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AN/1661/2022

Interimskosten Staatenhaus – Nutznießer in der Steueroase Cayman-Inseln?

Die Linke. Anfrage nach § 4 19.09.2022

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 07.02.2023, TOP 4.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

6639 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden 
Herrn Jörg Detjen 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.09.2022 
AN/1661/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rechnungsprüfungsausschuss 08.11.2022 
 
Interimskosten Staatenhaus – Nutznießer in der Steueroase Cayman-Inseln? 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Detjen, 
 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die kommende Sitzung des 
Rechnungsprüfungsausschusses zu setzen. 
 
Der WDR hat in seiner Sendereihe „die story“ über die Sanierung von Oper und 
Schauspielhaus durch die Bühnen der Stadt Köln berichtet und bemängelt, dass die 
Erbbau- und Mietverträge für die Interimsspielstätten mit Unternehmen abgeschlossen 
wurden, die ihren Sitz bzw. Verbindungen zu weltweiten Unternehmen haben, die ihren 
Sitz in Steueroasen bezogen haben. 
 
Die Stadt Köln hat 2007 mit dem frühzeitigen Rückübertrag des Erbbaurechtsvertrages 
und einer Abschlagszahlung von 12,3 Mio. Euro das Staatenhaus von der KölnMesse als 
Eigentümerin zurückerhalten. 2011 wurde eine Ausschreibung des Staatenhauses auf den 
Weg gebracht, die die BB Group gewann. Weil die Stadt Köln das blaue Zelt am 
Hauptbahnhof vorzeitig niederlegen wollte, wurde der BB Group als damaliger Nutzer des 
blauen Zeltes als langfristiger alternativer Standort das Staatenhaus in Aussicht gestellt. 
Als dann ein Ausweichquartier für Oper und Schauspiel gesucht wurde, veränderten sich 
die Bedingungen. 2014 wurde eine „modifizierte verzögerte Besitzübergabe“ mit der BB 
Group vereinbart. Der Erbbauzins betrug 235.280 Euro. Da nunmehr die Bühnen in das

Staatenhaus einzogen, wurde neben der Mietzahlung an die BB Group eine jährliche 
Entschädigung von 800.000 Euro ab 2015 vereinbart, inzwischen sind laut der Darstellung 
in der „Kalkulation der Beendigung des Interimsbetriebs auf den Betriebskostenzuschuss 
(Stand 03.11.2021)“ Rückstellungen für potentielle Ausgleichzahlungen für das 
Staatenhaus inklusive laufender Nebenkosten in Höhe von 13.676.074 Euro gebildet 
worden. 
 
Bereits im Jahre 2015 gehörte die BB Group GmbH, die heutige „Mehr-BB Entertainment 
GmbH", (Amtsgericht Düsseldorf HRB 57980), der „International Entertainment Holding“, 
registriert unter der Nr. 08769976 mit Sitz in London. Aus den Bilanzen der britischen 
Firma ist zu entnehmen, dass hinter dem Unternehmen, die luxemburgische 
Briefkastenfirma „IE Luxco S.a.r.l.“ steht, die wiederum bis Ende 2021 zwei weiteren 
Briefkastenfirmen auf den Cayman Inseln gehörte. Im Jahresabschluss der britischen 
Firma für 2019/2020 heißt es unter „Beherrschende Gesellschaft“: 
 
„Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die IE Luxco S.a.r.l. (Luxemburg), die 
von der Providence Equity Partners VII A LP (Cayman Inseln) und der Providence VII 
Global Holdings LP (Cayman Inseln) beherrscht w ird. Die Geschäftsführung sieht diese 
Gesellschaften als beherrschende Gesellschaften an.“ 
 
Inzwischen wurden die Besitzverhältnisse geändert. Derzeitiger Mehrheitsgesellschafter 
der IE Luxco S.a.r.l. ist die „Providence Equity Partners (Midsummer) LP“, die ebenfalls 
auf den Cayman-Inseln firmiert. 
 
