2020/0088
2. Ausbauabschnitt Fußwegeverbindung Heidelberger Landstraße und Oberstraße
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Punkt 5: 2. Ausbauabschnitt Fußwegeverbindung Heidelberger Landstraße und Oberstraße (V-Nr. 2020/0088) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: FDP
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Punkt 5: 2. Ausbauabschnitt Fußwegeverbindung Heidelberger Landstraße und Oberstraße (V-Nr. 2020/0088) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
2020/0088
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.05.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs-
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0088
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6099
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: 2. Ausbauabschnitt Fußwegeverbindung Heidelberger Landstraße und Oberstraße
Vorlage vom: 18.05.2020
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt dem 2. Ausbauabschnitt des Fußweges zwischen Heidelberger
Landstraße und Oberstraße, mit einem Kostenaufwand von bis zu 1 15.000 Euro zu.
2. Zur Finanzierung stehen entsprechende Haushaltsmittel im aktuellen Haushaltsjahr 2020
auf der, Investitionsnummer 08066 -6099 „Ausbau der Hauptrouten Fußwege“,
Kostenstelle 066 -100-1000 zur Verfügung.
Anlagen: Kostenberechnung_2020_05_07
Fußwegeverbindung_Oberstraße_Lageplan_gez._19_05_2020
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.05.2020
Im Jahr 2018 wurde eine Fußwegeverbindung um die Gebäude Heidelberger Landstraße
214/216 hergestellt, da die Gehwegflächen im Einmündungsbereich Heidelberger
Landstraße / Oberstraße sehr eingeschränkt sind (Magistratsvorlage -Nr. 2017/0243 vom
30.11.2017). Somit kann die Engstelle gegenüber dem Darmstädter Hof, auch für Personen,
die mit Rollator oder Kinderwagen unterwegs sind , umgangen werden . Auf diese neue
Fußwegeverbindung werden zukünftig Straßenschilder mit einer entsprechenden
Namensgebung hinweisen.
Während der Bauzeit für die beiden Gebäude in der Heidelberger Landstraße 214/216 im
Jahr 2017 wurde die hintere Teilfläche mit einer Asphaltdecke versehen. Im vorderen Bereich
war die Fläche bereits mit einem Verbundpflaster befestigt. Diese Flächen dienten während
der Bauzeit als Baustraße.
Zurzeit endet der Ausbau des Fußweges an der dortigen Grundstücksgrenze. In dem jetzt
vorgesehenen zweiten Bauabschnitt wird der Bereich zwischen der hinteren
Grundstücksgrenze des Grundstücks Heidelberger Landstraße 216 und der Oberstraße
hergestellt, um eine durchgängige Verbindung zu erhalten. Das dafür genutzte Grundstück
Oberstraße 10 ist im städtischen Besitz und an ein Fachgeschäft für Sicherheitstechnik
verpachtet.
Da die Breite der Hoffläche nicht ausreicht, um das Grundstück Nr. 10 von der Oberstraße
aus zu erschließen und gleichzeitig eine ausreichend breite Fußwegeverbindun g herzustellen,
ist es notwendig, dass die Zufahrt des Anwesens Nr. 10 über die Fußwegeverbindung erfolgt.
Es ist geplant, die etwa 3m breite Fläche in Pflasterbauweise herzustellen, die sich im
Bereich der geplanten Zufahrten und im Überfahrtsbereich zur Oberstraße aufweitet. Im
mittleren Bereich ist eine Entwässerungsmulde geplant, um das Oberflächenwasser in
diesem Bereich zu versickern. Im Abschnitt zwischen der vorderen Einfahrt und dem
vorhandenen Gehweg ist eine flächenhafte Versickerung nicht möglic h. Stattdessen erfolgt
die Entwässerung über eine Kastenrinne, die im Übergang zu dem vorhandenen Gehweg
eingebaut wird.
Weiterhin wird ein zusätzlicher Kanalanschluss hergestellt und die Entwässerung des
öffentlichen Wegs von der privaten Hoffläche abget rennt. Als Ersatz für die bisherige
Hofentwässerung wird entlang der neuen Grundstücksgrenze eine Pflasterrinne mit einem
Hofeinlauf vorgesehen und dem Grundstück Oberstraße 10 zugeordnet.
