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2016/0293

Änderung der Unterrichts- und Entgeltordnung der Städtischen Musikschule an der Akademie für Tonkunst ab Januar 2017

Magistratsvorlage 19.07.2016

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2016/0293

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20469 Zeichen

Eigenbetrieb Kulturinstitute Darmstadt, den 27. Juni 2016
Betriebsleitung Herr Baum, ®@ 3336

An die
Mitglieder der Betriebskommission
des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Mit der Bitte um Beschlussfassung
Anderung der Unterrichts- und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst

Beschluss:

1. Der Änderung der Unterrichts- und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst,
Städtische Musikschule, zum 1. Januar 2017 wird zugestimmt

2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung
vorzulegen.

Begründung:

In der Sitzung am 2. Dezember 2015 wurde eine neue, Unterrichts- und Entgeltordnung be-
schlossen, die zum 1. Oktober 2016 in Kraft treten sollte.

Noch vor der endgültigen Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung wurde aber
festgestellt, dass die darin vorgesehenen Abrechnungen im Bereich der Kurse der offenen Musik-
schule in der Praxis so nicht umgesetzt werden können, weshalb die Vorlage zurückgezogen und
einer Überarbeitung unterzogen wurde.

Diese ist inzwischen abgeschlossen und der Verwaltungsrat der Akademie hat in seiner Sitzung
am 1. Juni 2016 der überarbeiteten Unterrichts- und Entgeltordnung zugestimmt.

Die neue Unterrichts- und Entgeltordnung ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Die Änderungen
gegenüber der im Dezember beschlossenen Fassung sind farblich gekennzeichnet.

Wie in der letzten Vorlage vom 12. November 2015 bereits angeführt, wurden die Entgelte zuletzt
im Oktober 2008 erhöht. Aufgrund der seit diesem Zeitpunkt eingetretenen Sach- und Personal-
kostensteigerungen ist es angemessen, die Musikschulgebühren zu erhöhen und die Unterrichts-
ordnung in einzelnen Bereichen an geänderte Vorgaben anzupassen.

Für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Darmstadt werden sich die Entgelte im
Durchschnitt ab Oktober 2016 um 10 % erhöhen. Dies führt in 2017 im Vergleich mit 2014 zu
Mehrerträgen von rd. 90.000 €.

Die Entgelte für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz außerhalb Darmstadts bleiben zu-
nächst unverändert. Gleichwohl liegen sie damit immer noch um rd. 60 % über den Tarifen für
Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Darmstadt.

Ausgehend von einer üblichen 25 minütigen Unterrichtseinheit und einer durchschnittlichen Un-
terrichtanzahl von 36 Wochen erhält ein Schüler 15 Stunden Unterricht. Daraus errechnet sich
aktuell ein Kostendeckungsgrad von 53 % für Schülerinnen und Schülern aus der Wissenschafts-
stadt Darmstadt und 81 % für Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Zum Ausgleich der Kostensteigerungen werden zukünftig die Entgelte gemäß $ 6 jährlich zum
1. Januar, erstmalig ab 2018, um 3 % erhöht, wodurch mit rd. 30.000 € an zusätzlichen Entgel-
ten pro Jahr gerechnet wird.

Neu geregelt wird auch die Gewährung von Ermäßigungen, wonach zukünftig die Anzahl der be-
stehenden Unterrichtsverträge je Haushalt maßgebend ist. Gegenüber der bisherigen Regelung
ergibt sich dadurch für eine Familie mit zwei oder drei, die Musikschule besuchenden Kindern,
sogar eine geringfügige Entlastung von rd. 3,5 %.

Eine Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Entgelte sowie der Ermäßigungsregelung ist
als Anlage 2 beigefügt.

Sl.) BE

Prof. Dr. Ludger Hünnekens Baum
1. Betriebsleiter Kaufmännischer Betriebsleiter

Anhang |

Neufassung der Unterrichts- und Entgeltordnung der Städtischen Musikschule

Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Akademie für Tonkunst — Städtische Musikschule
Ludwigshöhstr. 120, 64285 Darmstadt
Tel.: 06151-96640; Fax: 06151-966413

E-Mail: akademie-fuer-tonkunst@darmstadt.de

Internet: www.akademie-fuer-tonkunst.de

Unterrichts- und Entgeltordnung

&1 Aufgaben der Städtischen Musikschule

Die Städtische Musikschule an der Akademie für Tonkunst Darmstadt ist eine
Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihre Aufgaben sind

1. die musikalische Grundausbildung,

2. die Heranbildung des Nachwuchses für das Laienmusizieren,
3. die Begabtenfindung und Begabtenförderung,

4. die Vorbereitung auf ein eventuelles Berufsstudium, sowie

5. das Betreiben von Schüler- und Laien-Ensembles und -Orchestern, die auch Schülerinnen
und Schülern privater Musikunterrichtsanbieter zugänglich sind.
Der Besuch der Städtischen Musikschule an der Akademie für Tonkunst steht jedem offen.

