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SV-2024/0009

Dringlichkeitsantrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 13. Februar 2024 betr. Bau einer ICE-Waschanlage

Antrag 13.02.2024

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SV-2024/0009

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Vorlage-Nr. SV-2024/0009 
 
 
Dringlichkeitsantrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 13. Februar 2024 betr. Bau 
einer ICE 
 
 
 
 
Dringlichkeitsantrag nach §20 GO (1)         
Betrifft: Bau einer ICE-Waschanlage  
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten:  
die Vertragsverhandlungen mit der DB wegen Grundstücksverkauf, Nutzung desselben, sind 
gemäß jetzigem Stand sofort einzufrieren. Fortgesetzt sollen sie erst werden, wenn 
entsprechend der Vorgaben in der Begründung weiter verfahren wurde. 
Begründung 
Ein Grundstücksverkauf der Stadt Darmstadt zur Realisierung einer ICE-Waschanlage im 
Bereich des Bahnüberganges Jägertorstraße, nordöstlich des Reit-Vereins Arheilgen, ist 
entsprechend Informationen aus Pressemeldungen bereits im Juni 2023 erfolgt. 
Nach Wissen des Antragstellers hat dieses Vorhaben, dieser Verkauf in der 
Stadtverordnetenversammlung weder als Vorlage noch als Kenntnisnahme vorgelegen.  
Durch die ICE-Waschanlage sind zusätzliche Emissionen zum Bahnbetrieb zu erwarten, 
genannt seien hier insbesondere Warnsignale mittels grellem Pfeifton. 
Die Anzahl der zu erwartenden täglichen Zusatzzüge – tagsüber und nachts – ist derzeit noch 
strittig zu nennen. Der bislang bereits stark befahrene Bahnübergang nach Kranichstein oder 
Arheilgen wird durch das Hinzukommen weiterer Schließzeiten dem querenden Verkehr noch 
längere Wartezeiten samt Rückstau zumuten (Fußgänger, Radfahrer, Busse, LKW, PKW)  
Das Bauvorhaben wird sich also stark auf die öffentliche Nutzung des Überganges und 
insgesamt auf die Anwohner, die Anlieger und die Nutzer des Überganges auswirken.  
Deshalb ist geradezu zwingend geboten, eine Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der 
politischen Gremien bei diesem Bauvorhaben nunmehr zügig vor weiteren 
Vertragsverhandlungen zu gewährleisten. 
Dort sind die Auswirkungen der Anlage auf Landschaft, Umgebung zu diskutieren und ggf. 
Verbesserungen einzufordern oder vorzunehmen. Möglicherweise erfordert das Bauvorhaben 
eine Änderung des dort gültigen Flächennutzungsplanes.Einige noch unklare Formulierungen 
der Stadt sind zudem in ihren rechtlichen und realen Auswirkungen rechtssicher und für 
Bürger nachvollziehbar zu formulieren. 
Als Beispiel sei die Aussage der Stadt genannt:   
„Das Grundstück diene nicht nur als Versickerungs-, sondern auch als Ausgleichsfläche.“ 
Was bisher Wiese und landwirtschaftlich genutzte Fläche war, wie kann ein solches Areal als 
„Ausgleichfläche“ dienen? Ist dort ein Wald – oder was genau - vorgesehen?  
Antragsteller 
Helmut Klett  
fraktionsbefreiter Stadtverordneter 
 
Link zum Artikel im „Darmstädter Echo“, der zu diesem Antrag führte: 
https://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/arheilger-buerger-kritisieren-
grundstuecksgeschaeft-mit-bahn-3263781

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2024/0009
Typ
Antrag
Datum
13.02.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00