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0500/2022

Fehlende Beleuchtung auf der Neusser Landstraße in Fühlingen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 10.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 27.10.2022

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1970 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/64/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0500/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.10.2022 
 
Fehlende Beleuchtung auf der Neusser Landstraße in Fühlingen  
hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 09.12.2021, 
TOP 7.2.3 
Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Frage: 
 
„Kann eine dauerhafte Beleuchtung auch in diesem Teilstück auf der Neusser Landstraße installiert 
werden ?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Neusser Landstraße liegt in der Straßenbaulast von Straßen NRW, die grundsätzlich keine ihrer 
Straßen mit Beleuchtungsanlagen ausstatten. Die vor langer Zeit errichtete Straßenbeleuchtung der 
RheinEnergie AG in dem Teilstück von Haus Fühlingen bis zum Ortseingang ist nicht mehr standsi-
cher und muss zeitnah demontiert werden. 
Vermutlich wurde diese Beleuchtung dort damals installiert, wo das Haus noch bewohnt und ein be-
leuchteter Weg zur Erreichung des ÖPNV gefordert wurde. 
Dass in der Anfrage unbeleuchtete Wegstück wurde vermutlich damals dabei nicht berücksichtigt, da 
hier eher kaum Passant*innen erwartet wurden. 
 
Schon vor dem Hintergrund der Zuständigkeit von Straßen NRW wird die Verwaltung keine neue Be-
leuchtung von Haus Fühlingen bis zum Ortseingang bzw. in dem Wegstück ab Haus Fühlingen bis 
zur Kreuzung Aqualand errichten.  
Darüber hinaus unterliegen die Voraussetzungen zur Errichtung von Beleuchtungsanlagen zu ge-
genwärtigen Zeiten strengeren Abwägungsprozessen hinsichtlich Klima-/Umweltschutz und Wirt-
schaftlichkeitsaspekten. Das gesamte anbaufreie Wegstück liegt innerhalb eines Landschaftsschutz-
gebietes, wo grundsätzlich auf Licht verzichtet werden sollte. Weiterhin stellen Beleuchtungsmaß-
nahmen entlang anbaufreier Strecken hohe Kosten dar, deren Finanzierung von der Verwaltung nicht 
geleistet werden kann.

Beratungsverlauf (1)

27.10.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Neusser Landstraße

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Details

Aktenzeichen
0500/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
10.10.2022
Erstellt
10.02.2022 12:50