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V/0149/2020

Teilnahme am European Climate Adaption Award (ECA)

Vorlagen 19.02.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 3.2.18

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1943 Zeichen

Anlage A zur V/0149/2020 
Kurzüberblick 
Teilnahme der Stadt Münster am European Climate Adaption Award 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität und hoher Umwelt- und Naturqualität weiterentwickeln“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Fortführung und Ausbau der Aktivitäten zur Umsetzung des Handlungskon-
zeptes Klimaanpassung 2030 zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster 
(V/0779/2019). 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen in bei der o. g. Produktgruppe zur Ver-
fügung.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Der Rat hat mit Beschluss vom 11.12.2019 (V/0799/2019) die Verwaltung beauftragt, auf Basis des 
Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster das Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 um-
zusetzen. Dabei spielt eine effizientes Steuerungs- und Controllinginstrument wie der ECA eine 
wichtige Rolle.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
2017 hat der Rat mit dem Klimaanpassungskonzept für die Stadt Münster die strategische Grund-
lagen für die zukünftige Anpassung an den Klimawandel beschlossen (V/0141/2017) und 2019 
die Verwaltung beauftragt das Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 zur Umsetzung des 
Klimaanpassungskonzeptes für die Stadt Münster in Angriff zu nehmen (V/0799/2019).

Beschlussvorlage

8347 Zeichen

V/0149/2020 
V/0149/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Teilnahme am European Climate Adaption Award (ECA) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.03.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   25.03.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster beteiligt sich vorbehaltlich der Förderzusage des Landes NRW (in Höhe 
von 35.700 Euro) am European Climate Adaption Award.  
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Teilnahme am European Climate Adaption Award 
vorbehaltlich der Förderzusage des Landes NRW in den Jahren 2020 – 2023 Gesamtkosten von 
44.625 Euro entstehen. Diese teilen sich auf in Beratungskosten (34.272 Euro), Lizenzgebühren 
(7.140 Euro) und ein durchzuführendes Audit (3.213 Euro).  Durch einen Förderanteil des Landes 
NRW i.H.v. 35.700 Euro reduziert sich der Eigenanteil der Stadt Münster auf 8.925 Euro.  
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1401 Übergreifender Umweltschutz, 
Klima, Nachhaltigkeit, Immis-
sion, Boden, Abfall 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen  
2020-
2023 
35.700  
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2020-
2023 
44.625  
Saldo    8.925 Eigenanteil 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o.g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
02.03.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Scherer 
Telefon: 492-6861 
SchererI@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0149/2020 
Begründung: 
 
Zu 1. 
Der European Climate Adaptation Award ( ECA) ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizi e-
rungsverfahren für Kommunen zur Anpassung an die Folgen des K limawandels. Der ECA orientiert 
sich an dem bekannten Managementzyklus „analysieren -planen-durchführen-prüfen“ aus der Wir t-
schaft und definiert als die vier wesentlichen Prozessschritte die Klimawirkungs - und Ist-Analyse, das 
klimaanpassungspolitische Arbeitsprogramm, die Projektumsetzung sowie die Überprüfung, Zertifizie-
rung und Auszeichnung. In Nordrhein -Westfalen wird der ECA im Auftrag des Landes Nordrhein -
Westfalen gefördert und von der Bundesgeschäftsstelle European Climate Adaptation Award 
(B.&S.U. B eratungs- und Service -Gesellschaft Umwelt mbH) und dem Forschungszentrum Jülich, 
Projektträger ETN durchgeführt. 
Mit dem ECA hat die Stadt Münster die Möglichkeit, 
 die öffentlichkeitswirksame Kommunikation zur Anpassung an den Klimawandel 
zu stärken, in Kombination mit den bereits mehrfach mit dem European Energy Award (EEA) 
in Gold ausgezeichneten Klimaschutzbemühungen der Stadt Münster,  
 die im Klimaanpassungskonzept und Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 der Stadt 
Münster erarbeiteten Leitlinien und Ziele zur Weiterentwicklung Münsters zu einer Stadt mit 
höchster Lebens- und Erlebnisqualität, insbesondere in den Bereichen Umwelt und Natur, mit 
einem profilprägenden Projekt umzusetzen und dabei 
 die Akzeptanz des kommunalen Engagements bei Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und 
Politik zu fördern und  
 durch die mit dem ECA verbundene Bestandsaufnahme Optimierungspotentiale zur Anpas-
sung an die Folgen des Klimawandels zu identifizieren und somit ggf. den städtischen Haus-
halt durch weitere Klimafolgenkosten (bspw. durch Überflutung und Trockenheit) zu entlasten. 
Der ECA dient sowohl als effizientes Steuerungs- und Controllinginstrument als auch zum EU -weiten 
Benchmarking im Bereich Klimaanpassung. Dabei kann das standardisierte Label ebenfal ls zur ö f-
fentlichkeitswirksamen europaweiten Darstellung der Kommune genutzt werden. 
Das Verfahren zum ECA besteht aus einer Bestandsaufnahme und einer Katalogisierung potentieller 
zukünftiger Maßnahmen zur Vorsorge an die Folgen des Klimawandels in den fo lgenden Handlungs-
feldern: 
Handlungsfelder Beispiele 
1. Klimawirkungsanalyse, Strate-
gie, Planung 
Klimawirkungsanalyse, Vertiefende Studien, Leitbild, Anpas-
sungsstrategie, Klimaangepasste Entwicklungsplanung, Zu-
sammenarbeit verschiedener Planungsbereiche 
2. Kommunale Gebäude und An-
lagen 
Verbesserung des Sonnenschutzes, Erhöhung der Baustan-
dards, Begrünung von Dächern und Fassaden, Überflutungs-
schutz 
3. Versorgung, Entsorgung Sicherung der Energieversorgung, Gewässerschutz, Trinkwas-
sersicherung, Grundwasserneubildung, Funktionserhalt, Ab-
wasserentsorgung, Regenwasserrückhaltung 
4. Infrastruktur im öffentlichen 
Raum 
Analyse und klimaangepasste Gestaltung von Straßen und 
Plätzen, und von Frei- Grün- und Wasserflächen, klimaange-
passte Mobilitätsinfrastruktur, Luftqualität, Störungsmanage-
ment 
5. Interne Organisation Personal bereitstellen, interne Kommunikation befördern, Ar-
beitsprogramm erstellen, Weiterbildung anbieten, Fördermittel 
nutzen, Bevölkerungsschutz anpassen 
6. Kommunikation, Partizipation, 
Kooperation 
Kommunikationsmanagement, Zusammenarbeit mit Behörden, 
Tourismus, Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz, 
externer Erfahrungsaustausch, Information der Einwohner-
schaft, Partizipation, Gesundheitswesen

