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3178/2025

Jahresabschluss 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.03.2026

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Anlage 2 Jahresabschluss 2024

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Ergänzende Erläuterung zum Jahresabschluss 2024

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Jahresabschluss 2024

49039 Zeichen

Jahresabschluss 
zum 31. Dezember 202 4 
und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 
- Testatsexemplar -
A
bfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
K
öln 
DORN
BACH GmbH 
Wirtschaftsprüfung sgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft 
D
ürener Straße 291-293 
50935 
Köln Ber icht vom 23. Oktober 2025 
0221/500 89-0 Aus fertigung: 1 von 1 
Anlage 2

I
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln
Bilanz zum 31. Dezember 2024
A K T I V A
31.12.2024 31.12.2023
€ €
A. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 9.059.394,83 13.123.548,89
2. Forderungen gegen die Stadt Köln 3.430.770,14 10.327.048,18
3. Sonstige Vermögensgegenstände 360.419,91 12.850.584,88 1.983.993,30 25.434.590,37
II. Guthaben bei Kreditinstituten 7.580.914,52 2.127.078,64
20.431.499,40 27.561.669,01
20.431.499,40 27.561.669,01
P A S S I V A
31.12.2024 31.12.2023
€ €
A. EIGENKAPITAL
I. Stammkapital 511.292,00 511.292,00
II. Allgemeine Rücklage 11.539.205,86 11.539.205,86
III. Bilanzverlust -9.511.519,34 -3.991.107,15
- davon Verlust-/Gewinnvortrag: 
€ -3.991.107,15 (Vorjahr: € 2.117.150,90)
- davon laufendes Ergebnis: € -5.520.412,19 (Vorjahr: € -6.108.258,05)
2.538.978,52 8.059.390,71
B. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen 1.178.695,00 220.241,00
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 16.697.635,28 17.849.929,88
2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln und anderen Eigenbetrieben 0,00 1.297.534,81
3. Sonstige Verbindlichkeiten 16.190,60 134.572,61
- davon aus Steuern: € 0,00 (Vorjahr: € 40.979,25)
16.713.825,88 19.282.037,30
20.431.499,40 27.561.669,01

II
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
2024 2023
€ €
1. Umsatzerlöse 251.146.059,21 246.409.251,02
2. Sonstige betriebliche Erträge 1.974.241,00 16.970,00
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen 255.190.538,45 246.811.491,80
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.749.277,68 4.984.442,65
5. Sonstige Zinsen und ähn liche Erträge 19.405,67 0,00
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 720.301,94 738.544,62
7. Ergebnis nach Steuern/
Jahresfehlbetrag -5.520.412,19 -6.108.258,05
8. Verlust-/Gewinnvortrag aus dem Vorjahr -3.991.107,15 2.117.150,90
9. Bilanzverlust -9.511.519,34 -3.991.107,15

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/1
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2024
Allgemeine Angaben
Gemäß § 21 der Eigenbetrieb sverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
ist durch den Eigenbetrieb AWB  für den Schluss eines jeden Wirt schaftsjahres ein Jahresab -
schluss aufzustellen, der aus der B ilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang
besteht. Die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz
und die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertung svorschriften und die Vor schriften über
den Anhang für den Jahresab schluss der großen Kapitalgese llschaften im Dri tten Buch des
Handelsgesetzbuches finden sinngemäß Anwendung , sofern sich aus der EigVO NRW nichts
anderes ergibt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren geg liedert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zur B ilanz und zur Gewinn-
und Verlustrechnung
Angaben zur Bilanz
Aktiva
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesent lichen Veranlagun -
gen durch das Duale S ystem (T€ 7.161) und die AWB GmbH (T€ 1.632). 
Die Forderungen gegen die Stadt Köln  in H öhe von T€  3.431 betre ffen in Höhe von
T€ 1.605 Ansprüche gegen das Ka ssen- und Steueramt aus der ante ilsmäßigen Zute ilung
von Gebühren aus dem Gesamtgebührenaufko mmen der Stadt Köln. In Höhe von T€  1.296
werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die Kä mmerei aus den Jahren
2016 bis 2019 ausgewiesen. Weitere T€  530 betre ffen Sollposten aus den Kreditorenkonten
der Stadt Köln.
Die in der B ilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten, wobei die
Vorjahreszahlen stets in Kla mmern unter den betre ffenden Zahlen des Wirt schaftsjahres
2024 ausgewiesen werden:
Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2024 mehr als
(31.12.2023) bis 1 Jahr 1 Jahr
€ € €
1. Forderungen aus Lieferungen und 9.059.394,83   9.059.394,83 0,00
Leistungen (13.123.548,89) (13.123.548,89) (0,00)
2. Forderungen gegen die Stad t Köln  3.430.770,14    3.430.770,14 0,00
(10.327.048,18) (10.327.048,18) (0,00)
3. Sonstige Vermögensgegenstände    360.419,91 360.419,91 0,00
  (1.983.993,30)   (1.983.993,30) (0,00)
  12.850.584,88  12.850.584,88  0,00
(25.434.590,37) (25.434.590,37) (0,00)

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/2
Der Mi ttelzufluss aus Gebühreneinnahmen erfolgt vornehm lich über die monat liche bzw.
quartalsweise Weiterleitung der Gebühreneinnahmen des Ka ssen- und Steueramtes der
Stadt Köln. Mit diesen Mi tteln müssen die Aufwendungen des Eigenbetriebes AWB bis zum
nächsten Gebühreneinzug  finanziert werden. Die erforder liche Liquidität wird ggfs . durch Auf-
nahme von Tages- bzw. Termingeld am Geldmarkt sichergestellt.
Die über den laufenden Bedarf hinaus zur Verfügung stehenden Mi ttel wurden kurzfristig als
Tages- bzw. Monatsgeld angelegt.
Passiva
Entwicklung des Eigenkapitals:
Zu- Um- Jahres-
1.1.2024 führung buchung ergebnis 31.12.2024
T€ T€ T€ T€ T€
Stammkapital 511 0 0 0 511
Allgemeine Rücklage 11.539 0 0 0 11.539
Verlustvortrag (-)
/Gewinnvortrag(+) 2.117 0 -6.108 0 -3.991
Jahresfehlbetrag (-) -6.108 0 6.108 -5.520 -5.520
Summe 8.059 0 0 -5.520 2.539
Gemäß § 9 der Betriebssatzung beträgt das Stammkapital € 511.292,00. 
Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Jahr 2024 wie folgt:
 
