Fehlende Beleuchtung auf der Neusser Landstraße in Fühlingen
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0500/2022 vom 10.10.2022
Stand: Am 27.10.2022 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/64/2 Vorlagen-Nummer 0500/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.10.2022 Fehlende Beleuchtung auf der Neusser Landstraße in Fühlingen hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 09.12.2021, TOP 7.2.3 Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Frage: „Kann eine dauerhafte Beleuchtung auch in diesem Teilstück auf der Neusser Landstraße installiert werden ?“ Antwort der Verwaltung: Die Neusser Landstraße liegt in der Straßenbaulast von Straßen NRW, die grundsätzlich keine ihrer Straßen mit Beleuchtungsanlagen ausstatten. Die vor langer Zeit errichtete Straßenbeleuchtung der RheinEnergie AG in dem Teilstück von Haus Fühlingen bis zum Ortseingang ist nicht mehr standsi- cher und muss zeitnah demontiert werden. Vermutlich wurde diese Beleuchtung dort damals installiert, wo das Haus noch bewohnt und ein be- leuchteter Weg zur Erreichung des ÖPNV gefordert wurde. Dass in der Anfrage unbeleuchtete Wegstück wurde vermutlich damals dabei nicht berücksichtigt, da hier eher kaum Passant*innen erwartet wurden. Schon vor dem Hintergrund der Zuständigkeit von Straßen NRW wird die Verwaltung keine neue Be- leuchtung von Haus Fühlingen bis zum Ortseingang bzw. in dem Wegstück ab Haus Fühlingen bis zur Kreuzung Aqualand errichten. Darüber hinaus unterliegen die Voraussetzungen zur Errichtung von Beleuchtungsanlagen zu ge- genwärtigen Zeiten strengeren Abwägungsprozessen hinsichtlich Klima-/Umweltschutz und Wirt- schaftlichkeitsaspekten. Das gesamte anbaufreie Wegstück liegt innerhalb eines Landschaftsschutz- gebietes, wo grundsätzlich auf Licht verzichtet werden sollte. Weiterhin stellen Beleuchtungsmaß- nahmen entlang anbaufreier Strecken hohe Kosten dar, deren Finanzierung von der Verwaltung nicht geleistet werden kann.
Beratungsverlauf
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