Jahresabschluss 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3178/2025 vom 05.03.2026
Stand: Am 12.05.2026 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 3178/2025 Freigabedatum 05.03.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Jahresabschluss 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12.2024 fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 30.04.2026 Finanzausschuss 11.05.2026 Rat 12.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach § 4 Abs. 1 Buchstabe c der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Ab- fallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln entscheidet der Rat über die Feststellung des Jahresab- schlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung eines Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses. Der Jahresabschluss 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln ist in Anlage beigefügt und besteht aus: • Bilanz zum 31.12.2024 • Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2024 • Anhang zum Jahresabschluss 2024 • Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 • Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlagen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Jahresabschluss 2024 Anlage 3 Ergänzende Erläuterung zum Jahresabschluss 2024 -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Jahresabschluss einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung in Köln wird nach der Eigenbetriebsverordnung NRW und handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Abschluss wird abschließend vom Rat der Stadt Köln festgestellt und die Ergebnisse öffentlich gemacht, um u.a. Transparenz und die Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes sicherzustellen und die Öffentlichkeit zu informieren. Der Jahresabschluss ist bis zur Feststellung des nächsten Abschlusses zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit verfügbar. Eine Öffentlichkeit ist folglich hergestellt, eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht vorgesehen. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung -
Anlage 3 Ergänzende Erläuterung zum Jahresabschluss 2024
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Anlage 3 Auszug aus dem Jahresabschlussbericht 2024, III/5: Angabe nach § 285 Nr. 31 und Nr. 32 HGB Im Rahmen einer Bereinigung des Forderungskontos gegen die Stadtkasse Köln von Altforderungen wurde ein Differenzbetrag in Höhe von T€ 9.102 aufwandswirksam gegen die Umsatzerlöse ausgebucht. Im Gegenzug wurde eine Pauschalwertbe- richtigung in Höhe von T€ 1.805 erfolgswirksam aufgelöst. Die Beträge stellen Erträge bzw. Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung dar, die zugleich anderen Geschäftsjahren zuzurechnen sind. Ergänzung zum Jahresabschlussbericht: Die Ausbuchung erfolgte im Zuge einer Bereinigung des Forderungskontos, die erforderlich war, da in den Vorjahren aufgrund von Fehlinterpretationen der Buchungsbelege Forderungen in unzutreffender Höhe ausgewiesen wurden. Die Aufklärung und Korrektur dieser Sachverhalte erfolgten im Geschäftsjahr 2024. -
Anlage 2 Jahresabschluss 2024
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Jahresabschluss zum 31. Dezember 202 4 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 - Testatsexemplar - A bfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln K öln DORN BACH GmbH Wirtschaftsprüfung sgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft D ürener Straße 291-293 50935 Köln Ber icht vom 23. Oktober 2025 0221/500 89-0 Aus fertigung: 1 von 1 Anlage 2 I Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2024 A K T I V A 31.12.2024 31.12.2023 € € A. UMLAUFVERMÖGEN I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.059.394,83 13.123.548,89 2. Forderungen gegen die Stadt Köln 3.430.770,14 10.327.048,18 3. Sonstige Vermögensgegenstände 360.419,91 12.850.584,88 1.983.993,30 25.434.590,37 II. Guthaben bei Kreditinstituten 7.580.914,52 2.127.078,64 20.431.499,40 27.561.669,01 20.431.499,40 27.561.669,01 P A S S I V A 31.12.2024 31.12.2023 € € A. EIGENKAPITAL I. Stammkapital 511.292,00 511.292,00 II. Allgemeine Rücklage 11.539.205,86 11.539.205,86 III. Bilanzverlust -9.511.519,34 -3.991.107,15 - davon Verlust-/Gewinnvortrag: € -3.991.107,15 (Vorjahr: € 2.117.150,90) - davon laufendes Ergebnis: € -5.520.412,19 (Vorjahr: € -6.108.258,05) 2.538.978,52 8.059.390,71 B. RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen 1.178.695,00 220.241,00 C. VERBINDLICHKEITEN 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 16.697.635,28 17.849.929,88 2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln und anderen Eigenbetrieben 0,00 1.297.534,81 3. Sonstige Verbindlichkeiten 16.190,60 134.572,61 - davon aus Steuern: € 0,00 (Vorjahr: € 40.979,25) 16.713.825,88 19.282.037,30 20.431.499,40 27.561.669,01 II Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 2024 2023 € € 1. Umsatzerlöse 251.146.059,21 246.409.251,02 2. Sonstige betriebliche Erträge 1.974.241,00 16.970,00 3. Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen 255.190.538,45 246.811.491,80 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.749.277,68 4.984.442,65 5. Sonstige Zinsen und ähn liche Erträge 19.405,67 0,00 6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 720.301,94 738.544,62 7. Ergebnis nach Steuern/ Jahresfehlbetrag -5.520.412,19 -6.108.258,05 8. Verlust-/Gewinnvortrag aus dem Vorjahr -3.991.107,15 2.117.150,90 9. Bilanzverlust -9.511.519,34 -3.991.107,15 Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/1 Anhang für das Wirtschaftsjahr 2024 Allgemeine Angaben Gemäß § 21 der Eigenbetrieb sverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) ist durch den Eigenbetrieb AWB für den Schluss eines jeden Wirt schaftsjahres ein Jahresab - schluss aufzustellen, der aus der B ilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertung svorschriften und die Vor schriften über den Anhang für den Jahresab schluss der großen Kapitalgese llschaften im Dri tten Buch des Handelsgesetzbuches finden sinngemäß Anwendung , sofern sich aus der EigVO NRW nichts anderes ergibt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren geg liedert. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zur B ilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zur Bilanz Aktiva Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesent lichen Veranlagun - gen durch das Duale S ystem (T€ 7.161) und die AWB GmbH (T€ 1.632). Die Forderungen gegen die Stadt Köln in H öhe von T€ 3.431 betre ffen in Höhe von T€ 1.605 Ansprüche gegen das Ka ssen- und Steueramt aus der ante ilsmäßigen Zute ilung von Gebühren aus dem Gesamtgebührenaufko mmen der Stadt Köln. In Höhe von T€ 1.296 werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die Kä mmerei aus den Jahren 2016 bis 2019 ausgewiesen. Weitere T€ 530 betre ffen Sollposten aus den Kreditorenkonten der Stadt Köln. Die in der B ilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten, wobei die Vorjahreszahlen stets in Kla mmern unter den betre ffenden Zahlen des Wirt schaftsjahres 2024 ausgewiesen werden: Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit 31.12.2024 mehr als (31.12.2023) bis 1 Jahr 1 Jahr € € € 1. Forderungen aus Lieferungen und 9.059.394,83 9.059.394,83 0,00 Leistungen (13.123.548,89) (13.123.548,89) (0,00) 2. Forderungen gegen die Stad t Köln 3.430.770,14 3.430.770,14 0,00 (10.327.048,18) (10.327.048,18) (0,00) 3. Sonstige Vermögensgegenstände 360.419,91 360.419,91 0,00 (1.983.993,30) (1.983.993,30) (0,00) 12.850.584,88 12.850.584,88 0,00 (25.434.590,37) (25.434.590,37) (0,00) Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/2 Der Mi ttelzufluss aus Gebühreneinnahmen erfolgt vornehm lich über die monat liche bzw. quartalsweise Weiterleitung der Gebühreneinnahmen des Ka ssen- und Steueramtes der Stadt Köln. Mit diesen Mi tteln müssen die Aufwendungen des Eigenbetriebes AWB bis zum nächsten Gebühreneinzug finanziert werden. Die erforder liche Liquidität wird ggfs . durch Auf- nahme von Tages- bzw. Termingeld am Geldmarkt sichergestellt. Die über den laufenden Bedarf hinaus zur Verfügung stehenden Mi ttel wurden kurzfristig als Tages- bzw. Monatsgeld angelegt. Passiva Entwicklung des Eigenkapitals: Zu- Um- Jahres- 1.1.2024 führung buchung ergebnis 31.12.2024 T€ T€ T€ T€ T€ Stammkapital 511 0 0 0 511 Allgemeine Rücklage 11.539 0 0 0 11.539 Verlustvortrag (-) /Gewinnvortrag(+) 2.117 0 -6.108 0 -3.991 Jahresfehlbetrag (-) -6.108 0 6.108 -5.520 -5.520 Summe 8.059 0 0 -5.520 2.539 Gemäß § 9 der Betriebssatzung beträgt das Stammkapital € 511.292,00. Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Jahr 2024 wie folgt: 1.1.2024 Inan- spruch- nahme Auf- lösung Zu- führung 31.12.2024 T€ T€ T€ T€ T€ Jahresabschlussprüfungskosten 60 22 8 49 79 Prozessrisiken 100 0 100 0 0 Ausstehende Rechnungen 60 0 60 1.100 1.100 220 22 168 1.149 1.179 Der Ansatz der Rü ckstellungen erfolgt in Höhe der Erfü llungsbeträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/3 Die in der B ilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten, wobei die Vorjahre szahlen stets in Kla mmern unter den betre ffenden Zahlen des Wirt schaftsjahres 2024 ausgewiesen werden: Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit 31.12.2024 bis 1 Jahr 1 - 5 Jahre Über 5 Jahre (31.12.2023) € € € € 1. Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 gegenüber Kreditinstituten (0,00) (0,00) (0,00) (0,00) 2. Verbindlichkeiten aus Lie- 16.697.635,28 16.697.635,28 0,00 0,00 ferungen und Leistungen (17.849.929,88) (17.849.929,88) (0,00) (0,00) 3. Verbindlichkeiten gegen- über der Stadt Köln und anderen Eigen- 0,00 0,00 0,00 0,00 betrieben (1.297.534,81) (1.297.534,81) (0,00) (0,00) 4. Sonstige Verbindlichkeiten 16.190,60 16.190,60 0,00 0,00 (134.572,61) (134.572,61) (0,00) (0,00) 16.713.825,88 16.713.825,88 0,00 0,00 (19.282.037,30) (19.282.037,30) (0,00) (0,00) Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln resultieren im Wesent lichen aus der Abrech - nung der Verwaltungskostenerstattung für die Kosten des Eigenbetriebs im Jahr 2024. Die Verbindlichkeiten sind nicht gesichert. Sie sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/4 Sonstige finanzie lle Verpflichtungen zum 31. Dezember 2024, die nicht in der B ilanz erschei- nen, bestehen aus folgenden Verträgen (berü cksichtigt bei einem Jahresvolumen > 1 Mio. €): Grundvertrag Abfallentsorgung 2025-2027 nach 2026 Laufzeit bis: 31.12.2033 3 Jahre 9 Jahre Plankosten p. a. 113.058 T€ 339.174 T€ 1.017.522 T€ Grundvertrag Straßenreinigung Laufzeit bis: 31.12.2033 3 Jahre 9 Jahre Plankosten p. a. 59.176 T€ 177.528 T€ 535.584 T€ Müllverbrennung/Kompostierung Laufzeit bis: 01.07.2025 2 Jahre 0,5 Jahre Plankosten p. a. 58.400 T€ 116.800 T€ 29.200 T€ Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. Der Eigenbetrieb AWB erbringt au sschließlich Inlands-Umsatzerlöse, die sich wie folgt nach Erlösgruppen untergliedern lassen: 2024 2023 T€ T€ Abfallbeseitigung 170.100 174.257 Straßenreinigung 68.966 64.496 Duale Systeme Mitbenutzungsentgelt-BgA 8.553 5.330 Elektrogeräte-BgA -7 -14 Alttextilienentsorgung 3.534 2.340 251.146 246.409 Die einzelnen Gebührensätze für die Abfa llbeseitigung und die Straßenreinigung sind in den jeweiligen Satzungen für 2024 verö ffentlicht. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/5 Die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von T€ 255.190 betre ffen folgende Positionen: - Verbrennungs-/Kompostierung skosten: T€ 48.735 - Aufwendungen für Abfa llsammlung und -transport: T€ 136.088 - Aufwendungen für Straßenreinigung: T€ 67.023 - Alttextilienentsorgung: T€ 1.795 - Abfallberatung und Containerstandortreinigung-BgA: T€ 1.549 Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesent lichen Verwaltung skos- tenerstattungen an ver schiedene Dienstste llen der Stadt Köln in Höhe von T€ 2.654 und lau - fende Kosten des Eigenbetriebes AWB für Gebühren und Beiträge, Beratung und Veranstal - tungen sowie Prüfungs- und Beratung skosten in Höhe von T€ 87. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen (T€ 720) bilden den Aufwand für die laufende Auf - rechterhaltung der erforder lichen Liquidität ab. Angabe nach § 285 Nr. 31 und Nr. 32 HGB Im Rahmen einer Bereinigung des Forderung skontos gegen die Stadtka sse Köln von Altfor- derungen wurde ein Differenzbetrag in Höhe von T€ 9.102 aufwandswir ksam gegen die Um- satzerlöse ausgebucht. Im Gegenzug wurde eine Pau schalwertberichtigung in Höhe von T€ 1.805 erfolgswirksam aufgelöst. Die Beträge stellen Erträge bzw. Aufwendungen von außergewöhn licher Größenordnung und Bedeutung dar, die zugleich anderen Geschäftsjahren zuzurechnen sind. Sonstige Angaben Das H onorar des Ab schlussprüfers beträgt € 22.000,00, es entfä llt in voller H öhe auf Ab - schlussprüfungsleistungen. Im Wirt schaftsjahr 2024 waren bei dem Eigenbetrieb AWB keine unmi ttelbar be schäftigten Personen tätig. Während des Wirt schaftsjahres 2024 wurde die Betriebsleitung wie folgt w ahrgenommen: Erster Betriebsleiter war He rr William Wolfgra mm als Beigeordneter der Stadt Köln für Klima, Grün und Liegenschaften. Geschäftsführende Betriebsleiterin is t Frau Luan. Weder den Angehörigen der Betriebsleitung noch den Mitg liedern des Betriebsau sschusses wurden durch den Eigenbetrieb AWB Bezüge gewährt. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/6 Vor dem Hintergrund des ko mmunalen Wahlergebni sses und der daraus resultierenden kon - stituierenden Rat ssitzung am 5. November 2020 erfolgte ebenfa lls die N eubenennung der Betriebsausschussmitglieder. Denise Abé, Fraktionsgeschäftsführerin - Ausschussvorsitzender - Christian Achtelik, Energie- und Umweltberater Po lina Frebel, Dolmetscherin Christiane Martin, Texterin Robert Schallehn, Biologe Ursula Schlömer, kfm. Angestellte Dr. J ohn Akude, Po litikwissenschaftler Constanze Aengenvoor t, Referatsleiterin Christi ane Jäger, Verwaltungsangestellte Florian Weber, Wirtschaftsinformatiker Uschi Röhrig, Rentnerin Dr. Rolf Albach, Chemiker Rafael Christof Struwe , Rechtsanwalt Ergebnisverwendungsvorschlag Die Betri ebsleitung schlägt dem Betriebsau sschuss vor, den B ilanzverlust auf neue Rech - nung vorzutragen. Köln, den 30. September 2025 Abfallwirtschaftsbetrieb der Stad t Köln William Wolfgramm Susi Luan Erster Betriebsleiter Geschäftsführende Betriebsleiterin Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/1 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die St adt Köln ist gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Kreislaufwirt schaftsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen als ö ffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) dafür verantwort lich, die auf ihrem Gebiet anfa llenden Abfä lle zu entsorgen. Diese Aufgabe ni mmt die eigenbetriebsähn- liche Einrichtung Abfa llwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln wahr; sie besteht in der aktue llen Orga- nisationsform seit dem 1. Januar 1998. Der örE kann sich zur Aufgabenwahrnehmung Dri tter bedienen. Ebenso ist die Stadt Köln gemäß § 1 Abs. 1 und 2 des Straßenreinigungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen für die Straßenreinigung innerhalb ge schlossener Ortslagen und hinsichtlich Ortsdurchfahrten sowie für den Winterdiens t verantwortlich. Die AWB Abfallwirt schaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) und die AVG Abfallverwertungs- und Ent - sorgungsgesellschaft mbH ( AVG) si nd mit der operativen Aufgabenwahrnehmung beauftragt. Die AWB ste llt die Abfallsa mmlung und den -transport (Mü llabfuhr), die Straß enreinigung und den Winterdienst sicher. Die AVG ste llt die Abfall entsorgung und -verwertung sicher, kompos - tiert und vergärt Bioabfä lle, sortiert und verwertet Gewerbeabfä lle und verbrennt anfa llenden Restabfall. Bei der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung Abfa llwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln verbleiben somit diesbezüglich keine operativen Aufgaben. Die Gesetzgebung – auf europäi scher, Bundes- und Landesebene – vo llzieht hinsicht lich der Kreislaufwirtschaft seit einigen Jahren eine sehr dynami sche Entwicklung. Europarechtliche Rahmenbedingungen Auf europäischer Ebene ist weiterhin der „Aktionsplan Kreislaufwirt schaft“ (als Teil des europäi- schen „Green Deal“) für die Entwi cklungen und Nove llierungen im Abfa llrecht ausschlaggebend. Immer größeres Gewicht er hält auch die Taxonomie-Verordnung der EU ((EU) 2020/852). Die Taxonomie verfolgt das Ziel, ein EU-weites Kla ssifizierungssystem für die Bewert ung ökologi - scher Nachhaltigkeit von wirt schaftlichen Aktivitäten zu etab lieren. Dies so ll das Vertrauen bei Investoren stärken, grüne Investitionen transparenter und a ttraktiver machen und Anleger*innen vor Greenwashing schützen. Um im Sinne der Taxonomie als nachhaltig eingestuft zu werden, muss eine wirtschaftliche Tätigkeit zu einem der sechs ökologi schen Ziele beitragen, die ande - ren ökologischen Ziele entsprechend des „Do No Significant Harm“ nicht nachte ilig beeinflussen und soziale Mindeststandards entsprechend der „SocialMinimum Safeguards“ einhalten. Die sechs Ziele gemäß der Taxonomie sind: · Klimaschutz, · Anpassung an den Klimawandel, · Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wa sser- und Meeresressourcen, · Übergang zu einer Kreislaufwirt schaft, · Vermeidung und Verminderung der Umweltver schmutzung, · Schutz und Wiederherste llung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/2 Dieses Bewert ungsschema wird zunehmend auch auf die Abfa llwirtschaft übertragen. Um die Abfallmengen zu reduzieren und mehr Abfa ll wi ederzuverwenden, hat die EU-Ko mmission im Rahmen des Kreislaufwirt schaft-Aktionsplans eine Überarbeitung der EU-Abfa llrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) 2023 umgesetz t. Die Abfallrahmenrichtlinie gewährleistet eine ordnungs- gemäße Abfa llbewirtschaftung und so ll die Wi ederverwendung gegenüber der Verwertung und Beseitigung von Abfa ll för dern. Zu den Abfa llströmen, die darin als Schwerpunkte behandelt wurden, gehören Lebensmi ttelabfälle, Alttextilien und Altöl. Die Ziele der Initiative im Einzelnen sind: · Verringerung des Abfa llaufkommens, · Verbesserung der getrennten Abfa llsammlung im Intere sse optimaler Re cyclingergebnisse, auch durch Vermeidung der Verunreinigung von verwertbaren Abfä llen und · Steigerung der Menge gesa mmelter und im Einklang mit der Abfa llhierarchie behandelter Altöle. Um die Re cyclingquote ermi tteln zu k önnen, wurde in 2022 von einer bisher inputbasierten auf eine outputbasierte