischen Einschränkungen 
 
eLb sind sich der Bedeutung von 
Gesundheit als ein Merkmal von 
Leistungsfähigkeit bewusst 
 
eLb sind sich der Bedeutung ihres 
Gesundheitsverhaltens als ein 
Merkmal von Leistungsfähigkeit 
bewusst 
 
2 Durchläufe à 6 Monate 2 x  
15 TN 
eLb führen  
in ihrem Leben Regie 
9 Job-Brücke 
Begleitung und Initiierung des 
beruflichen und sozialen 
Integrationsprozesses von 
Wohnungslosen durch individuelle 
Beratung und praktische Erprobung 
im Arbeitsumfeld (z.B. 
Renovierungstätigkeiten) 
zielgruppenübergreifend,  
hier: Wohnungslose 
 
eLb kennen ihre Bedürfnisse  
und Wünsche und wissen, welche 
Ressourcen ihnen für ihre 
Weiterentwicklung  
 und Stabilisierung 
zur Verfügung stehen 
 
12 Monate 15 TN 
mtl. 
 
eLb verfügen  
über mehr konkrete 
Handlungsmöglichkeiten / 
Beschäftigungsoptionen 
 
10 
Maßnahme zur  
Stabilisierung und  
Motivation von  
Haftentlassenen 
Begleitung und Initiierung des 
beruflichen und sozialen 
Integrationsprozesses von 
haftbedrohten Menschen  
zur Haftvermeidung oder zum 
Erhalt der Wohn- und 
Arbeitsverhältnisse bei  
Ersatzfreiheitsstrafen 
zielgruppenübergreifend,  
hier: Haftentlassene 
 
eLb erfahren als Person 
und in ihrer Gruppe 
gesellschaftliche Anerkennung 
 
6 Monate 15 TN 
mtl. 
eLb haben reflektierte Werte  
und Normen 
11 
Intensivcoaching  
für Langzeit- 
leistungsbeziehende 
Vermittlungscoaching:  
Individuelles Coaching  
zur Berufswegplanung, 
Bewerbungstraining,  
Akquise von Praktikums-  
und Arbeitsstellen 
zielgruppenübergreifend, hier: 
Langzeitleistungsbeziehende 
eLb stehen dem Arbeitsmarkt  
zur Verfügung 
 
eLb verstehen, welche Fähigkeiten 
in welchen Beschäftigungs-
kontexten von Beschäftigten 
erwartet werden 
6 Monate 30 TN 
mtl.

92 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel  Ø Dauer  
der Teilnahme eines TN  
TN-Plätze 
(in TZ) 
eLb sind in der Lage, sich aktiv am 
Beratungsprozess zur beruflichen 
Entwicklung zu beteiligen 
 
eLb sind in der Lage,  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen 
 
Sozialcoaching:  
Individuelles Coaching  
zur Stärkung der lebens-
praktischen Kompetenzen und 
Rahmenbedingungen, 
Berufswegplanung,  
Bewerbungstraining,  
Praktika, Vermittlung 
eLb sind in der Lage  
sich zu verändern 12 Monate 15 TN 
mtl. 
12 
 
Impulse  
für Erwerbsarbeit  
  
Einzelcoaching zur persönlichen 
und beruflichen 
Standortbestimmung, beruflichen 
Orientierung, Heranführung an und 
Begleitung zu stadtteilorientierten 
Angeboten, zur Aufnahme einer 
sozialversicherungspflichtigen 
Arbeit und Stabilisierung der Arbeit 
zielgruppenübergreifend 
 
eLb haben die an sie persönlich 
gestellten Herausforderungen 
reflektiert 
12 Monate 
 
50 TN 
mtl. 
eLb sind motiviert,  
sich mit ihren beruflichen 
Perspektiven zu beschäftigen 
 
eLb sind in der Lage, sich aktiv am 
Beratungsprozess zur beruflichen 
Entwicklung zu beteiligen 
 
13 
Jetzt ich!  
–  
Impulse für 
Alleinerziehende 
Einzelcoaching zur Vereinbarkeit 
von Familie Beruf, zur persönlichen 
und beruflichen Standort-
bestimmung, beruflichen 
Orientierung, Heranführung an und 
Begleitung zu stadtteilorientierten 
Angeboten, zur Aufnahme einer 
sozialversicherungs-pflichtigen 
Arbeit und Stabilisierung der Arbeit 
Alleinerziehende Mütter  
und Väter ohne 
Migrationsvorgeschichte 
 
eLb bewältigen ihren Lebensalltag 
12 Monate 
 
20 TN 
mtl. 
 
eLb sind in der Lage, sich aktiv am 
Beratungsprozess zur beruflichen 
Entwicklung zu beteiligen 
 
eLb sind in der Lage,  
sich zu verändern

93 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel  Ø Dauer  
der Teilnahme eines TN  
TN-Plätze 
(in TZ) 
 
eLb sind in der Lage 
Wege zu entwickeln,  
die es ihnen ermöglichen, ihre Ziele 
zu erreichen und Wünsche zu 
realisieren 
 
14 
Mobiles Fallclearing und 
Unterstützung bei der 
Hilfeplanrealisierung 
Modul 1: Individuelle  
Aktivierung der Teilnehmenden zur 
Mitwirkung in der Fallsteuerung, 
sozialintegrative Hilfen, auf-
suchende Sozialarbeit, 
Berufswegplanung 
zielgruppenübergreifend,  
hier: ohne Jugendliche 
 
eLb arbeiten mit staatlichen 
Unterstützungssystemen 
zusammen 
 3 Monate 
 
30 TN 
mtl. 
 
eLb sind in der Lage, sich aktiv am 
Beratungsprozess zur beruflichen 
Entwicklung zu beteiligen 
 
