A-R/0040/2026
Familienfördergarantie konkret umsetzen - Zugänge vereinfachen, Leistungen bündeln, Beratung stärken
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A-R-0040-2026
5413 Zeichen
Münster, 23.06.2026 Ratsantrag Familienfördergarantie konkret umsetzen – Zugänge vereinfachen, Leistungen bündeln, Beratung stärken Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. eine Familienfördergarantie konkret auszugestalten und umzusetzen mit dem Ziel, Familien einen niedrigschwelligen, transparenten und verlässlichen Zugang zu allen ihnen zustehenden Leistungen zu ermöglichen. 2. die Familienfördergarantie aufbauend auf dem bereits beschlossenen Ratsantrag zum „Aktionsplan gegen Kinder- und Jugendarmut“ als eigenständigen Baustein weiterzuentwickeln und anschließend in die Prozesse des Aktionsplans zu integrieren. 3. ein Konzept vorzulegen, wie familienbezogene Leistungen künftig möglichst aus einer Hand organisiert werden können. Dabei sollen insbesondere ● bestehende Leistungen systematisch gebündelt, ● Zugangswege vereinfacht, ● Mehrfachzuständigkeiten reduziert und ● Beratungsprozesse verständlicher gestaltet werden. Die Entwicklung soll im Austausch mit ähnlichen Projekten (etwa dem Familienrathaus in Hamm) entwickelt werden, um mögliche Best-Practises abzuleiten und den Prozess zu beschleunigen. 4. die Chancen des Stadthauses 4 als Rathaus für soziale Belange für die Bündelung und Vereinfachung von Prozessen zu nutzen und zugleich wohnortnahe Anlauf- und Beratungsangebote in den Stadtteilen zu stärken. Dabei soll insbesondere ● auf bestehenden Strukturen und Einrichtungen – insbesondere Frühe Hilfen, Familienzentren, Erziehungs- und Beratungsstellen, Stadtteil- und Begegnungstreffs sowie Verwaltungsstandorte – aufgebaut werden, ● kein zusätzlicher Personalaufbau in diesen Einrichtungen in diesem Zusammenhang vorgesehen werden; stattdessen sollen geeignete Mitarbeitende der bestehenden Einrichtungen als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren qualifiziert werden, damit Familien niedrigschwellig an die zuständigen Stellen weitervermittelt werden können, ● die Beratung von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden, Antrag an den Rat Nr. A-R/0040/2026 ● regelmäßige dezentrale Beratungstermine der zuständigen Fachverwaltungen in den Stadtteilen ermöglicht werden, beispielsweise durch monatliche Sprechstunden vor Ort, und ● die Vernetzung bestehender Beratungs- und Unterstützungsangebote verbessert werden. 5. die Entwicklung und Einführung eines digitalen Tools zu prüfen und umzusetzen, das ● Verwaltungsmitarbeitende bei der Beratung unterstützt, ● eine schnelle und verständliche Einschätzung möglicher Leistungsansprüche ermöglicht und ● perspektivisch auch Familien selbst als nutzerfreundliches Angebot zur Verfügung gestellt werden kann. 6. bei der Konzeption sicherzustellen, dass die kommunale Familienfördergarantie an mögliche bundesgesetzliche Neuregelungen auf Grundlage der Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform anschlussfähig ist. 7. die Evaluation der neu geschaffenen Strukturen und Prozesse von Beginn an mitzudenken und dem Rat einen Umsetzungsplan mit Zeitachse, Ressourcenbedarf sowie finanziellen Auswirkungen vorzulegen. Begründung: Mit dem Ratsbeschluss zum „Aktionsplan gegen Kinder- und Jugendarmut“ wurde bereits ein wichtiger Schritt unternommen, um bestehende Maßnahmen zur Armutsprävention weiterzuentwickeln und besser miteinander zu vernetzen. Darin wird die Entwicklung einer kommunalen Familienfördergarantie ausdrücklich als Bestandteil eines umfassenden Handlungskonzepts benannt. In der Praxis zeigt sich, dass viele Familien bestehende Unterstützungsleistungen nicht in Anspruch nehmen, obwohl sie Anspruch darauf hätten. Häufige Ursachen sind unübersichtliche Informationen, unklare Zuständigkeiten sowie komplizierte Antrags- und Verwaltungsverfahren. Die Familienfördergarantie soll bestehende Angebote nicht ersetzen, sondern besser miteinander verzahnen und leichter zugänglich machen. Ziel ist es, Familien frühzeitig zu erreichen, Leistungsansprüche transparent darzustellen und den Zugang zu Unterstützungsangeboten deutlich zu vereinfachen. Ein wesentlicher Baustein ist die Verbindung digitaler und persönlicher Beratung. Digitale Unterstützung kann Verwaltungsprozesse vereinfachen und die Beratung verbessern. Gleichzeitig bleiben wohnortnahe, persönliche Ansprechpersonen unverzichtbar, um Vertrauen aufzubauen und insbesondere vulnerable Familien zu erreichen. Die Familienfördergarantie soll dazu beitragen, dass familienbezogene Leistungen gebündelt, aktiv vermittelt und tatsächlich bei den Familien ankommen. Dazu zählen insbesondere ● Wohngeld, ● Kinderzuschlag, ● Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), ● Elterngeld und ElterngeldPlus, ● Unterhaltsvorschuss sowie ● Leistungen der Grundsicherung. Ziel ist es, den bisherigen Zustand zu überwinden, dass Familien ihre Ansprüche nicht kennen oder diese aufgrund bürokratischer Hürden nicht geltend machen. Familien sollen künftig leichter, verständlicher und verlässlicher Zugang zu den ihnen zustehenden Unterstützungsleistungen erhalten. Die konkrete Ausgestaltung der Familienfördergarantie ist damit ein wichtiger nächster Schritt zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut sowie zur Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. gez. gez. gez. Anna Hünker Stephan Brinktrine Maren Berkenheide Albert Wenzel Dr. Tanja Andor Helene Goldbeck und Fraktion und Fraktion Sven Konopka
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0040/2026
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 24.06.2026
- Erstellt
- 24.06.2026 11:51