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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 26.09.2023 betreffend Top 11.6 "Zugang zum Areal Kalk, AN/1702/2023"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1465/2024 vom 08.05.2024

Stand: Am 14.05.2024 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle IX/151/2 Vorlagen-Nummer 08.05.2024 1465/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 14.05.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 26.09.2023 betreffend Top 11.6 "Zugang zum Areal Kalk, AN/1702/2023" Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Frage 2: 2. Wie könnte ein Lösungsansatz aussehen, dass die Einnahmen aus Vermietung des Areals der Hallen Kalk z.B. an Filmproduktionen, den Initiativen der VGO und der Entwicklung des Areals zugutekommen? Es entspricht der üblichen Verwaltungspraxis, dass Einnahmen aus der Vermie- tung/Verpachtung von Objekten und Flächen in den städtischen Haushalt fließen, da die Stadt auch die Eigentümerverantwortung und Verkehrssicherungspflicht trägt. Die Einnahmen aus der Vermietung der Gebäude im Osthof und der Hallen 70/71 (eine Separierung ist nicht möglich) betrugen im Jahre 2023 rund 16.500 €. Die Vermietung als Filmkulisse wurde inzwischen eingestellt. Sobald ein Objekt an einen Dritten vermietet/verpachtet wird, geht diese Verantwor- tung über und je nach vertraglicher Ausgestaltung auch das Recht zur Untervermie- tung. Sofern eine Untervermietung zugelassen ist, stehen der Mieterin/Pächterin auch die Einnahmen zu. Die Stadt führt mit den in der Verantwortungsgemeinschaft Osthof verbundenen Initia- tiven Gespräche über eine Überlassung von Objekten. In diesem Rahmen wird dann auch eine Regelung getroffen, unter welchen Voraussetzungen eine Untervermietung durch die Initiativen möglich ist. Gez. Haack

Beratungsverlauf

  1. 14.05.2024

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 10.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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