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AN/1727/2022

Anfrage der Seniorenvertretung zum Thema Pflegenotstand

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 29.09.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 19.01.2023, TOP 10.1.5

Anfrage der Seniorenvertretung: Fragen zum Pflegenotstand und dessen Lösung

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Anfrage der Seniorenvertretung: Fragen zum Pflegenotstand und dessen Lösung

3006 Zeichen

______________________________ 
Seniorenvertretung der Stadt Köln – Hauptbüro: Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, 
Zimmer 1.G.12 – Tel: 0221/221-27515 – seniorenvertretung@stadt-koeln.de 
www.seniorenvertretung-koeln.de  
[1]von[2] 
Dr. Christiane Köhler 
Seniorenvertreterin 
 
Private Adresse: 
Nauheimer Str 15 
50969 Köln 
Telefon:  
0221 / 243014 
Email:  
svk.koehler@stadt-koeln.de 
_______________ 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses           Köln, den 27.09.2022 
für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Herrn Daniel Bauer-Dahm 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
  
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
 
zu nachfolgenden  Fragen erbitte ich Ihre Beantwortung: 
 
1.  
In aktuellen Zeitungsartikeln sind zum Pflegenotstand in der Stadt Köln 
Fallbeispiele aufgeführt, welche extrem langen Wartezeiten zur Unterbringung 
im stationären, ambulanten Bereich und im betreuten Wohnen derzeit 
bestehen. Bitte erläutern Sie, warum Sie von einer „Bedarfskonkurrenz“ zu dem 
Bereich Kinder/Jugendliche sprechen. Was  ist erforderlich seitens der Politik 
und der Verwaltung, damit der räumliche Ausweisungsbedarf für SENIOREN* 
bei neuen Baugebieten bereits beim „Goldenen Zügel“ der Stadt 
(Bauleitplanung) Berücksichtigung findet? Sind ggf. vorhandene Ratsbeschlüsse 
nicht ausreichend und müssen präzisiert werden? 
2.  
Trifft die Behauptung aus berufenem Munde zu, dass bei den großen 
Neubaugebieten wie zum Beispiel Rondorf Nord-West „der Zug abgefahren ist“ 
den Bedarf für SENIOREN* zu berücksichtigen? Welche konkreten Vorgaben 
nimmt der Sozialdezernent zur Beeinflussung wahr? 
3.  
Welche Befugnisse hat der Sozialdezernent u.a. bei dem Kooperativen 
Baulandmodell, auf dringend benötigte Wohnungen für SENIOREN* 
(barrierearm/barrierefrei, insbesondere neue Wohnformen sowie auf den 
Anteil im günstigen Preissegment) hinzuwirken und was muss diesbezüglich 
veranlasst werden?

______________________________ 
Seniorenvertretung der Stadt Köln – Hauptbüro: Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, 
Zimmer 1.G.12 – Tel: 0221/221-27515 – seniorenvertretung@stadt-koeln.de 
www.seniorenvertretung-koeln.de  
[2]von[2] 
Dr. Christiane Köhler 
Seniorenvertreterin 
 
Private Adresse: 
Nauheimer Str 15 
50969 Köln 
Telefon:  
0221 / 243014 
Email:  
svk.koehler@stadt-koeln.de 
_______________ 
 
 
 
4.  
Ist es zutreffend, dass aufgrund der Knappheit an seniorengerechten 
Wohnungen im Stadtgebiet - im Bedarfsfalle – infolge Schlaganfall/Hirnschlag - 
für die städtische Körperschaft an sich verzichtbare, teure Aufwendungen durch 
die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung als letzte Lösung entstehen? 
 
5.  
Wie beurteilen Sie die in der Zeitung zu lesende Forderung, die städtische 
Körperschaft solle sich selbst als Investor für Pflegeeinrichtungen und 
seniorengerechte Wohnungen engagieren ? 
 
In Erwartung Ihrer Beantwortung  verbleibt mit freundlichen Grüßen 
gez.  Dr. C. Köhler

Beratungsverlauf (1)

19.01.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1727/2022
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
29.09.2022
Erstellt
29.09.2022 17:23