1917/2018
Beantwortung einer Anfrage - Erläuterung von amtlichen Bescheiden in „Leichter Sprache“
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
17830 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/5001/1
Vorlagen-Nummer 14.06.2018
1917/2018
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Soziales und Senioren 14.06.2018
Integrationsrat 04.09.2018
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 10.09.2018
Beantwortung einer Anfrage - Erläuterung von amtlichen Bescheiden in „Leichter Sprache„
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(AN/0463/2018) „Erläuterung von amtlichen Bescheiden in „Leichter Sprache“ wie folgt:
Vorbemerkung
Die Stadt Köln ist gehalten und bestrebt, sich mit Menschen mit geistiger oder kognitiver Beeinträchti-
gung in einer leicht verständlichen Sprache zu verständigen.1
Dies erfordert eine bestimmte Art und Weise der Gestaltung beispielsweise von schriftlichen Beschei-
den, Vordrucken und amtlichen Informationen. Soweit diese schriftlichen Dokumente nicht selbst in
einer leicht verständlichen Sprache formuliert sein können, weil für die Rechtswirksamkeit das Origi-
naldokument maßgebend bleibt, erhalten die Berechtigten die Dokumente zusätzlich zum Originaldo-
kument in Leichter Sprache.
Die Stadt Köln hat hierzu bereits 2009 in einer Richtlinie einheitlich geregelt, wie sie den Ansprüchen
und Bedürfnissen betroffener Menschen nach barrierefreien Dokumenten gerecht wird.2
Was ist „Leichte Sprache“3
Die Fragesteller verwenden in ihrer Anfrage sowohl den Begriff „Leichte Sprache“ als auch den Be-
griff „einfache Sprache“ bzw. „einfache und verständliche Sprache“. Beide Begriffe sind nicht gleich-
bedeutend:
Leichte Sprache ist ein vereinfachtes Deutsch, für das klare Regeln definiert sind. Der Text wird zu-
sätzlich durch Bilder und Zeichnungen erklärt.
Einfache Sprache greift zwar einige Regeln von Leichter Sprache auf, orientiert sich aber eher am
Standarddeutschen und ist durch einen komplexeren Sprachstil gekennzeichnet. Anders als bei der
Leichten Sprache gibt es für die einfache Sprache kein Regelwerk.
Gesetzlich geregelt ist die Verwendung der Leichten Sprache. In vielen Situationen ist aber die Ver-
1 Vgl. Erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen, vom 14. Juni
2016 (Anlage 1)
2 Richtlinien für die Erstellung sehbehinderten- und blindengerechtet Dokumente sowie die Verwendung
Leichter Sprache (Anlage 2)
3 Vgl. Krishna-Sara Helmle: Leicht verständlich für alle – Leichte Sprache als Herausforderung für die Stadtver-
waltung; in: Städtetag aktuell 4/2018, S. 8-9 (Anlage 3)
2
wendung einer einfachen und verständlichen Sprache ausreichend bzw. sinnvoller. Vor allem in
Sprechsituationen ist Leichte Sprache als Schriftsprache nicht verwendbar. Dann muss eine einfache
und verständliche Sprache verwendet werden.
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
1. In welchem Umfang nutzt die Verwaltung derzeit die„ Leichte Sprache“?
Entsprechend der am 01.06.2009 in Kraft getretenen Richtlinien für die Erstellung sehbehinder-
ten- und blindengerechtet Dokumente sowie die Verwendung Leichter Sprache bemühen sich die
Dienststellen der Stadt Köln im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum, sich mit Menschen mit Lern-
schwierigkeiten in Leichter Sprache zu verständigen.
Dieses Bemühen schließt auch Broschüren, Vordrucke und Formulare ein. Hierzu wird auf die
Beantwortung der beiden folgenden Fragen verwiesen.
In der Umsetzung der 1. Fortschreibung des Handlungskonzeptes zur Kölner Behindertenpolitik
wurde bereits in den Jahren 2012-2015 das Informationsangebot im Internet laufend erweitert und
verbessert. Dazu zählt auch die Veröffentlichung von Inhalten in Leichter Sprache auf häufig auf-
gerufenen Seiten.