Die geplante Fußwegeverbindung erhält zwei Wegeleuchten, zwei Polle r hinter der Zufahrt zu
dem Gebäude 10 und Straßenschilder - die Gestaltung entspricht dem ersten Bauabschnitt.
Nach Fertigstellung und Vermessung wird die Wegeverbindung ausparzelliert und in das
Anlagevermögen des städtischen Kernhaushaltes übertragen. Im Anschluss wird der
Buchwert von 119,96 Euro/m² für die etwa 215 m² große Fläche IDA gutgeschrieben.
- 4 -
Kostenaufstellung:
Baustelleneinrichtung 5.900 Euro
Abbrucharbeiten 11.400 Euro
Straßenentwässerung 10.200 Euro
Herstellung der Oberfläche 16.700 Euro
Beschilderung/sonst. Ausstattung 1.500 Euro
Baunebenkosten 3.000 Euro
Grünanlagen 7.600 Euro
Zwischensumme netto 56.300 Euro
Honorar LP 1-9, Umbauzuschlag, örtliche Bauleitung 12.800 Euro
Zwischensumme netto 69.100 Euro
zzgl. 19% Mehrwertsteuer 13.100 Euro
Zwischensumme brutto 82.200 Euro
zur Rundung 6.800 Euro
Zwischensumme brutto 89.000 Euro
zzgl. Grunderwerb (ohne Mehrwertsteuer) 26.000 Euro
Gesamtsumme brutto 115.000 Euro
Die Gesamtkosten betragen etwa 1 15.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus der
Investitionsnummer 08066 -6099 „Ausbau der Hauptrouten Fußwege“, Kostenstelle 066 -100-
1000.
Der Beginn des Ausbaues ist für den Herbst 2020 vorgesehen und wird nach voraussichtlich
zwei Monaten Bauzeit abgeschlossen sein .
Die Maßnahme unterliegt keiner Beitragspflicht.
Als Folgekosten nach Ausbau ergeben sich:
Fußwegebau Erfahrungswert : 1,40 Euro/m²/Jahr (brutto)
Fläche: 191 m²
Folgekosten (Fußwegebau): 268 Euro / Jahr
Grün- und Freifläche (Mulde) Erfahrungswert: 4,76 Euro/m²/Jahr (brutto)
Fläche: 14 m²
Folgekosten (Mulde): 67 Euro / Jahr
Unterhaltungskosten pro Jahr Gesamt: 335 Euro / Jahr
Heutiger Erhaltungsaufwand:
Fußwegefläche (geschätzter Ansatz) : 2,50 Euro / m² / Jahr (brutto)
Fläche: 205 m²
513 Euro / Jahr
- 5 -
Darmstadt, den 18.05.2020
Der Dezernent I Der Dezernent IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
27.05.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs-
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 66 BE
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0088
Magistratsbeschluss-Nr.
152
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6099
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: 2. Ausbauabschnitt Fußwegeverbindung Heidelberger Landstraße und Oberstraße
Vorlage vom: 18.05.2020
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat stimmt dem 2. Ausbauabschnitt des Fußweges zwischen Heidelberger
Landstraße und Oberstraße, mit einem Kostenaufwand von bis zu 1 15.000 Euro zu.
2. Zur Finanzierung stehen entsprechende Haushaltsmittel im aktuellen Haushaltsjahr 2020
auf der, Investitionsnummer 08066 -6099 „Ausbau der Hauptrouten Fußwege“,
Kostenstelle 066-100-1000 zur Verfügung.
Anlagen: Kostenberechnung_2020_05_07
Fußwegeverbindung_Oberstraße_Lageplan_gez._19_05_2020
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 03.06.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.05.2020
Im Jahr 2018 wurde eine Fußwegeverbindung um die Gebäude Heidelberger Landstraße
214/216 hergestellt, da die Gehwegflächen im Einmündungsbereich Heidelberger
Landstraße / Oberstraße sehr eingeschränkt sind (Magistratsvorlage-Nr. 2017/0243 vom
30.11.2017). Somit kann die Engstelle gegenüber dem Darmstädter Hof, auch für Personen,
die mit Rollator oder Kinderwagen unterwegs sind , umgangen werden. Auf diese neue
Fußwegeverbindung werden zukünftig Straßenschilde r mit einer entsprechenden
Namensgebung hinweisen.