Modul 2: Individuelle Unterstützung 
der Teilnehmenden bei der 
Umsetzung der Hilfeplanung 
eLb haben die an sie persönlich 
gestellten Herausforderungen 
reflektiert 
6 - 9  
Monate 
 
50 TN 
mtl. 
 
eLb haben erfahren,  
dass es an Punkten  
des Lebens immer mehrere 
Gestaltungsoptionen gibt 
 
eLb führen  
in ihrem Leben Regie 
Modul 3: Verstetigung von 
Übergängen  sh. Modul 2 
bis zu  
6 Monate  
mit insg.  
5 Einzel-coachings  
à 60 Minuten 
10 
15 Beschäftigungsorientiertes 
Fallmanagement vor Ort 
Modul 1:  
 
Phase 1 – Einstiegsphase: 
Kontaktaufnahme zu den BGs 
durch aufsuchende Sozialarbeit, 
Identifizierung akuter 
Unterstützungs- und Förderbedarfe 
in den BGs, 
Heranführung an weitere 
Beratungs- und Hilfsangebote 
 
Bedarfs-gemeinschaften  
mit Kind/ern,  
hier: alle erwerbsfähigen  
Leistungsberechtigten 
 einer Bedarfsgemeinschaft 
 
eLb haben die an sie persönlich 
gestellten Herausforderungen 
reflektiert 
 12 Monate 70 BGs mtl.  
eLb sind motiviert,  
sich mit ihren beruflichen 
Perspektiven zu beschäftigen

94 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel  Ø Dauer  
der Teilnahme eines TN  
TN-Plätze 
(in TZ) 
Phase 2:  
Unterstützung der BGs durch 
aufsuchende Sozialarbeit (u.a. bei 
der Bewältigung von 
coronabedingten zusätzlichen 
Belastungen), Planung und 
Begleitung des Übergangs 
 in weiterführende Aktivitäten 
(insbesondere weitere 
Förderangebote) 
eLb sind motiviert,  
sich mit ihren beruflichen 
Perspektiven zu beschäftigen 
Modul 2:  
 
Coaching der gesamten BG,  
Wechsel der BG von Modul 1 in 
Modul 2 bei Aufnahme einer 
sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigung eines Mitglieds der 
Bedarfsgemeinschaft 
eLb verstehen,  
welche Rolle sie in ihren 
Beschäftigungskontexten haben 
bis zu  
6 Monate bis zu 20 BGs 
16 
 
Maßnahme für 
 langzeitarbeitslose  
und von Langzeit- 
arbeitslosigkeit  
bedrohte Jugendliche  
und junge Erwachsene 
Heranführung an den Arbeits-  
und Ausbildungsmarkt, 
Bewerbungstraining, Praktika, 
theater- und medienpädagogische 
Angebote  
Langzeitarbeitslose bzw. von 
Langzeitarbeitslosigkeit  
bedrohte Jugendliche  
und junge Erwachsene  
(bis 25 Jahre) 
 
eLb sind fähig,  
ihren Platz in der Gesellschaft mit 
anderen Menschen angemessen 
auszufüllen 
 
max. 
12 Monate  
 
 
18 TN 
mtl. 
 
eLb sind motiviert, 
sich mit ihren beruflichen 
Perspektiven zu beschäftigen 
 
 
eLb sind fähig hinsichtlich ihrer 
Anforderungen 
 an die Ausprägung einer 
Beschäftigung Abstriche 
 zu machen 
 
Stabilisierung der  
Beschäftigungsaufnahme  
 
eLb verstehen,  
welche Rolle sie in ihren 
Beschäftigungskontexten haben 
 
bis zu  
6 Monate 15 TN 
17 Lernort Süd 
Stabilisierung, persönliche und 
berufliche Orientierung, Vermittlung 
von Tagesstruktur 
Jugendliche und junge 
Erwachsene (bis 25 Jahre) 
 
eLb bewältigen  
ihren Lebensalltag 
 
 
 
max.  
12 Monate 
9 TN 
mtl.

95 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel  Ø Dauer  
der Teilnahme eines TN  
TN-Plätze 
(in TZ) 
 
eLb sind sich darüber im Klaren, 
welche Wirkungen  
ihr Auftreten und ihr Verhalten im 
Umfeld auslöst bzw. auslösen kann 
 
eLb führen 
in ihrem Leben Regie 
Optional: Besuch der Berufsschule 
zur Erfüllung der Berufsschulpflicht 
an 2 Tagen pro Woche 
 
eLb verfügen über gesichertes 
Wissen, um ihre Lebensaufgaben 
adäquat ausgestalten zu können 
 
18 Meine Zukunft –  
Ausbildung 2022 
Bewerbungstraining,  
Einzelcoaching, Training sozialer 
Kompetenzen,  
betriebliche Praktika  
Jugendliche und junge 
Erwachsene inklusive (Allein-) 
Erziehende (bis 25 Jahre) mit 
Schulabschluss und gefestigtem 
Ausbildungswunsch,  
hier: Bewerber/ innen um einen 
betrieblichen Ausbildungsplatz 
 
eLb sind in der Lage 
Wege zu entwickeln,  
die es ihnen ermöglichen, ihre Ziele 
zu erreichen  
und Wünsche zu realisieren 
 
 
max. 
8 
Monate 
 
 
15 TN / mtl. 
 
eLb sind fähig hinsichtlich ihrer 
Anforderungen an die Ausprägung 
einer Beschäftigung Abstriche zu 
machen 
 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
eLb kennen ihre  
persönlichen / beruflichen 
Potenziale 
 
