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Satzung zur Bezeichnung von Flächen, in denen die Stadt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht beansprucht (Vorkaufsrechtssatzung 5) hier: Satzungsbeschluss

Sitzungsvorlage 2025/142 vom 25.08.2025

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 5, vorberatend.
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 6, vorberatend.
  3. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 10, beschließend.

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