Während der Bauzeit für die beiden Gebäude in der Heidelberger Landstraße 214/216 im
Jahr 2017 wurde die hintere Teilfläche mit einer Asphaltdecke versehen. Im vorderen Bereich
war die Fläche bereits mit einem Verbundpflaster befestigt. Diese Flächen dienten während
der Bauzeit als Baustraße.
Zurzeit endet der Ausbau des Fußweges an der dortigen Grundstücksgrenze. In dem jetzt
vorgesehenen zweiten Bauabschnitt wird der Bereich zwischen der hinteren
Grundstücksgrenze des Grundstücks Heidelberger Landstraße 216 und der Oberstraße
hergestellt, um eine durchgängige Verbindung zu erhalten. Das dafür genutzte Grundstück
Oberstraße 10 ist im städtischen Besitz und an ein Fachgeschäft für Sicherheitstechnik
verpachtet.
Da die Breite der Hoffläche nicht ausreicht, um das Grundstück Nr. 10 von der Oberstraße
aus zu erschließen und gleichzeitig eine ausreichend breite Fußwegeverbindung herzustellen,
ist es notwendig, dass die Zufahrt des Anwesens Nr. 10 über die Fußwegeverbindung erfolgt.
Es ist geplant, die etwa 3m breite Fläche in Pflasterbauweise herzustellen, die sich im
Bereich der geplanten Zufahrten und im Überfahrtsbereich zur Oberstraße aufweitet. Im
mittleren Bereich ist eine Entwässerungsmulde geplant, um das Oberflächenwasser in
diesem Bereich zu versickern. Im Abschnitt zwischen der vorderen Einfahrt und dem
vorhandenen Gehweg ist eine flächenhafte Versickerung nicht möglich. Stattdessen erfolgt
die Entwässerung über eine Kastenrinne, die im Übergang z u dem vorhandenen Gehweg
eingebaut wird.
Weiterhin wird ein zusätzlicher Kanalanschluss hergestellt und die Entwässerung des
öffentlichen Wegs von der privaten Hoffläche abgetrennt. Als Ersatz für die bisherige
Hofentwässerung wird entlang der neuen Grund stücksgrenze eine Pflasterrinne mit einem
Hofeinlauf vorgesehen und dem Grundstück Oberstraße 10 zugeordnet.
Die geplante Fußwegeverbindung erhält zwei Wegeleuchten, zwei Poller hinter der Zufahrt zu
dem Gebäude 10 und Straßenschilder - die Gestaltung entspricht dem ersten Bauabschnitt.
Nach Fertigstellung und Vermessung wird die Wegeverbindung ausparzelliert und in das
Anlagevermögen des städtischen Kernhaushaltes übertragen. Im Anschluss wird der
Buchwert von 119,96 Euro/m² für die etwa 215 m² große F läche IDA gutgeschrieben.
- 5 -
Kostenaufstellung:
Baustelleneinrichtung 5.900 Euro
Abbrucharbeiten 11.400 Euro
Straßenentwässerung 10.200 Euro
Herstellung der Oberfläche 16.700 Euro
Beschilderung/sonst. Ausstattung 1.500 Euro
Baunebenkosten 3.000 Euro
Grünanlagen 7.600 Euro
Zwischensumme netto 56.300 Euro
Honorar LP 1-9, Umbauzuschlag, örtliche Bauleitung 12.800 Euro
Zwischensumme netto 69.100 Euro
zzgl. 19% Mehrwertsteuer 13.100 Euro
Zwischensumme brutto 82.200 Euro
zur Rundung 6.800 Euro
Zwischensumme brutto 89.000 Euro
zzgl. Grunderwerb (ohne Mehrwertsteuer) 26.000 Euro
Gesamtsumme brutto 115.000 Euro
Die Gesamtkosten betragen etwa 115.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus der
Investitionsnummer 08066-6099 „Ausbau der Hauptrouten Fußwege“, Kostenstelle 066-100-
1000.
Der Beginn des Ausbaues ist für den Herbst 2020 vorgesehen und wird nach voraussichtlich
zwei Monaten Bauzeit abgeschlo ssen sein.
Die Maßnahme unterliegt keiner Beitragspflicht.
