3996/2023
Bürgereingabe nach § 24 GO Tempo 30 in ganz Köln einführen (Az.119/23 und 82/23)
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 119/23 B Vorlagen-Nummer 3996/2023 Freigabedatum 04.12.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO Tempo 30 in ganz Köln einführen (Az.119/23 und 82/23) Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für die Eingabe und beschließt, dass die Verwaltung die Möglichkeiten der Geschwindigkeitsreduzie- rungen fortlaufend im ganzen Stadtgebiet am Einzelfall prüft und diese im Rahmen des Ge- schäfts der laufenden Verwaltung gemäß der rechtlichen Vorgaben anordnet. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.12.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, wurden im Einverneh- men mit den Bezirksvertretungen bereits stadtweit Tempo 30 Zonen in Wohnquartieren ab- seits der Hauptverkehrsstraßen eingerichtet. Diese Zonen-Anordnung darf sich jedoch weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf wei- tere Vorfahrtsstraßen erstrecken. Die Straßenverkehrsordnung sieht zudem innerhalb geschlossener Ortschaften die Möglich- keit vor, die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergär- ten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperliche behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 Kilometer die Stunde zu beschränken. Stadtweit wurde auch hier die Möglichkeit im Rahmen der Straßenverkehrsordnung genutzt, im unmittelbaren Nahbereich der schutzwürdigen Einrichtungen die Geschwindigkeit auch auf Hauptverkehrsstraßen auf 30 Stundenkilometer zu begrenzen. Eine vom Petenten geforderte stadtweite Geschwindigkeitsreduzierung im gesamten Stadtge- biet ist nach geltendem Recht nicht möglich. Die Verwaltung sieht in der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h in vielen Fällen aber durchaus eine Möglichkeit, Lebensqualität zu schaffen, Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit sowohl objektiv als auch subjektiv zu erhöhen. Aus diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative “Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ beigetreten. Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen “Tempo 30“ als Höchst- geschwindigkeit innerorts in bestimmten Straßen anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Mehr Informationen dazu sind unter www.lebenswerte-staedte.de zu finden. Zurzeit ist die Verwaltung allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmenbe- dingungen einzuhalten. Die Anordnung von Verkehrszeichen ist Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung und dem Geschäft der laufenden Verwaltung zuzuordnen. Die Möglichkeiten Geschwindigkeitsreduzie- rungen anzuordnen, werden fortlaufend im ganzen Stadtgebiet am Einzelfall geprüft und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben angeordnet.
Bürgereingabe Tempo 30 auf der Vorgebirgstraße in Zollstock AZ 82-23
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1 Schröder, Annalena Betreff: WG: Tempo 30 auf der Vorgebirgstraße in Zollstock Von: sabine.mueller63 <sabine.mueller63@netcologne.de> Gesendet: Dienstag, 9. Mai 2023 10:06 An: 01 Poststelle Oberbürgermeisterin <01PoststelleOberbuergermeisterin@STADT-KOELN.DE>; Giesen, Manfred <manfred.giesen@stadt-koeln.de>; Dillmann, Franz <Franz.Dillmann@STADT-KOELN.DE> Betreff: Tempo 30 auf der Vorgebirgstraße in Zollstock Sehr geehrte Henriette Reker (Oberbürgermeisterin), sehr geehrter Manfred Giesen (Bezirksbürgermeister Rodenkirchen), sehr geehrter Franz Dillmann (Leiter des Bürgeramtes Rodenkirchen) hiermit nehme ich mein Beteiligungsrecht als Kölner Bürger:in laut § 24 GO NRW »Anregungen und Beschwerden« wahr und fordere Sie zu einer Prüfung folgenden Sachverhalts auf (bspw. im Zuge einer Verkehrsschau): Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und Klimaschutz in unseren Städten. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Köln überall dort, wo es möglich ist, ganztägig auf 30 km/h zu reduzieren! Besonders dringlich ist eine Anordnung von Tempo 30 auf folgendem Straßenabschnitt: Vorgebirgstraße in Zollstock zwischen »Am Vorgebirgstor« und Höninger Platz Auf dem Abschnitt liegen angrenzend zwei Kindergärten, zwei Spielplätze und eine Grundschule. Zahlreiche Seniorinnen und Senioren queren die Straße auf dem Weg von verschiedenen Senioreneinrichtungen zum Vorgebirgspark. Bisher wird das aktuelle Tempolimit von 50 km/h von einer Vielzahl von Autofahrenden regelmäßig überschritten. Wie eine Geschwindigkeitsmessung des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens zur Umgestaltung der Vorgebirgstraße im Jahr 2022 ergeben hat, beträgt die Durchschnittsgeschwindigkeit in Richtung Südfriedhof 60 bis 70 km/h, mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 100 km/h. Daraus ergibt sich nicht nur eine erhöhte Lautstärke- und Feinstaubbelastung, sondern ein erhöhtes Gefahrenpotenzial sowohl für die kreuzenden Schulkinder, Kindergartenkinder und Radfahrende als auch für Autofahrende. Die aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung wird von der Stadt nur selten kontrolliert. Für radfahrende Anwohner:innen – zumal mit Kleinkind(ern) auf dem Kindersitz – gleicht das Fahren auf diesem Abschnitt einem Spießrutenlauf, weil es noch immer keinen abgetrennten Fahrradstreifen gibt. PKWs parken regelmäßig ordnungswidrig auf dem Gehweg, obwohl sie abends und am Sonntag legal auf der Straße parken dürften, aber sie haben wohl Sorge, dass ihre Fahrzeuge dann den oftmals zu schnell fahrenden PKWs im Wege stehen könnten. Leider ignoriert das Ordnungsamt hier das ordnungswidrige Gehwegparken. Auch hier bitte ich um Kontrollen und angemessene Bußgelder im Interesse der Menschen, die auf den Gehwegen unterwegs sein wollen. Das Gefahrenpotenzial ist zudem deutlich erhöht, weil die Straße zweispurig anmutet, jedoch nicht in voller Länge zweispurig befahren werden kann. Ich schlage daher vor, eine einspurige Fahrbahn sowie einen Schutzstreifen für Fahrräder zu markieren und die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Bitte prüfen Sie auch hier, ob eine Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmenden möglich und sinnvoll ist. Ein neues Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Geulen und Klinger (im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe) bestätigt, dass die Kommunen in Deutschland ihren Spielraum bei der Einführung von Tempo 2 30 bei Weitem nicht ausnutzen. Auch Köln hat demnach deutlich weitergehende Möglichkeiten zur Ausweisung von Tempo 30, als oft behauptet. Ich beantrage daher, dass alle im Rechtsgutachten aufgeführten Möglichkeiten zur Anordnung vom Tempo 30 in Köln und im Besonderen auf dem beschriebenen Abschnitt der Vorgebirgstraße geprüft werden. Jede Kommune hat die Möglichkeit, im Nebenstraßennetz flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Darüber hinaus zeigt das Gutachten Handlungsspielräume für Kommunen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zum Schutz vor Verkehrslärm. Vor allem über die Erstellung eines Lärmaktionsplans kann Tempo 30 auch großflächig und strategisch umgesetzt werden, da die europäische Umgebungslärm-Richtlinie – anders als das deutsche Lärmschutzrecht – planerische Ansätze zum vorbeugenden und vorsorgenden Umweltschutz enthält. Darüber hinaus ist eine konkrete Lärmaktionsplanung geeignet, den Straßenverkehrsbehörden gegenüber eine strikte Bindungswirkung auszulösen. Damit ergeben sich neue Ermessensspielräume, um Tempo 30 auf dem genannten Straßenabschnitt anzuordnen. Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb von drei Monaten nach Eingang dieses Schreibens. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt »ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden«, also keine Stellungnahme Ihrerseits erfolgt sein, gehe ich von Untätigkeit aus und behalte mir rechtliche Schritte vor (§ 75 VwGO »Untätigkeitsklage«). Mit freundlichen Grüßen Dr. Sabine Müller Homburger Str. 10 50969 Köln
Bürgereingabe Tempo 30 in ganz Köln einführen
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Tempo 30 in garız Köln einführen - Anregung und Antrag gemäß $ 24 GO NRW Sehr geehrter Frau Reker, über die Globale Erwärmung der Erde muss ich keine großen Ausführungen machen. Als Oberbürgermeisterin einer Millionenstadt kennen Sie die IPCC- Sonderberichte über die Folgen der globalen Erderwärmung. In Stichworten Extremwetter (Ahrtal), Artensterben, Anstieg des Meeresspiegels, dramatische Folgen für die menschliche Gesundheit etc. Ich weiß, dass die Stadt Köln das Verkehrsnetz für Radfahrende attraktiv machen möchte und Sie stolz auf Ihren Hitzeaktionsplan sind. Die Stadt Köln ist am 9.12.2021 der Städteinitiative „lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beigetreten. Dort sagen Sie „wir unterstützen die Initiative für angepasste Geschwindigkeiten, also Tempo 30, aus voller Überzeugung". Ihr Bekenntnis ist zu loben, allerdings sehe ich u. a. hier in Porz keine Initiative in diese Richtung. Andere Städte sind, auch im Bereich der Vorbehaltsstraßen, erheblich weiter als Köln. Um nicht jede Straße in Köln im Einzelnen zu erörtern, beantrage ich hiermit, für alle Straßen in Köln, die noch keine Tempo 30-Regelung haben, diese einzuführen. Über allem steht der Klimaschutz. Es ist evident, die heute beobachtete dramatische Erderwärmung beruht überwiegend auf mangelnden politischen Entscheidungen in der Vergangenheit. Jedes Zehntel Prozent weniger CO2-Ausstoß hilft. Eine Abweichung von Tempo 30 kann nur dort zugelassen werden, wo keine Wohnbebauung vorhanden ist. e Tempo 30 reduziert den besonders störenden Geräusch-Spitzenpegel ° Tempo 30 trägt zur Luftreinhaltung bei ° Tempo 30 fördert den FuR- und Radverkehr e Tempo 30 fördert die Aufenthaltsqualität im Freien Sind Sie einsichtig, machen Sie diesen Schritt und halten damit Ihr Versprechen „Köln klima- und menschenfreundlicher zu machen". Sie müssen nicht auf ein neues Gesetz zur Regelgeschwindigkeit in Städten warten, der $ 45 StVo gibt Ihnen schon heute die Möglichkeit eine Temporeduzierung auch auf Hauptstraßen anzuordnen. Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung und erwarte eine Rückmeldung zu meinem Antrag innerhalb eines Monats. Anlage Umweltbundesamt — Wirkung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen Verteiler Stadt Köln -- Dezernat Ill Stadtanzeiger Köln » Seite 2 Anlage zum Schreiben vom 02. Juli 2023 «e Tempo 30 in ganz Köln einführen (Auszüge aus: Wirkung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen - Umweltbundesamt) Mit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h kann die Lärmemission in Abhängigkeit vom LKW-Anteil beinahe um die Hälfte der wahrgenommenen Lärmbelastung verringert werden. Verwaltungsseitig werden oft negative Effekte von Tempo 30 in den Raum gestellt. Das ist allerdings eine Behauptung, die oft nicht zutrifft. Entscheidend für die Funktion einer Vorbehaltsstrasse ist nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit sondern der Verkehrsfluss einer solchen Straße. e Erkenntnisse