Mandari Insight

2022/0061

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – (Satzungsbeschluss)

Magistratsvorlage 21.02.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 8

2.3 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 10

19.5 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 5

2.8 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

13.0 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 6

1.7 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 9

20.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

711.4 KB · application/pdf

Ansehen

2022/0061

157.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 8

89 Zeichen

Anlage 7: Einziehungsplan zum Flurstück Gemarkung Darmstadt-Eberstadt, Flur 16, Nr. 438/7

anlage 10

307 Zeichen

Punkt 10: Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / 
Lagerstraße 13 – (Satzungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2022/0061) 
 
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt 
der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: AfD-Fraktion

anlage 5

21592 Zeichen

53

962
963 49

961/1

II+D 560 2 m u
[ HD N &
1 ©
428 f S
[ er 5

&
501/1 £ 3
ÜBGF 1b 5
[2] 42418
Flur 16 Be
GH max. 6,50 m °
m
©
D
©
2
©
Oo
4371 36,5m =
oo
2
[=]
= 45
422
42212
23
42
N
[-}
D
E M1:500 "©
r
466 I
10 20 30 40
467 | \

PLANZEICHENERKLÄRUNG

ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN gem. $ 9 BauGB

ART DER BAULICHEN NUTZUNG (8 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

Siehe textliche Festsetzung I. 2.

MASS DER BAULICHEN NUTZUNG (8 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

GR max. 530,0 m? Maximale Grundfläche, hier: 530,0 m?
GH max. 6,50 m Gebäudehöhe (GH), Höchstwert in Meter, hier: GH max. 6,50 m
Hl Zahl der Vollgeschosse als Mindest- und Höchstmaß,
hier: min. 2 und max. 3 Geschosse
O Zahl der zwingend festgesetzten Vollgeschosse, hier: 2 Voll-
geschosse

BAUWEISE ($ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)

g geschlossene Bauweise

ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHE ($9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
ÜBGF la Überbaubare Grundstücksfläche + Nummer, hier: ÜGBF Fläche 1a

= =  Baulinie

Baugrenze

FLÄCHEN FÜR NEBENANLAGEN UND ZUWEGUNGEN, STELLPLÄTZE UND
GARAGEN ($ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)

Ten
| TG | Tiefgarage

Po
I N | Fläche für Nebenanlagen und Zuwegungen

L____J
VERKEHRSFLÄCHEN (8 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
FT öffentliche Straßenverkehrsfläche

1// private Verkehrsfläche

7
1/7 öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
IP] Zweckbestimmung hier: Öffentlicher Parkplatz mit Zufahrtsflächen

AV Ein- bzw. Ausfahrt

FLÄCHEN MIT GEH- UND FAHRRECHTEN (8 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)
Fläche mit Geh- und Fahrrechten (siehe textliche Festsetzung I. 8.)

FLÄCHEN FÜR BESONDERE VORKEHRUNGEN ZUM SCHUTZ VOR
SCHÄDLICHEN UMWELTEINWIRKUNGEN (8 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)

Lärmschutzwand (s. textl. Festsetzung I. 9.2)

PFLANZGEBOTE FÜR BÄUME, STRÄUCHER UND SONSTIGE
BEPFLANZUNGEN (8 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB)

Anpflanzen von Bäumen, hier:

() einheimischer Laubbaum

o0000
©
00000

[e}

Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen

BINDUNG FÜR BEPFLANZUNGEN UND ERHALTUNG VON BÄUMEN,
STRÄUCHERN UND SONSTIGE BEPFLANZUNGEN (8 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB)

Erhalten von Bäumen, hier:
© einheimischer Laubbaum
SONSTIGE PLANZEICHEN

EEE EEE
L — ] Grenze der räumlichen Teilgeltungsbereiche des Bebauungsplans

= Abgrenzung der Art und des Maßes der Nutzung innerhalb eines
Baugebietes

Bestehende Grundstücksgrenzen (Kataster)

Bestehende Gebäude (Kataster)

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

I. FESTSETZUNGEN NACH DEM BAUGESETZBUCH (BauGB)

Aufgrund des $ 9 BauGB und 8 12 i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. | S. 3634) in Verbindung
mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. | S. 3786) und
der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 | S. 58) werden fest-
gesetzt:

1. BEDINGTE FESTSETZUNGEN

Im Rahmen der im Folgenden festgesetzten Nutzungen sind nur Vorhaben zulässig, zu
deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag zu diesem vor-
habenbezogenen Bebauungsplan verpflichtet hat.

2. ART DER BAULICHEN NUTZUNG

2.1 Überbaubare Grundstücksflächen (ÜBGF) 1a und 1b
Im Erdgeschoss der Bebauung in der ÜBGF 1a und 1b ist nur die Errichtung eines
Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes zulässig.

In den Obergeschossen der ÜBGF 1a sind nur nicht störende, gewerbliche Nutzungen
und Wohnnutzung zulässig.

2.2 Überbaubare Grundstücksfläche 2
In der überbaubaren Grundstücksfläche 2 sind nur Wohnen und wohnverträgliche
Nutzungen zulässig.

3. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG

3.1 Grundfläche (GR)
Die maximal zulässige Grundfläche (GR I) ist als Höchstmaß gemäß Planeintrag fest-
gesetzt.

3.2 Grundfläche (GR Il)

Die maximal zulässige Grundfläche (GR I) im Teilgeltungsbereich 1 kann durch die
Fläche für Zuwegungen und Nebenanlagen überschritten werden (GR Il). Die Größe der
Überschreitung leitet sich aus den Eintragungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes
ab.

Die maximal zulässige Grundfläche (GR I) im Teilgeltungsbereich 2 kann durch bauliche
Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche und deren Zufahrten (s. Ziff. I. 7), der Fläche
für Zuwegungen und Nebenanlagen (s. Ziff. I. 6) sowie der in Ziff. I. 6 ausnahmsweise
zugelassenen Gerätehütte überschritten werden (GR Il). Die Größe der Überschreitung
leitet sich aus den Eintragungen des Vorhaben- und Erschließungsplans ab.

3.3 Vollgeschosse .
Die Zahl der Vollgeschosse ist in der UBGF 1a als Mindest- und Höchstmaß und in der
ÜBGF 2 zwingend gemäß Planeintrag festgesetzt.

3.4 Gebäudehöhen (GH max.) i i
Die maximal zulässige Gebäudehöhe ist für die UBGF 1b und UBGF 2 gemäß Planein-
trag als Höchstmaß festgesetzt.

Als Gebäudehöhe gilt der Abstand zwischen dem unteren und dem oberen Bezugs-
punkt für die Gebäudehöhe.

Unterer Bezugspunkt für die Gebäudehöhe der ÜBGF 1b ist die Oberkante Bürgersteig
der Heidelberger Landstraße, gemessen in der Mitte der östlichen Grundstücksgrenze
des Flurstück Nr. 432/4.

Unterer Bezugspunkt für die Gebäudehöhe der ÜBGF 2 ist die Oberkante Bürgersteig
der Lagerstraße, gemessen in der Mitte der nördlichen Grenze der festgesetzten
Fläche N.

Oberer Bezugspunkt für die Gebäudehöhe ist die Oberkante First oder der obere Ab-
schluss der Wand des obersten Geschosses bei Gebäuden mit Flachdächern.

Ausgenommen von der Höhenbegrenzung sind untergeordnete Dachaufbauten für
technische Einrichtungen und Anlagen.

4. ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHE

Baugrenzen und Baulinien ($ 23 BauNVO) sind gemäß Planeintrag festgesetzt.
5. BAUWEISE

In der ÜBGF 2 ist gemäß Planeintrag die geschlossene Bauweise festgesetzt.
6. NEBENANLAGEN UND ZUWEGUNGEN

6.1 Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und in den
hierfür festgesetzten Flächen für Nebenanlagen und Zuwegungen zulässig.

6.2 Ausnahmsweise ist südlich der überbaubaren Grundstücksfläche im Teilgeltungs-
bereich 2 die Errichtung einer Gerätehütte bis max. 16 m? Grundfläche außerhalb der
überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.

7.STELLPLÄTZE UND GARAGEN

7.1 Im Teilgeltungsbereich 2 ist innerhalb der gemäß Planeintrag (TG) festgesetzten
Fläche eine Tiefgarage mit Zufahrt zulässig.

7.2 Die Errichtung von erdgeschossigen Garagen und Carports ist in beiden Teilgelt-
ungsbereichen nicht zulässig.

8. MIT GEH- UND FAHRRECHT ZU BELASTENDE FLÄCHE

Die in der Planzeichnung festgesetzte Fläche ist zu Gunsten der Allgemeinheit und der
Grundstückseigentümer der Flurstücke Nr. 431, 432/4, 438/7 und 439/1 mit einem Geh-
und Fahrrecht zu belasten.

9. VORKEHRUNGEN ZUM LÄRMSCHUTZ

9.1 Bei Neu- und Umbaumaßnahmen des Gebäudeteils in der ÜBGF 1a ist
nachzuweisen, dass die Außenbauteile von Wohn- und Schlafräumen hinsichtlich der
Luftschalldämmung den Anforderungen gemäß der aktuell gültigen Fassung der DIN
4109 genügen. Soweit Außenbauteile von Schlafräumen dem Lärmpegelbereich Ill oder
höher zuzuordnen sind, sind diese Räume mit einer elektromagnetischen Lüftungs-
einrichtung auszustatten, sodass auch bei geschlossenen Fenstern in der Nacht
lufthygienisch einwandfreie Verhältnisse bestehen.

9.2 An der südlichen und östlichen Grenze des Flurstück Nr. 438/7 ist gemäß
Darstellung in der Planzeichnung eine geschlossene Schutzwand von mind. 2,00 m bis
max. 2,50 m Höhe zu errichten.

9.3 Auf dem Dach des Lebensmittelmarkts ist die Aufstellung zweier kältetechnischer
Anlagen am Standort gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan zulässig, wenn diese
jeweils einen Schallleistungspegel von LwA 62 dB(A) nicht überschreiten und durch
deren Betrieb die gültigen Immissionsrichtwerte an den nächstgelegenen schutz-
würdigen Nutzungen nicht überschritten werden.

10. ANLAGE ZUM SAMMELN VON NIEDERSCHLAGSWASSER

Anlagen zum Sammeln von Niederschlagswasser (z.B. Rigolen) für die Bauvorhaben in
den ÜBGF 1a, 1b und 2 mit ihren dazugehörigen Nebenanlagen, Zuwegungen und
Tiefgaragen, sind nur innerhalb der ÜBGF 1a, 1b, 2, den Flächen für Nebenanlagen
und Zuwegungen, Stellplätze und Garagen sowie Flächen zum Anpflanzen von
Bäumen und Sträuchern zulässig.

Auf den öffentlichen Straßenverkehrsflächen und öffentlichen Verkehrsflächen beson-
derer Zweckbestimmung ist die Errichtung dieser Anlagen für die o.g. Bauvorhaben
unzulässig.

11. MABRNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON
BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT

Zum Schutz von Vogelarten im Plangebiet sind an den zwei Bestandsbäumen südlich
der ÜBGF 1b vier Nistkästen anzubringen.

12. ANPFLANZEN VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGE
BEPFLANZUNGEN

12.1 Auf den Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung öffentlicher Parkplatz in
den Teilgeltungsbereichen 1 und 2 sind insgesamt 5 Laubbäume gemäß Planeintrag
anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten.

12.2 Die Dachflächen von Flachdächern in den überbaubaren Grundstücksflächen
(ÜBGF) 1b und 2 sind extensiv zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.
Die Vegetationsschicht muss eine Mächtigkeit von mindestens 0,12 m aufweisen.
Fenster, Be- und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und technische Aufbauten sind
hiervon ausgenommen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.

12.3 Die Tiefgarage in der ÜBGF 2 ist intensiv mit einer Vegetationsschicht von
mindestens 0,30 m (zuzüglich Filter- und Drainageschicht) zu überdecken und zu
begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.

12.4 Die Südfassade des Gebäudes in der ÜBGF 1b ist in dem mit einer Baugrenze
definierten Abschnitt mit einer flächigen Fassadenbegrünung und die Südfassade des
Gebäudes in der ÜBGF 2 mit vier punktuellen Fassadenbegrünungen zu versehen, die
dauerhaft zu erhalten sind.

13. BINDUNG FÜR BEPFLANZUNGEN UND ERHALTUNG VON BÄUMEN,
STRÄUCHERN UND SONSTIGE BEPFLANZUNGEN

Bestandsbäume gemäß Planeintrag sind dauerhaft zu erhalten. Für abgängige Bäume
sind Ersatzpflanzungen der selben Art vorzunehmen.

ll. SATZUNG ÜBER DIE BESCHRÄNKUNG VON WERBEANLAGEN

Aufgrund $ 91 Abs. 1 Nr. 7 Hessische Bauordnung (HBO) vom 28.05.2018
(GVBl. S.198 ) i.V.m. $ 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:

1. Werbeanlagen
Werbeanlagen sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

1. Am Ort der Leistung

2. Nicht höher als 5,5 m über der Oberfläche des Gehwegs

3. Mit einer maximalen Auskragung von 60 cm über die Gebäudefront

4. Mit einer Ansichtsfläche von insgesamt nicht mehr als 2 qm je 10 Ifm Gebäudebreite

5. Mit einer Schrifthöhe von maximal 60 cm

6. Fensterwerbung, die flächig auf Schaufenster angebracht wird, ist ausschließlich im
EG zulässig und darf höchstens 50 % der Schaufensterfläche betragen.

7. Bewegliche, blinkende und reflektierende Werbeanlagen sind unzulässig.

Il. BESTANDTEIL DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANS

Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der Vorhaben- und Erschließ-
ungsplan des Architekten Dipl.- Ing. F. Dieter Heusch, der Konzeptbau-Betreuungsgesell-
schaft mGH, Darmstadt und des Büros Dipl.- Ing. Michael Palm, Freier Garten- und Land-
schaftsarchitekt, jeweils mit Datum vom 10.03.2022.

HINWEISE

1. Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und Vorschriften

Die genannten Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und sonstige zitierte Vorschriften
können im Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Str. 12, 64295 Darmstadt,
zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden.

2. Altlasten / Bodenschutz

In der Altflächendatei wird das Grundstück (Flurstück Nr. 432/4) mit der ALTIS-Nummer
411.000.070-001.105 aufgeführt und die Art der Fläche als "Altstandort" angegeben.
Dies begründet noch keinen Altlastenverdacht im Sinne des BBodSch@G. Bei allen
Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf organoleptische
Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den Erdarbeiten Kenntnisse, die den
Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung begründen, sind diese umgehend der
zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt
Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, Bodenschutz mitzuteilen. Darüber hinaus ist der
Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen.

3. Artenschutz

Notwendige Baum- oder Gebüschrodungen sind im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum
28. bzw. 29. Februar durchzuführen (8 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG).

Der Abbruch von Gebäuden ist außerhalb der Vogelbrutzeit, d.h. möglichst zwischen
dem 01. September und dem 28. bzw. 29. Februar durchzuführen.

Bei einem geplanten Abbruch innerhalb der Vogelbrutzeit 01. März bis 31. August ist vor
Beginn der Abbrucharbeiten zu prüfen, ob geschützte Arten vorhanden und betroffen
sind. Wenn dies der Fall ist, kann der Abbruch erst nach Ende der Brutzeit durchgeführt
werden.

4. Vermeldung von Vogelschlag

Zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasbauteilen sind ungegliederte, großflächige
Glasflächen ab 3 m? vorsorglich mit geeigneten, für Vögel sichtbare Oberflächen
auszuführen. Hierzu zählen insbesondere reflexionsarme Gläser mit einem Reflex-
ionsgrad von max. 10 %, Glasbausteine, transluzente, mattierte, eingefärbte, bombierte
oder strukturierte Glasflächen, Sandstrahlungen, Siebdrucke, farbige Folien, oder feste
vorgelagerte Konstruktionen wie z.B. Rankgitterbegrünungen oder Brise Soleil
(feststehender Sonnenschutz). Markierungsabstand, Abdeckungsgrad, Kontrast und
Reflektanz sind entsprechend der anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen.
An Eckverglasungen in den Obergeschossen sind Maßnahmen zur Vermeidung von
Vogelschlag unabhängig von der Größe der Glasfläche zu treffen.

5. Insektenfreundliche Beleuchtung

Im Geltungsbereich dürfen nur voll abgeschirmte, warm-weiß getönte LED-
Außenbeleuchtungen (Wellenlänge über 500 nm, für Straßenbeleuchtung max. 3.000
Kelvin Farbtemperatur, für sonstige Beleuchtung max. 2.700 Kelvin Farbtemperatur)
verwendet werden. Die Abstrahlung der Leuchten ist zum Boden zu richten
(Abstrahlwinkel max. 70 Grad) und auf Nutzflächen zu beschränken. Die
Lichtpunkthöhe ist möglichst niedrig zu halten. Quartiere besonders geschützter Arten
sind mit Ausnahme von Verkehrssicherungsgründen weiträumig vom Lichtkegel
auszusparen.

6. Biodiversität

Die Ziele des Magistratsbeschlusses der \Wissenschaftsstadt Darmstadt vom
12.02.2014 zur Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die Hessische
Biodiversitätsstrategie sind bei der Umsetzung dieses Bebauungsplans zu berück-
sichtigen. Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität sind aktiv einzuplanen.

7. Baumschutzsatzung

Es gilt die Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. In jeder Phase einer
Baudurchführung sind die zu erhaltenden Bäume vor schädigenden Einflüssen zu
bewahren. Die DIN 18920 (2014-07 bzw. in ihrer aktuellen Fassung) ist entsprechend
anzuwenden und einzuhalten.

8. Wasserwirtschaft

Das gesamte Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungs-
plans Hessisches Ried. Im Einzelnen sind die Vorgaben des Grundwasser-
bewirtschaftungsplans Hessisches Ried (StAnz.: 21/1999, S. 1659) zu beachten.

Das Plangebiet liegt in der geplanten Zone Ill B des im Festsetzungsverfahren
befindlichen Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk der Stadt Pfungstadt. Die Ver-
und Gebote sind in Anlehnung an die Muster-Wasserschutzgebietsverordnung (StAnz.
13/1996 S. 991 ff.) zu beachten.

9. Bodenschutz

Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf
organoleptische Auffälligkeit zu achten. Ergeben sich bei den Erdarbeiten Kenntnisse,
die den Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung begründen, sind diese
umgehend der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung
Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, Bodenschutz, mitzuteilen. Darüber hinaus ist
ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen.

10. Bodendenkmäler

Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler (z.B. Mauern, Verfärbungen, Gräber, Scherben,
Knochen) bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege
(hessenArchäologie) oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen
($ 21 HDSchG). Der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedarf, wer ein
Kulturdenkmal oder Teile davon zerstören oder beseitigen, an einen anderen Ort
verbringen oder umgestalten will und wer in der Umgebung eines unbeweglichen
Kulturdenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf
den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals auswirken kann ($& 18
HDSch6).

11. Temperaturminimlerende Farbgebung (Klimaanpassung)

Die Gebäudefassaden, Nebenanlagen, nicht begrünte Dachflächen, Kfz-Stellplätze und
befestigten Flächen in den Baugebieten sollen aus klimaökologischen Gründen in hellen
Belägen bzw. in hellen Farbtönen hergestellt werden. Der Albedo-Wert (Grad der Reflex-
ion) soll bei Fassaden im Mittel den Wert von 0,4, bei Kfz-Stellplätzen und befestigten
Flächen im Mittel den Wert von 0,2 nicht unterschreiten.

RECHTSGRUNDLAGEN

Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert
durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728)

Planungssicherstellungsgesetz (PlanSi6G) i.d.F. vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. IS. 353)

Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. | S. 3786)

Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 IS. 58), zuletzt
geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. IS. 1057)

Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 03.06.2020 (GVBl. S. 378)

Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBi. IS. 142), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBi. S. 318)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. | S. 2542),
zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 25.02.2021 (BGBl. IS. 306)

Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F.
vom 20.12.2010 (GVBl. IS. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. IS. 43), zuletzt
geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318)

Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. IS. 548), zuletzt geändert
durch Art. 11 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. S. 573)

Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I
S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 09.12.2020 (BGBl. | S. 2873)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010
(BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 25.02.2021 (BGBl. IS.
306)

VERFAHRENSVERMERKE

Beschleunigtes Verfahren nach $ 13 a BauGB:

Aufstellungsbeschluss:

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.02.2016.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. $ 2 Abs. 1 BauGB im "Darmstädter Echo"
am 16.02.2016.

Öffentliche Auslegung:

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.02.2018.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im "Darmstädter Echo" am 23.02.2018.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorha-
ben- und Erschließungsplan und Begründung gem. $ 3Abs. 2 BauGB im Stadtplanungsamt,
Technisches Stadthaus, Block D, Bessunger Straße 125, 64295 Darmstadt in der Zeit vom
05.03.2018 bis einschließlich 05.04.2018 sowie Einstellung in das Internet gem.
8 4a Abs. 4 BauGB in der Zeit vom 19.02.2018 bis einschließlich 21.05.2018.

Betelllgung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beteiligung gem. 8 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben
von 16.02.2018.

Erneute öffentliche Auslegung:

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2021.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 02.06.2021.
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit
Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung gem. $ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. 8$ 2 und 3
PlanSiG im Internet in der Zeit vom 14.06.2021 bis einschließlich 14.07.2021 und zusätzliche
Einsichtnahme im o.g. Zeitraum nach vorheriger Terminvereinbarung im Stadtplanungsamt,
Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt.

Erneute Betelllgung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Beteiligung gem. $ 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. $$ 2 und 3 PlanSiG und Abstimmung mit den
Nachbargemeinden mit Schreiben vom 01.06.2021.

Satzungsbeschluss:

Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der im Bebauungsplan enthaltenen Satzung
über die Beschränkung von Werbeanlagen wurde gem. $ 10 Abs. 1 BauGB von der
Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am B

Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.

Ausgefertigt: Darmstadt, den .

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Michael Kolmer, Dezernent

Bekanntmachung:

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit
der im Bebauungsplan enthaltenen Satzung über die Beschränkung von Werbeanlagen gem. $
10 Abs. 3 BauGB und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am .

Öffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. & 7 Hess. Gemeindeordnung
(HGO) i.V.m. 8 7 Abs. 3 Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt i.V.m. 88 2 und 3
PlanSiG im Internet in der Zeit vom bis einschließlich und zusätzliche
Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung im Stadtplanungsamt, Stadthaus West,
Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt.

Inkrafttreten:

Inkrafttreten dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der im Bebauungsplan
enthaltenen Satzung über die Beschränkung von Werbeanlagen am .
Darmstadt, den

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Michael Kolmer, Dezernent

ÜBERSICHTSPLAN

Wissenschaftsstadt Darmstadt

Gemarkung Eberstadt Flur 16

- Entwurf -
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan E 56

- Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 -

mit Satzung über die Beschränkung von Werbeanlagen

Eichler + Schauss
Architekten und Stadtplaner

ee Wissenschaftsstadt
Tel. 06151.17660 Darmstadt

jezeichnet: TS, SB, SN

atum: 10.03.2022 Stadtplanungsamt

anlage 4

30886 Zeichen

Anlage 3 
 
Vorhaben- und Erschließungsplan 
zum vorhabenbezogenen  
Bebauungsplan E 56 
– Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
 
 
März 2022 
 
 
 
 
Vorhabenbeschreibung 
Planunterlagen 
Satzungsbeschluss: 
Dieser Vorhaben- und Erschließungsplan mit Textteil und Planzeichnungen ist 
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der im Plan enthalten 
Satzung und wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGB von der Stadtverordnetenversammlung zur 
Satzung beschlossen am      . Für weitere Verfahrensvermerke s. Planurkunde des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. 
Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.  
Ausgefertigt: Darmstadt, den       
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
 ________________________ 
  Der Dezernent

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 
- Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 -  
 
 
 
 
Vorhaben- und Erschließungsplan 
 
 
10.03.20222 
 
 
 
Bearbeitung: 
Konzeptbau Betreuungsgesellschaft mbH 
 
 
 
 
Der Dezernent III: 
 
 
 
 
 
Michael Kolmer Stadtrat

Vorhabendaten  
 
Baugrundstück: Gemarkung Eberstadt, Flur 16, Flurstücksnummern 
432/4, 438/7, teilw. 431, teilw. 438/8, 497/4, 497/5, 
497/6, 497/7, 497/8, teilw. 498/3 
Geltungsbereich: 4.541 qm 
Vorhabenträger: Konzeptbau-Betreuungsgesellschaft mbH 
Friedensplatz 12 
64283 Darmstadt 
 
Planungsbüros: Eichler + Schauss  
Architekten und Stadtplaner 
Liebigstr. 25 A 
64293 Darmstadt 
 
Architekt Dipl.-Ing. F. Dieter Heusch 
Mühltalstraße 141a 
64297 Darmstadt 
 
Freier Garten- + Landschaftsarchitekt Michael Palm 
Dipl.-Ing. 
69469 Weinheim 
 
 
 
Beschreibung der Baumaßnahmen im Teilgeltungsbereich 1 und 2 
 
 
Lebensmittelmarkt Heidelberger Landstraße 223 (Teilgeltungsbereich 1) 
 
Auf dem Grundstück Darmstadt-Eberstadt, Heidelberger Landstraße 223, Flur 16, Flurstücke 
Nr. 432/4, 438/7 und teilweise 431 sowie 438/8 ist nachfolgend beschriebene Baumaßnahme 
geplant: 
 
Unter Einbezug des Erd- und Untergeschosses des Geschäftshauses Heidelberger 
Landstraße 223 sowie einem Teil des derzeitigen öffentlichen Parkplatzes am Grieshei mer 
Weg, ist mit einem eingeschossigen, rückwärtigen Anbau ein großflächiger 
Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von 933 qm geplant. 
 
Die Obergeschosse des Bestandsgebäudes und deren Erschließung bleiben von der 
Umbaumaßnahme unberührt. 
 
Der Lebensmittelmarkt ist ein Nahversorger und bietet neben dem üblichen Warensortiment 
eine Frischeabteilung für Obst und Gemüse sowie eine Frischfleischabteilung an.  
 
Der westliche Zu- und Ausgang zum Markt erfolgt über einen breit angelegten Windfang vom 
bestehenden öffentlichen Parkplatz am Griesheimer Weg aus. Dem Eingang vorgelager t 
sind Standorte für Einkaufswagen und Fahrradabstellplätze. An der Heidelberger Landstraße

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 
 
10.03.2022  Seite 4 von 6 
befindet sich ein zweiter Zu- und Ausgang mit eigenem Kassenbereich. Beide Zugänge zum  
Lebensmittelmarkt werden barrierefrei gestaltet. 
 
Beliefert wird der Markt von der Heidelberger Landstraße. Die Andienung e rfolgt über eine 
Ladezone auf öffentlicher Verkehrsfläche der Heidelberger Landstraße mit  LKW und 
Lieferwagen. Die angelieferte Ware wird über einen Seiteneingang in einem Zwi schenlager 
im Erdgeschoss angenommen und dann über einen internen Lastenaufzug in das 
Hauptlager im Kellergeschoss verbracht. 
 
Der verbleibende öffentliche Parkplatz am Griesheimer Weg wird in Teilbereichen neu 
geordnet, auf neuem Höhenniveau wiederhergestellt und verbleibt im Eigentum der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
Die Bäume, die durch die erdgeschossige Erweiterung des Lebensmittelmarkts gefällt 
werden müssen, werden nach der Baumschutzsatzung der Stadt vollumfänglich teilweise 
innerhalb sowie auch außerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes E 56 ersetzt. 
 
Die Fassaden des Neubaus werden zur Ladenpassage und zum Parkplatz als Glasfassade n 
in Pfosten – Riegel – Konstruktion ausgeführt, welche eine hohe Transparenz in den Markt 
zulassen. Teile der Fassade, im Bereich des Durchganges von der Heidelberger Landstraß e 
kommend, werden in glatter Schalung / flächiger Schalung ausgeführt, alt ernativ dazu mit 
einer strukturierten Putzfassade und mit neuer Beleuchtung und Farbgebung so gestalt et, 
dass ein übersichtlicher und sicherer Verkehrsraum entsteht, der die Kunden und Besucher 
dazu animieren soll diesen zu nutzen. 
 
Die Fassade zur Heidelberger Landstraße wird ebenfalls als Glasfassade gestaltet. Ein Teil 
dieser Fassade wird mit farbigen Glasflächen belegt, in die eine ca. 3 m² groß e 
Bildschirmwand eingearbeitet ist. Diese elektronische Bildschirmwand wird E berstädter 
Vereinen für ihre jeweiligen Vereinsnachrichten zur Verfügung gestellt. Hiermit wird die 
Erdgeschossfassade des Lebensmittelmarkts auch zu einer allgemeinen, öffentlichen 
Informationsstelle für Eberstädter Aktivitäten. 
 
Die Südfassade des Lebensmittelmarkts ist als Putzfassade geplant, die hinter den beiden 
großkronigen, zu erhaltenden Linden vollflächig begrünt wird. Vor der Fassade, hin zum 
südlichen Nachbargrundstück, wird sich eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und 
Sträuchern befinden. Entlang dieser südlichen Grundstücksgrenze wird eine 
Schallschutzwand mit einer Höhe von mind. 2,00 m bis max. 2,50 m errichtet, um die du rch 
den Lebensmittelmarkt entstehenden Emissionen für das angrenzende Nachbargrundst ück 
zu reduzieren. 
 
Das Dach des Lebensmittelmarkts wird mit einer extensiven Begrünung versehen, w omit mit 
allen weiteren Pflanzmaßnahmen ebenfalls ein Beitrag zur klimatischen Verträgli chkeit des 
Vorhabens geleistet wird. Zusätzlich wird auf der Flachdachfläche des Lebensmittelmarktes

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 
 
10.03.2022  Seite 5 von 6 
eine Photovoltaikanlage errichtet. Die Größe der Anlage erfolgt in Abstimmun g mit dem 
Gebäudenutzer. 
 
Das anfallende Oberflächenwasser wird in einer Rigole auf dem Grundstück zum Versickern 
gebracht. 
 
Wohnbebauung Lagerstraße 13 (Teilgeltungsbereich 2) 
 
Auf dem Grundstück Lagerstraße 13, Flur 16, Flurstücke Nr. 497/4, 497/5, 497/6,  497/7, 
497/8 und teilweise 498/3 wird ein Wohnhaus mit 9 Wohneinheiten und einer Tiefgar age mit 
20 Stellplätzen in geschlossener Bauweise errichtet. Durch die geschlossene Bauweise kann 
das geplante Gebäude auf die östliche und westliche Grundstücksgrenze gebaut werden. 
 
Konstruktiv wird das Wohnhaus in massiver Bauweise, mit begrüntem Tiefgaragendach auf 
der Südseite und extensiv begrüntem Flachdach auf dem Staffelgeschoss errichtet. 
Zusätzlich wird eine, der Gebäudenutzung angepasste, Photovoltaikanlage auf dem 
Staffelgeschoss errichtet. Insgesamt besteht das Wohnhaus damit aus einem 
Tiefgaragengeschoss, zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss und erreicht eine 
Gebäudehöhe von max. 10,50 m ohne technische Dachaufbauten. 
 
Die Fassaden erhalten eine farblich strukturierte Putzfassade. Auf der Südseite erhalt en die 
Wohnungen im Erdgeschoss Terrassen, im 1. Obergeschoss Balkone und im 
Staffelgeschoss wiederum Terrassen. 
 
Die Tiefgarage wird an der Nord-Ostseite des Grundstücks von der Lagerstraße erschlossen. 
Die interne Erschließung der Wohnungen aus der Tiefgarage in die Wohnungen er folgt über 
ein innenliegendes Treppenhaus und einen Aufzug. 
 
Erdgeschossig wird das Wohnhaus von Norden über die Lagerstraße erreicht. Die 
Anbindung über das Treppenhaus und den Aufzug an die Wohnungen erfolgt etagenweise 
über kurze Laubengänge im Erd- und Obergeschoss, im Dachgeschoss über die interne 
Treppe. 
 
Vor dem Wohnhaus Lagerstraße 13 werden neun öffentliche Parkplätze mit zwei 
Baumpflanzungen sowie eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern 
hergestellt. Vor dem Eingangsbereich befindet sich eine Fläche zum Abstellen von 
Fahrrädern. Weitere Fahrradabstellplätze befinden sich im Gebäude. 
 
Zusätzlich zur Begrünung des Tiefgaragendaches, der Flachdächer des Wohnhauses, der 
zwei Baumpflanzungen entlang der öffentlichen Parkplätze sowie der Fläche zum 
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern entlang des Eingangsbereiches, werden noch zwei 
punktuelle Fassadenbegrünungen am neu zu errichtenden Wohnhaus angebracht. Ebenso 
wie beim Lebensmittelmarkt können diese Begrünungsmaßnahmen zur klimatischen 
Verträglichkeit des Vorhabens beitragen.

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 
 
10.03.2022  Seite 6 von 6 
Das anfallende Oberflächenwasser wird in einer Rigole, unterhalb der Tiefgarage, zur 
Versickerung gebracht. 
 
