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A-R/0067/2022

Teilhabe am Arbeitsmarkt verbessern - Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung bei der städtischen Verwaltung deutlich erhöhen

Antrag an den Rat 29.11.2022

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A-R-0067-2022-Grüne,SPD,Volt-Teilhabe am Arbeitsmarkt verbessern - Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung bei der städtischen Verwaltung deutlich erhöhen

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A-R-0067-2022-Grüne,SPD,Volt-Teilhabe am Arbeitsmarkt verbessern - Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung bei der städtischen Verwaltung deutlich erhöhen

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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0067/2022 
 
 
 
 
 
 
Münster, 28.11.2022 
 
 
Antrag an den Rat 
 
Teilhabe am Arbeitsmarkt verbessern - Beschäftigungsquote von Men-
schen mit Behinderung bei der städtischen Verwaltung deutlich erhöhen 
 
 
I. Der Rat stellt fest: 
 
Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das gleiche Recht von 
Menschen mit Behinderung auf Arbeit an. Deutschland ist der Konvention beigetreten 
und hat sich verpflichtet, dieses Recht durch geeignete Schritte zu sichern und zu 
fördern. Dazu gehört, Menschen mit Behinderung im öffentlichen Sektor zu 
beschäftigen. Somit hat auch die Stadt Münster eine Vorbildfunktion. Dies muss sich 
auch bei der Beschäftigungsquote der Stadtverwaltung und bei den städtischen 
Betrieben abbilden. 
 
II. Der Rat beschließt: 
 
1. Die Stadt Münster sieht sich in der Verantwortung, die bislang erreichte Beschäfti-
gungsquote für Menschen mit einer Schwerbehinderung in den kommenden Jahren 
deutlich zu steigern und hierzu geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen.  
1.1. Hierzu soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben 
deutlich verbessert und die derzeit mit 5,7% im landesweiten Vergleich 
unterdurchschnittliche Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung 
bei der kommunalen Verwaltung bis 2025 weiter deutlich erhöht werden. Ziel 
ist es, zumindest mittelfristig eine Quote von 8,0 % zu erreichen. Dies würde 
dem Durchschnitt aller kreisfreien Städte in Westfalen-Lippe entsprechen. 
1.2. Zur Umsetzung dieses Ziels fordert die Stadt Münster alle Gesellschaften mit 
städtischer Beteiligung auf, sich weiter aktiv für die Teilhabe von Menschen mit 
Behinderungen in ihrem Betrieb einzusetzen und die Beschäftigung 
schwerbehinderter Menschen weiter zu erhöhen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen aktuellen Bericht über die Beschäftigungs-
situation von Menschen mit Schwerbehinderungen in der Stadtverwaltung Münster 
und diesen Gleichgestellten zu erstellen, der auch einen Überblick gibt über

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- Maßnahmen zur Förderung, Inklusion, Fortbildung,  
- Einstellung und Auswahlverfahren, 
- die barrierefreie bzw. behindertengerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen,  
- Präventionsverfahren, Berücksichtigung des Themas Schwerbehinderung im 
betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM-Verfahren),  
- die Auftragsvergaben der Stadt Münster an anerkannte Inklusionsbetriebe / -
unternehmen und Werkstätten für behinderte Menschen, 
- die Höhe der ggfs. zu leistenden Ausgleichsabgabe bei Nichterfüllung der Be-
schäftigungsquote einzelner städtischer Betriebe sowie  
- die Höhe möglicher Leistungen aus der Ausgleichabgabe zum Beispiel bei der  
a) Schaffung von neuen behinderungsgerechten Arbeitsplätzen und Ausbil-
dungsverhältnissen, 
b) Höhe der Leistungen zum Ausgleich von außergewöhnlichen Belastungen 
im Kontext der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. 
 
3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Ausbildungs- und 
Praktikumsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung bei der Stadt Münster 
und den städtischen Beteiligungen deutlich ausgeweitet werden können. 
 
4. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit sozialversicherungspflichtige 
Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung verstärkt angeboten 
und nachhaltig gesichert werden können.  
 
