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1767/2017

Planungsbeschluss zur Sanierung des Römisch-Germanischen Museums

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.07.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.07.2017, TOP 10.32

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Auszug FA vom 10.07.2017

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Ansehen

Neufassung des Beschlussvorschlages der Verwaltung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

18079 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/VII/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1767/2017 
Freigabedatum 
26.06.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsbeschluss zur Sanierung des Römisch-Germanischen Museums 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen des § 82 GO NW mit der Planungsaufnahme 
zur Sanierung des Römisch-Germanischen Museums mit einem Kostenvolumen von rund 
4.500.000 € (Planungskosten) und einem Gesamtfinanzrahmen von mindestens 34,5 Mio. € 
(Baukosten). 
 
Die in der Vorlage 1301/2015 zur Historischen Mitte genannten Risikokosten von maximal 
7.200.000 € (Kosten ohne Risiko 34,5 Mio. €, Kosten mit Risiko 41,7 Mio. €) zur Bestimmung 
des Kostenrahmens für die Ausführung sind durch die Planung nachzuweisen und in einem 
weiteren Beschluss zu genehmigen (Baubeschluss). 
 
2. Gleichzeitig beschließt der Rat die Mittelfreigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
in Höhe von 4.500.000 € bei der Finanzstelle 4512-0403-0-1000 – Sanierung RGM, im Teilfi-
nanzplan 0403 – Römisch-Germanisches Museum, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Bau-
maßnahmen. 
 
Beschlussalternative 
 
Der Rat lehnt die Planungsaufnahme zur Sanierung des Römisch-Germanischen-Museums mit einem 
Kostenvolumen von rund 4.500.000 € ab. 
 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 27.06.2017 
Finanzausschuss 10.07.2017 
Rat 11.07.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   4.500.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
1. Ausgangslage 
 
Das Römisch-Germanische Museum (RGM) als eines der herausragenden Museen Kölns, wurde 
1974 erstmalig der Öffentlichkeit übergeben. Durch seine besondere Lage am Dom und Hauptbahn-
hof ist es ein Schaufenster der Kölner Stadtgeschichte in Antike und Frühmittelalter. Mit bisher mehr 
als 20 Millionen Besuchern aus dem In- und Ausland gehört es zu den am stärksten frequentierten 
archäologischen Museen in Deutschland. 
Das Museum ist Sitz der Archäologischen Bodendenkmalpflege Köln, die gemäß Denkmalschutzge-
setz NRW die hoheitlichen Belange vertritt.  
Darüber hinaus hat das RGM architektonisch Museumsgeschichte geschrieben. Das bahnbrechende 
museale Konzept steht bis heute zahlreichen Museen im In- und Ausland Pate. Das Museumsgebäu-
de mit seiner Innengestaltung und das Verwaltungsgebäude sind seit dem Jahr 2016 in die Liste der 
Baudenkmäler im Stadtgebiet Köln eingetragen. Gemäß des Denkmalschutzgesetzes NRW ist der 
Besitzer zum angemessenen Unterhalt des Denkmals verpflichtet. 
 
Die gesamten technischen Anlagen des Museums und des zugehörigen Verwaltungsgebäudes wur-
den jedoch bis heute nicht erneuert bzw. den gesetzlichen Normen und Anforderungen an einen mo-
dernen Museumsbetrieb nicht angepasst.  
Spätestens Ende des Jahres muss aufgrund der Ergebnisse der im Jahr 2015 erfolgten Brandschau 
des RGM sowie der wiederkehrenden Prüfung eines Sonderbaus das Museumsgebäude den öffentli-
chen Betrieb einstellen. 
 
Somit ist aufgrund des Alters und des Zustandes der technischen Anlagen und der baulichen Hülle 
die im Juli 2011 vom Rat der Stadt Köln beschlossene Generalsanierung des Museumsgebäudes 
unabdingbar. Sollte die Historische Mitte nicht realisiert werden, gilt dies auch für das Verwaltungsge-
bäude.

