2016/0293
Änderung der Unterrichts- und Entgeltordnung der Städtischen Musikschule an der Akademie für Tonkunst ab Januar 2017
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Eigenbetrieb Kulturinstitute Darmstadt, den 27. Juni 2016 Betriebsleitung Herr Baum, ®@ 3336 An die Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt Mit der Bitte um Beschlussfassung Anderung der Unterrichts- und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst Beschluss: 1. Der Änderung der Unterrichts- und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst, Städtische Musikschule, zum 1. Januar 2017 wird zugestimmt 2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: In der Sitzung am 2. Dezember 2015 wurde eine neue, Unterrichts- und Entgeltordnung be- schlossen, die zum 1. Oktober 2016 in Kraft treten sollte. Noch vor der endgültigen Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung wurde aber festgestellt, dass die darin vorgesehenen Abrechnungen im Bereich der Kurse der offenen Musik- schule in der Praxis so nicht umgesetzt werden können, weshalb die Vorlage zurückgezogen und einer Überarbeitung unterzogen wurde. Diese ist inzwischen abgeschlossen und der Verwaltungsrat der Akademie hat in seiner Sitzung am 1. Juni 2016 der überarbeiteten Unterrichts- und Entgeltordnung zugestimmt. Die neue Unterrichts- und Entgeltordnung ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Die Änderungen gegenüber der im Dezember beschlossenen Fassung sind farblich gekennzeichnet. Wie in der letzten Vorlage vom 12. November 2015 bereits angeführt, wurden die Entgelte zuletzt im Oktober 2008 erhöht. Aufgrund der seit diesem Zeitpunkt eingetretenen Sach- und Personal- kostensteigerungen ist es angemessen, die Musikschulgebühren zu erhöhen und die Unterrichts- ordnung in einzelnen Bereichen an geänderte Vorgaben anzupassen. Für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Darmstadt werden sich die Entgelte im Durchschnitt ab Oktober 2016 um 10 % erhöhen. Dies führt in 2017 im Vergleich mit 2014 zu Mehrerträgen von rd. 90.000 €. Die Entgelte für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz außerhalb Darmstadts bleiben zu- nächst unverändert. Gleichwohl liegen sie damit immer noch um rd. 60 % über den Tarifen für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Darmstadt. Ausgehend von einer üblichen 25 minütigen Unterrichtseinheit und einer durchschnittlichen Un- terrichtanzahl von 36 Wochen erhält ein Schüler 15 Stunden Unterricht. Daraus errechnet sich aktuell ein Kostendeckungsgrad von 53 % für Schülerinnen und Schülern aus der Wissenschafts- stadt Darmstadt und 81 % für Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg. Zum Ausgleich der Kostensteigerungen werden zukünftig die Entgelte gemäß $ 6 jährlich zum 1. Januar, erstmalig ab 2018, um 3 % erhöht, wodurch mit rd. 30.000 € an zusätzlichen Entgel- ten pro Jahr gerechnet wird. Neu geregelt wird auch die Gewährung von Ermäßigungen, wonach zukünftig die Anzahl der be- stehenden Unterrichtsverträge je Haushalt maßgebend ist. Gegenüber der bisherigen Regelung ergibt sich dadurch für eine Familie mit zwei oder drei, die Musikschule besuchenden Kindern, sogar eine geringfügige Entlastung von rd. 3,5 %. Eine Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Entgelte sowie der Ermäßigungsregelung ist als Anlage 2 beigefügt. Sl.) BE Prof. Dr. Ludger Hünnekens Baum 1. Betriebsleiter Kaufmännischer Betriebsleiter Anhang | Neufassung der Unterrichts- und Entgeltordnung der Städtischen Musikschule Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt Akademie für Tonkunst — Städtische Musikschule Ludwigshöhstr. 