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat sich folgende Regeln gegeben, um die aktive
Teilnahme der Menschen mit Lernschwierigkeiten in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinderten-
politik zu ermöglichen:
Zu Beginn eines jeden Tagesordnungspunktes werden die Tagesordnungs-Nummern und der
Titel genannt. Es wird kurz erklärt, um was es bei dem Tagesordnungspunkt geht und gesagt,
ob ein Beschluss gefasst werden muss.
Es soll einfache Sprache verwendet werden, insbesondere wenn dies ausdrücklich gewünscht
wird.
Wenn die Sprache zu schwer ist, wird die „Rote Karte - Halt einfache Sprache“ hochgehalten
und Erklärungen in einfacher Sprache eingefordert.
Auf Anforderung werden Pausen gemacht, damit Erklärungen möglich werden
Vor Beschlüssen wird das, was diskutiert wurde in einfacher Sprache zusammengefasst.
2. Gibt es bereits Broschüren der Verwaltung in „Leichter Sprache“, wenn ja welche?
Die Stadt Köln veröffentlicht keine Broschüren, die vollständig in Leichter Sprache formuliert sind.
Sie fasst die Inhalte von Broschüren, die für Menschen mit Behinderung von besonderem Interes-
se sind, aber in Leichter Sprache zusammen. Beispiele hierfür sind die 2. Fortschreibung des
Handlungskonzeptes zur Kölner Behindertenpolitik und die Broschüre „2020: Köln l(i)ebt Vielfalt.
Diversity Konzept.
3. Sind bereits Vordrucke und Formulare in „Leichter Sprache“ verfasst, wenn ja, welche?
Die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle (KoKoBe) Südstadt hatte dem Behindertenbe-
auftragten der Stadt Köln auf dessen Frage hin mitgeteilt, welche drei Formulare Menschen mit
Lernschwierigkeiten am dringendsten in Leichter Sprache benötigen. Genannt wurden:
der Antrag auf Grundsicherung;
der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS);
der Antrag auf Schwerbehinderung.
Die beiden Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein und auf Schwerbehinderung sind mitt-
lerweile auf der Internetseite der Stadt Köln in Leichter Sprache erläutert. Auf eine solche Erläute-
rung des Antrags auf Grundsicherung wird bewusst verzichtet, weil hier eine persönliche Beratung
als der bessere Weg angesehen wird.
3
Darüber hinaus sind auf der Internetseite der Stadt Köln mittlerweile eine Vielzahl von Vordrucken
und Formularen in Leichter Sprache erläutert. (Anlage 4)
4. Welche Maßnahmen müssen vorrangig ergriffen werden, um die Kommunikation der Köl-
ner Bürgerinnen und Bürger mit der Stadtverwaltung barrierefreier und leichter verständli-
cher zu machen?
Vorrangig sind die in der 2. Fortschreibung des Handlungskonzeptes zur Kölner Behindertenpoli-
tik aufgeführten Maßnahmen zu ergreifen. Dies sind:
In den Museen der Stadt Köln werden Führungen in Leichter Sprache ausgearbeitet, durchge-
führt und evaluiert.
Informationsangebote im Internet
o Das Angebot von Informationen in Leichter Sprache wird deutlich ausgebaut und soll
langfristig die Leistungen auf den 200 am häufigsten aufgerufenen Produktseiten um-
fassen. Die bestehenden Seiten in Leichter Sprache werden mit unterstützenden Bil-
dern ergänzt, alle neuen Seiten werden direkt mit Bildern erstellt.
o Der Kopfbereich von stadt-koeln.de wird umgestaltet, um dort unter anderem Funktio-
nen für die leichtere Bedienbarkeit für Menschen mit Behinderungen an einer leicht
zugänglichen Stelle bereitstellen zu können.
Für Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit werden regelmäßig Fortbildungen u.a. zu den The-
men Gestaltung von Beteiligungsformen, Erprobung von Methoden für inklusive Angebote
(leichte Sprache, etc.), Jugendhilfe und Behindertenhilfe angeboten.
