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3996/2023

Bürgereingabe nach § 24 GO Tempo 30 in ganz Köln einführen (Az.119/23 und 82/23)

Beschlussvorlage Ausschuss 04.12.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 04.12.2023

Beschlussvorlage Ausschuss

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Bürgereingabe Tempo 30 auf der Vorgebirgstraße in Zollstock AZ 82-23

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Bürgereingabe Tempo 30 in ganz Köln einführen

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Beschlussvorlage Ausschuss

3512 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
119/23 B 
Vorlagen-Nummer 
 3996/2023 
Freigabedatum 
 04.12.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO Tempo 30 in ganz Köln einführen (Az.119/23 und 82/23)
  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für die 
Eingabe und beschließt, dass die Verwaltung die Möglichkeiten der Geschwindigkeitsreduzie-
rungen fortlaufend im ganzen Stadtgebiet am Einzelfall prüft und diese im Rahmen des Ge-
schäfts der laufenden Verwaltung gemäß der rechtlichen Vorgaben anordnet.  
 
 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher 
Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, wurden im Einverneh-
men mit den Bezirksvertretungen bereits stadtweit Tempo 30 Zonen in Wohnquartieren ab-
seits der Hauptverkehrsstraßen eingerichtet. Diese Zonen-Anordnung darf sich jedoch weder 
auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf wei-
tere Vorfahrtsstraßen erstrecken.  
 
Die Straßenverkehrsordnung sieht zudem innerhalb geschlossener Ortschaften die Möglich-
keit vor, die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergär-
ten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig 
oder körperliche behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der 
Regel auf Tempo 30 Kilometer die Stunde zu beschränken. Stadtweit wurde auch hier die 
Möglichkeit im Rahmen der Straßenverkehrsordnung genutzt, im unmittelbaren Nahbereich 
der schutzwürdigen Einrichtungen die Geschwindigkeit auch auf Hauptverkehrsstraßen auf 30 
Stundenkilometer zu begrenzen.  
 
Eine vom Petenten geforderte stadtweite Geschwindigkeitsreduzierung im gesamten Stadtge-
biet ist nach geltendem Recht nicht möglich. 
 
Die Verwaltung sieht in der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h 
auf 30 km/h in vielen Fällen aber durchaus eine Möglichkeit, Lebensqualität zu schaffen, 
Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit sowohl objektiv als auch subjektiv zu 
erhöhen. Aus diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative “Lebenswerte Städte durch 
angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren 
Verkehr“ beigetreten. Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, 
die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen “Tempo 30“ als Höchst-
geschwindigkeit innerorts in bestimmten Straßen anordnen können, wo sie es für notwendig 
halten. Mehr Informationen dazu sind unter www.lebenswerte-staedte.de zu finden. Zurzeit ist 
die Verwaltung allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmenbe-
dingungen einzuhalten. 
 
Die Anordnung von Verkehrszeichen ist Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung und dem 
Geschäft der laufenden Verwaltung zuzuordnen. Die Möglichkeiten Geschwindigkeitsreduzie-
rungen anzuordnen, werden fortlaufend im ganzen Stadtgebiet am Einzelfall geprüft und im 
Rahmen der rechtlichen Vorgaben angeordnet.

Bürgereingabe Tempo 30 auf der Vorgebirgstraße in Zollstock AZ 82-23

5065 Zeichen

1
Schröder, Annalena
Betreff: WG: Tempo 30 auf der Vorgebirgstraße  in Zollstock
 
 
Von: sabine.mueller63 <sabine.mueller63@netcologne.de>  
Gesendet: Dienstag, 9. Mai 2023 10:06 
An: 01 Poststelle Oberbürgermeisterin <01PoststelleOberbuergermeisterin@STADT-KOELN.DE>; Giesen, Manfred 
<manfred.giesen@stadt-koeln.de>; Dillmann, Franz <Franz.Dillmann@STADT-KOELN.DE> 
Betreff: Tempo 30 auf der Vorgebirgstraße in Zollstock 
 
 
 