Berechnungsmethode umgeste llt. Das Pl enum des Europäi schen Parlaments hat am 17. Januar 2023 dem Bericht des Um - weltausschusses zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Überarbeitung der EU-Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfä llen zugestimmt und damit neue Regeln für die Abfall - verbringung angeno mmen. Im Mittelpunkt steht dabei der Im- und Export von Kunststo ffabfällen innerhalb und außerhalb der EU. So so ll ins besondere der Export von Kunststo ffabfällen in Nicht-OECD-Drittstaaten verhindert werden. Bundesrechtliche Rahmenbedingungen Der zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 26. November 2021 ge schlossene Ko- alitionsvertrag betont den K limaschutz, u. a. die Kreislaufwirt schaft, im Si nne des European Green Deal. Bei umfäng licher und konsequenter Umsetzung wird dadurch ein geringeres Abfall - gesamtaufkommen umgesetzt und die Kreislaufwirtschaft weiter gefördert. Die EU-Kunststoffrichtlinie sieht vor, dass sich Hersteller*innen an den kommunalen Reinigungs- kosten bete iligen mü ssen, insbesondere Reinigung von Zigare ttenkippen und To-Go- Verpackungen im ö ffentlichen Raum. Die prakti sche Umsetzung der Richt linie und die Kosten - beteiligung wurden durch die Einwegkunststo ffverbotsverordnung ( EKVerbotsV) und über das Einwegkunststofffondsgesetz in 2023 konkretisier t. Seit 2023 g ilt ebenfalls eine Mehrwegange - botspflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen. Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rü cknahme und die umweltverträg liche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2022 geändert. Dadurch wurden Maßnahmen zur Steigerung der Sa mmelmenge sowie zur Stärkung der Vorbe - reitung zur Wiederverwendung implementiert. Die sogenannte kleine Nove lle der Bioabfa llverordnung (Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV)) ist am 5. Mai 2022 im Bundesgesetzbla tt verk ündet worden. Das Leitziel der Nove lle besteht darin, den Fremdsto ffgehalt in Komposten, insbesondere Kunststo ffe, weiter zu r eduzieren. Die Novellierung der BioAbfV is t in Teilen in 2023 in Kraf t getreten. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/3 Mit der Mantelverordnung für Ersatzbausto ffe und Boden schutz so ll die Verwert ung minerali - scher Abfä lle bundeseinheitlich geregelt werden. Das Regelung svorhaben umfa sst die Ä nde- rung mehrerer Einzelverordnungen und die Einführung einer Ersatzbausto ffverordnung: · Neufassung der Bundes-Boden schutz- und Altlastenverordnung ( BBodSchV), · Neuschaffung der Ersatzbausto ffverordnung (EBV), · Änderung der Deponieverordnung und Gewerbeabfa llverordnung. Die Verordnung hat vo rrangig den Schutz von Men sch und Umwelt vor Schadsto ffen – insbe - sondere den Schutz von Böden und Grundwa sser bei der Verwendung minera lischer Ersatzbau- stoffe – zum Ziel. Gleichzeitig so ll im Sinne der Kreislaufwirt schaft die Inanspruchnahme natürli - cher Ressourcen vermieden werden, indem mög lichst hohe Verwertungsquoten für minera lische Abfälle erreicht werden. Im September 2022 hat das Bundesumweltministerium den Entwurf ei - ner überarbeiteten EBV vorgelegt. Die BBodSchV und EBV sind am 1. August 2023 in Kraft ge - treten. Mit dem 2. Gesetz zur Änderung des Brennsto ffemissionshandelsgesetzes ( BEHG), das am 16. November 2022 in Kraft getreten is t, wurden wesent liche Konkretisierungen und Ergänzun - gen hinsicht lich des Anwendungsbereichs des nationalen Emi ssionshandelssystems für den Zeitraum ab 2023 vorgeno mmen. Seit 2024 unter liegen die CO 2-Emissionen aus der Mü llver- brennung der CO 2-Bepreisung mit 40 € je Tonne. Dies wirkt sich auf die Gebühren aus. Landesrechtliche Rahmenbedingungen Die am 27. März 2019 von der Landesregierung NRW beschlossene Anpassung des Landesab - fallgesetzes (LAbfG) zum Kreislaufwirt schaftsgesetz (KrWG) NRW ist am 19. Februar 2022 in Kraft getreten. Die Nove llierung und Umbenennung hat zum Ziel, das Landesabfa llgesetz mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem europäi schen Abfallrecht zu harmonisieren. 2. Allgemeine Geschäftsentwicklung Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfa llwirtschaftsbetrieb der Stad t Köln Aufgabenträger der Abfa llwirtschaft und Straßenreinigung der Stadt Köln ist und nur die Durchführung der ope - rativen Aufgaben und die Entsorgung der Abfä lle Dri tten übertragen wurde, behält die Stadt Köln ihre gesetz liche Verantwortung als ö ffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) bei und bestimmt nach wie vor die Kölner Abfa llpolitik (z. B. Abfallwirtschaftskonzept, Abfallsatzung, Ab- fallgebührensatzung, Straßenreinigung ssatzung inkl. Straßenreinigungsgebühren). Die eigenbe - triebsähnliche Einrichtung Abfa llwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln trägt Sorge für die ordnungs - gemäße Aufgabenerledigung durch Dri tte. Entsprec hende Kontro llrechte si nd vertrag lich gere- gelt. Leistungsaustauschbeziehungen mit Ge schäftspartnern bestehen - abgesehen von der AWB und AVG - u. a. mit den Dualen S ystemen sowie dem Steueram t, der Kämmerei, dem Rechts- und Versicherungsamt sowie dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/4 Abfallpolitische Entwicklungen Um dem Ziel der verstärkten Abfa llvermeidung näher zu ko mmen, hat der Rat der Stadt Köln in 2021 beschlossen, ein Zero-Waste-Konzept für Köln zu entwi ckeln. Das Konzept wurde in 2022 und 2023 erarbeitet und im Dezember 2023 zur Umsetzung be schlossen. Die Umsetzung ist in 2024 angelaufen und verläuf t im Rahmen der vorhandenen Mi ttel positiv. Am 27. Apr il 2022 hat der Rat der Stadt Köln die Stadtverwaltung und die AWB beauftrag t, ei- nen Masterplan Sauberkeit unter Bete iligung der Bürger*innen und weiterer Stakeholder zu erar - beiten. Hierbei so llen geeignete Maßnahmen entwi ckelt werden, um die Stadtsauberkeit weiter zu erhöhen und die Men schen in der Stadt stärker für ihre Verantwortung zur Sauberkei t zu sen- sibilisieren. Als Basis des Projekts wurde in 2022 ein Status quo-Bericht erarbeitet und eine ex - terne Begleitung des Projekts ausge schrieben und beauftrag t. Das Projekt wurde in 2023 durch- geführt und am 05. Dezember 2024 