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SV-2025/0014

Antrag der SPD-Fraktion vom 28. April 2025 betr. Angebot an Gemeindepfleger*innen für Darmstadt perspektivisch erweitern

Antrag 29.04.2025

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SV-2025/0014

3212 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2025/0014 
 
 
Antrag der SPD-Fraktion vom 28. April 2025 betr. Angebot an 
Gemeindepfleger*innen für Darmstadt perspektivisch erweitern 
 
 
 
 
 
 
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT 
SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt 
Marburger Str. 13 
64289 Darmstadt 
 
Fon: 06151 – 2 79 02 75 
info@spdfraktion-da.de 
www.spdfraktion-da.de 
 
 
 
Antrag  
 
Angebot an Gemeindepfleger*innen für Darmstadt perspektivisch erweitern  
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Voraussetzungen zur flächendeckenden 
Einrichtung eines Angebots für Gemeindepfleger*innen in allen Stadtteilen der Stadt 
vorzubereiten. 
 
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, über die Gremien des Hessischen 
Städtetags und des Städte- und Gemeindebundes (Hauptausschuss, Sozialausschuss) auf die 
Hessische Landesregierung einzuwirken, das bisherige Modell zu entfristen und die bis 2027 
auslaufende Förderung weiterzuführen. 
 
Das Finanzierungsmodell des Landes Hessen muss - ähnlich wie in Rheinland-Pfalz - auf eine 
Vollfinanzierung der Stellen ausgelegt werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der  
angespannten Finanzlage der Stadt Darmstadt. 
  
Das hessische Programm muss bei seiner Neukonzeptionierung und der jetzt beginnenden 
Überarbeitung der Richtlinien auf die Aufgaben des §71 SGB XII ausgerichtet werden, wonach 
Beratung und Begegnung im öffentlichen Raum als pflichtige Leistung anerkannt werden. 
 
Begründung: 
Vor acht Jahren startete in Hessen das Projekt „Gemeindepfleger*innen in Hessen“. Das 
Modellprojekt, an dem bisher 19 Landkreise und 2 kreisfreie Städte - darunter die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt - teilnehmen, läuft 2027 aus. Das Projekt befindet sich somit 
noch in einer Verstetigungsphase. 
 
Bisher wurde jede Stelle mit max. 50.000.-€ des  Arbeitnehmer -Brutto vom Land unterstützt. 
Den Rest musste die Kommune beisteuern. Das bedeutet für Darmstadt eine 
Landesfinanzierung von 400.000.-€,  der eine städtische Co-Finanzierung von 175.000.-€ 
gegenübersteht.

2 
Das Projekt hat sich nach erfolgter Evaluation in mehrfacher Sicht als erfolgreich gezeigt. So 
trat die Notwendigkeit pflegerischen Aufwands im Rahmen der Einstufung in eine Pflegestufe 
erst später ein. Insofern ist nachgewiesen, dass sich das Modell „rechnet“, weil die Pflegekasse 
erst später in Anspruch genommen wird.  
 
Für betagte Bürger*innen wurde somit selbstbestimmtes Leben im häuslichen Zusammenhang 
länger möglich. Die Rückmeldungen der beratenen Menschen zeigen, dass sie sich gut beraten 
fühlen und in ihrem Zu Hause sicher sind. Sie entwickeln eine eigene und selbstbestimmte 
Mobilität und fühlen sich weniger einsam. Gut angenommen wird das Programm von Frauen 
und Alleinstehenden. 
 
Die Forderung nach einer flächendeckenden Versorgung mit Gemeindepfleger*innen mit 
festgelegten Standards und einer Versorgung von einer Stelle pro 30.000 Einwohner*innen 
wird vom „Bündnis für Pflege“ in Darmstadt unterstützt. 
        
         
 
 
Darmstadt, 28. April 2025 
Michael Siebel   Ulrike Schmidbauer   Barbara Lücke  
(Fraktionsvorsitzender) (stellv. Fraktionsvorsitzende)  (Stadtverordnete)

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Punkt 25.2: Antrag der SPD-Fraktion vom 28. April 2025 betr. Angebot an 
Gemeindepfleger*innen für Darmstadt perspektivisch erweitern 
 (V-Nr. SV-2025/0014) 
 
Vorlagen-Nr.: SV-2025/0014 
 
Die SPD-Fraktion bringt folgenden gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen 
Bü90/Die Grünen, CDU, Volt und SPD ein: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
Der Magistrat wird aufgefordert, 
  
über die Gremien des Hessischen Städtetags und des Städte- und 
Gemeindebundes (Hauptausschuss, Sozialausschuss) auf die Hessische 
Landesregierung einzuwirken, das bisherige Modell zur Förderung von 
Gemeindepfleger*innen für die Jahre 2023-2026 zu entfristen und die Förderung 
weiterzuführen. 
Ebenso ist zu fordern, dass das Finanzierungsmodell des Landes Hessen 
 - ähnlich wie in Rheinland-Pfalz - auf eine Vollfinanzierung der Stellen ausgelegt 
werden muss. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten 
Haushaltslage der Stadt Darmstadt. 
Das hessische Programm muss bei seiner Neukonzeptionierung und der jetzt 
beginnenden Überarbeitung der Richtlinien auf die Aufgaben des §71 SGB XII 
ausgerichtet werden, wonach Beratung und Begegnung im öffentlichen Raum als 
pflichtige Leistung anerkannt werden. 
 
Dem so geänderten Antrag wird zugestimmt. 
 
Stimmenthaltung: 1 Stimme aus UWIGA/WGD

Beratungsverlauf (1)

TOP 25.2

Orte (1)

  • Marburger Straße 13

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2025/0014
Typ
Antrag
Datum
29.04.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00