2012/0290
1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
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2012/0290
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Vorlage-Nr. 2012/0290 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
anlage 2
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Aufgrund der §§ 114 e der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786), hat die Stadtverordnetenversammlung am 2012 folgende Nachtragssatzung beschlossen: Mit dem 1. Nachtragsplan werden gegenüber bisher EUR auf nunmehr EUR a) im Ergebnishaushalt beim ordentlichen Ergebnis die Erträge 25.954.660 396.548.970 422.503.630 die Aufwendungen 1.945.501 476.412.525 478.358.026 beim außerordentlichen Ergebnis die Erträge 6.000 434.000 428.000 die Aufwendungen 0 0 und einem Gesamtergebnis von -79.429.555 -55.426.396 b) im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen 23.733.229 -65.630.105 -41.896.876 aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen 6.017.100 13.989.290 7.972.190 die Auszahlungen 7.078.267 50.149.690 43.071.423 aus Finanzierungstätigkeit die Einzahlungen 1.061.167 36.160.400 35.099.233 die Auszahlungen 12.217.860 12.217.860 mit einem Finanzmittelbestand des Haushaltsjahres von -77.847.965 -54.114.736 festgesetzt. ../2 Stand nach Magistratsberatungen 1. Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2012 § 1 erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2012 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 36.160.400 € um -1.061.167 € verringert und damit auf 35.099.233 € neu festgesetzt. Darin enthalten sind Investitionsfondsdarlehen in Hohe von 1.165.000 € Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitions- fördermaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 13.085.000 € um -7.730.000 € verringert und damit auf 5.355.000 € neu festgesetzt. Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. Die bisherigen Steuersätze werden nicht geändert. Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert. Die Bestimmungen zur Stellenbewirtschaftung werden nicht verändert. Darmstadt, den Der Magistrat André Schellenberg Stadtkämmerer § 2 § 3 § 4 § 5 § 6 § 7
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0290
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.08.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00