Die Museen der Stadt Köln setzen Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Leichte Sprache“
für Multiplikatoren (Lehrkräfte an inklusiven Schulen) fort und führen eine Weiterbildungsstaffel
zum Thema „Leichte Sprache“ zum Einsatz bei Veranstaltungen in den Museen der Stadt Köln
durch.
Die für Menschen mit Behinderung wichtigsten Formulare sollen in Leichte Sprache übersetzt
werden.
Die Anregungen des Abschlussberichtes „Politische Partizipation von Menschen Behinderung
in den Kommunen stärken“ (LAG SELBSTHILFE NRW e. V., 2015, 211 ff.) zur politische Par-
tizipation von Menschen mit Lernschwierigkeiten in kommunalen Behindertenbeiräten werden
aufgegriffen.
Auf Veranstaltungen und bei Veröffentlichungen soll in stärkerem Umfang als bisher darauf
geachtet werden, dass die Informationen auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten ver-
ständlich sind.
Anlagen
Anlage 1: Erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen,
vom 14. Juni 2016 (Auszug)
Anlage 2: Richtlinien für die Erstellung sehbehinderten- und blindengerechtet Dokumente sowie die
Verwendung Leichter Sprache (2009) (Anlage 3)
Anlage 3: Krishna-Sara Helmle: Leicht verständlich für alle – Leichte Sprache als Herausforderung für
die Stadtverwaltung; in: Städtetag aktuell 4/2018, S. 8-9
Anlage 4: Leichte Sprache auf den Internetseiten der Stadt Köln
Gez. Dr. Rau
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Anlage 1
Erstes allgemeines Gesetz
zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen
Vom 14. Juni 2016
[Auszug]
Ziel dieses Gesetzes ist die Förderung und Stärkung inklusiver Lebensverhältnisse in Nordrhein-
Westfalen sowie die Vermeidung der Benachteiligung behinderter Menschen.
§ 8
Barrierefreie Kommunikation, Gebärdensprache
(2) Die Träger öffentlicher Belange sollen mit Menschen mit geistiger oder kognitiver Beeinträchtigung
in einer leicht verständlichen Sprache kommunizieren.
§ 9
Gestaltung von Bescheiden, amtlichen Informationen und Vordrucken
(1) Die Träger öffentlicher Belange haben bei der Gestaltung von schriftlichen Bescheiden, Allge-
meinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen, Vordrucken und amtlichen Informationen die be-
sonderen Belange betroffener Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.
(2) Die Träger öffentlicher Belange sollen im Rahmen ihrer personellen und organisatorischen Mög-
lichkeiten Schwierigkeiten mit dem Textverständnis durch beigefügte Erläuterungen in leicht verständ-
licher Sprache entgegen wirken. Die Landesregierung wirkt darauf hin, dass das Instrument der
Leichten Sprache vermehrt eingesetzt und angewandt wird und entsprechende Kompetenzen für das
Verfassen von Texten in Leichter Sprache auf- und ausgebaut werden.
5
Anlage 2
Richtlinien für die Erstellung sehbehinderten- und blindengerechtet Dokumente sowie die
Verwendung Leichter Sprache
[Auszug]
In dieser Richtlinie ist einheitlich geregelt, wie die Stadt Köln den Ansprüchen und Bedürfnissen be-
troffener Menschen nach barrierefreien Dokumenten gerecht wird. Sie ist am 01.06.2009 in Kraft ge-
treten.
1 Grundsätze
1.1 Rechtlicher Rahmen
[veraltet]
1.2 Zielsetzung
Ziel dieser Richtlinie ist es, zu den bereits bestehenden Regelungen des Gesetz- bzw. Verordnungs-
gebers für das Verwaltungshandeln der Stadt Köln konkrete Handlungs- und Verfahrenshinweise zu
geben und einheitliche Grundsätze festzulegen.
Auf Basis dieser Richtlinie sollen Schreiben der Verwaltung grundsätzlich barrierearm erstellt werden.
Deshalb werden unter Ziff. 3 f. die Kriterien für die sehbehinderten- u. blindengerechte Gestaltung von
Bescheiden, Vordrucken und amtlichen Informationen genannt, welche von den Dienststellen bei der
Erstellung des Schriftgutes generell zu beachten sind.
