1689/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion betreffend: Umsetzung des Badeverbots im Rhein (AN/0752/2026)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3641 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 1689/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion betreffend: Umsetzung des Badeverbots im Rhein (AN/0752/2026) Mit Anfrage AN/0752/2026 vom 07.05.2026 bittet die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler um Beantwortung von Fragen betreffend der Umsetzung des Badeverbots im Rhein. 1. Wie oft hat seit in Kraft treten der Verordnung der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Köln im Stadtbezirk 6 in den beiden Jahren 2025/2026 Kontrollen zur Einhaltung des Badeverbots durchgeführt und wie viele Verstöße konnten dabei festgestellt werden? Antwort der Verwaltung: Der Kommunale Ordnungsdienst hat das Badeverbot im Rhein im Rahmen von Präsenzstrei- fen mit steigenden Temperaturen stärker in den Fokus genommen. In den Dienstgruppen, die bezirklich am Rhein zuständig sind, wurden Daueraufträge ange- legt, sodass das Badeverbot in den Sommermonaten regelmäßig kontrolliert wird. Darüber hinaus hat ein gemeinsamer Termin zur Sensibilisierung der Menschen in Köln mit der Was- serschutzpolizei Duisburg und dem Amt für öffentliche Ordnung stattgefunden. Eine dauer- hafte Präsenz vor Ort ist dem Kommunalen Ordnungsdienst aufgrund einer dynamischen Ein- satzlage und begrenzter personeller Kapazitäten nicht möglich. Die genaue Anzahl der Kon- trollen wird nicht erfasst. 2. Wie wurden die Verstöße geahndet? Antwort der Verwaltung: Da die Regeln zum Badeverbot in Köln erst Mitte September 2025 in Kraft traten, hat sich die Verwaltung in den wenigen Wochen vor Herbstbeginn vor allem der Aufklärung und Präven- tion vor Ort gewidmet, so dass 2025 keine Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet wurden. In 2026 hat es im gesamten Stadtgebiet (Stand 08.06.2026) bisher 15 Fälle gegeben, bei de- nen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige durch den Kommunalen Ordnungsdienst geschrieben wurde. Die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitenverfahren erfolgt durch die Bußgeldstelle der Stadt Köln. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden. Vor einem Be- scheid findet stets eine schriftliche Anhörung statt. Ebenso findet eine Einzelfallbetrachtung 2 seitens der Bußgeldstelle statt, diese entscheidet über die Festsetzung der Höhe im individu- ellen Fall. 3. Wann und in welcher Form beginnt die von der Stadt Köln beworbene „Aufklä- rungskampagne“ im Stadtbezirk 6? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat seit Inkrafttreten des Badeverbots bereits über verschiedene Kanäle (Pressemitteilungen, Social Media Beiträge, Aufklärungsseite auf stadt-koeln.de, etc.) gesamt- städtisch über die geltenden Regeln informiert und für deren Bedeutung sensibilisiert. Mit steigenden Temperaturen wurde die Kommunikation 2026 weiter verstärkt. Für die nächs- ten Wochen ist außerdem ein Pressetermin unter Beteiligung des Amtes für öffentliche Ord- nung, der Feuerwehr Köln und der DLRG geplant. 4. Wann und in welcher Form sind darüber hinaus weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel das Aufstellen von Hinweisschildern an besonders beliebten Badestel- len wie im Bereich der Fähre Langel-Hitdorf, geplant? Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich bedarf es keiner Beschilderung, da das Baden im Rhein seit dem 17.09.2025 durch die Kölner Stadtordnung verboten ist. Das Badeverbot im Rhein gilt für das gesamte Stadtgebiet Köln. Es wurden jedoch an verschiedenen Stellen insgesamt 57 Hinweisschilder zum Badeverbot (u. A. in Merkenich) am Rhein aufgestellt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1689/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.06.2026
- Erstellt
- 08.06.2026 15:06