vom Rat der Stadt Köln be schlossen. Er besteht aus insge - samt 19 Maßnahmen, welche in fünf Handlung sziele untergliedert sind und dient zur a llgemei- nen Verbesserung der Stadtsauberkeit. Am 29. September 2022 hat der Rat der Stadt Köln be schlossen, einen Mode llversuch für die Einführung einer Pf lichtbiotonne in Köln umzusetzen. Infolgede ssen wurde ein Konzept für ein Pilotprojekt erarbeitet, welches der Betriebsau sschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln im Mai 2023 zur Umsetzung ent schieden ha t. Das Projekt wird seit E nde 2023 / Anfang 2024 um - gesetzt und wurde auf Mi tte 2025 verlänger t, um ei ne verlässlichere Datenlage zu generieren. Die Auswertung soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 sta ttfinden. Um auf die veränderten Rahmenbedingungen durch die verstärkte Nutzung des ö ffentlichen Raumes und das Li tteringaufkommen zu reagieren, hat die AWB im Rahmen eines P ilotprojekts im St adtbezirk Porz in 2022 eine zusätz liche Leerung von Papierkörben sowie die zusätz liche Reinigung von Hotspots geteste t. Anlieger*innen wurden durch Plakate und Flyer über ihre Ver - antwortung zur Sauberkeit informier t. Es k onnte ein wichtiger Beitrag für mehr Stadtsauberkeit geleistet werden, soda ss das Pilotprojekt in 2023 und 2024, durch die Stadt Köln finanziert, fort- geführt und weitere Bereiche in Kalk und Mülheim einbezogen wurden. In regelmäßigen Abständen untersuchen die AWB die Zusa mmensetzung des Abfa lls in der Restmülltonne. Die Erkenntni sse der Untersuchung sind für wesent liche abfa llwirtschaftliche Entscheidungen von wichtiger Bedeutung und dienen unter anderem dazu festzuste llen, wie vie- le Wertsto ffanteile sich noch im Restmü ll befinden und gegebenenfa lls durch geeignete Maß - nahmen abge schöpft werden können. Die letzte Untersuchung fand 2016 sta tt. Die Dat enerhe- bung für die nächste Hausmü llanalyse fi ndet im Winter 2024/2025 sta tt und so ll gemeinsam mit den Ergebnissen des Pilotprojekts Biotonne ausgewertet werden. Die Verhandlungen mit den Dualen S ystemen über eine Folgevereinbarung für 2022 bis 2024 zur Sa mmlung und Verwertung von Verpa ckungen aus Pappe, Papier und Kartonagen ( PPK) auf Grundlage des Verpa ckungsgesetzes wurden in 2023 abge schlossen. Eine aktua lisierte Ne- benentgeltvereinbarung für die Reinigung von Altglascontainerstandplätzen und verpa ckungsbe- zogene Abfallberatung wurde durchgeführt. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/5 Abfallwirtschaftliche Entwicklung Digitale Angebote zur Beratung, Information und Ko mmunikation per E-Ma il, App, Telefon oder online über die Webseite und Social-Media-Kanäle haben im Kontakt mit den Bürger*innen abermals eine große Bedeutung erfahren und bewarben regelmäßig wichtige Themen wie päd - agogische Bildungsmaßnahmen und Abfa llvermeidungstipps. Begleitend zur Einführung der Biotonne wurde ein Chatbot entwi ckelt, der eine Beratung zur Trennung von Bioabfa ll anbietet. Dieser wurde mit dem Innovationsbüro der Stadt Köln und der AWB entwickelt und von der Öffentlichkeit positiv angenommen. Aufgrund des verstärkten Außerhau sverzehrs wurden die Papierkörbe im ö ffentlichen Straßen - land, insbesondere im Umfeld von entsprechenden Verkauf sstellen, sehr stark genutz t. Hinzu kommen die Services diverser Liefe r- und Bringdienste, die Außerhaus-E ssensbestellungen nicht mehr nur an eine Wohnadre sse, sondern auch direkt in Parks und Grünanlagen liefern. Die Zahl der Meldungen und Be schwerden zu w ilden Müllablagerungen im Stadtgebiet sind im Vergleich zum Vorjahr weiterhin stark gestiegen und lagen in 2024 bei ca. 28.000 (2023: 24.000) und sind damit um rund 16 % gestiegen. Seit 2016 nehmen die Meldungen zu w ilden Müllablagerungen stetig zu und führen zu steigenden Beseitigung skosten. In den vergangenen Jahren konnten demgegenüber die gemi schten Siedlungsabfä lle i mmer weiter reduziert werden, entsprechend stieg die Wertsto fftrennung weiter an. Hervorzuheben ist, dass nicht nur Köln ab 2022 einen histori schen Abfa llmengenrückgang in a llen Fraktionen zu verzeichnen hat, sondern insgesamt auch alle anderen Kommunen Nordrhein-Westfalens. Die Entwicklung des Anschlussgrades aller Wertstoffe im Holsystem ist weiterhin positiv. Die ge- sammelte Tonnage a ller Wertsto ffe ist 2024 insgesamt gesunken, über die Gründe des starken Rückgangs der Gesamtabfa llmenge und a ller darin enthaltenen Fraktionen kann nur speku liert werden: Die Abnahme beim Grün schnitt ist, wie oben bereits be schrieben, wi tterungsbedingt. Die Mengen häus lich anfallenden Restmü lls sowie die M engen an Wertsto ffen inklusive bioge - ner Abfä lle können zurü ckgegangen sein, we il die Bürger*innen nicht mehr hauptsäch lich mobil arbeiteten und einen Te il ihrer Abfälle im Ar beitsumfeld und nicht vermehrt zuhause entsorgen. Die insbesondere durch den Ukraine-Krieg und den damit verbundenen Auswirkungen sei t 2022 gestiegene Inflation ist auch in 2024 auf einem hohen Niveau verb lieben und erst im Laufe des Jahres auf unter 4 % gesunken. Bei den Bioabfä llen bedarf es ergänzender Maßnahmen, um das für 2027 avisierte Ziel, die Menge an Bioabfä llen um 20 % gegenüber 2017 zu steigern, zu e rreichen. AWB und AVG Köln arbeiten weiterhin an Ko mmunikationskonzepten und P ilotprojekten, um die A kzeptanz der Bio - tonne weiter zu erhöhen und au f die erweiterte Befü llung auch mit gekochten E ssensresten hin- zuweisen. Die Re cyclingquoten sind 2024 mehrheit lich stabil geblieben. Der Ante il der stofflich verwerteten Abfä lle lag 2024 etwas unter dem Zielwert des Abfa llwirtschaftskonzepts für 2027 und ist im Vergleich zu 2022 leicht zurü ckgegangen. Der An schlussgrad der Wertsto fffraktionen konnte demgegenüber abermals weiter gesteiger t werden. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/6 An der schwierigen Erlö ssituation am Markt für Altkleider, Papier und Elektroaltgeräte hat sich 2024 grundsätz lich w enig geänder t. Die Erlöse für Altklei der sind stark gefa llen, Papiererlöse blieben konstant und die Erlöse für Elektroaltgeräte bleiben ebenfa lls auf einem relativ konstan - ten Niveau. Von einer eigenen Verwertung der gesa mmelten Elektroaltgeräte wurde und wird dennoch wei - terhin abgesehen. 