3 
Zur Sanierung des RGM gibt es zwei in Umfang und Kostenschätzung divergierende Ratsbeschlüsse. 
 
Dabei handelt es sich zum einen um das Sanierungskonzept des Büros Müssigmann & Co vom 
30.03.2011 (Vorlagennummer 1506/2011) mit geschätzten Brutto-Kosten in Höhe von 18,3 Mio. €. 
Und zum anderen, um den Ratsbeschluss mit der Vorlagennummer 1301/2015 zur Historischen Mitte 
einschließlich der Sanierung des RGM des Büro Zarinfar mit Brutto-Kosten in einer Spanne von 34,5 
und 41,7 Mio. € für die Sanierung des Museumsgebäudes.  
 
2. Erläuterung der Kostenunterschiede  
 
Die Kostendifferenz zwischen 18,3 Mio. € und maximal 41,7 Mio. € erklärt sich wie folgt: 
Das Sanierungskonzept des Büros Müssigmann & Co. vom 30.03.2011 stellt im direkten Vergleich 
beider Konzepte keine weitreichende Sanierungskonzeption dar. Das Büro betrachtet das Museums-
gebäude mit dem Schwerpunkt der Wiederherstellung eines Mindest-Ist-Zustandes unter Durchfüh-
rung von Sanierungen der Gebäudetechnik, des Innenraumes, der Fassade sowie des Daches. Zu-
sätzlich wurde von einer Sanierung des Verwaltungsgebäudes ausgegangen. Die hier genannten 
Ausführungen orientieren sich nur an den zum damaligen Zeitpunkt bekannten bautechnischen Not-
wendigkeiten. 
 
Die zwingend erforderliche Schließung des Durchganges im Erdgeschoss mit einer zusätzlichen Flä-
che von 600 m² konnte in der Kalkulation nicht berücksichtigt werden. Außerdem wurden die Pla-
nungskosten für das Herrichten (Kostengruppe 200), für die Außenanlagen (Kostengruppe 500) sowie 
für die Einrichtung bzw. Szenografie (Kostengruppe 600) nicht verifiziert. Es wurden lediglich die Kos-
tengruppen 300 (Bauwerk – Baukonstruktionen) und 400 (Bauwerk – Technische Anlagen) darge-
stellt.  
 
Ein Sanierungskonzept mit dem Ziel der Wiederherstellung eines technischen Mindest-Ist-Zustandes 
ist jedoch nicht hinreichend. Die Gebäudetechnik muss nicht nur übergreifend auf den aktuellen 
Stand der Technik ertüchtigt werden, sondern sie muss durch den Einsatz moderner Techniken (z.B. 
LED Technik) Energieeinsparungen erzielen. Die Gebäudetechnik muss die spezifischen Nutzeran-
forderungen berücksichtigen sowie gezielte Funktionsweisen für die Zukunft ermöglichen. Die Kos-
tenkennwerte des oben genannten Sanierungskonzeptes sind daher bei Weitem nicht ausreichend, 
um den Aufwand der Planungs- und Baukosten einer vollumfänglichen sowie nutzerspezifischen Sa-
nierung der Museumsflächen des RGM zu decken.  
 
Die Kosten aus der Vorlage 1301/2015, die vom Büro Zarinfar berechnet wurden, gehen daher von 
einer ganzheitlichen Generalsanierung mit einer energetischen Betrachtung und mit einer denkmalge-
rechten Entkernung des Museumsgebäudes aus. Zusätzlich sieht das Sanierungskonzept des Büros 
Zarinfar einen Abriss des Verwaltungsgebäudes und eine Integration der Verwaltungsanteile im 
Rahmen eines Neubaus der Historischen Mitte vor. Die Berechnung des Büros Zarinfar beinhaltet 
außerdem den Anschluss des Museumsgebäudes des RGM an den Neubau der Historischen Mitte. 
 
Die neue Vorlage beinhaltet, in enger Zusammenarbeit mit den Nutzern des Museums, ein entwickel-
tes Konzept zur Nutzungssteigerung unter Berücksichtigung von Anforderungen an ein zukunftswei-
sendes Museum.  
 