Anhang 
1. Lage- und Freiflächenplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 
2. Draufsicht Außenanlagenplan 
3. Grundriss Erdgeschoss – Grundriss Untergeschoss 
4. Grundriss 1. OG, 2. OG 
5. Nord – Ost – Ansichten Einfügungsplan 
6. Süd – West – Ansichten Einfügungsplan 
7. Schnitt A-A Schnitt B-B 
8. Grundriss Keller und Tiefgarage 
9. Grundriss Erdgeschoss 
10. Grundriss Obergeschoss 
11. Grundriss Staffelgeschoss 
12. Schnitte A-A, B-B + Rampe 
13. Ansichten Straße und Garten (N+S) 
14. Ansichten Ost und West

Pflanzfläche
H:\1725_HeLa\Zeichnung\190410_VE.dwg VE_200
PLANUNG:
Konzeptbetreuungsgesellschaft mbH
vertreten durch Hr. Ulrich Scheinert
Friedensplatz 12
64 283 Darmstadt
Michael  Palm  Dipl. Ing.
69469 Weinheim
Tel 0 62 01 - 18 10 30
landschaftsarchitekt@m-palm.de
Freier  Garten-  + Landschaftsarchitekt
Fax 0 62 01 - 18 10 11
[1725_HeLa]
AUFTRAGGEBER:
DARMSTADT -
EBERSTADT
   M 1 : 200
Stand 10 - 03 - 2022
Rasenfläche
Laubbaum Planung
Laubbaum Bestand
VEGETATION
Kiesstreifen
Solitärgehölz / Sträucher
LEGENDE
Betonpflasterbelag
Spielfläche Wohnanlage
Asphaltbelag
SONSTIGES
HEIDELBERGER  LANDSTRASSE 223
LAGERSTRASSE 13
Umbau, Anbau zu einem Verbrauchermarkt,
und Neubau einer Wohnanlage
Bearbeitungsgrenze
Grundstücksgrenze
00
20
25
15105
Meter
Legende Pflanzen:
7 ACA Acer campestre `Elsrijk` Feldahorn
23 Syc Syringa x `Charles Joly` Gewöhnlicher FLieder
Cb Carpinus betulus (Hecke geschnitten) Hainbuche
Unterpflanzung mit Bodendeckern
Dachbegrünung
Betonpflasterbelag Parkplätze
Traufstreifen
Gebäude Planung
Gehweg
Gebäude Bestand
Stellplätze
9
6
5
1
LS
LS
LS
LS
LS
Rasen
Sichtschutz
Sichtschutz
Dachbegrünung
Eingang
Zufahrt TG
1
6
36
34
35
31
Stellplätze
Bestand
Stellplätze
Bestand Stellplätze
Bestand
Stellplätze
Bestand
Stellplätze
NEU
Stellplätze
NEU
Eingang
Eingang
Haupt-
EingangFahrrad-
abstellplätze
Apshaltbelag
Betonpflaster
Stellplätze
Bestand
Schnitthecken
Pflanzfläche
Asphaltbelag
Bestand
Gehweg
Müll-
tonnen
Überstand bestehender Grünstreifen
Neuer SE
Bestands SE
Bestands SE
Neuer SE
Übergangsstein
Apshaltbelag
Dachbegrünung
Kiesstreifen
Kiesstreifen
Hauseingang
Andienung Zugang
Müll
13
23
24
42
37
Notausgang
28272625
38394041
2120
19
14
11 10 9 7
7
5
4 3 2
17
16
15
Pflanzfläche
3028 PflanzflächeTraufstreifen
Container
Abstellplatz
Fluchtweg/ Platten
LS
Schnitthecken
Dachbegrünung
32
33
22
17
12
BehindertenStellpl
.
NEU
Fahrrad-
abstellplatz
Bestand
Pflanzfläche
H:\1725_HeLa\Zeichnung\190410_VE.dwg VE_200
PLANUNG:
Konzeptbetreuungsgesellschaft mbH
vertreten durch Hr. Ulrich Scheinert
Friedensplatz 12
64 283 Darmstadt
Michael  Palm  Dipl. Ing.
69469 Weinheim
Tel 0 62 01 - 18 10 30
landschaftsarchitekt@m-palm.de
Freier  Garten-  + Landschaftsarchitekt
Fax 0 62 01 - 18 10 11
[1725_HeLa]
AUFTRAGGEBER:
DARMSTADT -
EBERSTADT
   M 1 : 200Lage- und Freiflächenplan zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56
Rasenfläche
Laubbaum Planung
Laubbaum Bestand
VEGETATION
Kiesstreifen
Solitärgehölz / Sträucher
LEGENDE
Betonpflasterbelag
Spielfläche Wohnanlage
Asphaltbelag
SONSTIGES
HEIDELBERGER  LANDSTRASSE 223
LAGERSTRASSE 13
Umbau, Anbau zu einem Verbrauchermarkt,
und Neubau einer Wohnanlage
Bearbeitungsgrenze
Grundstücksgrenze
00
20
25
15105
Meter
Legende Pflanzen:
7 ACA Acer campestre `Elsrijk` Feldahorn
23 Syc Syringa x `Charles Joly` Gewöhnlicher FLieder
Cb Carpinus betulus (Hecke geschnitten) Hainbuche
Unterpflanzung mit Bodendeckern
Dachbegrünung
Betonpflasterbelag Parkplätze
Traufstreifen
Gebäude Planung
Gehweg
Gebäude Bestand
Stellplätze
9
6
5
1
LS
LS
LS
LS
LS
Rasen
Sichtschutz
Sichtschutz
Dachbegrünung
Eingang
Zufahrt TG
1
5
36
38
37
41
Stellplätze
Bestand
Stellplätze
Bestand Stellplätze
Bestand
Stellplätze
Bestand
Stellplätze
NEU
Stellplätze
NEU
Hauptein-
und AusgangFahrrad-
abstellplätze
Apshaltbelag
Betonpflaster
Stellplätze
Bestand
Schnitthecken
Pflanzfläche
Asphaltbelag
Bestand
Bestand Neu
Bestand Neu
Gehweg
Müll-
tonnen
Überstand bestehender Grünstreifen
Neuer SE
Bestands SE
Bestands SE
Neuer SE
Übergangsstein
Apshaltbelag
Dachbegrünung
Kiesstreifen
Kiesstreifen
Hauseingang
Nebenein-
und Ausgang
Andienung Zugang
Müll
12
22
23
30
35
Notausgang
27262524
34
333231
20
19
18
13
10 9 8 8 6
4 3 2
16
15
14
Pflanzfläche
2929 PflanzflächeTraufstreifen
Container
Abstellplatz
Fluchtweg/ Platten
LS
Schnitthecken
Dachbegrünung
40
39
21
17
11
BehindertenStellpl
.
NEU
Fahrrad-
abstellplatz
Bestand
119.91
119.90
119.89
119.98
119.82
119.93
Laterne:
120.02
119.90
120.16
120.04
120.18
120.03
119.98
119.81
120.06
119.99
119.97
120.03 120.21
119.92
Laterne:
120.13
120.03
UK - Randstein
( 0 , 12 m )
120.12
120.02
120.11
120.06
120.17
120.11
119.90
119.89
120.18
- Buschwerk
-
119.90
119.75
119.80
119.91
119.81
119.92
119.73
119.75
119.82
119.85
119.98
119.83 Grün
Randstein
119.72 Laterne:
119.95
119.86
120.11
119.58 KD:5
119.71
KD:6
119.91
120.18
119.95
119.63
5Parkpl
.
6 Parkpl .
7 Parkpl .
5 Parkpl .
Mauer
6 Parkpl .
abgesenkter Boardstein
begrüntes Flachdach
Fußweg
Terrasse EG
Terrasse EG
Balkon 1. OG
Balkon 1. OG
OL
Ausstieg
Dachterrasse DG
+0,10
+ 0,00
13
Solarthermiekollektoren
-0,45
118,99 üNN = -0,35
118,90 üNN = - 0,44
119,34 üNN
= 0,00
119,24 üNN
= - 0,10
119,22 üNN
= - 0,12
119,22 üNN
= - 0,12
119,01 üNN
= - 0,33
119,14 üNN
= - 0,20
118,99 üNN
= - 0,35
119,43 üNN
= 0,09
119,07 üNN
= - 0,27
Spielfläche
Gebäude
für Abstellzwecke
geplant am Gebäude
119,57 üNN
+0,24
Stellplatz
1-5
Stellplatz
6-9
begrünte 
Tiefgaragendecke
118,89 üNN = - 0,45
Terrasse EG
Balkon 1. OG
Balkon 1. OG
Dachterrasse DG

NEBENEIN
-UND
AUSGANG

NEBEN EIN-
UND AUSGANG
HAUPTEIN-
UND AUSGANG

NEBENEIN-
UND
AUSGANG

LAGE - 00
Planersteller
667x420
BlattgrößeMaßstab Datum
1:100
± 0,00 =
Björn Junker
Grundriss Keller und Tiefgarage
BAUHERR :
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
vertreten durch Hr . Ulrich Scheinert
Friedensplatz 12,
64283 Darmstadt
BAUVORHABEN :
Neubau einer Wohnanlage mit 9 WE, Tiefgarage
mit Rampenzufahrt , 9 oberirdischen PKW -
Stellplätzen , Gebäude f . Abstellzwecke
Lagerstraße 13
64297 Darmstadt , Eberstadt
ARCHITEKT :
Vorhaben- und Erschließungsplan
PLANUNGSSTAND
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
Thomas Tabola
Friedensplatz 12
64283 Darmstadt
Tel. 06151 /7902 -0
Mailto : tabola @bsm -invest .de
Darmstadt , den .......................................... Darmstadt , den ..........................................
PLANBEZEICHNUNG
119,34 ü. NN
INDEX :
10.03.2022
AB
B AC
C
TG-Stellplätze 1-11
TG-Stellplätze 12-16TG-Stellplätze 17-20
T30-RS
T30-RS
Treppenhaus
TG-Stellplatz 1 TG-Stellplatz 3 TG-Stellplatz 4 TG-Stellplatz 5 TG-Stellplatz 6 TG-Stellplatz 9
TG-Stellplatz 14TG-Stellplatz 19TG-Stellplatz 20 TG-Stellplatz 17 TG-Stellplatz 15 TG-Stellplatz 13 TG-Stellplatz 12
TG-Stellplatz 11TG-Stellplatz 10TG-Stellplatz 8TG-Stellplatz 7
Kinderwagen
32.215
TG-Stellplatz 18 TG-Stellplatz 16
Flur
Gas
25 1.845 30 6.05 30 4.80 30 4.80 30 4.80 30 4.80 30 2.815 25
TG-Stellplatz 2
2.195 3.60 2 .55 2 .55 2 .55 2 .55 1 .345 6.255 2.60 2 .50 3 .015 25
-2,73
3.50
Rampe
Keller 3
Keller 4
Keller 5
3.00
Luftöffnung
25 3.955 25 27.99
F90 Luft-Kanal
Luftöffnung
Luftöffnung
16 STG 17,5/272.00 m
1.00 m
Tiefgaragen Fahrgasse
Rigole zur Versickerung Regenwasser
Bemessung und Planung durch Fachingenieur
9.435 24.32 20 20
25 12.45 2 11.60 20
Keller 2
25 3.955 25 4.145 24 3.985 24 5.135 20 1.80 20
5
24 1.895 8 1.79 24 2.58 8 1.10 8 3.655 25
2.18 8 2.18 8 2.86
1.82 30 1.645 30 3.70 30 3.435
Keller 9
Keller 6
Keller 7
Keller 8
BRANDWAND
-2,80
25 1.675 24 2.885 2.58 24 4.23 60
2
25 6.00 30
50
4.30 25
20
25 3.955 7.275 9.47 1 .50 4 .25 1 .00 1 .755 1.50 1 .49
7.38
12 STG
BRANDWAND
Luftöffnung
-2,73
-2,80Rampe 2 % Neigung
Zugang Treppenhaus
-2,80
-2,675
25 1.775 3.50 30 2.40 2 .40 30 2.40 2 .40 30 2.40 2 .40 30 2.40 2 .40 30 2.40 2.865 10 25
21 3.055 21 2.075 2.55 2 .55 2 .55 2 .955 1.845 2.55 2 .55 2 .55 2 .55 3.165 10 25
2130 1.775 2.40 30 2.40 2 .40 30 2.655 30 1.545 30 2.40 2 .40 30 2.40 2 .40 30 3.015 10
25 1.685 24 2.635 24 2.58 24 5.10 6 .00 5 .10 25
20
1.10 8 2.20 8 2.20 8 1.64 24
Keller 1
Luftöffnung
22.75
Hebeanlage
RS + S
Luftöffnung
Aufzugs-techn.
T30-RS
25 1.685 265
1.60 20 520685 115 2.58 24
10
25
1.925 24 5.215 25
9
4.73 2
25
6.30 50 4.30 25
20
Puffer Schleuse
25 3.955 25 4.145 38 6.28 24 2.705 24 2.01 24 3.765 24 7.495 25
25 3.955 25 2.19 2 .335 2.50 29 1.06 24 7.625 11.50 25
T30-RS
Müll
Luftöffnung
25
±0.00
1.915 5.465 24 5.10
T30-RS
Technik
HA
4.035 1.075115
2.395 10 5.00 6.00 5.00 10
15 Fahrräder
in der TG
3 im EG
M1
M1
M2 M3 M4 M5
M6 M7
2. Fluchtweg
2.15 24 2.15 24 1.84
23
GRUNDRISS KG + TG
19.73 m²
5.56 m²
5.66 m²
6.30 m²
5.38 m²
5.91 m²
67.30 m²
151.97 m²
8.96 m²
187.67 m²
8.61 m²
7.91 m²
7.97 m²
10.40 m²
5.97 m²
11.31 m² 52.49 m²
5.13 m²
6.98 m²
15.50 m²
18.50 m²
6.07 m²
25.35 m²
N

LAGE - 01
Planersteller
667x420
BlattgrößeMaßstab Datum
1:100
± 0,00 =
Björn Junker
Grundriss Erdgeschoss
BAUHERR :
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
vertreten durch Hr . Ulrich Scheinert
Friedensplatz 12,
64283 Darmstadt
BAUVORHABEN :
Neubau einer Wohnanlage mit 9 WE, Tiefgarage
mit Rampenzufahrt , 9 oberirdischen PKW -
Stellplätzen , Gebäude f . Abstellzwecke
Lagerstraße 13
64297 Darmstadt , Eberstadt
ARCHITEKT :
Vorhaben- und Erschließungsplan
PLANUNGSSTAND
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
Thomas Tabola
Friedensplatz 12
64283 Darmstadt
Tel. 06151 /7902 -0
Mailto : tabola @bsm -invest .de
Darmstadt , den .......................................... Darmstadt , den ..........................................
PLANBEZEICHNUNG
119,34 ü. NN
INDEX :
Stellplatz 1 Stellplatz 2 Stellplatz 3 Stellplatz 4 Stellplatz 5
Stellplatz 6
Stellplatz 7 Stellplatz 8
2.50 2.50 2.50 2.50 2.50 12 12
2.50 2.50 2.50
Stellplatz 9
2.50
10.03.2022
ca
WHG 2 WHG 3
B
119,34 üNN
119,24 üNN
119,22 üNN
119,15 üNN
119,01 üNN
118,90 üNN
vorhandenes Gelände
geplant wie vorhanden
118,90 üNN
geplant wie vorhanden
118,99 üNN
118,95 üNN
vorhandenes Gelände
= -0,44 -0,35 =118,99 üNN
vorhandenes Gelände
A
1.07
6.78 13.12 11.665
3.00
13.56
B1
-0,10
Laubengang
Laubengang
B
13.12
11.41
Treppenhaus
Ga I
Ampel
119,43 üNN
Zufahrt Tiefgarage
abgesenkter Boardstein
21 175
4.12 10 3.025 10 5.005 385
25
= 119,59 üNN+0,25
Neigung 4 %
im Freien
119,07 üNN
vorhandenes Gelände
+ 0.10 + 0,10
= 119,59 üNN+0,25
-0,45
-0,45
-0,36
119,03 üNN
vorhandenes Gelände
-0,40
+0,23
geplant am Gebäude
119,57 üNN
+0,23
geplant am Gebäude
-0,45
geplant am Gebäude
119,44 üNN
90 3 .095
-0,00
119,34 üNN
45 1.15 15 2.55
5.485 4
20 4.635 20
4.04 1 .20 28
20 4.30 20
3.835 1.25
12 Stg.
119,14 üNN
OK Mauer +0,35
Fenster
> 0,9 x 1,2 m
Luft TG
Luft TG
Luft TG Luft TG
-0,45
-0,44
255
225
90
Spielfläche Kleinkinder
(bis zu sechs Jahren)
Neigung 15 %
21
175
12.35 175
21
1.825 175
1.15 335
1.15
21 175
1.825 20 1.60
20 5
24
52 24 2.86 10 4.515 175 21
3.65 8.51 8.515 11.635
21 175
21 3.655 21 175
2.405 10 1.76 175
4.01 24 5.135 20 2.05 24 1.315 10 2.35 24 1.375 10 2.285 175
3.635 175
21
21 12.70 21
WHG 1
begrünte Tiefgaragendecke WHG 2
Fußweg + Spielfläche + Kies + Randstreifen
geplant am Gebäude
119,44 üNN
BRANDWAND
= 119,59 üNN
+0,25
2.04 17
175
2.775 10 1.925 10 5.45 175
21
1.555
17
1.50
1.50 1.535 10 1.52 61
2.405 10 1.76
2.04 17
175
10.35 385
1.26 2 .565 1.31 2 .25
-0,11
10 2.305 24 2.495 10
1.305
1.01
50 1.01
50 1.01
50 1.01
1.01 50
1.01 50
1.01
1.01 50
1.01 50
1.535 10 60 1.525
1.01 50
1.01
90 3 .00
Luft TG
118,89 üNN
vorhandenes Gelände
4.70 50 1.15 1 .805 8.52 1 .805 6.01 7.625 25
Fenster
> 0,9 x 1,2 m
Fenster
> 0,9 x 1,2 m
+0,24
RS + S
RS + S
Abstellraum Garten
595
3.655 21 74 1.26 1 .18 1 .26 175
1.385 1.26 1 .615 1.125 2.73 1 .635 2.305 1.135 615
1.26 64 175
1.26 65 1.22 1 .745 1.26 1 .61 21
119,00 üNN
vorhandenes Gelände
-0.34
2119 3.65 175
4.865 20 3.36 20 3.64 24 3.61 20 3.765 24 3.76 20 3.61 175
32.50
21 175
3.455 21 1.365 2.885 99 2 .885 1.115 2.885 865 2.885 615
50
2.885 99 2 .885 99 2 .885 615
2.59 32.55
2.50
Baum
Baum
+0,23
OK Mauer +0,35
geplant wie vorhanden
118,89 üNN = - 0,45
6 m Rampe
505
2.40 20 3.475 20
119,57 üNN
N
GRUNDRISS EG + FREIFLÄCHEN
15.16 m²
47.25 m²
6.02 m² 5.85 m²18.97 m²
8
1.45
4.70
Baum
Baum
Intensive Begrünung Intensive Begrünung
A
Küche
NGF: 8,53 m2
Flur
NGF: 7,95 m2
Flur 2
NGF: 10,87 m2
Wohnen + Essen
NGF: 41,23 m2
Kinderzimmer
NGF: 18,83 m2
Schlafen
NGF: 24,63 m2
Bad
NGF: 9,44 m2
Küche
NGF: 7,71 m2
Abstellen
NGF: 1,82 m2
Flur
NGF: 5,87 m2
Wohnen + Essen
NGF: 28,82 m2
Schlafen
NGF: 16,80 m2
Bad
NGF: 6,99 m2
Arbeitszimmer
NGF: 17,05 m2
Bad
NGF: 6,99 m2
Flur
NGF: 8,96 m2
Küche
NGF: 7,10 m2
Wohnen + Essen
NGF: 34,50 m2
Schlafen
NGF: 16,80 m2
Terrasse
RF: 37,98 m2
NGF: 18,99 m2
Terrasse
RF: 22,85 m2
NGF: 11,42 m2
Terrasse
RF: 22,57 m2
NGF: 11,29 m2

LAGE - 02
Planersteller
667x420
BlattgrößeMaßstab Datum
1:100
± 0,00 =
Björn Junker
Grundriss Obergeschoss
BAUHERR :
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
vertreten durch Hr . Ulrich Scheinert
Friedensplatz 12,
64283 Darmstadt
BAUVORHABEN :
Neubau einer Wohnanlage mit 9 WE, Tiefgarage
mit Rampenzufahrt , 9 oberirdischen PKW -
Stellplätzen , Gebäude f . Abstellzwecke
Lagerstraße 13
64297 Darmstadt , Eberstadt
ARCHITEKT :
Vorhaben- und Erschließungsplan
PLANUNGSSTAND
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
Thomas Tabola
Friedensplatz 12
64283 Darmstadt
Tel. 06151 /7902 -0
Mailto : tabola @bsm -invest .de
Darmstadt , den .......................................... Darmstadt , den ..........................................
PLANBEZEICHNUNG
119,34 ü. NN
INDEX :
10.03.2022
GRUNDRISS OG
Treppenhaus
WHG 4 WHG 5 WHG 6 WHG 7
B
B B1 25
6.78 13.12 11.665
ca.+2,80
A
1.79 14
32.55
A
10.025
21 175 12.35 175 21
13.12 25
21 175 3.72 175
4.20 24 4.01 175
3.64 24 3.635 175
3.765 24 3.76 175
3.635 175 21
87 2.885 1.74 2.885 99 2 .885 50
615
2.885 865 2.885 615
50
2.885 99 2 .885 99 2 .885 615
21
21 175
4.12 10 3.025 10 5.005 385
25
2.00 21 175 10.35 175 21
21 175
1.825 20 1.60 20
52452 24 2.76 10 4.615 175 21
21 175
4.12 10 3.025 10 5.005 175 21
32.55
12.52 8.285 11.75
Fenster
> 0,9 x 1,2 m
5.62 1 .26 6 .245
+3,20
+3,20+3,19
Laubengang Fenster
mindestens 0,50 m²
2.15 1 .26 1 .43 1 .26 1 .18 1 .26 175
695
1.26 74 1.135 1.555 2.73 1 .635 2.305 1.135 615
1.26 645
175
1.26 61 1.26 1.745 1.26 1 .61 21
1.10 10 2.435
385
3.57 175
2.405 10 1.76 175
2.595 10 1.315 24 7.385 24 1.315 10 2.35 24 1.375 10 2.285 175
3.635 175
21
1.335 2.49 1 .31 20 1.80 20 5
BRANDWAND
1.50
1.50
Fenster
> 0,9 x 1,2 m
T30RS
T30RS
Baum
Fenster
> 0,9 x 1,2 m
Laubengang
4.97 10
Fenster
> 0,9 x 1,2 m6.73 m²
18.94 m²
6.52 m²
N
Baum
5
5
Baum
Baum
Schlafen
NGF: 18,63 m2
Bad
NGF: 7,65 m2
Arbeitszimmer
NGF: 16,18 m2
Wohnen + Essen
NGF: 37,74 m2
Küche
NGF: 7,71 m2
Flur
NGF: 8,64 m2
Schlafen
NGF: 16,65 m2
Wohnen + Essen
NGF: 30,74 m2
Küche
NGF: 8,37 m2
Flur
NGF: 5,77 m2
Bad
NGF: 7,00 m2
Schlafen
NGF: 17,30 m2
Bad
NGF: 6,99 m2
Wohnen + Essen
NGF: 28,07 m2Küche
NGF: 7,70 m2Abstellraum
NGF: 1,99 m2
Flur
NGF: 5,57 m2
Flur
NGF: 7,09 m2
Küche
NGF: 6,97 m2
Wohnen + Essen
NGF: 34,99 m2
Schlafen
NGF: 18,20 m2
Arbeitszimmer
NGF: 15,82 m2
Bad
NGF: 7,04 m2
Balkon
RF: 5,16 m2
NGF: 2,58 m2
Balkon
RF: 5,16 m2
NGF: 2,58 m2
Balkon
RF: 5,16 m2
NGF: 2,58 m2
Balkon
RF: 5,16 m2
NGF: 2,58 m2

LAGE - 03
Planersteller
667x420
BlattgrößeMaßstab Datum
1:100
± 0,00 =
Björn Junker
Grundriss Staffelgeschoss
BAUHERR :
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
vertreten durch Hr . Ulrich Scheinert
Friedensplatz 12,
64283 Darmstadt
BAUVORHABEN :
Neubau einer Wohnanlage mit 9 WE, Tiefgarage
mit Rampenzufahrt , 9 oberirdischen PKW -
Stellplätzen , Gebäude f . Abstellzwecke
Lagerstraße 13
64297 Darmstadt , Eberstadt
ARCHITEKT :
Vorhaben- und Erschließungsplan
PLANUNGSSTAND
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
Thomas Tabola
Friedensplatz 12
64283 Darmstadt
Tel. 06151 /7902 -0
Mailto : tabola @bsm -invest .de
Darmstadt , den .......................................... Darmstadt , den ..........................................
PLANBEZEICHNUNG
119,34 ü. NN
10.03.2022
INDEX :
GRUNDRISS DG
7.45 m²
11.72 24 7.385 24 11.96
25
21
20
12
25
21 7.865 21
Dachfläche
6.78 13.12 1.79 9.875
WHG 9
WHG 8
Fenster
mindestens 0,50 m²
32.55
Dachfläche
24 7.385 24 11.96
21 175
6.15 10 3.02 10 2.965 175
3.64 24 3.635 175
3.385 10 3.035 10 4.955 175
21
32.55
DachflächeDachfläche Dachfläche
2.00 8 .41 2.71
+ 6,15
 + 6,35
2.00 21
175
7.615 20
21
2.18 12
20
21
53 1.47 21175
7.615 2021 2.18 53
2.00 21
20
1.60 20
5
24 2.38 24 5.865 175
21
1.10
1.40
90
1.025
21175
3.89 10 3.135 10 2.87 10 1.135 24 5.135 20 1.80 20
5
24 1.135 10 3.225 10 3.29 10 3.625 175
21
385
12.12 825 2.885 865 2.885 825 11.22 32
21
BRANDWAND nach HBO §27 (5) Gebäudeklasse 3
+ 6,15
21175
3.70 20 4.245 20 3.995 175
3.64 24 3.635 175
3.785 20 3.765 20 3.625 175
21
Fenster > 0,9 x 1,2 m
2.00 21
175
4.125 10 3.39 20
21
2.71 25
2.00 21
175
2.775 10 1.25 10 3.39 20
21
2.71 25
2.00 21
175
2.775 10 1.25 10 3.39 20
21
2.71
21 2,22 2 .51 1.24 1.135 1.99 1 .76 515
885 2.62 3 .01 2.74 885 595
1.76 2 .49 1 .135 1.26 2 .51 86 5 21
DS + S
DS + S
Treppenhaus
Fenster > 0,9 x 1,2 m
N
5
5
5
Kinderzimmer 2
NGF: 21,84 m2
Kinderzimmer 1
NGF: 10,85 m2
Schlafen
NGF: 20,17 m2
Bad
NGF: 8,44 m2
Küche
NGF: 8,25 m2
Flur
NGF: 11,77 m2
Garderobe
NGF: 4,20 m2
Wohnen + Essen
NGF: 32,08 m2
Kinderzimmer 2
NGF: 17,77 m2
Wohnen
NGF: 10,89 m2
Schlafen
NGF: 14,88 m2
Bad
NGF: 8,97 m2
Küche
NGF: 9,17 m2
WC
NGF: 3,16 m2
Wohnen + Essen
NGF: 34,17 m2
Flur
NGF: 10,11 m2
Garderobe
NGF: 5,36 m2
WC
NGF: 3,15 m2
Dachterrasse
RF: 28,07 m2
NGF: 14,04 m2
Dachterrasse
RF: 26,03 m2
NGF: 13,01 m2

LAGE - 04
Planersteller
667x420
BlattgrößeMaßstab Datum
1:100
± 0,00 =
Björn Junker
Schnitte A-A, B-B + Rampe
BAUHERR :
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
vertreten durch Hr . Ulrich Scheinert
Friedensplatz 12,
64283 Darmstadt
BAUVORHABEN :
Neubau einer Wohnanlage mit 9 WE, Tiefgarage
mit Rampenzufahrt , 9 oberirdischen PKW -
Stellplätzen , Gebäude f . Abstellzwecke
Lagerstraße 13
64297 Darmstadt , Eberstadt
ARCHITEKT :
Vorhaben- und Erschließungsplan
PLANUNGSSTAND
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
Thomas Tabola
Friedensplatz 12
64283 Darmstadt
Tel. 06151 /7902 -0
Mailto : tabola @bsm -invest .de
Darmstadt , den .......................................... Darmstadt , den ..........................................
PLANBEZEICHNUNG
119,34 ü. NN
10.03.2022
INDEX :
3,90517,80
118,99 üNN
RIGOLE NACH FACHPLANUNG
2.302.30
25
50
2.95
2.95
3.00
2.95
4.76
2.25
30
40
2.25
30
25
10
.71
13 .49 5
2.35
30
118,89 üNN
119,34 üNN
Grenze
-0 .45
Zufahrt TG
3 .04 5 20
50
20
geplant wie vorhanden
118,89 üNN
15
55
20
10
35
+ 6 .35
+ 10 .70
Dämmung schwerentflammbar (B 1)
16 11
2.45
53
2.55
40
2.55
40
2.65
20
2.51
53
2.55
40
2.55
40
30
25
4 .30 50
30
6 .00 5 25
2
4 .83 24 2 .58 24 2 .63 5 17 5
1 .71 25
+ 0 .25
+ 3 .20
+ 6 .15
+ 9 .70
-2 .73-2 .80
+ 0 .25
2.00
25
10
95
1.00
5 + 0 .10
90
30
25
5 .10 6 .00 5 .10 24 5 .45 5 1 .92 5 25
30
1.04
16 11
2.31
42
3.20
2.95
3.80
20
± 0 .00
119,00 üNN
Ausführung mit Bodenplatte falls durch Bodengutachten erforderlich
1.00
1 .10 55 5
+ 7 .20
75 °
2 .01 1 .25
Aufstell-
fläche
Leiter
SCHNITT  A -A
SCHNITT  B -B
SCHNITT  C -C
40
25
5 .10 6 .00 25
2
60 1 .01 3 .22
118,99 üNN
Gelände geplant wie
vorhanden
+ 0 .25
20
30
119,34 üNN
2.80
290
-0 .45
20 125 383 5 20
50
2.00 201
289
45
2.30
25
50 50
1.00
1.25
2.35
2.62
± 0 .00
1 .50 1 .50
15 %
1.69
5
70
22
5
Luftöffnung Luftöffnung
-2 .80
+ 0 .25
4%
1 .50
1 .79 21
1312
2.95
2.95 9.50
5
25
2
60 4 .23 24 5 .46 5 1 .91 5
20 4 .50 30 6 .00 25 8 .52 24 1 .93 5 24 1 .47 5 25
118,99 üNN
RIGOLE NACH FACHPLANUNG
2.30
25
50
-2 .80
-0 .25
+ 0 .25
118,89 üNN
119,34 üNN
Grenze
-0 .45
Zufahrt TG
3 .04 5 20
50
20
geplant wie vorhanden
118,89 üNN
15
55
20
10
35
+ 0 .25
+ 3 .20
+ 6 .15
-2 .80
+ 9 .70
+ 6 .55
+ 6 .35+ 6 .35
+ 10 .70
2.472.55
1.00
5
2.00
25
10
95
6.34
5
+ 6 .35
+ 10 .15
5 .10 6 .00 5 .10 7 .87
+ 10 .70
+ 0 .25
+ 3 .20
+ 6 .15
+ 9 .70
-2 .73
90
1.35
30
40
90
1.35
30
60
15
+ 0 .10
37
5
2.15
5
30
2.54
51
2.55
40
2.55
40
2.65
65
25
2.98
2.95
2.95
3.30
25 13 .12
2.35
2.55
43
2.55
40
2.55
40
2.65
65
+ 7 .20
21
2.25
30 2218
2.25
30
59
5
1.00
+ 7 .20
± 0 .00
= -0,45
= 0,00
= -0,35
90
1.45
30
17 5 21 1 .50 50
Aufstell-
fläche
1 .33 5 1 .25
Leiter92
SCHNITT  B 1