3. Entwicklung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage im Wirtschaftsjahr Der J ahresabschluss 2024 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 5.520 aus. Der Wirt - schaftsplan 2024 ha tte dagegen aufgrund eines geplanten kalkulatori schen Ausgleichsbetrages aus Vorjahren ein ausgeg lichenes Jahresergebnis. Der Jahresfehlbetrag ist maßgeb lich durch eine Bereinigung des Forderung skontos gegen die Stadtkasse Köln aus Vorjahren in Höhe von T€ 9.102 beeinflu sst, die erfolgswir ksam gegen die Umsatzerlöse verbucht wurde. Im Gegenzug wurde die Pau schalwertberichtigung in Höhe von T€ 1.806 aufgelöst. Die tatsächlichen Umsatzerlöse (T€ 251.146) lagen um rd. T€ 5.353 über den geplanten Umsat - zerlösen in Höhe von T€ 256.499. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen wurden mit T€ 251.537 gegenüber den tatsäch lich angefallenen Aufwendungen von T€ 255.190 zu hoch geplant. Es ergibt sich somit ein negatives Rohergebnis (Umsatzerlöse abzüg lich Material aufwand) in Höhe von T€ 4.044 (Vorjahr T€ - 402). Die Verwaltung skosten gemäß Wirt schaftsplan (sonstige betrieb liche Aufwendungen) wurden mit T€ 5.505 (Vorjahr T€ 3.783) gegenüber den tatsäch lich angefallenen Kosten von T€ 2.749 (Vorjahr T€ 3.178) um T€ 2.756 zu hoch geplant. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Anwendung finanzie ller Leistungsindikatoren ist zur Beurte ilung der Ge schäftstätigkeit in 2024 nicht angeme ssen, da die eigenbetriebsähn liche Einrichtung Abfa llwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln aufgrund der Regelungen der GO NRW und der EigVO NRW verpf lichtet is t, ein nach Aufwendungen und Erträgen ausgeg lichenes Ergebnis zu erwirt schaften bzw. anderenfalls einen Ausgleich gegenüber den Gebührenzahlenden in nachfolgenden Jahren vorzunehmen. Insofern sind erwirt schaftete Über schüsse nicht r egelmäßig als Leistung ssteigerung aufzufas - sen, da sie zunächst au sschließlich eine die bloße Kostende ckung übersteigende Belastung der Gebührenzahlenden indizieren. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/7 5. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Risiken für die ko mmenden Wirt schaftsjahre liegen insbesondere in der Mengenentwi cklung im Bereich der Entleerungen und der Sa mmelmengen von Rest- und Biomü ll sowie in der Neufas- sung der Leistungsaustau schbeziehungen mit den Dualen S ystemen auf Grundlage des Verpa - ckungsgesetzes und in S ystemausfällen. In 2022 wurde au f Grundlage des in 2021 gemäß § 10 Abs. 1 EigVO NRW aufgestellten Risiko- früherkennungssystems der zweite Risikobericht und in 2023 der dri tte Risikobericht in den Be - triebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stad t Köln eingebracht. Steuerungswürdige Restrisiken bestehen trotz Gegenmaßnahmen hinsicht lich: · Akzeptanz für notwendige Gebührenveränderungen, · nicht tilgbaren Verlusten, · Gebührenausfällen (endgültige Niederschlagungen). Das Risikomanagement baut auf Kennzahlen auf und dient der wirt schaftlichen Steuerung der Leistungsaustauschbeziehungen mit den Ge schäftspartnern. Es verfolgt insbesondere das Ziel, die im Wirt schaftszeitraum zu erwartenden Risiken bei a llen Führungs- und Durchführungspro - zessen bewusst zu machen. Wirtschaftliche Risiken für den Eigenbetrieb sind insbesondere in folgenden Bereichen anzutref - fen: · Abweichungen der Ist-Werte bei den zu entsorgenden/zu behandelnden Mengen von den Planwerten, die zu einer Gefährdung des Plan-Ergebni sses führen, · Entwicklung des Geldmarktzinses, · Abweichungen der veranlagten Leistungsdaten der Abfa llbeseitigung zwi schen der AWB und dem Steueramt. Zur Risikominimierung wurden folgende Maßnahmen ergri ffen: · Einrichtung eines Berichtswesens zur Dokumentation von Mengenentwi cklung im Abfa llbe- reich inkl. Ursachenanalyse und kontinuierlicher Fortführung der Prognose, · kontinuierliche Beobachtung des Geldmarktzinses und Ausnutzung von Zinsdi fferenzen, · Abgleich der Leistungsdaten zwi schen dem operativen Bereich der Kölner Abfa llwirtschaft und der Dienststelle, der das Gebühreninka sso obliegt. Preisänderungsrisiken sind für die Wirt schaftlichkeit der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung Ab - fallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln nicht gegeben, da Entgeltanpa ssungsbegehren von Dienst - leistern aufgrund der bestehenden vertrag lichen Regelungen bereits im Vorjahr mitzute ilen sind und in der Gebührenkalkulation des entsprechenden Wirt schaftsjahres Berü cksichtigung finden können. Die Refinanzierung des aus Preisänderungen resultierenden Mehraufwandes über Ge - bühreneinnahmen ist damit sichergeste llt. Dies gilt auch für rü ckwirkend geschlossene vertragli- che Regelungen. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/8 Liquiditätsrisiken werden durch angeme ssene Rahmenvereinbarungen mit der Sparka sse Köln- Bonn abgesicher t, die bei Bedarf die kurzfristige Bereitste llung von Liquidität sicherste llen. Auf Grundlage der in 2022 in Kraf t gesetzten betriebsspezifischen Liquiditätsrichtlinie wurde in 2022, 2023 und 2024 der Betriebsau sschuss Abfa llwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln im Rahmen des Liquiditätsreportings informiert. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung für die eigenbetriebsähn liche Einrichtung Abfa llwirt- schaftsbetrieb der Stad t Köln nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres liegen nicht vor. 7. Zusammenfassung und Ausblick Da die ei genbetriebsähnliche Einrichtung Abfa llwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln nicht operativ tätig wird, reduziert sich der Einflu ss auf die Beauftragung privater Leistungsanbieter (im Be - richtsjahr i. W. AWB und AVG) bzw. auf die Überwachung und Steuerung der Leistungserstel - lung im Einzelfa ll. Die Leistungen der AWB werden entsprechend den vertrag lichen Regelungen nach den tatsäch lich geleerten Behältern und gereinigten Flächen bzw. den auf der Grundlage der Straßenreinigung ssatzung veranlagten Frontmetern entgolten. Weitere Leistungen wie die Beseitigung von w ilden Müllablagerungen im ö ffentlichen Raum werden auf der Grundlage der geltenden vertrag lichen Regelungen abgegolten. Von der AVG wer den die Entsorgungspreise für Restmü ll und kompostierbare Abfä lle j ährlich entsprechend den Leitsätzen für die Preiser - mittlung aufgrund von Selbstkosten (L SP) neu kalku liert. Gleichzeitig bleibt der Einflu ss der Stadt Köln auf a lle abfallwirtschaftlichen Ent scheidungen durch ihre Vertretung in den entspre - chenden Aufsichtsräten und über die Ratsgremien erhalten. Bei der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung Abfa llwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln waren im Be - richtsjahr keine Mitarbeitenden unmi ttelbar beschäftigt. Die Aufgaben wurden durch Bedienstete des Dezernates Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wahrgeno mmen. In 2024 wurde auf Grundlage des betrieb sspezifischen Risikofrüherkennung ssystems das Risi- komanagement weiterentwi ckelt und über die Risikoentwi cklung der Betriebsau sschuss Abfall - wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln informier t. Auf Gr undlage der betrieb sspezifischen Liquiditäts - richtlinie wurde der Betriebsau sschuss Abfa llwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln auch hinsicht lich des Liquiditätsreportings informiert. Köln, den 30. September 2025 Abfallwirtschaftsbetrieb der Stad t Köln William Wolfgramm Susi Luan Erster Betriebsleiter Geschäftsführende Betriebsleiterin Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln V/1 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stad t Köln, Köln: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresab schluss der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln, – beste- hend aus der B ilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln , Köln, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntni sse - entspricht der beigefügte Jahresab schluss in allen wesentlichen Belangen den Vor schriften der Gemeindeordnung und der Eigenbetriebsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen i.V.m. den ein schlägigen deut schen, für Kapitalgese llschaften geltenden handelsrechtli - chen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deut schen Grundsätze ordnungsmä - ßiger Buchführung ein den tatsäch lichen Verhältni ssen entsprechendes B ild der Vermögens- und Finanzlage der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutre ffendes Bild von der Lage der ei- genbetriebsähnlichen Einrichtung. In allen wesentlichen Belangen steh t dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresab schluss, entspricht den deut schen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwi cklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkei t des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführ t hat. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln V/2 Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresab schlusses und des Lageberichts in Übereinsti mmung mit § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirt schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab schlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vor schriften und Grundsätzen is t im Abschnitt „Verantwor- tung des Ab schlussprüfers für die Prüf ung des Jahresab schlusses und des Lageberichts“ un- seres Bestätigung svermerks weitergehend be schrieben. Wir sind von der eigenbetriebsähnli - chen Einrichtung unabhängig in Übereinsti mmung mit den deut schen handelsrecht lichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deut schen Berufspflichten in Über- einstimmung mit diesen Anforderungen erfü llt. Wir si nd der Au ffassung, dass die von uns er- langten Prüfungsnachweise ausreichend und geeigne t sind, um als Grundlage für unsere Prü - fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Leitung der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung ist verantwort lich für die Aufstell ung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Eigenbetrieb sverord- nung des Landes Nordrhein-Westfalen i.V.m. den ein schlägigen deut schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrecht lichen Vorschriften in a llen wesentlichen Belan- gen entsprich t, und dafür, da ss der Jahresabschluss unter Beachtung der deut schen Grund- sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes B ild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung vermi ttelt. Ferner ist die Leitung der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung verantwort lich für die inter nen Kontrollen, die sie in Übereinsti mmung mit den deut schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig besti mmt haben, um die Aufste llung eines Jahresab schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlun - gen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögen sschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufste llung des Jahresab schlusses sind die gesetz lichen Vertreter dafür verantwort - lich, die F ähigkeit der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung zur Fortführung der eigenbetriebs - ähnlichen Einrichtung zu beurte ilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung , Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkei t, sofern einschlägig, anzuge- ben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwort lich, auf der Grundlage des Rechnungslegungs - grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu b ilanzieren, sofern dem nicht tat - sächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln V/3 Außerdem ist die Leitung der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung verantwort lich für die Aufstel - lung des Lageberichts, der insgesamt ein zutre ffendes B ild von der Lage der eigenbetriebs - ähnlichen Einrichtung vermi ttelt sowie in a llen wesent lichen Belangen mit dem Jahresab - schluss in Einkl ang steht, den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Eigenbetrieb sver- ordnung des Landes Nordrhein-Westfalen i.V.m. den ein schlägigen deutschen, für Kapitalge- sellschaften geltenden handelsrecht lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risi - ken der zukünftigen Entwi cklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Leitung der eigenbetriebs - ähnlichen