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2251/2025

RheinCargo GmbH & Co. KG

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.11.2025

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Beschlussvorlage Rat

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Vorschlagsliste Arbeitnehmervertreter 2025

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Beschlussvorlage Rat

11430 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2251/2025 
Freigabedatum 13.11.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
RheinCargo GmbH & Co. KG 
hier: Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Arbeitnehmervertretern in den 
Aufsichtsrat  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. §§ 108a Abs. 8, Abs. 9 Nr. 3, 113 Abs. 1 
Satz 3 GO NRW, die derzeit in den Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG ent-
sandten Arbeitnehmervertreter*innen abzuberufen. 
II. Der Rat der Stadt Köln bestellt gem. § 108a – Arbeitnehmermitbestimmung in fakultati-
ven Aufsichtsräten – GO NRW die folgenden Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Arbeit-
nehmervertreter in den Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG: 
Herrn Timo Walbrück 
Herrn Thomas Nebich 
Frau Caroline Calmund 
Herrn Robert Pyrkosch 
Herrn Thomas Schinner 
Herrn Yücel Güngör 
Die Amtszeit der vom Rat entsandten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der je-
weiligen Wahlperiode des Rates der Stadt Köln, sie nehmen ihre Mandate jedoch bis 
zur Entsendung der neuen Aufsichtsratsmitglieder und Konstituierung des neuen Auf-
sichts-rates weiter wahr. 
III. Für den Fall des Ausscheidens einer bestellten Arbeitnehmervertreterin bzw. eines be-
stellten Arbeitnehmervertreters aus dem Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG 
bestellt der Rat bereits jetzt gem. § 108a Abs. 8 GO NRW aus dem noch nicht in An-
spruch genommenen Teil der anliegenden Vorschlagsliste die folgenden Arbeitneh-
mervertreterinnen bzw. Arbeitnehmervertreter als Nachfolgerin bzw. Nachfolger in der 
nachfolgenden Reihenfolge: 
Herrn Christoph Schumacher 
Herrn Michael Auer 
Herrn Christian Ganss 
Herrn Eugen Schirmer 
Herrn Josef Schumacher 
Herrn Arndt Schöneweiß 
Herrn Arbian Ljuma 
Herrn Kadir Güngör 
Rat 20.11.2025

2 
Herrn Alexander Nilmaier 
Herrn Ralf Mingers 
Herrn Mohamad Hussein 
Herrn Klaus Starzer 
Herrn Khaled Ez Aldin 
Herrn Guido Trappen 
Herrn Frederick Kus 
Herrn Fabian Sicking 
Herrn Karsten Manke 
Herrn Yilmaz Cetin

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die RheinCargo GmbH & Co. KG ist eine 50 %-ige Tochtergesellschaft der Häfen und Güter-
verkehr Köln AG (HGK). Die übrigen 50 % werden von der Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH 
& Co. KG (NDH) gehalten. 
An der HGK sind mittelbar und unmittelbar die Stadt Köln mit 93,7 % und der Rhein-Erft-Kreis 
mit 6,3 % beteiligt. An der NDH sind mittelbar die Stadt Neuss mit 50 % und unmittelbar die 
Stadtwerke Düsseldorf AG mit 50 % beteiligt. An der Stadtwerke Düsseldorf AG wiederum 
sind neben der EnBW mit 54,95 % die Landeshauptstadt Düsseldorf mit 25,05 % und mittel-
bar die Stadt Köln mit 20 % beteiligt. 
§ 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die freiwil-
lige Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsge-
sellschaften. Ziel der Vorschrift ist es, für gemeindliche Unternehmen und Einrichtungen in Pri-
vatrechtsform unter Beachtung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit einer Arbeitnehmermit-
bestimmung zu eröffnen, soweit im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgese-
hen ist. Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter und Arbeitnehmervertreterinnen erfolgt 
durch den Rat. § 108a GO NRW setzt die notwendige demokratische Legitimation der Arbeit-
nehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten von kommunal 
beherrschten Gesellschaften um.  
In § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der RheinCargo GmbH & Co. KG ist die Zusam-
mensetzung des Aufsichtsrates wie folgt geregelt: 
„Der Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern. Von den Kommanditisten werden je 6 Mitglieder 
entsandt. 6 weitere Mitglieder sind Arbeitnehmervertreter, deren Entsendung gemäß der Re-
gularien des § 108a GO NRW in der jeweils gültigen Fassung erfolgt.“ 
Zu I: 
Da die Bestellung der bisherigen Arbeitnehmervertreter*innen unbefristet erfolgte, bedarf es 
formal der Abberufung der zuletzt im Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG tätigen Ar-
beitnehmervertreter*innen, um einen einheitlichen Beginn der Laufzeit der Amtszeit der einzel-
nen Aufsichtsratsmitglieder zu erreichen. Hierzu ist gem. §§ 108a Abs. 8, Abs. 9 Nr. 3, 113 
Abs. 1 Satz 3 GO NRW ein übereinstimmender Beschluss der Räte mindestens so vieler be-
teiligter Gemeinden erforderlich, dass hierdurch mindestens die Hälfte der kommunalen Betei-
ligung an dem Unternehmen repräsentiert wird.  
Um dieser Vorgabe nachzukommen, wurden die Beschlussvorschläge dieser Vorlage mit den 
Städten Neuss und Düsseldorf abgestimmt. In der Folge weichen die Beschlussvorschläge 
von anderen Beschlussvorschlägen für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen bzw. 
Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräte stadtkölnischer Beteiligungen ab. 
Zu II: 
Gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW bestellt der Rat der Gemeinde aus einer von den Beschäftig-
ten des Unternehmens gewählten Vorschlagsliste den in den fakultativen Aufsichtsrat der 
RheinCargo GmbH & Co. KG zu entsendenden Arbeitnehmervertreter bzw. die zu entsen-
dende Arbeitnehmervertreterin. Die Bestellung bedarf eines Beschlusses der Mehrheit der ge-
setzlichen Zahl der Mitglieder des Rates. Die Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte 
Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Arbeitnehmervertreter enthalten.

