A-R/0026/2025
Schulbaufinanzierung zukunftssicher aufstellen - Investitionssteuerung reformieren, Bundesmittel vollständig nutzen und alternative Finanzierungsmodelle prüfen
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A-R-0026-2025
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Münster, 17. Juni 2025 Ratsantrag Schulbaufinanzierung zukunftssicher aufstellen – Investitionssteuerung reformieren, Bundesmittel vollständig nutzen und alternative Finanzierungsmodelle prüfen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: I. Reform der investiven Schulbaubudgets angehen 1. Das aktuelle System pauschaler Investitionsbudgets für den Schulbau hat sich nicht bewährt und muss grundlegend überarbeitet werden. Die Verwaltung wird daher beauftragt, ein neues Konzept vorzulegen, das eine gezielte und nachvollziehbare Mittelvergabe ermöglicht. Ziel ist es, dass künftig nicht pauschal, sondern projektbezogen investiert wird – also dort, wo der Bedarf am größten ist und der Einsatz der Mittel den größten Nutzen bringt. Das neue System soll dabei folgende Grundsätze erfüllen: Geld dort einsetzen, wo es am dringendsten gebraucht wird – z. B. bei Schulen mit Sanierungsstau, wachsendem Platzbedarf oder besonderen pädagogischen Anforderungen. Transparenz schaffen, indem klar erkennbar ist, welche Projekte mit welchen Mitteln umgesetzt werden. Fehlplanungen vermeiden, indem nicht nach verfügbaren Budgets, sondern nach tatsächlichem Bedarf geplant wird. Spielraum lassen für Unvorhergesehenes, z. B. für kurzfristige Reparaturen oder energetische Verbesserungen, durch einen flexibel einsetzbaren Reservefonds. 2. Zur Berücksichtigung der stark gestiegenen Baukosten ist das investive Schulbudget mittelfristig um mindestens 25 Mio. Euro jährlich zu erhöhen. Grundlage hierfür sind aktuelle Auswertungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung, wonach die nominalen öffentlichen Bauinvestitionen von 2017 (Einstieg in das Schulprogramm) bis 2023 um rund 84 % gestiegen sind – inflationsbereinigt bleibt jedoch nahezu kein realer Zuwachs. II. Nutzung der Bundesmittel aus dem Infrastrukturprogramm Die Verwaltung wird beauftragt, frühzeitig alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um Münster als Schulträger optimal auf die Beantragung und den Abruf der angekündigten Fördermittel aus dem Infrastrukturprogramm des Bundes (500 Mrd. Euro) vorzubereiten. Dazu gehört insbesondere: 1. Identifikation und Bewertung aller förderfähigen Schulbauprojekte (Sanierung, Neubau, Erweiterung, Digitalisierung), 2. Klärung der Förderrichtlinien, Fristen und Anforderungen des Landes NRW zur Mittelbeantragung, Antrag an den Rat Nr. A-R/0026/2025 3. Entwicklung eines kommunalen Eigenanteilsmodells, das Investitionen ohne Verzögerung ermöglicht, 4. Prüfung möglicher Synergieeffekte mit bestehenden Förderprogrammen, etwa dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz oder dem Startchancen-Programm. Ziel ist es, die zur Verfügung stehenden Bundesmittel vollständig und zielgerichtet für die Modernisierung und den Ausbau der Schulinfrastruktur in Münster zu nutzen und gleichzeitig Planungs- und Umsetzungskapazitäten frühzeitig abzusichern. III. Einsatz alternativer Finanzierungsmodelle – Öffentlich-private Partnerschaften (PPP) prüfen 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit PPP-Modelle eine geeignete Ergänzung zur konventionellen Finanzierung des Schulbaus in Münster darstellen können. Dazu gehört insbesondere: Eine Potenzialanalyse für Neubau- und Sanierungsvorhaben mit hohem Zeit- und Kostendruck, Ein belastbarer Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen PPP und konventioneller Beschaffung, Die Einbindung von Know-how externer Projektpartner zur Effizienzsteigerung bei Planung, Bau und Betrieb, Die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und langfristiger Werterhaltung öffentlicher Gebäude. 2. Bei geeigneten Pilotprojekten kann ein Vergabeverfahren zur Umsetzung als PPP-Projekt vorbereitet werden – vorbehaltlich einer positiven Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und unter Einbindung der schulischen Nutzer sowie der politischen Gremien. Begründung: Ein leistungsfähiges und strategisch gesteuertes Schulbauprogramm ist entscheidend für Bildungsqualität und Chancengerechtigkeit in Münster. Die aktuellen pauschalen Budgets reichen dafür nicht aus – sie verhindern eine bedarfsgerechte und priorisierte Investitionsplanung. Die angekündigten Bundesmittel bieten eine einmalige Chance. Sie müssen jetzt sorgfältig vorbereitet und gezielt eingesetzt werden. Dabei darf der Sanierungsstau nicht erneut zugunsten öffentlich sichtbarer Neubauten oder Digitalisierungsprojekte verdrängt werden. Die bauliche Substanz vieler Schulen ist inzwischen so angegriffen, dass ohne kontinuierliche Instandhaltung hohe Folgekosten drohen. Werterhalt muss Priorität haben – mit klaren Standards für Sanierung, Unterhaltung und energetische Ertüchtigung. Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP/PPP) können – bei transparenter Ausgestaltung und enger Kontrolle durch die Stadt – helfen, große Bauprojekte schneller umzusetzen und nachhaltige Qualität im Betrieb zu sichern. In vielen Kommunen wurden damit positive Erfahrungen gemacht. Angesichts der anstehenden Investitionen ist die Prüfung solcher Modelle in Münster sinnvoll. Die Stadt braucht jetzt eine vorausschauende Investitionsstrategie und muss alle Finanzierungsmöglichkeiten konsequent im Sinne der Bildungsinfrastruktur prüfen und nutzen. Gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0026/2025
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 18.06.2025
- Erstellt
- 18.06.2025 11:38