$2

Unterrichtsangebot EEE
Das Unterrichtsangebot umfasst:

1. Einzelunterricht und Unterricht in kleiner-Gruppen:

Fächer:
A) Gesang
B) Streichinstrumente: Violine, Viola, Cello, Kontrabass
C) Holzblasinstrumente: Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxophon, Blockflöte
' DJ) Blechblasinstrumente: Horn, Trompete, Posaune, Euphonium, Tuba

E) Sonstige Instrumente: Schlagzeug, Harfe, Klavier, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass,
Akkordeon

Unterrichtsformen:
A) Einzelunterricht
a) wöchentlich 25 Minuten
b) wöchentlich 50 Minuten

c) wöchentlich 100 Minuten (Leistungsprogramme)

2. Kurse der “Offenen Musikschule”

3. Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)

2-jähriges Programm zur Vorbereitung auf eine Aufnahmeprüfung zum Musikstudium.
Schülerinnen und Schüler der SVA bekommen Unterricht in einem künstlerischen Haupt-
und einem Nebenfach (2- zweites Instrument oder Gesang), in Musiktheorie sowie
Gehörbildung, und, wenn ihr Hauptfach Gesang ist, auch in “Musik und Bewegung”.
Zusätzlich wirken sie in wenigstens einem Ensemble oder Orchester der Akademie für

>28

83

Tonkunst mit, und treten wenigsten einmal im Jahr solistisch in einem Konzert der
Akademie für Tonkunst auf. Teile dieser Ausbildung können auch extern absolviert werden.

Änderungen des Unterrichtsangebots aus fachlichen und schulischen Gründen bleiben
vorbehalten.

Aufnahme

1. zum Einzelunterricht und zum Unterricht in kleinen Gruppen

Zur Aufnahme kann man sich jederzeit schriftlich an der Städtischen Musikschule
anmelden. Die Anmeldung ist im Original auf einem dafür vorgesehenen Formular
unterschrieben dem Sekretariat vorzulegen. Die Anmeldung Minderjähriger
erfolgt durch einen der Erziehungsberechtigten.

Der Aufnahme zum Unterricht kann eine persönliche Vorstellung der Unterricht suchenden
Person voraus gehen. Die Vorstellung beinhaltet ein Vorspiel, falls die Unterricht suchende
Person bereits Unterricht außerhalb der Städtischen Musikschule gehabt hat. Hine-Faehiury
aus-werigstens-drei ME Fachkollege/in berät die Unterricht Suchenden hinsichtlich der
Unterrichtsmöglichkeiten und rät dem Musikschulleiter/ der Musikschulleiterin zur
Einteilung der einzelnen Person in eine der Unterrichtsformen und Klassen der Städtischen
Musikschule, so Plätze frei sind.

Die alters- und fachspezifischen Anforderungen zur Aufnahme in ein einjähriges
Leistungsprogramm sind auf der Web-Seite der Akademie für Tonkunst öffentlich einsehbar.
Die Akademie für Tonkunst behält sich jedoch die endgültige Entscheidung über die
Aufnahme einer Schülerin/ eines Schülers vor, um gegebenenfalls musikalische und
Didngogische Gesichtspunkte sowie organisatorische Möglichkeiten berücksichtigen zı zu

2. in Ensembles-und Kurse der Offenen Musikschule

Die Teilnahme an Ensembles-und Kursen der Offenen Musikschule steht jedem

Interessenten offen, der die im Kurskatalog festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Ensembles '
eder Kurse der Offenen Musikschule kommen zustande, wenn die im Kurskatalog
ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Zur Teilnahme an dem einen oder anderen
Ensemble-eder Kurs kann auch ein Vorstellungsgespräch, ein Vorspiel, oder ein
Einstufungstest gefordert sein. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge
des Eingangs berücksichtigt. Die Akademie für Tonkunst behält sich die endgültige
Entscheidung vor, um gegebenenfalls musikalische und pädagogische Gesichtspunkte sowie
organisatorische Möglichkeiten berücksichtigen zu können.