4 
Der Rat hat das Recht, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder sämtliche Vor-
schläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. In diesem Fall können die 
Beschäftigten eine neue Vorschlagsliste wählen. Im Falle einer erneuten Zurückweisung der 
Vorschläge durch den Rat bleiben die für die Arbeitnehmervertreter bzw. Arbeitnehmervertre-
terin vorgesehenen Aufsichtsratsmandate unbesetzt. 
Der Betriebswahlvorstand der RheinCargo GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 
30.09.2025 das Ergebnis der Wahl der Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung 
von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern für den Aufsichtsrat der Rhein-
Cargo GmbH & Co. KG mitgeteilt (vgl. Anlage). Die Wahl der Vorschlagsliste erfolgte auf der 
Grundlage des § 108a GO NRW i. V. m. § 7 der Verordnung über das Verfahren für die Wahl 
einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen 
bzw. Arbeitnehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) aufgrund von Wahl-
vorschlägen des Betriebsrats und der Beschäftigten. 
Vorgeschlagen werden: 
Herr Timo Walbrück 
Herr Thomas Nebich 
Frau Caroline Calmund 
Herr Robert Pyrkosch 
Herr Thomas Schinner 
Herr Yücel Güngör 
Der Gesellschaftsvertrag der RheinCargo GmbH & Co. KG sieht keine Entsendung einer Er-
satzvertreterin bzw. eines Ersatzvertreters für die Arbeitnehmervertreterin bzw. den Arbeitneh-
mervertreter vor. 
Werden mehr als zwei Aufsichtsratsmandate mit Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Arbeitneh-
mervertretern besetzt, so müssen gemäß § 108a Abs. 2 S. 2 GO NRW mindestens zwei Auf-
sichtsratsmandate mit Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern besetzt werden, die im Unter-
nehmen oder in der Einrichtung beschäftigt sind. 
Gemäß § 108a Abs. 9 GO NRW gilt bei einer Beteiligung von zwei oder mehr Kommunen – 
wie in der vorliegenden Konstellation mit mehreren mittelbaren kommunalen Beteiligungen 
(s.o.) – der § 108a Abs. 3 GO NRW entsprechend mit der Maßgabe, dass es übereinstimmen-
der Rats- bzw. Kreistagsbeschlüsse bedarf. Es ist seit Einführung des § 108a GO NRW ge-
übte Praxis, dass die Bestellung durch den Rat das Ergebnis der Wahl zur Vorschlagsliste wi-
derspiegelt. Hierdurch wird zugleich sichergestellt, dass die erforderlichen Rats- bzw. Kreis-
tagsbeschlüsse übereinstimmen. 
Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grunds-
ätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung 
der Effi- zienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteili-
gung festge- legt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstim-
mig beschlossen (Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt 
Köln bei Entsendung anzuweisen, : 
- im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmittelba- 
ren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public 
Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhaltung des Kodex 
durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. 
- sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien eben- 
falls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu ver- 
halten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einzusetzen. 
 
