V/0605/2008
Entwurf der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008
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605_Anlage
126944 Zeichen
Eröffnungsbilanz der Stadt Münster
zum 01.01.2008
- Entwurf -
- Entwurf der Bilanz
- Anhang zur Bilanz
- Forderungsspiegel
- Verbindlichkeitenspiegel
- Lagebericht
Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008
Stadt Münster
Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008
I. A K T I V A 3.473.668.610,82 €
1. Anlagevermögen 3.355.151.912,98 €
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 61.866,78 €
1.2 Sachanlagen 2.902.465.706,56 €
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche R echte 267.808.597,18 €
1.2.1.1 Grünflächen 124.694.511,57 €
1.2.1.2 Ackerland 40.749.742,53 €
1.2.1.3 Wald, Forsten 4.942.329,96 €
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 97.422.013,12 €
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rec hte 780.421.888,04 €
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 43.577.638,27 €
1.2.2.2 Schulen 338.643.589,87 €
1.2.2.3 Wohnbauten 6.631.229,17 €
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgeb äude 391.569.430,73 €
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.734.651.062,78 €
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 305.426.132,16 €
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 45.072.289,32 €
1.2.3.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlag en 740.969.945,78 €
1.2.3.4 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrsl enkungsanlagen 623.384.316,10 €
1.2.3.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 19.798.379,42 €
1.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 6.534.360,54 €
1.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 18.278.744,23 €
1.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung 55.080.643,20 €
1.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 39.690.410,59 €
1.3 Finanzanlagen 452.624.339,64 €
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 419.266.939,93 €
1.3.2 Beteiligungen 933.592,71 €
1.3.3 Sondervermögen 16.965.865,87 €
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 13.117.973,73 €
1.3.5 Ausleihungen 2.339.967,40 €
1.3.5.1 Ausleihungen an Sondervermögen 150.319,80 €
1.3.5.2 Sonstige Ausleihungen 2.189.647,60 €
2. Umlaufvermögen 101.229.433,25 €
2.1 Vorräte 346.935,97 €
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 305.029,14 €
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 41.906,83 €
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 37. 733.659,74 €
2.2.1 Öffentlich-rechtl. Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 19.843.832,08 €
2.2.1.1 Gebühren 1.344.522,72 €
2.2.1.2 Beiträge 6.758.263,51 €
2.2.1.3 Steuern 7.273.466,64 €
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 3.425.207,24 €
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 1.042.371,97 €
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 15.322.880,75 €
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.700.632,33 €
2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich -163.015,75 €
2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 10.714.634,77 €
2.2.2.4 gegen Beteiligungen 1.636,00 €
2.2.2.5 gegen Sondervermögen 2.068.993,40 €
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.566.946,91 €
2.3 Liquide Mittel 63.148.837,54 €
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 17.287.264,59 €
Anhang zum Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008
- Erläuterungen
- Aufstellung zu den Rückstellungen
für unterlassene Instandhaltung
Anhang zum Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Seite
A. Allgemeine Angaben 3
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 3
C. Erläuterungen 5
I . A k t i v a 5
1. Anlagevermögen 5
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 5
1.2 Sachanlagen 5
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 5
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 7
1.2.2.1 Datengrundlagen 8
1.2.2.2 Bewertungsverfahren nach dem NKF-Gesetz i. V. m. der 9
Wertermittlungsverordnung (WertV)
1.2.2.3 Sachwertverfahren 9
1.2.2.4 Ertragswertverfahren 11
1.2.2.5 Vergleichswertverfahren 12
1.2.2.6 Ansatz des zugehörigen Grund und Bodens 12
1.2.3 Infrastrukturvermögen 12
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 13
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 13
1.2.3.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 14
1.2.3.4 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 15
1.2.3.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 17
1.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 18
1.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 19
1.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung 20
1.2.6.1 Grundsätzliche Datenaufnahme 20
1.2.6.2 Besonderheiten in den Bereichen Sport, Schule sowie 20
Kinder, Jugendliche und Familien
1.2.6.2.1 Sportbereich 21
Seite 1
1.2.6.2.2 Schulbereich 22
1.2.6.2.3 Bereich Kinder, Jugendliche und Familien 23
1.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 23
1.3 Finanzanlagen 24
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 24
1.3.2 Beteiligungen 25
1.3.3 Sondervermögen 26
1.3.3.1 Sondervermögen im Sinne von § 97 Abs. 1 Nr. 2 GO 26
1.3.3.2 Sondervermögen im Sinne von § 97 Abs. 1 Nr. 3 GO 27
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 27
1.3.5 A u s l e i h u n g e n 27
2. Umlaufvermögen 28
2.1 V o r r ä t e 28
2.2 Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel 28
3. Aktive Rechnungsabgr enzung 28
II. Passiva 29
1. Eigenkapital 29
1.1 Allgemeine Rücklage 29
1.2 A u s g l e i c h s r ü c k l a g e 30
2. Sonderposten 30
3. Rückstellungen 32
3.1 Pensionsrückstellungen 32
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 33
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 35
3.4 Sonstige Rückstellungen 35
4 . V e r b i n d l i c h k e i t e n 37
5. Passive Rechnungsabgrenzung 38
Anlage
Aufstellung zu den Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 39
Seite 2
A. Allgemeine Angaben
Die Stadt Münster erfasst, beginnend mit dem 01.01.2008, ihre Geschäftsvorfälle
ausnahmslos nach dem System der doppelten Buchführung.
Gemäß § 1 Abs. 2 NKF Einführungsgesetz in Verbindung mit § 92 Abs. 1 GO ist
daher zum 01.01.2008 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.
Die vorliegende Eröffnungsbilanz der Stadt Münster wurde auf der Grundlage der
entsprechenden gesetzlichen Vorschriften (GO NRW und GemHVO NRW)
aufgestellt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gemäß § 53 Abs. 1 GemHVO in Verbindung mit § 44 Abs. 1 GemHVO sind im
Anhang zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige
Dritte die Posten beurteilen können. Dazu sind anzugeben, die Datengrundlagen,
die verwendeten Wertindizes und die Grundlage, auf der die vorsichtig
geschätzten Zeitwerte der Posten ermittelt worden sind.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Einzelnen bei
den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt.
Die jeweiligen Posten sind zum 31.12.2007 auf der Grundlage „vorsichtig
geschätzter Zeitwerte“ (vgl. § 54 Abs. 1 GemHVO) überwiegend einzeln bewertet
worden.
Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorläufigen Entwurfes der
Eröffnungsbilanz bekannt gewordenen Risiken, die zum Stichtag bereits
vorlagen, wurden aufgenommen.
Für die Bewertung des Vermögens der überwiegend hoheitlichen städtischen
Verwaltungsbereiche wurden jeweils die Bruttowerte angesetzt, da diesbezüg-
lich keine Vorsteuerabzugsberechtigung gegeben war (vgl. §§ 9 b Abs. 1 EStG,
15 Abs. 1 UStG).
Hingegen wurden im nichthoheitlichen und damit unternehmerischen Bereich,
überwiegend der Betriebe gewerblicher Art (vgl. §§ 4 KStG, 2 Abs. 3 UStG),
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wegen der vorhandenen Vorsteuerabzugsberechtigung (vgl. §§ 9 b Abs. 1 EStG,
2 Abs. 3, 15 Abs. 1 UStG) jeweils Nettowerte berücksichtigt.
Um eine ordnungsgemäße, einheitliche und vollständige körperliche Bestands-
aufnahme der Vermögensgegenstände der Stadt Münster zu gewährleisten,
wurde die Datenaufnahme durch die Fachämtern auf der Grundlage der
städtischen Inventurrichtlinie vorgenommen.
o Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet. Mit diesem Wert sind alle Aufwendungen
gemeint, die durch die Anschaffung und in Betriebnahme des Anlage-
gutes veranlasst wurden und die um die regelmäßige Abschreibung bis
zum Stichtag 31.12.2007 gekürzt wurden.
o Das Sachanlagevermögen ist im Wesentlichen auf der Grundlage von
fortgeführten Anschaffungskosten ermittelt worden.
o Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten.
o Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
o Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert ausgewiesen.
o Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanz-
stichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie als Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
o Die Sonderposten beinhalten Zuwendungen und Beiträge für
Investitionen im Sinne von §§ 41 Abs. 4 Nr. 2.1 + 2.2, 43 Abs. 5 Satz 1
GemHVO sowie Sonderposten für den Gebührenausgleich und Sonstige
Sonderposten gem. § 41 Abs. 4 Nr. 2.3 + 2.4 GemHVO
.
o Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen
Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflich-
tungen, die bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz bekannt
geworden sind, gebildet.
o Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen
Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden zum
Stichtag der Erstellung zum Kurswert / Rücknahmewert in Euro aus-
gewiesen.
o Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanz-
stichtag erhaltene Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
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C. Erläuterungen
I. Aktiva
1. Anlagevermögen 3.355.151.912,98 €
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 61.866,78 €
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um Lizenzen
sowie DV- Software.
Die Bewertung erfolgte zum Sachzeitwert.
Die Lizenzen werden über einen Zeitraum von 3 Jahren abgeschrieben.
Die DV-Software-Produkte haben eine Nutzungsdauer von 3 Jahren.
1.2 Sachanlagen 2.902.465.706,56 €
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 267.808.597,18 €
In dieser Position sind im Wesentlichen enthalten:
o Grünflächen 124.694.511,57 €
o Ackerland 40.749.742,53 €
o Wald- und Forstflächen 4.942.329,96 €
o Sonstige unbebaute Flächen 97.422.013,12 €
In der Bilanzposition Grünflächen sind öffentliches Grün, (Rad-) Wanderwege,
Brunnen, Naturschutzgrün sowie die Kinder- und Jugendspielplätze im Sinne von
Aufwuchs sowie der anteilige Grund und Boden enthalten.
Die Bewertung des Aufwuchses bzw. der aufstehenden Anlagen erfolgte auf
Basis „vorsichtig geschätzter Zeitwerte“ (vgl. § 92 Abs. 3 GO i. V. m. § 54 Abs. 1
GemHVO): Es wurden dazu die zeitgemäßen Anschaffungs- und Herstellungs-
kosten (in der Folge = AK/HK) unter Berücksichtigung der bis zum Eröffnungs-
bilanzstichtag 01.01.2008 aufgelaufenen Abschreibungen zu Grunde gelegt.
Die Bewertung des Grund und Bodens zu dieser Bilanzposition sowie zu den
übrigen erfolgte auf Basis vorsichtig geschätzter Zeitwerte.
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Die Bodenwerte ergeben sich aus der Richtwertkarte des Gutachterausschusses,
des Grundstücksmarktberichtes oder aus vorhandenen Unterlagen. Die Werte für
einzelne Grundstückstypen wurden in mehreren Expertenrunden festgelegt und
sind in den Protokollen nachgewiesen.
Es wurde bei der Bewertung von den gesetzlich zulässigen Bewertungs-
spielräumen von 25 bis 40 % (vgl. § 55 Abs. 1 Satz 4 GemHVO) Gebrauch
gemacht.
Der Gesamtwert von 124.694.511,57 € bei den Grünflächen setzt sich wie folgt
zusammen:
o Grund und Boden = 99.023.370,53 €
o Aufwuchs = 25.671.141,04 €
Unter der Bilanzposition Ackerland wurden die Werte von Ackerflächen,
Grünland, Brachland und sonstigen landwirtschaftlichen Flächen dargestellt. Die
Flächen werden insbesondere für den Tausch von Flurstücken und zur Schaffung
neuer Ausgleichsflächen sowie für Veredelung von Flächen (Schaffung von
Bauland) vorgehalten.
Für die Bewertung dieser Flächen wurden u. a. Mittelwerte des Grundstück-
marktberichtes, der Kaufpreissammlung sowie Werte überörtlicher Vergleiche
herangezogen.
Der oben genannte Wert für die Position Wald und Forsten gliedert sich wie
folgt auf:
o Grund und Boden 2.326.938,46 €
Diese Forstgrundstücke wurden mit einem landeseinheitlichen Richtwert
von 0,46 € / m 2 bzw. 0,23 € / m 2 für Waldgrundstücke in Naturschutz-
gebieten bewertet.
o Aufwuchs 2.615.391,50 €
Hier wurde ein Festwert gebildet. Eine derartige Bewertung im Wege
eines so genannten pauschalierten Festwertverfahrens ist gem. § 34 Abs.
2 GemHVO zulässig.
Von der nach NKF zulässigen Heranziehung einer Berechnung auf Basis
des Dortmunder Stadtwaldes (NKF-Projektierungsphase), bei der ein
durchschnittlicher Abtriebswert (Deckungsbeitrag) von 1.879,61 € / ha,
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d. h. 0,19 € / m 2 ermittelt wurde, wurde unter Berücksichtigung der
Besonderheiten bei der Stadt Münster in Anbetracht eines hier höheren
Abtriebswertes abgesehen.
Für die Stadt Münster wurden demzufolge die höheren
Bestandsbegründungskosten (Wiederherstellungskosten) auf der
Grundlage der
Richtlinien zur Waldbewertung (WBR 2006, Abschnitt 11.
Bestandsbegründungskosten) mit einem durchschnittlichen Wert von
pauschal 0,50 € / m
2 ermittelt.
Damit bewegt sich die Stadt Münster diesbezüglich noch im erlaubten
Rahmen, da die Bestandsbegründungskosten nach WBR 2006, Abschnitt
11, für alle Baumsorten im Durchschnitt 0,56 € / m
2 betragen.
Die Bilanzposition Sonstige unbebaute Grundstücke umfasst das Bau-
erwartungsland, das Bauland, die Ausgleichsflächen und sonstige unbebaute
Flächen sowie die Erbbaurechte.
Bei der Bewertung des Bauerwartungslandes (Wohnen und Gewerbe) wurde der
durchschnittliche Einkaufspreis plus Nebenkosten angesetzt.
Basis für die Bewertung des Baulandes war der Bodenrichtwert der jeweiligen
Baugebiete abzüglich eines Abschlages von 40 % bei Wohnbauland und 25 %
bei Gewerbebauland sowie eines pauschalen Abzuges der Erschließungskosten.
Für das Wohnbauland wurde somit grundsätzlich ein Wert von 90 € / m²
angesetzt, beim Gewerbebauland ein Wert in Höhe von 38,54 € / m².
Die Bewertung der Erbbaurechte erfolgte anhand einer Berechnungsformel,
welche die Laufzeit und den Erbbauzins berücksichtigt.
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
780.421.888,04 €
Wesentliche wertbestimmende Vermögenspositionen aus dem Bereich des
städtischen Immobilienmanagements sind u. a. 42 Kindergärten, 307 Schulen
und 350 sonstige Gebäude.
o Kinder- und Jugendeinrichtungen 43.577.638,27 €
o Schulen 338.643.589.87 €
o Wohnbauten 6.631.229,17 €
o Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 391.569.430,73 €
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1.2.2.1 Datengrundlagen
Datengrundlage waren die in der Immobiliendatenbank nachgewiesenen
Gebäude. Die dort auf der Grundlage von Innenbegehungen angegebenen
Nettogrundflächen wurden pauschal flächendeckend um 10 % vergrößert, um
Bruttogrundflächen zu erhalten, die als Berechnungsgrundlagen in den Normal-
herstellungskosten 2000 (NHK 2000) verwendet werden können.
Die Vergrößerungen beruhen auf Erfahrungswerten, die aus entsprechenden
Vergleichen der Nettogrundflächen mit den tatsächlichen Bruttogrundflächen (mit
Außenmaßen) herrühren.
In den NHK 2000 sind verschiedene Gebäudetypen mit ihren Herstellungskosten,
Baunebenkosten und Nutzungsdauern dargestellt. Diese Daten werden als Aus-
gangsgrößen für das Sachwertverfahren verwendet. Regionalfaktoren werden
nicht verwendet.
Falls Flächenangaben fehlten oder als unplausibel erkannt wurden, wurden diese
aus Katasterunterlagen oder Bauakten ermittelt. Wenn die Wertermittlung auf
vorhandenen Gutachten oder Feuerversicherungswerten beruhte, wurden die
dort ermittelten Werte angesetzt.
In Einzelfällen musste als Ausgangsgröße der umbaute Raum verwendet
werden, insbesondere in den Fällen, in denen der jeweilige Gebäudetyp in den
NHK 2000 nicht nachgewiesen war.
Aus der Differenz aus Gesamtnutzungsdauer und Alter des Gebäudes wurde die
Restnutzungsdauer abgeleitet. Betrug die Restnutzungsdauer rechnerisch
weniger als 10 Jahre, wurde sie auf 10 Jahre festgesetzt.
Die Restnutzungsdauern wurden entsprechend der Vorgabe des NKF-Gesetzes
(vgl. §§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 8 i. V. m. § 35 Abs. 3 GemHVO i. V. m. Anlage E 13
der Handreichung [NKF-Rahmentabelle]) grundsätzlich längstmöglich ausge-
schöpft. Bei abgängigen Gebäuden wurde die Restnutzungsdauer auf 1 Jahr
reduziert.
Eine Besichtigung der Gebäude hat aus Zeitgründen nicht stattgefunden. Die
Bewertung geht daher grundsätzlich von schadenfreien Gebäuden aus. Bau-
Seite 8
mängel und Bauschäden wurden unabhängig von dieser Bewertung in Ansatz
gebracht.
Bei der Bewertung wurden ca. 25 Mio. € für unterlassene Instandhaltungen
wertmindernd in Abzug gebracht, da solche nicht innerhalb des für eine
Rückstellungsbildung gem. § 36 Abs. 3 GemHVO erforderlichen Zeitraums der
mittelfristigen Finanzplanung von 3 bis 5 Jahren nachgeholt werden können.
Stichtag der Bewertung ist der 01.01.2007. Die ermittelten Werte wurden
anschließend auf den Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2008 fortgeschrieben.
1.2.2.2 Bewertungsverfahren nach dem NKF-Gesetz i. V. m. der Wertermittlungs-
verordnung (WertV)
Das NKF-Gesetz ermöglicht für die Bewertung der bebauten Grundstücke die
gängigen Verfahren nach der Wertermittlungsverordnung (= WertV), wie sich aus
§ 55 GemHVO mit den entsprechenden Erläuterungen in der Handreichung des
Innenministeriums NRW ergibt:
o das Vergleichswertverfahren (§§ 13 + 14 WertV)
o das Ertragswertverfahren (§§ 15 – 20 WertV)
o das Sachwertverfahren (§§ 21 – 25 WertV)
Daneben wurden auch die vorliegenden Baukosten (z. B. bei den Kindergärten)
verwendet, die Feuerversicherungswerte sowie Ergebnisse aus Gutachten der
städtischen Bewertungsstelle und des Gutachterausschusses. Die dort vor-
liegenden Ergebnisse wurden auf den Stichtag 01.01.2007 hochgerechnet. Die
Ausgangsgrößen wurden in jedem Fall auf Aktualität überprüft und ggf.
angepasst.
