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2017/0180

Warnung und Information der Bevölkerung; Übermittlung von Mitteilungen an registrierte Nutzer über Mobilfunkendgeräte

Magistratsvorlage 18.09.2017

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5934 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.09.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
 fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Feuerwehr 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0180 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
 
 
Internetfähig   
 
Produkt-Nr.:128010 
Kostenstelle: 037-030-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 1280-11 Sachkonto:      
 
Betreff: Warnung und Information der Bevölkerung; Übermittlung von Mitteilungen an r e-
gistrierte Nutzer über Mobilfunkendgeräte  
 
Vorlage vom: 18.09.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beschafft zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zur Warnung 
und Information der Bevölkerung - als Ergänzung zu dem bestehenden Sirenennetz - die Software 
„BIWAPP“. 
 
 
 
Anlagen:  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.09.2017 
 
Gesetzlicher Auftrag 
Das hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz 
(HBKG) verpflichtet die Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Warnung der Bevölkerung sicherzu-
stellen (§3 Abs.1 Ziffer 5). Als ein mögliches Warnmedium unterhält die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt ein Sirenennetz, das durch die Untere Katastrophenschutzbehörde im Amt  37 - 
betreut wird und kontinuierlich erweitert wird. Nach einer Sirenenwarnung werden nähere I n-
formationen zurzeit nur über Rundfunk und Fernsehen ausgestrahlt. 
 
Das HBKG eröffnet über den Paragrafen 34a mittlerweile auch die zusätzliche Möglichkeit, für 
die Warnung und Information der Bevölkerung neue Technologien („WarnApps“) einzusetzen.  
 
Grundsätzlich gibt es derzeit am Markt drei Systeme, die jeder Nutzer auf seinem mobilen 
Endgerät als „App“ installieren kann: 
 
1. NINA 
Der Bund bietet ein Modulares Warnsystem (MOWAS) an, zu dem eine App mit der Bezeich-
nung „Notfall-Informations-und Nachrichten-App (NINA) gehört. MOWAS ist teilweise in den 
Bundesländern als Flächenlösung eingeführt. In Hessen kann derzeit nur eine Auslösestelle im 
Hessischen Ministerium des Innern und für Sport genutzt werden. Warnmeldungen aus Darm-
stadt müssten zunächst an das Lagezentrum des HMdIS übermittelt werden. Für die lokale 
Installation einer MOWAS-Auslösestelle würden einmalige Kosten in Höhe von 20.000 Euro 
entstehen. Jährlich wären Folgekosten in Höhe von 1.500 Euro einzuplanen. Wegen der hohen 
Kosten und der umständlichen Übermittlung von ausschließlichen Warnmeldungen wurde 
MOWAS als Option für die Stadt Darmstadt nicht weiter verfolgt. 
 
2. Katwarn 
Die App „Katwarn“ wird durch die Firma CombiRisk, einer Tochter der Sparkassen-Ver-
sicherung, vertrieben. Entwickelt wurde die Software durch ein Fraunhofer-Institut in Berlin. 
Das System ist seit 2011 für den Versand von SMS und Mails verfügbar. Seit 2012 wurden 
schrittweise Applikationen für die Betriebssysteme IOS, Adroid und Microsoft entwickelt. 
Kosten: Einmalig 15.000 Euro, Folgekosten jährlich 3.000 Euro 
 
3. BIWAPP 
Von der Firma Marktplatz GmbH wird seit 2015 eine WarnApp mit der Bezeichnung „Bürger 
Info & WarnApp“ angeboten.  
 
Wegen der kürzeren Präsenz am Markt, kann der Anbieter im Vergleich zu Katwarn noch nicht 
die gleichen Nutzerzahlen nachweisen. 
 
Kosten: Einmalig 7.990 Euro, Folgekosten jährlich 2.148 Euro 
 
Bildung einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe: 
An zwei unabhängigen Terminen hatten die Anbieter von BIWAPP (17.11.2016) und Katwarn 
(22.11.2016) Gelegenheit, die jeweilige Software einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe zu 
präsentieren. An den Terminen waren Teilnehmer und Gäste der nachfolgenden Organisation s-
einheiten und Institutionen anwesend: 
 
Bürgermeister, städtische Pressestelle, städtische IT, GPR, Ordnungsamt, Schulamt, Gesun d-
heitsamt, Feuerwehr, Koordinierungsgruppe Stäbe (KGS), Organisationsabteilung, Polizeiprä-
sidium Südhessen, Heag Mobilo,  
 
 
           . . .