Die Leichte Sprache, wie sie unter Ziff 4. f dargestellt ist, ist besonders auf die Anforderungen von
Menschen mit Lernschwierigkeiten ausgerichtet. Sie kann und sollte deshalb nicht generell verwendet
werden. Gleichwohl sollen sich die Dienststellen im Sinne einer einfachen Verwaltungssprache an
den Grundsätzen der Leichten Sprache orientieren.
Unter Ziff. 5 f. wird geregelt, wie der Anspruch sehbehinderter u. blinder Menschen im Verwaltungs-
verfahren erfüllt werden kann, ihnen Bescheide, Vordrucke und amtliche Informationen in einer für sie
wahrnehmbaren Form zugänglich zu machen. Ungeachtet eines konkreten gesetzlichen Anspruchs
sollen Betroffene im Bedarfsfalle grundsätzlich barrierefreie Dokumente erhalten.
In diesem Sinne werden unter Ziff. 6 f. auch die Möglichkeiten zur Übertragung von Dokumenten in
Leichte Sprache aufgezeigt.
1.3 Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Dienststellen der Stadt Köln soweit keine Sonderregelungen festgesetzt
sind. Unter dem Begriff "Dienststelle" sind alle Ämter, Eigenbetriebe, eigenbetriebsähnliche Einrich-
tungen und die dem Oberbürgermeister und den Beigeordneten unmittelbar unterstehenden Stellen
("Punktdienststellen") zu verstehen.
1.4 Zuständigkeiten
Die Dienststellen sind im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Aufgabenwahrnehmung und der unter
Ziff. 1.5 genannten Regelungen auch für die Gestaltung der Bescheide, Vordrucke usw. eigenverant-
wortlich zuständig. Sie sind im Rahmen ihrer Fachzuständigkeit auch dafür zuständig, die Bedarfe
von sehbehinderten, blinden oder lernbehinderten Menschen zu erfüllen, ihnen Dokumente etc. in
einer für sie wahrnehmbaren Form zur Verfügung zu stellen.
1.5 Vorbehalt weiterer Regelungen
Folgende Regelungen bleiben von dieser Richtlinie unberührt:
Handbuch Köln, Teil III, Ziff. 2.7 Schreibtechnische Gestaltung
Dienstanweisung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Köln und die vom Stadtvorstand
am 09.07.2002 beschlossenen Gestaltungsrichtlinien der Stadt Köln
Richtlinie für die Bedarfsprüfung vor der Vergabe von Lieferungen und Leistungen (ausgenom-
men Bauleistungen)
6
Vergaberichtlinien
Bei der Gestaltung von Broschüren, Prospekten, Periodika und sonstigen Druckerzeugnissen der
Öffentlichkeitsarbeit, die der Information der breiten Bevölkerung dienen und die von 13 verantwort-
lich herausgegeben werden, findet diese Richtlinie keine Anwendung.
[…]
4 Kriterien der Leichten Sprache
Wortebene:
Bekannte Wörter verwenden, einen gehobenen Sprachstil mit zu abstrakten Begriffen und
Fremdwörtern vermeiden (wenn nötig, Erläuterungen oder Beispiele hinzufügen)
Abkürzungen meiden oder bei der erstmaligen Verwendung erklären
Kurze Wörter bevorzugen
Verneinungen vermeiden, statt dessen positive Aussagen verwenden
Aktive Aussagen an Stelle passiver Wortwahl verwenden
Konjunktiv (Möglichkeitsform) meiden, statt dessen Indikativ (Erzählform/ Wirklichkeitsform) wäh-
len
Persönliche Ansprache verstärkt den Leserbezug und erhöht die Lesemotivation
Wörter sollten nicht getrennt werden, sondern innerhalb einer Zeile stehen