Als Folgekosten nach Ausbau ergeben sich:
Fußwegebau Erfahrungswert: 1,40 Euro/m²/Jahr (brutto)
Fläche: 191 m²
Folgekosten (Fußwegebau): 268 Euro / Jahr
Grün- und Freifläche (Mulde) Erfahrungswert: 4,76 Euro/m²/Jahr (brutto)
Fläche: 14 m²
Folgekosten (Mulde): 67 Euro / Jahr
Unterhaltungskosten pro Jahr Gesamt: 335 Euro / Jahr
Heutiger Erhaltungsaufwand:
Fußwegefläche (geschätzter Ansatz): 2,50 Euro / m² / Jahr (brutto)
Fläche: 205 m²
513 Euro / Jahr
Darmstadt, den 18.05.2020
Der Dezernent I Der Dezernent IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
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Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Abt. Planung und techn. Verwaltung Kostenberechnung Fußwegeverbindung zwischen Heidelberger Landstraße und Oberstraße Darmstadt, Mai 2020 I-66/2 STS Pos Anzahl Einheit Text EP Gesamt 1. 1. Grunderwerb 2. 2. Baustelleneinrichtung 2.1 1 Psch. Baustelleneinrichtung 3.200,00 3.200,00 2.2 1 Psch. Vermessung 1.000,00 1.000,00 2.3 1 Psch. Verkehrssicherung 1.700,00 1.700,00 Summe 2: 5.900,00 3. 3. Abbrucharbeiten 3.1 5,00 m² Büsche roden 7,00 35,00 3.2 42,00 m² Verbundpflaster ausbauen und abfahren. 18, 00 756,00 3.3 20,00 m² Vorhandener Pflasterbelag umlegen incl. Ausgleichsmaterial 55,00 1.100,00 3.4 120,00 m² Asphaltbefestigung (Baustraße) aufbreche n und entsorgen (siehe Bodengutachten,Seite 4 ), Dicke: 10 cm 17,00 2.040,00 3.5 58,00 m³ Boden lösen, laden, transportieren und ve rwerten bis LAGA Z1.2 (sie Bodengutachten Seite 6, LAGA Z1.1) 95,00 5.510,00 3.6 4,00 m³ Zulage für Aushub von Hand (im Bereich des Baumes) 196,00 784,00 3.7 5,00 m Wurzelsuchgrabung durchführen 85,00 425,00 3.8 3,00 m³ Beton (zwischen Baustraße und Mauer) ausba uen und entsorgen. 123,50 370,50 3.9 5,00 m Metall-Bodenschiene ausbauen und entsorgen, inklusive Betonfundament (Eventualposition) 70,00 350,00 Summe 3: 11.370,50 4. 4. Straßenentwässerung 4.1 1,0 St. Hofeinlauf ausbauen und entsorgen 100,00 100 ,00 4.2 3,0 m³ Zulage für Aushub von Hand (Lage der vorh. Entwässerungsleitung nicht bekannt) 196,00 588,00 4.3 3 m Leitung ausbauen und entsorgen. 35,00 105,00 4.4 1 St. Hofeinlauf liefern und einbauen, incl. Erdar beiten mit Verbau, incl.: Rohre, Bogen, Schachtabdeckung usw.Aufsatz 300x300 (Privat) 850,00 850,00 4.5 1 St. Zuleitung von Straßenabläufen anbohren und Leitungen anschließen 400,00 400,00 4.6 1,0 m Entwässerungsleitung liefern, verlegen und m it geeignetem Material anschließend wieder verfüllen (Hofeinlauf) 125,00 125,00 4.7 5,0 m Kastenrinne (b=30 cm) liefern und auf Betonfundament setzen, incl. Aufsatz, z. B. ACO Multiline Seal in V 300, incl. Stirnwandenden 400,00 2.000,00 4.8 1,0 St. Einlaufkasten, 500 mm, z. B. ACO Multiline Seal in V 300 incl. Aufsatz 700,00 700,00 4.9 1 Psch. Kanalanschluss herstellen für den Fußweg (Eiprofil 500/750 SB) 5.300,00 5.300,00 Summe 4 10.168,00 1 Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Abt. Planung und techn. Verwaltung Kostenberechnung Fußwegeverbindung zwischen Heidelberger Landstraße und Oberstraße Darmstadt, Mai 2020 I-66/2 STS Pos Anzahl Einheit Text EP Gesamt 5. 5. Bord und Rinnen und Mischfläche 5.1 205,00 m² Planum herstellen 2,00 410,00 5.2 205,00 m² Planum mit geeigneten Verdichtungsgerät statisch vorverdichten. 2,00 410,00 5.3 37,00 m³ Schottertragschicht 0/45, EV 2 mind. 100 MN/m² (BK 0,3) 63,00 2.331,00 5.4 62,00 m Kantensteine 10/25 liefern und einbauen 38, 00 2.356,00 5.5 3,00 m Kantensteine 10/25 , R = 4 m liefern und ei nbauen 50,00 150,00 5.6 23,00 m Kantenstein 12/30 liefern und einbauen (Schrammbord) 47,00 1.081,00 5.7 1 St. Kurvenstein 12/30 Radius= 0,25m z. B. von Kronimus 70,00 70,00 5.8 10 St. Schneiden von Kantensteinen 15,00 150,00 5.9 5 m Pflasterstreifen auf Beton setzen (Douglasie) 50,00 250,00 5.10 10 m Pflasterrinne (2-zeilig) liefern und mit Betonfundament einbauen. (Hoffläche) 55,00 550,00 5.11 180 m² Betonsteinpflaster 20/10 liefern und im Ellenbogenverband einbauen 40,00 7.200,00 5.12 90,00 m Schneiden von Pflaster 17,50 1.575,00 5.13 1,00 m² Mosaik verlegen 150,00 150,00 Summe 5 16.683,00 6. 6. Beleuchtung und Beschilderung 6.1 2 St. Altstadt-Poller liefern und mit Bodenhülse einbauen. 150,00 300,00 6.2 2 St. Verkehrsschilder (Straßennamen) und Hinweisschild (Fußweg), doppelseitig bedruckt, aufstellen und einbauen, inklusive Bodenhülse 600,00 1.200,00 6.3 2 St. Wegebeleuchtung (Aufsatzleuchte Stela "Squar e" LED 800 lm, 7.000 k ohne Kostenansatz Summe 6 1.500,00 7. 7. Nebenarbeiten 7:1 1 Psch. Bodengutachten (bereits erstellt) 840,07 840 ,07 7:2 1 Psch. Beweisaufnahme Gutachter 1.000,00 1.000,00 7.3 24 m vorh. Natursteinmauer mit Noppenbahn, 50 cm tief gegen Feuchtigkeit schützen. 50,00 1.200,00 Summe 7 3.040,07 8. 8. Grünanlagen 8.1 1 St. Wurzelbrücke (Reserve) 850,00 850,00 8.2 9 m² Baumwurzelbehandlung 70,00 630,00 8.3 5 m³ vegetationsfähiger Oberboden liefern und einbauen (Mulde) d=30 cm. 45,00 225,00 8.4 16 m² Aussaat Saatenmischung (Rasen), mit schnellkeimenden Saaten. 5,00 80,00 8.5 14 m² Fertigstellungspflege Mulde (1 Jahr) 15,00 210 ,00 8.6 38 m Doppelstabmattenzaun, Höhe 1,4 m liefern und montieren, einschl. Fundamente 150,00 5.625,00 Kostenzusammenstellung 7.620,00 2 Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Abt. Planung und techn. Verwaltung Kostenberechnung Fußwegeverbindung zwischen Heidelberger Landstraße und Oberstraße Darmstadt, Mai 2020 I-66/2 STS Pos Anzahl Einheit Text EP Gesamt Summe 2 5.900,00 Summe 3 11.370,50 Summe 4 10.168,00 Summe 5 16.683,00 Summe 6 1.500,00 Summe 7 3.040,07 Summe 8 7.620,00 Gesamtsumme netto 56.281,57 Planung und Oberbauleitung der Bauausführung (nach § 56 HOAI) LP (1-9) 9.019,96 Umbauzuschlag zum Honorar (20%) 1.803,99 1. Zwischensumme: 67.105,52 Örtl. Bauleitung 3% 2.013,17 2. Zwischensumme: 69.118,69 19 % MWSt. 13.132,55 3. Zwischensumme: 82.251,24 Unvorhersehbares und zur Rundung 6.748,76 Gesamtbausumme: 89.000,00 Darmstadt, den 07. Mai 2020 Aufgestellt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Abt. Planung und techn. Verwaltung gez. Franke gez. Mattheß Sachgebietsleiterin techn. Sachbe. 3
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Punkt 27: 2. Ausbauabschnitt Fußwegeverbindung Heidelberger Landstraße und Oberstraße (V-Nr. 2020/0088) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Oberstraße 10
- Heidelberger Landstraße 214
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0088
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.05.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00