- 4 - 
 
Entscheidung: 
Die Entscheidung basiert neben der Empfehlung der stadtinternen AG vorrangig auch auf der 
Betrachtung der Zukunftsfähigkeit einer WarnApp. Unter dem Blickwinkel einer digitalen Stadt 
wird insbesondere die Möglichkeit der Versendung von Informationen zum Ausfall städtischer 
Infrastruktur (ohne konkrete Gefahrensituationen) sehr hoch eingeschätzt. 
 
Beispiele: 
- Schulausfall 
- Straßensperrungen durch ungeplante Ereignisse 
- Ausfall städtischer Infrastrukturen (Entsorgung, Erreichbarkeiten, Servicezeiten) 
- Auswirkungen eines Streiks 
 
Neben der Feuerwehr, die für die Warnungen der Bevölkerung zuständig ist, soll BIWAPP au s-
schließlich von der Pressestelle für die Information der Bevölkerung genutzt werden.  
 
Die Beteiligungsrechte der Personalvertretung wurden gewahrt. 
 
BIWAPP soll spätestens ab Januar 2018 den Bürgerinnen und Bürgern der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zur Verfügung stehen. 
 
Kosten: 
Das Land Hessen wird sich mit einer Zuwendung in Höhe von 11.690 € beteiligen. 
Diese Zuwendung wird wie folgt  verwendet: 
9.508 € für die Beschaffung 
Zuwendung für laufende Betriebsmittel in Höhe von 2.180 € (mtl. á 213 €) für die ersten zehn 
Monate. Nachdem die laufenden Betriebsmittel aufgebraucht sind, ist der mtl. Betrag in Höhe 
von 213 € aus dem Haushalt der Feuerwehr zu begleichen. Entsprechende Mittel sind im 
Haushalt 2018 eingeplant (SK 6166210 Wartung und Pflege Software). 
 
 
Darmstadt, 18. September 2017  
 
Dezernat I    Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch    Rafael Reißer   André Schellenberg  
Oberbürgermeister    Bürgermeister   Stadtkämmerer

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Punkt 30: Warnung und Information der Bevölkerung; Übermittlung von Mitteilungen an 
registrierte Nutzer über Mobilfunkendgeräte 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2017/0180) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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5994 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.09.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
 fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Feuerwehr  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 10.3 
II 37 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0180 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
392 
 
Internetfähig   
 
Produkt-Nr.:128010 
Kostenstelle: 037-030-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 1280-11 Sachkonto:      
 
Betreff: Warnung und Information der Bevölkerung; Übermittlung von Mitteilungen an 
registrierte Nutzer über Mobilfunkendgeräte  
 
Vorlage vom: 18.09.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beschafft zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zur Warnung 
und Information der Bevölkerung - als Ergänzung zu dem bestehenden Sirenennetz - die Software 
„BIWAPP“. 
 
 
Anlagen:  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 18.10.2017 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.09.2017  
 
Gesetzlicher Auftrag 
Das hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz 
(HBKG) verpflichtet die Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Warnung der Bevölkerung 
sicherzustellen (§3 Abs.1 Ziffer 5). Als ein mögliches Warnmedium unterhält die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Sirenennetz, das durch die Untere 
Katastrophenschutzbehörde im Amt  37 - betreut wird und kontinuierlich erweitert wird. Nach 
einer Sirenenwarnung werden nähere Informationen zurzeit nur über Rundfunk und Fernsehen 
ausgestrahlt. 
 
Das HBKG eröffnet über den Paragrafen 34a mittlerweile auch die zusätzliche Möglichkeit, für 
die Warnung und Information der Bevölkerung neue Technologien („WarnApps“) einzusetzen.  
 
Grundsätzlich gibt es derzeit am Markt drei Systeme, die jeder Nutzer auf seinem mobilen 
Endgerät als „App“ installieren kann: 
 
1. NINA 
Der Bund bietet ein Modulares Warnsystem (MOWAS) an, zu dem eine App mit der 
Bezeichnung „Notfall-Informations-und Nachrichten-App (NINA) gehört. MOWAS ist teilweise in 
den Bundesländern als Flächenlösung eingeführt. In Hessen kann derzeit nur eine Auslösestelle 
im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport genutzt werden. Warnmeldungen aus 
Darmstadt müssten zunächst an das Lagezentrum des HMdIS übermittelt werden. Für die 
lokale Installation einer MOWAS-Auslösestelle würden einmalige Kosten in Höhe von 20.000 
Euro entstehen. Jährlich wären Folgekosten in Höhe von 1.500 Euro einzuplanen. Wegen der 
hohen Kosten und der umständlichen Übermittlung von ausschließlichen Warnmeldungen 
wurde MOWAS als Option für die Stadt Darmstadt nicht weiter verfolgt. 
 