Stabilisierung bei  
Beschäftigungsaufnahme 
 
eLb verstehen,  
welche Rolle sie in ihren 
Beschäftigungskontexten haben 
 
max. 
3 Monate 
 
9 TN 
19 Einzelfallförderung (MAT) 
Maßnahmen bei Trägern (z.B. 
Einzelcoaching zur Vermittlung in 
Arbeit oder zur Stabilisierung der 
Aufnahme einer 
sozialversicherungs-pflichtigen 
Arbeit) 
zielgruppenübergreifend individuell individuell 50 TN  
mtl. 
 TZ = Teilzeit

96 
 
Förderung der beruflichen Weiterbildung  
Abgeschlossene Ausbildungen und Umschulungen sowie erfolgreich absolvierte Qualifizierungen erhöhen die Chancen auf eine nach haltige 
Integration in den ersten Arbeitsmarkt erheblich. Zudem wirken Förderungen der ber uflichen Weiterbildung dem drohenden Fachkräftemangel 
entgegen. Daher sind im Jahr 2022 ca. 265 Förderungen der beruflichen Weiterbildung  (Paragraph 16 SGB 2 in Verbindung mit Paragraph 81 
SGB 3) geplant, davon circa 60 Einzelfallförderungen von betrieblichen und überbetrieblichen Umschulungen sowie 100 Einzelfallförderungen 
von Teilqualifizierungen und 55 Einzelfallförderungen von auf eine Umschulung/Ausbildung vorbereitenden Angeboten.  
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme 
eines TN   
  TN-Plätze 
VZ TZ 
1 
Einzelfallförderungen - 
Abschlussorientierte  
betriebliche 
Umschulungen 
Gemäß Ausbildungsverordnung zielgruppenübergreifend 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
24 Monate 
 
 
25 TN 
 
 
 
eLb sind in der Lage, einen 
Zusammenhang zwischen den 
Anforderungen einer Beschäftigung 
und ihrer persönlichen 
Arbeitsfähigkeit zu sehen 
 
2 
Einzelfallförderungen -  
Abschlussorientierte 
überbetriebliche  
Umschulungen 
z.B. Altenpflegehelfer/-in,  
Bürokaufmann/-frau, Fachkraft für 
Möbel-, Küchen- und 
Umzugsservice 
zielgruppenübergreifend 
 
eLb verfügen über 
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
12 - 24  
Monate 
 
 
25 TN 
 
 
 
eLb sind in der Lage, einen 
Zusammenhang zwischen den 
Anforderungen einer Beschäftigung 
und ihrer persönlichen 
Arbeitsfähigkeit zu sehen 
 
3 
Einzelfallförderungen 
Reha/SB –  
Abschlussorientierte 
überbetriebliche 
Umschulungen 
(alt: Bürokaufmann*frau) 
Gemäß  
Ausbildungsverordnung 
Rehabilitand/-innen,  
Menschen mit 
Schwerbehinderung 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
21 Monate 
 
 
10 TN 
 
 
 
eLb sind in der Lage, einen 
Zusammenhang zwischen den 
Anforderungen einer Beschäftigung 
und ihrer persönlichen 
Arbeitsfähigkeit zu sehen

97 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme 
eines TN   
  TN-Plätze 
VZ TZ 
4 Einzelfallförderungen - 
Teilqualifizierungen 
z.B. Führerschein C/CE, 
kaufmännische und technisch-
gewerbliche Qualifikationen 
zielgruppenübergreifend 
 
eLb verfügen über gesichertes 
Wissen, um ihre Lebensaufgaben 
adäquat ausgestalten zu können 
 
individuell 
 
 
100 TN 
 
 
 
eLb sind in der Lage, einen 
Zusammenhang zwischen den 
Anforderungen einer Beschäftigung 
und ihrer persönlichen 
Arbeitsfähigkeit zu sehen 
 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
5 
 
Digitale (Arbeits-)Welt 
 
Förderung digitaler Kompetenzen     
  zielgruppenübergreifend 
 
 
eLb verstehen, welche Fähigkeiten 
in welchen Beschäftigungs-
kontexten von Beschäftigten 
erwartet werden und eignen sich  
diese an 
 
 
2 Durchläufe à  
4 Monate  2x  
10 TN 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
6 Umschulungsbegleitende 
Hilfen (ubH) 
Stützunterricht  
(Hauptfächer der Berufsschule) 
zielgruppenübergreifend,  
hier: Umschüler/-innen 
 
 
eLb verstehen, welche  
Fähigkeiten in welchen 
Beschäftigungskontexten  
von Beschäftigten erwartet werden 
 
 individuell  20 TN 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
 
7 Schulabschluss Plus 
Nachholen des Hauptschul-
abschlusses inkl. sozial-
pädagogischer Begleitung 
Jugendliche und junge 
Erwachsene 
inkl. Erziehende  
(bis 26 Jahre)  
 
 
eLb sind in der Lage 
Wege zu entwickeln,  
die es ihnen ermöglichen, ihre Ziele 
zu erreichen und Wünsche  
zu realisieren 
 
 
 
12 Monate  15 TN

98 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme 
eines TN   
  TN-Plätze 
VZ TZ 
 
eLb stehen dem Ausbildungsmarkt 
zur Verfügung 
 
 
 
eLb verfügen über gesichertes 
Wissen, um ihre Lebensaufgaben 
adäquat ausgestalten zu können 
 
