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2016/0046

Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften im Jahr 2015

Magistratsvorlage 03.02.2016

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2016/0046

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2016/0046

2311 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.02.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Rechtsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magist rat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0046 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften im Jahr 2015  
 
Vorlage vom: 03.02.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt von dem nachstehenden Bericht Kenntnis.  
Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis vorzulegen.  
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.02.2016 
 
Am 29.09.1994 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass Notaraufträge gemäß 
einer Liste, in der alle Darmstädter Notarinnen und Notare alphabetisch verzeichnet sind, der 
Reihe nach zu v ergeben sind. Beauftragt die Stadt den Notar, wird der Auftrag nach Liste 
vergeben, wird der Notar von der Gegenseite beauftragt, soll der Magistrat versuchen, sich 
mit dem Vertragspartner auf das Notariat zu einigen, das nach der Liste an der Reihe ist. 
Weiter beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass regelmäßig über die Vergabe der 
Protokollierung berichtet werden soll. Entsprechend diesem Beschluss der Stadtverordneten -
versammlung führt das Rechtsamt eine Notarliste.  
 
Im Jahr 2015 wurden 40 Notaraufträge vermerkt. In 8 Fällen konnte die Stadt den Notar 
benennen. In 5 Fällen konnte sich die Stadt mit dem Vertragspartner, dem die Notarauswahl 
oblag, auf den auf der Liste nächsten Notar einigen. Insgesamt wurden somit 13 N otarauf-
träge nach der alphabetischen Reihenfolge anhand der Notarliste vergeben. In 27 Fällen 
wählte der Vertragspartner den Notar nach eigenem Ermessen.  
 
Darmstadt, 03.02.2016  
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

TOP 92

Details

Vorlagen-Nr.
2016/0046
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.02.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00