3. in die SVA

Zur Aufnahme in die SVA ist ein Vorspiel im Hauptfach erforderlich. Zu einem Vorspiel
kann man sich jederzeit schriftlich an der Städtischen Musikschule anmelden. Die
Anmeldung ist im Original auf einem dafür vorgesehenen Formular unterschrieben dem

=3:

84

Sekretariat vorzulegen. Die Anmeldung Minderjähriger erfolgt durch einen der
Erziehungsberechtigten. Bei Schülerinnen und Schülern, die es bevorzugen extern
Hauptfachunterricht zu haben, muss zusätzlich ein Brief der externen Hauptfachlehrerin
oder des externen Hauptfachlchrers vorgelegt werden, in dem diese oder dieser erklärt, dass
die Schülerin oder der Schüler voraussichtlich in zwei Jahren im Hauptfach eine
Aufnahmeprüfung an den gewünschten Berufsausbildungsinstituten bestehen könnte. Vor
dem Unterrichtsbeginn muss ein Unterrichtsvertrag abgeschlossen werden.

Vertragsdauer und Kündigung
1. Probezeit

Die Probezeit für den Unterricht gemäß $2.1 und 2.3 beginnt mit dem Beginn des
Unterrichtsvertrages und endet | Monate später. Sie ist kostenpflichtig. Während der

Probezeit kann das Unterrichtsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von
2 Wochen zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. FürEnsembles-und Kurse-

Kursl hö sffentlieht
2. Kündigungsfrist
1. Ein Unterrichtsvertrag für Unterricht gemäß $2.1 und 2.3 kann nach Ablauf der

Probezeit mit einer Frist von 2 Monaten zum 31. März oder 30. September gekündigt
werden.

2. In begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei Wohnortwechsel oder längerer
Krankheit, kann der Unterrichtsvertrag einvernehmlich vorzeitig aufgelöst werden.
Ein Anspruch auf vorzeitige Auflösung besteht nicht. Dies gilt auch für
Unterrichtsverträge für die Offene Musikschule. Sie sind ansonsten nicht kündbar.

3. Ein Unterrichtsvertrag kann von Seiten der Städtischen Musikschule bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes fristlos gekündigt werden. Wichtige Gründe sind:

a) Verstoß gegen die Hausordnung trotz Abmahnung,
b) Verzug der Zahlung des Unterrichtsentgelts bzw. der Kursgebühr für drei Fälligkeitstermine,
c) Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht an drei aufeinanderfolgenden Terminen.

d) Deutliches Nichterreichen des vom Durchschnitt der Schülerinnen und Schüler erzielten
Unterrichtserfolges.

3. Vertragsdauera

1. Einzelunterrichtsverträge und Verträge für Unterricht in kleiner Gruppen können nach
drei Jahren von Seiten der Städtischen Musikschule mit zweimonatiger Kündigungsfrist zum
31. März oder 30. September eines Jahres gekündigt oder EM abzestoekt werden, wenn
es Anmeldungen bzw. Unterrichtsänderungsanträge gibt, die ohne Kündigungen von
bestehenden Unterrichtsverträgen nicht eingeteilt werden könnten. Grundlage für die
Entscheidung, welche Verträge gekündigt bzw. MEIEN abeestockt werden, ist

(a) die Beurteilung des Unterrichtserfolgs durch die Fachlehrer, sowie

(b) das Engagement eines Schülers/ einer Schülerin in der Musikschule. Dieses wird
gemessen an

1. der Teilnahme an Ensembles und Kursen der “O4#ferner Musikschule, sowie
2. gegebenenfalls der Anzahl der Fächer, die ein Schüler, eine Schülerin belegt.
2. Unterrichtsverträge für Ersembles-und Kurse der “Offenen Musikschule” gelten

-4-

85

ausschließlich für ein-Ensemblebzw- einen Kurs und den Zeitraum. in dem das-betreffende-
Ersemble&- der betreffende Kurs stattfindet.

3. Verträge für Untesricht in der SVA sind RIEMEN] auf zwei Jahre begrenzt und können
auf formlosen Antrag des Schülers/ der Schülerin mit Einwilligung des Hauptfachlehrers
gegebenenfalls einmal um 6 Monate verlängert werden.

4. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Für die Wirksamkeit ist der Eingang bei der
Akademie für Tonkunst maßgebend.