1.1.2024
Inan-
spruch-
nahme
Auf-
lösung
Zu-
führung 31.12.2024
 T€ T€ T€ T€ T€
Jahresabschlussprüfungskosten     60 22        8 49 79
Prozessrisiken    100 0      100 0 0
Ausstehende Rechnungen     60 0       60 1.100 1.100
     220 22       168 1.149 1.179
 
Der Ansatz der Rü ckstellungen erfolgt in Höhe der Erfü llungsbeträge, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/3
Die in der B ilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten, wobei
die Vorjahre szahlen stets in Kla mmern unter den betre ffenden Zahlen des Wirt schaftsjahres
2024 ausgewiesen werden:
Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2024 bis 1 Jahr 1 - 5  Jahre Über 5 Jahre
(31.12.2023)
€ € € €
1. Verbindlichkeiten             0,00              0,00 0,00 0,00
gegenüber Kreditinstituten (0,00) (0,00) (0,00) (0,00)
2. Verbindlichkeiten aus Lie-  16.697.635,28 16.697.635,28 0,00 0,00
ferungen und Leistungen (17.849.929,88) (17.849.929,88) (0,00) (0,00)
3. Verbindlichkeiten gegen-
über der Stadt Köln und
anderen Eigen- 0,00 0,00 0,00 0,00
betrieben (1.297.534,81) (1.297.534,81) (0,00) (0,00)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 16.190,60 16.190,60 0,00 0,00
(134.572,61) (134.572,61) (0,00) (0,00)
   16.713.825,88 16.713.825,88 0,00 0,00
(19.282.037,30) (19.282.037,30) (0,00) (0,00)
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln resultieren im Wesent lichen aus der Abrech -
nung der Verwaltungskostenerstattung für die Kosten des Eigenbetriebs im Jahr 2024.
Die Verbindlichkeiten sind nicht gesichert. Sie sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/4
Sonstige finanzie lle Verpflichtungen zum 31. Dezember 2024, die nicht in der B ilanz erschei-
nen, bestehen aus folgenden Verträgen (berü cksichtigt bei einem Jahresvolumen > 1 Mio. €):
Grundvertrag Abfallentsorgung
2025-2027 nach 2026
Laufzeit bis: 31.12.2033
3 Jahre 9 Jahre
Plankosten p. a. 113.058 T€ 339.174 T€ 1.017.522 T€
Grundvertrag Straßenreinigung
Laufzeit bis: 31.12.2033
3 Jahre 9 Jahre
Plankosten p. a. 59.176 T€ 177.528 T€ 535.584 T€
Müllverbrennung/Kompostierung
Laufzeit bis: 01.07.2025
2 Jahre 0,5 Jahre
Plankosten p. a. 58.400 T€ 116.800 T€ 29.200 T€
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Der Eigenbetrieb AWB erbringt au sschließlich Inlands-Umsatzerlöse, die sich wie folgt nach
Erlösgruppen untergliedern lassen:
2024 2023
T€ T€
Abfallbeseitigung 170.100 174.257
Straßenreinigung 68.966 64.496
Duale Systeme Mitbenutzungsentgelt-BgA 8.553 5.330
Elektrogeräte-BgA -7 -14
Alttextilienentsorgung 3.534 2.340
251.146 246.409
Die einzelnen Gebührensätze für die Abfa llbeseitigung und die Straßenreinigung sind in den
jeweiligen Satzungen für 2024 verö ffentlicht.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/5
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von T€  255.190 betre ffen folgende
Positionen:
- Verbrennungs-/Kompostierung skosten: T€ 48.735
- Aufwendungen für Abfa llsammlung und -transport: T€ 136.088
- Aufwendungen für Straßenreinigung: T€ 67.023
- Alttextilienentsorgung: T€ 1.795
- Abfallberatung und Containerstandortreinigung-BgA: T€ 1.549
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesent lichen Verwaltung skos-
tenerstattungen an ver schiedene Dienstste llen der Stadt Köln in Höhe von T€ 2.654 und lau -
fende Kosten des Eigenbetriebes AWB für Gebühren und Beiträge, Beratung und Veranstal -
tungen sowie Prüfungs- und Beratung skosten in Höhe von T€ 87. 
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen (T€ 720) bilden den Aufwand  für die laufende Auf -
rechterhaltung der erforder lichen Liquidität ab.
Angabe nach § 285 Nr. 31 und Nr. 32 HGB
Im Rahmen einer Bereinigung des Forderung skontos gegen die Stadtka sse Köln von Altfor-
derungen wurde ein Differenzbetrag in Höhe von T€ 9.102 aufwandswir ksam gegen die Um-
satzerlöse ausgebucht. Im Gegenzug wurde eine Pau schalwertberichtigung in Höhe von
T€ 1.805 erfolgswirksam aufgelöst.
Die Beträge stellen Erträge bzw. Aufwendungen von außergewöhn licher Größenordnung und
Bedeutung dar, die zugleich anderen Geschäftsjahren zuzurechnen sind.
Sonstige Angaben
Das H onorar des Ab schlussprüfers beträgt € 22.000,00, es entfä llt in voller H öhe auf Ab -
schlussprüfungsleistungen.
Im Wirt schaftsjahr 2024 waren bei dem Eigenbetrieb AWB keine unmi ttelbar be schäftigten
Personen tätig.
Während des Wirt schaftsjahres 2024 wurde die Betriebsleitung wie folgt w ahrgenommen:
Erster Betriebsleiter war He rr William Wolfgra mm als Beigeordneter der Stadt Köln  für Klima,
Grün und Liegenschaften. Geschäftsführende Betriebsleiterin is t Frau Luan.
Weder den Angehörigen der Betriebsleitung noch den Mitg liedern des Betriebsau sschusses
wurden durch den Eigenbetrieb AWB Bezüge gewährt.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/6
Vor dem Hintergrund des ko mmunalen Wahlergebni sses und der daraus resultierenden kon -
stituierenden Rat ssitzung am 5. November 2020 erfolgte ebenfa lls die N eubenennung der
Betriebsausschussmitglieder.
Denise Abé, Fraktionsgeschäftsführerin
- Ausschussvorsitzender -
Christian Achtelik, Energie- und Umweltberater Po lina Frebel, Dolmetscherin
Christiane Martin, Texterin Robert Schallehn, Biologe
Ursula Schlömer, kfm. Angestellte 
Dr. J ohn Akude, Po litikwissenschaftler Constanze Aengenvoor t, Referatsleiterin Christi ane
Jäger, Verwaltungsangestellte
Florian Weber, Wirtschaftsinformatiker Uschi Röhrig, Rentnerin 
Dr. Rolf Albach, Chemiker
Rafael Christof Struwe , Rechtsanwalt 
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Betri ebsleitung schlägt dem Betriebsau sschuss vor, den B ilanzverlust auf neue Rech -
nung vorzutragen.
Köln, den 30. September 2025
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stad t Köln
William Wolfgramm Susi Luan
Erster Betriebsleiter Geschäftsführende Betriebsleiterin

