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V/0924/2013

Vorabgewinnausschüttung 2013 der Stadtwerke Münster GmbH

Vorlagen 25.11.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 04.12.2013, TOP 4.4

Beschlussvorlage

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Vorabgewinnausschüttung AR 48_2013_

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Beschlussvorlage

1625 Zeichen

V/0924/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
Vorabgewinnausschüttung 2013 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
Beratungsfolge  
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter der Stadt Münster in der Gesellscha fterversammlung 
der Stadtwerke Münster GmbH folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Es wird eine Vorabgewinnausschüttung auf den Jahresüberschuss der Stadtwerke Münster GmbH 
für das Jahr 2013 in Höhe von 6.060.000 € abzüglich Kapitalertragsteuern und Solidaritätsz u-
schlag vorgenommen. Als Zahlungstermin wird der 16.12.2013 festgesetzt. 
 
Begründung: 
Gem. Managementkontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH be trägt die Mindestausschüttung 
Brutto 6,5 Mio. €.  
Aufgrund von Mietkürzungen für das Stadthaus 3 wird die Mindes tausschüttung um diese Kürzun-
gen unter Anrechnung der Steuerersparnisse gekürzt. 
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufsichtsratsvorlage. 
 
Auf den Vorabgewinn werden folgende Beiträge gezahlt: 
Gewinnausschüttung 6.060 T€ 
Kapitalertragsteuer ./. 1.515 T€ 
Solidaritätszuschlag ./. 83 T€ 
Netto Betrag  4.462 T€ 
 
Die Auszahlung erfolgt am 16.12.2013.  
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH tagt am 28.11.2013. Über das Ergebnis wird 
mündlich berichtet. 
 
I. V 
 
gez.  
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: Aufsichtsratsvorlage 
 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0924/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Deppe 
Ruf: 
492 20 20 
E-Mail: 
Deppe@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.11.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

Vorabgewinnausschüttung AR 48_2013_

2324 Zeichen

Münster, 22.11.2013 
 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 48/2013 
 
Betreff 
Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2013 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
Gremienfolge 
28.11.13 Aufsichtsrat Stadtwerke Münster GmbH 
04.12.13 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 
11.12.13 Hauptausschuss/Rat 
 
 
Berichterstatter im Aufsichtsrat 
Herr Dr. Müller-Tengelmann 
 
 
Antrag 
Der Aufsichtsrat wolle beschließen: 
 
Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: 
 
Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster auf 
das geplante Ergebnis 2013 in Höhe von 6,06 Mio. € wird genehmigt. 
 
 
 
Begründung 
 
Aus dem voraussichtlichen Bilanzgewinn der Stadtwerke Münster GmbH für das Jahr 
2013 wird ein Vorabgewinn in Höhe von 6,06 Mio. € abzüglich der Kapitalertragsteuer 
und des Solidaritätszuschlages an die Stadt Münster ausgeschüttet. 
 
Die Vorabgewinnausschüttung auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn des Jahres 2013 
setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Jahresüberschuss 2013 (Vorschau) 2.321 T€ 
Entnahme aus den Rücklagen für 
Kapitalerhöhung FMO 
1.908 T€ 
Entnahme aus sonstigen Gewinn-
rücklagen 
1.831 T€ 
Summe 6.060 T€ 
 
 
Die Vorabgewinnausschüttung entspricht damit der Mindestgewinnausschüttung gemäß 
Managementkontrakt. Dieser regelt eine grundsätzliche Mindestgewinnausschüttung 
nach Ziffer 2.3.2 in Höhe von 6,5 Mio. € p.a. Nach der Kürzung der Mietzahlungen der

Stadt Münster an die Stadtwerke Münster für das Stadthaus III mit Wirkung zum 
1.1.2013 in Höhe von 650 T€ wird die Mindestausschüttung, bereinigt um die infolge der 
Ergebniskürzung entfallende Ertragsteuerbelastung von 31,9%, um 443 T€ gekürzt und 
beläuft sich damit auf rd. 6,06 Mio. € p.a.  
 
Hinsichtlich einer Aufstockung der genannten Mindestausschüttung um Mehrerlöse der 
WBI aus der früheren Parkentgelterhöhung gibt es zwischen der Stadt Münster und den 
Stadtwerken Münster eine unterschiedliche Auslegung des Managementkontraktes. In-
sofern wird vorgeschlagen, zunächst von einer weiteren Erhöhung der Mindestausschüt-
tung abzusehen. Das diesbezügliche weitere Vorgehen wird kurzfristig zwischen den 
Stadtwerken und der Beteiligungsverwaltung abgestimmt werden.  
 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
gez. Dr. Müller-Tengelmann  gez. Dr. Hoffknecht

Beratungsverlauf (1)

04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0924/2013
Typ
Vorlagen
Datum
25.11.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37