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2020/0088

2. Ausbauabschnitt Fußwegeverbindung Heidelberger Landstraße und Oberstraße

Magistratsvorlage 18.05.2020

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211 Zeichen

Punkt 5: 2. Ausbauabschnitt Fußwegeverbindung Heidelberger Landstraße und Oberstraße 
 (V-Nr. 2020/0088) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: FDP

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Punkt 5: 2. Ausbauabschnitt Fußwegeverbindung Heidelberger Landstraße und Oberstraße  
 (V-Nr. 2020/0088) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

2020/0088

6158 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.05.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs- 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0088 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  08066-6099 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: 2. Ausbauabschnitt Fußwegeverbindung Heidelberger Landstraße und Oberstraße  
 
Vorlage vom: 18.05.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat stimmt dem 2. Ausbauabschnitt des Fußweges zwischen Heidelberger 
Landstraße und  Oberstraße, mit einem Kostenaufwand  von bis zu 1 15.000 Euro zu.  
2. Zur Finanzierung stehen entsprechende Haushaltsmittel im aktuellen Haushaltsjahr 2020 
auf der, Investitionsnummer 08066 -6099 „Ausbau der Hauptrouten Fußwege“, 
Kostenstelle 066 -100-1000 zur Verfügung.  
 
 
 
Anlagen: Kostenberechnung_2020_05_07  
Fußwegeverbindung_Oberstraße_Lageplan_gez._19_05_2020  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.05.2020 
 
Im Jahr 2018 wurde eine Fußwegeverbindung um die Gebäude Heidelberger Landstraße 
214/216 hergestellt, da die Gehwegflächen im Einmündungsbereich Heidelberger 
Landstraße / Oberstraße sehr eingeschränkt sind (Magistratsvorlage -Nr. 2017/0243 vom 
30.11.2017). Somit kann die Engstelle gegenüber dem Darmstädter Hof, auch für Personen, 
die mit Rollator oder Kinderwagen unterwegs sind , umgangen werden . Auf diese neue 
Fußwegeverbindung werden zukünftig Straßenschilder mit einer entsprechenden 
Namensgebung hinweisen.  
 
Während der Bauzeit für die beiden Gebäude in der Heidelberger Landstraße 214/216 im 
Jahr 2017 wurde die hintere Teilfläche mit einer Asphaltdecke versehen. Im vorderen Bereich 
war die Fläche bereits mit einem Verbundpflaster befestigt. Diese Flächen dienten während 
der Bauzeit als Baustraße.   
 
Zurzeit endet der Ausbau des Fußweges an der dortigen Grundstücksgrenze. In dem jetzt 
vorgesehenen  zweiten Bauabschnitt wird der Bereich  zwischen der hinteren 
Grundstücksgrenze des Grundstücks Heidelberger Landstraße 216 und der Oberstraße 
hergestellt, um eine durchgängige Verbindung zu erhalten. Das dafür genutzte Grundstück 
Oberstraße 10 ist im städtischen Besitz und an ein Fachgeschäft für Sicherheitstechnik 
verpachtet.  
 
Da die Breite der Hoffläche nicht ausreicht, um das Grundstück Nr. 10 von der Oberstraße 
aus zu erschließen und gleichzeitig eine ausreichend breite Fußwegeverbindun g herzustellen, 
ist es notwendig, dass die Zufahrt des Anwesens Nr. 10 über die Fußwegeverbindung erfolgt.  
Es ist geplant, die etwa 3m breite Fläche in Pflasterbauweise herzustellen, die sich im 
Bereich der geplanten Zufahrten und im Überfahrtsbereich zur Oberstraße aufweitet. Im 
mittleren Bereich ist eine Entwässerungsmulde geplant, um das Oberflächenwasser in 
diesem Bereich zu versickern. Im Abschnitt zwischen der vorderen Einfahrt und dem 
vorhandenen Gehweg ist eine flächenhafte Versickerung nicht möglic h. Stattdessen erfolgt 
die Entwässerung über eine Kastenrinne, die im Übergang zu dem vorhandenen Gehweg 
eingebaut wird.  
 