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/1
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024
1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die St adt Köln ist gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Kreislaufwirt schaftsgesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen als ö ffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) dafür verantwort lich, die
auf ihrem Gebiet anfa llenden Abfä lle zu entsorgen. Diese Aufgabe ni mmt die eigenbetriebsähn-
liche Einrichtung Abfa llwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln wahr; sie besteht in der aktue llen Orga-
nisationsform seit dem 1. Januar 1998. Der örE kann sich zur Aufgabenwahrnehmung Dri tter
bedienen. Ebenso ist die Stadt Köln gemäß § 1 Abs. 1 und 2 des Straßenreinigungsgesetzes
des Landes Nordrhein-Westfalen für die Straßenreinigung innerhalb ge schlossener Ortslagen
und hinsichtlich Ortsdurchfahrten sowie für den Winterdiens t verantwortlich.
Die AWB Abfallwirt schaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) und die AVG Abfallverwertungs- und Ent -
sorgungsgesellschaft mbH ( AVG) si nd mit der operativen Aufgabenwahrnehmung beauftragt.
Die AWB ste llt die Abfallsa mmlung und den -transport (Mü llabfuhr), die Straß enreinigung und
den Winterdienst sicher. Die AVG ste llt die Abfall entsorgung und -verwertung sicher, kompos -
tiert und vergärt Bioabfä lle, sortiert und verwertet Gewerbeabfä lle und verbrennt anfa llenden
Restabfall. Bei der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung Abfa llwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
verbleiben somit diesbezüglich keine operativen Aufgaben.
Die Gesetzgebung – auf europäi scher, Bundes- und Landesebene – vo llzieht hinsicht lich der
Kreislaufwirtschaft seit einigen Jahren eine sehr dynami sche Entwicklung.
Europarechtliche Rahmenbedingungen
Auf europäischer Ebene ist weiterhin der „Aktionsplan Kreislaufwirt schaft“ (als Teil des europäi-
schen „Green Deal“) für die Entwi cklungen und Nove llierungen im Abfa llrecht ausschlaggebend.
Immer größeres Gewicht er hält auch die Taxonomie-Verordnung der EU ((EU) 2020/852). Die
Taxonomie verfolgt das Ziel, ein EU-weites Kla ssifizierungssystem für die Bewert ung ökologi -
scher Nachhaltigkeit von wirt schaftlichen Aktivitäten zu etab lieren. Dies so ll das Vertrauen bei
Investoren stärken, grüne Investitionen transparenter und a ttraktiver machen und Anleger*innen
vor Greenwashing schützen. Um im Sinne der Taxonomie als nachhaltig eingestuft zu werden,
muss eine wirtschaftliche Tätigkeit zu einem der sechs ökologi schen Ziele beitragen, die ande -
ren ökologischen Ziele entsprechend des „Do No Significant Harm“ nicht nachte ilig beeinflussen
und soziale Mindeststandards entsprechend der „SocialMinimum Safeguards“ einhalten. Die
sechs Ziele gemäß der Taxonomie sind:
· Klimaschutz,
· Anpassung an den Klimawandel,
· Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wa sser- und Meeresressourcen,
· Übergang zu einer Kreislaufwirt schaft,
· Vermeidung und Verminderung der Umweltver schmutzung,
· Schutz und Wiederherste llung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/2
Dieses Bewert ungsschema wird zunehmend auch auf die Abfa llwirtschaft übertragen. Um die
Abfallmengen zu reduzieren und mehr Abfa ll wi ederzuverwenden, hat die EU-Ko mmission im
Rahmen des Kreislaufwirt schaft-Aktionsplans eine Überarbeitung der EU-Abfa llrahmenrichtlinie
(Richtlinie 2008/98/EG) 2023 umgesetz t. Die Abfallrahmenrichtlinie gewährleistet eine ordnungs-
gemäße Abfa llbewirtschaftung und so ll die Wi ederverwendung gegenüber der Verwertung und
Beseitigung von Abfa ll för dern. Zu den Abfa llströmen, die darin als Schwerpunkte behandelt
wurden, gehören Lebensmi ttelabfälle, Alttextilien und Altöl. Die Ziele der Initiative im Einzelnen
sind:
· Verringerung des Abfa llaufkommens,
· Verbesserung der getrennten Abfa llsammlung im Intere sse optimaler Re cyclingergebnisse,
auch durch Vermeidung der Verunreinigung von verwertbaren Abfä llen und
· Steigerung der Menge gesa mmelter und im Einklang mit der Abfa llhierarchie behandelter
Altöle.
Um die Re cyclingquote ermi tteln zu k önnen, wurde in 2022 von einer bisher inputbasierten auf
eine outputbasierte Berechnungsmethode umgeste llt.
Das Pl enum des Europäi schen Parlaments hat am 17. Januar 2023 dem Bericht des Um -
weltausschusses zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Überarbeitung der EU-Verordnung
1013/2006 über die Verbringung von Abfä llen zugestimmt und damit neue Regeln  für die Abfall -
verbringung angeno mmen. Im Mittelpunkt steht dabei der Im- und Export von Kunststo ffabfällen
innerhalb und außerhalb der EU. So so ll ins besondere der Export von Kunststo ffabfällen in
Nicht-OECD-Drittstaaten verhindert werden.
Bundesrechtliche Rahmenbedingungen
Der zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 26. November 2021 ge schlossene Ko-
alitionsvertrag betont den K limaschutz, u. a. die Kreislaufwirt schaft, im Si nne des European
Green Deal. Bei umfäng licher und konsequenter Umsetzung wird dadurch ein geringeres Abfall -
gesamtaufkommen umgesetzt und die Kreislaufwirtschaft weiter gefördert.
Die EU-Kunststoffrichtlinie sieht vor, dass sich Hersteller*innen an den kommunalen Reinigungs-
kosten bete iligen mü ssen, insbesondere Reinigung von Zigare ttenkippen und To-Go-
Verpackungen im ö ffentlichen Raum. Die prakti sche Umsetzung der Richt linie und die Kosten -
beteiligung wurden durch die Einwegkunststo ffverbotsverordnung ( EKVerbotsV) und über das
Einwegkunststofffondsgesetz in 2023 konkretisier t. Seit 2023 g ilt ebenfalls eine Mehrwegange -
botspflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen.
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rü cknahme und die umweltverträg liche Entsorgung
von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2022 geändert.
Dadurch wurden Maßnahmen zur Steigerung der Sa mmelmenge sowie zur Stärkung der Vorbe -
reitung zur Wiederverwendung implementiert.
Die sogenannte kleine Nove lle der Bioabfa llverordnung (Verordnung über die Verwertung von
Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV))
ist am 5. Mai 2022 im Bundesgesetzbla tt verk ündet worden. Das Leitziel der Nove lle besteht
darin, den Fremdsto ffgehalt in Komposten, insbesondere Kunststo ffe, weiter zu r eduzieren. Die
Novellierung der BioAbfV is t in Teilen in 2023 in Kraf t getreten.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/3
Mit der Mantelverordnung für Ersatzbausto ffe und Boden schutz so ll die Verwert ung minerali -
scher Abfä lle bundeseinheitlich geregelt werden. Das Regelung svorhaben umfa sst die Ä nde-
rung mehrerer Einzelverordnungen und die Einführung einer Ersatzbausto ffverordnung:
· Neufassung der Bundes-Boden schutz- und Altlastenverordnung ( BBodSchV),
· Neuschaffung der Ersatzbausto ffverordnung (EBV),
· Änderung der Deponieverordnung und Gewerbeabfa llverordnung.
Die Verordnung hat vo rrangig den Schutz von Men sch und Umwelt vor Schadsto ffen – insbe -
sondere den Schutz von Böden und Grundwa sser bei der Verwendung minera lischer Ersatzbau-
stoffe – zum Ziel. Gleichzeitig so ll im Sinne der Kreislaufwirt schaft die Inanspruchnahme natürli -
cher Ressourcen vermieden werden, indem mög lichst hohe Verwertungsquoten für minera lische
Abfälle erreicht werden. Im September 2022 hat das Bundesumweltministerium den Entwurf ei -
ner überarbeiteten EBV vorgelegt. Die BBodSchV und EBV sind am 1. August 2023 in Kraft ge -
treten.
Mit dem 2. Gesetz zur Änderung des Brennsto ffemissionshandelsgesetzes ( BEHG), das am
16. November 2022 in Kraft getreten is t, wurden wesent liche Konkretisierungen und Ergänzun -
gen hinsicht lich des Anwendungsbereichs des nationalen Emi ssionshandelssystems für den
Zeitraum ab 2023 vorgeno mmen. Seit 2024 unter liegen die CO 2-Emissionen aus der Mü llver-
brennung der CO 2-Bepreisung mit 40 € je Tonne. Dies wirkt sich auf die Gebühren aus.
Landesrechtliche Rahmenbedingungen
Die am 27. März 2019 von der Landesregierung NRW beschlossene Anpassung des Landesab -
fallgesetzes (LAbfG) zum Kreislaufwirt schaftsgesetz (KrWG) NRW ist am 19. Februar 2022 in
Kraft getreten. Die Nove llierung und Umbenennung hat zum Ziel, das Landesabfa llgesetz mit
dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem europäi schen Abfallrecht zu harmonisieren.
2. Allgemeine Geschäftsentwicklung
Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfa llwirtschaftsbetrieb der Stad t Köln Aufgabenträger
der Abfa llwirtschaft und Straßenreinigung der Stadt Köln ist und nur die Durchführung der ope -
rativen Aufgaben und die Entsorgung der Abfä lle Dri tten übertragen wurde, behält die Stadt
Köln ihre gesetz liche Verantwortung als ö ffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) bei und
bestimmt nach wie vor die Kölner Abfa llpolitik (z. B. Abfallwirtschaftskonzept, Abfallsatzung, Ab-
fallgebührensatzung, Straßenreinigung ssatzung inkl. Straßenreinigungsgebühren). Die eigenbe -
triebsähnliche Einrichtung Abfa llwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln trägt Sorge für die ordnungs -
gemäße Aufgabenerledigung durch Dri tte. Entsprec hende Kontro llrechte si nd vertrag lich gere-
gelt.
Leistungsaustauschbeziehungen mit Ge schäftspartnern bestehen - abgesehen von der AWB
und AVG - u. a. mit den Dualen S ystemen sowie dem Steueram t, der Kämmerei, dem Rechts-
und Versicherungsamt sowie dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/4
Abfallpolitische Entwicklungen
Um dem Ziel der verstärkten Abfa llvermeidung näher zu ko mmen, hat der Rat der Stadt Köln in
2021 beschlossen, ein Zero-Waste-Konzept für Köln zu entwi ckeln. Das Konzept wurde in 2022
und 2023 erarbeitet und im Dezember 2023 zur Umsetzung be schlossen. Die Umsetzung ist in
2024 angelaufen und verläuf t im Rahmen der vorhandenen Mi ttel positiv.
Am 27. Apr il 2022 hat der Rat der Stadt Köln die Stadtverwaltung und die AWB beauftrag t, ei-
nen Masterplan Sauberkeit unter Bete iligung der Bürger*innen und weiterer Stakeholder zu erar -
beiten. Hierbei so llen geeignete Maßnahmen entwi ckelt werden, um die Stadtsauberkeit weiter
zu erhöhen und die Men schen in der Stadt stärker für ihre Verantwortung zur Sauberkei t zu sen-
sibilisieren. Als Basis des Projekts wurde in 2022 ein Status quo-Bericht erarbeitet und eine ex -
terne Begleitung des Projekts ausge schrieben und beauftrag t. Das Projekt wurde in 2023 durch-
geführt und am 05. Dezember 2024 vom Rat der Stadt Köln be schlossen. Er besteht aus insge -
samt 19 Maßnahmen, welche in fünf Handlung sziele untergliedert sind und dient zur a llgemei-
nen Verbesserung der Stadtsauberkeit.
Am 29. September 2022 hat der Rat der Stadt Köln be schlossen, einen Mode llversuch für die
Einführung einer Pf lichtbiotonne in Köln umzusetzen. Infolgede ssen wurde ein Konzept für ein
Pilotprojekt erarbeitet, welches der Betriebsau sschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln im
Mai 2023 zur Umsetzung ent schieden ha t. Das Projekt wird seit E nde 2023 / Anfang 2024 um -
gesetzt und wurde auf Mi tte 2025 verlänger t, um ei ne verlässlichere Datenlage zu generieren.
Die Auswertung soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 sta ttfinden.
Um auf die veränderten Rahmenbedingungen durch die verstärkte Nutzung des ö ffentlichen
Raumes und das Li tteringaufkommen zu reagieren, hat die AWB im Rahmen eines P ilotprojekts
im St adtbezirk Porz in 2022 eine zusätz liche Leerung von Papierkörben sowie die zusätz liche
Reinigung von Hotspots geteste t. Anlieger*innen wurden durch Plakate und Flyer über ihre Ver -
antwortung zur Sauberkeit informier t. Es k onnte ein wichtiger Beitrag für mehr Stadtsauberkeit
geleistet werden, soda ss das Pilotprojekt in 2023 und 2024, durch die Stadt Köln  finanziert, fort-
geführt und weitere Bereiche in Kalk und Mülheim einbezogen wurden.
In regelmäßigen Abständen untersuchen die AWB die Zusa mmensetzung des Abfa lls in der
Restmülltonne. Die Erkenntni sse der Untersuchung sind für wesent liche abfa llwirtschaftliche
Entscheidungen von wichtiger Bedeutung und dienen unter anderem dazu festzuste llen, wie vie-