Unterricht

1. Die kleinste wöchentliche Unterrichtsdauer für Einzelunterricht beträgt 25 Minuten, für
Gruppenunterricht 50 Minuten. Die wöchentliche Unterrichtsdauer für ein Fach kann 100
Minuten wöchentlich nicht überschreiten. Für Kurse der Offenen Musikschule können
davon abweichende Unterrichtsdauern festgelegt werden.

2. Alle gewünschten Veränderungen des Unterrichts, wie z. B. Lehrer- oder Fachwechsel
oder Veränderungen der Unterrichtsform und -dauer, müssen schriftlich beantragt werden
und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Fachlehrers/ der Fachlehrerin. Für die
Realisierung sind pädagogische Überlegungen und die organisatorischen Möglichkeiten der
Städtischen Musikschule maßgebend. Nur in Ausnahmefällen kann der Leiter/ die Leiterin
der Städtischen Musikschule eine Unterrichtsänderung gegen den Rat eines Fachlehrers
durchführen.

3. Für die Städtische Musikschule gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der
allgemeinbildenden Schulen im Bundesland Hessen einschließlich der beweglichen
Ferientage der Darmstädter Schulen.

4. Die Schüler und Schülerinnen sind zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am
Unterricht verpflichtet. Verhinderungen sind der Lehrkraft oder der Verwaltung rechtzeitig
mitzuteilen. Sie entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

6]. Aus schulbetrieblichen Gründen ausfallende Unterrichtsstunden werden nachgeholt.
Wenn dies nicht möglich ist, wird das Entgelt nach Ende eines Kalenderjahres bzw. nach
Beendigung des Unterrichtsverhältnisses anteilig erstattet. Dabei gilt jedoch ein
Unterrichtsausfall von 4 Stunden im Verlauf eines Kalenderjahres als zumutbar. Somit
kommt eine Erstattung erst für die 5. und alle weiteren, aus schulbetrieblichen Gründen
ausgefallenen Unterrichtsstunden in Betracht. Hierbei wird auf schriftlichen Antrag für jede
ausgefallene Stunde 1/36 des maßgeblichen Jahresentgeltes zurückerstattet.

7. B. Die Musikschüler und Musikschülerinnen sind verpflichtet, in zumutbarem Umfang bei
Veranstaltungen der Städtischen Musikschule unentgeltlich mitzuwirken.

-5-

86

8. 0 Für Öffentliche Auftritte von Musikschulschülern und Musikschulschülerinnen
außerhalb von Veranstaltungen der Akademie für Tonkunstg

der-Faehlehrerin-erforderlieh- Das gilt auch für die Teilnahme an Aufhahmeprüfungen : zum,
Musikstudium und die Teilnahme an n Wettbewerben. ee

Unterrichtsentgelt

1. Für den Unterricht an der Städtischen Musikschule der Akademie für Tonkunst wird ein
Entgelt erhoben. „Bieses wird jährlich z zum 1. Januar für die Unterrichtsform gemäß $ 2.1.

- use um 3% und-füraHe-
anderen-Lnterrichtsformen-um:2% erhöht. Die aktuellen Schulgeldsätze werden auf der
Homepage der Akademie für Tonkunst (<www.akademie-fuer-tonkunst.de>) veröffentlicht.
Bei den Schulgeldsätzen handelt es sich jeweils um ein Jahresentgelt, das in zwölf
Monatsraten abgerechnet wird. Das Entgelt ist monatlich zum 15. an die Stadtkasse zu
überweisen.

2. Für die Berechnung des Unterrichtsentgelts ist das Datum, zu dem eine Schülerin, ein
Schüler oder eine Gruppe eingeteilt wird, maßgebend. Einteilungen zum Unterricht finden
zum 1. REN eines Monats statt.

3. Die Entgelte pro Teilnehmer für die Angebote der „Offenen Musikschule“ werden für
jedes Ensembleund jeden Kurs einzeln errechnet und zusammen mit dem Kursangebot
bekanntgegeben. Näheres kann einer in der Städtischen Musikschule auf Anfrage
erhältlichen Anlage zu dieser Unterrichts- und Entgeltordnung entnommen werden. Eür-

4. Ermäßigungen

Grundsatz: Ermäßigungen werden nur Schülerinnen und Schülern, die ihren Hauptwohnsitz
in Darmstadt haben, gewährt.

