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V/0809/2020

Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 13.08.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 67

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3033 Zeichen

V/0809/2020 
V/0809/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 
 
1. Gesellschafterversammlung Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH 
 
 
Mitglied Stellvertretung 
1. Frederick Koddenberg 
Stadtwerke Münster 
Frank Gäfgen 
1. Stadtwerke Münster 
Frederik Koddenberg 
 
 
2. Gesellschafterversammlung Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH 
 
 
Mitglied Stellvertretung 
1. Stadtwerke Münster 
Frank Gäfgen 
  
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist Gesellschafterin der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe 
GmbH. Gemäß § 7 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages bestellt der Rat der an den Gesellschaftern 
unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gebietskörperschaft einen Vertreter der jeweiligen Gebietskör-
perschaft in die Gesellschafterversammlung. Der Rat kann beschließen, dass die Geschäftsführer 
beteiligter kommunaler Unternehmen diese Vertretung wahrnehmen.  
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
17.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0809/2020 
 
Die Verwaltung schlägt vor, von den Stadtwerken Münster den Geschäftsführer Frank Gäfgen in die 
Gesellschafterversammlung und das bisherige Mitglied, Frank Koddenberg, als stellvertretendes Mit-
glied zu bestellen. 
 
Zu 2.: 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist an der Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH beteiligt. Gemäß § 
8 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH bestellt der Rat der 
Stadt Münster den Vertreter der Gesellschafterin Stadtwerke Münster GmbH in die Gesellschafterver-
sammlung. Die Verwaltung schlägt vor, den Geschäftsführer Frank Gäfgen zu bestellen. 
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-
lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat-
haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte 
der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei 
der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf-
sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz 
gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset-
zen werden. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage

Anlage A

1865 Zeichen

Anlage A zur V/0809/2020 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus-
schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. 
entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus-
schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der 
Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Rat
TOP 67 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0809/2020
Typ
Vorlagen
Datum
13.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37