V/0114/2024
Ersatzneubau Brücke Rüschhausweg (K1) / Hunnebecke BW0800366
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Anlage A
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Anlage A zur V/0114/2024 Kurzüberblick Ersatzneubau der Brücke Rüschhausweg über die Hunnebecke. Das nicht mehr dauerhafte Alt- bauwerk hat das Ende seiner Nutzungszeit erreicht und soll durch einen Neubau aus Stahlbeton- hohlkästen ersetzt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren so- wie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Erhalt der verkehrstechnischen Anlagen (vgl. Verkehrsinfrastrukturbericht) “. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2025 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 1.130.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demografie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
AVM_V_0114_2024_Ersatzneubau_Brücke_Rüschhausweg_Hunnebecke_Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0___/202x Aufgestellt am: 02.02.2024 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 0007 Jahr der Fertigstellung: 2025 Nutzungsdauer: 70 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 718.200 63,56 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 411.800 36,44 Gesamt-Kapitalbedarf 1.130.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 1.130.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 1.130.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2026 11.300 33,61 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 11.300 33,61 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 16.140 48,01 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 6.180 18,38 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 6.180 € p.a. + Tilgung 12.350 € p.a. = Schuldendienst 18.530 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 33.620 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2026 10.260 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 10.260 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 23.360 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,07 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Ersatzneubau Brückendurchlass Rüschhausweg / Hunnebecke Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
AVM_V_0114_2024_Ersatzneubau_Brücke_Rüschhausweg_Hunnebecke_Anlage1
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1:21:2 VerschraubungBefestigungs-laschen Rüschhausweg vorh. Armco-Thyssenrohrb2,3 h1.65 EicheSTø= 0.40 mKø= 8.00 m EicheSTø= 0.30 mKø= 7.00 m EicheSTø= 0.50 mKø= 9.00 m Brunnen Hunnebecke Rüschhausweg vorh. Armco-Thyssenrohrb2,3 h1.65 71.60 EicheSTø= 0.40 mKø= 8.00 m EicheSTø= 0.30 mKø= 7.00 m EicheSTø= 0.50 mKø= 9.00 m Hunnebecke
Beschlussvorlage
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V/0114/2024
V/0114/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Ersatzneubau Brücke Rüschhausweg (K1) / Hunnebecke BW0800366
- Planungs- und Baubeschluss Brückenbau -
Beratungsfolge
14.03.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
10.04.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung ( Vorentwurf BW:
0800366 Blatt-Nr.:V-001 vom 14.02.2024) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Planungs- und Baukosten in Höhe von ca.
1.130.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 718.200 € aus Fördermit-
teln.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Investitionsmaßnah-
me
0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen
2024 104.000
Planungen
Amt für Mobilität und Tiefbau
27.02.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Wienker
Telefon: 492-6575
WienkerJens@stadt-
muenster.de
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V/0114/2024
2025 1.026.000 Baukosten
Einzahlungen 2025
718.200 Zuwendung
(des Bundes)
Saldo 411.800
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2026 ff. 10.260 Folgeertrag
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2026 ff. 11.300 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2026 ff. 16.140
Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen
2026 ff. 6.180 Folgeaufwand
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Mit dem Bauwerk wird die Kreisstraße K1 (Rüschhausweg) über die Hunnebecke südwestlich von
Nienberge geführt. Die K1 stellt eine Verbindung zwischen den Ortsteilen Gievenbeck und Nienberge
sowie den westlichen Nachbargemeinden Altenberge und Havixbeck dar. Die Straße Rüschhausweg
verläuft parallel, etwa 300 m südwestlich zur B54n.
Der bestehende Durchlass ist als Wellstahlprofil ausgebildet und wurde 1974 errichtet. Das Bauwerk
befindet sich in einem ungenügenden Zustand. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks ist nicht mehr ge-
geben. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit wird das Bauwerk zusätzlich zur laufenden
Überwachung jährlich einer Hauptprüfung unterzogen.
Eine Erneuerung des Bauwerks ist umgehend erforderlich.
