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AN/0767/2020

Fortschreibung des Landschaftsplans Köln (12. Änderung) TOP 4.1.2

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 04.06.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 04.06.2020, TOP 4.1.2.1

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

18936 Zeichen

CDU Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden des  
Ausschusses Umwelt und Grün 
Herrn Rafael Christof Struwe 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.06.2020 
 
AN/0767/2020 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Umwelt und Grün 04.06.2020 
 
Fortschreibung des Landschaftsplans Köln (12. Änderung) TOP 4.1.2 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
Kapitel: L A  N D S C H A  F T S P L A  N K Ö L N 
Ergänzung  1.1. V orbemerkungen 
 
Einfügen auf S. 2 zweiter Absatz nach „…Sicherung des Naturhaushaltes und der Landschaft 
geschaffen.“ 
 
Der Landschaftsplan folgt dem allgemeinen Grundsatz des Bundesnaturschutzgesetzes zu 
den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, wie er in § 1 BNatSchG umgrenzt 
wird. Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für 
Leben und Gesundheit des Menschen so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die 
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes einschließlich der 
Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die Vielfalt, 
Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer 
gesichert sind. Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, 
die Wiederherstellung von Natur und Landschaft. Luft und Klima sind auch durch 
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu schützen; dies gilt 
insbesondere für Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung 
wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen.

- 2 - 
 
Der Gesetzgeber betont, dass zur dauerhaften Sicherung von Natur und Landschaft 
insbesondere Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit 
ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, zu bewahren sind. 
 
Kapitel: 
N A  T U R S C H U T Z G E B I E T E 
Ergänzung: Betretungsverbot (11. S. 10) 
In der Erläuterung von V erbot 11 „Betretungsverbot“ wird klargestellt,                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   
dass Fachexkursionen auf den Wegeflächen – wie Spazierengehen, Wandern, 
Natursportarten, etc. auch – zur stillen Erholung gezählt werden und nicht unter das 
Betretungsverbot fallen. 
 
L A  N D S C H A  F T S S C H U T Z G E B I E T E 
Ergänzung: V eranstaltungsverbot (30. S. 33) 
 
In der Erläuterung von V erbot 30 „ungenehmigte V eranstaltungen...“ wird klargestellt,                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   
dass Fachexkursionen nicht zu den im V erbot behandelten ungenehmigten V eranstaltungen 
gezählt werden. 
 
 
 
 
G E S C H Ü T Z T E   L A  N D S C H A  F T S B E S T A  N D T E I L E 
 
Ergänzung: V eranstaltungen (26. S. 60) 
In der Erläuterung von V erbot 26 „ungenehmigte V eranstaltungen...“ wird klargestellt,                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   
dass Fachexkursionen nicht zu den im V erbot behandelten ungenehmigten V eranstaltungen 
gezählt werden. 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz     gez.  Lino Hammer 
CDU- Fraktionsgeschäftsführer  GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0767/2020
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
04.06.2020
Erstellt
04.06.2020 14:32