120, 64285 Darmstadt Tel.: 06151-96640; Fax: 06151-966413 E-Mail: akademie-fuer-tonkunst@darmstadt.de Internet: www.akademie-fuer-tonkunst.de Unterrichts- und Entgeltordnung &1 Aufgaben der Städtischen Musikschule Die Städtische Musikschule an der Akademie für Tonkunst Darmstadt ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihre Aufgaben sind 1. die musikalische Grundausbildung, 2. die Heranbildung des Nachwuchses für das Laienmusizieren, 3. die Begabtenfindung und Begabtenförderung, 4. die Vorbereitung auf ein eventuelles Berufsstudium, sowie 5. das Betreiben von Schüler- und Laien-Ensembles und -Orchestern, die auch Schülerinnen und Schülern privater Musikunterrichtsanbieter zugänglich sind. Der Besuch der Städtischen Musikschule an der Akademie für Tonkunst steht jedem offen. $2 Unterrichtsangebot EEE Das Unterrichtsangebot umfasst: 1. Einzelunterricht und Unterricht in kleiner-Gruppen: Fächer: A) Gesang B) Streichinstrumente: Violine, Viola, Cello, Kontrabass C) Holzblasinstrumente: Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxophon, Blockflöte ' DJ) Blechblasinstrumente: Horn, Trompete, Posaune, Euphonium, Tuba E) Sonstige Instrumente: Schlagzeug, Harfe, Klavier, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Akkordeon Unterrichtsformen: A) Einzelunterricht a) wöchentlich 25 Minuten b) wöchentlich 50 Minuten c) wöchentlich 100 Minuten (Leistungsprogramme) 2. Kurse der “Offenen Musikschule” 3. Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) 2-jähriges Programm zur Vorbereitung auf eine Aufnahmeprüfung zum Musikstudium. Schülerinnen und Schüler der SVA bekommen Unterricht in einem künstlerischen Haupt- und einem Nebenfach (2- zweites Instrument oder Gesang), in Musiktheorie sowie Gehörbildung, und, wenn ihr Hauptfach Gesang ist, auch in “Musik und Bewegung”. Zusätzlich wirken sie in wenigstens einem Ensemble oder Orchester der Akademie für >28 83 Tonkunst mit, und treten wenigsten einmal im Jahr solistisch in einem Konzert der Akademie für Tonkunst auf. Teile dieser Ausbildung können auch extern absolviert werden. Änderungen des Unterrichtsangebots aus fachlichen und schulischen Gründen bleiben vorbehalten. Aufnahme 1. zum Einzelunterricht und zum Unterricht in kleinen Gruppen Zur Aufnahme kann man sich jederzeit schriftlich an der Städtischen Musikschule anmelden. Die Anmeldung ist im Original auf einem dafür vorgesehenen Formular unterschrieben dem Sekretariat vorzulegen. Die Anmeldung Minderjähriger erfolgt durch einen der Erziehungsberechtigten. Der Aufnahme zum Unterricht kann eine persönliche Vorstellung der Unterricht suchenden Person voraus gehen. Die Vorstellung beinhaltet ein Vorspiel, falls die Unterricht suchende Person bereits Unterricht außerhalb der Städtischen Musikschule gehabt hat. Hine-Faehiury aus-werigstens-drei ME Fachkollege/in berät die Unterricht Suchenden hinsichtlich der Unterrichtsmöglichkeiten und rät dem Musikschulleiter/ der Musikschulleiterin zur Einteilung der einzelnen Person in eine der Unterrichtsformen und Klassen der Städtischen Musikschule, so Plätze frei sind. Die alters- und fachspezifischen Anforderungen zur Aufnahme in ein einjähriges Leistungsprogramm sind auf der Web-Seite der Akademie für Tonkunst öffentlich einsehbar. Die Akademie für Tonkunst behält sich jedoch die endgültige Entscheidung über die Aufnahme einer Schülerin/ eines Schülers vor, um gegebenenfalls musikalische und Didngogische Gesichtspunkte sowie organisatorische Möglichkeiten berücksichtigen zı zu 2. in Ensembles-und Kurse der Offenen Musikschule Die Teilnahme an Ensembles-und Kursen der Offenen Musikschule steht jedem Interessenten offen, der die im Kurskatalog festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Ensembles ' eder Kurse der Offenen Musikschule kommen zustande, wenn die im Kurskatalog ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Zur Teilnahme an dem einen oder anderen Ensemble-eder Kurs kann auch ein Vorstellungsgespräch, ein Vorspiel, oder ein Einstufungstest gefordert sein. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Akademie für Tonkunst behält sich die endgültige Entscheidung vor, um gegebenenfalls musikalische und pädagogische Gesichtspunkte sowie organisatorische Möglichkeiten berücksichtigen zu können. 3. in die SVA Zur Aufnahme in die SVA ist ein Vorspiel im Hauptfach erforderlich. Zu einem Vorspiel kann man sich jederzeit schriftlich an der Städtischen Musikschule anmelden. Die Anmeldung ist im Original auf einem dafür vorgesehenen Formular unterschrieben dem =3: 84 Sekretariat vorzulegen. Die Anmeldung Minderjähriger erfolgt durch einen der Erziehungsberechtigten. Bei Schülerinnen und Schülern, die es bevorzugen extern Hauptfachunterricht zu haben, muss zusätzlich ein Brief der externen Hauptfachlehrerin oder des externen Hauptfachlchrers vorgelegt werden, in dem diese oder dieser erklärt, dass die Schülerin oder der Schüler voraussichtlich in zwei Jahren im Hauptfach eine Aufnahmeprüfung an den gewünschten Berufsausbildungsinstituten bestehen könnte. Vor dem Unterrichtsbeginn muss ein Unterrichtsvertrag abgeschlossen werden. Vertragsdauer und Kündigung 1. Probezeit Die Probezeit für den Unterricht gemäß $2.1 und 2.3 beginnt mit dem Beginn des Unterrichtsvertrages und endet | Monate später. Sie ist kostenpflichtig. Während der Probezeit kann das Unterrichtsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. FürEnsembles-und Kurse- Kursl hö sffentlieht 2. Kündigungsfrist 1. Ein Unterrichtsvertrag für Unterricht gemäß $2.1 und 2.3 kann nach Ablauf der Probezeit mit einer Frist von 2 Monaten zum 31. März oder 30. September gekündigt werden. 2. In begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei Wohnortwechsel oder längerer Krankheit, kann der Unterrichtsvertrag einvernehmlich vorzeitig aufgelöst werden. Ein Anspruch auf vorzeitige Auflösung besteht nicht. Dies gilt auch für Unterrichtsverträge für die Offene Musikschule. Sie sind ansonsten nicht kündbar. 3. Ein Unterrichtsvertrag kann von Seiten der Städtischen Musikschule bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos gekündigt werden. Wichtige Gründe sind: a) Verstoß gegen die Hausordnung trotz Abmahnung, b) Verzug der Zahlung des Unterrichtsentgelts bzw. der Kursgebühr für drei Fälligkeitstermine, c) Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht an drei aufeinanderfolgenden Terminen. d) Deutliches Nichterreichen des vom Durchschnitt der Schülerinnen und Schüler erzielten Unterrichtserfolges. 3. Vertragsdauera 1. Einzelunterrichtsverträge und Verträge für Unterricht in kleiner Gruppen können nach drei Jahren von Seiten der Städtischen Musikschule mit zweimonatiger Kündigungsfrist zum 31. März oder 30. September eines Jahres gekündigt oder EM abzestoekt werden, wenn es Anmeldungen bzw. Unterrichtsänderungsanträge gibt, die ohne Kündigungen von bestehenden Unterrichtsverträgen nicht eingeteilt werden könnten. Grundlage für die Entscheidung, welche Verträge gekündigt bzw. MEIEN abeestockt werden, ist (a) die Beurteilung des Unterrichtserfolgs durch die Fachlehrer, sowie (b) das Engagement eines Schülers/ einer Schülerin in der Musikschule. Dieses wird gemessen an 1. der Teilnahme an Ensembles und Kursen der “O4#ferner Musikschule, sowie 2. gegebenenfalls der Anzahl der Fächer, die ein Schüler, eine Schülerin belegt. 