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A-R/0026/2025

Schulbaufinanzierung zukunftssicher aufstellen - Investitionssteuerung reformieren, Bundesmittel vollständig nutzen und alternative Finanzierungsmodelle prüfen

Antrag an den Rat 18.06.2025

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A-R-0026-2025

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A-R-0026-2025

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Münster, 17. Juni 2025 
Ratsantrag 
 
Schulbaufinanzierung zukunftssicher aufstellen – 
Investitionssteuerung reformieren, Bundesmittel vollständig nutzen 
und alternative Finanzierungsmodelle prüfen 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
I. Reform der investiven Schulbaubudgets angehen 
1. Das aktuelle System pauschaler Investitionsbudgets für den Schulbau hat sich nicht 
bewährt und muss grundlegend überarbeitet werden. Die Verwaltung wird daher 
beauftragt, ein neues Konzept vorzulegen, das eine gezielte und nachvollziehbare 
Mittelvergabe ermöglicht. Ziel ist es, dass künftig nicht pauschal, sondern projektbezogen 
investiert wird – also dort, wo der Bedarf am größten ist und der Einsatz der Mittel den 
größten Nutzen bringt. 
Das neue System soll dabei folgende Grundsätze erfüllen: 
 
 Geld dort einsetzen, wo es am dringendsten gebraucht wird – z. B. bei Schulen mit 
Sanierungsstau, wachsendem Platzbedarf oder besonderen pädagogischen 
Anforderungen. 
 Transparenz schaffen, indem klar erkennbar ist, welche Projekte mit welchen 
Mitteln umgesetzt werden. 
 Fehlplanungen vermeiden, indem nicht nach verfügbaren Budgets, sondern nach 
tatsächlichem Bedarf geplant wird. 
 Spielraum lassen für Unvorhergesehenes, z. B. für kurzfristige Reparaturen oder 
energetische Verbesserungen, durch einen flexibel einsetzbaren Reservefonds. 
2. Zur Berücksichtigung der stark gestiegenen Baukosten ist das investive 
Schulbudget mittelfristig um mindestens 25 Mio. Euro jährlich zu erhöhen. 
Grundlage hierfür sind aktuelle Auswertungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- 
und Raumforschung, wonach die nominalen öffentlichen Bauinvestitionen von 
2017 (Einstieg in das Schulprogramm) bis 2023 um rund 84 % gestiegen sind – 
inflationsbereinigt bleibt jedoch nahezu kein realer Zuwachs. 
 
II. Nutzung der Bundesmittel aus dem Infrastrukturprogramm 
Die Verwaltung wird beauftragt, frühzeitig alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um 
Münster als Schulträger optimal auf die Beantragung und den Abruf der angekündigten 
Fördermittel aus dem Infrastrukturprogramm des Bundes (500 Mrd. Euro) vorzubereiten. Dazu 
gehört insbesondere: 
1. Identifikation und Bewertung aller förderfähigen Schulbauprojekte (Sanierung, Neubau, 
Erweiterung, Digitalisierung), 
2. Klärung der Förderrichtlinien, Fristen und Anforderungen des Landes NRW zur 
Mittelbeantragung, 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0026/2025

3. Entwicklung eines kommunalen Eigenanteilsmodells, das Investitionen ohne Verzögerung 
ermöglicht, 
4. Prüfung möglicher Synergieeffekte mit bestehenden Förderprogrammen, etwa dem 
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz oder dem Startchancen-Programm. 
 
Ziel ist es, die zur Verfügung stehenden Bundesmittel vollständig und zielgerichtet für die 
Modernisierung und den Ausbau der Schulinfrastruktur in Münster zu nutzen und gleichzeitig 
Planungs- und Umsetzungskapazitäten frühzeitig abzusichern. 
 
III. Einsatz alternativer Finanzierungsmodelle – Öffentlich-private Partnerschaften (PPP) 
prüfen 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit PPP-Modelle eine geeignete 
Ergänzung zur konventionellen Finanzierung des Schulbaus in Münster darstellen können. 
Dazu gehört insbesondere: 
 Eine Potenzialanalyse für Neubau- und Sanierungsvorhaben mit hohem Zeit- und 
Kostendruck, 
 Ein belastbarer Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen PPP und konventioneller 
Beschaffung, 
 Die Einbindung von Know-how externer Projektpartner zur Effizienzsteigerung bei 
Planung, Bau und Betrieb, 
 Die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und langfristiger Werterhaltung 
öffentlicher Gebäude. 
2. Bei geeigneten Pilotprojekten kann ein Vergabeverfahren zur Umsetzung als PPP-Projekt 
vorbereitet werden – vorbehaltlich einer positiven Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und 
unter Einbindung der schulischen Nutzer sowie der politischen Gremien. 
 
Begründung: 
 
Ein leistungsfähiges und strategisch gesteuertes Schulbauprogramm ist entscheidend für 
Bildungsqualität und Chancengerechtigkeit in Münster. Die aktuellen pauschalen Budgets reichen 
dafür nicht aus – sie verhindern eine bedarfsgerechte und priorisierte Investitionsplanung. 
Die angekündigten Bundesmittel bieten eine einmalige Chance. Sie müssen jetzt sorgfältig 
vorbereitet und gezielt eingesetzt werden. Dabei darf der Sanierungsstau nicht erneut zugunsten 
öffentlich sichtbarer Neubauten oder Digitalisierungsprojekte verdrängt werden. Die bauliche 
Substanz vieler Schulen ist inzwischen so angegriffen, dass ohne kontinuierliche Instandhaltung 
hohe Folgekosten drohen. Werterhalt muss Priorität haben – mit klaren Standards für Sanierung, 
Unterhaltung und energetische Ertüchtigung. 
Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP/PPP) können – bei transparenter Ausgestaltung und 
enger Kontrolle durch die Stadt – helfen, große Bauprojekte schneller umzusetzen und 
nachhaltige Qualität im Betrieb zu sichern. In vielen Kommunen wurden damit positive 
Erfahrungen gemacht. Angesichts der anstehenden Investitionen ist die Prüfung solcher Modelle 
in Münster sinnvoll. 
Die Stadt braucht jetzt eine vorausschauende Investitionsstrategie und muss alle 
Finanzierungsmöglichkeiten konsequent im Sinne der Bildungsinfrastruktur prüfen und nutzen. 
 
 
Gez. Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

02.07.2025 Rat
TOP 68.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0026/2025
Typ
Antrag an den Rat
Datum
18.06.2025
Erstellt
18.06.2025 11:38