aus Messungen der Tempo-30-Wirkungen Die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstraße _wird maßgeblich _von lichtsignalgeregelte Punkten und Fußgängerüberwegen bestimmt. Die Dauer einer Grünphase ist bei Tempo 30 und Tempo 50 gleich. Die Sättigungsverkehrsstärke hängt vom zeitlichen Abstand der fahrenden Kraftfahrzeuge ab. Bei Einhaltung des Mindestabstandes („halber Tacho in Metern“) liegt der zeitliche Fahrzeugabstand bei Standardbedingungen für PKW sowohl bei Tempo 50 als auch bei Tempo 30 bei 1,8 Sekunden. Bei beiden Geschwindigkeiten beträgt die Sättigungsverkehrsstärke 2.000 Kfz pro Stunde. Die Sättigungsverkehrsstärke sinkt unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wenn es einen hohen Schwerverkehrsanteil gibt, geringe Fahrstreifenbreite, enge Kurven, stehende Fahrzeuge die auf Privatgrundstücke oder auf nachgeordnete "Straßen abbiegen wollen und den Gegenverkehr abwarten müssen, sowie Radverkehr, der insbesondere an Engstellen, beachtet werden muss und die Fahrzeuge der AWB, die bei der Müllentsorgung oft einen Stau verursachen. Die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstraße wird ebenfalls eingeschränkt durch querende Fußgänger, Bushaltestellen, Einparkvorgänge, Halten in zweiter Reihe insbesondere durch Lieferdienste Hinzu kommt: Fährt auf der Straße ein Radfahrer/in, so hält er 80 cm Abstand von parkenden Autos (Dooring-Unfall) ein. Ein Auto, das überholen möchte, sollte einen Abstand von 1,50 m einhalten. Das heißt, halten sich Rad- und Autofahrer an die Verkehrsregeln, dann kann der Autofahrer bei der vorgegebenen Breite nicht überholen. e Halten sich Autofahrende überhaupt an Tempo 30? Die Überschreitungshäufigkeit ist bei Tempo 30 höher als bei Tempo 50. Aber selbst ohne Geschwindigkeitskontrollen oder andere begleitende Maßnahmen nimmt die mittlere Geschwindigkeit bei einer Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h um bis zu 16/ km/h ab. Statistisch nachgewiesen wurden positive Effekte durch Geschwindigkeitsdisplays oder Geschwindigkeitskontrollen, sowie eine Wiederholung der Beschilderung. Vor Seite1 Anlage zum Schreiben vom 02. Juli 2023 allem hohe Geschwindigkeiten nehmen ab. Je länger Tempo 30 besteht, desto besser wird die Geschwindigkeitsregelung eingehalten. ® Verursacht Tempo 30 Staus und volkswirtschaftliche Kosten durch längere Fahrtzeiten? Rechnerisch benötigt ein Fahrzeug bei Konstantfahrt mit 50 km/h 7,2 Sekunden für einen 100 Meter langen Straßenabschnitt und 12 Sekunden mit 30 km/h. Der rechnerische Fahrzeitverlust beträgt also knapp 5 Sekunden. Praktisch treten Konstantfahrten von Kraftfahrzeugen an Innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen wegen Ampeln und anderen Querungshilfen, ein und abbiegenden Fahrzeugen, Parkvorgängen usw. aber nur sehr selten auf. Die Qualität des Verkehrsflusses kann indirekt durch geringere Höchstgeschwindigkeiten steigen, weil die geringere Spannweite der gefahrenen Geschwindigkeiten eine bessere Fahrzeugpulkbildung ermöglicht. ° Wahrnehmung und Bewertung von Tempo 30 durch die Anwohner. Anwohnerbefragungen stellen überwiegend positive Reaktionen auf Tempo 30 fest. Die Reduzierung der besonders störenden Geräusch-Spitzenpegel trägt dazu bei, dass sich die Bewohnerinnen und Bewohner mit Tempo 30 auch bei einer vergleichsweise geringen Pegelsenkung weniger durch Lärm belästigt fühlen als bei Tempo 50. Positive Stimmungsbilder gibt es auch zur Verkehrssicherheit und zur Förderung des Fuß-und Radverkehrs durch Tempo 30. Seite 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3996/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.12.2023
- Erstellt
- 30.11.2023 13:06