Sehr geehrte Henriette Reker (Oberbürgermeisterin), 
sehr geehrter Manfred Giesen (Bezirksbürgermeister Rodenkirchen), sehr geehrter Franz Dillmann (Leiter 
des Bürgeramtes Rodenkirchen)  
 
hiermit nehme ich mein Beteiligungsrecht als Kölner Bürger:in laut § 24 GO NRW »Anregungen und 
Beschwerden« wahr und fordere Sie zu einer Prüfung folgenden Sachverhalts auf (bspw. im Zuge einer 
Verkehrsschau): Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und 
Klimaschutz in unseren Städten. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Köln 
überall dort, wo es möglich ist, ganztägig auf 30 km/h zu reduzieren!  
Besonders dringlich ist eine Anordnung von Tempo 30 auf folgendem Straßenabschnitt: 
 
Vorgebirgstraße in Zollstock zwischen »Am Vorgebirgstor« und Höninger Platz 
 
Auf dem Abschnitt liegen angrenzend zwei Kindergärten, zwei Spielplätze und eine Grundschule. 
Zahlreiche Seniorinnen und Senioren queren die Straße auf dem Weg von verschiedenen 
Senioreneinrichtungen zum Vorgebirgspark. Bisher wird das aktuelle Tempolimit von 50 km/h von einer 
Vielzahl von Autofahrenden regelmäßig überschritten. Wie eine Geschwindigkeitsmessung des Amtes für 
nachhaltige Mobilitätsentwicklung im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens zur Umgestaltung der 
Vorgebirgstraße im Jahr 2022 ergeben hat, beträgt die Durchschnittsgeschwindigkeit in Richtung 
Südfriedhof 60 bis 70 km/h, mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 100 km/h. Daraus ergibt sich nicht 
nur eine erhöhte Lautstärke- und Feinstaubbelastung, sondern ein erhöhtes Gefahrenpotenzial sowohl für die 
kreuzenden Schulkinder, Kindergartenkinder und Radfahrende als auch für Autofahrende. Die aktuelle 
Geschwindigkeitsbegrenzung wird von der Stadt nur selten kontrolliert. Für radfahrende Anwohner:innen – 
zumal mit Kleinkind(ern) auf dem Kindersitz – gleicht das Fahren auf diesem Abschnitt einem 
Spießrutenlauf, weil es noch immer keinen abgetrennten Fahrradstreifen gibt. PKWs parken regelmäßig 
ordnungswidrig auf dem Gehweg, obwohl sie abends und am Sonntag legal auf der Straße parken dürften, 
aber sie haben wohl Sorge, dass ihre Fahrzeuge dann den oftmals zu schnell fahrenden PKWs im Wege 
stehen könnten. Leider ignoriert das Ordnungsamt hier das ordnungswidrige Gehwegparken. Auch hier bitte 
ich um Kontrollen und angemessene Bußgelder im Interesse der Menschen, die auf den Gehwegen 
unterwegs sein wollen. 
 
Das Gefahrenpotenzial ist zudem deutlich erhöht, weil die Straße zweispurig anmutet, jedoch nicht in voller 
Länge zweispurig befahren werden kann.  
 
Ich schlage daher vor, eine einspurige Fahrbahn sowie einen Schutzstreifen für Fahrräder zu markieren und 
die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Bitte prüfen Sie auch hier, ob eine Verbesserung für alle 
Verkehrsteilnehmenden möglich und sinnvoll ist. 
Ein neues Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Geulen und Klinger (im Auftrag der Deutschen 
Umwelthilfe) bestätigt, dass die Kommunen in Deutschland ihren Spielraum bei der Einführung von Tempo

2
30 bei Weitem nicht ausnutzen. Auch Köln hat demnach deutlich weitergehende Möglichkeiten zur 
Ausweisung von Tempo 30, als oft behauptet. Ich beantrage daher, dass alle im Rechtsgutachten 
aufgeführten Möglichkeiten zur Anordnung vom Tempo 30 in Köln und im Besonderen auf dem 
beschriebenen Abschnitt der Vorgebirgstraße geprüft werden. 
 
Jede Kommune hat die Möglichkeit, im Nebenstraßennetz flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Darüber 
hinaus zeigt das Gutachten Handlungsspielräume für Kommunen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und 
zum Schutz vor Verkehrslärm. Vor allem über die Erstellung eines Lärmaktionsplans kann Tempo 30 auch 
großflächig und strategisch umgesetzt werden, da die europäische Umgebungslärm-Richtlinie – anders als 
das deutsche Lärmschutzrecht – planerische Ansätze zum vorbeugenden und vorsorgenden Umweltschutz 
enthält. Darüber hinaus ist eine konkrete Lärmaktionsplanung geeignet, den Straßenverkehrsbehörden 
gegenüber eine strikte Bindungswirkung auszulösen. Damit ergeben sich neue Ermessensspielräume, um 
Tempo 30 auf dem genannten Straßenabschnitt anzuordnen. 
 
Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb von drei Monaten nach 
Eingang dieses Schreibens. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt »ohne zureichenden Grund in angemessener Frist 
sachlich nicht entschieden worden«, also keine Stellungnahme Ihrerseits erfolgt sein, gehe ich von 
Untätigkeit aus und behalte mir rechtliche Schritte vor (§ 75 VwGO »Untätigkeitsklage«). 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Dr. Sabine Müller 
 
Homburger Str. 10 
50969 Köln

Bürgereingabe Tempo 30 in ganz Köln einführen

6442 Zeichen

Tempo 30 in garız Köln einführen - Anregung und Antrag gemäß $ 24 GO NRW

Sehr geehrter Frau Reker,

über die Globale Erwärmung der Erde muss ich keine großen Ausführungen machen. Als
Oberbürgermeisterin einer Millionenstadt kennen Sie die IPCC- Sonderberichte über die Folgen der
globalen Erderwärmung. In Stichworten Extremwetter (Ahrtal), Artensterben, Anstieg des
Meeresspiegels, dramatische Folgen für die menschliche Gesundheit etc.

Ich weiß, dass die Stadt Köln das Verkehrsnetz für Radfahrende attraktiv machen möchte und Sie
stolz auf Ihren Hitzeaktionsplan sind. Die Stadt Köln ist am 9.12.2021 der Städteinitiative „lebenswerte
Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beigetreten. Dort sagen Sie „wir unterstützen die
Initiative für angepasste Geschwindigkeiten, also Tempo 30, aus voller Überzeugung".

Ihr Bekenntnis ist zu loben, allerdings sehe ich u. a. hier in Porz keine Initiative in diese Richtung.
Andere Städte sind, auch im Bereich der Vorbehaltsstraßen, erheblich weiter als Köln.

Um nicht jede Straße in Köln im Einzelnen zu erörtern, beantrage ich hiermit, für alle Straßen in
Köln, die noch keine Tempo 30-Regelung haben, diese einzuführen.

Über allem steht der Klimaschutz. Es ist evident, die heute beobachtete dramatische Erderwärmung

beruht überwiegend auf mangelnden politischen Entscheidungen in der Vergangenheit. Jedes Zehntel
Prozent weniger CO2-Ausstoß hilft.

Eine Abweichung von Tempo 30 kann nur dort zugelassen werden, wo keine Wohnbebauung
vorhanden ist.

e Tempo 30 reduziert den besonders störenden Geräusch-Spitzenpegel
° Tempo 30 trägt zur Luftreinhaltung bei

° Tempo 30 fördert den FuR- und Radverkehr

e Tempo 30 fördert die Aufenthaltsqualität im Freien

Sind Sie einsichtig, machen Sie diesen Schritt und halten damit Ihr Versprechen „Köln klima- und
menschenfreundlicher zu machen". Sie müssen nicht auf ein neues Gesetz zur Regelgeschwindigkeit
in Städten warten, der $ 45 StVo gibt Ihnen schon heute die Möglichkeit eine Temporeduzierung auch
auf Hauptstraßen anzuordnen.

Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung und erwarte eine Rückmeldung zu meinem Antrag
innerhalb eines Monats.

Anlage
Umweltbundesamt — Wirkung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen
Verteiler

Stadt Köln -- Dezernat Ill
Stadtanzeiger Köln

» Seite 2

Anlage zum Schreiben vom 02. Juli 2023

«e Tempo 30 in ganz Köln einführen

(Auszüge aus: Wirkung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen -
Umweltbundesamt)

Mit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf
30 km/h kann die Lärmemission in Abhängigkeit vom LKW-Anteil beinahe um
die Hälfte der wahrgenommenen Lärmbelastung verringert werden.

