Mandari Insight

A-R/0021/2012

Gleichstellung ernst nehmen - Bewerbungsverfahren anonymisieren

Antrag an den Rat 30.04.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.05.2012, TOP 27.3

Anlage zum Antrag

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Originalantrag

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Anlage zum Antrag

6163 Zeichen

Anonymisierte 
Bewerbungsverfahren 
– Das Pilotprojekt

Gleiche Qualifikation, 
ungleiche Chancen 
Ein kurzer Blick auf den Namen, das Geschlecht oder das Alter genügt in vielen Fällen, um eine 
Bewerbung auszusortieren: Vor allem Menschen mit Migrationshintergrund, ältere 
Arbeitsuchende und Frauen mit Kindern werden in Bewerbungsverfahren oft benachteiligt. Sie 
haben deutlich schlechtere Chancen, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Das 
belegen zahlreiche Studien und die Beratungserfahrung der Antidiskriminierungsstelle des 
Bundes. 
 
So besagen etwa internationale Untersuchungen der Organisation für wirtschaftliche 
Zusammenarbeit und Entwicklung, dass Nachkommen aus Einwandererfamilien bei gleicher 
Qualifikation drei- bis viermal so viele Bewerbungen schreiben müssen, bis sie zu einem 
Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Eine beim Institut zur Zukunft der Arbeit erschienene 
Studie belegt, dass allein die Angabe eines türkischen Namens ausreicht, die Chance auf eine 
Einladung um 14 Prozent zu senken, in kleineren Unternehmen sogar um 24 Prozent.  
 
An die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden sich außerdem häufig alleinerziehende 
Frauen und Menschen über 50 Jahre, die wegen ihres Familienstandes oder ihres Alters 
benachteiligt werden. 
 
Das ist ungerecht. Hier wird qualifizierten Menschen die erste Chance auf den Jobeinstieg 
verweigert. Und es ist wirtschaftlich schädlich. Denn vielfältige Teams arbeiten nachweislich 
besser und erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit. 
 
Eine Möglichkeit, gegen die bewusste oder unbewusste Benachteiligung bestimmter 
Personengruppen vorzugehen, sind anonymisierte Bewerbungsverfahren. Ausgehend von guten 
Erfahrungen in anderen Ländern hat die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes im 
November 2010 ein deutschlandweites Pilotprojekt gestartet, in dem verschiedene Unternehmen, 
staatliche Behörden und Kommunen anonymisierte Bewerbungsverfahren 12 Monate lang 
test
en.

Anonymisierte 
Bewerbungsverfahren 
Wie funktionieren Bewerbungsverfahren ohne persönliche Angaben? 
 
Wichtig ist, dass die Einladung zum Vorstellungsgespräch ausschließlich aufgrund der 
Qualifikation erfolgt. Bei anonymisierten Bewerbungen wird daher zunächst auf ein Foto der sich 
bewerbenden Person, ihren Namen, die Adresse, das Geburtsdatum oder Angaben zu Alter, 
Familienstand oder Herkunft verzichtet. Abgesehen davon können alle üblichen Informationen 
abgefragt werden, wie etwa Berufserfahrung, Ausbildung, Motivation, und so weiter. An dieser 
Stelle gibt es keinen signifikanten Unterschied zu herkömmlichen Lebensläufen – außer dem 
Verzicht auf Jahreszahlen. 
 
In der ersten Auswahlrunde wird der Blick dadurch ausschließlich auf die Qualifikation der 
Bewerbenden gelenkt. In der zweiten Phase, wenn die Einladung zum Vorstellungsgespräch 
ausgesprochen ist, erhalten Personalerinnen und Personaler vollständige Unterlagen mit 
persönlichen Angaben und können sich auf das Gespräch vorbereiten. Sie sitzen also nicht – wie 
oft angenommen wird – vor einer ihnen völlig unbekannten Person. 
 
 
Wie können Unternehmen anonymisierte Bewerbungen umsetzen? 
Es gibt verschiedene Methoden. Die Anonymisierung muss an die bisherigen 
Bewerbungsverfahren im Unternehmen angepasst werden. Je nach Arbeitsbereich kann das 
sehr unterschiedlich aussehen. In unserem Modellprojekt werden sämtliche 
An
onymisierungsmethoden getestet und auf ihre Tauglichkeit geprüft. 
 
Grundsätzlich gibt es drei Varianten: 
 
erstens: anonymisierte Online-Bewerbungsbögen, die passgenau die Kompetenzen, 
Qu
alifikationen und Motivation erfassen, die für die Arbeitgeber wichtig sind, 
 
zw
eitens: einheitliche, anonymisierte Bewerbungsformulare, die Bewerberinnen und Bewerber 
per Download, E-Mail oder Post erhalten und ausgefüllt zurückschicken und 
 
drittens: die nachträgliche Anonymisierung der herkömmlichen Bewerbungsunterlagen, in 
Klammern: durch Schwärzen oder Übertragen von Daten.

