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V/0114/2024

Ersatzneubau Brücke Rüschhausweg (K1) / Hunnebecke BW0800366

Vorlagen 14.02.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 10.04.2024, TOP 7.6

Anlage A

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AVM_V_0114_2024_Ersatzneubau_Brücke_Rüschhausweg_Hunnebecke_Folgelastenberechnung

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AVM_V_0114_2024_Ersatzneubau_Brücke_Rüschhausweg_Hunnebecke_Anlage1

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1773 Zeichen

Anlage A zur V/0114/2024 
Kurzüberblick 
Ersatzneubau der Brücke Rüschhausweg über die Hunnebecke. Das nicht mehr dauerhafte Alt-
bauwerk hat das Ende seiner Nutzungszeit erreicht und soll durch einen Neubau aus Stahlbeton-
hohlkästen ersetzt werden.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren so-
wie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
 Das Teilziel lautet „Erhalt der verkehrstechnischen Anlagen (vgl. Verkehrsinfrastrukturbericht) 
“. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2025 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 1.130.000 € zu kalkulieren. 
 
 
 
Finanzierung  
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad  
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demografie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

AVM_V_0114_2024_Ersatzneubau_Brücke_Rüschhausweg_Hunnebecke_Folgelastenberechnung

2359 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0___/202x Aufgestellt am: 02.02.2024
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 0007
Jahr der Fertigstellung: 2025
Nutzungsdauer: 70 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 718.200 63,56
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 411.800 36,44
Gesamt-Kapitalbedarf 1.130.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 1.130.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 1.130.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2026 11.300 33,61
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 11.300 33,61
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 16.140 48,01
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 6.180 18,38
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 6.180 € p.a.
+ Tilgung 12.350 € p.a.
= Schuldendienst 18.530 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 33.620 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2026 10.260 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 10.260 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 23.360
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,07
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Ersatzneubau Brückendurchlass Rüschhausweg / Hunnebecke
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

AVM_V_0114_2024_Ersatzneubau_Brücke_Rüschhausweg_Hunnebecke_Anlage1

332 Zeichen

1:21:2
VerschraubungBefestigungs-laschen
Rüschhausweg
vorh. Armco-Thyssenrohrb2,3 h1.65
EicheSTø= 0.40 mKø= 8.00 m
EicheSTø= 0.30 mKø= 7.00 m
EicheSTø= 0.50 mKø= 9.00 m
Brunnen
Hunnebecke
Rüschhausweg
vorh. Armco-Thyssenrohrb2,3 h1.65
71.60
EicheSTø= 0.40 mKø= 8.00 m
EicheSTø= 0.30 mKø= 7.00 m
EicheSTø= 0.50 mKø= 9.00 m
Hunnebecke

Beschlussvorlage

6620 Zeichen

V/0114/2024 
V/0114/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Ersatzneubau Brücke Rüschhausweg (K1) / Hunnebecke BW0800366 
- Planungs- und Baubeschluss Brückenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.03.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   10.04.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung ( Vorentwurf BW: 
0800366 Blatt-Nr.:V-001 vom 14.02.2024) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Planungs- und Baukosten in Höhe von ca. 
1.130.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 718.200 € aus Fördermit-
teln. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen 
 
  2024 104.000 
 
Planungen 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
27.02.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Wienker 
Telefon: 492-6575 
WienkerJens@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0114/2024 
   2025 1.026.000 Baukosten 
Einzahlungen   2025 
 
718.200 Zuwendung 
(des Bundes) 
Saldo 411.800  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt.  
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2026 ff. 10.260 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2026 ff.  11.300 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2026 ff.  16.140 
 
Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
2026 ff.  6.180 Folgeaufwand 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Voraussetzungen 
 
Mit dem Bauwerk wird die Kreisstraße K1 (Rüschhausweg) über die Hunnebecke südwestlich von 
Nienberge geführt. Die K1 stellt eine Verbindung zwischen den Ortsteilen Gievenbeck und Nienberge 
sowie den westlichen Nachbargemeinden Altenberge und Havixbeck dar. Die Straße Rüschhausweg 
verläuft parallel, etwa 300 m südwestlich zur B54n. 
Der bestehende Durchlass ist als Wellstahlprofil ausgebildet und wurde 1974 errichtet. Das Bauwerk 
befindet sich in einem ungenügenden Zustand. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks ist nicht mehr ge-
geben. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit wird das Bauwerk zusätzlich zur laufenden 
Überwachung jährlich einer Hauptprüfung unterzogen.  
Eine Erneuerung des Bauwerks ist umgehend erforderlich. 
Das Bauwerk befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Schonebeck, Rüschenfeld und 
Alvingheide. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme

- 3 - 
V/0114/2024 
Das Ersatzbauwerk wird als Hohlkasten aus Stahlbetonfertigteilen geplant und soll in offener Bauwei-
se unter Vollsperrung der Kreisstraße 1 im Bereich der Hunnebecke errichtet werden. Hierfür wird 
zwischen dem Abzweig K 71 (Waltrup) und der Kreuzung Hülshoffstraße / Rüschhausweg eine Um-
leitung für Kraftfahrzeuge über die L 529 (Hülshoffstraße) und K 22 (Schonebeck) ausgewiesen wer-
den können. Für Radfahrende wird eine Umleitung über den nordwestlich verlaufenden Wirtschafts-
weg Rüschhausweg eingerichtet werden.  
Der Durchflussquerschnitt wird gemäß den hydraulischen Erfordernissen gegenüber dem Bestands-
bauwerk leicht vergrößert. Die neue lichte Weite beträgt 2,45 m in der Breite und in der Höhe. Das 
bestehende Wellstahlprofil ist 2,35 m breit und nur 1,7 m hoch. Durch die größere Höhe ist somit 
Raum vorhanden, um gemäß der Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in NRW 
eine Sohle aus Substrat in erforderlicher Mächtigkeit anzulegen und z usätzlich die Belichtung der 
Hunnebecke zu verbessern. Beidseitig werden Randstreifen im Durchlass angeordnet, um Tierwan-
derungen zu erleichtern. Die Randstreifen ermöglichen gleichzeitig eine sicherere Bauwerksunterhal-
tung. 
Zusätzlich wird in der Böschung  des Straßendamms eine Betriebstreppe errichtet, um die Zugäng-
lichkeit zum Bauwerk für Unterhaltungszwecke zu verbessern.  
 
       
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Ausschreibung ist für den Winter 2024/2025 geplant. Bei entsprechender Verfügbarkeit soll die 
bauliche Umsetzung nach Vergabe der Leistung im Sommerhalbjahr 2025 erfolgen und etwa 4 Mona-
te dauern. 
Die Verkehrsführung wird mit den benachbarten Kreisen abgestimmt. Der Kfz-Verkehr wird über die 
L529 und K22 umgeleitet. Für Radfahrende wird eine Umleitung über den Rüschhausweg und den 
Schonebecker Weg eingerichtet. 
Nach dem derzeitigen Planungsstand sind keine Leitungsverlegungen von Versorgungsunternehmen 
geplant. 
Der Bau erfolgt in offener Bauweise. Die Hunnebecke wird während der Bauzeit mittels Verbau a m 
Baufeld vorbeigeführt. Die Baustelleneinrichtungsfläche wird in Teilen auf dem während der Bauzeit 
gesperrten Straßendamm eingerichtet, um den Eingriff in die umliegenden Flächen so gering wie 
möglich zu halten. 
Zur Durchführung der Maßnahme sind Baumfäll- und Gehölzschnittarbeiten erforderlich. Diese sollen 
in Abstimmung und nach entsprechender Genehmigung durch die untere Landschaftsbehörde vo-
raussichtlich bis 02/2025 erfolgen. Die Böschungen beiderseits des Straßendamms werden auf einer 
Breite von etwa 20 m gerodet und nach Abschluss der Maßnahme wieder hergerichtet und entspre-
chend der Umgebung bepflanzt.  
 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Die Maßnahme ist zuwendungsfähig. Es werden Zuwendungen in Höhe von 70% der zuwendungsfä-
higen Baukosten erwartet. 1.026.000 € x 70% = ca. 718.200,- € Zuwendung. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Folgende Genehmigungen werden im Rahmen der Planung eingeholt. 
 
5.1 Landschaftsrechtliche Genehmigung nach § 30 und § 75 LNatSchG NRW 
 
5.2 Wasserrechtliche Genehmigung nach § 22 Landeswassergesetz NRW 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich

- 4 - 
V/0114/2024 
 
 
7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme 
 
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für 
Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen 
 
Anlage A 
Folgelastenberechnung  
Vorentwurfsplan

Beratungsverlauf (2)

14.03.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.04.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 7.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Hülshoffstraße
  • Rüschhausweg
  • Schonebecker Weg
  • Schonebeck
  • Alvingheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0114/2024
Typ
Vorlagen
Datum
14.02.2024
Erstellt
14.02.2024 09:02