 
8 
Vorbereitung auf eine 
betriebliche Ausbildung 
und auf den  
Hauptschulabschluss 
Vorbereitung auf die 
Externenprüfung zum Erwerb des 
Hauptschulabschlusses, EDV-
Training, Praktika, 
Bewerbungstraining, Vermittlung in 
Ausbildung oder Arbeit 
zielgruppenübergreifend,  
insbesondere Menschen mit  
Migrationsvorgeschichte  
 
eLb sind in der Lage Wege zu 
entwickeln, die es ihnen 
ermöglichen, ihre Ziele zu erreichen  
und Wünsche zu realisieren 
 
12 Monate  40 TN 
 
 
eLb stehen dem Ausbildungsmarkt 
zur Verfügung 
 
 
 
eLb verfügen über gesichertes 
Wissen, um ihre Lebensaufgaben 
adäquat ausgestalten zu können 
 
9 Gemma! 
Entwicklung persönlicher und 
beruflicher Perspektiven, praktische 
Erprobung in den Bereichen 
Floristik,  
Hauswirtschaft/Verkauf,  
Projektwoche Altenpflege,  
Bewerbungstraining, EDV 
Jugendliche und  
junge Erwachsene (bis 25 Jahre),  
hier: junge Frauen 
eLb verstehen, welche Fähigkeiten 
in welchen 
Beschäftigungskontexten erwartet 
werden  max.  
12 Monate  
8 TN / 
mtl. 
Optional: Besuch der Berufsschule 
zur Erfüllung der Berufsschulpflicht 
an 2 Tagen pro Woche 
eLb verfügen über gesichertes 
Wissen, um ihre Lebensaufgaben 
adäquat ausgestalten zu können 
3 TN / 
mtl. 
  VZ = Vollzeit          TZ = Teilzeit

99 
 
Spezifische Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene 
Für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren gibt es ein breites Spektrum an spezifischen Angeboten, um eine nachhaltige Integration 
- insbesondere in eine betriebliche Ausbildung in einem s taatlich anerkannten Ausbildungsberuf - zu ermöglichen. Insgesamt ist für 2022 die 
durchgängige Besetzung von rund 150 Teilnehmendenplätzen in den nachfolgend aufgelisteten spezifischen Angeboten für Jugendli che und 
junge Erwachsene geplant, die sie bei de r Aufnahme eines betrieblichen Ausbildungsplatzes in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf 
bzw. bei der Aufrechterhaltung des Ausbildungsverhältnisses unterstützen.  
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme 
eines TN   
  TN - Plätze 
VZ TZ 
1 Clearingstelle U25 Plus* 
 
Clearingstelle: 
Individuelles Coaching mit 
aufsuchender Sozialarbeit von 
Jugendlichen, die den Kontakt zum 
Jobcenter (fast) verloren haben 
Jugendliche und junge 
Erwachsene  
(bis 25 Jahre) 
 
 
eLb arbeiten mit staatlichen 
Unterstützungssystemen 
zusammen 
 
3 – 9 
Monate 
 
 
 
 
24 TN / 
mtl. 
 
 
eLb sind in der Lage, sich aktiv am 
Beratungsprozess zur beruflichen 
Entwicklung zu beteiligen 
 
Integrationshilfen:  
Individuelles Coaching mit  
aufsuchender Sozialarbeit zur 
Stabilisierung der Lebenssituation 
 
eLb haben die an sie persönlich 
gestellten Herausforderungen 
reflektiert 
 
6 – 15 
Monate  14 TN /  
mtl. 
 
eLb haben erfahren,  
dass es an Punkten  
des Lebens immer mehrere 
Gestaltungsoptionen gibt 
 
eLb führen 
in ihrem Leben Regie 
2 Einstiegsqualifizierung 
(EQ) 
Betriebliches Langzeitpraktikum mit 
Vergütung in einem staatlich 
anerkannten Ausbildungsberuf mit 
Option auf Übernahme in ein 
Ausbildungsverhältnis nach 
Beendigung der 
Einstiegsqualifizierung 
Jugendliche und junge 
Erwachsene inklusive (Allein-) 
Erziehende  
(bis 25 Jahre) mit 
eingeschränkten 
Vermittlungsperspektiven,  
die keinen Ausbildungsplatz 
gefunden haben 
 
 
eLb verfügen über mehr konkrete 
Handlungsmöglichkeiten / 
Beschäftigungsoptionen 
mind. 6  
bis 
max. 12 
Monate 
 
35 TN 
 eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen

100 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme 
eines TN   
  TN - Plätze 
VZ TZ 
Optional: Besuch der Berufsschule 
(bei Minder-jährigen zwingend zur 
Erfüllung der Berufsschul-pflicht an 
zwei Tagen pro Woche notwendig) 
eLb verfügen über gesichertes 
Wissen, um ihre Lebensaufgaben 
adäquat ausgestalten zu können 
3 
 
 
Berufsausbildung in einer 
außerbetrieblichen  
Einrichtung (BaE) 
Duale Ausbildung mit Vergütung in 
einem staatlich anerkannten 
Ausbildungsberuf, fachtheoretische 
Ausbildung bei einem 
Bildungsträger, fachpraktische 
Ausbildung in einem 
Kooperationsbetrieb,  
Stützunterricht, sozialpädagogische 
Begleitung 
Jugendliche und junge 
Erwachsene inkl. (Allein-)  
Erziehende  
ohne abgeschlossene 
Erstausbildung 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen 
 
individuell   
15 TN 
 
eLb sind in der Lage, sich aktiv am 
Beratungsprozess zur beruflichen 
Entwicklung zu beteiligen 
 
 
eLb bewältigen ihren Lebensalltag 
 
 
eLb haben die an sie persönlich 
gestellten Herausforderungen 
reflektiert 
 
4 
 
 
 