LAGE - 06
Planersteller
667x420
BlattgrößeMaßstab Datum
1:100
± 0,00 =
Björn Junker
Ansichten Ost und West
BAUHERR :
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
vertreten durch Hr . Ulrich Scheinert
Friedensplatz 12,
64283 Darmstadt
BAUVORHABEN :
Neubau einer Wohnanlage mit 9 WE, Tiefgarage
mit Rampenzufahrt , 9 oberirdischen PKW -
Stellplätzen , Gebäude f . Abstellzwecke
Lagerstraße 13
64297 Darmstadt , Eberstadt
ARCHITEKT :
Vorhaben- und Erschließungsplan
PLANUNGSSTAND
Konzeptbaubetreuungsgesellschaft mbH
Thomas Tabola
Friedensplatz 12
64283 Darmstadt
Tel. 06151 /7902 -0
Mailto : tabola @bsm -invest .de
Darmstadt , den .......................................... Darmstadt , den ..........................................
PLANBEZEICHNUNG
119,34 ü. NN
INDEX :
10.03.2022
+2.55
Straßengrenze
geplant wie vorhanden
118,90 üNN
Nachbargrenze
geplant wie vorhanden
119,03 üNN
Straßengrenze
44
7.65
12.40
vorhanden 126,99 üNN
Höhe Traufe = + 7,65
vorhanden 131,74 üNN
Höhe First = + 12,40
+10.15
+3.20
+6.15
+0.25
365
13.12 25
+10.70
OK FFB EG 119,59 üNNgeplant am Gebäude
119,25 üNN
vorhanden 119,03 üNN
Höhe an der Straße
vorhanden 119,14 üNN
Höhe an der Grundstücksgrenze
119,09 üNN = - 0,25
vorhandenes Gelände
geplant am Gebäude
119,44 üNN
118,99 üNN = -0,35
fiktives Gelände Nachbar (Nachbarhaus) 118,90 üNN = - 0,44
Höhe Grenze Nachbar
vorhanden 126,98 üNN
Höhe Traufe = + 7,65
+9.70
±0.00
+7.20
31 -0.45
+0.10 -0.25
+0.35
±0.00
2.40
4.70
2.30
Straßengrenze
geplant an der Straße
mit Absenkung Bürgersteig
119,34 üNN = 0,00 OKFFB EG
Nachbargrenze
119,43 üNN
vorhandenes Gelände
25 10.025
geplant wie vorhanden
9.86
vorhanden 125,44 üNN
Höhe Traufe = + 6,10
vorhanden 129,20 üNN
Höhe First = + 9,86
+10.15
119,07 üNN = -0,27
vorhandenes Gelände
geplant am Gebäude
119,59 üNN = + 0,25 119,34 üNN
25 13.12
+3.20
+6.15
+0.25
5.98
+0.35
OK Stützmauer
-0.35
geplant Gelände Nachbarseite wie Nachbar
5.485
118,99 üNN
Höhe Grenze Nachbar
Ansicht Abstellraum
von Norden
geplant Gelände an der Nachbarseite wie Nachbar
geplant Übergang
Eingangsseite
+ 0,23
10.05
7.55
118,99 üNN = -0,35
vorhandenes Gelände
35 6.10
118,99 üNN = -0,35
vorhandenes Gelände
25 2.71 8.41 2 .00
+7.20
+9.70
+2.55
2.90
+2.55
7.55
70
ANSICHT  von  OSTEN
ANSICHT  von  WESTEN

anlage 6

122948 Zeichen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 1 
 
Anlage 5 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 
- Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 
gem. § 9 Abs. 8 BauGB  
 
Stand: 10.03.2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Dezernent III: 
 
 
 
 
Michael Kolmer 
Stadtrat

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 2 
 
Vorhabenträger: 
Konzeptbau-Betreuungsgesellschaft mbH 
Friedensplatz 12 
64283 Darmstadt 
 
Bebauungsplan: 
Eichler + Schauss  
Architekten und Stadtplaner 
Liebigstr. 25 A 
64293 Darmstadt 
Telefon:  06151 - 1766 - 0  
E-Mail:    planung@eichler-schauss.de 
 
Bearbeitung: 
Dipl.-Ing. Christian Eichler  
Titus Schüle, M.Sc.  
Sandro Bellini, M.Sc.  
Sebastian Nawroth, M.Eng.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 3 
Inhaltsverzeichnis 
1. Ziele und Erfordernisse der Planung ................................ ................................ ............. 5 
1.1 Planungsziele ................................ ................................ ................................ .................... 5 
1.2 Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 ................................ ..................... 5 
1.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB ................................ ................. 8 
2. Rechtsgrundlagen ................................ ................................ ................................ ........... 8 
3. Verfahren ................................ ................................ ................................ .......................... 9 
3.1 Verfahren nach § 13a BauGB ................................ ................................ ............................ 9 
3.2 Verfahrensstand ................................ ................................ ................................ ................ 9 
4. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich ................................ ........... 10 
5. Planungsrechtliche Situation ................................ ................................ ........................ 11 
5.1 Flächennutzungsplan ................................ ................................ ................................ ....... 11 
5.2 Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel ................................ ................................ .......... 12 
6. Städtebauliches Konzept und Entwurf ................................ ................................ ......... 15 
6.1 Projektbeschreibung Teilgeltungsbereich 1 ................................ ................................ ..... 16 
6.2 Parkplatz- und Stellplatzangebot ................................ ................................ ..................... 17 
6.3 Stellplatznachweis ................................ ................................ ................................ ........... 19 
6.4 Projektbeschreibung Teilgeltungsbereich 2 ................................ ................................ ..... 19 
6.5 Grünplanung ................................ ................................ ................................ .................... 20 
7. Städtebauliche und ökologische Belange ................................ ................................ ... 20 
7.1 Wasserwirtschaftliche Belange ................................ ................................ ........................ 20 
7.2 Technische Ver- und Entsorgung ................................ ................................ ..................... 21 
7.3 Bodenschutz ................................ ................................ ................................ .................... 21 
7.4 Altstandort / Altlasten ................................ ................................ ................................ ....... 21 
7.5 Lärmimmissionen................................ ................................ ................................ ............. 22 
7.6 Verkehrsuntersuchung ................................ ................................ ................................ ..... 26 
7.7 Einzelhandels- und Zentrenkonzept ................................ ................................ ................. 28 
7.8 Klimaschutz ................................ ................................ ................................ ..................... 29 
7.9 Artenschutzrechtliche Beurteilung ................................ ................................ .................... 29 
7.10 Grünordnung ................................ ................................ ................................ ................... 30 
7.11 Biodiversität ................................ ................................ ................................ ..................... 31 
7.12 Stadtgestaltung ................................ ................................ ................................ ................ 32 
8. Inhalt und Begründung der Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ..... 32 
8.1 Bedingte Festsetzung ................................ ................................ ................................ ...... 32 
8.2 Art der baulichen Nutzung ................................ ................................ ...............................  32 
8.3 Maß der baulichen Nutzung ................................ ................................ ............................. 33 
8.4 Überbaubare Grundstücksflächen ................................ ................................ ................... 34 
8.5 Bauweise ................................ ................................ ................................ ......................... 35 
8.6 Flächen für Nebenanlagen und Zuwegungen ................................ ................................ .. 35 
8.7 Flächen für Stellplätze und Garagen ................................ ................................ ................ 35 
8.8 Verkehrsflächen ................................ ................................ ................................ ............... 35 
8.9 Geh- und Fahrrecht ................................ ................................ ................................ ......... 36 
8.10 Vorkehrungen zum Lärmschutz ................................ ................................ ....................... 36 
8.11 Anlagen zum Sammeln von Niederschlagswasser................................ ........................... 36 
8.12 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und 
Landschaft ................................ ................................ ................................ ....................... 37 
8.13 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ...............................  37 
8.14 Bindung für Bepflanzungen und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen 
Bepflanzungen ................................ ................................ ................................ ................. 37 
9. Örtliche Bauvorschriften gem. § 91 HBO ................................ ................................ ..... 38

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 4 
10. Hinweise ................................ ................................ ................................ ......................... 38 
11. Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 ................................ ... 38 
12. Flächenstatistik ................................ ................................ ................................ ............. 39 
13. Vorliegende Gutachten und weitere Grundlagen ................................ ........................ 39 
14. Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .. 39

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 5 
1. Ziele und Erfordernisse der Planung 
 
1.1 Planungsziele 
 
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 werden die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung eines Geschäft shauses zur 
Errichtung eines Lebensmittelmarktes in der Heidelberger Landstraße 223 in Verbindung mit de r 
Herstellung eines Wohngebäudes (Lagerstraße 13) und der Umstrukturierung von öffentlichen 
Parkplätzen geschaffen. 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan E 56 enthält zwei Teilgeltungsbereiche. 
Der Teilgeltungsbereich 1, zwischen Heidelberger Landstraße und Griesheimer Weg gelegen, 
besteht aus vier Grundstücken bzw. Grundstücksteilen . Auf dem Grundstück Heidelberger 
Landstraße 223 (im Eigentum des Vorhabenträgers) befindet sich ein Wohn - und Geschäftshaus. 
Eine kleine Teilfläche des nördlich angrenzenden Grundstücks Heidelberger Landstraße 22 1 dient 
dem Vorhaben als private Verkehrsfläche. Westlich des Grundstücks Heidelberger Landstraße 223 
liegt ein öffentlicher Parkplatz der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
Der Teilgeltungsbereich 2 besteht aus dem Grundstück Lagerstraße 13 (im Eigentum des 
Vorhabenträgers), das mit einer leerstehenden Lager- und Verkaufshalle (ehemals Lidl -Markt) 
bebaut ist. 
 
1.2 Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 
 
In den vergangenen Jahren haben in Eberstadt mehrere Lebensmittelmärkte (Penny, Edeka) 
geschlossen, u. a. auch der in der Lagerstraße ansässige Lidl-Markt. Dies hat zu einem Rückgang 
der Verkaufsflächenausstattung im Bereich der Lebensmittelversorgung in Eberstadt geführt. So 
zeigt das Einzelhandelskonzept („Nahversorgungskonzept für die Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
von Junker + Kruse, Mannheim 2016), dass in Eberstadt eine unterdurchschnittliche 
Verkaufsflächenausstattung (0,20 qm/EW) bezogen auf den gesamtstädtischen Ausstattungswert 
(0,37 qm/EW) besteht. Als wesentliche Ursache für diesen Rückgang der Verkaufsfläche werden 
die nicht betriebsgerechten Größen der Geschäfte angesehen. 
 
Wenn die Nahversorgungsqualität mit Lebensmitteln und anderen Waren des täglichen Bedarfs in 
Eberstadt erhalten werden soll, kann dies nur über die Verbesserung und Erweiterung des 
entsprechenden Einzelhandelsangebots im Ortskern erfolgen. 
 
Eine nachhaltige Verbesserung de s Lebensmittelangebots benötigt einen Vollsortimenter mit 
einem breiten und tiefen Warenangebot und einer Verkaufsfläche von ca. 1000 qm Größe, um das 
erforderliche Warenangebot an diesem Standort langfristig bereithalten zu können. 
 
Kleinere Märkte können , wie auch die Erfahrung der letzten Jahre der Eberstädter 
Lebensmittelversorgung gezeigt hat, beide Anforderungen nicht erfüllen. Auch der wiederholt 
vorgeschlagene Standort „Markthalle" kann aufgrund der geringen Größe diese Anforderungen 
nicht erfüllen. 
 
Nach dem Nahversorgungskonzept für die Wissenschaftsstadt Darmstadt (Junker + Kruse, 
Mannheim 2016), das durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, kann die 
erforderliche Erweiterung und der Ausbau der Lebensmittelversorgung in Eberstadt nu r in dem 
sogenannten „zentralen Versorgungsbereich", d. h. der bandartigen Geschäftsmitte der 
Heidelberger Landstraße angesiedelt werden. 
 
Auch das von der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossene Einzelhandels - und Zentren -
konzept 2020 empfiehlt, dass der Ausbau des kurzfristigen Bedarfs im zentralen 
Versorgungsbereich weiter vorangetrieben werden sollte, um die Grundversorgung im Stadtteil  
nachhaltig und zukunftsfähig darzustellen. Mit der Ansiedlung eines Edeka -Markts werde ein 
wichtiger Schritt in diese Richtung unternommen (Einzelhandels - und Zentrenkonzept 2020, Dr. 
Lademann & Partner, Hamburg, 2021).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 6 
 
Durch diese Standortvorgabe des o.  g. Nahversorgungskonzepts werden durch die Ansiedlung 
eines Lebensmittelmarkts im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 
positive Effekte auf die Entwicklung der gesamten Versorgung im nördlichen Teil der Ortsmitte 
erwartet. Neben einer  qualitativen und räumlichen Verbesserung der Nahversorgung erfüllt das 
Planungsvorhaben gerade an diesem Standort also auch langfristige, strukturelle Planungsziele für 
den Stadtteil Eberstadt, und zwar im Sinne einer Attraktivitätssteigerung, Funktionsst ärkung und 
Belebung der Ortsmitte. 
 
Das Konzept des Vorhabenträgers besteht darin, die zu kleine , leerstehende Einzelhandelsfläche 
in der Lagerstraße 13 aufzugeben und stattdessen die Einzelhandelsfläche in der Heidelberger 
Landstraße 223 auf eine für einen Lebensmittelmarkt erforderliche Größe zu erweitern. Räumlich 
erweiterbar ist die Ladenfläche in der Heidelberger Landstraße 223 allerdings nur, wenn ein Teil 
der öffentlichen Parkplatzfläche am Griesheimer Weg überbaut und an den Vorhabenträger 
veräußert wird. Der Vorhabenträger wird sich im Gegenzug  verpflichten, die Verkleinerung des 
öffentlichen Parkplatzes sowie die Reduzierung des sich darauf befindlichen Baumbestandes zu 
kompensieren und das Vorhaben in bestimmter Frist zu realisieren. Sowohl die Veräußerung an 
den Vorhabenträger, als auch dessen Verpflichtung zur Kompensation, sind während des Verlaufs 
des Bauleitplanverfahrens erfolgt. 
Die aufgegebene Einzelhandelsfläche in der Lagerstraße 13 wird abgerissen und durch den  
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage ersetzt. Durch die beiden Vorhaben des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 wird sichergestellt, dass die derzeitigen Leerstände 
und Funktionsverluste im Ortskern von Eberstadt beseitigt werden  und dort ebenfalls neuer 
Wohnraum entsteht. 
 
Der Vorhabenträger  entwickelt beide Teilgeltungsbereiche entsprechend dem Vorhaben - und 
Erschließungsplan. Die Inhalte des Vorhaben - und Erschließungsplans sind soweit abgestimmt, 
dass sie mit den städtebaulichen Zielvorstellungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt vereinbar 
sind. Der Vorhabenträger hat sich nach § 12 Abs. 1 S. 1 BauGB im Durchführungsvertrag für bereit 
und in der Lage erklärt, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen in einer bestimmten Frist 
durchzuführen. 
 
Teilgeltungsbereich 1 
Die bisherige Nutzung des Teilgeltungsbereichs 1 besteht im Westen aus einem öffentlichen 
Parkplatz und im Osten aus einem Wohn - und Geschäftshaus, dessen Erdgeschossflächen leer 
stehen (ehemals Radio-Wilms). 
 
In der erweiterten Erdgeschosszone des ehemaligen Ladengeschäfts Heidelberger Landstraße 
223 wird ein Lebensmittelvollversorger angesiedelt. Die derzeitige Verkaufsfläche des ehemaligen 
Radio-Wilms wird hierfür im Erdgeschoss um ca. 575 qm Geschossfläche vergrößert und um ca. 
60 m nach Westen erweitert, sodass eine , für einen innerstädtischen Lebensmittel vollversorger 
adäquate Verkaufsfläche entsteht. Die Geschossfläche des Lebensmittelmarkts beträgt 1.124 qm, 
die Verkaufsfläche des Lebensmittelmarkts beträgt insgesamt 933 qm. 
 
Die Ziele und Vorteile eines zukunftsfähigen Lebensmittelmarktes als Vollversorger für die 
Stadtentwicklung an diesem Standort sind: 
 
 Durch einen Lebensmittelmarkt wird die Nahversorgung für die Anwohner quantitativ und 
qualitativ verbessert.  
 Durch die zentrale Lage des Lebensmittelmarktes wird insbesondere für die Kunden, die in 
ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder über kein Kraftfa hrzeug verfügen, ein fußläufig und 
mit öffentlichen Verkehrsmitteln schnell und einfach erreichbares Einkaufsangebot 
bereitgestellt.  
 Durch die Ansiedlung eines Lebensmittelvollversorgers, als sog. „Frequenzbringer" mit 
hoher Kundenfrequenz, wird die Gesch äfts- und Einzelhandelsfunktion dieses 
Nahversorgungsschwerpunktes im Ortskern von Eberstadt insgesamt gestärkt. Von einer

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 7 
erhöhten Kundenfrequenz profitieren auch die rückwärtig gelegenen Geschäfte der „City -
Arkaden". 
 Die zentrale Lage des Lebensmittelmar ktes mit einer sehr guten Erreichbarkeit zu Fuß (s. 
Abb. 1), mit dem Rad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln trägt, bezogen auf den Stadtteil 
Eberstadt, zu einer Verringerung des innerörtlichen Ziel - und Quellverkehrs bei und damit 
auch zu einer Verringerung der dadurch verursachten Umweltbelastungen. 
 
 
Abbildung 1: Ortskern Eberstadt, Einzugsbereich fußläufiger Kunden, Quelle: Open Street Map 
 
Teilgeltungsbereich 2 
Im Teilgeltungsbereich 2 befindet sich die ehemalige Lidl -Markthalle mit vorgelagertem 
Kundenparkplatz. Auf diesem Grundstück schafft der vorhabenbezogene  Bebauungsplan E 56 
Planungsrecht für die Errichtung eines Wohngebäudes mit 9 Wohneinheiten, einer Tiefgarage mit 
20 Stellplätzen und einem öffentlichen Parkplatz mit 9 Pkw -Parkständen unmittelbar an der 
Lagerstraße. Durch den Bau der neun öffentlichen Pkw-Parkstände an der Lagerstraße wird der 
Verlust von 21 Pkw-Parkständen auf dem öffentlichen Parkplatz  am Griesheimer Weg , der durch 
die Erweiterung der erdgeschossigen Verkaufsfläche für den Lebensmittelmarkt verkleinert wird, 
teilweise kompensiert. 
 
Dieses Bauvorhaben ist auch als Maßnahme der Wiedernutzbarmachung nicht mehr genutzter 
Flächen und dem vorsorgenden Bodenschutz im Sinne der Bodenschutzklausel gemäß 
§ 1a BauGB zu bewerten. 
 
Durch die Neubebauung, die etwa in der Bauflucht der östlichen und westlich angrenzenden 
Bebauung errichtet wird, wird der städtebaulich -gestalterische Mangel der derzeitigen Baulüc ke

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 8 
beseitigt. 
 
1.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB 
 
Angesichts der Tatsache, dass sich die Versorgungslage in Eberstadt in den letzten Jahren 
deutlich verschlechtert hat, besteht weiterhin ein grundlegender und dringender Handlungsbedarf 
für den Satzungsbeschluss der vorliegenden Bauleitplanung. 
 
Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 3 BauGB, der für ein konkretes Vorhaben die planungsrechtliche 
Grundlage schafft. Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die 
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 in ihrer Sitzung vom 11.02.2016 
beschlossen. 
 
Da der Vorhabenträger bereit und in der Lage ist, das Vorhaben in der im Durchführungsvertrag 
angegebenen Frist durchzuführen, wird das erforderliche Planungsrecht durch die Aufstellung 
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen. 
 
Um den Lebensmittelmarkt mit 1.124 qm Geschossfläche im Erdgeschoss der Heidelberger 
Landstraße 223 realisieren zu können, hat der Vorhabenträger eine ca. 804 qm große Fläche von 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt gekauft. Diese Fläche wird für die Erweiterung des Geschäfts, 
für die westlich des Markts gelegene Eingangszone , für die Anlage von  Fahrradabstellplätzen, 
Einkaufswagen und Abfallcontainern benötigt. Die für das Vorhaben nicht benötigte Restfläche des 
öffentlichen Parkplatzes verbleibt im Eigentum der Stadt. 
 
Der Vorhabenträger ist Eigentümer der zu bebauenden Grundstücksflächen. Fremdeigentümer 
von Grundstücksteilen, die im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 
liegen, haben der Einbeziehung in den Gel tungsbereich zugestimmt. Der Eigentümer des nördlich 
angrenzenden Grundstücks  (Flurstück Nr. 431) , von dem eine kleine Teilfläche in den 
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einbezogen wurde, hat der 
Einbeziehung zugestimmt. Di e Einbeziehung dieser Teilflächen ist  erforderlich, um die 
Erschließung des geplanten Vorhabens zu ermöglichen. 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan E 56 besteht zum Satzungsbeschluss aus dem 
Bebauungsplan, dem Vorhaben - und Erschließungsplan sowie dem Durchführungsvertrag, der 
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Vorhabenträger abgeschlossen wurde. 
 
Im Bereich des Vorhaben - und Erschließungsplans sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen 
nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im 
Durchführungsvertrag verpflichtet hat. 
 
2. Rechtsgrundlagen  
 
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 
des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) 
Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.d.F. vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt 
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) 
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geän dert durch 
Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
Hess. Bauordnung (HBO)  i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Gesetz 
vom 03.06.2020 (GVBl. S. 378) 
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zul etzt geändert durch 
Art. 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert 
durch Art. 5 des Gesetzes vom 25.02.2021 (BGBl. I S. 306)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 9 
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesn aturschutzgesetz (HAGBNatSchG)  i.d.F. vom 
20.12.2010 (GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art. 
17 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) 
Hess. Wassergesetz (HWG)  i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zule tzt geändert durch Art. 
11 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. S. 573) 
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211) 
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S.  1274), zuletzt 
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) 
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S.  94), 
zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 25.02.2021 (BGBl. I S. 306) 
 
3. Verfahren 
 
3.1 Verfahren nach § 13a BauGB 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan E 56 ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung im 
beschleunigten Verfahren gemäß §  13a BauGB aufgestellt  worden. Die hierfür in 
§ 13a Abs. 1 BauGB genannten Anwendungsvoraussetzungen liegen vor. Der vorhabenbezogene 
Bebauungsplan E 56 dient der Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen im 
Innenbereich. Die im Plan festgesetzte, zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO 
liegt unter dem in § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 genannten Grenzwert von 20.000 qm. 
 
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in §  1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Belange des 
Umweltschutzes sowie für ein Vorliegen der in § 11 Abs. 3 S. 2 und S. 3 BauNVO genannten „nicht 
nur unwesentlichen Auswirkungen “ eines großflächigen Einzelhandels betriebes auf die Ziele der 
Raumordnung sowie auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung , bestehen nicht  (s. Kap. 
5.2). Ein Nachweis für ein Vorliegen oder Nichtvorliegen dieser Auswirkungen müsste aufgrund der 
Unterschreitung der Geschossfläche von 1.200 qm nicht erfolgen. Die Begründung zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 führt diesen Nachweis aus Gründen  der 
Nachvollziehbarkeit der Wahl des beschleunigten V erfahrens nach §  13a BauGB und der Größe 
des Marktes kurz unterhalb der Schwelle der 1.200 qm trotzdem in Kap. 5.2. 
 
Aufgrund der oben genannten Ausführungen, insbesondere durch die unter 1.200 qm liegende  
Geschossfläche (s. Anlage 1 Nr. 18.6.2 zum UVPG)  des Markts,  entfällt die  Pflicht zur 
Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung zur Um weltverträglichkeitsprüfung nach 
§ 50 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG. Somit ergibt sich d urch den vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan E 56 auch k eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung  nach 
§ 2 Abs. 4 BauGB sowie der damit verbundenen Anfertigun g eines Umweltberichtes gemäß 
§ 2a BauGB. Von den , diesen Verfahrensschritten zugeordneten Informationspflichten kann 
gemäß §  13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.  Die ortsübliche Bekanntmachung zur 
Durchführung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgte am 
23.02.2018 im Darmstädter ECHO. 
 
Eingriffe im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, die auf Grund des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans E 56 zu erwarten sind, gelten im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. 
§ 1a Abs. 3 S. 6 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich 
der Eingriffe ist somit planungsrechtlich nicht erforderlich. 
 
3.2 Verfahrensstand 
 
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 mit Vorhaben- und Erschließungsplan wurde eine 
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß §  4 Abs. 2 BauGB 
durchgeführt. Von einer frühzeitigen Unter richtung und Erörterung gemäß §  3 Abs. 1 BauGB und 
§ 4 Abs. 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB entsprechend abgesehen. 
 
Im Zeitraum vom 05.03.2018 bis 05.04.2018 erfolgte eine Beteili gung der Öffentlichkeit gemäß 
§ 3 Abs. 2 BauGB. Im Rahmen diese r Beteiligung wurden von zahlreichen Bürgerinnen / Bürgern 
Vorschläge und Anregungen eingebracht sowie Bedenken geäußert. Die Prüfung und Auswertung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 10 
der Beteiligung der TÖB sowie der Öffentlichkeit hat zur Änderung und Ergänzung der Planung 
geführt. Folgende Änderungen wurden vorgenommen: 
 Planungsrechtliche Festsetzungen in den  Teilgeltungsbereichen 1  und 2 des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 
 Änderung der Freiflächenpläne zum Vorhaben- und Erschließungsplan 
 Ergänzung des Verkehrsgutachtens von Stete Planung (Darmstadt, 28.02.2019) 
 Ergänzung und Neufassung der schalltechnischen Untersuchung durch die Krebs + Kiefer, 
Fritz AG (Darmstadt, 08.12.2020) 
 Ergänzung und Anpassung der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
E 56 durch das Planungsbüro Eichler + Schauss (Darmstadt, 14.09.2020) 
 
Diese Änderungen der Planung und Ergänzungen des Abwägungsmaterials waren Anlass und 
Grundlage einer erneuten Beteiligung der Behörden  und der Öffentlichkeit gemäß 
§ 4a Abs. 3 BauGB, welche vom 14.06.21 bis einschließlich 14.07.2021 erfolgte. Nach der zweiten 
Offenlage musste aufgrund von Einwendungen des RP Darmstadt das Schallgutachten angepasst 
werden. Die Anpassungen des Schallgutachtens hatten jedoch keine Auswirkungen auf die 
Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans: 
 Ergänzung der schalltechnischen Untersuchung durch die Krebs + Kiefer, Fritz AG 
(Darmstadt, 18.08.2021) 
 
4. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich 
 
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 liegt zentral im Stadtteil 
Darmstadt-Eberstadt zwischen den Hauptstraßen Heidelberger Landstraße, Reuterallee und 
Pfungstädter Straße. Der Geltungsbereich besteht aus 2 Teilgeltungsbereichen und hat eine 
Größe von insgesamt ca. 0,45 ha. 
 
Der Teilgeltungsbereich 1 umfasst das Grundstück des ehemaligen Ladengeschäfts „Radio-Wilms" 
an der Heidelberger Landstraße 223 und den öffentlichen Parkplatz südlich der Geschäfts - und 
Einkaufspassage „City -Arkaden". Das Gebiet wird im Norden von den „City -Arkaden" und 
Geschäftshäusern Heidelberger Lands traße 221 und 221a begrenzt. Östlich tangiert die 
Heidelberger Landstraße den Teilgeltungsbereich 1. Im Süden grenzen Wohn - und 
Geschäftshäuser an. Südwestlich des Teilgeltungsbereichs 1 verläuft der Griesheimer Weg. 
 
Der Teilgeltungsbereich 2 besteht aus dem Grundstück Lagerstraße 13 (ehemaliger Lidl -Markt) 
und einem Teil des Straßenraums der Lagerstraße. Östlich, südlich und westlich grenzen 
Wohnbebauungen, Gastronomi e und kleinere Betriebe an den Teilgeltungsbereich 2 an. Im 
Norden befinden sich ein öffentlicher Parkplatz (Nordseite Lagerstraße) und ein dahinter gelegener 
Kinderspielplatz.  
 
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Eberstadt, Flur 16 folgende Flurstücke:  
Teilgeltungsbereich 1: Flurstück Nr. 431 (teilweise), 432/4, 438/7 (ehemals Teilfläche von 438/6) 
und 438/8 (teilweise).  
 
Teilgeltungsbereich 2: Flurstück Nr. 497/4, 497/5, 497/6, 497/7, 497/8, 498/3 (teilweise).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 11 
 
Abbildung 2: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56, Quelle: Eichler + Schauss 
 
5. Planungsrechtliche Situation 
 
5.1 Flächennutzungsplan 
 
Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) der Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt das Plangebiet 
als Wohnbaufläche dar.  Durch die integrierte Lage des geplanten, großflächigen 
Lebensmittelvollsortimenters als Nahversorger ist eine städtebauliche Atypik gegeben. Zusätzlich  
liegt der Markt im zentralen Versorgungsbereich von Darmstadt  - Eberstadt. Zusammen mit der in 
Kapitel 5.2 folgenden Darstellung, welche zu dem Ergebnis kommt, dass durch die Ansiedlung des 
großflächigen Marktes keine „nicht nur unwesentlichen Auswirkungen“ nach 
§ 11 Abs. 3 S. 2 BauNVO zu erwarten sind, lässt sich eine Zulässigkeit und damit eine Entwicklung 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 nach § 8 Abs. 2 BauGB aus dem gültigen FNP der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt schlussfolgern. Ebenf alls erfüllt das Wohn ungsbauvorhaben im  
Teilgeltungsbereich 2 das oben beschriebene Entwicklungsgebot . Eine Änderung des FNP nach 
§ 8 Abs. 3 S. 1 BauGB oder eine Berichtigung des FNP nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist somit, 
auch aufgrund der geringen Größe des Geltungsbereichs von 0,45 ha nicht erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 12 
 
Abbildung 3: Ausschnitt des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Quelle: Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (März 2019) 
 
5.2 Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel 
 
Das Bundesverwaltungsgericht legt in seinem Urteil vom 24.11.2005 (BVerwG, 4 C 10.04) fest, 
dass Einzelhandelsbetriebe großflächig sind, wenn ihre  Verkaufsfläche eine Größe von 800 qm 
überschreitet. Die BauNVO regelt in §  11 Abs. 3, dass ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb ab 
einer Geschossfläche von 1.200 qm nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Verwirklichung 
der Ziele der Raumordnung oder auf die städtebauliche Ordnung haben kann  (sog. 
Regelvermutung) und somit außer in Kerngebieten nur in einem für ihn festgesetzten Sondergebiet 
zulässig ist . Die nicht nur unwesentlichen Auswirkungen können sich nach 
§ 11 Abs. 3 S. 2 BauNVO äußern durch schädliche Um welteinwirkungen im Sinne des §  3 des 
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, 
auf den Verkehr, auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich des großflächigen 
Einzelhandelsbetriebes, auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder 
in anderen Gemeinden, auf das Orts- und Landschaftsbild und auf den Naturhaushalt. 
 
Die im Laufe des Bauleitplanverfahrens geänderten Planunterlagen haben gezeigt, dass durch die 
Erweiterung des derzeit leer stehenden Ladengeschäfts in der Heidelberger Landstraße 223, 
gemäß des Vorhaben - und Erschließungsplans, eine Verkaufsfläche von 933 qm sowie eine 
Geschossfläche von 1.124 qm entsteh en. Diese beiden Größenangaben haben zur Folge, dass 
der geplante Lebensmittelmarkt planungsrechtlich als großflächiger Einzelhandelsbetrieb gewertet 
wird, von dem , bei strenger Auslegung , keine nicht nur unwesentlichen Auswirkungen ausgehen 
können.  
 
Gleichwohl ist es gemäß §  11 Abs. 3 S. 4 BauNVO möglich, dass die in §  11 Abs. 3 S. 2 
genannten Auswirkungen in besonderen Fällen auch schon bei einer Geschossfläche von weniger 
als 1.200 qm auftreten können, zumal beim hier vorliegenden Supermarkt die Größe der 
Verkaufsfläche von 800 qm überschr itten wird . Im Folgenden wird deshalb dargelegt, dass der 
geplante, großflächige Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb aufgrund seiner Art, Größe und seines

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 13 
Standorts keine „nicht nur unwesentliche n Auswirkungen“ erzeugt.  Dies dient auch zur 
Widerlegung der bereits genannten Regelvermutung. Hierzu muss z unächst die städtebauliche 
Atypik des geplanten Vorhabens nachgewiesen werden, wonach sich im nächsten Schritt die 
Prüfung der Auswirkungen im Einzelfall nach § 11 Abs. 3 S. 2 BauNVO anschließt. 
 
1. Nachweis der städtebaulichen Atypik: 
Zur Widerlegung der Regelvermutung der nicht nur unwesentlichen Auswirkungen bei 
großflächigen Einzelhandelsbetrieben , die sich durch die Festlegung einer Geschossfläche von 
1.200 qm ergibt, muss die städtebauliche Atypik des geplanten Einzelhandelsvorhabens 
nachgewiesen werden. Hierzu gibt der Regionalplan Südhessen 2010 unter Ziffer 3.4.3-2 folgende 
Ziele zum Einzelhandel vor, welche durch das geplante Vorhaben berücksichtigt werden: 
„Zur Sicherung der Grundversorgung und unter Einhaltung der sonstigen 
Verträglichkeitsanforderungen kann für einen Lebensmittelvollversorger bis zu 2.000 qm 
Verkaufsfläche (...) die Raumverträglichkeit in städtebaulich integrierter Lage angenommen 
werden" (Regionalplan Südhessen 2010, Z 3.4.3-2, 3. Abs.). 
 
Hieraus wird deutl ich, dass d er Regionalplan auch für deutlich größere , großflächige 
Einzelhandelsvorhaben eine Raumverträglichkeit  unterstellt, sofern diese Vorhaben in 
städtebaulich integrierter Lage realisiert werden. Gemäß Kartendarstellung des Regionalplans zum 
großflächigen Einzelhandel im Oberzentrum Darmstadt befindet sich der geplante 
Lebensmittelmarkt innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs für Darmstadt-Eberstadt. Dies 
bedeutet, dass der geplante großflächige Lebensmittelmarkt sich in einer integrierten Lage 
befindet, da eine Lage im zentralen Versorgungsbereich grundsätzlich auf eine integrierte Lage 
schließen lässt und Anhaltspunkte dafür liefert, dass keine n achteiligen Auswirkungen nach 
§ 11 Abs. 3 S. 2 BauNVO zu erwarten sind. Da der geplante, großflächige  Lebensmittelmarkt 
ebenfalls der Nahversorgung dient  und auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität gut 
erreichbar ist, gilt die städtebauliche Atypik in diesem Bauleitplanverfahren als nachgewiesen  
sowie die Regelvermutung aus §  11 Abs. 3 S. 3 BauNVO als widerlegt. Eine Prüfung der 
Auswirkungen im Einz elfall nach §  11 Abs. 3 S. 2 BauNVO kann somit im folgenden Schritt unter 
Ziff. 2 erfolgen. 
 
2. Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 S. 2 BauNVO: 
In §  11 Abs. 3 S. 2 BauNVO werden eventuelle landesplanerische oder städtebauliche 
Auswirkungen konkretisiert. Zu den möglichen Auswirkungen wird im Folgenden Stellung 
genommen.  
 
Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 BImSchG: 
Schädliche Umwelteinwirkungen sind insbesondere auf die Nachbarschaft einwirkende 
Immissionen, u.a.  durch einen durch das Vorhaben verursachten stärkeren Zu - und 
Abgangsverkehr in Form von Lärm.  
 
Zur Prüfung möglicher Konfliktpotenziale hinsichtlich der Lärmemissionen und -immissionen wurde 
das Büro Krebs + Kiefer , Fritz AG beauftragt, eine schalltechnische Untersuchung im 
Zusammenhang mit dem Vorhaben zu erstellen. Die schalltechnische Untersuchung wurde im 
Laufe des Verfahrens erweitert, u .a. um die neuen Voraussetzungen d es großflächigen 
Einzelhandelsbetriebes hinsichtlich der Auswirkungen eingehend zu prüfen  (s. Kap. 7.5). Die 
Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die durch das Vorhaben verursachte 
Zusatzbelastung, in Form eines  erhöhten Verkehrsaufkommens auf der öffentlichen Straße 
Griesheimer Weg , sich nur unwesentlich um 0,7 dB(A) erhöht und die anlagenbezogenen 
Schallimmissionen des Lebensmittelmarkts für die vorhandenen Wohnnutzu ngen nach den 
einschlägigen Richtwerten als verträglich einzustufen sind. Schädliche Umwelteinwirkungen im 
Sinne des § 3 BImSchG sind daher durch das Vorhaben nicht zu erwarten. 
 
Infrastrukturelle Ausstattung: 
Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung liegen insbesondere vor, wenn die 
ordnungsgemäße verkehrliche Anbindung des Vorhabens nicht gewährleistet ist , bzw. das 
vorhandene Verkehrsnetz nach seiner Konzeption und Leistungsfähigkeit nicht auf das Vorhaben 
ausgerichtet ist und insbesondere Einrichtungen des ÖPNV fehlen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 14 
Der Lebensmittelmarkt liegt gut erschlossen innerhalb des bestehenden Straßennetzes. Ebenso ist 
eine sichere Erreichbarkeit mit dem Fahrrad und zu Fuß gewährleitet. Des Weiteren liegt d as 
Vorhaben in sehr guter Erreichbarkeit von Einrichtungen des ÖPNV . Die Bus - und 
Straßenbahnhaltestelle „Wartehalle“ liegt im durch den Nahverkehrsplan vorgegebenen 
Einzugsbereich von 300 m. Sie wird durch die Straßenbahnlinien 1, 6, 7, 8 und die Buslinien EB, 
NE, P, PE , PG und BE 1  in dichtem Takt erschlossen.  Aufgrund der hier festgestellten 
infrastrukturellen Ausstattung, ist mit keinen negativen Auswirkungen durch das geplante 
Vorhaben zu rechnen. 
 
Auswirkungen auf den Verkehr: 
Auswirkungen auf den Verkehr sind anzunehmen, wenn vorhandene Verkehrseinrichtungen durch 
den vom Vorhaben ausgehenden zusätzlichen Verkehr überlastet bzw. ihrer 
bestimmungsgemäßen Nutzung entzogen werden.  
 
Das Büro Stete Planung hat die verkehrlichen Wirkungen im umgebenden Straßennetz untersucht 
(s. Kap. 7.6). Das Verkehrsgutachten aus dem Jahre 2017 wurde um eine ergänzende 
Verkehrsuntersuchung von Stete  Planung (Darmstadt, 28.02.2019) erweitert. In dieser 
ergänzenden Untersuchung sind Aussagen zum Kundenaufkommen und der voraussichtlichen 
Verkehrsmittelwahl enthalten. Das Gutachten kommt zu  dem Ergebnis, dass das vorhandene 
Verkehrsnetz durch d as zusätzliche Verkehrsaufkommen nicht in seiner Leistungsfähigkeit 
beeinträchtigt wird. So liegt das , durch das Vorhaben verursachte sowie prognostizierte 
Verkehrsaufkommen im Griesheimer Weg deutlich unterhalb der Verkehrsb elastungen wie sie in 
einer Wohnstraße (< 400 Kfz/h) als verträglich eingestuft werden und zulässig sind.  Aufgrund der 
hier festgestellten Inhalte, ist mit keinen negativen Auswirkungen durch das geplante Vorhaben zu 
rechnen. 
 
Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung: 
Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung können sich dadurch ergeben, dass durch die 
zu erwartende Kaufkraftbindung an einem Standort Geschäft saufgaben in zentralen 
Versorgungsbereichen erfolgen und somit die ausreichende Versorgung mit Gütern des täglichen 
Bedarfs, vor allem für nicht motorisierte Bevölkerungsgruppen, nicht mehr gewährleistet ist.  
Da der Lebensmittelmarkt innerhalb ei nes zentralen Versorgungsbereichs im Zentrum von 
Eberstadt liegt, wird ein städtebauliche s Entwicklungsziel des städtischen Einzelhandelskonzepts 
umgesetzt. Das geplante Vorhaben liegt in einer integrierten städtebaulichen Lage und wird Teil 
des zentralen Versorgungsbereichs von Eberstadt. Es wir d ein positiver Effekt auf die Versorgung 
der Be völkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs erwartet. Gerade für nicht motorisierte 
Bevölkerungsgruppen verbessert sich die Einkaufssituation in Eberstadt durch dieses Vorhaben . 
Mit negativen Auswirkungen durch das geplante Vorhaben wird daher nicht gerechnet. 
 
Auswirkungen auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche: 
Hierbei handelt es s ich insbesondere um die Beeinträ chtigungen der Funktionen von 
Nahversorgungszentren einer Gemeinde und die Versorgung von einzelnen Stadtteilen.  
Da das Vorhaben innerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs liegt, entspricht es 
vollumfänglich den Ziel en zur Entwicklung der Ve rsorgungsbereiche in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt.  
 
Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild: 
Auswirkungen auf das  Orts- und Landschaftsbild können insbesondere bei einem nach Lage, 
Umfang und Größe aus dem Rahmen der näheren oder weiteren Umgebung fallenden  Vorhaben 
gegeben sein.  
 
Maßgeblich ist hi erbei, ob der Lebensmittelmarkt hinsichtli ch seiner Größe im städtebaulichen 
Rahmen als Fremdkörper empfunden wird. Dadurch dass der Markt inmitten eines Straßenzugs 
liegt, ist die Größe der Grundfläche städtebaulich nicht umfänglich wirksam. Die gewichtige Seite 
an der Heidelberger Landstraße bleibt in der Kubat ur des Bestandshauses weiterhin bestehen. 
Hinzu kommt, dass i m Zentrum von Eb erstadt vereinzelt mehrere verg leichbare Gebäudegrößen 
vorhanden sind (an der Wartehalle, die Cityarkaden, das Wohn - und Geschäftshaus Lagerstraße 
12, die Gutenbergschule, die Jah nturnhalle, etc.) . Daher ist der Lebensmittelmarkt nicht als

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 15 
Fremdkörper zu betrachten, von dem schädliche Auswirkungen auf das Orts - und Landschaftsbild 
ausgehen könnten. 
 
Auswirkungen auf den Naturhaushalt: 
Auswirkungen auf den Naturhaushalt können durch eine Beeinträchtigung des Ökosystems 
gegeben sein. Dadurch dass durch das Vorhaben ein bestehender Parkplatz überbaut wird, ist 
keine ausschlaggebende Auswirkung auf das Ökosystem zu erwarten, allerdings werden 9 Bäume 
gefällt. Fünf Bäume werden innerhalb und vier außerhalb des Geltungsbereichs des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 als Ersatz neu gepflan zt, ergänzend hierzu entstehen 
ca. 1.150 qm extensive Dachbegrünung. Durch das Vorhaben erfolg en daher keine wesentlichen 
Auswirkungen auf das Ökosystem gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO. 
 
Als Fazit der in Ziff. 2 getätigten Auswirkungsanalyse lässt sich festhalten, dass es keine 
Anhaltspunkte für nicht nur unwesentliche Auswirkungen zu den o. g. Themenbereichen gibt. 
Zusammen mit der in Ziff. 1 festgestel lten städtebaulichen Atypik und der damit verbundenen 
Widerlegung der Vermutungsregel nach § 11 Abs. 3 S. 3 BauNVO , ist der geplante, großflächige 
Lebensmittelmarkt außerhalb eines Kerngebietes sowie in einem für  ihn festgesetzten 
Sondergebiet zulässig. Bei dem geplanten Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb handelt es sich um 
einen Nahversorger, der durch seinen Standort Defizite in der Versorgung mit Waren des täglichen 
Bedarfs im Norden, Nordosten und Osten von Eber stadt abdeckt. Aufgrund seiner guten 
Erreichbarkeit zu Fuß, per Rad und mit dem ÖPNV trägt die Lage des Lebensmittelmarkts zu einer 
grundsätzlichen Vermeidung von motorisiertem Individualverkehr bei. 
 
In Anbetracht dieser positiven Auswirkungen des geplant en Lebensmittelmarkts ist eine 
Ansiedlung des Marktes an diesem Stand ort nicht nur im Hinblick auf §  11 Abs. 3 BauNVO 
zulässig, sondern städtebaulich wünschenswert und zur Umsetzung der o. g. städtebaulichen 
Planungsabsichten der Wissenschaftsstadt Darmstadt erforderlich. 
 
6. Städtebauliches Konzept und Entwurf 
 
 
Abbildung 4: Übersichtsplan: Städtebauliches Konzept des Vorhaben- und Erschließungsplans. dunkelgrau: 
zusätzliche Bebauung des Vorhabens, 01.06.2016, Quelle: Eichler + Schauss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 16 
6.1 Projektbeschreibung Teilgeltungsbereich 1 
 
Der Vorhaben- und Erschließungsplan  sieht vor, das bestehende, ehemalige Ladengeschäft 
Heidelberger Landstraße 223 erdgeschossig nach Westen so zu erweitern, dass im Erdgesc hoss 
die für den Lebensmittelmarkt erforderliche Geschossfläche von ca. 1.124 qm bereitgestellt wird. 
Im Untergeschoss sind Hauptlagerflächen für den Lebensmittelmarkt vorgesehen. Die 
Obergeschosse (OG) des Wohn- und Geschäftshauses Heidelberger Landstraße  223 werden im 
1. OG durch ein Büro, im 2. OG durch eine ärztliche Praxis und im Dachgeschoss als Wohnung 
genutzt (Bestand). 
 
Der Vorhabenträger errichtet für die Edeka -Gruppe einen Lebensmittelmarkt als Vollsortimenter 
mit dem für diese Größe üblichen War ensortiment, einer Frischeabteilung für Obst und Gemüse  
sowie eine Frischfleischabteilung. Ein ursprünglich vorgesehener Backshop als Franchisebetrieb 
wurde aus der Planung herausgenommen.  Weitere Informationen zur inneren Organisation des 
Lebensmittelmarkts sind dem Grundrissplan des V orhaben- und Erschließungsplans  zu 
entnehmen. 
 
Die Öffnungszeiten des Lebensmittelmarkts orientieren sich an den Empfehlungen des 
schalltechnischen G utachtens (Krebs + Kiefer Fritz AG, Darmstadt, 18.08.2021) und wurden im 
Durchführungsvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Vorhabenträger 
festgelegt.  
 
Andienung des Marktgebäudes 
Die Andienung des Lebensmittelmarktes erfolgt durch Lastkraftwagen (Lkw)  unterschiedlicher 
Größe während des rechtlich definierten Tageszeitraums von 6:00 - 22:00 Uhr über die 
Heidelberger Landstraße. Die Fahrzeuge halten unmittelbar vor dem Geschäftsgebäude 
Heidelberger Landstraße 223. Um diese Anlieferung zu gewährleisten, wird auf der Heidelberger 
Landstraße eine Anlieferungszone von ca. 18 m Länge eingerichtet, in der für andere Fahrzeuge 
absolutes Halteverbot gilt. Die angelieferten Waren werden über den hier grundstückseitig 
erweiterten Bürgersteig in das Warenlager im Kellergeschoss des Lebensmittelmarkts 
transportiert. 
 
Die Entsorgung des Marktes mit verwertbaren Recycling -Abfällen und Restmüll erfolgt mit sechs 
Containern, die an der Südwestecke des Marktgebäudes platziert sind und wöchentlich entsorgt 
werden. 
 
Erschließung des Marktgebäudes 
Durch die Zentralität des Standortes ist der Nahversorger sowohl von der Heidelberger Landstraße 
als auch vom Griesheimer Weg und der Georgenstraße durch die City -Arkaden sehr gut fußläufig 
zu erreichen. Die Bus - und Straßenbahnhaltestelle „Wartehalle" liegt im durch den 
Nahverkehrsplan vorgegebenen Einzugsbereich von 300 Metern. Sie wird durch die 
Straßenbahnlinien 1, 6, 7, 8 und die Buslinien EB, NE, P, PE, PG und BE 1 in einem dichten Takt 
erschlossen. 
 
Der Hauptzugang und Hauptausgang des  Lebensmittelmarktes befindet sich  östlich des 
bestehenden öffentlichen Parkplatzes. Nach Änderung der Planung für den Lebensmittelmarkt ist 
ein zweiter Ein - und Ausgang mit eigenem Kassenbereich auf der Ostseite des Marktes an der 
Heidelberger Landstraße vorgesehen. 
 
Beide Ein- und Ausgänge zum Lebensmittelmarkt werden barrierefrei angelegt. Da das Niveau des 
Erdgeschosses des Lebensmittelmarkts im Eingangsbereich  auf der Westseite  geringfügig höher 
als der angrenzende Teil des Parkplatzes liegt, wird dieser Höhenunterschied über eine leicht 
geneigte Fläche vermittelt. Unmittelbar vor dem westlichen Hauptzugang sind 24 Abstellplätze für 
Fahrräder und drei Abstellplätze für Lastenfahrräder sowie die Einkaufswagen angeordnet. 
Aufgrund der Höhenanpassungen für einen barrierefreien Zugang zum Marktgebäude wird die 
östliche Teilfläche des öffentlichen Parkplatzes vom Vorhabenträger neu hergestellt. In 
unmittelbarer Nähe zum westlichen Hauptein- und -ausgang ist ein Behinderten parkstand 
vorgesehen, ein weiterer wird sich vor dem Eingang der City-Arkaden befinden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 17 
Der Ein - und Ausgang an der Heidelberger Landstraße erfolgt barrierefrei unmittelbar vom 
westlichen Bürgersteig der Heidelberger Landstraße. Aufgrund hier fehlender Freifläche sind die 
Einkaufswagen für den Lebensmittelmarkt im Gebäudeinnern angeordnet. 
 
Erschließung des Parkplatzes 
Die Erschließung des öffentlichen Parkplatzes zwischen Heidelberger Landstraße und Griesheimer 
Weg erfolgt zum einen durch eine Zu- und Ausfahrt über den Griesheimer Weg  von Südwesten 
aus, welche als H aupterschließung zum Parkplatz fungiert und zum anderen  über eine Zufahrt 
(keine Ausfahrt) durch die Gebäudedurchfahrt an der Heidelberger Landstraße 223 von Osten aus. 
Letztgenannte Zufahrt ist nur für Personenkraftwagen ( Pkw) erlaubt. Fußgänger und Radfahrer 
können die Passage wie bisher in beide Richtungen nutzen. 
 
In dem ergänzenden Verkehrsgutachten von Stete Planung (Darmstadt, 28.02.2019) wurde 
geprüft, welche verkehrlichen Auswirkungen eine Schließung d er östlichen Zufahrt für den Pkw -
Verkehr in den umgebenden Straßen, insbesondere im Griesheimer Weg ha ben würde. In 
verkehrlicher Hinsicht wäre der durch die Schließung der Gebäudedurchfahrt entstehende 
Mehrverkehr im Griesheimer Weg verträglich. Auf eine Schließung dieser Durchfahrtsmöglichkeit 
wird jedoch verzichtet, da es sich bei dieser Durchfahrt um e ine private Fläche handelt, über die 
die Erschließung für Kunden und Mitarbeiter des neu errichteten, rückwärtigen Geschäftsgebäudes 
Heidelberger Landstraße 221 gesichert wird.  
 
Hinsichtlich der Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern, die diese Durchfahrt in 
beiden Richtungen nutzen können, sind aus dem bisherigen Betrieb dieser privaten Verkehrsfläche 
keine besonderen Vorkommnisse bekannt geworden. Es werden keine Bedenken im Hinblick auf 
die Verkehrssicherheit gesehen. Die Verkehrssicherheit fü r alle Verkehrsteilnehmer innerhalb 
dieser Passage kann zudem durch verkehrsrechtliche und bauliche Maßnahmen 
(Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schrittgeschwindigkeit, Bodenschwellen o. ä.), aber auch durch 
eine gestalterische Aufwertung dieser Gebäudepassag e (z. B. über eine gute Ausleuchtung und 
Farbgestaltung) verbessert werden. Entsprechende Maßnahmen oder Regelungen hierzu wurden 
vertraglich zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Vorhabenträger vereinbart. 
 
6.2 Parkplatz- und Stellplatzangebot 
 
Vorrangiges Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 ist die nachhaltige 
Verbesserung der Nahversorgung mit Waren des täglichen Bedarfs und die Stabilisierung der 
Versorgungsfunktionen in der Ortsmitte von Eberstadt. Zur Er möglichung dieses Planungsziels ist 
ein Lebensmittelvollversorger in der geplanten Größe mit 933 qm Verkaufsfläche erforderlich. 
Diese Flächengröße des Lebensmittelmarkts ist nur durch eine bauliche Erweiterung der 
Geschäftsfläche des ehemaligen Radio-Wilms-Gebäudes nach Westen und der damit 
zusammenhängenden Inanspruchnahme einer Teilfläche des  bestehenden öffentlichen 
Parkplatzes zu erzielen. Der Ausbau und die Sicherung der Nahversorgung genießen Vorrang vor 
dem vollständigen Erhalt der Anzahl der Pkw-Parkstände auf dem öffentlichen Parkplatz zwischen 
den City-Arkaden und dem Griesheimer Weg, da mit de m geplanten Lebensmittelmarkt 
Grundbedürfnisse der Bewohner Eberstadts befriedigt werden. 
 
In Eberstadt ist das Parken auf mehrere öffentliche Parkplätze im Kernbereich von Eberstadt 
verteilt. Diese bieten Parkmöglichkeiten für Besucher der Geschäfte, die im Ortskern häufig nicht 
die Möglichkeit haben, auf privatem Grundstück Stellplätze für Besucher anzubieten. Vor diesem 
Hintergrund ist es wichtig, dass Fahr radabstellplätze, auch für Lastenfahrräder, geschaffen 
werden, um punktuelle Defizite bei der Anzahl der Pkw -Stellplätze auszugleichen. Eine verstärkte 
Nutzung des ÖPNV -Angebotes in Eberstadt kann die Pkw -Stellplatznachfrage zusätzlich 
verringern. 
 
Das Konzept zum Abstellen von P kw und Fahrrädern am Lebensmittelmarkt entspricht dieser 
Systematik und Zielsetzung. Die zentrale Lage an der Haltestelle „Wartehalle“, die von allen Linien 
aus Eberstadt angefahren wird, bietet beste Voraussetzungen für eine Err eichbarkeit ohne P kw. 
Des Weiteren wird auf eine, auch für Lastenfahrräder komfortable Anlage der 
Fahrradabstellbereiche Wert gelegt. Um dies abzusichern, wurden Regelungen dazu im

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 18 
Durchführungsvertrag getroffen.  Abstellmöglichkeiten für P kw von Besuchern des 
Lebensmittelmarktes, aber auch der Geschäfte der City -Arkaden, befinden sich auf dem 
angrenzenden öffentlichen Parkplatz und den ausgewiesenen Parkplätzen im Griesheimer Weg 
und der Lagerstraße. 
 
Der öffentliche Parkplatz am Griesheimer Weg hat derzeit eine Kapazität von 61 Parkständen, ist 
bewirtschaftet und dient allen Geschäften und Dienstleistungen im näheren Umgebungsbereich. 
Durch die Erweiterung der Geschäftsfläche des ehemaligen Radio-Wilms-Gebäudes auf die für 
den Lebensmittelmarkt benötigte Fläche  gehen 20 Pkw-Parkstände verloren. Nach der 
Neuordnung der östlichen Teilfläche des Parkplatzes sind im Vorhaben- und Erschließungsplan, 
nach zwischenzeitlicher Änderung der Stellplatzaufteilung durch die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, noch 41 Pkw-Parkstände (davon zwei Behindertenparkstände) vorhanden. 27 
Fahrradabstellplätze (davon drei für Lastenfahrräder) , die dem neuen Lebensmittelmarkt 
zugeordnet sind, werden neu ausgeführt. 
 
In der ergänzenden Verkehrsuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 (Stete 
Planung, Darmstadt, 28.02.2019) wird nachgewiesen, dass dieses Parkplatzangebot auch nach 
Realisierung des Lebensmittelmarkts für die regelmäßige Nachfrage ausreicht. An starken 
Verkehrstagen, bzw. in deren Spitzenstunden kann es laut Untersuchung zu Engpässen auf dem 
Parkplatz kommen. 
 
Um diesen Engpass auszugleichen wird im Teilgeltungsbereich 2 , vor dem geplanten Wohnhaus 
Lagerstraße 13, ein öffentlicher Parkplatz mi t neun Pkw-Parkständen neu errichtet. Nördlich der 
Lagerstraße befinden sich des Weiteren 15 öffentliche Pkw-Parkstände im Bestand, deren 
Nutzungsintensität nach der Schließung  des Lidl -Marktes deutlich zurückgegangen ist. Weitere 
drei Pkw-Parkstände befinden sich westlich des öffentlichen Parkplatzes am Griesheimer Weg im 
verkehrsberuhigten Bereich der Georgenstraße. Zusätzlich zu den 41 Parkständen auf dem 
öffentlichen Parkplatz am Griesheimer Weg, stehen im unmittelbaren Umgebungsbereich des 
Lebensmittelmarkts in Zukunft somit weitere öffentliche Parkstände zur Verfügung, um einen evtl. 
Spitzenbedarf aufzufangen. 
 
Im Teilgeltungsbereich 2 werden i n der Tiefgarage der Lagerstraße 13  zwanzig Stellplätze 
errichtet. 14 d ieser Stellplätze werden über den Durchführungsvertrag der Liegenschaft 
Heidelberger Landstraße 223 zugeordnet.  
 
Aktuelles, öffentliches Parkplatzangebot innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes E 56 (ohne Vorhaben) 
Öffentlicher Parkplatz Griesheimer Weg, derzeitiges Angebot Kfz-Parkstände 61 
Öffentliche Parkstände Heidelberger Landstraße (Andienungszone) 3 
Öffentliche Parkstände in verkehrsberuhigtem Bereich Georgenstraße (Bestand) 3 
Öffentliche Parkstände Nordseite Lagerstraße (Bestand) 15 
Öffentliche Parkstände an der Nordseite des Griesheimer Weges 3 
Summe öffentlicher Kfz-Parkstände 85 
 
Entfallendes, öffentliches Stellplatzangebot aufgrund des Vorhabens 
Entfallende öffentliche Parkstände Heidelberger Landstraße (Andienungszone) 3 
Entfallende Parkstände wegen baulicher Erweiterung des Lebensmittelmarkt es am 
öffentlichen Parkplatz Griesheimer Weg 
20 
Summe aller entfallenden, öffentlichen Kfz-Parkstände 23

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 19 
Zukünftiges, öffentliches Parkplatzangebot mit durchgeführtem Vorhaben 
Öffentlicher Parkplatz Griesheimer Weg (inkl. 2 Behindertenparkstände) 41 
Öffentliche Parkstände in verkehrsberuhigtem Bereich Georgenstraße (Bestand) 3 
Öffentlicher Parkplatz Südseite Lagerstraße (neu) 9 
Öffentliche Parkstände Nordseite Lagerstraße (Bestand) 15 
Parkstände an der Nordseite des Griesheimer Weges Bestand) 3 
Summe öffentlicher Kfz-Parkstände 71  
 
Fahrradabstellplätze neu 
Abstellplätze vor City-Arkaden (Bestand) 8 
Abstellplätze vor Lebensmittelmarkt Westseite (neu) 27 
Summe Abstellplätze für Fahrräder 35 
Tab. 1: Öffentliches Parkplatzangebot für das geplante Vorhaben, Quelle: eigene Erhebungen 
 
6.3 Stellplatznachweis 
 
Der Stellplatznachweis für die Vorhaben im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans E 56 erfolgt auf Grundlage der gültigen Einstellplatzsatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des Bauantrags. 
 
Der Stellplatzbedarf für sechs  Pkw-Stellplätze und für 23 Fahrradabstellplätze für das 
Wohngebäude Lagerstraße 13 wird in der neu zu errichtenden Tiefgarage und auf dem 
Grundstück nachgewiesen. Die 14 weiteren Pkw-Stellplätze der insgesamt 20 Stellplätze 
fassenden Tiefgarage, wurden im Durchführungsvertrag der Liegenschaft Heidelberger Landstraße 
223 zugeordnet, für die insgesamt 18 PKW -Stellplätze nachzuweisen sind. Mit diesem Vorgehen 
soll der Parkdruck auf dem öffentlichen Parkplatz im Griesheimer Weg reduziert werden. Für die 
übrigen, nachzuweisenden vier PK W-Stellplätze w urden Regelungen im Durchführungsvertrag 
getroffen. Für die Marktnutzung in der  Heidelberger Landstraße 223 müssen des Weiteren  23 
Abstellplätze für Fahrräder hergestellt we rden. 27 errichtet der Vorhabenträger vor dem 
Hauptzugang des Lebensmittelmarktes. 
 
6.4 Projektbeschreibung Teilgeltungsbereich 2 
 
Der Vorhabenträger  sieht vor , das ungenutzte ehemalige Marktgebäude abzureißen und ein 
zweigeschossiges Wohngebäude mit zurückges etztem Staffelgeschoss mit insgesamt neun 
Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 20 Stellplätzen zu errichten (zur Tiefgarage s. hierzu auch 
Kap. 6.2). Das Wohngebäude wird so platziert, dass die bisherige Baulücke geschlossen und eine 
mit den Nachbargebäuden vermittelnde Bebauungsflucht hergestellt wird. 
 
Ebenerdig, unmittelbar vor dem Gebäude der Lagerstraße 13, wird ein neuer öffentlicher Parkplatz 
mit neun Pkw-Parkständen als Ausgleich für die entfallenden 20 Parkstände auf dem öffentlichen 
Parkplatz am Griesheimer Weg errichtet , welcher von Kunden der City -Arkaden, des 
Lebensmittelmarkts und sonstigen Geschäften genutzt werden kann.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 20 
6.5 Grünplanung 
 
 
Abbildung 5: Lage- und Freiflächenplan des Vorhaben- und Erschließungsplans,  
Quelle: Dipl.- Ing. Micheal Palm, Freier Garten- und Landschaftsarchitekt (10.03.2022) 
 
Die Freiflächenplanung für den Teilgeltungsbereich 1 hat zum Ziel, die größtmögliche Anzahl der 
erhaltenswerten Bäume zu erhalten. Alle Bäume auf dem öffentlichen Parkplatz, die nicht wegen 
der Gebäudeerweiterung gefällt werden müssen, werden erhalten . Für die insgesamt neun 
abgängigen Bäume werden auf dem öffentlichen Parkplatz drei großkronige Bäume an geeigneten 
Standorten angepflanzt. Im Teilgeltungsbereich 2 werden zwei Bäume und an anderen Standorten 
außerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 vier Bäume 
entsprechend der Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt  angepflanzt. Die 
Anpflanzung dieser Bäume wurde im Durchführungsvertrag geregelt. 
 
Das Flachdach des neuen Gebäudeteils des Lebensmittelmarkts wird extensiv begrünt. Die 
Südfassade des Gebäudes erhält eine flächenhafte Fassadenbegrünung. 
 
Die Freiflächenplanung für den Teilgeltungsbereich 2 sieht straßense itig neben de m zu 
errichtenden öffentlichen Parkplatz die Anpflanzung von zwei heimischen Laubbäumen sowie eine 
Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern vor dem Gebäude Lagerstr. 13 vor.  
 
Der rückwärtige Grundstücksteil ist vollständig durch die Tiefgarage unterbaut . Das Dach der 
Tiefgarage ebenso wie die Flachdächer des Wohngebäudes Lagerstraße 13 werden begrünt (s.a. 
Kap. 7.10) , zusätzlich wird an zwei Stellen entlang des Gebäudes eine Fassadenbegrünung 
angebracht. 
 
7. Städtebauliche und ökologische Belange 
 
7.1 Wasserwirtschaftliche Belange 
 
Grundwasserbewirtschaftungsplan "Hessisches Ried" 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 liegt im räumlichen 
Geltungsbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans "Hessisches Ried". Im Plangebiet ist mit 
großen Grundwasserflurabständen (größer 10 m) zu rechnen. Dies ist bei den weiteren Planungen 
zu beachten.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 21 
Oberflächenentwässerung 
Die Oberflächen in beiden Teilgeltungsbereichen sind zur Zeit mit etwa 82  % Überbauung im 
Teilgeltungsbereich 1 und 92 % Überbauung im Teilgeltungsbereich 2 durch Gebäude, Parkplätze, 
Straßen, Wege u. a. nahezu vollständig versiegelt. 
 
Die Oberflächenentwässerung des öffentlichen Parkplatzes am Griesheimer Weg und des neu zu 
errichtenden öffentlichen Parkplatzes an der Lagerstraße erfolgt wie bisher über eine Einleitung  
des Regenwassers in den Kanal. Durch die Gebäudeerweiterung und damit Reduzierung der 
Parkplatzfläche wird die Menge des ursprünglich anfallenden Oberflächenwassers, welches in den 
Kanal eingeleitet wird, erheblich verringert. Grund hierfür ist das Entwässerungskonzept für die 
beiden privaten Grundstücke, welches vorsieht, das  auf den Dachflächen anfallende 
Niederschlagswasser über Rigolen dem Grundwasser zu zuführen oder übe r Dachbegrünung 
verdunsten zu lassen. Auf den Dachflächen der Gebäude fällt somit kein Niederschlagswasser an, 
das in den Kanal geleitet werden muss.  
Im Teilgeltungsbereich 1 werden ca. 750 qm der Dachfläche des Lebensmittelmarktes mit einem 
begrünten Dach versehen; im Teilgeltungsbereich 2 werden die Dachflächen des Wohngebäudes 
und der Tiefgarage mit insgesamt ca. 400 qm begrünt.  
 
Durch diese Dachbeg rünung w ird die Regenwasserabgabe an die Rigolen verzögert und die 
Abflussspitzen reduziert. Geringe Anteile des anfallenden Regenwassers können zusätzlich durch 
Verdunstung einer Einleitung in die Rigolen entzogen werden. 
 
7.2 Technische Ver- und Entsorgung 
 
Die Gas -, Strom - sowie Trink - und Löschwasserversorgung kann durch Anschluss an die 
bestehenden Leitungen in der Heidelberger Landstraße, im Griesheimer Weg und in der 
Lagerstraße sichergestellt werden.  
 
Das Plangebiet ist bereits durch die Bestandsbebauung an die bestehenden Abwasseranlagen 
angeschlossen. Da durch die Realisierung des Vorhabens und den unter Kap. 7.1 getroffenen 
Maßnahmen die anfallende Regenwassermenge reduziert wird, kann davon ausgegangen werden, 
dass das Abwassernetz (Mischwasserkanal) ausreichend ist, um das zukünftige Abwasser 
aufzunehmen. 
 
Anpassungen und Ergänzungen von Leitungen, die aufgrund der Vorhabenerschließung 
erforderlich sind, wurden zwischen Vorhabenträger und Stadt vertraglich geregelt.  
 
7.3 Bodenschutz 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan E 56 berücksichtigt als Bebauungsplan der 
Innenentwicklung die Zielsetzung des § 1a BauGB zum Bodenschutz, nach der mit Grund und 
Boden sparsam und schonend umzugehen ist. Durch die hiermit ermöglichte Nachverdichtung wird 
eine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen an anderer Stelle im Außenbereich, die 
hinsichtlich ihrer ökologischen Wertigkeit und Landnutzung i. d. R. als höherwertig einzustufen 
sind, reduziert. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan E 56 ist deshalb auch als eine Maßnahme 
des vorsorgenden Bodenschutzes positiv zu werten. 
 