Begründung: 
In Artikel 27 der UN-BRK wird von den Vertragsstaaten das gleiche Recht von Menschen 
mit Behinderungen auf Arbeit anerkannt. Dies beinhaltet das Recht, die Möglichkeit, den 
Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Men-
schen mit Behinderung zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder an-
genommen wird. Deutschland ist der Konvention beigetreten und hat sich verpflichtet, die 
Verwirklichung dieses Rechts durch geeignete Schritte zu sichern und zu fördern. Dazu ge-
hört es auch, Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor zu beschäftigen. Des-
halb haben wir als Politik und Stadt die Aufgabe alles zu tun, um eine Teilhabe und Inklu-
sion auf dem Arbeitsmarkt zu sichern, auch vor Ort im kommunalen Bereich. 
Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Münster ist im Ver-
gleich zu den kreisfreien Städten und Kreisen im Bereich des LWL bereits seit längerer Zeit 
sehr niedrig. So liegt die Beschäftigungsquote bei den öffentlichen Trägern bei 5,7 % und 
bei den privaten Trägern bei 3,7%. Damit ist Münster trotz vieler engagierter Bemühungen 
auf dem Arbeitsmarkt und bei Arbeitsmarktprojekten immer noch Schlusslicht unter den öf-
fentlichen Arbeitgeberinnen in NRW.  
Dies zeigt auch folgende Auflistung der kreisfreien Städte im Bereich Westfalen-Lippe mit

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ihrer jeweiligen Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung: Bochum 11,55 %, 
Herne 9,82 %, Gelsenkirchen 9,81 %, Hagen 8,04%, Bottrop 7,96%, Hamm 7,36%, Dort-
mund 7,17%, Münster 5,76%. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Aktivitäten zur För-
derung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Stadtverwaltung fortzu-
setzen. 
Bereits bei den letzten Berichterstattungen über die Beschäftigungssituation von Menschen 
mit Schwerbehinderungen in der Stadtverwaltung Münster und diesen Gleichgestellten in 
den Jahren 2015 und 2019 ist die zu anderen Kommunen vergleichsweise geringe Be-
schäftigungsquote offensichtlich geworden. Hierzu hat es auch jeweils einstimmig gefasste 
Beschlüsse im Fachausschuss ASSGVAf gegeben, die Beschäftigungsquote deutlich und 
kontinuierlich zu erhöhen.  
Der aktuelle Jahresbericht des Landschaftsverbandes LWL zur Teilhabe von Menschen mit 
Behinderung am Arbeitsleben zeigt nun auf – wie oben dargestellt – dass sich bei der Stadt 
Münster seither kaum etwas verändert hat und Münster immer noch mit deutlichem Abstand 
die „rote Laterne“ inne hat bei der Beschäftigungsquote.  
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, dies zu ändern und die derzeitig noch unterdurch-
schnittliche Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung bei der kommunalen Ver-
waltung bis 2025 deutlich erhöhen. Ziel ist es mittelfristig eine Quote von 8,0 % zu errei-
chen. Hierzu kann auch die Expertise des ortsansässigen Integrationsfachdienstes in 
Münster oder der Fachstelle behinderte Menschen im Beruf einholt werden. 
Ziel der Stadt Münster ist es, die Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu erhöhen und 
einen inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen. Hierzu gehört, die Beschäftigungsmöglichkeiten 
für Menschen mit Behinderung in Münster in Kooperation aller beteiligten Akteure kontinu-
ierlich weiterzuentwickeln, auch im eigenen Zuständigkeitsbereich der Stadt als Arbeitgebe-
rin.  
 
 
gez. 
Harald Wölter Maria Winkel   Helene Goldbeck 
Andrea Blome Thomas Kollmann  Tim Pasch  
Otto Reiners Lia Kirsch   und Ratsgruppe 
Sylvia Rietenberg und Fraktion 
Christoph Kattentidt 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

14.12.2022 Rat
TOP 49.9 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0067/2022
Typ
Antrag an den Rat
Datum
29.11.2022
Erstellt
29.11.2022 16:53