V/0924/2013
Vorabgewinnausschüttung 2013 der Stadtwerke Münster GmbH
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Beschlussvorlage
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V/0924/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Vorabgewinnausschüttung 2013 der Stadtwerke Münster GmbH Beratungsfolge 04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter der Stadt Münster in der Gesellscha fterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH folgenden Beschluss zu fassen: Es wird eine Vorabgewinnausschüttung auf den Jahresüberschuss der Stadtwerke Münster GmbH für das Jahr 2013 in Höhe von 6.060.000 € abzüglich Kapitalertragsteuern und Solidaritätsz u- schlag vorgenommen. Als Zahlungstermin wird der 16.12.2013 festgesetzt. Begründung: Gem. Managementkontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH be trägt die Mindestausschüttung Brutto 6,5 Mio. €. Aufgrund von Mietkürzungen für das Stadthaus 3 wird die Mindes tausschüttung um diese Kürzun- gen unter Anrechnung der Steuerersparnisse gekürzt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufsichtsratsvorlage. Auf den Vorabgewinn werden folgende Beiträge gezahlt: Gewinnausschüttung 6.060 T€ Kapitalertragsteuer ./. 1.515 T€ Solidaritätszuschlag ./. 83 T€ Netto Betrag 4.462 T€ Die Auszahlung erfolgt am 16.12.2013. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH tagt am 28.11.2013. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. I. V gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Aufsichtsratsvorlage Vorlagen-Nr.: V/0924/2013 Auskunft erteilt: Herr Deppe Ruf: 492 20 20 E-Mail: Deppe@stadt-muenster.de Datum: 25.11.2013 Öffentliche Beschlussvorlage
Vorabgewinnausschüttung AR 48_2013_
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Münster, 22.11.2013 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 48/2013 Betreff Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2013 der Stadtwerke Münster GmbH Gremienfolge 28.11.13 Aufsichtsrat Stadtwerke Münster GmbH 04.12.13 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 11.12.13 Hauptausschuss/Rat Berichterstatter im Aufsichtsrat Herr Dr. Müller-Tengelmann Antrag Der Aufsichtsrat wolle beschließen: Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster auf das geplante Ergebnis 2013 in Höhe von 6,06 Mio. € wird genehmigt. Begründung Aus dem voraussichtlichen Bilanzgewinn der Stadtwerke Münster GmbH für das Jahr 2013 wird ein Vorabgewinn in Höhe von 6,06 Mio. € abzüglich der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages an die Stadt Münster ausgeschüttet. Die Vorabgewinnausschüttung auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn des Jahres 2013 setzt sich wie folgt zusammen: Jahresüberschuss 2013 (Vorschau) 2.321 T€ Entnahme aus den Rücklagen für Kapitalerhöhung FMO 1.908 T€ Entnahme aus sonstigen Gewinn- rücklagen 1.831 T€ Summe 6.060 T€ Die Vorabgewinnausschüttung entspricht damit der Mindestgewinnausschüttung gemäß Managementkontrakt. Dieser regelt eine grundsätzliche Mindestgewinnausschüttung nach Ziffer 2.3.2 in Höhe von 6,5 Mio. € p.a. Nach der Kürzung der Mietzahlungen der Stadt Münster an die Stadtwerke Münster für das Stadthaus III mit Wirkung zum 1.1.2013 in Höhe von 650 T€ wird die Mindestausschüttung, bereinigt um die infolge der Ergebniskürzung entfallende Ertragsteuerbelastung von 31,9%, um 443 T€ gekürzt und beläuft sich damit auf rd. 6,06 Mio. € p.a. Hinsichtlich einer Aufstockung der genannten Mindestausschüttung um Mehrerlöse der WBI aus der früheren Parkentgelterhöhung gibt es zwischen der Stadt Münster und den Stadtwerken Münster eine unterschiedliche Auslegung des Managementkontraktes. In- sofern wird vorgeschlagen, zunächst von einer weiteren Erhöhung der Mindestausschüt- tung abzusehen. Das diesbezügliche weitere Vorgehen wird kurzfristig zwischen den Stadtwerken und der Beteiligungsverwaltung abgestimmt werden. Stadtwerke Münster GmbH gez. Dr. Müller-Tengelmann gez. Dr. Hoffknecht
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0924/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.11.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37