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BV4/107/2025

Barrierefreiheit im Bereich Diesterwegstraße / Pestalozzistraße wiederherstellen, wie sie vor dem Umbau bestand

Anfrage 12.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4, Sitzung am 25.06.2025, TOP 10

Anfrage

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Anfrage

3022 Zeichen

BV4/107/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 11.06.2025 
CDU-Fraktion  
der Bezirksvertretung 4 
 
 
 
 
An den  
Bezirksbürgermeister  
des Stadtbezirks 4 
 
 
 
 
Anfrage  
zur Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 25.06.2025    
 
 
Betrifft: 
Barrierefreiheit im Bereich Diesterwegstraße / Pestalozzistraße wiederherstellen, 
wie sie vor dem Umbau bestand, Anfrage der CDU-Fraktion 
Begründung: 
In der Sitzung der Bezirksvertretung am 1 9.06.2024 hat das Amt für 
Verkehrsmanagement auf unseren Beschluss vom 20.03.2024 wie folgt 
geantwortet: 
 
„Im Rahmen der Planung des Straßenumbaus zur Schulwegsicherung wurde eine 
Bordsteinabsenkung bereits geprüft. Aufgrund der vorhandenen Besitz -
verhältnisse war es nicht möglich, die taktilen Leitelemente beidseitig 
anzubringen, da der nördliche Gehwegbereich im Bereich Diesterwegstraße / 
Pestalozzistraße nur in Teilen öffentlich ist. Aus diesem Grund war eine 
Bordsteinabsenkung nicht möglich. Fußgängerin nen und Fußgänger haben im 
Bereich der Heerdter Landstraße die Möglichkeit, den signalisierten Überweg zu 
wählen und können im weiteren Verlauf der Pestalozzistraße vor Hausnummer 
23 die barrierefrei ausgebaute Überquerung benutzen.“  
 
Diese Begründung erscheint vor dem Hintergrund der tatsächlichen Situation vor 
Ort nicht schlüssig. Vor dem Umbau existierte bereits eine barrierefreie 
Bordsteinabsenkung an der genannten Stelle. Nach dem Umbau ist diese jedoch 
nicht mehr vorhanden – obwohl im Zuge der Umbaum aßnahmen eine neue 
Straßenlaterne sowie eine befestigte Sicherheitsbarke installiert wurden. Vor 
dem Hintergrund der baulichen Veränderungen stellt sich die Frage, ob die in der 
Stellungnahme genannten Besitzverhältnisse tatsächlich eine bauliche 
Umsetzung ausschließen.  
 
Für mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere Nutzer:innen von 
Rollatoren oder Rollstühlen, stellt das jetzige Überquerungshindernis eine 
erhebliche und nicht zumutbare Einschränkung dar. Die Ausweichrouten, etwa

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über die Heerdter Landstraße oder vor Hausnummer 23, sind mit Umwegen und 
zusätzlichem Aufwand verbunden. Eine direkte Querung an der genannten Stelle 
muss daher dringend wieder ermöglicht werden, um eine barrierefreie Mobilität 
sicherzustellen. 
 
Wir bitten die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten:  
 
1. Wurden bei der Planung des Straßenumbaus zur Schulwegsicherung alle 
baulichen und rechtlichen Optionen zur beidseitigen Herstellung der 
Barrierefreiheit an der Kreuzung Diesterwegstraße / Pestalozzistraße 
geprüft? Bitte um Darstellung der Ergebnisse.  
 
2. Welche konkreten Flächen in diesem Kreuzungsbereich sind öffentliches 
Eigentum und welche in privater Hand? Bitte um Darstellung in Form 
eines Lageplans. 
 
3. Welche Maßnahmen könnten ergriffen werden, um die barrierefreie 
Überquerung an der ursprünglichen Stelle wiederherzustellen? 
 
 
Bild vor der Umbaumaßnahme:

Seite 3 
Bild nach der Umbaumaßnahme: 
 
 
Rechte Seite Ecke Pestalozzistraße / Diesterwegstraße:

Seite 4

Beratungsverlauf (1)

25.06.2025 Bezirksvertretung 4
TOP 10 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV4/107/2025
Typ
Anfrage
Datum
12.06.2025
Erstellt
12.06.2025 08:37