1.2.2.3 Sachwertverfahren:
Dieses Verfahren wurde überwiegend, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe in
§ 55 Abs. 1 Satz 1 und 2 GemHVO, bei allen kommunal-nutzungsorientierten
Gebäuden (= Gebäude im Sinne von § 107 Abs. 2 Nr. 2 GO [z. B. Schul- und
Sportgebäude], Gebäude im Sinne des Gesetzes über den Feuerschutz und der
Hilfeleistung vom 10.02.1998 [GV. NRW, 1998, S. 122] und des
Rettungsgesetzes vom 24.11.1992 [GV. NRW, 1992, S. 458]) eingesetzt.
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Dabei ist der Herstellungswert vorrangig auf der Grundlage der Normal-
herstellungskosten (= NHK) als Kosten je Raum- oder Flächeneinheit zu
ermitteln. Unter Verwendung des vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen herausgegebenen Baukostenkatalogs „Normalherstellungs-
kosten 1995/2000“ können die NHK je Raum- oder Flächeneinheit in
Abhängigkeit von Gebäudeart, Baujahr und Ausstattungsstandard berechnet
werden. Als Ausstattungsstandard hierfür wird regelmäßig „mittelwertiger
Standard“ unterstellt, es sei denn es ist ein abweichender Standard bekannt (z.B.
durch Gutachten). Die „Kosten“ hierfür wurden auf die Bruttogrundfläche (= BGF)
bezogen.
In den Fällen, in denen für einzelne Gebäudetypen keine Angaben in den NHK
2000 zu finden waren, wurden die Normalherstellungskosten 1995 oder 1913
verwendet. Hierbei konnte es auch zur Verwendung des umbauten Raumes oder
des Bruttorauminhaltes (BRI) kommen
.
Das Baujahr als weiterer Ausgangsgröße im Sachwertverfahren wurde
überwiegend aus nachzuweisenden Angaben ermittelt. Aus dem Verhältnis Alter
/ Gesamtnutzungsdauer wird die Altersabschreibung (= AfA) ermittelt.
Vereinbarungsgemäß wurde dafür im Einklang mit der gesetzlichen
Grundregelung (vgl. §§ 54 Abs. 1 Satz 2, 35 Abs. 1 GemHVO) die lineare AfA zu
Grunde gelegt.
Alternativ kann die degressive AfA oder die Leistungs-AfA angewandt werden,
um dem tatsächlichen Ressourcenverbrauch genüge zu tun (vgl. § 35 Abs. 1
Satz 3 GemHVO).
Die Restnutzungsdauer ergibt sich aus der Differenz zwischen der
Gesamtnutzungsdauer und dem jeweiligen Alter des Objektes.
Das Auswahlermessen hinsichtlich der Spannbreiten für die Gesamtnutzungs-
dauern wurde im Einklang mit der gesetzlichen Vorgabe (vgl. §§ 54 Abs. 1 Satz
2, 35 Abs. 3 GemHVO i. V. m. Anlage E 13 der Handreichung des
Innenministeriums) dahingehend ausgeübt, dass grundsätzlich zunächst die
höchstmöglichen Nutzungsdauern zu Grunde gelegt wurden. Lagen keine
Angaben vor, war die Gesamtnutzungsdauer zu schätzen.
Die im Sachwertverfahren anzubringenden Baunebenkosten waren aus den NHK
2000 zu entnehmen, ansonsten wurden sie geschätzt. Für die anzusetzenden
Kosten der Außenanlagen wurden pauschal 2 % der Bauwerkskosten ange-
nommen.
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Die ursprüngliche Bewertung berücksichtigte zulässigerweise zunächst keine
Baumängel und Bauschäden. Diese wurden außerhalb der Bewertung gesondert
berücksichtigt.
Die ermittelten Sachwerte können trotz der hohen Gesamtnutzungsdauern als
vorsichtig geschätzte Zeitwerte interpretiert werden, weil die lineare
Abschreibung zu einer höheren Altersabschreibung führt als die angesetzte
Abschreibung nach Ross.
Ein durch die lange Gesamtnutzungsdauer erhöhter Zeitwert wird durch die
lineare Abschreibung wieder reduziert. Bei relativ neuen Gebäuden spielen
Gesamtnutzungsdauer und Art der Abschreibung im Sachwertverfahren nahezu
keine Rolle.
Lagen Feuerversicherungswerte vor, die innerhalb der letzten 10 Jahre durch die
Bewertungsstelle ermittelt wurden, wurden diese als Wertansätze für das NKF
übernommen.
Lagen Baukosten für Gebäude vor, deren Anschaffung/Herstellung auf einen
Zeitraum von unter 10 Jahre fielen, wurden diese für das Sachwertverfahren
verwendet. Dies war bei einigen Kindergärten der Fall. Die überwiegende
Übereinstimmung dieser Baukosten auf
Grund eines Vergleiches mit den NHK
2000-Ansätzen ließ keine Bedenken bezüglich einer Verwendung dieser Daten
zu, die auf den Stichtag 01.01.2007 umgerechnet wurden.
In einigen Fällen konnten die Zeitwerte aus vorliegenden Bewertungen der
Städtischen Bewertungsstelle sowie des Gutachterausschusses verwendet
werden. Auch die hier ermittelten Werte wurden auf den Stichtag 01.01.2007
umgerechnet und auf den Eröffnungsbilanzstichtag fortgeschrieben.
1.2.2.4 Ertragswertverfahren
Dieses Bewertungsverfahren kann bei allen Gebäude/-teilen angewandt werden,
die in marktvergleichender Weise genutzt werden (vgl. § 55 Abs. 1 Satz 3
GemHVO).
Im Ertragswertverfahren kommt es auf die Mieteinnahmen an, die in Verbindung
mit der zu schätzenden Restnutzungsdauer und einem sachgerecht zu
wählenden Liegenschaftszins zum Ertragswert des Gebäudes führen. Dieses
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Verfahren kommt zur Anwendung, wenn eine nicht kommunale Nutzung denkbar
ist; z. B. bei Verwaltungsgebäuden, die als Bürogebäude nutzbar sind.
Hinsichtlich des Baujahres / der Restnutzungsdauer gilt das gleiche wie oben.
Die Nutzflächen sind aus der vorhandenen Datenbank zu ermitteln, der
nachhaltig erzielbare Mietertrag ist zu schätzen. Der anzuwendende
Liegenschaftszinssatz kann aus dem Grundstücksmarktbericht des Gutachter-
ausschusses entnommen werden. Auch hier wird ein schadenfreier Zustand
unterstellt, d. h. Baumängel und Schäden sind gesondert zu berücksichtigen.
Dieses Verfahren ist nur in Einzelfällen zur Anwendung gekommen (z. B.
Stadthaus 1).
1.2.2.5 Vergleichswertverfahren
In einigen wenigen Fällen (z. B. Eigentumswohnungen) konnte auf Vergleichs-
faktoren aus dem Grundstücksmarktbericht zurückgegriffen werden.
1.2.2.6 Ansatz des zugehörigen Grund und Bodens
Der anteilige Grund und Boden wurde bei Grundstücken, die im Wege des
Sachwert- bzw. Ertragswertverfahrens bewertet wurden, mit einem Mittelwert von
30 % des aktuellen Wertes des umgebenden erschlossenen Baulandes in der
bestehenden örtlichen Lage angesetzt.
Dieser Ansatz erfolgte somit im Einklang mit dem NKF-Gesetz, das diesbezüglich
Spannbreiten zwischen 25 – 40 % für die Eröffnungsbilanz zulässt (vgl. § 55 Abs.
1 Satz 4 GemHVO).
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.734.651.062,78 €
Das für die Stadt Münster relevante Infrastrukturvermögen gliedert sich gemäß
§ 41 Abs. 3 Nr. 1.2.3 GemHVO wie folgt:
o Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
o Brücken und Tunnel
o Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
o Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
o Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
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1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 305.426.132,16 €
Die Bewertung erfolgte zentral für die Stadt Münster mit dem restlichen Grund
und Boden, pauschaliert entsprechend der gesetzlich zulässigen Spannbreiten:
o für Straßen- und Verkehrsflächen:
- innerorts: 27,00 € / m 2
- außerorts: 1,00 € / m 2
o für öffentliche Grünanlage: 15,34 € / m 2
o für Sportflächen: 19,08 € / m 2
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 45.072.289,32 €
Die Bewertung dieser 238 Bauwerke wurde anhand von aktuellen Baupreisen
vergleichbarer Objekte und unter Berücksichtigung des Anschaffungsjahres und
der daraus resultierenden Restnutzungsdauer durchgeführt.
Diese wurden dann in einer separaten Bilanzposition gem. § 41 Abs. 3 Nr.
1.2.3.2 GemHVO ausgewiesen.
Die 238 Brücken wurden nach Art des Baustoffes in 169 Betonbrücken, 33
Holzbrücken, 32 Stahlbrücken und 4 Steinbrücken unterteilt. Jede Brücke
entspricht einem Wirtschaftsgut bzw. einer Anlage. Die Grunddaten (Fläche,
Baujahr, Baustoffklasse etc.) je Brücke wurden der Bauwerks-Datenbank /
Bauwerksbuch entnommen.
Die Wiederbeschaffungskosten bzw. aktuellen Baupreise je m² Fläche wurden
anhand von Rechnungen bzw. Ausschreibungsergebnissen ermittelt und mit
Auswertungen des Landesbetriebes Straßen NRW abgeglichen. Hierauf wurde
ein Zuschlag von 15 % für Ingenieurleistungen berechnet. Unter Berück-
sichtigung des Herstellungsjahres bzw. des Alters und der daraus resultierenden
Restnutzungsdauer wurde der Wiederbeschaffungszeitwert bzw. Restwert jeder
Anlage ermittelt.
Die 169 Betonbrücken mit einem Wert in Höhe von 31.607.728 €, die 33
Holzbrücken mit 795.438,32 €, die 32 Stahlbrücken mit 12.560.324 € und die 4
Steinbrücken mit 108.800 € ergeben einen Gesamtwert der Brücken in Höhe
Seite 13
von 45.072.289,32 € , der in die Bilanzposition 1.2.3.2 Brücken und Tunnel der
Eröffnungsbilanz eingeht.
1.2.3.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 740.969.945,78 €
Dieser Gesamtwert unterteilt sich in die Bereiche Abwasserbeseitigungsanlagen
(Produktgruppe 11 01 „Abwasserbeseitigung“) und Entwässerungsanlagen (Pro-
duktgruppe 13 04 „Fließende Gewässer“).
Bei den Abwasserbeseitigungsanlagen ist zu unterscheiden zwischen Anlagen
zur Abwasserableitung (Kanäle, Druckrohrleitungen, Sonderbauwerke und
Pumpwerke) und zur Abwasserreinigung (Kläranlagen).
Ein Teil der Daten dafür wurde zulässigerweise im Wege der Bewertungs-
vereinfachung gem. § 56 Abs. 4 GemHVO aus der Gebührenkalkulation in die
Eröffnungsbilanz übernommen. Diese sind mit Wiederbeschaffungszeitwerten
zum Bilanzstichtag 01.01.2008 indiziert.
Diese Daten werden in einem separaten Buchhaltungsprogramm vorgehalten
und entsprechend fortgeführt. Die Übernahme in die NKF-Buchhaltung erfolgte
verteilt auf die wichtigsten Anlagen mit folgenden neun Werten:
o Regenwasserkanäle = 8.349.438,00 €
o Abscheider = 754.179,00 €
o Regenrückhaltebecken = 9.857.470,00 €
o Regenklärbecken konstr. = 935.871,00 €
o Regenklärbecken naturnah = 652.016,00 €
o Schmutzwasserkanäle = 274.763.517,00 €
o Mischwasserkanäle = 84.975.371,00 €
o Druckrohrleitungen = 25.661.038,00 €
o Kleinpumpwerke = 2.351.857,00 €
S u m m e = 698.300.757,00 €
Die verbleibende Differenz in Höhe von 42.649.124,68 € verteilt sich auf sonstige
Vermögenswerte aus Bereich der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungs-
anlagen.
Seite 14
1.2.3.4 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
623.384.316,10 €
Innerhalb des Infrastrukturvermögens wurde dieses Vermögen unter der
Bilanzposition Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
(vgl. § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.3.5 GemHVO) bilanziert.
Der Großteil dieser Summe (622.182.428,34 €) entstammt dem Bereich des
Tiefbauamtes, der Rest (1.201.887,46 €) wurde für den Grünflächenbereich
ermittelt.
Die Verkehrslenkungsanlagen umfassen dabei Lichtsignalanlagen, Parkleit-
systeme sowie Parkscheinautomaten.
Die Werte setzen sich aus folgenden Einzelpositionen zusammen:
o Verkehrsflächen 606.818.100,00 €
o Lichtsignalanlagen 12.939.158,70 €
o Parkleitsysteme 908.862,16 €
o Parkscheinautomaten 239.775,00 €
o Bereich Entw.- u. AbwBesAnlagen 1.276.532,48 €
Summe 622.182.428,34 €
Verkehrsflächen
Das Straßennetz ist in ca. 25.000 Straßenabschnitte unterteilt. Ein Abschnitt geht
von Knoten zu Knoten bzw. von Einmündung zu Einmündung. Der Straßen-
abschnitt ist wiederum in Fahrbahn, Nebenfläche rechts und Nebenfläche links
unterteilt. Die Fahrbahn je Abschnitt, die Nebenfläche rechts je Abschnitt und die
Nebenfläche links je Abschnitt entsprechen somit jeweils einem Wirtschaftsgut
und somit einer Anlage. Zur Fahrbahn zählen wiederum einzelne Anlagen-
bestandteile wie Fahrstreifen, Busspuren, Busbuchten, Parkbuchten, Bankette
und Gräben/Mulden. Zur Nebenfläche werden die Anlagenbestandteile Radwege,
Gehwege, kombinierte Geh- und Radwege, Trennstreifen, Grünstreifen und
Aufstellfläche gezählt. Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Nebenfläche ist der
Hochbord.
Diese Unterteilung des Netzes in Abschnitte und in die weiteren Bestandteile
entspricht auch der Unterteilung in der im Tiefbauamt vorhandenen Straßen-
Datenbank. Auf dieser Datengrundlage wurden die Straßenabschnitte durch die
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Meister und Kontrolleure abschnittsweise bewertet. Hierbei wurden die
Zustandsklassen 1 (gut), 2 (mittel), 3 (kritisch) und 4 (schlecht) verwendet.
Die Wiederbeschaffungskosten bzw. aktuellen Baupreise wurden anhand von
Ausschreibungsergebnissen und Erfahrungswerten ermittelt. Hierbei wurden
Preise differenziert nach der Straßenkategorie (Hauptverkehrsstraße,
Haupterschließungsstraße, Anlieger/Wohnstraße, Geschäftsstraße/Fußgänger-
zone, Wirtschaftsweg und Parkplatz) und dem Nutzungstyp ermittelt. Hierauf
wurde ein Zuschlag von 15 % für Ingenieurleistungen berechnet.
Die für die Ermittlung des Wiederbeschaffungszeitwertes bzw. des Restwertes
einer Anlage erforderliche Restnutzungsdauer wurde aus dem Zustand und der
Gesamtnutzungsdauer ermittelt. Es wurde eine lineare Verhaltensfunktion
angenommen, so dass sich beispielsweise bei einer Gesamtnutzungsdauer von
40 Jahren und einer Zustandsklasse 1 (gut) eine Restnutzungsdauer von 35
Jahren, einer Zustandsklasse 2 (Mittel) eine Restnutzungsdauer von 25 Jahren,
einer Zustandsklasse 3 (kritisch) eine Restnutzungsdauer von 15 Jahren und
einer Zustandsklasse 4 (schlecht) eine Restnutzungsdauer von 5 Jahren ergibt.
Eine Berechnung des Wiederbeschaffungszeitwertes der gesamten Verkehrs-
flächen anhand der Daten-Tabelle aus der Straßen-Datenbank und der Preis-
Tabelle wurde durchgeführt. Hierbei wurden die Summen der Flächen je
Nutzungstyp und Straßenkategorie mit den Preisen unter Berücksichtigung der
Restnutzungsdauer (Zustand) multipliziert und es ergab sich der Gesamtwert in
Höhe von 606.818.100 €.
Die Straßendatenbank, die aus fachlicher Sicht insbesondere für technische
Belange benötigt wird, wird zurzeit auf ein neues System umgestellt. Es wurde
daher entschieden, dass bis zum Abschluss dieser Arbeiten in die NKF-Buch-
haltung zunächst nur eine Anlage mit einem Wert in Höhe von 606.818.100 € und
einer Restnutzungsdauer von 28 Jahren eingestellt wird. Dieses Anlagegut wird
nach Abschluss der Umstellung und Überarbeitung des Datenbestandes,
spätestens zum 01.01.2009, durch ca. 75.000 Anlagegüter ersetzt.
Seite 16
1.2.3.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 19.798.379,42 €
Hierbei handelt es sich zum einen um das (fortgeschriebene) Vermögen von drei
verschiedenen Parkmöglichkeiten:
o Park and Ride 64.042,75 €
o Parkpalette Georgskommende 981.104,23 €
o Parkdeck Südstraße 442.934,48 €
Gesamtwert 01.01.2007 1.488.081,46 €
abzüglich AfA 127.321,05 €
Wert 01.01.2008 1.360.760,41 €
Dieser Bewertung liegen somit fortgeführte AK zu Grunde.
Zum anderen werden verschiedenste Bauwerke aus dem Tiefbaubereich
hierunter erfasst:
o 14 Lärmschutzwände 2.845.166,84 €
o 12 Stützwände 2.590.445,15 €
o 14 Fahrradüberdachungen 886.666,66 €
o 4 Verkehrszeichenbrücken 14.400,00 €
o 5 Rampen 21.800,00 €
o 233 Wartehallen 150.000,00 €
o Entw.- u. AbwBesAnlagen 11.929.140,36 €
Wert 01.01.2008 18.437.619,01 €
Die sonstigen Bauwerke bei den Verkehrsflächen (Lärmschutzwände,
Stützwände, Fahrradüberdachungen, Verkehrszeichenbrücken und Rampen)
entsprechen jeweils einem Wirtschaftsgut bzw. einer Anlage. Die Grunddaten
(Fläche bzw. Anzahl Stellplätze, Baujahr etc.) wurden der Bauwerks-Datenbank
entnommen oder teilweise neu aufgenommen. Die Wiederbeschaffungskosten
bzw. aktuellen Baupreise je m² Fläche bzw. je Anzahl Stellplätze bzw. je Stück
wurden anhand von Rechnungen bzw. Ausschreibungsergebnissen ermittelt.
Hierauf wurde ein Zuschlag von 15% für Ingenieurleistungen berechnet. Unter
Berücksichtigung des Herstellungsjahres bzw. des Alters und der daraus
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resultierenden Restnutzungsdauer wurde der Wiederbeschaffungszeitwert bzw.
Restwert jeder Anlage ermittelt.
Vereinbarungsgemäß wurden die 233 Wartehallen als ein Wirtschaftsgut bzw.
eine Anlage angesehen und aus Vereinfachungsgründen im Hinblick auf eine
mögliche Veräußerung an die Stadtwerke Münster GmbH mit einem Wert in
Höhe von 150.000 € bewertet werden. Dieser Wert geht ebenfalls in die
Bilanzposition 1.2.3.5 „Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens“ der
Eröffnungsbilanz ein.