Im vorliegenden Fall gilt jedoch, wie oben dargestellt die Besonderheit, dass Weisungen an 
die Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat übereinstimmen-
der Rats- bzw. Kreistagsbeschlüsse bedürfen. Eine Weisung an die Arbeitnehmervertreterin-
nen bzw. Arbeitnehmervertreter zur Beachtung des PCGK der Stadt Köln bedürfte also gleich-
lautender Beschlüsse der Räte der Städte Neuss, Düsseldorf und Köln sowie des Rhein-Erft-
Kreises.  
Es ist nicht zu erwarten, dass von den Räten der Städte Neuss und Düsseldorf sowie vom 
Kreistag des Rhein-Erft-Kreises Weisungsbeschlüsse zur Beachtung des PCGK der Stadt

5 
Köln gefasst werden. Zur Vermeidung einer unklaren Weisungslage und zur Herbeiführung 
einer rechtssicheren Bestellung schlägt die Verwaltung vor, lediglich die oben genannten, 
übereinstimmenden Beschlüsse zu fassen und auf einen entsprechenden Weisungsbeschluss 
zu verzichten. 
Die Amtszeit der vom Rat in den Aufsichtsrat entsandten Arbeitnehmervertreterinnen und Ar-
beitnehmervertreter endet in der Regel mit Ablauf der jeweiligen Wahlperiode des Rates der 
Stadt Köln, sie nehmen ihre Mandate jedoch bis zur Entsendung der neuen Aufsichtsratsmit-
glieder und Konstituierung des neuen Aufsichtsrates weiter wahr. 
Ein Aufsichtsratsmitglied (auch der Arbeitnehmervertreter bzw. die Arbeitnehmervertreterin) 
kann jedoch auch jederzeit von dem Entsendungsberechtigten abberufen werden. Verliert ein 
vom Rat bestellter Arbeitnehmervertreter oder -vertreterin, der/die als Arbeitnehmer/in im Un-
ternehmen beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen, muss der Rat 
ihn bzw. sie entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus seinem Amt im fakultativen 
Aufsichtsrat abberufen (vgl. § 108a Abs. 4 S. 2 GO NRW). 
 
Zu III: 
Da für den Fall des Ausscheidens eines entsandten Arbeitnehmervertreters bzw. einer ent-
sandten Arbeitnehmervertreterin aus dem Aufsichtsrat der Stadtrat aus dem noch nicht in An-
spruch genommenen Teil der Vorschlagsliste eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger bestel-
len müsste, wurde zusätzlich ein Vorratsbeschluss aufgenommen, um insoweit erforderliche 
neue Beschlussfassungen zu vermeiden. In der Reihenfolge der am meisten erhaltenen Stim-
men sollen Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Arbeitnehmervertreter aus dem noch nicht in An-
spruch genommenen Teil der anliegenden Vorschlagsliste nachrücken. 
 
Anlage:  
Vorschlagsliste für die Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Arbeitnehmervertreter 
(Schreiben des Betriebswahlvorstandes der RheinCargo vom 30.09.2025)

Vorschlagsliste Arbeitnehmervertreter 2025

965 Zeichen

BetriebswahlvorstandAufsichtsratswahl2025»
derRheinCargoGmbH&Co.KGRhinr
Köln,den30.09.2025eCag0
Bekanntmachung
über
das
Ergebnis
der
Aufsichtsratwahls
vom
30.09.2025
nach
$
108a
der
Gemeindeordnung:
 
                          
Zahlder
Lfd.Nr.|Name,Vornameerhaltenen
Stimmen
1:Walbrück,Timo(RC)73
2.Nebich,Thomas(RC)71
3;Calmund,Caroline(RC)39
4.Pyrkosch,Robert(RC)35
4.Schinner,Thomas(RC)35
6.Güngör,Yücel(RC)28
7.Schumacher,Christoph(RC)27.
8.Auer,Michael(HGK)25
8.Ganss,Christian(HGK)25
8.Schirmer,Eugen(RC)25
11.Schumacher,Josef(HGK)24
12.Schöneweiß,Arndt(NDH)23
13.Ljuma,Arbian(RC)21
14.Güngör,Kadir(NDH)20
14.Nilmaier,Alexander(RC)20
16.Mingers,Ralf(NDH)18
17.Hussein,Mohamad(RC)17
17.Starzer,Klaus(NDH)17
19.EzAldin,Khaled(RC)16
19.Trappen,Guido(NDH)16
21.Kus,Frederick(RC)15
22.Sicking,Fabian(RC)a
23.Manke,Karsten(HGkK)8
24.Cetin,Yilmaz(HGK)2    Der
Wahlvorstand
—
Timo
Walbrück
Robert
Pyrkosch
V
(Vorsitzender)
(Schriftführer)
DietmarAltenrath
(Beisitzer)

Beratungsverlauf (1)

20.11.2025 Rat
TOP 2.4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
2251/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.11.2025
Erstellt
09.07.2025 16:08