7.4 Altstandort / Altlasten 
 
Nach Angabe des Regierungspräsidiums Darmstadt ergibt sich aus dem Altflächen -
Informationssystem Hessen (ALTIS) ein Eintrag für das Grundstück Heidelberger Landstraße 223. 
In der Zeit von April 1963 bis Juli 1963 wurde auf dieser Fläche ein KFZ -Pflege- und 
Reparaturdienst betrieben. Dieses Gewerbe ist der Klassifizierungsstufe 4 (HLUG -Katalog) 
zugeordnet, welche laut Hessische m Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HL NUG) 
ein hohes Gefährdungspotential für die Umwelt darstellt. Konkrete Erkenntnisse über etwaige 
Belastungen des Grundstücks liegen nicht vor. 
 
In der Altflächendatei wird das Grundstück mit der ALTIS -Nummer 411.000.070 -001.105

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 22 
aufgeführt und die Art der Fläche als "Altstandort" angegeben. Altstandorte sind Grundstücke, auf 
denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, wobei die alleinige Eintragung 
eines Grundstücks als Altstandort keinen Al tlastenverdacht im Sinne des 
Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) begründet.  
 
Da die Nutzung als KFZ-Pflege- und Reparaturdienst bereits über 50 Jahre zurück liegt und nur für 
einen kurzen Zeitraum von vier Monaten bestanden hat, ist die Wahrscheinlichkei t relativ gering, 
dass heute noch umweltgefährdende Stoffe im Boden gefunden werden. Trotzdem wird im 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 auf den Altstandort und darauf, wie bei evtl. 
auftauchenden Bodenverunreinigungen vorzugehen ist, hingewiesen (s. Hinweis III. 2. Altlasten). 
 
7.5 Lärmimmissionen 
 
Zur Prüfung möglicher Konfliktpotentiale hinsichtlich der Lärmemissionen und -immissionen wurde 
das Büro Krebs + Kiefer  Fritz AG beauftragt, eine schalltechnische Stellungnahme im 
Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 zu erstellen  (Darmstadt, 
24.10.2017). Diese Stellungnahme wurde nach der ersten öffentlichen Auslegung des 
Bebauungsplanentwurfs in Hinblick auf Fragestellungen, die von Behörden und Bürgern / 
Bürgerinnen vorgebracht wurden, durch eine Ergänzung erweitert (27.09.2018). Diese erweiterten 
Untersuchungspunkte betrafen u. a. die Immission en des durch den Betrieb des 
Lebensmittelmarkts verursachten zusätzlichen Parkplatzverkehrs und des Zusatzverkehrs auf dem 
Griesheimer Weg. Die Ergebnisse wurden in der Schalltechnischen Untersuchung (Darmstadt, 
08.12.2020) zur 2. Offenlage des Bebauungsplans dargestellt und zusammengefasst. 
 
Im Rahmen der 2. Öffentlichen Auslegung wurden gegenüber der schalltechnischen Untersuchung 
(Darmstadt, 08.12.2020) von Seiten des RP Darmstadt, Dez. IV, Strahlenschutz, Immissionsschutz 
(Energie, Lärmschutz) in einige n Punkten Bedenken geäußert und eine entsprechende 
Überarbeitung der Untersuchung gefordert. Die Kritikpunkte betrafen folgende Aspekte: 
 
1. Berücksichtigung der maximalen Anzahl der LKW-Andienung. 
2. Korrektur und Bewertung des Beurteilungspegels für einen Immissionspunkt. 
3. Ermittlung der Vorbelastung durch vorhandene gewerbliche Nutzungen. 
4. Auftreten von Spitzenpegelereignissen auf dem Parkplatz während des Nachtzeitraums. 
 
Die Punkte 1 und 2 wurden sprachlich und sachlich präzisiert, Punkt 3 argu mentativ klargestellt 
und Punkt 4 dahingehend gelöst, dass die Öffnungszeiten des Lebensmittelmarkts auf den 
Tageszeitraum bis 21:45 Uhr begrenzt wurden, sodass auch die PKW -Abfahrvorgänge vom 
Parkplatz während des Tageszeitraums erfolgen und damit kurzzei tige Spitzenpegelereignisse 
während des Nachzeitraums nicht mehr auftreten. 
Die Begrenzung der Öffnungszeit des Lebensmittelmarkts auf 21:45 Uhr ist im Durchführungs -
vertrag geregelt. 
 
Die Ergänzungen und Kla rstellungen zu o.g. Punkten wurden in eine überarbeitete 
schalltechnische Untersuchung vom 18.08.2021 aufgenommen , lösten jedoch keine Änderungen 
an den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 aus . Dieser Untersuchung 
(Darmstadt, 18.08.2021) hat das RP Darmstadt, Dez. IV zugestimmt. 
 
In der schalltechnischen Untersuchung (Darmstadt, 18.08.2021) wird aufgezeigt, ob und ggf. 
welche Schallimmissionskonflikte durch die geplanten V orhaben in beiden Teilgeltungsbereichen 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 ausgelöst werden und wie im Bebauungsplan 
damit umzugehen ist.  
 
Da die Nutzungen im Plangebiet sowie die angrenzenden Nutzungen denen eines Kerngebiets, 
bzw. Mischgebiets entsprechen, w urden i n der schalltechnischen Untersuchung die 
Orientierungswerte eines Mischgebiets herangezogen. 
 
Die Berechnung und Beurteilung der Gewerbelärmimmissionen erfolgt e auf Grundlage der TA -
Lärm (Technische Anleitung zu m Schutz gegen Lärm). Die darin festgesetzten

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 23 
Immissionsrichtwerte für Kern- / Mischgebiete betragen 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts. 
 
Bezogen auf die beiden Teilgeltungsbereiche kommt die schalltechnische Untersuchung zu 
folgenden Ergebnissen: 
 
Teilgeltungsbereich 1 
 
Die Schallimmissionsberechnung für den Teilgeltungsbereich 1 betrachtet den geplanten 
Lebensmittelmarkt als gewerbliche Anlage, für die alle durch den Betrieb des Lebensmittelmarkts 
verursachten Anlagengeräusche ermittelt wurden. Dementsprechend wurde n die 
Schallleistungspegel folgender Lärmemittenten in die Berechnung eingestellt: 
- Anlieferung und Entsorgung Lebensmittelmarkt 
- Öffentlicher Parkplatz, Kfz-Fahrbewegungen durch Kundenverkehr  und Nutzung von 
Einkaufswagen 
- Kurzzeitige Geräuschspitzen (Zuschlagen von Kofferraumklappen, Ablassen von Bremsluft 
bei Lkw, etc.) 
- Klimatechnische Anlagen auf dem Lebensmittelmarkt. 
 
Anlieferung und Entsorgung Lebensmittelmarkt 
Die Belieferung des Lebensmittelmarktes erfolgt über den öffentlichen Straßenraum an der 
Heidelberger Landstraße. Der Andienungs -Lkw parkt am rechten Fahrbahnrand  auf markierter 
Parkfläche und wird über dem Gehweg entladen. In der schalltechnischen Untersuchung wurde 
der Anlieferungsverkehr für den Lebensmittelmarkt in die Berechnung der 
Gewerbelärmimmissionen einbezogen. Neben de n Lkw -Fahrbewegungen sind auch die 
Entladevorgänge vom Lkw  bis zum Lebens mittelmarkt über Rollcontainer in der 
Schallleistungspegelberechnung berücksichtigt. Dabei sind die Andienungsvorgänge durch fünf 
Lkw auf den Tageszeitraum von 6:00 – 22:00 Uhr verteilt, ebenso wurden die jeweiligen Standorte 
der Andienung in Ansatz gebracht.  Um Immissionskonflikte auf die betreffende Nachbarschaft zu 
vermeiden, w urde im Durchführungsvertrag geregelt, dass die Andienung des 
Lebensmittelmarktes nur außerhalb der Ruhezeiten in den Zeiten zwischen 6:00 Uhr und 22:00 
Uhr sowie bis zu maximal fünf mal am Tag erfolgen darf. Sonn- und Feiertags sind Andienungen 
untersagt. 
 
Bei der Entsorgung von Abfall containern wurden sowohl die Lkw -Fahrbewegungen als auch die 
eigentlichen Be- und Entladevorgänge berücksichtigt. 
 
Öffentlicher Parkplatz, Kfz-Fahrbewegungen durch Kundenverkehr und Nutzung von 
Einkaufswagen 
Der öffentliche Parkplatz im Teilgeltungsbereich 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 
stellt im immissionsschutzrechtlichen Sinne eine Verkehrsanlage dar, die dem ruhenden Verkehr 
gewidmet ist. 
 
Da sich die Verkehrsbewegungen auf diesem Parkplatz durch den geplanten Lebensmittelmarkt 
ändern und erhöhen sowie mit der Nutzung von Einkaufswägen neue Emissionsquellen entstehen, 
wurden die zukünftig anfallenden Schallemissionen des Parkplatzverkehrs den anlagenbezogenen 
Emissionen des Lebensmittelmarktes zugerechnet und entsprechend in die Berechnung en gemäß 
TA-Lärm einbezogen, um die für die angrenzende Nachbarschaft eintretenden Schallimmissionen 
beurteilen zu können. 
 
Kurzzeitige Geräuschspitzen (Zuschlagen von Kofferraumklappen, Ablassen von Bremsluft 
bei Lkw, etc.) 
Zur Prüfung  des Spitzenpegelkriteriums wurde  in der Schallberechnung der de m jeweiligen 
Immissionsort nächstgelegene maximale Emissionspegel einzelner kurzzeitiger  Geräuschspitzen 
herangezogen. In der schalltechnischen Untersuchung vom 08.12.2020, welche zur 2. Offenlage 
vorgelegen hat, wurden sowohl die Andienungszeiten als auch die Ladenöffnungszeiten mit 22:00 
Uhr angegeben, wodurch es durch die Ladenöffnungszeiten bis 22:00 Uhr im Nachtzeitra um zur 
Überschreitung der Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen um bis zu 8 dB kam. Das

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 24 
RP Darmstadt forderte darauf hin eine Überarbeitung der schalltechnischen Untersuchung. In der 
Überarbeitung des s challtechnischen Gutachtens (Darmstadt,  18.08.2021) wurde der 
Andienungszeitraum auf bis 22:00 Uhr und die Öffnungszeiten des Lebensmittelmarkts auf bis 
21:45 Uhr begrenzt. Aufgrund dieser Änderung der Betriebszeiten des Lebensmittelmarkts, die im 
Durchführungsvertrag zwischen Vorhabenträger un d Wissenschaftsstadt Darmstadt geregelt 
wurden, wird auch das schalltechnische Kriterium kurzzeitiger Geräuschspitzen während des 
Nachtzeitraums eingehalten. 
 
Haustechnische Anlagen des Lebensmittelmarktes 
Die haustechnischen Anlagen für Lüftung, Kühlung und Heizung des Lebensmittelmarktes sind die 
maßgeblichen Emittenten von Anlagengeräuschen, die ebenfalls nach TA-Lärm beurteilt werden. 
In der Schallprognose wurde von zwei Gaskühlern an dem im Vorhaben - und Erschließungsplan 
zum Lebensmitt elmarkt dargestellten Standort  ausgegangen. Deren maximaler 
Schallleistungspegel ist mit 62 dB(A) für den gesamten Tages- und Nachtzeitraum angesetzt. Eine 
entsprechende Festsetzung ist im Bebauungsplan (s. Nr. I. 9.3) enthalten. Darüberhinaus ist der 
Vorhabenträger nach gültiger und zu beachtender Rechtslage verpflichtet, die haustechnischen 
Anlagen nach dem aktuellen Stand der Technik zu betreiben. Diese Verpflichtung für den 
Vorhabenträger wurde auch in den Durchführungsvertrag übernommen. 
 
Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Richtwerte für Mischgebiete 
nach TA-Lärm sowohl bei der schutzwürdigen Nutzung innerhalb des Teilgeltungsbereichs 1 als 
auch bei der umliegende n Bebauung außerhalb des Teilgeltungsbereichs 1 eingehalten werden 
und es zu keinen schalltechnischen Konflikten kommt.  
 
Aufgrund von Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern, die im Rahmen der ersten öffentlichen 
Auslegung de s Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebracht wurden, wurde  im 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 eine zusätzliche Lärmschutzmaßnahme aufgenommen. 
Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass südlich des Lebensmittelmarkts eine 2, 0 m - 2,5 m hohe 
und ca. 40 m lange Schutzwand an der Grenze zu dem angrenzenden Grundstück errichtet 
werden soll. Die Verlängerung der Schutzwand auf ca. 40 m Länge nach Westen erfolgte aufgrund 
einer Anregung, die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung vorgebracht wurde . Durch 
diese Wand können die Geräusche, die beim Bedienen und Entsorgen  der Abfallcontainer des 
Lebensmittelmarkts entstehen weiter reduziert werden. Im Durchführungsvertrag w urde der 
Vorhabenträger dazu verpflichtet, die Lärmschutzwand nach den Festsetzungen des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu errichten. 
 
Teilgeltungsbereich 2 
Für den Teilgeltungsbereich 2 sind die maßgeblichen Schallemissionen de r Verkehrslärm des 
Griesheimer Wegs, bei dem ein erhöhtes Verkehrsaufkommen aufgrund des geplanten 
Lebensmittelmarkts in Ansatz gebracht wurde, sowie die Schallemissionen de s geplanten 
öffentlichen Parkplatzes vor dem Wohngebäude Lagerstraße 13. Die Bewertung der Emissionen 
erfolgt auf Grundlage der DIN 18005 -Schallschutz im Städtebau. Die in dieser Vorschrift 
genannten Orientierungswerte für Mischgebiete von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts werden an 
allen betrachteten Immissionspunkten eingehalten, sodass durch den projektbezogenen 
Verkehrslärm keine schalltechnischen Konflikte erzeugt werden. 
 
Mögliche Ansprüche auf Lärmvorsorgemaßnahmen außerhalb des Teilgeltungsbereiches 2 
werden nach der 16. BImSchV -Verkehrslärmverordnung geregelt. Die Reg elungen dieser 
Verordnung greifen bei einer wesentlichen Änderung oder dem Neubau von Verkehrsanlagen. Bei 
dem geplanten Parkplatz im Teilgeltungsbereich 2 handelt es sich um einen Neubau. 
Dementsprechend wurde in der schalltechnischen Untersuchung geprüft, ob durch diesen 
Parkplatzneubau Ansprüche auf Lärmvorsorgemaßnahmen entstehen. Die Untersuchung weist 
nach, dass die einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete von 64 dB(A) tags und 54 
dB(A) nachts bei dem am ungünstigsten gelegenen Immissionsort sehr deutlich unterschritten 
werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 25 
Ebenso wurde die neu zu errichtende Tiefgarage auf dem Grundstück Lagerstraße 13 in der 
schalltechnischen Untersuchung betrachtet und deren Emissionen nach TA -Lärm beurteilt. Der 
Betrieb der Tiefgarage mit deren Zufahrt führt dabei zu keinen immissionsrechtlichen Konflikten. 
 
Verkehrslärm bestehender Straßen 
Zu diesem Thema sind die Heidelberger Landstraße und der Griesheimer Weg zu betrachten. 
 
Heidelberger Landstraße 
Das Wohn - und Geschäftshaus unmittelbar an der Heidelberger Landstraße ist von den 
Schallemissionen des Verkehrs auf der Heidelberger Landstraße  stark betroffen. Die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt hat eine Lärmkarte „Lärmkartierung Darmstadt , Verkehrsdaten 
2014" erstellen lassen, die Informationen über den Lärmpegel von Straßen -, Schienen- und den 
Straßenbahnverkehr gibt. Entlang der Heidelberger La ndstraße bestehen danach nachts 
Schallpegelwerte von 55 - 60 dB(A), die über den schalltechnischen Orientierungswerten gemäß 
DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für Mischgebiete (nachts 50 dB(A)) liegen. 
Da die Anwendung von aktiven Schallschutzmaßnahmen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten 
im Ortskern an der Heidelberger Landstraße ausgeschlossen ist, sind bei Neu - und 
Umbaumaßnahmen passive Schallschutzmaßnahmen vorzusehen. Deshalb wird im 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 festgesetzt, dass die Auße nbauteile von Wohn - und 
Schlafräumen hinsichtlich der Luftschalldämmung den Anforderungen der aktuell gültigen Fassung 
der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) genügen müssen sowie eine technische 
Belüftungsmöglichkeit von Schlafräumen vorzusehen ist. 
 
Griesheimer Weg 
Der Griesheimer Weg erfährt durch den neuen Lebensmittelmarkt eine verkehrliche 
Mehrbelastung, die auch zu einer Erhöhung der Geräuschemissionen entlang des Griesheimer 
Wegs führt. In der schalltechnischen Untersuchung wurde geprüft, welche Scha llpegeländerung 
das erhöhte Verkehrsaufkommen verursacht. Diese beträgt tags und nachts maximal 0,7 dB(A) 
und ist damit praktisch nicht wahrnehmbar. 
 
Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die untersuchten und 
bewerteten Schallimmissionen im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 
insgesamt zu keinen Nachbarschaftskonflikten führen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 26 
Abbildung 6: Lärmkartierung Darmstadt, Verkehrsdaten 2014, Schallpegel Verkehrslärm tags,                                        
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Abbildung 7: Lärmkartierung Darmstadt, Verkehrsdaten 2014, Schallpegel Verkehrslärm nachts                                      
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
7.6 Verkehrsuntersuchung 
 
Das Büro Stete Planung hat in einer Verkehrs untersuchung vom Dezember 2017 das derzeitige 
Parkraumangebot auf dem öffentlichen Parkplatz westlich des ehemaligen Radio-Wilms-Geschäfts 
sowie den Umfang der Kompensation von in Zukunft entfallenden Parkständen geprüft. Außerdem 
wurden die Verkehre in beiden Zufahrten zum öffentlichen Parkplatz sowie dessen Ausfahrt auf

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 27 
ihre verkehrlichen Wirkungen auf das umgebende Straßennetz untersucht. 
 
Die Verkehrserhebung hat ergeben, dass das auf dem öffentlichen Parkplatz im 
Teilgeltungsbereich 1 damalige vorhandene Angebot von 62 Park ständen (inkl. zwei 
Behindertenparkstände) werktags mit einer Auslastung von maximal 62% und an Samstagen von 
maximal 77% nicht ausge lastet ist. In absoluten Zahlen heißt das, dass werktags maximal 37 
Parkstände und samstags maximal 46 Parkstände belegt waren. 
 
Durch die Erweiterung der Ladenfläche  für den Lebensmittelmarkt red uziert sich die Anzahl der 
Parkstände auf dem öffentlichen Parkplatz um 2 0 Einheiten auf 41 Parkstände. Diese Anzahl 
entspricht etwa der heutigen maximalen Parkplatznachfrage. 
 
Im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung der Unterlagen zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan E 56 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind von zahlreichen Bürgern Stellungnahmen und 
Vorschläge zu verschiedenen verkehrlichen Themen eingebracht worden. Um diese Vorschläge 
fachlich bewerten und in eine Abwägung einstellen zu können, wurde eine ergänzende 
Verkehrsuntersuchung beauftragt (Ergänzende Verkehrsuntersuchung zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan ehemaliges Radio -Wilms-Gelände in Darmstadt -Eberstadt, Stete Planung, 
Darmstadt, 28.02.2019), welche bei der 2. Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 
56 mit ausgelegt wurde. 
In dieser Untersuchung wurden im Wesentlichen folgende Themen behandelt: 
 Verkehrserhebungen im Umfeld des geplanten Vorhabens und Verkehrsprognose des 
motorisierten Individualverkehrs im Griesheimer Weg sowie der Zufahrtspassage 
Heidelberger Landstraße bei unterschiedlichen Erschließungsszenarien. 
 Abschätzungen des Stellplatzbedarfs auf dem öffentlichen Parkplatz. 
 Bewertung und Empfehlungen zu verkehrsplanerischen und verkehrsrechtlichen 
Verbesserungen, die üb erwiegend nicht Gegenstand des B auleitplanverfahrens sein 
können und auch das weitere verkehrliche Umfeld des geplanten Vorhabens betreffen. 
 
Hinsichtlich der zukünftigen Belastung des Griesheimer Wegs wird nachgewiesen, dass diese r 
auch bei einer Schließung der Parkplatzzufahrt für den motorisierten Verkehr von der Heidelberger 
Landstraße aus richtlinienkonform und leistungsfähig ist. Auf die Schließung dieser 
Durchfahrtsmöglichkeit wird jedoch verzichtet, da eine Pkw -Durchfahrt für Mitarbeiter und Kunden 
des Gewerbebetriebs im rückwärtigen Grundstück Heidelberger Landstraße 221a gesichert 
werden muss. 
 
Das ergänzende Verkehrsgutachten geht hinsichtlich des Stellplatzbedarfs auf dem öffentlichen 
Parkplatz davon aus, dass die damalig vorhandenen 42 Parkstände für den Normalbetrieb 
ausreichen. An starken Verkaufstagen bzw. in S pitzenstunden könnte es zu Engpässen kommen. 
Derartige kurzzeitige Engpässe können jedoch durch die öffentlichen Parkstände im unmittelbaren 
Umgebungsbereich des Parkplatzes (Lagerstraße, Griesheimer Weg) aufgefangen werden  (s. 
Tabelle 1). 
 
Ein weiteres Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 ist es, alle anderen 
Formen der Nahmobilität (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV) zu unterstützen, um damit die 
Nachfrage nach Pkw -Stellplätzen zu verringern. Eine Ausrichtung nach den Spitzenstunden ist 
auch vor diesem Hintergrund nicht das politische Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
Sonstige Empfehlungen 
Die Empfehlung des Gutachters zur Verbreite rung des Gehwegs vor de m geplanten öffentlichen 
Parkplatz an der Lagerstraße 13 auf 1,50 m Breite ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 
berücksichtigt. Die Breite der Fahrbahn bleibt wie im Bestand erhalten. 
 
Auf Grundlage der Überlegungen zur Optimierung der Fahrrad abstellplätze, der  fußläufigen 
Zugänglichkeit im westlichen Eingangsbereich des Lebensmittelmarkts  und unter Einhaltung der 
Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt , wurde die Lage der Fahrrad abstellplätze 
geändert und i hre Anzahl auf 27 erhöht. Teilweise sind diese Abstellplätze auch für drei

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 28 
Lastenfahrräder geeignet. Sie sind in der geänderten Freiflächenplanung so platziert, dass beim 
Parken sowie Be- und Entladen Konflikte mit dem Kfz-Verkehr vermieden werden. 
 
Die ve rkehrsplanerische Beurteilung von weiteren Vorschlägen zur Verbesserung der 
Verkehrsverhältnisse, auch im Umfeld des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 und der 
geplanten Bauvorhaben, sind der ergänzenden Verkehrsuntersuchung zu entnehmen. 
 
7.7 Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
 
 
Abbildung 8: Angebotsstruktur nach Bedarfsstufen, Quelle: Junker + Kruse, Dortmund 2012 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat von dem Stadtforschungs - und Planungsbüro Junker und 
Kruse ein Einzelhandels - und Zentrenkonzept erstellen lassen, in dem die derzeitigen 
Einzelhandelsstandorte bewertet und Empfehlungen zur Entwicklung dieser Standorte  gegeben 
werden. Nach diesem Gutachten weist der ehemalige Lidl -Markt strukturelle Defizite auf und 
entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen marktgängiger Standards. Vor allem die 
rückwärtige Lage des Lidl-Markts und der City-Arkaden zur Heidelberger Landstraße ist funktional 
und städtebaulich nicht optimal entwickelt, da sie nicht an den bandartigen Geschäftsbereich 
entlang der Heidelberger Landstraße angebunden sind. Die vorhandene Leerstandsituation City -
Arkaden / Lidl -Markt unterstreicht die str ukturellen Mängel, wobei dem Standort als solchem ein

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 29 
wichtiges Potential zur Modernisierung des zentralen Geschäftsbereichs von Eberstadt attestiert 
wird. 
 
Das Einzelhandels - und Zentrenkonzept  empfiehlt die Versorgungsfunktionen in diesem 
Stadtteilzentrum zu sichern und auszubauen. Hierfür sind einerseits die Einzelhandelsstrukturen 
zu modernisieren und andererseits auch Verbesserungen des öffentlichen Raums zu 
verwirklichen. Eine funktionale u nd städtebaulich attraktive Anbindung des Standorts an die 
Heidelberger Landstraße kann für eine Aufwertung dieser Geschäftslage sorgen (Einzelhandel - 
und Zentrenkonzept - Grundlagengutachten für beschlossene Einzelhandelskonzepte für die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt; Junker und Kruse 2012). 
 
Der geplante Lebensmittelmarkt im Teilgeltungsbereich 1 hat eine Verkaufsfläche von 933 qm und 
eine Geschossfläche von 1.124 qm. Aufgrund seines integrierten , innerörtlichen Standorts hat der 
geplante Lebensmittelmarkt  keine Auswirkungen auf die Verwirklichung der Ziele der 
Raumordnung und Landesplanung. Er wirkt sich auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung 
des Stadtteils Eberstadt positiv aus, indem das städtebauliche Entwicklungsziel einer stabilen 
Nahversorgung in diesem Teil Eberstadt s durch das geplante Vorhab en gestärkt und gesichert 
wird. 
 
7.8 Klimaschutz 
 
Klima / Lufthygiene 
Die beiden Teilgeltungsbereiche 1 und 2 werden in der Summe zu etwa 85% mit Gebäuden und 
betonierten/asphaltierten Parkplatzflächen überbaut. Dieser Versiegelungsgrad entspricht etwa 
dem derzeitigen Versiegelungsgrad. Bebaute Flächen heizen sich insbesondere während des 
Sommers auf, speichern Wärme und geben  diese verzögert wieder ab. Die kleinklimatischen 
Folgen sind sowohl erhöhte Ta gestemperaturen als auch Nachttemperaturen, die insbesondere 
bei austauscharmen Wetterlagen als unangenehm empfunden werden können. 
 
Als planerische Reaktion auf diesen Effekt ist bei den beiden geplanten Bauvorhaben in den 
Teilgeltungsbereichen 1 und 2 deshalb eine Dachbegrünung in einer Gesamtgröße von ca. 1.150 
qm sowie eine Fassadenbegrünung an der südlichen Fassade des Supermarktes sowie am neu zu 
errichtenden Gebäude in der Lagerstraße 13 vorgesehen. Eine solche Dachbegrünung vermindert 
die Aufwärmung der Gebäude und trägt damit zu einer  Verbesserung der kleinklimatischen 
Bedingungen im Plangebiet und dem Umgebungsbereich bei. Die festgesetzte Anpflanzung von 
großkronigen Bäumen trägt ebenfalls zu einer Minderung der Aufwärmung der befestigten Flächen 
bei. Zudem wird die Begrünung der verbleibenden privaten Freiflächen mit einer Festsetzung als 
Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern in beiden Teilgeltungsbereichen gesichert. 
 
Der für die umgebenden Wohngebiete zentral gelegene und schnell erreichbare Standort des 
Lebensmittelmarkts wird zu einer Verringerung des motorisierten Individualverkehr s zu entfernt 
gelegenen Lebensmittelmärkten beitragen . Längere (Kfz -) Fahrten in die entfernter liegenden 
Märkte, etwa im historischen Zentrum oder im Süden von Eberstadt , können somit reduziert 
werden. Insofern trägt der Lebensmittelmarkt an diesem Standort auch zur Reduzierung der aus 
dem motorisierten Individualverkehr resultierenden Schadstoffemissionen im gesamten Ortsteil  
Eberstadt bei. 
 
7.9 Artenschutzrechtliche Beurteilung 
 
Für das Plangebiet wurde vo m Büro – FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung ein 
landschaftsplanerischer Fachbeitrag mit faunistischen Untersuchungen sowie einer 
artenschutzrechtlichen Prüfung durchgeführt. 
 
Die artenschutzrechtliche Prüfung dient der Feststellung, ob und in wieweit durch mögliche 
Eingriffe im Hinblick auf Fauna un d Flora die Schädigungs - und Störungsverbote des § 44 Abs. 1 
BNatSchG berührt sein können. 
 
Bei den faunistischen Untersuchungen wurde Folgendes festgestellt:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 30 
Der öffentliche Parkplatz am Griesheimer Weg ist im Zusammenhang mit den angrenzenden 
Gärten ein Nahrungshabitat für die Zwergfledermaus. Mögliche Vorkommen von 
Sommerquartieren in den Gebäuden oder in dem einen vorhandenen Höhlenbaum wurden 
überprüft. Dabei gab es keine Anhaltspunkte für ein derartiges Vorkommen. 
Fledermauswinterquartiere sind im Plangebiet auszuschließen. 
 
Das Plangebiet ist Nahrungs - und Fortpflanzungshabitat für einige weit verbreitete 
siedlungstypische Vogelarten. Von den stärker geschützten Arten wurden Mauersegler, 
Mehlschwalbe und Haussperling als Nahrungsgäste beobachtet. Für sie ist das Plangebiet jedoch 
ohne größere Bedeutung. 
Zu weiteren Tiergruppen wurden keine Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Arten 
gefunden. 
Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Planung keine 
Tatbestände nach § 44 BNatSchG berührt werden. Bei der Realisierung der geplanten Vorhaben 
werden Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG vermieden. Bei notwendigen B aum- oder 
Gebüschrodungen sowie beim Abbruch von Gebäuden, müssen zeitliche und rechtliche Vorgaben 
berücksichtigt werden. Ein entsprechender Hinweis ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
E 56 aufgenommen. 
 
7.10 Grünordnung 
 
In beiden Teilgeltungsbereichen des  vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 wird eine etwas 
höhere bauliche Ausnutzung als im Bestand realisiert. Dies ist in einer Ortskernlage 
stadtplanerisch angemessen und zur Erreichung der Planungsziele erforderlich. Dies bedeutet 
aber auch, dass der Grünflächenanteil im Plangebiet dann insgesamt relativ gering bleibt und sich 
zudem auf mehrere kleine Teilflächen verteilt. 
 
Zu den wichtigen Funktionen innerstädtischen Grüns - positive Wirkungen auf das Lokalklima, 
Gliederung und optische Bereicherung des Ortsbildes, Lebensraum für Fauna und 
Naherholungsfunktion - kann das Plangebiet trotzdem einen Beitrag leisten. Dem Baumbes tand 
kommt dabei auch wegen seiner Raumwirksamkeit eine besondere Bedeutung zu. 
 
Entlang der südlichen Fassade des Lebensmittelmarktes sowie im Eingangsbereich des 
Wohngebäudes in der Lagerstraße 13 sind Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern 
vorgesehen. 
 
Des Weiteren werden die Flachdächer des Lebensmittelmarkts, der Tiefgarage und des 
Wohngebäudes Lagerstraße 13 extensiv, bzw. intensiv begrünt. Diese Dachbegrünungen mit einer 
Größe von ca. 1.150 qm sind lokalklimatisch und gestalterisch wirksam. Es entsteht gleichzeitig ein 
Lebensraum für eine spezifisch angepasste Fauna und Flora. 
 
Zusätzlich sind im Bebauungsplan eine flächige Fassadenbegrünung der Südfassade des 
Lebensmittelmarkts und zwei punktuelle Begrünungen der Südfassade des Wohnhauses 
Lagerstraße 13 festgesetzt. Diese haben ebenfalls eine kleinklimatisch und städtebaulich  sowie 
gestalterisch positive Wirkung. 
 
Eingriffe in die bestehende Grünordnung und deren Kompensation 
Der Bau des Lebensmittelmarktes erfordert die Fällung von neun Bäumen auf dem östlichen Teil 
des öffentlichen Parkplatzes  die gemäß Baumschutzsatzung ersetzt werden müssen.  Insgesamt 
bleiben nach den Fällungen elf Bäume auf dem Parkplatz erhalten. Zu diesen gehören z wei 
ökologisch und gestalterisch wertvolle Stieleich en (Quercus robur) südlich des geplanten 
Lebensmittelmarktgebäudes welche durch Baumscheiben oder Fundamentbrücken geschützt  
werden. Art und Umfang der Schutzmaßnahmen wurden im Durchführungsvertrag zwischen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Vorhabenträger bestimmt. 
 
Im Teilgeltungsbereich 1 werden auf dem öffentlichen Parkplatz , bei Beibehaltung der Anzahl der 
Parkstände und unter Berücksichtigung der vorhandenen, inte nsiven Begrünung nur drei

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 31 
Ersatzpflanzungen von großkr onigen Bäumen vorgenommen . Im Teilgeltungsbereich 2 werden 
zwei Laubbäume seitlich neben dem öffentlichen Parkstreifen angepflanzt. Die anzupflanzenden 
Baumarten wurden im Durchführungsvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem 
Vorhabenträger bestimmt. 
 
Insgesamt werden damit fünf Bäume innerhalb der beiden Geltungsbereiche des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 (drei Bäume im Teilgeltungsbereich 1 und zwei Bäume 
im Teilgeltungsbereich 2) nach Baumschutzsatzung ersetzt. Ein weiterer Baum wird am westlichen 
Ende des Parkstreifens gegenüber der Lagerstraße 11 -13 angepflanzt. Die restlichen drei 
Ersatzpflanzungen von Bäumen sind in der Gemarkung Eberstadt, Flur 1 auf den Flurstücken 
237/6 und 238/7 südlich des Bauerngartens an der Modau außerhalb des Geltungsbereichs des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 vorgesehen. 
 
Alle Standorte für Neuanpflanzungen sind mit dem Grünflächenamt der Stadt abgestimmt. 
 