2. Unterrichtsverträge für Ersembles-und Kurse der “Offenen Musikschule” gelten -4- 85 ausschließlich für ein-Ensemblebzw- einen Kurs und den Zeitraum. in dem das-betreffende- Ersemble&- der betreffende Kurs stattfindet. 3. Verträge für Untesricht in der SVA sind RIEMEN] auf zwei Jahre begrenzt und können auf formlosen Antrag des Schülers/ der Schülerin mit Einwilligung des Hauptfachlehrers gegebenenfalls einmal um 6 Monate verlängert werden. 4. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Für die Wirksamkeit ist der Eingang bei der Akademie für Tonkunst maßgebend. Unterricht 1. Die kleinste wöchentliche Unterrichtsdauer für Einzelunterricht beträgt 25 Minuten, für Gruppenunterricht 50 Minuten. Die wöchentliche Unterrichtsdauer für ein Fach kann 100 Minuten wöchentlich nicht überschreiten. Für Kurse der Offenen Musikschule können davon abweichende Unterrichtsdauern festgelegt werden. 2. Alle gewünschten Veränderungen des Unterrichts, wie z. B. Lehrer- oder Fachwechsel oder Veränderungen der Unterrichtsform und -dauer, müssen schriftlich beantragt werden und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Fachlehrers/ der Fachlehrerin. Für die Realisierung sind pädagogische Überlegungen und die organisatorischen Möglichkeiten der Städtischen Musikschule maßgebend. Nur in Ausnahmefällen kann der Leiter/ die Leiterin der Städtischen Musikschule eine Unterrichtsänderung gegen den Rat eines Fachlehrers durchführen. 3. Für die Städtische Musikschule gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen im Bundesland Hessen einschließlich der beweglichen Ferientage der Darmstädter Schulen. 4. Die Schüler und Schülerinnen sind zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Verhinderungen sind der Lehrkraft oder der Verwaltung rechtzeitig mitzuteilen. Sie entbinden nicht von der Zahlungspflicht. 6]. Aus schulbetrieblichen Gründen ausfallende Unterrichtsstunden werden nachgeholt. Wenn dies nicht möglich ist, wird das Entgelt nach Ende eines Kalenderjahres bzw. nach Beendigung des Unterrichtsverhältnisses anteilig erstattet. Dabei gilt jedoch ein Unterrichtsausfall von 4 Stunden im Verlauf eines Kalenderjahres als zumutbar. Somit kommt eine Erstattung erst für die 5. und alle weiteren, aus schulbetrieblichen Gründen ausgefallenen Unterrichtsstunden in Betracht. Hierbei wird auf schriftlichen Antrag für jede ausgefallene Stunde 1/36 des maßgeblichen Jahresentgeltes zurückerstattet. 7. B. Die Musikschüler und Musikschülerinnen sind verpflichtet, in zumutbarem Umfang bei Veranstaltungen der Städtischen Musikschule unentgeltlich mitzuwirken. -5- 86 8. 0 Für Öffentliche Auftritte von Musikschulschülern und Musikschulschülerinnen außerhalb von Veranstaltungen der Akademie für Tonkunstg der-Faehlehrerin-erforderlieh- Das gilt auch für die Teilnahme an Aufhahmeprüfungen : zum, Musikstudium und die Teilnahme an n Wettbewerben. ee Unterrichtsentgelt 1. Für den Unterricht an der Städtischen Musikschule der Akademie für Tonkunst wird ein Entgelt erhoben. „Bieses wird jährlich z zum 1. Januar für die Unterrichtsform gemäß $ 2.1. - use um 3% und-füraHe- anderen-Lnterrichtsformen-um:2% erhöht. Die aktuellen Schulgeldsätze werden auf der Homepage der Akademie für Tonkunst (<www.akademie-fuer-tonkunst.de>) veröffentlicht. Bei den Schulgeldsätzen handelt es sich jeweils um ein Jahresentgelt, das in zwölf Monatsraten abgerechnet wird. Das Entgelt ist monatlich zum 15. an die Stadtkasse zu überweisen. 2. Für die Berechnung des Unterrichtsentgelts ist das Datum, zu dem eine Schülerin, ein Schüler oder eine Gruppe eingeteilt wird, maßgebend. Einteilungen zum Unterricht finden zum 1. REN eines Monats statt. 