Im luxemburgischen Transparenzregister heißt es zu den Besitzverhältnissen der IE Luxco 
S.a.r.L.: 
„Es konnte in Anw endung der Bestimmungen von Artikel 1, §7 a)i des geänderten 
Gesetzes von 12. November 2004 zur Bekämpfung von Geldw äsche und 
Terrorismusfinanzierung kein w irtschaftlicher Eigentümer ermittelt w erden.“ 
 
Wir fragen die Verwaltung: 
1. Jede Dienstelle hat den jeweiligen Vertragspartner auf seine Seriosität zu 
prüfen. Hat die Liegenschaftsverwaltung und/oder die Betriebsleitung Bühnen 
ggf. sonstige städtische Stellen Kenntnis über die Firmenkonstruktion hinter 
der BB Group, und wenn nein, waru m wurde dies nicht recherchiert?  
 
2. Warum haben die Liegenschaftsverwaltung und die Betriebsleitung der 
Bühnen allein, ohne Zuhilfenahme der Kämmerei und des Vergabeamtes, die 
Verträge/Absprachen mit der BB Group geschlossen?  
 
3. Im Dezember 2024 läuft der Miet vertrag über das Staatenhaus aus. Dann 
wird es darum gehen, ob und wie die Übergabe des Erbbaurechtsvertrages

vollzogen wird. Hat die Stadt bereits „Entschädigungszahlungen“ an die BB 
Group getätigt und trifft es zu, dass sowohl das Liegenschaftsamt wie au ch 
die Bühnen Rücklagen gebildet hatten und haben?  
 
4. Hält die Verwaltung es für möglich, den Erbbaurechtsvertrag wegen 
Täuschung der Stadt Köln für nichtig zu erklären?  
 
5. Was gedenkt die Stadt zu unternehmen, damit nach dem Ende der 
Interimsnutzung keine zweistelligen Millionenbeträge an eine Firma gezahlt 
werden, die offensichtlich ein Steuervermeidungsmodell betreibt?  
 
 
Begründung: 
Der WDR-Bericht erhebt schwere Vorwürfe gegen die Stadt Köln. Bereits der Bericht der 
Verwaltung über das Agieren der Betriebsleitung Bühnen beim Greensill-Geschäft hat 
nachdenklich gestimmt. 
Grundsätzlich hat unser Stadtrat im neuen PCGK-Kodex für die Stadt Köln in der 
Präambel festgelegt: 
- das öffentliche Interesse und die Ausrichtung der Unternehmen am Gemeinw ohl 
durch eine Steigerung der Transparenz und Kontrolle abzusichern; 
- durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit das Vertrauen in Entscheidungen 
aus Verw altung und Politik zu erhöhen; 
- den Informationsfluss zw ischen den Beteiligungsunternehmen und -verw altung zu 
verbessern, um die Aufgabenerfüllung im Sinne eines Beteiligungscontrollings zu 
erleichtern. 
 
2020 wurde die Stadt Köln als korporatives Mitglied von Transparency International e.V. 
(TI) aufgenommen. Mit dieser Mitgliedschaft ist die Stadt Köln auch eine 
Selbstverpflichtung eingegangen, in deren aktuellen Präambel es heißt: 
„Die Unterzeichner verpflichten sich zu einer Gemeinw ohlorientierung sow ie der Achtung 
der Menschen- und Bürgerrechte, w ie sie beispielsw eise in der UN-
Menschenrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU oder auch im 
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben sind. Das sehen sie als 
eine Grundvoraussetzung für alle zivilgesellschaftlichen Organisationen an. 
… Wo Engagement für die Gemeinschaft stattfindet, sollte Transparenz gegenüber der 
Gemeinschaft selbstverständlich sein.“ 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

07.02.2023 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1661/2022
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
19.09.2022
Erstellt
19.09.2022 17:42