Einrichtung verantwort lich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (S ysteme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinsti mmung mit den anzuwenden Vor schriften der Gemeindeverordnung und der Eigenbetrieb sverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen i.V.m. den ein schlägigen deut schen, für Kapitalgese llschaften geltenden handelsrecht lichen Vor schriften zu ermög lichen, und um ausreichend geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlu ssprüfers für die Prüf ung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab schluss als Ganzes frei von wesent lichen fal schen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lageberich t insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der ei- genbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jah- resabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntni ssen in Einklang steht, den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Eigenbetrieb sverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen i.V.m. den ein schlägigen deut schen für Kapitalgese llschaften geltenden handels - rechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwi cklung zutreffend darste llt, sowie ei nen Bestätigung svermerk zu erte ilen, der unsere Prüfungsurte ile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür , dass eine in Ü bereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesent liche fal sche Darste llung stets aufde ckt. Falsche Darste llungen können aus dolosen Handlungen oder I rrtümern resultier en und werden als wesent lich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, da ss sie einzeln oder insgesamt die au f der Grundlage dieses Jahresab schlusses und Lageberichts getro ffenen wirtschaftlichen Entschei- dungen von Adressaten beeinflussen. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln V/4 Während der Prüfung üben wir pf lichtgemäßes Erme ssen aus und bewahren eine kriti sche Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurte ilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahres- abschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder I rrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prü - fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü - fungsurteile zu di enen. Das Risiko, da ss eine aus dolosen Handlungen resultierende we - sentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultier ende wesent liche fal sche Darste llung nicht aufgede ckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darste llungen bzw. das Außerkraf ttreten interner Kontro llen beinhalten kön - nen. - erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresab schlusses relevanten in- ternen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angeme ssen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurte il zur Wirksamkeit der internen Kontro llen der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung bzw . dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzu - geben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von der Leitung der eigenbetriebsähn lichen Einrich- tung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den ge - setzlichen Vertretern dargeste llten ge schätzten Werte und damit zusa mmenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angeme ssenheit des von den gesetz lichen Vertre- tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig - keit und, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesent liche Unsi- cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteh t, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkei t der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung zur Fortführung der Unter - nehmenstätigkeit aufwerfen können . Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesent- liche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehö - rigen Angaben im Jahresab schluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangeme ssen sind, unser jewe iliges Prüfungsurte il zu m odifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti - gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise . Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, da ss die ei genbetriebsähnliche Einrichtung ihre Unterneh - menstätigkeit nicht mehr fortführen kann. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln V/5 - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließ- lich der Angaben und ob der Jahresab schluss die z ugrunde liegenden Ge schäftsvorfälle und Ereigni sse so darstellt, dass der Jahresab schluss unter Beachtung der deut schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch lichen Verhältni ssen entspre - chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähn lichen Einrich- tung vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresab schluss, seine Gesetzes - entsprechung und das von ihm vermi ttelte B ild von der Lage der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetz lichen Vertretern dargeste llten zu- kunftsorientierten Angaben im Lageberich t durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü - fungsnachweise vo llziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der Leitung der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurte ilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Anga - ben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurte il zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nich t ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunfts - orientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwort lichen unter anderem den geplanten Um - fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfestste llungen, einschließ- lich etwai ger bedeutsamer Mängel in internen Kontro llen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Köln, den 23. Oktober 2025 DORNBACH GmbH Wirtschaftsprüfungsgese llschaft Steuerberatungsgese llschaft Brendt Streubel Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Beratungsverlauf
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30.04.2026
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 3.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
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