Assistierte Ausbildung 
(AsA) 
 
 
Modul 1: 
 
Stützunterricht  
und sozialpädagogische Begleitung 
für Jugendliche und junge 
Erwachsene, die eine betriebliche 
Berufserstausbildung  
in einem staatlich anerkannten 
Ausbildungsberuf oder eine 
Einstiegsqualifizierung (EQ) 
absolvieren 
Jugendliche und junge 
Erwachsene (mit und ohne 
Migrations-vorgeschichte)  
und (Allein-)  
Erziehende  
(bis 25 Jahre) 
ohne abgeschlossene  
Erstausbildung 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
individuell 
 70 TN / 
mtl. eLb verstehen, welche Fähigkeiten 
in welchen Beschäftigungs-
kontexten von Beschäftigten 
erwartet werden 
Modul 2:  
 
Ergänzungsmodul  
Sprachförderung 
 
Teilnahme nur parallel  
zu Modul 1 möglich 
junge Menschen  
mit Migrationsvorgeschichte  
eLb verfügen über gesichertes 
Wissen, um ihre Lebensaufgaben 
adäquat ausgestalten zu können 
 44 TN / 
mtl. 
  VZ = Vollzeit          TZ = Teilzeit 
 * Paragraph 16 h SGB 2 in Kraft ab 01.08.2016             
 Hinweis: Weitere Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene werden unter den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie den Angeboten zur Weiterbildung dargestellt.

101 
 
Spezifische Angebote für Menschen mit (Schwer-)Behinderung und Rehabilitand/-innen  
Für Rehabilitand/-innen und Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen werden Leistungen zur 
Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erbracht, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, (wieder)herzustellen und die Teilhabe 
am Arbeitsleben zu sichern. Diese Leistungen werden zielgerichtet auf die Beseitigung von behinderungsspezifischen Nachteilen  ausgerichtet. 
Im Jahr 2022 ist die Realisierung von rund 100 Angebotseintritten von Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung und Rehabilitand/-
innen in zielgruppenspezifische Angebote geplant. 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel   Ø Dauer der Teilnahme 
eines TN   
  TN - Plätze 
VZ TZ 
1 
Rehabilitations-
Vorbereitungstraining 
(RVT) 
Stabilisierung der Teilnehmenden 
unter Berücksichtigung ihrer 
Persönlichkeit, Abbau von Ängsten, 
psychologische Betreuung  
Menschen mit  
(Schwer-)  
Behinderung/  
Rehabilitand/-innen, hier: 
Menschen mit psychischen 
und/oder sozialen Problemen 
eLb wissen um ihre 
Leistungsfähigkeit 
3 Monate 
 
 
8 TN 
 
 
eLb haben die an sie persönlich 
gestellten Herausforderungen 
reflektiert 
eLb wissen, dass sie Bedeutsames 
wissen und können 
2 
Arbeitserprobung im  
Berufsförderungswerk 
(BFW) 
Klärung der Chancen und 
Möglichkeiten der Teilnehmenden  
im Hinblick auf eine angestrebte 
Umschulung, Qualifizierung oder 
Integration in den Arbeitsmarkt 
Menschen mit  
(Schwer-)  
Behinderung/  
Rehabilitand/-innen 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen 
 
2 - 6  
Wochen 
 
 
3 TN 
 
 
 
eLb sind in der Lage 
Wege zu entwickeln,  
die es ihnen ermöglichen, ihre Ziele 
zu erreichen und Wünsche  
zu realisieren 
 
 
eLb sind sich der Bedeutung ihres 
Gesundheitsverhaltens als ein 
Merkmal von Leistungsfähigkeit 
bewusst 
 
3 
Berufsvorbereitende 
Bildungsmaßnahme für 
psychisch Erkrankte 
Vorbereitung der Jugendlichen und 
jungen Erwachsenen mit 
psychischer Erkrankung  
auf die Eingliederung in Ausbildung 
Rehabilitand/-innen, 
Schwerbehinderte, hier: 
Jugendliche und junge 
Erwachsene (unter 25 Jahre) mit 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
bis zu  
12 Monate 
 
3 TN

102 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel   Ø Dauer der Teilnahme 
eines TN   
  TN - Plätze 
VZ TZ 
einer psychischen Erkrankung 
ohne abgeschlossene 
Erstausbildung 
 
eLb wissen um ihre 
Leistungsfähigkeit 
 
 
eLb wissen, dass sie Bedeutsames 
wissen und können 
 
4 
Umschulungen im 
Berufsförderungswerk 
(BFW) 
für Rehabilitand/-innen 
Gemäß 
Ausbildungsverordnung 
Menschen mit  
(Schwer-)Behinderung/  
Rehabilitand/-innen 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
12 - 24 Monate 
 
 
7 TN 
 
 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen 
 
5 
Probebeschäftigung  
für Menschen  
mit Behinderung 
Erstattung der Kosten für eine 
befristete Probebeschäftigung von 
Menschen mit (Schwer-) 
Behinderung, und ihnen 
gleichgestellter Menschen an 
Arbeitgeber, sofern die Teilhabe am 
Arbeitsleben verbessert wird oder 
vollständig und dauerhaft zu 
erreichen ist 
Menschen mit  
(Schwer-)Behinderung/  
Rehabilitand/-innen 
eLb haben für sich definiert, wie die 
Beschäftigung beschaffen sein 
muss, die sie bereit sind 
aufzunehmen 
3 Monate 
 
