AIR/0004/2010
Beschäftigung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte bei der Stadt Münster
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Anregung des Integrationsrates an den Rat AIR/0004 /2010
Anregung des Integrationsrates an den Rat
Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 11.11. 2010 folgende Anregung an den Rat einstimmig
beschlossen:
„Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert:
1. Bei künftigen Personaleinstellungen (Voll- oder Teilzeitbeschäftigung, zeitlich befristete Ar-
beits-, Projektarbeits-, Praktikums- bzw. Ausbildun gsverträge) werden - bei gleicher Eig-
nung und Befähigung bzw. gleichen Voraussetzungen w ie z.B. bei Ausbildungs- und Prak-
tikumseinstellungen – Menschen unterschiedlicher He rkunft/ bzw. Migrationsvorgeschichte
viel mehr als bisher berücksichtigt. Dabei soll ein Modus ausgearbeitet werden, der ge-
währleistet, dass stufenweise ein angemessener, wei testgehend repräsentativer Anteil die-
ses Personenkreises an der Gesamtzahl der Beschäfti gten bei den verschiedenen Verwal-
tungsebenen ermöglicht und auch tatsächlich erreicht wird.
2. Darüber hinaus möge der Rat darauf (Verwaltung) hinwirken, dass nach diesem Modus
auch die städtischen Gesellschaften verfahren.
3. Die Verwaltung legt einen aktuellen Bericht über Anzahl und Stellung (Funktion) der Be-
schäftigten ausländischer Herkunft sowie die Anzahl der Bewerber dieses Personenkreises
der letzten Jahre und danach regelmäßig jährlich vor.
4. Die Verwaltung erarbeitet und setzt nach Beratun g im Integrationsrat ein Konzept um, das
speziell bei Bewerbern ausländischer Herkunft vorha ndene Informationsdefizite ausgleicht
und diese zu einer Bewerbung ermutigt werden.
Begründung
:
Münster wird zunehmend eine Stadt mit internationaler Beachtung. Dies wird durch zahlreiche
Preise deutlich, mit denen Münster in der letzten Zeit ausgezeichnet wurde. Nicht zuletzt der Titel
„Lebenswerteste Stadt der Welt“ welcher im Oktober 2004 in Kanada verliehen wurde, zeigt die
wachsende Bedeutung der Stadt auf internationaler Ebene. Somit wird sie auch Anziehungspunkt
für Menschen aus anderen Ländern, die ihren Lebensmittelpunkt hierher verlegen. Gerade auch
die Zahl von Akademiker/innen stieg in den letzten Jahren stetig.
Im öffentlichen Dienst und besonders in der öffentlichen Verwaltung sind Beschäftigte mit Migrati-
onsvorgeschichte gemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung stark unterrepräsentiert. Unter
Berücksichtigung der demographischen Entwicklung muss das Ausbildungs- und Qualifikationspo-
tenzial von jungen Menschen mit Migrationsvorgeschichte stärker als bisher ausgeschöpft werden,
um auf den wachsenden Bedarf nach interkultureller Kompetenz in der Verwaltung vorbereitet zu
sein. Viele Zugewanderte sind hoch motiviert, gut qualifiziert, sie sind mehrsprachig und verfügen
über interkulturelle Kompetenzen. Diese Potenziale gilt es zu nutzen und gezielt zu fördern.
Aufgrund dieser Umstände hält es der Integrationsra t für geboten, dieser Entwicklung auch auf
dem städtischen Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen. Au s Sicht des Integrationsrates besteht gar
eine Verpflichtung, die Internationalität der Stadt durch eine vorbildliche Personalpolitik zu un-
terstreichen und von sich aus entsprechende Arbeitsmöglichkeiten anzubieten.
Die Verwaltung sollte alle Möglichkeiten nutzen, Migranten und besonders Migranten mit Migrati-
onsvorgeschichte für eine Beschäftigung bzw. eine Ausbildung bei der Stadtverwaltung gezielt zu
motivieren und anzusprechen. In Stellenausschreibungen sollten Angehörige ethnischer Minder-
heiten ausdrücklich aufgefordert werden, sich zu bewerben. Ein solcher Zusatz ist aufgrund der
Zielsetzung des Art. 3 Abs. 3 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip verfassungsgemäß.
Die Anregungen, Resolutionen und Anfragen des Auslä nderbeirates seit 1989, seine Zukunftskon-
ferenz und schließlich das Migrationsleitbild forde rn u.a. dass die Vielfalt in der Stadt sich auch au f
allen Verwaltungsebenen widerspiegelt. „Wir setzen uns zum Ziel, eine gleichberechtigte Teilhabe
und Integration aller Menschen in Arbeit und Bildun gsprozessen voran zu treiben…!“ (Beschluss
des Rates und des Ausländerbeirates 2008 - Leitbild Migration und Integration)
- Den Mitgliedern des Integrationsrates ist bekannt , dass zurzeit keine oder wenige Neuein-
stellungen vorgenommen werden. Dennoch sollte eine grundsätzliche Willenserklärung das
zukünftige Ziel und das Vorgehen der Stadt in der Praxis unmissverständlich verdeutlichen.
- Zu den einzelnen Aspekten dieser Anregung werden wir zeitnah noch mehrere Hinweise
und konkrete Vorschläge unterbreiten.“
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- AIR/0004/2010
- Typ
- Anregungen des IR
- Datum
- 15.11.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37