Wie sieht es im internationalen Vergleich aus? 
 
Viele europäische Länder haben bereits Erfahrungen mit anonymisierten Bewerbungsverfahren 
gesammelt. Ergebnisse eines Modellversuchs in Schweden haben zum Beispiel gezeigt: Lässt 
man persönliche Angaben weg, haben Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund deutlich 
bessere Einstiegschancen. In Ländern wie den USA oder Kanada sind anonymisierte 
Bewerbungen längst gang und gäbe und auch in Belgien sind sie seit Jahren Standard im 
öffentlichen Sektor. Deutschland hinkt bei diesem Thema bislang hinterher. 
 
 
Ziele des Pilotprojekts  
 
Natürlich bieten anonymisierte Bewerbungen keine Garantie gegen Benachteiligungen. Aber sie 
können dabei helfen, Diskriminierung abzubauen. Statistisch gesehen findet Diskriminierung vor 
a
llem in der ersten Phase von Bewerbungsprozessen statt, also vor der Einladung zum 
Vorstellungsgespräch. Bekommen Bewerberinnen und Bewerber erst einmal die Chance, sich 
persönlich zu präsentieren, verliert manches Vorurteil seine Kraft. Bei anonymisierten 
Bewerbungsverfahren geht es um diese erste Chance. 
 
Sie können außerdem helfen, neue Bewerbergruppen zu erschließen und sicherzustellen, dass 
Unternehmen die qualifiziertesten Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch 
einladen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes setzt daher auf Freiwilligkeit und 
Überzeugung, nicht auf gesetzliche Regelungen. Sie will Unternehmen anregen, ihre bisherige 
Bewerbungskultur zu überdenken. 
 
Das Modellprojekt wird während der gesamten Dauer wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. 
Aus den Ergebnissen werden Handlungsempfehlungen abgeleitet. 
 
 
Weitere Informationen finden Sie unter 
w_w_w_Punkt_antidiskriminierungsstelle_Punkt_d_e_Schrägstrich_anonym_bewerben 
 
 
Kontakt 
 
A
ntidiskriminierungsstelle des Bundes 
Glinkastraße 24 
1_0_1_1_7 Berlin 
Telefon: 0_3_0_1_8_5_5_5_1_8_5_5 
E-Mail: poststelle_et_a_d_s_Punkt_bund_Punkt_d_e 
 
Beratung bei Diskriminierung: 
Telefon: 0_
3_0_1_8_5_5_5_1_8_6_5 
(M
ontag bis Freitag 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr) 
Beratungsformular im Internet unter 
w_w_w_Punkt_antidiskriminierungsstelle_Punkt_d_e 
 
Stand: Juli 2011, dritte Auflage

Originalantrag

1495 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0021/2012  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ratsantrag           Münster, den 30.04.2012  
 
 
Gleichstellung ernst nehmen – Bewerbungsverfahren anonymisieren 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zur Anonymisierung der Bewerbun-
gen zu Stellenausschreibungen der Stadt Münster sowie der städtischen Gesell-
schaften auf der Basis des Pilotprojektes der Antidiskriminierungsstelle des 
Bundes zu entwickeln.  
 
Begründung: 
Zur Begründung sei auf den Flyer der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Anhang 
dieses Antrages verwiesen. 
 
Zusätzlich verhindert die Anonymisierung der persönlichen Daten, Probleme von 
Bewerbern mit ihren alten Arbeitgebern, sollten diese Daten in die Öffentlichkeit 
geraten. 
 
Speziell sei hier auf das Verfahren zur letzten Dezernentenwahl verwiesen: 
Um Schaden von der Stadt abzuwenden und in jedem Fall den Bewerber mit der besten 
Qualifikation für die Stadt einzustellen, darf sich das Verfahren der Dezernentenwahl im 
Jahr 2011 keinesfalls wiederholen. Es müssen einerseits die berechtigten Interessen 
potentieller Bewerber  auf Anonymität bis zum Abschluss des Verfahrens berücksichtigt 
werden und andererseits das ebenfalls berechtigte Interesse der Ratsmitglieder auf 
umfassende Information gewährleistet sein. 
Beides ließe sich durch die Anonymisierung des Bewerbungsverfahrens realisieren 
 
Ratsgruppe UWG/ÖDP 
gez. RH Franz Pohlmann (ÖDP) 
gez. RH Fritz Pfau (UWG)         
Anlage

Beratungsverlauf (1)

09.05.2012 Rat
TOP 27.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0021/2012
Typ
Antrag an den Rat
Datum
30.04.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37