AN/1727/2022
Anfrage der Seniorenvertretung zum Thema Pflegenotstand
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfrage der Seniorenvertretung: Fragen zum Pflegenotstand und dessen Lösung
3006 Zeichen
______________________________ Seniorenvertretung der Stadt Köln – Hauptbüro: Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, Zimmer 1.G.12 – Tel: 0221/221-27515 – seniorenvertretung@stadt-koeln.de www.seniorenvertretung-koeln.de [1]von[2] Dr. Christiane Köhler Seniorenvertreterin Private Adresse: Nauheimer Str 15 50969 Köln Telefon: 0221 / 243014 Email: svk.koehler@stadt-koeln.de _______________ An den Vorsitzenden des Ausschusses Köln, den 27.09.2022 für Soziales, Seniorinnen und Senioren Herrn Daniel Bauer-Dahm Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, zu nachfolgenden Fragen erbitte ich Ihre Beantwortung: 1. In aktuellen Zeitungsartikeln sind zum Pflegenotstand in der Stadt Köln Fallbeispiele aufgeführt, welche extrem langen Wartezeiten zur Unterbringung im stationären, ambulanten Bereich und im betreuten Wohnen derzeit bestehen. Bitte erläutern Sie, warum Sie von einer „Bedarfskonkurrenz“ zu dem Bereich Kinder/Jugendliche sprechen. Was ist erforderlich seitens der Politik und der Verwaltung, damit der räumliche Ausweisungsbedarf für SENIOREN* bei neuen Baugebieten bereits beim „Goldenen Zügel“ der Stadt (Bauleitplanung) Berücksichtigung findet? Sind ggf. vorhandene Ratsbeschlüsse nicht ausreichend und müssen präzisiert werden? 2. Trifft die Behauptung aus berufenem Munde zu, dass bei den großen Neubaugebieten wie zum Beispiel Rondorf Nord-West „der Zug abgefahren ist“ den Bedarf für SENIOREN* zu berücksichtigen? Welche konkreten Vorgaben nimmt der Sozialdezernent zur Beeinflussung wahr? 3. Welche Befugnisse hat der Sozialdezernent u.a. bei dem Kooperativen Baulandmodell, auf dringend benötigte Wohnungen für SENIOREN* (barrierearm/barrierefrei, insbesondere neue Wohnformen sowie auf den Anteil im günstigen Preissegment) hinzuwirken und was muss diesbezüglich veranlasst werden? ______________________________ Seniorenvertretung der Stadt Köln – Hauptbüro: Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, Zimmer 1.G.12 – Tel: 0221/221-27515 – seniorenvertretung@stadt-koeln.de www.seniorenvertretung-koeln.de [2]von[2] Dr. Christiane Köhler Seniorenvertreterin Private Adresse: Nauheimer Str 15 50969 Köln Telefon: 0221 / 243014 Email: svk.koehler@stadt-koeln.de _______________ 4. Ist es zutreffend, dass aufgrund der Knappheit an seniorengerechten Wohnungen im Stadtgebiet - im Bedarfsfalle – infolge Schlaganfall/Hirnschlag - für die städtische Körperschaft an sich verzichtbare, teure Aufwendungen durch die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung als letzte Lösung entstehen? 5. Wie beurteilen Sie die in der Zeitung zu lesende Forderung, die städtische Körperschaft solle sich selbst als Investor für Pflegeeinrichtungen und seniorengerechte Wohnungen engagieren ? In Erwartung Ihrer Beantwortung verbleibt mit freundlichen Grüßen gez. Dr. C. Köhler
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1727/2022
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 29.09.2022
- Erstellt
- 29.09.2022 17:23