BV4/107/2025
Barrierefreiheit im Bereich Diesterwegstraße / Pestalozzistraße wiederherstellen, wie sie vor dem Umbau bestand
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Anfrage
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BV4/107/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 11.06.2025 CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 4 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 25.06.2025 Betrifft: Barrierefreiheit im Bereich Diesterwegstraße / Pestalozzistraße wiederherstellen, wie sie vor dem Umbau bestand, Anfrage der CDU-Fraktion Begründung: In der Sitzung der Bezirksvertretung am 1 9.06.2024 hat das Amt für Verkehrsmanagement auf unseren Beschluss vom 20.03.2024 wie folgt geantwortet: „Im Rahmen der Planung des Straßenumbaus zur Schulwegsicherung wurde eine Bordsteinabsenkung bereits geprüft. Aufgrund der vorhandenen Besitz - verhältnisse war es nicht möglich, die taktilen Leitelemente beidseitig anzubringen, da der nördliche Gehwegbereich im Bereich Diesterwegstraße / Pestalozzistraße nur in Teilen öffentlich ist. Aus diesem Grund war eine Bordsteinabsenkung nicht möglich. Fußgängerin nen und Fußgänger haben im Bereich der Heerdter Landstraße die Möglichkeit, den signalisierten Überweg zu wählen und können im weiteren Verlauf der Pestalozzistraße vor Hausnummer 23 die barrierefrei ausgebaute Überquerung benutzen.“ Diese Begründung erscheint vor dem Hintergrund der tatsächlichen Situation vor Ort nicht schlüssig. Vor dem Umbau existierte bereits eine barrierefreie Bordsteinabsenkung an der genannten Stelle. Nach dem Umbau ist diese jedoch nicht mehr vorhanden – obwohl im Zuge der Umbaum aßnahmen eine neue Straßenlaterne sowie eine befestigte Sicherheitsbarke installiert wurden. Vor dem Hintergrund der baulichen Veränderungen stellt sich die Frage, ob die in der Stellungnahme genannten Besitzverhältnisse tatsächlich eine bauliche Umsetzung ausschließen. Für mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere Nutzer:innen von Rollatoren oder Rollstühlen, stellt das jetzige Überquerungshindernis eine erhebliche und nicht zumutbare Einschränkung dar. Die Ausweichrouten, etwa Seite 2 über die Heerdter Landstraße oder vor Hausnummer 23, sind mit Umwegen und zusätzlichem Aufwand verbunden. Eine direkte Querung an der genannten Stelle muss daher dringend wieder ermöglicht werden, um eine barrierefreie Mobilität sicherzustellen. Wir bitten die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wurden bei der Planung des Straßenumbaus zur Schulwegsicherung alle baulichen und rechtlichen Optionen zur beidseitigen Herstellung der Barrierefreiheit an der Kreuzung Diesterwegstraße / Pestalozzistraße geprüft? Bitte um Darstellung der Ergebnisse. 2. Welche konkreten Flächen in diesem Kreuzungsbereich sind öffentliches Eigentum und welche in privater Hand? Bitte um Darstellung in Form eines Lageplans. 3. Welche Maßnahmen könnten ergriffen werden, um die barrierefreie Überquerung an der ursprünglichen Stelle wiederherzustellen? Bild vor der Umbaumaßnahme: Seite 3 Bild nach der Umbaumaßnahme: Rechte Seite Ecke Pestalozzistraße / Diesterwegstraße: Seite 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV4/107/2025
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 12.06.2025
- Erstellt
- 12.06.2025 08:37