Immer das selbe Wort für eine Sache verwenden - auch wenn Wiederholungen den Stil beein-
flussen
Bei Zahlen die Zahl selbst und nicht das ausgeschriebene Wort verwenden (3 statt drei)
Satzebene:
Kurze Sätze bilden
Nur einen Gedankengang pro Satz aufgreifen
Verschachtelungen vermeiden, nur einfache Satzbindungen mit höchstens einem Nebensatz
Eine klare Satzgliederung einhalten (Subjekt - Prädikat - Objekt)
Einfache Zeichensetzung verwenden, Strichpunkte u. Gedankenstriche möglichst vermeiden
Textebene:
Auf einen logischen Textaufbau achten; Gleiches gehört zu Gleichem
Den Inhalt mit Absätzen für jeden neuen Gedankenabschnitt strukturieren
Wichtige Inhalte zuerst darstellen, überflüssige Informationen streichen
Erläuterung:
Beim Verfassen von Dokumenten kommt dem Inhalt die bedeutendste Rolle zu, daher ist ein ganz
besonderes Augenmerk auf dasjenige Instrument zu richten, welches die Informationen trägt und die-
se der Leserschaft vermittelt: die Sprache. Doch nicht jeder kommt mit der alltäglichen Schriftsprache
zurecht und erst recht nicht mit bürokratischer Verwaltungssprache. Insbesondere Menschen mit
Lernschwierigkeiten haben hier oft Verständnisprobleme. Und genau hier greift das Konzept der
"Leichten Sprache". Sie zeichnet sich durch ein Höchstmaß an Verständlichkeit für die größtmögliche
Leserschaft aus und hat zur Aufgabe, der jeweiligen Zielgruppe den Sinn von Texten ohne Schwierig-
keiten nahe zu bringen. Dafür sind die vorgenannten Kriterien von besonderer Bedeutung.
[…]
6 Bereitstellung von Dokumenten für Menschen mit Lernschwierigkeiten (Leichte Sprache)
Anders als sehbehinderte u. blinde Menschen können Menschen mit Lernschwierigkeiten bisher kei-
nen gesetzlichen Anspruch herleiten, dass Behörden in Leichter Sprache mit ihnen kommunizieren
müssen. Der Bedarf ist gleichwohl vorhanden.
Bei der Stadt Köln sollen deshalb die gleichen Grundsätze zur Anwendung kommen, wie sie für seh-
behinderten- u. blindengerechte Dokumente gesetzlich und in dieser Richtlinie geregelt sind. Die
Dienststellen der Stadt Köln sind gehalten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten in Leichter Sprache mit
Menschen mit Lernschwierigkeiten zu kommunizieren. Auf Wunsch der/des Berechtigten und wenn
7
das Vorlesen bzw. Erklären des Original-Dokumentes bzw. die Hinzuziehung einer Vertrauensperson
nicht möglich sind, sollen die Dienststellen insbesondere – aber nicht nur – im Verwaltungsverfahren
Dokumente in Leichter Sprache kostenlos zur Verfügung stellen.
Um die Rechtssicherheit weiterhin zu gewährleisten, erhalten die Berechtigten rechtlich relevante
Dokumente in Leichter Sprache zusätzlich zum Original als Lesehilfe. Für die Rechtswirksamkeit des
Dokuments bleibt das Original maßgebend. Zweckmäßigerweise werden die Dokumente gleichzeitig
bekannt gegeben. Ist eine gleichzeitige Bekanntgabe nicht möglich, ist der Zeitpunkt der Bekanntga-
be des Originals maßgebend für die Rechtswirksamkeit. Um den Empfänger in diesem Falle nicht
schlechter zu stellen, sollte nach Möglichkeit eine entsprechende Fristverlängerung eingeräumt wer-
den.
Für die Beauftragung von Dokumenten in Leichter Sprache siehe Ziff. 7.