Weiterhin wird ein zusätzlicher Kanalanschluss hergestellt und die Entwässerung des 
öffentlichen Wegs von der privaten Hoffläche abget rennt. Als Ersatz für die bisherige 
Hofentwässerung wird entlang der neuen Grundstücksgrenze eine Pflasterrinne mit einem 
Hofeinlauf vorgesehen und dem Grundstück Oberstraße 10 zugeordnet.  
Die geplante Fußwegeverbindung erhält zwei Wegeleuchten, zwei Polle r hinter der Zufahrt zu 
dem Gebäude 10  und Straßenschilder -  die Gestaltung entspricht dem ersten Bauabschnitt.  
Nach Fertigstellung und Vermessung wird die Wegeverbindung ausparzelliert und in das 
Anlagevermögen des städtischen Kernhaushaltes übertragen. Im Anschluss wird der 
Buchwert von 119,96 Euro/m²  für die etwa 215 m² große Fläche  IDA gutgeschrieben.

- 4 - 
 
Kostenaufstellung:  
 
Baustelleneinrichtung         5.900 Euro 
Abbrucharbeiten       11.400 Euro 
Straßenentwässerung       10.200 Euro 
Herstellung der Oberfläche      16.700 Euro 
Beschilderung/sonst. Ausstattung       1.500 Euro  
Baunebenkosten           3.000 Euro 
Grünanlagen          7.600 Euro 
Zwischensumme  netto     56.300 Euro 
 
Honorar LP 1-9, Umbauzuschlag, örtliche Bauleitung  12.800 Euro 
Zwischensumme  netto     69.100 Euro 
 
zzgl. 19% Mehrwertsteuer      13.100 Euro 
Zwischensumme  brutto     82.200 Euro 
 
zur Rundung         6.800 Euro 
Zwischensumme brutto                       89.000 Euro 
  
zzgl. Grunderwerb (ohne Mehrwertsteuer) 26.000 Euro 
Gesamtsumme brutto               115.000 Euro 
 
Die Gesamtkosten betragen etwa 1 15.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus der 
Investitionsnummer 08066 -6099 „Ausbau der Hauptrouten Fußwege“, Kostenstelle 066 -100-
1000. 
Der Beginn des Ausbaues ist für den  Herbst 2020 vorgesehen  und wird nach voraussichtlich 
zwei Monaten Bauzeit abgeschlossen sein . 
Die Maßnahme unterliegt keiner Beitragspflicht.  
 
Als Folgekosten nach Ausbau ergeben sich:  
 
Fußwegebau Erfahrungswert :    1,40 Euro/m²/Jahr (brutto)  
Fläche:       191 m² 
Folgekosten (Fußwegebau):     268 Euro / Jahr  
 
Grün- und Freifläche (Mulde)  Erfahrungswert:  4,76 Euro/m²/Jahr (brutto) 
Fläche:       14 m² 
Folgekosten (Mulde):      67 Euro / Jahr 
 
Unterhaltungskosten pro Jahr Gesamt:   335 Euro / Jahr  
 
Heutiger Erhaltungsaufwand: 
Fußwegefläche  (geschätzter Ansatz) : 2,50 Euro / m² / Jahr (brutto)  
Fläche:        205 m² 
       513 Euro / Jahr

- 5 - 
 
 
Darmstadt, den 18.05.2020 
 
 
Der Dezernent I    Der Dezernent IV  
 
 
 
 
Jochen Partsch   André Schellenberg  
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
27.05.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs- 
und Tiefbauamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 66 BE 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0088 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
152 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6099 
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: 2. Ausbauabschnitt Fußwegeverbindung Heidelberger Landstraße und Oberstraße  
 
Vorlage vom: 18.05.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat stimmt dem 2. Ausbauabschnitt des Fußweges zwischen Heidelberger 
Landstraße und  Oberstraße, mit einem Kostenaufwand  von bis zu 1 15.000 Euro zu. 
2. Zur Finanzierung stehen entsprechende Haushaltsmittel im aktuellen Haushaltsjahr 2020 
auf der, Investitionsnummer 08066 -6099 „Ausbau der Hauptrouten Fußwege“, 
Kostenstelle 066-100-1000 zur Verfügung. 
 