Das Bauwerk befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Schonebeck, Rüschenfeld und
Alvingheide.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
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V/0114/2024
Das Ersatzbauwerk wird als Hohlkasten aus Stahlbetonfertigteilen geplant und soll in offener Bauwei-
se unter Vollsperrung der Kreisstraße 1 im Bereich der Hunnebecke errichtet werden. Hierfür wird
zwischen dem Abzweig K 71 (Waltrup) und der Kreuzung Hülshoffstraße / Rüschhausweg eine Um-
leitung für Kraftfahrzeuge über die L 529 (Hülshoffstraße) und K 22 (Schonebeck) ausgewiesen wer-
den können. Für Radfahrende wird eine Umleitung über den nordwestlich verlaufenden Wirtschafts-
weg Rüschhausweg eingerichtet werden.
Der Durchflussquerschnitt wird gemäß den hydraulischen Erfordernissen gegenüber dem Bestands-
bauwerk leicht vergrößert. Die neue lichte Weite beträgt 2,45 m in der Breite und in der Höhe. Das
bestehende Wellstahlprofil ist 2,35 m breit und nur 1,7 m hoch. Durch die größere Höhe ist somit
Raum vorhanden, um gemäß der Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in NRW
eine Sohle aus Substrat in erforderlicher Mächtigkeit anzulegen und z usätzlich die Belichtung der
Hunnebecke zu verbessern. Beidseitig werden Randstreifen im Durchlass angeordnet, um Tierwan-
derungen zu erleichtern. Die Randstreifen ermöglichen gleichzeitig eine sicherere Bauwerksunterhal-
tung.
Zusätzlich wird in der Böschung des Straßendamms eine Betriebstreppe errichtet, um die Zugäng-
lichkeit zum Bauwerk für Unterhaltungszwecke zu verbessern.
3. Ausschreibung und Bau
Die Ausschreibung ist für den Winter 2024/2025 geplant. Bei entsprechender Verfügbarkeit soll die
bauliche Umsetzung nach Vergabe der Leistung im Sommerhalbjahr 2025 erfolgen und etwa 4 Mona-
te dauern.
Die Verkehrsführung wird mit den benachbarten Kreisen abgestimmt. Der Kfz-Verkehr wird über die
L529 und K22 umgeleitet. Für Radfahrende wird eine Umleitung über den Rüschhausweg und den
Schonebecker Weg eingerichtet.
Nach dem derzeitigen Planungsstand sind keine Leitungsverlegungen von Versorgungsunternehmen
geplant.
Der Bau erfolgt in offener Bauweise. Die Hunnebecke wird während der Bauzeit mittels Verbau a m
Baufeld vorbeigeführt. Die Baustelleneinrichtungsfläche wird in Teilen auf dem während der Bauzeit
gesperrten Straßendamm eingerichtet, um den Eingriff in die umliegenden Flächen so gering wie
möglich zu halten.
Zur Durchführung der Maßnahme sind Baumfäll- und Gehölzschnittarbeiten erforderlich. Diese sollen
in Abstimmung und nach entsprechender Genehmigung durch die untere Landschaftsbehörde vo-
raussichtlich bis 02/2025 erfolgen. Die Böschungen beiderseits des Straßendamms werden auf einer
Breite von etwa 20 m gerodet und nach Abschluss der Maßnahme wieder hergerichtet und entspre-
chend der Umgebung bepflanzt.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Die Maßnahme ist zuwendungsfähig. Es werden Zuwendungen in Höhe von 70% der zuwendungsfä-
higen Baukosten erwartet. 1.026.000 € x 70% = ca. 718.200,- € Zuwendung.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Folgende Genehmigungen werden im Rahmen der Planung eingeholt.
5.1 Landschaftsrechtliche Genehmigung nach § 30 und § 75 LNatSchG NRW
5.2 Wasserrechtliche Genehmigung nach § 22 Landeswassergesetz NRW
6. Liegenschaftliche Regelungen
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich
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V/0114/2024
7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für
Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.
I.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen
Anlage A
Folgelastenberechnung
Vorentwurfsplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Hülshoffstraße
- Rüschhausweg
- Schonebecker Weg
- Schonebeck
- Alvingheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0114/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.02.2024
- Erstellt
- 14.02.2024 09:02