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Anlage 4
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/informationen-leichter-sprache
Wohn-Berechtigungs-Schein (WBS)
http://www.stadt-koeln.de/artikel/07807/index.html
Schwer-Behinderten-Ausweis
http://www.stadt-koeln.de/artikel/62937/index.html
gez. BG Dr. Rau
Anlage 3 - staedtetag_aktuell_4_2018 leicht verständnlich für alle
7755 Zeichen
Städtetag aktuell 4/2018 8 Forum Leichte Sprache ist schon seit geraumer Zeit ein gro- ßes Thema bei vielen Stadtverwaltungen. Doch was ist Leichte Sprache überhaupt? Welche Chancen ergeben sich für Städte oder Behörden? Welchen Herausforde- rungen müssen wir uns stellen? Leichte Sprache ist ein vereinfachtes Deutsch, für das klare Regeln definiert sind. Die Anfänge der Leichten Sprache in Deutschland gehen auf die 1990er Jahre zurück. In dieser Zeit haben sich Menschen mit Lern- schwierigkeiten verstärkt für mehr Teilhabe und Gleichberechtigung eingesetzt. Zu den Forderungen, die sie stellten, gehörte auch eine leicht verständliche Sprache. Handlungsdruck durch Gesetze Auch dem politischen Engagement dieser Menschen ist es zu verdanken, dass Leichte Sprache heutzutage sogar gesetzlich vorgeschrieben ist und zwar im Bun- desbehindertengleichstellungsgesetz. Dieses Gesetz setzt die Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskon- vention) um. Diese fordert, dass Menschen mit Behin- derung Informationen grundsätzlich selbständig, ohne Hilfe, wahrnehmen und verstehen können sollen. Das Ziel ist gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Daraus leitet sich ein gewisser Handlungsdruck für Städte und Gemeinden ab. Als Zielgruppen für Leichte Sprache werden meist Menschen mit Lernschwierigkeiten, funktionale Analphabeten, ältere Menschen, Menschen mit (beginnender) Demenz oder Menschen mit geringen Deutschkenntnissen genannt. Funktionale Analphabe- ten sind Menschen, die in der Schule zwar Lesen und Schreiben gelernt haben, diese Kompetenzen seither aber nicht weiterentwickelt haben. Laut einer Studie der Universität Hamburg brauchen etwa 7,5 Millionen erwachsene Menschen mit Deutsch als Muttersprache Hilfe beim Lesen und Verstehen von Texten. Leichte Sprache als Chance Von leicht verständlichen Informationen in Stadtver - waltungen profitieren jedoch alle Bürger, unabhängig davon, ob sie Einschränkungen haben oder nicht. Aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltungen stellen Webseitentexte oder amtliche Briefe, die die meisten Menschen auf Anhieb verstehen, eine Entlastung dar. Sie müssen weniger Dinge erklären und können sich mehr auf ihre eigent- liche Arbeit konzentrieren. Leichte Sprache bietet einer Stadtverwaltung noch weitere Chancen. Bei einer Bestandsaufnahme aller Texte, die vereinfacht werden können, finden sich oft solche, die überflüssig geworden sind. Das ist eine gute Möglichkeit, gründlich zu entrümpeln. Beim Um- formulieren zeigt sich dann, dass Leichte Sprache ein genaues Durchdenken der Inhalte sowie eine konse- quente Konzentration aufs Wesentliche erfordert. Neben der Übersetzung allgemeiner Informationen lohnt es sich besonders, Prozesse und Handlungsan- weisungen in ihre Einzelteile zu zerlegen und zu über - legen: Was genau soll der Bürger oder der Mitarbeiter wann in welcher Reihenfolge für welches Ziel tun? Nicht zuletzt schaffen leicht verständliche Informatio- nen Klarheit sowie Transparenz. Mehr Klarheit und Transparenz vermehren das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre Stadtverwaltung. Vertrauen wiede- rum fördert die Kooperationsbereitschaft der Bürger - schaft. Leichte Sprache also als Win-Win-Situation? Ja, aber … Grundsätzlich spricht vieles dafür, Leichte Sprache in der Verwaltung einzuführen. Es gibt allerdings auch diverse Hürden und Herausforderungen. So müssen Bescheide vom Amt juristisch wasserdicht sein. Dazu gehören bestimmte Formulierungen, die sich nicht ohne weiteres vereinfachen lassen. Hier gibt es die Möglichkeit, den Bescheiden leicht verständliche Er - klärungen beizulegen, ähnlich wie Ausfüllhilfen für For - mulare. Eine weitere Lösung