AN/1661/2022
Interimskosten Staatenhaus – Nutznießer in der Steueroase Cayman-Inseln?
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Herrn Jörg Detjen Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.09.2022 AN/1661/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rechnungsprüfungsausschuss 08.11.2022 Interimskosten Staatenhaus – Nutznießer in der Steueroase Cayman-Inseln? Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Detjen, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die kommende Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zu setzen. Der WDR hat in seiner Sendereihe „die story“ über die Sanierung von Oper und Schauspielhaus durch die Bühnen der Stadt Köln berichtet und bemängelt, dass die Erbbau- und Mietverträge für die Interimsspielstätten mit Unternehmen abgeschlossen wurden, die ihren Sitz bzw. Verbindungen zu weltweiten Unternehmen haben, die ihren Sitz in Steueroasen bezogen haben. Die Stadt Köln hat 2007 mit dem frühzeitigen Rückübertrag des Erbbaurechtsvertrages und einer Abschlagszahlung von 12,3 Mio. Euro das Staatenhaus von der KölnMesse als Eigentümerin zurückerhalten. 2011 wurde eine Ausschreibung des Staatenhauses auf den Weg gebracht, die die BB Group gewann. Weil die Stadt Köln das blaue Zelt am Hauptbahnhof vorzeitig niederlegen wollte, wurde der BB Group als damaliger Nutzer des blauen Zeltes als langfristiger alternativer Standort das Staatenhaus in Aussicht gestellt. Als dann ein Ausweichquartier für Oper und Schauspiel gesucht wurde, veränderten sich die Bedingungen. 2014 wurde eine „modifizierte verzögerte Besitzübergabe“ mit der BB Group vereinbart. Der Erbbauzins betrug 235.280 Euro. Da nunmehr die Bühnen in das Staatenhaus einzogen, wurde neben der Mietzahlung an die BB Group eine jährliche Entschädigung von 800.000 Euro ab 2015 vereinbart, inzwischen sind laut der Darstellung in der „Kalkulation der Beendigung des Interimsbetriebs auf den Betriebskostenzuschuss (Stand 03.11.2021)“ Rückstellungen für potentielle Ausgleichzahlungen für das Staatenhaus inklusive laufender Nebenkosten in Höhe von 13.676.074 Euro gebildet worden. Bereits im Jahre 2015 gehörte die BB Group GmbH, die heutige „Mehr-BB Entertainment GmbH", (Amtsgericht Düsseldorf HRB 57980), der „International Entertainment Holding“, registriert unter der Nr. 08769976 mit Sitz in London. Aus den Bilanzen der britischen Firma ist zu entnehmen, dass hinter dem Unternehmen, die luxemburgische Briefkastenfirma „IE Luxco S.a.r.l.“ steht, die wiederum bis Ende 2021 zwei weiteren Briefkastenfirmen auf den Cayman Inseln gehörte. Im Jahresabschluss der britischen Firma für 2019/2020 heißt es unter „Beherrschende Gesellschaft“: „Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die IE Luxco S.a.r.l. (Luxemburg), die von der Providence Equity Partners VII A LP (Cayman Inseln) und der Providence VII Global Holdings LP (Cayman Inseln) beherrscht w ird. Die Geschäftsführung sieht diese Gesellschaften als beherrschende Gesellschaften an.“ Inzwischen wurden die Besitzverhältnisse geändert. Derzeitiger Mehrheitsgesellschafter der IE Luxco S.a.r.l. ist die „Providence Equity Partners (Midsummer) LP“, die ebenfalls auf den Cayman-Inseln firmiert. Im luxemburgischen Transparenzregister heißt es zu den Besitzverhältnissen der IE Luxco S.a.r.L.: „Es konnte in Anw endung der Bestimmungen von Artikel 1, §7 a)i des geänderten Gesetzes von 12. November 2004 zur Bekämpfung von Geldw äsche und Terrorismusfinanzierung kein w irtschaftlicher Eigentümer ermittelt w erden.“ Wir fragen die Verwaltung: 1. Jede Dienstelle hat den jeweiligen Vertragspartner auf seine Seriosität zu prüfen. Hat die Liegenschaftsverwaltung und/oder die Betriebsleitung Bühnen ggf. sonstige städtische Stellen Kenntnis über die Firmenkonstruktion hinter der BB Group, und wenn nein, waru m wurde dies nicht recherchiert? 2. Warum haben die Liegenschaftsverwaltung und die Betriebsleitung der Bühnen allein, ohne Zuhilfenahme der Kämmerei und des Vergabeamtes, die Verträge/Absprachen mit der BB Group geschlossen? 3. Im Dezember 2024 läuft der Miet vertrag über das Staatenhaus aus. Dann wird es darum gehen, ob und wie die Übergabe des Erbbaurechtsvertrages vollzogen wird. Hat die Stadt bereits „Entschädigungszahlungen“ an die BB Group getätigt und trifft es zu, dass sowohl das Liegenschaftsamt wie au ch die Bühnen Rücklagen gebildet hatten und haben? 4. Hält die Verwaltung es für möglich, den Erbbaurechtsvertrag wegen Täuschung der Stadt Köln für nichtig zu erklären? 5. Was gedenkt die Stadt zu unternehmen, damit nach dem Ende der Interimsnutzung keine zweistelligen Millionenbeträge an eine Firma gezahlt werden, die offensichtlich ein Steuervermeidungsmodell betreibt? Begründung: Der WDR-Bericht erhebt schwere Vorwürfe gegen die Stadt Köln. Bereits der Bericht der Verwaltung über das Agieren der Betriebsleitung Bühnen beim Greensill-Geschäft hat nachdenklich gestimmt. Grundsätzlich hat unser Stadtrat im neuen PCGK-Kodex für die Stadt Köln in der Präambel festgelegt: - das öffentliche Interesse und die Ausrichtung der Unternehmen am Gemeinw ohl durch eine Steigerung der Transparenz und Kontrolle abzusichern; - durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit das Vertrauen in Entscheidungen aus Verw altung und Politik zu erhöhen; - den Informationsfluss zw ischen den Beteiligungsunternehmen und -verw altung zu verbessern, um die Aufgabenerfüllung im Sinne eines Beteiligungscontrollings zu erleichtern. 2020 wurde die Stadt Köln als korporatives Mitglied von Transparency International e.V. (TI) aufgenommen. Mit dieser Mitgliedschaft ist die Stadt Köln auch eine Selbstverpflichtung eingegangen, in deren aktuellen Präambel es heißt: „Die Unterzeichner verpflichten sich zu einer Gemeinw ohlorientierung sow ie der Achtung der Menschen- und Bürgerrechte, w ie sie beispielsw eise in der UN- Menschenrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU oder auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben sind. Das sehen sie als eine Grundvoraussetzung für alle zivilgesellschaftlichen Organisationen an. … Wo Engagement für die Gemeinschaft stattfindet, sollte Transparenz gegenüber der Gemeinschaft selbstverständlich sein.“ Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1661/2022
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 19.09.2022
- Erstellt
- 19.09.2022 17:42