1.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 6.534.360,54 €
Der Bestand setzt sich wie folgt zusammen:
o Kunstgegenstände (Gemälde, Konvulute etc.) aus dem Stadtmuseum in
Höhe von 4.461.520,57 €
o Kunstgegenstände (Gemälde, Skulpturen etc.) aus dem Kulturamt in
Höhe von 1.701.429,41 €
o Aus den übrigen Bereichen mit einem Gesamtwert von 371.410,56 €.
Für die Bewertung dieser Vermögensgegenstände (= VG) war zunächst danach
zu unterscheiden, ob es sich um „für die Kulturpflege bedeutsame bewegliche
VG“ (vgl. § 55 Abs. 3 Satz 1 GemHVO) handelt oder nicht.
Die Bewertung erfolgte nach folgenden Grundsätzen:
o grundsätzlich wurden die Schätzwerte der Experten übernommen
o Lagen solche Werte nicht vor, so wurden die VG mit den ursprünglichen
AK/HK als Erinnerungswerte bewertet
o fehlten solche AK/HK, so wurden jeweilige Erinnerungswerte von 1 €
angesetzt
o Baudenkmäler, die nicht als Gebäude/-teil genutzt werden sowie
Bodendenkmäler wurden mit einem Erinnerungswert angesetzt
Entsprechend dieser gesetzlich notwendigen Unterscheidung zwischen
Gebäuden/Gebäudeteilen einerseits und Bau- und Bodendenkmälern anderer-
seits wurden verschiedene bauliche Objekte der Stadt Münster begutachtet und
bewertet.
Seite 18
Da als Gebäude lediglich „Bauwerke“ zu verstehen sind, die auf eigenem oder
fremdem Grund und Boden errichtet wurden, Menschen oder Sachen durch
räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewähren, den
Aufenthalt von Menschen gestatten sowie fest mit dem Grund und Boden
verbunden und von einiger Beständigkeit und Standfestigkeit sind (Definition aus
dem Bewertungsrecht), wurden solche Objekte definitionsgemäß ausge-
schlossen, die nicht diese Voraussetzungen erfüllten.
Demzufolge wurden beispielsweise der Zwinger, der Buddenturm nicht als
„Gebäude/-teile“ klassifiziert, da bei diesen nicht primär die Schutzfunktion im
Vordergrund steht bzw. eine solche gänzlich verneint werden muss: Es erfolgte
folglich eine Bewertung als Bau- bzw. Bodendenkmäler mit einem
Erinnerungswert von 1 €.
1.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 18.278.744,23 €
Der Großteil der Vermögensgegenstände in dieser Position entstammt mit
10.733.140,38 € dem Bereich der Feuerwehr , aufgeteilt nach Rettungsdienst
und Brandschutz.
Für beide Bereiche wurden entsprechend der gesetzlichen Vorgabe in §§ 92 Abs.
3 GO, 54 Abs. 1 GemHVO vorsichtig geschätzte Zeitwerte zu Grunde gelegt. Als
Grundlage für die Wertermittlung diente dazu ein, für die Bewertung der Betriebs-
und Geschäftsausstattung konzipierter Katalog (s. dazu anschließend), der
entsprechend weiterentwickelt und demzufolge um die in diesem Bereich
vorkommenden, speziellen Vermögensgegenstände erweitert wurde.
Grundsätzlich wurden alle Daten im Wege der Einzelbewertung ermittelt.
Dabei wurden aktuelle Zeitwerte unter Berücksichtigung der bis dato
aufgelaufenen Abschreibungen zu Grunde gelegt, um die Buchwerte zum
01.01.2008 zu ermitteln.
In Ausnahmefällen wurde zulässigerweise auf Bewertungsvereinfachungen, z. B.
Festwertverfahren gem. § 34 Abs. 1 GemHVO, zurückgegriffen (z. B. Festwert
bei der Feuerwehr für Berufskleidung und Schläuche/Spritzen).
Seite 19
1.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung 55.080.643,20 €
1.2.6.1 Grundsätzliche Datenaufnahme
Für die Erfassung dieser Vermögensgegenstände wurde auf einen zuvor
erstellten Katalog in Excel-Form mit der Auflistung der relevanten Objekte
(standardmäßige Ausrüstung der einzelnen Verwaltungsbüros) zurückgegriffen.
Als Basisjahr wurde hierfür das nach dem NKF zulässige fiktive Anschaffungsjahr
2005 zu Grunde gelegt. Demzufolge wurden die Vermögensgegenstände mit den
zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Anschaffungswerten ermittelt.
Ausgehend von diesem Basisjahr erfolgte die Bewertung zulässigerweise (vgl.
Art. 1, §§ 1 + 9 NKF-EG NRW) entsprechend des Roll-Out-Planes der Stadt
Münster in drei Wellen. Die Werte der Vermögensgegenstände der beiden ersten
Wellen (Umstellungszeitpunkte 01.01.2006 und 01.01.2007) wurden auf den
01.01.2008 fortgeschrieben.
Dafür wurde den einzelnen Fachämtern im Vorfeld eines erläuternden
Inventurgespräches diese Excel-Liste zur Verfügung gestellt, so dass diese
anschließend in der Lage waren, die notwendigen Daten selbständig zu erfassen.
Abschließend wurden diese Listen stichprobenartig auf Vollständigkeit hin
überprüft und zeitnah in die NKF-Buchhaltung übernommen.
1.2.6.2 Besonderheiten bei der Erfassung der Vermögensgegenstände in den Bereichen
Sport, Schule sowie Kinder, Jugendliche und Familien
In diesen Bereichen wurde wegen des Datenvolumens auf rechtlich zulässige
Bewertungsvereinfachungen im Sinne von § 34 Abs. 3 GemHVO zurückgegriffen.
Dementsprechend wurden die beweglichen Vermögensgegenstände innerhalb
der dortigen Einrichtungen (Schulen, Turn- und Sporthallen etc.) zu sinnvollen
Gruppen zusammengefasst und entsprechend bewertet.
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1.2.6.2.1 Sportbereich
Das mobile Anlagevermögen im Sportbereich wurde unter anderem in folgenden
Sportstätten aufgenommen:
o Turn- und Sporthallen
o Bezirkssportanlagen und -plätze
o Sonder-/ Freizeitsportanlagen und Sportgelegenheiten
o Sportaußenanlagen an Schulen
o Bäder
o Einzelgegenstände
Turn- und Sporthallen
Für insgesamt 97 Objekte
- 7 Gymnastikräume
- 63 Einfachhallen
- 11 Zweifachhallen
- 15 Dreifachhallen
- 1 Vierfachhalle (neu – Steingymnasium),
wurde zur Bemessung des jeweiligen Ausstattungsumfanges je Hallenkategorie
(1fach-, 2fach-Halle usw.) anhand der Ausstattung nach DIN 18032 („Sporthallen
– Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung“), ergänzt um die
individuelle Ausstattung, eine Standardausstattung je Hallentyp gebildet.
Großtrampoline wurden wegen der relativ hohen Anschaffungskosten neben den
DIN-Ausstattungen objektscharf verortet.
Bezirkssportanlagen und -plätze
Für den Bereich der Bezirkssportanlagen und -plätze wurde sowohl für die
überlassenen als auch eigenbetriebenen Bezirkssportanlagen und -plätze das
mobile Anlagevermögen aufgenommen. Die Preise wurden anhand von alten
Ausschreibungsunterlagen, Katalogvergleichen und Erfahrungswerten ermittelt.
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Sonder- und Freizeitsportanlagen und Sportgelegenheiten
In diesem Bereich wurden folgende Anlagen erfasst und bewertet:
- Trimmanlagen,
- Beachvolleyballanlagen (23),
- Skateranlagen (3),
- Speckbrettanlagen (34).
1.2.6.2.2 Schulbereich
Aufgrund des erheblichen Arbeitsaufwandes und des Zeitdruckes wurde auf eine
Datenermittlung vor Ort verzichtet. Für die Erfassung des mobilen Anlagevermö-
gens in den über 90 Schulen wurde auf die gemäß §§ 54 Abs. 1 i. V. m. 34 Abs.
1 + 3 GemHVO zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren des Festwert-
verfahrens (Lehrmittel) und der Gruppenbewertung (Ausstattungen der Klassen-,
Lehrer- und [Di-]Rektorenzimmer sowie der Fachräume) zurückgegriffen.
Für jeden Raum wurde entsprechend der Grundsätze für die Aufstellung von
Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen eine
Musterausstattung mit Mobiliar erstellt (Standardausstattung) und mit Kosten
hinterlegt.
Diese Ausstattungsstandards wurden an Hand aktueller Daten bei Neubauten
und entsprechender Erfahrungswerte aus der Vergangenheit verifiziert.
Die dafür notwendigen Preisangaben für Mobiliar basieren auf den derzeit
gültigen Katalogpreisen. Das gleiche gilt auch für die Tafeln und die
Verwaltungsräume, wo auf die Angaben der entsprechenden Zulieferer
zurückgegriffen wurde.
In einer eigens dafür angelegten Tabelle wurde diese Musterausstattung
anschließend noch um die Anzahl der vorhandenen Räume der jeweiligen Schule
ergänzt. Grundlage hierfür war die vorliegende Raumbestandserfassung. Anhand
dieser Raumzahlen und der festgelegten Standards für Räume wurde der
Gesamtmobiliarbestand einer Schule ermittelt.
Bei den Berufskollegs hingegen konnte aufgrund der Heterogenität dieser Schul-
typen nur in Ausnahmefällen auf eine Standardbildung zurückgegriffen werden.
Deshalb wurden die besonderen Fachräume vor Ort besichtigt und die Werte
entsprechend aufgenommen.
Seite 22
Für das gesamte Mobiliar wurde von einer Gesamtnutzungsdauer von 20 Jahren
und von einer Restnutzungsdauer von 10 Jahren ausgegangen.
1.2.6.2.3 Bereich Kinder, Jugendliche und Familien
Auch in diesem Bereich wurde aus Zeitgründen zulässigerweise für die Betriebs-
und Geschäftsausstattung der einzelnen Kinder- und Jugendeinrichtungen auf
die Bewertungsvereinfachungen im Sinne von § 34 Abs. 1 + 3 GemHVO (Fest-
und Gruppenwertverfahren) zurückgegriffen, während das Mobiliar der
Verwaltung im Wege der Einzelermittlung erfasst wurde (zum Verfahren
hinsichtlich der Datenerfassung mit Hilfe eines vorbereiteten Kataloges siehe
oben).
Für die Datenaufnahme in den Einrichtungen wurde auf den für das allgemeine
Verwaltungsmobiliar zur Verfügung stehenden Erfassungskatalog zurück-
gegriffen, der dann um die, in diesem Amt vorzufindenden, Spezifika erweitert
wurde.
Es dienten dazu verifizierende Haushaltsdaten, die auf verlässliche DIN-Normen
gestützt werden konnten.
Auf diese Weise konnte der Bestand in den einzelnen Einrichtungen
standarisiert, wie im Schul- und Sportbereich erfasst und bewertet werden.
1.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 39.690.410,59 €
Für diesen Bereich wurden die tatsächlich angefallenen Herstellungskosten im
Sinne von § 33 Abs. 3 GemHVO zu Grunde gelegt: Es wurden dabei auch
zuzuordnende Gemeinkosten (vgl. § 33 Abs. 3 Satz 3 GemHVO) berücksichtigt.
Der überwiegende Teil der Bilanzposition entfällt auf Maßnahmen im Hoch- und
Tiefbaubereich:
o Hochbaubereich 4.667.769,76 €
o Tiefbaubereich 26.871.947,57 €.
Seite 23
Aus dem Tiefbaubereich entfallen auf:
o Verkehrsflächen (44 Anlagen) = 16.194.595,00 €
o Bereich Entwässerung = 386:270,93 €
o Bereich Abwasserbeseitigung = 10.288.081,64 €
Summe = 26.868.947,57 €
Der Rest entstammt zum größten Teil aus Baumaßnahmen im Grünflächen-
bereich.
1.3 Finanzanlagen 452.624.339,64 €
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (vgl. §§ 55 Abs. 6, 49, 50 GemHVO)
wurde unterschieden nach der jeweiligen Beteiligungsquote und dement-
sprechend eine Bewertung vorgenommen:
o „Beteiligungen“ bis 19 % wurden als solche unter der Bilanzposition
Beteiligungen (§ 41 Abs. 3 Nr. 1.3.2 GemHVO) ausgewiesen.
o „Beteiligungen“ zwischen 20 % und ≤ 50 % wurden unter der Position
Anteile an verbundenen Unternehmen (§ 41 Abs. 3 Nr. 1.3.1 GemHVO)
bilanziert, da solche Beteiligungen als so genannte assoziierte
Unternehmen im Sinne von § 311 Abs. 1 HGB ausgewiesen werden
müssen (vgl. § 50 Abs. 3 GemHVO). Hierbei wird der maßgebliche
Einfluss der Kommune bei einer Beteiligung von mindestens 20 %
vermutet.
o Alle weiteren „Beteiligungen“ mit einer Quote von > 51 % sind
entsprechend § 50 Abs. 1 + 2 GemHVO ebenfalls als Anteile an
verbundenen Unternehmen ausgewiesen und bewertet worden.
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 419.266.939,93 €
Unter dieser Bilanzposition wurden folgende Beteiligungen der Stadt Münster
verbucht:
o Stadtwerke Münster GmbH (100 %) 275.342.000,00 €
o Wohn + Stadtbau GmbH (100 %) 111.200.000,00 €
o Halle Münsterland GmbH (92,99 %) 5.160.970,37 €
o Wirtschaftsförderung Münster GmbH (70 %) 15.676.500,75 €
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o Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (100 %) 23.098,87 €
o Westf. Zoologischer Garten Münster GmbH (45,41 %) 7.644.575,10 €
o AirportPark FMO GmbH (33,33 %) 1.103.354,64 €
o Gewerbepark Münster-Loddenheide GmbH (33,33 %) 3.116.440,20 €
Summe 419.266.939,93 €
Während die Anteile an der Stadtwerke Münster GmbH sowie der Wohn- und
Stadtbau GmbH anhand von Einzelwertgutachten entsprechend § 55 Abs. 6
GemHVO nach dem Ertragswertverfahren bewertet wurden, wurden für die
übrigen genannten Gesellschaften Werte nach dem Substanzwertverwahren in
Ansatz gebracht.
1.3.2 Beteiligungen 933.592,71 €
Unter dieser Bilanzposition wurden folgende Beteiligungen der Stadt Münster
verbucht:
o ICB Institut für Chemo- und Biosensorik GmbH 1,00 €
o Westfälische Bauindustrie GmbH 31.057,00 €
o Museum Heimathaus Münsterland GmbH 77.273,58 €
o Regionalverkehr Münsterland GmbH 296.586,15 €
o Institut für vergleichende Städtegeschichte gGmbH 19.153,05 €
o Westfälisches Pferdemuseum Münster gGmbH 852,73 €
o Mitgliedschaft im Sparkassenzweckverband 1,00 €
o Mitgliedschaft im Zweckverband Studieninstitut
Westfalen-Lippe 508.668,20 €
S u m m e 933.592,71 €
Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe (vgl. § 55 Abs. 6 GemHVO) wurden alle
städtischen Beteiligungen bis 19 % erfasst und mit der Eigenkapital-
Spiegelbild-Methode bewertet.
Hierunter wurde ebenfalls die Mitgliedschaft der Stadt Münster an dem
Sparkassenzweckverband Münsterland-Ost erfasst und mit einem Erinnerungs-
wert von 1 € innerhalb der städtischen Eröffnungsbilanz bewertet.
Seite 25
Hinsichtlich der Mitgliedschaft der Stadt Münster beim Studieninstitut Westfalen-
Lippe wurde wie folgt verfahren:
o Entsprechend der städtischen Beteiligungsquote an den Rückstellungen
für Pensionen und Beihilfen beim Studieninstitut Westfalen-Lippe wurde
eine Sonstige Rückstellung passiviert (s. dort);
o Die Mitgliedschaft selbst wurde, wie oben dargestellt, mit dem oben
aufgeführten Wert aktiviert.
Als Grundlage für die Ermittlung diente eine (vorläufige) Eröffnungsbilanz
des Studieninstitutes Westfalen-Lippe (entsprechende Mitteilung vom
20.05.2008 [Umstellungszeitpunkt erst zum 01.01.2009]), wonach sich
das Eigenkapital auf die Summe von 6.290.000 € beläuft.
Unter Berücksichtigung des zum Eröffnungsbilanzstichtag der Stadt
Münster maßgeblichen Stichtags für die Bewertung des städtischen
Anteils beim Zweckverband (31.12.2005) ergab sich eine diesbezügliche
Beteiligungsquote von 8,09 %.
Somit ergab die Bewertung nach der Eigenkapital-Spiegelbild-Methode
(vgl. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO) den oben angegebenen Anteilswert.
1.3.3 Sondervermögen 16.965.865,87 €
Relevantes Vermögen hat die Stadt Müns ter in diesem Zusammenhang erfasst
und bewertet in den Bereichen des § 97 Abs. 1 Nr. 2 GO (rechtlich
unselbständige Stiftungen) sowie des § 97 Abs. 1 Nr. 3 GO (eigenbetriebs-
ähnliche Einrichtungen).
1.3.3.1 Sondervermögen im Sinne von § 97 Abs. 1 Nr. 2 GO 4.120.634,06 €
Das Vermögen der rechtlich unselbständigen Stiftungen (Hüfferstiftung, Stiftung,
Generalarmenfonds und Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung) wurde in
einem eigenen Rechnungskreis ermittelt und außerhalb des städtischen
Vermögens bilanziell ausgewiesen.
Dazu wurden Übernahmewerte für die einzelnen Stiftungen aus den
Einzelpositionen des Eigenkapitals, basierend auf den jeweiligen Jahres-
Seite 26
abschlüssen zum 31.12.2007, gebildet und als Gesamt-Übernahmewert in der
Eröffnungsbilanz erfasst.
Dieser Wert wurde spiegelbildlich unter der Bilanzposition Sonstige
Sonderposten passiviert (s. dort), damit zukünftige Veränderungen außerhalb
des städtischen Haushaltes ergebnisneutral verbucht werden können.
1.3.3.2 Sondervermögen im Sinne von § 97 Abs. 1 Nr. 3 GO 12.845.231,81 €
Als Sondervermögen im Sinne dieser Vorschrift hat die Stadt Münster das
Vermögen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM), der Einrichtung Münster
Marketing (MM) und der citeq erfasst und bewertet.
Zu diesem Zweck wurde aus Vereinfachungsgründen zulässigerweise auf das
Mittel der Eigenkapital-Spiegelbild-Methode zurückgegriffen (vgl. § 55 Abs. 6
Satz 2 GemHVO).
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 13.117.973,73 €
Für die Eröffnungsbilanz wurden dazu die Werte für die „WVR Fonds“
(4.328.894,25 €) sowie für die „VUS Fonds“ (8.789.079,48 €) berücksichtigt.