Verwaltungsseitig werden oft negative Effekte von Tempo 30 in den Raum
gestellt. Das ist allerdings eine Behauptung, die oft nicht zutrifft. Entscheidend
für die Funktion einer Vorbehaltsstrasse ist nicht die zulässige
Höchstgeschwindigkeit sondern der Verkehrsfluss einer solchen Straße.

e Erkenntnisse aus Messungen der Tempo-30-Wirkungen

Die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstraße _wird maßgeblich _von
lichtsignalgeregelte Punkten und Fußgängerüberwegen bestimmt. Die Dauer
einer Grünphase ist bei Tempo 30 und Tempo 50 gleich. Die
Sättigungsverkehrsstärke hängt vom zeitlichen Abstand der fahrenden
Kraftfahrzeuge ab. Bei Einhaltung des Mindestabstandes („halber Tacho in
Metern“) liegt der zeitliche Fahrzeugabstand bei Standardbedingungen für PKW
sowohl bei Tempo 50 als auch bei Tempo 30 bei 1,8 Sekunden. Bei beiden
Geschwindigkeiten beträgt die Sättigungsverkehrsstärke 2.000 Kfz pro Stunde.
Die  Sättigungsverkehrsstärke sinkt unabhängig von der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit wenn es einen hohen Schwerverkehrsanteil gibt, geringe
Fahrstreifenbreite, enge Kurven, stehende Fahrzeuge die auf Privatgrundstücke
oder auf nachgeordnete "Straßen abbiegen wollen und den Gegenverkehr
abwarten müssen, sowie Radverkehr, der insbesondere an Engstellen, beachtet
werden muss und die Fahrzeuge der AWB, die bei der Müllentsorgung oft einen
Stau verursachen. Die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstraße wird
ebenfalls eingeschränkt durch querende Fußgänger, Bushaltestellen,
Einparkvorgänge, Halten in zweiter Reihe insbesondere durch Lieferdienste

Hinzu kommt: Fährt auf der Straße ein Radfahrer/in, so hält er 80 cm Abstand
von parkenden Autos (Dooring-Unfall) ein. Ein Auto, das überholen möchte,
sollte einen Abstand von 1,50 m einhalten. Das heißt, halten sich Rad- und
Autofahrer an die Verkehrsregeln, dann kann der Autofahrer bei der
vorgegebenen Breite nicht überholen.

e Halten sich Autofahrende überhaupt an Tempo 30?

Die Überschreitungshäufigkeit ist bei Tempo 30 höher als bei Tempo 50. Aber
selbst ohne Geschwindigkeitskontrollen oder andere begleitende Maßnahmen
nimmt die mittlere Geschwindigkeit bei einer Senkung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h um bis zu 16/ km/h ab. Statistisch
nachgewiesen wurden positive Effekte durch Geschwindigkeitsdisplays oder
Geschwindigkeitskontrollen, sowie eine Wiederholung der Beschilderung. Vor

Seite1

Anlage zum Schreiben vom 02. Juli 2023

allem hohe Geschwindigkeiten nehmen ab. Je länger Tempo 30 besteht, desto
besser wird die Geschwindigkeitsregelung eingehalten.

® Verursacht Tempo 30 Staus und volkswirtschaftliche Kosten durch längere
Fahrtzeiten?

Rechnerisch benötigt ein Fahrzeug bei Konstantfahrt mit 50 km/h 7,2 Sekunden
für einen 100 Meter langen Straßenabschnitt und 12 Sekunden mit 30 km/h. Der
rechnerische Fahrzeitverlust beträgt also knapp 5 Sekunden. Praktisch treten
Konstantfahrten von Kraftfahrzeugen an Innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen
wegen Ampeln und anderen Querungshilfen, ein und abbiegenden Fahrzeugen,
Parkvorgängen usw. aber nur sehr selten auf. Die Qualität des Verkehrsflusses

kann indirekt durch geringere Höchstgeschwindigkeiten steigen, weil die

geringere Spannweite der gefahrenen Geschwindigkeiten eine bessere
Fahrzeugpulkbildung ermöglicht.

° Wahrnehmung und Bewertung von Tempo 30 durch die Anwohner.

Anwohnerbefragungen stellen überwiegend positive Reaktionen auf Tempo 30

fest. Die Reduzierung der besonders störenden Geräusch-Spitzenpegel trägt dazu
bei, dass sich die Bewohnerinnen und Bewohner mit Tempo 30 auch bei einer
vergleichsweise geringen Pegelsenkung weniger durch Lärm belästigt fühlen als
bei Tempo 50. Positive Stimmungsbilder gibt es auch zur Verkehrssicherheit und
zur Förderung des Fuß-und Radverkehrs durch Tempo 30.

Seite 2

Beratungsverlauf (1)

04.12.2023 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3996/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.12.2023
Erstellt
30.11.2023 13:06