 
 
Anlagen: Kostenberechnung_2020_05_07 
Fußwegeverbindung_Oberstraße_Lageplan_gez._19_05_2020

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 03.06.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.05.2020 
 
Im Jahr 2018 wurde eine Fußwegeverbindung um die Gebäude Heidelberger Landstraße 
214/216 hergestellt, da die Gehwegflächen im Einmündungsbereich Heidelberger 
Landstraße / Oberstraße sehr eingeschränkt sind (Magistratsvorlage-Nr. 2017/0243 vom 
30.11.2017). Somit kann die Engstelle gegenüber dem Darmstädter Hof, auch für Personen, 
die mit Rollator oder Kinderwagen unterwegs sind , umgangen werden. Auf diese neue 
Fußwegeverbindung werden zukünftig Straßenschilde r mit einer entsprechenden 
Namensgebung hinweisen. 
 
Während der Bauzeit für die beiden Gebäude in der Heidelberger Landstraße 214/216 im 
Jahr 2017 wurde die hintere Teilfläche mit einer Asphaltdecke versehen. Im vorderen Bereich 
war die Fläche bereits mit einem Verbundpflaster befestigt. Diese Flächen dienten während 
der Bauzeit als Baustraße.  
 
Zurzeit endet der Ausbau des Fußweges an der dortigen Grundstücksgrenze. In dem jetzt 
vorgesehenen  zweiten Bauabschnitt wird der Bereich  zwischen der hinteren 
Grundstücksgrenze des Grundstücks Heidelberger Landstraße 216 und der Oberstraße 
hergestellt, um eine durchgängige Verbindung zu erhalten. Das dafür genutzte Grundstück 
Oberstraße 10 ist im städtischen Besitz und an ein Fachgeschäft für Sicherheitstechnik 
verpachtet.  
 
Da die Breite der Hoffläche nicht ausreicht, um das Grundstück Nr. 10 von der Oberstraße 
aus zu erschließen und gleichzeitig eine ausreichend breite Fußwegeverbindung herzustellen, 
ist es notwendig, dass die Zufahrt des Anwesens Nr. 10 über die Fußwegeverbindung erfolgt.  
Es ist geplant, die etwa 3m breite Fläche in Pflasterbauweise herzustellen, die sich im 
Bereich der geplanten Zufahrten und im Überfahrtsbereich zur Oberstraße aufweitet. Im 
mittleren Bereich ist eine Entwässerungsmulde geplant, um das Oberflächenwasser in 
diesem Bereich zu versickern. Im Abschnitt zwischen der vorderen Einfahrt und dem 
vorhandenen Gehweg ist eine flächenhafte Versickerung nicht möglich. Stattdessen erfolgt 
die Entwässerung über eine Kastenrinne, die im Übergang z u dem vorhandenen Gehweg 
eingebaut wird. 
 
Weiterhin wird ein zusätzlicher Kanalanschluss hergestellt und die Entwässerung des 
öffentlichen Wegs von der privaten Hoffläche abgetrennt. Als Ersatz für die bisherige 
Hofentwässerung wird entlang der neuen Grund stücksgrenze eine Pflasterrinne mit einem 
Hofeinlauf vorgesehen und dem Grundstück Oberstraße 10 zugeordnet.  
Die geplante Fußwegeverbindung erhält zwei Wegeleuchten, zwei Poller hinter der Zufahrt zu 
dem Gebäude 10  und Straßenschilder -  die Gestaltung entspricht dem ersten Bauabschnitt.  
Nach Fertigstellung und Vermessung wird die Wegeverbindung ausparzelliert und in das 
Anlagevermögen des städtischen Kernhaushaltes übertragen. Im Anschluss wird der 
Buchwert von 119,96 Euro/m²  für die etwa 215 m² große F läche  IDA gutgeschrieben.

