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A-R/0040/2026

Familienfördergarantie konkret umsetzen - Zugänge vereinfachen, Leistungen bündeln, Beratung stärken

Antrag an den Rat 24.06.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 01.07.2026, TOP 37.15

A-R-0040-2026

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A-R-0040-2026

5413 Zeichen

Münster, 23.06.2026 
Ratsantrag 
Familienfördergarantie konkret umsetzen – Zugänge vereinfachen, Leistungen 
bündeln, Beratung stärken 
Der Rat möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
1. eine Familienfördergarantie konkret auszugestalten und umzusetzen mit dem Ziel, 
Familien einen niedrigschwelligen, transparenten und verlässlichen Zugang zu allen 
ihnen zustehenden Leistungen zu ermöglichen. 
2. die Familienfördergarantie aufbauend auf dem bereits beschlossenen Ratsantrag 
zum „Aktionsplan gegen Kinder- und Jugendarmut“ als eigenständigen Baustein 
weiterzuentwickeln und anschließend in die Prozesse des Aktionsplans zu 
integrieren. 
3. ein Konzept vorzulegen, wie familienbezogene Leistungen künftig möglichst aus 
einer Hand organisiert werden können. Dabei sollen insbesondere 
● bestehende Leistungen systematisch gebündelt, 
● Zugangswege vereinfacht, 
● Mehrfachzuständigkeiten reduziert und 
● Beratungsprozesse verständlicher gestaltet werden. 
Die Entwicklung soll im Austausch mit ähnlichen Projekten (etwa dem 
Familienrathaus in Hamm) entwickelt werden, um mögliche Best-Practises abzuleiten 
und den Prozess zu beschleunigen. 
4. die Chancen des Stadthauses 4 als Rathaus für soziale Belange für die Bündelung 
und Vereinfachung von Prozessen zu nutzen und zugleich wohnortnahe Anlauf- und 
Beratungsangebote in den Stadtteilen zu stärken. Dabei soll insbesondere 
● auf bestehenden Strukturen und Einrichtungen – insbesondere Frühe Hilfen, 
Familienzentren, Erziehungs- und Beratungsstellen, Stadtteil- und 
Begegnungstreffs sowie Verwaltungsstandorte – aufgebaut werden, 
● kein zusätzlicher Personalaufbau in diesen Einrichtungen in diesem 
Zusammenhang vorgesehen werden; stattdessen sollen geeignete 
Mitarbeitende der bestehenden Einrichtungen als Multiplikatorinnen und 
Multiplikatoren qualifiziert werden, damit Familien niedrigschwellig an die 
zuständigen Stellen weitervermittelt werden können, 
● die Beratung von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden, 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0040/2026

● regelmäßige dezentrale Beratungstermine der zuständigen Fachverwaltungen 
in den Stadtteilen ermöglicht werden, beispielsweise durch monatliche 
Sprechstunden vor Ort, und 
● die Vernetzung bestehender Beratungs- und Unterstützungsangebote 
verbessert werden. 
5. die Entwicklung und Einführung eines digitalen Tools zu prüfen und umzusetzen, 
das 
● Verwaltungsmitarbeitende bei der Beratung unterstützt, 
● eine schnelle und verständliche Einschätzung möglicher Leistungsansprüche 
ermöglicht und 
● perspektivisch auch Familien selbst als nutzerfreundliches Angebot zur 
Verfügung gestellt werden kann. 
6. bei der Konzeption sicherzustellen, dass die kommunale Familienfördergarantie an 
mögliche bundesgesetzliche Neuregelungen auf Grundlage der Empfehlungen der 
Kommission zur Sozialstaatsreform anschlussfähig ist. 
7. die Evaluation der neu geschaffenen Strukturen und Prozesse von Beginn an 
mitzudenken und dem Rat einen Umsetzungsplan mit Zeitachse, Ressourcenbedarf 
sowie finanziellen Auswirkungen vorzulegen. 
Begründung: 
Mit dem Ratsbeschluss zum „Aktionsplan gegen Kinder- und Jugendarmut“ wurde 
bereits ein wichtiger Schritt unternommen, um bestehende Maßnahmen zur 
Armutsprävention weiterzuentwickeln und besser miteinander zu vernetzen. Darin 
wird die Entwicklung einer kommunalen Familienfördergarantie ausdrücklich als 
Bestandteil eines umfassenden Handlungskonzepts benannt. 
In der Praxis zeigt sich, dass viele Familien bestehende Unterstützungsleistungen 
nicht in Anspruch nehmen, obwohl sie Anspruch darauf hätten. Häufige Ursachen 
sind unübersichtliche Informationen, unklare Zuständigkeiten sowie komplizierte 
Antrags- und Verwaltungsverfahren. 
Die Familienfördergarantie soll bestehende Angebote nicht ersetzen, sondern besser 
miteinander verzahnen und leichter zugänglich machen. Ziel ist es, Familien 
frühzeitig zu erreichen, Leistungsansprüche transparent darzustellen und den 
Zugang zu Unterstützungsangeboten deutlich zu vereinfachen. 
Ein wesentlicher Baustein ist die Verbindung digitaler und persönlicher Beratung. 
Digitale Unterstützung kann Verwaltungsprozesse vereinfachen und die Beratung 
verbessern. Gleichzeitig bleiben wohnortnahe, persönliche Ansprechpersonen 
unverzichtbar, um Vertrauen aufzubauen und insbesondere vulnerable Familien zu 
erreichen. 
Die Familienfördergarantie soll dazu beitragen, dass familienbezogene Leistungen 
gebündelt, aktiv vermittelt und tatsächlich bei den Familien ankommen. Dazu zählen 
insbesondere 
● Wohngeld, 
● Kinderzuschlag,

● Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), 
● Elterngeld und ElterngeldPlus, 
● Unterhaltsvorschuss sowie 
● Leistungen der Grundsicherung. 
Ziel ist es, den bisherigen Zustand zu überwinden, dass Familien ihre Ansprüche 
nicht kennen oder diese aufgrund bürokratischer Hürden nicht geltend machen. 
Familien sollen künftig leichter, verständlicher und verlässlicher Zugang zu den ihnen 
zustehenden Unterstützungsleistungen erhalten. 
Die konkrete Ausgestaltung der Familienfördergarantie ist damit ein wichtiger 
nächster Schritt zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut sowie zur 
Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. 
 
gez.    gez.    gez. 
Anna Hünker   Stephan Brinktrine  Maren Berkenheide 
Albert Wenzel  Dr. Tanja Andor  Helene Goldbeck 
und Fraktion   und Fraktion   Sven Konopka

Beratungsverlauf (1)

01.07.2026 Rat
TOP 37.15 Antrag

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0040/2026
Typ
Antrag an den Rat
Datum
24.06.2026
Erstellt
24.06.2026 11:51