 
30 TN 
 
 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen 
 
6 
Eingliederungszuschuss 
für Menschen mit  
Schwerbehinderung 
Arbeitgeber können zur 
Eingliederung von Menschen mit 
Schwer-behinderung einen 
Eingliederungszuschuss  
bis zu 70 Prozent des zu 
berücksichtigenden Arbeitsentgelts 
(jährliche Minderung um 10 Prozent,  
mind. 30 Prozent) erhalten 
Menschen mit  
(Schwer-)Behinderung/,  
Rehabilitand/-innen 
 
eLb sind in der Lage mit 
Belastungen und Enttäuschungen 
umzugehen 
 
bis zu  
2 Jahre 
 
 
10 TN 
 
 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen

103 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel   Ø Dauer der Teilnahme 
eines TN   
  TN - Plätze 
VZ TZ 
7 
Eingliederungszuschuss 
für besonders betroffene 
Menschen mit  
Schwerbehinderung 
Arbeitgeber können zur 
Eingliederung von besonders 
betroffenen Menschen mit 
Schwerbehinderung einen 
Eingliederungszuschuss  
bis zu 70 Prozent des zu 
berücksichtigenden Arbeitsentgelts 
(nach Ablauf von 24 Monaten mit 
jährlicher Minderung um  
10 Prozent, jedoch mind.  
30 Prozent) erhalten 
Menschen mit  
(Schwer-)Behinderung/,  
Rehabilitand/-innen 
eLb sind in der Lage mit 
Belastungen und Enttäuschungen 
umzugehen 
bis zu 5 Jahre,  
bei über 55-Jährigen bis 
zu 8 Jahre 
40 TN 
 
 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen 
 
 VZ = Vollzeit          TZ = Teilzeit                                                                                        
  
Hinweis: Ein weiteres Angebot für Rehabilitand/innen und Menschen mit Schwerbehinderung wird unter den Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung aufgelistet.

104 
 
Spezifische Angebote für Selbstständige 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit 
nachgehen, erhalten eine qualifizierte Beratung durch spezialisierte Jobcoaches. Alternativ können sich die Gründungswilligen  und 
Selbstständigen bei der Wirt schaftsförderung Münster beraten lassen. Insgesamt sind 2022 rund 70 Förderungen von Gründungswilligen und 
Selbstständigen geplant. 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel 
Ø 
Dauer der Teilnahme 
eines TN 
  TN - Plätze 
VZ TZ 
1 Bestandsanalyse 
Einzelcoaching zur 
Bestandsanalyse: 
Persönliche und finanzielle Situation, 
Motivation, persönliche und 
fachliche Kenntnisse, Analyse der 
Marktchancen, Beurteilung der 
Gewinnerzielungsmöglichkeiten, 
Aufzeigen geeigneter Sanierungs-
maßnahmen, Darstellung einer 
Zeitschiene zur Stabilisierung, 
Notwendigkeit etwaiger Betriebs-
ausgaben für Investitionen 
Selbstständige 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
2 Monate  20 TN 
 
eLb sind motiviert, sich mit 
beruflichen Perspektiven zu 
beschäftigen 
 
 
eLb sind in der Lage 
Wege zu entwickeln, 
die es ihnen ermöglichen, ihre Ziele 
zu erreichen und Wünsche  
zu realisieren 
 
2 Optimierungscoaching 
Einzelcoaching zur weitergehenden 
Beratung und Unterstützung der 
Teilnehmenden, um die 
Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. 
zu vermeiden  
Selbstständige 
 
eLb sind in der Lage,  
sich zu verändern 
 
3 Monate  5 TN 
 
eLb sind in der Lage, aktuelle 
Gegebenheiten unter zuvor 
bestimmten Aspekten zu betrachten 
 
 
eLb sind in der Lage,  
sich zu entscheiden 
 
3 
Workshop für  
Bestandsselbstständige 
und  
Existenzgründer/-innen  
Rechte und Pflichten des Gründers / 
der Gründerin, Geschäftsidee,  
Markt und Wettbewerb, 
Preisstrategie / Kalkulation, 
Selbstständige 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
2 Tage 
5 TN 
je 
WS

105 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel 
Ø 
Dauer der Teilnahme 
eines TN 
  TN - Plätze 
VZ TZ 
Genehmigungen, Versicherungen, 
Rechtsform, SWOT - Analyse, 
Kapitalbedarf, 
Finanzierungsmöglichkeiten, 
Gewinnermittlung, 
Rentabilitätsprognose, etc. 
 
eLb sind in der Lage, aktuelle 
Gegebenheiten unter zuvor 
bestimmten Aspekten zu betrachten 
 
ca.  
5 WS je 
Jahr 
4 Einstiegsgeld für 
Selbstständige 
Einstiegsgeld kann bei Aufnahme 
einer selbstständigen 
Erwerbstätigkeit zur Überwindung 
der Hilfebedürftigkeit  
erbracht werden 
Selbstständige, 
bei denen eine dauerhafte Über-
windung der Hilfe-bedürftigkeit zu 
erwarten ist 
eLb leben in Rahmenbedingungen,  
die ihnen ein menschenwürdiges 
Leben im Sinne des SGB 2 
ermöglichen 
max. 
24 Monate 12 TN 
5 
Leistungen zur 
Eingliederung von 
Selbstständigen 
Zuschuss für die Beschaffung von 
Sachgütern, die für die Aufnahme 
oder Ausübung einer 
selbstständigen, hauptberuflichen, 
wirtschaftlich tragfähigen Tätigkeit 
notwendig und angemessen sind 
Selbstständige,  bei denen eine 
dauerhafte Überwindung oder 
Verringerung der 
Hilfebedürftigkeit zu erwarten ist 
eLb leben in Rahmenbedingungen,  
die ihnen ein menschenwürdiges 
Leben im Sinne des SGB 2 
ermöglichen 
--- 8 TN 
 VZ = Vollzeit          TZ = Teilzeit