- 5 - 
 
 
Kostenaufstellung: 
 
Baustelleneinrichtung        5.900 Euro 
Abbrucharbeiten      11.400 Euro 
Straßenentwässerung      10.200 Euro 
Herstellung der Oberfläche      16.700 Euro 
Beschilderung/sonst. Ausstattung       1.500 Euro  
Baunebenkosten          3.000 Euro 
Grünanlagen          7.600 Euro 
Zwischensumme netto     56.300 Euro 
 
Honorar LP 1-9, Umbauzuschlag, örtliche Bauleitung 12.800 Euro 
Zwischensumme netto     69.100 Euro 
 
zzgl. 19% Mehrwertsteuer     13.100 Euro 
Zwischensumme brutto     82.200 Euro 
 
zur Rundung         6.800 Euro 
Zwischensumme brutto                       89.000 Euro 
  
zzgl. Grunderwerb (ohne Mehrwertsteuer) 26.000 Euro 
Gesamtsumme brutto              115.000 Euro 
 
Die Gesamtkosten betragen etwa 115.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus der 
Investitionsnummer 08066-6099 „Ausbau der Hauptrouten Fußwege“, Kostenstelle 066-100-
1000. 
Der Beginn des Ausbaues ist für den Herbst 2020 vorgesehen  und wird nach voraussichtlich 
zwei Monaten Bauzeit abgeschlo ssen sein. 
Die Maßnahme unterliegt keiner Beitragspflicht.  
 
Als Folgekosten nach Ausbau ergeben sich:  
 
Fußwegebau Erfahrungswert:    1,40 Euro/m²/Jahr (brutto) 
Fläche:       191 m² 
Folgekosten (Fußwegebau):     268 Euro / Jahr 
 
Grün- und Freifläche (Mulde) Erfahrungswert: 4,76 Euro/m²/Jahr (brutto) 
Fläche:       14 m² 
Folgekosten (Mulde):     67 Euro / Jahr 
 
Unterhaltungskosten pro Jahr Gesamt:   335 Euro / Jahr 
 
Heutiger Erhaltungsaufwand: 
Fußwegefläche (geschätzter Ansatz): 2,50 Euro / m² / Jahr (brutto)  
Fläche:        205 m² 
       513 Euro / Jahr

Darmstadt, den 18.05.2020 
 
 
Der Dezernent I   Der Dezernent IV  
 
 
 
 
Jochen Partsch   André Schellenberg 
Oberbürgermeister   Stadtkämmerer

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5572 Zeichen

Straßenverkehrs- und Tiefbauamt 
Abt. Planung und techn. Verwaltung 
Kostenberechnung 
Fußwegeverbindung zwischen Heidelberger Landstraße und Oberstraße 
Darmstadt, Mai 2020 
I-66/2 STS 
Pos Anzahl Einheit Text EP Gesamt 
1. 1. Grunderwerb 
2. 2. Baustelleneinrichtung 
2.1 1 Psch. Baustelleneinrichtung 3.200,00 3.200,00 
2.2 1 Psch. Vermessung 1.000,00 1.000,00 
2.3 1 Psch. Verkehrssicherung 1.700,00 1.700,00 
Summe 2: 5.900,00 
3. 3. Abbrucharbeiten 
3.1 5,00 m² Büsche roden 7,00 35,00 
3.2 42,00 m² Verbundpflaster ausbauen und abfahren. 18, 00 756,00 
3.3 20,00 m² Vorhandener Pflasterbelag  umlegen incl. 
Ausgleichsmaterial 
55,00 1.100,00 
3.4 120,00 m² Asphaltbefestigung (Baustraße) aufbreche n und 
entsorgen (siehe Bodengutachten,Seite 4 ), Dicke: 
10 cm 
17,00 2.040,00 
3.5 58,00 m³ Boden lösen, laden, transportieren und ve rwerten 
bis LAGA Z1.2 (sie Bodengutachten Seite 6, LAGA 
Z1.1) 
95,00 5.510,00 
3.6 4,00 m³ Zulage für Aushub von Hand (im Bereich des  
Baumes) 
196,00 784,00 
3.7 5,00 m Wurzelsuchgrabung durchführen 85,00 425,00 
3.8 3,00 m³ Beton (zwischen Baustraße und Mauer) ausba uen 
und entsorgen. 
123,50 370,50 
3.9 5,00 m Metall-Bodenschiene ausbauen und entsorgen,  
inklusive Betonfundament  (Eventualposition) 
70,00 350,00 
Summe 3: 11.370,50 
4. 4. Straßenentwässerung 
4.1 1,0 St. Hofeinlauf ausbauen und entsorgen 100,00 100 ,00 
4.2 3,0 m³ Zulage für Aushub von Hand (Lage der vorh. 
Entwässerungsleitung nicht bekannt) 
196,00 588,00 
4.3 3 m Leitung ausbauen und entsorgen. 35,00 105,00 
4.4 1 St. Hofeinlauf liefern und einbauen, incl. Erdar beiten 
mit Verbau, incl.: Rohre, Bogen, 
Schachtabdeckung usw.Aufsatz 300x300 (Privat) 
850,00 850,00 
4.5 1 St. Zuleitung von Straßenabläufen anbohren und 
Leitungen anschließen 
400,00 400,00 
4.6 1,0 m Entwässerungsleitung liefern, verlegen und m it 
geeignetem Material anschließend wieder verfüllen 
(Hofeinlauf) 
125,00 125,00 
4.7 5,0 m Kastenrinne (b=30 cm) liefern und auf 
Betonfundament setzen, incl. Aufsatz,  z. B. ACO 
Multiline Seal in V 300, incl. Stirnwandenden 
400,00 2.000,00 
4.8 1,0 St. 
Einlaufkasten, 500 mm, z. B. ACO Multiline Seal in 
V 300 incl. Aufsatz 
700,00 700,00 
4.9 1 Psch. Kanalanschluss herstellen für den Fußweg 
(Eiprofil 500/750 SB) 
5.300,00 5.300,00 
Summe 4 10.168,00 
1

