V/0809/2020
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Beschlussvorlage
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V/0809/2020 V/0809/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Gesellschafterversammlung Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH Mitglied Stellvertretung 1. Frederick Koddenberg Stadtwerke Münster Frank Gäfgen 1. Stadtwerke Münster Frederik Koddenberg 2. Gesellschafterversammlung Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH Mitglied Stellvertretung 1. Stadtwerke Münster Frank Gäfgen Begründung: Zu 1.: Die Stadtwerke Münster GmbH ist Gesellschafterin der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH. Gemäß § 7 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages bestellt der Rat der an den Gesellschaftern unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gebietskörperschaft einen Vertreter der jeweiligen Gebietskör- perschaft in die Gesellschafterversammlung. Der Rat kann beschließen, dass die Geschäftsführer beteiligter kommunaler Unternehmen diese Vertretung wahrnehmen. Amt für Bürger- und Ratsservice 17.08.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0809/2020 Die Verwaltung schlägt vor, von den Stadtwerken Münster den Geschäftsführer Frank Gäfgen in die Gesellschafterversammlung und das bisherige Mitglied, Frank Koddenberg, als stellvertretendes Mit- glied zu bestellen. Zu 2.: Die Stadtwerke Münster GmbH ist an der Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH beteiligt. Gemäß § 8 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH bestellt der Rat der Stadt Münster den Vertreter der Gesellschafterin Stadtwerke Münster GmbH in die Gesellschafterver- sammlung. Die Verwaltung schlägt vor, den Geschäftsführer Frank Gäfgen zu bestellen. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel- lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat- haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf- sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset- zen werden. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Anlage A
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Anlage A zur V/0809/2020 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus- schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus- schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0809/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37