Die als Ersatzpflanzung außerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans E 56 vorgesehenen Baumpflanzungen wurden in den Durchführungsvertrag 
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Vorhabenträger aufgenommen. 
 
Für die Neupflanzungen i m Teilgeltungsbereich 1 sind drei Bäume der Baumart Feldahorn 
vorgesehen. Sie ergänzen und bekräftigen den hier vorhandenen Bestand und geben dem 
Parkplatzareal im Norden eine klarere Raumkante. Im Teilgeltungsbereich 2 bildet die 
Neuanpflanzung von zwei h ochwachsenden Laubbäumen an der Lagerstraße einen 
gestalterischen Akzent im Straßenraum.  Auf der Nordseite der Lagerstraße (außerhalb des 
Geltungsbereichs des Bebauungsplans) wird am westlichen Ende der Parkplatzzeile ein weiterer 
großkroniger Straßenbaum angepflanzt, so dass punktuell eine beidseitige Straßenbegrünung der 
Lagerstraße erzielt wird. 
 
7.11 Biodiversität 
 
Biodiversität – die Vielfalt an Tier - und Pflanzenarten sowie ihre genetische Variabilität  – ist die 
essenzielle Voraussetzung einer intakten Natur, die wiederum Lebensgrundlage für den Menschen 
ist. Nur ein intakter Naturhaushalt sichert sauberes Trinkwasser, saubere Luft zum Atmen, 
fruchtbare Böden als gesunde Ernährungsgrundlage und Rohstoffe zur Herstellung von 
Gebrauchsgütern sowie die erfo lgreiche Anpassung an Veränderungen wie sie z.B. der 
Klimawandel erfordert. Die Ökosystemdienstleistung der Natur ist von ökonomischer, sozialer und 
kultureller Bedeutung. Erhaltung und Schutz der Biodiversität ist deshalb eine 
gesamtgesellschaftliche Aufg abe, nicht zuletzt auch in Verantwortung für künftige Generationen 
sowohl im besiedelten als auch unbesiedelten Bereich (§ 1 Abs. 1 BNatSchG). Dies ist auch in der 
Hess. Biodiversitätsstrategie (Broschüre, Hrsg.: Hess Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, 
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, März 2015) und deren Weiterentwicklung (Broschüre, 
Hrsg. wie vor, Februar 2016) dokumentiert. 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat den Bericht zum Erhalt der Biodiversität in 
Darmstadt (V.-Nr. 2014/0014) am 12.02.2014 zur Kenntnis genommen. 
 
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse zum Plangebiet wurden in diesem Bebauungsplan 
folgende Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversität getroffen:  
 Neupflanzung von fünf Bäumen innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans E 56 
 Drei weitere Ersatzpflanzungen von Bäumen außerhalb des Plangebiets südlich des 
Bauerngartens an der Modau sowie eines weiteren großkronigen Baums auf der Nordseite 
der Lagerstraße 
 Insgesamt ca. 1.150 qm extensive und intensive Dachbegrünung  
 Begrünung von ca. 130 qm  Fassadenfläche des Lebensmittelmarkts  und punktuelle 
Fassadenbegrünung in der Lagerstr. 13

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 32 
 Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern in der Lagerstraße 13 und südlich des 
Lebensmittelmarktes  
 Anbringung von 31 Nistkästen 
 
7.12 Stadtgestaltung 
 
Beide Bauvorhaben innerhalb des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 erzeugen positive 
städtebauliche Veränderungen im Sinne von neuen stadträumlichen Wirkungen. 
 
Im Teilgeltungsbereich 1 gibt es derzeit lediglich auf der Nordseite des öffentlichen Parkplatzes 
eine ausgebildete Platzfassade. Die Rückseite des Wohn - und Geschäftshauses Heidelberger 
Landstraße 223 hat gestalterische Defizite und stellt sich in Form eines  Hinterhofcharakters dar. 
Durch die Verlängerung des Lebensmittelgeschäfts nach Westen und die Ausbildung einer 
Eingangsfassade erhält der öffentliche Parkplatz eine zweite Platzfassade. Diese Platzfassade 
korrespondiert in der Höhe mit der der City -Arkaden, die hier im Gegensatz zur Höhe der 
Bebauung an der Heidelberger Landstraße deutlich niedriger ist. Aufgrund dessen werden die 
bestehenden großkronigen Bäume den Charakter des Platzes weiterhin bestimmen, durch das 
geplante Vorhaben allerdings nun auf ei nem Platz mit definierten Raumkanten. Mit dem Bau des 
Lebensmittelmarkts wird die städtebauliche Konzeption unterstützt, die mit den City -Arkaden 
begonnen wurde, nämlich die Ausbildung einer einladenden Platzrandbebauung mit 
Verweilcharakter trotz der mitt igen Nutzung als Parkplatz und mit am Platzrand ausgebildeten 
Vorderseiten von Laden- und Gastronomieeinheiten. 
 
Die derzeitige Bebauung im Teilgeltungsbereich 2 (Lagerstraße 13) lässt sich als Gewerbebrache 
charakterisieren, die durch den ehemaligen, vorg elagerten LIDL -Parkplatz die Bauflucht in der 
Lagerstraße unterbricht. Durch die geplante Neubebauung gemäß Vorhaben - und 
Erschließungsplan wird diese unterbrochene Bauflucht baulich geschlossen und eine 
durchgängige Raumkante bis zur Einmündung in den Griesheimer Weg hergestellt. Die bauliche 
Fassung des Straßenraums ist hier städtebaulich besonders wichtig, da auf der Nordseite der 
Lagerstraße eine entsprechende Raumbildung an der Straße durch den öffentlichen Parkplatz  / 
Spielplatz fehlt. Somit bildet auch das Gebäude Lagerstraße 13 einen baulichen Platzrand aus, der 
bisher auf der Südseite der Lagerstraße fehlt.  
 
Durch die beiden Bauvorhaben des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 wird die 
stadträumliche Ordnung und Gestaltung der öffentlichen Räume w esentlich verbessert, welche 
über den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan s E 56 hinaus wahrnehmbar 
ist. Die städtebauliche Neuordnung und Gestaltung des Plangebiets entspricht damit auch der 
funktionalen Aufweitung der bisher linearen Gesch äftszone Heidelberger Landstraße zu einem 
flächenhaften Versorgungsbereich mit eigenem Raumcharakter. 
 
8. Inhalt und Begründung der Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 
 
8.1 Bedingte Festsetzung 
 
Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 wurde eine bedingte Festsetzung mit aufgenommen, 
sodass durch die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen nur solche Vorhaben zulässig 
sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag ve rpflichtet hat. Im 
Durchführungsvertrag wurden ebenfalls Fristen geregelt innerhalb dieser der Vorhabenträger die 
Durchführung des Vorhabens realisiert. 
 
8.2 Art der baulichen Nutzung 
 
Im Teilgeltungsbereich 1 ist im Erdgeschoss der Bebauung innerhalb der überbaubaren 
Grundstücksflächen (ÜBGF) 1a und 1b nur die Errichtung eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebs 
zulässig, da der Lebensmittelmarkt in der maximalen Größe nur erdgeschossig b etrieben werden 
kann.  
 
Die Obergeschosse des Wohn- und Geschäftshauses in der Heidelberger Landstraße 223 werden

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 33 
derzeit im 1. OG durch ein Büro, im 2. OG durch eine  Arztpraxis und im Dachgeschoss durch eine 
Wohnung genutzt. Da die Nutzung beibehalten werden soll, sind in den Obergeschossen der 
ÜBGF 1a im vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 nicht störende, gewerbliche Nutzungen 
und Wohnnutzungen zulässig. Die Festsetzungen entsprechen somit auch dem Nutzungsspektrum 
in der näheren Umgebung des Plangebiets. 
 
Im Teilgeltungsbereich 2 sind innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche nur Wohn en und 
wohnverträgliche Nutzungen zulässig. Das dort geplante Gebäude soll zu reinen Wohnzwecken 
mit neun Wohne inheiten errichtet werden. Die Nutzung fügt sich in die Umgebung ein. Die 
Schaffung von Wohnraum ist angesichts einer stetig wachsenden Bevölkerungszahl und dem 
damit verbundenen hohen Wohnungsbedarf in der Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht nur 
stadtplanerisch sinnvoll, sondern dringend erforderlich. 
 
8.3 Maß der baulichen Nutzung 
 
Das Maß der baulichen Nutzung der Gebäude und der baulichen Anlagen wird durch die 
Festsetzung einer Grundfläche, der Zahl der Vollgeschosse und der maximal zulässigen 
Gebäudehöhe im vorhabenbezogenen Bebauungsplan bestimmt. 
 
Grundflächen: 
In beiden Teilgeltungsbereichen ist eine maximale zulässige Grundfläche (GR I) festgesetzt. Diese 
ist so bemessen, dass die geplanten Bauvorhaben gemäß Vorhaben - und Erschließungsplan 
realisiert werden können. Für den Teilgeltungsbereich 1 ergibt sich rechnerisch betrachtet eine 
relativ hohe Grundflächenzahl. Dies hat seine Ursache darin, dass der vom Vorhabenträger von 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu erwerbende Grundstücksteil des öffentliche n Parkplatzes 
möglichst geringgehalten werden sollte, um eine grö ßtmögliche Anzahl an Parkständen  auf dem 
verbleibenden städtischen Grundstück zu erhalten. Die dadurch auf dem Grundstück des 
Vorhabenträgers entstehende bauliche Dichte ist im Hinblick auf d as Angebot an öffentlichen und 
privaten Freiflächen im Umgebungsbereich des Lebensmittelmarkts als unproblematisch zu 
werten. 
 
Die maximal zulässige Grundfläche (GR I) im Teilgeltungsbereich 1 kann durch die Fläche für 
Zuwegungen und Nebenanlagen überschritten werden (GR II). Die Größe der Überschreitung leitet 
sich aus den Eintragungen des Vorhaben - und Erschließungsplanes ab.  Diese Festsetzung ist 
notwendig, um die den Lebensmittelmarkt begleitenden Nebenanlagen wie Abstellflächen für 
Fahrräder, Einkaufswägen, Müllcontainer und barrierefreie Zuwegungen zum westlichen Ein - und 
Ausgangsbereich des Marktes errichten zu können. 
 
Die maximal zulässige Grundfläche (GR I) im Teilgeltungsbereich 2 kann durch bauliche Anlagen 
unterhalb der Geländeoberfläche und deren Zufahrten (s. I. Ziff. 7), der Fläche für Zuwegungen 
und Nebenanlagen (s. I. Ziff. 6) sowie der in Ziff. I. 6 ausnahmsweise zugelassenen Gerätehütte 
überschritten werden (GR II). Die Größe der Überschreitung leitet sich aus den Eintragungen des 
Vorhaben- und Erschließungsplanes ab.  Diese Festsetzung ist notwendig, um die im Vorhaben - 
und Erschließungsplan vorgesehene Tiefgarage mit Zufahrt sowie die Abstellflächen für Fahrräder 
und Zuwegungen zum Wohngebäude in der Lagerstraße 13 und die Gerätehütte im rückwärtigen 
Bereich des Grundstücks zu ermöglichen. 
 
Vollgeschosse: 
Die minimale und maximale Anzahl der Vollgesc hosse in der überbaubaren Grundstücksfläche 1a 
entspricht den Geschosszahlen der Nachbargebäude und der Geschosszahl des 
Bestandsgebäudes Heidelberger Landstraße 223. Sie beträgt minimal zwei sowie maximal drei  
Geschosse. 
 
In der überbaubaren Grundstücksfläche 2 auf dem Grundstück Lagerstraße 13 
(Teilgeltungsbereich 2) ist entsprechend der Nachbarbebauung die maximale Anzahl der 
Vollgeschosse mit zwei Vollgeschossen festgesetzt. Die Anzahl der Vollgeschosse ist als 
zwingend angegeben, damit der Vorhabenbezug gewahrt und eine Mindesthöhe des Gebäudes 
von zwei Vollgeschossen nach § 2 Abs. 5 HBO errichtet wird. Im Vorhaben - und

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 34 
Erschließungsplan ist das dritte Geschoss als ein zurückgesetztes Staffelgeschoss geplant und 
somit kein Vollgeschoss im Sinne von § 2 Abs. 5 HBO. 
 
Gebäudehöhen: 
Als Gebäudehöhe gilt der Abstand zwischen dem unteren und dem oberen Bezugspunkt  für die 
Gebäudehöhe.  
 
Unterer Bezugspunkt für die Gebäudehöhe im Teilgeltungsbereich 1 ist die Oberkante Bürgersteig 
der Heidelberger Landstraße, gemessen in der Mitte der östlichen Grundstücksgrenze des 
Flurstücks 432/4. Oberer Bezugspunkt für die Gebäudehöhe ist die Oberkante First oder der obere 
Abschluss der Wand des obersten Geschosses bei Gebäuden mit Flachdächern. 
 
Für den rückwärtigen Gebäudeteil des Lebensmittelmarktes (überbaubare Grundstücksfläche 1b) 
ist eine maximale Gebäudehöhe von 6, 50 m festgesetzt. Lediglich untergeordnete 
Überdachkonstruktionen, z. B. für Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik oder Geländer dürfen die 
festgesetzte Höhe überschreiten. Diese für Lebensmittelmärkte übliche und für den Betrieb 
notwendige Höhe von max. 6,50  m entspricht etwa einer zweigeschossigen Bebauung. Der Markt 
fügt sich hinsichtlich seiner Höhe damit in die überwiegend zweigeschossige Nachbarbebauung 
ein. 
 
Für den Teil geltungsbereich 2 ist eine maximale Gebäudehöhe von 10,50 m festgesetzt, die sich 
an den Höhen der Nachbarbebauung orientiert. Unterer Bezugspunkt der Höhenberechnung ist die 
Höhe des Bürgersteigs der Lagerstraße, gemessen in der Mitte der nördlichen Grenze der 
festgesetzten Fläche N. Oberer Bezugspunkt ist bei Gebäuden mit Flachdach der obere Abschluss 
der Wand.  
 
Ausgenommen von der Höhenbegrenzung sind in der überbaubaren Grundstücksfläche 1b und 2 
untergeordnete Dachaufbauten für technische Einrichtungen und Anlagen. Sie sind städtebaulich 
betrachtet ohne größere Bedeutung. 
 
8.4 Überbaubare Grundstücksflächen 
 
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden in beiden Teilgeltungsbereichen durch Baugrenzen 
und Baulinien definiert.  
 
An der Heidelberger Landstraße (ÜBGF 1a) erfordern die Baulinien eine geschlossene Bebauung 
ohne Grenzabstand. Diese Bauweise ist beim Wohn- und Geschäftshaus Heidelberger Straße 223 
bereits i m Bestand vorhanden und ist erforderlich um auch zukünftig eine einheitliche 
Gebäudeflucht unmittelbar an der Straßengrenze zu sichern. 
 
Für den Lebensmittelmarkt innerhalb der ÜBGF 1a ist an seiner Nordgrenze eine Baulinie 
festgesetzt, da die erforderliche Abstandsfläche auf dem nördlich angrenzenden Grundstück auf 
einem kurzen Abschnitt nicht eingehalten wird. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche 1b 
wird die erforderliche Abstandsfläche zum nördlich angrenzenden privaten Grundstück 
Heidelberger Landstraße 221a eingehalten. Zum südlich angrenzenden Grundstück h ält das 
geplante Marktgebäude ebenfalls die Abstandsfläche ein. Die geplante Bebauung schließt lediglich 
am südöstlichen Gebäudeversprung an die Nachbargrenze an  und erhält hier deshalb ebenfalls 
eine Baulinie . Die festgesetzten Baulinien auf der Nord - und Südseite der ÜBGF 1a und 1b 
entsprechen somit weitgehend der derzeitigen Grenzbebauung im Plangebiet und der 
Grenzbebauung auf den Nachbargrundstücken. 
 
Für den Teilgeltungsbereich 2 sind ausschließlich Baugrenzen festgesetzt. 
 
Mit Ausnahme der Flächen für Nebenanlagen und Zuwegungen, der Tiefgarage mit ihrer 
Zuwegung sowie der  Gerätehütte auf der Tiefgarage der Lagerstraße 13 sind alle Gebäude des 
Vorhaben- und Erschließungsplans innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu errichten.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 35 
8.5 Bauweise 
 
In den überbaubaren Grundstücksflächen 1a und 1b sind keine Bauweisen festgesetzt, da die 
Festsetzung von Baulinien und Baugrenzen die Bauweise der einzelnen Gebäudeabschnitte  
ausreichend differenziert regelt. 
 
Im Teilgeltungsbereich 2 ist die geschlossene Bauweise festgesetzt und somit eine Ausnutzung 
des Baufeldes bis auf die westliche und östliche Grundstücksgrenze möglich . Die derzeitige 
Bebauung des Grundstücks Lagerstraße 13 zeigt eine Grenzbebauung auf der westlichen und 
östlichen Grundstücksgrenze, a lso eine geschlossene Bauweise. Auf der westlichen Grenze 
befindet sich ein zweigeschossiges Wohngebäude (Lagerstraße 11) mit Kniestock, Satteldach und 
einer Brandwand zum Grundstück Lagerstraße 13. Auf der Ostseite liegt das Grundstück 
Griesheimer Weg 4. Unmittelbar an dessen westlicher Grundstücksgrenze (hin zur Lagerstr. 13) 
befinden sich eine Garage sowie Nebenanlagen, die gemäß § 6 Abs. 10 HBO innerhalb der 
Abstandsfläche zulässig sind. Das Wohngebäude selbst hat einen Abstand von ca. 5,50 m zur 
Grundstücksgrenze. 
 
Die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise auf dem Grundstück Lagerstraße 13 ist begründet 
mit dem hohen Bedarf an Wohnraum in Eberstadt und dem Planungsziel der Nachverdichtung 
innerörtlicher Baugrundstücke im Sinne von § 1a Abs. 2 BauGB.  Städtebaulich ist die 
geschlossene Bauweise im Ortskernbereich mit den gemischten Wohn - und Geschäftsnutzungen 
vertretbar. 
 
8.6 Flächen für Nebenanlagen und Zuwegungen 
 
Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und in den hierfür 
festgesetzten Flächen für Nebenanlagen und Zuwegungen zulässig. Ausnahmsweise ist südlich 
der überbaubaren Grundstücksfläche im Teilgeltungsbereich 2 die Errichtung einer Gerätehütte bis 
max. 16 m² Grundfläche zulässig. Mit dieser Festsetzung erfolgen eine  konkrete Verortung der 
zulässigen Nebenanlagen in den beiden Teilgeltungsbereichen und gleichzeitig ein Ausschluss 
dieser im restlichen Plangebiet. Hiermit soll eine geregelte Errichtung von Nebenanlagen 
gewährleistet werden, um somit ein einheitliches Stadtbild zu erzeugen. 
 
8.7 Flächen für Stellplätze und Garagen 
 
Entsprechend dem Vorhaben- und Erschließungsplan ist eine Tiefgarage im Teilgeltungsbereich 2 
nur innerhalb der festgesetzten Fläche „TG“ zulässig. An anderer Stelle sind Tiefgaragen somit 
ausgeschlossen. Im gesamten Plangebiet ist die Errichtung von Carports und ebenerdigen 
Garagen nicht zulässig, um die größtmögliche Anzahl öffentlicher Parkstände zu erhalten und den 
offenen, übersichtlichen Platzcharakter des Parkplatzes zu wahren. 
 
8.8 Verkehrsflächen 
 
Der Teilgeltungsbereich 1 wird im Osten durch die Heidelberger Landstraße und im Südwesten 
durch den Griesheimer Weg erschlossen. Diese öffentlichen Straßenflächen liegen nicht im 
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 . Die kurze Verbindungsstraße 
zwischen Georgenstraße und Griesheimer Weg ist, soweit sie im Geltungsbereich des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 liegt, als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 
Ihr rechtlicher Charakter als verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325 StVO) soll beibehalten 
werden. 
 
Um den bestehenden öffentlichen Parkplatz als solchen zu sichern, wird er als Verkehrsfläche 
besonderer Zweckbestimmung „Öffentlicher Parkplatz“ festgesetzt. Am Griesheimer Weg befindet 
sich eine Ein - und Ausfahrt auf den, bzw. vom öffentlichen Parkplatz. Von der Heidelberger 
Landstraße soll wie bisher für den motorisierten Verkehr eine Zufahrt zum öffentlichen Parkplatz 
bestehen bleiben, jedoch keine Ausfahrtmöglichkeit geschaffen werden, um Verkehrskonflikte in 
der Zufahrtszone und in der Passage zu vermeiden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 36 
Im Teilgeltungsbereich 2 bleibt die Fahrbahn der Lagerstraße in ihrer Breite unveränder t. Auf der 
südlichen Seite wird vor dem neuen öffentlichen Parkplatz ein 1,50 m breiter, öffentlicher 
Bürgersteig angelegt.  Zudem sind im Teilgeltungsbereich 2 auf der geplanten Verkehrsfläche 
besonderer Zweckbestimmung südlich der Lagerstraße weitere neun öffentliche Park stände 
festgesetzt. Östlich der öffentlichen Parkstände liegt die private Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage. 
 
8.9 Geh- und Fahrrecht 
 
Für das Flurstück Nr. 431 besteht seit 1976 eine Grunddienstbarkeit - Geh- und Fahrrecht -, 
welche dem Eigentümer gestattet, sein Grundstück über das südlich angrenzende Flurstück Nr. 
432/4 verkehrlich zu erschließen. Außerdem wird d as Flurstück Nr. 432/4 als Durchgang / Zufahrt 
für den öffentlichen Parkplatz genutzt. Durch die geplante Lage des Lebensmittelmarktes wird die 
derzeitige Zufahrtsfläche westlich der Tordurchfahrt leicht nach Norden versetzt und verläuft 
deshalb teilweise auch über das Flurstück Nr. 431. 
 
Um ein Geh - und Fahrrecht weiterhin zu gewährleisten, ist eine private Teilfläche zwischen 
Heidelberger Landstraße und Parkplatz als „Fläche mit Geh - und Fahrrecht zu Gunsten der 
Allgemeinheit und der Grundstückseigentümer der Flurstücke Nr. 431, 432/ 4, 438/7  und 439/1" 
festgesetzt. Der Vorhabenträger wurde im Durchführungsvertrag dazu verpflichtet, diese Sicherung 
per Grundbucheintrag vorzunehmen. 
 
8.10 Vorkehrungen zum Lärmschutz 
 
Zur Prüfung eventueller Immissionskonflikte werden die Schallimmissionen des öffentlichen 
Parkplatzes in d er schalltechnischen Untersuchung nach TA -Lärm beurteilt, da hauptsächlich 
Kunden des Lebensmittelmarktes dort parken werden . Die Prüfung des Planungsvorhabens 
hinsichtlich des Lärmschutzes führt zu dem Ergebnis, dass die untersuchten und bewerteten 
Immissionen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu keinen Nachbarschaftskonflikten 
führen und Vorkehrungen zum  Lärmschutz rechtlich nicht erforderlich sind, da die einschlägigen 
Orientierungswerte, bzw. Immissionsrichtwerte eingehalten werden. 
 
Eine Überschreitung besteht beim bestehenden Wohn - und Geschäftshaus Heidelberger 
Landstraße 223 (ÜBGF 1a), bei dem aktuell die Werte nach DIN 18005 nicht eingehalten werden 
können und dadurch bei einem eventuellen, späteren Umbau die Bedingungen der aktuell gültigen 
Fassung der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - eingehalten werden müssen.  
 
Um die Einhaltung der Immission srichtwerte der TA-Lärm für die anlagenbezogenen Lärmquellen 
des Lebensmittelmarkts  bei den nächstgelegenen Wohnungen zu gewährleisten, ist im 
Bebauungsplan eine Begrenzung des Emissionspegels der klimatechnischen Anlagen auf dem 
Lebensmittelmarkt festgesetzt. Hier ist unter Nr. I. 9.3 festgesetzt, dass a uf dem Dach des 
Lebensmittelmarkts die Aufstellung zweier kältetechnischer Anlagen zulässig  ist, wenn diese 
jeweils einen Schallleistungspegel von LWA 62 dB(A) nicht überschreiten  und durch deren Betrieb 
die gültigen Immissionsrichtwerte an den nächstgelegenen schutzwürdigen Nutzungen nicht 
überschritten werden. 
 
Auf der Südseite des Lebensmittelmarkts ist an der freien südlichen Grundstücksgrenze eine ca. 
40 m  lange, 2,00 m - 2,50 m hohe Schutzwand festge setzt. Diese Schutzwand verbessert den 
Lärmschutz beim Bedienen der Abfallcontainer und trägt in geringem Umfang auch zur 
Eindämmung eventueller Geruchs - und Staubemissionen bei. Damit werden die Wohn - und 
Aufenthaltsbedingungen auf de m südlich gelegenen Grundstüc k außerhalb des 
Bebauungsplangebiets verbessert. 
 
8.11 Anlagen zum Sammeln von Niederschlagswasser 
 
Anlagen zum Sammeln von Niederschlagswasser (z.B. Rigolen) für die Bauvorhaben in den ÜBGF 
1a, 1b und 2 mit ihren dazugehörigen Neben anlagen, Zuwegungen und Tiefgaragen, sind nur 
innerhalb der ÜBGF 1a, 1b, 2, den Flächen für Nebenanlagen und Zuwegungen, Stellplätze und 
Garagen sowie Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern zulässig. Auf den

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 37 
öffentlichen Straßenverkehrsflächen un d öffentlichen Verkehrsflächen besonderer 
Zweckbestimmung ist die Errichtung dieser Anlagen für die o.g. Bauvorhaben unzulässig. Mit 
dieser Festsetzung soll erreicht werden, dass das auf den privaten Fläche n des Bauvorhabens 
anfallende Niederschlagswasser auch auf diesen Flächen in einer Anlage zum Sammeln von 
Niederschlagswasser gesammelt wird und keine öffentlichen Flächen hierfür verwendet werden. 
 
8.12 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und 
Landschaft 
 
Die im Vorfeld der Pl anung durchgeführte artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan hat ergeben, dass durch die geplanten Vorhaben keine 
Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ausgelöst werden, wenn die rechtlichen Bedingungen für 
den Abbruch von Gebäuden und für die Fällung von Bäumen eingehalten werden. Hierauf wird im 
Bebauungsplan unter „III. Hinweis Nr.  3 Artenschutz “ ausführlich hingewiesen. Ebenfalls darauf 
hingewiesen wird, dass Kollisionen von Vögeln mit transparenten Scheiben zu vermeiden sind.  
Über die Empfehlungen der arte nschutzrechtlichen Prüfung hinaus, ist im Bebauungsplan 
festgesetzt, dass im Teilgeltungsb ereich 1 vier Nistkästen für Vögel an den beiden 
Bestandsbäumen südlich des Lebensmittelmarktes anzubringen sind. Des Weiteren sind für jeden, 
durch das Vorhaben  zu beseitigenden Baum je drei Nistkästen (insgesamt 27) an 
Bestandsbäumen oder neu anzupflanzenden Bäumen anzubringen. Diese Maßnahmen dienen der 
allgemeinen Stärkung der Vogelpopulation im Umgebungsbereich des Plangebiets und der 
Erhöhung der Biodiversität.  Das Anbringen der 27 Nistkästen wurde vertraglich zwischen dem 
Vorhabenträger und der Wissenschaftsstadt Darmstadt geregelt. 
 
8.13 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 
 
Die in der Planzeichnung dargestellten anzupflanzenden Laubbäume ergänzen die 
Bestandsbäume, dienen zu einem Teil als Ersatz für die neun gefällten Bäume  (s. Kap. 7.10) und 
sind dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. 
 
Die Dachflächen des Lebensmittelmarkts und des Wohnhauses Lagerstraße 13 sind extensiv, die 
der Tiefgarage in der Lagerstraße 13 ist intensiv zu begrünen. Die Begrünungen sind dauerhaft zu 
erhalten. 
 
An der Südfassade des Lebensmittelmarktes ist im Abschnitt, der mit einer Baugrenze definiert ist, 
eine flächenhafte Fassadenbegrünung vorzusehen und zu erhalten. An der Südfassade des 
Wohnhauses Lagerstraße 13 sind zwei punktuelle, vertikale Fassa denbegrünungen anzubringen 
und zu erhalten. 
 
Auf der Nordseite des Wohnhauses Lagerstraße 13 sind zwei einheimische Laubbäume auf 
öffentlicher Fläche anzupflanzen und zu erhalten.  
 
Nördlich des Wohnhauses Lagerstraße 13 und südlich des Lebensmittelmarktes sind Flächen zum 
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt, die neben ihren ökologischen Funktionen an 
diesem Standort Gestaltungswert besitzen. 
 
8.14 Bindung für Bepflanzungen und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen 
Bepflanzungen 
 
Die auf dem Parkplatz verbleibenden Bestandsbäume sind gemäß Festsetzung des 
Bebauungsplans dauerhaft zu erhalten. Für abgängige Bäume sind Ersatzpflanzungen derselben 
Art vorzunehmen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 38 
9. Örtliche Bauvorschriften gem. § 91 HBO 
 
Werbeanlagen 
Zur Steuerung der Gestaltung von Gebäudefassaden in Geschäfts - und Einkaufszonen macht die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorgaben für Lage, Art und Umfang von Werbeanlagen für 
Ladengeschäfte und andere gewerbliche Betriebe. Durch diese gestalte rischen Vorgaben soll 
verhindert werden, dass das Orts - und Straßenbild der Geschäftszonen übermäßig beeinträchtigt 
wird. Dementsprechend sind au ch im vorhabenbezogenen Bebauungsplan E  56 Festsetzungen 
aufgenommen, die die Gestaltung von Werbeanlagen regeln. 
 
Werbeanlagen (Anpreisung, Ankündigung, Hinweis auf Gewerbe oder Beruf, die vom öffentlichen 
Raum aus sichtbar sind) sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: 
1. Am Ort der Leistung, 
2. nicht höher als 5,5 m über der Oberfläche des Gehwegs, 
3. mit einer maximalen Auskragung von 60 cm über die Gebäudefront, 
4. mit einer Ansichtsfläche von insgesamt nicht mehr als 2 qm je 10 lfm Gebäudebreite, 
5. mit einer Schrifthöhe von maximal 60 cm. 
6. Fensterwerbung, die flächig auf Schaufenster angebracht wird, ist ausschließlich im EG 
zulässig und darf höchstens 50% der Schaufensterfläche betragen.  
7. Bewegliche, blinkende und reflektierende Werbeanlagen sind unzulässig. 
 
10. Hinweise 
 
In dem Bebauungsplan sind unter „III. Hinweise" Hinweise aufgenommen, die keine Festsetzungen 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 sind, sondern auf andere bestehende rechtliche 
Vorgaben hinweisen und vom Vorhabenträger zu beachten sind. Diese Hinweise betreffen 
1. Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und Vorschriften 
2. Altlasten / Bodenschutz 
3. Artenschutz 
4. Vermeidung von Vogelschlag 
5. Insektenfreundliche Beleuchtung 
6. Biodiversität 
7. Baumschutzsatzung 
8. Wasserwirtschaft 
9. Bodenschutz 
10. Bodendenkmäler 
11. Temperaturminimierende Farbgebung (Klimaanpassung) 
 
Die Inhalte der Hinweise zu o.g. Themen sind dem Bebauungsplan zu entnehmen. 
 
11. Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 
 
Die Konzeptbau -Betreuungsgesellschaft mbH verpflichtet sich im Durchführungsvertrag , das 
Vorhaben gemäß den Vorgaben aus dem Vorhaben - und Erschließungsplan sowie des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 in einer bestimmten Frist zu realisieren (s.a. Kap. 8.1).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 39 
12. Flächenstatistik 
 
Teilgeltungsbereich 1 
Fläche           qm   in % 
Überbaubare Grundstücksfläche 1a und 1b   1.224,3 qm   37,9% 
Sonstige, nicht überbaubare Grundstücksflächen  217,5 qm   6,7% 
Verkehrsflächen         1.787,2 qm   55,4% 
GESAMT          3.229 qm   100,00% 
 
Teilgeltungsbereich 2 
Fläche           qm   in % 
Überbaubare Grundstücksfläche     537,8 qm   41,0% 
Sonstige, nicht überbaubare Grundstücksflächen  370,6 qm   28,2% 
Verkehrsflächen         403,6 qm   30,8% 
GESAMT          1.312 qm   100,00% 
 
13. Vorliegende Gutachten und weitere Grundlagen 
 
"Verkehrsuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ehemaliges Radio -Wilms-
Gelände in Darmstadt -Eberstadt" – Stete Planung , Büro für Stadt - und Verkehrsplanung mit 
FREUDL Verkehrsplanung, Darmstadt, Dezember 2017 
 
"Ergänzende Verkehrsuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ehemaliges Radio-
Wilms-Gelände in Darmstadt -Eberstadt " – Stete Planung, Büro für Stadt - und Verkehrsplanung 
mit FREUDL Verkehrsplanung, Darmstadt, 28.02.2019 
 
"Schalltechnische Untersuchung" – Krebs + Kiefer, Ingenieure Gm bH –, 20168048-ASS-2, 
Darmstadt, 18.08.2021 
 
"Landschaftsplanerischer Fachbeitrag" – FRANZ - Ökologie und Landschaftsplanung, Darmstadt, 
21. Dezember 2016 
 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Junker + Kruse, Dortmund, Januar 2012 
 
"Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt - Einzelhandels- 
und Zentrenkonzept", Dr. Lademann & Partner, Hamburg, Januar 2021 
 
 
14. Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Ortskern Eberstadt, Einzugsbereich fußläufiger Kunden, Quelle: Open Street Map .... 7 
Abbildung 2: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56, Quelle: Eichler + 
Schauss ................................ ................................ ................................ .................... 11 
Abbildung 3: Ausschnitt des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Quelle: 
Wissenschaftsstadt Darmstadt (März 2019) ................................ .............................. 12 
Abbildung 4: Übersichtsplan: Städtebauliches Konzept des Vorhaben- und Erschließungsplans. 
dunkelgrau: zusätzliche Bebauung des Vorhabens, Quelle: Eichler + Schauss ........ 15 
Abbildung 5: Lage- und Freiflächenplan des Vorhaben- und Erschließungsplans, Quelle:  
Dipl.- Ing. Michael Palm, Freier Garten- und Landschaftsarchitekt (10.03.2022) ....... 20

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56, Wissenschaftsstadt Darmstadt  Seite 40 
Abbildung 6: Lärmkartierung Darmstadt, Verkehrsdaten 2014, Schallpegel Verkehrslärm tags, 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt ................................ ................................ ...... 26 
Abbildung 7: Lärmkartierung Darmstadt, Verkehrsdaten 2014, Schallpegel Verkehrslärm nachts 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt ................................ ................................ ...... 26 
Abbildung 8: Angebotsstruktur nach Bedarfsstufen, Quelle: Junker + Kruse, Dortmund (2012) ..... 28

anlage 9

300 Zeichen

Punkt 5: Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / 
Lagerstraße 13 – (Satzungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2022/0061) 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der 
Stadtverordneten-versammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
   
Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.

anlage 2

50692 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 08.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 22 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt  
 
 
Stellungnahme zur 1. Offenlage vom 29.03.2018:  
 
Aus regionalplanerischer Sicht bestehen gegen die Bauleitplanung inne r-
halb des im RPS/RegFNP 2010 ausgewiesenen“ Vorranggebietes Sie d-
lung, Bestand“ keine grundsätzlichen Bedenken. Der im Teilgeltungsb e-
reich 1 zur Nahversorgung der umliegenden Wohngebiete konzi pierte L e-
bensmittelvollversorger mit einer Verkaufsfläche unterhalb von 800  qm 
entspricht ebenso wie die im Teilgeltungsbereich 2 geplante Wohnbeba u-
ung und die Parkflächen den im „Vorranggebiet Siedlung“ vorgesehenen 
Nutzungen. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Aus naturschutzfachlicher Sicht wird festgestellt, dass im Geltungsb e-
reich des o.g. Verfahrens keine Natur - oder Landschaftsschutzgebiete li e-
gen. 
 
Bezüglich weiterer zu vertretender naturschutzfachlicher Belange wird auf 
die Stellungnahme der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde verwi e-
sen. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird wie 
folgt Stellung genommen:  
 
Gegen den vorgelegten Bebauungsplanentwurf werden keine Einwendu n-
gen erhoben. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Folgende Auflage und Hinweise bitte ich aufzunehmen: 
 
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) 
 
Gegen den o.g. Bebauungsplan bestehen aus Sicht der von mir zu vertr e-
tenden Belange des Grundwasserschutzes und der Wasserversorgung 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Anlage 1

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 08.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 22 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
keine grundsätzlichen Bedenken. 
 
In dem Plangebiet ist mit großen Grundwasserflurabständen (größer 10 m, 
Quelle: Grundwasserflurabstandskarten des Hessischen Landesamts für 
Naturschutz, Umwelt  und Geologie) zu rechnen. Aufgrund des Grundwa s-
serbewirtschaftungsplans ist im Bereich des Bebauungsplans nicht mit 
stark schwankenden Grundwasserständen zu rechnen. Ich bitte hier um 
Anpassung des Kapitels 6 der Begründung. 
 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
Die Begründung wurde entsprechend ergänzt. 
 
 
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz  
 
Es bestehen keine generellen Einwendungen. Die eventuelle Versickerung 
von Niederschlagswasser ist wasserrechtlich erlaubnispflichtig. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Bodenschutz  
 
1. Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten): 
 
Die Belange des Dezernates 41.5 sind in der Begründung zum Beba u-
ungsplanentwurf, Kapitel 9, Seiten 14 und 15 hinreichend berücksichtigt. 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
2.Vorsorgender Bodenschutz:  
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans folgt dem Gebot des sparsamen U m-
gangs mit Grund und Boden, indem Flächen innerhalb des durch Bebauung 
im Innenbereich entstandenen Ortsgefüges für eine neugeordnete Nutzung 
mobilisiert werden (Nachverdichtung). Hiermit wird ein Beitrag zur Redukt i-
on weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich geleistet. 
 
Daher wird der Bebauungsplan unter Gesichtspunkten des vorsorgenden 
Bodenschutzes ausdrücklich begrüßt. 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 08.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 22 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
Immissionsschutz 
 
Mit der Planung wird beabsichtigt, aufgrund „einer zu geringen Verkaufsfl ä-
che im nördlichen und östlichen Teil von Eberstadt“ das damit verbundene 
„Versorgungsdefizit an verbrau chernahen Lebensmittelgeschäften“ zu b e-
seitigen. 
 
Die fachlich inhaltliche Bearbeitung der Unterlagen hat ergeben, dass g e-
gen den o. g. Bebauungsplanentwurf E 56 „Heidelberger Landstraße 223 / 
Lagerstraße 13“ in sei ner jetzigen Form hinsichtlich der von mir zu vertr e-
tenden Belange des Immissionsschutzes keine grundsätzlichen Bedenken  
bestehen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Die Angaben des Schallgutachtens des Büros Krebs+Kiefer / Fritz AG b e-
züglich der Geräuschemissionen durch die Anliefervorgänge bei Verbra u-
chermarkt und Backshop sind jedoch nicht richtig. Die Annahme, dass die 
Anlieferungen nur bedingt der Anlage zuzuordnen  sind, da sie im öf fentli-
chen Raum stattfänden, ist fachlich falsch.  Die Anlieferungen sind au s-
schließlich der Anlage zuzuordnen, da es diese ohne die Anlage nicht g ä-
be. 
Dies wäre daher in der schalltechnischen Untersuchung näher zu betrac h-
ten gewesen. 
 
Darüber hinaus kann Vorhaben, die in den Anwendungsbereich der TA 
Lärm fallen, gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht, wie 
in der Untersuchung angedacht, mit passivem Lärmschutz begegnet we r-
den. 
 
Die TA Lärm sieht passive Lärmschutzmaßnahmen nicht vor. Dies zeigt 
sich u.a. daran, dass der maßgebliche Immissio nsort nach TA Lärm 0,5  m 
vor dem geöffneten Fenster liegt. Er kann praktisch nicht von einer pass i-
ven Schallschutzeinrichtung erfasst werden, da ein geöffnetes Schal l-
schutzfenster zur Lärmminderung nicht geeignet ist. Aktive Maßnahmen 
sind hier geboten. 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
Die schalltechnische Untersuchung wurde überarbeitet und angepasst 
(Schalltechnische Untersuchung Krebs + Kiefer / Fritz AG, Darmstadt, 
08.12.2020). Der Lebensmittelmarkt wurde als gewerbliche Anlage gemäß 
TA Lärm in eine überarbeitete schalltechnische Untersuchung eingestellt. 
 
Sowohl der gesamte Anlagenlärm als auch der Verkehrslärm werden j e-
weils in der Immissionsermittlung berücksichtigt . Die Fehler der passiven 
Schallschutzmaßnahme wurden korrigiert. Die o. g. schallte chnische Unter-
suchung kommt zu dem Ergebnis, dass die untersuchten und bewerteten 
Immissionen im Tageszeitraum zu keinen Nachbarschaftskonflikten führen. 
Ein Erfordernis für zusätzliche Lärmminderungsmaßnahmen, wie in der 
Stellungnahme vorgeschlagen, ist nicht gegeben.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 08.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 22 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
Eine Anpassung der schalltechnischen Untersuchung erachte ich jedoch 
als nicht erforderlich, da eine Anlieferung zur Nachtzeit und innerhalb der 
Ruhezeiten nicht geplant ist. Im Falle von Nachbarbeschwerden über die s-
bezügliche Abweichungen würde dies in einer immissionsschutzrechtlichen 
Anordnung nach § 24 BImSchG geregelt. 
Da an dieser Stelle keine Nebenbestimmungen wie in einem Baugenehm i-
gungsverfahren formuliert werden können, empfehle ich folgende Ma ß-
nahmen in dem Durchführungsvertrag zu verankern: 
 
1. Anlieferungen ausschließlich werktags in der Zeit zwischen 7:00 und 
20:00 für Verbrauchermarkt und Backshop außerhalb der Ruhezeiten. 
2. Ausrollen von Schallschutzmatten auf dem Boden, über die die Anlief e-
rung abgewickelt wird. 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
Ein entsprechender Zeitraum für die Anlieferung des Lebensmittelmarktes 
und das Ausrollen von Schallschutzmatten während der Anlieferung wird in 
den Durchführungsvertrag aufgenommen.  
 
Nach einem Schriftwechsel mit dem Regierungsprä sidium Darmstadt ( De-
zernat IV/DA 43.1 Strahlenschutz, Immissionsschutz (Energie, Lärmschutz) 
vom 10.03.2022 wurde festgehalten, dass a lternativ zu ausgerollten Schall-
schutzmatten, die Anlieferzone mit einem fugenlosen Bodenbelag a usge-
staltet werden kann . Diese Regelung wurde ebenfalls mit in den Durchfü h-
rungsvertrag aufgenommen. 
 
 
Ich bitte darum, den Durchführungsvertrag an das Regierungspräsidium 
Darmstadt Abt. Arbeitssicherheit und Umwelt, als die für gewerblichen Lärm 
zuständige Überwachungsbehörde zu übersenden. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Aus Sicht des Fachdezernats Oberflächengewässer werden keine Bede n-
ken und Anmerkungen gegen den vorhabenbezogenen Bebauungspla n-
entwurf vorgebracht. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Von der Bergbehörde wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die Ste l-
lungnahme folgende Quellen herangezogen wurden: 
 
Hinsichtlich der Rohstoffsicherung : Regionalplan Südhessen/Regionaler 
Flächennutzungsplan 2010, Rohstoffsicherungskarte (KRS 25) des 
HLNUG; 
 
Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe:  vorliegende 
und genehmigte Betriebspläne; 
 
Hinsichtlich des Altbergbaus:  bei der Bergaufsicht digital und analog vorli e-
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 08.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 22 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
gende Risse, in der Datenbank vorliegende Informationen, Kurzübersichten 
des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Bergbau. Die Recherche 
beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenplans inventarisierten 
Beständen von Berechtsams - und Betriebsakten früherer Bergbaubetriebe 
und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissblättern. Die Stellung-
nahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus auf einer unvol l-
ständigen Datenbasis. 
 
Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung g e-
nommen: 
 
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungsfl ä-
chen betroffen. 
 
Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell unter Bergaufsicht stehe n-
den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. 
 
Gefährdungspotential aus fr üheren bergbaulichen Tätigkeiten:  Im Plang e-
biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. 
 
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte en t-
gegen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Vom Kampfmittelräumdienst wird mitgeteilt, dass über die im Lageplan 
bezeichnete Fläche dem Kampfmittelräumdienst aussagefähige Luftbilder 
vorliegen. 
 
Eine Auswertung dieser Luftbilder hat keinen begründeten  Verdacht erg e-
ben, dass mit dem Auffinden von Bombenblindgängern zu rechnen ist. Da 
auch sonstige Erkenntnisse über eine mögliche Munitionsbelastung dieser 
Fläche nicht vorliegen, ist eine systematische Flächenabsuche nicht erfo r-
derlich. 
 
Soweit entgegen den vorliegenden Erkenntnissen im Zuge der Bauarbeiten 
doch ein kampfmittelverdächtiger Gegenstand gefunden werden sollte, bitte 
ich Sie, den Kampfmittelräumdienst unverzüglich zu verständigen. 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.  
Die Hinweise wurden an den Vorhabenträger zur Beachtung weitergeg e-
ben.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 08.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 22 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
Sie werden gebeten, diese Stellungnahme in allen Schritten de s Baulei t-
planverfahrens zu verwenden, sofern sich keine wesentlichen Flächenä n-
derungen ergeben. 
 
 
 
Anlagen: Auszug aus dem Altlasteninformationssystem ALTIS 
 
ALTIS-Nr.: 411.000.070-001.105 
 
Lage: Heidelberger Landstraße 223 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Das Thema Altlasten ist in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan unter 
"Hinweise" und in der Begründung berücksichtigt. 
 
Da die Nutzung als KFZ -Pflege- und Reparaturdienst bereits über 50 Jahre 
zurück liegt und nur für einen kurzen Zeitraum von vier Monaten bestanden 
hat, ist die Wahrscheinlichkeit relativ gering, dass heute noch umweltg e-
fährdende Stoffe im Boden gefunden werden. Trotzdem wird im vorhabe n-
bezogenen Bebauungsplan E 56 auf den Altstandort und darauf, wie bei 
evtl. auftauchenden Bodenverunreinigungen vorzugehen ist, hingewiesen 
(s. Hinweis III. 2. Altlasten). 
 
 
Stellungnahmen zur 2. Offenlage vom 29.06.2021 und 01.07.2021: 
 
Wie bereits mit Stellungnahme vom 29.03.2018 mitgeteilt, bestehen aus 
regionalplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die Bauleitplanung 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Der Durchführungsvertrag ist Bestandteil des vorhabenb ezogenen Beba u-

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 08.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 22 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
innerhalb des im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzung s-
plan –RPS/RegFNP- 2010 festgelegten “Vorranggebiet Siedlung, Bestand“. 
  
Daran vermag auch der Umstand, dass der im Teilgeltungsbereich 1 zur 
Nahversorgung der umliegenden Wohngebiete vorgesehene Lebensmitte l-
markt nun mit einer Verkaufsfläche von 933 qm (statt zuvor 800 qm)  konzi-
piert ist [nichts zu ändern]. Im zentralen Versorgungsbereich des Stadtteiles 
Eberstadt entspricht auch ein großflächiger Lebensmittelmarkt mit nah -
versorgungsrelevanten Sortimenten den regionalplanerischen Vorgaben 
(Kapitel 3.4.3 des RPS/RegFNP 2010).  
 
Ich gehe davon aus, dass der in den Textfestsetzungen unter 1. erwähnte 
Durchführungsvertrag, aus dem allein z. B. Verkaufsfläche und Sortimente 
des Lebensmittelmarktes zu entnehmen sind, Bestandteil/Anlage des vo r-
habenbezogenen Bebauungsplans ist. 
 
ungsplanes und regelt sowohl die Verkaufsfläche als auch die zugelass e-
nen Sortimente. 
 
 
Eine Zuständigkeit der oberen Naturschutzbehörde ist gemäß § 2 Abs. 1 
Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAG B-
NatSchG) nicht gegeben. (siehe hierzu auch Ziffer 3.5 des Erlasses des 
Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen über 
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
(TöB) in städtebaulichen Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 
vom 11. Dezember 2019 -StAnz. 52/2019 S. 1373-). 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Bezüglich der vom Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Umwelt 
Darmstadt- zu vertretenden Belange teile ich Ihnen folgendes mit: 
 
Grundwasser 
 
Aus Sicht der von mir zu vertretenden Belange der Wasserversorgung und 
des Grundwasserschutzes sind im o. g. Verfahren folgende Anpassungen 
zu fordern: 
 
Der 3. Satz des Hinweises Ziffer III 6 ist zu streichen. Aufgrund des Grun d-
wasserbewirtschaftungsplans ist im Bereich des Bebauungsplans nicht mit 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
Der 3. Satz des Hinweises Ziffer III 6 wurde gestrichen und die gewünschte

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 08.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 22 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
stark schwankenden Grundwasserständen zu rechnen. Änderungen der 
Grundwasserstände können klimatisch bedingt auftre ten. Zudem ist den 
Grundwasserflurabstandskarten des Hessischen Landesamts für Natu r-
schutz, Umwelt und Geologie zu entnehmen, dass in dem Bereich des B e-
bauungsplans mit Flurabständen von größer 10  m zu rechnen ist. Hier ist 
zunächst von keiner Vernässungsg efährdung auszugehen, es sei denn 
Ihnen liegen andere Erkenntnisse vor. Ich bitte Sie, entsprechende Anpa s-
sungen im Hinweis Ziffer III 6 vor-zunehmen. 
 
„Das Plangebiet liegt in der geplanten Zone III B des sich im Festsetzung s-
verfahren befindlichen Wassers chutzgebiets für das Wasserwerk der Stadt 
Pfungstadt. Die Ver - und Gebote sind in Anlehnung an die Muster -
Wasserschutzgebietsverordnung (StAnz. 13/1996 S.991 ff.) zu beachten.“ 
Ich bitte Sie, dies als Hinweis in den Textteil des Bebauungsplans aufz u-
nehmen. 
 
Ergänzung stattdessen in die Hinweise des vorhabenbezogenen Beba u-
ungsplans eingetragen. 
 
 
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz 
 
Zu dem o.g. Verfahren nehme ich zum derzeitigen Planungsstand wie folgt 
Stellung: 
 
1. Umgang mit Niederschlagswasser: 
 
Ich weise darauf hin, dass für die Versickerung oder Einleitung von unb e-
lastetem Niederschlagswasser bei der zuständigen Wasserbehörde (hier 
OWB) eine Erlaubnis nach §§ 8, 9 i.V.m. 57 Wasserhaushaltsgesetz 
(WHG) zu beantragen ist. Die Vorgaben des Merkblattes DWA -M 153 
(Handlungsempfehlung zum Umgang mit Regenwasser) und des Arbeit s-
blattes DWA -A 138 (Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versic ke-
rung von Niederschlagswasser) in der jeweils gültigen Fassung sind zu 
beachten. 
 
Weiterhin gilt, dass nach den gesetzlichen Vorgaben die Menge des abz u-
leitenden Niederschlagswassers entsprechend dem Stand der Technik so 
gering wie möglich zu halten ist. Ziel der abflussreduzierenden Maßnahmen 
ist es, die Kanalisation und die Kläranlage zu entlasten und eine ortsnahe 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
Neben den im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzten abflus s-
reduzierenden Maßnahmen wurde der Vorhabenträger im Durchführung s-
vertrag verpflichtet, die im Bebauungsplan festgesetzte Rigole so zu erric h-
ten, dass  das verbleibende Oberflächenwasser inner halb der privaten 
Grundstücksfläche versickert wird. Auf den Dachflächen der neuen Gebä u-
de/-teile fällt kein Niederschlagswasser an, das in den Kanal geleitet we r-
den muss.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 08.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 22 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Versickerung vorzuziehen. In der Planung sind daher Verwertungsma ß-
nahmen (gem. § 37 Abs. 4 S. 1 Hessisches Wassergesetz HWG) wie z.B. 
die Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien für die Flächenbefe s-
tigung oder Niederschlagswasserverwertung als Brauchwasser oder zur 
Bewässerung neben begrünter Dachflächen vordergründig zu realisieren.  
 
 
 
2. Anforderungen an die Abwasserbeseitigung: 
 
Das Schmutzwasser aus dem geplanten  Baugebiet ist den kommunalen 
Abwasserbehandlungsanlagen zuzuführen. Die kommunale Abwassersa t-
zung ist zu beachten. Für das geplante Bauvorhaben wird, wie in den U n-
terlagen beschrieben, der Bestand des Mischwasserkanalnetzes weiterhin 
genutzt. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Bodenschutz 
 
1. Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten): 
 
Die Belange des Dezernates 41.5 sind in der Begründung zum Beba u-
ungsplanentwurf, Kapitel 7.4, Seiten 21 und 22 hinreichend berücksichtigt.  
 
Ich bitte, folgenden  Hinweis in die textlichen Festsetzungen zum Beba u-
ungsplan aufzunehmen: 
 
• „Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist 
auf organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den Er d-
arbeiten Kenntnisse, die den Verdacht ei ner schädlichen Bodenveränd e-
rung begründen, sind diese umgehend der zuständigen Behörde, dem 
Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dezernat 
IV/Da 41.5, Bodenschutz, mitzuteilen. Darüber hinaus ist ein Fachgu t-
achter in Altlastenfragen hinzuzuziehen.“ 
 
Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs.3 Bundes -
Bodenschutzgesetz sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die g e-
eignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
Der Hinweis wurde in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufg e-
nommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 08.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 22 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. 
 
 
 
2. Vorsorgender Bodenschutz:  
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans folgt dem Gebot des sparsamen U m-
gangs mit Grund und Boden, indem Flächen innerhalb des durch Bebauung 
im Innenbereich entstandenen Ortsgefüges für eine neugeordnete Nutzung 
mobilisiert werden (Nachverdichtung). Hiermit wird ein Beitrag zur Redukt i-
on weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich geleistet. 
 
Daher wird der Bebauungsplan unter Gesichtspunkten des vorsorgenden 
Bodenschutzes ausdrücklich begrüßt. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Immissionsschutz 
 
Zu o.g. Planung fehlt mir noch eine Rückmeldung des Fachbüros für 
Schallschutz, die ich zur Prüfung des Vorgangs benötige. Es steht jedoch 
bereits jetzt fest, dass ich die schalltechnische Untersuchung aufgrund 
fachlicher Mängel nicht akzeptieren kann. Sobald eine Rückmeldung erfolgt 
ist, wird der immissionsschutzrechtliche Fachbeitrag nachgereicht. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Siehe Abwägung zum Nachtrag zum immissionsschutzrechtlichen Fachbe i-
trag vom 01.07.2021, Seite 12 ff. 
 
 
Vom Dezernat „Oberflächengewässer“ werden gegen die o. a. Bauleitpl a-
nung keine Bedenken erhoben. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Für die bergrechtliche Stellungnahme wurden folgende Quellen als D a-
tengrundlage herangezogen: 
 
Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: 
- Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan  (RPS/  
RegFNP) 2010 
- Rohstoffsicherungskarte (KRS 25) des HLNUG; 
 
Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe: 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 08.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 von 22 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
- vorliegende und genehmigte Betriebspläne; 
 
Hinsichtlich des Altbergbaus: 
- bei der Bergaufsicht digital und analog vorliegende Risse, 
- in der Datenbank vorliegende Informationen, 
- Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über  früheren 
Bergbau. 
 
Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenplans 
inventarisierten Beständen von Berechtsams - und Betriebsakten früherer 
Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissblä t-
tern. Die Stellungnahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus auf e i-
ner unvollständigen Datenbasis. 
 
Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung g e-
nommen: 
 
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungsfl ä-
chen betroffen. 
 
Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell unter Bergaufsicht stehe n-
den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. 
 
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tätigk eiten: Im Plang e-
biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. 
 
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte en t-
gegen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Den Kampfmittelräumdienst beteilige ich ausnahmsweise nur dann, wenn 
von gemeindlicher Seite im Rahmen des Bauleitplanverfahrens konkrete 
Hinweise auf das mögliche Vorkommen von Kampfmitteln erfolgt sind. In 
dem mir von Ihnen zugeleiteten Bauleitplanverfahren haben Sie keine Hi n-
weise dieser Art gegeben. Deshalb habe ich den zentralen Kampfmitte l-
räumdienst nicht beteiligt. Es steht Ihnen jedoch frei, den Kampfmittelräu m-
dienst direkt zu beteiligen. Ihre Anfragen können Sie per Em ail richten an 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Die Aussage wurde an den Vorhabenträger zur Beachtung weitergegeben. 
Eine Aussage des Kampfmittelräumdienstes lag bereits aus der ersten 
Offenlage vor (siehe oben).

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 08.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 von 22 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat I 18, Zentraler Kampfmitte l-
räumdienst: kmrd@rpda.hessen.de. 
 
Eine verfahrensrechtliche Prüfung ist nicht erfolgt. 
 
 
 
Nachtrag zum immissionsschutzrechtlichen Fachbeitrag  vom 
05.07.2021 (Schreiben des Regierungspräsidiums an den Vorhabe n-
träger und den Schallgutachter mit CC. an das Stadtplanungsamt): 
 
Eine abschließende Stellungnahme zu o.g. Bebauungsplan -Entwurf ist 
nicht möglich. 
 
Zur Bewertung der vorgelegten schalltechnischen Untersuchung 20168048-
ASS-2 der KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH vom 27. April 2021 fehlen 
mir die detaillierten Berechnungsergebnisse für jeden Immissionsort. Diese 
habe ich beim Büro Krebs + Kiefer angefordert. Bis auf eine telefonische 
Zusage, dass die Daten vorge legt würden, habe ich bislang keine weitere 
Rückmeldung. 
 
Da die Untersuchung jedoch an weiteren Stellen fachlich falsch ist, gebe ich 
eine vorläufige Bewertung ab und bitte um Überarbeitung der Unters u-
chung. 
 
Im Einzelnen: 
 
1. Die in Kapitel 6 getroffene Emp fehlung für die textlichen Festsetzungen 
„Die Lkw -Andienung erfolgt nur während des Tagzeitraums zwischen 
06:00 Uhr und 22:00 Uhr mit im Mittel bis zu 5 Lkw pro Tag.“ ist fachlich 
nicht richtig. 
Geräuschimmissionsprognosen gehen immer von maximal möglichen  
Emissionen aus. 
Die Angabe, dass im Mittel 5 LKW -Andienungen möglich sind, lässt den 
Schluss zu, dass an einem Wochentag 35 Andienungen stattfinden und 
an den anderen Tagen keine. Richtigerweise muss die textliche Festse t-
zung maximal 5 LKW-Andienungen pro Tag zulassen. Ich empfehle dies 
entsprechend anzupassen, um immissionsschutzrechtliche Konflikte b e-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Den Anregungen wurde gefolgt. 
Die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros KREBS + KIEFER 
Ingenieure GmbH, Darmstadt vom 27.04.2021, welche zur zweiten Offe n-
lage öffentlich ausgelegt wurde, ist  überarbeitet worden. In der überarbeite-
ten Fassung der Untersuchung 20168048 -ASS-2 vom 18.08.2021 sind die 
in der Stellungnahme des RP vom 01.07.21 angesprochenen Punkte b e-
richtigt. Die geänderten Inhalte des Gutachtens haben keine Auswirkungen 
auf die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Das RP 
Darmstadt äußert e in seinem Schreiben vom 25.08.2021 keine Bedenken  
mehr:

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 08.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 von 22 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
reits jetzt zu minimieren. 
 
2. In Kapitel 5.1.2 wird angegeben, dass der Beurteilungspegel zur Nach t-
zeit bei maximal 44 dB(A) in der Heidelberger Landstraße li ege. Am I m-
missionspunkt „Griesheimer Weg 4a“ ist für das 2. OG allerdings ein B e-
urteilungspegel von 45 dB(A) angegeben, ohne dies näher zu bewerten. 
Ich bitte um Ergänzung der o.g. Berechnungsergebnisse und Bewertung 
der Situation. 
 
3. Für die Bereiche, in denen die Immissionsrichtwerte weniger als 6 dB 
vom berechneten Beurteilungspegel unterschritten werden, ist gem. Zi f-
fer 3.2.1 die Vorbelastung zu ermitteln. Dies ist in der vorliegenden U n-
tersuchung nicht erfolgt und ist entsprechend nachzuholen, da es im  Ge-
biet weitere gewerbliche Nutzungen gibt, die Anspruch auf die Immiss i-
onsrichtwerte haben. 
 
4. Es wird angegeben, dass Spitzenpegelereignisse auf dem Parkplatz zur 
Nachtzeit nicht eindeutig zugeordnet werden können. Dies ist m.E. nicht 
richtig. Sofern aussc hließlich die Auswirkungen des Lebensmittelmar k-
tes, also Zusatzbelastung zum Satus quo, betrachtet werden, kann sehr 
wohl eine Einschätzung abgegeben werden. Darüber hinaus liegt eine 
Verkehrsuntersuchung vor, die entsprechende Daten liefern könnte. 
 
Das Stadtplanungsamt der Stadt Darmstadt ist über meine Stellungnahme 
informiert Ich bitte um Überarbeitung der  schalltechnischen Untersuchung 
und stehe für weitere Fragen zur Verfügung. 
 
„Nach Prüfung des Schallgutachtens 20168048 -ASS-2 in der Fassung vom 
18.08.2021 komme ich zu dem Ergebnis, dass gegen die Planung keine 
Bedenken bestehen. 
Ich empfehle die Aufnahme der in Kapitel 6 der o.g. Untersuchung gemach-
ten Empfehlungen für die textlichen Festsetzungen.“ 
 
Der oben genannte n Empfehlung des RP, zeitliche Festsetzungen zu B e-
triebs- und Andienungszeiten des Lebensmittelmarkts in den vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplan aufzunehmen, wurde nicht g efolgt. Stattdessen 
werden diese im Durchführungsvertrag geregelt. 
 
 
Nachtrag des Dezernats IV/DA 43.1 Strahlenschutz, Immissionsschutz 
(Energie, Lärmschutz)  vom 10.03.2022 zu getroffenen Regelungen im 
Durchführungsvertrag (Schreiben des Regierungspräsidiums an das 
Stadtplanungsamt): 
 
Eine fugenlose Ausgestaltung des Anlieferbereichs im Bereich der Heide l-
berger Landstraße ist als Ersatz für Schallschutzmatten möglich. 
Folgende Änderung des Vertragsentwurfs schlage ich vor: 
  
 
 
 
 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
Der Vorhabenträger wurde im Durchführungsvertrag dazu ver pflichtet, bei 
der Andienung de r Lkw Schallschutzmatten auszurollen oder alternativ die 
Anlieferzone mit einem fugenlosen Bodenbelag auszugestalten.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 08.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 von 22 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
„Um beim Andienungsvorgang die Schallimmissionen an der benachbarten 
Bebauung zu reduzieren, hat die Verladung der Waren vom Lkw in den 
Lebensmittelmarkt und umgekehrt stets über ausgerollte Schallschutzmat-
ten zu erfolgen. Alternativ kann die Anlieferzone mit einem fugenlosen B o-
denbelag ausgestaltet werden. Im Falle von berechtigten Nachbarschaft s-
beschwerden müssen  durch den Betreiber weitere Schallschutzmaßna h-
men ergriffen werden.“ 
 
 
1.2 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, hessenARCHÄOLOGIE, Ida-
Rhodes-Straße 1, 64295 Darmstadt  
 
 
Stellungnahme zur 1. Offenlage vom 22.03.2018: 
 
Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 21 HDSchG wie 
folgt aufzunehmen: 
 
,,Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies dem 
Landesamt für Denkmalpflege, hessenArchäologie, oder der Unteren 
Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen." 
 
Hinweis: Die vorliegende Stellungnahme verhält sich ausschließlich zu den  
öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenkma l-
pflege. Eine gesonderte Stellungnahme zu den Belangen des Baudenkma l-
schutzes und der Baudenkmalpflege  behält sich die Denkmalfachbehörde 
vor. 
 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
Ein entsprechen der, mit der HessenArchäologie abgestimmter  Hinweis 
wurde in den Bebauungsplan aufgenommen: 
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler (z.B. Mauern, Verfärbungen, Gr ä-
ber, Scherben, Knochen) bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für 
Denkmalpflege (hessenA RCHÄOLOGIE) oder der Unteren Denkma l-
schutzbehörde unverzüglich anzuzeigen (§  21 HDSchG). Der Genehm i-
gung der Denkmalschutzbehörde bedarf, wer ein Kulturdenkmal oder Teile 
davon zerstören oder beseitigen, an einen anderen Ort verbringen oder 
umgestalten wil l und wer in der Umgebung eines unbeweglichen Kultu r-
denkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies 
auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals auswirken 
kann (§ 18 HDSchG). 
 
1.3 e-netz Südhessen GmbH & Co. KG, Dornheimer Weg 24, 64293 Darm-
stadt  
 
 
Stellungnahme zur 1. Offenlage vom 22.03.2018: 
 
Wir nehmen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und der ENTEGA Netz 
AG sowie deren  Tochterunternehmen e -netz Südhessen GmbH & Co. KG 
und ENTEGA Medianet GmbH. Je nach  Areal beinhaltet die Stellungnahme 
die Medien Strom, Gas, Trinkwasser, Fernwärme,  Straßenbeleuchtung, 
Telekommunikation und/oder Fernwirktechnik.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 08.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 von 22 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
ln Eberstadt sind wir Netzbetreiber der Sparten Strom, Telekomunikation 
sowie Fernwirktechnik, Gas und Wasser. 
 