le Wertsto ffanteile sich noch im Restmü ll befinden und gegebenenfa lls durch geeignete Maß -
nahmen abge schöpft werden können. Die letzte Untersuchung fand 2016 sta tt. Die Dat enerhe-
bung für die nächste Hausmü llanalyse  fi ndet im Winter 2024/2025 sta tt und so ll  gemeinsam
mit den Ergebnissen des Pilotprojekts Biotonne ausgewertet werden.
Die Verhandlungen mit den Dualen S ystemen über eine Folgevereinbarung für 2022 bis 2024
zur Sa mmlung und Verwertung von Verpa ckungen aus Pappe, Papier und Kartonagen ( PPK)
auf Grundlage des Verpa ckungsgesetzes wurden in 2023 abge schlossen. Eine aktua lisierte Ne-
benentgeltvereinbarung  für die Reinigung von Altglascontainerstandplätzen und verpa ckungsbe-
zogene Abfallberatung wurde durchgeführt.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/5
Abfallwirtschaftliche Entwicklung
Digitale Angebote zur Beratung, Information und Ko mmunikation per E-Ma il, App, Telefon oder
online über die Webseite und Social-Media-Kanäle haben im Kontakt mit den Bürger*innen
abermals eine große Bedeutung erfahren und bewarben regelmäßig wichtige Themen wie päd -
agogische Bildungsmaßnahmen und Abfa llvermeidungstipps.
Begleitend zur Einführung der Biotonne wurde ein Chatbot entwi ckelt, der eine Beratung zur
Trennung von Bioabfa ll anbietet. Dieser wurde mit dem Innovationsbüro der Stadt Köln und der
AWB entwickelt und von der Öffentlichkeit positiv angenommen.
Aufgrund des verstärkten Außerhau sverzehrs wurden die Papierkörbe im ö ffentlichen Straßen -
land, insbesondere im Umfeld von entsprechenden Verkauf sstellen, sehr stark genutz t. Hinzu
kommen die Services diverser Liefe r- und Bringdienste, die Außerhaus-E ssensbestellungen
nicht mehr nur an eine Wohnadre sse, sondern auch direkt in Parks und Grünanlagen liefern.
Die Zahl der Meldungen und Be schwerden zu w ilden Müllablagerungen im Stadtgebiet sind im
Vergleich zum Vorjahr weiterhin stark gestiegen und lagen in 2024 bei ca. 28.000 (2023:
24.000) und sind damit um rund 16  % gestiegen. Seit 2016 nehmen die Meldungen zu w ilden
Müllablagerungen stetig zu und führen zu steigenden Beseitigung skosten.
In den vergangenen Jahren konnten demgegenüber die gemi schten Siedlungsabfä lle i mmer
weiter reduziert werden, entsprechend stieg die Wertsto fftrennung weiter an. Hervorzuheben ist,
dass nicht nur Köln ab 2022 einen histori schen Abfa llmengenrückgang in a llen Fraktionen zu
verzeichnen hat, sondern insgesamt auch alle anderen Kommunen Nordrhein-Westfalens.
Die Entwicklung des Anschlussgrades aller Wertstoffe im Holsystem ist weiterhin positiv. Die ge-
sammelte Tonnage a ller Wertsto ffe ist 2024 insgesamt gesunken, über die Gründe des starken
Rückgangs der Gesamtabfa llmenge und a ller darin enthaltenen Fraktionen kann nur speku liert
werden: Die Abnahme beim Grün schnitt ist, wie oben bereits be schrieben, wi tterungsbedingt.
Die Mengen häus lich anfallenden Restmü lls sowie die M engen an Wertsto ffen inklusive bioge -
ner Abfä lle können zurü ckgegangen sein, we il die Bürger*innen nicht mehr hauptsäch lich mobil
arbeiteten und einen Te il ihrer Abfälle im Ar beitsumfeld und nicht vermehrt zuhause entsorgen.
Die insbesondere durch den Ukraine-Krieg und den damit verbundenen Auswirkungen sei t 2022
gestiegene Inflation ist auch in 2024 auf einem hohen Niveau verb lieben und erst im Laufe des
Jahres auf unter 4  % gesunken.
Bei den Bioabfä llen bedarf es ergänzender Maßnahmen, um das für 2027 avisierte Ziel, die
Menge an Bioabfä llen um 20 % gegenüber 2017 zu steigern, zu e rreichen. AWB und AVG Köln
arbeiten weiterhin an Ko mmunikationskonzepten und P ilotprojekten, um die A kzeptanz der Bio -
tonne weiter zu erhöhen und au f die erweiterte Befü llung auch mit gekochten E ssensresten hin-
zuweisen. Die Re cyclingquoten sind 2024 mehrheit lich stabil geblieben. Der Ante il der stofflich
verwerteten Abfä lle lag 2024 etwas unter dem Zielwert des Abfa llwirtschaftskonzepts für 2027
und ist im Vergleich zu 2022 leicht zurü ckgegangen. Der An schlussgrad der Wertsto fffraktionen
konnte demgegenüber abermals weiter gesteiger t werden.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/6
An der schwierigen Erlö ssituation am Markt für Altkleider, Papier und Elektroaltgeräte hat sich
2024 grundsätz lich w enig geänder t. Die Erlöse für Altklei der sind stark gefa llen, Papiererlöse
blieben konstant und die Erlöse für Elektroaltgeräte bleiben ebenfa lls auf einem relativ konstan -
ten Niveau. 
Von einer eigenen Verwertung der gesa mmelten Elektroaltgeräte wurde und wird dennoch wei -
terhin abgesehen.
3. Entwicklung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage im Wirtschaftsjahr
Der J ahresabschluss 2024 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 5.520 aus. Der Wirt -
schaftsplan 2024 ha tte dagegen aufgrund eines geplanten kalkulatori schen Ausgleichsbetrages
aus Vorjahren ein ausgeg lichenes Jahresergebnis.
Der Jahresfehlbetrag ist maßgeb lich durch eine Bereinigung des Forderung skontos gegen die
Stadtkasse Köln aus Vorjahren in Höhe von T€  9.102 beeinflu sst, die erfolgswir ksam gegen die
Umsatzerlöse verbucht wurde. Im Gegenzug wurde die Pau schalwertberichtigung in Höhe von
T€ 1.806 aufgelöst.
Die tatsächlichen Umsatzerlöse (T€ 251.146) lagen um rd. T€ 5.353 über den geplanten Umsat -
zerlösen in Höhe von T€  256.499. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen wurden mit
T€ 251.537 gegenüber den tatsäch lich angefallenen Aufwendungen von T€ 255.190 zu hoch
geplant.
Es ergibt sich somit ein negatives Rohergebnis (Umsatzerlöse abzüg lich Material aufwand) in
Höhe von T€ 4.044 (Vorjahr T€ - 402).
Die Verwaltung skosten gemäß Wirt schaftsplan (sonstige betrieb liche Aufwendungen) wurden
mit T€ 5.505 (Vorjahr T€ 3.783) gegenüber den tatsäch lich angefallenen Kosten von T€  2.749
(Vorjahr T€ 3.178) um T€ 2.756 zu hoch geplant.
4. Finanzielle Leistungsindikatoren
Die Anwendung finanzie ller Leistungsindikatoren ist zur Beurte ilung der Ge schäftstätigkeit in
2024 nicht angeme ssen, da die eigenbetriebsähn liche Einrichtung Abfa llwirtschaftsbetrieb der