Zusätzlich wurden die Kosten für die Kostengruppe 200 (Herrichten), die Kosten für die Kostengruppe 
500 (Außenanlagen), die Kosten für die Kostengruppen 600 (Szenografie) sowie die Schließung des 
Durchgangs, der eine stellenweise Neuorientierung der Raumordnungen in den Erdgeschossflächen 
erzielt, berücksichtigt. 
  
Somit erreicht diese Vorlage eine deutlich größere Planungstiefe und höhere Kostentransparenz. Das 
Büro Zarinfar hat in seiner Kostenprognose aufgrund des extrem schwierigen baulichen Umfeldes in 
der Nähe des Doms und der komplizierten Verkehrssituation zusätzliche Risikokosten benannt. Die 
Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Risiken sollte durch die Entwurfsplanung verifiziert werden.

4 
3. Abhängigkeit zur Realisierung des Projektes „Historische Mitte Köln“ 
 
Die Generalsanierung des RGM muss unabhängig von der Entscheidung zur Realisierung der Histo-
rischen Mitte umgesetzt werden. 
 
Das Projekt „Historische Mitte Köln“ sieht neben dem Neubau des KSM und der Sanierung des RGM 
den Abriss des Verwaltungsgebäudes auf der Grundlage denkmalrechtlicher Abwägungen vor, das in 
den Neubau der Historischen Mitte integriert werden soll. 
 
Im Rahmen der Sanierung des RGM soll der Durchgang des Museumsgebäudes geschlossen wer-
den, um die für einen modernen Museumsbetrieb zwingend erforderlichen Servicebereiche (Foyer, 
barrierefreie Toiletten, Schülergarderoben, Museumsgastronomie, Museumsshop) sowie zusätzliche 
Ausstellungsflächen zu schaffen. Zugleich bietet sich die Möglichkeit die Attraktivität der Eingangssi-
tuation zum Roncalliplatz zu steigern. Geplant ist auch, in diesem Bereich die Studiensammlung des 
RGM publikumswirksam (halböffentlich) unterzubringen.  
 
Durch die erweiterten Flächen im Erd- und im Sockelgeschoss erhält das Museumsgebäude statt 
ursprünglich 7900 m² Bruttogeschossfläche ca. 9700 m² Bruttogeschossfläche. Durch den Flächen-
zuwachs von 23 % werden trotz Energieeinsparungen durch moderne Lüftungs- und Klimaanlagen 
sowie LED-Technik für die Beleuchtung die späteren laufenden Betriebskosten steigen, da zusätzli-
che Kosten für Belüftung und Beheizung, höherer Bewachungs- und Personalkosten sowie Reini-
gungskosten der Mehrflächen anfallen. 
 
Wenn das Projekt „Historischen Mitte“ nicht realisiert wird, wird lediglich der Durchgang im Erdge-
schoss des Museumsgebäudes geschlossen und dadurch eine Flächenerweiterung von ca. 600 m² 
erzeugt. Zusätzlich werden im Untergeschoss durch Umbauarbeiten die Ausstellungsflächen in die 
angrenzenden Magazinräume um ca. 250 m² erweitert. 
Dadurch steigt die Bruttogeschossfläche des Museumsgebäudes von 7900 m² auf 8750 m² und die 
Flächen werden um 10 % erweitert. Dies hat ebenfalls eine geringfügige Steigung der laufenden Be-
triebskosten zur Folge.  
 
Wenn die Errichtung des Neubaus der Historischen Mitte nicht erfolgt, muss das ebenfalls denkmal-
geschützte Verwaltungsgebäude saniert werden, wodurch zusätzliche Kosten entstehen, die nicht in 
der Kostenprognose von 34,5 Mio. Euro (ohne Risikokosten) und 41,7 Mio. (mit Risikokosten) enthal-
ten sind.  
 
Wenn der Neubau der Historischen Mitte nach der Sanierung des Museumsgebäudes des RGM rea-
lisiert wird, müssten die Eingriffe in die Sockel- und Tiefgeschosse nachträglich vorgenommen wer-
den, das wiederum höhere Kosten sowie einen erheblichen logistischen Aufwand erzeugen und den 
Museumsbetrieb des RGM erheblich stören würde. 
 