könnte darin bestehen, die für einen bestimmten Bescheid nötigen Paragrafen am Ende des Dokuments zu versammeln und da- durch den Text selbst leichter zugänglich zu machen. Manche Verwaltungstexte kommen von Landes- oder Bundesbehörden zur Stadtverwaltung. Diese dür - fen nicht selbst vereinfacht werden. Gleiches gilt für Leicht verständlich für alle – Leichte Sprache als Herausforderung für die Stadtverwaltung Von Krishna-Sara Helmle Städtetag aktuell 4/2018 9 Forum Informationen, die aus Datenbanken auf Landesebene stammen und in die kommunale Webseite eingepflegt werden können. Aber auch auf Landes- und Bundes- ebene wächst die Sensibilität für das Thema und wird vielfach an verständlicheren Texten gearbeitet. Einfache Sprache oder Leichte Sprache? Einige Kommunen arbeiten derzeit an einem neuen Internetauftritt. Bei den meisten spielt das Thema Barrierefreiheit eine große Rolle. Unter dem Link www.access-for-all.ch/ch/barrierefreiheit/ barrierefreies-webdesign/checklist-2.html stellt die Schweizerische Stiftung zur behindertengerech- ten Technologienutzung eine nützliche Checkliste zur Verfügung. Anhand dieser kann man überprüfen, ob man alle Kriterien für eine barrierefreie Webseite beachtet hat. Dazu gehören auch leicht verständliche Informationen. Dabei stellt sich die grundsätzliche Frage, ob man diese in Leichter oder in Einfacher Sprache ausführen möchte. Leichte Sprache ist eine sehr weit vereinfachte Variante des Deutschen. Sie wird, ähnlich wie eine Übersetzung ins Englische oder Französische, parallel zum standardsprachlichen deutschen Text angeboten. Übersetzungen in Leichte Sprache sind mit einigen Kosten verbunden, weshalb viele Kommunen ihre Webseite entweder nur teilweise oder sukzessive über einen längeren Zeitraum hinweg übersetzen lassen. Einfache Sprache könnte daher eine interessante Alternative sein. Einfache Sprache greift zwar einige Regeln von Leichter Sprache auf, orientiert sich aber eher am Standarddeutschen. Ein Text in Einfacher Sprache kann den standarddeutschen ersetzen und wird laut Bundesverband Lernen Fördern von über 90 Prozent der Menschen verstanden. Einen guten Vergleich zwischen Leichter und Einfacher Sprache gibt es hier: www.lernen-foerdern.de/informationen/ einfache-sprache/. Leichte Sprache als Veränderungsprozess Die größte Herausforderung ist es jedoch, einen genü- gend langen Atem an den Tag zu legen. Denn Leichte oder Einfache Sprache führt sich nicht von selbst in die Stadtverwaltung ein. Da gilt es, die Fach- und Füh- rungskräfte oder den Gemeinderat zu überzeugen und Mehrheiten für ein solches Vorhaben zu finden. Vorträge oder eintägige Seminare sind ein guter An- fang und liefern wertvolle Impulse. Ideal ist es, wenn die Einführung von Leichter Sprache als ein Verän- derungsprozess verstanden wird. Ein solcher besteht einerseits aus der handwerklichen Seite, nämlich aus dem Umformulieren von Dokumenten aller Art. Langfristig günstig und sinnvoll ist es, möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im eigenen Haus zu qualifizieren. Sie lernen, selbst Texte zu vereinfachen sowie sich in der mündlichen Beratung einfach auszu- drücken. So werden sie sich der Hürden für die Bürge- rinnen und Bürger noch mehr bewusst. Sie erkennen Leichte Sprache als hilfreiches Instrument, um diese Barrieren abzubauen. Krishna-Sara Helmle Sachbuchautorin und Trainerin für Leichte Sprache aus Tübingen Veröffentlichungen zum Thema Leichte Sprache Viele Beispiele für Publikationen der Städte zum Thema Leichte Sprache finden Sie im Mitgliederservice des Deutschen Städtetages Extranet in der Rubrik Recht unter extranet.staedtetag.de/dst/extra/recht/078718/index.html . Das Buch „Leichte Sprache – ein Überblick für Übersetzer“ von Krishna-Sara Helmle ist 2017 in der BDÜ-Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft erschienen. Es kostet 25 Euro. Weitere Informationen unter www.bdue-fachverlag.de/onlineshop/publikationen/detail_book/129 .
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1917/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 14.06.2018
- Erstellt
- 06.06.2018 10:53