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2012/0290

1. Nachtragshaushaltssatzung 2012

Magistratsvorlage 17.08.2012

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2012/0290

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Vorlage-Nr. 2012/0290 
 
 
1. Nachtragshaushaltssatzung 2012

anlage 2

2329 Zeichen

Aufgrund der §§ 114 e der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I  S. 786), 
hat die Stadtverordnetenversammlung am                2012 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
Mit dem 1. Nachtragsplan werden 
gegenüber bisher
 
EUR
auf nunmehr 
EUR
a) im Ergebnishaushalt
beim ordentlichen Ergebnis
die Erträge 25.954.660 396.548.970 422.503.630
die Aufwendungen 1.945.501 476.412.525 478.358.026
beim außerordentlichen Ergebnis
die Erträge 6.000 434.000 428.000
die Aufwendungen 0 0
und einem Gesamtergebnis von -79.429.555 -55.426.396
b) im Finanzhaushalt
aus laufender Verwaltungstätigkeit
mit dem Saldo aus den Einzahlungen 
und Auszahlungen 23.733.229 -65.630.105 -41.896.876
aus Investitionstätigkeit
die Einzahlungen 6.017.100 13.989.290 7.972.190
die Auszahlungen 7.078.267 50.149.690 43.071.423
aus Finanzierungstätigkeit
die Einzahlungen 1.061.167 36.160.400 35.099.233
die Auszahlungen 12.217.860 12.217.860
mit einem Finanzmittelbestand des 
Haushaltsjahres von -77.847.965 -54.114.736
festgesetzt.
../2
Stand nach Magistratsberatungen
1. Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2012
§ 1
erhöht um 
EUR
vermindert 
um EUR
und damit der Gesamtbetrag des 
Haushaltsplans einschließlich der 
Nachträge

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2012
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 36.160.400 €
um -1.061.167 €
verringert und damit auf 35.099.233 €
neu festgesetzt. 
Darin enthalten sind Investitionsfondsdarlehen in Hohe von 1.165.000 €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von 
Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitions-
fördermaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 13.085.000 €
um -7.730.000 €
verringert und damit auf 5.355.000 €
neu festgesetzt.
Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.
Die bisherigen Steuersätze werden nicht geändert.
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
Die Bestimmungen zur Stellenbewirtschaftung werden nicht verändert.
Darmstadt, den 
Der Magistrat
André Schellenberg
Stadtkämmerer
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5 
§ 6
§ 7

Beratungsverlauf (3)

TOP 9
TOP 8.13
TOP 4

Details

Vorlagen-Nr.
2012/0290
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.08.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00