Stadt Köln aufgrund der Regelungen der GO NRW und der EigVO NRW verpf lichtet is t, ein
nach Aufwendungen und Erträgen ausgeg lichenes Ergebnis zu erwirt schaften bzw. anderenfalls
einen Ausgleich gegenüber den Gebührenzahlenden in nachfolgenden Jahren vorzunehmen.
Insofern sind erwirt schaftete Über schüsse nicht r egelmäßig als Leistung ssteigerung aufzufas -
sen, da sie zunächst au sschließlich eine die bloße Kostende ckung übersteigende Belastung der
Gebührenzahlenden indizieren.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/7
5. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Risiken für die ko mmenden Wirt schaftsjahre liegen insbesondere in der Mengenentwi cklung im
Bereich der Entleerungen und der Sa mmelmengen von Rest- und Biomü ll sowie in der Neufas-
sung der Leistungsaustau schbeziehungen mit den Dualen S ystemen auf Grundlage des Verpa -
ckungsgesetzes und in S ystemausfällen.
In 2022 wurde au f Grundlage des in 2021 gemäß § 10 Abs. 1 EigVO NRW aufgestellten Risiko-
früherkennungssystems der zweite Risikobericht und in 2023 der dri tte Risikobericht in den Be -
triebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stad t Köln eingebracht.
Steuerungswürdige Restrisiken bestehen  trotz Gegenmaßnahmen hinsicht lich:
· Akzeptanz für notwendige Gebührenveränderungen,
· nicht tilgbaren Verlusten,
· Gebührenausfällen (endgültige Niederschlagungen).
Das Risikomanagement baut auf Kennzahlen auf und dient der wirt schaftlichen Steuerung der
Leistungsaustauschbeziehungen mit den Ge schäftspartnern. Es verfolgt insbesondere das Ziel,
die im Wirt schaftszeitraum zu erwartenden Risiken bei a llen Führungs- und Durchführungspro -
zessen bewusst zu machen.
Wirtschaftliche Risiken für den Eigenbetrieb sind insbesondere in folgenden Bereichen anzutref -
fen:
· Abweichungen der Ist-Werte bei den zu entsorgenden/zu behandelnden Mengen von den
Planwerten, die zu einer Gefährdung des Plan-Ergebni sses führen,
· Entwicklung des Geldmarktzinses,
· Abweichungen der veranlagten Leistungsdaten der Abfa llbeseitigung zwi schen der AWB
und dem Steueramt.
Zur Risikominimierung wurden folgende Maßnahmen ergri ffen:
· Einrichtung eines Berichtswesens zur Dokumentation von Mengenentwi cklung im Abfa llbe-
reich inkl. Ursachenanalyse und kontinuierlicher Fortführung der Prognose,
· kontinuierliche Beobachtung des Geldmarktzinses und Ausnutzung von Zinsdi fferenzen,
· Abgleich der Leistungsdaten zwi schen dem operativen Bereich der Kölner Abfa llwirtschaft
und der Dienststelle, der das Gebühreninka sso obliegt.
Preisänderungsrisiken sind für die Wirt schaftlichkeit der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung Ab -
fallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln nicht gegeben, da Entgeltanpa ssungsbegehren von Dienst -
leistern aufgrund der bestehenden vertrag lichen Regelungen bereits im Vorjahr mitzute ilen sind
und in der Gebührenkalkulation des entsprechenden Wirt schaftsjahres Berü cksichtigung finden
können. Die Refinanzierung des aus Preisänderungen resultierenden Mehraufwandes über Ge -
bühreneinnahmen ist damit sichergeste llt. Dies gilt auch für rü ckwirkend geschlossene vertragli-
che Regelungen.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/8
Liquiditätsrisiken werden durch angeme ssene Rahmenvereinbarungen mit der Sparka sse Köln-
Bonn abgesicher t, die bei Bedarf die kurzfristige Bereitste llung von Liquidität sicherste llen. Auf
Grundlage der in 2022 in Kraf t gesetzten betriebsspezifischen Liquiditätsrichtlinie wurde in 2022,
2023 und 2024 der Betriebsau sschuss Abfa llwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln im Rahmen des
Liquiditätsreportings informiert.
6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres
Vorgänge von besonderer Bedeutung für die eigenbetriebsähn liche Einrichtung Abfa llwirt-
schaftsbetrieb der Stad t Köln nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres liegen nicht vor.
7. Zusammenfassung und Ausblick
Da die ei genbetriebsähnliche Einrichtung Abfa llwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln nicht operativ
tätig wird, reduziert sich der Einflu ss auf die Beauftragung privater Leistungsanbieter (im Be -
richtsjahr i. W. AWB und AVG) bzw. auf die Überwachung und Steuerung der Leistungserstel -
lung im Einzelfa ll. Die Leistungen der AWB werden entsprechend den vertrag lichen Regelungen
nach den tatsäch lich geleerten Behältern und gereinigten Flächen bzw. den auf der Grundlage
der Straßenreinigung ssatzung veranlagten Frontmetern entgolten. Weitere Leistungen wie die
Beseitigung von w ilden Müllablagerungen im ö ffentlichen Raum werden auf der Grundlage der
geltenden vertrag lichen Regelungen abgegolten. Von der AVG wer den die Entsorgungspreise
für Restmü ll und kompostierbare Abfä lle j ährlich entsprechend den Leitsätzen für die Preiser -
mittlung aufgrund von Selbstkosten (L SP) neu kalku liert. Gleichzeitig bleibt der Einflu ss der
Stadt Köln auf a lle abfallwirtschaftlichen Ent scheidungen durch ihre Vertretung in den entspre -
chenden Aufsichtsräten und über die Ratsgremien erhalten.
Bei der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung Abfa llwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln waren im Be -
richtsjahr keine Mitarbeitenden unmi ttelbar beschäftigt. Die Aufgaben wurden durch Bedienstete
des Dezernates Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wahrgeno mmen.
In 2024 wurde auf Grundlage des betrieb sspezifischen Risikofrüherkennung ssystems das Risi-
komanagement weiterentwi ckelt und über die Risikoentwi cklung der Betriebsau sschuss Abfall -
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln informier t. Auf Gr undlage der betrieb sspezifischen Liquiditäts -
richtlinie wurde der Betriebsau sschuss Abfa llwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln auch hinsicht lich
des Liquiditätsreportings informiert.
Köln, den 30. September 2025
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stad t Köln
William Wolfgramm Susi Luan
Erster Betriebsleiter Geschäftsführende Betriebsleiterin