Straßenverkehrs- und Tiefbauamt 
Abt. Planung und techn. Verwaltung 
Kostenberechnung 
Fußwegeverbindung zwischen Heidelberger Landstraße und Oberstraße 
Darmstadt, Mai 2020 
I-66/2 STS 
Pos Anzahl Einheit Text EP Gesamt 
5. 5. Bord und Rinnen und Mischfläche 
5.1 205,00 m² Planum herstellen 2,00 410,00 
5.2 205,00 m² Planum mit geeigneten Verdichtungsgerät statisch 
vorverdichten. 
2,00 410,00 
5.3 37,00 m³ Schottertragschicht 0/45, EV 2 mind. 100 MN/m² 
(BK 0,3) 
63,00 2.331,00 
5.4 62,00 m Kantensteine 10/25 liefern und einbauen 38, 00 2.356,00 
5.5 3,00 m Kantensteine 10/25 , R = 4 m liefern und ei nbauen 50,00 150,00 
5.6 23,00 m Kantenstein 12/30 liefern und einbauen 
(Schrammbord) 
47,00 1.081,00 
5.7 1 St. Kurvenstein 12/30 Radius= 0,25m z. B. von 
Kronimus 
70,00 70,00 
5.8 10 St. Schneiden von Kantensteinen 15,00 150,00 
5.9 5 m Pflasterstreifen auf Beton setzen (Douglasie) 50,00 250,00 
5.10 10 m Pflasterrinne (2-zeilig) liefern und mit 
Betonfundament einbauen. (Hoffläche) 
55,00 550,00 
5.11 180 m² Betonsteinpflaster 20/10 liefern und im 
Ellenbogenverband einbauen 
40,00 7.200,00 
5.12 90,00 m Schneiden von Pflaster 17,50 1.575,00 
5.13 1,00 m² Mosaik verlegen 150,00 150,00 
Summe 5 16.683,00 
6. 6. Beleuchtung und Beschilderung 
6.1 2 St. Altstadt-Poller liefern und mit Bodenhülse 
einbauen. 
150,00 300,00 
6.2 2 St. Verkehrsschilder (Straßennamen) und 
Hinweisschild (Fußweg), doppelseitig bedruckt, 
aufstellen und einbauen,  inklusive Bodenhülse 
600,00 1.200,00 
6.3 2 St. Wegebeleuchtung (Aufsatzleuchte Stela "Squar e" 
LED 800 lm, 7.000 k 
ohne Kostenansatz 
Summe 6 1.500,00 
7. 7. Nebenarbeiten 
7:1 1 Psch. Bodengutachten (bereits erstellt) 840,07 840 ,07 
7:2 1 Psch. Beweisaufnahme Gutachter 1.000,00 1.000,00 
7.3 24 m
vorh. Natursteinmauer mit Noppenbahn, 50 cm tief 
gegen Feuchtigkeit schützen. 
50,00 1.200,00 
Summe 7 3.040,07 
8. 8. Grünanlagen 
8.1 1 St. Wurzelbrücke (Reserve) 850,00 850,00 
8.2 9 m² Baumwurzelbehandlung 70,00 630,00 
8.3 5 m³ vegetationsfähiger  Oberboden liefern und 
einbauen (Mulde) d=30 cm. 
45,00 225,00 
8.4 16 m² Aussaat Saatenmischung (Rasen), mit 
schnellkeimenden Saaten. 
5,00 80,00 
8.5 14 m² Fertigstellungspflege Mulde (1 Jahr) 15,00 210 ,00 
8.6 38 m Doppelstabmattenzaun, Höhe 1,4 m liefern und 
montieren, einschl. Fundamente 
150,00 5.625,00 
Kostenzusammenstellung 7.620,00 
2

Straßenverkehrs- und Tiefbauamt 
Abt. Planung und techn. Verwaltung 
Kostenberechnung 
Fußwegeverbindung zwischen Heidelberger Landstraße und Oberstraße 
Darmstadt, Mai 2020 
I-66/2 STS 
Pos Anzahl Einheit Text EP Gesamt 
Summe 2 5.900,00 
Summe 3 11.370,50 
Summe 4 10.168,00 
Summe 5 16.683,00 
Summe 6 1.500,00 
Summe 7 3.040,07 
Summe 8 7.620,00 
Gesamtsumme netto 56.281,57 
Planung und Oberbauleitung der Bauausführung 
(nach § 56 HOAI)  LP (1-9) 9.019,96 
Umbauzuschlag zum Honorar (20%) 1.803,99 
1. Zwischensumme: 67.105,52 
Örtl. Bauleitung 3% 2.013,17 
2. Zwischensumme: 69.118,69 
19 % MWSt. 13.132,55 
3. Zwischensumme: 82.251,24 
Unvorhersehbares und zur Rundung 6.748,76 
Gesamtbausumme: 89.000,00 
Darmstadt, den 07. Mai  2020 Aufgestellt: 
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt 
Abt. Planung und techn. Verwaltung 
gez. Franke gez. Mattheß 
Sachgebietsleiterin techn. Sachbe. 
3

anlage 6

149 Zeichen

Punkt 27: 2. Ausbauabschnitt Fußwegeverbindung Heidelberger Landstraße und Oberstraße  
 (V-Nr. 2020/0088) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (4)

TOP 5
TOP 5
TOP 152
TOP 27

Orte (2)

  • Oberstraße 10
  • Heidelberger Landstraße 214

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2020/0088
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.05.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00