106 
 
Angebote zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme und Verbesserung der Integrationschancen 
Zur Eingliederung in Arbeit können weitere Förderinstrumente genutzt werden. 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel 
Ø 
Dauer der Teilnahme 
eines TN 
  TN - Plätze 
VZ TZ 
1 Vermittlungsbudget 
 
Förderung zur Anbahnung  
oder Aufnahme einer 
sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigung (z.B. Übernahme von 
Bewerbungskosten und Übernahme von 
Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen) 
 
zielgruppenübergreifend 
eLb leben in Rahmenbedingungen,  
die ihnen ein menschenwürdiges 
Leben im Sinne des SGB 2 
ermöglichen 
einmalige finanzielle 
Leistung 2.000 TN 
2 Arbeitsgelegenheiten 
(AGH) 
Heranführung an den ersten 
Arbeitsmarkt durch zusätzliche, im 
öffentlichen Interesse liegende, 
wettbewerbsneutrale  
Arbeiten in verschiedenen  
Arbeitsfeldern 
zielgruppenübergreifend 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen 
 
6 - 12 
Monate 
200 TN / 
mtl.  
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
 
eLb bewältigen ihren Lebensalltag 
 
3 
Tagelöhner                                                                                                     
(Freie Förderung  
gem.  Paragraph 
16 f SGB 2) 
Sporadische Ausübung praktischer 
Tätigkeiten (z. B. Pflege von Parks und 
Grünflächen), Tages- und Selbststruktur 
zielgruppenübergreifend 
 
eLb kennen ihre Bedürfnisse und 
Wünsche und wissen, welche 
Ressourcen ihnen für ihre 
Weiterentwicklung und 
Stabilisierung zur Verfügung stehen 
 
max. 
 66 Std. 
 je Monat 
7 TN / 
mtl. 
 
eLb verfügen über mehr konkrete 
Handlungsmöglichkeiten / 
Beschäftigungsoptionen 
 
 
eLb bewältigen ihren Lebensalltag 
 
4 Eingliederungs- 
zuschuss 
 
Arbeitgebende können zur 
Eingliederung von Arbeit-nehmenden, 
deren Vermittlung wegen in ihrer Person 
liegender Gründe erschwert ist, einen 
zielgruppen-übergreifend,  
hier: ohne Menschen mit  
(Schwer-)Behinderung/  
Rehabilitand/-innen 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
max. 
12 Monate 100 TN

107 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel 
Ø 
Dauer der Teilnahme 
eines TN 
  TN - Plätze 
VZ TZ 
Zuschuss bis zu 50 Prozent des zu 
berücksichtigenden Arbeitsentgelts zum 
Ausgleich einer Minderleistung erhalten 
 
 persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen 
 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
5 Probebeschäftigung 
 
Erstattung der Kosten für die Besetzung 
eines sozialversicherungspflichtigen 
Arbeitsplatzes im Rahmen einer 
Probebeschäftigung mit einem/einer 
Langzeitarbeitslosen oder einem/ einer 
Jugendlichen/jungen Erwachsenen mit 
schweren Vermittlungshemmnissen an 
Arbeitgeber 
 
zielgruppenübergreifend, 
 hier: Langzeitarbeitslose 
 sowie Jugendliche und junge 
Erwachsene mit  
schwerwiegenden  
Vermittlungshemmnissen 
 
eLb haben für sich definiert, wie die 
Beschäftigung beschaffen sein 
muss, die sie bereit sind 
aufzunehmen 
 
max.  
3 Monate 50 TN 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen 
 
6 Einstiegsgeld 
 
Einstiegsgeld kann als 
Lohnkostenzuschuss bei Aufnahme 
einer mindestens sechsmonatigen 
sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigung zur Überwindung der 
Hilfebedürftigkeit erbracht werden 
 
 
zielgruppenübergreifend, 
hier: Langzeitarbeitslose 
 
eLb leben in Rahmenbedingungen, 
die ihnen ein menschenwürdiges 
Leben im Sinne des SGB 2 
ermöglichen 
3 Monate 75 TN 
7 Eingliederung von 
Langzeitarbeitslosen 
Förderung von Arbeitgebenden durch 
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die 
Beschäftigung von zugewiesenen 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
(eLb) bei Begründung eines  
Arbeitsverhältnisses 
Langzeitarbeitslose  
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen 
 
max. 
2 Jahre 
20 TN   
 
 
 
eLb leben in Rahmenbedingungen, 
die ihnen ein menschenwürdiges 
Leben im Sinne des SGB 2 
ermöglichen 
 
 
eLb haben erfahren, dass es an 
Punkten des Lebens immer 
mehrere Gestaltungsoptionen gibt

108 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel 
Ø 
Dauer der Teilnahme 
eines TN 
  TN - Plätze 
VZ TZ 
8 Teilhabe am  
Arbeitsmarkt 
Förderung von Arbeitgebenden durch 
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die 
Beschäftigung von zugewiesenen 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
Langzeitleistungs-   
beziehende ohne 
Beschäftigungs-perspektiven 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen 
 
max.  
5 Jahre 
185 TN / mtl. 
 
