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Sanierung ohne Verdrängung - Wohngeldberatung

Mitteilung BV 2597/2017 vom 23.08.2017

Stand: Am 11.09.2017 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56/560 Vorlagen-Nummer 2597/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.09.2017 Sanierung ohne Verdrängung – Wohngeldberatung Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 08.05.2017 AN/0615/2017 unter anderem beauftragt, den von den Baumaßnahmen betroffenen Mietern rechtzeitig eine Beratung zum Thema Wohngeld anzubieten. Die Sanierung der Gebäude Alpener Str. 26–36, Subbelrather Str. 409, Marienstr. 120–122 soll im 01.Quartal 2019 beendet werden. Der Abriss des Gebäudes Venloer Str. 742-750 ist für das 3. Quartal 2018 vorgesehen. Die GAG begleitet die Modernisierung mittels einer individuellen Modernisierungsbetreuung. Zwischen den beauftragten Mitarbeiterinnen der GAG und der Wohngeldstelle wurde vereinbart, dass im Rahmen der individuellen Information- bzw. Beratungsgesprächen mit den einzelnen Mietern, auch auf die Möglichkeit eines Wohngeldantrages hingewiesen wird. Eine verlässliche Aussage, ob ein Wohngeldantrag erfolgreich sein wird, kann nur im Einzelfall getroffen werden. Zur Vereinfachung des Verfahrens wurden der GAG Vordrucke zur formlosen Beantragung von Wohngeld zur Verfügung gestellt. Hiermit kann fristwahrend Wohngeld beantragt werden. Die Wohngeldstelle wird daraufhin Kontakt mit den jeweiligen Antragsstellern aufnehmen und den Wohngeldanspruch gezielt prüfen. Unabhängig davon wird, vor Beendigung der Sanierung, voraussichtlich im 4. Quartal 2018 überprüft, ob zu- sätzlich ein allgemeines Informationsschreiben an die Mieter der Häuser sinnvoll ist.

Beratungsverlauf

  1. 11.09.2017

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 12.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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