2. Katwarn 
Die App „Katwarn“ wird durch die Firma CombiRisk, einer Tochter der Sparkassen-Ver-
sicherung, vertrieben. Entwickelt wurde die Software durch ein Fraunhofer-Institut in Berlin. 
Das System ist seit 2011 für den Versand von SMS und Mails verfügbar. Seit 2012 wurden 
schrittweise Applikationen für die Betriebssysteme IOS, Adroid und Microsoft entwickelt. 
Kosten: Einmalig 15.000 Euro, Folgekosten jährlich 3.000 Euro 
 
3. BIWAPP 
Von der Firma Marktplatz GmbH wird seit 2015 eine WarnApp mit der Bezeichnung „Bürger 
Info & WarnApp“ angeboten.  
 
Wegen der kürzeren Präsenz am Markt, kann der Anbieter im Vergleich zu Katwarn noch nicht 
die gleichen Nutzerzahlen nachweisen. 
 
Kosten: Einmalig 7.990 Euro, Folgekosten jährlich 2.148 Euro 
 
Bildung einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe: 
An zwei unabhängigen Terminen hatten die Anbieter von BIWAPP (17.11.2016) und Katwarn 
(22.11.2016) Gelegenheit, die jeweilige Software einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe zu 
präsentieren. An den Terminen waren Teilnehmer und Gäste der nachfolgenden 
Organisationseinheiten und Institutionen anwesend: 
 
Bürgermeister, städtische Pressestelle, städtische IT, GPR, Ordnungsamt, Schulamt, 
Gesundheitsamt, Feuerwehr, Koordinierungsgruppe Stäbe (KGS), Organisationsabteilung, 
Polizeipräsidium Südhessen, Heag Mobilo,  
 
 
           . . .

Entscheidung: 
Die Entscheidung basiert neben der Empfehlung der stadtinternen AG vorrangig auch auf der 
Betrachtung der Zukunftsfähigkeit einer WarnApp. Unter dem Blickwinkel einer digitalen Stadt 
wird insbesondere die Möglichkeit der Versendung von Informationen zum Ausfall städtischer 
Infrastruktur (ohne konkrete Gefahrensituationen) sehr hoch eingeschätzt. 
 
Beispiele: 
- Schulausfall 
- Straßensperrungen durch ungeplante Ereignisse 
- Ausfall städtischer Infrastrukturen (Entsorgung, Erreichbarkeiten, Servicezeiten) 
- Auswirkungen eines Streiks 
 
Neben der Feuerwehr, die für die Warnungen der Bevölkerung zuständig ist, soll BIWAPP 
ausschließlich von der Pressestelle für die Information der Bevölkerung genutzt werden.  
 
Die Beteiligungsrechte der Personalvertretung wurden gewahrt. 
 
BIWAPP soll spätestens ab Januar 2018 den Bürgerinnen und Bürgern der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zur Verfügung stehen. 
 
Kosten: 
Das Land Hessen wird sich mit einer Zuwendung in Höhe von 11.690 € beteiligen. 
Diese Zuwendung wird wie folgt  verwendet: 
9.508 € für die Beschaffung 
Zuwendung für laufende Betriebsmittel in Höhe von 2.180 € (mtl. á 213 €) für die ersten zehn 
Monate. Nachdem die laufenden Betriebsmittel aufgebraucht sind, ist der mtl. Betrag in Höhe 
von 213 € aus dem Haushalt der Feuerwehr zu begleichen. Entsprechende Mittel sind im 
Haushalt 2018 eingeplant (SK 6166210 Wartung und Pflege Software). 
 
 
Darmstadt, 18. September 2017  
 
Dezernat I    Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch    Rafael Reißer   André Schellenberg  
Oberbürgermeister    Bürgermeister   Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

TOP 30 zur Kenntnis
TOP 19
TOP 392

Orte (1)

  • Marktplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0180
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.09.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00