SV-2025/0014
Antrag der SPD-Fraktion vom 28. April 2025 betr. Angebot an Gemeindepfleger*innen für Darmstadt perspektivisch erweitern
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SV-2025/0014
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Vorlage-Nr. SV-2025/0014
Antrag der SPD-Fraktion vom 28. April 2025 betr. Angebot an
Gemeindepfleger*innen für Darmstadt perspektivisch erweitern
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT
SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt
Marburger Str. 13
64289 Darmstadt
Fon: 06151 – 2 79 02 75
info@spdfraktion-da.de
www.spdfraktion-da.de
Antrag
Angebot an Gemeindepfleger*innen für Darmstadt perspektivisch erweitern
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Voraussetzungen zur flächendeckenden
Einrichtung eines Angebots für Gemeindepfleger*innen in allen Stadtteilen der Stadt
vorzubereiten.
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, über die Gremien des Hessischen
Städtetags und des Städte- und Gemeindebundes (Hauptausschuss, Sozialausschuss) auf die
Hessische Landesregierung einzuwirken, das bisherige Modell zu entfristen und die bis 2027
auslaufende Förderung weiterzuführen.
Das Finanzierungsmodell des Landes Hessen muss - ähnlich wie in Rheinland-Pfalz - auf eine
Vollfinanzierung der Stellen ausgelegt werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der
angespannten Finanzlage der Stadt Darmstadt.
Das hessische Programm muss bei seiner Neukonzeptionierung und der jetzt beginnenden
Überarbeitung der Richtlinien auf die Aufgaben des §71 SGB XII ausgerichtet werden, wonach
Beratung und Begegnung im öffentlichen Raum als pflichtige Leistung anerkannt werden.
Begründung:
Vor acht Jahren startete in Hessen das Projekt „Gemeindepfleger*innen in Hessen“. Das
Modellprojekt, an dem bisher 19 Landkreise und 2 kreisfreie Städte - darunter die
Wissenschaftsstadt Darmstadt - teilnehmen, läuft 2027 aus. Das Projekt befindet sich somit
noch in einer Verstetigungsphase.
Bisher wurde jede Stelle mit max. 50.000.-€ des Arbeitnehmer -Brutto vom Land unterstützt.
Den Rest musste die Kommune beisteuern. Das bedeutet für Darmstadt eine
Landesfinanzierung von 400.000.-€, der eine städtische Co-Finanzierung von 175.000.-€
gegenübersteht.
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Das Projekt hat sich nach erfolgter Evaluation in mehrfacher Sicht als erfolgreich gezeigt. So
trat die Notwendigkeit pflegerischen Aufwands im Rahmen der Einstufung in eine Pflegestufe
erst später ein. Insofern ist nachgewiesen, dass sich das Modell „rechnet“, weil die Pflegekasse
erst später in Anspruch genommen wird.
Für betagte Bürger*innen wurde somit selbstbestimmtes Leben im häuslichen Zusammenhang
länger möglich. Die Rückmeldungen der beratenen Menschen zeigen, dass sie sich gut beraten
fühlen und in ihrem Zu Hause sicher sind. Sie entwickeln eine eigene und selbstbestimmte
Mobilität und fühlen sich weniger einsam. Gut angenommen wird das Programm von Frauen
und Alleinstehenden.
Die Forderung nach einer flächendeckenden Versorgung mit Gemeindepfleger*innen mit
festgelegten Standards und einer Versorgung von einer Stelle pro 30.000 Einwohner*innen
wird vom „Bündnis für Pflege“ in Darmstadt unterstützt.
Darmstadt, 28. April 2025
Michael Siebel Ulrike Schmidbauer Barbara Lücke
(Fraktionsvorsitzender) (stellv. Fraktionsvorsitzende) (Stadtverordnete)
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Punkt 25.2: Antrag der SPD-Fraktion vom 28. April 2025 betr. Angebot an Gemeindepfleger*innen für Darmstadt perspektivisch erweitern (V-Nr. SV-2025/0014) Vorlagen-Nr.: SV-2025/0014 Die SPD-Fraktion bringt folgenden gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU, Volt und SPD ein: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, über die Gremien des Hessischen Städtetags und des Städte- und Gemeindebundes (Hauptausschuss, Sozialausschuss) auf die Hessische Landesregierung einzuwirken, das bisherige Modell zur Förderung von Gemeindepfleger*innen für die Jahre 2023-2026 zu entfristen und die Förderung weiterzuführen. Ebenso ist zu fordern, dass das Finanzierungsmodell des Landes Hessen - ähnlich wie in Rheinland-Pfalz - auf eine Vollfinanzierung der Stellen ausgelegt werden muss. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Darmstadt. Das hessische Programm muss bei seiner Neukonzeptionierung und der jetzt beginnenden Überarbeitung der Richtlinien auf die Aufgaben des §71 SGB XII ausgerichtet werden, wonach Beratung und Begegnung im öffentlichen Raum als pflichtige Leistung anerkannt werden. Dem so geänderten Antrag wird zugestimmt. Stimmenthaltung: 1 Stimme aus UWIGA/WGD
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Marburger Straße 13
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2025/0014
- Typ
- Antrag
- Datum
- 29.04.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00