 
eLb leben in Rahmenbedingungen, 
die ihnen ein menschenwürdiges 
Leben im Sinne des SGB 2 
ermöglichen 
 
 
eLb haben erfahren, dass es an 
Punkten des Lebens immer 
mehrere Gestaltungsoptionen gibt 
 
9 
Vermittlungs-
unterstützendes  
und beschäftigungs-
begleitendes Coaching 
(gemäß  
Paragraph 45  
Abs. 1 S. 1  
Nr. 1 u. Nr. 5 SGB 3  
und 
Paragraph 16 e SGB 2  
und 
Paragraph 16 i SGB 2) 
 
Modul 1: 
 
Vermittlungsunterstützendes 
Einzelcoaching 
 
vor Aufnahme einer Beschäftigung 
  
im nahtlosen Übergang von einer 
geförderten in eine ungeförderte 
Beschäftigung 
  
nach Beendigung einer geförderten 
Beschäftigung ohne Perspektive eines 
nahtlosen Übergangs in eine 
ungeförderte Beschäftigung 
 
Unterstützung bei Vermittlungs-
aktivitäten, betriebliche Erprobungen, 
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, 
Aufbau und Verstetigung von 
Netzwerken 
 
Langzeitarbeitslose  
und 
Langzeitleistungs-   
beziehende ohne 
Beschäftigungs-perspektiven 
 
eLb sind in der Lage, sich aktiv am 
Beratungsprozess zur beruflichen 
Entwicklung zu beteiligen 
 
max.  
12 Monate 10 TN / mtl. 
 
eLb bewältigen ihren Lebensalltag 
 
 
eLb sind motiviert,  
sich mit ihren beruflichen 
Perspektiven zu beschäftigen 
 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen

109 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel 
Ø 
Dauer der Teilnahme 
eines TN 
  TN - Plätze 
VZ TZ 
 
Modul 2: 
 
Ganzheitliches beschäftigungs-
begleitendes Einzelcoaching  
 
zur Stabilisierung der (un)geförderten 
Beschäftigungsaufnahme 
 
 
 
eLb verstehen,  
welche Rolle sie in ihren 
Beschäftigungskontexten haben 
 
 
 
 
16 e SGB 2: 
max. 24 Monate 
 
16 i SGB 2: 
max.  
33 Monate 
100 TN / mtl. * 
10 Eignungsfeststellung  Berufseignungstest  zielgruppenübergreifend 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
1 Tag 48 TN 
  VZ = Vollzeit          TZ = Teilzeit                                      
  
 * Hinweis: Eine Teilnahme an diesem Modul ist nur bei einer gleichzeitigen Förderung von Arbeitgebenden durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt möglich                                                                                                      
   (siehe die Angebote in Zeile 6 und Zeile 7 dieser Abbildung).

110 
 
Förderangebote Dritter 
 
Sprachförderung 
 
Integrationskurse 
Integrationskurse werden über das Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge (BAMF) 
gefördert. Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs zum Erlernen 
der deutschen Sprache für den Alltag (600 plus gegebenenfalls 300 (Wiederholer -) 
Unterrichtsstunden) und einem Orientierungskurs mit 100 U nterrichtsstunden, der über 
das Leben in Deutschland, die Kultur, die Rechtsordnung und die jüngere Geschichte des 
Landes informiert. Es gibt spezielle Kurse mit Alphabetisierungsanteil, für Jugendliche und 
für Erziehende (1.200 plus gegebenenfalls 300 (Wi ederholer-)Unterrichtsstunden) sowie 
Intensivkurse (400 Unterrichtsstunden). In Münster bieten derzeit vier Integrationskurs -
träger, die vom BAMF zugelassen sind, Integrationskurse an. Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte können zur Teilnahme an einem Inte grationskurs verpflichtet 
werden. 
 
Berufsbezogene Deutschsprachförderung 
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. Paragraph 45a AufenthaltG wird vom 
Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge umgesetzt und baut unmittelbar auf den 
allgemeinsprachlichen Integrationskursen auf. So folgen die Berufssprachkurse mit dem 
Ziel B2 und einschließend C1. Zusätzlich werden verschiedene Spezialkurse angeboten: 
 Kurse für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen 
und Gesundheitsfachberufen befinden. 
 Kurse mit fachspezifischen Inhalten in verschiedenen Fachrichtungen im Bereich 
Gewerbetechnik und Einzelhandel (in Münster nicht umgesetzt). 
 Kurse mit dem Eingangsniveau A1 und A2 für Teilnehmende aus dem 
Integrationskurs, die das Niveau B1 nicht erreicht haben. 
 
Weitere Sprachkurse 
In verschiedenen Einrichtungen in den Stadtbezirken Münsters werden zahlreiche, oftmals 
niederschwellig angesetzte Sprachkurse angeboten, zum Teil mit paralleler 
Kinderbetreuung für Erziehende mit Migrationsvorgeschichte. 
  
 
Sonstige Förderangebote 
 
Die Agentur für Arbeit Ahlen -Münster bietet verschiedene Bildungsmaßnahmen an, die 
auch von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Jobcenters der Stadt Münster 
genutzt werden können (zum Beispiel Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen pro 
sowie insbesondere auch Maßnahmen für Rehabilitand/-innen).

111

Beratungsverlauf (7)

19.01.2022 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.01.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.01.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
27.01.2022 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2022 Integrationsrat
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2022 Hauptausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Ludgeriplatz 4
  • Hansaplatz
  • Pluggendorf
  • Kinderhaus
  • Neutor
  • Düesberg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0904/2021
Typ
Vorlagen
Datum
16.12.2021
Erstellt
02.12.2021 16:13