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln V/1
                                                                                                                                                                                                                                                               
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stad t Köln, Köln:
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresab schluss der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln, – beste-
hend aus der B ilanz zum 31. Dezember 2024  und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich
der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben
wir den Lagebericht der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln , Köln, für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntni sse
- entspricht der beigefügte Jahresab schluss in allen wesentlichen Belangen den Vor schriften
der Gemeindeordnung und der Eigenbetriebsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
i.V.m. den ein schlägigen deut schen, für Kapitalgese llschaften geltenden handelsrechtli -
chen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deut schen Grundsätze ordnungsmä -
ßiger Buchführung ein den tatsäch lichen Verhältni ssen entsprechendes B ild der
Vermögens- und Finanzlage der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung zum
31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2024 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutre ffendes Bild von der Lage der ei-
genbetriebsähnlichen Einrichtung. In allen wesentlichen Belangen steh t dieser Lagebericht
in Einklang mit dem Jahresab schluss, entspricht den deut schen gesetzlichen Vorschriften
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwi cklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkei t des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführ t hat.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln V/2
                                                                                                                                                                                                                                                               
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresab schlusses und des Lageberichts in Übereinsti mmung
mit § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirt schaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab schlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vor schriften und Grundsätzen is t im Abschnitt „Verantwor-
tung des Ab schlussprüfers für die Prüf ung des Jahresab schlusses und des Lageberichts“ un-
seres Bestätigung svermerks weitergehend be schrieben. Wir sind von der eigenbetriebsähnli -
chen Einrichtung unabhängig in Übereinsti mmung mit den deut schen handelsrecht lichen und
berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deut schen Berufspflichten in Über-
einstimmung mit diesen Anforderungen erfü llt. Wir si nd der Au ffassung, dass die von uns er-
langten Prüfungsnachweise ausreichend und geeigne t sind, um als Grundlage für unsere Prü -
fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die Leitung der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung ist verantwort lich für die Aufstell ung des
Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Eigenbetrieb sverord-
nung des Landes Nordrhein-Westfalen i.V.m. den ein schlägigen deut schen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrecht lichen Vorschriften in a llen wesentlichen Belan-
gen entsprich t, und dafür, da ss der Jahresabschluss unter Beachtung der deut schen Grund-
sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den  tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes B ild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung vermi ttelt.
Ferner ist die Leitung der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung verantwort lich für die inter nen
Kontrollen, die sie in Übereinsti mmung mit den deut schen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig besti mmt haben, um die Aufste llung eines Jahresab schlusses zu
ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlun -
gen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögen sschädigungen) oder Irrtümern
ist.
Bei der Aufste llung des Jahresab schlusses sind die gesetz lichen Vertreter dafür verantwort -
lich, die F ähigkeit der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung zur Fortführung der eigenbetriebs -
ähnlichen Einrichtung zu beurte ilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung , Sachverhalte
in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkei t, sofern einschlägig, anzuge-
ben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwort lich, auf der Grundlage des Rechnungslegungs -
grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu b ilanzieren, sofern dem nicht tat -
sächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln V/3
                                                                                                                                                                                                                                                               
Außerdem ist die Leitung der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung verantwort lich für die Aufstel -
lung des Lageberichts, der insgesamt ein zutre ffendes B ild von der Lage der eigenbetriebs -
ähnlichen Einrichtung vermi ttelt sowie in a llen wesent lichen Belangen mit dem Jahresab -
schluss in Einkl ang steht, den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Eigenbetrieb sver-
ordnung des Landes Nordrhein-Westfalen i.V.m. den ein schlägigen deutschen, für Kapitalge-
sellschaften geltenden handelsrecht lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risi -
ken der zukünftigen Entwi cklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Leitung der eigenbetriebs -
ähnlichen Einrichtung verantwort lich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (S ysteme), die sie
als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinsti mmung mit den
anzuwenden Vor schriften der Gemeindeverordnung und der Eigenbetrieb sverordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen i.V.m. den ein schlägigen deut schen, für Kapitalgese llschaften
geltenden handelsrecht lichen Vor schriften zu ermög lichen, und um ausreichend geeignete
Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlu ssprüfers für die Prüf ung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab schluss
als Ganzes frei von wesent lichen fal schen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist, und ob der Lageberich t insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der ei-
genbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jah-
resabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntni ssen in Einklang steht, den
Vorschriften der Gemeindeordnung und der Eigenbetrieb sverordnung des Landes Nordrhein-
Westfalen i.V.m. den ein schlägigen deut schen für Kapitalgese llschaften geltenden handels -
rechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwi cklung
zutreffend darste llt, sowie ei nen Bestätigung svermerk zu erte ilen, der unsere Prüfungsurte ile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür , dass eine
in Ü bereinstimmung mit §  317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt schaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab schlussprüfung durchgeführte
Prüfung eine wesent liche fal sche Darste llung stets aufde ckt. Falsche Darste llungen können
aus dolosen Handlungen oder I rrtümern resultier en und werden als wesent lich angesehen,
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, da ss sie einzeln oder insgesamt die au f der
Grundlage dieses Jahresab schlusses und Lageberichts getro ffenen wirtschaftlichen Entschei-
dungen von Adressaten beeinflussen.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln V/4
                                                                                                                                                                                                                                                               
