mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Betriebskostenzuschüsse an den Kölner Gesellschaft für Alte Musik e.V.

FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13 AN/1045/2025 vom 02.07.2025

Stand: Am 02.07.2025 im Ausschuss Kunst und Kultur endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • FDP Änderungsantrag nach § 13

    PDF

    Herunterladen: FDP Änderungsantrag nach § 13

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    www.FDP-Koeln.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Elfi Scho-Antwerpes Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.07.2025 AN/1045/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 02.07.2025 Betriebskostenzuschüsse an den Kölner Gesellschaft für Alte Musik e.V. hier: Änderungsantrag Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Vorsitzende, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgenden Änderungsantrag zu TOP 16.1 auf die Tagesordnung der kommenden Sondersitzung des Ausschusses Kunst und Kul- tur am 02. Juli 2025 zu setzen. Beschluss: Der Ausschuss beschließt die Beschlussvorlage 1220/2025 mit folgender Ergänzung auf Seite 2, Absatz 2 nach „umgesetzt werden“: Die Verwaltung wird beauftragt, vor Abschluss eines Mietvertrages dem Rat und den zustän- digen Ausschüssen aussagekräftige Informationen zu den Bedingungen der Anmietung des Objektes Oskar-Jäger-Straße vorzulegen. Dabei sollen folgende Fragen geklärt werden: - In welchem Zustand werden die Räume übergeben? Wird das Objekt nach Nutzeranforde- rung schlüsselfertig sein, oder werden weitere Ein- bzw. Ausbauten notwendig sein? Sollte letzteres der Fall sein: sind die entsprechenden Kosten gedeckt? (Bitte getrennt nach Zamus und SEM darstellen) - Wie ist die Nutzung des Gebäudes genau geplant? Die Verwaltung wird gebeten, eine Funktionsplanung in den Grundrissen des Objektes vorzulegen. - Ist der Übergabetermin vertraglich eindeutig abgesichert? Vor Klärung dieser Fragen kann kein Mietvertrag abgeschlossen werden. FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Begründung: Die vorgelegten Anlagen zur Beschlussvorlage sind nicht hinreichend. Die Bedingungen des Vertrages und die konkrete Gestaltung des Objektes sind nicht ersichtlich. Es darf hier nicht erneut zu einem Start in ein Projekt kommen, dessen Ausgestaltung nicht ausreichend geklärt ist. Überraschungen müssen ausgeschlossen werden. Dies gilt für die konkrete Ausgestaltung des Objektes, mögliche Kostenrisiken und auch mögliche Gefähr- dungen des Zeitplans. Die vorgelegten Unterlagen sind hier leider nicht aussagekräftig. Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Lorenz Deutsch Fraktionsgeschäftsführer Kulturpolitischer Sprecher

Beratungsverlauf

  1. 02.07.2025

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 3.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz