2251/2025
RheinCargo GmbH & Co. KG
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Beschlussvorlage Rat
11430 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2251/2025 Freigabedatum 13.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff RheinCargo GmbH & Co. KG hier: Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. §§ 108a Abs. 8, Abs. 9 Nr. 3, 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW, die derzeit in den Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG ent- sandten Arbeitnehmervertreter*innen abzuberufen. II. Der Rat der Stadt Köln bestellt gem. § 108a – Arbeitnehmermitbestimmung in fakultati- ven Aufsichtsräten – GO NRW die folgenden Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Arbeit- nehmervertreter in den Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG: Herrn Timo Walbrück Herrn Thomas Nebich Frau Caroline Calmund Herrn Robert Pyrkosch Herrn Thomas Schinner Herrn Yücel Güngör Die Amtszeit der vom Rat entsandten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der je- weiligen Wahlperiode des Rates der Stadt Köln, sie nehmen ihre Mandate jedoch bis zur Entsendung der neuen Aufsichtsratsmitglieder und Konstituierung des neuen Auf- sichts-rates weiter wahr. III. Für den Fall des Ausscheidens einer bestellten Arbeitnehmervertreterin bzw. eines be- stellten Arbeitnehmervertreters aus dem Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG bestellt der Rat bereits jetzt gem. § 108a Abs. 8 GO NRW aus dem noch nicht in An- spruch genommenen Teil der anliegenden Vorschlagsliste die folgenden Arbeitneh- mervertreterinnen bzw. Arbeitnehmervertreter als Nachfolgerin bzw. Nachfolger in der nachfolgenden Reihenfolge: Herrn Christoph Schumacher Herrn Michael Auer Herrn Christian Ganss Herrn Eugen Schirmer Herrn Josef Schumacher Herrn Arndt Schöneweiß Herrn Arbian Ljuma Herrn Kadir Güngör Rat 20.11.2025 2 Herrn Alexander Nilmaier Herrn Ralf Mingers Herrn Mohamad Hussein Herrn Klaus Starzer Herrn Khaled Ez Aldin Herrn Guido Trappen Herrn Frederick Kus Herrn Fabian Sicking Herrn Karsten Manke Herrn Yilmaz Cetin 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die RheinCargo GmbH & Co. KG ist eine 50 %-ige Tochtergesellschaft der Häfen und Güter- verkehr Köln AG (HGK). Die übrigen 50 % werden von der Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG (NDH) gehalten. An der HGK sind mittelbar und unmittelbar die Stadt Köln mit 93,7 % und der Rhein-Erft-Kreis mit 6,3 % beteiligt. An der NDH sind mittelbar die Stadt Neuss mit 50 % und unmittelbar die Stadtwerke Düsseldorf AG mit 50 % beteiligt. An der Stadtwerke Düsseldorf AG wiederum sind neben der EnBW mit 54,95 % die Landeshauptstadt Düsseldorf mit 25,05 % und mittel- bar die Stadt Köln mit 20 % beteiligt. § 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die freiwil- lige Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsge- sellschaften. Ziel der Vorschrift ist es, für gemeindliche Unternehmen und Einrichtungen in Pri- vatrechtsform unter Beachtung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit einer Arbeitnehmermit- bestimmung zu eröffnen, soweit im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgese- hen ist. Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter und Arbeitnehmervertreterinnen erfolgt durch den Rat. § 108a GO NRW setzt die notwendige demokratische Legitimation der Arbeit- nehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten von kommunal beherrschten Gesellschaften um. In § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der RheinCargo GmbH & Co. KG ist die Zusam- mensetzung des Aufsichtsrates wie folgt geregelt: „Der Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern. Von den Kommanditisten werden je 6 Mitglieder entsandt. 6 weitere Mitglieder sind Arbeitnehmervertreter, deren Entsendung gemäß der Re- gularien des § 108a GO NRW in der jeweils gültigen Fassung erfolgt.“ Zu I: Da die Bestellung der bisherigen Arbeitnehmervertreter*innen unbefristet erfolgte, bedarf es formal der Abberufung der zuletzt im Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG tätigen Ar- beitnehmervertreter*innen, um einen einheitlichen Beginn der Laufzeit der Amtszeit der einzel- nen Aufsichtsratsmitglieder zu erreichen. Hierzu ist gem. §§ 108a Abs. 8, Abs. 9 Nr. 3, 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW ein übereinstimmender Beschluss der Räte mindestens so vieler be- teiligter Gemeinden erforderlich, dass hierdurch mindestens die Hälfte der kommunalen Betei- ligung an dem Unternehmen repräsentiert wird. Um dieser Vorgabe nachzukommen, wurden die Beschlussvorschläge dieser Vorlage mit den Städten Neuss und Düsseldorf abgestimmt. In der Folge weichen die Beschlussvorschläge von anderen Beschlussvorschlägen für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräte stadtkölnischer Beteiligungen ab. Zu II: Gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW bestellt der Rat der Gemeinde aus einer von den Beschäftig- ten des Unternehmens gewählten Vorschlagsliste den in den fakultativen Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG zu entsendenden Arbeitnehmervertreter bzw. die zu entsen- dende Arbeitnehmervertreterin. Die Bestellung bedarf eines Beschlusses der Mehrheit der ge- setzlichen Zahl der Mitglieder des Rates. Die Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Arbeitnehmervertreter enthalten. 4 Der Rat hat das Recht, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder sämtliche Vor- schläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. In diesem Fall können die Beschäftigten eine neue Vorschlagsliste wählen. Im Falle einer erneuten Zurückweisung der Vorschläge durch den Rat bleiben die für die Arbeitnehmervertreter bzw. Arbeitnehmervertre- terin vorgesehenen Aufsichtsratsmandate unbesetzt. Der Betriebswahlvorstand der RheinCargo GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 30.09.2025 das Ergebnis der Wahl der Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern für den Aufsichtsrat der Rhein- Cargo GmbH & Co. KG mitgeteilt (vgl. Anlage). Die Wahl der Vorschlagsliste erfolgte auf der Grundlage des § 108a GO NRW i. V. m. § 7 der Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Arbeitnehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) aufgrund von Wahl- vorschlägen des Betriebsrats und der Beschäftigten. Vorgeschlagen werden: Herr Timo Walbrück Herr Thomas Nebich Frau Caroline Calmund Herr Robert Pyrkosch Herr Thomas Schinner Herr Yücel Güngör Der Gesellschaftsvertrag der RheinCargo GmbH & Co. KG sieht keine Entsendung einer Er- satzvertreterin bzw. eines Ersatzvertreters für die Arbeitnehmervertreterin bzw. den Arbeitneh- mervertreter vor. Werden mehr als zwei Aufsichtsratsmandate mit Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Arbeitneh- mervertretern besetzt, so müssen gemäß § 108a Abs. 2 S. 2 GO NRW mindestens zwei Auf- sichtsratsmandate mit Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern besetzt werden, die im Unter- nehmen oder in der Einrichtung beschäftigt sind. Gemäß § 108a Abs. 9 GO NRW gilt bei einer Beteiligung von zwei oder mehr Kommunen – wie in der vorliegenden Konstellation mit mehreren mittelbaren kommunalen Beteiligungen (s.o.) – der § 108a Abs. 3 GO NRW entsprechend mit der Maßgabe, dass es übereinstimmen- der Rats- bzw. Kreistagsbeschlüsse bedarf. Es ist seit Einführung des § 108a GO NRW ge- übte Praxis, dass die Bestellung durch den Rat das Ergebnis der Wahl zur Vorschlagsliste wi- derspiegelt. Hierdurch wird zugleich sichergestellt, dass die erforderlichen Rats- bzw. Kreis- tagsbeschlüsse übereinstimmen. Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grunds- ätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effi- zienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteili- gung festge- legt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstim- mig beschlossen (Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung anzuweisen, : - im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmittelba- ren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. - sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien eben- falls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu ver- halten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einzusetzen. Im vorliegenden Fall gilt jedoch, wie oben dargestellt die Besonderheit, dass Weisungen an die Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat übereinstimmen- der Rats- bzw. Kreistagsbeschlüsse bedürfen. Eine Weisung an die Arbeitnehmervertreterin- nen bzw. Arbeitnehmervertreter zur Beachtung des PCGK der Stadt Köln bedürfte also gleich- lautender Beschlüsse der Räte der Städte Neuss, Düsseldorf und Köln sowie des Rhein-Erft- Kreises. Es ist nicht zu erwarten, dass von den Räten der Städte Neuss und Düsseldorf sowie vom Kreistag des Rhein-Erft-Kreises Weisungsbeschlüsse zur Beachtung des PCGK der Stadt 5 Köln gefasst werden. Zur Vermeidung einer unklaren Weisungslage und zur Herbeiführung einer rechtssicheren Bestellung schlägt die Verwaltung vor, lediglich die oben genannten, übereinstimmenden Beschlüsse zu fassen und auf einen entsprechenden Weisungsbeschluss zu verzichten. Die Amtszeit der vom Rat in den Aufsichtsrat entsandten Arbeitnehmervertreterinnen und Ar- beitnehmervertreter endet in der Regel mit Ablauf der jeweiligen Wahlperiode des Rates der Stadt Köln, sie nehmen ihre Mandate jedoch bis zur Entsendung der neuen Aufsichtsratsmit- glieder und Konstituierung des neuen Aufsichtsrates weiter wahr. Ein Aufsichtsratsmitglied (auch der Arbeitnehmervertreter bzw. die Arbeitnehmervertreterin) kann jedoch auch jederzeit von dem Entsendungsberechtigten abberufen werden. Verliert ein vom Rat bestellter Arbeitnehmervertreter oder -vertreterin, der/die als Arbeitnehmer/in im Un- ternehmen beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen, muss der Rat ihn bzw. sie entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus seinem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen (vgl. § 108a Abs. 4 S. 2 GO NRW). Zu III: Da für den Fall des Ausscheidens eines entsandten Arbeitnehmervertreters bzw. einer ent- sandten Arbeitnehmervertreterin aus dem Aufsichtsrat der Stadtrat aus dem noch nicht in An- spruch genommenen Teil der Vorschlagsliste eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger bestel- len müsste, wurde zusätzlich ein Vorratsbeschluss aufgenommen, um insoweit erforderliche neue Beschlussfassungen zu vermeiden. In der Reihenfolge der am meisten erhaltenen Stim- men sollen Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Arbeitnehmervertreter aus dem noch nicht in An- spruch genommenen Teil der anliegenden Vorschlagsliste nachrücken. Anlage: Vorschlagsliste für die Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Arbeitnehmervertreter (Schreiben des Betriebswahlvorstandes der RheinCargo vom 30.09.2025)
Vorschlagsliste Arbeitnehmervertreter 2025
965 Zeichen
BetriebswahlvorstandAufsichtsratswahl2025»
derRheinCargoGmbH&Co.KGRhinr
Köln,den30.09.2025eCag0
Bekanntmachung
über
das
Ergebnis
der
Aufsichtsratwahls
vom
30.09.2025
nach
$
108a
der
Gemeindeordnung:
Zahlder
Lfd.Nr.|Name,Vornameerhaltenen
Stimmen
1:Walbrück,Timo(RC)73
2.Nebich,Thomas(RC)71
3;Calmund,Caroline(RC)39
4.Pyrkosch,Robert(RC)35
4.Schinner,Thomas(RC)35
6.Güngör,Yücel(RC)28
7.Schumacher,Christoph(RC)27.
8.Auer,Michael(HGK)25
8.Ganss,Christian(HGK)25
8.Schirmer,Eugen(RC)25
11.Schumacher,Josef(HGK)24
12.Schöneweiß,Arndt(NDH)23
13.Ljuma,Arbian(RC)21
14.Güngör,Kadir(NDH)20
14.Nilmaier,Alexander(RC)20
16.Mingers,Ralf(NDH)18
17.Hussein,Mohamad(RC)17
17.Starzer,Klaus(NDH)17
19.EzAldin,Khaled(RC)16
19.Trappen,Guido(NDH)16
21.Kus,Frederick(RC)15
22.Sicking,Fabian(RC)a
23.Manke,Karsten(HGkK)8
24.Cetin,Yilmaz(HGK)2 Der
Wahlvorstand
—
Timo
Walbrück
Robert
Pyrkosch
V
(Vorsitzender)
(Schriftführer)
DietmarAltenrath
(Beisitzer)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2251/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.11.2025
- Erstellt
- 09.07.2025 16:08