Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 080101/4506.091302 - SportPark Mottbruch (Gesundheits- und Integrationshaus)
Beschlussvorlage 22/0408 vom 29.08.2022
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22/0408
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