3. Die Entgelte pro Teilnehmer für die Angebote der „Offenen Musikschule“ werden für jedes Ensembleund jeden Kurs einzeln errechnet und zusammen mit dem Kursangebot bekanntgegeben. Näheres kann einer in der Städtischen Musikschule auf Anfrage erhältlichen Anlage zu dieser Unterrichts- und Entgeltordnung entnommen werden. Eür- 4. Ermäßigungen Grundsatz: Ermäßigungen werden nur Schülerinnen und Schülern, die ihren Hauptwohnsitz in Darmstadt haben, gewährt. 4.1 Mehrfachbelegungen von Unterricht innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft Werden für Angehörige eines Haushalts mehr als ein Unterrichtsvertrag für Unterricht gemäß 82.1 und 2.3 abgeschlossen, so wird eine Ermäßigung um 15% je Fach gewährt. Für jedes weitere Fach werden jeweils weitere 15% Ermäßigung auf den jeweils bereits ermäßigten Betrag gewährt. 4.2 Teilhabecard Inhaberinnen und Inhaber der Teilhabecard werden für die Dauer des Gültigkeitszeitraums der Karte von der Zahlung der Musikschulentgelte in der Akademie für Tonkunst befreit. 87 88 Miete für ein Musikinstrument Ist bei Aufnahme des Unterrichts kein eigenes Instrument vorhanden, stellt die Musikschule im Rahmen ihrer Möglichkeiten Instrumente mietweise zur Verfügung. Die Überlassungsdauer beträgt in der Regel ein Jahr. Über eine Verlängerung in begründeten Fällen entscheidet der/die Direktor/in. Ermäßigungsmöglichkeiten für die Instrumentenmiete regeln sich nach Ziffer 4.2. Inkrafttreten Diese Unterrichts- und Entgeltordnung tritt am 4-Oktober 2016 EEE in Kraft. Sie ersetzt ab diesem Zeitpunkt die vorausgehenden Unterrichts- und Entgeltordnungen. Anhang Entgelte A. Entgelte für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Darmstadt 1. Einzelunterricht und Unterricht in 3er—S5er Gruppen: Monatlicher Betrag Jährlicher Betrag Einzelunterricht wöchentlich eine halbe Unterrichtsstunde 50 Euro 600 Euro = 25 Minuten Einzelunterricht wöchentlich eine ganze Unterrichtsstunde 90 Euro 1080 Euro = 50 Minuten (bzw. 100 Minuten in einem Leistungsprogramm) Gruppenunterricht mit (3 - 5 Teilnehmer/innen) 35 Euro pro Person 420 Euro pro wöchentlich eine Unterrichtsstunde = 50 Minuten - Person II! Hrırıll EEREFF 2. Entgelte für die SVA Monatlicher Betrag Jährlicher Betrag Vorbereitung auf ein Musikstudium mit wöchentlichem 130 Euro 1560 Euro Unterricht im künstlerischen Hauptfach, künstlerischen Nebenfach, Tonsatz und Gehörbildung, einem Ensemblefach und ggf. weiteren Fächern Dasselbe ohne künstlerisches Hauptfach 63 Euro 756 Euro B. Entgelte für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz außerhalb von Darmstadt 1. Einzelunterricht und Unterricht in 3er—Ser-Gruppen: Monatlicher Betrag Jährlicher Betrag Einzelunterricht wöchentlich eine halbe Unterrichtsstunde 77 Euro 924 Euro = 25 Minuten Einzelunterricht wöchentlich eine ganze Unterrichtsstunde 144 Euro 1728 Euro = 50 Minuten (bzw.100 Minuten in einem Leistungsprogramm) Gruppenunterricht mit (3 - 5Teilnehmer/innen) 56 Euro pro Person 672 Euro pro wöchentlich eine Unterrichtsstunde = 50 Minuten Person 2. Entgelte für die SVA Monatlicher Betrag Jährlicher Betrag Vorbereitung auf ein Musikstudium für Schülerinnen und 183 Euro 2196 Euro Schüler außerhalb von Darmstadt mit wöchentlichen Unterricht im künstlerischen Hauptfach, künstlerischen Nebenfach, Tonsatz und Gehörbildung, einem Ensemblefach und ggf. weiteren Fächern Dasselbe ohne künstlerisches Hauptfach für Schülerinnen 68 Euro 816 Euro und Schüler außerhalb von Darmstadt 3. Miete für Musikinstrumente Monatlicher Betrag Jährlicher Betrag Mietentgelt für ein Musikinstrument (je nach Wert des 14 - 22 Euro 168 - 264 Euro Instrumentes) -10 - Anlage zu $ 6.3. der Unterrichts- und Entgeltordnung der Städtischen Musikschule an der Akademie für