Gegen die vorliegende Planung bestehen keine Bedenken 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten: 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betriebsmittel unseres U n-
ternehmens bzw. der ENTEGA AG. Bei einer Entwidmung von Wegeparzel-
len sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Die Gasversorgung des Planungsbereiches ist durch die vorhandene Ga s-
straßenleitung gesichert. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Die Trinkwasserversorgung des Planungsbereiches ist durch die vorhand e-
ne Wasserversorgung gesichert. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Die L öschwasserversorgung des Planungsbereiches ist abhängig von  der 
zukünftigen Nutzung  und erfolgt nach den Vorgaben der Örtlichen Feue r-
wehr. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Hinsichtlich der geplanten Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich von Le i-
tungstrassen ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäume lt. DIN 18920 und 
den technischen Richtlinien GW 125  einen Mindestabstand von 2,5  m zu 
unseren Versorgungsleitungen aufweisen m üssen. Wird  dieser Abstand 
unterschritten, so sind die Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern, 
oder die Standorte der Bäume dement sprechend zu verschieben. Pflan z-
maßnahmen im Nahbereich  unserer Betriebsmittel sind deshalb vorher mit 
uns abzustimmen. Wir beantragen, Leitungs - bzw. Baumschutzmaßnah-
men in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufzunehmen. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Die Hinweise wurden z ur Beachtung in den weiteren Planungen an den 
Vorhabenträger weitergegeben. Eine Festsetzung von Schutzmaßnahmen 
für Leitungen beim Anpflanzen von Bäumen im Bebauungsplan ist wegen 
fehlender Konkretheit nicht mög lich. Eine diesbezügliche Abstimmung  mit 
den Versorgungsträgern ist vom Vorhabenträger durchzuführen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 08.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 von 22 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
Stellungnahme zur 2. Offenlage vom 01.07.2021: 
 
Wir nehmen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und der e -netz Süd-
hessen AG und ENTEGA Medianet GmbH. 
 
Im Gebiet der Stadt Darmstadt sind wir Netzbetreiber folgender Sparten: 
Strom, Gas, Wasser, Straßenbeleuchtung. 
 
Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten: 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betriebsmittel unseres U n-
ternehmens bzw. der EN TEGA AG. Notwendige Leitungsumlegungen g e-
hen zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach geltenden Verträgen 
geregelt und sind rechtzeitig mit uns abzusprechen. Im Flurstück 438/8 
liegen Stromversorgungskabel die im Grundbuch dinglich zu sichern sind. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Der Hinweis wurde zur Beachtung in der Ausführungsplanung an den Vo r-
habenträger weitergegeben. 
 
 
Hinsichtlich der geplanten Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich der Le i-
tungstrasse ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäume lt. DIN 18920 und 
den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5  m zu 
unseren Versorgungsleitungen aufweisen müssen. Wird dieser Abstand 
unterschritten, so sind die Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern, 
oder di e Standorte der Bäume dementsprechend zu verschieben. Pflan z-
maßnahmen im Nahbereich unserer Betriebsmittel sind deshalb vorher mit 
uns abzustimmen. Wir beantragen, Leitungs - bzw. Baumschutzmaßna h-
men in den planungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungspla n au f-
zunehmen. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Die Hinweise wurden zur Beachtung in de r Ausführungsplanung  an den 
Vorhabenträger weitergegeben. Eine Festsetzung von Schutzmaßnahmen 
für Leitungen beim Anpflanzen von Bäumen im vorhabenbezogenen Be-
bauungsplan ist wegen fehlender Konkretheit nicht möglich. Eine diesb e-
zügliche Abstimmung mit den Versorgungsträgern ist vom Vorhabenträger 
durchzuführen. 
 
 
Die Trinkwasserversorgung des Planungsbereiches ist durch die vorhand e-
ne Wasserversorgung gesichert. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Die Löschwasserversorgung des Planungsbereiches ist abhängig von der 
zukünftigen Nutzung und erfolgt nach den Vorgaben der örtlichen Feue r-
wehr. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 08.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 17 von 22 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
 
Im Rahmen  Ihrer Baumaßnahme ist von uns vorgesehen, Stromverso r-
gungskabel zu verlegen. 
Zur Sicherstellung der Stromversorgung ist es erforderlich, frühzeitig in die 
Planung bezüglich vorgesehener Parkflächen, die mit Ladesäulen für Elek t-
rofahrzeuge auszustatten sin d, einbezogen zu werden. In Abhängigkeit der 
vorgesehenen Parkflächen mit Ladesäulen ist der Energiebedarf in Bezug 
auf benötigte Transformatorenstationen und die Anzahl der Stromkabel in 
den öffentlichen Gehwegen und Straßen ein wesentlicher Planungsfakto r. 
Daraus kann ein Mehrbedarf an Flächen für die Errichtung von zusätzlichen 
Transformatorenstationen zur Sicherstellung des Energiebedarfs für die E -
Mobilität resultieren. Für eine ökonomisch nachhaltige Erschließung sind 
die Flächen zur Errichtung von Tr ansformatorenstationen bereits in die 
Bauleitplanung als Vorhalteflächen mit aufzunehmen. 
 
Bei erhöhtem Leistungsbedarf einzelner Gewerbeansiedlungen kann der 
Bau zusätzlicher Transformatorenstationen erforderlich werden. 
 
Ein Angebot über die Errichtung, Änderung oder Verdichtung der Straße n-
beleuchtung erhalten Sie auf Anfrage von unserer Beleuchtungsabteilung.  
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Der Hinweis wird i n der Ausführungsplanung berücksichtigt. Die Planung 
von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge ist nicht Gegenstand des Bauleitpla n-
verfahrens. 
1.4 IHK Darmstadt, Rheinstraße 89, 64295 Darmstadt  
 
 
Stellungnahme zur 1. Offenlage vom 23.03.2018: 
 
Wir haben keine Bedenken oder Anregungen zum Bebauungsplan. 
Von ansässigen Unternehmern bekamen wir Fragen gestellt hinsichtlich der 
zur Verfügung stehenden Menge an Parkplätzen. Durch die gute Anbi n-
dung an den ÖPNV sehen wir als IHK dies weniger kritisch, möchten Ihnen 
diese Rückmeldung jedoch nicht vorenthalten. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Der öffentliche Parkplatz am Griesheimer Weg hat derzeit eine Kapazität 
von 62 Parkplätzen, ist bewirtschaftet und dient allen Geschäften und 
Dienstleistungen im näheren Umgebungsbereich.  Durch die Neuplanung 
gehen 20 Pkw -Parkplätze verl oren. Nach der Neuordnung der östlichen 
Teilfläche des Parkplatzes sind im Erschließungsplan noch 4 1 Pkw-
Parkplätze (davon zwei Behindertenparkplätze) vorhanden. 27 Fahrrada b-
stellplätze (davon drei für Lastenfahrräder), die dem neuen Lebensmitte l-
markt zugeordnet sind, werden neu ausgeführt. 
Um diesen Engpass auszugleichen , wird im Teilgeltungsbereich 2, vor dem

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 08.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 18 von 22 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
geplanten Wohnhaus Lagerstraße 13, ein öffentlicher Parkplatz mit neun 
Pkw-Parkständen neu errichtet. Nördlich der Lagerstraße befinden sich des 
Weiteren 15 öffentliche Parkplätze im Bestand.  Daher ist nicht von einer 
wesentlichen Verschlechterung der Parkplatzsituation auszugehen. 
 
1.5 Wasserverband Schwarzbachgebiet -Ried, Postfach 17 51. 64507 Groß -
Gerau 
 
 
 
Stellungnahme zur 2. Offenlage vom 02.06.2021: 
 
Durch den o.g. Bebauungsplan werden keine unmittelbaren Belange des 
Wasserverbandes Schwarzbachgebiet-Ried berührt. Die vorgesehene Ste i-
gerung der Versickerung und Rückhaltung des anfallenden Niederschlag s-
wassers wird ausdrücklich begrüßt. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
1.6 DADINA, Europaplatz 1, 64293 Darmstadt  
 
 
Stellungnahme zur 2. Offenlage vom 07.06.2021: 
 
Aus den Planungsunterlagen geht hervor, dass der Anlieferverkehr für den 
projektierten Lebensmittelmarkt über die Heidelberger Landstraße erfolgen 
soll. Hierfür ist vorgesehen, in Höhe des pIangegenständlichen Anwesens 
eine zirka 18 Meter lange Anlieferung szone einzurichten, in der Lastkraf t-
wagen künftig halten können, um Waren für den Markt anzuliefern. 
 
Wir geben in diesem Kontext zu bedenken, dass dieser Abschnitt der He i-
delberger Landstraße von den Straßenbahnlinien 6, 7 und 8 sowie von den 
Buslinien BE1, EB, NE, P, PE und PG in dichter Taktfolge frequentiert wird. 
Aufgrund dessen und wegen der relativ engen Ortsdurchfahrt an dieser 
Stelle besteht unseres Erachtens potentiell die Gefahr, dass es beim Anli e-
fern und Entladen von Waren zu Verkehrsbehinderun gen und Rückstauu n-
gen kommen kann, die sich unter Umständen negativ auf den Betriebsa b-
lauf des Linienverkehrs auswirken könnten. 
 
Wir bitten die Plangeberin daher bei den weiteren Planungen ein Auge n-
merk darauf zu richten, dass die Anlieferungszone räumlich so im Straße n-
 
 
 
Der Anregung wurde teilweise gefolgt. 
Der Vorhabenträger  wurde im Durchführungsvertrag dazu verpflichtet, in 
Vereinbarung mit dem Mobilitätsamt (Straßenverkehrsbehörde), eine Lad e-
zone auf öffentlicher Fläche einrichten zu lassen. Die Anordnung der Lad e-
zone und die damit verbundenen Sicherheitsaspekte sind nicht  Gegenstand 
des Bauleitplanverfahrens und werden in Absprache zwischen Vorhabe n-
träger und der Straßenverkehrsbehörde geregelt.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 08.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 19 von 22 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
raum angeordnet wird, dass ein störungsfreies Passieren der dort verke h-
renden Straßenbahnen und Busse während der Anliefer - und Ladezeiten 
jederzeit gewährleistet sein wird. 
 
 
 
Ferner bitten wir im Begründungstext auf Seite 16 zu ergänzen, dass die 
Haltestelle "Wartehalle" neben den dort bereits aufgezählten Linien auch 
von der Buslinie BE1 bedient wird. 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
Die Begründung wurde ergänzt. 
1.7 HEAG mobilo GmbH, Klappacher Straße 172, 64285 Darmstadt  
 
 
Stellungnahme zur 2. Offenlage vom 14.06.2021: 
 
Bei o. g. Bauvorhaben ist die Fahrleitung unserer Straßenbahnlinie betro f-
fen. An diesem Gebäude befindet sich ein Wandanker unserer Oberleitung. 
 
Bei Arbeiten an unserer Fahrleitung sind besondere Schutzmaßnahmen 
einzuhalten. 
 
Bevor ein Gerüst gestellt wird, muss der betroffene  Spanndraht, der unsere 
Fahrleitung hält, isoliert werden. Bei Sanierung der Fassade muss gewäh r-
leistet sein, dass der Wandanker weiterhin der Belastung von 4 kN stan d-
hält. 
 
Hierfür ist es zwingend erforderlich , unsere Abteilung NB Bahnstrom mit 
einzubinden. Ansprechpartner ist: (hier nicht aufgeführt) 
 
Anlage: 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
Der Hinweis wurde an den Vorhabenträger zur Beachtung weitergegeben.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 08.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 20 von 22 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
1.8 Polizeipräsidium Südhessen, Klappacher Straße 145, 64285 Darmstadt  
 
 
Stellungnahme zur 2. Offenlage vom 28.06.2021: 
 
Aus verkehrspolizeilicher Sicht sind die Parkplätze  als unzureichend anz u-
sehen. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
In der ergänzenden Verkehrsuntersuchung zum vorhabenbezogenen B e-
bauungsplan E 56 wird nachgewiesen, dass der öffentliche Parkplatz auch 
in seiner reduzierten Größe mit 4 2 Pkw-Parkständen für den regelmäßigen 
Betrieb der City -Arkaden und des Lebensmittelmarkts, mit Ausnahme bei 
starker Nachfrage in Spitzenstunden, ausreicht. Im näheren Umgebungsbe-
reich des öffentlichen Parkplatzes werden weitere Pkw -Parkstände g e-
schaffen und mit bereits vorhandenen angeboten. Eine Aufstellung aller 
verfügbaren PKW -Park-/Stellplätze ist Kap. 6.2 der Begründung zum vo r-
habenbezogenen Bebauungsplan E 56 zu entnehmen. 
 
Ein weiteres Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 
ist es, durch den Standort des Lebensmittelmarkts alle anderen Formen der 
Nahmobilität (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV) zu unterstützen, um damit 
die Nachfrage nach PKW -Parkständen zu verringern. Eine Ausrichtung 
nach den Spitzenstunden ist auch vor diesem Hintergrund nicht das polit i-
sche Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 08.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 21 von 22 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Der neu geplante öffentliche Parkplatz an der Südseite der Lagerstraße 
wird neun zusätzliche Pkw -Parkstände aufweisen, die bei einer Spitze n-
nachfrage genutzt werden können. Sie werden vorzugsweise von Kunden 
genutzt, die keinen Einkaufswagen benutzen oder „kleinere Erledigungen 
im Umfeld ausführen möchten“ (Stete -Planung, Darmstadt, 28.02.2019). 
Alternativ zu diesen Parkplätzen können auf der Nordseite der Lagerstraße, 
am Griesheimer Weg und im verkehrsberuhigten Bereich Georgenstraße 
21 Parkplätze genutzt werden, ohne dass eine Straße gequert werden 
müsste. 
 
 
 
Die Zufahrt zum Parkplatz von der Heidelberger Straße aus, sollte als Ei n-
bahnstraße gekennzeichnet werden. Da sich in diesem Bereich der Ei n-
gang zu der Praxis, zu den Büroräumen sowie zu der darüber liegenden 
Wohnung befindet, der Lebensmittelmarkt über diese Passage beliefert 
wird und die Platzverhält nisse beengt sind, sollte die Durchfahrt auch für 
Fahrradfahrer nur in Fahrtrichtung Westen erlaubt werden. 
 
Der Anregung wurde teilweise gefolgt. 
Eine möglichst verkehrssichere Gestaltung der Durchfahrt von der Heide l-
berger Landstraße zum öffentlichen Par kplatz ist Gegenstand von vertragl i-
chen Vereinbarungen zwischen Vorhabenträger und der Wissenschaft s-
stadt Darmstadt. Verkehrsrechtliche Regelungen sind nicht Gegenstand 
des Bauleitplanverfahrens. Sie werden unter Beteiligung der betroffenen 
Behörden und Äm ter erarbeitet und angeordnet. Die aktuell praktizierte 
Einbahnregelung der Durchfahrt soll jedoch auch nach Abschluss des Ba u-
vorhabens beibehalten werden. Bei entsprechender Gestaltung und der 
Beibehaltung der Einbahnregelung wird eine Gefährdung von Fußg ängern 
und Radfahrern, die die Passage in Richtung Osten benutzen, nicht ges e-
hen. 
 
 
 
Im Bereich der Lagerstraße ist die Ein - bzw. Ausfahrt der Tiefgarage im 
Kurvenbereich geplant. Diese sollte an die westliche Seite des Geltungsb e-
reichs verlegt werden. Darüber hinaus sollte nicht unmittelbar neben einer 
Ein- bzw. Ausfahrt ein Baum gepflanzt werden. Dies führt zu schlechten 
Sichtbeziehungen beim Einfahren in den Verkehr. 
 
Der Anregung wurde nicht gefolgt. 
Eine Verlegung der Zufahrt zur Tiefgarage auf die Westseite des Gebäudes 
Lagerstraße 13 ist aus bautechnischen und Immissionsschutz -Gründen 
nicht möglich. Zwischen Bürgersteig und dem Beginn der Tiefgaragenra m-
pe befindet sich eine ca. 6 m tiefe, weitgehend horizontale Fläche . Von dort 
haben ausfahrende Pk w Einsicht in die Lagerstraße und den Griesheimer 
Weg, so dass von der entsprechenden Fachverwaltung keine verkehr s-
technischen Bedenken bestehen. Die Sichtbeziehungen an der Tiefgar a-
genausfahrt entsprechen den anzuwendenden Regelwerken. Ein einzelner 
Baumstamm führt nur zu einer unwesentlichen Verschlechterung der Sich t-
beziehung nach Osten.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13 – 
Stand: 08.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 22 von 22 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.9 Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim/Ts.  
 
 
Stellungnahme zur 2. Offenlage vom 01.07.2021: 
 
Als Träger öffentlicher Belange begrüßen wir  die Nähe des neu geplanten 
Standortes zu dem vorhandenen Angebot des Öffentlichen Personenna h-
verkehrs. 
Damit dieses Angebot vollumfänglich auch für Mobilitätseingeschränkte zu 
nutzen ist, regen wir den barrierefreien Ausbau der Tram -Haltestelle in 
Richtung Eberstadt an. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen 
Ein barrierefreier Ausbau der Haltestelle „Wartehalle“ ist vorgesehen , ist 
jedoch nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens.

2022/0061

16054 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
28.03.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0061 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / 
Lagerstraße 13 – (Satzungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 10.03.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der 
Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Einholung von Stellungnahmen) und der erneuten 
öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB  gingen die in Anlage 1 zusammengefas sten 
Stellungnahmen ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen 
Prüfung (Anlage 1) abschließend entschieden.  
2. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2  BauGB sowie der erneuten 
öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB  gingen die in Anlage 2 zusammengefassten 
Stellungnahmen ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen 
Prüfung (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage)  abschließend entschieden.  
3. Dem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
E 56 (Anlage 3, Plan wird bei Präsenzsitzungen aufgehängt / ausgelegt), dem Entwurf des

- 2 - 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 mit der im Plan enthaltenen Satzung über die 
Beschränkung von Werbeanlagen (Anlage 4, Plan wird bei Präsenzsitzungen aufgehängt / 
ausgelegt) und der dazugehörigen Begründung (Anlage 5) wird zugestimmt. 
4. Der als Voraussetzung für den Satzungsbeschluss zum v orhabenbezogenen Bebauungsplan 
E 56 abgeschlossene Durchführungsvertrag (Anlage 6, datenschutzrelevante Anlage)  wird zur 
Kenntnis genommen . 
5. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 - mit der im Plan enthaltenen 
Satzung über die Beschränkung von Werbeanlagen (Anlage 4) und der Entwurf des Vorhaben- 
und Erschließungsplans (Anlage 3) als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
werden zur Satzung beschlossen. 
6. Der Einziehung einer Teilfläche von ca. 804 m ² des öffentlichen Parkplatzes Gemarkung 
Darmstadt-Eberstadt, Flur 16, Nr. 438/7 wird zugestimmt.  
 
Anlagen: Anlage 1: Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der TÖB  
Anlage 2: Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit 
(datenschutzrelevante Anlage)  
Anlage 3: Vorhaben - und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan E 56 (wird im Falle von Präsenzsitzungen aufgehängt / ausgelegt)  
Anlage 4: Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 (wird im Falle von 
Präsenzsitzungen aufgehängt / ausgelegt)  
Anlage 5: Begründung zum v orhabenbezogenen Bebauungsplan E 56  
Anlage 6: Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 
(datenschutzrelevante Anlage)  
Anlage 7: Einziehungsplan zum Flurstück Gemarkung Darmstadt -Eberstadt, Flur 
16, Nr. 438/7  
 
Datenschutzrelevante Anlag e:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2022/0061 vom 10.03.2022  
 
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 wird die planungsrechtliche Vorausset -
zung für die Erweiterung eines vorhandenen Ladengeschäfts zur Einrichtung eines groß -
flächigen Lebensmittelmarktes und eines Wohn - und Geschäftshauses in der Heidelberger 
Landstraße 223 sowie eines Wohnhauses (9 Wohneinheiten) mit Tiefgarage in der 
Lagerstraße 13 geschaffen. 
 
Die innerörtlichen Grundstücke mit einer Größe von 4.541 m² werden im Osten durch die 
Heidelberger Landstraße und im Westen durch angrenzende Wohnbebauung begrenzt. Die 
beiden Grundstücke werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 56 in z wei 
Teilgeltungsbereiche geteilt, welche durch den Griesheimer Weg unterbrochen werden.  
Die Planaufstellung ist erforderlich, weil sich das Vorhaben nach den aktuellen 
planungsrechtlichen Gegebenheiten des § 34 BauGB nicht in die Eigenart der näheren 
Umgebung einfügt. Mit dem Vorhaben soll das Stadtteilzentrum von Eberstadt gestärkt sowie 
langfristig gesichert und somit ein Ziel der Einzelhandels - und Zentrenkonzepte (2004, 2009, 
2012, 2016) umgesetzt werden. Das Wohnvorhaben in der Lagerstraße 13 trägt daz u bei, die 
Versorgung mit Wohnraum im Zentrum von Eberstadt zu verbessern.  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat hierzu am 11.02.2016 einen Aufstellungsbeschluss 
für das Bebauungsplanverfahren E 56 gefasst. Mit dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung 
(Offenlagebeschluss) am 15.02.2018 hat die Stadtve rordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ebenfalls beschlossen, den vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan E 56 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen, womit 
eine frühzeitige Beteiligung  der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange entfällt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde am 
23.02.2018 im Darmstädter Echo bekannt gemacht und fand vom 05.03.2018 bis zum 
05.04.2018 statt. Eine Einstellung  der Planunterlagen in das Internet nach 
§ 4a Abs. 4 BauGB erfolgte im parallelen Zeitraum. Die Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.02.2018 beteiligt.  
 
Während der Offenlage gingen Stellungnahmen der Behörde n und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange, von städtischen Stellen und aus der Öffentlichkeit ein, die u.a. zu 
wesentlichen Änderungen des Planentwurfs geführt haben. Die Eingaben wurden, soweit 
sinnvoll und umsetzbar, berücksichtigt. Neben redaktionellen Kla rstellungen wurde im 
weiteren Verfahren die Großflächigkeit des Lebensmittelmarktes festgestellt, wozu eine  
Auswirkungsanalyse zu den in §  11 Abs. 3 S. 2 BauNVO genannten Inhalten erstellt  wurde. 
Die Ergebnisse der Analyse finden sich in der Begründung wie der. Des Weiteren wurden eine 
Grundfläche, eine zwingend einzuhaltende Anzahl von Vollgeschossen und die Regelu ngen zu 
den Nebenanlagen nach §  14 BauNVO im vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Detail 
erstmalig festgesetzt. Im Vorhaben - und Erschließungsplan wurde die innere 
Grundrissaufteilung des Lebensmittelmarktes dahingehend verändert, dass der 
Lebensmittelmarkt zwei Ein - und Ausgänge erhält. Die Gestaltung des westlichen 
Eingangsbereiches des Lebensmittelmarktes wurde aufgrund der erhöhten Anzahl an 
Fahrradabstellplätzen ebenfalls verändert.  
 
Aufgrund dieser wesentlichen Änderungen des Entwurfs des vorha benbezogenen Bebauungs -
plans war eine erneute Offenlage des geänderten Vorhaben - und Erschließungsplanes sowie 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf s E 56 mit der entsprechend ergänzten 
Begründung gem. § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. Nach Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2021 und der Bekanntmachung im Darmstädter 
Echo am 02.06.2021 erfolgte die erneute öffentliche Auslegung vom 14.0 6.2021 bis

- 4 - 
14.07.2021 aufgrund der Corona -Pandemie gem. §§ 2 und 3 PlanSiG im Internet. Zusätzlich 
war für die Öffentlichkeit eine Einsichtnahme der Planunterlagen im o.g. Zeitraum nach 
vorheriger Terminvereinbarung im Stadtplanungsamt der Wissenschaftssta dt Darmstadt, 
Stadthaus West, Mina -Rees-Str. 12 möglich. Die erneute Beteiligung der Behörden und 
sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden 
erfolgte mit Schreiben vom 01.06.2021.  
 
Nach der erneuten Offenlage gem. §  4a Abs. 3 BauGB und den dabei eingegangenen 
Stellungnahmen ergaben sich keine wesentlichen Änderungen mehr an den Planunterlagen, 
wonach eine abschließende Abwägung der Stellungnahmen und der Satzungsbeschluss des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 dur chgeführt werden können. Lediglich eine 
Anpassung des Schallgutachtens erfolgte nach der erneuten Offenlage aufgrund einer 
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt, die Anpassungen am Gutachten 
führten wie o.g. jedoch zu keiner Änderung des vorhabe nbezogenen Bebauungsplanentwurfs 
E 56. 
 
Vorhaben 
Die geplante Projektieru ng umfasst die Errichtung von einem Mehrfamilienhaus mit 9  
Wohneinheiten  und einer Tiefgarage mit 20 Stellplätzen in der Lagerstraße 13 sowie  einem 
großflächigen Lebensmittelmarkt mit  ca. 930 m² Verkaufsfläche an der Heidelberger 
Landstraße. Bei beiden Bauvorhaben werden leerstehende Gebäude umgenutzt und erweitert 
oder abgerissen und neu errichtet. So wird an der Heidelberger Landstraße das aktuell 
bestehende Wohn - und Geschäftshaus i m Erdgeschoss in Richtung Westen erweitert, um den 
nötigen Raum für einen großflächigen Lebensmitteleinzelhändler, der der Nahversorgung 
dient, zu erzeugen. Dabei wird ein Teil des öffentlichen Parkplatzes am Griesheimer Weg von 
der Wissenschaftsstadt Darm stadt an den/die Vorhabenträger*in verkauft und durch den 
Lebensmittelmarkt mit seinem Eingangsbereich überbaut. Für das Bauvorhaben an der 
Lagerstraße 13 wird das bestehende Gebäude des leerstehenden, ehemaligen LIDL -Marktes 
abgerissen und durch ein Mehrf amilienhaus mit Tiefgarage neu überbaut. Da beide Vorhaben 
die Wiedernutzbarmachung von Flächen sowie die Nachverdichtung unterstützen und somit 
eine Maßnahme der Innenentwicklung im Zentrum von Eberstadt darstellen, erfüllt der 
vorhabenbezogene Bebauungsp lan E 56 die Voraussetzungen für die Anwendung des 
§ 13a BauGB. 
 
Funktionen für die Ortsentwicklung Eberstadts 
Die Planung dient der Stärkung und langfristigen Sicherung des Stadtteilzentrums von 
Eberstadt und der Errichtung  von neuem Wohnraum. Mit dem vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan E 56  gelingt es, eine Vielzahl an grundlegenden Zielen der aktuellen 
bundesweiten Stadtentwicklung (Nutzungsmischung, Stadt der kurzen Wege,  
Nachverdichtung,  Verbesserung der fußläufigen Nahversorgung, Stärkung des 
Umweltverbunds, effiziente Parkraumgestaltung in Tiefgaragen , Klimaeffizienz ) zu vereinen . 
Dadurch stellt er eine nachhaltige städtebauliche  Weiterentwicklung des Eberstädter 
Zentrums dar. 
 
Klimaschutz und Grünstruktur 
Das Vorhabengebiet ist im aktuellen Zustand bereits stark versiegelt und weist eine intensive 
anthropogene Prägung auf. Durch das Vorhaben werden neue grünplanerische Elemente 
erzeugt, indem die gesamten Flach- und Tiefgaragendächer sowie einzelne Fassaden begrünt 
werden. Die neuen Grünelemente lassen eine deutliche, mikroklimatische Verbesserung der 
jetzigen Situation erwarten. Auf dem Parkplatz entfallende Bäume werden in gleicher Anzahl 
und Größe im Plangebiet selbst oder außerhalb an Standorten entlang der Modau neu

- 5 - 
gepflanzt. Energetisch wurde der/die Vorhabenträger*in im Durchführungsvertrag dazu 
verpflichtet, bei den neu zu errichtenden Gebäuden den höchstmöglichen 
Gebäudeenergieeffizienzstandard einzuhalten. Im besten Fall wird der 
Gebäudeenergieeffizienzstandard Kfw 40 erreicht. Wenn der/die Vorhabenträger*in Anlagen 
zur Solarenergiegewinnung errichtet, wird er/sie im Durchführungsvertrag verpflichtet diese 
Anlagen zu betreiben und die daraus gewonnene Energie auf dem entsprechenden Grundstück 
zu nutzen. Insgesamt ist das Vorhaben durch die vorgenannten und durchzuführenden 
Maßnahmen damit stadtklimatologisch verträglich. 
 
Erschließung und ruhender Verkehr  
Die Belieferung des erdgeschossigen Marktes erfolgt ausschließlich über die Heidelberger 
Landstraße. Hierzu dient ein außerhalb des Geltungsbereichs gelegener Anlieferungsbereich 
für Lkw. Durch die Neuerrichtung des Lebensmittelmarktes wird der bestehende öffentliche 
Parkplatz am Griesheimer Weg auf 41 Parkplätze verkleinert. Zur Kompensation der 
entfallenden Parkplätze soll vor dem geplanten Wohnhaus in der Lagerstraße 13 ein neuer 
öffentlicher Parkplatz mit 9 Parkständen für Pkw errichtet werden. Ebenso werden 27 
Fahrradabstellplätze, davon 3 für Lastenfahrräder, geschaffen. Die neue Tiefgarage in der 
Lagerstraße dient den Bewohnerinnen und Bewohnern des Wohnhauses an der Lagerstraße 
13, dem Personal des Lebensmittelmarktes sowie den Nutzerinnen und Nutzern der 
Obergeschosse des Wohn- und Geschäftshauses an der Heidelberger Landstraße 223. Die Zu- 
und Abfahrt in die Tiefgarage erfolgt von der Lagerstraße aus . 
Zu 1.: 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2  und § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 
zusammengefasst und geprüft. Bei der Tabelle handelt es sich nun um die abschließende 
Prüfung. 
 
Zu 2.: 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB gingen 
die in Anlage 2 (datenschutzrelevante Anlage) zusammengefassten und abschließend 
geprüften Stellungnahmen ein. 
 
Zu 3.: 
Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / 
Lagerstraße 13 – (Anlage 4, wird bei Präsenzsitzungen aufgehängt/ausgelegt), einschließlich 
der enthaltenen Satzung über die Beschränkung von Werbeanlagen, ist mit seiner Begründung 
(Anlage 5) und dem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans (Anlage 3, wird zu den 
Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) zuzustimmen. 
 
Zu 4.:  
Der Durchführungsvertrag (Anlage 6, datenschutzrelevante Anlage) enthält die Regelungen 
zur Realisierung des Vorhabens innerhalb bestimmter Fristen und die Verpflichtung des 
Vorhabenträgers zur Kostentragung der Planungs- und Ausführungskosten. Darüber hinaus 
sind umfangreiche wei tere Regelungen  getroffen worden, u.a. zur Vermeidung von 
Vogelschlag, z ur Vermeidung von Beeinträchtigungen nachtaktiver Insektenarten , zur 
Neupflanzung, Erhalt und Ersatz von Laubbäumen, zu Dach - und Fassadenbegrünungen, zum 
Gebäudestandard, zur Nutzung von Anlagen für  Solarenergiegewinnung , zu 
Lärmschutzmaßnahmen, zur Errichtung von Stell - und Abstellplätzen, zu Anlagen zum 
Sammeln von Niederschlagswasser , zur Verkaufsfläche sowie zu Ladenöffnungs - und 
Andienungszeiten des Lebensmittelmarktes. Der Durchführungsvertrag ist gemäß §  12 Abs. 1 
Satz 1 BauGB vor dem Satzungsbeschluss abzuschließen und wird erst mit Rechtskraft des

- 6 - 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans E  56 oder mit erteilter Baugenehmigung nach §  33 
BauGB wirksam.  
 
Zu 5.: 
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / 
Lagerstraße 13 – (Anlage 4, wird bei Präsenzsitzungen aufgehängt/ausgelegt), einschließlich 
der enthaltenen Satzung über die Beschränkung von Werbeanlagen, und der Entwurf des 
Vorhaben- und Erschließungsplans (Anlage 3, wird bei Präsenzsitzungen 
aufgehängt/ausgelegt) sind gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. 
Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird mit Satzungsbeschluss Bestandteil des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans, welcher anschließend durch öffentliche 
Bekanntmachung in Kraft tritt. 
 
Zu 6. (Einziehung): 
Das Flurstück Gemarkung Darmstadt -Eberstadt, Flur 16, Nr. 438/7 ist als ö ffentlicher 
Parkplatz gewidmet. Für die Umsetzung des hier zum Beschluss vorliegenden 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan s ist die Einziehung der Fläche erforderlich.  
Da die Fläche für die Abwicklung des öffentlichen Verkehrs (Parkplatz) mit Inkrafttreten des 
Bebauungsplans keine Bedeutung mehr hat, kann die Einziehung wegen Wegfalls des 
Verkehrsbedürfnisses betrieben werden.  
 
Die Fachämter haben keine Bedenken gegen eine Einziehung.  
 
Nach Beschluss wird das Einziehungsverfahren mit einer Amtlichen Bekanntmachung in der 
Tagespresse betrieben.  
 
 
Dezernat III 
 
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 
• 12 Exemplare des Entwurfs zum vorh abenbezogenen Bebauungsplan E 56  für die 
Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung  
• Akten z. Hd. des Berichterstatters

Beratungsverlauf (5)

TOP 5
TOP 17
TOP 5
TOP 10
TOP 116

Orte (18)

  • Heidelberger Landstraße 223
  • Lagerstraße 13
  • Rheinstraße 89
  • Klappacher Straße 172
  • Heidelberger Straße 223
  • Liebigstraße 25A
  • Mühltalstraße 141a
  • Reuterallee
  • Pfungstädter Straße
  • Georgenstraße 21
  • Mina-Rees-Straße 12
  • Bessunger Straße 125
  • Griesheimer Weg 4a
  • Dornheimer Weg 24
  • Europaplatz 1
  • Friedensplatz 12
  • Ida-Rhodes-Straße 1
  • Bahnstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2022/0061
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.02.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00