Während der Prüfung üben wir pf lichtgemäßes Erme ssen aus und bewahren eine kriti sche
Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurte ilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahres-
abschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder I rrtümern, planen
und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prü -
fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü -
fungsurteile zu di enen. Das Risiko, da ss eine aus dolosen Handlungen resultierende we -
sentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus
Irrtümern resultier ende wesent liche fal sche Darste llung nicht aufgede ckt wird, da dolose
Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darste llungen bzw. das Außerkraf ttreten interner Kontro llen beinhalten kön -
nen.
- erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresab schlusses relevanten in-
ternen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angeme ssen
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurte il zur Wirksamkeit der internen Kontro llen
der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung bzw . dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzu -
geben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von der Leitung der eigenbetriebsähn lichen Einrich-
tung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den ge -
setzlichen Vertretern dargeste llten ge schätzten Werte und damit zusa mmenhängenden
Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angeme ssenheit des von den gesetz lichen Vertre-
tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig -
keit und, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesent liche Unsi-
cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteh t, die bedeutsame
Zweifel an der Fähigkei t der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung zur Fortführung der Unter -
nehmenstätigkeit aufwerfen können . Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesent-
liche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehö -
rigen Angaben im Jahresab schluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls
diese Angaben unangeme ssen sind, unser jewe iliges Prüfungsurte il zu m odifizieren. Wir
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti -
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise . Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten
können jedoch dazu führen, da ss die ei genbetriebsähnliche Einrichtung ihre Unterneh -
menstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln V/5
                                                                                                                                                                                                                                                               
- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließ-
lich der Angaben und ob der Jahresab schluss die z ugrunde liegenden Ge schäftsvorfälle
und Ereigni sse so darstellt, dass der Jahresab schluss unter Beachtung der deut schen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch lichen Verhältni ssen entspre -
chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähn lichen Einrich-
tung vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresab schluss, seine Gesetzes -
entsprechung und das von ihm vermi ttelte B ild von der Lage der eigenbetriebsähn lichen
Einrichtung.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetz lichen Vertretern dargeste llten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lageberich t durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü -
fungsnachweise vo llziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben
von der Leitung der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung zugrunde gelegten bedeutsamen
Annahmen nach und beurte ilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Anga -
ben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurte il zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nich t ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunfts -
orientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwort lichen unter anderem den geplanten Um -
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfestste llungen, einschließ-
lich etwai ger bedeutsamer  Mängel in internen Kontro llen, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Köln, den 23. Oktober 2025 
DORNBACH GmbH
Wirtschaftsprüfungsgese llschaft
Steuerberatungsgese llschaft
Brendt Streubel
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1365 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Der Jahresabschluss einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung in Köln wird nach der 
Eigenbetriebsverordnung NRW und handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Abschluss wird 
abschließend vom Rat der Stadt Köln festgestellt und die Ergebnisse öffentlich gemacht, um u.a. 
Transparenz und die Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes sicherzustellen und die Öffentlichkeit zu 
informieren. Der Jahresabschluss ist bis zur Feststellung des nächsten Abschlusses zur Einsichtnahme 
für die Öffentlichkeit verfügbar. Eine Öffentlichkeit ist folglich hergestellt, eine Öffentlichkeitsbeteiligung 
ist nicht vorgesehen. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Rat

1867 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3178/2025 
Freigabedatum 
 05.03.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Jahresabschluss 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb 
der Stadt Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
(EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12.2024 fest und 
beschließt, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. 
2. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 
 
 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 30.04.2026 
Finanzausschuss 11.05.2026 
Rat 12.05.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach § 4 Abs. 1 Buchstabe c der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Ab-
fallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln entscheidet der Rat über die Feststellung des Jahresab-
schlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung eines Jahresverlustes 
und die Entlastung des Betriebsausschusses. 
 
Der Jahresabschluss 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der 
Stadt Köln ist in Anlage beigefügt und besteht aus: 
• Bilanz zum 31.12.2024 
• Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2024 
• Anhang zum Jahresabschluss 2024 
• Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 
• Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Jahresabschluss 2024 
Anlage 3 Ergänzende Erläuterung zum Jahresabschluss 2024

Anlage 3 Ergänzende Erläuterung zum Jahresabschluss 2024

902 Zeichen

Anlage 3 
 
Auszug aus dem Jahresabschlussbericht 2024, III/5: Angabe nach § 285 Nr. 31 und 
Nr. 32 HGB 
Im Rahmen einer Bereinigung des Forderungskontos gegen die Stadtkasse Köln von 
Altforderungen wurde ein Differenzbetrag in Höhe von T€ 9.102 aufwandswirksam 
gegen die Umsatzerlöse ausgebucht. Im Gegenzug wurde eine Pauschalwertbe-
richtigung in Höhe von T€ 1.805 erfolgswirksam aufgelöst. 
Die Beträge stellen Erträge bzw. Aufwendungen von außergewöhnlicher 
Größenordnung und Bedeutung dar, die zugleich anderen Geschäftsjahren 
zuzurechnen sind. 
Ergänzung zum Jahresabschlussbericht:  
Die Ausbuchung erfolgte im Zuge einer Bereinigung des Forderungskontos, die 
erforderlich war, da in den Vorjahren aufgrund von Fehlinterpretationen der 
Buchungsbelege Forderungen in unzutreffender Höhe ausgewiesen wurden. Die 
Aufklärung und Korrektur dieser Sachverhalte erfolgten im Geschäftsjahr 2024.

Beratungsverlauf (3)

30.04.2026 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.05.2026 Finanzausschuss
TOP 9.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
12.05.2026 Rat
TOP 9.2 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3178/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.03.2026
Erstellt
11.11.2025 07:48