Tonkunst Errechnung der Entgelte für die Teilnahme an Ensembles-und Kursen der “Offenen Musikschule” Die Entgelte pro Teilnehmer für die Angebote der “Offenen Musikschule” errechnen sich nach der Formel: 190 Euro —— x Gesamtdauer des Kurses in Minuten x (1 + (0.03+ x (Mindestteilnehmerzahl - 4))) 150 Minuten Mindestteilnehmerzahl Gemäß nachstehender Beispielsrechnung beträgt das Entgelt für die Mitwirkung in einem Ensemble mit mindestens 8 Mitwirkenden, das sich an vier Samstagen für je 4 Stunden zum Erarbeiten eines spezifischen Konzertprogrammes trifft, 170,25 Euro: 190 E ——H0 x (4 Samstage x 4 Stunden x 60 Minuten) x (1 + (0,034 x (8 Mitwirkende — 4)) ) 150 Minuten 8 Mitwirkende ergibt: 1.2667 x 960 x 1.12 ‚= 170,25 € 8 Der Betrag “190 Euro” erhöht sich jährlich um 3%. Bei jahresübergreifenden Kursen wird die Kursgebühr generell nach den erhöhten Sätzen des neuen Jahres festgesetzt. Die Kursgebühr erhöht sich ebenfalls noch um die Systemgebühren für das Buchungsportal. -11- v Instrumental und Gesangsunterricht Anlage 2 Darmstadt alt neu Einzelunterricht 50 min 82,00 € 90,00 € Einzelunterricht 25 min. 44,00 € 50,00 € Gruppenunterricht (ab 3 Teilnehmer) 50 min. 32,00 € 35,00 € Landkreis Einzelunterricht 50 min. 144,00 € 144,00 € Einzelunterricht 25 min. 77,00€ 77,00€ Gruppenunterricht (ab 3 Teilnehmer) 50 min. 56,00 € 56,00 € Elementarbereich/Grundstufe alt neu Elementarkurs 1 30,00 € 37,90 € Elementarkurs 2 30,00 € 37,90€ Eltern-Kind-Gruppe 21,00€ 29,00 € Studienvorbereitende Ausbildung Darmstadt alt neu HF, NF Tonsatz und Gehörbildung 105,00 € 130,00 € NF Tonsatz und Gehörbildung 39,00€ 63,00 € Landkreis HF, NF Tonsatz und Gehörbildung 183,00 € 183,00 € NF Tonsatz und Gehörbildung 68,00 € 68,00 € Beispielrechnung für eine Ermäßigung (3 Personen / 3 Fächer): Bisherige Regelung: Unterrichtsentgelt Ermäßigung Monatsentgelt 1. Person 50,00 € 0% 50,00 € 2. Person 50,00 € 25% 37,50 € 3. Person 50,00 € 50% 25,00 € zu zahlen: 112,50 € Neue Regelung: 1. Fach 50,00€ 15% 42,50 € 2. Fach 50,00 € 15% 42,50 € 3. Fach 50,00 € 15% 42,50 € 127,50 € zusätzl. Ermäßigung 15% 19,13€ zu zahlen: 108,38 €
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.07.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Kulturinstitute OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 42
IV 20
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0293
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Änderung der Unterrichts - und Entgeltordnung der Städtischen Musikschule an der
Akademie für Tonk unst ab Januar 2017
Vorlage vom: 19.07.2016
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt den neuen Beschluss der Betriebskommission des Eigenbetriebs
Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Änderung der Unterrichts - und
Entgeltordnung ab 1. Ja nuar 2017 zur Kenntnis und leitet ihn zur endgültigen Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
Anlagen: Beschluss Entgeltordnung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute hat in ihrer Sitzung am 8. Juli
2016 die als Anlage beigefügte überarbeitete Vorlage zur Änd erung der Unterrichts - und
Entgeltordnung der Städtischen Musikschule an der Akademie für Tonkunst beschlossen,
nachdem die ursprünglich Vorlage vom Dezember 2015 zurückgezogen wurde.
Der Magistrat nimmt diesn Beschluss zur Kenntnis und leitet ihn zur end gültigen
Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
Darmstadt, 18. Juli 2016
42/bm
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Ludwigshöhstraße 120
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0293
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.07.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00