Diese wurden mit den Anschaffungskosten bewertet.
1.3.5 Ausleihungen 2.339.967,40 €
Bei den Ausleihungen handelt es sich entsprechend der Gesetzessystematik in
§ 41 Abs. 3 Nr. 1.3.5 GemHVO um langfristige Forderungen der Stadt Münster.
Diese gliedern sich in die Teilbereiche der „Ausleihungen an Sondervermögen“
(vgl. § 41 Abs. 3 Nr. 1.3.5.3 GemHVO [hier: citeq]) mit einem Wert von
150.319,80 € und in „Sonstige Ausleihungen“ (vgl. § 41 Abs. 3 Nr. 1.3.5.4
GemHVO) mit dem Restwert in Höhe von 2.189.647,60 €.
Letzterer ist wie folgt aufzuteilen:
o Kleingartendarlehen 25.667,10 €
o Darlehn für den sozialen Wohnungsbau
- an Dritte (dinglich gesichert) 777.564,61 €
- an städt. Beteiligungen (nicht dinglich gesichert) 611.082,53 €
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o Darlehen für kinderreiche Familien 498.395,71€
o Existenzgründerdarlehen 42.698,96 €
o Gemeindebaudarlehen 234.238,69 €
Summe 2.189.647,60 €
2. Umlaufvermögen 101.229.433,25 €
2.1. Vorräte 346.935,97 €
Hierin enthalten sind auf dem Konto Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
(Gesamtsumme = 305.029,14 €) die Treibstoffe der Feuerwehr in Höhe von
53.730,00 € , der Vorrat für den Poststempler in Höhe von 174.435,00 € , der
Vorrat des Museumsshops beim Stadtmuseum in Höhe von 76.864,14 € sowie
entsprechende geleistete Anzahlungen in Höhe von 41.906,83 € . Die Bewertung
erfolgte zu Anschaffungskosten.
2.2 Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel
37.733.659,74 €
Sämtliche Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel
wurden zu Nennwerten angesetzt.
Bei den Forderungen wurde lediglich der einbringliche Bestand berücksichtigt.
Deshalb konnte hier auf eine Pauschalwertberichtigung verzichtet werden.
Die liquiden Mittel entsprechen den Kassenaufnahmeprotokollen und gleich-
lautenden Kassenbüchern (Kassenbestände) bzw. können durch entsprechende
Saldenmitteilungen der Kreditinstitute nachgewiesen werden.
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 17.287.264,59 €
Dieser Bilanzposten gliedert sich wie folgt:
o Für Ausgaben vor dem 31.12.2007 / 01.01.2008, die Aufwand erst für
Januar 2008 darstellen (vgl. §§ 54 Abs. 1 Satz 2, 42 Abs. 1 GemHVO):
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- Rentenzahlungen für Grundstücke 10.571,55 €
- Fraktionszuwendungen 01/2008 204.624,99 €
- Besoldungen 4.410.108,75 €
- Mieten 723.241,58 €
- verschiedene Transferzahlungen 11.485.028,77 €
S u m m e 16.833.575,64 €
o Aktive Rechnungsabgrenzungsposten im Sinne von 453.688,95 €
§§ 54 Abs. 1 Satz 2, 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO
Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) im letzteren Sinne
handelt es sich um Zuwendungen der Stadt Münster gegenüber den
gebührenrechnenden Einrichtungen Markt- und Sendwesen zum Kauf von
Stromversorgungsgeräten, an denen die Stadt Münster kein wirtschaftliches
Eigentum innehat.
Vielmehr ist juristischer/wirtschaftlicher Eigentümer die Stadtwerke Münster
GmbH, die der Stadt Münster ein Nutzungsrecht eingeräumt hat.
Da die Einräumung dieses Nutzungsrechtes vor Einführung des NKF geschah,
wurden die verbliebenen, fortgeführten AK als ARAP eingestellt. Die Auflösung
dieser ARAP erfolgt über die mutmaßliche Restnutzungsdauer der Vermögens-
gegenstände.
II. Passiva
1. Eigenkapital 806.424.246,18 €
Dieser Gesamtwert setzt sich für die Eröffnungsbilanz zusammen aus der
Allgemeinen Rücklage in Höhe von 666.762.541,20 € und der Ausgleichs-
rücklage mit einem Wert von 139.661.704,98 €.
1.1 Allgemeine Rücklage 666.762.541,20 €
Hierunter wird der Saldo zwischen dem Vermögen der Stadt Münster (= Aktiva)
und der Summe aus Ausgleichsrücklage, Sonderposten, Rückstellungen,
Verbindlichkeiten sowie Passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
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Die Deckungsrücklage als Teil der Allgemeinen Rücklage beträgt 5.810.764,00 €
und dient der finanziellen Abdeckung von Ermächtigungen für Aufwendungen
aus Vorjahren.
1.2 Ausgleichsrücklage 139.661.704,98 €
Die Höhe der Ausgleichsrücklage für die Eröffnungsbilanz ist zu bilden aus 1/3
des Eigenkapitals, jedoch in der Höhe begrenzt auf 1/3 der jährlichen
Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen der letzten drei Jahre vor dem
Bilanzstichtag (vgl. § 75 Abs. 3 Satz 2 + 3 GO).
Entsprechend dieser gesetzlichen Deckelung wurde diese Rücklage an Hand der
Ist-Zahlen der Jahre 2005 – 2007 für die Einnahmearten Realsteuern, Gemeinde-
anteile an Gemeinschaftssteuern, anderen Steuern, Schlüsselzuweisungen,
allgemeinen Umlagen, Ausgleichsleistungen sowie den allgemeinen
Zuweisungen (Investitionspauschale, Schulpauschale und Sportpauschale) mit
lediglich einem höhenmäßig begrenzten Betrag in Ansatz gebracht.
Wertermittlung:
Ist-Zahlen der Jahre 2005 - 2007:
2005: 390.670.179,63 €
2006: 479.199:925,09 €
2007: 387.085.240,08 €
Summe: 1.256.958.344,80 €
davon 1/3 = 418.985.114,93 €
davon 1/3 = 139.661.704,98 € (= Wert für die Eröffnungsbilanz).
2. Sonderposten 1.451.160.334,23 €
Diese Bilanzposition wurde entsprechend §§ 54 Abs. 1 Satz 2, 41 Abs. 4 Nr. 2
GemHVO aufgegliedert:
o für Zuwendungen 647.085.958,40 €
o für Beiträge 775.805.614,99 €
o für den Gebührenausgleich 3.195.311,34 €
o Sonstige Sonderposten 25.073.449,50 €
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Für die Ermittlung der Sonderposten für Zuwendungen wurde zulässigerweise
auf die Bewertungsvereinfachung der Pauschalermittlung (vgl. § 56 Abs. 5
GemHVO) zurückgegriffen, sofern keine Einzelzuordnung möglich war.
Der Zuwendungsanteil für die Kindertagesstätten wurde repräsentativ für 17
Kindergärten an Hand von vorliegenden Zuwendungsbescheiden berechnet, in
denen die Baukosten und Zuwendungen aufgelistet waren. Die Baukosten
konnten dabei für die Wertermittlung nach Indexanpassung übernommen
werden. Danach betrugen die Zuwendungen regelmäßig 50 % . Dieser
Prozentsatz wurde anschließend für alle Kindertagesstätten übernommen.
Für die Schulen wurden die Fördermaßnahmen von 29 Beispielen (Schulbau-
maßnahmen ab 1973) begutachtet. Danach lagen die Zuwendungsanteile
zwischen 12,1 % und 82,3 %, der relative Mittelwert mithin bei 43,54 %. Dieser
Prozentsatz wurde auf alle Schulen übertragen.
Für die übrigen Bereiche wurden entsprechende Prozentsätze an Hand der
Haushaltsdaten der letzten 10 Jahre vor der erstmaligen Bewertung (1. Roll-Out-
Welle) ermittelt (von 1996 – 2005).
Demzufolge wurden die Kosten entsprechender Investitionen einzelner
Produktgruppen in das Verhältnis zu den Zuwendungen gesetzt.
Die Prozentsätze für diese durchschnittlichen Förderquoten wurden dann
flächendeckend angewandt:
o Grünanlagen (Ausgl.-Maßn. / städteb. Entw.-Maßn.) 99,32 %
o Grünanlagen (ohne Ausgleichsmaßnahmen) 58,05 %
o Verkehrsflächen 53,45 %
o Brandschutz / Rettungsdienst 70,26 %
o Bücherei, Museum, Kultur, Friedhof 77,62 %
o Soziale Sicherung 74,33 %
o Sportanlagen / Erholungseinrichtungen 66,77 %
o Städteplanung / Wohnungsbauförderung 88,66 %
o Wasserbau 81,90 %
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Die Berechnung der Sonderposten für Beiträge erfolgte auf Grund konkreter
Ermittlungen in der Vergangenheit (insbesondere für Entwässerungs- und
Abwasserbeseitigungsanlagen und Verkehrsflächen).
Für Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen wurde gem. §§
41 Abs. 4 Nr. 2.3, 43 Abs. 6 GemHVO, 6 KAG entsprechende Sonderposten für
den Gebührenausgleich gebildet:
o Abwasserbeseitigung 2.715.224,55 €
o Abwasserabgabe 450.000,00 €
o Sendwesen 30.086,79 €
Gesamtsumme 3.195.311,34 €
Die Sonstigen Sonderposten gliedern sich wie folgt auf:
o Stellplatzablösebeträge 20.109.743,75 €
o Rechtlich unselbständige Stiftungen 4.120.634,06 €
o Sonstiges (Städtische Bühnen) 843.071,69 €
Gesamtsumme 25.073.449,50 €
Die Summe des Sonderpostens für die rechtlich unselbständigen Stiftungen
entspricht dem gleichlautenden Betrag beim Sondervermögen.
3. Rückstellungen 436.522.815,45 €
3.1 Pensionsrückstellungen 396.486.410,03 €
Die Bewertung der nach § 36 Abs. 1 Satz 1 GemHVO zu bilanzierenden
Pensionsverpflichtungen ist auf Grundlage der Durchführungshinweise per
Runderlass des Innenministeriums vom 04.01.2006 erfolgt.
Unter Anderem sind folgende, pauschalierte Regelungen getroffen worden:
o Beginn des Dienstverhältnisses
Bei Beamten im mittleren und gehobenen Dienst wird mit dem 19.
Lebensjahr, im höheren Dienst mit dem 25. Lebensjahr gerechnet.
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o Teilzeitbeschäftigungen
Teilzeitbeschäftigte Beamte fließen mit ihrem derzeitigen Teilzeitfaktor in
die Berechnung mit ein. Die in den Einzelfällen zu hohen bzw. zu
niedrigen Bewertungen gleichen sich verwaltungsweit aus.
In diesem Zusammenhang wurden entsprechende Rückstellungen sowohl für
bestehende Versorgungsansprüche als auch für sämtliche Anwartschaften der
eigenen Beamten und dieser, an deren Versorgung sich die Stadt Münster
beteiligen muss, basierend auf dem zur Zeit festgeschriebenen
Rechnungszinsfuß von 5 % (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 4 GemHVO), gebildet.
Die Stadt Münster bediente sich zur Berechnung der Rückstellungen der
Software „Haessler Pensionsrückstellung Kommunal“.
Für die Beihilfen der Versorgungsempfänger sind ebenfalls Rückstellungen zu
bilden. Hierfür kann nach § 36 Abs. 1 Satz 5 GemHVO ein prozentualer Anteil an
den Pensionsrückstellungen ermittelt werden. Der Prozentsatz ist aus dem
Verhältnis des Volumens der gezahlten Beihilfeleistungen an die
Versorgungsempfänger zu dem Volumen der gezahlten Versorgungsbezüge zu
ermitteln. Es ist ein Durchschnitt aus den letzten drei Jahresabschlüssen zu
bilden. Auf dieser Grundlage ergibt sich für die Stadt Münster zurzeit ein Anteil
von 19,29 %. Die Ermittlung des Prozentsatzes ist mindestens alle 5 Jahre
vorzunehmen. Hier hat sich die Stadt Münster jedoch entschieden, den
Prozentsatz jährlich anzupassen.
Die Bilanzposition „Pensionsrückstellungen“ setzt sich somit aus folgenden
Einzelbeträgen zusammen:
Pensionsrückstellungen für aktive Beamte 163.343.810,03 €
Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger 168.561.620,00 €
Beihilferückstellungen für aktive Beamte 31.509.030,00 €
Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger 32.501.730,00 €
Rückstellungen für Beamte bei anderen Dienstherren 570.220,00 €
Summe 396.486.410,03 €
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 6.500.000,00 €
Grundlage für die Ermittlungen war eine Aufstellung der städtischen
Altlastenverdachtsflächen.
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Hierzu wurden in einem ersten Schritt die Bruttosanierungskosten nach
folgendem Muster ermittelt:
o Zu Grunde gelegt wird jeweils eine Komplettsanierung des
Grundstücks durch Bodenaustausch. Andere durchaus mögliche
Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen werden nicht
berücksichtigt.
o Auf der Altlastenfläche (die auch nur einen Teilbereich des
städtischen Grundstücks ausmachen kann) ist der Boden aufgrund
vorhandener Kontaminationen bis zu einer Tiefe von 3,00 m
auszukoffern.
o Die Kubatur (Altlastenfläche mal 3,00 m) ist zwecks Preisermittlung in
Tonnage umzurechnen. Die Umrechnung erfolgt unter Berück-
sichtigung einer Dichte von 1,8.
o Für die Entsorgungskosten wurde ein nach heutiger Datenlage
mittlerer Preis von 20 € je Tonne zu Grunde gelegt. Dieser Preis
richtet sich nach der Konzentration der Belastungen, kann also erst
nach entsprechender Analyse exakt festgestellt werden. Diesen
Kosten wurden dann noch notwendige, weitere Kosten (z. B.
Analysekosten) hinzugeschlagen.
o Für das Lösen und Abtransportieren des kontaminierten Bodens sind
15 € je Tonne (nach heutiger Marktlage) zu veranschlagen.
Da nicht jede Altlast zwingend saniert werden muss (z. B. hat eine mögliche
Kontamination bei versiegelter Fläche keinen Einfluss auf eine oberirdische
gewerbliche Nutzung oder kann einer bestehenden Gefahr durch eine Nutzungs-
einschränkung begegnet werden), wurde die Frage beantwortet, ob und mit
welcher Eintrittswahrscheinlichkeit mit entsprechendem Sanierungsbedarf
gerechnet werden muss. Vor diesem Hintergrund wurde unter Berücksichtigung
entsprechend gebildeter Risikoklassen aus den zuvor ermittelten
Bruttosanierungskosten der in der Bilanzposition genannte Rückstellungswert
abgeleitet (vgl. zur Zulässigkeit dieser Vorgehensweise § 92 Abs. 3 Satz 1 GO, §
54 Abs. 1 Satz 1 GemHVO [vorsichtig geschätzte Zeitwerte]).
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Nachrichtlich:
Auf die Bildung einer Rückstellung für Deponien (für eine mögliche
Nachsorgeverpflichtung im Sinne von § 5 LAbfG) wurde bei der Stadt Münster
verzichtet, da die Deponiennachsorge auf die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) verlagert wurde und diese die dafür
notwendigen finanziellen Mittel in voller Höhe über die Gebührenkalkulation
refinanzieren kann.
Die dafür zu veranschlagenden Kosten werden zum Eröffnungsbilanzstichtag mit
ca. 21 Mio. € beziffert.
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 20.132.100,00 €
Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 36 Abs. 3 GemHVO wurden nur für
solche zukünftigen Maßnahmen Rückstellungsbeträge ermittelt, die innerhalb des
Zeitraumes einer mittelfristigen Finanzplanung von drei bis maximal fünf Jahre
realisiert werden können.
Demzufolge wurden diesbezüglich Rückstellungen für den Immobilienbereich in
Höhe von 15.455.500,00 € gebildet. Die Verwaltung geht davon aus, dass in den
nächsten fünf Jahren aus der detaillierten Liste der Einzelmaßnahmen im
Durchschnitt rd. 3,2 Mio. € an Instandhaltungen realisiert werden können.
Für den Bereich der Straßenbauunterhaltung wurden Rückstellungen an Hand
vorliegender Instandhaltungsschäden für Einzelmaßnahmen in Höhe von
4.676.600,00 € gebildet. Die Stadt Münster wird davon in den nächsten drei
Jahren p. a. rd. 1/3 = ca. 1,559 Mio. € an Instandhaltungsstau auflösen können.
3.4 Sonstige Rückstellungen 13.304.305,42 €
In dieser Summe enthalten sind die Rückstellungen für Beamte und tariflich
Beschäftigte, die von der Altersteilzeit im Blockmodell Gebrauch machen
(Gesamtsumme: 1.780.023,03 € ). Danach wird eine Aufteilung in eine Arbeits-
und eine Freistellungsphase vorgenommen. Die hierfür zu bildenden
Rückstellungen wurden wegen der kurzen Laufzeit, nicht abgezinst.
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Des Weiteren sind enthalten Rückstellungen für Resturlaub (Summe:
5.827.079,13 €) sowie solche für Zeitguthaben (Summe: 1.216.406,00 €). Diese
Rückstellungen sind anhand einer Stichprobe (3 Ämter der Kernverwaltung)
ermittelt, nach den durchschnittlichen Jahrespersonalkosten bewertet und für den
gesamten Personalbestand der Kernverwaltung hochgerechnet worden.
Weiterhin wurde für das Prozesskostenrisiko auf Grund rechtshängiger Klagen
gegen die Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe der Beamten und
Versorgungsempfänger berücksichtigt (Summe: 900.000,00 € ). Hier ist zweit-
instanzlich für die Kostendämpfungspauschalen ab 2003 eine Verfassungswidrig-
keit festgestellt worden. Die Ersparnis aus der Kostendämpfungspauschale ab
diesem Zeitpunkt beläuft sich auf die rückgestellte Summe.
Die übrigen Prozesskostenrückstellungen belaufen sich auf 493.251,00 €:
o Davon wurden 303.251,00 € rückgestellt für mögliche Regressansprüche
der Bundesagentur für Arbeit gegenüber der Stadt Münster (Anwendung
der so genannten Vertikalmethode zur Berechnung des Sozialhilfesatzes
nach dem SGB II im Gegensatz zu der vom Bund favorisierten
Berechnung nach der Horizontalmethode).
o Der Rest in Höhe von 190.000,00 € wurde pauschal wegen nicht
bezifferbarer, zukünftiger Kosten erfasst.
Als Mitglied des Zweckverbandes Studieninstitut für kommunale Verwaltung
Westfalen-Lippe ist die Stadt Münster nach § 12 Abs. 2 der Verbandssatzung
verpflichtet, sich an den Versorgungslasten des Zweckverbandes zu beteiligen.
Die dafür zu bildenden „Sonstigen Rückstellungen“ belaufen sich zum Zeitpunkt
der Eröffnungsbilanz auf 645.000,00 €.
Risiken für gegebene Bürgschaften wurden mit 413.000,00 € , Fremd-
währungskredit-Risiken mit 460.000,00 € bewertet.