Ebenfalls müsste man die Betriebserlaubnis des Verwaltungsgebäudes durch kostenintensive In-
standhaltungsmaßnahmen sicherstellen. Wenn dies nicht möglich erscheint, müsste ein Ausweich-
quartier für die Mitarbeiter des RGM mit entsprechenden Räumen für die Büros, Werkstätten und 
Studiensammlungen gefunden werden.  
 
4. Sanierung des Verwaltungsgebäudes des RGM 
 
Die Kosten des Sanierungskonzeptes von 2011 des Büros Müssigmann & Co in Höhe von 18,3 Mio. 
€ teilen sich in die Kosten für die Sanierung des Museumsgebäudes des RGM in Höhe von brutto 
13,1 Mio. € und in die Kosten für die Sanierung des Verwaltungsgebäudes des RGM in Höhe von 
brutto 5,2 Mio. € auf.  
Für das Verwaltungsgebäude mit einer Bruttogeschossfläche von 3000 m² wurde ebenfalls nur eine 
Mindestsanierung des Ist-Standes angestrebt. Nutzerspezifische Anforderungen wurden nicht be-
rücksichtigt. Es sollte lediglich eine Innensanierung mit einer Schadstoffsanierung der Abhangdecken 
und einer Erneuerung der Gebäudetechnik, der Fassaden sowie der Dächer erfolgen. Außerdem be-
inhaltet die Kostenschätzung des Büros Müssigmann & Co nur die Kostengruppen 300 (Bauwerk – 
Baukonstruktionen) und 400 (Bauwerk – Technische Anlagen).

5 
Für eine Sanierung des Verwaltungsgebäudes ist im Vergleich zur Kostenschätzung des Büros Müs-
sigmann & Co von 2011 aus heutiger Sicht mit wesentlich höheren Kosten zu rechnen. 
 
Um aktuelle Sanierungskosten des Verwaltungsgebäudes zu nennen, müsste eine Bestandsaufnah-
me des aktuellen Zustands des Gebäudes erfolgen, sowie der heutige Nutzerbedarf berücksichtigt 
werden.  
Eine aktuelle Kostenprognose würde neben den Kostengruppen 300 (Bauwerk – Baukonstruktionen) 
und 400 (Bauwerk – Technische Anlagen), die Kostengruppen 200 (Herrichten), 500 (Außenanlagen) 
und 600 (Ausstattung) beinhalten. Außerdem müssten Kosten für Risiken und Unvorhergesehenes, 
beispielsweise wegen der schwierigen Verkehrssituation und dem baulichen Umfeld in der Nähe des 
Doms, Baupreissteigerungen, berücksichtigt werden. 
 
Die Verwaltung müsste die Kostenschätzung in einer Beschlussvorlage für einen Planungsbeschluss 
dem Rat vorlegen. 
 
5. Sanierungsmaßnahme unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit 
 
Die vorgesehene Sanierung des Museumsgebäudes betrifft die gesamte Hülle (Dach, Fassade, Fens-
ter, Bodenplatten, Deckenscheiben) unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes. Dadurch gibt es 
hinsichtlich der Materialien der Außenhülle und des Innenraums Vorgaben seitens des Amtes für 
Denkmalschutz und Denkmalpflege. Auch dürfen die Außenmaße des Gebäudes nicht verändert 
werden. Dies hat zur Folge, dass die Dämmung der Außenwand nur unter hohen Kosten bedingt rea-
lisierbar wäre und daher nicht vorgesehen ist. 
 
Die Sanierung des Museumsgebäudes sollte den Einsatz von regenerativen und rationellen Energie-
erzeugungssystemen beinhalten. So soll, wie oben genannt, eine Erneuerung der Lüftungsanlage 
unter Berücksichtigung der Wärmerückgewinnung erfolgen.  
Für die Beleuchtung des gesamten Gebäudes sind LED-Beleuchtungsanlagen vorgesehen.  
Die Brandmeldeanlagen und das Alarmierungskonzept sowie die Lüftungs- und Klimaanlagen werden 
gemäß dem aktuellen Stand der Technik erneuert, sodass der Brandschutz wieder gewährleistet ist. 
 
