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A-R/0049/2024

Igel besser vor Mährobotern schützen - Fahrzeiten besser regulieren

Antrag an den Rat 03.12.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2024, TOP 49.1

A-R-0049-2024

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A-R-0049-2024

5355 Zeichen

3. Dezember 2024 
Ratsantrag:  
 
Igel besser vor Mährobotern schützen- Fahrzeiten besser regulieren 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Stadt Münster nutzt die ihr zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle 
(z.B. Social Media, Homepage), um auf die Gefahren von Mährobotern für (Wild-
)Tiere, insbesondere beim Einsatz in der Nacht, hinzuweisen. Die Kommunikation 
soll zur Reichweitensteigerung in Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden 
durchgeführt werden, sofern diese in den Medien entsprechend vertreten sind 
(Collab-Posting).  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Einschränkung der zeitlichen Nutzung von 
Mährobotern im Stadtgebiet zum Schutz von Igeln und weiteren Kleintieren in den 
Dämmerungs- und Nachtzeiten zu erlassen. In diesem Kontext sollen die verschie-
denen Umsetzungsmöglichkeiten dargestellt und durch die Verwaltung hinsichtlich 
der organisatorischen und personellen Ressourcen bewertet werden. 
 
Begründung: 
 
Der heimische Braunbrustigel ist das Tier des Jahres 2024. Seine Bestände sind jedoch 
so stark rückläufig, dass der Braunbrustigel inzwischen auf der Vorwarnliste der Roten 
Liste der Säugetiere steht. Die Ursachen für den Rückgang sind dabei vielfältig. So tragen 
u. a. die aktuellen Klimaveränderungen zu einem reduzierten Nahrungsangebot für Igel 
bei. Darüber hinaus stellen autonome Mähroboter eine große Gefahrenquelle für Wild-
tiere, hierbei insbesondere für Igel dar. Die automatisierten Rasenmäher können gravie-
rende bis tödliche Schnittverletzungen verursachen. Die nach dem Bundesnaturschutz-
gesetz besonders geschützte Art des heimischen Igels ist deshalb so gefährdet, weil sie 
nachts nach Nahrung sucht und bei Kontakt mit dem Mähroboter nicht flüchtet, sondern 
sich zusammenrollt. Technische Lösungen zum Schutz der Igel an den Mähgeräten sind 
längst noch nicht ausgereift.  
 
Zum Schutz der Igel sowie anderer Kleintiere sollte eine tierschutzverträgliche Regelung 
gefunden werden. Um das Verletzungsrisiko für die Tiere durch Mähroboter zu minimie-
ren, sollte der Einsatz in der Dämmerung und Nacht gänzlich ausgeschlossen werden. 
Ein mögliches Regulierungsinstrument für die Verwaltung wäre es, ein Nachtfahrverbot 
für Mähroboter über eine Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes 
zu erlassen. Die Stadt Köln fungiert hier als Best-Practice-Beispiel 1. Durch diese Maß-
nahmen wird der Einsatz der Mähroboter nur eingeschränkt nicht aber verboten, was 
einen zumutbaren Rahmen für die Bürger*innen darstellt. Technische Entwicklungen bei 
Mährobotern, wie z.B. Automatische Erkennung und Abschaltung bei der Detektion von 
                                                           
1 https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/27055/index.html 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0049/2024

Igeln, sollen bei der Erstellung des Regulierungsinstruments rechtskonform berücksich-
tigt werden. 
 
Eine solche Regelung wurde vor Kurzem auch in der Gemeinde Nuthetal mit einer Ände-
rung der ordnungsbehördlichen Verordnung beschlossen 2. Diese sieht nun ein Fahrver-
bot von Mährobotern in der allgemeinen Ruhezeit und in der Nacht vor. Daneben emp-
fehlen unter anderem Forschende des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung 3 
sowie das Ministerium für Landwirtschaft NRW 4, Mähroboter nicht in der Nacht zu ver-
wenden. Neben der Vermeidung von Tierleid wird mit einer solchen Regelung ein Beitrag 
zum Artenschutz geleistet. 
 
Neben ordnungsrechtlichen Regelungen bedarf es zudem eines breiten Informationsan-
gebots über die arten- und tierschutzkonforme Nutzung von Mährobotern. Viele Nut-
zer*innen verfügen über keine Kenntnisse zu den Gefahren dieser Produkte für Wildtiere. 
In diesem Zusammenhang erscheint eine flächendeckende Informationskampagne be-
sonders erfolgversprechend, da davon auszugehen ist, dass kein*e Nutzer*in Wildtiere 
mit Absicht gefährdet. Die Stadt sollte zur Information die vorhandenen Kanäle, z.B. Das 
Umwelt- und Nachhaltigkeitsregister 5, nutzen sowie über Social Media, auch in Zusam-
menarbeit mit Natur- und Tierschutzgruppen, über die arten- und tierschutzkonforme Nut-
zung von Mährobotern informieren. 
 
gez.  
 
Dr. Leandra Praetzel            Hedwig Liekefedt                    Dr. Martin Grewer 
Sylvia Rietenberg                 Lia Kirsch                                Helene Goldbeck 
Christoph Kattentidt              und Fraktion                           und Gruppe 
und Fraktion                                                   
                                                           
2 https://www.maz-online.de/lokales/potsdam-mittelmark/nuthetal/nuthetal-maehroboter-duerfen-nachts-nicht-fah-
ren-verbot-soll-igel-schuetzen-H3JGIEBG65CS3IKCHABJCRX2F4.html 
3 https://www.izw-berlin.de/de/pressemitteilung/neue-forschung-zu-schnittverletzungen-bei-igeln-durch-maehrobo-
ter-entdeckt-erhebliches-aber-loesbares-tier-und-artenschutzproblem.html 
4 https://www.mlv.nrw.de/garten-fruehlingsfit-machen-vorsicht-beim-einsatz-von-maehrobotern/ 
5 https://www.stadt-muenster.de/umwelt/service-und-beratung/umweltwegweiser?tx_cqenvironmentalguide_um-
weltwegweiser%5Baction%5D=show&tx_cqenvironmentalguide_umweltwegweiser%5Bcontrol-
ler%5D=Keywords&tx_cqenvironmentalguide_umweltwegwei-
ser%5Bkeyword%5D=283&cHash=8abe7a9c0dbb77cb5883b9b4435af47b

Beratungsverlauf (1)

11.12.2024 Rat
TOP 49.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0049/2024
Typ
Antrag an den Rat
Datum
03.12.2024
Erstellt
03.12.2024 15:39