Für Grundstückskaufpreise auf Rentenbasis wurden 1.221.170,99 € rückgestellt.
Bezugsbasis für die Berechnung des dafür maßgeblichen Barwertes waren die
aktuellen Jahresrenten. Eine statistische Anpassung an die unterschiedlichen
Steigerungsraten wurde dabei nicht vorgenommen. Für die Berechnung des
Bilanzwertes wurde eine Verzinsung von 5 % zu Grunde gelegt.
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Im Übrigen wurden für Fehlbeträge bei den verschiedenen gebührenrechnenden
Einrichtungen der Stadt Münster Drohverlust-Rückstellungen im Sinne von § 36
Abs. 5 GemHVO gebildet (Gesamtsumme: 447.575,27 €).
4. Verbindlichkeiten 764.054.601,80 €
Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Die Gesamtsumme setzt sich zum größten Teil aus Verbindlichkeiten aus
Krediten für Investitionen zusammen.
Von den dafür insgesamt zu veranschlagenden 722.251.168,30 € sind
419.161.219,89 € für den öffentlichen und 303.089.948,41 € für den privaten
Bereich zu berücksichtigen.
Bei den Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen (Gesamtsumme: 7.361.818,36 € ) wurden Sachverhalte
berücksichtigt, bei denen die Stadt Münster die Finanzierung für ein öffentliches
Bauvorhaben im Wege des Public Private Partnership auf einen privaten Investor
übertragen hat.
Hierbei hat der private Investor als Forfaitist die zu Grunde liegende Forderung
gegenüber der Stadt Münster zur Refinanzierung an eine Bank weiterverkauft,
während die Stadt Münster einen Einredeverzicht erklärt hat.
Durch diese Forfaitierung mit Einredeverzicht wurde der Bau der
Dreifachsporthallen Hiltrup, Gremmendorf und Albachten finanziert:
o Hiltrup = 2.383.826,49 €
o Gremmendorf = 2.456.980,43 €
o Albachten = 2.521.011,44 €
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Gesamtsumme:
13.589.770,32 €) bestehen zum größten Teil in Höhe von 13.582.837,88 € aus
Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen gemäß § 97 Abs. 1 Nr. 3 GO
(hier: gegenüber AWM, citeq und MM).
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Die Gesamtsumme wurde an Hand der testierten Jahresabschlüsse der oben
genannten eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen ermittelt.
Für die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen (Gesamtsumme: 13.219.146,61
€) wurden im zulässigen gesetzlichen Rahmen Sachverhalte berücksichtigt, bei
denen die Stadt Münster Zuwendungen und Beiträge erhalten hat, für die noch
keine Investitionen getätigt wurden.
Die übrigen Außenverpflichtungen der Stadt Münster wurden als sonstige
Verbindlichkeiten verbucht (Gesamtsumme: 7.632.698,21 €).
5. Passive Rechnungsabgrenzung 15.506.613,16 €
Hierunter wurden alle Einnahmen vor dem Eröffnungsbilanzstichtag
zusammengefasst, die Erträge erst nach diesem Zeitpunkt darstellen (vgl. §§ 41
Abs. 4 Nr. 5, 42 Abs. 3 GemHVO).
Das sind 3.702.663,26 € als Einnahmen aus dem bisherigen kameralen Bereich
und 11.803.949,90 € aus dem Friedhofsbereich.
In Letzterem werden insbesondere Grabnutzungsgebühren für die Liegezeiten
von 30 Jahren im Voraus vereinnahmt und jeweils mit 1/30 p. a. ertragswirksam
aufgelöst.
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Anlage
Aufstellung zu den Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung
gemäß §§ 36 Abs. 3, 41 Abs. 4 Nr. 3.3 GemHVO
(hier: Zusammenstellung der Maßnahmen im
Hoch- und Tiefbaubereich)
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Instandhaltungsrückstellungen Verkehrsflächen
Nr. Bezeichnung Typ (Kostenart) Soll-Beginn Kosten
9 Kirschgarten Gehweg Beobachtungsfall (KAG)
(Erneuerung) 01.01.2009 50.000,00 €
10 Theodor-Heuss-Straße, Am Schütthook - Hiltruperstraße Geh+Radweg (Erneuerung) 01.01.2009 110.000,00 €
11 Gremmendorferweg, Albersloher Weg bis Angelmodder Weg Geh+Radweg (Erneuerung) 01.01.2009 120.000,00 €
12 Hammer Straße, Ludgeriplatz bis Geiststraße, westl. Seite Geh+Radweg (Erneuerung) 01.01.2009 150.000,00 €
13 Alverskirchner Str. zw. Am Tiergarten und Stadtgrenze
(Geh-Radweg )
Geh+Radweg (Erneuerung)
01.01.2009 176.000,00 €
15 Cheruskerring zwischen Kanalstraße und Wienburgstraße Fahrbahn Asphalt (Erneuerung) 01.01.2009 300.000,00 €
17 Nerzweg, Stich bei Hs. 65 Fahrbahn Asphalt (Erneuerung) 01.01.2009 250.000,00 €
21 Königsberger Straße Geh- und Radweg 01.01.2009 180.000,00 €
30 Weseler Straße /Mersmannstiege Fahrbahn Asphalt 01.01.2009 90.000,00 €
31 Weseler Straße von BHSt Am Umspannwerk bis Dingbänger Weg Fahrbahn Asphalt 01.01.2009 120.000,00 €
36 Eugen-Müller Straße zw. Kapitelstraße u. Niesertstraße Geh+Radweg (Erneuerung) 01.01.2010 33.600,00 €
37 Kriegerweg, Weidenweg - Brunnenweg, beidseitig Geh+Radweg (Erneuerung) 01.01.2010 36.000,00 €
38 Niesertstraße von Eugen-Müller Straße bis Skagerrakstraße rechte Seite Gehweg (Erneuerung) 01.01.2010 42.000,00 €
39 Höltenweg, An den Loddenbüschen bis Kesslerweg Radweg (Erneuerung) 01.01.2010 54.000,00 €
40 Scheibenstraße, Friedrich-Ebert-Straße - Am Alten Schützenhof Gehweg (Erneuerung) 01.01.2010 55.000,00 €
41 Fritz-Pütter-Straße, Hammerstraße - Umgehungsstraße beidseitig Gehweg (Erneuerung) 01.01.2010 70.000,00 €
42 Amelsbürener Straße, Westfalenstraße bis Meesenstiege Fahrbahn Pflaster (Erneuerung) 01.01.2010 130.000,00 €
43 Hülsebrockstraße, Hohe Geest bis Marktallee Geh+Radweg (Erneuerung) 01.01.2010 160.000,00 €
44 Hammer Straße, Ludgeriplatz bis Geiststraße, östl. Seite Geh+Radweg (Erneuerung) 01.01.2010 350.000,00 €
45 Johannistraße BHSt Fahrbahn Asphalt (Erneuerung) 01.01.2010 50.000,00 €
46 Nienkamp, zwischen Wienburgstraße und Salzmannstraße Fahrbahn Asphalt (Erneuerung) 01.01.2010 250.000,00 €
47 Pisallee zwischen Bohlweg und Niedersachsenring Fahrbahn Asphalt (Erneuerung) 01.01.2010 250.000,00 €
49 Mecklenbecker Straße zw. Echelmeyer Straße und Nr. 229, Anschluss Geh/Radweg Beobachtungsfall (KAG)
(Erneuerung) 01.01.2010 45.000,00 €
50 Weseler Straße zwischen Dingbänger Weg und Meckmannweg Fahrbahn Asphalt 01.01.2010 40.000,00 €
52 St-Mauritz -Freiheit, Stiftstraße bis Hohenzollernring Gehweg (Erneuerung) 01.01.2011 60.000,00 €
53 Pleistermühlenweg,Mondstraße bis Ausbauende Gehweg (Erneuerung) 01.01.2011 110.000,00 €
54 Hohenzollernring, zw. Sophienstraße und Manfred-von-Richthofen-Str. Fahrbahn Asphalt (Erneuerung) 01.01.2011 200.000,00 €
55 Friedrich - Ebert - Straße, Hammer Straße bis Hafenstraße Geh+Radweg (Erneuerung) 01.01.2011 250.000,00 €
Seite 40
Instandhaltungsrückstellungen Verkehrsflächen
Nr. Bezeichnung Typ (Kostenart) Soll-Beginn Kosten
56 Wolbecker Straße, Servatiiplatz bis Hansaring Fahrbahn, Geh- und Radweg
(Erneuerung) 01.01.2011 310.000,00 €
57 Kleibusch, von Waldweg bis Rockbusch Fahrbahn und Nebenanlagen Fahrbahn Asphalt (Erneuerung) 01.01.2011 80.000,00 €
58 Niels-Stensen-Str., von Eupener Weg bis Hs. 6 Fahrbahn Asphalt (Erneuerung) 01.01.2011 75.000,00 €
59 Nienborgweg, von Nünningweg bis Diekmannstraße Fahrbahn Asphalt (Erneuerung) 01.01.2011 200.000,00 €
60 Michaelisplatz zwischen Domplatz und Prinzipalmarkt Fahrbahn Pflaster 01.01.2011 80.000,00 €
61 Kerßenbrockstraße, von Hs. 26 bis Tannenbergstraße Gehweg (Erneuerung) 01.01.2011 150.000,00 €
62 Dingbängerweg von Mecklenbecker Straße bis Lampe Nr. 16 Geh+Radweg (Erneuerung) 01.01.2011 50.000,00 €
Gesamtsumme: 4.676.600,00 €
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Maßnahmenkatalog des Amtes für
Immobilienmanagement für die folgenden 5 Jahre
Immobilie Standort Kostenschätzung
A.-Kolping-Schule 3 (Erphoschule) Kaiser-Wilhelm-Ring 001 Überholungsanstriche in Fluren und Klassen 25.000,00 €
A.-Kolping-Schule 3 (Erphoschule) Kaiser-Wilhelm-Ring 001 Erneuerung alter Eingangstüren zum Schulhof, Strassenseite 15.000,00 €
A.-Kolping-Schule 3 (Erphoschule) Kaiser-Wilhelm-Ring 001 Flachdachsanierung Sporthalle, einschl Erneuerung der Dachrinnen 48.000,0 0 €
A.-Kolping-Schule 3 (Erphoschule) Kaiser-Wilhelm-Ring 001 Erneuerung der Fensterelemente in der Sporthalle 40.000,00 €
Adolph-Kolping-Schule 1 Lotharingerstraße 030 Fenstererneuerung der Adolph- Kolping Schule 1 245.000,00 €
Adolph-Kolping-Schule 1 Lotharingerstraße 030 Sanierung von Fassadenflächen aus Ziegel und Sandsteinputzimetationen 305.000,00 €
Adolph-Kolping-Schule 2 Lotharingerstraße 008 Erneuerung Windfänge und Kelleraußentüren - und Fensterelemente 65.000,00 €
Adolph-Kolping-Schule 2 Lotharingerstraße 008 Teilerneuerung Beleuchtung 15.500,00 €
Adolph-Kolping-Schule 2 Lotharingerstraße 008 Erneuerung der Kellerlichtfenster im Kellergeschoß 18.000,00 €
Adolph-Kolping-Schule 2 Lotharingerstraße 008 Sanierung der Schülertoiletten Treppenhaus zum Restaurant 40.000,00 €
Aegidii-Ludgeri-Schule Breite Gasse 003 Erneuerung der Holzfenster und der Eingangstüren im Schulgebäude und in der Sporthalle 145. 000,00 €
Albert-Schweitzer-Schule Manfr-v-Richthofen-S 049 Erneuerung Flurfenster und Oberlichter Klassenräume + Türen + Aussenanstrich Hol zfenster 80.000,00 €
Albert-Schweitzer-Schule Manfr-v-Richthofen-S 049 Teilerneuerung Verteilungen und Beleuchtung 33.000,00 €
Albert-Schweitzer-Schule Manfr-v-Richthofen-S 049 Erneuerung der Eingangstüren Süd- und Westtrakt 65.000,00 €
Anne-Frank-Schule Manfr-v-Richthofen-S 037 Erneuerung der Umkleiden, Dusch,- und WC- Anlagen unterhalb der Aula 67.000,00 €
Anne-Frank-Schule Manfr-v-Richthofen-S 037 Erneuerung der WC- Anlagen im Gebäudetrakt A, Gewerbe EG - 3. OG. 119.000,00 €
Anne-Frank-Schule Manfr-v-Richthofen-S 037 Erneuerung von Oberböden in Klassen und Fluren 15.000,00 €
Anne-Frank-Schule Manfr-v-Richthofen-S 037 Erneuerungaanstriche in Klassen undFluren 25.000,00 €
Annette v. Droste Hülshoff Gymn. Grüne Gasse 040 Erneuerung der Windfangtüren des Haupteinganges 19.000,00 €
Annette v. Droste Hülshoff Gymn. Grüne Gasse 040 Erneuerung Fenster, Klassen zur Krummen Straße 25.000,00 €
Annette v. Droste Hülshoff Gymn. Grüne Gasse 040 Sanierung Bodenplattenbelag in den Fluren 25.000,00 €
Annette v. Droste Hülshoff Gymn. Grüne Gasse 040 Sanierung Parkettböden in den Klassen, 1. Abschnitt 25.000,00 €
Annette von Droste Hülshoff Schule Höftestraße 004 Erneuerung der Fenster des Umkleidetraktes der Sporthalle 15.000,00 €
Annette von Droste Hülshoff Schule Höftestraße 004 Erneuerung Oberboden, einschl. Erneuerung Estrich in 2 Klassenräumen im Altbau 4 5.000,00 €
Annette von Droste Hülshoff Sch. Höftestraße 004 Fenstererneuerung 2. BA 200.000,00 €
Annette von Droste Hülshoff Sch. Höftestraße 004 WDV System für Altbau + auskragenden Betondach Alt- und Neubau dämmen 62.000,00 €
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Kirmstraße 001 Teilsanierung der Grundleitungen 70.000,00 €
Astrid Lindgren - Schule Gelmer Gelmerheide 003 Erneuerung der WC- und Bäder in der Hausmeisterwohnung 18.000,00 €
Bodelschwinghschule / PTA Gutenbergstraße 014 2. BA Fensterernerung im Schulgebäude Klassen und Verwaltungstrakt, 190.000,00 €
Bodelschwinghschule / PTA Gutenbergstraße 014 Erneuerung der Oberdecke des Parkplatzes, einschl. Unterbau und Entwässerung 20.000,0 0 €
Bodelschwinghschule / PTA Gutenbergstraße 014 Sanierung von Klassenräume im Kellergeschoss gegen aufsteigende Feuchtigkeit 215.000, 00 €
Bodelschwinghschule / PTA Gutenbergstraße 014 Fensterernerung im Schulgebäude Giebel und Flurtrakt 290.000,00 €
Bodelschwinghschule / PTA Gutenbergstraße 014 Sanierung der Aussen-WC-Anlagen und der WC-Anlagen im 1. + 2 OG 86.000,00 €
BVST Wolbeck Am Steintor 050 Erneuerung Beleuchtung und Verteilungen 50.000,00 €
Davertschule Amelsbüren Zum Häpper 010 Erneuerung der Holzfenster im Neubau 110.000,00 €
Davertschule Amelsbüren Zum Häpper 010 Bodenbelagerneuerung in den Klassenräumen des Altbaus 22.000,00 €
Dreifaltigkeitsschule Friesenring 025 2. BA. Fenstererneuerung der einfach verglasten Holzfenster im Treppenhaus und in den Flure n 60.000,00 €
Eichendorffschule Angelmodde Eichendorffstraße 036 Erneuerung Flachdach über Flurbereiche und Oberlichtfenster des Anbauklassentra ktes 90.000,00 €
Eichendorffschule Angelmodde Eichendorffstraße 036 Aussenflächen seitlich der Sporthalle erneuern 30.000,00 €
Eichendorffschule Angelmodde Eichendorffstraße 036 Sanierung der Verblendfassade Sporthalle 85.000,00 €
Eichendorffschule Angelmodde Eichendorffstraße 036 WC- und Duschsanierung in der Sporthalle 78.000,00 €
Eichendorffschule Angelmodde Eichendorffstraße 036 Erneuerung der Windfanganlagen, Treppenhausverglasungen und Fluchttreppe aussen 70.000,00 €
Erich Kästner Schule Pötterhoek 045 Sanierung der Dusch- und WC - Anlagen im Umkleidetrakt der Sporthalle 75.000,00 €
Erich-Klausener-Schule Bismarckallee 055 Flachdachsanierung Haupteingangshalle 20.000,00 €
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Maßnahmenkatalog des Amtes für
Immobilienmanagement für die folgenden 5 Jahre
Immobilie Standort Kostenschätzung
Erich-Klausener-Schule Bismarckallee 055 Flachdachsanierung, Pausenüberdachung und Umkleidegebäude 47.000,00 €
Fürstenbergschule Andreas-Hofer-Straße 030 Erneuerung Behind. WC und Erneuerung WC Trennwandanlagen Außen WC Anlagen 40.000,00 €
Fürstenbergschule Andreas-Hofer-Straße 030 Erneuerung der Einbauschrankklappen für Übergabestationen 12.000,00 €
Fürstenbergschule Andreas-Hofer-Straße 030 Teilerneuerung Beleuchtung 31.000,00 €
Geistschule/Ganztagsschule Grevingstraße 024 Erneuerung der Glassfassade der Neuen Sporthalle 90.000,00 €
Geistschule/Ganztagsschule Grevingstraße 024 Fassadensanierung (Fugenerneuerung Verblender) Westseite des Altbaus 85.000,00 €
Geistschule/Ganztagsschule Grevingstraße 024 Mauerwerksabdichtung im Kellergeschoss Altbau 2. BA 60.000,00 €
Gottfried von Cappenberg Schule Glatzer Weg 009 Aussenanstrich Holzfenster und -türen im Altbau 12.000,00 €
Gottfried von Cappenberg Schule Glatzer Weg 009 Erneuerung Außentüren des Schultraktes 20.000,00 €
Gottfried von Cappenberg Schule Glatzer Weg 009 Erneuerung der Turnhallenoberlichter (Fenster) einschl. autom. Öffner 18.000,00 €
Gottfried von Cappenberg Schule Glatzer Weg 009 Erneuerung Eingangstüren Verwaltung und Neubau und Schiebetüranlage überdachter Pa usengang 70.000,00 €
Grunds. Kinderhaus West Josef-Beckmann-Str. 033 Kellerabdichtung der Hausmeisterwohnung von innen und aussen 60.000,00 €
Grundschule Berg Fidel Hogenbergstraße 160 WC Sanierung im Erweiterungsbau, Lehrer- und Pausen WC-Anlagen 97.000,00 €
Grundschule Berg Fidel Hogenbergstraße 160 Erneuerung der einfach verglasten Holzoberlichtfenster in den Klassenräumen, des Trakte s I 30.000,00 €
Grundschule Berg Fidel Hogenbergstraße 160 Erneuerung der einfach verglasten Holzoberlichtfenster in den Klassenräumen, des Trakte s II 30.000,00 €
Grundschule Loevelingloh Wiedaustraße 114 Außenanstrich der Fenster Westseite 25.000,00 €
Grundschule Loevelingloh Wiedaustraße 114 Erneuerung der 2flg. Eingangstür mit Windfanganlage aus Alu 14.000,00 €
Gymnasium Paulinum Am Stadtgraben 030 Erneuerung der Fenster Giebelseite zur Baderstraße 60.000,00 €
Gymnasium Paulinum Am Stadtgraben 030 Sanierung Lehrer- und Pausen WC- Anlagen im Altbau 58.000,00 €
Gymnasium Paulinum Am Stadtgraben 030 Ern. Lüftung Naturwissenschaften (Schulpsch) 37.000,00 €
