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V/0746/2024

Stadtwerke Münster GmbH: Gewinnausschüttung aus dem Jahresüberschuss 2023 an die Stadt Münster

Vorlagen 18.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 04.12.2024, TOP 7.13

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2323 Zeichen

Anlage A zur V/0746/2024 
Kurzüberblick 
Die Stadtwerke Münster GmbH (SWMS) ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. 
Gemäß § 9.4 lit. f. des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der SWMS u.a. 
für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses zuständig.  
 
Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der SWMS 
ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft notwen-
dig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der SWMS obliegt gemäß dem Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung mit Energie 
und Wasser, der Öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Straßenbeleuchtung bzw. 
deren Betriebsführung, die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft, 
die Beteiligung an sonstigen Unternehmen, insoweit, als diese geeignet sind, den Gesellschafts-
zweck zu fördern, die Telekommunikation, der Bau und der Betrieb von Gebäuden, die kommuna-
len Zwecken dienen, auf eigenen oder auf fremden Grundstücken, das Betreiben und Bereitstellen 
von Mobilitätsdienstleistungen (z.B. CarSharing, Fahrradverleihsysteme) und die Erbringung der 
mit den vorgenannten Aufgaben im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Geschäften, 
die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar zu dienen bestimmt sind. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
150101 Stadtwerke Münster GmbH 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Eine Gewinnausschüttung in Höhe von 6,5 Mio. € abzüglich der Kapitalertragsteuer und des Solida-
ritätszuschlages ist im Haushaltsplan 2024 enthalten. Zusätzlich dazu wurde ein weiterer Ausschüt-
tungsbetrag in Höhe von 1,0 Mio. € (brutto) mit der Geschäftsführung der SWMS vereinbart. Die 
Auszahlung erfolgt am 13.12.2024. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
Gemäß § 9.4 lit. f. des Gesellschaftsvertrages der SWMS 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beschlussvorlage

3127 Zeichen

V/0746/2024 
V/0746/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Stadtwerke Münster GmbH: Gewinnausschüttung aus dem Jahresüberschuss 2023 an die Stadt 
Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen:  
 
Die Gewinnausschüttung in Höhe von 7,5 Mio. € der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster 
aus dem Jahresergebnis 2023 wird genehmigt. Die Zahlung erfolgt am 13.12.2024. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Ausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH und die darauf zu entrichtenden Abgaben erfolgen 
wie folgt: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haus-
haltsjahr 
Betrag 
(Euro) Bemerkungen 
Produktgruppe 15 01 
Anteile an Unter-
nehmen    
Zeile 19 Finanzerträge 2024 7.500.000  
Zeile 16 
Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 2024 1.978.125 
Kapitalertragsteuer 
und Soli-Zuschlag  
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
25.11.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rothermundt 
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0746/2024 
Begründung: 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH  (SWMS) ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. 
Gemäß § 9.4 lit. f. des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der SWMS u.a. für 
die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses zuständig. 
 
Der Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft  hat bereits mit seiner Be-
schlussfassung zur Vorlage V/0355/2024 die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterver-
sammlung der SWMS zur Feststellung des Jahresabschlusses der SWMS ermächtigt. Mit dieser Vor-
lage soll die noch ausstehende Gewinnausschüttung aus dem Jahresergebnis 2023 beschlossen 
werden.  
 
Die Gewinnausschüttung 2023 ist im Haushaltsplan 2024 in Höhe von brutto 6,5 Mio. € veranschlagt, 
was den Vorgaben des Managementkontraktes mit der SWMS (Vorlage V/0711/2021) entspricht. Mit 
der Geschäftsführung der SWMS wurde eine darüber hinaus gehende Gewinnausschüttung in Höhe 
von brutto 1,0 Mio. € im Jahr 2024 aus dem Jahresergebnis 2023 vereinbart. 
 
Die erhöhte Gewinnausschüttung von insgesamt brutto 7,5 Mio. € liegt im Einklang mit der guten Er-
gebnislage der SWMS im Geschäftsjahr 2023. Die Ausschüttung erfolgt in Höhe von 6,5  Mio. € aus 
dem Bilanzgewinn 2023 und in Höhe von 1,0 Mio. € aus den Gewinnrücklagen abzüglich der Kapital-
ertragsteuer und des Solidaritätszuschlages. Die Auszahlung ist für den 13.12.2024 vorgesehen. 
 
Auf den Gewinn 2023 werden folgende Beiträge an die Stadt Münster gezahlt: 
Gewinnausschüttung brutto 7.500.000 € 
Kapitalertragsteuer (25 %) ./. 1.875.000 € 
Solidaritätszuschlag (5,5 %) ./. 103.125 € 
Gewinnausschüttung netto  5.521.875 € 
 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird am 03.12.2024 über die relevante Aufsichtsrats-
vorlage 30/2024 beraten. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0746/2024
Typ
Vorlagen
Datum
18.11.2024
Erstellt
14.11.2024 10:57