V/0746/2024
Stadtwerke Münster GmbH: Gewinnausschüttung aus dem Jahresüberschuss 2023 an die Stadt Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0746/2024 Kurzüberblick Die Stadtwerke Münster GmbH (SWMS) ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Gemäß § 9.4 lit. f. des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der SWMS u.a. für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses zuständig. Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der SWMS ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft notwen- dig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der SWMS obliegt gemäß dem Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und Wasser, der Öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Straßenbeleuchtung bzw. deren Betriebsführung, die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft, die Beteiligung an sonstigen Unternehmen, insoweit, als diese geeignet sind, den Gesellschafts- zweck zu fördern, die Telekommunikation, der Bau und der Betrieb von Gebäuden, die kommuna- len Zwecken dienen, auf eigenen oder auf fremden Grundstücken, das Betreiben und Bereitstellen von Mobilitätsdienstleistungen (z.B. CarSharing, Fahrradverleihsysteme) und die Erbringung der mit den vorgenannten Aufgaben im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Geschäften, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar zu dienen bestimmt sind. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 150101 Stadtwerke Münster GmbH Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja Nein X teilw. Eine Gewinnausschüttung in Höhe von 6,5 Mio. € abzüglich der Kapitalertragsteuer und des Solida- ritätszuschlages ist im Haushaltsplan 2024 enthalten. Zusätzlich dazu wurde ein weiterer Ausschüt- tungsbetrag in Höhe von 1,0 Mio. € (brutto) mit der Geschäftsführung der SWMS vereinbart. Die Auszahlung erfolgt am 13.12.2024. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gemäß § 9.4 lit. f. des Gesellschaftsvertrages der SWMS Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beschlussvorlage
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V/0746/2024 V/0746/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Stadtwerke Münster GmbH: Gewinnausschüttung aus dem Jahresüberschuss 2023 an die Stadt Münster Beratungsfolge 04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen: Die Gewinnausschüttung in Höhe von 7,5 Mio. € der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster aus dem Jahresergebnis 2023 wird genehmigt. Die Zahlung erfolgt am 13.12.2024. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Ausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH und die darauf zu entrichtenden Abgaben erfolgen wie folgt: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haus- haltsjahr Betrag (Euro) Bemerkungen Produktgruppe 15 01 Anteile an Unter- nehmen Zeile 19 Finanzerträge 2024 7.500.000 Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2024 1.978.125 Kapitalertragsteuer und Soli-Zuschlag Amt für Finanzen und Beteiligungen 25.11.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt Telefon: 492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 2 - V/0746/2024 Begründung: Die Stadtwerke Münster GmbH (SWMS) ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Gemäß § 9.4 lit. f. des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der SWMS u.a. für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses zuständig. Der Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft hat bereits mit seiner Be- schlussfassung zur Vorlage V/0355/2024 die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterver- sammlung der SWMS zur Feststellung des Jahresabschlusses der SWMS ermächtigt. Mit dieser Vor- lage soll die noch ausstehende Gewinnausschüttung aus dem Jahresergebnis 2023 beschlossen werden. Die Gewinnausschüttung 2023 ist im Haushaltsplan 2024 in Höhe von brutto 6,5 Mio. € veranschlagt, was den Vorgaben des Managementkontraktes mit der SWMS (Vorlage V/0711/2021) entspricht. Mit der Geschäftsführung der SWMS wurde eine darüber hinaus gehende Gewinnausschüttung in Höhe von brutto 1,0 Mio. € im Jahr 2024 aus dem Jahresergebnis 2023 vereinbart. Die erhöhte Gewinnausschüttung von insgesamt brutto 7,5 Mio. € liegt im Einklang mit der guten Er- gebnislage der SWMS im Geschäftsjahr 2023. Die Ausschüttung erfolgt in Höhe von 6,5 Mio. € aus dem Bilanzgewinn 2023 und in Höhe von 1,0 Mio. € aus den Gewinnrücklagen abzüglich der Kapital- ertragsteuer und des Solidaritätszuschlages. Die Auszahlung ist für den 13.12.2024 vorgesehen. Auf den Gewinn 2023 werden folgende Beiträge an die Stadt Münster gezahlt: Gewinnausschüttung brutto 7.500.000 € Kapitalertragsteuer (25 %) ./. 1.875.000 € Solidaritätszuschlag (5,5 %) ./. 103.125 € Gewinnausschüttung netto 5.521.875 € Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird am 03.12.2024 über die relevante Aufsichtsrats- vorlage 30/2024 beraten. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0746/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.11.2024
- Erstellt
- 14.11.2024 10:57