Hans Böckler Schule Hoffschultestraße 025 Sanierung der Außen- WC- Anlagen, zweiter Bauabschnitt 90.000,00 €
Hansaschule Hansaring 080 Sanierung von Begrenzungsmauern auf dem Gelände der Schule 39.000,00 €
Hansaschule Hansaring 080 Sanierung von Treppenstufen 2. Bauabschnitt (2 Treppenhäuser) 36.000,00 €
Hauptschule Coerde (Norbertsch.) Dachsleite 032 Erneuerung der Glasbausteinfassade und Oberlichtbänder aus Leichtmetall an der Spo rthalle 120.000,00 €
Hauptschule-Hiltrup Westfalenstraße 199 Erneuerung von Oberböden, einschl. Estrich in Klassen und Fluren 40.000,00 €
Hauptschule-Hiltrup Westfalenstraße 199 Erweiterung des Schaltschrankes, Busleitung, Lüftungsanl. 35.000,00 €
Hauptschule-Hiltrup Westfalenstraße 199 Erneuerung von Oberböden, einschl. Estrich 2. BA 40.000,00 €
Hauptschule-Hiltrup Westfalenstraße 199 Fenstererneuerung einschl. Sonnenschutz Hauptklassentrakt Südseite 100.000,00 €
Hauptschule-Hiltrup Westfalenstraße 199 Fenstererneuerung Hauptklassentrakt Westseite 185.000,00 €
Hauptschule-Hiltrup Westfalenstraße 199 Flachdachsanierung Hauptklassentrakt 190.000,00 €
Hausmeisterw. Karl Wagenfeld Schule Spichernstraße 019 Sanierung Flachdach, Fassade einschl. Dachrand und Wärmeschutzmaßnahmen, 27. 000,00 €
Hausmeisterwohnung Von-Humboldt-Straße 044 Sanierung Fassade, Fenster und Verbesserung des Wärmeschutzes am Dach 17.000,00 €
Idaschule Vörnste Esch 019 Kellerwandabdichtung im Verwaltungstrakt 1. Bauabschnitt 60.000,00 €
Johannesschule Hiltrup Kardinalstraße 025 Austausch der denkmalgeschützten Holz-Sprossen-Fenster mit Einfachveglasung 195.000,00 €
Johannisschule Vogel-v-Falkenst.-S 004 Sanierung der Umkleide-, Dusch- und WC Anlagen in der Sporthalle 71.000,00 €
Josefschule Hermannstraße 058 Sanierung der WC Anlagen im EG, 1. OG + 2. OG 150.000,00 €
Josefschule Hermannstraße 058 Erneuerung und Abdichtung der Außentreppenanlage Haupteingang 75.000,00 €
Kardinal-von-Galen-Schule Ludwig-Wolker-Straße 013 Erneuerung der Hofplattierung des Vorhofes zum Haupteingang 18.000,00 €
Kardinal-von-Galen-Schule Ludwig-Wolker-Straße 013 Austausch der Eingangstüren einschl. der festverglasten Fassadenelemente 75.000, 00 €
Karl-Wagenfeld-Schule Spichernstraße 017 Erneuerung der Fenster in den Umkleiden Halle 1 und Halle 2 12.000,00 €
Ludgerusschule Albachten Hohe Geist 008 Erneuerung Eingangselement Neubau 20.000,00 €
Ludgerusschule Albachten Hohe Geist 008 Fensteranstrich 20.000,00 €
Ludwig Erhard Schule Gut Insel 041 Erneuerung der Schließanlage 20.000,00 €
Margaretenschule Brentanoweg 018 Erneuerung der bleiverglasten Treppenhausfenster 15.000,00 €
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Maßnahmenkatalog des Amtes für
Immobilienmanagement für die folgenden 5 Jahre
Immobilie Standort Kostenschätzung
Margaretenschule Brentanoweg 018 Erneuerung der Oberlichter in der Sporthalle 45.000,00 €
Marienschule Hiltrup Loddenweg 012 Erneuerung Fenster Hausmeisterwohnung und Verwaltung 25.000,00 €
Marienschule Hiltrup Loddenweg 012 Fassadensanierung Hausmeisterwohnung und Verwaltung (Wärmedämmverbundsystem) 40.000,00 €
Marienschule Hiltrup Loddenweg 012 Kelleraußenwandsanierung Hausmeistertrakt 40.000,00 €
Marienschule Roxel Auf dem Dorn 017 Fenstererneuerung im Umkleidetrakt der Sporthalle 30.000,00 €
Martinischule Stiftsherrenstraße 040 Anstrich der denkmalgeschützten Fenster 18.000,00 €
Martinischule Stiftsherrenstraße 040 Erneuerung Dacheindeckung Schulgebäude 63.000,00 €
Matthias Claudius Schule Gut Insel 036 Erneuerung der Eingangstür und der Fenster im Umkleidetrakt der Sporthalle 18.000,00 €
Matthias Claudius Schule Gut Insel 036 WC-, Dusch- und Umkleidesanierung in der Sporthalle 81.000,00 €
Matthias Claudius Schule Handorf Drostestraße 007 Aussendämmung der sichtbaren Betonbauteile im Bereich der Glasbausteinwände der Sporthalle 40.000,00 €
Matthias Claudius Schule Handorf Drostestraße 007 Sanierung der leerstehenden Kellerräume; aus Standsicherheitsgründen 43.000,00 €
Mauritzschule Neubau Stiftsstraße 019 Sanierung Glasbausteinwand einschl. Betonsanierung Sporthalle 130.000,00 €
Mauritzschule Neubau Stiftsstraße 019 Fenstererneuerung Klassen- und Verwaltungtrakt zum Innenhof 113.000,00 €
Michaelschule Appelbreistiege 040 Fenstererneuerung der einfach verglasten Holzfenster im Altbau und "Langbau" Schulhofseite 150.00 0,00 €
Michaelschule Appelbreistiege 040 2 neue Abklebungslagen und Dachrinnen- und Fallrohrerneuerung Umkleidetrakt Sporthalle 1 25.000,0 0 €
Michaelschule Appelbreistiege 040 Sanierung Pausen WC Anlagen Altbau, angrenzend an Erweiterungsbau 80.000,00 €
Mosaik - Schule städt. Gemeins. GS Dieckmannstraße 131 Fassadenschutzanstrich 20.000,00 €
Norbertschule "Neu" An der Meerwiese 007 Erneuerung von Fenster aus Holz 1. Bauabschnitt 120.000,00 €
Norbertschule "Neu" An der Meerwiese 007 Laufstege aus Holz im Aussenbereich erneuern 25.000,00 €
Norbertschule "Neu" An der Meerwiese 007 Oberflächenbehandlung der Parkettböden (2. BA) 15.000,00 €
Norbertschule "Neu" An der Meerwiese 007 Oberflächenbehandlung der Parkettböden (1. BA) 15.000,00 €
Overbergschule Margaretenstraße 006 Erneuerung der letzten einfach verglasten Stahlrahmenfenster 42.000,00 €
Overbergschule Margaretenstraße 006 Flachdachsanierung einschl. Wärmedämmung auf Umkleidetrakt zzgl. Glasfassadensanierung Sportha lle 125.000,00 €
Overbergschule Margaretenstraße 006 Kellerabdichtung von aussen und partiell innen 100.000,00 €
Pascal Gymnasium Uppenkampstiege 017 Erneuerung der Windfanganlagen und Fenster des Haupteinganges 55.000,00 €
Pascal Gymnasium Uppenkampstiege 017 Erneuerung von Bodenbelägen in Klassen und andere Räume. 1. BA 30.000,00 €
Pascal Gymnasium Uppenkampstiege 017 Fenstererneuerung Werkräume Kellergeschoss 23.000,00 €
Pascal Gymnasium Uppenkampstiege 017 Erneuerung der Elektroverteilungen 52.000,00 €
Pascal Gymnasium Uppenkampstiege 017 Erneuerung sämtlicher Fensterelemente im Foyer- Bereich, Schulgebäude 190.000,00 €
Paul Gerhardt Realschule Jüdefelderstraße 010 Fenstererneuerung 2. BA, Flurfenster, Klassentrakt 250.000,00 €
Paul Gerhardt Realschule Jüdefelderstraße 010 Erneuerung Fenster, Verwaltung, Hausmeisterwohnung, WC- Anlagen 80.000,00 €
Paul Gerhardt Realschule Jüdefelderstraße 010 Erneuerung von Oberböden in Klassen 25.000,00 €
Paul Gerhardt Realschule Jüdefelderstraße 010 Erneuerungsanstriche Flure und Klassenräume 20.000,00 €
Paul Gerhardt Realschule Jüdefelderstraße 010 Sanierung Außen WC Mädchen 38.000,00 €
Paul Gerhardt Realschule Jüdefelderstraße 010 Sanierung des Flachdaches der Umkleiden der Sporthalle 23.000,00 €
Paul Gerhardt Realschule Jüdefelderstraße 010 Erneuerung der Beleuchtung und Lautsprecher 46.000,00 €
Paul Gerhardt Realschule Jüdefelderstraße 010 Erneuerung sämtlicher Außentüren und Fenster im Pausenhofbereich 120.000,00 €
Paul Gerhardt Realschule Jüdefelderstraße 010 Sanierung der Außen WC- Anlagen zur Hausmeisterwohnung 80.000,00 €
Paul Gerhardt Realschule Jüdefelderstraße 010 Erneuerung der Glasbausteinfassaden beider Sporthallen 115.000,00 €
Paul Gerhardt Realschule Jüdefelderstraße 010 Erneuerung von Innentüren sämtlicher Klassenräume und Verwaltung 35.000,00 €
Paul-Schneider Schule Pastorsesch 034 Flachdachsan. Verbesser. Wärmedämmung (Altbau) + Ern. Akustikdecken, Bodenbeläge in Klassenr äumen OG 80.000,00 €
Paul-Schneider Schule Pastorsesch 034 Sanierung der Aussen WC Anlagen und der Lehrer WC Anlagen 55.000,00 €
Peter Wust Schule Dingbängerweg 080 Fenstererneuerung 2. BA 80.000,00 €
Peter Wust Schule Dingbängerweg 080 Neueindeckung Ziegeldach Flur Neubau einschl. Blitzschutz 32.000,00 €
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Maßnahmenkatalog des Amtes für
Immobilienmanagement für die folgenden 5 Jahre
Immobilie Standort Kostenschätzung
Peter Wust Schule Dingbängerweg 080 Erneuerung der Glasbausteinwand und Oberlichter in der Sporthalle 110.000,00 €
Peter Wust Schule Dingbängerweg 080 Neueindeckung Ziegeldach Sporthalle einschl. Blitzschutz 60.000,00 €
Pleisterschule An der Konradkirche 007 Austausch der Glasbausteinwände mit Fassadensanierung 200.000,00 €
Ratsgymnasium Bohlweg 007 Flachdachabdichtung einschl. Erneuerung der Lichtkuppelbänder, Sporthalle 265.000,00 €
Ratsgymnasium Bohlweg 007 Nachrüsten von Präsenzmelderngsmeldern 18.000,00 €
Ratsgymnasium Bohlweg 007 Sanierung von durchfeuchteten Kelleraußenwände 163.000,00 €
Ratsgymnasium Bohlweg 007 Sanierung von durchfeuchteten Kellerinnenwände 48.000,00 €
Richard-von- Weizsäcker-Schule Beckstraße 026 Eingangs- und Windfangtüren erneuern 40.000,00 €
Richard-von- Weizsäcker-Schule Laerer Landweg 153 Fenster- und Eingangstürenerneuerung 2. BA einschl. Austausch der Stahl - Glas - Fassadenelemente 180.000,00 €
Richard-von- Weizsäcker-Schule Laerer Landweg 153 Sanierung der Pausen- + Lehrer-WC-Anlagen 64.000,00 €
Schillergymnasium Gertrudenstraße 005 Erneuerung von doppelflügeligen Flurabschlusstüren, einschl. Oberlicht. 25.000,00 €
Schillergymnasium Gertrudenstraße 005 Erneuerung Leichtmetallfensterelemente 1. Bauabschnitt 230.000,00 €
Schillergymnasium Gertrudenstraße 005 Erneuerung Leichtmetallfensterelemente 2. Bauabschnitt 377.000,00 €
Schillergymnasium Gertrudenstraße 005 Fassadensanierung Alte Sporthalle, (Ern. Oberlichter, Glasbausteine, Sanierung Stahlbetonfl. ächen 108.000,00 €
Schillergymnasium Gertrudenstraße 005 Teilerneuerung Beleuchtung 50.000,00 €
Schillergymnasium Gertrudenstraße 005 Erneuerung der Vertikalschiebefenster im Anbautrakt 53.000,00 €
Schillergymnasium Gertrudenstraße 005 Austausch alter Vertikalschiebefenster 88.000,00 €
Schillergymnasium Gertrudenstraße 005 Neueindeckung mit Schieferdachplatten des Alten Treppenturmes 18.000,00 €
Schulzentrum Wolbeck Von-Holte-Straße 056 Austausch von vorh. Türzargen und Türblatt (Klassenraumeingänge), 2. BA 25.000,00 €
Schulzentrum Wolbeck Von-Holte-Straße 056 Erneuerung Der Fenster im Gebäudetrakt Stern 1 330.000,00 €
Schulzentrum Wolbeck Von-Holte-Straße 056 Flachdachabdichtung Umkleidetrakt der Dreifachsporthalle 39.000,00 €
Schulzentrum Wolbeck Von-Holte-Straße 056 Flachdachsanierung 120.000,00 €
SZ Kinderh., Geschw. Scholl Sch. Von-Humboldt-Straße 014 Reparaturarbeiten und Erneuerungsanstriche an Fenster, 1. Abschnitt 20.000 ,00 €
SZ Kinderh., Geschw. Scholl Sch. Von-Humboldt-Straße 014 Flachdacherneuerung des eingeschossigen Fachklassen,- Verwaltung - und Ku nstklassentrakt 280.000,00 €
SZ Kinderh., Geschw. Scholl Sch. Von-Humboldt-Straße 014 Flachdachsanierung Umkleidetrakt 3-fach Halle einschl. Demontage der zink verkl.Lüftungshauben 130.000,00 €
SZ Kinderh., Geschw. Scholl Sch. Von-Humboldt-Straße 014 Flachdachsanierung Umkleidetrakt zur Dreifachsporthalle 135.000,00 €
SZ Kinderh., Geschw. Scholl Sch. Von-Humboldt-Straße 014 Reparaturarbeiten und Erneuerungsanstriche an Fenster, 2. Abschnitt 20.000 ,00 €
Theresienschule Sentruper Höhe 005 Sanierung der Lehrer WC Anlagen 25.000,00 €
Theresienschule Sentruper Höhe 005 Erneuerung der einfach verglasten Holzfenster im Alt-, Neubau und ÜMB (früher Hausmeisterwohnun g) 85.000,00 €
Thomas-Morus-Schule Thomas-Morus-Weg 009 WC Sanierung Klassen-, Verwaltungs-, Aulatrakt + Pausen WC Anlagen 160.000,00 €
Turnhalle Hermannschule Scheibenstraße 037 Erneuerung der Hallendecke einschl. Beleuchtung und des Hallenbodens einschl. Bodenheiz ung 150.000,00 €
Uppenbergschule Bröderichweg 036 2. BA Erneuerung der einfach verglasten Holzfenster in der Mittel- und Oberstufe 60.000,00 €
Uppenbergschule Bröderichweg 036 Erneuerung Maschendrahtzaun zur Salzmannstrasse und Parkplatz 16.000,00 €
Waldschule Kinderhaus Große Wiese 014 Fassadenschutzanstrich der Sporthalle und übrige, alte Gebäude 25.000,00 €
Wilhelm-Emmanuel-v.-Ketteler-Sch. Mindener Straße 011 Erneuerung der Holzfenster, 1. BA, Klassentrakt, KFZ Werkstatt 225.000,00 €
Wilhelm-Emmanuel-v.-Ketteler-Sch. Mindener Straße 011 Erneuerung der Holzfenster, 2. BA, Mittelklassentrakt 120.000,00 €
Wilhelm-Emmanuel-v.-Ketteler-Sch. Mindener Straße 011 Erneuerung der Holzfenster, 3. BA, Hausmeister - 3. Klassentrakt 105.000,00 €
Wilhelm-Emmanuel-v.-Ketteler-Sch. Mindener Straße 011 Erneuerung Fenster aus Leichtmetall, Flure des Mittelklassentraktes 105.000,0 0 €
Wilhelm-Emmanuel-v.-Ketteler-Sch. Mindener Straße 011 Instandsetzung der Dachdeckung, Innenvermörtelung, 1. BA. Klassentrakt West 3 6.000,00 €
Wilhelm-Emmanuel-v.-Ketteler-Sch. Mindener Straße 011 Instandsetzung der Dachdeckung, Innenvermörtelung, 2. BA, Mittelklassentrakt 30.000,00 €
Wilhelm-Emmanuel-v.-Ketteler-Sch. Mindener Straße 011 Instandsetzungsarbeiten an der Dachdeckung, 3 BA, Klassen- und Hausmeistertr akt 25.000,00 €
Wilhelm-Emmanuel-v.-Ketteler-Sch. Mindener Straße 011 Sanierung Flachdach des Umkleidegebäudes der Sporthalle 30.000,00 €
Wilhelm-Emmanuel-v.-Ketteler-Sch. Mindener Straße 011 Schutzanstrich Fenster, Erneuerung Dachrinnen, 2 BA. Mittelklassentrakt 26.00 0,00 €
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 027 Erneuerung von Oberböden im Normalklassentrakt 18.000,00 €
Seite 45
Maßnahmenkatalog des Amtes für
Immobilienmanagement für die folgenden 5 Jahre
Immobilie Standort Kostenschätzung
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 027 Erneuerung der Fenster des Verwaltungs- und Hauptklassentraktes 140.000,00 €
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 027 Erneuerung des Treppenhausfenster im Oberstufentrakt 35.000,00 €
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 027 Fenstersanierung Oberstufentrakt (Umverglasung und Anstrich) 75.000,00 €
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 027 Sanierung WC- Anlagen, Oberstufentrakt 45.000,00 €
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 027 Stahlbetonfassadensanierung am Oberstufentrakt im Zuge Fenstersanierung 65.000,00 €
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 027 Einbau einer Schließanlage 28.000,00 €
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 027 Einbau von Geräteraumtore in der kleinen Sporthalle 15.000,00 €
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 027 Erneuerung der Glasbausteinfassade über Geräteräume 17.000,00 €
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 027 Fenstererneuerung in der Gymnastikhalle 25.000,00 €
AGV Kiga Mariendorf Im Sundern 059 Sanierung sämtlicher WC- und Waschräume einschl. Personal WC 65.000,00 €
AGV Zum Häpper 005 Innenabdichtung und Fugensanierung im Cafebereich Jugendzentrum und in Büros des Wasserverbandes 30.000,00 €
AGV Dyckburgstraße 224 Erneuerung denkmalgeschützer Holzfenster + Sanierung Sandsteingewände 52.000,00 €
Bürgerhaus Kinderhaus Idenbrockplatz 008 2. BA Innensanierung (MERO-System / Schallschutz / Aludecken etc.) 147.000,00 €
Bürgerhaus Kinderhaus Idenbrockplatz 008 Dachsanierung (Abdichtung / Blitzschutz / Schrägverglasung etc.) 245.000,00 €
Bürgerhaus Kinderhaus Idenbrockplatz 008 Fassadensanierung (Dachüberstände / Fugen / Fenster etc.) 150.000,00 €
Großsporthalle Berg Fidel Am Berg Fidel 051 Sanierung Dachfirst 20.000,00 €
Jugendheim "Alte Dechanei" Dechaneistraße 014 Erneuerung demkmalgeschützter Ziegeldeckung 67.000,00 €