4.1 Mehrfachbelegungen von Unterricht innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft

Werden für Angehörige eines Haushalts mehr als ein Unterrichtsvertrag für Unterricht
gemäß 82.1 und 2.3 abgeschlossen, so wird eine Ermäßigung um 15% je Fach gewährt. Für
jedes weitere Fach werden jeweils weitere 15% Ermäßigung auf den jeweils bereits
ermäßigten Betrag gewährt.

4.2 Teilhabecard

Inhaberinnen und Inhaber der Teilhabecard werden für die Dauer des Gültigkeitszeitraums
der Karte von der Zahlung der Musikschulentgelte in der Akademie für Tonkunst befreit.

87

88

Miete für ein Musikinstrument

Ist bei Aufnahme des Unterrichts kein eigenes Instrument vorhanden, stellt die
Musikschule im Rahmen ihrer Möglichkeiten Instrumente mietweise zur Verfügung. Die
Überlassungsdauer beträgt in der Regel ein Jahr. Über eine Verlängerung in begründeten
Fällen entscheidet der/die Direktor/in.

Ermäßigungsmöglichkeiten für die Instrumentenmiete regeln sich nach Ziffer 4.2.

Inkrafttreten
Diese Unterrichts- und Entgeltordnung tritt am 4-Oktober 2016 EEE in Kraft.

Sie ersetzt ab diesem Zeitpunkt die vorausgehenden Unterrichts- und Entgeltordnungen.

Anhang
Entgelte

A. Entgelte für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Darmstadt
1. Einzelunterricht und Unterricht in 3er—S5er Gruppen:

Monatlicher Betrag Jährlicher Betrag

Einzelunterricht wöchentlich eine halbe Unterrichtsstunde 50 Euro 600 Euro
= 25 Minuten

Einzelunterricht wöchentlich eine ganze Unterrichtsstunde 90 Euro 1080 Euro
= 50 Minuten (bzw. 100 Minuten in einem

Leistungsprogramm)

Gruppenunterricht mit (3 - 5 Teilnehmer/innen) 35 Euro pro Person 420 Euro pro
wöchentlich eine Unterrichtsstunde = 50 Minuten - Person

II!
Hrırıll
EEREFF

2. Entgelte für die SVA

Monatlicher Betrag Jährlicher Betrag

Vorbereitung auf ein Musikstudium mit wöchentlichem 130 Euro 1560 Euro
Unterricht im künstlerischen Hauptfach, künstlerischen

Nebenfach, Tonsatz und Gehörbildung, einem

Ensemblefach und ggf. weiteren Fächern

Dasselbe ohne künstlerisches Hauptfach 63 Euro 756 Euro

B. Entgelte für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz außerhalb von
Darmstadt

1. Einzelunterricht und Unterricht in 3er—Ser-Gruppen:
Monatlicher Betrag Jährlicher Betrag

Einzelunterricht wöchentlich eine halbe Unterrichtsstunde 77 Euro 924 Euro

= 25 Minuten

Einzelunterricht wöchentlich eine ganze Unterrichtsstunde 144 Euro 1728 Euro

= 50 Minuten (bzw.100 Minuten in einem

Leistungsprogramm)

Gruppenunterricht mit (3 - 5Teilnehmer/innen) 56 Euro pro Person 672 Euro pro
wöchentlich eine Unterrichtsstunde = 50 Minuten Person

2. Entgelte für die SVA
Monatlicher Betrag Jährlicher Betrag

Vorbereitung auf ein Musikstudium für Schülerinnen und 183 Euro 2196 Euro
Schüler außerhalb von Darmstadt mit wöchentlichen

Unterricht im künstlerischen Hauptfach, künstlerischen

Nebenfach, Tonsatz und Gehörbildung, einem

Ensemblefach und ggf. weiteren Fächern

Dasselbe ohne künstlerisches Hauptfach für Schülerinnen 68 Euro 816 Euro
und Schüler außerhalb von Darmstadt

3. Miete für Musikinstrumente

Monatlicher Betrag Jährlicher Betrag

Mietentgelt für ein Musikinstrument (je nach Wert des 14 - 22 Euro 168 - 264 Euro
Instrumentes)

-10 -

Anlage zu $ 6.3. der Unterrichts- und Entgeltordnung der Städtischen Musikschule an der
Akademie für Tonkunst

Errechnung der Entgelte für die Teilnahme an Ensembles-und Kursen der “Offenen
Musikschule”

Die Entgelte pro Teilnehmer für die Angebote der “Offenen Musikschule” errechnen sich nach der