- 3 - 
V/0149/2020 
Anhand eines Punktekataloges, der insgesam t 45 Maßnahmenkategorien in diesen sechs Bereichen 
umfasst, wird eine Bewertung der bislang geleisteten Arbeit vorgenommen. Bei einem Zielerre i-
chungsgrad von mindestens 25 % der maximal erreichbaren Punkte werden akkreditierte ECA-
Auditorinnen bzw. ECA-Auditoren zum Audit hinzugezogen, um die Einhaltung der Qualitätsstandards 
und die Erreichung des ECA-Niveaus zu bestätigen. Ab der 25 % - Punkte-Marke werden teilne h-
mende Kommunen mit dem European Climate Adaptation Award, ab der 75 % - Punkte-Marke mit 
dem European Climate Adaptation Award Gold zertifiziert und ausgezeichnet. 
Der Prozess und der Aufbau des E CA ist vergleichbar mit dem European Energy  Award (EEA), dem 
bereits etablierten Qualitätsmanagement - und Zertifizierungsverfahren für den kommunalen Klim a-
schutz. Die Inhalte der beiden Instrumente ECA und EEA hingegen sind mit Klimaanpassung und 
Klimaschutz klar voneinander abgegrenzt. Dies erleic htert eine strukturierte Bearbeitung der beiden 
zusammenhängenden, inhaltlich jedoch unterschiedlichen Aufgaben.  
Die Gesamtlaufzeit des Prozesses, der mit dem ECA verbunden ist, dauert 4 Jahre und besteht aus 
folgenden Programmbausteinen: 
 Klimawirkungsanalyse und Ist-Analyse, 
 Erstellen eines klimaanpassungspolitischen Arbeitsprogramms, 
 Umsetzung von Projekten, 
 jährliche Überprüfung, 
 Zertifizierung und Auszeichnung der Kommune. 
Die Bestandsaufnahme und die Steuerung des ECA-Prozesses werden von einem extern en Gutach-
ter begleitet. Zur Umsetzung ist von städtischer Seite die Bildung eines ämterübergreifenden Klima -
Teams erforderlich. Die Zusammensetzung dieses Teams soll sich im Kern auf die Ämter und Einrich-
tungen stützen, die sich intensiv mit den im Rahmen des ECA – Maßnahmenkataloges geforderten 
Maßnahmen zur Klimaanpassung in der Stadt Münster beschäftigen und die bereits im Rahmen der 
Erstellung des Handlungskonzepts Klimaanpassung 2030 (V/0799/2019 und V/0799/2019/1) beteiligt 
waren.  
Das Land NRW gewährt Kommunen, die am ECA teilnehmen finanzielle Unterstützung von 80 % der 
Kosten. Die maximal zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen 55.400 Euro für die vierjährige 
Laufzeit. Bei Gesamtkosten von 44.625 Euro, die sich zusammensetzen aus Leistungen der externen 
ECA Beratenden in Höhe von 34.272 Euro, Aufwendungen für ein extern durchgeführtes Audit (3 T a-
ge à 1071 Euro) und jährlichen Lizenzgebühren ( 4 Jahre á 1.785 Euro), müssen somit von der Stadt 
Münster 8.925 Euro als Eigenanteil aufgebracht werden. Dieser Beitrag kann – über vier Jahre verteilt 
- aus dem Klimaanpassungsbudget des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit gedeckt 
werden.  
Fazit: 
 
Die Verwaltung empfiehlt, die durch das Land Nordrhein-Westfalen geförderte Teilnahme am ECA, 
damit auch für die Klimaanpassung in Münster  - wie mit dem EEA beim Klimaschutz - ein effizientes 
Steuerungs- und Controllinginstrument aufgebaut werden kann.   
Die Beantragung der Fördermittel beim Land Nordrhein-Westfalen setzt einen Ratsbeschluss zur 
Teilnahme am ECA voraus. 
 
 
I.V.  
 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.2.18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Details

Aktenzeichen
V/0149/2020
Typ
Vorlagen
Datum
19.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37