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2014/0418

Aufnahme eines Darlehens mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B in Höhe von 1.257.000,00 €

Magistratsvorlage 27.10.2014

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2014/0418

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2014/0418

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
29.10.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV  an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Finanzverwaltung 
Abteilung: Kämmerei 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0418 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:        
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:        
 
Betreff: Aufnahme eines Darlehens mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen 
Investitionsfonds Abt. B in Höhe von 1.257.000,00 € 
 
Vorlage vom: 27.10.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Aufnahme eines Darlehens mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen Investitionsfonds 
Abt. B in Höhe von 1.257.000,00 € wird zugestimmt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.10.2014 
 
 
Das Hessische Ministerium der Finanzen hat aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B 
ein Darlehen mit verkürzter Ansparzeit in Höhe von 1.257.000,00 € als Schulbaupauschale 
bewilligt. 
 
Das Darlehen ist ausschließlich für den Schulbau und für die Ausstattung der Schulen zu 
verwenden und wird daher dem Eigenbetrieb Immobilienmanagement (IDA) zugeordnet. 
 
Als Beitrag zum Investitionsfonds Abt. B und zur Abgeltung aller mit der Vertragsabwicklung 
verbundenen Ausgaben ist vor der Inanspruchnahme des Darlehens ein Ansparbetrag in Höhe 
von insgesamt 20 v.H. der Darlehenssumme (=251.400,00 €) zu leisten. Die Zahlung erfolgt 
in acht gleichen Halbjahresraten. Die Raten sind am 15.06. und 15.12. eines jeden Jahres 
fällig. Da die Darlehenszusage für das Jahr 2014 erst nach dem ersten Fälligkeitstermin 
erfolgte, sind in diesem Jahr beide Raten am 15.12. zu erbringen. 
 
Das Darlehen wird mit dem 01.01.2018 fällig. Es ist jedoch auch möglich, das Darlehen 
vorzeitig abzurufen. In diesem Fall werden die noch nicht geleisteten Ansparraten bei der 
Auszahlung des Darlehens verrechnet. 
 
Für jedes Jahr der vorzeitigen Auszahlung muss ein Sonderbeitrag von 2,5 v.H. der 
Darlehenssumme im Anschluss an die vertragliche Tilgungszeit in Halbjahresraten von je 
2,5 v.H. der Darlehenssumme erbracht werden. Für das Auszahlungsjahr wird der 
Sonderbeitrag anteilig für jeden angefangenen Monat erhoben und bei der letzten 
Halbjahresrate abgerechnet. 
 
Das Darlehen ist in 40 gleichen Halbjahresraten zum 15.06. und 15.12. eines jeden Jahres 
zu tilgen. Die Tilgung beginnt im Jahr nach der Auszahlung. 
 
 
Gemäß § 9 (4) der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement (IDA) 
entscheidet der Magistrat über die Aufnahme von Krediten. 
 
Es wird empfohlen, der Darlehensaufnahme zuzustimmen. 
 
 
 
Darmstadt, 27.10.2014 
Der Dezernent IV 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

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Details

Vorlagen-Nr.
2014/0418
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.10.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00