Formel:

190 Euro

—— x Gesamtdauer des Kurses in Minuten x (1 + (0.03+ x (Mindestteilnehmerzahl - 4)))
150 Minuten

Mindestteilnehmerzahl

Gemäß nachstehender Beispielsrechnung beträgt das Entgelt für die Mitwirkung in einem Ensemble
mit mindestens 8 Mitwirkenden, das sich an vier Samstagen für je 4 Stunden zum Erarbeiten eines
spezifischen Konzertprogrammes trifft, 170,25 Euro:

190 E
——H0 x (4 Samstage x 4 Stunden x 60 Minuten) x (1 + (0,034 x (8 Mitwirkende — 4)) )
150 Minuten
8 Mitwirkende
ergibt:
1.2667 x 960 x 1.12 ‚= 170,25 €
8

Der Betrag “190 Euro” erhöht sich jährlich um 3%. Bei jahresübergreifenden Kursen wird die
Kursgebühr generell nach den erhöhten Sätzen des neuen Jahres festgesetzt.

Die Kursgebühr erhöht sich ebenfalls noch um die Systemgebühren für das Buchungsportal.

-11-

v

Instrumental und Gesangsunterricht

Anlage 2

Darmstadt alt neu
Einzelunterricht 50 min 82,00 € 90,00 €
Einzelunterricht 25 min. 44,00 € 50,00 €
Gruppenunterricht (ab 3 Teilnehmer) 50 min. 32,00 € 35,00 €
Landkreis
Einzelunterricht 50 min. 144,00 € 144,00 €
Einzelunterricht 25 min. 77,00€ 77,00€
Gruppenunterricht (ab 3 Teilnehmer) 50 min. 56,00 € 56,00 €
Elementarbereich/Grundstufe

alt neu
Elementarkurs 1 30,00 € 37,90 €
Elementarkurs 2 30,00 € 37,90€
Eltern-Kind-Gruppe 21,00€ 29,00 €

Studienvorbereitende Ausbildung

Darmstadt alt neu
HF, NF Tonsatz und
Gehörbildung 105,00 € 130,00 €
NF Tonsatz und
Gehörbildung 39,00€ 63,00 €
Landkreis
HF, NF Tonsatz und
Gehörbildung 183,00 € 183,00 €
NF Tonsatz und
Gehörbildung 68,00 € 68,00 €

Beispielrechnung für eine Ermäßigung (3 Personen / 3 Fächer):

Bisherige Regelung:
Unterrichtsentgelt Ermäßigung Monatsentgelt
1. Person 50,00 € 0% 50,00 €
2. Person 50,00 € 25% 37,50 €
3. Person 50,00 € 50% 25,00 €
zu zahlen: 112,50 €
Neue Regelung:
1. Fach 50,00€ 15% 42,50 €
2. Fach 50,00 € 15% 42,50 €
3. Fach 50,00 € 15% 42,50 €
127,50 €
zusätzl. Ermäßigung 15% 19,13€

zu zahlen: 108,38 €

2016/0293

2024 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
28.07.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Kulturinstitute   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I          42 
IV        20 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0293 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Änderung der Unterrichts - und Entgeltordnung der Städtischen Musikschule an der 
Akademie für Tonk unst ab Januar 2017  
 
Vorlage vom: 19.07.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat nimmt den neuen Beschluss der Betriebskommission des Eigenbetriebs 
Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Änderung der Unterrichts - und 
Entgeltordnung ab 1. Ja nuar 2017 zur Kenntnis und leitet ihn zur endgültigen Beschlussfassung 
an die Stadtverordnetenversammlung weiter.  
 
 
 
Anlagen: Beschluss Entgeltordnung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute hat in ihrer Sitzung am 8. Juli 
2016 die als Anlage beigefügte überarbeitete Vorlage zur Änd erung der Unterrichts - und 
Entgeltordnung der Städtischen Musikschule an der Akademie für Tonkunst beschlossen, 
nachdem die ursprünglich Vorlage vom Dezember 2015 zurückgezogen wurde.  
 
Der Magistrat nimmt diesn Beschluss zur Kenntnis und leitet ihn zur end gültigen 
Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung weiter.  
 
 
Darmstadt, 18. Juli 2016  
42/bm 
 
 
 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

TOP 396
TOP 13
TOP 4
TOP 31

Orte (1)

  • Ludwigshöhstraße 120

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0293
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.07.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00