Jugendheim "Alte Dechanei" Dechaneistraße 014 Ersatz denkmalgeschützer Holzfenster 47.000,00 €
Kiga Emmerbachtal Am Roggenkamp 110 Sanierung der Wasch- und WC-Anlagen 53.000,00 €
Kiga In der Alten Schule Dingbängerweg 103 Anstrich Fenster und Türen 13.000,00 €
Kiga Sonnentau Im Sonnentau 015 Verbesserung der Wärmedämmung und des Schallschutzes 40.000,00 €
Kiga Wielerort Schlagholz 058 Erneuerung sämtlicher Holzfenster, Eingangs- und Windfangtür 63.000,00 €
Klemenskirche Klemensstraße 011 Erneuerung der Schieferdeckung (Fördermittel 2008) 106.000,00 €
Klemenskirche Klemensstraße 011 Sanierung Putz und Mauerwerk - Innenseite Glockenturm (Fördermittel 2008) 16.000,00 €
Sportanlage DJK Borussia 07 Grevingstraße 032 Dachsanierung Hausmeisterwohnung (Austausch asbesthaltiger Dachplatten) 15.000,00 €
Sportanlage DJK Borussia 07 Grevingstraße 032 Erneuerung von Dachrinnen sämtlicher Gebäude 11.000,00 €
Sportanlage DJK Borussia 07 Grevingstraße 032 Erneuerung von Fenster des Umkleidegebäudes 12.000,00 €
Sportanlage DJK Borussia 07 Grevingstraße 032 Sanierung von Kelleraussenwänden, Beseitigung von Feuchteschäden 15.000,00 €
Sporthalle 3-fach SZ Hiltrup Westfalenstraße 201 Erneuerung der Fensterelemente in der Vorhalle 120.000,00 €
Sporthalle 3-fach SZ Hiltrup Westfalenstraße 201 Sanierung der Flachdächer der Geräteräume und Vorhalle, einschl. Einbau von Seku ranten 111.000,00 €
Sporthalle 3-fach SZ Hiltrup Westfalenstraße 201 Erneuerung der Entwässerungsleitungen im Dachraum 10.000,00 €
Sporthalle SC 08 Manfr-v-Richthofen-S 058 Abdichtung von feuchtem Mauerwerk gegen Sickerwasser, Erneuerung Drainage 40.000,00 €
Sporthalle SC 08 Manfr-v-Richthofen-S 058 Erneuerung der Fensterelemente an der Nord- Ostseite der Halle 12.000,00 €
Sporthalle SC 08 Manfr-v-Richthofen-S 058 Erneuerung der Fugen an Giebelseiten aus Verblendziegeln 21.000,00 €
Sporthalle SC 08 Manfr-v-Richthofen-S 058 Sanierung des Fluchtbalkones, einschl. Treppen, Geländer und Dachrinnen 46.000,00 €
Stadtbücherei Alter Steinweg 011 2. BA Erneuerung Gebäudeautom. Beleuchtungs- und Regltechnik 80.000,00 €
Stadtbücherei Alter Steinweg 011 Sanierung des AWDS 2. BA 52.000,00 €
Stadthaus 1 Klemensstraße 010 Geländererhöhung Fluchttreppenhäuser (Bauteile E und F) - VS !!! 11.000,00 €
Waldfriedhof Lauheide Lauheide 005 Dachsanierung Gärtnerunterkunft 30.000,00 €
Waldfriedhof Lauheide Lauheide 005 Erneuerung der Fenster(Türen) im Innenhof 20.000,00 €
Waldfriedhof Lauheide Lauheide 005 Sanierung Wasserleitungen 25.000,00 €
Westf. Schule für Musik Himmelreichallee 050 Ersatz denkmalgeschützter Holzfenster 2.BA (DG + Brüstungsgitter) 90.000,00 €
Gesamtsumme: 15.455.500,00 €
Seite 46
Forderungsspiegel
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren mehr als 5 Jahren
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen 19.843.832,08 8.89 3.365,54 5.493.070,27 5.457.396,27 -
1.1 Gebühren 1.344.522,72 1.181.284,71 134.373,15 28.864,86 -
1.2 Beiträge 6.758.263,51 1.124.786,02 1.911.780,94 3.721.696,55 -
1.3 Steuern 7.273.466,64 3.665.704,07 2.129.399,48 1.478.363,09 -
1.4
Forderungen aus Transferleistungen 3.425.207,24 2.180.841,00 1.244.366,24 0,00 -
1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 1.042.371,97 740.749,74 73.150,46 228.471,77 -
2. Privatrechtliche Forderungen 15.322.880,75 12.998.379 ,32 2.324.501,43 0,00 -
2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.700.632,33 2.516.557,80 184.074,53 0,00 -
2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich -163.015,75 -142.511,26 -20.504,49 0,00 -
2.3 gegen verbundene Unternehmen 10.714.634,77 10.623.856,78 90.777,99 0,00 -
2.4 gegen Beteiligungen 1.636,00 476,00 1.160,00 0,00 -
2.5 gegen Sondervermögen 2.068.993,40 2.068.993,40 -
Summe aller Forderungen 35.166.712,83 21.891.744,86 7. 817.571,70 5.457.396,27 -
* Zum Stichtag 31.12.2006 können keine Angaben gemacht werden, da der Gesamtbetrag der Forderungen erstmalig für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 ermittelt wurde.
Forderungsspiegel
Art der Forderungen
Gesamtbetrag
am 31.12.2007
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag
am 31.12.2006 *
Verbindlichkeitenspiegel
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren mehr als 5 Jahren
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen 722.251.168,30 31.698.853,02 3.858.918,67 686.693.396, 61 698.931.277,72
2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.2 von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.3 von Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.4 vom öffentlichen Bereich 419.161.219,89 27.574.759 ,84 3.858.918,67 387.727.541,38 456.355.968,25
2.4.1 vom Bund 4.502,14 0,00 0,00 4.502,14 7.260,49
2.4.2 vom Land 667.459,19 0,00 145.392,24 522.066,95 889.119,64
2.4.3 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00
2.4.4 von Zweckverbänden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 8.796.550,22 2.280.691,33 590.914,88 5.924.944,01 10.993.316,17
2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 409 .692.708,34 25.294.068,51 3.122.611,55 381.276.028,28 4 44.466.271,95
2.5 vom privaten Kreditmarkt 303.089.948,41 4.124.093, 18 0,00 298.965.855,23 242.575.309,47
2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 303.089.948,41 4 .124.093,18 0,00 298.965.855,23 242.575.309,47
2.5.2 von übrigen Kreditgebern 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.1 vom öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.2 vom privaten Kreditmarkt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kredit-
aufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 7.361.818,36 0,00 0,00 7.361.818,36 0,00
5. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 13.589.770,32 13.589.770,32 0,00 0,00 0,00
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 13.219.14 6,61 0,00 13.219.146,61 0,00 0,00
7. Sonstige Verbindlichkeiten 7.632.698,21 0,00 7.632.6 98,21 0,00 0,00
Summe aller Verbindlichkeiten 764.054.601,80 45.288.6 23,34 24.710.763,49 694.055.214,97 698.931.277,72
Verbindlichkeitenspiegel
Gesamtbetrag
am 31.12.2007
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag
am 31.12.2006 Art der Verbindlichkeiten
Lagebericht
Lagebericht
zum Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008
1. Vorbemerkung
Die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens von der Kameralistik zum System
der doppelten Buchführung erfolgte in der Stadt Münster in drei Wellen und wurde zum
01.01.2008 abgeschlossen. Nach § 92 Gemeindeordnung ist daher zum 01.01.2008 eine
Eröffnungsbilanz nebst Anlagen zu erstellen. Gemäß § 53 Gemeindehaushaltsverordnung ist
die Eröffnungsbilanz durch einen Lagebericht entsprechend § 48 zu ergänzen.
Danach ist der Lagebericht so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt
wird. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde ein-
zugehen. Der Lagebericht soll darüber hinaus die Analyse des Jahresabschlusses enthalten.
Da dies bei einem Lagebericht zur Eröffnungsbilanz nicht möglich ist, wird hier Bezug auf die
Planungen des Haushaltsjahres 2008 genommen.
2. Vermögens- und Schuldenlage
Mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz wird erstmalig ein umfassendes Bild über die Ver-
mögens- und Schuldenlage der Stadt Münster gegeben. Das Bilanzvolumen beträgt insge-
samt 3,47 Mrd. €. Die Struktur der Bilanz stellt sich wie folgt dar:
Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008
Aktiva
Mio. € %
1. Anlagevermögen 3.355,2 96,6
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,1 0,0
1.2 Sachanlagen 2.902,5 83,6
1.3 Finanzanlagen 452,6 13,0
2. Umlaufvermögen 101,2 2,9
2.1 Vorräte 0,3 0,0
2.2 Forderungen, sonst. Vermögensgegenstände 37,7 1,1
2.3 Liquide Mittel 63,2 1,7
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 17,3 0,5
Summe Aktiva 3.473,7 100
Seite 1
Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008
Passiva
Mio. € %
1. Eigenkapital 806,4 23,2
1.1 Allgemeine Rücklage 666,7 19,2
1.2 Ausgleichsrücklage 139,7 4,0
2. Sonderposten 1.451,2 41,8
3. Rückstellungen 436,5 12,6
4. Verbindlichkeiten 764,1 22,0
5. Passive Rechnungsabgrenzung 15,5 0,4
Summe Passiva 3.473,7 100
Das auf der Aktivseite ausgewiesene Vermögen der Stadt Münster setzt sich mit 96,6 %
aus eher langfristig orientiertem Anlagevermögen zusammen. Davon entfallen 2,9 Mrd. € auf
das Sachanlagevermögen und 452 Mio. € auf die Finanzanlagen. Bei den Sachanlagen stellt
das Infrastrukturvermögen (u. a. Kanäle, Straßen, Brücken) mit 1,7 Mrd. € den größten Pos-
ten dar. Der Wert der bebauten Grundstücke wird mit 780 Mio. €, der der unbebauten
Grundstücke mit 268 Mio. € ausgewiesen. Auf das restliche Sachanlagevermögen (u. a.
Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kunstgegenstände) entfallen
120 Mio. €. Von den Finanzanlagen in Höhe von 452 Mio. € beziehen sich rd. 420 Mio. € auf
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen.
Das Umlaufvermögen macht 2,9 % der Bilanzsumme aus, wobei die Forderungen mit knapp
38 Mio. € und die liquiden Mittel mit rd. 63 Mio. € ausgewiesen werden. Auf die aktive Rech-
nungsabgrenzung entfallen 0,5 % (17,3 Mio. €) der Bilanzsumme.
Die auf der Passivseite dargestellte Kapitalstruktur der Bilanz gibt darüber Auskunft, wie das
Vermögen der Stadt finanziert ist. Das Eigenkapital als Saldo zwischen dem Vermögen der
Stadt (Aktiva) und den Verbindlichkeiten im weiteren Sinne (Sonderposten, Rückstellungen,
Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzung) beträgt 806,4 Mio. € oder 23,2 % der
Bilanzsumme. Hiervon entfallen 666,7 Mio. € auf die allgemeine Rücklage und 139,7 Mio. €
auf die Ausgleichsrücklage. Nach § 75 Abs. 3 Gemeindeordnung kann in der Eröffnungs-
bilanz die Ausgleichsrücklage bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet werden,
höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der durchschnittlichen Steuereinnahmen und
allgemeinen Zuweisungen der letzen 3 Jahre.
Die größte Position auf der Passivseite stellen mit 1,45 Mrd. € (41,8 %) die Sonderposten
dar. Das städtische Anlagevermögen, wie z.B. Kanäle und Straßen, Schulgebäude und
Schuleinrichtungen wurde und wird in vielen Fällen durch Erschließungsbeiträge und Zu-
wendungen des Bundes und des Landes (Schul-, Sport-, Brandschutzpauschale, allgemeine
Investitionspauschale) mit finanziert. In der Bilanz sind diese Förderungen des Anlagever-
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mögens als Sonderposten auszuweisen und entsprechend der Nutzungsdauer des jeweili-
gen Vermögensgegenstandes im Ergebnisplan ertragswirksam aufzulösen. Die ebenfalls je
Vermögensgegenstand durchzuführenden Abschreibungen, die im Ergebnisplan als Auf-
wand auszuweisen sind, werden somit zum Teil durch die Erträge aus der Sonderposten-
auflösung kompensiert. Bezieht man die Sonderposten mit 1,45 Mrd. € auf das Sachanlage-
vermögen der Aktiva mit 2,9 Mrd. € ergibt sich ein Wert von 50 %. Durchschnittlich ist das
Sachanlagevermögen also zur Hälfte aus Fördermitteln (einschließlich Erschließungs-
beiträgen) finanziert.
Eigenkapital und Sonderposten betragen zusammen 2,26 Mrd. € oder 65 % der Bilanz-
summe.
An Rückstellungen wurden 436,5 Mio. € oder 12,6 % der Bilanzsumme gebildet. Hiervon
entfallen allein 396 Mio. € auf die Pensionsrückstellungen. An Instandhaltungsrückstellungen
(Gebäude und Straßen) wurden rd. 20 Mio. € veranschlagt.
Die Verbindlichkeiten betragen 764,1 Mio. € oder 22,0 % der Bilanzsumme. Verbindlich-
keiten in Höhe von 722,3 Mio. € entfallen auf Kredite für Investitionen.
Die Passive Rechnungsabgrenzung beträgt 15,5 Mio. € bzw. 0,4 % der Bilanzsumme.
3. Ertragslage
Im NKF steht der Ergebnisplan im Mittelpunkt der kommunalen Haushaltswirtschaft. Er ent-
hält alle erwarteten Ressourcenzuwächse (Erträge) und voraussichtlichen Ressourcen-
verbrauche (Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbrin-
gung entstehen.
Das Jahresergebnis aus dem Saldo aller Erträge und Aufwendungen spiegelt die voraus-
sichtliche Entwicklung des Eigenkapitals wider. Ein positives Jahresergebnis führt zu einem
Zuwachs, ein negatives Jahresergebnis zu einem Verzehr des Eigenkapitals. Daher ist das
Jahresergebnis auch die maßgebliche Größe für den Haushaltsausgleich. Der Haushalt ist
ausgeglichen, wenn das Jahresergebnis keinen negativen Wert ausweist.
Die Haushaltssituation der Stadt Münster bleibt auch unter den Bedingungen des NKF wei-
terhin äußerst angespannt. Trotz der Konsolidierungsanstrengungen der vergangenen Jahre
und dem eingeleiteten Konsolidierungsprozess auf der Grundlage des Gutachtens der Fa.
Seite 3
Rödl & Partner, dessen Finanzwirkungen im Haushaltsplan 2008 und den Folgejahren bereits
berücksichtigt sind, übersteigen die Aufwendungen die Erträge im Ergebnisplan 2008.
Die Bewirtschaftung des Haushaltplanes 2008 entwickelt sich in den meisten Haushaltspositionen
wie geplant. Doch in einzelnen Bereichen zeichnen sich zum Teil erhebliche Abweichungen vom
ursprünglichen Haushaltsansatz ab.
Der Haushaltsansatz bei der Gewerbesteuer liegt bei 230 Mio. €. Nach den bisherigen Erkenntnis-
sen und aufgrund von verschiedenen einmaligen (bzw. auch zukünftig wirkenden) Effekten kann
zum Jahresende voraussichtlich eine Einnahme von rd. 260 Mio. € realisiert werden. Damit tritt
eine Haushaltsentlastung von rd. 30 Mio. € ein.
Die Prognose der Gewerbesteuer zeichnet sich zunehmend schwieriger aus, da die Volatilitäten in
einzelnen Jahren erheblich zugenommen haben. Gleichwohl kann festgestellt werden, dass die
Einnahmeverbesserungen im Wesentlichen Einnahmen für das Jahr 2007 betreffen. Im Hinblick
auf die Unternehmenssteuerreform, die seit dem 01.01.2008 in Kraft getreten ist, bleibt jedoch
festzustellen, dass die Gewerbesteuern im Jahr 2009 auf die neue Basis von 250 Mio. € sinken
und in den Folgejahren stufenweise leicht ansteigen.
Aufgrund des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst kommt es nach Bekanntwerden des end-
gültigen Ergebnisses zur Erhöhung bei den Personalaufwendungen um 2,1 Mio. €.
Aufgrund der um 30 Mio. € erhöhten Einnahme bei der Gewerbesteuer muss die Gewerbesteuer-
umlage um rd. 2,0 Mio. € und die entsprechende Finanzierungsbeteiligung beim Fonds Deutsche
Einheit um rd. 2,4 Mio. € erhöht werden.
Für das Haushaltsjahr 2008 wird damit zurzeit ein Defizit in der Ergebnisrechnung von rd. 35 Mio.
€ erwartet. Nach den Eckwerteschätzung vom 10.06.2008 muss insgesamt mit folgenden Defiziten
gerechnet werden:
2008: - 35,2 Mio. €
2009: - 53,5 Mio. €
2010: - 45,2 Mio. €
2011: - 32,1 Mio. €
2012: - 27,4 Mio. €
Summe: - 193,4 Mio. €
Die Übersicht verdeutlicht eindringlich, dass das Eigenkapital nach den derzeitigen Erwartungen
bis zum Jahr 2012, also innerhalb von 5 Jahren um nahezu 200 Mio. € verzehrt wird. Nach den
Regeln des NKF reicht das vorhandene Eigenkapital für einen
formalen Haushaltsausgleich bis
2012 ohne dass zwingend ein Haushaltssicherungskonzept vorgelegt werden muss.
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4. Finanzlage
Die Eröffnungsbilanz weist einen Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von 63,1 Mio. € aus.