Für die Böden sind hochwertige, aufgearbeitete Zementböden oder ähnliche Ausführungen vorgese-
hen, da sie eine Belastung von 1000 kg/m² im täglichen Musemsbetrieb standhalten müssen.  
Außerdem müssen für eine optimale, schnelle Pflege und zum Schutz der Ausstellungsstücke die 
Böden staubbindend und leicht zu reinigen sein. Zusätzlich stellen Klimavitrinen mit hohen Ansprü-
chen an den Einbruchschutz den Schutz der empfindlichen Funde und anderen konservatorisch be-
sonders anspruchsvoller Objekte sicher. Das Ausstellungskonzept mit modernen Audiosystemen und 
multimedialen Präsentationen sowie einer barrierefreien Ausführung der Ausstellungsflächen trägt zur 
Schaffung eines zeitgemäßen Museums bei.  
 
Durch die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen wird ein nachhaltiges, ökonomisches Gebäude 
geschaffen, das den Anforderungen an ein zeitgemäßes Museum entspricht. 
 
6. Terminrahmen 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt sieht die Dauer der wichtigsten Projektphasen der Sanierung des Museums-
gebäudes des RGM ab Klärung der Finanzierung wie folgt aus: 
 
1. Von der Durchführung der VgV-Verfahren für folgende Planungsleistungen: Objektplanung für 
Gebäude und Innenräume, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Außenanlagen, Projektlei-
tung sowie Projektsteuerung bis hin zu den Vertragsabschlüssen: ca. 12 Monate. 
 
2. Von der Grundlagenermittlung bis hin zur Fertigstellung der Entwurfsplanung:  
ca. 12 Monate. 
 
3. Von der Vorbereitung der Beschlussvorlage bis hin zur Erzielung des Baubeschlusseses: ca. 4 
Monate.

6 
4. Erstellung der Genehmigungsplanung: ca. 3 Monate. 
 
5. Einreichung der Bauantragsunterlagen bis hin zur Erteilung der Baugenehmigung durch das Bau-
aufsichtsamt: ca. 6 Monate. 
 
6. Beginn der Ausführungsplanung bis hin zu den ersten Vergaben: ca. 9 Monate. 
 
7. Vom Baubeginn bis zur Abnahme des sanierten Gebäudes: ca. 24 Monate. 
 
8. Vom Einräumen der Exponate bis zur Eröffnung des Museums: ca. 6 Monate. 
 
Bei der Erstellung des Terminrahmens wurde allein die Sanierung des Museumsgebäudes des RGM 
ohne die Errichtung des Neubaus der Historischen Mitte betrachtet. Unvorhergesehenes und Unwäg-
barkeiten durch Bauen im Bestand wurden hierbei nicht berücksichtigt, da die Bauteile noch nicht 
freigelegt wurden.  
 
7. Vermögensabgänge durch Verschrottung und Entkernung des Museumsgebäudes sowie 
Erträge aus Auflösung der Sonderposten 
 
Im Rahmen der Entkernung und Verschrottung der zu sanierenden Bestandteile des Museums fallen 
Vermögensabgänge in Höhe von 1.973.854,98 € an, die einmalig aus der allgemeinen Rücklage ent-
nommen werden.  
 
Entgegen stehen einmalige Erträge aus der Auflösung der Sonderposten in Höhe von 1.061.168,46 €, 
die sich in der Ergebnisrechnung niederschlagen. 
 
8. Finanzierung: 
 
Mittel für die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 4.500.000 € stehen 
bei der Finanzstelle 4512-0403-0-1000 – Sanierung RGM, im Teilfinanzplan 0403 – Römisch-
Germanisches Museum, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. 
 
Nach Abschluss der Vorplanung legt die Verwaltung eine weitere Beschlussvorlage zum Baube-
schluss zur Sanierung des Römisch-Germanischen Museums vor, die Aussagen zu den Kosten (Kos-
tenberechnung) und dem Mittelabfluss des Bauprojektes treffen wird. 
 
9. Begründung der Dringlichkeit 
 
Eine Direktvorlage ist notwendig, um schnellstmöglich mit der Planungsaufnahme der Sanierung des 
Museumsgebäudes des RGM zu beginnen. Nachdem der dringende Sanierungsbedarf bereits im 
Jahr 2009 festgestellt und mit dem Beschluss aus Juli 2011 vom Rat anerkannt wurde, muss das Mu-
seum nun nach einer letztmaligen einjährigen Verlängerung durch das Bauaufsichtsamt (63), den 
betriebsärztlichen Dienst (I-2-2), den arbeitssicherheitstechnischen Dienst (I-2-3) und das Gesund-
heitsamt (53) Ende des Jahres 2017 den öffentlichen Betrieb einstellen. Die erheblichen Mängel wur-
den aufgrund der erfolgten Brandschau im RGM sowie der wiederkehrenden Prüfung im Jahr 2015 
erneut bestätigt. Somit ist eine Sanierung des Museumsgebäudes unabdingbar.  
Weitere Verzögerungen des Baubeginns, die zu einer Kostensteigerung führen werden, müssen 
durch einen zeitnahen Planungsbeschluss verhindern werden.

Anlage 1 Auszug FA vom 10.07.2017

906 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Hengstenberg 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  michael.hengstenberg@stadt-koeln.de 
Datum: 10.07.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses 
vom 10.07.2017 
öffentlich 
12.20 Planungsbeschluss zur Sanierung des Römisch-Germanischen Muse-
ums 
1767/2017 
 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 12.20 Beschlussvorlage: 
„Planungsbeschluss zur Sanierung des Römisch-Germanischen Mu-
seums“ 
AN/1042/2017 
 
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ 
Die Grünen und FDP sowie der Guten Wählergruppe betreffend Pla-
nungsbeschluss zur Sanierung des Römisch-Germanischen Museums 
AN/1048/2017 
 
Ratsmitglied Petelkau beantragt diese Vorlage ohne Votum mit den Änderungsanträ-
gen in die Ratssitzung zu verweisen. 
 
Beschluss: 
 
ohne Votum in den Rat verwiesen

Neufassung des Beschlussvorschlages der Verwaltung

1517 Zeichen

Neufassung des Beschlussvorschlages der Verwaltung: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
a. im Rahmen des § 82 GO NW mit der Planungsaufnahme zur Sanierung des 
Römisch-Germanischen Museums mit einem Kostenvolumen von rund 
4.500.000 € (Planungskosten) und einem Gesamtfinanzrahmen von 
mindestens 34,5 Mio. € (Baukosten). 
 
Die in der Vorlage 1301/2015 zur Historischen Mitte genannten Risikokosten 
von maximal 7.200.000 € (Kosten ohne Risiko 34,5 Mio. €, Kosten mit Risiko 
41,7 Mio. €) zur Bestimmung des Kostenrahmens für die Ausführung sind 
durch die Planung nachzuweisen und in einem weiteren Beschluss zu 
genehmigen (Baubeschluss). 
b. vor der Durchführung des Sanierungsvorhabens die folgenden zwei Modelle 
der Projektvergabe zu prüfen, gegenüberstellend zu vergleichen und dem Rat 
zur Entscheidung vorzulegen:  
 Planungs- und Bauleistungen aus einer Hand 
(Totalunternehmervergabe) 
 Planung separat | Bauleistungen aus einer Hand 
(Generalunternehmervergabe) 
c. die von der Entscheidung über das Modell der Projektvergabe unabhängigen 
Planungsleistungen (Grundlagenermittlung gemäß Leistungsphase 1 HOAI 
sowie Teile des Vorentwurfs gemäß Leistungsphase 2 HOAI) unverzüglich 
auszuschreiben und zu beauftragen. 
 
2. Gleichzeitig beschließt der Rat die Mittelfreigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 4.500.000 € bei der Finanzstelle 4512-
0403-0-1000 – Sanierung RGM, im Teilfinanzplan 0403 – Römisch-Germanisches 
Museum, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen.

Beratungsverlauf (3)

27.06.2017 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
10.07.2017 Finanzausschuss
TOP 12.20 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
11.07.2017 Rat
TOP 10.32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1767/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27