Aufgrund der im Finanzplan dargestellten Zahlungsströme ist der rapide Abbau dieser Mittel
vorgezeichnet. Im Jahr 2008 übersteigen die laufenden Auszahlungen in Höhe von 661 Mio.
€ die laufenden Einzahlungen von 629 Mio. €. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
weist damit einen negativen Wert von 32 Mio. € aus. Für die Jahre 2009 bis 2011 ergibt sich
darüber hinaus insgesamt eine weitere Unterdeckung bei der laufenden Liquidität von rd. 73
Mio. €. Dieser Finanzbedarf muss entweder aus vorhandenen Mitteln gedeckt werden oder
durch Kassenkredite aufgefangen werden.
Neben der Ermittlung des Finanzbedarfs aus laufender Verwaltungstätigkeit wird im Finanz-
plan auch der voraussichtlich notwendige Kreditbedarf für Investitionen ausgewiesen. Hier-
nach ergibt sich eine Kreditermächtigung für das Jahr 2008 in Höhe von rd. 65 Mio. € und für
die Jahre 2009 bis 2011 von weiteren 87 Mio. €. Nach den bisherigen Planungen steigt die
Nettoneuverschuldung weiter bis zum Jahr 2010 an. Voraussichtlich ab dem Jahr 2011 kann
dieser Trend gestoppt werden bzw. kann die Verschuldung abgebaut werden.
5. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung
Im Rahmen des unterjährigen Finanzcontrollings wird die Entwicklung der Ertrags- und
Finanzlage verfolgt, um ggf. rechtzeitig steuernd eingreifen zu können. Hierbei stehen ins-
besondere die von der Höhe her risikobehafteten Aufwands- und Ertragsbereiche im Focus.
So ist die Höhe der Gewerbesteuereinnahmen – wie bereits dargestellt – einerseits kaum zu
prognostizieren, andererseits wesentlicher Bestandteil für einen erfolgreichen Jahres-
abschluss. Auf der Aufwandsseite besteht besonders im Bereich der Sozialhilfe aus einem
häufig kaum vorhersehbarem Anstieg der Fallzahlen ein allgemeines Risiko.
Daneben ergeben sich Risiken wie auch Chancen aus der erforderlichen Anpassung der
Daseinsvorsorge an die Anforderungen, die sich aufgrund der demographischen Entwicklung
abzeichnen. Hier ist in erster Linie die Überprüfung und Anpassung der Infrastruktur (Stich-
wort Flächenbedarf) zu nennen. Ein notwendiger Flächenabbau mit seinen positiven Wirkun-
gen auf die Ertragslage (Vermeidung von Unterhaltungs- und Abschreibungsaufwendungen)
wie auch die Finanzlage (Liquiditätszufluss) eröffnet ggf. Chancen für eine positive Entwick-
lung der Stadt.
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6. Organe und Mitgliedschaften
Gemäß § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung werden für den Verwaltungsvorstand und die Rats-
mitglieder die folgenden Angaben gemacht. Weitere Angaben gemäß § 95 Abs. 2 können
der folgenden Internetseite der Stadt Münster entnommen werden:
www.muenster.de/stadt/kv/index.html
Verwaltungsvorstand
Name Vorname Beruf
Dr. Tillmann Berthold Oberbürgermeister
Schultheiß Hartwig Stadtdirektor
Dr. Heinrichs Wolf Stadtrat
Bickeböller Helga Stadtkämmerin
Dr. Hanke Andrea-Katharina Stadträtin
Paal Thomas Stadtrat
Ratsmitglieder
Name Vorname Beruf
Atalan Ali Dipl. Sozialwissenschaftler
Dr. Baecker Veit Christoph Journalist
Baumann Frank Online-Designer
Benning Sybille Dipl.-Ing. Landschaftsplanung
Bennink Helga Dipl. Geologin
Berding Georg Schulleiter, Lehrer, Dipl. Volkswirt
Bergner Anika Germanistin
Bolte Meik Gymnasiallehrer/Studienrat
Breitenbach Wilhelm Lehrer
Buddenbäumer Heinz Georg Diplomagraringenieur
Chudziak Hedwig Hausfrau
Dalla Riva-Hanning Elfriede Sozialarbeiterin
Drüge Edgar Lehrer
Eisenack Ulrich Ltd. Regierungsdirektor
Dr. Erber Dietmar Chemiker
Gabriel Philipp Jurist
Ganser Beanka Dipl.-Sozialarbeiterin
Graf von Merveldt Franziskus-Pius Dipl. Soziologe, Wohnheimleiter
Hakenes Maria Anna kaufm. Angestellte
Halberstadt Richard-Michael Industriebuchbinder
Dr. Hasenjürgen Brigitte Soziologin
Heuer Wolfgang wissenschaftl. Angestellter
Heyne Eleonore Bürokauffrau
Hoffmann 1) Christof Historiker
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Hopmann Marianne Büroangestellte
Hubert Ralf Erzieher
Jahn Christoph Rechtsanwalt
Dr. Jung Michael Historiker
Kehr Manfred Städt. Angestellter Stadt Ahlen
Kersting Gerd Polizeibeamter, Dipl. Verwaltungswirt (FH)
Kisnat Horst Polizeibeamter
Klas Heribert Städt. Angestellter Stadt Ahlen
Klein Rudolf AL IT-Systembetrieb
Klein Wolfgang Bankkaufmann
Kleine-Wilke Karl Verwaltungsfachwirt
Klein-Schmeink Maria wissenschaftl. Mitarbeiterin
Koch Marianne geschäftsführende Gesellschafterin/Unternehmerin
Kosmider Marliese Oberstudienrätin
Kubig-Steltig Gabriele kaufm. Angestellte
Kuschewski Karina Dipl. Sozialarbeiterin, Betriebliche Sozialberatung/
Uniklinik Münster
Maager 1) Dieter Heizungs- und Sanitär-Meister
Messing Josef Dipl. Verwaltungswirt
Möllemann-Appelhoff Carola Studienrätin
Möllers Ursula Hausfrau
Möllers Jutta Dipl. Pädagogin
Möltgen Jörn Landschaftsökologe
Nicklas Andreas Rechtsanwalt
Dr. Obst Karin Oberstudienrätin
Otte Robert Finanzmakler
Peters Carsten Geschäftsführer
Pfau Fritz Polizeibeamter
Pölling Kurt Beamter
Rahn Karsten Lehrbeauftragter für Staats- und Verfassungsrecht
Reismann Karin Hausfrau
Reiter Udo Dozent
Reuter Jürgen Architekt
Rickfelder Josef Polizeibeamter
Rohleder Tim Student
Schaffstein Ursula Betriebswirtin
Schleef Ilse Studienrätin
Schulze Blasum Günter Landwirtschaftsmeister
Schulze Wintzler Anne Verbraucherberaterin
Sellenriek Heinz-Dieter Richter
Steinforth Florian Hauptbrandmeister i.R.
Dr. Stein-Redent Rita Wiss. Mitarbeiterin
Stober Barbara Hausfrau
Tonn Joachim kaufm. Angestellter
Varnhagen Hans Dachdeckermeister
Vilhjalmsson Wendela-Beate Lehrerin
von Schoenebeck Brigitte Fraktionsgeschäftsführerin
Weber Stefan selbst. EDV-Berater
Welker Helga Bürovorsteherin
Wendland Simone Rechtsanwältin
Wiesenack-Hauß Hannelore Richterin am Landessozialgericht i.R.
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Beschlussvorlage
7297 Zeichen
V/0605/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Betrifft
Entwurf der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008
Beratungsfolge
26.08.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
27.08.2008 Hauptausschuss Vorberatung
27.08.2008 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008 nebst Anlagen wird zur
Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Begründung:
1. Ausgangslage
Mit der Vorlage V/0189/2008 hat der Rat am 12.03.2008 die vorläufige
Eröffnungsbilanz der Stadt
Münster zur Kenntnis genommen. Mit dieser Vorlage wird nun der durch die Stadtkämmerin aufge-
stellte und durch den Oberbürgermeister bestätigte Entwurf der Eröffnungsbilanz vorgelegt. Nach
der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird der Rat die Eröffnungsbilanz auf
Grundlage des Prüfungsberichts durch Beschluss feststellen. Die vom Rat festgestellte Eröff-
nungsbilanz ist anschließend der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
2. Entwurf der Eröffnungsbilanz
Dem Entwurf der Eröffnungsbilanz sind gemäß § 53 Gemeindehaushaltsverordnung ein Anhang,
in dem u.a. die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben sind, sowie der Forderungs-
spiegel, der Verbindlichkeitenspiegel und der Lagebericht beizufügen. Die Unterlagen sind dieser
Vorlage als Anlage beigefügt. Im Folgenden werden lediglich einige wesentliche Grunddaten der
Eröffnungsbilanz dargestellt. Insofern wird hinsichtlich näherer Erläuterungen grundsätzlich auf die
Anlage verwiesen.
Vorlagen-Nr.:
V/0605/2008
Auskunft erteilt:
Herr Reinkemeier
Ruf:
492 20 00
E-Mail:
Reinkemeier@stadt-muenster.de
Datum:
04.08.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0605/2008
Mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz wird erstmalig ein umfassendes Bild über die Vermögens-
und Schuldenlage der Stadt Münster gegeben. Das Bilanzvolumen beträgt insgesamt 3,47 Mrd. €.
Die Struktur der Bilanz stellt sich wie folgt dar:
Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008
Aktiva Mio. € %
1. Anlagevermögen 3.355,2 96,6
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,1 0,0
1.2 Sachanlagen 2.902,5 83,6
1.3 Finanzanlagen 452,6 13,0
2. Umlaufvermögen 101,2 2,9
2.1 Vorräte 0,3 0,0
2.2 Forderungen, sonst. Vermögensgegenstände 37,7 1,1
2.3 Liquide Mittel 63,2 1,7
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 17,3 0,5
Summe Aktiva 3.473,7 100
Passiva Mio. € %
1. Eigenkapital 806,4 23,2
1.1 Allgemeine Rücklage 666,7 19,2
1.2 Ausgleichsrücklage 139,7 4,0
2. Sonderposten 1.451,2 41,8
3. Rückstellungen 436,5 12,6
4. Verbindlichkeiten 764,1 22,0
5. Passive Rechnungsabgrenzung 15,5 0,4
Summe Passiva 3.473,7 100
Das auf der Aktivseite ausgewiesene Vermögen der Stadt Münster setzt sich mit 96,6 % aus eher
langfristig orientiertem Anlagevermögen
zusammen. Davon entfallen 2,9 Mrd. € auf das Sachanla-
gevermögen und 452 Mio. € auf die Finanzanlagen. Bei den Sachanlagen stellt das Infrastruktur-
vermögen (u.a. Kanäle, Straßen, Brücken) mit 1,74 Mrd. € den größten Posten dar. Der Wert der
bebauten Grundstücke wird mit 780 Mio. €, der der unbebauten Grundstücke mit 268 Mio. € aus-
gewiesen. Auf das restliche Sachanlagevermögen (u. a. Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und
Geschäftsausstattung, Kunstgegenstände) entfallen 120 Mio. €. Von den Finanzanlagen in Höhe
von 452 Mio. € beziehen sich rd. 420 Mio. € auf Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteili-
gungen.
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V/0605/2008
Das Umlaufvermögen macht 2,9 % der Bilanzsumme aus, wobei die Forderungen mit knapp 38
Mio. € und die liquiden Mittel mit rd. 63 Mio. € ausgewiesen werden. Auf die aktive Rechnungsab-
grenzung entfallen 0,5 % (17,3 Mio. €) der Bilanzsumme.
Die auf der Passivseite dargestellte Kapitalstruktur der Bilanz gibt darüber Auskunft, wie das
Vermögen der Stadt finanziert ist. Das Eigenkapital
als Saldo zwischen dem Vermögen der Stadt
(Aktiva) und den Verbindlichkeiten im weiteren Sinne (Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlich-
keiten, Passive Rechnungsabgrenzung) beträgt 806,4 Mio. € oder 23,2 % der Bilanzsumme. Hier-
von entfallen 666,7 Mio. € auf die allgemeine Rücklage und 139,7 Mio. € auf die Ausgleichsrückla-
ge. Nach § 75 Abs. 3 Gemeindeordnung kann in der Eröffnungsbilanz die Ausgleichsrücklage bis
zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet werden, höchstens jedoch bis zur Höhe eines
Drittels der durchschnittlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen der letzen 3 Jahre.
Die größte Position auf der Passivseite stellen mit 1,45 Mrd. € (41,8 %) die Sonderposten
dar. Das
städtische Anlagenvermögen wie z.B. Kanäle und Straßen, Schulgebäude und Schuleinrichtungen
wurde und wird in vielen Fällen durch Erschließungsbeiträge und Zuwendungen des Bundes und
des Landes (Schul-, Sport-, Brandschutzpauschale, allgemeine Investitionspauschale) mit finan-
ziert. In der Bilanz sind diese Förderungen des Anlagevermögens als Sonderposten auszuweisen
und entsprechend der Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes im Ergebnisplan
ertragswirksam aufzulösen. Bezieht man die Sonderposten mit 1,45 Mrd. € auf das Sachanlage-
vermögen der Aktiva mit 2,9 Mrd. € ergibt sich ein Wert von 50 %. Durchschnittlich ist das Sachan-
lagevermögen also zur Hälfte aus Fördermitteln (einschließlich Erschließungsbeiträgen) finanziert.
Eigenkapital und Sonderposten
betragen zusammen 2,26 Mrd. € oder 65 % der Bilanzsumme.
An Rückstellungen wurden 436,5 Mio. € oder 12,6 % der Bilanzsumme gebildet. Hiervon entfallen
allein 396 Mio. € auf die Pensionsrückstellungen. An Instandhaltungsrückstellungen (Gebäude und
Straßen) wurden rd. 20 Mio. € veranschlagt.
Die Verbindlichkeiten
betragen 764,1 Mio. € oder 22 % der Bilanzsumme. Verbindlichkeiten in Hö-
he von 722,3 Mio. € entfallen auf Kredite für Investitionen.
Die Passive Rechnungsabgrenzung
beträgt 15,5 Mio. € bzw. 0,4 % der Bilanzsumme.
3. Veränderungen im Entwurf gegenüber der vorläufigen Eröffnungsbilanz
Im Vergleich zu der im März 2008 zur Kenntnis gegebenen vorläufigen Eröffnungsbilanz ist die
Bilanzsumme des nun vorgelegten Entwurfes der Eröffnungsbilanz insgesamt um rd. 72 Mio. €
gestiegen.
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V/0605/2008
Die wesentlichen Veränderungen bei den Bilanzpositionen sind nachfolgend aufgeführt:
Vorläufige
Bilanz
Entwurf
Aug. 2008
Differenz
Bilanzposition
in Mio. €
Aktiva
1. Anlagevermögen 3.287 3.355 + 68
1.2 Sachanlagen 2.835 2.902 + 67
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.690 1.735 + 45
1.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung 40 55 + 15
2. Umlaufvermögen 102 101 - 1
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 13 17 + 4
Passiva
1. Eigenkapital 800 806 + 6
2. Sonderposten 1.401 1.451 + 50
3. Rückstellungen 435 437 + 2
4. Verbindlichkeiten 754 764 + 10
5. Passive Rechnungsabgrenzung 12 16 + 4
In Vertretung
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Anlagen:
- Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008
- Anhang zur Eröffnungsbilanz
- Forderungsspiegel
- Verbindlichkeitenspiegel
- Lagebericht
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (135)
- Theodor-Heuss-Straße
- Hammer Straße
- Geiststraße
- Königsberger Straße
- Weseler Straße
- Eugen-Müller-Straße
- Niesertstraße
- Skagerrakstraße
- Scheibenstraße 037
- Friedrich-Ebert-Straße
- Amelsbürener Straße
- Westfalenstraße 199
- Hülsebrockstraße
- Marktallee
- Mecklenbecker Straße
- Mondstraße
- Sophienstraße
- Hafenstraße
- Wolbecker Straße
- Niels-Stensen-Straße
- Kerßenbrockstraße
- Tannenbergstraße
- Lotharingerstraße 030
- Grüne Gasse 040
- Höftestraße 004
- Gutenbergstraße 014
- Grevingstraße 024
- Dieckmannstraße 131
- Von-Humboldt-Straße 014
- Salzmannstraße
- Mindener Straße 011
- Dyckburgstraße 224
- Dechaneistraße 014
- Klemensstraße 010
- Albersloher Weg
- Angelmodder Weg
- Ludgeriplatz
- Cheruskerring
- Nerzweg
- Kriegerweg
- Weidenweg
- Brunnenweg
- Höltenweg
- Nienkamp
- Pleistermühlenweg
- Hohenzollernring
- Servatiiplatz
- Hansaring 080
- Eupener Weg
- Nienborgweg
- Nünningweg
- Michaelisplatz
- Dingbängerweg 080
- Kaiser-Wilhelm-Ring 001
- Am Schütthook
- Am Tiergarten
- Am Umspannwerk
- Am Steintor 050
- Zum Häpper 010
- Am Stadtgraben 030
- Auf dem Dorn 017
- An der Meerwiese 007
- An der Konradkirche 007
- Am Berg Fidel 051
- Am Roggenkamp 110
- An den Loddenbüschen
- Am Alten Schützenhof
- Umgehungsstraße
- Niedersachsenring
- Manfred-von-Richthofen-Straße
- Eichendorffstraße 036
- Andreas-Hofer-Straße 030
- Josef-Beckmann-Straße 033
- Hoffschultestraße 025
- Ludwig-Wolker-Straße 013
- Stiftsherrenstraße 040
- Margaretenstraße 006
- Jüdefelderstraße 010
- Gertrudenstraße 005
- Von-Holte-Straße 056
- Thomas-Morus-Weg 009
- Prinz-Eugen-Straße 027
- Himmelreichallee 050
- Georgskommende 981
- Wienburgstraße
- Prinzipalmarkt
- Bismarckallee 055
- Hogenbergstraße 160
- Spichernstraße 019
- Kardinalstraße 025
- Hermannstraße 058
- Appelbreistiege 040
- Uppenkampstiege 017
- Laerer Landweg 153
- Sentruper Höhe 005
- Idenbrockplatz 008
- Alter Steinweg 011
- Loddenheide
- Kirschgarten
- Kanalstraße
- Meesenstiege
- Meckmannweg
- Breite Gasse 003
- Kirmstraße 001
- Friesenring 025
- Loevelingloh
- Wiedaustraße 114
- Vörnste Esch 019
- Brentanoweg 018
- Drostestraße 007
- Stiftsstraße 019
- Pastorsesch 034
- Bröderichweg 036
- Große Wiese 014
- Im Sonnentau 015
- Südstraße 442
- Kesslerweg
- Hohe Geest
- Kleibusch
- Rockbusch
- Domplatz
- Gelmerheide 003
- Pötterhoek 045
- Glatzer Weg 009
- Kinderhaus
- Dachsleite 032
- Hohe Geist 008
- Gut Insel 041
- Loddenweg 012
- Beckstraße 026
- Im Sundern 059
- Wielerort
- Schlagholz 058
- Bohlweg 007
- Waldweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0605/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.07.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37